1923 / 38 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

haben sind. Fehlt die Anweisung, so muß der Anleiheschein mittels besonderen Schreibens vorgelegt werden. Die Aus⸗ reichung der Zinsscheine nach auswärts erfolgt unter „Einschreiben“ auf Ge⸗ fahr und Kosten des Einfenders der alten Anweisungen. Sollte die Zusendung unter Wertangabe gewünscht werden, so ist dies unter vorheriger Einsendung der Portokosten der Provinzialhauptkasse mit⸗ zuteilen. Stettin, den 8. Februar 1923. Der Landeshauptmann der Provinz Pommern. SarnowW.

1128179] G Steinkohlengewerkschaft

Chariotte zu Czernitz O. S. 10. Anslofung der 4 ½ %, mit 103 % rückzahlbaren hypo⸗ ekarisch sichergestellten Teilschuldver⸗ b schreibungen von 1909. Auf Grund der Anleihebediagungen sind am 23. Dezember 1922 folgende am 1. April 1923 zur Rückzahlung kommende Teilschuldverschreibungen ausgelost worden:

Lit. A à 3000 Nr. 5 24 49 51 127 173 250 265 273 306 316 350 376 396 421 427 477 480 483 485 544 554 612 625 628.

Lit. E à 1000 Nr. 758 801 818 820 897 944 956 969 1007 1009 1056 1074 1094 1173 1198 1305 1388 1390 1423 1448 1473 1487 1505 1525 1557 1577 1600 1631 1632 1641 1711 1742 1796 1798 1813 1872 1941 1951 1952 2038 2055 2120 2155 2162 2187 2355 2420 2494 2501 25˙,8 2548 2573 2607 2631 2674 2677 2680 2682 2703 2761 2800 2883 2884 2886 29591 2997 3063 3067 3086 3117 3146 3159 3175 3182 3218 3240 3245· 3249 3256 3332 3350 3358 3372 3378 3393 3428 3439 3449 3454 3481 3498 3516 3531 3538 3544 3556 3651 3743 3744 3745. «.

Lit. C à 500 Nr. 3751 3808 3819 3920 3943 3948 4025 4063 4081 4092 4093 4114 4119 4132 4190 4205 4243 4255 4269 4293 4324 4353 4354 4361 4373 4374 4399 4449 4461 4469 4490 4535 4624 4627 4659 4672 4805 4818 4914 4915 4918 4919 4949 4959 5068 5122 5141 5160 5189 5197.

Mit dem 1. April 1923 hört die Ver⸗ zintung der genannten Stücke auf. Die R ückzahlung erfolgt bei der

Gewer’ schaftskasse in Czernitz O. S.,

Dresduer Bank in Berlin und Beuthen O. S.,

Darmstädter und Nationalbauk Kommanditgesellschaftauf Aktien in Berlin.

Folgende bereits ausgeloste Obligationen find noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden:

Lit. A à 3000 Nr. 149 195 197

228 388 401 533 670. Lit. B à 1000 Nr. 832 835 896 1127 1156 1447 1515 1574 1579 1581 1809 1814 2009 2118 2121 2132 2133 2135 2136 2173 2182 2235 2349 2772 2878 2941 3533.

Lit. 500 Nr. 4058 4131 4133 4726 5097. ““ 1126175]

Mit Ermächtigung des Preußischen

Staatsm isteriums erteiten wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausfübrung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Höchst, Regierungsbezir? Wiesbaden, die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 409 000 o ℳ, in Worten „vier⸗ hundert MelMionen Mark“. Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mirtel für Wohnungsbauten, Erweiterung von Bezugsrechten auf funge Attien bei der Hessen⸗Nassauischen Gas⸗Aktiengefellschatt und den Mainkraftwerken sowie Fertig⸗ stellung des Häuserblocks an der Flaken⸗ steiner Straße bestimmt.

Die Schuldverschreibungen find nach den auliegenden Mustern auszufertigen.

Der jährliche Zinsfuß darf, wenn die Begebung der Anleihe im Auslande erfolgt, 5 vH sährlich nicht überschreiten Eroegt die Begebung im Inlande, so muß er um weytastens 2 vH hinter dem zur Zeit der Ausgave der Anleihe geltenden Reichsbantoiskontsatz zurückbleiben. Die Tilgung erfolgt nach dem festgestellten Tilgungsplan mit 4 vH des Anleihe⸗ kapitals zuzüglich der durch die fort⸗ schreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf ofer Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen vom Beginn des auf die Be⸗ gebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahres ab.

Der Stadt steht es frei, die Tilgung ganz oder teilweise durch Ansammlung eines besonderen Tilgungsstocks zu be⸗ wirken.

