ch gegen mich persönlich. Damit vergiften Sie (nach rechts) auch den Bauernstand, wie die anderen deutschen Stände schon vergiftet sind. Bei uns liegt unter dem Schnec noch Sommer⸗ getreide, die Bauern können es nicht schaffen, der Minister muß dafür sorgen, daß die Ablieferungsfrist wesentlich verlängert wird. Als wir im Sommer die Umlage beschlossen, konnte niemand einen so nassen Sommer und Herbst voraussehen. Auch für Aufklärung des Publikums darübex, daß weder der hohe Brotpreis noch die Qualität des Brotes dem Bauern schuld gegeben werden darf, muß er Minister sorgen. (Beifall bei der Bayerischen Volkspartei.)
Abgeordneter Schmidt⸗Cöpenick (Soz.): Breite Massen der Bevölkerung leiden Not. Dagegen macht die Landwirtschaft noch immer gute Geschäfte. Wir verlangen die Erfüllung der Umlage. Bei freier Wirtschaft wären die Getreidepreise viel höher. Von einer Sozialisierung landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen ist keine Rede, es sind Privatbetriebe unter Staatsaufsicht, die sehr gut bewirtschaftet werden. Wir können die sächsische Regierung in ihrem Bestreben nur ermuntern. Sächsische Arbeiter haben nur unter wirtschaftlichen Drohungen der Arbeitgeber die Umlage be⸗ kämpft. Die Verordnung über Entziehung des Markenbrotes muß auf die Geldentwertung umgestellt werden. Wir werden jede Maß⸗ nahme unterstützen, die die heimische Produktion fördert, um uns bezüglich des Getreides vom Ausland unabhängig zu machen. Die Interessen der Allgemeinheit müssen vorangehen. Ich bin für öffentliche Bewirtschaftung der Lebensmittel. Dem neuen Ernihrungsminister wird der Landbund mehr Schwierigkeiten machen als die Sozialdemokratie. (Beifall bei den Sozial⸗ demokraten.)
Abgeordneter Baumann (Zentr.): Das Umlagegesetz ist da, und meine Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß es durch⸗ geführt werden muß. Das Verteilungsverfahren muß gerecht ge⸗ staltet werden. (Beifall im Zentrum.)
Abgeordneter Hepp (D. Vp.) nimmt den Landbund gegen die Angriffe des Abg. Dr. Heim in Schutz.
Hierauf nimmt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther das Wort, dessen Rede wegen ver⸗ späteten Eingangs des Stenogramms erst in der rächsten Nummer dieses Blattes im Wortlaut wiedergegeben werden wird.
Abgeordneter Bartz (Komm.): Wieder ertönt das Lied von der Notlage der Landwirtschaft. Ist es denn aber nicht die Land⸗ wirlschaft, welche die Notlage der Städter aufs unver⸗ schämteste ausbeutet? Von jeher haben sich die Agrarier treff⸗ lich aufs Schreien verstanden, um für sich Wucherpreise, Wucherzölle, Riesenprofite herauszuschlagen. Die erste Tat auch des neuen Reichsernährungsministers ist eine Riesenkonzession an⸗ die Agrarier, ihnen wird eine solche Erhöhung des letzten Drittels des Umlagegetreides hingeworfen, daß eine furchtbare neue Steige⸗ rung des Brotpreises die Folge sein muß. Der Appell an den Gemeinsinn der Agrarier wird wie stets auch diesmal auf unfrucht⸗ baren Boden fallen. Die Arbeiterschaft wird sich das nicht gefallen lassen. Der Minister wird sich mit solchem Vorgehen nur das schärfste Mißtrauen der Arbeiter zuziehen. Was wir von Hebung der Produktion hören, sind Redensarten. Die Landwirtschaft kehrt sich nicht daran, für sie ist einzig die Höhe der Profite ausschlag⸗ gebend. Was wir brauchen ist Zwangswirtschaft zum Anbau und Zwangswirtschaft in der Verteilung; nur dann wird die Masse des Volkes vor dem Verhungern geschützt sein. Die Landwirtschaft denkt nicht daran, Opfer zu bringen. Eine solche Politik kann nie und nimmer von der Arbeiterschaft gebilligt werden. Es ist ja bezeichnend, daß die neue Regierung auf die Interpellation über die furchtbare Teuerung nicht sofort Rede und Antwort gestanden hat. Kraut⸗ und Schlotjunker kennen nur ihren Profit und pfeifen auf die Allgemeinheit. Wirksam kann dem Volk nur geholfen werden, wenn es sich selbst hilft und zwar zunächst durch die Kontrollausschüsse und deren Zusammenschluß, damit dem brutalen Wucher gründlich zu Leibe gegangen werden kann. Kommt es aber zur gewaltsamen Selbsthilfe des hungernden Volkes, so sollen die arheber serner Leiden nicht über Plünderungen und Räubereien zetern. Lernt, ihr seid gewarnt!
Der Nachtrag zu diesem Haushalt wird bewilligt, ebenso nimmt das Haus die vom Ausschuß beantragten Ent⸗ schließungen und eine Entschließung der Deutschnationalen an, wonach die Bezahlung des Umlagegetreides sofort bei der Liefe⸗ rung erfolgen soll.
Schließlich wird auch der treffend die Feststellung Nachtrags zum Reichshaushalt zweiter Lesung angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt; nächste Sitzung Sonnabend, früh 10 Uhr (dritte Lesung des Einkommensteuer⸗ gesetzes, des Zwangsanleihegesetzes).
Schluß gegen 9 Uhr.
