Hydrastinum hydrochloricum-. 2) 27
Hyvosec Faminum “ Hyoscyaminum hydrochloricum Hyoscyaminum sulfuricum . . Ichthynat. . . Isopral. 11““ Istizin pro usu veterinario
. „ 2 „ Flbacilkdk. .J. eZZZZ“ sdothyrin . . . .. Kalium arsenicicum Kalium arsenicosum Kalium bioxalicum Kalium bromicum . Kalium chloratum . Kalium chloricum
⸗ c .
„) „ . . Kalium ferricyanatum Kalium ferrocyanatum
Kalium nitricum ..
Kalium perechloricum cryst. Kalium phosphoricum . . Kalium salicylicum . . . Kalium sulfuratum . . .
Kalium sulfuratum purum Kalium sulfuricum . . . . Kamala..
8 “ Kaolinam .. 8. HeLe“ Lenirenin.
Lignum Guajaci. . Lignum Quassiae .
Lignum Sassafras . . . . . Linimentum saponato-camphorat Liquor Ammonii acetici . . . Liquor Cresoli saponatus . . . Liquor Ferri subacetici . . . Liguor Formaldehydi saponatus 72
Liquor Kalii acetici
„ „ 5 Liquor Natrii silicici Lithium benzoicum Lithium bromatum Lithium carbonicum . . . . . Lithium carbonicum effervescens Lithium chloratum .. LCiehum aühtrlenmm 16 Lithium eitricum effervescens Lithium jodatum .. 8 Lithium salicylicum ial23
Luminal-Natrium 2) Lysoform .
„ 8 Macis.. . . . Magnesia usta.. 6
„ E1114““ Magnesium-Ammonium phosphoricu Magnesium peroxvydatum (5 %) Magnesium peroxydatum (15 ¼0) Magnesium peroxydatum (30 %)
9 „ 2 Magnesium Pphosphoricum .. Mesotan “ Methylium salicylicum . Methylsulfonalum Migrol 8b
3 79
— - —- +—
32 92 92 90 900 0 g 9.2 90 92 9.8 98 f8 90 928 9
D — — —
.8 9 98 98 938 92 92
0 U0
2
22 00 00 02 09 99 95 9. 0
22 992 98 98 88
2
72 -8 92 92 D92 92 08 9.8 92 92 J
1
922 92 92 02 92 0 92 990 N
22 0
982 92 92 92 02 92
82 98 9.
33,50
80,—
Oleum Menthae piperitae
29 9„ 9 Oleum Nucistae . .
Oleum Origani cretici-. Oleum Petrose
.2
1
Oleum Pini Pumilionis.
Oleum Oleum Oleum
Rosae Rutae
Pini silvestris
Oleum Sabinae
Oleum Salviae Oleum Santali
„ 2„ Oleum Sassafras. Oleum Serpylli
Oleum Succini
rec
Oleum Tanaceti
Oleum Thymi
Oleum Zingiberis .
Olibanum b
Optochin basicum
Optochin hydrochloricum
Optochin tann Orexin-Tannat „ „ Ovogal . .. Pankreon..
Perhydrol-.
eum
Pheno! phth aleinum
Phosphorus Pix liquida-
Pi. 2
„
Plumbum nitricum .
Proturgol
Pulvis aromati 3 Pulvis Liquiritiae compositus
9„ 22* Pyoktanin aur
„ „ Pyoktanin cae
„ . ruleum .
“
Placenta Seminis Lini
27
Ccus
q eum .
9 Quassinum amorph. .
Radix
„ 2
Radix Pimpinellae . .
Resaldol ..
Althaeae..
Resina Scammoniae
Resorceinum
„ . „
Resoreinum resublimatum .O
Rhizoma Calaa
„
Rhizoma Calami non
“
Rhizoma Zingiberis
Riopan.. Saliformin. Salophen .O Sandaraco.
„ 8
Sapo medicatus pulv.
Semen Arecae. 8 Semen Cucurbitae decorticatum
„
Semen Cynosbati..
Semen Myristi Somen Papave
Cae .„ 0
Semen Stramonii . Semen Strophanthi
„
29) Sidonal.
ZT1ö13“”
Sidonal novum ..
