1923 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutsch Sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

vom 12. Febrnar 1923.) lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit u ntersagt. 114““ t machung. 1“ r. 40. Berlin, Freitag, den 16. Februar Zu IV IA: Anstatt in den Fällen zu II 1 muß es heißen: Berlin, den 24. Januar 1923. Dem Produrtenbändler Reinhard. Hohlferd. I. AAAA*“ zin den Fällen zu II Abs. 2.“ Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel. Fee.- ru der Bundenan.1 —P 1 7 1 . 2 8 1 8 . . 4 b n äl.s: Anstats fn Fällen zu II 2 muß es heißen: 8 mit Gegenständen des täglichen Bedarfs jeiacheabc Amtliches. 8 8 Bekanntmachung. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

8 mit Lumpen, altem Metallgerät aller Art, Berlin, den 13. Februar 1923. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger bruch und dergleichen, und zwar auch in der Form mittelbarer ul Deutsches Reich eich. Nachweisung

Reichsmonopolverwaltung für Branntweln. 8 Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe, dege, der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein über Branntweinbestände, Zugang und Abfatz an unverarbeitetem Branntwein für Monat Fanuar 1923.

G a. Betriebe wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverkässiger betrieb von demselben Tage ab un tersagt worden. Luckenwalde, den 13. Februar 1923. 1— Die Polizeiverwaltung. Falck.

C11114A14“X“ Bekanntmachung. w den Bezugsbedingungen A für unverarbelteten

b. anntwein jeder Art in Mengen von über 280 Liter 8 wrer bü. 52 . 2

(Großverkauf) 3 1 8 ꝓI b Charlottenburg, Sybelstraße 27, durch Verfügung vom (Gergl. Nr. 36 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗

mersdorf, Seesener Straße 27, durch Verfügung vom heutigen 1 Tage, den Handel mit Gegenständen des täglichen 8 Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗

Die von heute ab zur Ausgabe elangende Numme betrieb untersagt. 1 1 t 8 des Reichs Fesbtatt⸗ Teil 18 enthalt; 11.“ „Berlin, den 31. Januar 1923. Auf Gr d 8 E“ ö die g. 2 1 das Gesetz uͤber den Vertrag zwischen dem Deutschen Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel. uf Grund des § 38 de etzes uͤber die Regelung des 8 Reichs 1 1 88 d rtrag den 8 ehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vom 4. Juli 1922 RGe Bestände der Reichs⸗ aus Eigenbrennereien, Resche und der Tschecho⸗slowakischen Republik über Rechtsschutz 8 8 monopolverwaltung und zwar

EEEEI“ 1 b S. 537 ff.) und des § 1 der Bekanntmachung. betr. und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten vom 7. Fe⸗ 8 unzuverläfsiger F“ vom vocung. Eeb hrbasg 5 bruar 1923, 1“ an unverarbeitetem aus land⸗

8 Bekanntmachung. „(§GBl. S. 603) ist dem Bäcermeister Ernst Scheüfr eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Der Ehefrau das Fri tz Gröne in Bonn, Meckenheltmer Wittenber ge, Bahnstraße Nr. 55, durch Nerfngung delng 1b Branntwein irtschaft. aus Hefe⸗ aus Melasse⸗ aus sonstigen deutsch⸗russischen Vertrags von Napallo vom 1. Februar Straße 20, habe ich gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom Tage die Ausübung des Gewerbebetriebes als Bäcen 8e. 1923 undd . . 23. September 1915 in der. Fassung vom 27. November 1919 die meister sowie der gesamte Handel mit Gegenständer Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗Z und Genuß⸗ destäglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug 4 diesen Handelsgewerbebetrieb untersa gt worden. Wittenberge, den 13. Februar 1923.

Die Polizeiverwaltung.

