1922 / 281 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

mächtigter: Rechtsanwalt W. Wich⸗ mann II. in Essen gegen ihren Ehe⸗ mann, den Elektromonteur Fritz Böttcher, früher in der Strafanstalt Werden, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 25. R. 57— 22,

7. die Ehefrau Frieda Hellberg, geb. Krause, in Hamburg, Am Markt 22a Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Wolgast in Essen gegen ihren Ehe⸗ mann, den Elektriker Hermann Otto Hellberg, früher in Essen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Wiederherstellung der ebhelichen Gemeinschaft, Aktenzeichen: 15. R. 291 22,

8. die Ehefrau des Maurers Heinrich Hartung, Michaela geb. Laschinski, in Hamborn, Fiskusstr. 14a Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zahnen in Essen gegen ihren EChe⸗ mann, den Maurer Heinrich Hartung, früher in Essen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, § 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 15. R. 178 22,

9. die Ehefrau Thomas Golinski, Emma geb. Kaminski, in Essen, Her⸗ mannstr. 32 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bullmann in Essen gegen ihren Ehemann, den Kohlenhaue: Thomas Golinski, früher in Karnap, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 15. R. 190 21

10. der Schlosser Theodor Schlieper in Essen⸗West, Ehrenzeller Str. 74 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Remy in Essen gegen seine Ehefrau Adele Schlieper, geb. Schiffer, früher in Essen⸗West, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 309 22,

11. die Ehefrau Konditor Josef Serres, Josefine geb. Bunkgaß, in Essen⸗Relling⸗ hausen Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Hinsenkamp und Brand in Essen gegen ihren Ehemann, den Konditor Josef Serres, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf EChe⸗ scheidung, § 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 177—22,

12. die Chefrau Franz Schmitz, Martha geb. Wawryniak, in Helhra b. Mansfeld, Mittelstr. 10 Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Hennecke in Essen gegen ihren Ehemann, den Gelegenheitsarbeiter Franz Schmitz, früher in Steele, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheiduna, § 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 317— 22.

Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Essen, und zwar: zu 1, 7, 8 und 9 vor die 9. Zivil⸗ kammer auf den 27. Februar 1923, Vormittags 9 % Uhr, auf Zimmer 248, u 2, 3, 4. 5 und 6 vor die 11. Zivil⸗ ammer auf den 19. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 149, zu 10 vor die 5. Zivilkammer auf den 29. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 248, zu 11 und 12 vor die 5. Zivilkammer auf den 26. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 248, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen als

Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen. Essen, den 4. Dezember 1922. Trieb, Justizobersekretär. Gerichtsschreiber des Landgerichts. [99548] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Wilhelm Jessen zu Flens⸗ burg, Johannisstraße 28, Prozeßbevoll⸗ mächtiater: Rechtsanwalt Hüser in Flens⸗ burg klagt gegen die Ehefraun Wilhelmine Jessen, geb. Brügmann, früher zu Flens⸗ hurg, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567, 1565 B. G⸗B., mit dem Antrage auf Scheisdung der Ehe und Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Flensburg auf den 5. April 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Flensburg, den 8. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [98849] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Katharina Heil, geb Zillior, in Frankfurt a. M. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Trier, da⸗ selbst, klagt gegen den Fuhrmann Anton Heil, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie verlassen und mit verschiedenen Frauen die Ehe gebrochen habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt a. Main auf den 2. März 1923, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 129, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. M., den 30. November 1922

22.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[100050] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichje Arbeiter Hanna Jurjanz, geb. Belling, in Geierswalde, Kreis Hoverswerda O. L, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Girke und Dr. Zeitzschel in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Jurjanz, früher in Geierswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts,

platz), auf den 15. Februar 1923, Vor⸗

mann Bruno Witzki,

zu scheiden, den Beklagten für den allein

198840] Oeffentliche Zustellung.

““ 8 888 8 11“ Ehebruch getrieben habe, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe der Parteien. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 13. März 1923, Vor⸗ mittags 9,30 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Görlitz, den 4. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99549) Oeffemntliche Zustellung.

