1923 / 10 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jan 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Betrieb der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat November 1922 und in der Zeit

1. Es sind verarbeitet worden:

6

u

vom 1. September bis 30. November 1922.

II. Es sind gewonnen worden:

ünzng-aAe

v1111“ 1“ 1

Zuckerabläufe

Zeitabschnitt, Ver⸗

Roh⸗

Hiervon wurden entzuckert mittels

brauchs⸗ zucker

auf welchen die Betriebsergebnisse sich beziehen

im ganzen

zucker

(als Einwurf usw.)

der Aus⸗ schei⸗ dung

aller Art

der Stron⸗ tian⸗ verfahren

Rohzucker

Verbrauchszucker

Kristallzucker

Zucker

granulierter

Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker

Krümelzucker nade

Melis zuckersirups

flüssige Raffinade einschl. des Invert⸗

gemahlene Raffi⸗

Stücken⸗ und gemahlener zusammen

Speisesirup

dz rein

Abläufe -

172 4941

Im November 1922.. In den Vormonaten.. Zusammen in der Z vom 1. September bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30. November 1921

40 116 106 21 802 243

175 713 105 999

7 982 4 697

61 918 34 3 648 17

281 712 345 72²

666 4 576

12 679

9 553

Im November 1922.. In den Vormonaten. Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30. November 1921

908 632 389 516

1 637 4 749

44 043 90 701

1 298 148 6 386

13 033

134 744 1 459 074

131 813

m November 1922.. In den Vormonaten.. Zusammen in der Zeit

vom 1. September

bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Sept.

bis 30. November 1921

40 116 106 21 802 243

1 084 345 495 515

52 025

3 329 95 398

5 243

61 918 349 1 579 860% ꝑ7 052

17 609

147 423 141 366

63 648 179]1 1 805 802

Berlin, den 11. Januar 1923.

7982 4697 12 679

9 553 2. Zuckerr

7 982 4 697

12 679 9 553

1. Rübenzukerfabriken.

2 336 13

6 953 60

44 043 90 701

134 744 131 8131

48

48

44 043 90 701

134 744 131 813

4 617 472 6 347 316

8 643 075 affinerien und Melas 1135 644

3 000

3. Zuckerfab

4 617 472 2 336 616

6 954 088

8 646 075 III. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 in Rohzucker berechnet: 9 024 920 dz, dagegen vom 1. September bis 30. November 1921: Bei dieser Berechnung sind die unter I angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9:10 umgerechnet.

983 421

8 1 330 737

1 125 655

283 000

0150 848

433 848

461 121

riken

1 266 421 498 164

1 764 585

1 586 776

179 258

173 508

237 737

ü ber 164 579

250 696

416 995

28 935 48 253

77 188

37 864

86 117

14 996 seen

tz

10 583 3 613

14 196 25 217

10 583 3 613

14 196 14 192

25 217

Statistisches Reichsamt. Delbrück.

17 114

12 457

32 110

7184

7 184

5 273 1 735

7 008

1 735

28 142 5 650

33 792

23 199 uckerungsan st 57 504

43 419 100 923

92 877

haupt (1 und 2).

85 646 49 069

134 715 116 076

1

414 293

252 881 124 954

153 604 102 671

57 209 26 788

1 511 790

52 94 655 925 8

17 252

707 377 835

241 471 Iten.

84 395 18 534

256 275 2 167 715 70 199

10 946

83 997

96 444

4 030 251 152 1 936 205

1 343 19 167

2 956

172 289 759

92 690

939 2 405

753 926

675 371 034

5 021

3 715

20 680

102 929 264 979/ 3 344 20 510

8 287

1 124 960 1 287 618

5 696 11 517

84 70)

111 099] 308 410% 5 76 Irr org

58 148 29 193

3 370] 337 276 1 . 143 488

325 893 195 361

1 343 19 167

2 265 716 1 026 959

53 622

460 22 273 8

148 493

4 422 480 764 521 254 87 341 20 510 3 292 675 75 895 608 717

797 80 10 402 733 dz.

24 710 352 570 559 562] 101 520% 8 287 3 223 823] 22 463

Gel. Teil1 S. 585) wird der „Nationalverband

Preußens verboten und für aufgelöst erklärt.

den 10. Januar 1923.

Der Minister des Innern. Severing. 1

zereich Berlin, den

reußische Staatsbank (Seehandlun g).