Steinkopff. abe ich dem Kaufmann Otto Betz in Berlin⸗Wil⸗ Unzuverlässigkeit untersagt worden. vff 8 Rheine i. Westf., den 13. Februar 1923. Zugang v1A4““

ie Polizeiwverwaltung. Schütteme yer. an sonstigem Branntwein, Bestand

8 zum Gesamt⸗ regel⸗ meinen er⸗ Efsig⸗ v'esonderen 35 Gesamt⸗ des Monats

aus dem äßi äßi er⸗

b 8 mäßigen mäßigten 360; Ausfuhr⸗

Auslande mbeschlag- zugang Verkauf. Verkaus. brannt⸗ Wechgten absatz] Januar ö nahmt 8

eingeführt preis

aus Monopol⸗ brennereien

am 1. Januar 1923 lichen brennereien brennereien Brennereien preis

3 weinpreis Brennereien preis preis

eine Bekanntmachung, betreffend Veröffentlichung der Ver⸗ mitteln mit sofortiger Wirkung untersagt. Bonn, den 12. Februar 1923. Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister.

ektoliter Weingeist

fahrensordnung der Gemischten Kommission für Oberschlesien vom 7. Februar 1923. Berlin, den 15. Februar 1923. Geesetzsammlungsamt. Krüer. .“

207 985 Ä 192 734 12 293 315 41 483 54 453 12 032

8

Bekann e“ 8 88 E“ 1 18 8 Dem Händler Markus Herbst, hier, Men. Kirchstraße 24, Eortsetzung des Amtlichen im ber Ersten Beilage)

4

Berlin, den 14. Februar 1923. 3 8

lichen Parteien vertagt, um noch gewisse Fragen zu klären, die geklärt] Reichsgericht im Reichshaushaltsetat einen selbständigen Etat an⸗ werden müssen. Dann werden wir weiter Stellung nehmen. weisen will, so fürchte ich, daß das nicht viel helfen wird.

In Verbindung mit der Reform der Strafgerichtsbarkeit möchte Zweifelhaft kann auch der Wert einer Beteiligung des Reichs⸗

ich eine Frage beantworten, die der Herr Abgeordnete Rosenfeld gerichts bei der Besetzung der Reichsgerichtsrats⸗ und der Senats⸗

8 berührt hat. Es ist die Frage nach dem religiösen Eide und nach dem präsidentenstellen sein, und zwar deswegen, weil doch die Reschs⸗

299. Sitzung vom 13. Februar 1923. Beschluß der Schöffenrichter Berlins. Meine Herren, die Ver⸗ gerichtsräte den Personalien der einzelstaatlichen Justizverwaltungen

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 8 zssin be⸗ des Reichsgesetzblatts Teil II. enthält: T111“ Sece 8 den ————— . —-— Reiche und der Republit Oesterreich sowie der Tschecho⸗slowakischen Fen 8 .“ Republik zur Ausgleichung der in⸗ und ausländischen Besteuerung De 1öb14A“ G v111“X“ Dentsches Reich. eine Bekanntmachung über den Schutz he Erfindungen, . Bekanntmachung. Der Reichsrat erklärte sich in seiner gestrigen öffenlliche ruax. 1923. 2 8 üeebhvezen Rnzaverlaistateir den 89. andel. mit alten Edel⸗ deutscher Zeitungsverleger“ mit Satzungsänderungen dar ; T „Berlin, den 16. Februar 1923. en 1 n. .* 8 h genaznfen und Amsgabe auf den Inhaber lantzn Nachtrag. fassung schreibt vor, daß niemand zur Ableistung des religiösen Eides entfremdet sind. Die Justizverwaltungen haben einen besseren Ueber⸗ Crefeld, den 31. Januar 1923.ͤ 11“] 11“ „Alnendeg Die Rede des Reichsjustizministers Dr. Heinze zum Etat gezwungen werden kann. Die Verfassung schreibt auch weiter blick über Personalfragen als das Reichsgericht. . Die Polizeiverwalkung. Vorzugsaktien betreffen. Angenommen wurde der Geset 8 b w

das Gesetz über die Verträge zwischen dem Deutschen Crefeld, den 30. Jannar 1923. 1“ Nichtamtliches. und über Rechtsschutz und Nechtshilfe in Steuersachen vom 88 Mustern und Warenzeichen auf einer Ausste lung vom 12. Fe⸗ Dem Händler Karl Smits, Konigstraße 248, hier, habe ich Sitzung. laut Bericht des „Näaͤchrichtenbüros des Vereing Preußischen Pfandbriefbank in Berlin einverstanden, die int Gesetzsammlungsamt. Krüer. G . . 8 Der Oberbürgermeister. J. Ner Br. Stepkes. entwurf, der den sogenannten Napallovertrag zvishe 1 des Reichsjustizministeriums, die wegen verspäteten Eingangs vor, daß jeder Eid in nichtreligiöser Form geleistet werden Das Mittel, das mir am wirksamsten scheint, ist eine Verkleine⸗

