1922 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Steigerung der Arbeitszeit zurzeit nicht entbehrt werden. Wir müßten uns daher zu gemeinsamer Arbeit in diesem Sinne zu⸗ sammen finden. Daher habe die Abteilung I eine Resolution ein⸗ gebracht, welche die kulturelle Bedeutung des Achtstundentages ausdrücklich anerkennt, aber die Ansicht ausspricht, daß eine schematische Handhabung nicht in Uebereinstimmung mit der Notwendigkeit stehe, die Produktion wieder in die Höhe zu bringen. Das Gesetz müsse jedenfalls so elastisch ausgestaltet werden, daß es sich den Bedürfnissen der Wirtschaft anpassen könne. Zu diesem Zwecke müsse es neben den gesetzlich festgelegten Aus⸗ nahmen die Möglichkeit gewähren, durch behördliche Zustimmung sowie durch tarifliche Pereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern diejenigen weiteren Befreiungen zu schaffen, welche im Interesse der Allgemeinheit sich als notwendig erwiesen.

Herr Hartung (Freie Berufe) führte aus: Der Mitterstand und die geistigen Berufe seien zugrunde gerichtet, weil man bei der Revolution durch Verkürzung der Arbeitszeit glaubte, die wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse auf den Kopf stellen zu können. In acht Stunden lasse sich eben nicht so viel leisten wie in neun bis zehn Stunden. Herr Cohen wollte seine Ausführungen den Arbeitern dadurch schmackhaft machen, daß er die Mehrleistungen in ein Reparationskonto auffüllen wollte. Es sehe in der Wirtschaft. in traurig aus, daß, wenn wir zu einer Ausdehnung der Arbeits⸗ zeit kommen, wir das Ergebnis für uns selber brauchen. Die Arbeiter könnten nicht erwarten, daß durch Verbesserung der Maschinen der Ausfall der Arbeitszeit ausgeglichen werde. Auch das Argument Hilferdings, daß sich der durch den Achtstundentag entstehende Ausfall generell kompensiere, treffe nicht zu. Er habe noch nichts von einem höheren Interesse der Arbeiterschaft ge⸗ merkt. Die Gewerkschaften sollten deshalb dafür sorgen, daß nicht alle diese Fragen durch gesetzliche Bestimmungen gexregelt und da⸗ mit ihrer Einwirkung entzogen werden, sonst hätten sie keine Existenzberechtigung mehr. 1 3

Wilhelm Beckmann (Arbeitnehmervertreter des Handels): Die schnellste Verabschiedung der Vorlage sei schon aus außen politischen Gründen notwendig. Erschwert werde die Einigung durch die Absicht der Arbeitgeberkreise, die behördliche Regelung der Arbeitszeit vor die tarefliche zu stellen, und durch die bekannte Rede des Herrn Stinnes im Wirtschaftspolitischen Ausschusse. Die Mehrleistung müsse freiwillig geschehen, durch Zwang werde die Arbeltsfreudigkeit gelähmt, und eine Hebung der Produktion müsse erreicht werden. Voraussetzung einer Beruhigung unserer Wirtschaft sei die Stabilisierung unserer inneren Währungs⸗ verhältnisse. Erste Forderung sei der Ausgleich des Reichshaus⸗ halts durch Besteuerung der Sachwerte.

Urban (Arbeitnehmervertreter des Handels) erklärte, daß sich beim guten Willen der Arbeitgeber der Achtstundentag reibungslos durchführen ließe ohne Schädigung der Rentabilität der Betriebe.

Czielik (Arbeitnehmervertreter der Industrie) betonte, daß die nach Einführung des achtstündigen Arbeitstages teilweise ein⸗ getretene Produktionsstockung wieder ausgeglichen sei. Vielfach sei die Produktion sogar gegenüber der Vorkriegszeit gestiegen.

von Siemens (Arbeitgeber in der Industrie) stellte fest,

daß das große Zeitlängenmaß nicht als ein Faktor von maßgebender Bedeutung angesehen werden könne; es komme vielmehr auf In⸗ tensität und Geschicklichkeit an. Der Redner trat sodann der Auf⸗ fassung entgegen, als ob die Resolution der Abteilung I dem im sozialpolitischen Ausschuß getroffenen Abkommen widerspreche. Allerdings könne der Reichswirtschaftsrat keine Beschlüsse fassen, aber er dürfe dem deutschen Volke gewisse Richtlinien empfehlen. Er bestreite nicht, daß es Betriebe gobe, die ebenso gut pro⸗ duzierten wie früher. Die Gesamtproduktion sei aber zurück⸗ geblieben: er schätze sie auf höchstens 70 vH. Umbreit (Arbeitnehmer im Handwerk): Die Zentral⸗ arbeitsgemeinschaft könne den Standpunkt der Großindustrie nicht teilen, daß der Achtstundentag beseitigt werden solle, aber sie bestreite auch, daß sie den Achtstundentag schematisch durchführen wolle. Das liege gar nicht im Sinne der Gewerkschaften. Die sachverständigen Berufskreise sollten in jedem Falle in der Be⸗ darfsfrage sich verständigen. Deshalb träten sie für die Er⸗ richtung von Schlichtungsbehörden ein. Ein Zwangsinhalt lasse sich für Tarifverträge nicht schaffen, daher könne nur der freie, übereinstimmende Wille Ausnahmen vom Achtstundentag er möglirhen.

Dr. Röhr (Arbeitnehmervertreter der Eisenbahn) trat dafür ein, daß die Ausnahmen vom Achtstundentag im Sinne der freien Vereinbarung getroffen werden. Darüber seien sich tatsächlich Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer enig. .“ 8 1

Marcus (Vertreter der bildenden Künste) erklärte, daß Deutschland nicht selig werden könne nach dem Schema von Eng⸗ land und Amerika. Wir müßten eigene Wege suchen, und dazu

sei der Wirtschaftsrat berufen. Fedisch (Arbeitnehmer des Handels) erklärte, Wer eine wirkliche Arbeitsgemeinschaft und den Weg zur Verstäandigung wolle, müsse den Vorschlägen des sozialpolitischen Ausschusses zustimmen.