Der Stadt steht es ferner frei, die Tilgung, falls die Anleihe im Auslande begeben wird, während der ersten zehn Jahre nach der Begebung, falls sie im Inlande begeben wird, bis zum 1. April 1928 nach außen nicht auszuführen und statt dessen jährlich mendestens 4 vH des Anleihe⸗ kapitals zuzüglich der bei einer fort⸗ schreitenden Tilgung zu ersparenden Zinsen

dem Tilgungsstock zuzuführen. Späsestens vom zehnten Jahre nach der Begebung der Anleihe ab muß sich die Stadt jedoch das kecht der Rückzahlung und Kündigung orbehalten. Die Ueberschüsse der werbenden Be⸗ triebe sind zur verstärkten Tilgung der auf sie ent allenden Anleiheteile zu ver⸗ wenden. Verzinsung und Tilgung der Anleihe dart nus in deutscher Reichs⸗ vwährung erfolgen.

Betrag vom Kapital abgezogen.

Vorstehende Genehmigung wir behaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr⸗ leistung vom Staate nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.

Berlin, den 5. Februar 1923.

Zugleich für den Finanzminister.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage: v. Falkenhayn.

Genehmigungsurkunde.

IV a II 2272. 1 E 1. 601 F.⸗M.

Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Schuldverschreibung der Stadt Höchst a. MNM. . te Ausgabe Buchstabe Nr. .über Reichewährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Er⸗ mächtigung des Staatsministeriums er⸗ teilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innein vom.... . (Deutscher Reichs⸗ und 8 Iö1“ In Gemäßreit der von dem Bezirks⸗ ausschuß des Reegierungsbezirks Wiesbaden genehmiaten Beschlüsse der städtischen Körperschaften vom 10. und 11. Januar 1923 wegen Aufnahme einer Anle he von 400 000 000 (buchstäblich: „Pier⸗ hundert Millionen Mark“) bekennt sich der Weagistrat der Stadt. Höchst am Main namens der Stadt Höchst am Main durch diese für jeden Inhaber gültige Schyuld⸗ verschreibung zu einer seitens des Gläu⸗ igers unkündbaren Darlehensschuld von 1) ℳ, buchstäblich: Mark, welche mit 5 % (buchstäblich: fünf vom Hundert) jährlich zu verzinsen und zum Kurse von 100 % (buchstäblich: Hundert vom Hundert) rückahlbar ist Bis zum Jahre. sind die Schuldverschreibungen seitens der Stadt Höchst am Main un⸗ kündbar. Zu diesem

ck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem am 1. Januar 1925 jährlich wenigstens 4 % (buchstäblich: Vier vom Hundert) des Anleihe kapitals zuzuführen sind.

Der Termin der Rückzahlung wird öffent⸗ lich bekanntgemacht. Diese Bekannt machung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, dem Amts⸗ blatt der Regierung zu Wiesbaden und dem amtlichen Anzeiger der Stadt Höchst am Main. Geht eins der vor⸗ bezrichneten Blätter ein, so wird an dessen Stehe von der Stadtgemeinde Fücht a. M. mit Genehmigung des Herrn Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt hestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchein biernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in hafbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit . % (buchstäblicht vom Hundert) jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Ruͤckgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtsparkasse zu Höchst am Main und den Banken 2)...

9 9,

und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Ver⸗ zinsung und Rückzahlung erfolgen aus⸗ schließtich in deutscher Reichswährung. Mit der zur Empfangnahme des Ka⸗ pitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkei stermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der

Der Anspriuch aus dieser Schuld⸗ verschreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückhahlungs⸗ termin, wenn nicht die Schurdverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtgemeinde Höchst am Main zur Ein⸗ löfung vorgelegt wird. Erolgt die Vor⸗ legung, so verfährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegunas⸗ frist an. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche Geltendmochung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsscheine mit dem Schuß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrirt der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zisscheine können weder aufgeboten noch für fraftlos erklärt werden. Doch wird mit dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtgemeinde Höchst am Main anzeigt, nach Ablauf dieser Frist der Be⸗ trag der angemeldeten Zinsscheine gegen ausgezahlt werden. Der An⸗ spruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handengekommene Schein der städtischen Sparkasse oder den vorgenannten Banken zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist. es sei denn das die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anzpruch verlährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine) bis zum Schluß des Jahres 8 ... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine²) werden für .. 11“ .. jährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen ersolgt bei der Stadt buchhalterei der Stadtgemeinde

gung

u v11““ 1 Banken gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung bei dem Magistrat der Stadt Höchft am Main der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungescheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschrei⸗ bung vorleat.

