““ “ “
1 Betrieb der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Januar 1923 und in der Zeit vom 1. September 1922 bis
Verbrauchszucker
11““
Kontrollstellen liegt den Einzelhändlern ob. Im übrigen Pbleiben die Vorschriften des Nachtrags vom 18. Dezember 1922 Vorstehende Aenderung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 1. Februar 1923. 1 Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Preußischer Staatskommissar für Volksernährung.
Röttger aus Lüneburg sind zu Revisoren bei der Ober⸗
Paul von Eisenhart⸗Rothe wurde am 5. April 1857 in rechnungskammer ernannt worden.
Lietzow, Kreis Regenwalde, geboren. Nach dem Besuche des Gymnasiums zu Treptow a. R. studierte er von Avpvril 1875 ab die Rechte und Staatswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Berlin. Nach im September 1878 bestandenem Referendarexvamen und Ableistung der Militärdienstpflicht trat er in den Verwaltungsdienst über, wurde 1881 Regierungsreferendar, 1885 Regierungsassessor, um bald darauf von der Provinzialverwaltung in Stettin als J. A.: Bail. 1. Die in Nr. 2 der allgemeinen Bestimmungen Hilfsarbeiter einberufen zu werden. Im März 1886 wurde er Der Minister des Innern. der Deutschen Arzneitaxe 1923, dritte abgeänderte Aus⸗ Landesrat, Mai 1898 Landeshauptmann der Provinz Pom⸗ J. A.: Mulert. gabe, festgesetzte Staffelung der Zuschläge auf den mern. Am 6. August 1917 erfolgte seine Ernennung zum Einkaufspreis wird durch die folgende erjetzt: Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten als Nach⸗
Bis zu 600 ℳ ein Zuschlag von 100 vH folger des vor kurzem verstorbenen Freiherrn von Schorlemer⸗
von mebr als 600 ℳ bis zu 800 ℳ ein Zuschlag von — ℳ, Lieser. Seine Tätigkeit als Landwirtschaftsminister fiel in eine
von mehr als 800 ℳ bis zu 1440 ℳ ein Zuschlag von 75 vH, der schwersten Perioden der Kriegswirtschaft, in eine Zeit der
von mehr als 1440 ℳ bis 1800 ℳ ein Zuschlag von 1080 ,] höchsten Anspannung aller materiellen und personellen Hilfsmittel
von mehr als 1800 ℳ ein Zuschlag von 60 vH. Preußens, die sich in der Landwirtschaft besonders geltend machte. stimmungen sind die folgenden Aenderungen vorzunehmen: um ein nur kurz bemessenes otium cum dignitate zu genießen. unter a statt 50 ℳ und 100 ℳ sind zu setzen 150 ℳ und Seiner Pflichttreue wie seines schlichten Wesens und seines
—————————— ☛ 1. Es sind verarbeitet worden.
Zuckerabläufe
eitabschnitt, Ver⸗ — auf welchen Roh⸗ entzuckert mittels Rohzucker im aller
Betriebsergebni 8 der der ib nesr ernte “ Aus. Stron. Art sich beziehen 8 schei⸗ tian⸗
(als Einwurf usw.) dung verfahren
88
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Auf Grund des § 80 Absatz 1 der Gewerbeordnung J. V.: Ramm. für das Deutsche Reich bestimme ich mit Wirkung vom Der Minister für Handel und Gewerbe. 1. März 1923:
Hiervon wurden
ter
gen⸗ und
ier Würfelzucker
2
Krümelzucker
Zucker nade
Platten⸗, Stan Stücken⸗ und gemahlene Raffi⸗ flüssige Raffinade einschl. des Invert⸗ zuckersirups
granul
andere Abläufe
Kristallzucker
9
—
dsrein
Ministerium des Innern. —
871 8601 12 126⁄ 407 483 Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des 3 403 186 94 049/1 015 430 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883
Gesetzsamml. S. 195) den Oberregierungsrat Dr. Bartels in Oppeln zum Stellvertreter des Regierungspräsfidenten im Bezirks⸗ ausschusse zu Oppeln, abgesehen vom Vorsitze ferner den Regierungsrat Dr. Sendler daselbst zum Stellvertreter des