Thierkopf (Vertreter des selbständigen Handwerks) be⸗ dauerte, daß das Handwerk im Ausschuß nicht das nötige Ver⸗ ständnis gefunden habe. Es könne keiner schematischen Regelung zustimmen.

Damit schloß die Aussprache. Die Einzelbesprechung wurde auf Donnerstag, 10 ½ Uhr, vertagt (außerdem Landes⸗ steuergesetz). Schluß nach 4 Uhr.

Handel und Gewerbe. Der späte Eingang des Kurszettel⸗Manuskripts verhindert dauernd die rechtzeitige Lieferung des Reichs⸗ und Staatsanzeigers. Vom 1. Januar t. J. ab wird deshalb der Kurszettel der Berliner Börse (Börsen⸗Beilage) erst am Tage nach seiner amtlichen Festsetzung im Reichs⸗ und Staatsanzeiger veröffent⸗ licht werden. Die „Telegraphischen Auszahlungen“ und „Banknoten“ werden dagegen nach wie vor am Tage ihrer Notierung, und zwar an der Spitze des Handelsteils, Aufnahme finden. Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

am 12. Dezember 1922:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gestellt. . .

Nicht gestellt.

Beladen zurück⸗ geliefert.

22 864

22 735

Kartoffelpreise der Notierungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. L- r z et gerpreise für Speisekartoffeln in Mark ije Zentner ab Verladestation:

. gelbfleisch.

480 500 480 500 550 500 500 500 Rheinische gelbe 600, weiße 500,

weiße rote Kartoffeln n, 12. Dezember: en, 11. Dezember:

„Rh., 8. Dezember:

Telegraphische Auszahlung.

14. Dezember Geld Brief

13. Dezember Geld Brief 3117,18 3132,82 3231,90 3248,10

2892,75 2907,25 042,3 3057,63

498,775 501 ,25 526,18 528,82 1466,32 1473,68 377 1620,93 629,07 1691,72

2092,72 2185,45 190,48 202,51 385,97 403,51

36340,63 37593,75

7694,19 8107,72 546,37 572,43

1448,62 1533,823

1195,49 1263,12

3709,25 3969,90

Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Pavierpeso) Brüssel u. Antw. Christiania. Kopenhagen ... Stockholm und Gothenburg. Helsingfors velnh Italien. London.. New York. 3 Schweiz.. Spanien 1““ Rio de Janeiro Wien Prag. . Jugoslawien (Agram u. Bel⸗ 198, 299FUJ 4 Kr. =1Dinar Budapest... Konstantinopel..

2082,28 189,52 384,03

36159,37

7655,81 543 63

1441,38

1189,51

3690,75 897,75

11,07

235,90

37406 25 8067,28 569,57 1526,17 1256,85

3950,10

——88

977,55 982 1147,6 11

9 2 2

. . 8

02S

—.

14. Dezember. Geld Brief

7640,85 7679,15

7630,85 7669,15 478,80 481,20

1594,—

Ausländische Banknoten

Amerikanische Banknoten 1000—5 Doll. G“ 8 2 und 1 Doll 8 Belgische . 8 Bulgarische . . 1 Dänische . 8 1586,— Englische 66166“ 35989,75 8 Abschn. zu 1 u. darunter 35660,60 35839,40 Finnische . 8 189,55 190,45 Französische 1 . . 8686,05 539,35 Holländische 8 3107,20 3122,80 Jugoflawische (1 Dinar = 4 Kr.).. 85,75 Norwegische oe1“ . 1426 40 Oesterreichische neue (1000-500 000 Kr.) 10,85 2 neue (10 u. 100 Kr.). —,— Rumänische 500 u. 1000 Lei... 47,10 8 unter 500 Lei . . Schwedische

Schweizer 8 1431,40

Spanische h -““

Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 234,90 8 8 unter 100 Kr. ..

Ungarische Bankunoten

1433,60 10,95 47,40

2055,15

1438,60

296,10 236,10

234,90 3,24

. 8 3 1““ In der gestern (Erste Beilage des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“) veröffentlichten Wochenübersicht der Reichsbank muß es statt 3 904 000 richtig + 3 904 000 Noten anderer Banten heißen. Zur Verkehrslage im Ruhrbezirk teilt „W. T. B.“ mit: in der abgelausenen Woche vollzog sich der Eisenbahnbetrieb im Ruhrbezirk ohne betriebliche Schwierigkeiten. Der Zulauf an leeren offenen Wagen stieg allmählich wieder derart an, daß den Anforde⸗ rungen der Zechen voll entsprochen werden konnte. Eine wesentliche Steigerung der Leerwagenbestände brachte zu Ende der Woche der fatholische Feiertag am 8. Dezember. Auch der Bedarf an offenen Wagen für den Versand von anderen Gütern als Kohle, Koks und Briketts konnte mit Ausnahme der beiden ersten Tage der Woche, an denen geringe Ausfälle eintraten, voll befriedigt werden. Der Bestand an bedeckten Wagen war wieder so günstig, daß den Anforderungen in jeder Richtung voll entsprochen werden konnte. Für Kohlen, Koks und Britetts wurden in der ver⸗ gangenen Woche im arbeitstäglichen Durchschnitt einschließlich der nachträglich bestellten Wagen 21 748 Wagen (gerechnet zu je 10 t) angefordert und auch gestellt. (Höchstgestel8ꝛung am 9. Dezember 23 589.) Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs betrug infolge Wagen⸗ mangels die Duchschnittsgestellung nur 19 042 Wagen. Der Rhein hat zu Beginn der Berichtswoche wieder Wasserzuwachs erhalten, so daß die Tragfähigkeit der Fahrzeuge wieder voll ausgenutzt werden kann. An den Kippern der Duisburg⸗Ruhrorter Häfen wurden werk⸗ täglich 22 540 (21 130) t, in den privaten Rheinhäfen 6720 (6025) t. und in den Zechenhäfen der Kanäle 28 277 (25 929) t Brennstoffe umgeschlagen. 1““