1 Sowjetrußland und Deutschland auf die Sowjetrepublien 20 des Stenogramms erst heute mitgeteilt werden kann, lautete: kann. Die Verfassung sagt aber nichts darüber, ob der rung des Reichsgerichts, die natürlich mit einer Entlastung verbunden Preußen. der Ukraine, Weißrußland, Georgien, Aserbeidschan, Armetien Meine Herrent Lassen Sie mich auf die verschiedenen Anfragen, Richter den Schwörenden darüber zu belehren rabe, daß er den sein muß. Wie ich dargelegt habe, sind wir im Begtiff, die Ent⸗ 1“ G Bekanntmachung. 8 und die Republik des fernen Osten ausdehnt. Angenommen 2l die an mich gerichtet worden sind, und die verschiedenen Anregungen, rein weltlichen Eid leisten kann. Der Beschluß der Schöffenrichter lastung einzuleiten. G

u“ U F kunde 8 Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, be⸗ wurden ferner Verordnungen zur Erhöhung der BWocher 2ul die aus dem hohen Hause erfolgt sind, mit einigen Worten in aller Berlins ist danach rechtlich nicht zu beanstanden. (Hört, hört! und Der Herr Abg. Dr. Kahl hat ein Urteil des Reichsgerichts an⸗ belreffend die von der Freien Grunder Eisenbahn⸗ Fnder aistcer Terser 88 „habe hilfe und Wochenfürs ind zur Erhöh per Teuerungs⸗ aachlichkei iger die Zurufe links.) Zweifellos nicht! (Erneute Zurufe links: Das sere Feinde i d beir . 2r. ser. 8 treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe l 1 ochenürsorge und zur Erhöhung der Teuerungt Ruhe und Sachlichkeit antworten. Dabei werde ich weniger die Zurufe links.) Zweifellos nicht! (Erneute Zurufe links: gezogen, auf das sich unsere Feinde im Rheinland und Ruhrgebtet Aktiengesellschaft beschlossene Vermeh rung ihres ich dem Händler Ernst Black, geboren am 27. Dezember zulagen und der Einkommensgrenzen im Gesetz über Teuerung, 2ll Prebleme, die ja von allergrößtem Interesse sind, theoretisch und sagt der Justizminister!) Ja, das sagt der Justizminister. Der beziehen. Wir haben, nachdem uns die Ausbeutung dieses Urteils Grundkapitals auf 3 700 000 durch ÄAusgabe 1901 in Essen, Metzer Straße 24 wohnhaft, den Trödelhandel maßnahmen für Militärrentner. Der Reichsrat erklärte sch wissenschaftlich erörtern, als dem hohen Hause und damit der Oeffent⸗ BJustizminister ist verpflichtet, auf Fragen juristischer Natur, die an bekannt geworden ist, folgende Notiz in die Presse gebracht, aus der weiterer auf den Inhaber lautenden Aktien im Be⸗ reges Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter⸗ sodann mit einem C“ zur Abänderung des Halbs⸗ lichkeit Auskunft geben über den konkreten Stand der einzelnen Fragen. ihn gestellt sind, juristische Antwort zu geben, und diese juristische Sie den Sachstand erberinen werden: b 89

trage von 2000 000 ℳ. agt. arbeitsgesetzes vom 20. Dezember 1911 einverstanden. Da Wenn ich nicht irre, hat ein gemeinsamer Zug die Reden der Antwort haben Sie erhalten. (Sehr richtigt rechts. Erneute

Nachdem die Freien Grunder Ei 8 gsbü. Essen, den 8. Februar 1923. Entwurf soll eine bessere Negelung der Löhne der Hausarbeset h 8 ;, 8 .“ ine ei gesellschaft in E“ Der Polizeipräsident. J. V.: Niedermeyer. ermöglichen. Tarifverträge, die von den Beteiligten sells 2l Herren Vorredner durchzogen. Es war die Forderung, daß sich auch lebhafte Zurufe links.) h.eeknagzgc Ich Grundkapital der Gesellschaft von 1 700 000 ha 3 700 600 8 b d 89plsssen werden, sollen für verbindlich erklärt werden oi 8 die Justiz auf die Not unserer Zeit einstellen möge, daß die Justiz vertrete niemals eine andere Auffassung. (Jurufe des Abg. Ledevour.)

