1 8 Verwendung ge⸗
unverarbeiteten Branntwein
84
Die Hauptzollämter können die ihnen zustehende Befugnis im Bedarfsfalle teilweise auch an Unterstellen übertragen.
Es wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß durch die getroffenen Maßnahmen die Belieferung von Apotheken und Krankenhäusern keine Verzögerung erfährt. Die Händler sind mit entsprechender Weisung versehen worden. ““
Berlin, den 8. Dezember 1922. 8 Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.
bedingungen für funden hat.
Bekanntmachung, betreffend die Preise der Patentschriften.
Vom 14. Dezember 1922 ab beträgt der Preis einer jeden Patentschrift: 1 a) für das Inland, für Danzig und Oesterreich 200 ℳ o Berlin, den 9. Dezember 1922. Der Präsident des Reichspatentamts. v. Specht.
—.—
Bekanntmachung des Eisenwirtschafts bundes.
Auf Grund der Verordnungen des Neichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft sind vom Eisenwirtschaftsbund mit Wirkung ab 8. Dezember 1922 folgende Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferrosilizium festgesetzt worden:
Grund⸗ preise die Tonne
in Mark
Frachtgrundlage
Hämatitroheisen . 8 3 179 780 ” Gießereiroheisen I. . 159 390 Gießereiroheisen III .. .. 159 320 Siegerländer Zusatzeisen, weiß 190 8 mnmeliert 191 8 8 18ha 192 Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen Siegerländer Hütten, weiß ... 18 8 meliert . 8 . 1 e B Siegerländer Bessemereisen . . 8 8 Puddeleisen . . .. Stahleisen, Siegerländer Qualität Kupferarmes Stahleisen . Stahleisen mit max. 0,2 % Cu.. Spiegeleisen mit 6 —8 % Mangan 1¹ 8 — 10 % 5 8 „ 10 — 12 % Gießereiroheisen III, Qualität 1“ Gießereiroheisen IV, Qualität “ Gießereiroheisen V, . Qualität “; Temperroheisen von der Duisburger Kupferhütte grau, großes Format Ferromangan, 80 % ig . 1 50 % ig Ferrosilizium, 10 % ig
Mark 8 Ueberpreise die für Tonne
Oberhausen
Siegen
ab Hütte
S228SS
έ‿ Gl.
Siegen
21öug
— — — — — — — — — —
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4 1 Luxemburger
— r 10‿ 20
Luxemburger 152 0638 † ab Grenze
151 863
176 398 320 406 % * 290 548 ¹
215 912
Luxemburger
ab Werk Oberhausen ab Werk
2300,— maximal 0,09 % Phosphor 2900,— 5 0,08 0% 5120,— 0,07 % 8 8060,— 8 0,06 % 11520,— 0,05 %
6900,— 3 — 3 ½ % Silizium C1“ 175 —Lb 2300,— 4 ½ -5 % 2900,— 5 — 5 ½ % 3460,— 5 ½ —6 %
bei Hämatit..
bei Hämatit und Gießerei⸗ FWheisen.
8
pro Wagen ohne Unterschied der Lademenge bei allen 1 Sorten . . . . .. .1500,— Analvsenangabe Besondere Preisbestimmungen: Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits einbegriffen. Die neuen Preise g. 1922 einschließlich.
een für die Zeit vom 8. bis 15. Dezember
8 1“ 8 *) Die Preise für Ferromangan basieren auf einem Kurse von 20 000 ℳ für ein englisches Pfund; sie erhöhen oder ermäßigen sich um 8,50 ℳ bei Ferromangan 80 %, für jeden Punkt, um den sich der Durchschnittsgeldkurs für Dezember nach oben oder unten ändert. Düsseldorf, den 6. Dezember 1922. Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen Vorsitzender.
““ betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Aktiengesellschaft Badenwerk in Karlsruhe.
Der Aktiengesellschaft „Badenwerk“ in Karls⸗ ruhe wurde durch Entschließung vom Heutigen im Ein⸗ vernehmen mit den Ministerien der Justiz und der Finanzen die Genehmigung erteilt, außer den bis jetzt mit unserer Genehmigung ausgegebenen, mit 5 vH verzinslichen Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber weitere Urkunden dieser Art bis zum Betrage von 400 Millionen Mark — vierhundert Millionen Mark — sowie die zugehörigen Zinsscheine auszugeben.
Karlsruhe, den 7. Dezember 1922.
“ Badisches Ministerium des Innern.
Remmele. *
“ 11“
Bekanntmachung.
