1923 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

1919ö9öu.‧–“

rssv sSre SeLer Benxpar

10 der Verordnun 3. August 1918 (8GBl.

g über künstliche Düngemittel S. 999) wird verordnet:

88

8 Artikel I.

Im § 4 Abs. 2 vom 3. n us 1918

vom 2. September 1922 I. 750 Pfennig“ durch die Worte .30

ordungen &⸗G Br. 1921 S. 1256.

A

Im Abs. B der der Verordnung über künstliche

vom 3. August 1918 (-GBl. mittel und Preise“ in der

vember, 1. Dezember 1922 und 14.

S. 844, 895; 1923 1. genommen: a) Abs. 1 erhält folgende

B) Nach dem Stickstoffgehalte gehandelte

der Verordnung über künstliche (RGBl. S. 999) in der Fassung der Ver⸗ 2. September

1921 S. Mark

rtikel II.

und

8

721) werden die * ersetzt.

Düng

Dängemittel

vom

Iö“

1922

Worte

emittel

S. 999) anliegenden „Liste der Pages.

Fassung:

Schwefelsaures Ammoniak:

a) für gewöhnliche Wa

b) für gedarrte und gemahlene Ware .. . . .

Salzsaures Ammoniak

.Natriumammoniumsulfat Natrammonsalpeter mit 40 45 b

.Kaliammonsalpeter, und Chlorkalium..

Daneben kann der im Chlorkalium gelten

ZEAE

(

den

Rechnung gestellt werden.

. Natronsalpeter.

Knochenmehlammonsalpeter mit mindestens 3 vH 2 40 vH Gips) . . .

Knochenmehl.. . .

Gipsammonsalpeter (mit etw

G Ammonsulfatsalpeter Kaltttt Blutmehl . .. . Hornmehl .. .

b) In den „Besonderen werden im Abs. 3 (Zu 1 bis Worte „4200 Mark“ und im

durch die Worte „3360 Mark⸗ ersetzt.

in Kraf 1

Chlorammonium) .... HSteinsalz g emischt hergestellt aus Ammonsalpeter Kali⸗ ehalt mit den für Kali ehördlichen Preisen in

Düngemittel:

Fassung der Verordnungen vom 4. Januar 1923 (RGBl. 1922 I. S. 63) werden folgende Aenderungen vor⸗

Preise für 1 Kilogramm⸗

prozent Stickstoff

4546,70 4643,40 4546,70 4546,70 4546,70

4546,70

5383,40

4546,70 4546,70 4546,70 —. 4100,— 3200,— . 3642,—

Lieferungsbedingungen für 1 bis 10“*

9) die Worte „1100 Mark“ (Zu 10) die Worte „880 Mark“

Abs. 6

tikel III.

Berlin, den 1. Februar 1923.

Der Neichsministe

r. Heinr

du

Bekanntmachung.

A) Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes

nuar d. J. gelten folgend

Tonne

v“

Steinkohlenbriketts enceslaus).

Steinkohlenbriketts I. Klass

Klasse (Berichtigung

Gew. Anthrazit Nuß 1

Eschweiler Bergwerksverein Eierbriketts... Vollbriketts...

.2

einschließlich Kohlen⸗ und Ums 1 Ab 29. Januar 1923: 1 Sächsisches Steinko hlensyndikat:

Steinkohlenbriketts (Morgenstern und Glück⸗ ö11111““

Niederschlesisches Kohlensyndikat⸗

(Waldenburger ... 71229 195

Ab 1. Februar 1923: 1 Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat:

Gew. Anthrazit Nuß II . Aachener Steinkohlensyndikat:

e Brennst

ohlen (westl. Revier): der Veröffentlichung in N Deutschen Reichsanzeigers v

offverkaufspre

atzsteuer:

und

. . 122 756, . 121 540, 120 337.

v . 101 360, 114 207.

1 126 343.

Niedersächsisches Kohlensyndikat:

Steinkohlenbriketts Obernkirchen. enbüren..

Steinkohlenbriketts Ibb

v . 130 386,

130 796.

rch die

ese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Februar 1923 ab t.

er für Ernährung und Landwirtschaft.

vom 26. Ja⸗

ise je

r. 24 des om 29. Januar 1923.)

Die in der Belanntmachung vom 28. April 1920 (Neichs⸗

2

Sineige Nr. 91) und vom tr.

kohlenverbandes vom 31.

222) enthaltenen allgemeinen gelten auch für die vorgenannten

B) Unter den Bedingun

29. Septem

Bren

Januar 1921

dürfen ab 1. Februar 1923 für den

Brennstoffverkau

8 ab oberrheinis folgende Zuschläge je Tor aufspreisen erhoben werden

8)

burg Gernsheim

ber 1920

nstoffverka

(Reichsanzeiger und Sonderbestimmungen ufspreise.

gen der Bekanntmachung des 7)

(Reichsanzeiger Nr.

f frei Eisenbahnwagen

chen Umschlagplätzen

nne

Worms

Mannheim-Rheinau— Ludwigs⸗ . .21 984,— 23 758,—

2. Frankfurt a. M. bach (einschl. Werft⸗ kanalgebühren). lschaffenbur Karlsruhe Lauterburg (frei Schiff) Straßburg (frei

b) für Braunkohle Braunko

Bingen— Kostheim W Mainz Gustavsburg

Mannheim Rheinau

und Main⸗

Z11““ . 22 278,— . . 23 578,— peyer 223 835,— 6 5 1696 31 045,— . . 23 943,— . 28 473,—

3 8 Schiff ·j nbritetts hlensynd

eisenau Frei

Frankfurt a. M. —Offenbach (einschl.