Der Kaufmann Robert Emil August Paul Grandke, Hamburg, am Gesund⸗ brunnen 20, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Gerhard Müller und Dr. Oskar Lilienfeld, klagt gegen seine Ehefrau Karoline Johanne Grandke, geb. Kanz, unbekannten Aufenthalts, aus V B. G⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihr auch die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil- kammer IV (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗

mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug aus der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 7. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99550] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johanna Luise Witzki, geschiedene Cramer, geb. Sperling, Ham⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwälte David und Dr. Behrend, klagt gegen ihren Ehe⸗ unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien

schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen. Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 7 (Ziviliustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 14. Februar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Kage bekanntgemacht. Hamburg, den 8. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99551] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Auguste Erdmann, ge⸗ borene Becker, in Hannover⸗Döhren. Prozeß⸗ hevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Linkelmann in Hannover, klagt gege ihren Ehemann, den Bergmann Franz Erdmann, früher in Hannover, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 10. März 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 3. VI. R 644/22. Hannover, den 4. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Minna Posern, geb. Simmang, in Löbau, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Dr. Lotze in Jena, klagt gegen ihren Mann, den Arbeiter Kurt Posern, jetzt unbekannten Aufenthalts; sie will ge⸗ schieden sein, weil ihr Mann sie bedroht, sich ehrlos verhalten und sie böslich verlassen habe. Das Landgericht Gera hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 18. Januar 1922). Dagegen hat sie Be⸗ rufung eingelegt. Sie beantragt, dies Urteil aufzuheben, die Ehe zu scheiden und den Mann für schuldig zu erklären. Darüber soll Sonnabend, den 27. Ja⸗ nuar 1923, früh 9 Uhr, vorm ersten Zivilsenat des gemeinschaftl. Thüringischen Oberlandesgerichts Jena verhandelt werden. Die Klägerin ladet den Verklagten hierzu und fordert ihn auf, sich durch einen hier zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Jena, den 7. Dezember 1922.

Der Justizobersekretär des gem. Tyüringischen Oberlandesgerichts. J. V.: Ortschig.

[98850) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hedwig Schley, geborene Feld, in Gummersbach, Moltkestraße 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ikenberg in Köln, klagt gegen ihren Che⸗ mann, den Arbeiter Benjamin Schley, früher in Köln, Zwirner Straße 2, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 2. März 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Köln, den 2. Dezember 1922.

Zimmermann, als Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[98852] Oeffentliche Zustellung.

Frau Elise Wind in Apolda, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Rosenberg in Landsberg a. W., klagt gegen Arbeiter Valentin Wind, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Landgerichts in Landsberg a. W. auf den 22. Febrnar 1923, mittags 9 Uhr,

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen

[98853] Oeffentliche Zustellung. dorf, geb. Kaczmirek, in Landsberg a. W.,

mächtigter: Rechtsanwalt Kann in Lands⸗ berg a. Hermsdorf, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts wegen Ehescheidung, ladet Klägerin

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Gorny, in Laer, Wilhelmstraße 21, Kreis Bochum, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Gravenhorst gegen Friedrich Helbing, früher in Lüneburg, Goseburgstraße, enthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten

vor die II. Zivilkammer des Landgerichts

in Aufforderung, sich durch einen bei diesem

Gerichte Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

[99553] Oefsentliche Zustellung. Fahrenholz, in Dramfeld, Post Obernjesa,

bei dem gedachten Gericht zugelassenen An⸗ v. Mangoldt in Lüneburg, klagt gegen

Vor⸗

Aufforde⸗ diesem Ge⸗ als

mit der rung, sich durch einen bei richte zugelassenen Rechtsanwalt

Landsberg a. W., 4. De zember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

In Sachen der Arbeiterin Anna Herms⸗

Zechower Straße 36, Prozeßbevoll⸗

W., gegen Arbeiter Ernst

Beklagten von neuem zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Landsberg auf den 22. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch inen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Mechtsanwalt als

Landsberg a. W., den 4. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99552]% ꝙOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Helbing, geborene

in Lüneburg, klagt ihren Ehemann, den Former setzt unbekannten Auf⸗

auf Grund § 1568 B. G.⸗B.

zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Lüneburg auf den 28. Februar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der

zugelassenen Rechtsanwalt als

Lüneburg, den 30. November 1922. Der Gerischtsschreiber des Landgerichts.

Die Ehefrau Louise Oswald, geborene

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

ihren Ehemann, den Zechenarbeiter Heinrich Oswald aus Dramfeld, früher in Höfer bei Celle, Kalischacht, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 27. Februar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Lüneburg, den 4. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99554]

