1923 / 17 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jan 1923 18:00:01 GMT) scan diff

sehr merkwürdig, daß dieses erste Reformwerk Preußen über die längst geklärte Frage der Uebertragung der Polizei mit Ausnahme der Sicherheitspolizei an die Kommunen so vorbeigeht und den vorsintflutlichen Standpunkt des Dogmas der staatlichen Polizeihoheit abermals bekräftigt. Die Streit⸗ frage, ob Magistrat⸗, ob Bürgermeistereiverfassung, entscheidet der Entwurf theoretisch zugunsten der letzteren. Ich teile diese Vor⸗ liebe für die Bürgermeistereiverfassung insoweit, als die kollegiale Verfassung schwerfälliger ist, andererseits aber prägt sich in der Magfistratsverfassung das Prinzip der Selbstverwaltung am dealsten aus. Daß Stein mit dem „Eigentümer“ nicht nur den Plutokraten und Schieber meinte, wird vielleicht auch Herr Katz anerkennen; heute ist tatsächlich dieser Steinsche „Eigentümer“ in den Kommunen nicht mehr von ausschlaggebender Bedeutung. Wenn schließlich die Staatsregierung und der Minister die Gemeinden als Organe des Stvats zur Ausführung von Staatsaufträgen be⸗ zeichnen und ihnen damit das eigene Leben sozusagen absprechen, 8 müssen wir vom demokratischen Standpunkt, wie gesagt, Ein⸗ spruch erheben. Ich wiederhole, das Schlimmste am Entwurf ist, daß stückweise vorgegangen werden soll mit dem Reformwerk; geht es nicht mit der einheitlichen Reform, so sollte sich der Landtag mit der Verabschiedung des Entwurfs nicht übereilen. Neuwahlen der Kommunalvertretungen können auch ohnedies durch ein Notgesetz im Frühjahr vorgenommen werden. (Lebhafter Beifall bei den Demokraten.)

Abg. . (Soz.): Wir werden alles daransetzen, um das, was die Revolution vom 9. November gebracht hat, bis in die untersten Zellen des Staates durchzusetzen. Die beiden Entwürfe gehen dem Kampfe zwischen dem Alten und dem Neuen geflissentlich aus dem Wege. Um so trauriger ist es, daß diese Entwürfe von einem soztraldemokratischen Minister vertreten werden müssen. (Abg. Katz [Komm.]: Müssen?) Jawohl, müssen! Denn die Re⸗ gierung ist ein Kollegium. Wenn die Revolution uns nicht das allgemeine gleiche Wahlrecht gebracht hätte, dann wäre es in diesen beiden Entwürfen wahrscheinlich gar nicht enthalten ge⸗ wesen. (Abg. Katz [Komm.]: Ist ja gar nicht darin enthalten!) Die einschränkende Bedingung der sechsmonatigen Ortsansässigkeit trifft ja am schwersten die Arbeiterschaft, und von dieser am meisten die Saisonarbeiterschaft. (Sehr richtig! links.) Der Redner wendet sich serner gegen die Emrichtung von Wahlbezirken. Die Meinung des Volkes muß unverfälscht, ungehemmt zum Aus⸗ druck kommen. Durch die Einrichtung einer zweiten Kammer, durch den Magistrat, wird die Volksmeinung verfälscht. Daher ist die Eböö die den Wählern auch die Ver⸗ antwortung der Verwaltung zuweist, hier das Gegebene. (Sehr richtig! links.) Die Fraktionen werden dann ihre Anträge so ein⸗ richten müssen, daß sie in der Praxis auch durchführbar sind. Wenden müssen wir uns aber gegen das alleinige Recht der Dezernatsverteilung durch den Bürgermeister: dabei müssen die Stadtverordneten mitwirken können. Die zwölfjährige Wahlzeit

r Bürgermeister müßte wesentlich gekürzt werden. Auch muß das Recht der Wahl von Beamten auf mehr Beamte ausgedehnt werden. Die Bestimmung, daß der Leiter einer Gemeinde schon von 15 000 Einwohnern oder ein anderes Mitglied der Gemeinde⸗ verwaltung die Befähigung zum Richteramt 5 muß, wird geradezu zur Karikatur. Wir wollen durchführen, daß auch in den kleinsten Gemeinden alle Macht vom Volke ausgeht. (Beifall links.)

Abg. Schüling (Zentr.) bedauert, daß der Entwurf der Landgemeindeordnung nicht früher vorgelegt worden ist. bespricht das Bürgermeistersystem, das von verschiedenen Provinzen gabgelehnt wurde. nicht haben will, die Landbürgermeisterei auf⸗ zwingen lassen. 2 werden. Er darf nirgendwo eine solch unwürdige Rolle bhe⸗ wie bisher im Rheinlande. Den Gemeinden müßte es

istehen, einen Ehrenbürgermeister zu wählen. Dem Ober⸗ frcbencen darf es in keinem Falle zustehen, gegen den Willen

Bürgermeistereivertreter einen kommissarischen Bürgermeister 8 entsenden. Das Heer der Berufsbeamten muß auch in den Landbürgermeistereien vermindert werden, es darf durch Ein⸗ führung der Landbürgermeisterei nicht zu sehr vermehrt werden. Die Eingemeindungsfrage muß im Ausschusse gründlich rüft werden. Gegen den Willen einer Gemeinde darf diese nicht ein⸗ gemeindet werden. Eventuell solle der Volksentscheid herbeigeführt, werden. Das Zentrum wird im Ausschusse mit allem Eifer an die Beratung der Landgemeindeordnung herangehen mit der festen Absicht, genau darauf zu achten, daß die Selbstverwaltung auch auf dem Lande zu 18 Recht kommt; denn die Landbewohner sind der Städte. (Beifall im Zentrum.) 1 Abg. Dr. von Kries (D. Nat.): Ich möchte mich dem Zweifel anschließen, ob es notwendig war, jetzt diese Vorlagen zu machen. Meine Freunde stimmen darin mit der Regierung überein, daß die Stellungen der Regierungspräsidenten aufrechterhalten werden sollen. Von entscheidendem Einfluß auf die Lage der Gemeinden ist die Finanzfrage. Erst wenn ihnen wieder das Recht

