1923 / 23 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jan 1923 18:00:01 GMT) scan diff

haben r nicht. Ich darf vielleicht Herrn Abg. Dr. Hoffmann (Münster) fragen, ob er heute im Zusammenhang mit dem Gesetz davon geredet hat: wenn Sie den bestehenden Besitz zertrümmern wollen ich darf wohl feststellen, daß dieser Satz in den Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Dr. Hoffmann heute morgen enthalten war. Dann kann ich mir die Gegenfrage erlauben: wer will durch dieses Gesetz den bestebenden Besitz zertrümmern? Das ist eine der bekannten Uebertreibungen, die gegen dieses Gesetz gemacht werden, die mit dem Inhalt des Gesetzes im allerkrassesten und allerschroffsten Widerspruch stehen. (Sehr richtig!) Worum handelt es sich? Es handelt sich nicht darum, ob jemand, der verkaufen will, vom Staat oder der Gemeinde oder irgendeiner Regierungsstelle zum Verkauf gezwungen werden soll, sondern jemand, der verkaufen will, soll zu⸗ nächst einmal der Genehmigungspflicht unterworfen werden. Damit sind auch Sie einverstanden? (Widerspruch rechts.) Sie sind auch mit der Genehmigungspflicht nicht einverstanden, aber die Mehr⸗ heit dieses Hauses, darf ich vielleicht sagen; ich will das sofort richtig⸗ stellen. Die Mehrheit des Hauses ist damit einverstanden, daß jemand, der verkaufen will, der Genehmigungspflicht unterworfen werden soll. Wenn nun irgendeiner der im Gesetz vorgesehenen Gründe zur Versagung der Genehmigung vorliegt, dann soll die Ge⸗ meinde das Recht bekommen, an Stelle desjenigen, an den der andere verkaufen will, zu denselben Bedingungen das Grundstück zu über⸗ nehmen. Wie darin eine Zertrümmerung des Besitzes liegen soll, von der Herr Abgeordneter Hoffmann gesprochen hat, das, muß ich allerdings sagen, ist mir sehr unerfindbar, und da darf ich mit Fug und Recht sagen, daß das eine der bekannten Uebertreibungen ist, mit der gegen das Gesetz gearbeitet wird. (Sehr richtig!)

Dann haben Sie weiter gesagt, Herr Hoffmann, daß Sie als entscheidenden Punkt bezeichnen ich bitte um Richtigstellung, wenn es nicht richtig ist —, sich durch Versagen der Genehmigung in den Besitz des Hauses zu setzen. Haben Sie nicht gesagt, daß das der entscheidende Punkt ist? Ich glaube, daß ich jetzt wohl richtig zitiert habe. Ich sage: auch da ist wieder genau dieselbe Methode angewandt worden, wie in der ersten Ausführung; denn ich habe bereits vorgestern ausdrücklich festgestellt darauf ist aber leider niemand von den anderen Herren Rednern eingegangen —, daß die Ge⸗ meinde gar nicht nicht in der Lage ist, allein durch Versagen der Genehmigung sich in den Besitz irgendeines Hauses zu setzen; denn keinem Menschen wird es einfallen, wenn die Gemeinde ihm die Genehmigung zum Verkauf versagt hat und er will verkaufen, dann nicht die im Gesetz vorgesehene Stelle anzurufen, nämlich den Re⸗ gierungspräsidenten, um festzustellen, ob die Gemeinde die Ge⸗ nehmigung mit Recht versagt hat oder nicht. Wie kann dann da die Gemeinde sich durch Nichtgenehmigung in den Besitz des Hauses setzen? (Zuruf rechts.) Das bestreite ich noch einmal ganz ent⸗ schieden. Denn dadurch, daß als Beschwerdeinstanz der Regierungs⸗ präsident eingesetzt ist, eine völlig neutrale Stelle, die gewiß keinen Vorteil davon hat, ob irgendwo ein Stadtkreis oder eine Land⸗

und daß wir dann

die Versagung der Genehmigung von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht haben. Wenn Sie diesen großen Unterschied einmal gegenüberstllen und wenn dann nach der amtlichen Auskunft, die wir von Sachsen bekommen haben, trotz des unein⸗ geschränkten Vorkaufsrechtes in Sachsen nur 2 % der gesamten Grundstücksverkäufe zu einem Vorkaufsrecht geführt haben, dann können Sie nicht mit gutem Gewissen von einer Sozialisierung des Hausbesitzes reden. (Zuruf rechts: Auflage!) Sie hätten die Möglichkeit gehabt ich erkläre, wir wären gern bereit gewesen, über eine bessere Fassung, wenn Ihnen unsere nicht beliebte, mit uns reden zu lassen; wir haben aber keinerlei Versuche gesehen von den⸗ jenigen, die jetzt daran Anstoß nehmen, eine bessere Fassung zu finden entsprechende Anträge zu stellen. Wir können Einzelpersonen die Genehmigung nicht versagen auf Grund des bestehenden Rechtes, das eben nur gegen Gesellschaften angewandt wird, und wir durften auch nach den bestehenden Verträgen kein Ausnahmerecht gegen Ausländer neu schaffen. Das ist den Herren genau so gut bekannt wie mir. Deshalb mußten wir Bestimmungen treffen, die vielleicht nicht so klar und präzise sind (Zuruf rechts) das ist nie bestritetn worden, Herr Hoffmann, weil wir uns in dieser Lage oefinden. Sie behaupten das Gegenteil, trotzdem Ihnen einwandfrei nachgewiesen ist, daß das auswärtige Amt mitgeteilt hat, daß wir nicht in der Lage sind, gegen Ausländer besondere Gesetze zu machen (erneuter Zuruf rechts) auch da kann ich nur sagen, wir wären auch da gern bereit gewesen, mit Ihnen darüber zu verhandeln, ob eine bessere Fassung zu finden sei. Sie haben durch Ihren Beschluß vorgestern sogar die eine Bestimmung, die die offenbaren Steuerhinterziehungen treffen wollte, aus dem Gesetz herausgebracht. Daß das eine Verbesserung ist, kann ich beim besten Willen nicht einsehen. (Bravo! links.) Wir hätten über jede Verbesserung mit uns reden lassen, wenn der Versuch gemacht worden wäre.