Mainkanalgebühren). Karlsruhe Speyer saheld ise

Lauterburg (frei Schiff

Straßburg (frei Schiff) *) Berlin, den 1. Februar

Aktiengesellscha Keil.

*) Ohne die vom Empfä tem Schiffspersonal während d othringen tarifmäßig zustehen.

shafen 3

1923. ft Reichskoh öff

L

nger zu trage es Aufenthalt

Worms-Ludwigshafen

für Brennstoffe aus dem Bezirk des Rheini Westfälischen Kohlensyndikats:

1. Bingen Mainz-— Kastel Gustavs⸗

Kohlen

32 941

des Rheinisch ikats:

Weinheim

Werft⸗ und

zu den ab Werk geltenden Ver⸗

sch⸗

Koks

24 077,— 25 414,— 26 635,—

24 818,— 29 407,—

en

18 596,— 19 465,—

19 748,—

8 8

8

lenverband.

ler.

.. 22 16— . .. .. . . 22 596,—

b“ uden Valutazuschläge, die

s in den Häfen von

Elsaß⸗

11““

über Aenderung

(Gesetzsamml. 1921 S. 135)

Uebersicht

der Prägungen von Reichs münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1922.

geprägt

Dreimarkstücke aus Aluminium

4518 150,— 2 991 108,— 3 255 000,— 4 500 000,— 2 655 000,—

1. Im Monat Dezember

worden in

922 sind

Ae““ München. Muldenhütten. Stuttgart Karlsruhe Hamburg..

17 919 258,— 164 754 744,— 182 674 002,—

Vorher waren geprägte) ....

Gesamtprägung... Hiervon sind wieder eingezogen..

123,— ““ 182 673 879,—

*) Vergl. den Reichsanzeiger vom 15. Januar 1923 Nr. 88 8 Berlin, den 26. Januar 1923.

auptbuchhalterei des Reichsfinanz Peeeac J. A.: Kühl.

. 6 111552

ministeriums.

Bekanntmachung über die Ausgabe von Schuidverschreibungen

auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde schaffenburg mit 10 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrag von 100 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 5000, 10 000 und 20 000 ℳ, in den Verkehr bringt. Miünchen, den 30. Januar 1923.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. 8 Dr. Schweyer.

1“

3 1“ 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer des Reichsgesetzblatts Teil I enthält

das Gesetz über die Erklärung der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit von 2 arifverträgen vom 23. Januar 1923,

das Gesetz über die Festsetzung der Ortslöhne und des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes landwirtschaftlicher Arbeiter vom 26. Januar 1923,

eine Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 13. Januar 1923,

eine Verordnung über die Bildung von Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz im Bereiche der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung vom 18. Januar 1923,

die Ausführungsbestimmungen zur Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz für die Wahl der etriebsvertretungen bei der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung vom 18. Ja⸗ nuar 1923,

22. Ja⸗

eine Verordnung über nuar 1923,

eine Verordnung über die Beendigung der Prisengerichts⸗ barkeit vom 22. Januar 1öö“

eine Verordnung über künstliche Düngemittel vom

24. Januar 1923, eeine Verordnung über die Veröffentlichung Entscheidungen der Senate für Angestelltenverst 24. Januar 1923,

eine Verordnung über die Verrechnung von Beiträgen der Wanderversicherten vom 25. Januar 1923 und

eine Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlags zur Kraftfahrzeugsteuer vom 25.

Berlin, den 2. Februar 1923.

Januar 1923. Gesetzsammlungsamt. Krü er.

7

Essigsäuresteuer vom

grundsätzlicher cherung vom

Preußen.

We ehnun

en des Beamtendiensteinkommens⸗ gesetzes.

Das Staatsministerium hat auf Grund des Artikels 55 der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 in Uebereinstimmung mit dem im Artikel 26 der Fersaffang vorgesehenen Ständigen Ausschuß des Landtags folgende Ver⸗ ordnung mit Gesetzeskraft erlassen: 111“]

Artikel I.

