1923 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

eingetragene Genossenschaft mit be⸗

schränkter Haftpflicht in Saalhausen, G

folgendes eingetragen worden: Die Voll⸗ macht der Liquidatoren ist erloschen. Senftenberg, den 19. Januar 1923. Das Amtsgericht.

benftenberg. Lausitz. 120786] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 34 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft: „Domsdorfer Elektrizi⸗ täts⸗ und Kraftgenossenschaft, e. G. m. u. H. in Domsdorf“, folgendes ein⸗ getragen worden: „Durch Beschluß der Generalversamm⸗ 2 vom 28. September 1922 ist § 17 Teil II des Statuts, betr. Höhe des Ge⸗ häftsanteils, abgeändert worden. Senftenberg (Lausitz), den 20. Ja⸗

mar 1923. Dies Amtsgericht.

Sonneberg, S.-Mein. [120322]

In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 bei dem Konsum⸗Rohstoff⸗ und Produktiv⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Hämmern eingetragen worden, daß die §§ 59 (Geschäftsanteil), 63 (Haft⸗ summe) und 76 (Gewinnverteilung) des Statuts geändert worden sind. Die Haft⸗ summe und der Geschäftsanteil betragen je 5000 ℳ.

Sonneberg, den 13. Januar 1923.

Thür. Amtsgericht. Abt. I.

Stadtilm. [120787] Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 1 ist heute bei dem Konsumverein für Gräfinau und Umgegend, e. G. m. b. H. zu Gräfinau eingetragen worden: Die HLaftsumme beträgt 3000 ℳ. Stadtilm, den 18. Januar 1923. Thüringisches Amtsgericht.

sStargard, Pomm. 1120323]

In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 117 (Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Sassenburg⸗Rossow, e. G. m. b. H. in Sassenburg) ein⸗ getragen als Zusatz zu dem Gegenstande des Unternehmens: „der Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse'. Die Haft⸗ summe ist auf 5000 erhöht. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 1000. Stargard i. Pomm., den 20. Januar 1923. Amtsgericht.

Stendal. 1120788]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 76 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Hassel (Kreis Stendal) eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Hassel ein⸗ getragen: Die Haftsumme ist auf 10 000

Sreudal, den 25. Januar 19223.

Das Amtsgericht.

sternberg, Mecklb. [120324]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist zum Dabeler Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, in Dabel heute eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Dezember 1922 ist der § 46 der Satzung folgendermaßen abgeändert: Der Betlag, bis zu dem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil), wird auf 5000 be⸗ stimmt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, 270 davon sofort bar einzuzahlen (Pflicht⸗ einzahlung). Die Einzahlungspflicht ent⸗ steht mit der Eintragung des Mitglieds in die Liste der Genossen. Ueber die weiteren Einzahlungen über die Pflicht⸗ einzahlung hinaus entscheidet die Mit⸗ gliederversammlung. Die Uebertragung des Geschäftsguthabens an einen andern ist nur mit Genehmigung des Vorstands zulässig. Mitglieder, die schon vor der Erhöhung des Geschäftsanteils auf 5000 dem Verein angehört haben, sind ver⸗ pflichtet, bis zum Schluß des laufenden Geschäftsjahrs ihren Geschäftsanteil auf 2 Höhe der fälligen Pflichteinzahlung zu ringen.

Sternberg i. M., den 26. Januar 1923.

Das Amtsgericht.

Stolpen, Sachsen. [120325 Auf Blatt 4 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, betr. den Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugs⸗Verein zu Lauterbach, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Lauter⸗ bach ist heute eingetragen worden, daß das Statut in § 23 abgeändert, der Guts⸗ besitzer Willy Paul aus dem Vorstande ausgeschieden und der Gutsbesitzer Arno Hentschel in Lauterbach Mitglied des Vorstandes ist. Amtsgericht Stolpen, am 26. Januar 1923.

Ueckermünde. [120326] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 32 die durch Satzung vom 13. November 1922 errichtete Ge⸗ nossenschaft unter der Firma „Hansa⸗ kauf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Ueckermünde, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: Ein⸗ kauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum Handels⸗ betrieb an die Mitglieder, Errichtung dem Kolonialwarenhandel dienender Anlagen unn Betriebe zur Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder, För⸗ derung der des Kleinhandels. Die Haftsumme beträgt 10 000 ℳ, die höchste Zahl der Geschäftsanteile 10. Vorstandsmitglieder sind: Rudolf Moll, Ma Feebing. Franz Papenfuß, sämtlich in Ueckermünde. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter deren

Eingehen dieses Blattes bis zur nächsten eneralversammlung durch den Deutschen Reichsanzeiger. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. De⸗ zember. Die Willenserklärungen des Vor⸗ stands erfolgen durch zwei Mitglieder, die Zeichnung geschiebt in der Weise, daß zwei Mitglieder der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗ stattet. Ueckermünde, den 22. Januar 1923. Das Amtsgericht