Die Roheinnahmen der CLanada⸗Pacific⸗Eisenbahn betrugen laut Meldung des „W. T. B.“ in der ersten Dezember⸗ woche 4 155 000 Dollar. Die Zunahme gegen das Vorjahr beträgt 752 000 Dollar.

Kopenhagen, 13. Dezember. (W. T B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 9. Dezember (in Klammern der Stand vom 2. Dezember) in Kronen: Goldbestand 228 250 221 (228 272 981), Silberbestand 4 652 732 (4 580 544), zusammen 232 902 953 (232 853 525), f Deckungsverhältnis in vH. 48,2 (50,1) vH.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 13. Dezember auf 2574 für 1 kg (am 12. De⸗ zember auf 2679 für 1 kg).

Berlin, 13. Dezember. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlinim Verkehrmitdem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 250,00 257,50 ℳ, Gerstengrütze, lose 250,00 252,00 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 327,00 330,00 ℳ, Hafergrütze, lose —, bis —,— ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 187,50 195,00 ℳ, Maisflocken, lose 259 75 261 00 ℳ, Maisgrieß 259,00 260,00 ℳ, Maismehl 254,00 255,00 Maispuder, lose 307,00 308,00 ℳ, Makfkaroni, lose 363,00 395,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 301 00 bis 335,00 Reis —,— bis Burmareis 325,00 bis 330,00 ℳ, alas. Tafelreis 335,00 500,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 255 00 277,00 ℳ, Reismehl, lose 272 00 275,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 277,00 280,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1301,00 1580,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 2250,00 2717,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1491,00 bis 1619,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 1278,00 1706,00 ℳ, getr. Pflaumen 411,00 905,00 ℳ, Korinthen, 1922 Ernte 1562,00 bis 1652,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1922 Ernte 1000,00 1221,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 2273,00 2811,00 ℳ, Mandeln, bittere 1271,00 1404 00 ℳ., Mandeln, süße 2049,00 bis 2356,00 ℳ, Kaneel 2342,00 3629,00 ℳ, Kümmel 2728.00 bis 2921,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 1397,00 1499,00 ℳ, weißer Pfeffer 1853,00 2091,00 Kaffee prime roh 2750,00 2790,00 ℳ, Kaffee superior 2700,00 2740,00 ℳ. Röstgerste —,— bis —,— ℳ, Röst⸗ roggen —,— bis —,— ℳ, Bohnen, weiße 292,00 340,00 Weizenmehl 259,75 285,00 ℳ, Speiseerbsen 355,00 399,50 ℳ, Weizengrieß 289,50 384 00 ℳ, Linsen 320,00 420,00 Purelard 1375,00 1380,00 ℳ, Bratenschmalz 1375,00 1380,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 1400,00 1475,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 56 000 56 500 ℳ, Marmelade 244,00 325,00 ℳ, Kunsthonig

1“

Notenumlauf 483 468 832 (465 014 423),

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Köln, 13 Dezember. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 3184,52 G., 3200,48 B., Frankreich 568,57 G. 571,43 . Belgien 518,70 G. 521,30 B. Amerika 7980,00 G. 8020 900 . England 37 156,87 G. 37 343,13 B. Schweiz 1513,70 G., 1521,30 B., Italien 396.50 G., 398,50 B., 8 4 3 ““ 1526,17 G. 1533,83 B., Schweden 2154,60 G., 2165,40 B., Spanien 1246,87 G., 1253,13 B. Prag 249,87 G., 251,13 B., Budapeft 3,49 G., 3,51 B., Wien (neue) 11,63 G., 11,67 B. 8 Hamburg, 13. Dezember. (W. T B., (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschin⸗Gesellschaf 12400,00 bis 12600,00 bez 8 Hamburger Packetfahrt 8600,00 bis 9025,00 bez., Hamburg⸗Süd⸗ amerika 22 900,00 bis 24 050,00 bez., Norddeutscher Lloyd 4450,00 bis 4760,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 10 200,00 bes., Schantungbahn 2075,00 bis 2250,00 bez., Brasilianische Bank 27 000,00 bis 31 000,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗ Bank 2540,00 bis 2605,00 bez., Vereinsbant 1770,00 bis 1805,00 bez., Alsen Portland⸗ Zement 17 500,00 bis 18 500 00 bez. Anglo⸗Continental 25 500,00 bis 26 500 00 bez, Asbest Calmon 3400,00 bis 3655,00 bez, Dynamit Nobel 8850,00 bis 9650,00 bez., Gerbstoff Renner —,— G., Nordd. Jutespinnerer —,— G., Merck Guano 12 400,00 bis 12 600,00 bez⸗ Harburg⸗Wiener Gummi 9000,00 bis 9150,00 bez., Kaoto —,— G., Sloman Salpeter —,— G., —,— B. Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi⸗Minen⸗Aktien 34 250,00 bis 36 250,00 bez. Frankfurt a. M., 13. Dezember. (W. T. B.) DOesterr. Kredit 2400,00, Badische Anilin 17000,00, Chem. Griesheim 15000,00, Höchster Farbwerte —,—, Holzverkohlungs⸗ Industrie Konstanz 8500,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 15100,00, Adlerwerke Klever 3200,00, Hilpert Armaturen 3350,00, Pokorny u. Wittekind 5500 rep., Aschaffenburg Zellstoff 12000,00, Phil. Holzmann 4700,00, Wayß u. Freytag 8250,00, Lothringer Zement 4425,00, Zuckerfabrik Waghäusel 12100 rep., 3 % Mexikanische Silberanleihe —,—. Danzig, 13. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 7955,06 G., 7994,94 B., Polnische 45,63 G., 45,87 B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 37 156,87 G., 37 343,13 B., Holland B., Paris 573,56 G., 576,44 B., Posen 43,51 ½ G., 43,73 ½ B., Warschau 43,89 G., 44,11 B. 1 Wien, 13. Dezember. (W. T. B.) Türkische Losfe —,—, Mai⸗ rente 1200, Februarrente 2600, Oesterreichische Kronenrente 1000, Oesterr. Goldrente 17 000, Ungarische Goldrente 80 000, Ungarische Kronenrente 82 000, Anglobant 86 200, Wiener Bankverein 33 000, Oesterreichische Kreditanstalt 42 000, Ungarische Kreditanstalt 200 500, Länderbank 80 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 265 000, Wiener Unionbank 47 000, Lloyd Triestina —, Staatsbahn 720 000, Südbahn 174 900, Südbahnprioritäten 559. 000, Siemens u. Halske 26 500, Alpine Montan 315 000, Poldihütte 690 000, Prager Eisen 1 360 600, Rima Murany 313 000, Skoda⸗Werke 920 000, Brüxer Kohlen 1 590 000, Salgo⸗Kohlen 1 075 000, Daimler Motoren 13 100, Veitscher Magnesit 12 000 000, Waffenfabrik 30 000, Galizia 7 500 000, Leykamaktien 110 000, Nordbahn 10 100 000. Wren, 13. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 450,00 G., Berlin 8,55 G., Kopen⸗ hagen 14 735,00 G., London 328 700,00 G., Paris 5014,00 G., Zürich 13 430,00 G., Marknolen 870 G., Lirenoten 3492,50 G., Jugoslawische Noten 847,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2210,00 G., Polnische Noten 3,75 G., Dollar 70 600,00 G.,