Das Gesetz über das Diensteinkommen der unmittelbaren Staats⸗ beamten (Beamtendiensteinkommensgesetz) vom 17. Dezember 1920 b 35) in der Fassung des Gesetzes über Aenderungen der Dienst⸗ und Versorgungsbezüge der unmittelbaren Staatsbeamten vom 21. November 1922 (Gesetzsamml. S. 431) und des vom Landtage am 18. Januar 1923 be chlossenen *) Gesetzes über Aenderungen des Beamtendiensteinkommensgesetzes, des Volks⸗ schullehrerdiensteinkommensgesetzes und des Mittelschullehrerdienst⸗ einkommensgesetzes wird, wie folgt, geändert:

1. Im § 18 erhält Abs. 2 folgende Fassung: 1“ Der Ausgleichszuschlag wird bis zur anderweiten Festsetzung durch den Staatshaushaltsplan oder durch be⸗ sonderes Gesetz für alle in Absatz 1 genannten Bezüge

gleichmäßig

für die zweite Hälfte des Monats Januar und für di nachfolgende 8c auf 489 vH 8 festgesetzt.“ „Im § 18 Absatz 3 wird di I „5000“ :7000 Sne, tz e Zah durch die Zahl 3. Diese ab in Kraft.

Berlin, den 1. Februar 1923.

Verordnung tritt mit Wirkung vom 17. Januar 1923

I1““

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Tierarzt Eckeberg aus Eckernförde ist zum Kreis⸗

tierarzt ernannt. Ihm ist die Kreistierarztstelle in Eckernförde (Bezirk Schleswig) übertragen worden. G

Bekanntmachung,

betreffend Abgabe von Tuberkulinen in den Apotheken.

Unter Hinweis auf § 367 Ziffer 5 des Strafgesetzbug für das Deutsche Reich bhtan. dg 8

81.

Flüssige und trockene Tuberkuline sowie alle anderen aus och⸗ unter Verwendung von Tuberkelbazillen hergestellten Mittel u deren Zubereitungen, soweit sie zum Gebrauche für Menschen stimmt sind, dürfen in den Apotheken nur auf schriftliche, m Datum und Unterschrift versehene Anweisung (Rezept) eines Arzt zur rsneilichen Verwendung (zur Beseitigung, Linderung oder kennaag von Krankheiten oder zum Schutze gegen Krankheiten) abg geben werden.

sch

2 Ihre wiederholte Abgabe darf nur auf jedesmal erneute, 8 rzte

liche, mit Datum und Unterschrift versehene Anweisung eines erfolgen.

8 3. Zuwiderhandlungen werden nach § 367 s des Strafgesetzbug

straft.

Diese Verordnung tritt am 8 Februar 1923 in Kraft Berlin, den 29. Januar 1923. Der Preußische Minister für Volksw

1

Hirtsiefer.

Ministerium für Wissenschaft,

und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Dr. Stölke an der Liebig Oberreglschule in Frankfurt a. M. zum Direktor des Rec gommaftume und der Oberrealschule in Solingen ist bestätingt ö“ 8

Bekanntmachung.

Das Preußische Staatsministerium hat genehmigt, daß de außerordentliche 8eneh elan, der Pro vin Westfalen zum 5. Februar d. J. nach der Stadt Münste berufen werde.

Der Landtag wird an diesem Tage um 3 Uhr Naq mittags im Landeshause zu Münster eröffnet werden.

Münster, den 31. Januar 1923.

Der Landtagskommissar, Oberpräsident der Provinz Westfalen. Gronowski. 1—

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzuverlässign Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 60 in der Fassung der Verordnung vom 27. November 1919 (RGB S. 1909) habe ich dem Milchbändler Heinrich Fl g8, hier, Schumacherstraße 101, durch Verfügung vom heutigen Tag gemäß Beschluß der Stelle den Großhandel mit Molkereie I1“ untersagt und die ihm am 4. Oktober 1916 unte

r. 518 erteilte Handelserlaubnis gemäß § 4 der Ver⸗ ordnung. betr. Handelserlaubnis für Lebens⸗ und Futtermittel von 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581), wegen Unzuverlässigkeit in bezu auf diesen Handelsbetrieb en tzogen.

Altona, den 16. Januar 1923.

Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung un Entziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handen errichteten Stelle in Altona. Dr. Lam p'I.

g-

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässige

„Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 9 in der Fassung der Verordnung vom 27. November 1919 (RGB S. 1909) habe ich dem Fischhändler Friedrich Griese, hier. Gr. Mühlenstraße 8 II, durch Verfügung vom heutigen Tage gemäß Beschluß der Stelle den Handel mit Fischen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt und die ihm am 9. Mai 1921, Nr. 1173, erteilte Handelz⸗ erlaubnis für Fische gemäß § 4 der Verordnung, betr. Handels erlaubnis für Lebens⸗ und Futtermittel v 24. Juni 1916 (RGB. S. 581), entzogen.

Altona, den 16. Januar 1923. X“ Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Enz⸗ ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handeh ecerrichteten Stelle in Altona. Dr. Lamp'I.

8 Bekanntmachung. Dem Händler Isaak Sambor, Altona, Abdler straße 10, ist auf Grund der Verordnung zur ö un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. No⸗ vember 1919 der Trödel handel, insbesondere der Handel mit Metallen, sowie überhaupt jeder Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit untersa gt worden. Altona, den 17. Januar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.

8

8 ekanntmachung.

Der Trödlerin Frau Ftshn Voß, Altona, Gr. Raben straße 101, ist auf Grund der erordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915/27. No⸗ vember 1919 der Trödel handel, insbesondere der Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersa gt worden. 8 1 Altona, den 20. Januar 1923.