ggeben wird zu Einkommensteuerzuschlägen, wird wieder das rechte Füenworeet n.üht einkehren. Mit der Gleichmacherei für Stadt und Land wird in den Vorlagen zu weit gegangen. Manchmal ist man zweifelhaft, ob man einen Paragraphen der Städte⸗ oder Landgemeindeordnung liest. Schematische Gleich⸗ macherei ist überhaupt ein Fehler unserer Tage. Man muß die verschiedenen wirtschaftlichen Momente in Stadt und Land doch berücksichtigen. Gegen die Erweiterung der Einrichtung der Land⸗ bürgemeistereien haben wir Bedenken. Wenn sie sich auch seit hundert Jahren in Rheinland und Westfalen bewährt haben, so ist das noch kein Grund, sie auch in anderen Provinzen ein⸗ zuführen, namentlich im Osten. Sie bedeuten eine neue große Last für das platte Land. (Sehr wahr! rechts.) An die Stelle der ehrenamtlichen Verwaltung wird ein neues Beamten⸗ heer treten. Alles in allem genommen glaube ich nicht, daß meine Freunde sich mit den Bestimmungen über die Landbürgermeistereien einverstanden erklären werden. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Staat ein Aufsichtsrecht gegenüber den Gemeinden unter keinen Umständen entbehren kann. Auf der andern Seite muß dem ein starker Rechtsschutz gegenüberstehen. Der Entwurf be⸗ friedigt uns in dieser Hinsicht nicht. Wir sind auch durchaus für die Gleichstellung von Magistrat und Stadtverordnetenversamm⸗ lung. Die Eingemeindungsfrage sollte besser in einem besonderen Gesetzentwurf geregelt werden Das passive Wahlrecht sollte an die Bedingung eines mindestens einjährigen Aufenthaltes von den einzelnen Gemeinden geknüpft werden können. Neuwahlen müßten unbedingt im Frühjahr dieses Jahres kommen. Wir wünschen unter allen Umständen ein Notgesetz, wenn die Städte⸗ und Gemeinde⸗ ordnung bis Ende März nicht verabschiedet werden kann.

Abg. von Eynern (D. Vp.): Man sollte zunächst einmal ab⸗ warten, wie sich die bisher getroffenen Aenderungen in der Gemeändeverwaltung auswirken werden: es muß zunächst eine gewisse Ruhe auf diesem Gebiete eintreten; man braucht jetzt nichts zu überstürzen bei der Anpassung an die neuen Zeitverhältnisse. Gegen das Recht der Regierung, Stadtverordnetenversammlungen aufzulösen, sollte man nicht immer den Abgeordneten Miquel an⸗ führen, man sollte ihn nach seinem Tode wenigstens in Ruhe lassen. Er hat sicher auch einmal das Gegenteil gesagt; er ist eben, als Nationalliberaler, mit der mitgegangen. Wenn zum Beispiel eine Stadtverordnetenversammlung in ihrer Mehr⸗ heit auf dem Standpunkte stünde es sei das beste, die Arbeiten der Versammlung durch eindringende Demonstrationszüge nach dem Programm Katz zu stören, zu sabotieren, so wäre Miquel sicher für das Auflösungsrecht eingetreten. Vom Standpunkt des Berufsbeamten begrüße ich es, daß der Entwurf einige Regeln für die Befähigung des Bürgermeisters aufstellt. Er ist in dieser Hinsicht noch verbesserungsbedürftig. Das Bestätigungsrecht ist heeute noch notwendiger als früher. Es ist zu begrüßen, daß der Bürger durch die unbesoldeten Magistratsmitglieder auch Einfluß auf die Verwaltung bekommt. Aus dem Grunde können wir die unbesoldeten Stadträte in den großen Städten nicht entbehren. Damit hängt die Forderung der Dezentralisation in der Ver⸗ waltung der großen Städte zusammen. Es ist nicht angängig,

des Freistaates

schiedenen gewährleisten.

Redner

Das Zentrum wird keiner Provinz, die die der Sitzungen der;:

Die Stellung des Gemeindevorstehers muß aus⸗

gerade so reif für die Selbstverwaltung wie die Bewohner

Errichtung von Betriebskrankenkassen nicht mindestens fünftausend

die Aufgaben des Staates mit denen der Städte völlig gleich⸗ zusetzen: beide haben gegebenenfalls auch einmal entgegengesetzte Interessen. Da muß der Staat ausgleichend wirken. Die öffentlich⸗ rechtlichen Angelegenheiten müssen für die Städte die Hauptsache bleiben; es ist nicht ihre Aufgabe, ihren Bürgrn auf geschäftlichem und gewerblichem Gebiete Konkurrenz zu machen. Daher müssen wir noch schärfere Hemmungen gegen die Kommunalisierungen über ihre natürlichen Aufgaben hinaus fordern. Die Gewerbe⸗ freiheit darf nicht durch Ausschluß irgendeines Gewerbes von den Städten untergraben werden. Im übrigen müssen die Gesetze, die wir hier schaffen, immer nur den Rahmen bilden, der durch die Tätigkeit vernünftiger Menschen ausgefüllt werden muß. Nur durch Erziehungsarbeit in der Selbstverwaltung werden wir vor⸗ wärts kommen. (Beifall rechts.)

Das Haus vertagt sich. Nächste Sitzung Sonnabend, 11 Uhr. Schluß 514 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Reichstagsausschußfür Beamtenangelegen⸗ heiten wurde gestern unter dem Vorsitz des Abg. Deglerk (D. Nat.) vor Eintritt in die Tagesordnung laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgende Ent⸗ schließung gefaßt: 3

Der Reichstagsausschuß für Beamtenangelegenheiten nimmt mit tiefer Empörung von den Zwangsmaßnahmen fremder Be⸗ hörden gegen deutsche Beamte im Ruhrgebiet Kenntnis. Er be⸗ grüßt es mit Genugtuung, daß die Beamten entschlossen sind, sich durch keine Gewaltmaßnahmen vom Gehorsam gegen die ver⸗ sassungsmäßige Regierung abbringen zu lassen.

Der Ausschuß wird sich der Reichsregierung dafür ein⸗ setzen, daß den bedrängten Beamten jeder nur mögliche Schutz und Ersatz für Schaden jeder Art gewährt wird.

Der Vertreter der Reichsregierung trat dieser Ent⸗ schließung des Ausschusses bei und sagte zu, daß die Reichsregierung in ihrem Sinne handeln werde.