Ungarische Noten 29,70 G. 3 8 88 1 g, 13. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devifen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,77, Berlin 0,40, Christiania 6,10, Kopenhagen 6,69. Stockholm 8,62, Zürich 6,03 ½, London 1,47,50, New 6 31,85, Wien 0,04,50, Marknoten 2 ½, Polnische Noten —,—, Paris —,—. u.““ 3 13. Dezember. b en B.) Devisenkurse. Paris 65,57 Belgien 71,00, Schweiz 24,57, Holland 11,61v⅞, New York 4.68,62, Spanien 29,62, Italien 93,12, Deutschland 36 750, Wien 320 000, arest 775,00. 8 13. Dezember. (W. T. B.) Silber 3015⁄16, Silber auf Lieferung 30 ⁄16. London, 13. Dezember. (W. Paris, 13. Dezember. (W. 0,17 ½, Amerika 14,06, Belgien 565,25, Italien 70,30, Schweiz mark —,—, Stockholm 379,50, Wien 20,50.

ZI“““

/ 7

2 2

T. B.) Privatdiskont 219⁄39.

B.) Devisenturse. Deutschland 92,80, England 65,51, Holland 267,00, Spanien 221,50, Däne⸗ Bukarest 865,00, Prag 43,80,

Zürich. 13. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,06,55, Wien 0,0074 ½, Prag 16,65, Holland 212,00, New PYort 5,28, London 24,49 ½8, Paris 37,40, Italien 26,35, Brüssel 34,20, Kopen⸗ hagen 110,30, Stockholm 142,75, Christiania 100,75, Madrid 82,75, Buenos Aires 200,00, Budapest 0,23, Bukarest —,—, Agram 1,65, Warschau 0,03 ¼.

h- 13. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,69 ¾ Berlin 0,03,12 ½, Paris 17,75, Schweiz. 47,32 ½, Wien 0,0037 v, Kopenhagen 52,10, Stockholm 67,35, Christiania 47,85, New Vork 249,00, Brüssel 16,32 ½8 Madrid 39,15, Italien 12,45, Budapest —,—, Prag 7,65 bis 7,85, Helsingfors 6,20 bis 6,40. u“

Amsterdam. 13. Dezember. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 89,00, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 62 00, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon Königlich Niederländ. Petroleum 388,50, Holland⸗ Amerita⸗ Linie 116,00, Atchison, Topeka & Santa 103,50, Rock Island Southern Pacific 90,00, Southern Railway —,—, Union

Anaconda 97,00, United States Steel Corp. 106,25. Ruhig.

Kopenhagen, 13. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurfe. London 22,24, New Yort 4,74, Hamburg 0,06,50, Paris 34,10, Antwerpen 31,25, Zürich 90,75, Amsterdam 192,00, Stockholm 128,80, Christiania 91,60, Helsingfors 12,00, Prag 15,15.

Stockholm, 13. Dezember. (W. T. B.) Devisenturse. London 17,22, Berlin 0,04,80, Paris 26,50, Brüssel 24,50, schweiz. Plätze 70,75, Amsterdam 149,00, Kopenhagen 77,77, Christiania 71,25, Washington 3,72, Helsingfors 9,35, Prag 11,85.

Cyristiana, 13. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,30, Hamburg 0,07, Paris 37,10, New Yort 5,24,00, Amsterdam

11,00, Zürich 99,25, Helsingfors 13,40, Antwerpen 34,10, Siock⸗ m 141,00, Kopenhagen 110,00, Prag 16,75. .

2 2.