Zur Sicherbeit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtung haftet die Stadt Höchst am Main mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerfraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Höchst a. M, den Der Magistrat der Stadt Höchst am

Ausgefertigt:

ö5e-e—“

Regierungsbezirk Hessen⸗Rassau. Wiesbaden. Binsschein. 1te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Höchst am Main, Anleihe 1923.. te Ans⸗ gabe, Buchstabe Nr. .über % über 4

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ’“* 2 .„ 2. . 29 2. bei 22—9„% 9 9 292 22 Höchst am Main, den 19 . Der Magistrat der Stadt Höchst am Main. (Trockenstempel des Stadtstegels) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jabhren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtgemeinde Höchst a. Main zur Einlötung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zwei Jabhren nach Ablauf der Vorlegungsfrift. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. .. zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Höchst am Main, Anleihe 19, . te Ausgabe Buch⸗ Hre.“ Der öee dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuld⸗ verschreibung die te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom.. 19. bis Ende nebst Erneuerungsschein bei. sofern nicht der Inbaber der Schuldver⸗ schreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Höchst am Main widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Ver⸗ lust des Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldver⸗ schreibung ausgebändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Höchst am Main, den 19.. Der Magistrat der Stadt Höchst am Main.

Provin

2 2 *

(Trockenstempel des Stadtsiegels.) 1

Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Nachtrag zu dem Privileg von 4090 000 G00 ℳ. Schuldverschreibung der Stadt Höchst am Main,. te Aus⸗ gabe, Buchstabe Nr. über

8 . Reichswährung.

Ausgetertigt auf Grund der mit Ermächti⸗ g des Staatsministeriums erteikten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom.... (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗

In Gemäßheit der von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierunasbezirks Wieebaden genehmigten Beschlüsse der städtischen Körperschaften vom 10. Januar, I1. Ja⸗ nuar und 1. Februar 1923 wegen Auf⸗ nahme einer Anleihe von 400 000 000 (buchstäblich: „Vierhundert Millionen Mark“) bekennt sich der Magistrat der Stadt Höchst am Main namens der Stadt Höchst am Main durch diese für jeden In⸗ haber gültige Schuldverschreibung zu einer leitens des Gläubigers unkündbaren Dar⸗ lehnsschuld von ¹) 1” (buchstäblich ), welche mit % (buchstäblichh .. Prozent) jährlich zu verzinsen und zum Kurse von 100 % (bnchstäblich Einhundert Prozent) rück⸗ zahlbar ist.

Bis zum Jahre 1928 sind die Schuld⸗ verschreibungen seitens der Stadt Höchst am Main unkündbar.

Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom 1. April 1925 ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 1950 getilgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 4 % (buchstäblich Vier Prozent) des ur⸗ sprünglichen Schuldbetrags zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersp arten Zinsen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Der Stadt Höchst a. M. bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder nach dem 1. April 1928 auch samtliche noch im Laufe besindlichen Schuldverschrei⸗ bungen auf einmal zu tündigen.

Die ausgeloften sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben. Nummern und Beträge sowie des Termins, an

Höchst am Main und bei vorgenannten

welchem die Rückzahlung erfolgen soll,

8

Main.

halbjährlichen Terminen am

Inach

widersprochen

öffentlich bekanntgemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zablungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger, dem Amtsblatt der Regierung zu Wiesbaden und dem amtlichen Anzeiger der Stadt Höchst am Main. Wird die Tilguna der Schuld durch Ankauf von Schulodver⸗ schreibungen bewirkt, so ist diese unter Angabe des Betrages der angetauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntzumachen. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein,. so wird an dessen Stelle von der Stadtgemeinde Höchst am Main mit Ge⸗ nehmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zum Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in 1. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit

% (buchstäblich....) jährlich

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtsparkasse zu Höchst am Main und den Banken ²)

2272 252„ à222à72„

und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligteitste mine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadt⸗ gemeinde Höchst am Main zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtgemeinde Höchst am Main anzeigt, nach Ablauf diefer Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der⸗ Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handen gekommene Schein der städtischen Sparkasse oder den vorgenannten Banken zur Einlösung vorgeleat oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltendmachung dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine ²) bis zum Schluß des Jahres. ausgegebenz die ferneren für jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗ buchhalterei der Stadtgemeinde Höchst am Main und den vorgenannten Banken gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sosern nicht der Inhaber Schuldverschreibung bei dem Magistrat der Stadt Höchst am Main der Ausgabe bat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Höchst am Main mit ihrem Ver⸗ mögen und ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Höchst am Main, en 10 Ausgefertigt:

Regierungsbezirk

Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Zinsschein. te Reihe

zu der Schuldverschreibung der Stadt

Höchst am Main, Anleihe 1923, te Aus⸗

gabe, Buchstabe.. Nr. . . . über

ͤiͤ ℳͤ zu Prozent Zinsen über

Provinz

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vor⸗

benvannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. Eöö EEE11““ .ℳ 4 bei 1“ Höchst am Main, den 19 Der Magistrat der Stadt Höchst am Main.

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtgemeinde Höchst am Main zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch innerhalb zweier Jahre nach Ab⸗ lauf der Vorleaungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des

3

1

Anspruchs aus der Urkunde gleich.