Sirupus Amyg Sirupus Auran
dalarum . tii Floru
Sirupus Cerasorum .
Mori.
Sirupus G Hibis
Sirupus Sirupus
1ö5
. 5
Rubi Idaei .
decortic
2 99 002
98 09 99 92 00 9
S —
2 02 98 998 09 98
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12 00 98 99 02 992 00 92 90 992 98 98 9
D
— — ₰ —₰ + — — — —
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SSSS= — — —- — —- — — — —
“ 8— 58 ——— 98 90 92 92 98 98 98 98 98 08 02
D
92 98 N
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8
00 02 92 02 92 92 92
92 98
92
5
62 68 09 09 9092 08 98 00 02 92 02 09 00 92 82 99 02 98 92 92 02 02 0682 98 98 92 92 98 8
88 90 92 98
2
98,— 15,50 45,50 174,— 86,— 1,20 9,80 28,— 13,— 12,50 15,50 26,50 9
24,50 202,— 274,— 274,— 23,50
.“—
vaee
11,50 „
9,80 8,90
Thiol liquidum . .
—½
Thiol siccum 11X6“X“ Thiopinolum liquidum concentratum
Thymolum . . . . “
—₰¼½
— — 8 —½ S— —O —-6 —
Tinctura Ferri composita Athenstaedt-. J“ Trichophytinum . 2 3 Trypaflavin .
D —
S — — —- — —
2) 1 8* Trypaflavin pro injectione ..
—₰
Unguentum Canthardum . Unguentum Cantharidum pro usu vete- rinario ö ’.
— —½
90 99 9 02 09 902 90 90, deae, e 98 92 08 992 92 98 -9 90 92 09 98 92
Ureabromin.. 8 8 8 UÜzara Liquor .. . 1 .
dL. rsöö 8 18 . Vasenol novum . 8 “ 8 VW38 8=ͤ84““ Vasolimentum Acidi salicylici (2 %) Vasolimentum Acidi salicylici (10. -979 Vasolimentum Chloroformii camphoratum . Vasolimentum empyreoeumaticum (25 %). Vasolimentum Hydrargyri. Vasolimentum Ichthyoli (10 %) Vasolimentum jodatum (6 ⁄%) Vasolimentum jodatum (10 %) Vasoliwentum jodaethylatum (6 % Jod) Vasolimentum jodaethylatum (10 % Jod) Vasolimentum Jodoformii (3 %) . Vasolimentum Kreosoti (5 %) . Vasolimentum Mentholi (2 %) Vasolimentum Mentholi (10 ⁄%) . Vasolimentum Mentholi (25 %)- Vasolimentum spissum . .. Veratrinum.. Veratrinum sulfuricum -. Veon16
98 08 98
8
00 9o 00 982 0.
2 02 90 92 9.2 .8 98
8
515
9 .“ Veronal-Natrlium
69 80 ☛ 94 J
oc 8
„ „ 82 Tattobhs Zebromall“ Zincum permanganicum
20
3
92 98 9
2
9 Zincum phosphoricum Zincum sulfocarbolicum “ . Zinkperhydrol.. Diese Bekanntmachung tritt zember 1922 in Kraft. Berlin, den 13. Dezember 1922. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.
2 92 92 9
9
Bekanntmachung
37,50 162,— 46,50 53,— 165,— 252,— 219,— 341,— 111,— 40,— 108,—
290 9 „
65,—
17
vom 14.
über Zuschläge zum Branntweingrundpreis
für Branntwein aus Melasse.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 7. November 1922 Melasse (Ziffer II 3) folgende
werden für Branntwein aus endgültigen Zuschläge bekanntgegeben:
Für den in der Zeit vom 1. bis einschließlich 9. November “ hergestellten zum Grund⸗
43 124 ℳ 22 her⸗
—— 9
des Jahresbrennrechts
1922 innerhalb . enn beträgt der Zuschlag
Melassebranntwein
für den in der Zeit vom 10. bis 30. November 1922 her 23 824 ℳ,
für den im Dezember 1922 hergestellten Branntwein die . . . 92 980 4
gestellten Branntwein dieser Art .
. * . —
für 1 hl W. Berlin, den 9. Dezember 1922. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Bekanntmachung.
