1923 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jan 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Polizeipräsident.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat den kommissarischen Polizeidirektor Stühymeyer in Bochum zum Landrat er⸗ Ihm ist die Landratsstelle in Bochum übertragen worden.

Der Konsistorialrat Paschasius in Stettin und der Gerichtsassessor a. D. Dr. Roediger in Düsseldorf sind zu Regierungsräten ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Privatdozent Dr. Schönfeld in Breslau ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staatswissenschaft⸗ lichen Fakultät der Universität in Königsberg ernannt worden.

Die Wahlen des Studiendirektors von Hanxleden an dem Realgymnasium II mit Realschule in Cassel zum Ober⸗ studiendirektor derselben Anstalt und des Studienrats Fricke an dem Realgymnasium II mit Realschule in Cassel zum Ober⸗ studienrat bei derselben Anstalt sind bestätigt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.

G Auf Grund des § 2 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ arbeitsministers vom 21. Dezember 1922 RGBl. I S. 963 über Errichtung von Ausschüssen und Kammern für An⸗

estelltenversicherung wird der örtliche Wirkungskreis der usschüsse und Kammern für Angestelltenversiche⸗ rung innerhalb Preußens wie folgt abgegrenzt:

a) Ausschüsse für Angestelltenversicherung.

1. Versicherungsamt Königsberg für die Provinz Ostpreußen, 2. Versicherungsamt Breslau für die Provinzen Ober⸗ Niederschlesien,

Versicherungsamt Berlin für die Stadt Berlin und die Provinzen Brandenburg und Grenzmark Posen⸗Westpreußen, Versicherungsamt Stettin für die Provinz Pommern,

Ve sicherungsamt Magdeburg für die Regierungsbezirke Magde⸗ burg und Merseburg,

Versicherungsamt Hannover für die Provinz Hannover sowie für Lippe und Schaumburg⸗Lippe,

. Versicherungsamt Keel für die Provinz Schleswig⸗Holstein,

Ve icherungsamt Cassel für den Regierungsbezirk Cassel wie für Waldeck,

Bersicherungsamt Frankfurt a. M. für den Regierungsbezirk Wiesbaden,

Vewicherungsamt Erfurt für den Regierungsbezirk Erfurt, Verzcherungsamt Münster i. W. für die Provinz Westfalen, Versicherungsamt Köln für die Rheinprovinz sowie für Olden⸗ burg, Landesteil Birkenfeld;

b) Kammern für Angestelltenversicherung.

1. Oberversicherungsamt Königsberg für die Provinz Ostpreußen,

2. Oberversscherungsamt Breslau für die Provinzen Ober⸗ und Niederschlesien.

3. Oberve sicherunzsamt Berlin für die Stadt Berlin und die Provinzen Brandenburg, Pommern, Grenzmark Posen⸗West⸗ Fenben und Sachsen mit Ausnahme des Regierungsbezirks

rfurt,

.Oberversicherungsamt Hannover für die Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein sowie sür Oldenburg (Landesteil Oldenburg). Braunschweig. Lippe und Schaumburg⸗Liyppe, Oberversicherungsamt Cassel für die Provinz Hessen⸗Nassau und den Regierungsbezirk Erfurt sowie für Anhalt und Waldeck, Oberversicherungsamt Dortmund hs die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz sowie für Oldenburg, Landesteil

und

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n 9 8 S*.

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Birkenfeld. 1 8 Berlin, den 27. Januar 1922323. Der Preußische Minister für Volksw

J. A.: Hoffmann.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberlässiger

ersonen vom Handel vom 23. Septeme er 1915 (RGBl. S. 688) habe ich der Kolonialwarenhändlerin Juliane Havlick, geborenen Maschaf in Berlin, Opvelner Straße 31, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb untersag! Berlin, den 16. Januar 1923. Abteilung W.

J. V.: Dr. Hinckel.

8 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (*.Bl. S. 603) habe ich dem Produtktenhändlergehilfen Willy Stopf in Berlin, Pappelallee 53/54, durch Verfügung vom heutigen, Tage den Handel

ist zum

der Kohlensteuer ist tatsächlich erolgt. (Rufe links: Na also!) Ich

der Staatsbeamten vom 3. Januar 1923 (Gesetzsamml. S. 3), vom 17. Januar 1923 und unter Nr. 12 430 eine Verordnung über das Inkraftlreten der

§8 29 bis 31, 34 bis 36 und 38 des Gesetzes über das ebammenwesen vom 20. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 179), vom 19. Januar 1923.