Mit Beschluß der Amtshauptmannschaft und des Bezirksaus⸗ schusses vom 8. d. M. ist den Händlern Alban Bauerfeind in Obersachsenberg Nr. 2 B, Adolf Haberzettl in Obersachsen⸗ berg Nr. 4, Paul Kunis in Obersachsenberg Nr. 61, FTritz Meinhold in Obersachsenberg Nr. 3, Hugo Meinel in Ober⸗ sachsenberg 3 und Emil Trüutzschler in Obersachsenberg
Lüneburg ist zum
.
Nr. 54 der Handel mit allen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs auf Grund der Bestimmung in § 1 der Ver⸗ ordnung vom 23. September 1915 mit sofortiger Wirkung unter⸗ sagt worden.
Auerbach i. V., den 9. Dezember 1922.
. Die Amtshauptmannschaft.
Preußen.
b Finanzministerium 6
Dem Regierungs⸗ und Baurat Dr. Krencker ist vom 1. Oktober ab die ordentliche Professur für Geschichte der Baukunst an der Technischen Hochschule Berlin verliehen worden. Verliehen ist ferner: dem Regterungs⸗ und Baurat Dohmen die Stelle des Vorstands des H. B. A. Koblenz (bisher mit der vertretungsweisen Verwaltung beauftragt), dem Regierungs⸗ und Baurat Rahn bei der Regierung in Allenstein eine Be⸗ förderungsstelle bei derselben Regierung.
Versetzt sind: der Regierungs⸗ und Baurat Keßler vom H. B. A. Dt. Eylau als Vorstand an das H. B. A. Wittenberg,
der Regierungs⸗ und Baurat Dr.⸗Ing. Jürgens von der Regierung in Allenstein an die Regierung in Potsdam, der Regierungs⸗ und Baurat Großer von der Regierung in Liegnitz als Vorstand an das H. B. A. Grünberg i. Schles., der Regierungs⸗ und Baurat Bruno Müller vom H. B.A. Sorau N. L. an die Regierung in Breslau unter Verleihung einer Beförderungsstelle, der Regierungs⸗ und Baurat Juppe an das Oberpraäsidium in Charlottenburg, bisher bei den Polizeibauämtern I und II in Charlottenburg.
Entlassen auf Antrag ist: der Regierungs⸗ und Baurat b bisher beurlaubt zur städtischen “ in Magde⸗ burg.
Ernannt sind: der Regierungs⸗ und Baurat Carl Müller,
Regierung in Koblenz, der Regierungs⸗ und Baurat Bernhard Schmid, bisher Vorstand des HBA. Marienburg, zum Ober⸗ baurat (Baumeister der Marienburg).
Befordert zu Regierungs⸗ und Bauräten sind: die Re⸗ gierungsbaumeister des Hochbaufachs: Lampmann bei der Regierung in Köln a. Ry., Lessing bei der Wasserstraßen⸗ direklion in Hannover, RNoseck beim H. B. A. Naugard⸗Stettin unter gleichzeitiger Verleihung der Vorstandsstelle, Dr.⸗Ing. Claußen bei der Regierung in Magdeburg, Kaßbaum (Franz) beim H. B. A. Schleswig unter gleichzeitiger Verleihung der Vorstandsstelle.
In den Ruhestand getreten sind: der Oberbaurat Stock bei der Regierung in Koblenz, die Negierungs⸗ und Bauräte, Geh. Baurat von Pentz bei der Regierung in Potsdam, von Bandel bei der Preußischen Bau⸗ und Finanzdirektion in Berlin, Abeßer beim H. B. A. Wittenberg, Friede beim H. B. A. Grünberg, Nettmann beim Polizeipräsidium in Berlin.
Justizministerium. MLCGRat Pusch aus Danzig ist zum LGDir. in Schneide⸗ mühl ernannt.
Zu AGRäten sind ernannt: LR. Dr. Fritsche in Oster⸗ feld, LR. Boutin in Salzwedel.
StrAnstDir. Biesenthal in Frankfurt a. M.⸗Preunges⸗ heim ist zum Justizrat beim Strafvollzugsamt in Frantfurt a. M. ernannt.
Zu Notaren sind ernannt: die RNA. IRat Bernhard Dorien in Fürstenberg a. O., Dr. Erich Hirschfeld in Aschersleben, Oskar Pauli in Wernigerode.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Göhrde im Regierungsbezirk 1. Mai 1923 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 31. Dezember 1922 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst 8 und Volksbildung.
Der ordentliche Professor Dr. von Ficker in Graz ist zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Berlin,
der Präparandenanstaltsvorsteher Langer aus Charlotten⸗ burg zum Kreisschutrat in Prechlau, Regierungsbezirk Schneide⸗ mühl, ernannt worden.