—,—

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7 7

Pacific 142 ⁄,

1 ol

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 13. Dezember. (W. T. B.) Das Angebot an der heutigen Wollauktron umfaßte 12 700 Ballen guter Sortierung. Der Wettbewerb darum war wieder sehr lebhaft, besonders für feine und mittlere schmutzige Kreuszuchten, wobei die Preise voll behauptet blieben. Für gewaschene Wolle wurden keine einheitlichen Preise erzielt.

Liverpool, 12. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 4000 Ballen, Einfuhr 12 980 Ballen. Dezemberlieferung 3,94, Januarlieferung 13,85, Februarlieferung 13,74. Amerikanische üund brasilianische Baumwolle je 3 Punkte höher, ägyptische unver⸗ ändert. 8 8

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerina in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin Wilhelmstr 32. Vier Beilagen und Erste, Zweite, Dritte, Vierte, Fünfte und Sechst

258,00 295,00 ℳ, Auslandszucker raffiniert 474,00 508,00 ℳ, Kernseife —,—

Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Dänemark 1665,20 G., 1674,80 B.,

heutschen Reichsa

Nr. 283.

Er st e

Verlin, Donnerstag, den 14. Dezember

nzeiger und Preußisch

n Staatsanzeiger

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Preußischer Tandtag.

194. Sitzung vom 13. Dezember 1922, Mittags 12 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*).)

Präsident Leinert eröffnet die Sitzung um 1214 Uhr. „Das Haus setzt die zweite Lesung des Entwurfseines Grundsteuergesetzes fort.

Den §4, der lautet: „Neubauten, Umbauten und Wieder⸗ aufbauten, die nach dem 1. Januar 1922 bewohnbar werden, bleiben während der Geltungsdauer des Gesetzes bei der Ver⸗ anlagung unberücksichtigt, soweit und solange die Bauten Wohnzwecken dienen“, hat der Ausschuß gestrichen.

Das Zentrum beantragt die Wiederherstellung des §4 unter Aenderung des genannten Zeitpunktes in 1. Januar 1920. Von den Demokraten und den Deutsch⸗ nationalen liegen Anträge vor, die den Termin auf den 1. Juli 1918 zurückdatieren und auch die Siedelungsbauten einbeziehen wollen. Nach längerer Aussprache, an der sich die Abgg. Dr. Höpker⸗ Asch off (Dem.), König⸗Weißenfels (Komm.) und Meyer⸗ Solingen (Soz.) beteiligen, führt ein Vertreter der Staats⸗ regierung aus, daß die Regierung sich im Laufe der Verhand⸗ lungen von der Unzweckmäßigkeit ihres Vorschlags in § 4 überzeugt habe. Nach der Verfünfzehnfachung der Wohnungsbauabgabe rechtfertige sich eine Begünstigung der Eigentümer der Neubauten nicht mehr, zumal da es sich um eine nur ganz minimale Belastung handle und für diese Neubauten ganz bedeutende Mittel von der Alllgemeinheit zugeschossen worden seien. Trotz der an sich zu billigenden Tendenz des § 4 sei er daher aus zwingenden Gründen abzulehnen. 44 wird nach dem Antrag Herold (Zentr.) wieder her⸗ gestellt. G § 5, der Bestimmung über den Schuldner der Steuer trifft, wird nach einer kurzen Bemerkung des Vertreters der Staatsregierung nach den Ausschußvorschlägen angenommen.

§7 ordnet die Bildung von Veranlagungsbezirken und Steuerausschüssen an; die Mitglieder der letzteren sollen zu einem Teil vom Regierungspräsidenten gewählt werden. Ein Antrag des Abg. Grasen zu Stolberg⸗Werni⸗

erode (D. Vp.) will diese Wahl auf Vorschlag der zu⸗ ständigen Berufskammern vollzogen wissen.

Staatssekretär Dr. Weber spricht sich gegen diesen Antrag aus, da man die Regierung in der Auswahl der Mitglieder nicht beschränken solle.

Nach kurzer Befürwortung des Antrags zu § 7 durch den Antragsteller, Abg. Grafen zu Stolberg (D. Vp.), wird dieser Antrag abgelehnt und die Ausschußfassung un⸗ verändert angenommen. Ebenso wird ein analoger Antrag

des Abg. Grafen zu Stolberg zu §8, der von den Berufungsausschüssen handelt, abgelehnt.

§ 16 vegelt die Entscheidung über einen Erlaß der Steuer.

Gegen einen Antrag der Kommunisten, die Gebäude und Wohnungen steuerfrei zu lassen, deren Besitzer oder Mieter im Jahre 1921/22 weniger als 40 000 Mark Jahreseinkommen hatten, spricht sich der Vertreter der Staatsregierung aus.

§ 16 wird unverändert in der Ausschußfassung an⸗ genommen.

Zu § 17 haben die Demokraten die Befreiung der⸗ jenigen Grundstücke von der Grundsteuer beantragt, die zu dem der Gewerbesteuer unterliegenden Betriebsvermögen

gehören.

Der Staatssekretär Dr. Weber bittet um Ablehnung des Antrags, nach dessen Annahme u. a. die Warenhäuser bevorzugt würden. Die Frage würde später ex professo vom Landtage zu behandeln sein.

Abg. Dr. Schreiber⸗Halle (Dem.) tritt dem Regierungs⸗ vertreter entgegen; man dürfe nicht innerhalb desselben Gewerbe⸗

standes Ungleichheiten künstlich schaffen, je nachdem der Gewerbe⸗ treibende Grundstücke benötige oder nicht. Jede Doppel⸗ esteuerung sei abzulehnen.

Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) betont, daß es sich bei der Ge⸗ werbesteuer um eine Kommunalsteuer, bei der Grundsteuer aber um eine Staatssteuer handle.

die Deutsche Volkspartei ganz entschieden dafür eingesetzt, daß von dem gemeinen Werte abgesehen werde. Die Regierung würde nur nutzlose Arbeit leisten. 8 .