Berlin, den 29. Januar 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliche. Deutsches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung laut Bericht des Nachrichtenbaros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Gesetzentwurf, betressend die 8. Er⸗ gänzung des Besoldungsgesetzes, an. Die Beamten⸗ gehälter werden dadurch für die zweite Hälfte des Monats Januar um weitere 25 vH erhöht, die Frauenzulage wird auf 7500 bemessen. Angenommen wurde weiterhin der Gesetz⸗ ennwurf über die Feststellung eines 10. Nachtragsetats für 1922. In diesem Nachtragsetat sind nicht nur die Mehr⸗ ausgaben für die Beamtenbesoldung enthalten, sondern es wird auch zur Sicherung der Volksernährung ein Betrag von 1500 Milliarden zur Verfügung gestellt. Die Re⸗ gierungsvorlage verlangte 1200, Milliarden. Die Voll⸗ ver⸗ammlung des Reichsrats schloß sich der vom Aus⸗ schuß befürworteten Erhöhung an. Weiter enthält der Nachtragsetat 500 Milliarden für das Ruhrgebiet. Es handelt sich dabei um Fürsorge für Vertriebene, für Beamte und Angestellte, für die Kleinrentner und So ialrentner, für gemeinnützige Anstalten, um Mittel zur Kinderspeisung, Unter⸗ stützung des Ruhrgebiets mit Lebensmitteln, Entschädigung für Requisitionen und Kreditgewährung an leistungsschwache Ge⸗ meinden. Der Nachtragsetat erhöht, der Geldentwertung ent⸗ sprechend, die Frj Verstärkung der ordentlichen Betriebs⸗ mittel der Reichshauptkasse zur Versügung gestellten Mittel um 2000 Milliarden. „Wir sind in die Billionen⸗ rechnung hineingeraten, sagte der Berichterstatter Ministerial⸗ dire ror Sachs, und werden uns daran gewöhnen müssen, vor⸗ läufig damit weiterzurechnen.“

heute Sitzung.

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Deutscher Reichstag. Nachtrag.

Die Rede des Reichsministers der Finanzen Dr. Hermes zum Reichshaushaltsplan lautet nach dem heute eingegangenen Stenogramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Zu den gestrigen Ausführungen des Herrn Abg. Wels möchte ich Ihnen einige Bemerkungen unterbreiten. Ich will mir versagen, in diesem Augenblick auf den Gesamtkomplex der von ihm angeschnittenen Fragen einzugehen. Ich darf mir das an anderer Stelle vorbehalten. Aber zu einigen Punkten muß ich mich doch gleich äußern. 3 Zunächst die Frage der Stundung der Kohlensteuer. Herr Abg. Wels hat gestern hier behauptet, ich hätte ohne hinreichenden Grund die Kohblensteuer im Betrage von 30 bis 40 Milliarden Mark gestundet. Ich darf hierzu folgendes bemerken: Die Frage der Stundung der Kohlensteuer ist von meinen Vertretern bereits im Haushaltsausschuß eingehend klargelegt worden, und ich habe auch Veranlassung genommen, in der Presse eine autklärende Mitteilung zu veröffent⸗ lichen. Ich bedaure es, daß trotzdem gestern von dieser Stelle aus eine Darstellung des Sachverhalts gegeben worden ist, die nicht zutreffend ist. (Hört! hört! rechts) Ich bedaure das deshalb, weil gerade die uns feindlich gesinnte Presse des Aualands jede Gelegenheit benutzt, um Material gegen die deutsche Regierung zu schmieden (sehr richtig! rechts) und dieses Material, wenn irgend angängig, aus Deutschland selbst zu beziehen. Es wäre durchaus möglich gewesen, diese Frage, wenn noch irgendein Zweifel bestand, im Haushalts⸗ ausschuß oder an anderer Stelle zu erörtern und zu klären, wozu ich selbstverständlich jederzeit bereit gewesen wäre.

Zur Sache selbst darf ich folgendes bemerken: Eine Stundung

darf aber gleich hier einschalten, daß die Stundung der Steuer als

mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt u“ 1

Berlin, den 19. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Stepban Wagner und Maria geb. Wirspitzki in Wanne habe ich wegen Unzuverlässigkeit auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Sevtember 1915 (RGBl. S. 603), betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, Samm⸗ lung von Lumpen, Eisen, Zink, Blei, Knochen und Papier usw., durch Verfügung vom heutigen Tage untersagt.

Geellsenkirchen, den 27. Januar 1923.

8 Der Landrat. J. V.: Bödecker.

Bekanntmachung. 8

Dem Althändler S Finger in Watten⸗

cheid, Hermannstr 83, ist auf Grund der Verordnung vom

3 9. 1915 (RGBl. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit jeglicher Handel untersagt. Gelsenkirchen, den 27. Januar 1923. . 8 Der Landrat. J. V.: Bödecker. 1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 12 427 ein Gesetz über phosphorhaltige Mineralien Gesteine, vom 9. Januar 1923, unter „Nrr. 12 428 eine Verordnung über die Erhöhung der Be⸗ züge aus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 16. Januar 1923, unter

Nr. 12 429 eine Verordnung des Finanzministers, be⸗

und

treffend das Inkrafttreten des Gesetzes über die Reisekosten

solche durchaus nichts Ungewöhnliches ist, daß bei einer Reihe von indirekten Steuern gesetzlich eine solche Stundung aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehen ist. (Zuruf auf der äußersten Linken.) Viel⸗ leicht lassen Sie mich mal zu Ende reden. Das Kohlensteuergesetz sieht eine Stundung nicht vor. Das schließt aber und ich möchte das hier mit aller Klarheit feststellen nicht aus, daß bei zwingenden wirtschaftlichen Anlässen auch bei der Kohlensteuer eine Stundung vorgenommen werden kann. Die Frage ist nur die: lagen derartige zwingende wirtschaftliche Gründe zur Stundung der Koblensteuer tatsächlich vor? Nach meiner Auffassung war das der Fall, (sehr richtig! rechts), und zwar im September vorigen Jahres.

