Bekanntmachung zu dem Gesetz über die Zahlung der Zolle in Gold vom 21. Juli 1919 (NGBl. S. 1361).
Das Goldzollaufgeld beträgt vom 3. bis einschließlich 9. Januar 1923 178 400 (einhundertachtundsiebzigtausendvier⸗ hundert) vH.
zerlin, den 28. Dezember 1922. 3 Der Reichsminister der Finanzen.
emäß 8 79d Nr. 1 der Ausführungsbestimmung n zum Umsatzsteuergesetz 1922 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1922 S. 897) bestimme ich in Abänderung der Verordnung vom 2. November 1922 („Reichsanzeiger“ Nr. 256 vom 11. November 1922):
Für die Zeit vom 1. Januar 1923 bis 31. März 1923 beträgt der Gebrauchsrichtpreis für Pferde 450 000 ℳ, der Luxusrichtpreis 650 000 ℳ. ö1XX“X“ 1
erlin, den 22. Dezember 1922.
Der Reichsminister der Finanzen.
J. A: Peiffer. Bekanntmachung.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 2. September 1922 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 201) wird auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichsministeriums für Wiederaufbau vom 27. Juni 1920 (a. a. O. Nr. 141) bekanntgegeben, daß dem Beirat der Hauptstelle des Reichsausgleichs⸗ amts in Berlin ferner angehören als Vertreter der Handels⸗ kammer zu Hagen (Westf.) Heinrich Eduard Osthaus und als Stellvertreter Syndikus Dr. E. Voye.
An die Stelle des von der Handelskammer Dresden be⸗ nannten Stellvertreters Direktor Dr. Dhies ist Dr. Schüler,
stellvertretender Direktor der Lingner⸗Werke A.⸗G., getreten.
Berlin, den 22. Dezember 1922.
Der Präsident des Reichsausgleichsamts.
8
“
Am 1. Januar 1923 treten bei der Reichsbank folgende Aenderungen der Niederlegungs⸗
edingungen in Kraft:
Nr. 1: Vor dem fettgedruckten Teil von c ist einzuschalten: wenn dazu wenigstens 100 Mark verfügbar sind, und seitens des Berechtigten nicht eine andere Grenze gezogen worden ist.
Hinter k ist als neuer Absatz “ Bei den End⸗ beträgen der Rechnungen des Kontors für Wertpapiere etwa vor⸗ kommende Pfennigbeträge werden unberücksichtigt gelassen.
Nr. 2 lautet in den geänderten Teilen fortan: Die Gebühren für diese Leistungen werden ohne Rücksicht auf die Dauer der Aufbewahrung und Verwaltung eines Depots jedesmal für ein Kalenderjahr im voraus in Rechnung gestellt. Sie betragen für je angefangene 1000 Mark des Nennwerts jedes einzelnen Depots a) bei inländischen, festverzinslichen Wertpapieren ein⸗ schließlich der verzinslichen und unverzinslichen Prämien⸗ anleihen 1 Mark,
b) bei ausländischen, festverzinslichen Wertpapieren ein⸗ schließlich der verzinslichen und unverzinslichen Prämien⸗ anleihen, ferner bei in⸗ und ausländischen Aktien und Vorzugsaktien jeder Art 5 Mark (bei nicht wollgezahlten
Alktien stets vom vollen Nennwert).
Bei Papieren, deren Wert nicht in einer bestimmten Geld⸗ summe ausgedrückt ist, betragen die Gebühren 100 Mark. Bei⸗ Hypotheken⸗ und Grundschuldbriefen werden die Gebühren nach dem Betrage der verbrieften Forderung berechnet, betragen jedoch auch bei Briefen über mehr als 100 000 Mark, sofern die Ein⸗ zahlung der Zinsen bei der Reichsbank (Nr. 8) unterbleibt, nur 100 Mark jährlich.
Im Dezember errichtete Depots bleiben für diesen Monat gebührenfrei, voch werden darauf sofort volle Gebühren für das folgende Kalenderjahr angerechnet.
1 Zu diesen Verwaltungsgebühren tritt für jedes einzelne Depot eine einmalige Einrichtungsgebühr und bei seiner Auflösung eine Auflösungsgebühr von je 20 Mark. Hiervon sind die in Nr. 4 d. Bed. bezeichneten Depots ausgenommen.
Für die Einziehung und Auszahlung von baren Geldern bei ausgelosten, gekündigten oder konvertierten Papieren (1 b), ferner für Einzahlungen (1 t) berechnet die Reichsbank außer den Aus⸗ lagen an Porto und dergleichen ein Viertel vom Hundert des ein⸗ zuziehenden oder auszuzahlenden Betrages auf volle Mark nach oben abgerundet, mindestens aber 5 Mark, und für die Aus⸗ übung von Bezugsrechten die allgemein üblichen Gebühren.
u. 14: Form B ist in Wegfall gekommen. (Im übrigen inhaltlich unverändert.) Berlin, den 27. Dezember 1922. Reichsbank⸗Direktorium. Havenstein. von Glasenapp.
Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs⸗ mäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 50 000, 10 000 und 5000 ℳ eingeteilte Schuld⸗ verschreibungen in den Verkehr zu bringen:
80 Millionen Mark 4 % ige, vom 1. November 1922 an innerhalb 70 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare, jedoch innerhalb der ersten zehn Jahre, d. i. bis 1. November 1932, im Wege der Verlosung oder Kündigung nicht rückzahlbare Hypothekenpfand⸗ briefe (Folge 137, 138, 139 und 140).
München, den 22. Dezember 1922.
Staatsministerium für Handel, Industrie
7
und Gewerbe.
Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 100 000, 50 000, 20 000, 10 000 und 5000 ℳ eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:
v4.“
40 Millionen Mark 4 prozentige, vor Ablauf von zehn Jahren vom Ausgabetage an seitens der Bank nicht rückzahl⸗ bare, vom Ablauf dieser Frist an in längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung oder Verlosung mit mindestens drei⸗ monatiger Frist oder durch freihändigen Rückkauf einlösbare Kommunalschuldverschreibungen (Folge 17 und 18).
München, den 22. Dezember 1922.
Dr. Lindner.
Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. 8
1 8 8 11
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 85 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält
das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Zwangs⸗ anleihe vom 22. Dezember 1922,
eine Verfahrensordnung für die Ausschüsse An⸗ gestelltenversicherung vom 21. Dezember 1922, “
eine Verfahrensordnung für die Kammern der Angestellten⸗ versicherung vom 21. Dezember 1922,
eine Verordnung über das Wahlrecht der Wanderver⸗ versicherten vom 21. Dezember 1922, 8
eine dritte Verordnung über Ausdehnung der Versicherungs⸗ pflicht in der Angestelltenversicherung, vom 21. Dezember 1922,
eine Verordnung über Errichtung von Ausschüssen und Kammern für Angestelltenversicherung, vom 21. Dezember 1922,
eine Verordnung über die weitere Erhöhung der Unter⸗ stützung für Rentenempfänger der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung, vom 21. Dezember 1922,
eine Verordnung über die Steuerbefreiung der Ent⸗ schädigungen zur Abfindung von Liquidationsgläubigern, vom 11. Dezember 1922, 1
eine fünfte Verordnung, betreffend die Gebühren der Rechtsanwälte, vom 21. Dezember 1922 und
eine Bekanntmachnng über die Entschädigung der An⸗ gehörigen Oesterreichs und der Tschecho⸗Slowakischen Republik für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, 1922.
Berlin, den 29. Dezember 1922. Gesetzsammlungsamt.
der
Krüer.
0 88 Preußen.
Auf Grund der vom Staatsministerium unter dem heutigen Tage erteilten Ermächtigung genehmigen wir hierdurch der Preußischen Landespfandbriefanstalt in Berlin auf Grund des § 795 Absatz 2 BGB. und des Artikels 8 der Ausführungsverordnung zum BGB. vom 16. November 1899 (Gesetzsamml. S. 562) die Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen nach Maßgabe der unterm heutigen Tage genehmigten Allgemeinen Bestim⸗ mungen über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen. Der insfuß der Egultver chre wnenaen darf jedoch 6 vom Hundert nicht überschreiten. Berlin, den 24. Dezember 1922.
(Siegel.) Der Minister für Volksw
Hirtsiefer. 8 Der Finanzminister. Der Justizminister. J. A.: Leiter. am Zehnhoff.
1 Allgemeine Bestimmungen 8 Preußischen Landespfandbriefanstalt über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen.
1. Die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen erfolgt auf Grund des zu verleihenden Privilegs. Sie richtet sich nach der Satzung der Anstalt und den nachfolgenden Bestimmungen.
2. Die Pfandbriefe erhalten die Bezeichnung „Pfandbrief der Preußischen Landespfandbriefanstalt“ und werden nach beiliegendem Muster ausgegeven. 3
3. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und sollen zunächst
in Abschnitten von 5 000 Buchstabe A 10 000 Buchstabe B 20 000 Buchstabe C 50 000 Buchstabe D 8 100 000 Buchstabe PB. “ unter fortlaufenden Nummern in deutscher Reichswährung ausgefertigt werden Die Umschreibung der Pfandbriefe auf den Namen des Inhabers oder eines von ihm bezeichneten Dritten kann auf Antrag des berechtigten Inhabers erfolgen.
4. Für die Sicherheit der Pfandbriefe und aller aus ihm ent⸗ springenden Rechte haftet die Anstalt mit ihrem gesamten Vermögen, und zwar vorweg mit ihren Hypothekenforderungen. 1
5. Die Anstalt darf Hypothekenpfandbriefe nur bis zum fünfzehn⸗ fachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des allgemeinen Reservefonds ausgeben. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfand⸗ briefe dart den Gesamtbetrag derjenigen Hypothekenforderungen von mindestens gleichem Zinsfuße, welcher als Unterlage für die Pfand⸗ briefe dient, zu keiner Zeit übersteigen.