Alsdann wurde die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Beamtenräte fortgeführt. Zu einer längeren Diskussion führte die Frage, ob die Ruhegehaltsempfänger ebenfalls eine Vertretung in den Beamtenräten erhalten sollen. Ein diesbezüglicher Antrag des Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem.) wurde vom Antragsteller wieder zurückgezogen. Die Regierungsvertreter Preußens, Bayerns und Württembergs erklärten, daß die Ruhegehaltsempfänger nicht mehr Be⸗ amte seien, deshalb auch nicht in den Beamtenräten vertreten sein könnten. Auch die Behandlung des Wahlsystems für die Beamtenräte gab Anlaß zu weitgehender Erörterung. Insbesondere wurde betont, daß die persönlichen Interessen aller Beamten einer Dienststelle nicht immer die gleichen seien, sondern daß die persönlichen Interessen von verschiedenen Beamtengruppen oft auseinander, manchmal sogar gegen⸗ einander liefen. Als solche Interessengruppen könnten auftreten Beamte verschiedener Verwaltungszweige, die unter einem Dienst⸗ vorgesetzten vereinigt seien, männliche und weibliche Beamte sowie die Beamten der höheren, mittleren und unteren Besoldungsgruppen. nicht leicht, durch Gefetzesbestimmungen den ver⸗ Interessentengruppen eine ausreichende Vertretung zu Auf alle Fälle müßten aber die Minderheiten gegen Vergewaltigungen gesichert werden. Was die Anberaumung Beamtenräte anbetrifft, so herrschte im Ausschuß Uebereinstimmung darüber, daß die Sitzungen in der Regel und nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit stattfinden sollen. Dagegen wurde von der Linken ein Antrag des Abg. Morath (D. Volksp.) bekämpft, wonach das Einverständnis des Dienstvorgesetzten vor Anberaumung einer Sitzung eingeholt werden müsse, falls eine Sitzung aus dringenden Gründen während der Dienstzeit stattfinden soll. Die Abgg. Steinkopf (Soz.), Bender (Soz.) und Bräunig (Soz.) führten dagegen an, daß dann die Beamtenräte gewissermaßen zu den Dienst⸗ vorgesetzten in ein Abhängigkeitsverhattnis kämen, in dem es

völlig vom Wohlwollen der Dienstvorgesetzten abhinge, ob eine sehr wichtige Beamtenratssitzung stattfinden könne oder nicht. Der Aus⸗

sschuß entschied mit 12 gegen 11 Stimmen gemäß dem Antrage des Abg. Morath (D. VPp.), daß über Sitzungen des Beamtenrats,

die während der Dienstzeit stattfinden sollen, mit dem Dienst⸗

vorgesetzten eine Vereinbarung zu treffen ist. Insgesamt wurde das Beamtenrätegesetz in zweiter Lesung bis zum § 29 erledigt, also die Abschnitte über Aufbau und Geschäftsführung der

Beamtenräte zu Ende geführt. Die Frage der Schlich⸗ tungsausschüsse wurde den Verhandlungen des Ausschusses am kommenden Montag vorbehalten, weil zu dieser Sitzung der Reichsminister des Innern sein persönliches Erscheinen hat in Aus⸗ sicht stellen lassen.

Der Reichsausschuß für soziale Angelegen⸗ heiten setzte gestern die Beratung über die Notlage der Krankenkassen an Hand der Regierungsvorlage fort. Ministerial⸗ direktor Grieser legte im einzelnen dar, wie die Ortskrankenkassen vor Schädigungen durch die Errichtung von neuen Betriebskranken⸗ kassen bewahrt werden sollen. Betriebskrankenkassen müssen eine enügende Anzahl von Mitgliedern, mindestens tausend, haben, ihre Le cgaaen dürfen nicht geringer als die der Ortskrankenkassen sein, auch dürfe die Mitgliederzahl der Ortskrankenkassen nicht unter fünftausend durch die Errichtung pon Betriebskrankenkassen herabgehen. Abg. Karsten (Soz.) betonte, daß das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten gewahrt werden müsse. Man müsse aber verhindern, daß die Betriebskassen nur die kleinen Risiken übernehmen und die größeren Risiken den Orts⸗ krankenkassen überlassen, indem sie bei der Aufnahme ein Gesund⸗ heitsattest verlangen. Abg. Lambach (D. Nat.) wandte sich gegen die Vorschläge der Regierung, die zur Folge haben würden, daß Betriebskassen nur noch für die Großindustrie und größeren Orte in Frage kämen. Abg. Dr. Fick (Dem.) hielt es für notwendig, auch bei 250 Mitgliedern schon eine Betriebs⸗ krankenkasse errichten zu können. Diese Betriebskassen hätten nicht die mehr bürokratischen Einrichtungen der Ortskrankenkassen und würden deshalb von den Mitgliedern vielfach vorgezogen. Abg. Hoch (Soz.) hielt es für besser, den ganzen Entwurf abzu⸗ lehnen, als daß man weiter für gewisse Kreise Bevorzungen aufrecht erhalte, die die Ortskrankenkassen schwer schädigten; allerdings werde man dann den Ortskrankenkassen Mittel der Allgemeinheit zuweisen. Abg. Thiel (D. Nat.) begründete einen Antrag, die Neu⸗ errichtung von Betriebskassen an eine Mindestzahl von 500 zu binden; kleinere Kassen seien jetzt nur verhältnismäßig wenig errichtet worden. Auch da, wo die Risiken besonders groß seien, wie in der Chemischen Industrie, hätten Betriebskassen vorteilhafter gearbeitet, weil die Be⸗ handlung individueller sein konnte als bei den Riesenortskrankenkassen. Ministerialrat Spielhagen betonte, daß der vorliegende Ent⸗ wurf nicht die Absicht verfolge, den bestehenden Kassen an den Kragen zu gehen, sondern nur den Ortskrankenkassen helfen wolle. Dazu ge⸗ höre allerdings, daß Neubildungen von Zwergbetriebskassen verhindert würden und hier sei eine Mindestzahl von 1000 Mitgliedern nicht nur 500, wie der Antrag Thiel wolle erforderlich. In gewissen Betrieben sei es notwendig, bei der Einstellung von Arbeitern ein Ge⸗ sundheitsattest zu fordern. Von den Abagg. Koch⸗Düsseldorf, Lambach und Hartwig (D. Nat.) ist ein Antrag eingegangen, die Bestimmungen der Regierungsvorlage über die Herauf⸗ setzung der Mindestzahlen der Mitglieder der Betriebskassen 9) und der DOrtskfrankenkassen 10) zu streichen; ferner von denselben Abgeordneten einen Eventualantrag, nach dem eine Kasse, in deren Bereich keine besondere Orts⸗ krankenkassen bestehen, stets als gesährdet gelten soll, wenn sie nach

Mitglieder behält. Abg. Andre (3.) sprach sich für die Mindest⸗ be der Ortskrankenkassen von fünftaufend entsprechend der Regierungsvorlage aus, sorderte aber als Mindestzahl für die Be⸗

trjebstaflen fünfhundert Mitglieder. Ueber die Schaffung neuer Be⸗ triebskassen müsse der Betriebsrat entscheiden. Die Abgg.