1
Gesetzentwurf, be⸗ eines siebenten für 1922 in
Handel und Gewerbe.
☛ Der späte Eingang des Kurszettel⸗Manuskripts verhindert dauernd die rechtzeitige Lieferung des Reichs⸗ und Staatsanzeigers. Vom 1. Januar t. J. ab wird deshalb der Kurszettel der Berliner Börse (Börsen Beilage) erst am Tage nach seiner amtlichen Festsetzung im Reichs⸗ und Staatsanzeiger veröffent⸗ licht werden. Die „Telegraphischen Auszahlungen“ und „Banknoten“ werden dagegen nach wie vor am Tage ihrer Notierung, und zwar an der Spitze des Handelsteils, Aufnahme finden. v11““
Telegraphische Auszahlung
15. Dezember Geld Brief 2967,56 2982,44
2793,00 2807,00
495,25 497,75 1406,47 1413,53 1538,64 1546,36
1990,00 2000,00 184,53 185,47 369, 07 370,93
34513,50 34686,50
7406,43 7443,57 538,65 541,35
1396,50 1403,50
1152,11 1157,89
3541,12 3558 88 847,87 852,13
10,59 ½ 10,65 ½ 222,94 224,06
16. Dezember Geld Brief 2538,63 2551,37
2413,95 2426,05
443,38 445,62 1206 97 1213,03 1326,67 1333,33
1710,71 1719 29 159 60 160,40 322,69 324,31
29426,25 29573,75
6334 12 6365,88 486 28 488,72 1216,95 1223,05 1009,47 1014,53
Japan 788 3142,12 3157,88 Rio de Janeiro 781,04 784,96 Wien 9,17 9 23 Prag 189,52 190,48 Jucoslawien (Agram u. Bel⸗ Slad) .. 66,33 4 Kr. =1Dinar Budapest F“ 2,74 S 49,87
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso). u. Antw. Christiania.. Kopenhagen ... Stockholm und Gothenburg.. Helsingfors... Italien .... London.. New York.. Paris “ Scheiz.. Spanien
Konstantinopel..
Ausländische Banknoten vom 16. Dezember. Geld Briet 6264,30 6295 70 6319,15 6350,85 438,90 4411,10
45,85 46,15 11” . —13826 1333,35 große . . .. 29625,7 29 125 Abschn. zu 1 u. darunter 29501,05 29648,95 1“ „ 154,40
EIET11“ 483,25 . „ 2526,65 2539,35
11“ 320,15 321 85 (1 Dinar = 4 Kr.). 64,30 64,70 EI“ 1216 95 1223,05 neue (1000-500 000 Kr.) 9,15 9,25 neue (10 u. 100 Kr.). —,— —,— 500 u. 1009 Lei. . 37,40 37,60 “
1715,70 1724.30
ünter 500 T 1201,95 1208,05
Schwedische b 8
Schweizer .
Spanische 8 997,50 1002,50 E““
Eb
Fschecho slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) Ungarische “ 2,72 2,74
Amerikanische Banknoten 1000—5 Doll. 8 8 2 und 1 Doll. Belgische
Bulgarische “ Dänische Englische
Finnische
Französische Holländische Italienische Jugoflawische Norwegische „ Oesterreichische „
Rumänische
„ 2 21 212b2à2.à2
1““ b
unter 100 Kr. 8
— Die Roheisenpreise für Lieferungen ab 16. bis 23. Dezember erhöhen sich laut Meldung des „W. T. B.“ infolge der Kursklausel wie folgt Hämatit um 2463 ℳ auf, 182 243 ℳ, kupferarmes Stahleisen um 2463 ℳ auf 181 575 ℳ. Siegerländer Stahleisen um 2463 ℳ auf 480 575 ℳ, Gießereiroheisen um 936 ℳ auf 160 328 ℳ, Gießereiroheisen 1II um 938 ℳ auf 160 258 ℳ, Spiegeleisen % vo um 2463 ℳ auf 189 535 ℳ, Gießereiroheisen Luxemburger Qualität um 938 ℳ auf 153 201 ℳ, Temperroheisen um 2463 ℳ auf 178 861 ℳ, Ferro Silicium 10 pH um 2463 ℳ auf 218 375 ℳ. 8
„— Der Verbraucherpreis für gerösteten Kaffee wird dem „W. T. B.“ zufolge vom Verein der Kaffee⸗Großröster und ⸗Händler, Sitz Hamburg, heute offiziell mit 3700 bis 3940 ℳ für ½ Kilo je nach Qualität notiert.
IWTPeein pbdeilsischher Sisengießzereien (Gießereiverband) in Düsseldorf, erhöhte laut Meldung des „W. T. B.“ die Preise für Lieferung ab 16 Dezember um 8 H.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Goldparität vom 18. bis 24. Dezember d. J. ist 14 330.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Heute fand die voraus⸗ sichtlich letzte Sitzung des Generalrats der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank statt, die sich mit den Vor⸗ kehrungen der Ueberleitung der Geschäfte an die ins Leben tretende Nationalbank befaßte. Gouverneur Spitzmüller warf einen Rückblick auf die Tätigkeit des Generalrats und der Bankleitung, die das Bewußtsein habe, die Traditionen der Bank gemäß ihren Pflichten gegen Staat und Volkswirtschaft voll erfüllt zu haben.
