paar Worten auf das eingehen, was Herr Abgeordneter Loenart über die Höhe der Steuer selbst gesprochen hat. Er hat zunächt von einer produktionshindernden Sonderlast der Landwirtschaft ge⸗ sprochen und hinzugesetzt: ähnlich wie die Getreideumlage. Meine Damen und Herren, ich wünschte Herrn Abgeordneten Loenartz bestätigen zu können, daß die Getreideumlage in der Tat eine so geringe Last für die Landwirtschaft gewesen ist wie diese Steuer, und ich glaube, die Landwirte seiner Fraktion und überhaupt alle Landwirte würden ihm außerordentlich dankbar sein, wenn dieser Ausspruch zuträfe. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall. Es ist gar kein Gedanke daran, daß diese Steuer eine produktionshindernde Sonderlast ist. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, zunächst bezüglich der Sonderlast folgendes zu bedenken. Wir haben seit Ewigkeit, seit es überhaupt Steuersysteme gibt, als eine der ersten anfänglichsten Steuern immer die Grundsteuer gehabt. Zu dieser Grundsteuer ist ebenso regelmäßig später die Einkommensteuer hinzugetreten, ohne daß man es für nötig gehalten hätte, auf die Grundsteuer wegen der Einkommensteuer zu verzichten. Kein Mensch ist bisher auf den Gedanken gekommen, es für eine ungerechte Sonder⸗ oder Doppelbesteuerung des Grundbesitzes zu erklären, sondern man hat angenommen, daß in dem Wert des Grundbesitzes, in der Tatsache des Grundbesitzes selbst, den kein Mensch wegtragen kann, eine so große Sicherheit liegt, daß es in der Tat gerechtfertigt ist, diese Sicherheit noch besonders zu den Lasten des Staates und der Gemeinden heranzuziehen. Deshalb finden Sie überall, wo Sie überhaupt ein entwickeltes Steuer⸗ system haben, neben der Einkommensteuer noch eine Grundsteuer. Von einer Sonderbelastung kann deshalb keine Rede sein.
Nun verstehe ich nicht, wie ein sonst so ruhiger und so objektiv urteilender Herr wie der Herr Kollege Loenartz, er wolle mir das nicht verübeln, doch, ich kann ruhig sagen, die Ueber⸗ treibung begehen kann, hier von einer produktionshindernden Sonderbelastung zu sprechen. Die Steuer beträgt, wir haben das wiederholt ausgerechnet, noch nicht ganz 50 Mark, 46 Mark nämlich auf den Morgen. (Zuruf im Zentrum: Abwarten!) Sie wollen sich vergegenwärtigen, daß das der Preis ist, den heutzutage ein halbes Glas Schnaps kostet. Es ist etwas so lächerlich geringes, es ist noch nicht so viel wie ein Paket Streichhölzer kostet, noch nicht die Hälfte davon. Bei diesen Zahlen und bei dem Ertrag, der heutzutage erzielt wird, davon zu sprechen, daß es sich hier um eine produktionshindernde Last handelt, nehmen Sie es mir nicht übel, das ist in der Tat eine starke Uebertreibung. Ich darf Ihnen auch sagen — ich weiß nicht, ob ich es in Ihrer Gegenwart schon ein⸗ mal gesagt habe, jedenfalls habe ich es im Ausschuß auch schon einmal gesagt —: ich war kürzlich in Pommern, einer sehr land⸗ wirtschaftlich ausgeprägten Provinz. Mir wurde von einem maß⸗ gebenden agrarischen Herrn neben anderen Beschwerden und Wünschen vorgetragen, daß sie in großer Sorge wegen der Grund⸗ steuer wären. So, sagte ich, dann kennen Sie wohl, wenn Sie in großer Sorge sind, nicht die Sätze dieser Grundsteuer. Nein, sagt er, wir kennen sie allerdings nicht. Dann werde ich sie Ihnen nennen! Ich nannte sie ihm. Da ging ein leuchtendes Lächeln über das Gesicht dieses Herrn, und er erklärte: Dann sind aller⸗ dings alle meine Besorgnisse behoben, es ist lächerlich, dann von einer besonderen Last zu sprechen. Ich habe das auch den pommerschen Herren gesagt, daß die Steuer vom Grundbesitz ein Fünfzehntel desjenigen ist, was die Landwirte in Pommern dem Landbund zu⸗ wenden. (Hört, hört!) Nun muß ich sagen, wenn ich freiwillig — es kann jeder über sein Vermögen natürlich frei verfügen — soviel zahle und hier ein Fünfzehntel desjenigen der Staat ver⸗ langt, was die Herren, ohne mit der Wimper zu zucken für Zwecke ausgeben, die ihnen nützlich erscheinen, so entfällt damit jedenfalls das Recht, hier von einer Sonderbelastung oder großen Belastung durch den Staat zu sprechen. Das sind eigentlich die Gesichtspunkte, die bisher von den Herren gegen die Steuer vorgetragen worden sind.