27

der

616““ 8 Provinz Negn ngsbezürk

Hessen⸗Nassau. iesbaden. Erneuerungsschein

für die Zisscheinreihe Nr... ... zur

Schuldverschreibung der Stadt Höchft am

Main, Anleihe 19 te Ausgabe

1ö11“

8I“

Der Inhaber dieses Scheins empfz gegen dessen Rückgabe zu der bioch Schuldverschreibung die.. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom .. 19. 880 Gnhe. nebst Erneuerungsschein bei .. sofern nicht der Inhaber der Schul dver⸗ schreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Höchst am Main widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust des Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.

Höchst am Main, en 19 . 8 Der Magistrat der Stadt Höchst am Main. Trockenstempel des Stadtsiegels.)

¹). Ueber die Höhe des Betrages der einzelnen Schuldverschreibungen sollen mit den ausgebenden Banken noch Verhand⸗ lungen geführt werden.

2²) Die Namen der ausgebenden Banken sind noch nicht bestimmt.

³) Die Zahl der auszugebenden Zins⸗ scheine wird im Benehmen mit den Banken festgesetzt. 11u

[126177]

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg, die Genehmigung zur Ausgabe von Schulsverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 300 000 000 dreihnndert Millionen Mark.

Der Erlös der Anleihe ist zur Be⸗ schaffung der Mittel für die Erweiterung des Gas⸗ und Elektrizitätswerks sowie für die Verstärkung der Betriebsfonds dieser Werke zu verwenden. 8

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen.

Der jährliche Zinsfuß darf den zur Zeit der Ausgabe der Anleihe geltenden Reichs⸗ bankdiskontlatz nicht überschreiten. Die Tilgung erfolgt nach dem festgestellten Tilgungsplane mit 3 ½ vH des Anleihe⸗ kapitals zuzüglich der durch die fort⸗ schreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen voy Beginn des auf die Be⸗ gebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahres ab. Die Ueberschüsse der Betriebe sind zut verstärtten Schuldentilgung zu verwenden.

Der Stadt steht es frei, die Tilgung ganz oder teilweise durch Ansammlung eines besonderen Tilgungsstocks zu bewirken.

Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltl!’g der Rechte Dritter erteilt.

Für ke Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr⸗ leistung vom Staat nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzu⸗ machen.

Berlin, den 30. Januar 1923.

Zugleich für den Finanzminister.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage: Unterschrift.

Geuehmigungsurkunde. IV a. II 2150/23. Fin⸗Min. 1 E 1 249. 8

Provinz Regierungsbezirk Sachfen. Magdeburg. Schuldverschreibung der Stadt Magdeburg, Anleihe vom Jahre 1923. Buchstabe. Nr....

über Reichswährung. Ausgesertigt auf Grund der mit Er⸗ mächtigung der Preußischen Regierung er⸗ teilten Genehmigung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 30. Januar 1923. (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer

Staatsanzeiger vom )

Gemäß dem am 13. Januar 1923 von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Magdeburg genehmigten Beschluß der städtischen Behörden vom 11. Januar 1923 wegen Aufnabme einer Anleihe von 300 000 000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Magdeburg namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, welche mit. Prozent jährlich zu verzinfen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulofender Schuldverschreivungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom Ablauf des auf die Begebung folgenden Jahres ab getilgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 3 ½ % des Anleibekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldper⸗ schreibungen zuzuführen sind. Die Aus⸗ losung geschieht in dem Monaa . jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedo das Recht vorbehalten, eine stärkere ee. eintreten zu lassen oder auch sämtliche noc im Umlauf befindliche Schuldverschrei⸗ bungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstoe zuzuführen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen so öffentlich bekanntgemacht.

8

. 19

Bekanntmachung erfolgt drei % vor dem Zahlungstermin in Deutschen Reichs⸗ und Preußischen zeiger, dem Amtsblatt der Re⸗ ee Magdeburg und in zwei in scheinenden Zeitungen. Wird r Schulo durch Ankauf Eschuleverschreibungen bewirkt, so ies unter Angabe des Betrags der üigen Schuldverschreibungen alsbald 2, Ankauf in gleicher Weise be⸗ nemacht. Geht eines der vorbezeich⸗ Plätter ein, so wird an dessen von dem Magistrat mit Genehmi⸗ des Regierungspräsidenten ein anderes bestimmt. Bis zu dem Tage an en biernach das Kavital zu entrichten uid es in halbjährlichen Terminen, L8E sch verzinst.