London, 14. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 14. Dezember (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 7. Dezember): Gesamtreserve 22 735 000 (Abn. 98 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 123 161 000 (Zun. 97 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 127 446 000 (Abn. 1000) Pfd. Sterl., Wechselbestand 66 123 000 (Zun 292 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Prwaten 114 773 000 (Abn. 11 781 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 10 113 000 (Abn. 1 029 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 20 909 000 (Abn. 96 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 53 927 000 (Abn. 12 965 000) Pfd. Sterl. — Verhältnis der Re⸗ serven zu den Passiven 18,20 gegen 16,58 vH in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 592 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs weniger 142 Millionen.
für Kohle, Koks und Briketts am 14. Dezember 1922:
G 8 8 Wagengestellun
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt..
Nicht gestellt.
Beladen zurück⸗ geliefert.
22 819
22 765
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung
für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
des „W. T. B.“ am 15. Tezember auf 2376 ℳ für 1 kg (am 14. De⸗ zember auf 2484 ℳ für 1 kg).
“
Kartoffelpreise der Notierungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisetartoffeln in Mark je Hentner ab Verladestation:
rote gelbfleisch. Kartoffeln lin, 15. Dezember: 500 — 520 500 — 520 — ttin, 15. Dezember: 500 490 550 500 — 525 475 — 500 525 — 550 470 580
weiße
S Magdeburg, 14. Dez.: ) Hannover, 11. Dezember: 520
Berlin, 15. Dezember. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlinim Verkehrmitdem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 250,00 — 257,50 ℳ Gerstengrütze, lose 250,00 — 252,00 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 327,00 — 330,00 ℳ Hafergrütze, lose 332,00 — 333,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 172,75 — 192,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 257,00 — 258,00 ℳ, Maismehl 220,00 — 222,00 ℳ Maispuder, lose 288,50 — 290,00 ℳ, Makkaroni, lose 301,00 — 335,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 363,00 bis 395,00 ℳ, Reis —,— bis —,—, Burmareis 299,00 bis 303,00 ℳ, glas. Tafelreis 309,00 — 465,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 233,00 — 254,00 ℳ, Reismehl, lose 250,00 — 253,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 254,00 — 256,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1200,00 — 1481,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 2071,00 — 2538,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1658,00 bis 1787,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 1184,00 — 1612,00 ℳ, getr. Pflaumen 384,00 — 887,00 ℳ, Korinthen, 1922 Ernte 1409,00 bis 1501,00 ℳ, Rosinen kiup. carab., 1922 Ernte 766,00 — 1107,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 2144 00 — 2701,00 ℳ, Mandeln, bittere 1153,00 — 1292,00 ℳ, Mandeln, süße 1877,00 bis 2197,00 ℳ, Kaneel 2194.00 — 3487,00 ℳ, Kümmel 2929,00 bis 3076,00 ℳ, schwarzern Pfeffer 1346,00 — 399,00 ℳ, weißer Pfeffer 1767,00 — 1994,00 ℳ, Kaffee prime roh 2560,00 — 2620,00 ℳ, Kaffee superior 2503 00 — 2555,00 ℳ. Röstgerste 250,00 — 260,00 ℳ, Röst⸗ roggen 250,00 — 260,00 ℳ, Bohnen, weiße 292,00 — 340,00 ℳ, Weizenmehl 258,00 284,00 ℳ, Speiseerbsen 357,00 — 401,00 ℳ, Weizengrieß 286,00 —335 00 ℳ Linsen 320,00 — 415,00 ℳ Purelard 1230,00 — 1250,00 ℳ, Bratenschmalz 1250,00 — 1300,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 1320,00 — 1350,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 50 000 — 50 500 ℳ, Marmelade 244,00 — 325,00 ℳ, Kunsthonig 258,00 — 295,00 ℳ, Auslandszucker raffiniert 446,00 — 497,50 ℳ, Kernseife —,— ℳ. 1
Hamburger
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Koln, 15 Dezember (W. T. B., (Amtliche Devisenkurse.) Holland 2932 65 G. 2947,35 B., Frankreich 535,15 G. 537,85 B., Belgien 487,77 G. 490,23 B., Amerika 7316 66 G. 7353 34 B., England 33 989,81 G 34 160,19 B. Schweiz 1394,00 G., 1401,00 B., Italien 366 08 G., 367,92 B., Dänemart 1513,70 G., 1521,30 B., Norwegen 1396,50 G. 14 3,50 B., Schweden 1975,05 G., 1984,95 B., Spanien 1127,17 G., 1132,83 B. Prag 222,44 G., 223,56 B., Budapest 2,99 G., 3,01 B., Wien (neue) 10,5050 G., 10,5450 B.
Hamourg, 15. Dezember. W. T B.) (Boörsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschin⸗Gesellschat 14900,00 bis 15600,00 bez., Packetfahrt 8000 00 bis 8850,00 bez., Hamburg⸗Süd⸗ amerika 20 400,00 bis 23 100,00 bez., Norddeutscher Lloyd 4420,00 bis 4990,00 bez., Veremngte Elbeschiffahrt 9800,00 bis 10 900,00 bez., Schantungbahn 2100,00 bez., Brasilianische Bank 26 000,00 bis 28 000,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 2340,00 bis 2475,00 bez., Vereinsbant 1575,00 bis 1705 00 bez., Alsen Portland⸗ Zement 16 500,00 bis 17 500,00 bez. Anglo⸗Continental 22 000,00 bis 25 000 00 bez., Asbest Calmon 3050,00 bis 3410,00 bez, Dvnamit Nobel 7800,00 bis 8750,00 bez., Gerbstoff Renner —X,— G, Nordd. Jutespinnerer —,— G., Merck Guano 14 850 00 bis 15 250,00 bez, Harburg⸗Wiener Gummi 8450,00 bis 9180,00 bez., Kaoko G., Sloman Salpeter —,— G., —,— B., Neuguinea . —.,— B., Otavi⸗Minen⸗Aktien —,— G., —,— B. Frankfurt a. M., 15. Dezember. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 1900,00, Badische Anilin 14400,00 Chem. Griesheim —,—, Höchster Farbwerke 6500,00*), Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 7150,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 14450,00, Adlerwerke Klever 3200,00 Hilpert Armaturen 3350,00, Pokorny u. Wittekind 5400,00, Aschaffenvurg Zellstoff 10000,00, Phil. Holzmann 3950 00, Seö Freytag 780 0,00, Lothringer Zement —,—, Zuckerfabrik Waghäufel 13100,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe —,—. — *) exklusive Dividende.