Daß die Steuer aus politischen, aber auch aus finanziellen Gründen für den preußischen Staat nicht nur nach meiner Ueber⸗ zeugung, sondern auch nach der Auffassung der Regierung zweifel⸗ los notwendig ist, das habe ich Ihnen schon wiederholt dargetan. Ich kann nur nochmals darauf hinweisen, daß es sich in der Tat — ich bitte Sie, diese Gelegenheit nicht zu verpassen — zum ersten Male seit der Erzbergerschen Steuerreform darum handelt, daß auch der preußische Staat das tut, was alle anderen deutschen Länder schon längst getan haben, nämlich, daß er die Möglichkeit ergreift, sich eine eigene Steuer zu schaffen, um nicht lediglich abhängig zu sein von dem, was ihm vom Reiche überwiesen wird. Er kann das um so eher tun, als das, was wir Ihnen vorschlagen, doch hinter den Grenzen dessen, was man unter den heutigen Ver⸗ hältnissen von den Steuerschuldnern erwarten und verlangen kann, zurückbleibt. Es gilt das nicht nur für die Landwirtschaft, meine Damen und Herren, es gilt auch nach meiner Ueberzeugung für die geringen Sätze, wie wir sie auch bei den städtischen Steuer⸗ schuldnern haben, und ich würde es lebhaft bedauern, wenn der Preußische Landtag diese Gelegenheit ungenutzt vorübergehen ließe. Meine Damen und Herren, wir würden dadurch — ich möchte das nochmals kurz hier hervorheben — in eine ganz außerordentlich
schwierige Lage kommen einmal gegenüber dem Reich. Ich habe Ihnen das schon wiederholt dargelegt, ich habe Ihnen im Haus⸗ haltsausschuß sowie im Grundsteuerausschuß das Schreiben vor⸗ gelesen, das seinerzeit der Reichsfinanzminister an mich gerichtet hat. Wir würden aber auch nach meiner festen Ueberzeugung in der Tat in eine nicht ganz einfoche Lage kommen nach außen. Denn, meine Damen und Herren, die Kontrolle, die uns gegenüber ausgeübt wird, besteht, wie Sie wissen, nicht nur auf dem Papier. Sie haben ja die letzte Note gelesen, und wenn jetzt, wo wir bei den verschiedensten Gelegenheiten immer wieder und zweifellos mit Recht betonen, wir sind bereit, alles zu leisten, was wir leisten können, aber wir sind an der Grenze unserer Leistungsfähigkeit angelangt, und wenn in einem solchen Augenblick der Preußische Landtag sich weigern würde, eine Steuer zu bewilligen, die von den verschiedensten Ministern, die auf ganz verschiedenen politischen Standpunkten stehen, vorgeschlagen worden ist, so würde das meiner Meinung nach in der Tat nicht nur bei uns in der Oeffent⸗ lichkeit, sondern auch draußen schwer verstanden werden, es würde damit die Bewertung aller unserer Erklärungen erheblich herab⸗ gesetzt werden. (Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, ich glaube, daß die Verantwortung in dieser Richtung, aber auch die „Verantwortung gegenüber dem Reiche eine große ist. Denn auch dem Reiche gegenüber kann ich mich natürlich nicht auf unsere
Leistungsunfähigkeit berufen, wenn ich an das Reich alle möglichen
Forderungen ste e und der Reichsfinanzmünister jedesmal sagen kann: na, das kann doch unmöglich bei Ihnen so schlimm sein, sonst würde Ihr Landtag es doch nicht ablehnen, Ihnen eine Steuer zu bewilligen, welche in allen anderen deutschen Ländern besteht und von den Steuerzahlern ohne jedes Murren getragen wird; — selbstverständlich nicht mit Freuden, Herr Abgeordneter Loenartz; mit Freuden werden weder Sie noch ich Steuern zahlen. Wir zahlen sie einfach im Gefühl unserer verdammten Pflicht und Schuldigkeit und unter der harten Notwendigkeit, in der wir uns
alle befinden. Dieser harten Notwendigkeit, meine Damen und
Herren, soll diese Steuer Rechnung tragen, und dieser harten Not⸗ wendigkeit wird, hoffe ich, auch der Preußische Landtag in seiner großen Mehrheit Rechnung tragen. (Bravo!)
Abg. Dr. Leidig (D. Vp.): Trotz der Oppositionsreden der Vertreter des Zentrums und der Deutschnationalen sind wir im Landtag uns in der großen Mehrzahl über viele Voraussetzungen jür dieses neue Steuergesetz einig. Wir sind alle darüber einig, daß die jetzige Grundlage der Veranlagung des Grundvermögens unhaltbar ist, wir sind darüber einig, daß die Gemeinden sich in einer ganz ungemein schweren Finanznot befinden, die dringend Abhilse fordert, wir stimmen überein darin, daß die Situation für den preußischen Staat deshalb so schwierig ist, weil ihm seit 1918 die frühere Freiheit der Steuergesetzgebung genommen ist. Diese Uebereinstimmung reicht sogar noch einen Schritt weiter, da auch die Abgg. Dr. Preyer und Loenartz zugegben haben, daß die Belastung durch die neue Grundsteuer an und für sich durchaus erträglich ist. Die Gegensätze reduzieren sich also auf ein relativ kleines Gebiet, stoßen da aber ziemlich scharf aufeinander. Hätten wir es mit einer Steuerreform auf breiter Basis zu tun, die auch die Gewerbesteuer umfaßte, so würden viele der durchaus berech⸗ tigten, in allen Parteien vorhandenen Bedenken ausgeräumt sein. Die Frage, ob man von der Grundsteuer die Kreise freilassen soll, die Gewerbesteuer bezahlen, wird durch die Demokraten aufge⸗ worfen; sie wird einmal gelöst werden müssen, und wir werden ja im Laufe der nächsien Wochen beim Landessteuergesetz auch an dieses Problem heranzutreten haben. Hier erschweren wir die Lösung. Die Regierung will aus der neuen Grundsteuer 3 Milliarden Papiermark erlangen. Welchen inneren Wert hat diese Summe? Auf Gold bezogen, durch 500 dividiert, stellt sie ganze 6 Millionen Goldmark dar, die auf dem gesamten preußischen Grund und Boden, ländlichen wie städtischen, gelegt werden sollen. Und Preußen ist doch auch nicht allein und für sich zu betrachten, sondern es ist ein Teil des Deutschen Reichs; und Preußen hat, wie wir eben hörten, ein Defizit im Etat von 8 bis 9 Milliarden. Wenn auf Grund der Vorschläge der Regierung Cuno eine Rege⸗ lung der Reparationslast herbeigeführt wird, so wird das gewaltige Defizit des Reiches nicht weiter durchgeschleppt werden können, sondern es wird die Möglichkeit eines Aufstiegs sichtbar