Auszahlung der Zinsen und des ecnecsogt gegen Rückgabe der fällig nenen Zinsscheine beziehungsweise „Schuldverschreibung bei der wereikasse der Stadt Magdeburg, und auch in der nach dem Eintritt des lckeitstermins folgenden Zeit. Mit ar Empfangnahme des Kapitals ein⸗ bhen Schuldverschreibung sind auch taugehörigen Zinsscheine der späteren keitstermine zurückzuliefern. Für die een Zinsscheine wird der Betrag Favital abgezogen. Anspruch aus dieser Schuldver⸗ hung erlischt mit dem Ablaufe von ia Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ v wenn nicht die Schuldverschreibung eem Ablaufe der dreißig Jahre der eikasse der Stadt Magdeburg zur g vorgelegt wird. Erfolgt die wurg, so verjährt der Anspruch in zohren von dem Ende der Vor⸗ gefrist an. Der Vorlegung steht die blliche Geltendmachung des Anspruchs der Urkunde gleich. den Zinsscheinen die Vor⸗ gaftist vier Jahre. Sie beginnt sinsscheine mit dem Schlusse des n, in welchem die für die Zahlung umte Zeit eintritt. Das Aufgebot

die Kraftloserklärung abhanden ge⸗ gener oder vernichteter Schuldver⸗

schreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zins⸗ scheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handen gekommene Schein der Kämmerei⸗ kasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jährliche Zinsscheine bis zum ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmerei⸗ kasse in Magdeburg gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung bei dem Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt. wenn er die Schuldverschrei⸗ bung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

111116“*

Der Magistrat der Stadt Magdeburg. (Unterschrift des Magistratsdirigenten und

eines zweiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontroll⸗ beamten.)

Wortlaut der Zinsscheine. Vorderseite. Provinz Sachsen Regierungsbezirk Magdeburg. bineschein, erste Reihe zur Schuldverschreibung der Stadt

Magdeburg vom Jahre 192

11“ 11.“

der Inhaber dieses

habe in der Zeit vom. 8

korbenannten Schuldverschreibung für

.. bdes zum ..

8. . zu % Zinsen

Zinsscheins empfängt gegen dessen

. . ZSinsschein erste Reihe über fällig am

2 9 99995bb9 665 90 20

ab die Zinsen das Halbjahr mit

.„ . 2

ier Kämmereikasse der Stadt Magdeburg.

Magdeburg, den....

(Trockens. lempel (Unterschrift

des Stadtsiegels.)

Der Maglstrat der Stadt Magdeburg.

des Magistratsdirigenten und eines

zweiten Magistratsmitglieds.)

Rückseite. Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn

der Zinsschein vor dem Ablauf dieser 1 Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerbalb zweier

elegt wird

Frist der Kämmereikasse zur Einlösung

nach Ablauf der Vorlegungefrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗

ung des Anspruchs aus der ÜUrkunde gleich. Einlösungsstellen:

Kämmereikasse der Stadt Magdeburg,

Bankabteilung der Städtischen Sparkasse, Magdeburg, Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen, Anhalt, Bankgeschäft: Friedrich Albert, Magdeburg,

Magdeburg,

Gebr. Arnhold, Dresden,

8 8. ..

Dreptus & Co. Frankfurt a. M.,

H. Kretzschmar, Berlin, .

Simon Hirschland, Essen, Ernst Wertheimber & Co,

Frankfurt 8 M.

Wortlaut der Erneuerungsscheine. Provinz Sachsen Regierungsbezirk Magdebur

ömeuerungsscheine für die Zinsscheinreihe Nr. 2

zur See zerschreibun derx.

Stadt Magdeburg, Anleihe von 1923 zu 9 %.

Buchstabe Nr

. sber

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe . zu der obigen

lverschreibung die

in Magdeburg, sofern nicht der in Magistrat widersprochen hat. ins werden die aüverschreibung ausgehändigt, wenn er Magdeburg, den

In

Der Magistrat der Trockenstempel (Unterschrift

des Stadtsiegels.)

zweite Reihe von

Zinsscheinen für die Jahre vom nebst Erneuerungsschein bei der Kämmerei⸗

Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe

diesem Falle sowie beim Verlust dieses

neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der

die Schuldverschreibung vorlegt

Stadt Magdeburg. des Magistratsdirigenten und eines

zweiten Magistratsmitglieds.)

9) Kommanditgesell⸗ sten auf Aktien, Aktien⸗ elschaften und Deutsche Folonialgesellschaften.

verk Kitzingen Aktiengesell⸗ chast. Kizingen a. Main.

G ktionäre unserer Gesellschaft jerdurch zu der am Mittwoch, eis Februar 1923, Nach⸗ 8 Uhr, im Konferenzzimmer anmbwerks stattfindenden General⸗ mmlung eingeladen.

9 agesord : sahnungechlaser 8 eschlußfassung über die Erhöhung tes Aktienkapitals. Fügich der Ausübung des Stimm⸗ ummd aut § 5 der Satzungen Bezug snen und sind die Bezugsscheine ten mindestens drei Tage vor ltioneralversammlung bei der bsebne der Bayer. Diskonto & bdank A.⸗G. Filiale Schwein⸗ u hinterlegen.

ingen, den 24. Januar 1923.

Der Aufsichtsrat.

1rooh-

[127094]

Punkt 1 der Tagesordnung der am 24. Februar 1923, Mittags 12 Uhr, im Weinrestaurant Piller, Köln, Hohen⸗ staufenring 64, stattfindenden außer⸗ ordeutlichen Generalversammlung wird abgeändert in folgende Fassung:

Beschlußfassung über die Erhöhung des

Aktienkapitals um bis zu 30 000 000 auf bis zu 60 00 0 000 unter Aus⸗ schluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Attionäre. Festsetzung der Ausgabe⸗ bedingungen.