Danzig, 15. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 7381,50 G., 7418,50 B., Polnische 42,64 G., 42,86 B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 34 264.12 G., 34 435,88 B., Holland 2972,55 G., 2987 45 B., Paris 538,65 G., 541,35 B., Posen 40,64 G., 40,86 B., Warschau 40,89 G., 41,11 B.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Türkische Lose 570 000, Mai⸗ rente 1500, Februarrente 3400, Oesterreichische Kronenrente 1200, Oesterc. Goldrente 23 900, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 11 000 Anglobank 89 000, Wiener Bankverein 33 400, Oesterreichische Kreditanstalt 42 500, Ungarische Kreditanstalt 272 000, Länderbant 78 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 300 000, Wiener Anionbank 45 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 787 000, Südbahn 222 000, Südbahnprioritäten 668 000, Siemens u. Halske 28 990, Alpine Montan 328 000, Poldihütte 710 000, Prager Eisen 1 500 000 Rima Murany 342 000, Skoda⸗Werke 939 000, Brüxer Kohlen —,—, Salgo⸗Kohlen 1 295 000, Daimler Motoren 149 000, Vertscher Magnesit 13 350 (00 Waffenfabrik 36 000, Galizia 7 950 000, Leytamatktien 130 000, Nordbahn 10 500 000.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 350,00 G., Berlin 9,45 G., Kopen⸗ hagen 14 785,00 G., London 328 400,00 G., Paris 5094,00 G., Zürich 13 410,00 G., Martnoten 960 G., Lirenoten 3512,50 G., Jugoflawische Noten 747,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 2120,00 G., Polnische Noten 3,35 G., Dollar 70 300,00 G.,
Ungarische Noten 28,70 G.
Prag, 15. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnutskurse): Amsterdam 12,98, Berlin 0,45 ½, Christiania 6,23. Kopenhagen 6,88, Stockholm 8,85, Zürich 6,13, London 1,50 ½, New Yort 33,37 ½, Wien 0,04 75, Marknoten 0,48, Polnische Noten 18,75, Paris —,—.
London, 14. Dezember. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleihe 85,75, 5 % Kriegsanleihe 99,50, 4 % Siegesanleihe 88,50.
London 15. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 63,32 ½, Belgien 69,42 ½, Schweiz 24,49, Holland 11,60 ¼, New NYork 4,64,50, Spanien 23,53, Italien 91,62, Deutschland 33 000, Wien 322 500,
Bukarest 770 00. (W. T. B.) Silber 30 ⅞, Silber auf
London, 15. Dezember. Lieferung 301 16.
London, 15. Tezember. (W. T. B.) Privatdiskont 212ڈ8 &
Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) Devrsenturse. Deutschland 0,18 ¾, Amerita 13,70, Belgien 91,70, England 63,68, Holland 549 00, Italien 69,40, Schweiz 260,00, Spanien 215,50, Däne⸗ mart —,—, Stockholm 368,25, Bukarest 820,00, Prag 41,80, Wien 20,00.
Zürich, 15 Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,07,05, Wien 0,0075, Prag 16,.15, Holland 211,00, New York 5,26 ⅛, London 24,48, Paris 38,30, Italien 26.60, Brüssel 35,30, Kopen⸗ hagen 110,25, Stockholm 142,00, Christiania 100,50, Madrid 82,80, Buenos Aires 200,00, Budapest 0,22 ¾, Bukarest —,—, Agram 1,50, Warschau 0,03 ½.
Amsterdam, 15. Dezember. (W. T. B. Devisenkurse. London 11,61, Berlin 0,0341, Parts 18,25, Schweiz 47,42 ½, Wien 0,0037 ½, Kopenhagen 52 10, Stockholm 67,30, Christiania 47,60, New York 250,00, Brüssel 16,77 ½ Madrid 39,20 Italien 12,60, Budapest —,—, Prag 7,45 bis 7,65, Helsingfors 6,20 bis 6,40
Amsterdam. 15. Dezember. (W. T. B., 2 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 889⁄½6., 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 62 ¼, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 383,50, Holland⸗Amerika⸗ Linie 114,50, Atchison, Topeka & Santa Fé 103,75, Rock Island —,—, Sonthern Pacific 90 Southern Railway 24,00, Union Pacific 14215⁄16, Anaconda 98 ⁄⅞, United States Steel Corp. 107,00.
— Ruhig. 1 Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Hamburg 0,07, Paris 35,00,
London 22,26, New York 4,80, Antwerpen 32,10, Zürich 91 20, Amsterdam 192,00, Stockholm 129,10, Christiania 91,00, Helsingfors 12,10, Prag 14 75. Stockholm, 15. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,27, Berlin 0,0525, Paris 27,10, Brüssel 25,10, schweiz. Plätze 70,60, Amsterdam 149,00, Kopenhagen 77,60, Christiania 70,60, Washington 3,72 Helsingfors 9,31, Prag 11,60 Cotrstianea, 15. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,50, Hamburg 0,08 Paris 38,25, New York 5,30,00, Amsterdam 213,00, Zürich 100,50, Helsingfors 13,40, Antwerpen 34,50, Stock⸗ holm 142,50, Kopenhagen 111,00, Prag 16,75.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 14. Dezember. (W. T. B.) Die an der heutigen Wollauktion angebotene Menge bezifferte sich auf 10 300 Balen, die bei lebhaftem und allgemeinem Wettbewerb zu den voll behaupteten letzten Preisen vollständig geräumt wurden.