durch Ausgabe von 2000 anf den Inhaber lautenden Aktien es soll eine Festsetzung von Mindestentgelten erfolgen, ud 00 mehr, als sie früher getan hat, wirtschaftliche Fragen berück⸗ Haben Sie mich jemals eine. Auffassung vertreten hören, hinter

im Nennbetrage von je 1000 zu erhöhen, wird hierzu in Bk n e e n g. zwar beldes durch, die bereils eingerichteten Faczaus⸗ l sihtigen möge. der ich nicht stehe, (Abg. Levebour: Bitte, welches ist denn Ihre Ergänzung des Artikels II der Konzessionsurkunde vom 14. No⸗ „Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, be⸗ schüsse. Der Personenkreis des Hausarbeitsgesezes Unter dieser Notwendigkeit leiden ratürlich rein juristische und Auffassung? Rufe rechts. Unvuhe und wiederholte Zurufe Weisungen der deutschen Regierungsstellen, alle Verordnungen, Ent⸗ vember 1904 die staatliche Genehmigung erteilt. treffemd die hee g Personen vom Handel, habe ist erweitert worden, u. a. auch durch die Aufnahme der kleine kulturelle Aufgaben. Einer der Herren Vorredner, der Herr Ab- links. Glocke des Präsidenten.) Wenn Sie mich nicht verstehen scheidungen und Befehle der Rheinlandkommission zu befolgen. Berlin, den 23. November 1922 X““ r Mär 11992 in Went Ve reh uf 88 a; sebofen . Zwischenmeister für den Fall, daß die Behörde, die die Fac, geordnete Kahl, hat bereits auf die Reform des Strafrechts hin⸗ wollen, dann kann ich auch nichts daran ändern. (Abg. Ledebour: Ich (Hört, hörtt bei der Deutschen Volkspartei.) Siegel.) säft, den Tröͤdel-hanvel, wegen dabeveritssantit in zehun df Fusschüsse errichtet, ein Bedurfnis anerkennt. Den Fahns kewiesen. Der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs liegt dem verstehe schon; Sie wollen sich um die Frage herumdrücken!) Dann F“ ministe in 8 diesen Gewerbebetrieb untersagt. 5 16 12 Fegschtungsaüestc Kabinett vor. Aber so sehr ich bedauere, daß dieser Entwurf in den verstehen Sie mich falsch. Wenn Sie mich aber fragen, ob man diese 4 S . 48 2 2 5 8 8 1 . 8 - Exrich 5 Ssch e ch d; . vre rC 8 2 4 ke; H 7 eüFaun Sterin 8. 6 1 obersten Landesbehörden rgasceece acehee he. hhenen sehten Monaten und wahrscheinlich auch innerhalb der nächsten Monate Angelegenheit bei der Reform der Strafgerichte nicht auch im Straf⸗ 1“ Der Polizeipräsident. J. B.: Niedermeyer. der die festgesetzten Mindestlöhne nicht innehält, soll elne

Zahlreiche Zeitungen des besetzten rheinischen Gebiets per⸗ öffentlichen unter dem Druck der Besatzungsbehörden eine „Be⸗ kanntmachung“ der Rheinlandkommission an die deutschen Be⸗ hörden, Beamten und Einwohner. Danach sollen die Beamten und die Bevölkerung rechtlich verpflichtet sein, trotz entgegenstehender