Moldenhauer (Soz.) und Malzahn (Soz.) wandten sich gegen den deutschnationalen Antrag. Man wolle den Ortskranken⸗ kassen helfen, aber alles so lassen wie es ist. Abg. Giebel (Soz.) schlug im Anschluß an den Eventualantrag Koch⸗Lambach vor, ba, sondere Ortskrankenkassen zu schließen, wenn sie weniger als tausend Mitglieder haben. In der Abstimmung wurde die Streichung der §§ 9 und 10 abgelehnt. 88 Angenommen wurde ein Antrag Karsten (Soz.), wonach die Mehrheit der im Betriebe beschäftigten Versicherungspflichtigen also nicht der Betriebsrat der Errichtung der Betriebskasse zustimmen muß; ebenso ein weiterer Antrag Karsten, der die Ein⸗ forderung von Gesundheitsattesten für die Einstellung von Arbeitern im Betriebe mit Betriebskassen verbietet, mit der Einschränkung, da der Arbeitsminister Ausnahmen für das Verbot bestimmen kann. Die Mindestzahl für die Errichtung neuer Betriebskassen wurde auf 500 herabgesetzt, für die Ortskrankenkassen entsprechend der Vorlage auf 5000 bemessen. Im Laufe der weiteren Aussprache wurde be⸗ stimmt, daß eine Vereinigung oder Aufhebung besonderer Ortz. krankenkassen zulässig sein soll, wenn ihre Mitgliederzahl nicht nur vorübergehend unter tausend sinkt. Sodann kam die Auflösung der Betriebskrankenkassen zur Er⸗ örterung. Hier lag ein Antrag Karsten (Soz.) vor, nach dem eine Betriebskrankenkasse auf Antrag des oder auf Beschluß der Mehrheit der Versicherten aufgelöst werden kann. Ein Eventualantrag Brühl (Soz.) will wenigstens die Voraussetzung der Zustimmung des Kassenausschusses bei der Auflösung beseitt: wissen. Nach längerer Aussprache wurden die beiden Anträge abgelehnt. Die Regierungsvorlage sieht weiter vor, Lohn⸗ zuschläge zu den Beiträgen der Krankenkasse, a⸗ gestuft nach der Höhe der Beitragsstufen, zuzulassen, für die höheren Stufen entsprechend höher. Die Vorlage wurde angenommen, mi der Einschränkung, daß durch diese Zuschläge der Höchstsatz von 10 vH nicht überschritten wird. Die weiter vorliegenden Anträge Karsten, die sich mehr mit Verwaltungsmaßnahmen befaßten, die nicht die Notlage der Krankenkassen unmittelbar berühren, wurden bis zur Vorlage des endgültigen Regierungsentwurfs zurückgestekt. Der Ausschuß vertagte sich hierauf auf Dienstag Nachmittag und wird sich dann mit der Kleinrentnerfürforge befassen. . Der Finanzpolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats beschaftigte sich in der gestrigen Sitzung mit dem Artikel VI des Gesetzentwurfs über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen. Dieser Artikel betrifft dss Bankgeheimniz. § 1 des Artikels schlägt vor, den § 189 der Reichsabgabenordnung zu streichen, wodurch die Verpflichtung der Kreditinstitute zur Anlage von Kundenverzeichnissen beseitigt würde. Der Ver⸗ treter des Reichs fin adom inisterzume führte laut Be⸗ richt des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger zur Begründung aus, daß die befragten Sachverständigen es für unerläß⸗ lich gehalten haben, die Kundenanzeigen zu beseitigen, um dadurch das Vertrauen in die Banken zu stärken und so eine nach ihrer Auffassung entscheidende Hemmung für den Rückfluß des gehamsterten Geldes an die Banken zu beseitigen. Diese Auffassung wurde von der großen Mehrheit des Ausschusses geteilt, zumal von mehreren Seiten, u. a. auch vom Vertreter der Arbeitnehmer der Banken, die unproduktive Belastung der Banken durch die Führung der Verzeichnisse hervorgehoben wurde. Dagegen wurde von einem von der Reichs⸗ regierung ernannten Mitglied des Reichswirtschaftsrats geltend gemacht, daß die Aufhebung der Kundenverzeichnisse zusammen mit der des Depotzwangs die Kontrolle des mobilen Kapitals für Steuer⸗ zwecke tatsächlich unmöglich mache. Die Streichung der Kunden⸗ verzeichnisse wurde mit 21 gegen 3 Stimmen gebilligt. Während die Regierungsvorlage es jedoch bei dieser Maßnahme beläßt, wurde von dem Berichterstatter v. Mendelsso,hn ein weitergehender Anttag eingebracht, wonach die Banken von der allgemeinen Auskunftspflicht des § 177, der Reichsabgabenordnung befreit und den Ausnahmen des § 179 der Reichsabgabenordnung (Rechtsanwälte, Aerzte) gleichgestellt werden sollen. Die Auskunfts⸗ pflicht der Banken würde dadurch auf solche Fälle beschränkt werden, in denen wegen Verdachts der Steuerzuwiderhandlung ein Straf⸗