Sind infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebenen Deckungshypotheken nicht voll⸗ ständig vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Hypo⸗ theken noch die Einziehung eines entsprechenden Betrags von Pfand⸗ briefen sofort ausführbar, so hat die Anstalt die fehlende Hypotheken⸗ deckung einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder der Länder oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrage in Ansatz gebracht werden, der um 10 % des Nennwerts unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt.
6. Die Anstalt wird die Zulassung der Pfandbriefe zum Handel an der Börse beantragen.
7. Der Zinsfuß der auszugebenden Pfandbriefe wird den jeweiligen Geldmarktverhältnissen entsprechend durch den Ver⸗ waltungsrat festgesetzt. Die Zinsen sind in halbjährlichen Raten zahlbar gegen Einlieferung der entsprechenden Zinsscheine, die jedem Pfandbriefe für einen zehnjährigen Zeitraum beigefügt werden. Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt zu den Fälligkeitsterminen an der Kasse der Anstalt und den bekanntzumachenden sonstigen Einlösungs⸗ stellen. Ebendaselbst werden bei Ablauf der Zinsscheine gegen Ein⸗ lieferung der Erneuerungsscheine neue Zinsscheinbogen für einen zehn⸗ jährigen Zeitraum ausgegeben.
8. Die Pfandbriefe können von den Inhabern nicht gekündigt werden. Die Anstalt darf auf das Recht zur Kündigung höchstens für zwanzig Jahre verzichten. Die Einziehung der Pfandbriefe er⸗ folgt durch freihändigen Anfauf oder durch Kündigung mittelst Aus⸗ losung. Die ausgelosten Nummern werden durch mindestens einmalige Anzeige im Deutschen Reichsanzeiger jechs Monate vor der Verfall⸗ zeit öffentlich bekanntgemacht.
I 9. Die Rückzahlung erfolgt in bar zum Nennwerte durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungs⸗ stellen. Die Pfandbriefe müssen nebst den noch nicht fälligen Zins⸗
der
scheinen und Erneuerungsscheinen in kursfähigem Zustande eingeliefert werden. Der Betrag der bei der Einlösung gekündigter Pfandbriefe fehlenden Zinsscheine wird von dem Einlösungsgegenwert in Abzug gebracht.
1 ten und nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Gewahrsam der Anstalt und wird zu deren Gunsten zinsbringend angelegt. Auf den Anspruch aus gekündigten und nicht eingereichten Pfandbriesen finden die Ausschuß⸗ und Ver⸗ jährungsfristen des § 801 BGB. Anwendung.
11. Die gekündigten und eingelieferten Pfandbriefe werden vom Treuhänder verwahrt oder in dessen Gegenwart vernichtet.
Vorstehende allgemeine Bestim mungen über die Ausgabe von Pfandbriefen der Preußischen Landespfandbriefanstalt sind gemäß § 5 der Satzung vom Verwaltungsrat genehmigt worden. 1 Berlin, den 14. Dezember 1922. Der Vorsitzende. 8 1 Dr. Conze, Ministerialdirektor 1.X“
Reichsmöndelsicher auf Grund des Reichsratsbeschlusses vom 26. Oktober 1922 und der Bekanntmachung des Reichsjustizministers vom 28. Oktober 1922 (R³GBl. S.
85 /%0 8
10. Der Nennwert der
55e“ „ „ 25680225b92b92;2 ——2*4
Januar — Juli. Preußische Landespfandbriefanstalt Körperschaft des öffentlichen Rechts. Errichtet durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Juli 1922. Reihe I Buchstahbee .. % ₰ Pfand brief . ddeer Preußischen Landespfandbriefanstalt ausgegeben auf Grund des Ministerialerlasses 1““ u“ 8 1711 Reihe I Buchstabe A Nr. . Die Preußische Landespfandbriefanstalt schuldet dem Inhaber dieses Psandbriefs die Summe von
„ 22222b22909090 90 2° * 0 p
3 ark, die mit ... vom Hundert für das Jahr in halbjährlichen am 1. nuar und 1. Juli jeden Jahres fälligen Raten verzinst wird. Pfandbrief ist von seiten des Inhabers unkündbar und wird von seiten der Preußischen Landespfandbriefanstalt sechs Monate nach erfolgter Auslosung, Kündigung und öffentlicher Bekanntmachung eingelöst. Berlin, den ee“ Stempelsteuer Preußische Landespfandbriefanstalt. Der Verwaltungsrat. Der Vorstand. (gez.) Dr. Conze. (gez.) Nehring. “X“ Mark. 1
zum Pfandbrief der Preußischen Landespfandbriefanstalt in Berlin Reihe .... . Buchstaben . . . Nr. .. über Marf zu Prozent. “
Inhaber dieses empfangt um. . die halbjährlichen Zinsen dieses oben bezeichneten Piandbriefes mit . Mark.. Pf. an der Kasse der unterzeichneten Anstalt.