8 Das Polizeiamt. Dr. La mp'l.

Bekanntmachung.

Der Trödlerin Dora Bebhrens, geb. Grimm, i. Altona, Gerritstraße 24/26, ist auf Grund der Verordnung zut Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915/27. November 1919 der Tr 5d elhandel, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. 6 8

Altona, den 20. Januar 1923. Das Polizeiamt.

Bekanntmachung. Dem Trödler Josef Giske in Altona, Schumacher straße 5, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 der Trödelhandel, insbesondere der Handel mit Metallem wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. . Altona, den 20. Januar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lampelt.

b

hersonen vom habe ich dem Kaufmann Paul V

Die Berliner Bank will

1“

ergeben und die Reichsverwaltung wünscht, daß nicht die Landeszentral⸗ behörden, sondern die 2— Reichsminister den Reichswerkstätten S die Befugnis zur Ausstellung von Prüfungszeugnissen erteilen können. Derselbe Wunsch ist bei der Postverwaltung für ihre Telegraphen⸗

Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 der und Telephonwerkstätten hervorgetreten und auch beim Reichswehr⸗ rödelhandel, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen ministerium für die Einrichtungen, die zur Ausbildung der Mann⸗ verlässigkeit untersagt worden. schaften der Reichswehr in einem bürgerlichen Gewerbe bestehen. Die Altona, den 24. Januar 1923. 1 Bestimmung der Regierungsvorlage, die Reichsbehörden den Landes⸗

Bekanntmachung.

Dem Trödler Ernst Müller in Altona, traße 57 (Wohnung: Hohenesch 56 I in Altona), ist auf Verordnung zur Fernbhaltung unzuverlässiger Personen

Bahren⸗

5— zentralbehörden vollständig gleichzustellen, fand in den Ausschüssen mancherlei Widerspruch. Die Vorlage wurde denn auch dahin ab⸗ 8 geändert, daß die Reichsbehörden nicht allgemein dieselbe Befugnis wie die Landeszentralbehörden ekommen sollten, sondern jede Bebörde nur für ihre Lehrwerkstätten und Unterrichtsanstalten. In dieser Faffung wurde die Vorlage von der Vollversammlung ange⸗ nommen. Angenommen wurde ferner eine Verordnung über Ge⸗ währung von Beihilfedarlehen zur Förderung des W ohnungsbaues. Da die bisherige Festsetzung der Sãtze zu schwerfällig war, soll nunmehr den Ländern, den obersten Landes⸗ behörden, die Befugnis erteilt werden, überall die Landesdarlehen ihrerseits festzusetzen, während dies bisher von der Reichs⸗ regierung mit Zustimmung des Reichsrats geschehen ist. lich hinsichtlich der Höchstgrenze sollen die Länder an die Zustimmung des Arbeitsministers gebunden sein. Ferner wird 8 Bekanntma ch u ug. bestimmt, daß die Zurückzahlung nur mit Zustimmung der obersten Dem Trödler Johann Moelk in Altona, Grüne Landesbehörde erfolgen darf. Es soll dadurch verhindert werden, daß Straße 39/32, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung un⸗ durch beschleunigte Zurückzahlung die übernommenen- Verpflichtungen 1ee Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. No⸗ vorzeitig abgelöst werden. Der Reichsrat stimmte einer Verordnung brie 1919 der Trödel bandel, inzbesondere der Handel mit zu, die die Grundlöhne und das Sterbegeld in etallen, wegen Unzuverlässigkeit un t ersagt worden. der Krankenversicherung abermals erheblich erhöht. Altona, den

Bekanntmachun Dem Trödler Wilhelm Andresen in Altona, brenfelder Straße Nr. 57 (Wohnung Tresckowallee 4 in Altona), auf nd der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger sonen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 Trödelhandel, insbesondere jeder Handel mit Metallen, vegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Altona, den 24. Januar 1923. 8 Das Polizeiamt. Dr. Lam d.

1 künftig

-—

1“

24. Januar 1923. 5 ena gse he. 88 „,9 hü- 182. 5 88 u“ 8 un on au 2 in der öchsten asse er⸗ Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l. höht und dementsprechend auch das Sterbegeld. Ein Antrag 9 Bayerns, diesen Erhöhungen keine rückwirkende Kraft beizulegen für Bekanntmachung. die bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver ässi

6 eingetreten sind, fand nicht die genügende Unterstützung. Ange⸗ ersonen vom Handel vom 28 September 1915 (NGBl C. 668v nommen wurde weiterhin eine Verordnung über eine abermalige Er⸗ bisr assung der Verordnung vom 27. November 1919 habe i ur

höhung der Unterstützung für Rentenempfanger e ggenn vom heutigen Tage dem Trödler Alfred der Inpaliden⸗ und Angestelltenversicher ung. 88 Lemke, wohnkhaft hier, Schulterblatt 30 b, den Handel mit