— —
8
2 9
“ 8 11“ 1u Genehmigungsurkunde.
Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Artikels 67 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst zu⸗ gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 15 000 000 ℳ — Föünfzehn Millionen Mark — erteilt, um Mittel für Wohnungsbau und zur vorläufigen Deckung laufender Ver⸗ m “ 8 3 Die Schuldve chreibungen sind mit jährlich 5 vom? fällig in halbjährigen Raten am 1. April nng 4. IMchnh 8 verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch An⸗ kauf oder Verlosung vom Jahre 1926 ab jährlich mit zwei Prozent des Kapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen 8 üiger⸗ hende Genehmi b
orstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der 2 Dritter erteilt. Die Befriedigung der Be zaetach 82 Fhae verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet. Darmstadt, den 22. November 1922. “
Hessisches Gesamtministerium
“
Preußen. Finanzministerium. Breußische Staatsbank (Seehandlung).
Bekanntmachung.
ie Geschäftsbedingungen der Preußischen tsbank (Seehandlung) — Ausgabe — werden mit Wirkung vom 1. Ja9n 9⸗ 1923 wie folgtgeändert bezw. ergänzt: 1. Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 6 Satz 1 lautet: 6. Ein Rechnungsauszug mit Zinsberechnung wird jedem Konto⸗Inhaber nach Schluß des vom 1. Januar bis 31. Dezember laufenden Geschäftsjahres mit tunlichster 8 Beschleunigung zugefertigt. 2. Unter Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 7 wird im letzten Satz die Zahl „100 000“ in „1 000 000“ abgeändert. 3. Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 17 lautet: 17. Telegraphische Auftvräge zu Sendungen von Wertpapieren, Geld usw. werden in der Regel nur ausgeführt, wenn es sich um Sendungen an die Kunden selbst handelt. Die Gefahr unrichtiger oder fälschlich mehrfacher Uebermittlung von Erklärungen auf drahklichem oder drahtlosem Wege oder durch Fernsprecher zwischen uns und den Kunden sowie an Banken oder nach auswärts im Auftrage Kunden tragen uns gegenüber die Kunden. Unsere telegraphischen und telephonischen Mit⸗ teilungen gelten vorbehaltlich brieflicher Bestätigung. Aufträge der Kunden, die nicht schriftlich oder telegraphisch erfolgen, brauchen wir nicht auszuführen; ferner dürfen wir zur Klarstellung für alle Aufträge vor Ausführung “ in der Form einholen, die wir für geboten halten. 4. Unter Abschnitt Al werden in Ziffer 3 die Worte „mäßi bemessene“ durch das Wort „angemessene“ ersetzt. 88 5. Abschnitt AI erhält folgende Ziffer 4:
Konto belastet, von dem Zinsscheinerlöse durch Postnachnahme eingezogen. Wegen der Gebühren und Auslagen dürfen wir uns ohne gerichtliches Ver⸗ fahren aus dem Depot bezahlt machen.
Abschnitt C II Ziffer 2 lautet:
Die Mietsdauer und die im voraus zu entrichtende, von der Größe des gemieteten Schrankfaches abhängige Miete werden bei Abschluß des Vertrages festgesetzt.
14. Unter Abschnitt D wird in Ziffer 2 die Zahl „4“ in „5“
abgeändert.
15. Abschnitt D Ziffer 4 lautet:
Für Vorschüsse wird an Ziöhles in der Regel 1 vH über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Reichsbank oder, sofern dieser hinter dem von den Reichsdarlehns⸗ kassen berechneten Zinssatz zurückbleibt, 1 vH über dem letzteren, mindestens aber 5 vH auf das Jahr berechnet. Alutßerdem wird eine Vorschußprovision in Höhe von mindestens ¼ vH auf das Jahr berechnet; Vereinbarung einer höheren Provision bleibt vorbehalten. Abschnitt D Ziffer 5 lautet:
Die uns in jedem Falle zustehende Konto⸗Um⸗ satz⸗) Provision beträgt vH von der nee.n Seite des Kontos. Soweit für einen Ankauf oder Ver⸗ kauf die bedingungsmäßige An⸗ oder Verkaufsprovision berechnet worden ist, bleiben die entsprechenden Beträge in der laufenden Rechnung provisionsfrei.