Liverpool 14. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 5000 Ballen, Einfuhr 5570 Ballen. Dezemberlieferung 14.16, Januarlieferung 14 07, Februarlieferung 13,9è8. — Amertkanische und L Baumwolle je 11 Punkte höher, ägyptische unver⸗ ändert.
Bradford, 14. Dezember. (W. T. B.) Das Geschäft am Wollmarkt bewegte sich in engen Grenzen. Die Pleise für Garne waren behauptet.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) i Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32.
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zum Deutschen Reichsa
Erste Beilage
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1922
Nr. 285.
VBerlin, Sonnabend, den 16. Dezember
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
49. Sitzung vom 15. Dezember 192222.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Derx Vorsitzende Urban eröffnete die Sitzung um 10 Uhr 50 Minuten.
Die Einzelberatung des Arbeitszeitgesetzes für gewerbliche Arbeiter wurde beim Kapitel „Aus⸗ nahmen“ fortgesetzt, bei dem sich eine recht ausgedehnte Aus⸗ sprache entwickelte. Von den Arbeitgebern wurde gegenüber der Ausschußfassung eine erhebliche Erweiterung der Umstände beantragt, unter denen eine Verlängerung der Arbeitszeit notwendig ist. Weiter wurde beantragt, daß die Tarif⸗ verträge grundsätzliche Bestimmungen über die Zu⸗ lässigkeit und den Umfang der zu leistenden Ueberarbeit zu enthalten haben. Sie müßten der Gesamtkonjunktur des Landes, der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sowie allen Anforderungen des Betriebes angepaßt sein. Die Tarif⸗ verträge sollen weitere Bestimmungen enthalten über die Arbeitszeit solcher Arbeiter, bei denen regelmäßig und in er⸗ heblichem Umfange bloße Arbeitsbereitschaft vorliegt. Bei außergewöhnlicher Häufung der Arbeit und in Gewerben, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfnis eintritt, kann nach einem weiteren Arbeit⸗ geberantrag mangels tariflicher Vereinbarung auf Antrag des Unternehmers eine von der gewöhnlichen abweichende Arbeitszeit an 60 Tagen im Jahr von den Gewerbe⸗ oder Bergaufsichtsbeamten widerruflich zugelassen werden. Die Stellen der Regierungsvorlage, die den Arbeitsminister unter gewissen Umständen zur Verlängerung der gesetzlichen Arbeits⸗ zeit ermächtigen, und die im Ausschusse gestrichen wurden, wollen die Arbeitgeber wiederherstellen.
Die Vertreter der Arbeitgeber erklärten im Laufe der Debatte, daß sie weder zur Arbeiterschaft noch zu den freien Tarifverträgen das Vertrauen hätten, daß diese sich freiwillig in die erforderliche Mehrarbeit fügen würden, und daß sie deshalb auf esetzlicher Festlegung der Fälle bestehen müßten, in denen diese MWebrarbeit geleistet werden müsse. 8
Die Vertreoeter der Arbeitnehmer standen auf dem
Standpunkt, daß sie von Fall zu Fall bereit seien, auf Grund
freier Vereinbarung Mehrarbeit zu leisten. Die Annahme der Anträge der Arbeitgeber sei jedoch gleichbedeutend damit, daß die Festsetzung der Mehrarbeitsfälle von dem Gutdünken der Arbeit⸗ geber abhänge.
Reichsminister a. D. Wissell protestierte gegen die Dar⸗ stellung, als ob der Rückgang der deutschen Produktion die Folge des Achtstundentages sei. Wenn sich die Produktion der deutschen Industrie trotz der im Verhältnis zu den Weltmarktpreisen billigen Töhne und Kosten nicht als konkurrenzfähig erweise, liege die Schuld nicht an dem Achtstundentag, sondern an technisch organisierten Män eln. 2 „ . . . . „ 2r
geb. Rat Bücher (Industrie) bestritt die Richtigkeit diese Ausführungen, die er gleichzeitig für bedauerlich erklärte. Die Exportfvage müsse von uns mit anderen Augen angesehen werden als z. B. von Amerika, und deshalb könne Herr Wissell bei beiden Ländern nicht von der gleichen Grundlage ausgehen. Deutschland müsse eben, um leben zu können, um jeden Preis exportieren; das sei der Grund, weshalb der Export nicht lohne.
Einem Antrag auf Schluß der Debatte wurde zuge⸗ stimmt. § 18 wurde nunmehr in der Fassung des Arbeit⸗ geberantrages, der die Umstände erweitert, unter denen Mehr⸗ arbeit erforderlich ist, angenommen. Auch die übrigen Para⸗ graphen des Kapitels Ausnahmen“ wurden, teilweise im Hammelsprung, gemäß den Anträgen der Arbeitgeber gegen eine große Minderheit angenommen. Annahme fand auch noch ein weiterer Antrag, die Bestimmung über die fünf⸗ undzwanzigprozentige Mehrbezahlung der Ueber⸗ stunden zu streichen. Der Paragraph über die Einsetzung eines besonderen Schiedsgerichts in besonderen Fällen wurde gestrichen. 1
Beim Kapitel „Aufsicht“ wurde auf Antrag der Arbeitgeber die Bestimmung über das Aufsichtsrecht der Ge⸗ werbe⸗ oder Bergaufsichtsbeamten gemeinsam mit der Be⸗ triebsvertretung gestrichen. Das Kapitel „Strafbestim⸗ mungen“ wurde ohne wesentliche Aenderungen ange⸗ nommen.