Wie lagen domals die Dinge? Im September vorigen Jahres war eine neue Vereinbarung zwischen den Zechen und den Berg⸗ arbeitern über eine Abänderung der Zahlungsweise der Löhne dahin erfolgt, daß vom September ab die Bergarbeiter zwei Drittel ihres Lohnes einen Monat früher erhielten. Das bedingte natürlich be⸗ sondere Aufwendungen für die Zechen. Hinzu kam im gleichen Zeit⸗ punkt eine Erhöhung des Lohnes, um 100 %«, Sie wissen, welche große Preiesteigerung damals für alle Betriebs⸗ mittel erfolgte, und daß das natürlich das Betriebskapital der Zechen weiter stark in Anspruch nahm. Es liegt bei den Zechen so, daß die Emnahmen im Durchschnitt etwa einen Monat später einkommen, als die Selbstkosten erwachsen, und es ergab sich nun im September vorigen Jahres das Bild, daß die Einnahmen der Zechen nur noch den halben Wert der im August entstandenen Selbstkosten und der dementsprechend kalkulierten Preise betrugen. (Hört! hört!) Es mußte daher versucht werden, einen Ausgleich für diese momentane Krisis in der Kohlenwirtschaft zu finden. Es gab zwei Wege: es gab den Weg der Kohlenpreis⸗ erhöhung, und es gab den Weg einer anderen Mitwirkung des Reiches, nämlich die kurzfristige Stundung der Kohlensteuer. Wir haben uns damals in Würdigung der gesamten wirtschaftlichen

einer Kumulation erschwerender Momente die weitere erhöhung zu ersparen, zu dieser kurzfristigen Stundun steuer verstanden. (Zuruf von den Sozialdemoklaten:

Ich komme gleich darauf. Ich will Ihnen die Iife breiten, dann werden Sie es selbst beurteilen ko 8 glaube, Sie werden dann doch zu einer anderen Auffa Von der jetzt in der Zeit vom 30. September zember 1922 fälligen Kohlensteuer sind insgesamt 21 nicht 30 bis 40 Milliarden, wie gestern geordnete Wels hier behauptet hat, gestundet Von diesem gestundeten Gesamtbetrag sind bis heute von den Kommunisten) nun, hören Sie doch einmaf, müssen auch solche Ziffern anhören, die für Sie weniger. sind! 19,1 Milliarden einbezahlt (hört, hört 9 sodaß mehr etwa 2,8 Milliarden tatsächlich noch gestundet sind 8 gelangen rund 2 Milliarden Ende dieses Monats und 88 I 800 Millionen gegen Ende März dieses Jahres zur Einzablund Zeit, für die Stundung im Einzelfall erfolgt ist, hat in kbinn. mehr als drei Monate betragen. Für einen Betrag von 10,2 N ist ein Zahlungsausschub nur für drei Wochen tatsächlich i

Mit diesen Maßnahmen ist einerseits der Volkswirtschaft

geblieben, noch größere Kohlenpreiserhöhungen auf sich zu 9 als sie gegen Ende des vorigen Jahres hingenommen werden 5 und andererseits sind die Zechen in die Lage versetzt worden di höhten und vorzeitigen Lohnzahlungen leisten zu können. 92 wirklich nicht abzusehen, wie man aus diesem geschilderten Vor der Reichsfinanzverwaltung irgendeinen Vorwurf ableiten vann bin vielmehr der Meinung, daß die Reichsfinanzverwaltung, ven ihre Aufgabe, Steuern und wirtschaftliche Bedürfnisse in Einila

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möchte die Bitte aussprechen, daß nach diesen Aufklärungen dan (Bebhauptung nicht weiter wiederholt wird.

Der Ausschuß des Reichsrats für Volkswirtschaft hielt

Ich darf noch hinzufügen, daß nach der Mitteilung des ge wirtschaftsministeriums, die mir zugegangen ist, bei der allgeme Herabdrückung der Preise der Gesichtspunkt der gestundeten K- steuer berücksichtigt worden ist.

Meine Damen und Herren! Nun noch ein kurzes Wort n Ausführungen des Herrn Abg. Wels über den Antrag der G schaften. Er hat gestern hier ausgeführt, daß ich den Anttag Gewerkschaften auf Erhöhung der Er mäßigung beim Steuerabyug gelehnt hätte. Ich habe über diese Frage mit Vertretern der e schaften persönlich verhandelt, und dabei hat sich ergeben, di Gewerkschaften bei ihrem Antrage insofern von nicht ganz iih Voraussetzungen ausgegangen waren, als sie die weitere Heraufe der Ermäßigungen, die durch das Gesetz vom 23. Dezember besch worden waren, nicht entsprechend berüc sichtigt hatten. Ich habe Herren Vertretern der Gewerkschaften vorgestellt, daß die wirkung dieser im Dezember beschlossenen Heraufsetzung dei mäßigungen erst gegen Ende Januar dieses Jahres eint würde, und daß es mir daber nicht zweckmäßig eif in dieser kurzen Frist eine erneute Aenderung herbeizift Ich habe aber gleichzeitig meine Bexeitwilligkeit ertlärt, die e Erhöhung der Ermäßiagungen beim Lohnabzug vom Begin Monats März an in Aussicht zu nehmen und hierwegen dien Prüfung vornehmen zu lassen. Ich habe bei den Verhandlungen den Vertretern der Gewerkschaften, mit denen übrigens eine nächstige Aussprabe über das gesamte Gebiet der Steuerpueh vereinbart worden ist, nicht den Eindruck gehabt, daß die h meine Vorstellungen als nicht richtig anerkannt hätten. Ich dem Reichsrat und dem Steuerausschuß die nötigen Vorlagen zu hörigen Zeit zugehen lassen.