Ich mache keinen Unterschied bei diesem Gesetz zwischen Be⸗ sitzenden und Uabesitzenden. Ich bin der Ansicht, daß auch unter den Besitzenden noch genügend Leute in Preußen sind, die genügend Sinn für Gemeinschaft und Volksgemeinschaft haben, um auseinander⸗ halten zu können, was dem einzelnen und der Gesamtheit dient (Zuruf rechts) wenn es eine Illusion ist, werden wir im Laufe der Zeit sehen, wohin wir kommen.

Dann hat Herr Abgeordneter Leidig behauptet, daß lediglich durch die Ungeschicklichkeit des preußischen Ministeriums für Volkswohl⸗ fahrt das Gesetz zu einem Zankapfel der Parteien geworden sei. Ich habe da wohl richtig zitiert, Herr Abgeordneter Leidig? Gegen⸗ über dieser Behauptung möchte ich doch einmal der Katze die Schelle umhängen. Am 6. Dezember das ist also anderhalb Monate her, Herr Abgeordneter Leidig wurde im Siedlungsausschuß des Preußischen Landtages von den Abgeordneten Dr. Grundmann, von Eynern und Stendel, die ja doch wohl zu Ihrer Partei gehören, wenn ich recht im Bilde bin (Heiterkeit), ein Antrag eingebracht, den ich hier doch wörtlich verlesen möchte:

Das Staatsministerium wird aufgefordert, zur Verhinderung der

geschlossen hat. Dann kann alfo nur die Gemeinde das Recht bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten. Wie Sozialisierung, eine Vergesellschaftung sein soll, das ist mir ni das kann ich mit dem besten Willen nicht einsehen. (Zu Kommunisten: Leider!) Ich habe ausdrücklich darüber dinauz gestern zugesagt, daß ich gern bestrebt sein werde, in den Ausfüh bestimmungen allen Wünschen, die hier vorgetragen worden ss weitestem Umfange Rechnung zu tragen (börtl hört! bei den 4 munisten), um auf diese Weise die Interessen des soliden G 2 besitzes wahrzunehmen. Wenn dann Herr Dr. Bredt sagt, kleine Schreiber und g gestellte könnten doch schließlich nicht darüber befinden, ob ein 5 kaufsrecht ausgeübt werden sollte: wie kann man so etwas sagen, in irgendeiner Stadtgemeinde (Abg. Dr. Bredt: Die Genehn gung!) ja, die Genehmigung auch nicht; denn die Genehmigung wi ja nachher sogar durch den Regierungspräsidenten noch nachgeprij Das sind auch nicht kleine Schreiber und Angestellte, die die Geschi machen, sondern die Referenten. Also auch das ist eine unmöglich Konstruktion, das ist absolut ausgeschlossen.

11

cht ne

Grundbesitzes, daran denkt kein Mensch (Zurufe bei den Komm nisten: Leider!), sondern es handelt sich darum, das Gesetz richtig au zulegen und auszuführen; ich bin fest überzeugt, dann wird es einem guten Instrument gegen die Ueberfremdung des städtiche Grundbesitzes in Preußen, das Sie ja immer verlangt haben; dan werden wir in der Lage sein, die Ueberfremdung des Grundbesites weitestem Umfange hintanzuhalten. Ich habe ausdrücklich betont möchte das auch in diesem Zusammenhange noch einmal sagen: werde vor wie nach bestrebt sein, das, was dem Hausbesitzer . Grund der Mietengesetzgebung usw. zukommt, so zu gestalten, h kein Hausbesitzer gezwungen ist, sein Haus zu verkaufen. (Sehr ga und Händeklatschen bei der Wirtschaftspartei.) Aber wenn Sie he die Interessen des soliden Hausbesitzes wahrnehmen wollen, i sorgen Sie mit uns dafür, daß wir ein brauchbares Instrument g die Ueberfremdung bekommen. Sie können nicht behaupten, daß Hausbesitzer nur aus Not verkauft haben; sehr viele haben wo der lockenden Dollars und Gulden verkauft. (Lebhafte Zustimm links.) Sehr viele sind übers Ohr gehauen worden und bereuen igf Verkauf längst und wünschen, sie hätten es noch einmal in der 9⸗ und wenn wir da ein retardierendes Moment in die Dinge hing bekommen, dann liegt das meiner Meinung nach im Interesse reellen Haubesitzes. Wenn Sie deswegen diesen Weg mit beschret wollen, dann werden wir durch das Gesetz wirklich ein Instrun bekommen, das in der Lage ist, die Ueberfremdung des städtset Grundbesitzes in Preußen hintanzuhalten. Damit würde der we Zweck des Gesetzes erfüllt werden. (Bravo! links.)

Abg. Winckler (D. Nat.) legt Verwahrung ein, daß Minister seinem Fraktionsfreund Hoffmann unehrliche Kamg weise vorgeworfen habe.

kommen, nach Prüfung durch den Regierungspräsidenten in 8 59

rufe bei d

S

fettgeftellte Kurse.

c.1 Ltc, 1 Löu. 1 Peseta = 0,80 ℳ.

I böster h 2r 2,00 4. 1 Bld. Psterr. . = 1.,70,ℳ

Deutschen Reichsan

Börsen⸗Beilage

zeiger und Preußise en —erliner Börse vom 26. Januar

Ixaa Voriger urs

Heutger Bortger Kurz

Olden do. do. do. Sachien

Landbant .

Altenburg.

bdo. do. 9. u. 10. R. bo.⸗Cob. Länderbank Ser. 1—4

Es handelt sich also durchaus nicht um eine Sozialisierung ze

ob. tschech. W. = 0,a9. . 1 Gld. sübd. W.

4. 1 Gld. holl. W. = 1.70 ℳz. 1 Mark Hanco

1,0 4.

1 skand. Krone = 1.125 . 1 Rubel salter

„Nö¹.) 2.16 ℳ. 1 alter Goldrubel 8,20 ℳ.

Golb) = 4,00 ℳ. 1 Peso 1 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfun

5 4. 1 Shanghai⸗Tael = 2,50 ℳ.

8840 ℳ9. die einem nur

istton d0

lieferbar snd.

9

Etiit zicht tattündet.

Papier beigefügte Bezeichnung N befagt bestimmte Nummern oder Eerien⸗ ber beir.