Waldbröl. [120789]

In das Genossenschaftsregister des Amts⸗ gerichts ist heute unter Nr. 99 die durch Statut vom 15. Dezember 1922 errichtete Elektrizitätsgenossenschaft Helpen⸗ stell, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hel⸗ penstell, eingetragen worden. Gegenstand des üniernehmeng. Bezug und Ver⸗ teilung von elektrischer Arbeit sowie Er⸗ richtung und Erhaltung der hierzu not⸗ wendigen Anlagen und Maschinen und die Beschaffung von Geräten. Die Haft⸗ summe beträgt 20 000 ℳ, die Höchstzahl der Geschäftsanteile 50. Den Vorstand bilden: a) Gottfried Willmeroth, Land⸗ wirt, b) Peter Ueckerseifer, Landwirt, c) Karl Fuchs, Fabrikarbeiter, alle in Helpenstell. Die Bekanntmachungen er⸗ folgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft in der Waldbröler Zeitung. Die Willenserklärungen des Vorstandes er⸗ folgen durch mindestens zwei Mitglieder, die 1u geschieht, indem zwei Mit⸗ glieder ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen. Die Ein⸗ sicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Waldbröl, den 23. Januar 1923.

Amtsgericht.

Weiden. [120328] In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: Edeka Großhandel, e. G. m. b. H. Sitz Auerbach. Statut vom 17. Februar 1922. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. der Einkauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum Handelsbetriebe an die Mit⸗ glieder; 2. die Errichtung dem Kolonial⸗ warenhandel dienender Anlagen und Be⸗ triebe zur Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder; 3. die För⸗ derung der Interessen des Kleinhandels. Haftsumme 2000 ℳ. Höchstzahl der Ge⸗ schäftsanteile 10. Zwei Vorstandsmit⸗ glieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die b zu der Fbene der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen. Die Bekanntmachungen er⸗ folgen unter der Firma der Genossenschaft im Eschenbacher Amtsblatt oder in der Edeka, Deutschen Handelsrundschau, Berlin, durch den Vorstand. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗ stattet. Vorstandsmitglieder: Burger Fritz, Kaufmann, Auerbach, Ibscher, Karl, Konditor, Auerbach. Weiden i. O., den 25. Januar 1923. Amtsgericht.

Westerstede. [120327] In das srhs dcscdelts nise ist heute zu der Genossenschaft Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. in Torsholt soh de eingetragen worden: Gertje, Johann, jur., Landmann in Torsholt. An Stelle des verstorbenen Vorstandsmitgliedes J. F. Dierks ist der Landmann Johann Gertje junior in Tors⸗ holt in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Westerstede, 24. Januar 1923.

Wiesbaden. [120329] In unser Genossenschaftsregister Nr. 76 wurde heute bei der Genossenschaft: „Land⸗ wirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“” mit dem Sitze in Sonnenberg eingetragen, daß das Statut durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 21. November 1922 geändert ist. Wiesbaden, den 19. Januar 1923. Das Amtsgericht. Abt. 1.

[120330] Wolmirstedt, Bz. Magdeb. Im Genossenschaftsregister ist bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Angern, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, in Angern heute eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 3. Dezember 1922 ist die Haft⸗ summe auf 10 000 erhöht. Wolmirstedt, den 25. Januar 1923. Das Amtsgericht.

WwWorms. [120331] Bei der Firma: „Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Horchheim wurde heute im hiesigen Genossenschaftsregister eingetragen: rtanz Fosef N. 98 98 v.

d aus dem Vorstand ausgeschieden. Heinrich Wöhrle, Kaufmann in Horchheim, und Johann Kiefer III., Landwirt daselbst⸗ sind als neue Vorstandsmitglieder gewählt. Worms, den 26. Januar 1923.

Hess. Amtsgericht.

Würzburg. 120334

Darlehenskassenverein Auls; 8” getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Aura. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Adam Hepp und Anton Klein I. Neugewählt wurden: Joseph Brand und Jakob Jekel, beide Landwirt in Aura.

Firma mit der Unterzeichnung zweier Vorstandsmitalieder durch das Pommersche Genossen schaftsblatt in Stettin und beim

EEEEbE1“ 4

Würzburg, 15. Januar 1923.

120337] Darlehenskassenverein trüth, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Sitz Strüth. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Andreas Walch. Neugewählt wurde: Sebastian Hoos, Landwirt in Strüth. Würzburg, 15. Januar 1923. Registeramt Würzburg.