8 der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) sind er b

onnt den: 2 an egankobersekretär Kerstan zum Bankinspektor,

ürodiätar Runge zum Bankobersekretär, 5 Vünmienanwärter Steinke, Motzkat,

Stein Brose, blaurock und Ritter zu Bürodiätaren.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Erlaß

he⸗ inisters für Volkswohlfahrt, betreffend

B11 Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗

rzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker

1 gerichtliche und medizinal⸗polizeiliche Ver⸗

htungen (Anlagen I und II des Gesetzes,

treffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 Gesetzsamml. S. 625).

Vom 27. Dezember 1922.

veröffentlicht in der am 12. Januar 1923 ausgegebenen rriffentlch Nr. 1 der Gesetzsamml. S. 8.)

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des g2leges⸗ betreffend die vebüöhren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 (Gesetz⸗ mml. S. 625), werden im Einvernehmen mit dem Finanz⸗ inister und dem Justizminister die in der Anlage I des hesezes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der reigärzte mit Ausnahme der Gebühr nach Ziffer 10a sowie ie in der Anlage II angegebenen Sätze des Tarifs für die gebüöhren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche herrichungen mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab durchweg uf das 200 fache erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu ifer 10a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit birkung vom gleichen Tage ab auf das 100 fache erhöht.

Der Erlaß vom 24. November 1922 (Gesetzsamml. S. 443), etreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ zte usw., wird mit Ablauf des 31. Dezember 1922 aufgehoben.

dutscher Soldaten“ mit dem Sitz in Berlin für den

zu folgender Erklärung, die die Mitglieder des Reichsrats v

Der Reichsrat als verfassungsmäßige Vertretung der deu Länder erhebt in Uebereinstimmung mit Fa. Reichsre een bensche Protest gegen die von der französischen und bel⸗ gischen Regierung durch die Bese ung eines Teiles des Ruhrgebiets an dem deutschen Hum unter Bruch des Vertrags von Versailles begangene Ver ewaltigung. Der Reichsrat bezeugt vor der ganzen Welt, daß das Keutsche Volk bemüht gewesen ist, die ihm auferlegten nach dem Urteil erster wirtschaftlicher Autoritäten der Erde untrag⸗ baren Lasten bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit zu erfüllen, und daß es dazu auch in Zukunft bereit gewesen wäre. Wenn nunmehr durch einen derartigen Ueberfall auf das wehrlose deutsche Volk die Wiedergutmachung unmöglich gemacht, der Frieden Europas erneut gefährdet und das Zusammenleben der Nationen abermals vergiftet wird, so trägt die Schuld daran ausschließlich die Gewalt⸗ politik Frankreichs. Gegen eine Politik mit solchen unheilvollen Folgen ruft der Reichsrat das Urteil der rechtlich Dentenden aller Länder an. Die bedrängten Volksgenossen am Rhein und Ruhr aber versichert er seiner tätigen Hilfe. Er ist gewiß, daß sie in Besonnenheit und Würde ausharren werden bis zum Tage der Be⸗ freiung.“ (Beifall.)

Mit der Errichtung einer Abrechnungsstelle im Scheck⸗ verkehr bei der Reichsbankstelle in München⸗Gladbach erklärte sich der Reichsrat einverstanden, ebenso mit der Satzungs⸗ änderung der rheinisch⸗westfälischen Bodenkreditbank in Köln, wonach der bisherige gemischte Betrieb in den Betrieb einer reinen Hypothekenbank umgeändert wird. Angenommen wurde eine Verordnung, wonach die Zuschläge zu den Eichgebühren auf das Sechshundertfache des Friedensbetrages festgeest werden. Die Regierung hatte in ihrer ursprünglichen Vorlage nur das Dreibunbertsache gefordert.

Eine Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur des Woh⸗ nungsbaues will die bisherige Wohnungsbauabgabe ver⸗ fünfzehnfachen. Von den fünfzehnhundert Prozent des Nutzungs⸗ werts sollen 750 Prozent an die Länder und 750 Prozent an die Gemeinden fallen. Ferner soll künftig immer zu Be⸗ ginn eines neuen E die Reichsregierung im Einvernehmen mit dem Reichsrat und dem zuständigen Ausschuß des Reichstags die Abgabe neu festsetzen, also, wie nach der bisherigen Entwicklung zu erwarten ist, erhöhen können, wodurch der bisherige umständliche Weg der Gesetzgebung vermieden wird. Die Ausschüsse haben sich mit diesen Bestimmungen der Vorlage einverstanden erklärt. Bezüglich des sogenannten Ausgleichsfonds kam ein Kompromiß mit der Reichsregierung dahin zustande, daß die Reichs⸗

zworden sind und d

Eintragung in Deufschland in fremder Währung erfolgte. Nun schweben mit den niederländischen Banken Verhandlungen über Fragen der Tilgung, Stundung usm Zur Erleichterung dieser Verhandlungen soll die Möglichkei gegeben werden, diese Hypotheken in eine andere Währun umzuwandeln, aber nur dann, wenn die Verhandlungen des Schutzvereins, der sich zu diesem Zweck gebildet hat, mit den ausländischen Banken Erfolg versprechen.