Die Wahl des Studienrats Weber an dem städtischen Lyzeum in Stolberg, Rhld., zum Sundiendirektor dieser Anstalt ist bestätigt worden.
Bekanntmachung
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGBl. S. 603), habe ich den Cheleuten Backermeister Gustav- Bentmann, Dortmund, Greveler Straße 19, die Herstellung und den Verkauf von Backwaren sowie den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Dortmund, den 4. Dezember 1922.
Bekanntmachung
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) haben wir dem Wilhelm Weitz zu Siegen, Bodelschwingh⸗ straße 17, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Altmetall wegen Unzuyperlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.
Siegen, den 1. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung.
NWPonnimnnmnng 6
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) haben wir dem Karl Dax zu Siegen, Hitschelsbach 90, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Altmetall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Siegen, den 1. Dezember 1922.
DKeie Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
8 Anuf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)
aben wir dem Otto Röcher zu Siegen, Altenhof 13, durch Ver
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. Dr. Kielhorn, Regierungsrat.
1 8 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
fügung vom heutigen Tage den Handel mit Altmetall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Siegen, den 1. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603) haben wir dem Siegfried Röcher zu Siegen, Altenhof 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Alt⸗ metall wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb
Siegen, den 1. Dezember 1922.
Die Polizeiverwaltung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die hier vom 29. v. M. erwähnten Ausfuhrbeschränkungen Ockersorten beziehen sich nur auf Rohware.
Preußischer Staatsrat. b Sitzung vom 9. Dezember 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Vizepräsident Gräf eröffnete die Vollsitzung gegen 6 ¼ Uhr Abends. Zunächst stand auf der Tagesordnung die Beratung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Bewilligung
bisher Vorstand des HBA. Koblenz, zum Oberbaurat bei der weiterer Staatsmittel für die Erweiterung
und Einschleusung des Fischereihafens in Geestemünde. Berichterstatter Eberle beantragte namens des Hauptausschusses die Annahme des Entwurfes. Zu den bereits bewilligten 183 020 000 ℳ wird eine weitere Summe von rund 2 % Milliarden Mark zum Ausbau des Fischereihafens Geestemünde gefordert. Die bisher schon ausgeführten Bauten lassen die Fortsetzung des ganzen Projektes als notwendig erscheinen, sonst würden die bisherigen Arbeiten in die Gefahr des Verfalls geraten. Das ganze Projekt soll zur Förderung der Hochseefischerei dienen, um das Voltk reichlicher mit Seesischnahrung zu versehen.
Das Mitglied Dr. Steiniger (A.⸗G.) sprach sich als alter Finanzmann mit Rücksicht auf unsere augenblicklichen finanziellen Verhaltnisse gegen die Annahme der Vorlage aus. Er wies als Vertreter Berlins und auch im Sinne der Vertreter anderer Großstädte darauf hin, daß wir im wahren Sinne des Wortes verhungerten. Selbst das Pferdefleisch sei allmählich auch un⸗ erschwinglich geworden. In dieser schweren Zeit müßten die Berliner es erleben, daß die gewohnten Fischzüge vollkommen versagten. Der Magistrat von Berlin, der sich alle Mühe ge⸗ geben habe, sei schließlich zu dem öfsentlichen Geständnis ge⸗ zwungen gewesen, daß keine Fische da seien. Nach⸗Pressemeldungen würden sie nach Dänemark und Holland verkauft. Wir verlangen, fuhr der Redner fort, daß die in preußischen Gewässern gefangenen Fische in erster Linie der preußischen Großstadtbevölkerung zu⸗ geführt werden. In dieser Beziehung hat die preußische Re⸗ gierung bisher ihre Pflicht nicht getan. Sie möge das nachholen und auch bei der Reichsregierung darauf hinwirken, das ihrige tue. Auch die Frachten für die Fische müssen auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wir verlangen dringend für die notleidende Bevölkerung des Mittelstandes und für die arbeitende Bevölkerung die Möglichkeit des Fischfleischgenusses Dem Gutachten des Ausschusses wird von Mehrheit des Hauses zugestimmt. b Zu einem Antrage des Wirtschaftsa schusses, betreffend die Beschränkung Ausfuhr von Lebensmitteln, produkten usw., führte der
Berichterstatter Fegter (Dem.) aus: Die Ausfuhr von Lebensmitteln hat in erschreckendem Maße zugenommen, teilweise legitim, teilweise illegitim. Es scheint noch weite Kreise zu geben, die die Not des Volkes noch nicht recht begrifsen haben, sonst könnten diese Leute nicht so handeln. Die Ware kommt dann vielfach als Auslandsware zu uns zurück, und wir müssen sie dann mit Auslandspreisen bezahlen.