Vap.) = Sterling

inter einem Wertpapter befindliche Zeichen“ 8 daß eine amtitche Preizfestste 22 gegen⸗

gie ben Altꝛen in der zweiten Spalte beigeflgten bhern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten

kalte betgefügten den letzten 1g Ausschüttung ge⸗ si nur an Gewinn⸗ balt ohne Datum angegeben, so ist es daslenige

nmenen Gewinnantetl. J

gebmie

votlezten Geschäftsjahrs. öiwaige Drucksehler in den he

Nurs⸗

bo. ⸗Gotha Landkred. 8 80 ha red

Meining. Lderd. do. bo. kond. do. Weimar. Ldkred. bo do

Schwarzburg⸗R 88eh czbnrg⸗Ru⸗ . ä

do do. bo. ⸗Sondersh. Land⸗ kredt

Feeeeseeeeeles

02, 08 05. 5 ½

44 1.1.7 4 1.1.1

4 3 ½ bo.

6 bo. do. 1.4.10

versch.

1.1.7 1.1.7 1.8.11] 8 1.5.11

1.1.7 1.1.7

versch.

versch. 120,006 8 do.

1.4.10

—,—

110 00b G avas

120,00 G

—,— —,—

—,—

—,—

8 —,—

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. b

Lipp. Landb. 1 u. II bdo. . unk. 26 v. Ltpp. Landes sp. u. L. . staatl. Kred. unk. 31

2 —,—

—,— —,—

Barmen 18699ʃ4 do. 01 N. 07, rückz. 41— 40. 12 N4¼ do. 1876 2 do. 1882ʃ8 G do. 67, 91, 96, 01 v. 1 1904, 1905 2 9 Berlin 1904 S. 2 uk. 2274 d 1912]ʃ41

8 1898 do. 1904 S. 1 do. Gros Verb. 1919 4 Berl. Handelgkammer 3 ½ bo. Stadtsyn. 99,09,12/4 bo. do. 1899,1904., 05 2 Bielefeid 1898, 1900,

1902, 1903˙4 Bingen a. Rh. 1903

8x⅔ 2 ½

Hess. Lds.⸗Hyp.⸗Pfbr. S. 10a, 12— 29

S. 1 11

do. Komm. S. 26— 28 do. do. Ser. 6—14/4 do. ho. GE. 13 26

do. do. S. 1—4 Sächs. Idw. Pf. b. S. 28

26, 27 bo. D. S. 25 do. Kredtt. bö. S. 22

1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.1.7

versch. be.

aben were u am nächsten Boͤrsentage in der Spalte Irrkümliche, später 3 moͤglichst bald gchluß des Kurszeitels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

zeriget Aure“ berichtigt werden. richtig gestellte Notierungen werden

Bankvdiskont.

terg 19 (Lomtbard 131. Amsterdam 4. Brükssel 9 .

witiania 5. Helsingfors 6. Italien 6 . en 9. London 3. gei 6. Stockholm

pen⸗

4 ½ 1 ½.

Wien 9.

dentsche Staatsanleihen. 1

Heutiger] Voriger .

——

II Keichb⸗Sch. †fällig 1923.. 1IV. V.10 v. 28 32 VI.IX. Agio aus!

te

Madrid 5. Parits 8. Prag 8. do.

26—998, unk. 23 do. do. bis S. 25

bdo

115.75 G 100,00 b G

98.09 G

1.1.7

Brandenburg. Komm. 1919, 19200 Deutsche Komm. 1919 do. do. Kredit 1920 do. do. do. 1922 Pommersche Komm.⸗ Anleiß

Bbe .

versch 1.4.1

do. II

Bergisch ⸗Märtische Serie 3 Magdebg.⸗Wittenbge. Mecklenburg. Friedr. Franzbahn. Pfälzische Eisenbahn. Ludwig,Mag, Nordb. bo. 1881 * 1879, 60, 93, 63, 95

o. Wismar⸗Carow....

2 8 ,82

PAE

1.4.10 100,00 b G 1.4.10]100.00 9

1.4.10116,9006b G 1.4107118.006b G

92,00 G

110,006 G 95,00 b g

Anleihen verstaatlichter Gisenbahnen.

—,—

—,—

—,— —,— —,—

Serie 1, 2 3 Bochum 1913 ukv. 23 4 1902 8 Bonn 1914 N, 19194 do. 19008 ¾ do. 1901, 1905 8 ½

16963 Nedeggengsen⸗ g. H. 01/4

1901ʃ3 Breslau 06 F. f do.

1909]4 Bromderg. 1902, 094 bo. 1995, 1899 88 Burg 1900 N4 Casfsel 1901, 1908 Serie 1, 3, 5 1

1891[8 x

do. 1867 83 bo. 19018 ½ Charlottenburg 1889, 1895, 1999/4 do. 07,08, 11 u. Ausg. 12, 19 ukv. 28—24⁄4 1883—99[3 oo. 1902—905 3* Kcoblens 1910 /⁄¼1 do. 1919][4 1.1.7 do. 1920ʃ/4 do. do. 1897, 1900/8 % versch Coburz 1902 8 ½ 1.1.7 Colmar (Elsas) 1907742] 1.8.9

1.4.10 % —,—

Cöpenikk 190114 1.4.10 Cöthen t. Anh. 1884.

1890, 93. 96, 1903 39½ 1.1.7 Cottbubßbß 19004 do. 1909 F. 1913... bo.

Danzig 1904, 09 4 8 1914 N Ausg. 194

1.4.1 versch

1.4.1

Dtsch.⸗Ostafr. Schuldv.

—,—

1.4.1 SA 1.4.101450,00 B 1.4.1011480,00 8

131,00ek e e

Büeheh se. evn 1 —,— - ees an Shch

—,— —,— —,—

—,—

2000 1959,0eb

91,00b G

do. ildesbetm..... früher Inowrazlaw do.

bo.

Herford.1910, rz. 39 2 rz

1917 Herne 1909 unkv. 24 N 190³ 1895 ter 1696 Hohensalza 1897

Homburg v. d. H. 1909 konv. u. 1902 3 ½ Jenea 1900, 10

1902 ˙35 01, 08

Kaiserslautern do. konv. 8. Karisruhe. 1907. 18 bdo. konv. 1902, 03 do. 1886, 1882 Kiel 1698, 1904, 07 do. 1989 bo. 1898 do. 1901, 1902, 1904 Köln 1900, 06, 098, 12 do. 1919 unk. 29 do. 1920 do. 94, 96, 98. 01, 0319 Könkg85. 201 u. IIukg2 do. 1899. 01 do. 1910 Ausg. 1—7 do. 19891, 92, 08, 018. Konstanz 11902 31 Krefeld 1901, 1913..