Würzburg. [120333] Segnitzer Darlehenskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Sitz Segnitz. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Martin 8 Neugewählt wurde: Michael orenz, Landwirt in Segnitz. 8 Würzburg, 18. Januar 1923. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [120335] Darlehenskassenverein Schondra, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Sitz Schon⸗ dra. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Leo Morshäuser und Georg Anton Vogler. Neugewählt wurden: Anton Leitsch und Joseph Vogler II., beide Landwirt in Schondra. Würzburg, 18. Januar 1923. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [120332] Creditverein Ochsenfurt, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Ha ftpflicht in Liquidation, Sitz Ochsenfurt. Die Liquidation ist beendigt, ebenso die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren Josef Valentin Nunn und Georg Riegel. Die Firma ist erloschen. Würzburg, 20. Januar 1923. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [120336]

Raiffeisen’scher Darlehenskassen⸗ verein Biebelried, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Biebelried. Aus dem Vorssand ausgeschieden: Michael Winzen⸗ hörlein. Neu gewählt wurde: Franz Kraus, Landwirt in Biebelried.

Würzburg, 23. Januar 1923.

Amtsgericht Registergericht.

Zeven. [120338] „In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 zu der landwirt⸗ schaftlichen Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft e. G. m. u. H. in Rhade folgendes eingetragen worden: Die bis⸗ herigen Vorstandsmitglieder sind zu Liqui⸗ datoren bestellt. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der ö1“ vom 21. Oktober bzw. 22. Dezember 1922 aufgelöst. Amtsgericht Zeven, 16. 1. 1923.

Zweibrücken. [120791] Genossenschaftsregister.

Firma Spar u. Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Sitz: Mörsbach. Vorstands⸗ änderung. Ausgeschieden: Jakob Hamm jr. Neu bestellt: Guido Linn, Lehrer, Mörsbach. Zweibrücken, den 24. Januar 1923.

Amtsgericht.

9) Mufterregifter.

(Die ausländischen Muster werden unter Leripzig veröffentlicht.)

Burg, Bz. Magdeb. [121185] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 30. Firma Wilhelm Krocker'’s Söhne in Burg, vier Muster für Hand⸗ schuhe, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Geschäftsnummer 310, 311, 312, 313, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 20. Januar 1923, Vorm 10 Uhr 10 Minuten. Burg, den 20. Januar 1923. Amtsgericht. [12

Gmünd, Schwäbisch. 1124] In das Musterregister ist heute ein⸗ getragen worden:

a) Nr. 909. Firma Porzellanfabrik Gmünd Aktiengesellschaft in Schwäb. Gmünd, ein offener Umschlag, enthaltend siebenzehn Abbildungen von Mustern für Frpennig in der Porzellanwarenindustrie, Fabriknummern 102 a, 102 b, 102 c, 102 d, 102 e, 102 f, 102g, 103 a, 103 b, 103 , 103 d, 103 e, 103 f, 103 g, 103h, 103i, 103 k, für plastische Erzeugnisse, ange⸗ meldet am 17. Januar 1923, Nachm. 3 Uhr, Schutzfrist drei Jahre.

b) Nr. 910. Firma Porzellanfabrik Gmünd Aktiengesellschaft in Schwäb. Gmünd, ein offener Umschlag, enthaltend dreizehn bemvenge von Mustern für

Erzeugnisse in der orzellanwarenindustrie, Fabriknummern 1031, 103 m, 103 n, 103 0, 103 p, 103 g, 103 1, 1038, 103 t, 103 u 103 v, 103 w, 103 x, für plastische Erzeug⸗ b angenneldeg am, nc. Sen 1923, achm. 9 utzfrist drei Jahre. Den 18. Januar 1929 Amtsgericht Gmünd. Obersekretär Herterich.

Ludwigslust. 8 121125] In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 1 eingetragen: Bücherrevisor Wilhelm Mau in Lugwigslust. 1 Muster, Kassenbuch für Gewerbe und Handel, offen, Flächenmuster, Se drei Jahre, angemeldet am 25. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr 35 Minuten. Ludwigslust, den 26. Januar 1923.

1 Amtsgericht.

11) Konkurfe.

Berlin-Schöneberg [121186] Das Konkurzverfahre mögen der „Ruß“

Metallwaren⸗

Amtsgericht Registergericht.

1

Handelsgesellschaff mit beschränkter Haftung , 88, ü

Berli kütz:

über das Ver⸗

einer den Kosten

straße 50, e eingestellt.

entsprechenden

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg. Abt. 9.

Dresden.

Das Konkursverfahren ü mögen der Deutschen nossenschaft, e. G. m

[121123] er den ehe⸗ dler

jetzt in § 203 K.⸗O. ein⸗

Leipzig.