Die Verpflichtung hierzu soll in einem Urteil des ersten Straf⸗ senats des Reichsgerichts vom 25. September/25. Oktober 1920 ausdrücklich bestätigt worden sein. 1“ icht vorwärts kommen wird, so erwägen Sie doch, ob sich jetzt, wo prozeß öG 8 F Diese 8 8g— Fiusprchen F 4 8 5 ess Buße zahlen. Ferner erklärte sich der Reichsrat damit eir⸗ anser Volk vom Feind aufs äußerste bedroht ist, wo wir uns jeden Zeugen en prech d zu belehren, dann würde sich er reden lassen, immer wieder olten ersuchen der ranzõ is u Regierung, die 1 Finanzministerium. Bekanntmachung da ger Gebühren füt Zeugen und Sachverstinin Tag neuen Uebergriffen im Westen gegenüber sehen, innerhalb des und darüber würde dann das hohe Haus zu befinden haben. wahre Sach⸗ und Rechtslage in ihr Gegenteil zu verkehren. yaanmaeaung. Dem Altbändler Clemens H ““ Roonstraße 7 abermals erhöht werden. Angenommen wurde ein Gesetzentwurf Kabinetts die Zeit erübrigen läßt, die wir notwendigerweise brauchen. Meine Herren, was die Zivilprozeßordnung angeht, so sind wir (Hört, hörtt! rechts.) 1 b Die Grundgebühren der Katasterverwaltun g werden hierselbst, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des wonach die Vorschrift des § 247 des Bürgerlichen esetbuche⸗ um ein Werk von der Bedeutung wie das Strafgesetzbuch mit ver in einer grundlegenden Reform begriffen. Gelegentlich dieser Reform Es ist nicht richtig, daß die Rechtsprechung des ö mit Wirkung vom 20. Februar ab wie folgt anderweit fest⸗ 8 1. der Bundesratsverordnung ur Ferübaltang unzuverlässiger büegstfe n außer Kraft gesetzt wird. Der Paragraph be Gründlichkeit durchzuberaten, mit der wir es durchberaten müssen. wird auch die Frage nach einer Regelung des Schiedsgerichtswesens vertrags⸗ und völkerrechtswidrige Verordnungen und Anweisungen gerskz. 8 1 9 23. (Ferbehn ber 1915 Söu. S. 603) s 8a 2ee 8 8ned g g ein höherer Zinssat 8 Wenn Sie sich überlegen, daß unser jetziges Strafrecht, das wir ja auftauchen Wir sehen mit Besorgnis die Tatsache, daß die Prozesse der Rheinlandkommission für rechtsverbindlich erklärt. Die in der Grundgebühr I. 113“ sowie de. des ehterhn. eeen Bekeinun, gügdtnf inbar Einbe 18 8. enf pon 8 gch auf das preußische zurückühren können, über 70 Jahre gilt, so werden immer mehr von den ordentlichen Gerichten in die Schiedsgerichts⸗ Betanntmachung der Rheinlandkommission angeführte Reiche⸗ 2 . I . 8889 C an solchem Handel unter sagt worden. 8 Mönaten kündigen 88 8 Inzolge ist ein Sie ermessen, deß die Strafrechtskodifikation sorgfältigster, ruhigster barkeit abwandert. Die Gerichte werden dadurch weltfremd. werden gerichtsentscheidung vom 25. September /25. Oktober 1920 ist durch 8 . 5600 8* 1 . m Beurteilung bedarf. Und diese Ruhe können wir zurzeit nicht schaffen. auf weniger bedeutende, weniger einflußreiche Sachen beschränkt. Die mehrere in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des

1““ 8. Hamm (Westf.), den 29. Januar 1923. ilige 2 kraftsetz der . ötig geworden. ichts i Entschei 8. 1v 1909 8 1“ 1 Die Pelbeiven ateht hie ögenat, set gesegencnsde ürderschrs aee gennn. (Sehr wahr! bei der Deutschen Volkspartei.) Reichsjustizverwaltung ist verpflichtet, dem mit allen Mitteln zu Reichsgerichts in Strafsachen abgedruckte Entscheidungen, die den 24 3200 SZZ11““ 1““ höht. Der Beschluß des Steuerau sscchusses des Reichstage, Unter der Ungunst der Zeit leidet auch eine andere hochbedeutsame begegnen. Wir stehen in Erwägungen, ob wir nicht das Schieds⸗ entgegengesetzten Standpunkt einnehmen, insbesondere durch dag 2 511 . 2400, wonach vom 1. März an die Ermäßigung der Ahzüge bei der Reform, die Neuordnung der Strafgerichte. (Ahat links.) Der Ent⸗ gerichtsverfahren besonders regeln und an die ordentlichen Gerichte Urteil vom 7. März 1922 (Entscheidungen Bd. 56 S. 228) längst Berlin, den 10. Februar 1923. Soir . Beckanntmachunnñgg. Lohnsteuer vervierfacht wird, wurde gegen die Stinme w wurf zur Neuregelung der Strafgerichte liegt seit einiger Zeit dem angliedern sollen. überholt worden. Auch der erste Strafsenat, dessen früheres Urteil 1 Der Preußische Finanzminister. 228 e Freühde es 8 des Bundesrats vom Thüringens angenomsnen. Reichsrat vor. Er ist im Reichsrat beraten worden, aber er ist im Ich bin dann weiter nach der Stellung des Reichsgerichts gefragt von der Rheinlandkommission in leicht zu durchschauender Absicht . M: Wolffram . ren vome Her del n treffend das sernhalten umzuverlässiger Per⸗ Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Verkehts⸗ Reichsrat deswegen nicht verabschiedet worden, weil der Sturz unserer worden. Die Ueberlastung des Reichsgerichts macht auch dem ausgebeutet worden ist, hat selbst die in diesem Urteil früher ver⸗ Valuta eine vollständige Durcharbeitung unter finanziellen Gesichts⸗ Reichsjustizministerium Sorgen. Es wird den Herren in allernächster tretene Ansicht aufgegeben. Das wird in der Bekanntmachung der