. 1206, 07. 09 bo. 1888 do. 1901, 1⁰90⁰3 Krotoschin 1900 S. 1 Landsberg a. W. 90, 96/ 8

.00 b B 8

Langensalza Lauban 1897

Lichteuber 1900,

(Berlin) 909, 1919

Liegniz 1909 do. 1913 do. 1892 Lübecc 1895 Ludwigshafen. 1906

Magdehurg 1919 do 1991, 1906 d0. 1902 do. 1913, Serie 1, 2, 9 und 4 do. do. 1891. 1902 do. St.⸗Pf. R. 1unk. 2

Lit. R, 12 Lit. S, T do. 1919Lit. J. Vuk. 29 do. 1920 Lit. Wunk. 30

Mannheim 1914 do. 01, 06, 07, 08. 12,

19 1. u. 2. Ag., 20 do. 1898

.1903 82 Leer t. —H. 1902 32 ½

Lichterfelde (Bln.) 95 97

do. 1890, 94, 1900, 0218.

1866/9;

Mainz 1900, 1905, 07

do. 898, 91 kv., 94, 05 3

1.4.10 1.1.7 1.3.2 1.1.7 1.1.7 1.1.7

1.4.10 1.1.7

versch 1.4.1

versch. 1.1.7

versch. do. 1.8.11 versch. 1.4.10

versch. 1.1.7

1.4,10

14.19 —,—

1.4.10%

—,—

—,— —,— —,—

106,005 G

Thorn

do. do... Ulm..

do

Zerbst

do. do. do.

do. do.

do.

do. da. do. d0. bo.

do. bo. Schles. do. do.

Stuttgart 95 N, 1908 N 1815b, 06 Ausg. 19

Trier. u110 do. 14.1. u. 8. A. uf. 25

Viersen 1904 Wandsbek 01. 10 N Weimgr

1902 V. 1900, 0s. 09 21893

1.2.6 fr. Zs. do. 1.4.1 1.1.7 1.4.1 1.1.7 1.4.1 1.1.7

1919 unk. 80 x1908 1912

1898 1.1.

1.4.10

Wocms 01.

bo. tv. 92, 94, 08, 08 1903 Ser. 2

Deutsche D. F

Caleuög. Crebd. do. D, E kundb. Kur⸗ u. Neum. alte neue Lomm.⸗Obltg. d9.

bo.

Wiesdad. 1900, 01, 038 Außg. 8 u. 4 do. 1908 1. Ag. :z. 37 do. 08 2. u. 3. Aueg.,

920 1. Ag., 21 2. do. 1914 N unkv. 24 do. 18 Ag. 19 1. u. II. do. 1583 do. 93, 98, 01, 08 N Wilmersdorf(Bln., 99 09. 12, 18 606, 09, 14

1.4.10 1.2.8

versch. 1.4.10 1.1.7 1.4.1 1.4.1 1.4.1 versch

do. . do. —,— 1.1,’. —.,—

Pfandbriete.

Ml. nnn —— nr n r Pn K.en 50,99 8

280 222A9unneneänSuãneönngnene

do. d. . Frg. schaftl. Zeutral. do. do. Ostoreusische8. do.

Pommersche. do. do. neut. f. Algrumb. do. bdo. do. Posen. Serx. 6—10 do.

Ser. 11—17

bo. 1 Sächsische alirie 4

0.

ο2

20222⸗„

wich. Schuldv.

220 0 0 00 2

4 111. 8

Lit. D 8 1 neue

Ltt. C 5 21 neue. aA altlandschaftl. lands 3

do.

1.1.7 805,00 b G

—V=

Schutgebiet⸗Anl. 1 8 Spar⸗Präm.⸗Anl. 822 Staatssch. f. 1. 5. 24 do. f. 1. 5. 25 bo. f. 91. 12.34 (Hibernia) be. 14 außlosbar düß. konsol. Ant... do. Staffelanl. b. 8388 28 ab 9 ½ ½

Vp.): veir hgben Augenblick gestellt, als noch die Mög ichkeit bestand, ein 6 leviglich Ausländer zu schaffen (Großes Gelächter l. Zurufe: Schieber!). Als das nicht mehr der Fall war, waren! von Anfang an Gegner des Vorkaufsrechts.

Abg. Haas (Soz.) beantragt, zunächst über den sozialde kratischen Antrag abzustimmen, der die Wiederherstellung des G kaufsrechts verlangt. Die Abstimmung soll namentlicch sein⸗ Das Haus ist einverstanden.

In der Einzelberatung werden §§ 13 15, die das C kaufsrecht der Gemeinde statuierten und deren Wie herstellung von den Sozialdemokraten beantragt ist, vor genommen und, nachdem Abg. Haas (Soz.) die Wie herstellung, Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) dagegen 8 Ausführungen des Ministers die Ablehnung empfohlen e in namentlicher Abstimmung mit 166 gegen 152 Stim abermals verworfen. (Bravo rechts; Pfuirufe bei den Kom §1 gelangt in der Fassung zweiter Lesung zur Annahme. § 2 wird der sozialdemokratische Antrag, die Genehmi auch in den nicht kreisfreien Gemeinden von über 10. Einwohnern dem Gemeindevorstand zu übertragen, mit gegen 156 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der 6hf demokraten, den Ausschuß wieder zu beseitigen, an dessen stimmung die Entscheidung gebunden sein soll und mindestens zur Hälfte aus Grundbesitzern zu bestehen fällt mit 167 gegen 150 Stimmen. § 2 wird mit einem

Verschleuderung des ländlichen und städtischen Grundeigentums an ausländische Eigentümer einen Gesetzenrwurf vorzulegen, der für jeden Grundstücksverkauf die behördliche Genehmigung vorschreibt und den Gemeinden ein Vvorkaufsrecht zu einem angemessenen Preise gibt. (Lebhafte Rufe: Hört! Hört! links.) Und nun frage ich Sie, meine Damen und Herren, was steht in unserer Gesetzesvorlage anderes drin, als was die Deutsche Volkspartei verlangt hat?! Dieser Antrag deckt sich wörtlich mit den Bestimmungen, die in unserm Gesetzentwurf drinstehen. (Zustimmung links. Widerspruch und Zurufe rechts.) Wie dann der Herr Abgeordnete Leidig sich hier auf die Tribüne des Hauses stellen und sagen kann, das wäre die Ungeschicklichkeit des Wohlfahrtsministeriums, dafür habe ich allerdings kein Verständnis. (Sehr richtig! links.) Wenn wir genau das Gesetz einbringen, das die Deutsche Volkspartei von uns verlangt hat (Widerspruch bei der Deut⸗ schen Volkspartei), und die Redner der Deutschen Volkspartei sechs Wochen später sich hier hinstellen und das Gesetz in Grund und Boden kritisieren, dann habe ich dafür kein Verständnis. (Lebhafte Zustimmung links.) Ich bitte also doch dringend, in Zukunft derartige Angriffe gegen das Ministerium zu unterlassen, wenn man in einem derartigen Glashause sitzt, wie ich es Ihnen doch wohl nach⸗ gewiesen habe.

Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen weiter Abgeordnete dieses Hauses nennen, die vorgestern das Gesetz abgelehnt haben, die 8 mich mündlich und schriftlich mehreremale bekniet haben: wann bringt trag Dr. Höp ker⸗ Aschhoff (Dem.) angenommen. 99

dli 1 wonach die Genehmigung nur versagt werden darf, wen denn die Regierung endlich das Gesez gegen Ueberfremdung ein. wichtige Allgemeininteressen es erfordern, liegt der â 1 . 62 ö“ der Deutschnationalen wieder vor:

zuf derse inie liegen die Ausführungen des rrn Ab⸗ ; ö11“ wenn 4 gesellscha⸗ esitzes gerede „von einem Ball, den ich ge⸗ esondere dann, wenn a bäufer eine i usla 10.R. 1.,ur” schickt in der Luft aufgegriffen und zurückgeworfen hätte. Ich muß das 551 auftritt, die unter Ausnutzung der ungünstigen de 18.0sg8 38 Kompliment zurückgeben: den Ball, der uns zugeworfen worden ist, füüef den Haufvertrag zu einem unangemessenen Prei e. nn.1802 haben wir allerdings aufgegriffen, aber niemand wollte ihn haben, 8 8 8 r. Berlin (D. Nat.) befürwortet den 9” er gehört niemandem, alle haben die Vaterschaft rundweg abgelehnt. b blemit vh Ministers und (Keiterkeit und Zurufe.) Da kann ich nicht anders, als sagen, was hier die vier Bedingungen in § 4 der Vorlage, die schließlich nices 2 schon vorhin gesagt worden ist, daß da doch sehr starke Kräfte am Schutz gegen Ausländer, sondern eine Bevorzugung der Auee unf 1920789 111. Werke gewesen sein müssen, um ein so anderes Ergebnis herbei⸗ . 16

1 ur Folge haben würden. Dem Verlangen nach utz eg 1690. 2.1901. 05 8. 8 0220.00b G Zurufe und Hört, hört! links.) Generaldiskussion f8 Aus dem erwähnten fri 1 14 —5 Ich muß auch ganz entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß Antrage der Peutschen olkspartei in der Vorlage ist ein B. * mir hier unterschoben wird (Zurufe links und rechts) Herr Ab⸗ balg Gegen die Fassung des Antrags und FS geordneter Bredt, darf ich Sie bitten, einen Augenblick zuzuhören! 1“ 1en. aeche bes erhneht Ich muß es entschieden ablehnen, daß ich durch dieses Gesetz von vorn⸗ so schme diebenben deutschen Haus⸗ und Grundbesitzes. Ohn herein den Gemeinden eine große Einnahmequelle erschließen wollte. Im ntrag werde das Gesetz eine Gestalt erhalten, das sich nm Gegenteil; ich habe schon vorgestern ausdrücklich erklärt: das würde gegen die inländischen Grundbesitzer richte, also alles anden eine Entwicklung sein, die wir durchaus nicht begrüßen würden. als eine nationale Tat darstelle. 8 (Hört! Hört! bei den Kommunisten.) Wir würden auch gern mit Preußische Rentenbriefe Ihnen gemeinsam daran gearbeitet haben, um eine derartige Aus⸗ (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) ersce..... 4 versch. —,— nutzung des Gesetzes zu verhindern; aber leider war das im Ausschuß erNassau...F.4 1 20 .,— Unensh nicht möglich, obwohl unsere Kommissare dazu jederzeit bereit ge⸗ 188.005b G wesen sind. Ich will den ehrsamen Grundbesitz wahrlich darin schützen, 165.00b 8 sein Eigentum zu behaupten; aber wenn er verkaufen will, dann kann J203.005b ich allerdings keinen Unterschied darin erblicken, ab dann als der andere 180 0098 Kontrahent in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag anstatt eines 188808b inländischen oder ausländischen Schiebers die betreffende Gemeinde 150,00b G eintritt (sehr gut links), darin kann ich wirklich keine Verschlechterung erblicken, sondern ich sehe darin nur die Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde. (Sehr gut links.) Das möchte ich noch eimnal dringend bitten, feststellen zu dürfen. Es handelt sich in jedem Falle, der überhaupt in Betracht kommt, um einen Besitzer, der verkaufen will, der einen kompletten Kausvertrag mit einem anderen ab⸗

do. do. C do. da. b9. bo. do. bo. D Schlesw.⸗Hlst. L.⸗Kr. da. do.

gemeinde sich ein Haus von irgendeinem der bisherigen Eigentümer erwirbt oder nicht, sondern zu dem ich das Vertrauen habe ich sage es noch einmal —, daß er nach Recht und Gerechtigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen prüft —, dadurch, daß der Regierungspräsident eingeschaltet ist, ist das, was Sie konstruiert haben, absolut unrichtig. (Sehr richtig!) Dann darf ich wohl noch festhalten, daß auf diese Weise, gerade weil das im Gesetz enthalten ist, an sich schon eine Sicherheit gegeben ist. Dann dürfen wir wohl hinzufügen: selbst wenn die Gemeindebehörde die Genehmigung versagt hat, kann doch durchweg wohl in den Gemeinden nur gekauft werden und auch ein Vorkaufsrecht nur mit Zustimmung der Stadtvertretungen ausgeübt werden so ist es doch wohl in den allermeisten Gemeinden heute rechtens —, so daß neben den Stadtverwaltungen und den Regierungs⸗ präsidenten als dritter Faktor noch die Stadtvertretung kommt, die dann erst bei dem Grundstücksankauf zustimmen muß, ehe die Ge⸗ meinde kaufen kann.