Die Entschädigung der Schöffen, Geschworene und Vertrauenspersonen wurde den Zeitverhältnissen ent⸗ sprechend zum drittenmal erhöht. Unter anderem wurde die Mindestgrenze des entgangenen Arbeitsverdienstes von 130 au 425 die Stunde ee.

Heute Nachmittag trat der Reichsrat wieder zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüss für Volkswirtschaft, für Rechtspflege und für innere Verwaltung sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Ver⸗ kehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichsweh rangelegenheiten und für Seewesen Sitzungen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Steuerausschuß des Reichstags faßte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in seiner gestrigen Sitzung zu § 52 a des Landessteuergesetzes eine Entschließung, kvelche die Reichsregierung ersuchte, sobald die Verhältnisse es irgend gestatten, durch ein Gesetz die Zuschüsse an Länder und Gemeinden auf Grund dieses Paragraphen allmählich herabzusetzen und bei Erlaß der „Ausführungsverordnung“ auf möglichste Sparsamkeit hinzuwirken. Eine Anzahl weiterer Aende⸗ rungen des Landessteuergesetzes wurde entsprechend der Vorlage nach kurzer Aussprache unverändert angenommen, damit waren die Ab⸗ änderungen des Landessteuergesetzes erledigt.

Es folgte die Beratung der Abänderung der Zuweisungen an die Gemeinden aus der Einkommensteuer (Art. 11). Die Vorlage sieht vor, daß vom Aufkommen der Einkommensteuer in den Rechnungsjahren 1920 und 1921 die Länder zwei Drittel und 1922 drei Viertel erhalten sollen. Abg Scholz (D. Vp) bean⸗ tragte, auch schon für 1921 drei Viertel des Aufkommens den Ländern zu überweisen. Ministerialdirektor Popi t wandte sich dagegen, auf diese Weise ein Loch im Haushalt der Länder und Gemeinden, das erst später entstanden ist, zuzustopfen. Der Ausschuß nahm den Antrag Scholz an. 8

Art. V sieht vor, die Umsatzsteuer von 2 vH auf 2 ½ vH zu erhöhen. Abg. Kahmann (Soz.) beantragte, diesen Artikel

Inlandsverkehr mit Zucker im November 1922.

„Derr ausländische, betreffs der Zuckersteuer gemäß Artikel II des Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 8. April 1922 RGBl. I1 S. 388) und § 17 der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes von demselben Tage (RGBl. I S. 449) behandelte Zucker t mit nautischen Ziffern nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.

Preußen.

Der evangelischen Kirchengemeinde Afferde in Kreise Hameln wird hierdurch auf Grund des Gesetzes von 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht ver⸗ liehen zur Erweiterung des Friedhofs einen Teil der in der Gemarkung Afferde belegenen Fläche Kartenblatt2 Parzelle 486/132 (Grundbuch Band 5 Blatt 167) im Wegt der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreihht mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 8. Januar 1923. * Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

u streichen und dafür den Gemeinden 10 vH der Kohlensteuer für fest umrissene Zwecke verfügbar zu machen. Abg. Keinath (Dem.) erbat von der Regierung zahlenmäßige Unterlagen über die finanziellen Wirkungen des Antrags. Abg. Scholz (D. Vp.) wies darauf hin, daß der sozialdemokratische Antrag erhebliche Mitte des Reichs den Gemeinden zur Verfügung stellen würde; ob die Reichsfinanzen eine solche Feseee en zuließen, sei eine andere Frage. Reichsfinanzminister Dr. Hermes verneinte diese Frage. Ohne Erhöhung der Umsatzsteuer von 2 % auf 2 ½ % sei eine solche Ueberweisung nicht möglich, der Reichsetat würde einen Fehlbetrag von mindestens 1,2 bis 1,4 Billionen aufweis