1. NKodenuzu Lesabriken.
613 014]% 458 916 52 775 12 162 9 882 641][2 082 767 141 516 20 241
127 974 ß34 042 422 298 115 311
37 251 945 54 479 1 821
147 795
5111 794 564 753
n den Vormonaten (¹88 008 885 534 1627 1 001 16 756 16 756 usammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 93 517 209]/ 1 090 673
Dagegen v. 1. Sept. 1921
31. Januar 1922 75 216 7741 1 447 423
3e Januar 1923 5 508 324
712 548 550 272 149 353 526 686 457 682] 219 953
91 730 88 138
32 403 2 766
5 298
10 495 655712 541 683 194 291 4 275 046 106 175]1 422 913
1 795 16 756 16 756
14 409 9 683 9 683 — 10 205 611[1 800 800 249 397 — 40 167 3 388 127 41 007 [1 730 156
47 462⁄ — 176 403 —
2 227 In den Vormonaten .. 10 874 Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 13 101
Dagegen v. 1. Sept. 1921 89 31. J “ 8 16 932
223 865
8
8
Im Januar 1923 5 508 324 In den Vormonaten (188 008 885 “ in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 [93 517 209] 4 574 662 Dagegen v. l. Sept. 1921 bis 31. Januar 1922 75 216 774] 4 999 219
3 021]1 47 462
11 875
31 341] 221 241
12 461 160 dz.
Bei dieser Berechnung sind die unter I angegehenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im V
Berlin, den 1. März 1923
————— —
(1 Berichtigt.
2 Lgausgere
193 159 16 756
14 896] 240 621 16 756
9 683 III. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. Sey
a ffinerien
47 462 — 176 403 480
75 107 165 370
212 431] 16 563 372 834 28 212
11 562 16 264
327 711 733 773
223 865 480]1 061 484 585 265 44 775 27 826 240 477
646 2411 59 444 55 807] 257 731
überhaupt (1 und 2).
265 206] 16 563 23 724] 112 358 514 350 28 212 36 505 219 849
211 558 985 862
. gunaerfabreiken
47 462¹¼ ꝑ613 014] 786 627 176 403]9 883 121]2 816 540
3 000
779 556 44 775
895 638
60 229 332 207
345 869
223 865]10 496 13513 603 167 211 558[10 208 611][2 786 668
59 444 95 974
Statistisches Reichsamt. Delbrück.
und Melasseentzuckerungsanstalten.
10 050 33 371
116 018] 213 387 214 269 471 530
9 273] 6 431 991 852 8 077 26 906 2 043 916
3 099 8 657
3 369 6 681
91 456 162 968
330 287 684 917]17 350 33 337] 3 035 768 11 756
335 851
254 424
759 0936 9 660] 26 745] 3 169 805] 19 258] 295 856
4 314 8 502
263 813 341 3611 43 315] ¹6 431] 1 863 712 15 2250 498 93 779 022 893 828 123 388 26 906] 5 447 102 102706ʃ 1 178 398
12 816 1 042 835 11 235 189 166 703 33 337] 7 310 814 117931 ʃ1 677 337
38 669 ptember 1922 bis 31. Januar 1923 in Rohzucker berechnet: 14 028 048 dz, dagegen vom 1. September 1921 bis 31. Januar 1922:
862 537 1 216 775] 229 613] 26 745] 6 557 932] 60 265 [2 026 012
8
erhältnis von 9:10 umgerechnet.
Inlandsverkehr mit Zucker im Fanuar 1923.
Der ausländische betreffs der Zuckersteuer gemäß Artikel II des Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 8. April 1922 (RGBl. 1 S. 388) und § 17 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes von demselben Tage (RGBl. I S. 449) behandelte Zucker
ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen.
Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.
——
Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr gesetzt worden
gegen Entrichtung der Zuckersteuer
steuerfrei
andere kristallisierte sowie flüssige
Zucker (Verbrauchs⸗ zucker)
Gesamt⸗ gewicht
zuckerhaltige Waren
Gewicht des darin lösungen sowie ent⸗ Mischungen haltenen Zuckers
Zuckerabläufe, Rübensäfte und andere
Zucker⸗
fester
Zucker (ohne das Gewicht des Ver⸗ gällungs⸗ mittels)
Zuckerabläufe Stärke⸗ zucker
b) vergällt (ohne das Gewicht des Vergällungs⸗ mittels)
a) un⸗
dieser vergällt
Erzeugnisse
dz rein
Imn Januar 1928.. . 4 129 1 291 419
— 1 588
Vom 1. September 1922 bis
31. Jannar 1923. 83 298 5 590 507 590 2064 243 35 997 1 199 173 1 804 1 656
JE
Vom 1. September 1921 bis 81. Januar 1922 167 969 5 404
Berlin, den 1. März 1923.