Das Konkursverfahren maligen Zigarrenhä Voigt, früher in Leipzig, wird ge⸗ gestellt. Amtsgericht

Zenlenroda. In dem Konkursverfahren über mögen des Materialware Max Paul Ludwig in Tricbes ist zur Abnahme der Schlußrechpang des Ver⸗ walters, zur Erhebung vbn Einwendungen gegen das Schlußverzeschnis und zur Be⸗ schlußfassung der uübiger über die nicht verwertbaren rmögensstücke Schluß⸗ termin vor dom unterzeichneten Gericht auf Donnerstag, den 22. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, bestimmt. Zeulehroda, den 22. Januar 1923. as Thüringische Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahr⸗ planbekanntmachungen der Eifenbahnen.

[121189]

Reichsbahn⸗Gütertarif. Heft C II (Ausnahmetarife) Tfv. 5. Reichsbahn⸗Gütertarif. Heft C I b (Stationsfrachtsätze) Tfv. 4. Mit Galtigkeit vom 1. Februar 1923 treten dem neuen Ausnahmetarif 11 für Düngemittel eine größere Anzahl von deutschen Privatbahnen bei. Gleichzeitig werden im Heft C Ib neue Ausgleichs⸗ zuschläge bei einzelnen Bahnen eingeführt. Das Nähere enthält der nächste Tarif⸗

anzeiger.

Außerdem geben Auskunft die be⸗ teiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 29. Januar 1923.

Reichsbahndirektion.

[121190]

Reichsbahn⸗Gütertarif. Heft C II (Ausnahmetarife) Tfv. 3. Reichsbahn⸗Gütertarif. Heft CI b (Stationsfrachtsätze) Tfv. 4.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1923 werden die geänderten Ausnahmetarife 10 und 13 für frische Kartoffeln (vergl. unsere Bekanntmachung vom 20 Januar 1923)

auf eine größere Anzahl von deutschen Privatbahnen ausgedehnt. Bei einzelnen dieser Verwaltungen treten neue Aus⸗ leichszuschläge im Heft Clb in Kraft.

as Nähere enthält der nächste Tarif⸗ anzeiger.

Außerdem geben Auskunft die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplaz.

Berlin, den 29. Januar 1923.

Reichsbahndirektion.

[121120] Ostdeutsch⸗Südwestdeutscher Güterverkehr. Tarifheft 1. Vom 1. Februar 1923 ab treten im Verkehr mit den Stationen der Mann⸗ heim⸗Weinheim⸗Heidelberg⸗Mannheimer Nebenbahn (Oberrheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft) Entfernungsänderungen ein. Ferner sind die Stationen Dossenbeim (Bergstr.) (schmalspurig), Heidelberg⸗Hand⸗ schuhsheim (schmalspurig) und Schriesheim (schmalspurig)mit allen Angaben zu stre chen,

desgleichen ist bei diesen unter, vollspurig“

genannten Stationen die Bezeichnung „(vollspurig)“ zu streichen.

Näheres enthält der Tarif⸗ und Ver⸗ kehrsanzeiger der deutschen Reichsbahn (preuß.⸗hess. usw. Netz).

Breslau, den 26. Januar 1923.

Reichsbahndirektion.

[121121] Mitteldeutsch⸗Bayerischer Güterverkehr.

Vom 1. März d. J. ab treten für Gottgau, Gröbzig und Löbejün (Nauen⸗ dorf⸗Gerlebogker Eisenbahn) und für Gerlebogk Reichsb. erhöhte Entfernungen 5 Kraft. Näheres durch die Abfertigungs⸗ tellen.

Erfurt, den 27. Januar 1923.

Reichsbahndirektion. [121119] Deutscher Seehafenverkehr 8 mit Süddeutschland. x Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1923

Ottenhöfen der Nebenbahn Achern⸗Otten⸗ höfen in den Tarif aufgenommen. Näheres im gemeinsamen Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger. Hannover, den 26. Januar 1923. Reichsbahndirektion.

[121117] Hafenordnung für die Umschlag⸗ stelle Kosel⸗Hafen.

Die mit Gültigkeit vom 27. Dezember v. J. um 60 vH erhöhten Sätze des im Nachtrag 7 enthaltenen Gebührentarifs werden vom 1. Februar d. J. ab um weitere 200 vH erhöht. Vom gleichen Tage ab tritt für den Umschlag von Erzen. Abbränden, Schlacken in gefrorenem Zustande ein Zushlag von 50 vH zu den jeweiligen Gebührensätzen in Kraft. Die vorzeitige Inkraftsetzung gründet sich auf die vorübergehende Aenderung der E.⸗V.⸗O. (R.⸗G⸗Bl. 1914 S. 455.)

Oppeln, den 26. Januar 1923.