so daß weitere Belastungen des Reichsetats ohne neue Mitt nicht möglich wären. Jetzt würde der Ertrag der Umsatz⸗ steuer bei 2 % mit 246 Milliarden angenommen, davon 5 % fur die Gemeinden, mache 12,8 Milliarden, bei 2 ½ % erziele di Umsatzsteuer 320 Milliarden und 25 % für die Gemeinden, gleich 80 Milliarden. 10 % der Kohlensteuer würde 90 Milliarden aus⸗

regierung sich mit 10 auf den Kopf der Bevölkerung begnügt. Ferner wird bestimmt, daß höhere Zuschläge für Räume erhoben werden können, die nicht Wohnzwecken dienen, insbesondere also auch für Bars und Schankwirtschaften aller Art.

In der Vollsitzung erklärte der bayerische Gesandte von Preger, daß Bayvern die Erhöhung der Abgabe in der Höhe der Vorlage für nicht mehr tragbar halte. Er beantragte, im ganzen nur 750 vH einzusetzen. Dieser Antrag fand nicht die genügende Unterstützung, und dasselbe Schicksal hatte ein Antrag Bremens, als Höchsimch 1000 vH zu setzen.

Die Vorlage wurde nach den Ausschußbeschlüssen an⸗ genommen. Die erhöhte Abgabe soll vom 1. Januar 1923 ab bezahlt werden. 1G

Berlin, den 27. Dezember 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. ““ J. V.: Scheidt.

Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr gesetzt worden gegen Entrichtung der Zuckersteuer G

steuerfrei

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (R¹GBl. S. 603) abe ich 1. dem Schankwirt Adolf Drasdo in Berlin, Ilt Moabit 133, 2. dem Schankwirt Waldemar Rieß n Berlin, Markgrafenstraße 22, durch Verfügung vom heutigen age den Handel mit Gegenständen des täglichen

andere kristallisierte sowie flüssige

Zucker (Verbrauchs⸗

zucker)

Zuckerabläufe, 8 2 fester Rübensäfte 9 cker

und andere —* Stärke⸗ (ohne das Zucker⸗ Gewicht zucker

zuckerhaltige Waren Zuckerabläufe

Gewicht des darin ent⸗ haltenen Zuckers

b) vergällt (ohne das Gewicht des Vergällungs⸗ *

8

Gesamt⸗ gewicht

lösungen sowie Mi des Ver⸗ Erzeugnisse

a) un⸗

vergällt

mittels) 8

d 2

mitte (L. 8)

7509 1 348 832 1 27 762

26 047 2707 725 590 259 214 54 030 1 583 099 1 200 3 445

Sept. bis 30. Nov. 1921 77 976 2 869 841 2 400 36 454

Berlin, den 11. Januar 1923.

Im November 1922 ... Vom 1. Sept. bis 30. Nov. 1922

Im November 1921l .

Vom

a 44 422 452 80 742 453

5 939

21 750 15

Statistisches Reichsamt.

13 141

49 537

102 82

228 206

109 105

548 493

370 586 16 799 563 493 44 014 305 287 118

487 725 118

Delbrück.

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im November 1922 im Betriebsjahr 1922/23.

und mutmaßliche Ergebnisse

wnareee.

Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben verarbeiten

Landesfinanzämter

Verarbeitete Rübenmenge

im November 1922

vom

September

1 bis 30 Föhember

1922

Mutmaßlich bis zum Schluß des Betriebsjahrs

noch

verarbeitende Rübenmenge

zu

Im ganzen werden mutmaßlich verarbeitet

dz

Königsberg

Stettin

Oppeln

Breslau

Brandenburg..

Mecklenburg⸗Lübeck 1

Schleswig⸗Holstein und Hannover

Münster und Cassel..

Düsseldorf und Köln

L1.4“*“

Thüringen, Dresden und Leipzug .

S Würzburg, Stuttgart, Karlsruhe und Darm⸗ a 14“ 2

n

a

0 . .b9 » T0οο ee

2 28ùSen

nnRn5ͤ5b 55 5 eͤ5 55 5. 6e—

2 6Zö1ö 9 0

339 895 2 065 609 1 266 285

403 613 2 707 190 1 914 591

7 025 241 11 666 191

1 911 353 1 504 088 7 455 285 1

2 220 055

2 469 026 1 954 418 2 010 332

752 398 2 589 343

21 498 038

1 424 148 2 529 061

640 688

1 382 995

1 147 123 5 383 491

2 385 409 752 500

3 952 163 373 891

1 267 000 11 440 883 678 764

3 842 800

044 301

4 090 185 3 061 714 17 049 682 4 854 435 2 706 918 15 962 495 1 126 289 3 856 343 32 938 921 2 102 912

6 371 861

Zusammen.. ¹) vm November waren sämtliche Fabriken, zum 30. November die Rübenverarbeitung beendet.