Dem Antrag des Wirtschaftsausschusses, die Staats⸗ regierung zu bitten, Abwehrmaßnahmen gegen diese die Volksernährung stark schädigende Lebensmittelaussuhr zu ergreifen, wurde zugestimmt.
Desgleichen stimmte der Staatsrat dem Gesetz entwurf, betreffend die Abänderung des Gesetze über das Hebammenwesen vom 20. Juli 1922, zu.
Angenommen wurden sodann auch die Gesetz⸗ entwürfe über die Zahnärztekammern und ü beEr die Apothekerkammern undn Apothekerausschu h. Bei beiden Gesetzentwürfen handelt es sich, wie der Berichterstatter Dr. Fuchs (Soz.) ausführte, um die Vertvetung von Standesinteressen, vor allem um die Regelung der Wahl zu den Kammern: Proportionalwahl und geheime Wahl. Beiden Kammern soll auch das Recht der Umlageerhebung erteilt werden.
Damit war die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sivung Montag, 10 Uhr: Gesetzentwurf über den Verkehr mit Grundstücken; Gesetzentwurf einer preußischen Städte⸗ und Landgemenideordnung..
Schluß 634 Uhr.
4 8
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausschuß für Auswärtige An⸗ gelegenheiten setzte vorgestern in seiner Nachmittagssitzung die Aussprache über die allge meine außenpolitische Lage und die beiden letzten Ententenoten fort. Zu Wort kamen dabei der Abg. Dr. Wirth, der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten von Rosenberg, die Abgg. Dr. Strese⸗ mann, Müller⸗Franken, Gothein und Koenen.
In der nächsten Woche soll wiederum eine Sitzung des Aus⸗
—
wärtigen Ausschusses stattfinden, in der voraussichtlich der Reichs⸗ kanzler selbst zur außenpolitischen Lage sprechen wird.
Der sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats nahm vorgestern die Beratung des Gesetzentwurfs über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter wieder auf. 1
Im Verlauf früherer Verhandlungen war eine Reihe von Paragraphen des Entwurfs bis zur endgültigen Stellungnahme der verschiedenen Gruppen zurückgestellt worden, und zwar handelte es sich um die §§ 18 bis 21, die für im einzelnen auf⸗
gezählte znahmefälle eine Ueberschreitung des Achtstundentages
daß diesen
mit behördlicher Genehmigung vorsehen. Diese standen zunächst zur Erörterung. Hierzu lagen mehrere Anträge der Abteilung 2 (Abteilung Arbeitnehmer) vor, zu deren Begründung ein Vertreter der Arbeitnehmer laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgendes ausführte: In der Reichsarbeitsgemeinschaft habe über diese Fragen eine Aussprache stattgefunden, ohne daß jedoch eine Verständigung zwischen den Gruppen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt worden sei. Für die Arbeitnehmer sei der Gedanke grundlegend, daß die zu⸗ ständigen Berufsvertretungen die Erfordernisse der Wirtschaft im allgemeinen und ihres Gewerbezweiges im besonderen besser zu übersehen vermöchten als die Verwaltungsbehörden. Es sei daher zweckmäßig, im Gesetz den Achtstundentag prinzipiell festzulegen und Abweichungen davon nur für Arbeiten, die sich bei Unglücks⸗ fällen oder bei Betriebsstörungen infolge von Naturereignissen not⸗ wendig machen, zu gestatten, alle weiteren Ausnahmen aber durch Vereinbarungen zwischen den beteiligten Organisationen im Tarif vertrag zu regeln. Demgegenüber hätten die Arbeitgeber den Standpunkt zu vertreten, daß der Achtstundentag nicht so schablonen⸗ haft gestaltet werden solle, daß vielmehr im Gesetz alle die Fälle, in denen eine Ueberarbeit im Interesse einer För erung der Pro⸗ duktion nicht zu vermeiden sei, berücksichtigt werden müßten. Die Arbeitnehmer seien nunmehr zu ihren Anträgen zurückgekehrt, die die Möglichkeit tarifvertraglicher Regelung in weitestem Maße offen lassen. Nur auf gütlichem Wege und nicht durch gesetzlichen Zwang sei eine produktive Mehrarbeit zu erreichen. Für die tarif⸗ vertraglichen Bestimmungen sei fernerhin zu fordern, daß sie durch den Reichsarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden könnten. Die Aufstellung einer Mustersatzung werde zu diesem Zwecke in Aussicht genommen. Ueber Anträge auf Zulassung von Ueberarbeit solle mangels einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Tarifparteien die zuständige Schlichtungsbehörde, die als pari⸗ tätischer Selbstverwaltungskörper den Verhältnissen am besten gerecht werden könne, entscheiden. Unter Hinweis auf gesetzes⸗ technische Schwierigkeiten erklärte der Vertreter des Reichs⸗ arbeitsministeriums hierzu, daß er namens der Reichs⸗ regierung keine bindende Stellung zu den Anträgen einnehmen könne. Die Arbeitgeber enthielten sich einer Aeußerung zu den Anträgen. Diese wurden gegen die Stimmen sämtlicher Arbeit⸗ geber im Verhältnis 14:10 angenommen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurden dieselben Abänderungsvorschläge für die §§ 16 bis 19 a des Entwurfs über die Arbeitszeit der Angestellten gebilligt.