5 514 409 39 435
56 841 11 482 166
— 116
3 532
227 444 560
12 956
77 749 642 1 445 764 30 302 494 77 081 —
— 147 408 204 8 806 — 147 1 —
45 765 — 899 1 322 759 3² 773 119 Statistisches Reichsamt. Delbrück.
32 461
erarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im Fannar 1923.
Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben ver⸗ arbeitet haben dz
Verarbeitete
3 8 Rʒ bo G Landesfinanzämter Rübenmengen
Königsberg 173 370 Stettin.. Oppeln ¹) Breslau. Brandenburg. Mecklenburg⸗Lübeck Schlesn ig⸗Holstein und Hannover. Münster iind Csel Hässe Magdebu Thüringen, Dresden und Leipzig 4 Nürnberg, Würzburg, Stuttgart, Karls⸗ raihe und Darmistadt-)
SäLSaauauaua Vom 1. Sept. 1922 bis 31. Jan. 1923 ⁹) Ee6“““ Vom 1. Sept. 1921 bis 31. Jan. 1922 75 216 774
¹) In den Vormonaten Sept. bis Dez. 1922 waren nicht 2 850 488 dz sondern 2 855 579 dz Rüben verarbeitet worden.
²) Desgl. nicht 4 730 493 dz sondern 4 901 612 dz.
³) Desgl. nicht 87 832 675 dz sondern 88 008 885 dz. Nach An⸗ gabe der Fabriken sollen noch mutmaßlich 412 399 dz Rüben ver⸗ arbeitet werden, an denen drei Fabriken beteiligt sind.
rlin 1. März 1923.
Scteatistisches Neichsamt. 8 Delbrück.
— —
272 215 1 872 438 106 573 937 465 5 508 324
93 517 209 428 326
8 dn ddCUhSoSUSCGoe’
FGekagnnt” 8
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu⸗ “ und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
System FI. Form L., Induktionszähler für einphasigen Wechsel⸗ strom, hergestellt von den Isaria⸗Zählerwerken A.⸗G. in München.
1“ “ 8
Der Präsident der Phyfi
Eine Bestetung wos in der Elektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗ straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. 8
Charlottenburg, den 22. Februar 1923. 8e kalisch⸗Technischen Reichsanstalt. Nernst.
Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft sind vom Eisenwirtschaftsbund mit Wirkung ab 24. Februar 1923 folgende Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferrosilizium festgesetzt worden:
eewear —
vetnnd.. Fracht⸗ die Tonne grund⸗
HämatitroheisPen.. GMreit Gitereirosgte Siegerländer Zusatzeisen: weiß. desgl. meliert
8 678 300 desgl. grau . 8 Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen
648 300 645 300 959 500 963 500 967 500
986 400
990 400
994 400
896 700
896 700
896 700
678 300
998 600
1 003 600 1 008 600 635 300
8 633 300
V, 8 1 631 300 Temperroheisen, von der Duisburger Kupfer⸗ Läfts, gron, gr 23252 678 300
Ferromangan, 80 ig . . . . . . . . ....86.1 Perrosilme *“ 916 200]]
—
9 090
8α & 2—2 2
länder Hütten: weiß. desgl. meliert
desgl. grau . Siegerländer Bessemereisen...
Puddeleisen.. Stahleisen, Siegerländer Qualität Kupferarmes Stahleisen. Spiegeleisen mit 6 — 8 % Mangan
9 „ 10 — 12 % 5 8 Gießereiroheisen 88 Luxemburger Qualität
0 0 0 2 2
h-b98öäöxb 6.— 58 5 55
J11ö“
* Der Preis für Ferromangan basiert auf einem Kurse von ℳ 50 000 für ein englisches Pfund.
Mark die Tonne
9 200,— maximal 0,09 % Phosphor s 600,— 9 ,0. % 2 20 500,— bGGG116“ 82 200, „ 89006 % „ 6 150.