Berlin, den .. 19.
Preußische Landespfandbriefanstal 1 Unterschriften.
Der
3 “ Erneuerungsschein 8
zu den Zinsscheinbogen des Pfandbriefes der Pre ßischen Landes⸗
pfandbriefanstalt in Berlin Reereü.. Buchstaben..
Nr. .. . . üKber .. .. Mark zu . Prozent. Der Vorzeiger dieses Erneuerungsscheins erhält ohne weitere
Prüfung seiner Berechtigung die für den vorstehend bezeichneten
Pfandbrief neu auszusertigenden Zinsscheine für zehn Jahre, vom “ , sofern dagegen
feitens des Inhabers des Pfandbriefs nicht vorher schriftlich Wider⸗ spruch bei der Preußischen Landespfandbriefanstalt eingereicht ist. Berlin, den. 692 Preußische Landespfandbriefanstalt. Unterschriften.
„ 9 2⸗ 229
.2 „22
Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelle bei der staatl. Kreiskasse in Cosel, Regierungsbezirk Oppeln, ist zu besetzen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Die Wahl des Studiendirektors Dr. Mentz an dem Alt⸗ städtischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. zum Oberstudien⸗ direktor an dem vereinigten Altstädtischen und Kneiphöfischen Gymuasium in Königsberg i. Pr. sowie die Wahl des Studien⸗ rats Dr. Fischer an dem Kneiphöfischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. zum Oberstudienrat an dem vereinigten Altstädtischen und Kneiphöfischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. sind bestätigt worden. “ “
Akademie der Wissenschaften.
Die Preußische Regierung hat durch Erlaß vom 9. De⸗ zember 1922 die Wahl des ordentlichen Professors an der Friedrich⸗Wilhelm⸗Universität in Berlin, Geheimrats Dr. Marcks, zum ordentlichen Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse der Preußischen Akademie der Wissenschaften bestätigt.
Dem Kaufmann Hirsch Goldberg, hier, Rathaus⸗ straße 10, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung des Artikels III der Verordnung vom 27. No⸗ vember 1919 (RGBl. S. 1909) den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, unter⸗ sagt. 3 Harburg, den 27. Dezember 1922.
Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tvyrol Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengerina in Berlin
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. torddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstal ddeng elün Wilhelmstr. 32. Sgs 1 lt Sieben Beilagen “ ch Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte
Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage. ““ .“
zum Deutschen
Nr. 294.
chsa
Beilage
3
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1922
Berlin, Freitag, den 29. Dezember
—„
——
—
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichs⸗ “
“
Vom 11. Dez. 1922 bis
Vom 1. April 1922 bis 20. Dez. 20. Dez.
1922 1922
Tausend Mark
Einnahme.
Allgemeine Finanzverwaltung: ¹)
Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 32 456 863 324 310 890
8 (darunter Reichsnotopferery)y.. — (2 732 205)
Schwebende Schuuu 155 787 130 845 913 592 CqCEqqöD8Z 1 89b —
Swangeanleihe . . . . . . . . .... 709 477 3 650 252
Summe der Einnahme [188 954 962 1173874734
Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben unter hegenrechnung der Einnahmen Fundierte Schuld. . . Zinsen für die schwebende Schuld . Zinsen für die fundierte Schuld.
*) 159 885 889 938 612 161 3 885 797
978 497 177
Betriebsverwaltungen. ²) Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ablieferuggg 24 622 354 Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs⸗ hauptkasse 49 130 021
Mithin Abhebungen aus der Reichs⸗ hauptlasse..... .“
Summe der Ausgabe..
Die schwebende Schuld betrug an dis⸗ kontierten Schatzanweisungen am 10. De⸗ Sever 9 962 061 627
Es traten hinzu 317 647 165959
Es gingen ab 161 860 032
Mithin zu — 155 787 130 Ergibt. I117 88 757
24 507 667 195 377 458 188 955 051 1173874635
Davon: 2) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert). 1105 968 847 b) sonstige, mit einer länge⸗ ren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen 11 879 910
Für Ausgaben zur Erfüllung von Zahlungs⸗ verpflichtungen in ausländischer Währung in Ausführung des Friedensvertrags von Versailles sind aufgewendet worden. 29 435 602 224 234 742 1) Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis ein⸗
schließlich November 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug
der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren
Höhe zwar jetzt noch nicht näber bekannt, immerhin aber recht be⸗
dentend ist. Das tatsächliche Steuern⸗
1. Dezember 1922 ab ist daher wesentlich höher als die Zahlen dieser
Uebersicht.