Bei den Ausführungs⸗ und Schlußbestimmungen wurde für das Bau⸗ und Baunebengewerbe die Arbeitszeit vorbehaltlich notwendiger Ueberstunden für acht Monate des Jahres auf neun Stunden täglich festgesetzt.
Ein zum Schluß noch eingegangener Antrag Dr. Heyde (von der Reichsregierung ernannt), die Nacht⸗ arbeit Jugendlicher bis zu 18 Jahren in Bergbau, Eisen⸗ und Stahlwerken, Glashütten, Papierfabriken und
Rohzuckerfabriken ab 1. Januar 1928, in den andern Ge⸗ werben ab 1. Januar 1925 zu verbieten, wird abgelehnt.
Damit war die Beratung des Arbeitszeitgesetzes für ge⸗ werbliche Arbeiter erledigt. Auch in der Gesamtabstimmung wurde davauf dem Gesetzentwurf mit den beschlossenen Ab⸗ änderungen gegen eine große Minderheit zugestimmt.
Herr Baltrusch (Arbeitnehmer) erklärte, daß die Arbeit⸗ nehmer auf eine weitere Lesung verzichten, da eine ebe Aenderung der Beschlüsse nicht zu erwarten sei. Dies geschehe jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Vorlage des Sozial⸗ politischen Ausschusses der Regierung als Minderheitsgutachten des Plenums und als Mehrheitsgutachten des Ausschusses mit⸗ überwiesen werde. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Das Haus trat sodann in die Erörterung des Arbeitszeitgesetzes für die Angestellten ein. Besonderes Interesse erweckte der vom Ausschuß im § 4 gestrichene Absatz, daß Angestellte mit „höherer geistiger Tätigkeit“ nicht unter das Gesetz fallen sollen. Die Arbeitgeber beantragten Wiedereinfügung dieses Absatzes. In der Debatte sprachen die Angestelltenvertreter von der Unmöglichkeit, den Begriff „höhere geistige Tätigkeit“ zu definieren. Die Bestimmung sei praktisch unhaltbar. Ebenso stieß bei § 5 die Nichtanrechnung der Arbeits⸗ bereitschaft auf heftige Opposition, da dieser Begriff für die Angestellten ebenfalls noch nicht definiert sei. Die Arbeit⸗ geber betonten, daß im Tarisvertrag mit den Organisationen Vereinbarungen über die Feststellung dessen, was als Arbeits⸗ bereitschaft zu gelten habe, getroffen werden sollen, wie das aus § 17 hervorgehe. Da die Gegensätze in der stellenweise sehr stürmischen Charakter annehmenden Debatte nicht aus⸗ geglichen werden konnten, beantragte schließlich Geheimrat Dr. Bücher, diese Punkte erst noch einmal untereinander zu besprechen und die Plenarverhandlung deshalb auf den
Januar zu vertagen. Der Antrag wurde angenommen.
Nächste Sitzung Sonnabendvormittag: Hausarbeitsgesetz, Zwangsanleihe und kleinere Vorlagen. Schluß gegen 6 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags bewilligte gestern zunächst die Erhöhung der Bezüge der Be⸗ amten, Angestellten und Arbeiter, wie sie zwischen der Regierung und den Spitzenorganisationen vereinbart worden war. Es folgte die Beratung des Gesetzentwurfs über das Ruhe⸗ gehalt des Reichspräsidenten. Da der Reichs⸗ präsident nicht Reichsbeamter, sondern oberstes Organ des Reiches und sein völkerrechtlicher Vertreter ist, fällt seine Stellung nicht unter die pensionsrechtlichen Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes; ebenso wenig gilt für seine Hinterbliebenen das Beamtenhinter⸗ bliebenengesetz. Die Reichsregierung ging ihrer Begründung ge⸗ mäß bei der Vorlage des Geseteürwurss davon aus, daß der Reichspräsident während der Dauer seines Amtes nicht in die Lage versetzt werden dürfe, bei seinen der Vertretung des deutschen Volkes dienenden Ausgaben auf die Zeit nach seinem Ausscheiden Rücksicht zu nehmen, da jeder Gedanke daran, daß die wirtschaäft⸗ liche Zukunft des Reichspräsidenten seine Handlungen beeinflussen könnte, dem Ansehen des Staatsoberhauptes abträglich wäre. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) sprach für das Ruhegehalt mit Rücksicht darauf, daß die Stellung des Reichspräsidenten so würdig wie möglich ausgestaltet und daß es auch Minderbemittelten ermöglicht werden müsse, sie zu bekleiden, ohne nachher in Bedürftigkeit zurückzufallen. Die Verhältnisse in anderen Staaten seien nicht vergleichbar. In zustimmendem Sinne äußerten sich auch die Abgg. Dr. Quaatz (D. Vp.) und Hoch (Soz.). Der Gesetz⸗ entwurf wurde darauf vom Ausschuß angenommen. In der Hauptsache bestimmt der Entwurf, daß für den Fall des Aus⸗ scheidens des Reichspräsidenten mit Ablauf seiner Amtsdauer oder vorher infolge von Dienstunfähigkeit oder aus politischen Gründen die Dienstbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder noch bis zum Ablauf des Vierteljahres, das auf den Monat des Ausscheidens folgt, weiter bezahlt werden. Von diesem Zeitpunkt an erhält der ehemalige Reichspräsident als Uebergangsgeld für die Dauer eines Jahres drei Vierteile und von da ab als Chrensold die Hälfte der jeweiligen Bezüge des Reichspräsidenten mit Ausnahme der Aufwandsgelder.