Nun möchte ich nur noch ein Wort sagen. Die Reichest verwaltung hat harte Zeiten hinter sich und harte Zeiten bvorf Ich kann für sie in Anspruch nehmen, daß alle Beamten uind gestellten, die in ihr arbeiten, in restloser Hingabe bemüht ger sind, nicht nur die Steuergesetze rechtzeitig durchzubringen, so auch in der Veranlagung und Erhebung der Steuern das mif zu tun (Zurufe von den Komm.), und die Zahlen beweisen el. sind mit der Veranlagung auf dem laufenden, und wir haben die große Aufgabe vor uns und wir haben Raum für füllung dieser großen Aufgabe —, mit Nachdruck an die Veranlb der Vermögenssteuer und die Zwangsanleihe beranzugehen. Ih nutze hier gern die Gelegenheit, um allen meinen Mitarbeitem n besonderen Dank und meine Anerkennung dafür auszusprechen, 1 möglich war, in hingebender Arbeit den heutigen Stand zu enn (Lebhafter Beifall rechts, im Zentrum und bei den D. Dem. 8 auf der äußersten Linken.) 114“

292. Sitzung vom 27. Innaar 1923. Nachtrag.

Die Rede des Reichsministers der Justiz Dr. Hel . Entwurf eines Jugendgerichtsgesetzes auf Grund

eschlüsse des Rechtsausschusses, die gestern wegen ves Eingangs des Stenogramms nicht veröffentlicht werden ke lautet, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Ich bann die Beratung dieser kulturell hochbedeutenden Vorlage nicht übergehen lassen, ohne zur Einleitung einige Worke sagen. Den Entwurf des ZJugendgerichtsgesetzes habe mit besonderer Freude von meinem Herrn Amtsvorg übernommen. Der Entwurf verhilft dem Gedanken zum 2. bruch, daß es bei Straftaten Jugendlicher vor allem darꝛi kommt, den Jugendlichen auf den rechten Weg zurückzuleiten, daß, solange Erziehungsmaßnahmen einen Erfolg versprechen kriminelle Strafe zurückzutreten hat. Der Enrwurf löst 1 von den Fesseln, die ihn bisher gebunden haben, er weist ihm allen Dingen die Aufgabe zu, dem verirrten Jugendlichen die kehr zu einem rechtschaffenen Leben zu erleichtern.

Welche besondere Bedeutung dieses Gesetz gerade in der ge wärtigen Zeit hat, deren Nöte die Kriminalität der Jugende ins Ungeheuerliche hat anschwellen lassen, beweisen die 9 die der Herr Berichterstatter vorgetragen hat. Die Stune der wir an die Verabschiedung eines deutschen Jugendgericht 8 herantreten, dürfen wir nicht vorübergehen lassen, ohne uns zu erinnern, denen wir es zu danken haben, daß wir heut

Werk vollenden können. Ich nenne an erster Stelle 87 storbenen Staatsrechtslehrer Dr. v. Lifzt. Neben ihm wir

nur noch einen Namen herauszugreifen, Paul Köhnes c6 vergessen werden. Er ist es gewesen, der zuerst in Deutsc

Lage, um der Volkswirtschaft wenigstens in dem Augenblick

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das Ideal eines Iugendrichters verwirklicht hat. Er ist es in

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bringen, erfüllen wollte, gar nicht anders handeln konnte, und

gegangenen Stenogramm folgenden Wortlaut:

ge Versuch un nommen hat, den Gedanken eines deutschen Ingendgerichtsgesetzes in gesetzliche Formen zu kleiden. Weiter aber ist es mir eine Pflicht, in diesem Augenblick auch allen denen zu danken, die sich in auf⸗ opfernder und entsagungsvoller Tätigkeit dem Ziele gewidmet haben, schon unter den bisherigen unzulänglichen Gesetzen gegen die Kriminalität der Jugendlichen anzukämpfen und an den ge⸗ fährdeten Seelen zu retten, was nur irgend zu retten war. Ihnen allen danken wir, daß die Fragen, die es zu lösen gilt, heute klar und einfach vor uns liegen. Ihnen danken wir ferner, daß wir darauf vertrauen können, daß das Gesetz, das wir heute ver⸗ abschieden, in der rechten Zeit und in rechter Kraft noch wirkliches Leben gewinnen wird. ö

Der Rechtsausschuß des hohen Hauses hat seine Aufgabe in schneller und fruchtbarer Arbeit erledigt. Parteigegensätze sind hinter dem die Parteien einigenden sachlichen Ziele zurückgetseten. Gewiß sind nicht alle Wünsche erfüllt, gewiß kann man über die Frage, ob nicht noch weitere Fortschritte möglich seien, verschieden urteilen. Darin sind wir aber wohl alle einig, daß der Entwurf, so wie er aus dem Ausschuß hervorgegangen ist, eine gewaltige Verbesserung des bisherigen Rechts bedeutet. In diesem Augen⸗ blick, in dem uns die Sorge um unser Land schwerer denn je bedrückt, muß es für uns alle ein Trost und ein Lichtblick sein, daß wir uns ohne Unterschied der Partei in freudiger Arbeit zu dem Ziele zusammenfinden, unsere Jugend, die zugleich unsere Hoffnung für die Befreiung des Vaterlandes bildet, vor Leid, Schuld und Verderben zu bewahren. (Bravo!)