werden, und damit wird die politische und finanzielle Simation des Reiches gegenüber den Ländern eine gänzlich andere. Die Zinsen der Amortisationslasten müssen schon wir tragen; wir können sie nicht unsern Kindern und Kindeskindern aufbürden. Damit verschiebt sich das Verhältnis von Reich und Ländern vollkommen. Meine Partei wünscht, daß der preußische Staat fortbesteht aus Gründen des deutschen Nationalbewußtseins; Preußen ist eine der stärksten Klammern der deutschen Einheit. Wir wollen die Grundsteuer als Staatssteuer. Wenn der Staat den Gemeinden Mittel gewährt, dann muß er aber auch Einfluß auf die Verwendung haben. Daher ist die staatliche Aufsicht über die Gemeinden zu verstärken. Die Staatsaufsicht muß dahin wirken, daß eine steuerliche Ueber⸗ lastung in den Gemeinden nicht eintritt. Wir haben Bedenken im einzelnen, sind aber der Meinung, aus prinzipiellen Gründen dem Entwurf zustimmen zu müssen, da wir Preußen als eine starke selbständige Organisation innerhalb des Reiches erhalten wollen. b
Abg. Dr. Höpker⸗Aschhoff (Dem.): Steuerquellen hinreichend ausschöpfen. gi Grundsteuer. Die Belastungen durch die Steuern fallen zwar nicht ins Gewicht. Die Belastung beträgt 100 Mark für den Morgen. Wir erheben den sechsten Teil von dem, was früher erhoben wurde. Selbst wenn wir die Zuschläge hinzunehmen, wird die Belastung von früher nicht erreicht. Wir verlangen aber, daß eine Doppelbesteuerung durch Grundsteuer und Gewerbesteuer ver⸗ mieden wird. Auch wir fordern eine Staffelung der Steuersätze; der Großgrundbesitz muß stärker herangezogen werden als der Mittel⸗ und Kleinbesitz. Wir wünschen ferner Wiederherstellung der ursprünglichen Bestimmung, daß Neu⸗ und Siedlungsbauten von der Steuer frei bleiben und beantragen die Freilassung für zehn Jahre. Ich hoffe, daß die Verabschiedung der Vorlage ein erster Schritt zum Wiederaufbau der preußischen Finanzen sein möge.
galbg. Katz (Komm.): Die Landwirte haben bisher pro Morgen den gewaltigen Steuerbetrag von 33 Pfennnigen entrichtet. Wenn ihre Ferdctete unter den bürgerlichen Parteien die neue Staatsgrundsteuer bekämpfen, so haben sie dazu gar keine Ursache; Herr Leidig konnte früher nicht genug warnen vor einer neuen Zelastung der “ heute, wo sein Fraktionsgenosse Minister ist, tritt er dafür ein. Wir werden dagegen stimmen, wie es auch Herr Lüdemann und Herr Professor Waentig müßten, wenn sie noch auf dem Boden ihres Programms ständen, wie es Schippel und Paul Hirsch überzeugend begründet haben. Auch der Herr v. Richter ist genau über die irkung des Gesetzes orientiert; er weist selbst in der Begründung auf die Möglichkeit der Abwälzung hin. Mieter und Konsumenten werden eine neue indirekte Steuer zu tragen haben, und zwar wie immer, ein Viel⸗ faches der eigentlichen Steuer. Von den Sozialdemokraten bis zu den Deutschnationalen stimmen alle Parteien in der Ansicht über⸗ ein, die Mieter und die Konsumenten auszuplündern. Wir fordern die Verwirklichung des Steuerprogramms des A. D. G. B., das jetzt seine Väter, die Sozialdemokraten und Unabhängigen, ver⸗ leugnen. Wir fordern Enteignung des Grundbesitzes zu 25 Pro⸗ zent für den Staat, wir fordern evtl. das Verbot der bwälzung.
Abg. Herold (Zentr.) verliest eine Erklärung, welche davon ausgeht, daß die Vorlage als solche nicht mehr bestehe, und dann ausführt, daß es sich tatsächlich um eine Sonderlast des Grund⸗ besitzes handle, der damit von einer achtfachen Belastung getroffen werde. Dennoch werde im Staatzinteresse ein Teil seiner Freunde für die Ausschußbeschlüsse stimmen.
Abg. Lüdemann (Soz.): Die Agrarier auf der äußersten Rechten wissen ganz genau, wie billig sie mit der neuen Steuer davonkommen. Um so bedauerlicher ist ihr erbitterter Widerstand in einer Zeit, wo die breiten Massen unter der Ueberlast des Steuerdrucks und der Not stöhnen und seufzen. Im Verhöltnis zur Leistungsfähigkeit wie zur Kostenlast, die die Seüre eng erfordert, ist der Steuersatz noch viel zu gering. Hier haben wir aber zugleich auch eine letzte Gelegenheit, Preußen steuerlich wieder selbständig zu machen; mögen die Deutschnationalen dagegen stimmen, wenn sie es verantworten wollen.
Abg. Loenartz (Zentr.) tritt den Ausführungen des Finanz⸗ ministers entgegen und weist nochmals auf die schwere Belastung der Gemeinden hin. 11“
Das Haus kommt zur Abstimmung.
Der grundlegende § 1 wird unter Ablehnung sämtlicher Abänderungsanträge der Kommunisten, des Zentrums und der Deutschnationalen angenommen.
Den § 2 des Gesetzes, bei dem der Regierungs⸗ entwurf für die Steuer vier v. Tausend des Wertes vor⸗ geschlagen hat, hat der Ausschuß durch Einführung einer Staffelung abgeandert.
Ein Regierungsvertreter bittet, von der Staffelung abzusehen. Dadurch würden die Kosten der Veranlagung noch mehr Fott Sie seien schon nachgerade so groß, daß sie den gesamten Steuertrag aufzufressen drohten. (Lebh. hört, hört!) 8
Wir müssen alle Das gilt besonders für die
dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs Mit den Vorrednern sei er der Ansicht, daß die Zeit kommen müsse, da Ländern und Gemeinden wieder die Selb⸗ ständigkeit und Bewegungsfreiheit zugestanden werden könne, die
Nach längerer Ausspvache werden auch
Ausschusses angenommen. Gestrichen wird im Hammelsprung die Bestimmung, daß das Achtfache des Wertes festgesetzt wird, wenn sich auf einem bebauten Grundstück eine oder mehrere Wohnungen, die je einen am 1. Juli 1914 ortsüblich ge⸗
wesenen jährlichen Mietwert von mehr als 5000 Mark haben,
befinden. 8 .“ Nach Annahme des § 3, wonach der Wert bei Berechnung der Steuer auf volle 100 Mark nach unten abgerundet werdan soll, vertagt das Haus die Weiterberatung auf Mitwoch, 12 Uhr (außerdem Uranträge der Kommunisten, betreffend? das Verbot der Annahme von Lebensmittelpaketen für Gefangene und die Auslieserung des Kommunisten Ghezzi, Vorlage wegen Verstärkung der Betriebsmittel der Generalstaatskasse).