Alsdann wurde der Verordnungsentwurf über die weitere Erhöhung der Unterstützung für Renten⸗ empfänger der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung behandelt. Von seiten der Regierung wurde der Entwurf damit begründet, daß wegen der Geldentwertung und der damit verbundenen sprunghaften Steigerung sämtlicher Gegen⸗ stände des täglichen Bedarfs in den letzten Wochen die Unter⸗ stützungen um 100 vH ihres gegenwärtigen Betrages erhöht werden. Eine weitere Erleichterung sollen den Sozialrentnern die Vorschriften dieses Entwurfs bringen, wonach die für das Gesamtjahreseinkommen anzurechnende Grenze im Falle des Vor⸗ handenseins von Kindern um 1000 ℳ erhöht wird, und ferner die Grenzen, innerhalb deren bei der Festsetzung der Unterstützung das Arbeitseinkommen anrechnungsfrei ist, auf das Doppelte ihres bisherigen Betrages erweitert werden. Der einzige Artikel der neuen Vorlage verändert den Paragaph 2 des Gesetzes über Not⸗
standsmaßnahmen und der Verordnung über die Erhöhung der Unterstützung für Rentenempfänger folgendermaßen: Die Unterstützung ist in der Invalidenversicherung nach den Umständen und im Höchstbetrage so zu bemessen, daß das Gesamtjahreseinkommen des Empfängers einer Invaliden⸗ oder Altersrente den Betrag von 43 200 ℳ, einer Wirren⸗ oder WBitwerrente den Betrag von 34 200 ℳ, einer Waisenrente den Betrag von 19 200 ℳ erreicht. Entsprechende Unterstützungen sind an Empfänger von Rubegeld oder Hinterbliebenenrente aus der Angestelltenversicherung zu gewähren, an Witwen jedoch uu wenn 8 invalide im Sinne der Invalidenversicherung sind.“ Es folgen darin noch Bestimungen für den Fall, daß der Empfänger Kinder unter 15 Jahren hat u. a.
Der Ausschuß nahm den Verordnungsentwurf an und wandte sich dann dem Entwurf einer fünften Verordnung über die Er⸗ höhung der Teuerungszuschüsse und der Ein⸗ kommensgrenze im Gesetz über Teuerungsmaß⸗ nahmen für Militärrentner zu. Dieser Entwurf trägt wie die früheren Verordnungen der fortschreitenden Teuerung Rechnung und gründet sich auf das Gesetz über Teuerungsmaß⸗ nahmen für Militärrentner. Die Rei sregierung schlug eine Er⸗ höhung der Sätze um rund 20 vH, für den b. onderen Kinder⸗ zuschuß für Schwerbeschädigte um 25 vH vor. Die Mehrbeträge sollen noch vor Weihnachten nachbezahlt werden. In diesem Sinne beschloß auch der Ausschuß.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde in der gestrigen Sitzung zunächst eine von allen Parteien unterstützte Entschließung des Abg. Dr. Bell (Zentr.) angenommen, in der die Reichsregierung ersucht wird, baldigst den Entwurf eines Gesetzes zur organischen Aenderung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vorzulegen. Weiter wurde der Gesetzentwur zur Aenderung des Gerichskostengesetzes behandelt Insbesondere bildete den Gegenstand der Diskussion der § 81 de Entwurfs, der die Kostenzahlung und den Kostenvor⸗ schuß regelt. Nach der Regierungsvorlage soll in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und im Konkursverfahren die Gebühr mi Stellung des Antrags fällig werden, durch den das Verfahren bedingt ist; soweit die Gebühr eine Entscheidung oder sonstige ge⸗ richtliche Handlung voraussetzt, soll sie mit dieser fällig werden. Ihr Termin zur mündlichen Verhandlung soll auf Grund der Klage erst nach Zahlung der erforderten Prozeßgebühr bestimmt werden. Das gleiche gilt im Mahnverfahren bei dem Antrag des Gläubigers auf Bestimmung eines Termins zur mündlichen Ver⸗ handlung nach Erhebung des Widerspruchs oder nach Erlaß eines Vollstreckungsbefehls unter Vorbehalt der Geltendmachung der Rechte des Beklagten. Auch ein Zahlungsbefehl soll erst nach Zahlun der Gebühren erlassen werden. Die Vorschriften sollen keine An wendung finden, soweit dem Kläger das Armenrecht bewilligt oder wenn ihm Gebührenfreiheit zusteht, ferner, wenn glaubhaft ge⸗ macht wird, daß die Verzögerung ihm einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen würde. Von seiten der Abgg. Dr. Rosenfeld (Soz.) und Herzfeld (Komm.) wurde betont, daß damit denjenigen Leuten, die nicht imstande seien, die Gebühren für einen bürgerlichen Rechtsstreit im voraus zu bezahlen, der Rechtsweg sehr erschwert sei. Es werde damit einem ethischen Grundsatze widersprochen, denn die Rechtsprechung müsse allen gleichmäßig dienen, gleichbviel ob sie arm oder reich seien. Dem gegenüber wurde aus der Mitte des Ausschusses betont, daß den bedürftigen Personen das Armenrecht ungeschmälert zur Verfügung stehe. Angenommen wurde eine Entschließung, wonach die Keeschriften dann keine Anwendung finden sollen, wenn dem Kager das Armenrecht bewilligt ist oder wenn ihm Gebührenfreiheit zusteht; ferner, wenn glaubhaft gemacht wird, daß ihm die als⸗ baldige Zahlung mit Rücksicht auf seine Vermögenslage Schwierig⸗ keiten bereiten würde. Das gleiche soll gelten, wenn glaubhaft gemacht wird, daß eine Verzögerung dem Kläger einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen würde; zur Glaubhaft⸗ machung genügt in diesem Falle die Erklärung des zum Prozeß⸗ bevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts. Nach weiterer aus giebiger Diskussion wurde der Gesetzentwurf vom Ausschuß angenommen.