Wenn Sie alle diese Dinge außer Betracht lassen und dann mit derartigen Sätzen gegen das Gesetz Stellung zu nehmen versuchen, daß Sie sagen: der entscheidende Punkt ist, daß die Gemeinden sich durch Versagen der Genehmigung in den Besitz der Häuser setzen —, dann dürfen Sie mir nicht übel nehmen, wenn ich sage: das ist eine unehr⸗ liche Kampfesweise gegenüber dem Gesetz. (Sehr richtig! links. Widerspruch rechts.) Jawohl; ich komme daran nicht vorbei. Dann hätten Sie zum mindesten den Vorgang, wie er sich bei dem Verkauf nach dem Gesetz abspielt, richtig darstellen müssen. Das haben Sie unter keinen Umständen getan. (Sehr richtig!)

Ich möchte auch feststellen das hat ja Herr Abgeordneter Hoffmann besonders kritisiert, daß wir darauf vorgestern nicht ein⸗ gegangen wären; deshalb möchte ich es heute unter allen Umständen nachholen —, daß wir nach dem alten Gesetz schon das Recht haben, die Genehmigung bei Verkäufen an ausländische Gesellschaften zu ver⸗ sagen. Da darf ich feststellen, daß das in außerordentlich großem Maße geschehen ist. Ich darf darauf zurückkommen. Am 25. Januar ist bei uns von dem Oberpräsidenten von Schlesien ein Antrag mit einer genauen Liste der Ueberfremdung des Hausbesitzes in der Stadt Görlitz eingegangen. Da ist keine einzige Gesellschaft darunter, sondern es sind in der drei Seiten langen Liste nur Einzelpersonen, und zwar überwiegend Tschecho⸗Slowaken, einige Polen, ein Schweizer und einige andere Nationalitäten. Und dieses Schriftstück des Ober⸗ präsidenten kommt zu dem Ergebnis ich darf mir gestatten, das vor⸗

ulesen: 88 Die Provinz Niederschlesien ist somit dringend an der so⸗ fortigen Schaffung von Bestimmungen interessiert, die die Ver⸗ schleuderung deutschen Volksvermögen und die Bedrohung der Grenzgebiete durch die Ueberfremdung in der Weise unmöglich machen, wie sie beispielsweise durch das Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920 in Sachsen, wo in dem an die Tschecho⸗Slowakei angrenzenden Lande die Verhältnisse ähnlich wie in der Provinz Schlesien liegen, schon geschehen ist. Ich darf demgegenüber feststellen, daß wir es abgelehnt haben, ein Gesetz einzubringen, wie es in Sachsen besteht. Ich darf mir gestatten, auf den großen Unterschied hinzuweisen zwischen unserer Vorlage und dem in Sachsen bestehenden Gesetz. In Sachsen hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht in jedem Falle ganz gleich ob die Genehmigung versagt wird oder nicht. Sie ist durchaus nicht an irgend⸗ welche Voraussetzungen gebunden, es sind absolut keine Ein⸗ schränkungen; es ist das uneingeschränkte Genehmigungs⸗ und Vor⸗ kaufsrecht in Sachsen. Deshalb haben wir mit guter Ueberlegung die Abänderung dahin getroffen, daß wir zunächst einmal eine ganze Reibe von Grundstücksverkäufen zwischen Verwandten und Ver⸗ schwägerten in auf⸗ und absteigender Linie überhaupt freigelassen haben,

Abg. Stendel (D. 8 . 1 Uearburg

Merseburg

1897, 1898 8 1.5.11⁄ —,— 1904, 19038 % versch. —,— 1903 Ns8 1.4.10% —,— 19014 1.4.140 —,— Minden 1909 4. 1.4.10 % —,— 82 do. 1895, 1902 89 - 8. 19 VIs4 9 3 e .1900, 175,00 b Sh n 4 8. 1 b Mülhetm (Rhein) 99, 8* 8 —,— 1904, 08, 1910 —,— 8 bdo. 1899, 1904 3 Mülh. Ruhr 09 Em. 11 u. 13 unk. 31, 35/4 191⁸4 1919 unk. 304 90. 1889, 8 ½ München 1921 unk. 25 4 ½ do. 1892 4 do. 19090, 01, 08, 07, 1908-11, 18, 14/4 do. 1919 unk. 5 do. 1897, 1899/3 do. 1908, 1904,3 M.⸗Gladbach 99, 190074 —,— do. 1911 unk. 38 N4 2 do. 18998/9 —,— do. 1899, 1903 N 3 Münden (Hann.) 01/4 Münster 1908˙4 do. 1897˙3 Nauheim t. Hessen 0233 Naumdurg 97,1900 kv. 3. Neumünster 1907]4 Neuu 1919]4 Nordhausen 1909 ʃ4 Nürnberg 1899-02,04, 1907 1911, 1914]4 versch. bo. 1920 unk. 30⁄4 do. 91, 93 kv., 96 98, 1905, 1906 3 % versch.

vom Reich erges og 1.1.7 ros,00. 8— —,—

Dtsch.⸗Eylan 1907ʃ4

Dortmund 1907 4

* 12 I. F, 13 I. d.

1““ u““ —8 Deutsche Provinzialanteihen. —,—6 Brandenb. Prov. 09-11 Reshe 18— 26, 1912 Reihe 27 —88 44 bo. 1914 Reihe 84-52 8 unk. 25/4 6. ..5 189288 Casseler A“ . ver. 22 28/94 120, 8 Ger. k hr 30 89 1.3.9 —,— 8 2n o. ver. 19, 2189 1.8.5(‚ —,— 0 sti1 re 0 2 0 222 4 1.1.7 7k 1 do. Prov. Eer. 16. 16,4] 14.10 —— —2— 82998 do. do. Ser. 9 2 1.5.111 —,— —,— do. —,— bo. do. Ser. 7 u. 88 1.4.10% —,— —,— . 2 Vrovinz. 95,908 1920 unk. 26. 4 1.4.10 —, bo. do. 1909, 18. 14/4¼ versch. S Ostpreußische Brovinz. bess Ausg. 12. 4 1.1.7 8 do. deo. S. 8— 11]4. 1.1.7 bo. S. 2 7 9 ¼ 1.1.7 bo. bo. S. 6— 112 1.1.7 Pommersche Provinz. 2 1.1.7 —,— Außg. 6—-11 4 varsch. 1.4.10% —,— do. do. 14, Ser. 5/⁄4% 1.1.7 8 1.4.10560,00 b G do. A. 1894, 97 u. 1900/89 1.4.10 8 1920 1.4.10% —,— 8 do. Prov. Ausg. 14.. 8 1.1.7 „00. 11 888 —,— 9 Posener Provinzial 4 fr. Zs.