verfahren eingeleitet ist. Zur Begründung wurde vom Antragsteller,

sowie von Vertretern der Arbeitgeber, der Banken, Sparkassen, länd⸗

lichen Kreditgenossenschaften, der Industrie und einem Vertreter der freien Berufe auf die Notwendigkeit des Wiederherstellung des Ver⸗ trauensverhältnisses zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden hingewiesen. Die Störung des Vertrauens durch die Auskunfts⸗ pflicht im gewöhnlichen Steuerermittlungsverfahren verbunden mit der Verpflichtung zur Aufstellung von Kundenverzeichnissen habe die Steuer⸗ und Kapitalflucht ins Ausland und die Hamsterei in⸗ ländischer und ausländischer Noten begünstigt, zumal ausländische Bankniederlassungen sich der Kontrolle entziehen. Der Gegenbericht⸗ erstatter Dr. Hilferding forderte dagegen die Streichung des aannzen Artikels VI der Vorlage, also die Aufrechterhaltung der bis⸗ erigen Gesetzgebung. Der Vertreter des Reichsfinanz⸗ ministeriums erklärte sich gegen den Antrag von Mendelssohn. Der Antrag wurde aber mit 15 gegen 14 Stimmen angenommen. § 2 des Artikels VI hebt den Depotzwang für fest⸗ verzinsliche Wertpapiere auf. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums teilte mit, daß die Regierung nach den Beschlüssen des Reichsrats den Devpot⸗ zwang für alle Wertpapiere aufheben wolle als logische Folge des Wegfalls der Kundenverzeichnisse. Von Vertretern der Banken, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, von Arbeitgebern der Industrie und einem Vertreter der freien Berufe wurde geltend gemacht, daß der Depotzwang bei der heutigen Geldentwertung Steuerhinterziehungen nicht mehr verhindere und daß er zu umständlich und kostzpielig sei. Der Gegenberichterstatter, Dr. Hilferding, war gegen die Auf hebung des Depotzwangs, weil sie besonders die spätere allgemei Einführung einer Besteuerung an der Quelle, die allseitig als ne wendig anerkannt werde, erschwere oder gar unmöglich mache; forderte hier ebenfalls die Beibehaltung des bestehenden Zustande Die Mehrheit des Ausschusses entschloß sich dagegen für die völlig⸗ Aufhebung des Depotzwangs mit 19 gegen 7 Stimmen.

Nr. 2 des Reichsministerialblatts“, Zentral⸗ blatt für das Deutsche Reich, herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern am 12. Januar 1923, hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Bezugspreis für das Reichsministerialblatt. Verordnung über die Erhaltung der Krieger⸗ Füe aus dem Weltkrieg. Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter. Verordnung über die Ab⸗ änderung der Verordnung über die Anwerbung und Vermittlung aus⸗ ländischer Landarbeiter. 2. Schulwesen: Bekanntmachung über die Anerkennung der deutschen Realschulen in Buenos Aires, Concepcion (Chile) und Madrid. Bekanntmachung über die Reifezeugnisse höherer Schulen und über die Aufbauschule. 3. Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen: Bekanntmachung über den Zuschlag zum Branntweingrund⸗ preis für Branntwein aus Melasse. 4. Konsulatwesen: Ernennung. Exequaturerteilungen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

——

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Verftsge der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerinag in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, 3 Berlin. Wilhelmstr. 32. 1 Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.) 8 und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

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Rio de Janeiro

b der Inanspruchnahme

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zum Deuts Nr. 12—

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 20. Januar

2sxeo vnx.

Richtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. Januar 1928. Telegraphische Auszahlung.

20. Januar.

Geld Brief 7306,68 7343,32

6832,87 6867,13 1127,17 1132, 83 3481,27 3498,73 3466,31 3483,69

4837,87 4862,13 468,82 471,18 897,75 902,25 85785,— 86215,— Rew Nork 18703,12 18796,88 Paris; .. 1231,91 1238,09 Schweiz J 33566,06 3583,94 Spanien.. 2952,60 2967,40 9052,31 9097,69 2124,67 2135,33

26,93 27,07 538,65 541,35

19. Januar

Geld Brief 7755,56

7231,87 1187,02 3740,62 3815,43

5261,81 480,79 947,62

91021,87 19700,62

1316,70

3690,75

3077,28

9177,00

2204,47

26,08 542,64

Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Pavierpeso) Frisse u. Antw Christiania... Kopenhagen... Stockholm und Gothenburg.. e w.. Ftalien...

7268,13 1192,98 3759,38 3834,57

5288,19 483,21 952,38

91478,13 19799,38

1323,30

3709,25

3092,72

9223,00 ijen.. 8

prag . 545,36 Fugoslawien

(Agram u. Bel⸗

grad) .

4 Kr. =1Dinar

Budapest

J1“ Fonstentinopel. .

137,65

7,28 120,69

138,35

7,32 121,31

119,70

7,08 109,72

120,30

7,12 110,28

Ausländische Banknoten vom 20. Januar.

Geld. Brief .19251,75 19348,25 .19052,25 19147,75

1127,15 1132,85

Amerikanische Banknoten 1000—5 Doll. 1 2 und 1 Doll. Belgische 1 . Bulgarische . 120,65 121,35 Dänische B . 3551,10 3568,90 Englische . .87780,— 88220,— 8 u. darunter. 87780,— 88220,— Finische .. 473,80 476,20 Französische 1234,90 1241,10 Holländische 7331,60 7368,40 Italienische 907,70 912,30 ö’ 124,65 125,35 orwegische . 3431,40 3448,60 Oesterreichische 26,20 26,40

Rumänische 99,75 100,25

4987,50 5012,50

3650,85 3669,15 2967,55 2982,45 88888 535,35 . 9 8 531,35 Ungarische Banknoten 3 5,98 6,02 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ steht sich für je 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, Pesetas, Lei. Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und für je 100 österreichische Kronen. 88

(1 Dinar = 4 Kr.).

neue dco bo⸗ 000 Kr.)

2 2 9„ 2 88 neue 9 9 9 9

10 u. 100 Kr.). 500 u. 1000 Lei.. 8 unter 500 Lei. 8 Schwedische 8 . Schweizer 1Au““ . Spanische 8 11“ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) unter 100 Kr. b

.„ . . . . 2 .

ff

In der am 18. Januar abgehaltenen Sitzung des geö der Reichsbank gedachte der Vor⸗ ende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Haven⸗ stein, in warmen Worten des am 2. d. stellvertretenden Mitgliedes des Zentralausschusses, Bankiers Wilhelm von Krause. Die Anwesenden erhoben sich zu Ehren des Heimgegangenen von den Plätzen.

Demnächst erläuterte der Vorsitzende an der Hand der veröffentlichten Wochenübersichten Inanspruchnahme der Reichsbank bis zum 7. Januar d. J.