Frau Kätchen Trunz, geb. Tröndle, in Mannheim 0 7, 1, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dr. Stern und Freund, klagt gegen ihren Ehemann Eugen Trunz, früher zu Mannheim 0 7, 1, auf Chescheidung. Termin zur Beweisaufnahme ist auf Montag, den 29. Januar 1923, Vorm. 9 ½ Uhr, und zur Fortsetzung der mündlichen Verhand⸗ lung auf Samstag, den 24. Februar 1923, Vorm. 9 ½ Uhr, vor dem Land⸗ gericht Mannheim bestimmt. Die Klägerin ladet den Beklagten hierzu vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts Mannheim mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 29. November 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99555) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ida Fischer, geb. Rtidolph, in Tirschtiegel, Prozeßbevpollmächtigter: Rechtsanwalt Buchholz in Meseritz, klagt gegen ihren EChemann, den Maurer Wil⸗ helm Fischer, früher in Tirschtiegel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte sie vor länger als einem Jahre böswillig verlassen habe, mit dem Antrage auf Chescheidung und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Meseritz. Zimmer 23, auf den 6. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Meseritz, den 8. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [99556) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Follina Brockmeyer, geb. Reint, in Emden, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Leichsering und Dr. Holländer in Naumburg g. S., klagt gegen den Maschinenschlosser Friedrich Heinrich August Brockmeyer, zurzeit unbekannten Ausenthalts, früher in Emden, auf Grund § 15672 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerm ladet den Beklagten zur mündlichen Verhanudlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 30. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., 6. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99557] II. Z. E. S 50/22. Die Ehefrau Josefine

eniersbach, vertreten durch Re

gegen Koch Hermann Baumgarten, z. Zt. un⸗

entersbach, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: Streitteile wird aus Verschulden des Be⸗ klagten geschieden auf Grund der §§ 1567

wieder herzustellen.

gerichts.

Stranghöner, in Osnabrück, Hermann⸗ straße 6, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗

Zivilkammer des Landgerichts in Osnabrück

tsanwa Rombach in Offenburg, klagt

Dr. Edgar Ror Ebemann, den angeblichen

ihren in Unter⸗

bekannten Aufenthalts, früher

I. Die Ehe der

Abs. II Ziffer 2, 1568 B. G.⸗B. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Fürsorglich wird Antrag ge⸗ stellt: I. Der Beklagte ist schuldig, die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreit zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg auf Freitag, den 23. Fe⸗ bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt als re eel mächtisten vertreten zu lassen. Offenburg, den 14. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Land⸗

198856] Oeffentliche Iustellung.

Die Ehefrau Adele Pfeiffer, geb.

anwälte Hammersen und Klußmann in Osnabrück, klagt gegen den Monteur Otto Pfeiffer, früher in Osnabrück, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste

auf den 20. März 1923, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Osnabrück, den 6. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99558] Oeffentliche Zustellung. Frau Ottilie Ziesmann, geb. Hieske, in

Stregow, Kreis Cammin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Leo in Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Emil Ziesmann, unbekannten Aufent⸗. halts, früher in Stregow, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Chescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zwilkammer des Landgerichts in Stettin, Albrechtstraße 3 a, Zimmer 23, auf den 20. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 5. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:

Berwaldt, Rechnungsrat. [99559]) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karl Braun, Pauline geb. Hengere, in Duisburg, Frieden⸗ straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Güntzer in Trier, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Biewer, bei Trier, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter sie böswillig verlassen und den durch die Ehe begründeten Pflichten nicht nach⸗ gekommen sei mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Trier auf den 3. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechis⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Trier, den 29. November 1922. Klaß, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[(100055) Oeffentliche Ladung.

Der mindenährige Josef Wersinger in Reimen, vertreten durch den Berufsvor⸗ mund Bürgermeister a. D. Kern in Neisse, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stern in Neustadt, O. S., klagt gegen den Fabrikarbeiter Emil Kirchner aus Rothfest⸗Langendorf, früher im Gerichts⸗ gefängnis Neustadt, O. S., jetzt un⸗ bekannten Ausenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sein außer⸗ ehelicher Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kinde vom Tage der Geburt bis zur Vollendung seines sechszehnten Lebensjahres als Unterhalt eine Geldrente von vierteljährlich 900 ℳ, und zwar die 1ückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden vierteljährlich im voraus zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neu⸗ stadt, O. S., Zimmer Nr. 81, auf den 6. März 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage Öund Ladung bekanntgemacht Die Ladungsfrist ist auf zwei Wochen fest⸗ gesetzt.

Neustadt, O. S., den 5. Dezember 1922.

Das Amtsgericht.