versch 1.4.10

—.—

9 —,—

1.4.10% —,— 6

1.4.1 1.4.1

1.3.9

128,00 ½b G 1.4.10 % —,—

107101,00 b G

101,00b G 101,00b G

do. Landsch.. 8. Folge 3. Folge s 8. Folge:

100,90b G 96,009 8

1 2

do. Westfällsche do.

do.

do. 3 balt. Stant 1919.. den 1900 1908,09, 11 12,18,

1914, 1919 fo. v. 1875 3; 1976, 79 3 ¼½ 1980

1992, 1894 1900

1902, 1904 1907/3; 1896

.5v9vb9b-,. .

es Zaes do. 1.2.8 versch. B 1.1.7 1.5.11 1.5.11 versch. 1.2.8 1.2. 1.5,11 Eieeni.-Sbt. 8“ ne. Lößk.⸗Rentensch. fonv. neue Stücke unschweg Lüneb. nld Serie 7... do. S. 6 3 men 1919 unk. 30

8 2. Folge do. 3. Folge Wescye. rittersch. S. 1 do. bo. S. 2 do. neulandsch.. do. e. S. 1 do. 1 B

do. S. 2 neulandsch... rittersch. S. 1

do. S. 2 neulandsch...

inkl. Coupon 1. 1. ster..

—,— 7

—,—

versch. —,— GQ

1.4.10% —,— 0

versch. —,— ——

—,— 6 —, 0

125,00 b G 110,002b 6

——,— 6 110,0geb 9 159.00 b G 125,00 b

—, 8

192 00pgG 120,005 8

—,— G 110,00b 6

eran Düsseldorf 1899,1900, 1905 L. M. 1907 bis

1.6.1.

2 22029920222

alte neue. 90902020 alte.. dae., nmene. ... do. neue Brdg. Stadtsch. Pfdb. De. Pfdb.⸗Anst. Posen S. 1 —5 unk. 30—34 Preuß. Ztralstb. Pf. R. 2

do⸗ do. 2

WestprPfandbhrtefamt 8 f. Hausgrundstücke. 4 1.

—,— 8 —,— 8 —,— 2— —,— G —,— G en⸗ 6 200,00 b G 1.4.10 —,— 8

18— 8, b 22 1689,92. 95,96, 01/8 2 1Lbög. 9. S. 1898 3 dHeechrng Kenne 1.4.1 Rhprov. Ausg. 20, 21]4 1.1.7 .dn 1.2,8 700,00b B do. Ausg. 51-40/4 versch. do veren, 88 4 88 2 ; 28,82 19 . . . usg. 1,1. —,— Q 1e Ee⸗1n.000 13.71 8 Auag. 5, 6. 7 8 1.4.10%0 6 F AA 0. ußsg. 8, 4, 10, loli. 99 rz. 53, 12—17. 19, 24—29 8 versch. 175,00 b G [152,00 G 1n 8 rh. 55 4 bo. Ausg. 18/39 1.1.717 —,- 6 —,— we 8.99. 04 at do. Ausg. 9, 11. 141[8 1.1.7 —,— G 97. 1902/n do. Hauskred.⸗Banks4 1.6.1 —,— 8G 1.6.12 1.6,12

3 35

130,00b G do. b do. 1900, 1903 —,—

erfeld 1919 N4 101 8 do. 1129 4 88 4 e. N— IV. Ausgabes4 100,00 0

do. 1883—1889 2 8 90,09 G

Elbtng 1903. 09, 1874 100,00 b G do. 1903 3 65,00 G

Emden 1908 H, J4 1.4.10

Em 189038 ¼ 1.4.10 —,—

Erfurt 93, 01, 08, 10

3 1914, 19194. versch 100,00 b Q do. 93 N. 01 NFs3. Bvs

Cerege ies 4 1.4.10 —,— do.

sien..... 4 1.4.1. —.,— Cffenbach a. M. 192014

do. 1906 V. 1909, 4 1.1.7 102,009w„ da. 1800, 1807 V. 144 versch

do. 1902, 19053. Fan⸗ 1898, 05/3 ½ o.

versch. 800,00 b G do. 525.00 b B

bo. 1913, 1919]4 do. 1898 3 ½ do. 1901 3 ¾ Flensburg 01, 9, 12 1919. 1920 do. 1896 Frankfurt a. M. 06 N, 07,06, 10, 11 do. 1913 ukv. 24 do. 19 (1.— 3. Ausg.), 1920 (1. Ausg.) do. 99, 01 N. 03 Frankfurt a. O. 1914 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898 Freiburg fi. Br. 1900,

1907 N

versch. 708,00 b 11 —,— 1.4.1 —,—

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗L. —,— Osnabrüch Braunschw. 20 Tlr.⸗L. —,— Peine Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 8 —— Piorzheim 01, 07, 10 Löln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 —,—

81912. 19204 Oldenburg. 40Tkr.⸗L. 3 do. 3 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. —,—

1895, 1905/3 Pirmasens 1899 4 Plauen 19034 do. 19038 ¾ Posen 1900,1908.1909ʃ4 do. 1894, 190373] Potsdam 1919 N do. 1902 83 Quedlinburg 1903 N

Regensburg 1908, 09 do. 97 N. 01— 03, 05 do. 1889 Remscheid 1914 ukv. 24 do. 1900]ʃ3 ½ do. 190⁰8 Rheydt 1899 Ser. 4. do. 1913 unk. 24 N do. 1891 3 Rostock 1919, 1920][44 do. 1881, 1884. 1903 3 do. 1895]

Rummelsb. (Bln.) 99/3 ½ Saarbrück. 10, 14. 8. A. 4 do. 1896 3 ½ St. Johaun a. S. 02 N 3 ½ do. 1896/8 Schöneb (Bln) 04,07.09/4 do. 1912 unkv. 2374 do 1896 3

do. 1904 Schwerin t. M. 1897 3 ½ Solingen 1899, 02¼

Spandau 1891 4 do 1909 do. 1895 3 ¾8 Stargard t. Pomm. 95 Stendal 1901, 1908/74 1903/3

99.1906, 6, 9,1214 vo. Komm.⸗Bantk 4 do. Landkred.⸗Bank4 Sächsische Provinzial Ausg. 53—7 4 Schlesw.⸗Holst. A. 96 do. do. Ausg. 8/4 ½ do. do. 07. 09/ʃ4 0 do. bo. Ausg. 6/4 do. do. 99, 02, 05 3 —,— G do. Landesklt. Rtbr. 4 gee g

do. 80. 3 —,— Westfälische Provinz.