2 800,— 3 — 3 ½ % Silizium
4 600,— 3 ½ —4 %
7 000,— 4 — 4 ½ %
9 200,— 4 ½ -5 %
11 600— 5 — 5 ½ % 8e
113 800,— 5 ½ -6 % I
pro Wagen ohne Unterschied Analvsenangabe bei allen
der Lademenge 6 000,— Sorten
Besondere Preisbestimmungen:
Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits ö“ ie vorstehenden “ gelten für die Zeit vom 24.—28. Fe⸗ bruar 1923 einschließli Düsseldorf, den 22. Februar 1923.
Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.
bei Hämatit un 14X“
Am Mittwoch, den 14. März 1923, Vormittags 11 Uhr, b im Landtagssaale des Ständehauses in Hannover die ühte Sitzung des Landeseisenbahnrats Hannover tatt.
Hannover, den 27. Februar 1923.
Reichsbahndirektion Hannover. ““”“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10. des Reichsgesetzblatts Teil 11 enthält:
das Gesetz über die eines elften Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922 vom 23. Februar 1923, “
das Gesetz, betreffend das deutsch⸗polnische Oberschlesische Bergwerksabkommen vom 22. Februar 1923, 8
das Gesetz, betreffend das deutsch⸗polnische Abkommen über die Teilung des Oberschlesischen Knappschaftsvereins vom 22. Februar 1923, 22
eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militär⸗ tarifs für Eisenbahnen vom 21. Februar 1923,
eine Verordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 22. Februar 1923,
eine Verordnung zur 23. Februar 1923, und
eine Verordnung über Abänderung der Reisekostenverordnung für die Reichsbeamten vom 16. Februar 1923.
Berlin, den 1. März 1923. Gesetzsammlungsamt.
Eisenbahnverkehrsordnung vom
Krüer.
Preußen.
8 II. Nachtrag
lh Preußischen Ausführungsanweisung über die ersorgung mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23 vom 14. Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. 328).
In Abänderung des Nachtrags vom 18. Dezember 1922 (Gesetzsamml. S. 456) wird folgendes bestimmt:
Zu § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz IVY. . (Zuckerkarten.) “ Den Einzelhändlern werden künftig von den Zuckerkontroll⸗ nur noch die mit dem vorgeschriebenen Ausdruck ver⸗ lehenen Umschläge zur Verpackung der Markenabschnitte ge⸗ liefert. Die Beschaffung der zweiten (größeren) Umschlä⸗ für die Versendung der ersterwähnten Umschläge an
G“ 8 11X“
2
ersten und den bei der Regierung in Oppeln beschäftigten Ge⸗ richtsassessor Spintzyk zum Stellvertreter des zweiten Mit⸗ gliedes des Bezirksausschusses in Oppeln auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Der sozialpolitische Referent beim Reichs⸗ und Staals⸗ kommissar für die besetzten rheinischen Gebiete Bauknecht ist zum Ministerialrat im Ministerium des Innern ernannt worden.
Oberrechnungskammer.
8 6 - 8 ö“ Der Regierungsobersekretär Krüger, der Regierungs⸗ obersekretär Koch aus Berlin und der Regierungsobersekretär
300 ℳ, unter b statt 100 ℳ ist zu setzen 300 ℳ, unter c statt 150 ℳ ist zu setzen 450 ℳ, unter d und e statt 35 ℳ ist zu setzen 100 ℳ.
3. Der in der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1922 (Reichsanzeiger 1923 Nr. 1) festgesetzte Teuerungszuschlag von 25 vH auf den nach Nr. 1 I—III der allgemeinenen Be⸗ stimmungen der Arzneitaxe berechneten Verkaufspreis einer Arznei bleibt bestehen.
Berlin, den 1. März 1923. 8
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.
In den Wochen vom 4. bis 10. und 11. bis 17. Februar 1923 genehmigte
öffentliche Sammlungen.
ge
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mitte! abgeführt werden sollen
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
Oberschlesischer Hilfsbund, Ge⸗ schärtsstelle Berlin NW. 52, Sch oß Bellevue
Deutsche Bahnhofsmission, Berlin⸗ Dahlem, Friedbergstraße 25
Deutscher Reichskriegerbund Kyff⸗ häufer, Berlin W. 50, Geis⸗ er bergstraße 2 .