Schluß 5 3½ Uhr. 8
Parlamentarische Nachrichten. Im Haushaltsausschuß
ordnung beraten. Das Verhältnis zwischen dem Reichstags⸗ präsidenten und dem Z“ war Gegenstand längerer Debatten. Abg. Dr. Pachnicke empfahl, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, die An⸗
gelegenheit so zu regeln, wie sie bei Meinungsverschiedenheiten mit
dem Reichsrat geregelt ist: die Vorlagen der Regierung und des Reichstagspräsidenten werden dem Reichstag nebeneingnder vor⸗ gelegt, und der Reichstag entscheidet. Der Ausschuß beschloß in diesem Sinne. um die ⸗ klung der Stellung des Finanzministers bei Etatsfragen. Nach dem Enttvurf soll dem Reichsminister der Finanzen das Recht zustehen, bei der ECtatsaufstellung die von den einzelnen Ressorts angegebenen Ansätze oder die Ver⸗ wendung der Mittel regelnden dispositiven Bestimmungen, die er ganz oder teilweise für unberechtigt erachtet oöder im Rahmén des Gesamthaushaltsplanes nicht vertreten zu können glaubt, nach Benehmen mit den beteiligten Ressorts aus dem ECtat fortzulassen,
6 ergänzen oder zu ändern. Diese Befugnis nannte Ab f ergt
D. Nat.) zu diktatorisch und zu weitgehend. “ He D. Nat.) bemängelte eine andere Vorschrift der. haltsüberschreitungen. Nach dem Entwurf kann der Reichsfinanz⸗
minister seine Zustimmung verweigern, wenn er der Ansicht ist,
daß es sich nicht um Befriedigung eines unabweisbaren Bedürf⸗
nisses handelt, und die Genehmigung zur Verwendung von Reichs⸗ mitteln durch einen Nachtragshaushalt nicht abgewartet werden
kann. Auch soll das Einverständnis des Finanzministers stets vor
Anordnung von Maßnahmen eingeholt werden müssen, durch welche über⸗ oder außerplanmäßige Verbindlichkeiten des Reiches entstehen. Reichsfinanzministers hielt Redner nicht für vatsam. Abg. Dr. Quaatz (D. Vp.) bezeichnete eine zu übermächtige Stellung des Finanzministers im Kabinett
Diese Stärkung der Stellung des
als nicht tragbar, es sei denn, daß seine Diktatur im Einverständnis mit dem Reichskanzler erfolge. 1“ hielt Abg. D. Schreiber (Zentr.) ein unbedingtes Wi 8
Reichsfinanzministers bei Haushaltsüberschreitungen für not⸗ wendig. Es folgte die Verabschiedung des Nachtragzetats des Reichsarbeitsministeriums, zahlrei Beamtenstellen gestrichen wurden. Alsdann machte Ministe rial⸗ direktor von Schlieben (Reichsfinanzministerium) Mitteilungen über die schwebenden Verhandlungen in betreff der Lohn⸗ erhöhungen für die Staatsarbeiter, wodurch eine lebhafte Diskussion heworgerufen wurde. Alle diesbezüglichen Be⸗ sprechungen wurden für vertraulich erklärt.
— Der gestern die allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf zur
Aenderung des Landessteuergesetzes fort. Zu den
in der vorgestrigen Sitzung gestellten nahm zunächst der Reichsfinanzminister Dr. Hermes das 2 2 Zeitungs⸗
verleger aus:
die Voraussetzung einer eigenen und selbstverantwortlichen Finanz⸗ wirtschaft bildeten. Eine restlose Wiederherstellun Zustandes halte er allerdings für ausgeschlossen. b einfach nicht der Spielraum gegeben, um neben dem Reich auch
noch die Länder und Gemeinden in jenem früheren Umfange zu
eigener steuerlicher Betaätigung zuzulassen. Die Vorlage der Reichs⸗ regierung sei das Ergebnis langer und eingehender Verhandlungen mit den Ländern. Das treffe auch für die Erhöhung der Umsatz⸗ steuer zu. Gewiß sei es auf der anderen Seite erforderlich, der
Notlage breiter Bevölkerungsschichten in weiterem Umfange als
bisher Rechnung zu tragen. Ein Gesetz über die Fürsorge für
die Kleinrentner sei in Vorbereitung. Neben der laufenden Für⸗ sorge sei schon jetzt für die Beschaffung von Winterbedarf der Was die Ver⸗
etrag von 1,5 Milliarden bereitgestellt worden. billigung des Brotgetreides angehe, so sei hier erst Vorbedingung, daß die Landwirtschaft die vorgeschriebene Getreideumlage pünkt⸗ lich und in vollem Umfange abliefere. . sozialer Hilfe bedürfe es im übrigen der Mitwirkung der Länder und Gemeinden. Die Erhöhung der Umsatzsteuer habe gerade den Zweck, die Gemeinden hierzu in den Stand zu setzen. Er wieder⸗ hole daher die schon im Hauptausschuß ausgesprochene Bitte, die Vorlage der Reichsregierung so schnell wie möglich zu erledigen. Im Anschluß an die Rede des Ministers wurde zwar von einzelnen Rednern nochmals auf die Frage der Zweckmäßigkeit
und Notwendigkeit der bestehenden Reichsfinanzverfassung ein⸗
gegangen, im allgemeinen aber trat Einverstäudnis darüber hervor, daß bei der gegenwärtigen Lage von einer Abkehr von dem be⸗ stehenden System Abstand genommen und die Frage in den Vordergrund gerückt werden müsse, wie im Rahmen dieses Systems geholfen werden könne. Von einer Seite wurde angefragt, ob
nicht im Interesse möglichster Schonung der Selbstverwaltung die in solchem Ausmaß ermöglicht
FErhöhung der Ueberweisungen werden könne, daß die Besoldungszuschläge abgebaut oder wesent⸗ lich eingeschränkt werden könnten. Die Vertreter der Reichs⸗ regierung wiesen demgegenüber erneut darauf hin, daß allein die
Besoldungszuschüsse die Erträge sämtlicher Ueberweisungssteuern schon jetzt weit überstiegen und zum überwiegenden Teil aus
anderen Steuerquellen ihre Deckung fänden. . — In der gestrigen Sitzung des sozialpolitiscchen
Ausschusses des Reichstags beantragten die Sozialdemo⸗