9h Die se 2 die lediglich Geld⸗ bewegung bei der Reichshauptkasse darstellen, lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der beteiligten Verwaltungen nicht zuz bei der Post umfassen sie auch fremde Einnahmen und Ausgaben. Die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn sind keineswegs als Wirtschaftsfehlbetrag anzusprechen, sondern teils fallen sie dem außerordentlichen Haushalt (Vermögensrechnung, werbende Anlagen) zur Last, zum weitaus rößeren Teil dienen sie zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsbahn infolge vierteljährlicher oder monat⸗ licher Vorauszahlung der Gehälter und Ruhegehälter, Gewährung von Frachtstundungen, Vorausbeschaffung von Stoffen u. dergl.
³) Obgleich auch in der Berichtsdekade das Steuern⸗ usw. Auf⸗ kommen infolge der Geldentwertung in erfreulichem Maße zugenommen hat, eilen die Verwaltungsausgaben noch immer sehr stark voraus, weil die volle Wirkung der Geldentwertung auf das Steuern⸗ usw. Aufkommen erst später in die Erscheinung treten kann.
Angaben, die a
Handel und Gewerbe.
In der gestrigen Sitzung des Zentralaus⸗ schusses der Reichsbank gedachte der Präsident des Reichsbankdirektoriums in warmen Worten des verstorbenen Grafen v. Tiele⸗Winckler, der annähernd 18 Jahre hindurch als stellvertretendes Mitglied dem Zentralausschuß angehört hat. Die Anwesenden erhoben sich zu Ehren des LHee von ihren Plätzen.
er Vorsitzende berichtete sodann über die Entwick⸗ lung des Standes der Reichsbank in der Zeit
vom 7. November bis 15. Dezember dieses Jahres.
Er teilte insbesondere mit, daß in dieser Zeit die gesamte Kapitalanlage der Reichsbank von 641,9 Milliarden auf 1182,3 Milliarden, also um 540,4 Milliarden, gestiegen sei b samtsumme der von der Reichsbank und den Darlehnskassen in dieser Pit gewährten Kredite 668,6 Milliarden Mark und in dem letzten Vierteljahr, vom 15. September bis 15. Dezember, nicht weniger als 1020 Milliarden, also mehr als eine Billion Mark betragen habe. Der Zahlungsmittelumlauf habe sich allein in den letzten fünf Bankwochen um 453 Milliarden Mark erhöht, und in den letzten Tagen habe auch der Banknotenumlauf die Ziffer von einer Billion Mark erreicht.
Im Anschluß an diesen Bericht führte der Präsident unter
anderem folgendes aus:
Diese Entwicklung des Bankstatus läßt gewisse Abwehr⸗ maßnahmen der Reichsbankleitung unbedingt geboten er⸗ sceinen, wenn wir auch geglaubt haben, von einer weiteren Er⸗ böhung des Bankdiskonts einstweilen noch Abstand nehmen zu sollen. Es ist bekannt, daß die Reichsbank bemüht ist, die ihr ein⸗
chten Wechsel hinsichtlich des Verwendungszweckes einer strengen Prüfung zu unterwerfen, um die volkswirtschaftlich nicht unbedingt notwendigen Kredite von der Reichsbank abzuhalten und um die im
Interesse der Volks⸗
2xn sie
usw. Aufkommen vom
und die Ge⸗
befriedigen zu können. Das Reichsbankdirektorium wird aber ge⸗ nötigt sein, in der Kritik des angebotenen Kreditmaterials noch erheblich strenger zu werden als bisher und geeignete Maßnahmen dür Beschränkung der Kredite zu ergreifen. Aus dem gleichen runde hat auch die Hauptverwaltung der Darlehnskassen schon seit längerer Zeit dazu übergehen müssen, die an sie rrantretenden Kreditgesuche scharf auf ihren Zweck zu prüfen. s geht nicht an und würde unser Geldwesen völlig ruinieren, wenn Handel und Industrie, Länder und Ge⸗ meinden, Hypothekenbanken und Genossenschaften ihre Ver⸗ waltung und Wirtschaft im großen Umfange mit dem Kredit der Reichsbank und der Darlehnskassen, d. h. durch Beschaffung von fiktivem Gelde zu betreiben suchen. Auch die Darlehnskassen haben heute Notenbankpolitik zu treiben, alle Kreditanträge, die auf den Kapitalmarkt gehören, dorthin zu verweisen und überall auf unbedingte Kurzfristigkeit und tatsächliche Abdeckung der Kredite zu halten. Man hat der Reichsbank zwar vorgehalten, daß angesichts der Erhöhung des Preisniveaus und des Tief⸗ standes der Mark die von ihr insgesamt gewährten Kredite unter Berücksichtigung des eingetretenen Rückganges in Produktion und Warenumsatz im Vergleich zur Vorkriegszeit so niedrig seien, daß zu einschränkenden Maßnahmen keine Veranlassung vorliege. Hieran ist doch nur