17. Unter Abschnitt Fa wird in Ziffer 2 die Zahl „Z ½“ in
„4“ abgeändert. 18. Abschnitt Fb Ziffer 1 und 2 werden zu folgender Ziffer 1 zusammengefaßt:
1 Die Aufbewahrung und Verwaltung der zu Mündel⸗ vermögen gehörigen Wertpapiere erfolgt nach Maßgabe unserer für die „Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren usw.“ geltenden Hedingüngen (pgl. Ab⸗ schnitt C J1). Die jährliche Depotgebühr beträgt jedoch nur 1 ℳ für je angefangene 1000 ℳ des Nennwertes der hinterlegten Papiere, die Mindestgebühr 10 ℳ.
19. Unter Abschnitt F b werden die bisherigen Ziffern 3
und 4 in Ziffer 2 und 3 abgeändert.
20. Sämtliche mit Bezug auf die Berechnung
der Depotgebühren und die Führung von Konto⸗ korrentkonten nach Abschnitt D der Geschäfts⸗ bedingungen eingeräumten Vorzugsbedin⸗ gungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 1922 außer Kraft. Bisher provisionsfreie Konto⸗ korrentkonten werden vom 1. Januar 1923 ab als verzinsliche Einlagekonten gemäß Abschnitt B I 2 a geführt. . Berlin, den 12. Dezember 1922. Preußische Staatsbank (Seehan von Dombois
Ministerium des Innern.
Auf Grund der §8 21, 8 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 — NGEBl. I S. 585 — wird hiermit das Erscheinen der „Kommunisti⸗ schen Arbeiterzeitung“, Organ der Kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands, Wirtschaftsbezirk Berlin⸗Branden⸗ burg, auf die Dauer von vier Wochen vom Tage der Zu⸗ stellung ab verboten. ““ “ Berlin, den 11. Dezember 1922.
Der Minister des Innern.
4. Für limitierte Aufträge usw. wird die Ebliche „Vormerkungsgebühr“ berechnet.
6. Abschnitt A II Ziffer 1 und 2 lauten: 1. Sowohl für den Ankauf als für den Verkauf von Wert⸗ 88 “ wird, abgesehen von der Mallergebühr, den tempelgebühren, der Vormerkungsgebühr und den ettva verauslagten Kosten,
berechnet.
; Kaufaufträge werden in der Regel erst ausgeführt, wenn wir im Besitze des ungefähren Gegenwertes sind, Verkaufs⸗ aufträge in der Regel erst, nachdem die zu verkaufenden Wertpapiere eingeliefert und in Ordnung befunden worden sind.
Börsenaufträge müssen spätestens am Vortage des Börsentages, an dem sie ausgeführt werden sollen, in unserem Besitz sein, da andernfalls eine rechtzeitige Be⸗ arbeitung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Eine Gewähr für die Erledigung am nächsten Börsentage kann aber auch dann nicht übernommen werden.
Abschnitt AII Ziffer 4 lautet:
im Bankverkehr
eine angemessene Vergütung
8 Severing.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Studienrat an der Hauptstelle für den naturwissen⸗ schaftlichen Unterricht Dr. Schoenichen in Berlin ist zum Direktor der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in
n ernannt worden. .
Bekanntmachung.
Der dem Betriebsführer August Christian aus Homberg⸗Niederrhein unterm 4. November 1921 unter P. Nr. 8803 ausgestellte Sprengstofferlaubnisschein ist, nachdem Inhaber seine Stellung geändert hat, unterm heutigen Tage zurückgezogen worden.
gekürzt oder
Derntscher Reichst 281. Sitzung vom 13. Dezember 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Aufhebung der Landesversicherungs anstalten Westpreußen und Posen stimmte der Reichstag zu. Die Novelle zum Gesetz über das Verf ahren in Versorgungssachen (Aenderungen in der Zu⸗ sammensetzung des Reichsversorgungsgerichts), der Gesetzent⸗ wurf zur Abänderung der ewerbeordnung (Umwandlung des deutschen Handwerks⸗ und Gewerbe⸗ kammertages in eine öffentlich⸗rechtliche Körperschaft), der Gesetzentwurf über Erhebung von Zuschlägen zur
änderung der Reichsabgabenordnung (Ab⸗ grenzung der Bezirke der Landesfinanzämter (wurden in allen drei Lesungen ohne Debatte angenommen.