Ausg. 4 ½ 1.1.7 [118,00 b G Ausg. 3-6/4 versch. 105,00 b G Ausg. 4 32 1.4.10⁄ ., 6 do. do. Ausg. 2-4[3 ¼ 1.4.10102,00 b G do. bo. Ausg. 213 1.4.10% —,- G Westpr. Pr. Ausg. 6-874. 1.4.10% —,— 8 do. do. Ausg. 5-7/3 ¼ 1.4.10

Oppein 1.4.10 1.1.7

versch, 16.8.12

8. ,00 b G

250,00 b G 230,00 b G

1.4.1 1.2. Ap.

do.

3 8 8 s

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit erner Notenztsfer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar

1 Seit 1. 12.14. *1. 1.15. ˙ 1.4.15. 1. 5. 16. EEqEeT“ 19 1. 2, 18. 211, 3. 16. 1,10. 18. ¹² 1. 11.18. ¹* 1.18. 18, 1b 1. 1.19. 1. 5. 19. 171.8. 19. ¹8 1. 4.19. *“ 15. 4. 19 .e Neeeeeee 1HG

Bern.Kt.⸗A. 67 kv. Bosn. Esv. 14 1¹* do. Invest. 14 ²² do. Landes 98 ¹* do. do. 02 do. do. 95 ¹* Bulg Gd.⸗Hyp. 92 25 er Nr. 241 561 bis 246 560, ber Nr. 121 561 bis 136 560, Ler Nr. 61 551 bis 85 650, ler Nr. 1-20 000 Dänrsche Sr.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs. 8 do. 25000, 12500 Fr do. 2500,500 Fr. Finnl. St.⸗Eisb. Galiz. Land⸗A. ¹³ Griech. 4 % Mon. do. 5 %⅞ 1881-84 no. 5 ½ Pirr.⸗Lar. 90 do. 4 ½ Gold⸗R. 39 Jtral. Rente in *7 3 do. amort. S. 3. 4 in Lire Mexikan. Anl. 5 ¾ do. 1904. 4 in d. do. Zwischensch. d. Equit. Trust⸗Co. do. Norw. Staats. 94 3 ½ 8 in 3 do. in 2₰

1895 ,39 Laudezanl. 14 41 Staats⸗Anl. 1919 ¾ Eb.⸗Schuld 1870/31

4.

1.7

4.1

1 versch. Seees 8

1. do. 149,00 G

1.6.1 —,—

versch. 8 8 1.4.10

versch. 1.2.8 1 1.3.9 1.5.11

7.

1 1 1 1. 1 1 1 1

bdo. do. do. do.

1.4.10 1.4.1 1.3.9 —,— versch. 900,00 b G 1.4.100 versch. 400.00 b G 1.4.1

versch.

Fürstenwalde, Spree

1900 N Fürth i. B. 1901 do. 1920 unk. 1925 do. 1901 Fulda 1907 N Gelsenkirchen 07, 10

1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.2.8 1.1.7

1.4.10

1.4.10

1.1.7

51.4.10

1.1.7

versch. o.

Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. 1.4.10¼ Flensburg. Kreis 01 1.1.7 Gietzen 01,07.09,12,14 do. 1919]4 1.1.7 do. 1905 3 Hadersleb. Kreis 10 N 1.4.10 Glauchau 1894, 1903 Lauenbg. Kreis 1919. 1.4.10 Glogau. 1919, 1920 Lebus Kreis 1910... 1.4.10. Gnesen 1901, 1907 Offenbach Kreis 19.. S do. 1901[8 Telt. Kreis 1900, 07 Görliz 1900/4 do. do. 1890 do.

do. do. 1901

Kber). gußg. n. d. 81.3.20/4 1881—188313

8.

1.4.10 1.4.10 1.4.10. 1.4.10 1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 versch. 1.4.10

1.1.7 1.3.9 13.4.10

1.5.11 1.5.11 1.6.12 1.5.11 1.1.7 1.1.7 15.6.12 1.4.10 1.1.7 1.1.7

1. K. 1.7.14,310000 b G si. K. 1.6.14.

do. 15.4.10 1.2.8

222222

0 9 0

145.00 b G 160,00 b 210,00 b G 155,00 b G 160,00 b 158,00 b G 196,00 b do 1993 142,00 b G Altenburg 99 S. 1. 2 —,— 6 Altona 1901, 11, 14 —, 6 do. 1887, 1889] 190,00b G

172,005b

und n. cardb. enburger.. 8 mersche. .......

sche

ttische.. ..--.-.

6

=—

versch. 95,00 b do. 1.4.10 02. 12. 19]4 versch. o. 1.1.7 1.4.10

versch.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlot

Verantwortlich für den Anzeigfn teil: Der Vorsteher der Gescht Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Ber Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagson Berlin, Wilhelmstr. 32. Vier Beilagen seinschließlich Börsenbeilage.) 8

und Erste, Zweite, Drntte, Vierte und Fünfte entral⸗Handelsregister⸗Beilage.

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 1893, 02 S. 8 u. 10, 1908, 09. 12, 17 ʃ4

do. 1902 88 Hane. . 1900, 05. 10¼4 0

α

versch 3 ½ 1.4.1 3 verich do. 1886. 88 8e. 1 do.

Hamelnü.. 3 1.4.10 Hamm i. W. 1913/[4 88. 4 1.1.7 do. do. Lit. N8 1,6.1 Hanan 1909, 1214 do. 735 4 versch. Hannover 1895/3 do. .R 3 3 8 Straßburg t. E. 1909 3 (u. Ausg. 1911)]74 4.] 1.6.1 da. 3 ¾ 1.6.1

SWgS

lin. stal

und estfär. fische eiische

Rwig⸗Holstein.. do.

S. 00 B ,00 b G

0 G

200,00 8

174,00 b G 174,00 b

1.4.10 1.1.7 —,— versch. 140,00 eb G 1.1.7 —,—

do. 1893 Apolda 1895 Aschaffenburg ü1901 Augsburg 01, 07. 13. do. 1889, 97, 05 1ee .ee, 98, 05 N lhö. Bamberg 1900 N beeg mnt.4 11.1.74 —2 41 2N H* 19

2„ 2 ο

20 0 0 o% % %

. 4 2

E=SWS=S=S

1.1.7 1.1.7

1913 unk. 2914

1988