E auch für jugendliche Bergarbeiter von 15 bis 18 Jahren. Dr. Leopold (D. Nat.) sprachen dagegen. Sie wünschen das hier verschwendete Geld den Invaliden, die es nötig gebrauchen, zuzuführen. Der sozialdemokratische Antrag wurde angenommen mit den Stimmen der Antragsteller, der Demokraten und des Abg. Imbusch (Zentr.). Dagegen stimmte der übrige Teil des Hentnems, die Peutschnationalen und die Deutsche Volkspartei. r Ausschuß stimmte weiter der Errichtung einer Landesversiche⸗ rungsanstalt für die Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen zu. Weiter wurde die Erhöhung der Sätze aus der sozialen Versicherung beraten. Die Abstimmung wurde bis heute ausgesetzt. Schließ⸗ lich fuhr der Ausschuß in der Beratung des Reichsknappschafts⸗ gesetzes fort. . — Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern der Antrag Dr. Stresemann und Genossen (D. Vp., der eine Aenderung des Strafgesetzbuchs dahin herbeiführen will, daß nicht verbotene Versammlungen gegen Verhinderung und Sprengung geschützt werden, in . Lesung unverändert an⸗ genommen. Ebenso wurde ein Zu
lehnung sämtlicher Abänderungsanträge die Beschlüsse des
des Reichstags wurde gestern zunächst der Entwurf einer Reichshaushalts⸗
Weiter drehte sich die Diskussion um die St.är⸗
erich züglich der Haus⸗
derspruchsrecht des
wonach zahlreiche
Zum Schluß wurde der Nachtragsetat des Rechnungshofes angenommen.
Weiterberatung heute. vsehs
. Steuerausschuß des Reichstags setzte
ort und führte nach
un d
des früheren instweilen sei
Beladen
Zu allen Maßnahmen
1““
(D. Vp.) angenommen, der mit Bestrafung auch diejenigen be⸗ droht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Ver⸗ sammlungen, Aufzügen und Kundgebungen Gewalttätigkeiten be⸗ gehen. Ein Antrag Dr. Barth (D. Nat.) und Genossen will auch den Versuch unter Strafe stellen. Der Ausschuß stimmte dem Antrag zu, lehnte aber einen Antrag, der dem Versammlungs⸗
leiter einen Bußanspruch einräumen will, wegen rechtlicher Be⸗
denken ab.
— Im EEEEEEF Ausschuß des Reichstags wurden in der gestrigen Sitzung einige Maßnahmen besprochen, welche die Einfuhr ausländischer Weine be⸗ treffen. Fast einstimmig wurde ein Antrag Korell (Dem.) angenommen, der bis zur Neuregelung der Weinzölle (Januar 1923) die Einfuhr nur noch für Kranken⸗Medizinalweine und für
Verschnittweine freigegeben haben will. Weiter beschäftigte sich der Ausschuß mit zwei Anträgen Krätzig (Soz.) und Schlack (Zentr.) auf Schaffung eines Kartellgesetzes, die sie in ihrer Eigenschaft als Berichterstatter über Petitionen stellten. Ministerialdirektor Hüttenhaim bezeichnete als Vertreter der Regierung diesen Weg als den sichersten für die Beseitigung vor⸗ handener Mißstände. Die Anträge wurden gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei angenommen. — Im Ausschuß des Reichstages für die Liqui⸗
dationsschäden hatte der Abgeordnete Dr. Deermann
(Bayerische Volkspartei) in der Generaldebatte über das Liqui⸗ dationsschäden⸗ und Reichsausgleichsgesetz aus⸗ geführt, nicht soziale oder Nützlichkeitserwägungen, sondern das auf Natur und Gott gegründete Recht müsse die Grundlage dieses Gesetzes sein. Die Vorlage bedeute eine Enteignung ohne Ent⸗ schädigung. Die Entente habe einen großen Raub des Privat⸗ eigentums begangen. Wenn man darüber aber schweige, dürfe man sich nicht wundern, wenn das Ausland unsere Lage falsch beurteilt. Eingangs des Gesetzes müsse das Recht auf vollen Ersatz festgelegt werden, wovon das Reich vorläufig einen Teil, entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, abbezahle. Am Schluß sei dann zu bestimmen, daß nach etwa dreißig Jahren die weitere Zahlungsmöglichkeit erneut geprüft werden müsse. Auf der Gold⸗ basis müsse entschädigt werden, da sonst die Langsamkeit des Ver⸗ fahrens und der Auszahlung und die Schnelligkeit der Mark⸗ entwertung die Entschädigung für die Beteiligten sehr ungleich und sehr entwertet gestalten werde. Da die Regierung die Ansammlung von Devisen und die rechtzeitige Auszahlung der Auslandsschulden verhindert habe, müsse sie nun gh selbst die Folgen dieser Zwangswirtschaft tragen. Ausgleichgläubiger und Schuldner tönnten nicht gleich behandelt werden. Eine Rückdatierung des Gesetzes sei grundsätzlich und praktisch unannehmbar. Wenn das Reich, dem die liquidierten Güter des Geschädigten mit seiner Zu⸗ stimmung zugute gekommen seien, nicht ersetze, zerrütte es die Achtung vor dem Eigentum, vor Treue und Glauben. Das Reich habe dieselben moralischen Pflichten wie Privatpersonen. Die vor⸗ geschlagene Art der „Entschädigung“ würde vielfach als himmel⸗ schreiende Sünde wirken. Diesen Ausführungen gemäß wurde gestern ein Antrag des Abgeordneten Dr. Deermann (Bayer. Vp.) im § 1, Abs. 1, die Worte „gelten die Vorschriften dieses Gesetzes“ zu ersetzen durch „gelten bis auf weiteres die Vorschriften dieses Gesetzes“, angenommen. Damit wurde der Grundsatz eines Anrechts auf eine eventuelle bessere Entschädigung nach 20 bis 30 Jahren anerkannt, falls einmal durch eine wesentliche Aenderung der internationalen und wirtschaftlichen Lage Deutsch⸗ lands diese möglich wird. Auf Antrag des Abgeordneten Dr. Curtius (D. Vp.) wurde ferner beschlossen, die Schäden in Höhe des achtfachen Friedenswertes zu ersetzen.