„Er führte aus, daß die letzte Woche vom 7. bis 15. Januar, soweit die entscheidenden Ziffern bis jetzt festgestellt werden onnten, eine gan; außerordentliche, weitere stürmische Aufwärtsbewegung ge⸗ bracht habe. In dieser Woche sei der Schatzanweisungsbestand um 81,2 Milliarden Mark, die Wechselanlage um 34,9 Milliarden Mark, der Notenumlauf um 101,2 Milliarden Mark, die Summe der fremden I um 66 Milliarden Mark gestiegen; die Darlehen bei den Darlehnskassen hätten sich um 46 Milliarden Mark erhöht. Seit em 7. November, dem Ausweistage vor der letzten Diskonterhöhung, hätten Reichsbank und Darlehnskassen zusammen bis zum 15. Ja⸗ nuar 1923 für nicht weniger als 1323 Milliarden Mark Kredite neu gewähren müssen.

Die in den letzten Tagen schlechterung der deutschen Valuta, zuführen sei und mit dem Sinken um die Aufrechterhaltung unseres Exports und der Notwendigkeit zusammenhänge, in erhöhtem Maße und mit sehr erhöhten Mitteln

etreide und namentlich Kohle einzuführen, zeitige für die deutsche Pitschaft wieder die Si.n Wirkungen wie in der zweiten 9 vorigen Jahres das Scheitern der Konferenzen in der in mit den fortgesetzten Drohungen Frankreichs. Befürchtung weiterer Preissteigerungen veranlasse die Pevälkerung wieder zu weitgehender Eindeckung ihres künftigen 8 und zur Aufspeicherung von Rohstoffen, Nahrungsmitteln, S aren, aber auch von Devisen und Wertpavpieren aus legitimen vachs egitimen Gründen. Im Zusammenhang damit seien natürlich michfnde gewaltige Anforderungen an Krediten und an Zahlungs⸗ diret n gegenüber der Reichsbank unausbleiblich. Das Reichsbank⸗ diefe sei nach wie vor davon überzeugt, daß unter han. mständen eine gegenüber den Verhältnissen des offenen b 16. mäßige Diskonterhöhung von 2 vH unmittelbare Wirkung en 1 bestimmten Grenzen haben könne und an sich nicht ausreiche,

ie nach Lage der Dinge notwendigen Einschränkungen in sei sich a e der Bank herbeizuführen. Das Direktorium deutsch a 8 anderseits bewußt, 88% in der gegenwärtigen Not des verae ten Volkes von seiten der Zentralnotenbank alles vermieden Ernän müsse, was geeignet sei, die gesunde Produktion und die der Bevölkerung zu erschweren. Krediten zu volkswirt⸗ eäseeüch schädlichen Zwecken durch Ablehnung, Restriktionen und auf nach 5 Wegen entgegenzutreten, bleibe die Reichsbankverwaltung e mit aller Energie bemüht. Daß bei so wilden Schwan⸗

he. er Valuta, wie sie jetzt wieder durch das Vorgehen eichs und Belgiens hervorgerufen seien, die Anwendung dieser

M. verstorbenen

die auf die Ruhrbesetzung zurück⸗ des deutschen Kredits, der Sorge

7794,44

das starke Anwachsen der

eingetretene katastrophale Ver⸗

Maßnahmen zur Zurückdrängung von Ansprüchen an die Reichs⸗ bank auf äußerste erschwert werde, bedürfe keiner weiteren Erklärung. Im übrigen verspreche sich das Reichsbankdirektorium von der Disͤkonterhöhung eine verstärkte Förderung des zur Entlastung der Bank unbedingt nötigen Absatzes von Schatzanweisungen im Verkehr. Wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt hätten, bestehe unter den gegenwärtigen Umständen die Wirkung der Diskontpolitik nicht zum wenigsten in dieser Förderung des Absatzes von Schatzanweisungen. Es sei für die Bank geboten, sich der Geldmarktlage anzupassen und die verfügbaren flüssigen Mittel der deutschen Volkswirtschaft durch Gewährung höherer Verzinsung auf die abzusetzenden Schatzanweisungen abzuschöpfen, um so zugleich die Weiterbegebung eines Teils der vom Reiche, C“ zu ermöglichen und das zurückströmen der gesamten Masse der ausgegebenen Schatzanweisun zur Reichsbank zu verlangsamen. G

Der Zentralausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und stimmte der vorgeschlagenen Diüen ersführ. gr

Der Venbraucherpreis für gerösteten Ka 8 Melpung des Gs B hen kan der F

und ⸗händler, Sitz Hamburg, heute offiziell mit 9000 bis 9800 für ½ Kilo je nach Quälfijät notiert.

London, 18. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 18. Januar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 11. Januar): Gesamtreserve 24 705 000 (Zun. 1 224 000) Sterl., Notenumlauf 121 236 000 (Abn. 1 219 000) Pfd. Sterl., arvorrat 127 491 000 (Zun. 5000) Pfd. Sterl., Wechselbestand 65 232 000 (Zun. 59 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 133 602 000 (Zun. 10 865 000) Pfd. Sterl., Guthahen des Staates 10 408 000 (Abn. 3 166 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 22 875 000 (Zun. 1 222 000) Pfd. Sterl., Negierungssicherheiten 72 110 000 (Zun. 6 438 000) .. Sterl. Verhältnis der Re⸗ Giger 3 8b dfhn vgr gegen 17,22 vH in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz illionen, gegen die entsprechende des Vorjahrs weniger 163 Millionen. 88 8

Bern, 19. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizeri⸗ schen Nationalbank vom 15. Januar (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 6. Januar 1922) in Franken: Metallbestand 641 099 647 (Zun. 899 813), Darlehns⸗ kassenscheine 13 072 250 (Abn. 36 725), echselbestand 357 823 370 (Abn. 5 238 171), Sichtguthaben im Ausland 13 064 500 (Zun. 1, 307 900), Lombardvorschüsse 51 188 174 (Abn. 5 037 157), ert⸗

schriften 9 323 926 (Abn. 7875), Korrespondenten 16 142 382 (Zun.

2521 464), sonstige Aktiva 28 705 024 (Zun. 2 607 010), Eigene den 30 Crsdecenoge ade hhs (Jorernünlruh 888 45809 (Ahn.