Abg. Schulze⸗Stapen (D. Nat.) tritt in längerer Dar⸗ legung für die unbedingte Notwendigkeit einer neuen Bonitierung ein, da sich die Verhältnisse selbst innerhalb derselben Gemeinden außerordentlich geändert hätten. Die Landwirte seien aber in dieser Beziehung die schärfsten und unparteiischsten Koptrolleure, jedes Mißtrauen gegen sie sei unberechtigt. Mit Nichtkandwirten sei da nichts Rechtes anzufangen. In normalen Zeiten deckten sich Verkaufswert und Ertragswert, das sei heute nicht der Fall. Darum solle man den Zentrumsantrag annehmen.

8 Abg. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (D. Vp.): Wir stehen nach wie vor auf dem Boden des Ertragswerts. Wir halten den

gemeinen Wert für die Landwirtschaft für unmöglich. Von den links⸗ stehenden Parteien wird immer wieder gesagt, daß die Landwirtschaft aus Steuerscheu Gegnerin der Besteuerung nach dem gemeinen Werte sei. Wir sind sicher, an der Hand der Statistik nachweisen zu

können, daß dies falsch ist und der gemeine Wert überhaupt kein

Maßstab für die Besteuerung des Grundvermögens ist. Finanzminister Dr. von Richter: Meine Damen und Herren! Ich kann nicht leugnen, daß ich über die lange Debatte, die sich an den Vorschlag des Ausschusses zu § 23 Absatz 2 ge⸗ knüpft hat, einigermaßen erstaunt bin. Um was handelt es sich denn? Es handelt sich um nicht mehr und nicht weniger, als daß in § 23 Absatz 2 ein Ersuchen oder ein Auftrag an die Regierung ausgesprochen wird, eine neue Berechnung des Wertes des Grund⸗ vermögens sowohl auf der Grundlage des gemeinen Wertes wie auf der des Ertragswertes vorzunehmen. Nun hätte ich Ver⸗ tändnis für die größere Anzahl der Reden, insbesondere der Herren Abgeordneten Herold und Schulze⸗Stapen, wenn wir uns jetzt mitten in der materiellen Entscheidung über die Frage be⸗ fänden: Soll der Ertragswert oder der gemeine Wert dem Gesetze zugrunde gelegt werden? Davon ist aber keine Rede. Die Ent⸗ scheidung darüber wird wahrscheinlich nicht von dem jetzigen, sondern von dem zukünftigen Landtag zu treffen sein, der über das Gesetz zu bestimmen haben wird. Alles, was Sie in dieser Beziehung sagen oder beschließen, hat eigentlich nur den Wert akademischer Erörterungen, denn die Entscheidung wird, wie gesagt, von dem Landtag gefällt, dem das Gesetz unterbreitet werden wird. Ich verstehe vollkommen, daß der eine den Ertragswert, der andere den gemeinen Wert für das richtige hält. Aber woran doch allen, sowohl den Gegnern wie den Anhängern des gemeinen Wertes, liegen müßte, ist, zuverlässige Grundlagen über die wirtschaftlichen Wirkungen zu bekommen, die einerseits der Ertragswert, anderer⸗ seits der gemeine Wert auslöst, mit anderen Worten: eine rein objektive Darstellung und weiter nichts wird mit diesem § 23 Absatz 2 verlangt. Ich verstehe deshalb nicht, warum man von vornherein die Regierung in eine einseitige bestimmte Richtung

ganz offen, meine Damen und Herren, ich kann mir doch sehr gut

Nach einer nochmaligen Aeußerung des Staatssekretärs wird § 17 unverändert angenommen.

In § 20 der Ausschußvorschläge wird vorgeschrieben, daß Kommunalzuschläge zu dieser Steuer in Höhe von mehr als 200 vH der Genehmigung bedürfen. Die Deutschnationalen wollen schon die Zuschläge von mehr als 100 vH genehmigungspflichtig machen, eventuell vorschreiben, daß die Zuschläge 300 vH nicht überschveiten dürfen. Vom Zentrum ist beantragt, sofern die Be⸗ lastung des Grundvermögens 18 vT des Wertes über⸗ schreitet, einen entsprechenden Abbau der Staatssteuer erfolgen zu lassen. Die Deutschnationalen haben einen gleichen Eventualantrag, aber mit der Grenze von 24 vT gestellt.

In der Aussprache empfiehlt Abg. Dr. Leidig (D. Vp.), für diese Lesung bei den Ausschußbeschlüssen zu beharren.

Der Staatssekretär Dr. Weber wendet sich in eingehenden Ausführungen gegen die Eventualanträge des Zentrums und der Deutschnationalen. 1d

§ 20 kommt unverändert in der Ausschußfassung zur An⸗ nahme.

Ein Antrag des Zentrums auf Einfügung eines § 20a, nach dem die Steuer außer Hebung bleiben soll in den Gemeinden, die vom 1. April 1922 ab mindestens durch⸗ schnittlich 20 bezw. 25 vom Tausend des gemeinen Wertes er⸗ hoben haben, wird abgelehnt.

Nach § 23 der Ausschußanträge soll das Staatsministerium sofort nach der Veranlagung eine neue Berechnung des Wertes des Grundvermögens auf der Grundlage des gemeinen Wertes und des Ertragswertes zur Zeit des 31. Dezember 1922 vor⸗ nehmen und auf dem laufenden erhalten.