[99560) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Dagmar Dassel in Berlin⸗ Friedenau, Geßlerstraße 20, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Rudolf Philipp in Berlin, Regensburger Straße 31, klagt egen den Apotheker Egbert Dassel, fehter in Berlin⸗Lichterfelde, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Betlagte sich seiner gesetz⸗ lichen Unterhaltspflicht entziehe. mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Stelle der in dem Urteil des Amtsgerichts Berlin⸗Lichterfelde vom 14. Juli 1922

unter der Behauptung, 2uß Beklagter

des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer

geb. Breig, Fabrikarbeiterin in Unter⸗

on monatlich 3000 eine solche von monatlich 15 000 vom Tage der Klage⸗ erhebung ab im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Lichterfelde, Ringstraße 9, Zimmer Nr. 110, auf den 23. März 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen. Berlin⸗Lichterfelde, den 6. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[99561]

Karl⸗Heinz Walter Marwitz, vertreten durch Berufsvormund Moriß, Bremen, klagt gegen Gustav Adolf Peters, geb. 27. Mai 1891 in Bremen, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, mit Antrag, Be⸗ klagten zur Zahlung eines jährlichen Unter⸗ halts von 3600 für die Zeit vom 22. Januar 1922 bis 21. August 1922, von 10 800 für die Zeit vom 22. August 1922 bis 21. Oktober 1922 und von 30 000 für die Zeit vom 22. Oktober 1922 bis 21. Januar 1938 zu verurteilen. Zur Verhandlung des Rechtsstreits wird Beklagter hiermit vor das Amtsgericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 84, auf den 29. Januar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Bekanntgemacht zwecks öffentlicher Zustellung den 2. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amte gerichts Bremen.

[99562] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige uneheliche Frieda Herta Baumgarten in Eisenberg (Thür.), gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund daselbst, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolgast in Essen, klagt gegen den Kaufmann Kurt Karl Sophus Helbig, zuletzt wohnhaft in Essen, Hut⸗ tropstraße 14, I., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Kindesmutter inner⸗ halb der gesetzlichen Empfängniszeit vom 10. Oktober 1920 bis 8. Februar 1921

beigewohnt hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin von der Geburt

dem 8. August 1921, ab bis zum 7. April 1922 als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 1040 ℳ, vom 8. April 1922 bis zum 7. Juli 1922 eine solche von 1625 ℳ, vom 8. Juli 1922 ab bis zum 7. Oktober 1922 eine solche von 6500 und vom 8. Oktober 1922 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine folche von 13 000 zu zahlen und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am Ersten jedes Lehens⸗ vierteljahres. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Entrichtung der Unterhaltsbeträge für die Zeit nach Er⸗ hebung der Klage und für das der Er⸗ hebung der Klage vorausgehende letzte Vierteljiahr zu erfolgen hat. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Essen, Zweigertstraße 52, auf den 21. Febrnar 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 150, geladen. Essen, den 2. Dezember 1922. 88 Holle, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [99564]) Oeffentliche Zustellung. Die Clara Schick, minderjährig in Reutlingen, vertreten durch ihre Vor⸗ münderin Josefine Schick in Reutlingen, Kaiserstraße 7, Rechtsanwalt Hayn in Reutlingen, klagt gegen den Fabrikarbeiter Karl Kirschner aus Bretten, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Betra, Hohenzollern, wohnhaft,

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außereheliche Vater der Klägerin und daher ihr zum Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage, durch vorläufig voll⸗ streckares Urteil den Beklagten kosten⸗ fällig zu verurteilen, an die Vormünderin zum Unterhalt der Klägerin vom Tage der Geburt bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensjahre vom 14. Januar 1922 bis 1. Oktober 1922 monatlich 400 ℳ, vom 1. Oktober 1922 ab bis auf weiteres monatlich 1200 in vierteljährlichen, im voraus zahlbaren Raten zu entrichten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Haigerloch auf den 12. Februar 1923, Vormittags 8 Uhr, geladen. Haigerloch, den 30. Nopember 1922. Stelzer, Justizobersekretär.

[99566] Oeffentliche Zustellung.

Der am 8. Mai 1922 geborene Böttcher, vertreten durch seinen Vormund, Bahnarbeiter August Gropengießer in Hattorf a. Harz, klagt gegen den Arbeiter Albert Gropengießer, früher in Pöhlde a. Harz, jetzt unbekannten Ausenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außereheliche Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger vom 8. Mai 1922. an bis zur Vollendung seines 16. Lebens⸗ jahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel hrlich 2000 zweitausend Mark, die rück⸗ ständigen Beträge sofort, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Herzberg am Harz auf den 8. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 5, geladen.

Herzberg a. H., den 7. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[99568] Oeffentliche Zustellung.

1. Die Ehefrau Catharina Altenburg, geb. Rohde in Scheneleld, 2. der Bäcker⸗ meister Heinrich Ehlers in Schenefeld als Pfleger der minderjährigen Kinder Erna und Georg Altenburg klagen gegen den Musiker Georg Altenburg, früher in Schenefeld, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,

(8 C. 325/22) festgesetzte Unterhaltsrente

unter der Behauptung, daß der Beklagte

unter der Behauplung, daß Beklagter der⸗

Albert

* 8* 80

1 8 1 8 8 1u

seiner Unterhaltspflicht nicht nachkomme

mit dem Antrage auf Verurteilung des

Beklagten zur 5000 ℳ, bezw. Unterhaltsrente.