„In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über die Arbeits⸗ zeit gewerblicher Arbeiter lag zu § 1 ein Antrag von seiten der Arbeitgeber vor, der entgegen dem Beschluß in erster Lesung die m Haushalt beschäftigten Arbeiter aus dem Gesetz
herauslassen wollte, da für diese Kategorie von Personen nur eine Arbeitsbereitschaft in Frage komme, eine schematische achtstündige Arbeitszeit für 8 aber praktisch undurchführbar sei. Der Ver⸗ treter des Reichsarbeitsministeriums hielt den Antrag für er⸗ wägenswert, da das Gesetz prinzipiell nur auf die gewerblichen Arbeiter Anwendung finden solle. Dagegen erklärten die Arbeit⸗ nehmer und eine Vertreterin der Hausangestellten, daß eine baldige Regelung der Arbeitszeit für diese Personengruppe versprochen worden sei und am zweckmäßigsten in diesem Gesetze vorgenomemn werde. Der Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen ab⸗ gelehnt und der § 1 in der Fassung der ersten Lesung angenommen. Dem § 5, der die Grundlage des Gesetzes bildet, waren bei den früheren Beratungen zwei neue Absätze eingeführt worden. Der eine sah Ueberarbeit bis zu zehn Stunden an den beiden letzten Tagen der Woche vor, sofern die Gesamtzahl der wöchentlicher früheren Beratungen zwei neue Absätze eingefügt worden. Der andere wollte die Beschäftigung von Lehrlingen über die acht Stunden hinaus zu Aufräumungs⸗ oder Vorbereitungsarbeiten täglich bis zu einer Stunde zulassen. Ein Antrag von der Arbeit⸗ nehmerseite verlangte aus sozialen Gründen die Streichung dieser Bestimmungen. Vor allem wurde es durch die Praxis nicht als gegoben erachtet, dem Lehrling, der als Jugendlicher eines esonderen Schutzes bedürfe, eine längere Arbeitszeit als allen übrigen Arbeitnehmern aufzuerlegen. Es würden sich dann vor⸗ aussichtlich überhaupt keine Lehrlinge mehr zur Ausbildung bereit⸗ 8g um so mehr, als schon jetzt materielle Opfer und vielfache Nißstände im Lehrlingswesen viele Jugendliche davon zurück⸗ hielten, in eine Lehre einzutreten. Dazu betonten die Arbeitgeber, daß die Ausführung solcher Vorbereitungsarbeiten in den seltensten Fällen eine volle Stunde in Anspruch nehmen werden. Gegen eine Ausbeutung der Lehrlinge könne außerdem der paritätisch zu⸗ sammengesetzte Lehrlingsausschuß einschreiten. Die Streichung beider Bestimmungen wurde gegen die Stimmen aller Arbeit⸗ geber und eines Vertreters der freien Berufe beschlossen. Außer⸗ dem wurde mit 15 gegen 12 Stimmen in dem Abs. 3 eine Ein⸗ fügung aufgenommen, daß, wenn keine tarifvertragliche Regelung orliegt, der Beginn und das Ende der regelmäßigen Arbeitszeit und der Pausen vom Arbeitgeber unter Mitwirkung der Betriebs⸗ vertretungen festzusetzen ist. — Zu § 10 verlangte ein Antrag von Arbeitgeberseite die Ausdehnung der Arbeitszeitder jugend⸗ lichen Arbeiter und Arbeiterinnen in mehrschichtigen zetrieben bis auf 11 Uhr Abends, um auch bei einem Arbeitsbeginn um 7 Uhr morgens eine Doppelschicht zu ermöglichen. Der Antrag wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. — Der § 12, der auch während der Nacht die Beschäͤftigung von männlichen jugendlichen Arbeitern über 16 Jahre in Stein⸗ und Braunkohlengruben, in Eisen⸗ und Stahlwerken, Glashütten, Papierfabriken und Roh⸗ zuckerfabriken zulassen will, war auf Grund der Beschlüsse in erster Lesung gestrichen worden. Seine Wiederherstellung im Wortlaut der Regierungsvorlage wurde von den Arbeitgebern beantragt. Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums wies auf die wirtschaftlichen Gesichtspunkte hin, welche eine an sich wünschenswerte Ausdehnung des Schutzes der Jugendlichen zurzeit als bedenklich erscheinen ließen. Auch Vertreter des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe erhoben an Hand von statistischem Zahlenmaterial Bedenken gegen eine grundsützliche Ausschließung der Jugendlichen von den Nachtschichten. Die Jugendlichen müßten systematisch angelernt und aus diesem Grunde ver Glashütten⸗ und Großeisenindustrie möglichst in jungen Jahren zugeführt werden. Der Antrag wurde mit 11 gegen 5 Stimmen abgelehnt, der §12 ist damit aus dem Gesetz herausgefallen. — Ebenso war der § 16, der das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Fortbildungsschulzeit für die Jugendlichen regelt, im Verlaufe der ersten Lesung gestrichen worden. Er wurde nun⸗ mehr ohne weitere Erörterung mit 15 gegen 10 Stimmen nach dem Vorschlage des Arbeitsausschusses umgestaltet und wieder in das Gesetz aufgenommen. Er schreibt vor, daß die Arbeitszeit und die Unterrichtszeit in der Berufsschule zusammen innerhalb einer Woche 48 Stunden (Regierungsentwurf 54 Stunden) nicht über⸗ schreiten darf; Ausnahmen bis zu 54 Stunden wöchentlich können jedoch durch die Bezirkswirtschaftsräte zugelassen werden. — Ferner wurde zu § 26 eine Entschließung von Arbeitnehmerseite mit 14 gegen 2 Stimmen gebilligt, in der es heißt: „Die Frage einer Regelung der Arbeitszeitbestimmungen in Bäcke⸗ reien und Konditoreien bedarf dringend und baldigst einer neuen gesetzgeberischen Behanlung. Der bestehende Arbeitsausschuß wird beauftragt, in Form eines Initiativantrags einen Gesetz⸗ entwurf auszuarbeiten, der als Nebengesetz zu dem Gesetz über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter dem sozialpolitischen Ausschuß vorzulegen ist. Die Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäcke⸗ reien und Konditoreien vom 23. November 1918 und der zurzeit im sozialpolitischen Ausschuß vorliegende Antrag Hoffmann werden dem Arbeitsausschuß als Material überwiesen.“ Im übrigen blieben außer einigen kleinen Aenderungen die Beschlüsse erster Lesung bestehen. Hierauf wurde der Gesetzentwurf im ganzen mit 714 gegen 12 Stimmen in zweiter Lesung angenommen.
ichswirt⸗ Arbeit
a6
Der Unterausschuß des vorläufigen Rei schaftsrats zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen hielt heute eine Sitzung. “ 8
über den Stand der Herbstsaaten im Deutschen Reiche Anfang Dezember 1922.
Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.
Anfang Dezember war der Stand der Saaten: Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittlich), Nr. 4 gering, Nr. 5 sehr gering
V Winterspelz (auch mit Beimischung von Roggen oder Weizen)
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Anfang Dezember war der Stand der Saaten: Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittlich), Nr. 4 gering, Nr. 5 sehr gering.
Winterspelz (auch mit Beimischung von Roggen oder Weizen)
Winterweizen Winterroggen
Preußen Reg.⸗Bez. Königsberg * Gumbinnen. Allenstein Marienwerder. Berlin. Potsdam. rankfurt. Stettin. Stralsund. Schneidemühl . Breslau.. Liegnitz. Oppeln Magdeburg Merseburg Erfurt.. Schleswig Hannover Hildesheim Lüneburg. Stade Osnabrück Aurich.. Münster Minden. Arnsberg. Se“ Koblenz . Düsseldorf . L KS3 3Aüöö Aachen... Sigmaringen Landesdurchschnitt
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In der obenstehenden Uebersicht bedeutet ein Strich (—), daß die betreffende Frucht gar nicht oder nur weni t ist, ei Punkt (.), daß Angaben fehlen oder nicht vollständig gemacht sind. haß Feneht c Die Saatenstandsnoten sind bei jeder Fruchtart unter Berücksichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechnet worden.