Abg. Herold (Zentr.) befürwortet die Unterlassung der Be⸗ rechnung nach dem gemeinen Wert. Im Reichstage habe sich aucht

—29 Mitt Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

drängen will. Ich verstehe nicht, wie ein Anhänger des Ertrags⸗ wertes die Regierung hindern kann, Ermittlungen anzustellen, die auch über den gemeinen Wert Auskunft geben. Herr Abgeordneter Herold, wenn ich wie Sie der Ansicht bin, daß der Ertragswert der einzig richtige Wert für die Landwirtschaft ist, so könnte ich mir doch sehr gut denken, daß ich gerade deshalb ein doppeltes Intsresse daran habe, die Ermittlungen auch auf der Grundlage des gemeinen Wertes anzustellen, um daraufhin in der Tat die⸗ jenigen, die bisher Anhänger des gemeinen Wertes sind, zu Ihrer Ansicht zu bekehren. Also, meine Damen und Herren, tut man das nicht, stellt man von vornherein diese Erhebungen in einer einseitigen Richtung an, so muß das naturgemäß in unserer Zeit und bei der politischen Zuspitzung, die wir auch auf politischem Gebiete haben, von vornherein den Eindruck erwecken, als ob man bestimmte Ergebnisse, die man befürchtete, nicht an die Oeffent⸗ lichkeit kommen lassen wollte. Dazu liegt meiner Meinung nach in keiner Weise ein Grund vor. Deshalb könnte meiner Meinung nach, selbst wenn im Sinne des Herrn Abgeordneten Herold und des Herrn Abgeordneten Schulze⸗Stapen der Auftrag an die Re⸗ gierung ergeht, in der Richtung des Ertragswertes Ermittlungen anzustellen, eine Regierung, der wirklich an der objektiven Klar⸗ stellung der Verhältnisse liegt, sich meines Erachtens der moralischen Verpflichtung nicht entziehen, diese Ermittlungen auch nach der Seite des gemeinen Wertes anzustellen. Denn das sage ich Ihnen

denken, daß für eine große Reihe von Persönlichkeiten, die über diese Frage objektiv und ruhig urteilen wollen, die nicht von vorn⸗ herein einen bestimmten Standpunkt eingenommen haben, gerade das Ergebnis dieser Ermittlungen vielleicht sehr wesentlich ist für ihre Stellungnahme, sei es nach der Richtung des gemeinen Wertes, sei es nach der Richtung des Ertragswertes. Deshalb bin ich der Ansicht, daß den Wunsch, diese Ermittlungen in objektiver Weise nach beiden Richtungen anzustellen, jeder unterschreiben kann, ob er auch heute vorläufig auf dem Boden des Ertragswertes oder ouf dem Boden des gemeinen Wertes steht. Wir würden uns meiner Meinung nach, wenn wir das nicht tun, seitens der Re⸗ gierung dem Vorwurf aussetzen von seiten der Anhänger des ge⸗

1922

des gemeinen Wertes gar keinen Wert, sondern sind, sagen wir 1 einmal, weggeworfenes Geld. (Sehr richtig!) Herr Abgeordneter Herold, dieses Geld wird nicht so erheblich sein, um nicht zu recht⸗

fertigen, daß wir wirklich objektive Feststellungen nach beiden

Richtungen vornehmen. Wir werden nicht neue Bonifierungen

in dem Sinne, wie es damals bei dem 60er Gesetz geschehen ist,

vorzunehmen brauchen; wir werden selbstverständlich die Kultur⸗ veränderungen, die inzwischen eingetreten sind, berücksichtigen und

Sachverstänhige in den einzelnen Gegenden hören müssen. Aber V eine vollkommen neue Bonifierung mit allen ihren Schwierigkeiten und allen ihren Kosten glauben wir entbehren zu können.

Meine Damen und Herren, ich bitte deshalb nochmals dringend, an dem, was in dem Ausschuß in dritter Lesung beschlossen ist, festzuhalten und an die Regierung das Ersuchen zu richten, diese

Ermittlungen nach beiden Richtungen vorzunehmen. Mir scheint

das im Interesse der Gerechtigkeit eine unabweisbare Forderung

zu sein, und wir legen uns für die Zukunft damit gar nicht fest.

Ich persönlich muß auf dem Standpunkt verharren, daß, wenn Sie es nicht tun, es die eigene Pflicht der Regierung wäre, diese Ermittlungen nach beiden Richtungen anzustellen.

Nach weiterer Aussprache über die Frage, ob der

Ertragswert oder der gemeine Wert vorzuziehen sei, wird der Rest des Gesetzes unverändert nach den Ausschußbeschlüssen angenommen. Damit ist die zweite Lesung beendet; die dritte wird nach den Ferien stattfinden.

Zu dem Bericht des Rechtsausschusses über den kommu⸗ nistischen Antrag auf erweigerung der Auslieferung des russischen Staatsange⸗ hörigen Ghezzi⸗Witezky an die italienische Regierung verlangt

Abg. Frau Wolfstein zeitlichen Auslieferungsgesetzes.

sch V

deg- Vapleun eines neu⸗ eitlich lusliefer Auf ihre heftigen Angriffe gegen die Mehrheitssozialisten antwortet 8S

Albg. Heilmann (Soz.): Ein neues Auslieferungsrecht wünschen auch wir. Mein Parteigenosse, der frühere Reichsjustiz⸗ minister Radbruch, hat auch einen Entwurf bereits fertiggestellt. Der Fall Ghezzi ist im Ausschuß erledigt worden. Auf Grund eines formalen Fehlers ist Ghezzi freigelassen. (Andauernde lärmende Unterbrechungen bei den Kommunisten.) Trotzdem er⸗ gehen sich hier die Kommunisten in wüsten Schimpfereien. An der Freilassung haben sie nicht den geringsten Anteil. Jedenfalls muß das geltende Auslieferungsrecht, solange es gilt, angewandt werden. Den Kommunisten möchte ich mehr Selbstachtung empfehlen. b Abg. Frau Wolfstein (Komm.) erwidert, der Vorredner habe bei seiner bekannten politischen Wandelbarkeit nicht das Recht, ihre Partei zur Selbstachtung zu ermahnen. Die Sozial⸗ demokraten hätten nur immer Anträge gestellt; für ein Aus⸗ lieferungsgesetz in neuer Gestalt hätten sie nichts getan.