Handel und Gewerbe.
— Gemäß den Beschlüssen des gemeinschaftlichen Richtpreis⸗ ausschusses des Deutschen Stahlbundes sollte, laut
Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf, eine Neuregelung der
Wreise auf Grund der seit der letzten Regelung eingetretenen Ver⸗ tenerung der ausländischen Rohstoffe erfolgen. Mit Rücksicht auf die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse werde von einer Erhöhung der Richtpreise abgesehen. Die seit dem 6. d. M. geltenden Stahl⸗ bundrichtpreise bleiben daher bis auf weiteres unverändert bestehen.
Wien, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Zeichnungen auf die Aktien der neuen Oesterreichischen Nationalbank auf sechs Millionen Dollar Goldanleihe nehmen im Inlande einen guten Fortgang; auch aus dem Ausland liegen große Anmeldungen vor.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 11. Dezember 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
22 645
Gestellt.. Nicht gestellt.. in zurück⸗ geliefert. .
„ Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Dezember 1922 betrugen (in Klammern + und — im Vergleich mit
der Vorwoche) shah 1“
die Aktiva: . 8 peg
Metallbest.*) 1 005 750 000 1 098 464 000 274 000) (
1t 943 000) (+ 529 000) 1 004 847 000 1 091 644 000 — 1 000) —
4 000) 139 298 090 000
1 20 524 898 000 (+ 61511180000) 9+ 162 335 000) 13 430 000
G 1 564 000
(s— 3904 000) (—- 129 000) 281 199 753 0000 m1 465 501 000
(+ 34251157000) (+ 19 834 000)
726 686 277 000 108 338 297 000 (+ 54464080000) (+ 56851 20000)
1 165 985 000 97 810 000 (ß— 50259045000) (+ 7 440 000) (+ 367 310 000 230 013 000 (— 13 758 000) (s— 17 686 000) (— 2 515 000) 38 968 158 000 7 534 729 000/ 9 838 581 000 (+ 10837499000) (— 291 209 000) (— 266 296 000)
8
ℳ 1 069 904 000
darunter Gold **). Reichs⸗ und - Darlehns⸗ j kassenscheine Noten anderer Banken.. Wechsel und Schecks... diskontierte Reichsschatz⸗ anweisungen Lombard⸗ forderungen Effekten ...
fonst. Aktiven
die Passiva: Grundkapital
Reserve fonds
49 979 083 000 (s— 5595564000)
23 466 000 9 713 000) 209 542 000
180 000 000 (unverändert)
127 264 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert)
J 846 894 285 000 102.789 634 000 64 684 655 000
1† 92808176000) (+1 846 002 000) (+ 400 236 000)
180 000 000 (unverändert) 121 413 000
180 000 000 (unverändert) 104 258 000
umlaufende
Noten ... sonstige tägl. fällige Ver⸗ bindlichkeiten: a) Reichs⸗ u.
44 618 634 000 3 320 158 000 (s—5 735 311 000) (— 1 824 457 000) 212 710 153 000 14 005 599 000 (+ 22094639000) (s— 6 162 900000) 84 238 571 000 1 783 089 000 5 145 405 000 (+ 1 627 787 000) (- 775 185 000, (— 313 512 000)
*) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 ℳ berechnet.
**) und zwar: Goldkassenbestand ℳ 954 815 000 (— ℳ 1000), Golddepot (unbelastet) bei der Bank von England ℳ 50 032 000 (unverändert).
Staatsgut⸗ bakh... b) Privat⸗
guthaben .. sonst. Passiva
11 561 280 000 (J— 5778651000)
„Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 12. Dezember auf 2670 ℳ für 1 kg (am 11. De⸗ zember auf 2717 ℳ für 1 kg).
Berlin, 11. Dezember. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlinim Verkehrmit dem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 250,00 - 257,50 ℳ, Gerstengrütze, lose 250,00 — 252,00 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 327,00 — 330,00 ℳ, Hafergrütze, lose 332,50 — 334,50 ℳ,
fermebi, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 187,50 — 195,00 ℳ, 8 Naisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 259,75 — 261,00 ℳ, Maismehl 254,75 — 256,00 ℳ, Maispuder, lose 316,00 — 318,00 ℳ, Mafkaroni, lose 363,00 — 395,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 301,00 bis 335,00 ℳ, Reis —,— bis —,—, Burmareis 385,00 bis 389,00 ℳ, glas. Tafelreis 390,00 — 567,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 311,00 — 366,00 ℳ, Reismehl, lose 321,00 — 326,00 ℳ, Reis⸗
grieß, lose 336,00 — 342,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1355,00 — 1633,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal 2345,00 — 2811,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1553,00
bis 1678,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 1437,00 — 1864,00 ℳ, getr. Pflaumen 425,00 — 917,00 ℳ, Korinthen, 1922 Ernte 1570,00 bis 1661, 00 ℳ, Rosinen kiup. carab., 1922 Ernte 970,00 — 1196,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 2357,00 — 2893,00 ℳ, Mandeln bittere 1330,00 — 1462,00 ℳ, Mandeln, süße 2147,00 bis 2453,00 ℳ, Kaneel 2400,00 — 4079,00 ℳ, Kümmel 2843,00 vis 3034,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 1425,00 — 1477,00 ℳ, weißer Pfeffer 1899,00 — 2137,00 ℳ Kaffee prime roh 2795,00 — 2820,00 ℳ, Kaffee superior 2770,00 — 2790,00 ℳ, Röstgerste —,— bis —,— ℳ, Röst⸗ roggen —,— bis —,— ℳ, Bohnen, weiße 268,00 — 315,00 ℳ, Weizenmehl 259,75 — 285,00 ℳ, Speiseerbsen 355,00 — 399,50 ℳ, Weizengrieß 289,50 — 384 00 ℳ, Linsen 320,00 — 420,00 ℳ, Purelard 1425,00 — 1430,00 ℳ, Bratenschmalz 1425,00 — 1430,00 ℳ, Speck, gesjalzen, fett 1440,00 — 1450,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 56 000 — 56 500 ℳ, Marmelade 244,00 — 325,00 ℳ, Kunsthonig 257,50 — 295,00 ℳ, Auslandszucker raffiniert 503,50 — 538,50 ℳ, Kernseife —,— ℳ.