Berlin, den 11. Januar 1923. 2

¹) 263

40 116 106 6

1 918 349

33 247 707

Statistisches Reichsamt. Delbrück.

95 166 056

die Rüben im Betriebsjahr 1922/23 verarbeiten, in Betrieb. „Davon hatten 10 Fabriken

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1

des Reichsgesetzblatts Deil II enthält

eine Verordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 19. Dezember 1922,

eine Verordnung 27. Dezember 1922,

eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militär⸗ tarifs für Eisenbahnen, vom 23. Dezember 1922,

eine Bekanntmachung über Ferschrag einer Abrechnungs⸗ stelle im Scheckverkehr vom 22. Dezember 1922,

eine Bekanntmachung über Errichtung einer Abrechnungs⸗ stelle im Scheckverkehr vom 29. Dezember 1922, und f

eine Strom⸗ und Schiffahrtspolizeiverordnung für die westdeutschen Kanäle vom 29. Dezember 1922.

Berlin, den 12. Januar 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krü

zur Eisenbahnverkehrsordnung vom

Die von heute des Reichsgesetzb

eine Verordnung gebühren vom 5. Janu eine Verordnung zur Aenderu gebühren vom 5. Januar 1923, eine Verordnung zur Aenderun

ab

vnmevemr.

latts TeilI enthält

gebühren vom 5. Januar 1923,

eine Verordnun

5. Januar 1923,

eine Verordnung vom 5. Januar 1923, eine Verordnung zur vom 5. Januar 1923 und

eine Verordnung zur Aenderung der Anweisung für den 9

zur Aenderung der gesetzlichen P vur g gesetzlichen P

Funktelegraphendienst vom 5. Januar 1923.

Berrlin, den 12. Januar 1923.

„Gesetzsammlungsamt. Krüer.

zur Ausgabe gelangende Nummer 3

g zur Aenderung der Postordnung vom zur Aenderung der Postscheckordnung Aenderung der Telegraphenordnung

ost⸗ ng der gesetzlichen Postscheck⸗ g der gesetzlichen Telegraphen⸗

Der Minister des Innern. O1X““

Finanzministerimmu. Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskase

Grimmen in Franzburg, Regierungsbezirk Stralsund, ist a besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zum 1. Januar d. J. sind versetzt worden: der Oberregierungs⸗ und Gewerberat, Geheime Regierungs⸗ rat Dr. Czimatis von Berlin nach Düsseldorf, der Regierungs⸗ und Gewerberat Wenzel von Köln nach Berlin, der Regie⸗ rungs⸗ und Gewerberat Schumacher von Stettin nach Köln, der Gewerberat Dr. Schürmann von Füens gt a. O. nach Stettin zur Wahrnehmung der Stelle des Regierungs⸗ und Gewerberats bei den Regierungen in Stettin und Stralsund, der Gewerberat Schalk von Küstrin na rankfurt g. 0. unter Verleihung der Stelle eines gewerbetechnischen his⸗ arbeiters bei der Regierung daselbst, der Gewerbeassessor Gut⸗ mann von Osnabrück nach Küstrin zur Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamts dortselbst. . Der Regierungs⸗ und Gewerberat Wenzel in Berlin ist zum Oberregierungs⸗ und Gewerberat, der Gewerberct Dr. Schürmann in Stettin zum Regierungs⸗ und Gewerberat, der Gewerbeassessor Dr.⸗Ing. Kremer in Düsseldorf zum Gewerberat ernannt worden. 6

Zum 1. März d. J. sind versetzt worden: die Gewerberäte Müller von Breslau nach Düsselderf,