meinen Wertes, als ob wir etwas zu verschleiern hätten, und diesen Eindruck möchte ich vermeiden. Es ist ja mit vieler Mühe in der Kommission gelungen, wie Sie wissen, meine Damen und Herren, gewisse Gegensätze, die über das Gesetz vorhanden waren, doch schließlich zu überbrücken und sie vom Standpunkt der Re⸗ gierung aus sehr erfreulicherweise auf ein, wenn auch nicht ideales, aber doch immerhin ganz brauchbares Gesetz zu einigen. Ich glaube, daß dabei wesentlich mitgespielt hat der Gedanke, daß diese Ermittlungen nach beiden Seiten hin angestellt werden und den Weg für die Zukunft freilassen. Mir scheint dieser Gesichts⸗ punkt doch so wichtig zu sein, daß ich dringend bitten möchte, nicht in letzter Stunde noch dadurch, daß man gegen diese Ermittlungen, die ja keinen Menschen zu irgend etwas verpflichten, Sturm löuft, das ganze Gesetz zu gefährden. Als einzig berechtigten Grund würde ich anerkennen können, Herr Abgeordneter Herold und Herr

Abgeordneter Schulze⸗Stapen, wenn die Herren sagten: Wir sind

unter allen Umständen entschlossen, und das scheint auch die Mehr⸗ heit zu sein, später ein Gesetz auf der Grundlage des Ertrags⸗ wertes zu machen, also haben Ermittlungen nach der Richtung

Nachtragsetats des Auswärtigen

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.) greift gleichfalls den Abg. Heilmann scharf an und wirft den Sozialdemokraten vor, sie hätten nach vier Jahren Republik noch nichts geschaffen, als nur dafür gesorgt, daß die Auslceferungsschande noch toller getrieben werde, als zur Zeit Wilhelms II.

Abg. Heilmann (Spoz.) berechtigt zurück.

Hierauf wird ein Antrag auf Schließung der Aussprache angenommen. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen⸗ damit ist dieser Gegenstand erledigt. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über Verstärkung der Betriebsmittel der Generalstaatskasse erklärt

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.), seine Parter wolle der bankerokten Regierung keine sechs Milliarden bewilligen. (Abg. Frau Wolfstein (Komm.) unterstützt diese Ausführungen durch andauernde Zwischenrufe. Präsident Leinert erklärt: Wenn Sie glauben, Frau Wolfstein, von mir einen Ordnungsruf zu erhalten, dann irren Sie sich; ich habe noch keine Dame zur Ordnung gerufen. (Große Heiterkeit.)

Bei der dritten Lesung setzt Abg. Schulz⸗Neukölln seine Oppositionsrede fort und wird dreimal zur Sache gerufen. Auf Beschluß des Hauses wird ihm das Wort entzogen.

In erregter Geschäftsordnungsaussprache leogen die Kom⸗ munisten Verwahrung gegen das Verfahren des Präsidenten ein. Präsident Leinert erklärt demgegenüber, er werde sich gezwungen sehen, gegen die unsachliche Art der Kommunisten die Mittel der Geschäftsordnung auf das strengste durchzuführen. (Wiederholter anhaltender Lärm bei den Kommunisten.)

„Schließlich wird die Geschäftsordnungsdebatte durch Be⸗ schluß des Hauses geschlossen und nach weiteren erregten Er⸗ klärungen der Kommunisten gegen die Mundtotmachung ihrer Partei der Entwurf in sämtlichen drei Lesungen angenomen.

Hierauf entläßt der Präsident Leinert die Mitglieder des Hauses mit den besten Wünschen für das Weihnachtsfest die Ferien.

Nächste Sitzung am 10. Januar 1923. wird vom Präsidenten noch bekanntgegeben.

Schluß 5 ½% Uhr

weist diese Vorwürfe als un⸗

Die Tagesordnung

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsausschuß des Reichstages wurde gestern zunächst von der zur Nachprüfung des Rechnund verfahrens und ähnlicher Verwaltungsfragen eingesetzten Unter kommission Bericht erstattet. Namentlich wurde die Finanz⸗ gebarung besprochen, die sich mit den bei den Außenbehörden befindlichen erheblichen Devisenbeständen zu befassen bat. De Haushaltsausschuß beauftragte die Unterkommission, hierzu noch) weitere praktische Vorschläge zu machen. Von einigen Mitgliedeen der Prüfungskommission wurde ausdrücklich betont, daß das Kassen⸗ und Rechnungsverfahren des Auswärtigen Amts völlig einwandfrei sei. Der Regierungsvertreter beschäftigte sich im Eingang seiner Darlegungen mit den finanziell und technisch schwierigen Fragen der Devisen⸗Ueberweisungen und stellte dabei in Aussicht, etwaige Beschlüsse des Reichstags zu berücksichtigen. Er ging dann auf die im Anschluß an die letzte Beratung des B Amts in der Presse ent⸗ standenen Gerüchte ein und wies im einzelnen ihre völlige Un⸗ haltbarkeit nach. Der Nachtragsetat des Auswärtigen Amts wurde hierauf vom Haushaltsausschuß genehmigt.

Es folgte die Beratung des Nachtragsetats des Reichsfinanzministeriums. Abg. Giebel (Soz.) führte darüber Klage, daß in der Finanzverwaltung Angestellte mit royalistischer Gesinnung den ehrlichen Republikonern vor⸗ gezogen würden. Dies wurde von Staatssekretär Zapf bestritten.