88 I 8 1 1 saas vom 8 Ziffer 1 Fecc 8 der s d für Haushalt umd Rech sen hielten hau

An sämtliche Herren Regierungspräsidenten und den Herrn dazu ergangenen Ausführungsanwei ung vom 27. September 1915 wesen und für Haushalt und Rechnungswesen hielten hem 8 inland 2 di b punkten notwendig machte. Ich werde mich natürlich bemühen, die Zeit ein Entwurf zugehen, in dem die Frage der Entlastung des Rheinlandkommission bewußt eschüssegen. Der Rechtszustand ist

Angelegenheit nach Möglichkeit zu fördern. Aber der festgestellte Reichsgerichts angefaßt wird, und zwar nach zwei Richtungen hin: hiernach, auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, unzweifel⸗

Pvräsidenten der Preuß. 1* und Finanzdirektion. 2; August 1916, habe ich dem Händler Anton Rieks in Sitzung. Kf 114““ Preuß. Baue und Finanzdirektion 8 Nieheim für das Reichsgebiet den gewerbsmäßigen Handel Entw 38 1“ Geld⸗ 1 die Entlastung der Zivilsenate, andererseits die Entlastung haft der, daß niemand verpflichtet ist, rechtswidrigen Anordnungen urf bedingte eben infolge der Revolutionierung unseres Ge einmal die Entlastung Zivils s der Rheinlandkommission Folge zu leisten. Dies ist anch bereits

x 2 9 2 20 2„

.““ 1 mit Kohlen aller Art unterfagt. Evangelischer Oberkirchenrat. Nng

Hörter, den 9. Februar 1923. Der Oberkonsistorialrat a. W. Dr. Richter in Berlin ist 1 zum Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats ernannt worden. b“

Der Pastor prim. Kleinod in Liegnitz ist zum Super —* intendenten ernannt worden. Ihm ist das Ephoralamt der Dem Kauf Diözese Liegnitz übertragen worden. 8 1

Akademi der Wissenschaften verlässiger Personen vom Handel

Dr. Guthnick und den ordentlichen Professor an der mitteln, untersagt worden.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität Berlin Dr. Keibel zu Koönigsberg. Pr., den 13. Januar 1923. Der Polizeiptäsident. J. V.: Dr. Lange.

ordentlichen Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt, und den inzwischen verstorbenen ordentlichen Professor an der Universität Berlin, Geheimrat Dr. Troeltsch zum ordentlichen Mitgliede ihrer philosophisch⸗historischen Klasse.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Freiburg i. B. Dr. Goldberger Straße,

kalisch⸗mathematischen. Klasse gewählt.

1“ Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger der p. Bei 2 bersonen vom Handel vom 23. September 1915 (G. Bl S. . ) Ff S Febr ar 1923

habe ich dem Händler Wilhelm Klingelhöfer und C11616“ b dessen Stet,e Elmma geb. Jacob, in Berlin-..

Reinickendorf, S illingstraße 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt.

Berlin, den 22. Januar 1923.

Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel. täglichen Bedarfs som jede8

8

Der Landrat. Freiherr D

Bekanntmachu n g. mann August Anerbach, Königsberg⸗ Pr., Simon⸗Dach⸗Straße Nr. 28/29, geboren 3. März 1874 zu Sieden⸗ Pollentin in Pommern, ist durch Verfügung vom beutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung 88 e unzu⸗

11“ 8 9 ““ . September Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des

Direktor der Sternwarte in Berlin⸗ Babelsberg, Professor täglichen Bedarfs, insbesondere mit Le bens⸗ und Futter⸗