so viel richtig, daß der gesamte gegenwärtige Wechselbestand der Reichsbank von 352 Milliarden Mark, an der inneren Kaufkraft der Mark gemessen, allerdings noch kaum die Hälfte ihres Wechselbestandes vor dem Kriege erreicht. Aber während vor dem Kriege kaum ein Achtel des gesamten Wechselumlaufs sich bei der Reichsbank befand, hat sie heute fast die Hälfte des gesamten Wechselumlaufs in ihrem Porrtefeuille, und der Andrang von Wechselmaterial zur Reichsbank ist in weiterer stürmischer Aufwärtsbewegung begriffen. Im übrigen darf nicht vergessen werden, daß heute nicht nur das Portefeuille an Wechseln, sondern auch das Schatzanweisungskonto der Reichs⸗ bank und der Darlehnsbestand der Darlehnskassen in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Nach Lage der Dinge kommen auch diese Kredite zu einem erheblichen Teil der privaten Wirtschaft zugute, und bedeuten auch sie eine Unterstützung der privaten Wirtschaft durch die Reichsbank. Und schließlich dürften die vorher genannten beiden Ziffern — daß die Reichsbank fast die Hälfte des gesamten Wechselumlaufs Deutsch⸗ lands in ihrem Besitz hat, und daß sie in einem einzigen Viertel⸗ jahr mehr als eine Billion Mark Kredite gewährt hat, davon ein starkes Drittel unmittelbar durch Wechsel und Darlehnskassen⸗ lombard an den privatwirtschaftlichen Verkehr — als Beweis dafür genügen, daß die Reichsbank unter voller Ausnutzung ihrer Aktionskraft weitherzig den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft gerecht zu werden sucht, soweit sich das mit den Aufgaben und den Grenzen der Politik einer Zentralnotenbank überhaupt verträgt. Gewiß liegt bei diesem Kapitalmangel die Möglichkeit vor, daß einzelne Betriebe oder Unternehmungen eingeschränkt oder gar stillgelegt werden oder unterbleiben müssen. Geschieht das aber, so ist das die Folge der Verarmung Deutschlands an umlaufentem Kapital, die aber nicht durch schrankenlose Vermehrung der In⸗ flation abgewendet werden kann oder darf.
Es versteht sich von selbst, daß bei dieser Kapitalarmut die an Reichsbank und Darlehnskassen herandrängenden Ansprüche nicht allein durch Diskonterhöhungen, wenn diese nicht sehr viel weiter greifen sollen als bisher, in den richtigen Grenzen ge⸗ halten werden können. Unsere bisherigen Diskonterhöhungen, die nur vorsichtig und in erheblichem Abstande den Sätzen des Geldmarktes folgten und auch wohl noch nicht abgeschlossen sein werden, hatten aber auch den Zweck, Warnungssignale zu sein und allen Kreisen des In⸗ und Auslandes zu zeigen, in welcher Not⸗ lage die deutsche Volkswirtschaft sich zurzeit befindet und welcher Verarmungsprozeß im deutschen Geld⸗ und Kapitalmarkt vor si gegangen ist. Diese Warnungen müssen auch heute wiederholt werden.
Es ist in der gegenwärtigen Situation Deutschlands die größt⸗ mögliche Beschränkung und Sparsamkeit auch auf dem Gebiet der Kreditinanspruchnahme unbedingt notwendig. Es kann nicht geleugnet werden, daß unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen auch die volkswirtschaftlich als wünschens⸗ wert erkannten Kredite die Tendenz haben, die Inflation in Deutschland zu verstärken, daß also der Kampf gegen die Kredit⸗ inanspruchnahme zugleich ein Kampf gegen die Inflation ist. Diese Bestrebungen der Reichsbank, die auch im Sinne der Note vom 15. November an die Reparationskommission liegen, können nur Erfolg haben, wenn sie von allen Seiten unterstützt werden, und es muß gerade deshalb an die Herren Vertreter der Banken sowohl wie der anderen im Zentralausschuß vertretenen großen Wirtschaftsgruppen die Bitte gerichtet werden, sich der Ge⸗ fahren unserer kreditwirtschaftlichen Lage bewußt zu sein und auch ihrerseis die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn verhindert
werden soll, daß der deutsche Kreditapparat eines Tages versagt.
Für die Zeit vom 3. bis einschließlich 9. Januar 1923 beträgt laut Meldung des „W. T. B.“ das Goldzollaufgeld 178 400 vH.
— Der Börsenvorstand in Berlin beschloß laut Meldung des „W. T. B.“, in der ersten Woche des Monats Januar nur am Mittwoch und Freitag Wertpavpierbörsen stattsinden zu lassen und im übrigen die bisherigen Bestimmungen aufrechtzuerhalten.