Bemerkungen.
Allgemeines.
Die Witterung im November war zumeist kühl und naß, wodurch die Feldbestellung und das Wachstum der Wintersaaten stark beein⸗ trächtigt wurden. Zu Beginn des Monats stellten sich in Suddeutsch⸗ land beftige Regen⸗ und Schneefälle ein, die sich auch auf das übrige Deutschland ausbreiteten. Um die Mitte des Monats November herrschte unter dem Einfluß östlicher Winde trübes und nebeliges Wetter; Niederschläge kamen aber nur vereinzelt und in geringen Mengen vor. Die Temperaturen sanken vielfach bedeutend unter den Gefrierpunkt. Später einsetzende Westwinde brachten zunächst leichte, sodann vermehrte Regenfälle und führten überall wieder eine Er⸗ wärmung herbei. Zu Beginn des letzten Monatsdrittels herrschte in ganz Deutschland überwiegend trübes aber ziemlich mildes Wetter; nur im äußersten Süden, in Schlesien und Ostpreußen kamen strenge Nachtfröste vor. Das trübe Wetter hielt bis zum Monatsende an mit häufigen Regen⸗, Schnee⸗ oder Graupelfällen, wobei die Tempera⸗ turen stellenweise bis auf minus 100 C. zurückgingen
Von der Kartoffel⸗ und Rübenernte ist der Rest fast überall ein⸗ gebracht; in einigen Gegenden Süddeutschlands befindet sich jedoch ein Teil derselben noch im Boden. Ueber Schädlinge, wie Saat⸗ krähen, Mäuse, Schnecken und Maulwürfe wird besonders in Baden Klage geführt. Auch in einigen preußischen Gebieten wird über Schädigungen durch Krähen und Schnecken geklagt.
Winterung. Nach den meisten Berichten ist die Aussaat des Wintergetreides, namentlich des Weizens, noch nicht beendet. Der Stand der Saateu
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Deutsches Reich im Dezember 1922
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Dagegen im Dezember 1921. „ Dezember 1913.
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läßt im allgemeiven infolge der späten Aussaatmöglichkeit und der durch die Nässe und Kälte ungünstig beeinflußten Bodenbeschaffenheit zu wünschen übrig. Bei dem andauernd naßtalten Wetter entwickeln sich die Saaten nur langsam. Die spät in den Boden gebrachten Saaten sind größtenteils noch nicht aufgelaufen; die zeitig bestellten haben sich leidlich entwickelt und zeigen einen befriedigenden Stand, sind aber nicht so gut bestockt wie im Vorjahr.
Durch die Ungunst der Witterung und den Leutemangel sind die Bestellungsarbeiten. wie besonders aus dem Freistaat Sachsen, Württemberg und Baden berichtet wird, noch sehr im Rückstande. Es wird dort mehrfach befürchtet, daß, da die Zeit schon zu weit vorgeschritten ist, die Wintersaat nicht mehr ganz zu Ende geführt werden kann und dafür im nächsten Frühjahr eine Bestellung mit Sommerfrucht erfolgen muß. In Preußen steht der Anbau von Wintergetreide nach Miteilungen aus fast allen Landesteilen zumeist nicht gegen das Vorjahr zurück.
Aus den eingegangenen Berichten ergeben sich im Reichsdurch⸗ schnitt folgende Bemwertungsnoten für Winterwerzen 32 (im Vor⸗ monat 3,1), Winterspelz 3,2 (3,2), Winterroggen 3,1 (3,1).
Da ein großer Teil der Wintersaaten noch nicht sichtbar ist, und außerdem noch die Berichterstattung vielfach Lücken aufweist, sind die 114“ indes nicht als vollgültige Bewertungsnoten an⸗ zusehen.
Mit diesem Bericht schließt die diesjährige Saatenstandsbericht⸗ erstattung. Der nächste Bericht wird erst wieder Anfang April 1923 herausgegeben. 3
Berlin, den 9. Dezember 1922.
Statistisches Reichsamt. Delbrück.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Demn Reichsgesundheitsamt ist das Erlöschen der Maul⸗ und Klhauenseuche vom Schlachtviehhofe in Leipzig am 8. Dezember 1922 gemeldet worden.
* 8 Verkehrswesen.