Berliner Stadtmission, Berlin SW. 61, Johannistisch 5
Groß BerlinerKinderhilfe, Berlin SW. 47, Großbeerenstraße 74
Deutschen gemeinschaft Desgl.
Berlin, den 28. Februar 1923.
Hilfe für die Hinterbliebenen der in Beuthen verunglückten Bergleute
Zugunsten seiner Einrichtungen
Zugunsten der Wohlfahrtseinrichtungen Kriegerwohlfahrts⸗
Zugunsten der Fürsorgestelle für Lungen⸗ kranke, Alkoholkranke, Krebskranke
An die Geschäftsstelle Bis zum 1. März 1923 in
8 Preußen.
An die Deutsche Bahn⸗ Am 10. und 11. März 1923 hofsmission in Preußen.
An die Deutsche Krieger- Bis zum 31. Dezember 1923 wohlfahrtsgemeinschaft in Preußen.
An die Berliner Stadt. Bis zum 31. Dezember 1923“ mission in
An die Groß Berliner Bis zum 31. Dezember 1923 Kinderhilfe 3 Groß Berlin u. Branden⸗ urg.
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A: Maßmann.
Hekanntmeschungg.. 8
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger v vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) abe ich der Händlerin Anna Finger, geb. Erpel, in Berlin, Müllerstraße 111, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 7. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (nRGBl. S. 603) habe ich der Frieda Ostermann in Berlin⸗Neukölln, Richardstraße Nr. 111, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 15. Februar 1923. vW
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Fritz Fuls und Helene geb. Petzold in Habinghorst habe ich auf Grund der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens⸗ und Genußmitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 26. Februar 1923.
Der Landrat. J. V.: Dr. Böckenhoff.
v
Dem Dentist Josef Wasem, geboren am 2. Februar 1886 in Darweiler, Geschäftsbetrieb: Handel mit Edelmetallen, Lage : Kronprinzenstraße 5, wird hierdurch wegen erwiesener Unzu⸗ verlässigkeit der Han delmit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Edelmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt. v“
Frankfurt a. M., den 19. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
— “
Bekanntmachung.
Der Anna Wassem, geborene Kaiser, geboren am April 1887 in Kaichen, Geschäftsbetrieb: Handel mit Edelmetallen, Lage: Kronprinzenstraße 5, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuver⸗ lässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Edelmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.
Frankfurt a. M., den 19. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.
„Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBl. S. 603 — isft der Frau verw. Selma Röbricht, geb. Ruschke, hier, Luisenstraße 19, der Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter⸗ agt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung fallen der Be⸗ troffenen zur Last.
Görlitz, den 26. Februar 1923. 8 Die Pollzeiverwalt :
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Karl Müller in Halle, Friedrichstraße 32, ist gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Bäckereibetrieb wegen Unzuverlässig⸗ keit untersagt worden. Auch ist der Betrieb gemäß § 39 des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 geschlossen worden.
Halle, den 28. Februar 1923.
Der Polizeipräsident.
——
Runge.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffkend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (7RGBl. S. 603), habe ich folgenden Personen den Handel mit Rohprodukten und Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt:
1. Arbeiter und Rohproduktenhändler Martin Siekmann, Hörde, Dortmunder Straße 28, 82. öö“ Wilhelm Bee, Hörde, Grüner 3. Eheleute Rohproduktenhändler Georg Bohne, Hörde, Dortmunder Straße 1, 4. Eheleute Rohproduktenhändler Konrad Kuhlengerth, Hörde, Kipsburg 6, b. Eheleute Rohproduktenhändler Hubert Diet 4“ Hörde, den 23. Februar 1923.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung.
erman
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Deutsches Reich.
Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten sammenstellung sind von den Landesversicherungs⸗ anstalten und Sonderanstalten in dem letzten Kalender⸗ viertellahre vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1922 27 464 Invalidenrenten, 2917 Krankenrenten, 12 408 Alters⸗ renten, 6926 Witwen⸗ und Witwerrenten, 299 Witwenkranken⸗ renten, 8384 Waisenrenten festgesetzt worden. Von den bisher überhaupt bewilltgten Renten liefen am 1. Januar 1923 noch 1 045 654 Invalidenrenten, 52 356 Krankenrenten, 287 887 Altersrenten, 138 229 Witwen⸗ und Witwerrenten, 4507 Witwenkrankenrenten, 526 596 Waisenrenten. Im letzten Vierteljahre hat sich der Bestand an Invalidenrenten um 2465, an Altersrenten um 6051, an Witwen⸗ und Witwer⸗ renten um 5165, an Witwenkrankenrenten um 57, an Waisen⸗ renten um 2050 erhöht und der Bestand an Krankenrenten um 2964 vermindert.
Für Aetzkali fest und Aetzkalilauge, für Kulör, Haushalt⸗ farben, Pottasche, Bleiweiß und chemisch reine Salzsäure sind die Ausfuhrmindestpreise geändert. Näheres durch die Außen⸗ handelstelle Chemie in Berlin W. 10.
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Preußen. 8
. Am 1. März d. 5. verschied der ehemalige Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Staats⸗ minister von Eisenhart⸗Rothe infolge eines Schlaganfalls
angeno
ausgesprochenen Gerechtigkeitssinnes wegen erfreute sich von Eisenhart⸗Rothe allgemeiner Beliebtheit, so daß sein Heimgang aufrichtiges Bedauern erweckt.
Deutscher Reichstag. 310. Sitzung vom 2. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. 8 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.]
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Beschaffung von Mitteln zur Bildung eines Devisenfonds. Der Ausschuß hat die Ueberschrift geändert in „Gesetz⸗ Entwurf über Ausgabe von Dollarschatz⸗ anweisungen“ und beschlossen, daß eine Veranschlagung der betreffenden Einnahmen und Ausgaben im Etat nicht stattfindet und nur der Rechnungshof sich damit zu befassen hat. Auch ist die Zweckbestimmung fortgefallen, wonach die einkommenden Beträge zur Bildung eines Devisenfonds zu verwenden sind. Die Vorlage sieht die Ausgabe von 50 Millionen Dollars Schatzanweisungen vor.
Abg. Dr. Dernburg (Dem,) berichtet über die Ausschuß⸗ verhandlungen und empfiehlt die Annahme der Ausschußbeschlüsse⸗
Abg. Krätzig (Soz).: Es wäre schon längst Pflicht der Re⸗ gewesen, eine Stützungsaktion der Mark vorzunehmen⸗ Der kapitalistische Aussaugungsprozeß ist nie so gefördert worden wie durch den Marksturz. Die hohen Kohlenpreise, Mehlpreise usw. sind Folge der Dollarhausse. Die französische Presse täuscht sich in der Annahme, daß wir nach dem jetzigen Sinken des Dollars mehr Reparationen leisten können. Bei einer vernünftigen französischen Politik hätten wir längst eine auswärtige Anleihe und damit einen viel niedrigeren Dollarkurs. Meine Fraktion hat die Stützungs⸗ aktion der Mark schon lange betrieben, ehe jetzt die Reichsbank vor⸗ gegangen ist. Wäre man unseren Ratschlägen damals gefolgt, so wäre dem deutschen Volk viel Elend erspart geblieben. Die Gefahr, daß gerade durch das vorliegende Gesetz der Devisenkurs gesteigert wird, ist nicht zu leugnen. Darum muß die Regierung den Devisen⸗ markt überwachen. Die neue Anleihe darf die Spekulationswut nicht fördern. Obwohl der Dollar im Kurs um die Hälfte gesunken ist, merkt man von einem Preisabbau sehr wenig. Die Veredelungs⸗ anstalten für Baumwollgewebe haben sogar noch neuerdings den Auf⸗ schlag erhöht. Wir werden für die Vorlage stimmen, wenn sie uns auch nicht genügt. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Koenen (Komm.): Wir können dieses Gesetz nicht als eine Einzelheit, die der Not des Volkes steuern soll, betrachten, sondern nur im Zusammenhang mit der ganzen Wirtschaftslage⸗ Aus der Zwangsanleihe nach Goldmilliarden ist nur eine Papiev⸗ markanleihe geworden. Dieser kleine Schritt, den die Regierung jetzt wird die deutsche Währung nicht zugunsten des deutschen Volkes, der Arbeiter, sondern zum Nutzen der Unternehmer ändern. Die Unternehmer werden ihre Arbeiter nach wie vor in schlechter Papiermark bezahlen; die Großindustriellen und die Banken werden aber in dieser Goldanleihe ein neues gewinnbringendes Spekula⸗ tionsobjekt erblicken. Die Banken sind ja auch bereit, die Hälfte dieser Anleihe zu übernehmen. Die Industrie erhält die Berechti⸗
ung, in Devisen zu kalkulieren, was bisher verboten war, aber jsiie wird ihre eigenen Devisen nicht dem Reich zur Verfügung stellen, sondern sie nutzbringender im Ausland verwenden.