In erster Beratung wurde der Gesetzentwurf über BE1 de 8 EEö111““ auf Antrag des Abg. Dr. Rießer (D.Vp.) an den Steuerausschuß überwiesen.
In erster und zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung der in §§ 68, 74a, 75b des Handelsgesetz⸗
Gehaltsgrenzen (Erhöhung der Sätze) angenommen. Es folgte der Nachtragsetat des Reichs⸗ arbeitsministeriums.
Der Ausschuß hat einiges an Personal ge trichen. Weiter ist der Betrag für Wochenhilfe und Wochenfürsorge auf 1960 Millionen Mark erhöht worden; für soziale Kriegs⸗ beschädigten⸗ und Hinterbliebenenfürsorge sind 220 Millionen Mark neu eingesetzt, bei der Erwerbslosenfürsorge für Ver⸗ waltungskosten 6 Millionen Mark statt 3 Millionen Mark der Vorlage, insbesondere zur Bestreitung der Gebührnisse der Kontrolleure.
Abg. Malzahn (Komm.,) richtete an den Arbeitsminister eine Reihe von Fragen, die sich auf den Abbau des Personals be⸗ ziehen. Hier solle falsche Sparsamkeit geübt werden. besonders für die Tarifabteilung. Redner bekämpfte das in Aus⸗ sicht stehende Arbeitszeitgesetz, das den Arbeitern den Achtstunden⸗ tag nehmen wolle. warum verhielten sich die Gewerkschaften untätig in der Frage der Bezirkswirtschaftsräte? Es sei den Arbeitern selbst nichts übrig geblieben, als Kontrollausschüsse zu bilden. Sei das Oppositions⸗ stellung gegen die Stinnes⸗Regierung, wenn man alles ruhig gehen ließe? Redner empfahl eine Entschließung seiner Partei, b treffend erhöhte Unterstützung der Kleinrentner durch das Reich zur Beschaffung von Lebensmitteln. Eine weitere Entschließung fordere mehr Gesundheitsschutz für die Arbeiter der chemischen Industri
Der Etat wurde nach den Ausschußbeschlüssen an⸗ genommen, die Entschließungen der Kommunisten wurden abgelehnt.
vorhandenen Heeresbestände an Betten, Schränken, Decken, Bettwäsche, Handtüchern usw. den notleidenden gemeinnützigen Wohltätigkeitsanstalten im allgemeinen zum Anschaffungs⸗
preis abzugeben und ferner sofort für eine bessere Unter⸗ stützung der deutschen Kriegsopfer in der Schweiz zu sorgen.
Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 2 Uhr (kleinere Vorlagen; Aenderung des Einkommensteuergesetzes und des Kapitalfluchtgesetzes; Reichshaushaltsordnung; Nachtragsetat für das Finanzministerium und das Aus⸗ wärtige Amt).
Vorläufiger Reichswirtschaftsrat. Sitzung vom 13. Dezember 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. Der bisherige erste stellvertretende Vorsitzende Adolf Cohen hat sein Amt aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt Statt seiner wurde der Vorsitzenbe des Allgemeinen Deutschen
Gewerkschaftsbundes Leipart zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende Edler v. Braun
buches und in § 133a der Gewerbeordnung vorgesehenen
Kraftfahrzeugsteuer und der Gesetzentwurf zur Ab⸗
— 8
2
Das velte
Warum tue die Sozialdemokratie nichts, und
- Angenommen wurden die Entschließungen der Ausschüsse, worin die Regierung ersucht wird, die noch
19 g
Auf die für das Jahr 1922 festzusetzende Dividende der Reichsbankanteile wird vom 15. d. M. ab eine zweite halbjährliche Abschlag szahlung von ein und dreiviertel Prozent oder 52 ℳ 50 ₰ für jeden Anteil zu 3000 ℳ und 17 ℳ 50 ₰ für jeden Anteil zu 1000 ℳ gegen den Dividenden⸗ schein Nr. 5 beziehungsweise Nr. 8 bei der Reichsbankhaupt⸗ kasse in Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen, Reichsbank⸗ stellen sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Kassen⸗ einrichtung erfolgen.
Von den auszuzahlenden Beträgen wird die Kapitalertrag⸗ steuer gekürzt. 1X“
Berlin, den 12. Dezember 1922.
Reichsbankdirektorium von Glasenapp. von
n „ „ 8 Sirupus Sennaea. Sirupus Sennae cum Manna- D“ 825,— Species Lignorum . . . . . 15,50 Species marienbadenses . SpirOSal. . .. 16 Succus Liquiritiae pux.
Narcophin .
Wir behalten uns vor, Börsenaufträge auch durch Selbsteintritt zu erledigen. 8. Unter Abschnitt BI wird in Ziffer 2a die Zahl „3 ½ „4“ und in Ziffer 2b die Zahl „3ℳ¾“ in „4 ¼1“ abgeändert. Der letzte Absatz der Ziffer 2 lautet: 8 Wegen der Verzinsung größerer Geldbeträge (1 000 000 Mark und darüber) sowie wegen der Verzinsung von Geldern, die uns auf längere Zeit belassen werden sollen, bleibt gegebenenfalls besondere Vereinbarung vorbehalten. Beträge unter 1000 ℳ werden nicht verzinst. Abschnitt BI Ziffer 5 Satz 3 lautet:
Wir behalten uns vor, für Einzahlungen von Dritten und Auszahlungen an Dritte eine angemessene Ab⸗ db rm m sertigungsgebühr — mindestens 3 ℳ — zu berechnen, Handelsbetriebe anderer, untersagt. wenn durch die gedachten Zahlungen das Konto, nament⸗ Harburg, den 13. Dezember 1922. “ lich im Verhältnis zu dessen Durchschnittsguthaben, über⸗ 8 Die Polizeidirektion. Dr. Behrens. mäßig in Anspruch genommen wird. 3 Unter Abschnitt B II werden in Ziffer 1 die Worte „am Bekanntmachung 1. fehpeer und 1. Oktober“ und das Komma hinter „Zeiträumen“
32 ; richen.
über Ausgabe von Schuldverschreibungen 8 11. Abschnitt B III Ziffer 2 erhält folgenden Schlußsatz: Ein⸗
auf den Inhaber. lagen unter, 100 ℳ werden 1; verzinst.
Mit Ministeri li on heute ist genehmigt 12. Abschnitt CI Ziffer 4 lautet: 6
6.“ 102 ETET1ö“ 1’ 14 d ge⸗ 9. 83 4. Für die mit diesen Leistungen verbundene Mübhewaltung Stück 3 ½ 7 „ inssiche S 1 8 und Gefahr ist eine Gebühr von 2 ℳ für je angefangene
10 Stück: mit 7 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber un) Beahe sinawertes der Papiert für jedes ange⸗ 1 Stück im Gesamtbetrag von 40 Millionen Mark, und zwar Stücke “ Se 8 Ii rsan⸗
Srn 8 8 4 2 1 fangene Geschäftsjahr zu entrichten, in dem sie längere 89 Sth 76, 8 10 000, 20 000 und 50 000 ℳ, in den Ver⸗ oder kürzere Zeit bei uns aufbewahrt worden sind. Es ehr bringt.
10 Stück wird hierbei kein Unterschied gemacht, ob die Stücke mit
v Stüch München, den 11. Dezember 1922 688 ohne ö“ oder letztere allein eingeliefert Stu “ 8g worden sind.
8 Sinc Staatsministerium des Innern. Die Gebühr wird nach dem Gesamtnennwert der
Homberg (Niederrhein), den 8. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung. Mendel.
dankte Herrn Cohen für seine aufopfernde zweijährige Tätigkeit.
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der Gewerbe ordnung, betreffend den Deutschen Han dwerks⸗ un⸗ Gewerbekammertag, wurde zugestimmt als iner Notstandsmaßnahme bis zum Erlaß eines endgültigen Gesetze über die Berufsorganisation des deutschen Handwerks, in dem auch die Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollen. Bericht⸗ erstatter Herrmann sprach bei dieser Gelegenheit dem früheren Reichskanzler Dr. Wirth und dem früheren Reichswirtschaftsminister Schmidt seinen Dank für die Förderung des Handwerks aus.
Ein Regierungsvertreter hündigte die Einbrin⸗ gung des endgültigen Gesetzes über das deutsche Handwerk noch bis Ende dieses Winters an.
Es folgte darauf die gemeinsame Beratung der Gese entwürfe über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter und der Angestellten. Der Sozialpolitische Ausschuß hat sich eingehend mit den Vorlagen beschäftigt und sein Gutachten mit 14 gegen 12 Stimmen angenommen. Danach wird im allgemeinen die 48⸗Stunden⸗Woche aus 8 schließlich der Pausen gesetzlich festgelegt; Ueberarbeit kann, wenn eine vertragliche Vereinbarung nicht zustande kommt von der zuständigen Schlichtungsbehörde bestimmt werden, in besonderen Fällen kann das Reichsarbeitsministerium ein besondeves Schiedsgericht einsetzen.
In der Generaldebatte erklärte zunächst Max Cohen, er sei ein grundsätzlicher Gegner des Achtstundentages in der bis⸗
8 982
Natrium aceticum. Natrium arsanilicum .
-
„ „ Natrium arsenicosum Natrium benzolcum
8 92
“ 1““ Dem Produktenhändler Siegfried Meyer, hier, Wilhelmstraße 22, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 in der Fassung des Artikels III der Verordnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) den Trödelhandel, insbesondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen
2 92
3 9
„
Natrium bicarbonicum . . . 8
8 “ .
Natrium monomethylarsenicicum Natrium sulfo-ricinicum. . Neurofebrin.. Nitrobenzolum C16““ Nitroglycerinum solutum (1 %)
„ 5 „ 8 Succus Liquiritiae depuratus „ 8 vö 1ö1” Succus Sambuci inspissatus Sulfoform.. . Sulfonalum
90 -2 002 92 90 02 92 02 00 02 92 02 02 92 98 9
Grimm.
2 9
— — 990
8 8 abulettae: Chinini hydrochlorici
„ „ Oleum Absinthii aethereum Oleum Amomi . . . Oleum Anethi. . . . . . Oleum animale foetidum Oleum Aurantii Corticis . . Oleum Cajeputi . . . . . . Oleum Cajeputi rectificatum Oleum cantharidatum . . . 8 10 Oleum Caryophylloram 16 8 Oleum Chamomillae aethereum. -1 Tropfe „ „ ö“ 1 0,] Oleum Chamomillae romanae nethere 0,1 Oleum Cinnamomi .. .
1 Stück “ 10.
Dem Produktenhändler Stanislaw Korvciak, hier, Winkelstraße Nr. 2, haben wir heute auf Grund der Bekannt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung des Artikels III der Verordnung vom 27. November 1919 (RBl. S. 1909) den Trödelhandel, insbesondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, untersagt.
Harburg (Elbe), den 11. Dezember 1922. Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
10 Stück 1 Stück 10 Stück 1 Stück 5 8 10 Stück 2 Chinini hydrochlorici 0, 1 Stück
Chinini hydrochlorici
2 89] 8. Dhinini hydrochlorici
78 99 02 00 92 72 98 08 22 02 98 12 02 -92 92 92 08
92 G0 90
Chinini sulfurici 0,1 111,— 115,— 230,— „ 236,—
45,50
Chinini sulfurici 0,25
2
77 2) „ Chinini sulfurici 0,3
Oleum Cinnamomi Cassiae Oleum Citronellaea . . . Oleum Coriandri
Oleum Crotonis . . Oleum Cunbebarum
Oleum (Cupressi
Oleum Eucunlypti
Oleum Foeniculi. . . Oleum Geranii. .. Oleum Juniperi Oleum Juniperi empyre Oleum Juniperi Ligni Oleum Lavandulae .O „ „„ b Oleum Macidis Oleum Majoranae . Oleum Matico. . Oleum Melissase . . . Menthae crispae
92 9 02 90
.