Hinsichtlich der Reisekosten für die Reichsbeamten Hegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit, wurde der Finanzminister ermächtigt, bis zum 31. Dezember d. . etallen aller Art, Bruch old, Bruchsilber sowie Gold⸗ und

selbständig die nach der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhält⸗ Sülberwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ nisse notwendig werdenden Erhöhungen festzusetzen, so daß rieb untersagt. G

or 18 ertorderlich ist. Altona, den 24. Januar 1923. ie a emnitz hat a sondere Sozialabgabe Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.

beschlossen, für alle gegen Entgelt Beschäftigten vom Arbeitgeber eine Steuer von 1 Prozent aller gewährten Vergütungen zu erheben. Diese Steuer ist gegen den Einspꝛuch des Landesfinanzamts in Kraft gesetzt worden. Die sächsische Regierung hat der Reichsregierung mitgeteilt, daß sie zu der Zurücknahme cser Steuerordnung nicht in der Lage ist. Darum hat sich die Reichsregierung an den Reichsrat gemäß 8*. des Landessteuergesetzes gewandt, um dahin zu entscheiden. daß die

be ich dem Händler Richard Re iche in Berlin, hemnitzer Sozialabgabe geeignet sei, die Reichssteuereinnahmen zu irkenstraße 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel schädigen, und den Interessen der Reichsfinanzen entgegenstände. Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Die Ausschüsse des Reichsrats haben sich dem Verlangen der Reichs⸗ muverläfffgkeit untersagt. . regierung angeschlossen, mit der auch von der Reichsregierung an⸗ Berlin, den 16. Januar 1923. er Se daß vnns gebrfummen an sich 18 3 8 1 im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer zulässig sei, aber eine Los⸗

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel. lösung aus der Gewerbesteuer unter der Bezeichnung „Sozialabgabe“ Bekanntmachung.

tatsächlich geeignet sei, die Interessen des Reichs, der Länder und der Gemeinden erhbeblich zu schädigen. Die Vollversammlung schloß sich dem Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzuverlässiger fagn Handel vom 23. September 1915 .Bt. S. 603) abe i e m

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun Severs scer Shüsasg vom Handel vom 23. September 1915 Ke Bi⸗ S. 603)

über die Besteuerung von ausländischem Vermögen und Einkommen. Es handelt sich hierbei um das ausländische Vermögen und Einkommen von Deutschen, die im Inland wohnen, und auch von solchen Personen, die nachträglich in Deutschland ein⸗ wandern mit Vermögen und Einkommen im Ausland. Zur Ver⸗ meidung von Härten, die bei voller Berechnung der fremden Valuta entstehen würden, soll für die Bewerlung in ähnlicher Weise verfahren werden wie bei der Berechnung für Wertpapiere nach den Be⸗ stimmungen des Zwangsanleihegesetzes. Auch wird der Tarif etwas er⸗ niedrigt. Schließlich wurde noch ein Gesetzentwurf über Aenderung des Bankgesetzes und der Gesetze, betreffend die Metall⸗ reserven der Notenbanken, angenommen. Die Vorlage setzt das Notenausgaberecht der Privatnotenbanken entsprechend der Geldentwertung herauf, sowohl das Recht zur steuerfreien Ausgabe, als auch die Ermächtigung, Noten unter Bezahlung der Notensteuer auszugeben. Außerdem soll die Vorschrift über die Bardeckung auch für die Privatnotenbanken zeitweise außer Kraft gesetzt werden, wie es für die Reichsbank bereits geschehen ist, und schließlich wird die Be⸗ rechtigung der Privatnotenbanken über ihre Goldbestände weiter zu verfügen, die schon durch das Gesetz vom 13. Juli 1921 eingeschränkt ist, noch etwas weiter eingeschränkt in der Weise, daß im Falle der Aufgabe des Notenprivilegs die Genehmigung der Reichsregierung zur Veräußerung von Goldbeständen eingeholt werden muß. Die Reichsratsausschüsse haben die Grenzen der Notenausgabe mit Rück⸗ sicht auf die weiter fortschreitende Geltentwertung erhöht. Die Re⸗ gierungsvorlage wollte die Ausgabe auf das Sieben⸗ bis Achtfache er⸗ höhen, die Reichsratsausschüsse haben das Dreißigfache vorgesehen. Danach würde das steuerfreie Notenk ontingent betragen für die Bayerische Bank 12 Milliarden, fürdie Sächsische Bank 6,6 und die Württembergische und die Badische Bank je 3,9 Milliarden. Das Notenaus aberecht über⸗ haupt beträgt danach bei der Bayerischen Bank 18 Mi iarden, eben⸗ soviel bei der Sächsischen, und bei der Württembergischen und Badischen je 6,3 Milliarden. Die Vollversammlung schloß sich dem Ausschuß⸗ beschluß an und stimmte auch einer von den Ausschüssen beschlossenen Deklaration zu, worin der Annahme entgegengetreten wird, es könnten die Goldbestände der Privatnotenbanken im Privatinteresse der Aktio⸗ näre nutzbar gemacht werden, was in der letzten Zeit zu Kurs⸗ treibereien der Notenbankaktien Anlaß gegeben hat.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗

wirtschaft, für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen und für Rechtspflege hielten heute Sitzung.

Beschluß des Ausschusses an. Angenommen wurde eine Verordnung ufmann Emil Kümmel in Berlin⸗

chöneberg, Akazienstraße 7 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Feßünst ünden des täglichen edarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. 1 Berlin, den 22. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.:

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur ernhaltung unzuverlässiger Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603)

. ogt in Charlotten⸗

urg, Krumme Straße 39, durch Verfügung vom heutigen Tage

n Handel mit G egenständen des täglichen B 8 a f fs 1“ Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

n er a g 8 LEEET114“ *.

Berlin, den 22. Januar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

DSDentsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern eine öffentliche Sitzung unter Vorsitz des Ministers des Innern Dr. Oeser ab.

Damit bei der fortschreitenden Geldentwertung der Reichsrat vicht alle Augenblicke zu einer Aenderung der Gebühre n für ürztliche, tierärztliche und pharmazeutische

Vrüfungen genötigt ist, wurde laut Bericht des Nachrichten⸗ büros deutscher Zeitungsverleger beschlossen, das Reichs⸗ ninisterium des Innern bis auf weiteres zu ermächtigen, die Ge⸗ ühren seweils fesizusetzen. Die Satzungsänderungen der Nord⸗ deutschen Grundkreditbank in Weimar, der Preußischen Bodenkreditaktienbank in Berlin und der Pfälzischen Loypothekenbank in Ludwigshafen wurden genehmigt. Bei der sten Bank handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bis zu 9 Millionen, ei der dritten um eine Kapitalerhöhung bis zu 11 Millionen Mark⸗ ihren Geschäftsbereich bezüglich der kommunalen Darlehn, der sich bisher auf preußische Gemeinden beschränkte, auf alle deutschen Kommunen ausdehnen. Angenommen wurde eine Ver⸗ ordnung, wonach die seinerzeit aus sozialpolitischen Gründen ein⸗ geführte Eichung von Förderwagen und Förder⸗ ge fäßen im Bergwerksbetriebe nunmehr aufgehoben wird, nachdem die Arbeitnehmer selbst die Erklärung abgegeben haben, daß sie auf die eibehaltung dieser Bestimmung keinen Wert mehr legen. Die Verordnung über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, lasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sand⸗ läsereien wurde um ein Jahr verlängert, da am 31. März d. J. die Geltungsdauer der Verordnung abläuft, aber eine endgültige gesetmziche Regelung, die von dem Arbeitszeitgesetz abhängig lisst, bis dahin noch nicht in Aussicht steht. Dem Reichs⸗ amt für Arbeitsvermittlung wurden auf Grund des Arbeits⸗ Nachweisgesetzes als neue Aufgaben zugewiesen die Aufsicht über die erwendung der Reichsmittel für die Erwerbs⸗ hosenfürsorge und die Durchführung von zur Zekämpfung der Arbeitslosigkeit auf dem Ge⸗ biet der produktiven Erwerbslosenfürsorge. Der Reichs⸗ rat gab seine Zustimmung zu einer Verordnung, durch die Fachausschüsses für Hausarbeit in der Spiel⸗ waren⸗ und Karnevalartikelindustrie in T. hü⸗ sringen und im Regierungsbezirk Ober franken errichtet werden. Angenommen wurde ein Gesetzentwurf, wonach die Reichs⸗ gewerbeordnung hinsichtlich der Anerkennung der Gesellenprüfungs⸗ zeugnisse von Reichs⸗ und Landeszentralbehörden eine Abänderung kerfuhr. Außer den Innungen durften bisher auch die Landeszentral⸗ behörden Prüfungszeugnisse für ihre Lehrwerkstätten und gewerblichen nterrichtzanstalten ausstellen. Einzelne Staaten haben davon Ge⸗ jauch gemacht, besonders für ihre Eisenbahnwerkstätten. Nach deren ebergang auf das Reich haben sich einige Zuständigkeitsschwierigkeiten

Der litauische Geschäftsträger Sidzikauskas hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der erste Legations⸗ sekretär Girdvainis die Geschäfte der Gesandtschaft.

Für Salmiak nach Belgien und Frankreich, für Salmiak⸗ geist 0,910 nach Japan, Südamerika und Uebersee, für schwefelsaure Tonerde nach Schweden sowie für Mineralwasser wurden die EEEb1ö113“ geändert. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde gestern der Etat des eichsministeriums des Innern weiterberaten. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger .e. sich der Abgeordnete Dr. Löwenstein (Soz.) nach der Erledigung einer vorjährigen Reichstagsentschließung, welche die Einführu⸗ von Fahrpreis⸗ rungsseite wurde Prüsun der beachtlichen Anregung in Aussicht gesteckt Abg. Morat (8. Vp.) führte Beschwerde darüber, daß zu planmäßigen oft Angehörige der freien Berufe ernannt würden, während sehr tücheige eingearbeitete Beamte mit langem dadurch in ihrer 1eee schädigt würden. Irgend⸗ eine sachliche Notwendigkeit zu solchen Maßn ahmen sei in den meisten Fällen nicht zu ersehen. Weiter edner eine klave Auskunft darüber, ob die Angehörigkeit zu einer fiziere zu seiner Eignung als Mitalied szipl