Reichsbahndirektion

(Oberschlesische Eisenbahnen).

werden die Stationen Kappelrodeck und

(Zweite Verordnung über die weitere Erhöhung der Unterstützung

[121118]9 Güterverkehr mit Belgien, Zu den reglementarischen Bestimmu 13““ treten mit Wirkung

besonderen Zusatzbestimmungen in Kraft:

Artikel 3. Von der Beförderung au zugelassene Besondere Zuß⸗

3. Gold⸗ und Silberbarren, P Dokumente, Edelsteine,

gegeben werden.

17. Der Versender kann für den wendung des Tarifs Nr. 1 (Expreßgut) u deutschen Bahnen und den Scarbah

Eilgut vorschreiben. Die Vorschrift i hiernach auf den belgischen, deutschen oder bezeichneten Tarife statt. vorgesehenen Lieferfristen gelten auch hier.

Beträge in inländischer Währung zu erh von der Eisenbahn festgesetzten und durch lichten Kurse zugrunde gelegt.

Umrechnung vorzunehmen hat.

7. Bei Frankosendungen werden die oder bis zu einer weitergelegenen Grenzsta und der Versandstation besteht, ferner die bei der Aufgabe erhoben; alle übrigen

Frankaturrechnung beglichen.

9 und 10. Die besonderen

Artikel 13.

gebiet sowie in Belgien und Luxemburg w

durch Frankreich nach Luxembur gesehene Gebühr berechnet. 9

Zu den in Belgien 11. November (Nationalfest).

zu streichen. Folgende besondere Zusatzbestimmun

Tage und Jür Nähere Köln, den 26. Januar 1923.

ea. um sechs Tage.

atzbestimmungen.

erbagren Patna

6 echte Perlen, Pretiosen und andere Kostbarkeiten sind von der

Beförderung mit internationalen Frachtbriefen ausgeschlossen. p

Sendungen dieser Art mäüssen an eine Mittelsperson an der Grenze auf⸗ 2

Artikel 6. Inhalt des Frachtbriefs. Besondere Zusatzbestimmungen.

nen die Anwendun

anzuwendenden Tarife und Routenvorschrift“

Im Saargebiet werden die Lie

Frankreich und Luxemburg.

ngen vom 1. 10. 1920 (Nr. 644 des deutschen vom 1. 2. 1923 folgende Aenderungen der sgeschlossene oder nur bedingungsweise Gegenstände.

Einzuschalten: .

eld, geldwerte Münzen und Papiere,

„Einzuschalten:

ö belgischen Durchlauf die An⸗ nd für den ungeteilten Durchlauf auf den des Tarifs für beschleunigtes st in die Frachtbriefspalte Angabe der zu setzen. Die Beföͤrderung findet Saarbahnen zu den Bedingungen der vor⸗

Die für Eilgut nach dem internationalen Uebereinkommen

1 Artikel 12. Erhebung der Fracht. Die besondere Zusatzbestimmung 4 erhält folgenden Wortlaut: 4. Wenn die in ausländischer Währung ausgedrückten Fracht⸗

eben sind, so werden der Umrechnung die Schalteranschlag oder sonstwie veröffent⸗

Einzuschalten: 1 5. Der Umrechnungskurs wird durch die Verwaltung festgesetzt, welche die

Die besondere Zusatzbestimmung 5 (bei Teilfrankaturen usw.) erhält die Nr. 6. Einzusch

alten:

Frachten bis zur Grenze des Versandlandes tion, wenn ein direkter Tarif zwischen dieser Nebengebühren der Versandstation sogleich Beträge werden erst nach Rückkunft der

Die besonderen Zusatzbestimmungen 6, 7 und 8 erhalten die Nummern 8,

Nachnahmen.

eren Zusatzbestimmungen 5 und 6 erhalten folgenden Wortlaut: 5. Als Bescheinigung über die Belastung mit ee; dient stempelte Frachtbrief oder das Frachtbriefduplikat. In Deutschland und im Saar⸗

ird außerdem auf Verlangen des Absenders

durch die Versandstation ein besonderer Nachnahmeschein gebuührenfrei erteilt.

6. Für die Rücksendung der Nachnteegletschep die sich auf Sendungen von Deutschland oder dem Saargebiet nach Frankreich sowie auf solche im Durchgang 8 I- 81 der p 8 Tarifen vor⸗ 1 b biese Gebühr wird bei Frankosendungen vom bei Ueberweisungssendungen vom Empfänger erhoben. 8 ee

Artikel 14. Lieferfristen. Besondere Zusatzbestimmung 3. geltenden gesetzlichen Feiertagen ist hinzuzufügen der

In der besonderen Zusatzbestimmung 5 sind die Wörter

„und im Saargebiet“ 1 6 wird eingeführt: erfristen verlängert für Eilgut rei

uskunft geben die beteiligten Verwaltungen.

85

Reichsbahndirektion, auch namens der beteiligten Verwalhncgen .