Die wesentlichsten Gebühren, die vom 15. De⸗ zember 1922 an im Post⸗, Postscheck⸗ und Tele⸗ E“ innerhalb Deutschlands celten, sind
olgende:
Für Post karten im Ortsverkehr 5 ℳ, im Fern⸗ verkehr 15 ℳ; für Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 10 ℳ, über 20 bis 100 g 15 ℳ, über 100 bis 250 g 25 ℳ; für Briefe im Fernverkehr bis 20 g 25 ℳ, über 20 bis 100 g 35 ℳ, über 100 bis 250 g 45 ℳ (für nicht⸗ oder unzureichend freigemachte Postkarten und Briefe wird das Dovppelte des Fehl⸗ betrags, mindestens aber ein Betrag von 50 % nacherhoben); für Drucksachen bis 25 g 5 ℳ, über 25 bis 50 g. 10 ℳ, über 50 bis 100 g 15 ℳ, über 100 bis 250 g 25 ℳ, über 250 bis 500 g 35 ℳ, über 500 g bis 1 kg 45 ℳ, über 1 bis 2 kg (nur für einzeln versandte, ungeteilte Druckbände zulässig) 90 ℳ: für Ansichtskarten, auf deren Vorderseite Grüße oder ähnliche Höflichkeitsformeln mit höchstens fünf Worten niedergeschrieben sind, 5 ℳ, (Ansichtstarten, die weitergehende schriftliche Mitteilungen ent⸗ halten oder bei denen sich Mitteilungen auf der Rückseite befinden, unterliegen der Postkartengebühr); für Geschäftspapiere und Mischsendungen bis 250 g 25 ℳ, über 250 bis 500 g 35 ℳ, über 500 g bis 1 kg 45 ℳ; für Warenproben bis 250 g 25 ℳ,
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über 250 bis 500 g 35 ℳ (nicht freigemachte Geschäftspapviere und Warenproben werden nicht befördert; für unzureichend freigemachte Sendungen dieser Arten wird das Doppelte des Fehlbetrags, mindestens aber ein Betrag von 50 ₰ nacherhoben); für Päckchen bis 1 kg 50 ℳ; für Pakete bis 5 kg Nahzone 125 ℳ, Fernzone 250 ℳ über 5 bis 6 kg Nahzone 150 ℳ, Fernzone 300 ℳ, über 6 bis 7 kg Nah⸗ zone 175 ℳ, Fernzone 350 ℳ, über 7 bis 8 kg Nahzone 200 ℳ, Fernzone 400 ℳ, über 8 bis 9 kg Nahzone 225 ℳ Fernzone 450 ℳ über 9 bis 10 kg Nahzone 250 ℳ, Fernzone 500 ℳ, über 10 bis 11 kg Nahzone 310 ℳ, Fernzone 620 ℳ, über 11 bis 12 kg Nah⸗ zone 370 ℳ, Fernzone 740 „, über 12 bis 13 kg Nahzone 430 ℳ, Fernzone 860 ℳ, über 13 bis 14 kg Nahzone 490 ℳ, Fernzone 980 ℳ, über 14 bis 15 kg Nahzone 550 ℳ, Fernzone 1100 ℳ über 15 bis 16 kg Nahzone 610 ℳ, Fernzone 1220 ℳ, über 16 bis 17 kg Nahzone 670 ℳ, Fernzone 1340 ℳ, über 17 bis 18 k Nah zone 730 ℳ, Fernzone 1460 ℳ, über 18 bis 19 kg Nahzonee 790 ℳ, Fernzone 1580 ℳ, über 19 bis 20 kg Nahzone 850 ℳ, Fernzone 1700 ℳ, Zeitungspafete bis 5 kg Nahzone 60 ℳ, Fernzone 125 ℳ; für Wertsendungen (Wertbriefe und Wertpakete) die Gebühr für eine gleichartige eingeschriebene Sendung und die Versicherungsgebühr, die beträgt für je 38000 ℳ 20 ℳ; für Postanweisu ngen bis 100 ℳ 12 ℳ, über 100 bis 200 ℳ 20 ℳ, über 200 bis 500 ℳ 30 ℳ, über 500 bis 1000 ℳ 40 ℳ, über 1000 bis 2000 ℳ 50 ℳ über 2000 bis 5000 ℳ 60 ℳ, über 5000 bis 20 000 ℳ 80 ℳ (Meistbetrag ist von 10 000 ℳ auf 20 000 ℳ erhöht); für Rohrpostsendungen: a) wenn Ausgabeort und 8 Be⸗ stimmungsort innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbrief⸗ gebühr von Groß Berlin liegen, für die Rohrpost⸗ karte 40 ℳ, für den Rohrpostbrief 50 ℳ b) wenn der
Drucksachen,