Zahlung von monatlich Zur

mündlichen

klagte vor das Amtsgericht in Schenefeld.

Bez. Kiel, auf den 17. Januar 1923,

Vormitiags 9 ¼ Uhr, geladen. Schenefeld, Bez. Kiel, den 9. vember 1922.

Dde ee [99563] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma G. Retzlaff u. Sohn, Holz⸗ handlung in Kiel⸗Wick, Klägerin, Prozeß⸗ 2 2 Me. . 22 b bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat

Arthur Mayer in Geestemünde, klagt

gegen den Kaufmann Eduard Cellmer

(Handelshof), früher in Geestemünde, Borriesstraße 46, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit der Behauptung, daß sie am 20. Oktober 1922 vom Beklagten durch Betrug und Urkundenfälschung zum Ab⸗ schlusse eines Kaufvertrags über Eichenholz und zur teilweisen Zahlung des Kauf⸗ preises im Betrage von 420 000 ver⸗ leitet worden sei, indem sie unter Vor⸗ behalt weitergehender Ansprüche beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 200 000 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit dem 26. Oktober 1922 und in die Kosten des Verfahrens zu verurteilen, auch das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig pollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Betlagte vor das Amtsgericht in Geeste⸗ münde auf den 20. März 1923, Bor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Geestemünde, den 2. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [99567] Oeffentliche Zustellung. „Der Rechtsanwalt Dr. Georg Cohn, hier, Steindamm 155, klagt gegen den Kaufmann Heinz Zangen, zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, zuletzt in Bischofs⸗ burg wohnhaft, unter der Behauptung. daß der Beklagte ihm an Gebühien und Auslagen für seine Vertretung durch den Kläger in den Prozessen 1 mit dem Fiskus 69 ℳ, 2. mit Zangen 289,35 ℳ, 3. mit Nachmann 545,30 ℳ, 4. mit Ecker u. Matzkeit 1044,50 ℳ, zusammen 1948,15 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 1. an ihn 1948,15 zu zahlen, 2. das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Königs⸗ berg auf den 19. Februar 1923, Vor⸗ s 9 Uhr, nach Zimmer 133 ge⸗ aden.

Königsberg, den 6. Dezember 1922.

Schamick, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [99569]

Die Beschlagnahme des dem Kaufmann Julius Fafflok in Tarnowitz, Polnisch Oberschlesien, gehörenden Grundstücks Kreuzburg O. S. Blatt 687 ist aufgehoben worden. Tagebuch⸗Nr. 3051. Gen.

Kreuzburg O. S., den 1. Dezember 1922.

-“ Finanzamt.

(Unterschrift.)

4 Verlosung n. von Wertpapieren.

[99576]

Die am 2. Januar 1923 fälligen Zinsscheine der Breslauer Stadt⸗ anleihen und der Obligationen der früheren Breslauer Straßeneisen⸗ bahngesellschaft werden vom 20. De⸗ zember 1922 ab bei folgenden Bank⸗ häusern in Berlin eingelöst:

1. Deutsche Bank,

Darmstädter und Nationalbank,

Delbrück Schickler & Co.,

5. Disconto⸗Gesellschaft,

Dresdner Bank,

Georg Fromberg & Co.,

S. Dreyfus & Co. Der Magistrat.

[99575]1 Bekanntmachung. 3 ½ % Anleihe der Stadt Höxter vom Jahre 1896.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. August 1896 aus⸗ gefertigten Schuldverschreibungen sind im laufenden Rechnungsjahr laut Tilgungs⸗ plan 34 000 zu tilgen.

Bei der am 30. November d. J. vor⸗ genommenen Auslosung sind gezogen worden:

Buchstabe A Nr. 1 14 52 80 86 126 154 205 269 284 405 407 428 442 1072 1077 1138 1163 über je 500 ℳ.

Buchstabe B Nr. 1216 1242 1270 1273 1323 1333 1464 1469 1480 1495 über se 1000 ℳ.

Buchstabe C Nr. 1512 1515 1520 über je 5000 ℳ.

Die vorstehend aufgeführten ausgelosten Schuldverschreibungen werden hiermit den Inhabern zur Rückzahlung am 1. April 1923 mit dem Bemerken gekündigt, daß eine Verzinsung für die Zeit nach dem 1. April 1923 nicht mehr stattfindet.