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Köln, 12. Dezember. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.)
Holland 3351,60 G., 3368,40 B., Frankreich 597,50 G., 600,50 B.,
Washington 3,72.
Belgien 545,13 G., 547,87 B., Amerika 8398 95 G., 8441,05 B., England 38 503,50 G. 38 696,50 B., Schweiz 1573,55 G., 1581,45 B., Italien 420,45 G., 422 55 B., Dänemark 1720,69 G., 1729,31 B., Norwegen 1556,10 G. 1563,90 B., Schweden 2251,85 G., 2263,15 B., Spanien 1294,25 G., 1300,75 B. Prag 265,33 G., 266,67 B., Budapest 3,44 G., 3,46 B., Wien (neue) 11,80 ½ G., 11,84 ½ B. 8
Danzig, 12. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 8304,18 G., 8345,82 B., Polnische 45,25 ½ G., 45,49 ½ B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 38 145,37 G., 38 345,73 B., Holland 3316,68 G., 3333,32 B., Paris 591,09 G., 593,99 B., Posen 46,30 G., 46,37 B., Warschau 45,88 G., 46,12 B.
Wien, 12. Dezember. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mai⸗ rente 1000, Februarrente 2000, Oesterreichische Kronenrente 700, Oesterr. Goldrente 14 100, Ungarische Goldrente 45 000, Ungarische Kronenrente 7600, Anglobank —,—, Wiener Bankverein 31 800, Oesterreichische Kreditanstalt 42 150, Ungarische Kreditanstalt 200 000, Länderbank 67 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank —,—, Wiener Unionbank 47 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 688 000, Südbahn 163 900, Südbahnprioritäten 541 000, Siemens u. Halske —,—, Alpine Montan 282 000, Poldihütte 656 000, Prager Eisen —,—, Rima Murany 297 000, Skoda⸗Werke 916 000, Brüxer Kohlen 360 000, Salgo⸗Kohlen 990 000, Daimler Motoren 12 810, Veitscher Magnesit 11 000 000 Waffenfabrik —,—, Galizia —,—, Leykamaktien —,—, Nordbahn 10 000 000.
Prag, 12. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,61, Berlin 0,38 ¾, Christiania 6,02. Kopenhagen 6,57. Stockholm 8,55, Zürich 5,97, London 1,45 , New Yort 31,45, Wien 0,04,47 ½, Marknoten 0,38 ¼, Polnische Noten 19,50, Paris —,—.
London, 11. Dezember. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleihe 85 ⅛, 5 % Kriegsanleihe 99 ⁄16, 4 % Siegesanleihe 88 %.
Lond on. 12. Dezember. W. T. B.) Devisenkurfe. Parts 65,05, Belgien 70,42 ½ Schweiz 24,35. Holland 11,53 ½, New York 4,61,93, Spanien 29,55 ½., Italien 91,87, Deutschland 38 500, Wien 320 000, Bukarest 750,00.
London, 12. Dezember. (W. T. B.) Silber 31 7⁄16, Silber auf
Lieferung 31 18. 3 London, 12. Dezember. (W. T. B.) Privatdiskont 219⁄12. Paris, 12. Dezember. (W. T. B.) Deviseuturse. Heutschland
0,17 ½, Amerika 14,07, Belgien 91,70, England 64,67. Holland
560,25, Italien 70,60, Schweiz 265,50, Spanien 219,50, Däne⸗
mark —,—, Stockholm 380,50, Bukarest —,—, Prag —,—
Wien —,—. Zürich, 12. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin
0,06,35, Wien 0,0074, Prag 16,75. Holland 211,10, New York 5,30 ½,
London 24,32, Paris 37,65, Italien 26.55, Brüssel 34,50, Kopen⸗
hagen 110,10, Stockholm 143,00, Christianta 100,20, Madrid 82,60,
Buenos Aires 200,00, Budapest 0,23, Bukarest —,—, Agram 1,75,
Warschau 0,03 ½. UAmsterdam, 12. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London
11,52 Berlin 0,03, Paris 17,75, Schweiz 47,35, Wien 0,0037 ½,
Kopenhagen 51,95, Stockholm 67,55, Christiania 47,30, New York
250,50, Brüssel 16,30, Madrid 39,05. Italien 12,57 ½, Budapest
—,—, Prag 7,90 bis 8,00, Helsingfors 6,20 bis 6,40. — 8 Amsterdam. 12. Dezember. (W. T. B.) 52 % Niederländische
Staatsanleihe von 1918 88,75, 3 % Niederländische Staats⸗
anleihe 62 00, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon
—,—, Königlich Niederländ. Petroleum 396,00, Holland⸗Amerika⸗
Linie 116,25, Atchison, Topeka & Santa Fé —,—, Rock Island
—,—, Southern Pacific 90 3, Southern Railway 24 ⅞, Union
Pacific 143,00, Anaconda 98,75, United States Steel Corp. 106. —
Matter. 1 Kopenhagen, 12. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,16, New York 4,84 ½, Hamburg 0,06 ¼, Paris 34,40, Antwerpen 31,60, Zürich 91,50, Amsterdam 193,00, Stockholm 130,00, Christiania 90,80, Helsingfors 12,15, Prag 15,50. .9. Stockholm, 12. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,06, Berlin 0,04,60, Paris 26,20, Brüssel 24,20, schweiz. Plätze 70,25, Amsterdam 148,35, Kopenhagen 77,00, Christiania 70,002 Helsingfors 9,36, Prag. 11,90. ses rsra Cheristianta, 12. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Londvn 24,45, Hamburg 0,07, Paris 37,75, New York 5,34,00, Amsterdam 213,00, Zürich 101,00, Helsingfors 13,40, Antwerpen 35,00, Stock⸗ h 1 143,50, Kopenhagen 111,00, Prag 17,25.