Köln, den 14. Februar 1923.

Stahlberg Aktiengesellschaft für

Metallwarenerzeugung. Der Vorstand. Weinberg. P. E. Hartnack.

Actiengesellschaft „Weser“, (127101¹% Mremen.

Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktionäre vom 5. Februar 1923 hat beschlossen, den Vorstand zur Ueber⸗ nahme von bisher durch Versicherung ganz oder teilweise gedeckten Risiken durch die Gesellschaft zu ermächtigen.

Bremen, den 12. Februar 1923. Actien⸗Gesellschaft „Weser“.

Stapelfeldt. Keuffel.

1“

11270544141l * Die neue Serie Dividendenscheine zu unseren Aktien Nr. 1001 1400 für die Geschäftsjahre 1923 1932 sind erschienen und können gegen Rückgabe der Erneuerungs⸗

W. 56, in Empfang genommen werden. Berlin NW. 40, den 10. Februar 1923.

Aktiengesellschaft Lignose. Der Vorstand. Dr. Geldermann.

1127059] Aachener Thermalwasser „Kaiserbrunnen“ Aktien⸗ gesellschaft, Aachen.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis unserer Herren Aktionäre, daß gemäß der gesetzlichen Bestimmung folgende Arbeit⸗ nehmer in den Aufsichtsrat unserer Ge⸗ sellschaft gewählt worden sind:

1. Mathias Schreiber, Installateur,

Aachen, Hof 10, 1 2. Gertrud Brand, Angestellte, Aachen, Blücherplatz 35. Aachen, den 10. Februar 1923. Der Vorstand. Otto E. Poock.

Stuttgarter Vereins⸗Buchdruckerei [127099] A.⸗G.

Unter Aufhebung der Tagesordnung der in Nr. 35 erschienenen Anzeige findet die ordentliche Generalversammlung am Samstag, den 3. März 1923, Nachm. 4 Uhr, im Gustav⸗Siegle⸗Haus in Stuttgart statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats. 2. a) Genehmigung des Rechnungsabschlusses sowie Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. b) Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. c) Bewilligung einer Ent⸗ schädigung für den Aufsichtsrat. 3. Aktien⸗ übertragung laut § 7 der Satzungen. 4. Neufassung der Satzungen und Er⸗ höhung des Grundkapitals. 5. Aufsichts⸗ ratswahlen.

Stuttgart, 12. Februar 1923.

Der Vorstand. H. Maier. C. Stoll. Für den Aufsichtsrat: Fr. Arndts. (127080]

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung auf den 13. März 1923, 9 ¼ Uhr, nach unserem Büro mit folgender Tages⸗ ordnung ein:

Beschlußfassung über die Jahresbilanz und Gewinnverteilung, Entlastung des Vorstands und Ausfsichtsrats, Aufsichtsratswahlen.

Bebhufs Ausübung des Stimmrechts sind die Aktien bezw. Depotscheine bei der Gesellschaftskasse oder beim Schlesi⸗ schen Bankverein in Breslan, bei der Darmstädter und Nationalbank in Breslau oder Berlin, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank in Berlin bis 10. März zu hinterlegen.

Breslau, den 10 Februar 1923.

Der Anufsichtsrat der Terrain⸗Aktiengesellschaft Kleiuburg. Eugen Landan.

Königswusterhausen⸗Mittenwalve⸗ Töpchiner Kleinbahn⸗Gesellschaft, [127055] Berlin.

Bilanz am 31. März 1922.

N 1 411 761 79 250 4 753 2 772 55 000

32 286 4 596]*

35 161 6 629

80 677 1 712 887

Vermögen.

1. Bahn anlage..

2. Hausgrundstück.

Anschlußgleise.

Effektenkonto.

Kautionsdepot. . Effekten des Ern rungsfonds . . . . Effekten des Spezial⸗ reservefonds.

. Kontokorrentkonto:

Debitoren. 9. Vorrätekonto... 10. Konto der Betriebs⸗ ö1ö“

ue⸗

Schulden. Aktienkapital Erneuerungsfondskonto I Erneuerungsfondskonto I1 . Spezialreservefonds 6 719 . Bilanzreservefonds... 30 280 ““ 55 000 Frrebitoreu 1 000 „Hypothekenschuldenkonto 57 000

Gewinn.. 8 333,38 1 712 887,29 Gewinn und Verlust.

Soll. . Verlustvortrag aus 86 869

9220 Betriebsausgaben.. 1 081 853 . Verwaltungskosten der 1““ 7 408 3 884 22 760

Erneuerungsfondsrück⸗

38 000 333

lage I1. 1 241 108

1 500 000 9 826 52 727

1. 2.