Preußischer Landtag.

205. Sitzung vom 26. Januar 1923. 8

Nachtrag.

Die Rede des Staats⸗ und Finanzministers Dr. von Richter über den Haushaltsplan für 1923 hat nach dem heute ein⸗

Wenn ich heute dem Landtage namens des Staatsministeriums den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1923 vorlege, so bin ich mir leider bewußt, daß ich eigentlich nur eine Form erfülle, die uns die Verfassung vorschreibt; denn ich weiß, daß alle die Zahlen, die in diesem Haushaltsplan enthalten sind und die Anfang September des vorigen Jahres aufgestellt worden sind, natürlich von der rauhen Wirklichkeit längst überholt sind und einer eingehenden Prüfung weder auf der Einnahme⸗ noch auf der Ausgabeseite irgendwie standhalten. Aber das ist ja das Schicksal aller Etatsentwürfe bei einer derartig fallenden Währung, wie wir sie zurzeit erleben. Der Reichsminister Hermes hat gestern bei der Einbringung des Reichshaushaltsplanes schon mit Recht auf das Wort von Lloyd George hingewiesen, daß man keinen Finanz⸗ minister für einen Haushalt verantwortlich machen kann, wenn zwischen der Zeit, wo er sich hinsetzt, um den Haushaltsplan aufzu⸗ stellen, und der Zeit, wo er wieder aufsteht, nachdem er den Haus⸗ haltsplan beendet hat, die wirtschaftlichen, insbesondere die Wäh⸗ rungsverhältnisse sich so völlig verschoben haben.

Der Haushalt, der Ihnen vorgelegt worden ist, schließt mit einem Fehlbetrage von rund 12 Milliarden Mark ab, zu dem⸗

ungefähr noch 2 ½ Milliarden hinzutreten, da das Reich zu den

Besoldungserhöhungen nicht, wie wir erwartet hatten, 80 vH der Mehrbesoldung, sondern nur 75 vH zahlt. Das Reich zahlt bekanntlich bis zum 31. März d. J. noch 80 vH, von da aber nur 75 vH. Ich gebe ohne weiteres zu, wie ich eben schon gesagt habe, daß die Höhe dieses Fehlbetrages infolge der Verschiebung der Geldverhältnisse absolut nicht mehr stimmt; aber ich warne davor, in erster Linie die infolge der Verschiebung der Geld⸗ verhältnisse, wie ich ebenfalls gern zugebe, erheblichen Mehr⸗ einnahmen namentlich an Ueberweisungssteuern des Reiches zu betrachten, auch Mehreinnahmen, die wir ja zweifellos aus eigenen Betrieben haben werden, insbesondere aus den Domänen und vor allen Dingen aus den Forsten.

Vielleicht hat sich der eine oder der andere von Ihnen dar⸗ über gewundert, daß die Staatsregierung Ihnen einen Haushalt vorgelegt hat, der mit einem Fehlbetrag abschließt. Aber nach der Verfassung sind wir nicht in der Lage, das Mittel anzuwenden, das man früher bei derartigen Fällen immer anwendete, daß man nämlich den Fehlbetrag einfach durch eine Anleihe deckte und dann in den Haushalt hineinschrieb: Mehreinnahme an Zinsen aus der und der Anleihe. Einmal ist das ja an sich eine wirtschaftliche Deckung überhaupt nicht (sehr richtig! bei der D.⸗Nat. Vp.), wenn ich ein Minus, das ich habe, dadurch decke, daß ich neue Schulden aufnehme, ist das natürlich wirtschaftlich überhaupt keine Deckung. Auf der anderen Seite aber ist uns dieser Weg nach Auffassung der Regierung und ich glaube, man darf sich über die Richtig⸗ keit dieser Auffassung keinem Zweifel hingeben durch die Be⸗ stimmung der Preußischen Verfassung verschlossen, wonach wir An⸗ leihen nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken aufnehmen sollen. Ich begrüße

diese Bestimmung der Preußischen Verfassung vom Standpunkte

einer soliden Finanzgebarung durchaus, und wenn Sie es mir nicht übelnehmen wollen, auch deshalb, weil sie auch dem Landtag in seiner Bewilligungsfreudigkeit doch einige, wie mir scheint, recht gute Schranken zieht. (Sehr gut! bei der D.⸗Nat. Vp. und der Wirtschaftsp.) Denn, meine Damen und Herren, es ist nicht mehr so einfach, Anleihen aufzunehmen und zu sagen: daraus können ja die Mehrausgaben, die wir, der Landtag, bewilligt haben, gedeckt werden, weil der Landtag nicht in der Lage ist, die Regierung ohne weiteres, ohne Verfassungsverletzung zur Aufnahme dieser Anleihen zu veranlassen.