L111““

und sonstigen

2 1 Der Bezugspreis beträgt monatlich 1500 Mh.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer

sauch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern hosten 120 Mh.

82 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 800 Mhk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1400 Mk.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

zei: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

1“

Berlin.

Freitag, de

den 2. Februar, Abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

——

1923

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Bekanntmachung zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold. Verordnung über Grundlöhne und Sterbegeld in der Kranken⸗ versicherung.

für Rentenempfänger der Invaliden⸗ und Angestelltenver⸗ sicherung. 1

Verordnung über künstliche Düngemittel. 8

Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise.

Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1922.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Aschaffen⸗ burg. 1b

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 7 des Reichsgesetz⸗ blatts Teil .

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Verordnung über Aenderungen des Beamten⸗Diensteinkommens⸗ gesetzes. b 3

Beanh chg. betreffend Abgabe von Tuberkulinen in den Apotheken.

Bekanntmachung, betrefsend die Einberufung des außerordent⸗ lichen Provinziallandtags der Provinz Westfalen.

Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat durch Erlaß vom 29. d. M. den Bürgermeister Bernhard Adelung in Mainz, den Staats⸗ bas g. D. Blos in Stuttgart, den Staatsminister a. D. echtsanwalt Wolfgang Heine in Berlin, den Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht in Breslau Dr. Hans Herschel in Breslau, den Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Christoph Klemm in Nürnberg, den Oberbürgermeister Geheimen Rat Wächter, Vorsitzenden des Bayerischen Städtebundes, in Bamberg, den Landgerichtsdirektor Dr. Hans Wunderlich, M. d. R., in Leipzig zu Mitgliedern des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik; den Universitätsprofessor, Geheimen Hofrat Dr. Ph. Allfeld in Erlangen, den Regierungspräsidenten Victor Fezer in Ellwangen, den Schriftleiter der „Münchener Zei⸗ tung“ Cajetan Freund, Vorsitzenden des Landesverbandes der Bayerischen Presse, den Rechtsanwalt, Stadtrat Frey in Karls⸗ ruhe, den Justizrat Dr. Oskar Michel, Direktor der Badischen Anilin⸗ und Sodafabrik in Ludwigshafen a. Rh. (Pfalz), den Rechtsanwalt und Notar, Justizrat H. Reh in Alsfeld (Ober⸗ hessen) zu stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik ernannt und 88 dem pürttembergischen Gesandten Hildenbrandt, M. d. R., in Berlin die erbetene Entlassung aus dem Amt als Mitglied dieses Gerichtshofs erteilt. Berlin, den 31. Januar 1923. Der Reichsminister der Justiz. 8 Dr. Heinze.

In der Reichsfinanzverwaltung (Geschäftsbereich der Besitz⸗ und Verkehrssteuern) sind ernannt: zu Oberregierungsräten die Regierungsräte Dr. Schaaffs in Merseburg, Dr. Vogt in Berlin, Gaebel in Hindenburg, Dr. Mirre in Northeim, Eytersberger in Guben, Kleinen in Sorau, Dr. Rotmann in Detmold, Wege in Oldenburg, Dr. Keutner in M.⸗Glad⸗ bach, Schroeder in Magdeburg, Nitka in Berlin, Voßfeld in Oppeln, Richtherr in Beuthen, Dr. Saa lwächter in Berlin, Dr. Kleinecke in Berlin, Enderle in Witten, Radusch in Nienburg, Bergsträsser in Burgsteinfurt, Dr. He dding in Köln, Kohlmann in Gera, Braun in Gotha, Frhr. Hiller von Gaertringen in Remscheid, von Wysocki in Solingen, von Oppen in Düsseldorf, Plecher in Düsseldorf, Neh⸗ meyer in Höchst a. M., Meyer in Oldenburg, Wegner in Wilhelmshaven, Betzler in Münster; 3

zum Steuerdirektor: Steueramtmann Schiller in Oppeln;

zu Regierungsräten: Steuerrat Grell in Goldap, Stadt⸗ amtmann Schulz in Berlin, Regierungsrat a. D. Dorn⸗ heckter in Bergen a. R., Kreissyndikus a. D. Dr. Zierold⸗ Pritsch in Schlochau, Gerichtsassessor Anstmann in Berlin,

in Magdeburg, Schmidt in Braunschweig, Borchert in Königs⸗

rat Dr. Hoffmann (Hermann) in Berlin, Verwaltungs⸗ amtmann Schwellenbach in Düsseldorf, Regierungsa essor Weidner in Assessor Dr. Breitenbach in Northeim, Gerichtsassessor Dr. Brinkmann in Hannover, Gerichts⸗ assessor Dr. Conrad in Hildesheim, Assessor Zink in Berlin, Regierungsassessor Dr. Albrecht in Hirschberg, Regierungsassessor Dr. Koobs in Berlin, Rechtsanwalt Dr. Queiß in Berlin, Diplomhandelslehrer Skatikat in Hamburg, Diplomhandelslehrer Otten in Leipzig, Regierungs⸗ assessor Pr. Dusch in Rudolstadt, Regierungsassessor Nieder⸗ mayer in Rudolstadt, Regierungsassessor Karmanowitz in Frankfurt a. M., Regierungsassessor Simon in Siegburg, Regierungsassessor Sommer in Siegburg, Gerichtsassessor a. D. Gaul in Koblenz, Gerichtsassessor Halberstadt in Langen⸗ schwalbach, Gerichtsassessoor a. D. Dr. Rütgers in Köln, 1“.“ a. D. Dr. Hoer in Grimmen, Gerichtsassessor Dr. Voß in Königsberg i. Pr., Regierungsassessor von Witten in Lötzen;

zu Steueramtmännern: die Obersteuerinspektoren Buhse in Sorau, Schulz in Schmalkalden, Heß in Jena, Willers in Hamburg, Kriminalkommissar Behrendt in Stettin, die Obersteuerinspektoren Kawel in Crossen, Rothkopff in Magde⸗ burg, Hiltmann in Breslau, Wawretzko in Neurode, Böttger

berg i. Pr., Freytag in Greifenhagen, Wedekind in Helm⸗ stedt, Kleinhammer in Schlawe, Schwark in Braunsberg, Rauch in Elbing, Dargel in Heilsberg, Schwarz in Cottbus, Schrempf in Labiau, Stiebahl in Neumarkt, Gloger in Oppeln, Tietze in Chemnitz, Friedrichs in Köln, Hahn in Sonneberg, Seidenbusch in Gera, Hartmann in Rudol⸗ stadt, Gustke in Berlin, Rechnungsdirektor Thoene in Münster, Rechnungsdirektor Marowski in Hannover.

Oberregierungsrat von Auerswald in Ratibor ist ver⸗

storben.

Der Regierungsrat Brebeck ist zum Mitglied des Reichs⸗ versorgungsgerichts ernannt worden.

Der Oberzollinspektor Felsmann bei der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Landesfinanzamts Ober⸗ schlesien in Neiße ist zum Zollrat und der Oberzollinspektor Hubert Müller in Dalheim⸗Rödgen zum Zollamtmann er⸗ nannt worden.

Der Kaufmann Ernst Neumann ist zum Konsul des Reichs in Panama,

8 seremaehs zum Konsul des Reichs in San José de Costarica un b

der I Carl Friese zum Konsul des Reichs in Bocas del Toro (Panama) ernannt worden.

Dem mexikanischen Konsul in Baden⸗Baden, Leopoldo Weiß, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

8 1

Bekanntmachung

I 11“ dem Gesetz über die Zahlung der 3 Juli 1919 (ℳEBl. S. 1361).

Das Goldzollaufgeld beträgt vom 7. bis einschließlich 13. Februar 1923 474 900 (vierhundertvierundsiebzigtausend⸗ neunhundert) vo.

Berlin, den 1. Februar 1923.

Der Nhercha cöss der

Finanzen. V.: Zapf. 8

Verordnung über Grundlöhne und Sterbegeld 18 versicherung.

Vom 2. Februar 1923.*)

Auf Grund des Gesetzes über Aenderung von Geld⸗ ““ in der Sozialversicherung vom 9. Juni 1922 (RGBl. I S. 504) wird mit Zustimmung des Reichsrats und des Aus⸗ schusses des Reichstags für soziale Angelegenheiten folgendes verordnet: 8

8 180 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Nerehe e de 115 1922 (RGBl. I S. 891) werden das Wort „sechshundert“ durch das Wort „zwölfhundert“ und das Wort „achtzehnhundert“ durch das Wort „dreitausendsechshundert ersetzt. .

Keichsgesetzblatt

in der Kranken⸗

§ 2.

Einer Satzungsänderung wegen der Neufestsetzung des Grund⸗ lohns nach § 1 bedarf es bis zu einer weiteren gesetzlichen Aenderung des § 180 der Reichsversicherungsordnung nicht. Inzwischen setzt der Kassenvorstand den Grundlohn neu fest. Beschließt er dabei auch eine Aenderung der bisher schon bei der Kasse bestehenden Mitglieder⸗ klassen oder Lohnstufen, so bedarf dieser Beschluß der Zustimmung des Oberversicherungsamts.

Mitglieder, deren Grundlohn danach die bisher bei der Kasse vorgeschriebene Höchstgrenze übersteigt, haben auf die ihrem neuen Grundlohn entsprechenden höheren Kassenleistungen erst vom neunund⸗ zwanzigsten Tage nach dem Inkrafttreten der atzungsänderung oder des Vorstandsbeschlusses (Abs. 1) ab Anspruch. Dies gilt auch für Versicherungsfälle, die beim Inkrafttreten der Satzungsänderung oder des Vorstandsbeschlusses bereits eingetreten sind. Falls die Mittel der Kasse ausreichen, kann der Vorstand der Kasse beschließen, daß die höheren Leistungen schon von einem früheren Tage ab zu gewähren sind. Der §- 10 Abs. 3 der Verordnung vom 1. Dezember 1922 (RGBl. I1 S. 891) tritt für die Zeit vom Inkrafttreten der gegen⸗ wärtigen Verordnung an außer Kraft. Von dem gleichen Zeitpunkt an sind die erhöhten Kassenleistungen auf Grund jener Verordnung auch bei ihrem Inkrafttreten schwebenden Versicherungsfällen zu gewähren.

. 4, Hat eine Kasse Lie Kassenleistungen auf Grund der Verordnung vom 1. Dezember 1922 (RGBl. I S. 891) entgegen der Bestimmung des § 10 jener Verordnung bereits früher oder in schwebenden Versicherungsfällen gezahlt, so bewendet es dabei.

Für Personen, die zur Mitgliedschaft bei einer Orts⸗, Land⸗ oder Innungskrankenkasse oder bei einer knappschaftlichen Krankenkasse ver⸗ pflichtet sind, haben die Arbeitgeber der Kasse innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten dieser Verordnung die zur Berechnung der Beiträge

erforderlichen Angaben zu machen. 3 Zuwiderhandlungen werden gleich Zuwiderhandlungen gegen § 318 der EE11“ bestraft. 1 Erstattet ein Arbeitgeber trotz Aufforderung des Kassenvorstands die Meldung nicht fristzeitig, so kann für seine Beschäftigten der Kassenvorstand bis zur ordnungsmäßigen Meldung den Grundlohn in der Höhe festsetzen, die für Versicherte der gleichen Art in Betrieben gleicher Art gilt, und, ohne Pflicht zur Rückerstattung, die ent⸗ sprechenden Beiträge erheben.

Im § 204 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „auf fünfzig Mark“ ersetzt durch die Worte „bis zu zehntausend Mark', ebenso im § 432 Abs. 2 und im § 452 Abs. 1 daselbst das Wort „dreißig“ durch das Wort „fünftausenddt. 88

Diese mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Beerlin, den 2. Februar 1923.

Der Reichsarbeitsminister. 1 J. V.: Dr. Geib.

Zweite Verordnung 1 über die weitere Erhöhung der Unterstützung für Rentenempfänger der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ ““ versicherung. 1 8 Vom 2. Februar 1923. b

Auf Grund des Gesetzes über Aenderung von Geld⸗ beträgen in der Sozialversicherung vom 9. Juni 1922 (RGBl. I S. 504) wird der § 2 des Gesetzes über Notstands⸗ maßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der In⸗ validen⸗ und Angestelltenversicherung in der Fassung vom 29. Juli 1922 (RGBl. 1 S. 675) und der Verordnung über die weitere Erhöhung der Unterstützung für Rentenempfänger der Inva⸗ liden⸗- und Angestelltenversicherung vom 21. Dezember 1922 (GBl. 1 S. 964) mit Zustimmung des Reichsrats und der

usschüsse des Reichstags für soziale Angelegenheiten und für den Haushalt vom 1. Januar 1923 ab wie folgt geändert:

Im Abs. 1 wird das Wort „dreiundvierzigtausendzweihundert“ durch das Wort „einhundertzwanzigtausend“, das Wort „vier⸗ unddreißigtausendzweihundert“ durch das Wort „einhundertacht⸗ tausend“ und das Wort „neunzehntausendzweihundert“ durch das Wort „sechzigtausend“ ersetzt.

Im Abs. 3 wird das Wort „dreitausendsechshundert“ durch das Wort „fünfzehntausend“, im Abs. 4 das Wort „sechsund⸗ dreißigtausend“ durch das Wort „einhundertzwanzigtausend“ und im Abs. 5 das Wort „neuntausendsechshundert“ durch das Wort „sechsunddreißigtausend“ ersetzt 8

Berlin, den 2. Februar 1923. Der Reichsarbeitsministe J. V.: Dr. Geib.

Verordnung tritt

EEE1“

*

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 1. Februar 1923.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (ARGBl;z

*) Die Veröffentlichung der

Gerichtsassessor a. D. Jacobi⸗Scherbening in Weißenfels, Regierungsassessor Niewald in Königsberg i. Pr., Magistrats⸗

8

Verordnung im erfolgt demnächst. 8 8

S. 401) / 18. August 1917 (RGBl. S. 823) und der 88 7