Erneuerungsfondsrück⸗ lage II . Gewinn

99

11““

8 Betriebseinnahmen 8 8 Kursgewinne . Gewinn aus Vorräten. V

1 209 434 56

31 617779

1 241 108/99 Laut Beschluß der Generalversamm lung vom 5. Februar 1923 besteht der Auf⸗ sichtsrat aus folgenden sechs Mitgliedern: den Herren Baumeister Becker, Direktor Blitzner, Syndikus Poehlmann, Direktor Kühn, fämtlich Berlin, Burgermeister Dr. Wirth, Zossen, Ratmann Bergmann,

70 50

ittenwalde. ““

1II27411!2

scheine bei der Dresdner Bank, Berlin

Die Tagesordnung der außerordent⸗

lichen Generalversammlung vom

6. März 1923 ist wie folgt ergänzt:

4. Satzungsänderung zu § 32 (Gewinn⸗ verteilung).

Berlin, den 14. Februar 1923.

Thüringer Elektricitäts⸗ Lieferungs⸗Gesellschaft

Aktiengefellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. Mamroth, Vorsitzender.

[127093] Lomberg Söhne Aktien⸗ gesellschaft, München⸗Gladbach.

Hierdurch geben wir unseren Herren Aktionären bekannt, daß die für Sonn⸗ abend, 17. Februar 1923, Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Büro unserer Ge⸗ sellschaft in München⸗Gladbach anbe⸗ raumte ordentliche Generalversamm⸗ lung wegen der augenblicklich herrschenden Verkehrsschwierigkeiten nicht stattfindet. Lomberg Söhne Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Otto Lomberg.

[127102]

Hierdurch berufen wir eine außer⸗ ordentliche Generalversammlung auf den 17. März 1923, Nachmittags 2 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notars Dr. Bruno Sänger, Berlin C. 2, Königstraße 45, ein.

Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals und die Modali⸗ käten der Aktienausgabe, insbesondere der teilweisen Ausschließung des ge⸗ setzlichen Bezugsrechts der Aktionäre.

Umwandlung der Stammaktien Lit. B in Vorzugsaktien Lit. A. Dafür getrennte Abstimmung der Aktien Lit. A gemäß § 275 Abs. 3 H.⸗G.⸗B. Beschlußfassung über Erweiterung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wahlen.

Beschlußfassung über Aenderung der

§§ 6 und 7 der Satzung gemäß Ziff. 1 und 2 der Tagesordnung.

„Beschtußfassung über Aenderung der §§ 21 und 22 der Satzungen. Beschlußfassung über Beteiligung an anderen Gesellschaften. Beschlußfassung über das weitere Inkraftbleiben der Bestimmungen des § 37 der Satzungen.

8. Verschiedenes.

Einer Hinterlegung der Aktien bedarf es gemäß § 24 Abs. 3 Satz 3 der Satzungen nicht.

Berlin, den 11. Februar 1923.

Aktiengesellschaft Europäisches Rußlandsyndikat. E. R. S. Der Vorstand. Dr. Kirschberg. I77168] Nordweftdeutsche Glasmanu⸗ iis Aktiengefellschaft,

ldenburg i. O.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 6. März 1923, Nachmittags 4 Uhr, im Sitzungszimmer der Gewerbe⸗ und Handelsbank e. G. m. b. H., Oldenburg i. O., stattfindenden ersten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftsberichts über das erste Ge⸗ schäftsjahr 1922.

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresbilanz und über die Gewinnverteilung.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Vergütung an den ersten Aufsichtsrat.

Neuwahl des Gesamtaufsichtsrats.

.Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundtapitals um 4 Millionen Mark auf 5 Millionen Mark; Be⸗ schlußfassung über die Begebung der neuen Aktien unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktio⸗ näre; Festsetzung des Ausgabepreises für die neuen Aktien.

. Entsprechende Aenderung des § 6 des Gesellschaftsvertrags. 1

des Gesell⸗

.Sonstige Aenderungen schaftsvertrags:

a) § 17. Absatz 1 soll folgende Fassung erhalten:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen außer dem Ersatz der baren Auslagen eine Tantieme von je 1 ½ % des jährlichen Reingewinns, der Vor⸗ sitzende außerdem ein weiteres Prozent.“

b) Nach § 21 soll ein neuer § 21 a in folgender Fassung eingeschaltet werden:

„Ueber folgende Angelegenheiten kann die Generalversammlung nur mit einer Majorität von mindestens drei Vierteilen des bei der Beschluß⸗ fassung vertretenen Grundkapitals be⸗ schließen: 1. Die Abänderung des bn des Gesellschaftsvertrags 2. den

erkauf von Grundstücken, 3. Liqui⸗ dation des Geschäfts“

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Attien oder im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar dessen mit Nummernverzeichnis versehene Hinterlegungsbescheinigung spätestens am dritten Tage vor der General⸗ versammlung bei der Gewerbe⸗ und Handelsbank e. G. m. b. G. in Oldenburg bhinterlegt haben

Oldenburg, den 13. Februar 1923.