„Girodepo 2 un. 5), 1 ssiva 29 194 949 (Zun. 123 464).

—z

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 18. Januar 1923:

Ruhrrevier —„Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

20 836

Gestellt.. Nicht gestellt.. Beladen zurück⸗ geliefert.

Die Elektrolytkupfernotierun der Vereinigun s ece, CC“ s. 18. lans Berliner Melbung „W. .“ am 19. Januar au für 1 am 18.

Kartoffelpreise der Notierungskommissionen des Deutschen

Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Svpeisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation: weiße 8 82 gelbfleisch. artoffeln Berlin, 19. Januar: 850 875 850 875 Magdeburg, 18. Januar: 700 750 700 750 800 850 Stettin, 19. Januar: 1200 1200 1300 Erfurt, 18. Januar: 9⁰⁰

8 8n ———

Woöollversteigerung am 18. Januar 1923 in Halle a. S. In der ersten diesjährigen Wollversteigerung des Woll⸗ verwertungsverbandes deutscher Landwirtschaftskammern, abgehalten von der Deutschen Wolgesellschaft, herrschte lebhafte Stimmung. Bis auf wenige Lose wurde alles verkauft, und zwar entsprechend der gewaltigen Markentwertung der letzten Woche zu enorm hohen Preisen. Man bezahte: für 1 Ztr 1e 82

b abrikgewaschen

Schmutzwolle ohne Spesen ungefähr

Ausgewachsene Merino⸗ 36 000

A/AA⸗Wollen. Ausgewachsene Merino⸗ A⸗Wollen..

Halbschürige Merino⸗ . .370 000 470 000

A⸗ und A⸗/B⸗Wollen. Ausgewachsene B⸗Wollen . 400 000 500 000

Der Unterschied in der Bewertung zwischen vollschürigen und halbschürigen Wollen trat diesesmal ganz besonders in die Erscheinung. Diese Versteigerung wird auch den Nichteingeweihten den Beweis er⸗ bracht haben, daß nur die Versteigerung in der Lage ist, die Preise für deutsche Wollen zu bestimmen. Die nächsten Wollversteigerungen: 2. Februar 1923 in Berlin, 23. Februar 1923 in Hannover, 16. März 1923 in Berlin, 12. April 1923 in Güstrow, Meckl. Anmeldungen an die Deutsche Wollgesellschaft, Berlin SW. 11, Anhaltstraße 7, er⸗ beten. Anruf Nollendorf 4830 und 8251.

25 000 27 000 24 000

Berlin, 19. Januar. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin im Verkehrmit dem Einzelhandel, offtziell fec durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, C. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 770,00 773,00 ℳ. Gerstengrütze, lose 770,00 772,00 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 645,00 650,00 ℳ, Hafergrütze, lose 650,00 655,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 290,00 335,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 483,00 485,00 Maismehl 478,00 480,00 ℳ. Maispuder, lose 689,00 691,00 ℳ, Mafkaroni, lose 780,00 820,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 600,00 bis 701,00 ℳ, Reis —,— bis —,— ℳ, Burmareis 782,00 bis 792,00 glas. Tafelreis 805,00 1150,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 630,00 685,00 ℳ, Reismehl, lose 660,00 665,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 665,00 685,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 2484,00 3179,00 ℳ, getr. Aprikofen, cal. 2600,00 7645,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 4337,00 bis 4687,00 ℳ, getr. Pfrrsiche, cal. 3063,00 4522,00 ℳ, getr.

ꝗ450 000 550 000 30 000 32 000

en Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeig

nAH,de⸗

flaumen 570,00 3410,00 rinthen, 1922 Ernte 3262,00 bis la-cen, Rosinen, kiup. BFelöehegrn 1550,00 2280,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 8 Ernte 3745,00 6293,00 ℳ, Mandeln, bittere 3089,00 3155,00 ℳ., Mandeln, süße 4957,00 bis 6228,00 ℳ, Kaneel 4880, 9660,00 ℳ, Kümmel 7626,00 bis 8083,00 ℳ, 40,00 2880,00 ℳ, veihee Pfeffer 3810,00 4025,00 ℳ, Kaffee primb rdh 6300,00 6300,00 ℳ, Kaffee⸗ superior 6100,00 6250,00 ℳ. Röstkaffee, minimal 6600,00, Röst⸗ roggen 680,00 bis 700,00 ℳ, Röstgerste 560,00 bis 600,00 ℳ, Bohnen, weiße 670,00 750,00 ℳ, Weizenmehl 572,00 738,00 ℳ, Speise⸗ erbsen 640,00 722,00 ℳ, Weizengrieß 600,00 721,00 ℳ, Linsen 660,00 775,00 ℳ, Purelard 3500,00 3550,00 ℳ, Bratenschmalz 3500,00 3550,00 ℳ, Spoeck, eSn, fett 3400,00 3500,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 13600,00 13700,00 ℳ, Marmelade 330,00 560,00 ℳ, Kunsthonig 430,00 535,00 ℳ, Auslandszuch raffiniert 1177,00 1256,00 ℳ, Kernseife —,— ℳ. 8

erichte von auswärtigen Devisen⸗ und 8 Wertpapiermärkten.

Devisen.

Köln, 19. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse. Holland 3079,75 G., 8120,25 B. Frankreich 1332,66 G. 1339,84 8 Belgien 1211,96 G. 1218,04 B., Amerika 20 339,02 G., 20 440,98 B., England 93 765,00 G. 94 235,00 B., Schweiz 3731,65 G., 3749,35 B., Italien 947,62 G., 952,38 B., Dänemark 3840,37 G., 3859,63 B., Norwegen 3665,81 G., 3684,19 B., Schweden 5326,65 G., 5353,35 B., Spanien 3057,33 G., 3072,67 B., Prag 543,63 G., 546,37 B., Budapest 7,09 G., 7,12 B., Wien (neue) 25,98 G., 26,02 B.