Die Auszahlung des Nennwertes erfolgt gegen Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen Nr. 12 bis 20 und den dazugehörigen Erneuerungsscheinen bei

a) der Stadtkasse in Höxter,

b) der Disconto⸗Gesellschaft

Berlin. Högter, am 1. Dezember 192 Der Magistrat.

in.

4000 ℳ, bezw 4000 Ver⸗

handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗

No⸗

99651] Bekanntmachung. 1“

Hannover. Hannover, den 9. Dezember 1922.

Gewerkschaft Fürstenhall. Der Grubenvorstand. Hermann Gumpel.

8

[99652) Bekanntmachung.

Die Rückzahlung erfolgt gegen

Hannover. Hannover, den 9. Dezember 1922.

Fürstenhall Vergbaugesellschaft m. b. H. Der Geschäftsführer: Hermann Gumpel.

[996531 Bekanntmachung.

Hannover. Hannover, den 9. Dezember 1922.

Levershäuser

Gerghauges. m. b. H Der Geschäftsführer: Simon Wölfel.

[99654] Bekanntmachung.

1923.

Hannover. Hannover, den 9. Dezember 1922.

Bühler Bergbauges. m. b. H. Der Geschäftsführer: Simon Wölfel

——————

99655] Bekanntmachung.

Die Rückzahlung erfolgt liesferung der Stücke

Hannover,

Dortmund. Hannover, den 9. Dezember 1922.

Vereinigte Harzer Verghaugef. m. b. H.

Der Geschäftsführer. Hermann Gumpel.

8

[99656] Bekanntmachung.

verschreibungen unserer Anleihe p

lieferung der Stücke mit ei Hannover.

Hannover, den 9. Dezember 1922

Germania Verghauges. m. b Der Geschäftsführer: Ju lius Gumpel.

[996577 Bekanntmachung.

Hannover. Hannover, den 9. Dezember 1922.

Reyershaufen Vergbauges. m. b. H.

Der Geschäftsführer: Julius Gumpel.

[99658]=½ Bekanntmachung. Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschreibungen unserer Anleihe vom 6. August 1913 zum 15. März 1923. f Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗ lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen 1. bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel, Hannover, 2. bei der Dresduer Bank Filiale Hannover, Hannover. Hannover, den 9. Dezember 1922

Rössing⸗Barnten Kalibergwerk G. m. b. H.

Der Geschäftsführer: Hermann Gumpel.

[996591 Bekanntmachung.

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗

verschreibungen unserer Anleihe vom

15. Juli 1909 zum 13. März 1923.

Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗

lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen

1. bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel, Hannover,

2. bei der Filiale der Dresduer Hannover.

Hannover, den 9. Dezember 1922

Gewerkschaft Giegfried. Der Grubenvorstand. Hermann Gumpel.

Haarmann.

Wir künoigen hiermit die Teilschuld⸗ (verschreibungen unserer Anleihe vom 15. Juli 1909 zum 15. März 1923. Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗ lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen

bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschreibungen unserer Anleihe vom 2. März 1915 zum 15. März 1923. . 2 Aus⸗ lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen

bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschreibungen unserer Anleihe vom 30. Juli 1913 zum 15. März 1923. „Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗ lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschreibungen unserer Anleihe vom 28. Oktober 1913 zum 15. März

Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗ lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschreibungen unserer Anleihe vom 15. August 1913 zum 15. März 1923. gegen Aus⸗ mit laufenden Zinsen 1. bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

2. bei dem Bankhaus Gebrüder Stern,

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschre 1 1 om 30. Juli 1913 zum 15. März 1923. Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗ . laufenden Zinsen dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

H.

Wir kündigen hiermit die Teilschuld⸗ verschreibungen unserer Anleihe vom 30. Juli 1913 zum 15. März 1923. Die Rückzahlung erfolgt gegen Aus⸗ lieferung der Stücke mit laufenden Zinsen bei dem Bankhaus Z. H. Gumpel,

[99572) Bekanntmachung. Ab 1. Januar 1923

gelosten Kreisanleihescheine Kreises Usedom⸗Wollin zur Ein⸗ lösung: III. Ausg. A Nr. 10 5000 C Nr. 45 500 0 Nr. 34 200 IV. Ausg. A Nr. 7. 3000 D Nr. 34 200 Zusammen = 8000 Nℳ. Die Inhaber dieser Anleihescheine werden aufgefordert, dieselben vom 2. Januar 1923 ab mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisungen behufs Erstattung des Nennwertes der hiesigen Kreiskommunalkasse vor⸗ zulegen. Die Verzinsung wird mit dem 31. De⸗ zember 1922 eingestellt. Swinemünde, den 1. Dezember 1922. Der Vorsitzende 3 des Kreisausschusses: Hunger.

UIIIHAI-

[99571] Schuldbuchanleihe des Kreises Greifenberg i. Pom.