— Aenderung des österreichischen Zolltarifs. Die österreichische Bundesregierung hat auf Grund des Gesetzes vom 27. November 1922 eine Aenderung der Zölle für einige Waren des Finanzzolltarifs vorgenommen. So wurde der Eingangszoll u. a. erhöht für Kaffee, Tee, Zucker, Bier, Erdöle, Parafsin, Schmierfette, Taschenuhren, Parfümeriewaren usw. Die neuen Zollsätze sind am 26. d. M. in Kraft getreten. — Interessenten erfahren Näheres bei der österreichischen Abteilung des edee G Wirtschaftsverbandes, Berlin W., Am Karlsbad 16. Anfragen ist Rückporto beizufügen.
Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) Im November betrug die Steigerung der Geldeinlagen bei der Postsparkasse, den Spar⸗ kassen und den Banken nahezu 22 Milliarden Kronen gegenüber 14 ½ Milliarden Kronen im Oktober. Der Bestand der Einlagen bezifferte sich Ende November auf über 60 Milliarden Kronen.
Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) Die französische Börse wird nach den jetzt getroffenen Bestimmungen während der Monate Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober im Jahre 1923 an allen Sonnabenden geschlossen bleiben. Als Feier⸗ tage werden ferner der 30. und 31. März, der 24. und 31. D 1923 festgesetzt. “ 1
Wagengestellung für Kobhle, Koks und Briketts am 27. Dezember 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
20 868
—
Gestellt.... Nicht gestellt.. Beladen zurück⸗
celiefert... 20 688
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolptkupfernoti; stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 28. Dezember auf für 1 kg (am 27. De⸗ zember auf —,— ℳ für 1 kg).
——
Berlin, 28. Dezember. (W. T. B.) Großbhandels⸗ preise in Berlinim Verkebhrmitdem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für t½ kg ab Lager Berlin. Gerstensflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 250,00 — 275,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 252,00 — 256,00 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 340,00 — 350,00 ℳ, Hafergrütze, lose 342,00 — 344,00 ℳ,
afermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 167,00 — 185,00 ℳ,
kaisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 225,00 — 227,00 ℳ, Maismehl 220,00 — 222,00 ℳ. Maispuder, lose 287,00 — 292,00 ℳ, Makkaroni, lose 365,00 — 400,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 345,00 bis 350,00 ℳ, Reis . Burmareis 315,00 bis 320,00 ℳ, glas. Tafelreis 325,00 — 490,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 245,00 — 267,00 ℳ, Reismehl, lose 262,00 — 265,00 ℳ, Reis⸗
vS ES b is E
grieß, lose 267,00 — 270,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1017,00 — 1340,00 ℳ,
hezember
Italien 377.05 G., 378,95 B.,
getr. Aprikosen, cal. 1318,00 — 2501,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1641,00 bis 1739,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 975,00 — 1278,00 ℳ, getr. Pflaumen 439,00 — 1286,00 ℳ, Korinthen, 1922 Ernte 1309,00 bis 1400,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1922 Ernte 753,00 — 925,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 1664,00 — 2706,00 ℳ, Mandeln, bittere 1195,00 — 1217,00 ℳ, Mandeln, süße 1923,00 bis 2607,00 ℳ, Kaneel 2180,00 — 4138,00 ℳ, Kümmel 2469,00 bis 2905,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 1347,00 — 1361,00 ℳ, weißer Pfeffer 1739,00 — 1807,00 ℳ Kaffee prime roh 2800,00 — 2850,00 ℳ, Kaffee superior 2740,00 — 2790,00 ℳ, Röstgerste 230,00 — 240,00 ℳ, Röst⸗ roggen 240,00 — 250,00 ℳ, Bohnen, weiße 275,00 — 330,00 ℳ, Weizenmehl 263,00 — 295 00 ℳ, Speiseerbsen 310,00 — 395,00 ℳ, Weizengrieß 275,00 — 300,00 ℳ, Linsen 310,00 — 425,00 ℳ, Purelard 1355,00 — 1360,00 ℳ, Bratenschmalz 1355,00 — 1360,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 1240,00 — 1250,00 ℳ. Corned beef 12/6 lbs per Kiste 53 500 — 54 000 ℳ, Marmelade 225,00 — 325,00 ℳ, Kunsthonig 250,00 — 295,00 ℳ, Auslandszucker, raffiniert 462,00 — 510,00 ℳ Kernseife —,— ℳ. ““
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 28. Dezember. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) 2982,52 G., 2997,48 B., Frankreich 538,65 G., 541,35 B., elgien 495,25 G., 497,75 B., Amerika 7558,55 G., 7596 45 B., England 35 082,07 G. 35 257,93 B., Schweiz 1433,90 G., 1441,10 B. Dänemarf 1546.12 G., 1553 88 B., NVorwegen 1426,42 G., 1433, 58 B., Schweden 2024,92 G., 2035,08 B. Spanien 1184,52 G., 1190,47 B., Prag 242,10 G., 243,90 B., Budapesi —,— G., —,— B., Wien (neue) 10,68 G., 10,72 B.