Ich bin überhaupt der Ansicht und ich darf das, zumal ich Abgeordneter bin, auch offen aussprechen —: wir müssen bei der außerordentlich ernsten Finanzlage, in der sich zweifellos Reich und Länder, damit auch Preußen, befinden, uns doch bei der Frage der Bewilligungen, bei der Frage, ob wir manches, was dem ein⸗ zelnen von uns lieb und wert ist, erfüllen können oder nicht, eine größere Zurückhaltung auferlegen, als das im allgemeinen in par⸗ lamentarischen Körperschaften der Fall ist. (Sehr richtig! rechts.) Wir müssen alle daran denken, daß es nicht in erster Linie heißt: was wünschen wir zu leisten?, sondern daß in der heutigen Zeit mindestens in demselben, ich möchte sagen, in viel größerem Maße

jedesmal die Frage im Vordergrund steht: woher können wir die

Mittel für solche Ausgaben und Aufgaben nehmen? Gerade im Landtag, meine ich, sollte dus, was mir vor einem Jahr ein Herr der sozialdemokratischen Partei ich glaube, es war Herr Dr. Waentig zugerufen hat, gelten, der sagte: Herr Finanz⸗ minister, Sie müssen den Mut haben, unpopulär zu sein. Durchaus richtig; aber ich meine, auch der Landtag sollte den Mut haben, diese Unpopularität nicht bloß seinem Finanzminister zu über⸗ lassen, sondern selber ruhig mal in seiner Mehrheit unpopulär zu sein (sehr richtig! rechts), auch aus dem Grunde: wir können das ja doch nur erreichen, wenn die Befürchtung zwischen den einzelnen Parteien, sich gegenseitig den Rang an Popularität oder Unpopu⸗ larität abzulaufen, aufhört. In dem Augenblick, wo sie mehr oder weniger alle gleich unpopulär sind, hört die Gefahr für die einzelne Partei, sich durch Abstimmungen bei den Wählern unbeliebt zu machen, zu einem großen Teil auf. Ich als Finanz⸗ minister kann Ihnen nur dringend raten, zu diesem meiner Mei⸗ nung nach durchaus richtigen und, wie ich glaube, bewährten Rezept bei diesem Haushalt wenigstens so oft wie möglich Zuflucht zu nehmen.

Der Haushalt zeigt zugleich, daß es uns leider noch immer nicht gelungen ist, zu einem befriedigenden Ergebnis der Ver⸗ teilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden zu kommen. Ich bin mir vollkommen darüber klar: Wir, das Land Preußen und die Länder überhaupt verglichen mit der finanziellen Lage des Reiches und leider auch der Gemeinden, befinden uns noch immer in einer verhältnismäßig günstigen Lage. Denn, Gott sei Dank, reichen wir an die traurigen Verhältnisse des Reiches, die gestern der Herr Reichsfinanzminister geschildert hat, an die traurigen Verhältnisse, die in vielen Gemeinden herrschen, Gott sei Dank, sage ich, noch nicht heran. Wir haben uns bemüht, endlich emmal zu einer rein⸗ lichen Scheidung der Finanzverhältnisse zwischen dem Reich auf der einen Seite, und Ländern und Gemeinden auf der anderen Seite, bei dem zurzeit dem Reichsrat vorliegenden Gesetz über die Aenderung des Landessteuergesetzes oder, wie es jetzt heißt, des Finanzausgleichsgesetzes unter diesen Gesichtspunkten zu kommen und damit etwas zu erreichen. Wir haben leider wie im Vorjahr den zere, und außenpolitischen Gründen. die vom Reichsfinanz⸗ muünegner daza geltend gemacht wurden, Rechnung tragen müssen. Der Reichsrat hat sich deshalb notgedrungen mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes einverstanden erklären müssen, obgleich diese reinliche Scheidung noch nicht vorgenommen war. Er hat es getan, indem er außerdem eine Entschließung an⸗ genommen hat, die vielleicht auch für Sie Interesse haben wird. Sie lautet: 3 8

Wenn auch die Regierungsvorlage die finanzielle Notlage der Länder und Gemeinden mehr als bisher zu berücksichtigen sucht und auch der Reichsrat durch Aenderungen im Entwurf dieser Notlage noch weiter Rechnung getragen hat, so kann doch bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen und geldlichen Verhält⸗ nissen nicht überblickt werden, ob die hier geschaffene Grundlage ausreicht, um die Länder und Gemeinden lebensfähig zu erhalten. Zudem konnte auch die im Interesse der Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Länder und Gemeinden grund⸗ sätzlich zu fordernde Wiederherstellung ihrer finanziellen Selbständigkeit mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse noch nicht

verwirklicht werden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen durch mög⸗

lichst weitgehende Ueberlassung großer Steuern an Länder und Gemeinden, unbeschadet der reichsrechtlichen Normierung in den

Grundsätzen, zur selbständigen und selbstverantwortlichen Aus⸗

schöpfung und indwiduellen Anpassung. Wenn der Reichsrat gleichwohl dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilt, so geschieht dies in der Voraussetzung, daß auch die jetzige Regelung nur als eine vorläufige anzusehen ist und unter dem Vorbehalt der Geltendmachung seiner weitergehenden Forderungen für einen endgültigen Finanzausgleich. Es ist schade und traurig, daß zurzeit nicht mehr zu erreichen war, weniger vielleicht vom Standpunkt der Länder als vom Stand⸗ punkt der Gemeinden aus; denn es ist gar kein Zweifel, daß unter der jetzigen Finanzlage, bei der eigentlich sehr wenig Steuern doch den Gemeinden zur eigenen Ausschöpfung überwiesen sind, die Ge⸗ meinden noch viel mehr zu leiden haben als die Länder.