inge doch beispielsweise nicht an, daß ein Mitglied der Deutschen Polkgpartei wohl Mitglied des Reichskabinetts, aber nicht Mitglied einer Disziplinarkammer sein könne. Redner wünschte volle Unab⸗

rtei einen Beamten disquali⸗ der Disziplinarkammer. Es

falls hergebe. Andererseiis. üsse

Ledig⸗

hängigleit der Beamten von der Beei Keh. nig besr und posstische Parteien Reichsmändler. des hen

widerte, daß se stverständlich jedem Beamten die politis⸗ freiheit gesichent sei. könne das nicht so weit Agitation innerhalb des Dienstes und innerhalb der Dienftva -„ en 272 solle der Beamte wiertab sein und seme vebct 3 ur halldigkei zwi der 84. unterschieden werde, daß also Beamte mit —2 polctischeꝛr eit auch überzeugte Republikaner sein müssen, .or un Interesse der Beamten. Man schone eine gegenteilige zeugung des Beamten, man wolle ihn nicht unnötigerweise in einen inneren Gewissenskonflikt bringen, indem man ihm eine Aufgob. über trage, die seiner inneren Einstellung zuwiderlaufe. Natuͤrlich sei jede Heinnngeschmüffele⸗ zu perurteilen. Die politis⸗ Ministers bürge wohl dafü er sich zu solchen 1 abe. er aber als Minister der pflichtgemäß in einer Beziehung festbleiben: Der Staat dürfe nicht untergehen und müsse m seiner jeßigen Form gefestigt werden nach innen und noch gußen. mister befünwortete eine offene loyale Aussprache zwischen Reich und Beamten und war der U ich alle wirklich vaterländisch Fnnen Elemente seitig ver⸗ chätzen werden Mimisterialdirektor Dr. r. Ick erörterte ng des vom Staatsminister Drews dem Reichsministerium gestellten Entwurfs, sprach über die Behandlung der rsachen und die Zusammensetzung der Disziplinarkan dann ging der Ministerzaldirektor auf die Enthassung 151 Angestellter ein und besprech das vom Reichstage geschaffene 5 die uneheliche Mutter chaft weiblicher Beamten. Die Abgeor Steinkopf (Soz.) und Stücklen (Soz.) billigten die A rungen des 1 Linisters und des Ministeriaddirektors Falck. Sie tonten, daß unzweifelhaft in der Republik für die Beamten poli Meinungsfreiheit herrsche, was in der Kaiserzeit, wo ein 2 rat nicht einmal Nachtwächter werden konnte, sicherlich nicht der mar 8.8. rein sütische vrvenh müsse b-bvee er sein nit er andernfalls n It zur Heuchelei gezwung⸗ Abg Schmidt⸗Stettin (D. Nak.) erimnerte denme ge

2 re 1 stehende Beamten sich in Krisenzeiten der Republik als pflichtgemäß und zuverlässig erwiesen hätten, wie Staatssekretäre, von denen einige den Rechtsparleien angehörten, beim oders die rechtsstehenden Eisenbahner beim Eisenbahnerstreik. Hier hätten sich die rechtsstehenden Beamten als Stützen des gegenwãrtigen “*“ Ilgemeinen Ausfppache wurden am Etat Beendigung der allgemeinen Au wurden am G des Ministeriums mannigfache Abstriche an Personalstellen und sache lichen A en Zur Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Zwecke war im Etat ein Be von zwei Millionen Mark aus hewiesen, aber von der Regierung die Erhöhung des Betrages auf das ehnhache in üeese- estellt worden. Abg. Dr. Löwen⸗ stein (Soz.) erbat recht ige Entscheidung hierüber seitens des Finanzministeriums, da bei der G die bisherigen Mittes nicht ausreichten. Abg. D. Schreiber (Zentr.) beklagte den Fr n I1““ 190099 21 ö8 82 8. e für naturwissenschaftli⸗ chberstattung. der deutschen Wissenschaft nicht mehr

möglich, die neuerschei 8 erfolgen und euverben, wodurch ein Prozeß amern deutschen Wissens drohend beginne. Auf trag des Abgeordneten Dr. Beyerle (Baver. Wo.) wunde sodann der Beitrag ür das Germanische Museum in Nürnberg auf etwa 15 Millionen kark erhöht. Beim Etastitel der Deutschen Bücherei in Lipzig rch Abg. D. Schreiber (Zentr.) für einen kleinen Abstrich an dem Reichsfüschuf ein, um dadurch die Deutsche Bücherei zu veranlassen, in eine planvolle Beziehung zur Leipziger Universitätsbibliothek ein⸗ zutreten. Nachdem Ministerialdire tor Schulz zugesagt hatte, im gewünschen Sinne bei den Leipziger Bibliotheken einzuwirken, nahm der Abgeordnete von seinem Vorschlag Iegab. Zur För⸗ derung der Bestrebungen auf dem Gebiete des ul⸗, Erziehungs⸗ und Volksbildungswesens waren 10 Millionen Mark im Etat ver⸗ merkt. Aus der Mitte des Ausschusses wurde darauf aufmerksam bemacht, daß bewährte Organisationen und Einrichtungen, deren Er⸗ Fältun für das deutsche Kulturleben notwendig sei, ohne Reichs⸗ i 8 zugrunde gehen würden. Auch zur Förderung des Arbeits⸗ unterrichts wurden Mittel gefordert. In dieser Sache wurden Be⸗ Fels e noch nicht gefaßt, sondern der Ausschuß vertagte sich auf eute.

Der Rechtsausschuß des Reichstags befaßte sich in seiner vorgestrigen Sitzung mit dem Antrag der Deuischnational Volkspartei auf Einführung der Wahlpflicht. Abg. D Dr. Kahl (D. Vp.) erörterte ausführlich das Problem an der Hand der in⸗ und ausländischen Literatur und der Haltung der verschiedenen Parteien in den einzelnen Ländern. Das Problem sei kein

arteipolitisches. ür die politische Erziehung bedeute die Wabrpflih, keine 2 erbesserung, dagegen bringe der Vollzug große Schwierigkeiten und verursache einen großen amtlichen Apparat. ür die Wahlpflicht traten die Abgg. Schulz⸗ Bromberg (D. Nat.),

r. Beyerle (Baper. Vp.) und Dr. Bell (Z.) ein, wabrend die Abgg. Spahn (Z.), Brodauf (Dem.), Dittmann Soz.) und

chmidt⸗Sachsen (Soz) sich dagegen aussprachen. Der Antrag der Deutschnationalen auf entsprechende Ergänzung der Reichs⸗ verfassung fand ebensowenig eine Mehrheit wie ein 2. des A Dr. Beyerle (Bayer. Vp.), die Reichsregierung zu ersuchen, di Wahlpflicht im Reichswahlgesetz zu regeln.

Im Reichsausschuß für Sozialpolitik stand gestern 8 Entwurf eines zweiten Sesebes über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung auf der Le ordnung. Der -”e wurde von den Vertretern der meisten Parteien, insbesondere des Zentrums und der Sozialdemokratie, ab⸗ gelehnt, weil er das Bedürftigkeitsprinzip in die Unfallversicherung einführen wolle. Die Verhandlungen endeten mit der Einsetzung eines Unterausschusses, der mit der Regierung über eine neue Grundlage für die Anpassung der Unfallrenten an die Geldentwertung ver⸗ e1e soll. 8 u“

Die gestrige Sitzung der Reichstagsaus hzusses

ür Bevälkerupgereren war aüggefuüll durch eine leb⸗ hafte Auseinandersetzun⸗ über den § 13, der die Frage der strafrecht⸗ bösfe Behandlung der Hrostitutkon zum Gegenstande hat. Der Ver⸗ handlung lag ein Antrag der Abgeordneten Frau Bäumer und Frau Lüders (Dem.) zugrunde, der ein Kompromiß zwischen den widerstreitenden Anschauungen von rechts und links in der Weise vorsieht, daß er sich teils gegen die Auswüchse der Prostitution im Straßenleben, teils gegen das Wohnen von Prostituüerten in der Nähe von Kirchen, Schulen und anderen von der Jugend regelmäßig besuchten Oertlichkeiten richtet. Die Aussprache wurde nicht zu Ende besächt⸗ sondern auf die nächste Sitzung vertagt

Der Steuerausschuß des Reichstags setzte gestern die zweite Lösung der Lande zenfserseges bei der Frage der Erhöhung der Umsatzsteuersort. „Herold (Zentr.) be⸗ zeichnete die Umsatzsteuer im all seemeinen als eine außerordentlich un⸗ angenehme Steuer. Einer Erhöbung auf zwei Prozent hätte man angesichts der Finanznot des Reichs noch zustimmen können, wenn eine Freunde an sch auch schan große Bedenken 2— gehabt hätten. Eine weitere Erhöhung stieße jedoch bei seinen Parteifreunden auf die allergrößten und entschiedensten Bedenken. Sie wäre nur dann zu tragen, wemn sie von einer überwältigenden Mehrheit im Reichstag angenommen worden und so zum Ausdruck wäre, daß au⸗ die große Mehrheit des Volkes diese Lasten auf sich zu nehmen bereit sei. Da diese Mehrheit nach dem bisberigen Gang der Vep⸗ handlungen nicht zu erreichen sei, wären seine politi chen Freunde 8 in der Le. der Erhöhung der Umsatzsteuer von 85 2 ½ Hee ihre Zustimmung zu geben. Stiaatssekretär Zapf: Hiüseee bevorstehende Ablehnung und die damit erfolgende riei. dna chränkung der Reichseinnahmen wird eine neue Lage veschaffen. g8 8 Reichsminister der Finanzen, der zu seinem Bedauern durch wichtige Besprechungen am Erscheinen verbindert ist, veranlaßt hat, mich mit folgender Erklärung zu beauftragen:

Der Herr 8,. 88. es fmoefichte⸗ e⸗ bwrvn wortung gegenüber den Reichsfinanzen für geboten, vor Erleb gans bes Entwurfs die neue Lage der Reichsregierung zutz