Danzig, 28. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 7331,62 G., 7368,38 B., Polnische 41,64 G., 41,86 B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 34 513.50 G., 34 686,50 B., Holland —,— G., —,— B., Paris 543 63 G., 546,37 B., Posen 41,51 ½ G., 41,73 ½ B., Warschau 42,14 G., 42,36 B.
Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) Türkische Lose 590 000. Mai⸗ rcente 1150, Februarrente 2000 Oesterreichische Kronenrente 820, Oesterr. Goldrente 24 000, Ungarische Goldrente 70 000, Ungarische Kronenrente 9800. Anglobank 93 800, Wiener Bankverein 34 600, Oesterreichische Kreditanstalt 43 700, Ungarische Kreditanstalt —,—,
Länderbank, junge 179 000, Oesterr.⸗Ungarische Bank 338 000, Wiener
Unionbank 48 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 900 000, Südbahn 205 000, Südbahnprioritäten 610 000, Siemens u. Halske 28 500, Alpine Montan 381 500, Poldihütte 615 000, Prager Eisen 1 265 000 Rima Murany 357 000, Skoda⸗Werke 801 000, Brürxer Kohlen 1 450 000, Salgo⸗Kohlen 1 435 000, Daimler 14 100, Veitscher Magnesit 19 005 000, Waffentabrik 39 500, Galizia —,— Levkamaktien 198 . Nordbahn 11 000 000. 86
London, 27. Dezember. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleihe 85 ⅞, 5 % Kriegsanleihe 995⁄11, 4 % Siegesanleihe 8890 London, 28. Dezember. (W. T. B.) Silber 31 ⅜, Silber auf Lieferung 30 ⅜.
London, 28. Dezember. (W. T. B.) Privatdiskont 221⁄123.
London, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenturse. Paris 64,00, Belgien 70,00, Schweiz 24,50, Holland 11,68 ⅜, New York 4,6443, Spanien 29,52, Italien 91,75, Deutschland 35 750, Wien 322 500, Bukarest Fhoe ö
Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 0,18 ¼, Amerika 13,90 ½. Belgien 91,80, England 64,55 Fchland 88 E . e Spanien 219,25, Däne⸗ mar tockholm 376,00, Bukarest 8,00, Prag 43, Wien 20,00. gg 8
Zürich, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,06,80, Wien 0,0075, prag 16,45, Holland 209,75, New York 5,27 ⅜, London 24,49, Paris 37,85, Italien 26,67 ¼, Brüssel 34,85, Kopen⸗ hagen 109,25, Stockholm 142,00, Christranta 100,25, Madrid 83,00, Buenos Aires 200,00, Budapest 0,22 ⅞, Bukarest —,—, Agram 1,45, Warschau 0,03.
msterdam, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,68 ¼, Berlin 0,03,35, Paris 18,12 ½, Schweiz 47,65 ½, Wien 0,0037 ½, Kopenhagen 52,20, Stockholm 67,65, Christiania 47,85, New York 251,75, Brüssel 16,62 ½. Madrid 39,60 Italien 12,70, Budapest —,—, Prag 7,85 — 8,00. Helsingfors 6.20 — 6,40. „Amsterdam. 28. Dezember. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 898, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 62,00, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 404,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 117,00, Atchison, Topeka & Santa F6 —.—, Rock Island 81,50, Southern Pacific 93 ½, Southern Railway —,—, Union Pacific 143,00, Anaconda 981⁄16, United States Steel Corp. 108,50. — Fest, aber ruhig. 1
Kopenhagen, 28. Dezember. (W. T. B.) London 22,44, New York 4,85, Hamburg 0,07, Paris —,—, Antwerpen 32,10, Zürich 91,75, Rom 24,75, Amsterdam 192,60, Stockholm 130,30, Christiania 92,00, Helsingfors 12.15, Prag 15,35.
Stockholm, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,27, Berlin 0,05, Paris 26,90, Brüssel 24,90, schweiz. Plätze 70,50, Amsterdam 148,25, Kopenhagen 77,25. Christiania 70,75, Washington 3,72, Helsingfors 9,31, Prag 11,80.
Christianta, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,45, Hamburg 0,07. Paris 38,00, New Yort 5,27, Amsterdam 210,00, Zürich 100,00, Helsingfors 13,20, Antwerpen 35,00, Stock⸗ holm 142,00, Kopenhagen 109,50, Prag 16,75.
Devisenkurse.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Liverpool 27. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 4000 Ballen, Einfuhr 11 050 Ballen. Dezemberlieferung 14,90, Januarlieferung 14,76, Februarlieferung 14,66. Amerikanische .““ Baumwolle je 44 Punkte, ägyptische 20 Punkte 5