Wittgen von Düsseldorf nach Wiesbaden und Was muht von Wiesbaden nach Breslau unter Verleihung der Stelen von gewerbetechnischen Hilfsarbeitern bei den Regierungen in Düsseldorf, Wiesbaden und Breslau, der Gewerberat Graefe von Forst nach Goslar, der Gewerbeassessor Steinert von Breslau nach Görlitz zur Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamts Görlitz II. Zum 1. April d. J. sind versetzt worden:

der Gewerberat Dr. Neitzel von Minden 5 Bersi zur Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamts Schöne erg⸗Vil mersdorf, der Gewerberat von Sangerhausen 5 Wandsbek, der Gewerberat Vogt von Paderborn ug Minden, der Gewerberat Pasch von Berlin⸗Mariannenplat nach Oppeln unter Verleihung der Stelle eines gewerbe⸗ technischen Hilfsarbeiters bei der Regierung in O eln der Gewerberat Möbius von M.Gladbach nach Pader⸗ born, der Gewerberat Holtmann von Oppeln nach Recklinghausen sowie die Gewerbeassessoren Dr. Draeger von Cassel nach Berlin, Valentin von Düsseldorf nach Sanger⸗ hausen, Janke von Köln nach M.⸗Gladbach und Göhler von Dortmund nach Beuthen zur Verwaltung der Gewerbeaufsichte⸗ Fmnter Berlin⸗Mariannenplatz, Sangerhausen, M.⸗Gladbach und

seuthen. Die Gewerbeassessoren Lorenz aus Berlin, Pannek aub Potsdam und Dr. Becker aus Berlin haben die Gewerbe⸗ assessorprüfung bestanden und sind den Gewerbeaufsichtsämten Berlin⸗Am Urban, Potsdam und Pankow⸗Reinickendorf ale Hilfsarbeiter überwiesen worden.

Ministerium des Innern.

Auf Grund der 14 Abs. 2, 8 Ziff. 1. 7

Ziff. 2. des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. vn 19l

wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb nersagt.

Berlin, den 8. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

11“

8 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger bersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) sabe ich dem Konditor Gustay Hörner in Berlin, uguststraße 50, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ uverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 5. Januar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung. Dem Fuhrmann Friedrich Keltermann, Köln⸗Kalk, Niessenstraße 23, wird auf Grund der Verordnung vom 23. September dold, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Brenn⸗, Heiz⸗ und Leuchtstoffen aller ÜArt untersagt. Die Kosten des Verfahrens, insbesondere die⸗ senigen für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungsbeschlusses, jat Keltermann zu tragen. Köln, den 28. Dezember 1922.

Der Oberbürgermeister.

Bekanntmachung. 3

e Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. 8. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. No⸗ rember 1922, betreffend die Verleihung des S. srechts an die irma Chemische Fabrik Buckau⸗Werk, Ammoniaksodafabrik in Staß⸗ satt für die Ablagerung von Schlammrückständen, durch das Amts⸗ att der Regierung in Magdeburg Nr. 49 S. 307, ausgegeben am em 4 Dezember 1922.

„,72. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. No⸗ üinber 1922, blaß den, Vie Verleihung des Enteignungsrechts an die leberlandzentrale Helmstedt, Aktiengesellschaft in Helmstedt, für den diu einer elektrischen Fernleitung von Harbke über Ohlendorf nach Mer, durch die Amtsblätter 1 der Regierung in Magdeburg Nr. 50 S. 317, ausgegeben am 6. Dezember 1922, und der Regierung in Hildesheim Nr. 49 S. 245, ausgegeben am 9. Dezember 1922; 8 e⸗

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. bnder 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die vlabtgemeinde Osnabrück für die Errichtung einer Flußbadeanstalt 1 der Nette, durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück

150 S. 249, ausgegeben am 16. Dezember 1922.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

der gestrigen öffentlichen Sitzung des Reichsrats,

se unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Oeser

nen ond, nahm vor Eintritt in die Tagesordnung der Ver⸗

üchte Freußens, Staatssekretär Göhre laut Bericht des „Nach⸗ enbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ das Wort 8

In

Währung zu.

Der Reichsrat beschäftigte sich hierauf mit der Abänderung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaft⸗ liche Notlage der Presse. Die Vorlage will die sogenannte Helsagühe der Waldbesitzer von ½ vH auf 1 ½ vH erhöhen.

ie Ausschüsse haben die Vorlage angenommen.

Namens der sächsischen Regierung beantragte Ministerialdirektor Graf von Holtzendorff, die Holzabgabe zunächst nur auf 1 vH zu erhöhen. Zur Begründung führte er an, daß die Holzabgabe in ihrem Ertrage vorläufig noch nicht genau übersehen werden könne, aber man könnte damit rechnen, daß es sich um große in die Milliarden gehende Beträge handeln werde. Darum sei die sächsische Regierung der Ansicht, daß man sich zunächst mit einer Verdopplung begnügen könne. Der preußische Provinzialvertreter Minister a. D. Trott zu Solz erklärte im Namen einer Anzahl von Provinzialvertretern die Zustimmung zu dem sächsischen An⸗ trage, weniger aus den vom Vertreter der sächsischen Regierung vorgetragenen Gründen, sondern wegen des Wunsches, daß in nicht allzulanger Zeit eine neue Vorlage über den ganzen Gegenstand gemacht werde. Durch die jetzige Vorlage würde der damit verfolgte Zweck nicht in vollem Maße erreicht, und es gäbe andere Wege, auf denen der Zweck besser erreicht werden könne. Der hessische Ge⸗ sandte von Biegeleben hegte Bedenken wegen der Haltung des Reichstags, der vielleicht ein ganz anderes System einführen werde, indem er z. B. die Lieferung von verbilligtem Holz verlange, was für die Waldbesitzer noch viel unangenehmer wäre. Es wäre ihm erwünscht, wenn die Reichsregierung sich darüber äußern würde, ob sie gerade auf ihren Vorschlag mit den 1 ½ vH besonderes Gewicht lege. Ein Vertreter des Reichswirt⸗ schaftsministeriums bat dringend, die Vorlage in der vor⸗ gelegten Form anzunehmen und die Frage der Verbilligung des Folies nicht damit zu verquicken. Es gelte, der Presse möglichst schnell und in möglichst ausreichendem Maße zu helfen, und man würde es in der Presse und in der Oeffentlichkeit nicht verstehen, wenn man die nächst⸗ Uiegende Hilfe verweigerte. Nach Auffassung des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums würde eine Erhöhung nur um ¼ vH nicht ausreichen, um der Presse in dem unbedingt not⸗ wendigen Maß zu helfen. Der braunschweigische Vertreter Boden erklärte es für irrtümlich, daß diejenigen, die dem sächsischen Antrag zustimmten, nicht geneigt wären, der Presse zu helfen. Ueber kurz oder lang werde eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen erforderlich sein, aus der Erwägung heraus, daß nicht ein einzelner Erwerbsstand für die Unterstützung der Presse über ein gewisses Maß hinaus einseitig in Anspruch genommen werden dürfe. Minister a. D. Trott zu Solz erklärte, daß gerade durch die

ustimmung zu dem sächsischen Antrag er und eine Anzahl anderer E“ erreichen wollten, daß die Prüfung der Frage der Feö beschleunigt werde. Durch die jetzige Vorlage könne, o wiederholte Redner, der Presse nicht in erforderlichem Maße ge⸗ holfen werden, er sei aber bereit, eine Verdopplung der Holzabgabe zu bewilligen, um wenigstens vorderhand helfen zu können.

Der Antrag Sachsens, die Holzabgabe nur zu verdoppeln, wurde mit 37 gegen 29 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten: das Preußische Staatsministerium, die Vertreter von Berlin, Westpreußen⸗Posen, Provinz Sachsen, Westfalen, Baden, Hessen, Hamburg, Oldenburg, Bremen, Lippe, Lübeck, Schaumburg⸗Lippe. Vertreter von Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Nieder⸗ schlesien, Oberschlesien, Schleswig⸗Holstein, Hannover, Rhein⸗ provinz, Provinz Hessen⸗Nassau, Bayern, Freistaat Sachsen, Württemberg, Thüringen, Mecklenburg⸗Schwerin, Braunschweig, Anhalt, Mecklenburg⸗Strelitz, Waldeck. Im übrigen wurde die Vorlage mit der Abänderung des sächsischen Antrags an⸗ genommen.

Der Reichsrat stimmte dem Gesetzentwurf über die Ein⸗ tragung von Schiffspfandrechten in ausländischer Es handelt sich dabei im wesentlichen um Hypotheken, die von niederländischen Schiffsbanken hergegeben

Für den sschfischen Antrag stimmten die

machen. Die Kohlensteuer sei aber in ihren Erträgen so fluktuierend daß man darauf die Finanzen der Gemeinden nicht aufbauen könne. Nach weiterer Erörterung darüber, ob zugunsten der Ge⸗ meinden die Umsatzsteuer auf 2 ½ % zu erhöhen sei oder den Ge⸗ meinden 10 % der Kohlensteuer gemäß dem sozialdemokratischen Antrage zu überweisen seien, wurde die Beratung dieser Frage aus gesetzt, um darüber eine Verständigung zwischen den Parteien un mit der Regierung herbeizuführen. Sodann führte der Ausschuß di erste Lesung der Vorlage zu Ende. 1 Der Reichstagsausschuß für Beamten⸗ angelegenheiten beschäftigte sich gestern mit einer Anzahl von Ergänzungen der Besoldungsvorschriften. G Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurden gestern zunächst die Maßnahmen zur Verbilligung der Bau⸗ stoffe besprochen. Es handelte sich um den seinerzeitigen Beschluß des Wohnungsausschusses vom Dezember vorigen Jahres, in dem die Reichsregierung ersucht worden war, auf die Länder und Gemeinden einzuwirken, den gemeinnützigen Wohnungsbau durch verbilligte Be⸗ reitstellung von Baubolz aus staatlichen, kommunalen und privaten Waldungen zu fördern und die Preisfestsetzung für die übrigen Bau⸗ stoffe (Zement, Kalk, Ziegel, Glas usw.) durch zweckmäßige Maß⸗ namen zu beeinflussen. G 1 Der Vertreter der Reichsregierung führte aus, daß

das Reich zwecks Verständigung über die vom Reichstagsausschuß beabsichtigten Maßnahmen mit den Landesregierungen dauernd in Verbindung geblieben sei. Mecklenburg⸗Schwerin habe mitgeteilt, daß für 1923 für Bauholz 7000 Festmeter zum Satze von 50 vH eines monatlich festzustellenden mäßigen Marktpreises zur Verfügung gestellt werde. Das Land Waldech erklärte sich ebenfalls bereit, Bau⸗ holz für die Zwecke des Wohnungsbaues zur Verfügung zu stellen und auf Antrag eine Ermäßigung bis zu 20 vH im Preise zu gewähren Thüringen versprach nach Beibringung des Nachweises Bauholz 1500 bis 2500 je Festmeter und im Höchstsall 25 Festmete für den Bau von Häusern mit einer Wohnung abzugeben. Zur Er leichterung der Einfuhr von Holz sei Ende Dezember der autonome Zolltarif auf den vertraglichen Satz zurückgeführt worden. Damit werde die Einfuhr von Schnittholz voraussichtlich eine weitere Er⸗ höhung erfahren. Auch auf dem Gebiete der Tarifpolitik ließe sich event, eine Verbilligung des Holzes erreichen. Aus der Mitte des Ausschusses wurde verschiedentlich betont, daß diese Maßnahmen keinesfalls ausreichen, um der ungeheuren Wohnungsnot steuern zu können. Abg. Obermeyer (8”2 verlangte Einsetzung eines Kommissars, dem die betreffenden Ministerialressorts unterstellt werden sollten. Abg. Behr (Dem.) warnte vor der Schaffung eines neuen bürokratischen Apparats. Der Vertrete des Reichswirtschaftsministeriums gab folgende Er klärung ab: Um noch vor der Bauperiode zu einem greifbaren Resultat zu kommen, sei das Reichswirtschaftsministerium über die Verbilligung der Baustoffe in direkte Verhandlung mit den betr Industriezweigen eingetreten. Ueber die Verhandlungen in Zement und Kalk hoße das Reichswirtschaftsministerium näheres bereits in nächster Zeit, vielleicht schon in kommender Woche im Ausschu bekanntgeben zu können. Hinsichtlich der Ziegelindustrie sei in der

leichen Frage eine 8n; auf den 3. Februar in Berlin an raraven; worden, an der sowohl die Länder, Bezirkswohnungs kommissare wie die Ziegelindustrie selbst beteiligt sind Ie dieser Sitzung werde sowobl die Preisfrage wie die mengenmäßige

erteilung und die Kohlenzuteilung besprochen werden. Eine Ver⸗ knüpfung dieser Verhandlungspunkte sei absichtlich herbeigeführ worden. Eine frühere Anberaumung dieser Sitzung sei nicht möglich gewesen, da, um ein Resultat in diesen Verhandlungen zu erzielen ein ungefährer Ueberblick über den künftigen Baumarkt bereits gegeben sein müsse. Die Verhandlungen über die Wohnungs⸗ abgabe würden zu diesem Eee wohl so weit ge⸗ fördert sein, daß dieser Ueberblick vorliege. Das Reichswirtschafts⸗ ministerium sei bemüht, diese Verhandlungen in der kürzesten Frist zu führen und zu einem Abschluß zu bringen. Abg. Korthaus (.) erklärte, daß in den letzten Jahren versucht worden sei, den Wohnungsmangel durch Zwangsmaßnahmen zu heben. Auf die Herstellung neuer Wohnungen sei nicht genügend Gewicht