Der Kreis Greifenberg i. Pom. verzinst Neueinzahlungen auf das Kreisschulddbuch vom 1. Jannar 1923 ab bei dreimonatiger Kuͤndigung mit 4 ½ %, bei sechsmonatiger Kündigung mit 4⁄¼ %, bei einjäbriger Kündigung mit 5 %, bei fünfjähriger Kündigung mit 6 %.

Neueinzahlungen auf das Schuldbuch werden entgegengenommen. Die einzu⸗ zahlenden Beträge müssen auf volle Hundert abgerundet werden und mindestens 200 betragen. Zeichnungsformulare werden kostenlos von der Kreiskommunal⸗ kasse abgegeben. Diese erteilt auch alle nähere Auskunft.

Greifenberg i. Pom,, den 8. De⸗ zember 1922.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. v. Thadden.

[99579) Genehmigungsurkunde. IVa IV 619 II 2. Ang.

Auf Grund des § 795 B. G.⸗B. und des Artikels 8 der Verordnung zur Aus⸗ führung des B. G.⸗B. vom 16. November 1899 erteilen wir unter Aufhebung der Genehmigungsurkunde vom 23. Oktober 1922 M. d. J. IVa IV 560 / Fin⸗ Min. I E 1 3728 hierdurch der Stadt Herne die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber bis zum Betrage von 140 Mil⸗ lionen Mark einhundertvierzig Millionen Mark behufs Beschaffung der Mittel zum Bau von Wohnungen, zum Umbau des Versorgungs hauses und zur teilweisen Deckung der zur Beschaffung von Baustoffen für Straßenkanalisation

1b kommen die nachstehend bezeichneten zur Tilgung aus⸗ des

verordnetenversammlung zu bestimmen ist. Sie sind nach dem anliegenden Muster anzufertigen, bis zu vH jährlich zu ver⸗ zinsen und vom 1. April 1923 ab nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung jährlich wenigstens mit 36 vH des Kapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zu tilgen. Der Stadt bleibt es hierbei überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge für mehrere, höchstens aber für zehn Jahre durch Bildung eines Tilgungsstocks anzusammeln und alsdann den Ankauf oder die Verlosung der Schuld⸗ verschreibungen für diese Zeit auf einmal vorzunehmen.

Vorstehende Genehmigung wird behaltlich der Rechte Dritter erteilt. die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzu⸗ machen.

Berlin, den 13. Oktober 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern.

Im Auftrage: Unterschrift.) Genehmigungsurkunde.

IV a. IV 489 V. Fin.⸗Min. I. E. 1. 3528.

Schuldverschreibung der Stadt Aachen te Ausgabe, Buchstabe 3 Reichswährung .. .I Ausgefertigt auf Grund der Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen “““; 8 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ EE 8 ). In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗ ausschuß des Negierungsbezirks Aachen genehmigten Beschlusses der Stadtver⸗ ordnetenversammlung vom 30. Juni 1922 wegen Aufnahme einer Anleihe von 50 000 000 ℳ, die in Aübteilungen begeben werden soll. deren Hohe in jedem Falle vor der Begebung durch die Stadt⸗ verordnetenversammlung zu bestimmen ist, bekennen sich die Unterzeichneten, der Ober⸗ bürgermeister und die beiden Bevoll⸗ mächtigten der Stadtverordnetenversamm⸗ lung, namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuloverschreibung

vor⸗ Für

.„

Falle vor der Begebung durch die Stadt⸗

scheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ tage, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Oberbürgermeister zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwel Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist ab. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ 9 des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in dem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

.. Zinsscheine können weder auf⸗ geboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins-cheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Oberbürgermeister anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Empfangs⸗ bescheinigung ausgezahlt werden.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Oberbürgermeister zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend nachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der An⸗ spruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Star kasse in Aachen gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung beim Ober⸗ bürgermeister der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.

zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗

Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗

baren Darlehnsschuld von 50 000 000 ℳ, die mitt pom Hundert jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen jährlich wenigstens mit 3,6 vom Hundert des Anleihekapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen vom 1. April 1923 ab ge⸗

entstehenden Kosten.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, bis zu dem bei der Ausgabe geltenden Reichs⸗ bankdiskontsatz jährlich zu verzinsen und den Geldgebern gegenüber vom 1. Juli 1933 ab jährlich mit mindestens 2 % des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen durch Ankauf oder Verlosung zu tilgen. Die von dem auf die Begebung der Anleihe oder einzelner Anleiheteile folgenden Rech⸗ nungsjahre ab bis zum 1. Juli 1933 fällig werdenden Tilgungsbeträge sind einem Tilgungsstock zuzuführen, der nach Ablauf der zehn Jahre in voller Höhe zum An⸗ kauf oder zur Verlosung von Schuldver⸗ schreibungen zu verwenden ist.