Wien, 19. Januar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 300,00 G., Berlin 355,00 G., Kopen⸗ hagen 13 935,00 G., London 332 200,00 G., Paris 4724,00 G., 13 285,00 G., Marknoten 365,00 G., Lirenoten 3262,50 G.,

3.s ä 8- 3 I Noten

;00 olnische Noten 1, ollar 71 050,00 G.,

e 4,50 G. 8 G.

rag, 19. Januar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1427,00, Berlin 17,75, Christiania —,—, Kopenhagen 710,00, Stockholm 968,00, Zürich 669,00, London 176,50, New York 36,00, Wien 4,85, Marknoten 18,00, Polnische Noten —,—, Paris —,—. Bei den Kursen handelt es sich jeweilig um 100 Einheiten der betreffenden Währung. Eine Ausnahme bilden Berlin, Wien und Polaische Noten, die in 10 000 Einheiten, und New York und London, die in einer Einheit der betreffenden Währung notiert werden.

London, 19. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 69,99 ½, Belgien 76,80, Schweiz 24,91 ½, Holland 11,76 ½, New York 4,66 ½

Spanien 29,85 ½, Italien 97,25, Deutschland 96 000, Wien —,—,

(W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 0,0875, Amerika 15,00, Belgien 90,80, England 69,73 ½. bclans 669,00, Italien 71,70, Schweiz 279,25, Spanien 233,50, Däne⸗ mark —,—, Stockholm 402,50, Bukarest 7,90, Prag 41,90,

Wien 1g 18

Zürich, 19. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,0255, Wien 0,0075, Prag 14,80, Holland 213,20, New York 5,37 ¾8, London 25,01, Paris 35,70, Italien 25,62 ½, Brüssel 32,50, Kopen⸗ hagen 105,75, Stockholm 144,75, Christiania —,—, Madrid 83,90, Buenos Aires 199,50, Budapest 0,20 ½, Bukarest —,—, Agram ——

Warschau 0,01,60, Belgrad 360,00. (W. T. B.) Devisenkurfe.

Kopenhagen, 19. Januar. London 23,95, New York 5,17 ½, Hamburg 0,0290, Paris 34,30, Antwerpen 31,25, Zürich 96,15, Rom 24,75, Amsterdam 204,40,

Helsingfors 13,00, Prag 14,50.

ö 1. 8 tockholm, 19. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,32, Berlin 0,02, Paris 24,90, Brüssel 22,90, schweiz. Plätze 69,50, Amsterdam 147,50, Kopenhagen 72,80, Christiania 69,00 Washington 3,72 ¼, Helsingfors 9,24, Rom —,—, Prag —,—. Christianta, 19. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,14, Hamburg 0,026, Paris 35,80, New York 5,41, Amsterdam 214,25, Zürich 100,50, Helsingfors 13,50, Antwerpen 33,00. Stock⸗ holm 145,25, Kopenhagen 106,00, Rom —,—, Prag 15,25.

London, 19. Januar. (W. T. B.) Si Lieferung 31,00. 8 B.) Silber 31 ⅞, Silber auf

Bukarest —,—.

Paris, 19. Januar.

Wertpapiere.

Hamburg, 19. Januar. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse. Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 33000,00 bis 3eace 89 Hamburger Packetfahrt 26 500,00 bis 28 500,00 bez., Hamburg⸗Süd⸗ amerika 47 750,00 bis 49 250,00 bez., Norddeutscher Aoyd 13 975,00 bis 16 000,00 bez., Vereinigte Elbeschiffabrt 32 800,00 bis 36 700,00 bes. Schantungbahn 5200,00 bez., Brasilianische Bank 65 000,00 bis 67 000,00 bez., Commerz, und Privat⸗Bank 6980,00 bis 7180,00 bez., Vereinsbank 7100,00 bis 8000,00 bez., Alsen Portland⸗Zement 38 500,00 bez., Anglo⸗Continental 55 000,00 bez., Asbest Calmon 7990,00 bis 8800,00 bez.,I, Dynamit Nobel 15 000,00 bis 17 250,00 bez., Gerbstoff Renner —,— G., Norddeutsche Jute⸗ spinneret —,— G., Merck Guano 33 500,00 bis 34 500,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 13 900,00 bis 15 510,00 bez., Kaoko —,— G.,

B., Sloman Salpet. „— G., —,— B., Neuguinea —,— bez., Otavi⸗Minen⸗Akrien 99 500,00 bis 110 000,00 bez. Unregelmäßig 1

Frankfurt a. M., 19. Januar. (W. T. B. -. Kredit 5250,00, Badische Anilin 19 000,00, Chem. Gesese)) 1681. Höchster Farbwerke 15 500,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 22000,00, Deutsche Gold⸗ u. Silberscheideanstalt 30 000,00, Adlerwerke Kleyer 9900,00, Hilpert Armaturen 10 000,00, Pokorny u. Wittekind 10 000 00 rep., Aschaffenburg Zellstoff 18 900,00, Phil. Holzmann 9900,00, Wayß u. Freytag 14 900,00, Lothringer Zement 12 000,00 Zuckerfabrik Waghäusel 16 000,00, 3 % Mexikanische Silber⸗

anleihe —,—.

Wien, 19. Januar. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mai⸗ rente 1000, Februarrente 2200, Oesterreichische öö“ Oesterr. Goldrente 17 000, Ungarische Goldrente 70000, Ungarische Kronenrente 9000, Anglobank 164 000, Wiener Bankverein 45 000 Oesterreichische Kreditanstalt 46 300, Ungarische Kreditanstalt 375 000. Länderbank, junge 184 000, Oesterr.⸗Ungarische Bank —,—, Wiener Unionbank 69 000, Triestina —,—, Staatsbahn 822 000. Südbahn 238 000, Südbahnprioritäten 551 000, Siemens u. Halske 33 020, Alpine Montan 437 000, Poldihütte 800 000, Prager Eifen 1 720 000. Rima Murany 264 000, Skoda⸗Werke 354 000, Brüxer Kohlen 2 480 000, Salgo⸗Kohlen 1 670 000, Daimler 13 810 Veitscher Magnesit 1 700 000, Waffensabrik 40 000, Galizte

Leykamaktien 164 000, Nordbahn 11 500 000. 2 (W. T. B.) 5 % Niederländi Staatsanleihe von 1918 891 1, 3 % Riederländtsche 89 anleihe 61 ⅞, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon eegen; Königlich Niederländ. Petroleum 385,25, Holland⸗Amerika⸗ Linie 127,25, Atchison, Topeka & Santa Fs 105 ⅛⅞, Rock Island N Southern Pacific 91 ⅛½, Southern Railway 29 ⅛, Union Anaconda 97,25, United States Steel Corp. 108 ;sööö v“

7 *

Amsterdam, 19. Januar.