Die Goldschatzanweisungen sollen die Mark stabilisieren, aber die 8
dustrie hat gar kein Interesse an der Stabilisierung und wird deshalb an dieser Aktion nicht beteiligen. Den Banken aber über⸗ läßt man ein neues Spekulationspapier, das zudem steuerfrei bleiben 8 Es ist eine reine kaäpitalistische Maßnahme, wie man sie auch von einer Regierung der anders erwarten kann, ausgeheckt 7 des Groß⸗ kapitals auf Kosten der Arbeiter. Eine wirkliche Gesun⸗ dung der Mark wäre nur möglich durch Erfassung der Sachwerte, nicht durch Anleihen; dazu bedürfte es aber einer Arbeiterregierung. Auch als die Sozialdemokratie noch in der Regierung war, ist kein Schritt in dieser Richtung getan. Die Unterlassungssünden der Regierung, der früheren wie der jepigen sind schuld an dem generellen Sturz der Mark. Warum haben wir noch immer keine Besitzsteuer? Noch immer gilt das Wort des Herrn Helfferich, daß alle Steuern so eingerichtet werden müssen, daß die Substanz nicht angegriffen wird. Daher sind offenbar Geschenke an die Großkapitalisten gemacht worden. Die 22 Milliarden Kohlensteuern, die seinerzeit gestundet wurden, sind nur ein Viertel davon wert. Herr Hermes, der in reich schon manche Korruptionserscheinungen hat aufsteigen fehen, hat dem Großhandel empfohlen, sich ja nicht durch Bar⸗ eistungen festzulegen; sie sollten mit dem gestundeten Geld wuchern. Das ist die Korruptionsrepublik, die eine verbrecherische EEE“ treibt. Der Landwirtschaft soll schon wieder durch redite geholfen werden. Vierzig Prozent der Umsatzsteuer gehen nicht in die Kasse der Reichs, sondern verkrümeln sich in den Taschen der Geschäftsleute. Ist das Gerücht wahr, daß aus dem Hindenburgprogramm noch immer 1 Million Tonnen Steuer den Großindustriellen zur Verfügung gestellt wird, die früher Kriegsbedarf hergestellt haben? 93 Prozent der Einkommen⸗ steuer kommen von den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern. Der Brotpreis soll nicht erhöht werden. Aber dafür muß das Reich Frschüge geben, die wieder aus den Taschen der Lohn⸗ und altsempfänger genommen werden müssen. Die deutschem. Eisenpreise sind fast doppelt so hoch wie die amerikanischen. Die
Regierung muß dafür sorgen, daß die Wucherei der Syndikate. Die Seöee. sind doppelt soviel gestiegen wie der⸗
aufhört. Dollar. Die Sozialdemokraten sind mit daran schuldig. Kein Wuchergericht schreitet gegen die hohen Fleisch⸗ und Milchpreises ein. Für ein Pfund Fleisch arbeitete der Arbeiter früher eines Stunde, jetzt muß er vier Stunden dafür arbeiten. Ule Preise; ser jen, und Minister Becker will die Löhne in der jetzigen Höher ta ilisteren! Die Unternehmer müssen gezwungen werden, die⸗ Devisen herauszugeben. Reichstag ganz ausgeschaltet. Herr Hermes ist nur seinen Kollegen. vom Rechnungshof verantwortlich, und dafür stimmen die Soriot⸗ demokraten! Wir werden gegen das Gesetz stimmen. (Beifall
den Kommunisten.)
Die Vorlage wird in zweiter und dritter Lefung und in der Gesamtabstimmung gegen die Stimmen der Kommunisten
Generaldirektoren nicht
hle ohne
Bei dem vorliegenden Gesetz wird der: