1923 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

—“

Amalie geb. Ludzuweit, zuletzt wohn⸗ haft in Riga, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ efordert, sich spätestens in dem auf den 89. September 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzpichhneten Gericht, hier, Neue Friedrichstraße 13/15, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 105, anberaumten Auf⸗ e, m nselden, widrigenfalls die odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschpllenen zu erteilen vermögen, ergeht die Apfforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 20./24. Januar 1923.

ꝛAlmtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.

1124598]

2 beraumten

“ʒ

Aufgebot.

Die Witwe R. Möller, geb. Mgir, in Altona, Lange Straße 45 I, hat beentragt,

8

Ringstraße 19,

fahrer Paul Jaruschewski Johann Kyewski un

Wilkowski, 16. Löhsner,

ti24603]

jährigen Ki

Heinrich

ihren Schwiegervater, den Arbei 11. No⸗

Christopher Möller, geb.

vember 1841 zu Kiel, zuletzt wohnhaft in Kiiel⸗Hassee

aufgefordert, sich spätestens in dem auf

für tot zu

Dorfstraße e wird hiermit

erklären. Der Verscho 23, Vormittags terzeichneten Gerichte, immer Nr. 15, an⸗ Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Zugleich ergeht die Aufforderung he Auskunft über Leben oder

den 19. Oktober 10 Uhr, vor dem

im Aufgebotstermine dem Ge⸗ zeige zu erstatten. f( den 13. Dezember 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 18.

f124600]

Den Bergleuten 1. Adam Krzykowski, 2. Bruno Retschkowski, 3. Johann Dembski, 4. Gärtner Gustav und Rangierer Wil⸗ helm Dembski, 5. Ablefer Andreas Tu⸗ rowski, 6. Bergmann Carl Milinsky, 7. Schaffneranwärter Johann / Dombrowski, den Bergleuten 8. Anton/ Gerlitzki und 9. Mathes Skrotzki, 10. Arbeiter Johann Simowski und ibren Famillienangehörigen, 11. Bergmann Albert Siimnowski, 12. Kraft⸗ 13. Arbeiter 14. Albert Buhs⸗ 15. Polizeioberwachtmeister Paul eamtenanwärter Karl 17. ledigen Herta Peters und 18. Bergmann Emil Brodomski, zu 1 bis 5 und 14 bis 17 wohnhaft in Bochum, zu 6 in Altenbochum, 7 in Eickel, 8 und 9 in Riemke, bis 13 in Weitmar und 18 in Harpeg, ist durch Erlaß des Justiz⸗ ministers die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle/ bes jetzigen fortan den Familien⸗ namen 1 Krismann, 2 Neumann, 3 und £ Eichhofer, 5 Turing, 6 Reif, 7 Dymberger, 8 Gerler, 9 Schrot⸗ mann, 10 und 11 Berger, 12 Ja⸗ ruschner, 13 Kuhlmann, 14 Froese, 15 Wolfer, 16 Burghardt, 17 Schulte und 18 Wallich zu führen.

Bochum, den 5. Februar 1923.

Das Amtsgericht.

lapp.

[125064]

Gemäß Ermächtigung des I vom 2. Januar 1923 führt der Arbeiter Hermann Wikefski in be, geboren am 6. Oktober 1884 in Tiegenhof, Kreis Marienburg, an elle des Familien⸗ namens Wifkess den Familiennamen Wiberg.

izministers

Das Amtsgericht.

Der Herr Justizminister hat den Ar⸗ beiter Gustav Scheschoyka in Parpahren, Kreis Stuhm, geborel am 1. November 1893 zu Zoppot, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Scheschonka den Familien⸗ namen Schenten zu führen. Diese Aen⸗ derung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minder⸗ er des Genannten, die unter ichen Gewalt stehen und seinen Namen tragen. t, den 1. Februar 1923.

Das Amtsgericht.

[124625] Oeffentliche Zustellung.

Der Maschinist Nichard Tra Niederschelderhütte, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weck in Siegen, klägt gegen den trüheren Kreisbahnarbeit rmann Flender von Gosenbach l. Westfalen, früher in Superior, Arizona, Nord⸗ amerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, in die Löschung der zugunsten des Beklagten in Band 19 Blatt 893 des Grundbuchs von Mudersbach in, Abteilung III unter Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 4000 nebst Zinsen zu willigen, mit dem Antrage auf kostenpflichtjgee evtl. gegen Sicherheits⸗ leistung vorläyffig vollstreckbare Verurtei⸗ lung des Peklagten. Zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits wird der Beklagte bor das Amtsgericht in Kirchen auf Freitag, den 27. April 1923, Vormittags 9 ¼ Uhn, Zimmer 1. geladen.

Kirchen, den 2. Februar 1923.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

1124611] Oeffentliche Zustellun

„Die Frau Gertrud Feldner, geb. Ada⸗ nisdtz, Berlin⸗Neukölln, Katlsgarten⸗ straße 14, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Georg Miethke in Neukölln, Richardstraße 118, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Theodor

eldner, früher in Berlin, Tilsiter

traße 13 I b. Marks, jetzt unbekannten Aufenthalts Beklagten, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagsten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer d Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Saal 109, auf xen 11. April 1923, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht

zugelassenen

Rechteamralt als Prozeß⸗ e“ eten zu lassen. Berlin, den 25. Januar 1923. (L. S.) Kgeding. Justizobersekretär, Gexjchtsschreiber des Landgerichts II.

[124608]) Oeffentliche Zustellung. Frau Therese Meyer, geb. Böhm, in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rkechts⸗ anwalt Dr. Isaac, daselbft, Peksdamer Straße 115a, klagt gegen den Glaser Willi Meyer, früher in Bexlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf 1568 B. G.⸗B. auf Klägerin ladet den B lichen Verhandlung die 34. Zivilkamm

i 1923, Vormittags der Aufforderung, sich durch einen bel diesem Gericht zugelassenen als Prozeßbevollmächtigten lassen. Berlin, den 31. Januar 1923. Pilkowski, Justizobersekretär des Landgerichts I.

[124609] Oeffeutliche Zustellung. Frau Selma Krause, geb. Lewandowski, in Hamburg, Prozeßbevpollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gottschalk in Berlin, klagt gegen den Bozlarbeiter Robert Krause, früher in Bromberg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalks, auf Grund bös⸗ willigen Verlasseng, mit dem Antrag auf Ehescheidung. ie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrejks vor die 20. Zivilkammer des Landgerjchts I in Berlin, Gruner⸗ straße, II. Stock, Zimmer 8—10, auf den 23. April 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der / Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 37 R. 303. 22. Berlin, den 3. Februar 1923. Clemens, Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[124610] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Luisa Frowein, geb! Garcia, in Madrid, Prozeßbevollmächtigtér: Rechts⸗ anwalt Dr. Tell, Berlin, Uhlandstr. 165, klagt gegen ihren Ehemanft, den Kauf⸗ mann Richard Johann Frowe kannten Aufenthalts, fru unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin verlassen üund sich gegen ihren Willen von der häuslichen Gemeinschaft in böslicher Absicht fernhalte und der Klägerin keinerlei Unterstützung habe zu⸗ kommen lassen, dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung evtl. 9üf Herstellung der häus⸗ lichen Gemeinscsaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 37. Zivik⸗ kammer des Landgerichts in Berlin, Grunerstraße/ Zimmer 19/21, II. Stock, auf den 10. April 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 75. R. 245. 22. Berlin, den 5. Februar 1923. Der E Landgerichts I, erlin.

[124612] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Wanda Vornhagen in Berlin, Dennewitzstraße 31, Prozeßbepollmäch⸗ tigter: Justizrat Leers in Berlin, Pots⸗ damer Straße 48, klagt gegen/ den Artisten Richard Vornhagen, früher in Friedrchs⸗ hagen, jetzt unbekannten 9 fenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des II in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zim⸗ mer 207, auf 29. Mai 1923, Vor⸗ mittags 10/Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bokanntgemacht.

Berjin, den 6. Februar 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.

[124613] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Tietz in Falkenberg bei Grünau, Germanenstraße 84. Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Plugge, Berlin, Zietenstraße 23, klagt gegen den Feinmechaniker Fredi Tietz, früher in Berlin⸗Schöneberg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der, §§ 1565, 1567, 1568 B. G⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivil⸗ kammer des Landgerichts II in Berlin SW. 11, dnggn Ufer 29/31. Zim⸗

8 Rechtsstreits vor des Landgerichts I

mer 207, auf den 29. Mai 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Resem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichey Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Berlin, den 6. Februar 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.

[124614] Oeffentliche Zustellung. Die Katharine Molsbach, geb. Hir⸗ schinger, zu Darmstadt, Bochgasse 13, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Meisel in Darmstadt, klagt gegen ihren Ehemann Max Molsbach 88 N lrmstadt, Viktoria⸗ straße 32, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Streitteile zu scheiden, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu er⸗ klären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen/ und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Hess. Landgerichts zu Darmstadt auf Dienstag, den 17. April 1923, Vormittags 9/Uhr, mit der Aufforde⸗

rung, einen beis dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum

v11“

ie I. Zivilkammer des

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht Darmstadt, den 29. Januar 1923. Kredel, Gerichtsschreiber des Hess Landgerichts.

[124618]⁄% Bekanntmachung.

In Sachen Wolf, Antonie, Käsersehe⸗ frau in Dietmannsried, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Spengler in Kempten, gegen Wolf, Josef, Käf ebemals in Dietmannsried, nu kannten Aufenthalts. Beklag vertreten, wegen Ehescheidung, wurde auf Antrag des klägerischen Prozeßbevoll⸗ mächtigten vom 30 /31. Jghuar 1923 mit diesgerichtlichem Beschlusse vom 2 Februar 1923 die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist vocm Vorsitzenden zur Verhandlung über ese Klage die öffent⸗ liche Sitzung der Zivilkammer des Land⸗ gerichts Kempten/ vom Montag, den 23. April 1923, Vormittags 9 Uhr,

der Aufforderng, rechtzeitig einen bei dem Landgerichte/ Kemvten zugelassenen Rechts⸗ einer Vertretung zu bestellen. r Anwalt wird beantragen, zu 7 1. Die am 23. Oktober 1914 m Standesamt Göggingen ge⸗ ne Ehe der Streitsteile wird aus Allejaäͤverschulden des Beklagten geschieden. 2. Bieser hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Kempten, den 5. Februar 1923. Gerichtsschreiberei des Landgerichts Kempten.

[124619]· Oeffentliche Zustellung.

Die Besitzerfrau Elisabeth Kanscheit, geb. Tuleweit, in Kallweningken, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Propp in Königsberg, Pr., klagt gegen ihten Ehe⸗ mann, den Besitzer Karl Kanscheit, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Kallweningken, unter der/ Behauvtung, daß Beklagter die Klägerin am 29. Januar 1921 in böslicher Absicht gegen ihren Willen verließ und seitdem spurlos ver⸗ schwunden ist, mit decm Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die lägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitsz vor die vierte Zivil⸗ kammer des neuen Landgerichts in Königs⸗ berg. Pr., Kgsser⸗Wilhelm⸗Damm 14/16, Zimmer 200, II. Stock, auf den 13. April/1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dieseyt Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Königsberg, Pr., den 1. Februar 1923.

Becker, Justizanwärter, für den Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[124620] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Margarete Drhwkrey, geb. Engel, in Bulgrin, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Falk in Stargard i. Pom., klagt gegen ihren Ehemann, den Grundstück⸗ vermittler Fritz Druckrey, früher zu Stargard, auf Grund des § 1568 B. G⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts jn Stargard i. Pom. auf den 25. April, 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu Zum Zwecke der öffentlichen ing wird dieser Aushang der Klage tgemacht. Stargard i. Pom., den 3. Februar 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[124621] Oeffentliche Zustellung. Der Alois Bribisnecker, geb 12.2 1922 in Tannhausen, gesetzlich durch den Vormund Alois Bri Wagner in Tannhausen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Mächler in Ellwangen, klagt gegen dern Josef Ben⸗ ninger, von Tannhausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Unterhaltsforderung, mit dem Antrage, B s ichtig zu verurteilen, oraus zu entrichtende rente vom 12 August ℳ, vom 12. No⸗ vember 1922 au mit 24 000 und vom 12. Febuar 1923 an mit 36 000 bis zum vollendeken 16. Lebensjahr zu be⸗ zahlen und vas Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandluhg des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Württ. Amtsgericht in Ellwangen geladen auf Montag, den 9. Apyil 1923, Nachmittags 3 Uhr. Der Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekanntgemacht. Ellwangen, den 3. Februar 1923. Amtsgericht. (L. S.) Obersekretär Dinter.

——ö

[124622] Oeffentliche Zustellung.

Die am 6. Juni 1910 gebopene Frieda Cohrs in Braunschweig, vertreten durch den Berufsvormund/ in Bremen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heilbrun I. in Erfurt, Flagt gegen den Müller Wilbelm Weih, früher in Erfurt, unter der Behauptung, daß die durch Urteil ihr zugesprochene Unterhaltsrente für den Unterhalt nicht ausreiche, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Veryrteilung zur Zahlung einer Zusatzrente von jährlich 116 400 in vierteljährlichen Vorauszahlungen vom 15. Januar 1923 bis 5. Juni 1926. Zur mündlichen Vothandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Erfurt, Zimmer Nr. 72, auf den 27. März 1923, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Erfurt den 5. Februar 1923.

Der Gylrichtsschreiber des Amtsgerichts.

bestimmt, wozy Beklagter geladen wird mit R

[124624]) Oeffentliche Zustelung. Die minderlährige Ursola Thielicke, ver⸗ treten durch den städkischen Berufsvormund Ernst Brauer hier, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ohser hier, kl. gegen den Friseur Paul Kirkamm, früher in Halle a. S., jetzt unt kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, der Beklagte, ihr außerehelicher Vater, sei durch das nach⸗ bezeichnete Urteil zur Zahlung von 1080 Mark jährliche Unterhaltsge an sie verpflichtet, dieser Betrag sei jetzt un⸗ genügend, 72 000ℳ jährlich seien ange⸗ messen, mit depl Antrage auf vorläufig vollstreckbare kestenpflichtige Verurteilung des Beklagtey zur Hablung von weiteren 70 920 ährlichen Unterhaltsgebdem außer den / durch Urteil des Amtsgerichte Halle a. S. vom 31. August 1921 zuer⸗ kannten 1080 ℳ, zusammen 72 000 in vierteljährlichen Vorausraten, fällig am 11. jedes z. Zur mündlichen Verhandlung des sstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halle a. S. auf den 5. April 1923, Vormittags 9 Uhr. Zimmer II8, geladen. Halle a. S., den 5. Februar 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. che Zustellung. Dörr, Margaretha, geb. 18. IV. 1908, Dörr, Hedwig, geb. 27. XII. 1910 und Dörr, Selma, geb. 14. I. 1918, sämtlich gof. vertreten duͤrch Dörr, Wilhelmine, Schleifersehefrau in Nürnberg, Austraße Nr. 96, als Pflegerin, klagen gegen Dörr, Wolfgang, Schleifer, in Nüylberg, Mark⸗ grafenstraße 3, zuletzt wohnhaft, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unterhalt mit dem / Antrage, zu er⸗ kennen: I. Der Beklaͤgte hat an die Klägerin Margarethe Dörr wöchentlich 1500 und an die beiden Kläger Hedwig und Selma Dörr je 2600 ℳ, wöchentlich vorauszahlbar, als Unterhalt vom Tage der Klagszustellling an zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig pollstreckbar. Der Beklagte ir wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf i den 21. März 1923, Vormittags 9 Uhr, vor das Amts⸗ gerichts /Nürnberg, Zimmer 191, geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde bewihigt durch Gerichtsbeschluß vom 31. Ja⸗ nuat 1923. Nürnberg, den 5. Februar 1923. Gerichtsschreiberei des Amtsgeri Nürnberg. . [124623] Die Elektrowerke Aktiengesellschaft in Berlin W. 62, Kurfürstenstraße 112, ver⸗ treten durch ihren Vorstand, die Direktoren Jahncke, Geheimrat Block, Dr. Bolzani, Peucker, Dr. Rotzoll und Arlt, 2 bevollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. in Gräfenhainichen, klagt gegen genieur Johann Heinrich Boesg. kannten Aufeuthalts, früher zu/ C hainichen, unter der Behauptun den in nachstehendem Antrage Grundbuchblättern für den Beklagten Auf⸗ lassungsvormerkungen eingetragfn sind auf Grund des Vertrags vom 26/ November 1890, die hinfällig geworden sind, da der Beklagte nicht innerhalb zehn / Jahren den Bau und Betrieb des beabsisthtigten berg⸗ männischen Unternehmens in Auspruch ge⸗ nommen hat und das Amtsericht Gräfen⸗ hainichen als Gerichtsstand / vereinbart ist, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, in die Löschung der zu seinen

Gunsten in den Grundbüchern von Gräfen⸗

hainichen Band 14 Blat 575 Abteilung II Nr. 1, 3, 5, 6h, 8, 15, 18, 19, 20, 21, 24, 44, 46, 48, 49, 50, 51q 54, 57, 60, 61. 63 und 67, Band I1 Blatt 432 Ab⸗ teilung II Nr. 5, Pand 11 Blatt 397 Abteilung II Nr. 9,/ Band 17 Blatt 665 Abteilung II Nr. 5/ Band 11 Blatt 396 Abteilung II Nr. 1, Band 17 Blatt 668 Abteilung II Nr. Blatt 503 Abteilung II Nr. 7, Band 13 Blatt 493 Abteilung II Nr. 1, Band 13 Blatt 524 Abteilung II Nr. 4, Band 13 Blatt 506 Abtejlung II Nr. 3, Band 10 Blatt 349 Abt-lung II Nr. 3, Band 6 Blatt 255 Abtfeilung II Nr. 8 und 9, Mescheide Baud 1 Blatt 26 Abteilung II Nr. 20, Gräfenhainichen Band 12 Blatt 440 Abteilung II/Nr. 7, Band 12 Blatt 480 Abteilung II/ Nr. 7, Band 12 Blatt 457 Abteilung Nr. 2, Band 3 Blatt 82 Abteilung I Nr. 12, Band 4 Blatt 155 Abteilung II Nr. 7, Band 6 Blatt 275 Abteilung II Nr. 2, Band 6 Blatt 250 Abteilung II Nr. 7, Band 6 Blatt 236 Abteilung/II Nr. 7, Band 10 Art. 322 Abteilung/ II Nr. 5, Mescheide Band 2 Art. 55 /Abteilung II Nr. 3, Gräfen⸗ hainichen! Band 6 Art. 151 Abteilung II.

2 und 3, Band 13

Nr. 5, Band da Blat

Nr. 10, Band 15 Brat 38 86 Re. 2 eingetragenen bei merkungen zu willigen

Rechtsstreits zu für vorläufig vollstreckvar Zur mündlichen Verhandln reits vor dem Amtsgeri hainichen ist Termin a 1923, Vormittag

zu dem der Bekl

wird. Zum

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re . 2 hnch ote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. mfäufe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

en9 inichen, den 3. Febraar!

tsschreiber des Amtsg ’“ 81 (1246161. Zustellung

In der bei dem Amtsgeri ivilabteilung 16, enbänfch he 1

3 Arbeiterfrau. Wilhelmine 88

Rostock Windmühlenstrae 89 S bevollmächtigto: Rechtagnnahe 8. 1. berg, Hamburg, Kläger, Kurt Ufer, zuletzt in ufenthalts, Beklagter/ wegen Sg. ersatzforderung (XVI,/2 2898ene- b Klägerin unter der/ Begründung, de fraglichen Sachen / nach den heutigen hältnissen 20 602 Wert haben Klaganspruch guf 20 000 nebst . 23. Oktober 1922 wird zur mündlichen g es Rechtsstreits vor Hamburg, Zivilabteilum ebäude vor dem Holste „Zimmer Nr. III, auf 20. April 1 2à, Vormittags 10 ¹ 1 m. Zwecke der öffentlichen; tellleng wird dieser Anszug der La⸗ bekaänutgemacht. 2 Hamburg, den 3. Februar 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerzt

[124617] Oeffentliche Zustellun Die 188g Haas, Byk & burg, Spitalerstraße 10, vertretey/h Rechtsanwälte Dres. Weber, Shta und Marr, klagt gegen den Kaum Max Gütermann, per Adr,Allgen⸗ Vertriebsgesellschaft m. b. N., Hant

Bleichenbrücke 10, z. Zt. unbekannten 2

enthalts, aus einem KMufvertrage 13. 8. 1921, betr. 10/ Tons Bum Reis II, mit dem Anzkage, das St gericht wolle den Bekkagten kostenvfich verurteilen, der Klaäserin Lstr. 501 5 % Zinsen seit d September! zu zahlen. Bekgägte t sich bis 25. März 1923 schkiftlich auf diet schrift zu Händen des vom Schiedege ernannten Obmanns Herrn Otto Gme feld, Hamburg, Mönckebergstraße zu Zum Zwecke der äßentt Zustellung witd dieser Auszug der K. bekanntgemacht.

Hainburg, den 5. Februar 193.

Der Gerichtsschreiber des Landgeriche

4) Verlosung von Wertpapjere

[1246290 Bekanntmachung. Bei der am 14. November 102 genommenen Verlosung der He Stadtanleihescheine aus dem 9t 1903 sind folgende Stücke aubh worden: 16 Buchstabe A Nr. 70.

Buchstabe B Nr. 6 11 29 3119

112 175 184 232 233 296 297 30

377 388 407 445 454 459 460 466 495. Buchstabe C Nr. 3 13 22 132 153 223 225 229 250 262 h- 342 348 408 413 421 428 461 546 601 629 644 657 704 751 78 Die Rückzahlung des Kapital g gegen Einlieferung der Anleihescheine dem Erneuerungsschein und scheinen der späteren Fälligkeitzer vom 1. April 1923 ab bei der Stadtkasse in Herne, 1 Essener Creditanstalt in Bochum und Essen, Deutschen Bank in Herlin⸗ Die Verzinsung hört mit dem 1 1923 auf. Für die etwa fehlenden⸗ scheine wird der Betrag vom Kay gezogen. Eine Auslosung der 4 figen 8 anleihescheine aus dem Jahter hat nicht stattgefunden, da de Schuldentilgung erforderlichen freihändig angekauft worden Herne, den 22. Dezember 1927 Der Magistrat. Dr. Sporln

24

[124737]

Gewerkschaft Rastenberg, Hannover.

Kündigung der 5 % Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1910 91 Gemäß § 7 der Anleihebedingungen kündigen wir zur Rücrzaas

1. Oktober 1923 sämtliche im Umlauf besindlichen Teilschull unserer Anleihen vom Jahre 1910 und 1914. Die Rückzatlung, zu 102 % gegen Einlieferung der Teilschuldverschreibungen nebst

Idver

nicht ver

Zins⸗ und Erneuerungsscheinen und zwar der Teikschuldverschreibungen h

in Hildesheim bei der Hildesheimer Bank, in Frankfurt a. M. bei der Metallbank und Metallun

Gesellschaft A.⸗G. und der Bankfirma E. Ladenbuth

in Mannheim bei der Niederlassungen,

Rheinischen Creditbank und

der Teilschuldverschreibungen von 1914

in Hildesheim bei der Hildesheimer Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank und der Komm.⸗Ges.

Nationalbank Schinkelplatz.

Hannover, im Februar 1923.

Darmstädte⸗

anf Aktien Abe

Mit dem 1. Oktober 1923 hört die Verzinsung der Teilschuldverschreibent

Gewertschaft Rastenberg.

Der Grubenvorstand.

lesigen 2

teilung

Berlin, Freitag, den 9. Februar

——

erluchungsachen.

gerlosung ꝛc. von Wertpapieren.

ommandi 1 fan Peutsche Kolonialgesellschaften.

9☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrücku

ttgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer ögespaltenen Einheitszeile 800

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen. ———

ngstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚2

) Verlosung ꝛ.

m Wertbavieren.

e Bekanntmachungen über den Wertpapieren befin⸗ n sich ausschließlich in Unter⸗

erlußt von

abteilung 2.

9% Genehmigung surkunde. it Ermächtigung der

rnegabe von Schuldverschreibungen nden Inhaber bis zum Betrage von 000 000 ℳ, in Buchstaben dreißig jilionen Mark, behufs Beschaffung rMittel zur Erschließung der Herren⸗ ese als Judustriegelände und zum Bau

bes Anschlußgleises.

Die Anleihe ist ganz oder in Abteilungen begeben, die Schuldverschreibungen sind sch dem anliegenden Muster anzufertigen. ir äbrliche Zinsfuß darf den zur Zeit Anznabe der Anleihe geltenden Reichs⸗

vsiskontsatz nicht überschreiten.

echnungeighrs ab.

on beiden Fällen soll der Stadt das icht der Gesamtkündigung der in Umlauf jetzenden Schuldverschreibungen und Verstärkung der Tilgung vorbehalten

eiben. Lerstebende Genehmigung wird vor⸗

eilcch der Rechte Dritter erteilt.

für die Befriedigung der Inhaber der bverschreibungen wird eine Gewähr⸗

stung seitens des Staats nicht über⸗ mmen. Diese Genehmigung ist mit den An⸗ ten im Deutschen Reichsanzeiger und reußischen Staatsanzeiger bekanntzu⸗ Liennstz, den 12. Januar 1923. Ingleich für den Finanzminister.

der Minister des Innern.

J. A.: (Unterschrift.)

grovinz Regierungsbezirk schlesien. Liegnitz. Schuldverschreibung r Stadt Liegnitz. Anleihe 1923. schssaobe Nr. über 4 Rieeichswährung. taefertiat auf Grund der Genehmigung Minister des Innern und der Finanzen m. 12. Janugr 1923 (Deutscher Reichs⸗ eiger und Preußischer Staatsanzeiger vom Februar 1923). In Ghemäßheit der von dem Bezirks⸗ gichuß des Regierungsbezirks Liegnitz nehmigten Beschlüsse der Stadtverord⸗ ge ersammlung vom 16. und 30. No⸗ inber 1922 wegen Aufnahme einer evon 30 Millionen Mark bekennt bder Magistrat der Stadt Lieanitz im amen der Stadtgemeinde durch diese für en Inhaber gültige Schuldverschreibung einer seitens des Gläubigers unkündbaren scgereschntd von . . . .. . .. ce mit 8 % jährlich zu verzinsen ist. sr die Verzinsung und Tilauna sind die tutto⸗ und Reinabgaben der Elektrizitäts⸗ nein Gemäßheit des mit ihnen ab⸗ Fsossenen Vertraas bestimmt. Die ganze in beliebigen Teilbeträgen nehmende Schuld wird nach dem ge⸗ emsgten Tilaungsvlan durch Einlösung ehmsosender Schuldverschreibungen oder uch Anfauf von Schuldverschreibungen en Beginn des auf die Verausgabung 8 nleibe oder der einzelnen Anleihe⸗ folgenden Rechnungsjahres ab mit sessens 5 % des Schuldbetrages getilgt. eun diesem Zweck wird ein Tilgungsstock esdet, welchem auch die Zinsen von den falgten Schuldverschreibungen zuzuführen

Die Auslosung geschieht im Monat ember jedes 8agesch b bafn Stadt bleibt jedoch das Recht vor⸗ en, eine stärkere Tilgung eintreten wsanen oder auch sämtliche noch im Rauf befindlichen Schuldverschreibungen ti inmal zu kündigen. Die durch die nfalte Tilgung ersparten Zinsen sind Diee dem Tilgungsstock zuzuführen. buldansgelosten sowie die gekündigten cnmverschreihungen werden unter Be⸗ eirang ihrer Buchstaben, Nummern und ige sowie des Termins, an welchem aurüchahlung erfolgen soll, öffentlich olat gemacht. Diese Bekanntmachung nt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ in dem Deutschen Reichsanzeiger Umtzbi reußischen Staatsanzeiger, dem att der Regierung zu Liegnitz, dem vorbe jegnitzer Tageblatt. eht eins lbezeichneten Blätter ein, so wird

r Preußischen matttegierung erteilen wir hierdurch auf and des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ ice und des Artikels 8 der Verordnung Ausführung des Bürgerlichen Gesetz⸗ its vem 16. November 1899 der Stadt⸗ meinde Liegnitz die Genehmigung

an dessen Stelle vom Magistrat mit Ge⸗ nehmigung des Regierungsprösidenten zu Liegnitz ein anderes Blatt bestimmt. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als⸗ bald nach dem Ankauf in obenbezeichneter Weise bekanntgemacht.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. September und am 1. März, von heute an gerechnet, mit 8 % jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung außer bei der Stadt⸗

die Tilaung erfolgt mit mindestens r des Anleihekapitals unter Zuwachs zurch die fortschreidende Tilgung er⸗ eien Zinsen durch Ankauf oder Aus⸗ sum vom Beginn des auf die Begebung Anleibe oder ihrer Teilbeträge folgenden

hauptkasse in Liegnitz 1 in Berlin und Breslau bei der Deutschen Bank, bei der Darmstädter Bank, bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft und bei der Dresdner Bank, in Breslau außerdem bei dem Bank⸗ hause E. Heimann, bei der Schlesischen E Vasn fne bo der ommunalbank Schlesien, öffentl Bankanstalt,

in Liegnitz bei sämtlichen Banken und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. An diesen Stellen erfolgt auch die kostenfreie Aushändigung neuer Zinsscheinbogen. „Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereicht en Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kavital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor Ablauf der 30 Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor Ablauf der vier⸗ jährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine glaubhaft dartut, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolat ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis Ende August 1933 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Liegnitz gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bungen beim Magistrat, der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. 88 Liegnitz, den

Der Magistrat.

k.

chlesien. iegnitz. Zinsschein. Reihe 1

zu der 8 % igen Schuldverschreibung der

Stadt Liegnitz von 1923 Ausgabe, Buch⸗

Habe Mr . .bgrn 8 % Zinsen über ℳ.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt

gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom

.118 die Zinsen der bor⸗

kenannten Schuldverschreibung für das

Provinz

mit...ℳ bei, der Stadthauptkasse in Liegnitz oder bei den auf der Rückseite bekanntgemachten sonstigen Zahlstellen.

eTX“ 8 Der Magistrat.

gelegt wird.

Der Vorlegung steht

Urkunde gleich.

Provinz Schlesien. Liegnitz. Erneuerungsschein

Nr.. ber

Buchstabe ...

gegen dessen Rückgabe zu der

hauptkasse

die Schuldverschreibung vorlegt. Liegnitz, den .. ... Der Magistrat.

. 2272⸗

[124632]

Staatsregierung erteilen

Gesetzbuchs vom 16. Juni

Ausgabe lionen Mark.

zu verwenden.

ersparten Zinsen.

Staatsanzeiger bekanntzumachen. Berlin, den 19. Januar 1923.

Im Auftrage: Hinsch. Genehmigungsurkunde.

M. d. J. IValI 2026. Fin.⸗Min. I. El. 217.

und englischer

übeeaha Buchstabee Nr..

Innern und der Finanzen vom.

anzeiger vom Auf Grund der ausschuß in Cassel genehmigten schlüsse des Magistrats zu

versammlung zu Hanau vom 30.

Halbjahr voimmn.. . b0

8

Darlehnsschuld von

(Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.) „Der Ansvpruch aus diesem Zinsschein er⸗ lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ 29 Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der

Regierungsbezirk

für die Zinsscheinreihe Nr. I zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Liegnitz von 1923,

.

Der Inhaber dieses Scheins empfängt sen obigen Schuldverschreibung die erste Reihe von Zinsscheinen für die ersten zehn Jahre vom 1. März 1923 bis Ende Februar 1933 nebst Erneuerungsschein bei der Stadt⸗ in Liegnitz, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Aus⸗ gabe bei dem Magistrat widersprochen hat.

In diesem Falle sowie beim Verluste des Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er

(Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Mit Ermächtigung der Preußischen . wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen 1899 der Stadt Hanau die Genehmigung zur von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 100 000 000 ℳ, einhundert Mil⸗ Bis zu dem Tage, an dem das Kapital Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung von Mitteln für den Bau eines Industrie⸗ und Handelshafens

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster anzufertigen. Der jährliche Zinsfuß darf den zurzeit der Aus⸗ gabe der Anleihe geltenden Reichsbank⸗ diskontsatz nicht überschreiten. Die Tilgung erfolgt nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plan durch Ankauf oder Auslosung vom Beginn des auf die Begebung der An⸗ leihe folgenden Rechnungsjahres ab jährlich mit 3 vH des Anleihekapitals unter Zu⸗ wachs der durch die fortschreitende Tilgung

Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter und unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück⸗ zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung erfolgen

darf. .

Füf die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr⸗ leistung vom Staate nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen

Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern.

(Die Originalausfertigung soll in deutscher Sprache erfolgen.)

Schuldverschreibung der Stadt Hanau ü Ieg Ausgefertigt auf Grund der mit Er⸗ mächtigung der Preußischen Staatsregierung erteilten Genehmigung der Minister des

(Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗

Be⸗

Hanau vom 7. und 21. November 1922 und der Zustimmung der Stadtverordneten⸗

No⸗

vember 1922 wegen Aufnahme einer An⸗ leihe von 100 Millionen Mark bekennt sich die Stadt Hanau durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren

die mit vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach Maßgabe der um⸗ stehend abgedruckten Bedingungen zu tilgen ist.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Hanau.

Sanau eaa 19

Der Magistrat.

Oberbürgermeister. Bürgermeister.

Buchstabe .Ausgefertigt..

Bedingungen

zu der von den Ministern des Innern und der Finanzen unter dem ... genehmigten Anleihe der Stadt Hanau

im Betrage von 100 Millionen Mark.

Die Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane vom ... b in Jahren bis zum.. durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen getilgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, dem jährlich 3 vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zugeführt werden. Die Auslosung erfolgt in dem Monat Sep⸗ tember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Til⸗ gungsstock zu verstärken oder auch vom .. ab sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ svarten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an dem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, im Hanauer Anzeiger unnnd. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem „Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an, dessen Stelle von der Stadt Hanau mit Genehmigung des Regierungspräsidenten in Cassel ein anderes Blatt bestimmt.

Kapital gegen Rückgabe dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse der Stadt Hanau, bei den folgenden Banken und deren sämtlichen Niederlassungen:

noch zu bestimmenden und öffentlich be⸗ kanntzugebenden Zahlstellen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kavitals eingereichten Schuldverschreibung sind die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kavital ahgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ab⸗ laufe von dreißig Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermin, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadt Hanau zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorzeagung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der YVorlegungsfrist an. Der Vorfegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen be⸗ träat die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in dem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Abbanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibungen werden nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilvrozeßordnung aufgeboten und für kraftlos erklärt. Zins⸗ scheine dagegen können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, jedoch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen der den Verlust vor dem Ablauf der vierfähbrigen Vorlegungsfrist bei der Stadt Hanau an⸗ meldet und den bisherigen Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldver⸗ schreibung oder in sonst glaubhafter Weise dartut, nach Ablauf der Verährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handen gekommene Schein der Stadt Hanau zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jährliche Zinsscheine bis.. 8 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben werden. Die neue Reihe von Zins⸗ scheinen wird bei den oben genannten Zabl⸗ stellen gegen Ablieferung des den älteren Zinsscheinen beigedruckten ErneuerungFs⸗ scheines ausgegeben, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung bei der Stadt Hanau der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschrei bung ausgehändiät, wenn er die Schuld verschreibung vorlegt. v

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V zu entrichten ist, wird es vom .. ab in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und am 1. April mit.... . vom Hundert jährlich verzinst. Die Stadt Hanau behält sich vor, für ver⸗ loste aber nicht rechtzeitig zur Einlösung vorgelegte Schuldverschreibungen an Zinsen bis zwei vom Hundert auf die Zeit vom Beginn des auf den Ablauf der normalen Verzinsung folgenden Monate bis zum Schlusse des der Vorlegung der Werte vorangehenden Monats zu gewähren. Die Zinsen werden ausgezahlt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, das

Muster, der Zinsscheine. (Die Originalausfertigung san. in Büncece pn englischer Sprache erfolgen.) orderseite. Reihe 1 Sieget . .. . ... 8. 1 Inhaber empfängt am .... c Zinsschein

Anleihe der Stadt Hanau

Buchst...

die halblährlichen Zinsen bei den umseilig über bezeichneten Zahlstellen mit G 1.“X“

Hanau, en.. Fällig Der Magistrat. v““ 1 (Siegel.) Oberbürgermeister. Bürgermeister. öb11“ 68. ch 3 te. ahlstellen: 8 N 6s. LEEEEEEEE1A1“ er Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren, vom Schlusse des Jahres ab, in dem der Zinsanspruch fällig geworden ist, 8G.. nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadt Hanau zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Muster für den Zinsscheinerneuerungs 8 (Die Rttggtece e h ah soll in deutscher und englischer e s nleihe der Stadt Hanau. I. Reihe. Reihe I.

Erneuerungsschein Der Ziatericses Seh nasee nznas nastaberese; dindzab ir der vit⸗ 11“ b- Cb. Finsscheinen für die Zeit vom 0 gen stellen, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung d Sabl.

über 100 000 000

Nr. . über

ãℳ

zu . ... Binlen

Hanau widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust di Schei werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem EET verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. SHoc 1 Der Magistrat. Oberbürgermeister. Bürgermeister

Wortlaut der Rückseite des Erneuerungsscheins:

Zahlstellen:

1

b n ⏑⏑⏑ϑ22

Stadtkasse Hanan