Im Innenverhältnis ist die Anleihe nach einem festzustellenden Tilgungsplan don dem auf die Begebung der Anleihe oder ihrer Teile folgenden Rechnungsjahre ab jährlich mit 3,5 % des Kapitals zuzüg⸗ lich der ersparten Zinsen zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück⸗ zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vorge⸗ nommen werden darf.

Die Genehmigung wird ferner vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung vom Staate nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger bekanntzumachen.

Berlin, den 29. November 1922. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern.

(Siegel.) Im Auftrage: Leyden.

Wird veröffentlicht mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 8. November 1922 im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger Nr. 253. 8

Herne, den 9. Dezember 1922.

Der Magistrat. Dr. Sporleder.

——

[98866]

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Aachen die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 50090 000 ℳ, in Buchstaben „Fünfzig Millionen Mark“, zur Deckung der

Kosten für dig Sch ffinn zn Esoin Kosten fur die Schaffung von Kleinwoh⸗

nungen. Die Sckuldverschreibungen sind in Ab⸗ teilungen zu begeben, deren Höhe in jedem

tilgt. Hierbei bleibt es der Stadt über⸗ lassen, die jährlichen Tilgungsbeträge für mehrere, höchstens aber für zehn Jahre anzusammeln und alsdann den Ankauf oder die Verlosung der Schuldverschrei⸗ bungen für diese Zeit auf einmal vor⸗

zunehmen.

Der Stadt steht jedoch auch das Recht zu, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Um⸗ lauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen

Die Auslosung geschieht gegebenenfalls im Monat Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschrerbungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunkts, zu dem die Rückzahlung er⸗ folgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahltage im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, im Amtsblatt der Regierung zu Aachen, im Echo der Gegenwart und im Politischen Tageblatt zu Aachen. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadt⸗ verordnetenversammlung mit Genehmigung des Regierungspräsidenten zu Aachen ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an dem hiernach das Kavital zu entrichten ist, wird es halbjährlich am und . .. . .. ..Hen bheuts obh mit... vom Hundert jährlich verzinst

Die Auszahlung der Zinsen gegen Rückgabe der fällig Zinsscheine, gabe dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Aachen und bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Ein⸗ tritte des Fälligkeitstages folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschrei⸗ bung sind äuch die dazugehörigen, später fällig werdenden Zinsscheine

gewordenen

neuerungsschein bei Aachen, s erfolgt Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem

gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt

mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuer⸗

kraft.

Aachen oöoKa Der Oberbürgermeister. Die Bevollmächtigten

der Stadtverordnetenversammlung.

Zinsschein Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Aachen Ausgabe, Buchstabe ... Hundert Zinsen über ö““ 2 Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom G“ ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vomn. bis v1I1I1“; kasse in Aachen Aachen, den ... 19292 Der Oberbürgermeister. Die Bevollmächtigten der Stadtverdordnetenversammlung. (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in dem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Oberbürgermeister zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so versährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steh die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich.

1““

„.356 5

Stadt

““

Erneuerungssch

für die Zinsscheinreihe Nr. zur

Schuldverschreibung der Stadt Aachen,

Ausgabe, Buchstabe .

Der Inhaber dieses Scheins empfängt

gegen dessen Rückgabe zu der obigen

Schuldverschreibung die Reihe

von Zinsscheinen für die Jahre von

11 nebst Er⸗ Stadtkasse in

Inhaber der

der

sofern nicht der

Oberbürgermeister widersprochen hat. In

die des Kapitals gegen Rück⸗ diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins nebst Erneuerungsschein dem Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

werden die Zinsscheine

Inhaber der

neuen

.„ ã„

den. 1922. Der Oberbürgermeister.

Die Bevollmächtigten der Stadtverordnetenverjammlung.

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Aachen,

zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗

[99574]

Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks „Graf Schwerin“.

Die per 2. Januar 1923 fälligen

88 Nr. 35 Serie I11 unserer 4 % igen Grundschuld,

Nr. 26 Serie II unserer 4 ½ %

Zinsquittungsscheine:

1“

igen Grundschuld

elangen mit 20 bezw. 22 50 per Stück bei der Deutschen Bank, Berlin,

ei der Essener Credit⸗Anstal bei der bei der

zur Einlösung.

t, Bochum,

Dresdner Bank, Bochum, Westfalenbank A.⸗G., Bochum,

Gerthe 1. W., den 6. Dezember 1922.

8

Der Grubenvorstand.