9
90 C
2 92 02 902
02 98 9
378,— „
29* 27 22 Chinini sulfurici 0,5
„ „„ „„ Hexamethylentetràmini Hexamelhylentetramini 1,0
Tannigen . Tanny!l Terpinolum
666s289 5
. 2„
Thallin sulfuricum . Thallin tartaricum . .
Theocin..
Theocino-nutrium aceticum . 8 8
Theolactin
Theophyllino-natrium Theophyllino-natrium ace Theophyllino-natrium salicylicum.
Theophyllinum .. Therapogen purum .
Therapogen te
8E686
chnicum .
ticum.
10 Stück 10 Stück
10 g
— — — — — — — —-———
40,50 514,— 410,—
40,50 189,— 163,—
J. A.: Graf von Spreti.
Bekanntmachung Ausgabe von Schuldverschreibun auf den Inhaber.
Mit Ministerialentschließung von heute ist
liche Schuldverschreibungen auf
bringt. 8 München, den 11. Dezember 1922. 8 Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von “
gen
1 genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Selb mit 6 vH verzins den Inhaber im Ge samthetrag von 20 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 2000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000 und 100 000 ℳ, in den
Verkehr
niedergelegten Papiere ohne Rücksicht auf deren Art und hl berechnet. Die Mindestgebühr für jedes angefangene eschäftsjahr beträgt 25 ℳ. Ist die Aufbewahrung und Verwaltung der Depots durch besondere Bedingungen oder Umstände erschwert, so bleibt die Festsetzung erhöhter Ge⸗ bühren vorbehalten.
Bei Sparbüchern wird das eingetvagene Spargut⸗ haben, bei Hypotheken⸗, Grundschuldbriefen und anderen Urkunden der verbriefte Geldbetrag der Depotgebühren⸗ berechnung zugrunde gelegt.
Kuxe werden mit dem am Tage der Einlieferung bekannten letzten Kurswert, gegebenenfalls mit ihrem Steuerwert angenommen.
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Deutschen Reiches und Preußens werden gebührenfrei aufbewahrt.
Außer den vorstehenden Gebühren werden nur etwaige bare Auslagen, zu denen auch die Kosten für Material (Vordrucke, Briefpapier, Briefumschläge usw.) gehören, be⸗ rechnet. 1
Gebühren und Auslagen werden am Schlusse des Geschäftsjahres bezw. bei Rücknahme des Depots auf dem
Rechtspflege und für Volkswirtschaft,
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft, und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, für I für innere Verwaltung, für Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für die vereinigten Aus⸗ schüsse für innere Verwaltung und für Volkswirtschaft sowie ie vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen Sitzungen. 88 .
8 1 Die Zinkweißpreise für die Schweiz und Brasilien sind lsstelle Chemie in
geändert. Näheres durch die Außenha
Berlin W. 10.
8 1“
herigen Form; allerdings sei im Augenblick die vom Ausschu⸗
gefundene Lösung die beste. Unsere deutsche Wirtschaft sei seit
1914 in einer Weise heruntergebracht worden, daß man ebenso von einer inneren wie von einer äußeren Reparation sprechen müsse; die innere unterscheide sich von der äußeren nur darin daß wir sie selbst bis zum letzten durchführen müssen. Dazu se natürlich vor allem eine Produktionssteigerung notwendig. Völli falsch sei das Argument von einer Absatzkrise, da wir ja in Gegenteil unter dem Mangel an Kaufkraft litten. Für gut Produkte finde sich immer Absatz. Natürlich sei die Verlängerung der Arbeitszeit nicht das einzige Mittel zur Hebung der Pro duktion, aber zweifellos das Mittel, das am schnellsten wirke und äußerste Schnelligkeit sei geboten. Allerdings müsse die
Verlängerung aus der Einsicht der Arbeiter in die Not der Zei
herauskommen. (Lebhafter Beifall.)
Herr Dr. Habersbrunner (Arbeitgeber der Industrie): An⸗ gesichts der zunehmenden Not in allen Bevölkerungsschichten müsse man sich darüber klar sein, daß nur eine Vermehrung der Pro duktion uns helfen könne. Zweifellos seien Verbesserung de Maschinen und größere Intensität in der Arbeitsleistun ittel
Besserung, vor allem aber könne das Mittel einer