Der Aufsichtsrat. Ernst E Vorsitzender. 5

Bayerische Vereinsbank. Die Tagesordnung der am 1. März 1923, Vormittags 11 Uhr, im großen Sitzungssaale des Bankgebäudes, Maffei⸗ straße 5 in München stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Baverischen Vereinsbank wird in Ziff. 2 (Statutenänderungen) wie folgt ergänzt: . § 3 (Fassung entsprechend Beschlüssen

zu 1; Einziehbarkeit eines Teiles der neuen Stammaktien; zur Einziehung von Vorzugsaktien nötige Mehrheit). München und Nürnberg, den 12. Fe⸗

bruar 1923. Die Direktion.

Film⸗Herstellungs⸗ und Vertriebs⸗ Aktiengesellschaft „Mercator“.

Hiermit berufen wir für Donnerstag,

den 27. Februar, 12 Uhr Mittags,

eine außerordentliche eneralver⸗ sammlung in den Geschäftsräumen

üunserer Gesellschaft, Berlin NW. 6,

Schiffbauerdamm 33, ein.

Tagesordnung:

1. Antrag auf Abänderung des Statuts § 6, Absatz C und § 8, Absatz 3 und 4.

2. Antrag auf Erhöhung des Aktien⸗ kapitals um 7 Millionen.

3. Verschiedenes.

Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der

seine Aktien spätestens am Tage vor

der Versammlung bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt hat. Der Vorstand. 127165]

[127081] Deutsch⸗Nordische Handelsbank,

Aktiengesellschaft, Berlin.

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Sonnabend, den 10. März 1923, Mittags 12 Uhr, in den Ge⸗ schäftsräumen der Deutsch⸗Nordischen Han⸗ delebank A.⸗G. zu Berlin W. 8, Tauben⸗ straße 8/9, stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalverfammlung ein.

Tagesordnung:

1. Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 180 Millionen Mark auf bis zu 210 Millionen Mark durch Ausgabe von bis zu 180 000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Aktien zum Nennwerte von 1000 unter Aus⸗ schluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Beschlußfassung über die Einzelheiten der Aktienausgabe.

Aenderung des Gesellschaftsvertrags

in § 5 (Grundkavital) entsprechend dem Beschluß zu 1.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor der Generalver, ammlung innerhalb der üblichen Geschäftszeit bei der Geell⸗ schaftskasse oder bei einem deutschen Notar ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine hinterlegen.

Berlin, den 12. Februar 1923.

Der Aufsichtsrat. Curt Kallmann, Vorsitzender.

1127100] Daimler Motoren Gefellschaft,

Berlin, Stuttgart⸗Untertürkheim. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Samstag, den 10. März 1923, Vormittags 10 uhr, im Sitzungssaal der Württembergischen Vereinsbank zu Stuttgart stattfindenden 41. (außerordentlichen) General⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Erhöhung des Stammaktienkapitals um bis zu 200 Millionen und des Vorzugs⸗ aktienkapitals um bis zu 8 Millionen.

2. Aenderung der Satzung:

In § 4 sind die Ziffern richtig⸗ zuftellen.

In § 23 Satz 1 werden hinter dem Worte „enthaltenen“ eingeschaltet die Worte „zwingenden anderweitigen“; der letzte Satz wird gestrichen.

Neben dem Beschluß der General⸗ versammlung hat eine gesonderte Ab⸗ stimmung sowohl der Stammaktionäre als der Vorzugsaktionäre stattzufinden.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung sind nur diejenigen Stammaktionäre berechtigt, welche ihre Aktien bei den Kassen unserer Gesell⸗ schaft in Stuttgart⸗Untertürkheim und Marieufelde oder bei der Württ. Ver⸗ einsbank in Stuttgart oder bei der Deut schen Bank in Berlin und deren Filialen in Franlfurt a. Main und München oder der Deutschen Vereins⸗ bank in Frankfurt a. Main oder der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin oder der Bank für Handel und Industrie in Berlin oder so⸗ weit Minglied des Giroeffektendepots bei der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins in Berlin oder bei einem Notar spätestens mit Ablauf des vierten Werktages vor der Generalver⸗ sammlung hinterlegt haben. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist gleichzeitig mit dieser, spätestens mit Ablauf der Hinterlegungsfrist, bei dem Vorstand der Gesellschaft ein genaues Nummernverzeichnis der hintere legten Aktien einzureichen. Die Vorzugs⸗ aktionäre legitimieren sich durch einen schriftlichen Ausweis der Gesellschaft.

Zur Vertretung in der Generalversamm⸗ lung ist schriftliche Vollmacht erforderlich und genügend.

Berlin⸗Stuttgart⸗Untertürkheim, den 13. Febr. 1923.

Daimler Motoren Gesellschaft⸗

Der Vorstand.