Um sich ein zutreffendes Bild von der Finanzlage Preußens zu machen, wird es nicht genügen, sich mit dem Haushaltplon für das laufende Jahr 1923 zu beschäftigen, sondern es wird auch notwendig sein, einen kurzen Rückblick auf den Ab⸗ schluß der letzten Jahre zu werfen. Mit diesem Abschluß sind wir leider stark im Rückstande, weil, wie Sie selbst wissen, die Ver⸗ abschiedung des Haushalts in diesem hohen Hause immer ver⸗ hältnismäßig spät erfolgt ist, so daß naturgemäß die ganzen auf diesen verhältnismäßig spät verabschiedeten Etats beruhenden Rech⸗ nungen erst ebenso spät haben abgeschlossen werden können. Ich freue mich aber, daß in dieser Beziehung und auch da hoffe ich im Sinne der großen Mehrheit zu sprechen doch sehr erhebliche Fortschritte im Landtag erzielt worden sind. Ich darf daran erinnern, daß wir den Haushalt für 1921 erst im Dezember 1921, und den Haushalt für 1922 im Juni oder Juli vorigen Jahres verabschiedet haben, und ich darf an das hohe Haus die Bitte richten, den jetzigen Haushaltsplan, wenn irgend möglich, so zu verabschieden, daß er in der Tat mit dem 1. April in Kraft treten kann. (Zustimmung rechts und im Zentrum. Abg. Heilmann: Wenn der Staatsrat etwas schneller arbeitet!) Der Staatsrat kann auch etwas schneller arbeiten, das ist richtig. Aber seien wir einmal offen ich glaube, wir werden uns alle darüber einig sein, daß gerade bei der ungeheuren Geldentwertung ein möglichst schnelles Arbeiten des Landtags nicht nur aus dem sachlichen Grunde erforderlich ist, sich endlich dem Zustand zu nähern, den die Verfassung vorschreibt, sondern auch aus rein finanziellen Gründen. Die Staatskasse wird außerordentlich schwer geschädigt, wenn der Haushalt erst so viel später in Kraft tritt, weil uns alles, was wir dann erst auf Grund des Haushalts ausführen können, erheb⸗ lich teurer wird, als wenn wir es früher tun können.

Da darf ich hier einen Gedanken einwerfen, den wir im Haupt⸗

ausschuß noch näher werden erörtern müssen. Sie wissen, wie bei

unserer katastrophalen Geldentwertung die Verschiebung, sagen wir mal von Bauten, auch nur um einige Wochen zu Buche schlägt. Sollte es nicht möglich sein, daß wir unter diesen Umständen, namentlich bei Bauten, uns dahin verständigen, daß, wenn im

Hauptausschuß in zweiter Lesung, oder wie Sie wollen, eine Ent⸗ !

es g 19 ö 8498,9

82 u“ b scheidung gefa t, die Staatsregierung dann

an die Ausführung ieser Bauten gehen kann, anstatt zu warten, bis etwa in dritzer

Lesung im Ausschuß oder nachher in zweiter und dritter Lesung

im Landtag die Entschewung fällt? Die Entscheidung geht viel⸗ leicht bis zu einem gewissen Grade, aber doch nur sehr wenig, auf Kosten der Gründlichkeit, aber ein so guter, oder wenn Sie wollen, ein so schlechter Finanzminister bin ich nun einmal: eine Ent⸗ scheidung, die mir erlaubt, einen guten Bau auszuführen, der billig ist, ist mir lieber als eine Entscheidung bei der der Bau vielleicht ziffernmäßig oder auf dem Papier einige Ersparnüsse aufweist, die aber dadurch, daß Monate später erst gebaut wird, durch die Geld⸗ entwertung längst wieder überholt werden. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) 1b 916 Also ich darf bitten, daß Sie sich vielleicht diesen Gedanken einmal durch den Kopf gehen lassen. Es wird nachher Zeit seig, darüber im Hauptausschuß noch weiter zu sprechen. 72 Gleichzeitig darf ich den Damen und Herren des Haußi⸗ ausschusses und insbesondere dem verehrten Herrn Vorsitzenden, den ich zu meiner Freude hier vor mir sehe, die Bitte ans Herz legen, die Verhandlungen sowohl im Lantag selbst wie namentlich im Hauptausschuß so zu fördern, daß wir möglichst bald praktisch mit dem Etat arbeiten können. Sie erweisen damit, wie die Währung jetzt sinkt, dem Staate vom rein finanziellen Standpunkte aus einen guten, einen großen Dienst. 8 Meine Damen und Herren, der Fehlbetrag für das Jahr 1921 wird voraussichtlich rund 2,2 Milliarden, der für das Rechnungsjahr 1 9 22, soweit sich das zurzeit übersehen lät, voraussichtlich 18,8 Milliarden betragen. Diese Fehlbetväge, namentlich der letztere, brauchen uns aber nicht besonders zu schrecken, weil sie größtenteils daher stammen, daß infolge verspäteter Veranlagung die Erhebung und Ablieferung der Reichssteuern, die die weitüberwiegende Mehrzahl unserer Einnahmen bilden, verhältnismäßig langsam vor sich geht. Für die demnächst noch eingehenden Steuern für 1922 haben wir im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung bei Kap. 24 Titel 32 einen offenen Titel vorgesehen. 8 Hierbei eine Bemerkung. Es ist ein absolut unnatürlicher, vom Standpunkt der Moral und vom Standpunkt des Stagts⸗ interesses unmöglich auf die Dauer zu duldender Zustand, daß heutzutage jeder Mensch, der seine Schulden nicht bezahlt, also auch derjenige, der seine Schulden an Steuern an den Staat nicht bezahlt, dadurch im Vorteil ist und daraus Geschäfte macht. (Sehr richtigl) Man muß daher unter allen Umständen ver⸗