— Der Steuerausschuß des Reichstags beriet gestern über den Gesetzentwurf zur Aenderung des Gesetzes über die Zwangsanleihe. Der Entwurf wurde im wesentlichen nach den Vorschlägen der Regierungsvorlage angenommen. Eine besonders lebhafte Debatte entspann sich bei der Bewertung der Wertpapiere. Die sozialistischen Parteien hatten einen Antrag gestellt, daß Wertpapiere mit drei Viertel des Kurses vom 8. Dezember 1922 bewertet werden sollen. Der Antrag wurde abgelehnt. Wertpapiere sind demnach mit Durchschnittskursen zu bewerten, die aus den Kursen am Ende Juni 1920, 1921, 1922 einerseits und den Kursen vom 3. Oktober 1922 andererseits er⸗ mittelt werden. Dem Ausmaß der Erhöhung des Wertes der Wertpapiere gegenüber dem bisherigen Recht entsprechend werden auch die Bewertungsrichtlinien für die übrigen Vermögensgegen⸗ stände (Grund⸗ und Betriebsvermögen) erhöht werden. Ferner war der Antrag gestellt, daß die in den Monaten Juli’/Sep⸗ tember 1922 vorausgezeichneten Beträge mit einem erhöhten Wert in Ansatz gebracht werden sollen, weil sie in einem besseren Gelde gezahlt sind. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Angenommen wurde die Befreiung der landschaftlichen Kredit⸗ institute von der Zwangsanleihe. Die sonstigen wesentlichen Aenderungen des Entwurfs betreffen die Aufhebung der Be⸗ grenzung der Zwangsanleihe auf 70 Milliarden. die Erhöhung des Zeichnungspreises vom März 1923 ab um 10 vH für jeden Monat, die Angleichung des Tarifs an die Geldentwertung durch Ver⸗ doppelung der Vermögensstusen und die Verdoppelung der Frei⸗ grenzen. In allen diesen Punkten wurde der Entwurf ange⸗ nommen.
*₰
As:
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Perkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 1
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
— —
82☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 300 ℳ
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
— —
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
.
1) Untersuchungs⸗
Kreis Iburg, 3. Eskadron Reiterreg. 15, wird für fahnenflüchtig erklärt.
Das Amtsgericht.
platz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, ver⸗
sachen.
[101413] Der geger unter Nr. 8831 dieses Gerichts vom erledigt. Goslar, den 7. Dezember 1922. Das Amtsgericht. 2.
den Gefreiten Fritz Kleine ergangene Beschluß 13. April 1922 ist
[101414] Der Oberreiter Bernhard Im Walle, Im geboren am 14. April 1899 zu Glane, am S8. Jannar 1923,
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[89816) Zwangsversteigerung. Wege der Zwangsvollstreckung soll
Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel Quergebäude und zwei Höfen, Karten⸗
steuerrolle Nr. 6620, Nutzungswert 9180 ℳ. Grundstück: Berlin, den 17. Oktober 1922.
10 ⅞ Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ (101415] Zwangsversteigerung. — Im Wege der Zwangsvollstreckung soll Hof und rechtem und linkem Seitenflügel Münster i. W., den 5 Dezember 1922. steigert werden das im Grundbuche von am 7. Februar 1923, Vormittags im zweiten Hof, c) zweites Doppelquer⸗ Berlin (Wedding) Band 108 Blatt 2507 10 Uhr, an der keingetragener Eigentümer am 15. April Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ Seitenflügel 922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ werk, Zimmer Nr. steigerungsvermerks: Rentier Marcus Cohn werden das in Berlin⸗Schöneberg) eingetragene Grund⸗ Straße 5/6, belegene, im Grundhbuche von zusammen stück in Berlin Zechlinerstraße 2, enthaltend der Königstadt Band 48 Blatt Nr. 2835 steuermutterrolle Art. 2778, Nutzungswert eingetragener Eigentümer am 7. März 42 300 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 2241. 1922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ — 85. K. 22. 22. — blatt 24, Parzelle 1748/276 ꝛc., 7 a 70 am steigerungsvermerks: groß. Grundsteuermutterrolle und Gebäude⸗ Friedrich Taboreck zu Berlin) eingetragene Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
rechtem und linkem Seitenflügel und vier An tsgericht Berli Wedding. Abteilung 6. Höfen, b) erstes Doppelauerwohngebäude
mit rechtem und linkem Anbau im ersten
Gerichtsstelle Berlin, wohngebäude mit rechtem und linkem und drittem Dovpelquer⸗ 159/160, versteigert wohngebäude. Gemarkung Berlin, Karten⸗ Königsberger blatt 44, Parzellen 2078/150 und 2079/150, 26 a 78 qm groß, Grund⸗
in Berlin,
Architekt Eduard Beriin, den 11. Dezember 1922.
a) Vorderwohnhaus mit