“ 8
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 12. Dezember. (W. T. B.) Das Angebot an der Wollauktion bestand heute in 12 650 Ballen. Eine beträchtliche Menge guter bis feiner Kreuzzuchten erfreute sich sehr starker Nach⸗ frage seitens heimischer und amerikanischer Käufer, wodurch ein An⸗ ziehen der Preise hervorgerufen wurde. Minderwertige Wollsorten wurden zu nicht einheitlichen Preisen verkauft. b Liverpool, 11. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 4000 Ballen, Einfuhr 1453 Ballen. Dezemberlieferung 14,09, Januarlieferung 14,00, Februarlieferung 13,88. — Amerikanische — brasilianische Baumwolle je 18 Punkte, ägyptische 15 Punkte höher. 1
Manchester, 12. Dezember. (W. T. B.) Am Garn⸗ und E markt gestaltete sich das Geschäft ruhig hei nicht einheitlicher
endenz.
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
8s
Offentlicher Anzeiger „ 8 FEe “ ꝛc. Versicherung.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 300. ℳ 11.
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9
10. Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen
— —-— —
82☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp.) und Abg.
atzantrag Leutheusser Gesellschaft
1) lucerfachungs⸗
E111“
Fahnenfluchtserklärung Werner
Weißer, 3. Komv. Kraftf.⸗Abt. 3 Neisse,
aufgehoben. 4 D 210/22. Siehe öffentl. Anz. v. 31. 10. 22, N. 246 (82838). A.⸗G. Neisse, den 1. Dezember 1922.
ist auf Freitag, den 3. August 1923,
[100041] Das Amtsgericht Nürnberg hat am 27. November 1922 folgendes Aufgebot
rlassen: Abhanden gekommen oder vernichtet sind: 1. 6 Aktien der Elektrizitäts⸗A.⸗G., vor⸗ nals Schuckert & Co. in Nürnberg, tr. 766 9214 10 271 10 534 10 631.
14 067 zu sje 1000 ℳ,
2. 4 Vorzugsaktien der Continentalen fug elektrische Unternehmungen
in Nürnberg, Nr. 12 969 12 970 12 971 12 972 zu je 1000 ℳ.
Auf Antrag zu 1, der Frankfurter Ver⸗ sicherungsgesellschaft Providentia in Frank⸗ furt a. M., 2, der Deutschen Bank in Berlin werden die Inhaber der vpor⸗ bezeichneten Urkunden aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermin, der anberaumt
Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 112 des Justizgebäudes an der Fürther Straße in Nürnberg, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Nürnberg anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden er⸗ folgen wird.
Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
[100042] In der Enteignungssache eines Teil⸗ stückes zu 4 ha 50 a von den Plänen Nr. Ppp und AAa des Landwirts Adolf Lehrmann jun. zu Büddenstedt ist Aufge⸗ botstermin auf den 8. Februar 1923, Vormittags 11 Uhr, angesetzt, und werden alle Realberechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens im Aufgebots⸗
termine anzumelden. chöningen, den 5. Dezember 1922. Das Amtsgericht.
(100044]⁄% Bekanntmachung.
Der Gutsbesitzer Johann Josef Hubert Hanses (gen. Ketteler) in Rinsecke sowie dessen Ehefrau und die unter seiner elterlichen Gewalt stehenden minderjährigen Kinder führen an Stelle des Familien⸗ namens „Hanses“ den Familiennamen „Hanses⸗Ketteler“. (Ermächtigung des Justizministers vom 11. November 1922 III d 5124/22.)
Kirchhundem, den 5. Dezember 1922.
Das Amtsgericht. ..“
[99536] Aufgebot. 9
Der Administrator Robert Baudisch in Stettin hat als Nachlaßpfleger für die⸗ jenigen, welche Erben des am 12 Februar 1922 in Stettin, seinem letzten Wohnsitze, verstorbenen Kaufmanns Karl Tapper werden, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Karl Tanper spätestens in dem auf den 27. Fe⸗ bruar 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten;
oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Stettin, den 10. November 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 25.
[1000451 Bekanntmachung.
Auf Antrag des Versicherungsbeamten Abraham Lewisohn, Frankfurt a. M., Mainluststraße 5, sind durch Urteil des Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, vom 8. Dezember 1922 die 10 Schuldverschreibungen der 4 ½ % Hamburgischen Staatsanleihe von 1919 Serie B Nrn. 089 709/17 über je 1000 ℳ und Serie B Nr. 110 710 über 500 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Hamburg, den 8. Dezember 1922.
urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[100047] Oeffentliche Zustellung.
Der Hauer Heinrich Schurse zu Ham⸗ born, Knappenstr. 36, zurzeit im Straf⸗ efängnis zu Lingen a. Ems, Kläger, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Kühnemann und Dr. Grüter in Duisburg, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud Schurse, geborene Stellmach, früher in Hamborn, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf den 11. April 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Böggering, Justizobersekrektär,
Gerichteschreiber des Landgerichtes Duisburg. 8
[100048] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Antonie Mokking in Hamborn, Gerlingstraße 32, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Heit⸗ mann in Duisburg⸗Ruhrort, klagt gegen ihren Ehemann Rentier Mokking, früher in Hamborn, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, auf Grund § 1565
B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehe⸗