Bekanntmachung. Der Händlerin he Beier in Löwen Lre ist auf Grund des § 1 pon Kries zum korrespondierenden Mitgliede ihrer physi⸗ machung zur Fernhalturg unzuverlässiger

berg i. Schles., 1 Abs. 1 der Bekannt⸗ Personen vom Handel vomn 23. September 1915 RGBl. S. 603 der Handel mit Lebensmitteln zc. und jede Beteiligung an anderen Handels⸗ unternehmungen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt worden. Die durch

Verfahren ver⸗ ursachten Auslagen, insbesondere die Gebühren für

1 8 lag 1 hren die Veröffent⸗ lichung im Reichs⸗ und Staatsanzeiger sowie im Kreisblatt, fallen

Der Landrat. Schm ilja n. 8 8

Luckenwalde, en Tage sein Lokal „Gegenständen des

Dem Gastwirt August Krüger in Bahnhofstraße 12, ist durch Verfügung vom heutig geschlossen und damit der Handel mit

Verkehrswesen.

Weitere Ausdehnung des Blitzfunktelegramn⸗ verkehrs. Der versuchsweise eingerichtete Blitzfunktelegramm⸗ verkehr wird vom 15. Februar an, mehrfachen Wuͤnschen aus det Geschäfts⸗ und Handelswelt entsprechend, auf eine größere Zahl⸗von Orten ausgedehnt. Nähere Auskunft über die in Betracht kommenden Orte sowie über alle Einzelheiten des Blitzfunkverkehrs erteilen de Telegraphenanstalten.

———

Nr. 11 des „Reichsverkehrsblatts“, herausgegeben, in Neichsverkehrsministerium, vom 12. Februar hat folgenden Inlalt Erlaß vom 5. Februar 1923, betr. Allgemeinc Bedingungen für die eegenseitige Benutzung von Güterwagen zwischen der Deutschen teichsbahn einerseits und anschließenden Eisenbahnen des allgemeinan Verkehrs, die nicht vom Reiche verwaltet werden, sowie anschließenden

nicht dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisenbahnen anderseits.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg

Rechnungsrat Mengerina in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Beriin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanste ““

8 Fünf Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 14 A, und B)

etätigung in diesem

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Hanvelsregister⸗Beilage

Verantwortlich für den Aage pa tell : Der Vorsteher der Geschäftsstell

wesens eine durchgreifende Umarbeitung. Eine solche läßt sich nicht von einem Tag zum anderen durchführen, um so weniger, als die Gesetzgebung in den Bundesstaaten Deutschlands sehr viel komplizierter ist als in einem Einheitsstaat.

„Mitt der Verabschiedung des Gesetzes über die Neugestaltung der Strafgerichte werden auch nach Erklärungen der bayerischen Regierung die bayerischen Volksgerichte ihr Ende finden. (Zuruf links: Das ist die Schwierigkeit!) Das ist ein Zeitpunkt, in dem die Volksgerichte ganz.naturgemäß verschwinden werden, und die bayerische Regierung ist damit einverstanden. Ich kann das hohe Haus nur bitten, den zu erwartenden Entwurf über die Neugestaltung der Strafgerichte mit möglichster Beschleunigung zu verabschieden. An mir wird es nicht fehlen.

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Volksgerichte ver⸗ fassungswidrig seien. Einer der Herren Vorredner hat das behauptet. Wir haben die Frage im Reichsjustizministerium geprüft und sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß sie der Reichsverfassung nicht widersprechen. (Lebhafte Rufe links: Hört, hört!) Ja, meine Herren, gegen die juristischen Gründe können Sie auch nichts anführen.

ch erwarte zum mindesten juristische Gegengründe. Auf etwas anderes kann ich mich in diesem Stadium der Verhandlungen, wo ich die Rechtmäßigkeit der Volksgerichte und ihr Verhältnis zur Reichs⸗ verfassung nachweisen will, nicht einlassen.

„Das Urteil der Volksgerichte, das ganz besonders in der letzten it Aufsehen erregt hat, ist auch von einem der Herren Vorredner berührt worden: das Urteil im Fechenbach⸗Prozeß. Dieses Urteil liegt dem Auswärtigen Ausschuß des hohen Hauses vor. Wir haben es vor einiger Zeit im Unterausschuß aufs eingehendste besprochen. Der Unterausschuß hat sich im Einverständnis mit sämt⸗

der Strafsenate. Die Zivilsenate wollen wir entlasten durch eine wesentliche Erhöhung der Revisionssumme und dadurch, daß wir die beim Reichsgericht bereits eingegangenen Revisionen der neuen Revisionssumme unterstellen.