langen, daß die Steuern rechtzeitig gezahlt werden. Eine Gesetz⸗

gebung, die diesem Umstande nicht Rechnung trägt, ist falsch. Das Reich hat nun, wie bekannt, einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die nicht rechtzeitige Ablieserung der Steuern mit einem nicht unerheblichen Zuschlag wenn Sie es so nennen wollen bestraft wird. Ob der Zu⸗ schlag genügt oder nicht, ist eine Sache für sich. Er beträgt nach dem Vorschlag der Reichsregierung 10 vH der Steuer, so daß, wenn jemand, wie es ja vorkommt, 10 Monate mit seinen Steuern im Rückstande bleibt, dann nochmals 100 vH dazu kommen, so daß er noch einmal die ganze Steuer zu zahlen hat. Das ist Sache des Reiches, des Reichstages, und ich will mich auf diese einzelnen Dinge, auf die Richtigkeit der 10 vH in keiner Weise festlegen. Die Hauptsache ist nur, daß jetzt unter allen Umständen im Wege der Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen wird, daß nicht jeder einzelne auf Kosten des Staates spekuliert, seine eigenen Gelder zurückbehalten kann, mit diesen in der Zwischenzeit Ge⸗ schäfte macht und nachher dem Staate eine um ein vielfaches ge⸗ ringere Summe auszahlt, als er ihm eigentlich zu zahlen hat. (Sehr richtig!) Die Anerkennung dieses Prinzipes in der Steuer⸗ gesetzgebung des Reiches erfolgt leider spät. Ich will auch nicht sagen, ob sie in zureichendem Maße erfolgt. Die Hauptsache ist, daß sie endlich erfolgt, und es wird Sache der Reichsinstanzen sein, darüber zu bestimmen, wieweit sie darin gehen wollen.

Soweit die Fehlbeträge der Rechnungsjahre 1921/22 auf diesem Wege durch nachträgliche Einnahme der Reichssteuer nicht gedeckt werden, würden sie mit dem etwaigen Fehlbetrage von 1923 in den Haushaltsplan von 1924 aufzunehmen sein, und wir werden uns dam darüber schlüssig werden müssen, in welcher Weise sie zu decken find. 29

Wenn ich nun auf den Haushaltsplan des Jahres 1923 zunächst in sormeller Beziehung kurz eingehen darf, so darf ich folgendes sagen. Meine Damen und Herren, Sie haben, wie ich annehme, das Gutachten gelesen, welches der Staatsrat nach, wie ich nicht anders sagen kann, eingehenden Beratungen zum Haushaltsplan abgegeben hat. Die Hauptsache des Gutachtens scheint mir, ohne daß ich mich auf Einzelheiten fest⸗ legen kann, zu sein, daß daraus hervorgeht, wie auch der Staats⸗ rat die finanzielle Lage des Landes Preußen mit dem außer⸗ vrdentlichen Ernste beurteilt, die sie nach Meinung der Regierung in der Tat verdient. Wie gesagt, auf alle Einzelheiten dessen, was der Staatsrat vorgeschlagen hat, hat sich das Staats⸗ ministerium nicht festgelegt, es hat sich aber, wie Sie aus der Aeußerung des Staatsministeriums ersehen, grundsätzlich mit der Aeußerung des Staatsrats einverstanden erklärt.

Wir haben im wesentlichen, wie Sie gesehen haben werden, den Haushaltsplan nach den Grundsätzen aufgestellt, die sich, wie mir scheint, im allgemeinen bei uns bewährt haben. Wir haben einem Wunsch des Landtags entsprochen, indem wir Ihnen und ich darf sagen mit wirklich außerordentlicher Mühe und ganz außerordentlicher Arbeit Uebersichten über die tatsächliche Beteiligung der einzelnen Ver⸗ waltungen an den Staatseinnahmen und ⸗ausgaben vor⸗ gelegt haben. Sie finden das nach dem Vorbericht in dem Heft über den Staatshaushaltsplan, das Ihnen ja allen zugegangen ist. Seinerzeit ist das scheint mir ein berechtigter Wunsch zu sein hier im Landtag wie anderwärts auch schon früber der Wunsch geäußert worden, man solle doch Uebersichten aufstellen, aus denen sich ergebe, was der einzelne Zweig der staatlichen Verwaltung denn eigentlich für den Staat wirtschaftlich bedeute, d. h. was die Einzelverwaltung dem Staat bringe und was die einzelne staatliche Verwaltung dem Staat koste. Wir haben uns bemüht. diesem Wunsch Rechnung zu tragen. obgleich das natürlich im großen und ganzen recht schwer ist. Wir sind uns auch dar⸗ über klar, daß ein absolut sicheres Ergebnis diese Nachweisungen nicht bieten, aber auch nach meiner Auffassung nicht bieten können, weil sich im Haushalt ja eine Reibe von Posten findet

ich erinneve an Posten der Zentralverwaltung und allgemeine 111“*“ u I1I1a“ . 1“ 8 9 ““ 8 8 88