Die Entlastung der Strafgerichte wollen wir dadurch erreichen, daß wir die Senate scharf trennen zwischen Senaten, die erstinstanz⸗ liche Sachen und Senaten, die Revisionssachen bearbeiten. Die Revisionsrichter werden dann speziell ihrer Revisionsaufgabe zugeführt werden. Es wird dadurch vermieden, daß Richter sich gleichzeitig zwei Aufgaben widmen müssen, die heterogener Natur sind, einmal der erstinstanzlichen Tätigkeit und dann der ganz wesentlich anders gearteten Revisionstätigkeit.

Was die Entlastung der Strafsenate angeht, so hat übrigens die bisherige Gesetzgebung schon einen erheblichen Erfolg gehabt. Es wird die Herren interessieren, einige Ziffern zu hören. Am 31. Januar d. J., also vor 14 Tagen, war der am äußersten anstehende Termin beim 2. Strafsenat der 19. Februar 1923. Die Sachen standen also nur auf 19 Tage an, ein außerordentlich günstiges Resultat. Beim ersten Strafsenat war der 16. März der äußerste Tag, beim dritten der 18. März d. J. Der Stand der Revisionssachen ist hiernach gut. Die Schwierigkeit liegt bei den erstinstanzlichen Sachen.

Anders liegt es bei den Zivilsenaten. Bei den Zivilsenaten ist der Senat, der Termine am weitesten ansetzt, bis auf den 4. März 1924 gekommen, also über ein Jahr hinaus. Hier muß geholfen werden.

Im Zusammenhang hiermit ist ganz allgemein von einer Hebung des Reichsgerichts gesprochen worden. Niemandem kann daran mehr angelegen sein als mir, der ich ja auch die Ehre gehabt habe, Reichs⸗ gerichtsrat zu sein. Aber die Mittel, die vorgeschlagen sind, werden doch nicht alle zum Ziele führen können. Wenn man z. B. dem

gegenüber der Rheinlandkommission in einer Note zum Ausdruck gebracht worden. Die rheinische Bevölkerung ward wissen, wie sie sich entgegenstehenden irreführenden Bekanntmachungen der Rhein⸗ landkommission gegenüber zu stellen hat. (Bravo! rechts.) Meine Herren, ich kann demnach eine weitere Aus⸗ beutung des Urteils nur als vollständig unbegründet bezeichnen.

Im weiteren Verlauf der Debatte ist auf die Not der Anwälte Bezug genommen worden. Das ist eine Frage, de mich dauernd be⸗ schäftigt. Ich bin von der Not der Anwälte aufs tiefste überzeugt, und wir sind im Begriff, die Gebührenordnung der Anwaltschaft grundlegend zu ändern, ebenso wie wir die Gerichtsgebührenordnung grundlegend geändert haben. Aber, meine Herren, die großen Schwie⸗ rigkeiten liegen darin, daß die Rechtsanwaltschaft innerlich nicht ein⸗ heitlich ist. Wir haben uns seit längerer Zeit an die Rechtsanwalt⸗ schaft um ein Gutachten gewendet. Dieses Gutachten haben wir eben wegen der widerstreitenden Interessen innerhalb der Rechtsanwalt⸗ schaft noch nicht bekommen. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, wie sehr die Interessen der Amtsgerichtsanwälte einerseits und der Land⸗ gerichtsanwälte und Oberlandesgerichtsanwälte andererseits aus⸗

einandergehen. Dieser Zwiespalt der Interessen innerhalb der An⸗

waltschaft selbst erschwert uns so außerordentlich die Arbeit. (Hört, börtt rechts.) Dieser Zwiespalt ist naturgemäß. Wir werden und müssen uns bemühen, ihn auszugleichen und einen Weg zu finden, der den ver⸗ schiedenen Interessen soweit gerecht wird, wie sich überhaupt ent⸗ gegenstehende Interessen vereinigen lassen. Wir folgen der Not der

Amwaltschaft aber insofern, als wir dauernd die Gebühren erhöhen.

Wir sind eben im Begriff, die siebente Erhöhung der Rechtsanwalt⸗ gebühren zu verabschieden. Im Zusammenbang damit steht die Frage