Riicchtamtliches. (JFortsetzuna aus dem Hauvtblall.]
Deutscher Reichstag. 314. Sitzung vom 9. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. Wericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 ¼ Uhr.
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Berücksichtigung der Eeldentwertung in den Steuergesetzen wird fortgesetzt bei Artikel 1 § 2, der die Abänderungen zum Körperschafts⸗
euergesetz enthält. Nach den Ausschußvorschlägen soll ich bei den Erwerbsgesellschaften die Körperschaftssteuer um -15 % der Beträge erhöhen, die als Gewinnanteile irgend⸗ welcher Art verteilt werden. Während der Dauer der Nicht⸗ erhebung der Kapitalertragssteuer beträgt diese Erhöhung 25 %.
Von den Deutschnationalen und der Deut⸗ schen Volkspartei ist folgender Zusatz beantragt:
„Die Erhöhung auf 25 Prozent findet jedoch nicht statt bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung der im § 3 Ziffer 5 des Kapitalertragssteuergesetzes vom 29. März 1920 bezeichneten Art, und zwar mit der Maßgabe, daß in § 3 Ziffer 5 zichn Gesetzes das Wort „Dreihunderttausend“ durch „eine Million- ersetzt wird.“ „ Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.): Mit der Zurechnung der Kapitalertragssteuer zu den 15 Prozent Körperschaftssteuer sind bir einverstanden. Natürlich darf diese Zurechnung nur erfolgen, oweit überhaupt die I“ erhoben worden ist, richt, soweit Befreiung vorgesehen worden war. Wir wollen durch
nseren Antrag den für Gesellschaften mit be⸗Bränkter Haftung nit einem Kapital unter 300 000 Mark und für die so⸗ kenannten Familiengesellschaften bestehbenden Rechtszustand auf⸗ echt erhalten. Mit der Erhöhung von 300 000 Mark auf eine
illion Mark ist zugleich die Anpassung an die Geldentwertung gegeben. Nach den neueren Bestimmungen können ja ohnehin Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur mit mindestens fünf Miillionen Stammkapital gegründet werden.
„Ministerialdirektor Dr. Popi tz: Die Herübernahme dieser Be⸗ freiungen läßt sich doch nicht so einfach vornehmen. Wenn jetzt die Erhöhung auf eine Million beschlossen wird, so würden Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung, die früher nicht befreit waren, nunmehr befreit werden; zu einem solchen Geschenk liegt gar kein Anlaß vor. Die Höhe des Stammkapitals gibt auch keinen Anhalt dafür, wie kapitalkräftig die einzelne Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Es gibt eine Fülle kleiner Gesellschaften mit be⸗ schränkter Haftung, die sehr leistungsfähig sind. Auch bei den Familiengesellschaften hat man die Befreinng keineswegs all⸗ gemein aussprechen wollen.
Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.): Ich bedauere sehr, daß der Regierungsvertreter von der Auffassung abgegangen ist, die die Regierung im Ausschuß selbst wiederholt betont hat, daß grundsätzlich an den bestehenden Bestimmungen nichts geändert werden soll. Ich kann die Regierung nur dringend bitten, nicht diesen Anlaß zur Durchbrechung diefer grundsätzlichen Auffassung zu benutzen, ich warne vor den Konsequenzen.
Abg. Dr. Hertz (Soz.): Herr Helfferich und seine Freunde und auch andere bürgerliche Parteien haben diese Anschauung keineswegs immer vertreten; ich verweise nur auf den Versuch der Abänderung des Gesellschaftsstempels in diesem Gesetz. Wir wonnen dem Regierungsvertreter nur zustimmen. Wenn jetzt eine Veränderung der Freigrenze erfolgt, können wir die Ver⸗ antwortung für das Gesetz noch viel weniger übernehmen.
Abg. Lange⸗Hegermann (Zentr.) wünscht getrennte Abstimmung über die beiden Teile des Antrags. 8 . Der Antrag wird in seinem ersten Teile angenommen, im zweiten abgelehnt, der so umgestaltete § 2 gelangt zur An⸗ nahme.
Die Vorschriften der Vorlage über die Tarife des Vermögenssteuergesetzes, des Zwangs⸗ anleihegesetzes und des Erbschaftssteuer⸗ gesetzes werden gemeinsam beraten.
„Die Tarifvorschriften des Vermögenssteuergesetzes sollen für jeden Veranlagungszeitraum von je drei Jahren durch besonderes Gesetz geregelt werden. Für den ersten Ver⸗ anlagungszeitraum auf Grund des Vermögensbestandes vom 31. Dezember 1922 soll in das Vermögenssteuergesetz ein neuer § 34 a eingeschoben werden. Die steuerfreie Grenze soll nach dem Ausschußbeschluß auf 400 000 ℳ (Regierungsvorlage 200 000 ℳ) bemessen werden, bei bloßem Kapitalvermögen und bis 40 000 ℳ Gesamteinkommen auf 1,2 Millionen (Re⸗ gierungsvorlage 600 000 ℳ), für über 60 Jahre alte oder erwerbsunfähige Personen bei bloßem Kapitalvermögen und bis 60 000 ℳ Einkommen auf 4 Millionen (Regierungs⸗ vorlage 2 Millionen Mark). 8 .
Der Vermögenssteuertarif im ersten Veranlagungszeit⸗ raum (1923 bis 1925) für die natürlichen Personen soll folgendermaßen festgesetzt werden: jährlich von den ersten an⸗ gefangenen oder vollen 1,5 Millionen Mark des steuerpflichtigen Vermögens 1 v. T., für die nächste 1 500 000 ℳ 1 ½ v. 8 für die nächsten 1 500 000 ℳ 2 v. T., für die nächsten 1 500 000 ℳ 3 v. T., für die nächsten 6 000 000 ℳ 4 v. 81 für die nächsten 12 000 000 ℳ 5 v. T., für die nächsten 18 000 000 ℳ 6. v. T., für die nächsten 18 000 000 ℳ 7 v. T., für die nächsten 30 000 000 ℳ 8 v. T., für die nächsten 60 000 000 ℳ 9 v. T., für die weiteren Beträge 10 v. T., (die Regierungsvorlage hatte ein Drittel dieser Ziffern vor⸗ geschlagen). Für die nichtphysischen Steuerpflichtigen beträgt die Vermögenssteuer jährlich 1 ½ v. T.
Der nach dem Vermögenssteuergesetz (§ 20) für die ersten 15 Jahre jährlich zu entrichtende Zuschlag zur Vermögens⸗ steuer soll S die natürlichen Personen von den srsten 1 500 000 ℳ 100 %, von den nächsten 1 500 000 ℳ 150 °% und für die weiteren Beträge 200 % und für die nichtphysi⸗ schen Steuerpflichtigen 150 %% der Vermögenssteuer betragen.
Die Sozialdemokraten beantragen, den Ver⸗ mögenssteuertarif nach der Regierungsvorlage wiederherzu⸗ stellen (Erreichung des höchsten Satzes schon bei 20 000 000 ℳ Vermögen).
Der Ausschuß hat folgende Aenderung des Ge⸗ setzes überdie Zwangsanle ihe in die Vorlage neu eingefügt:
„Der Zeichnungspreis der Zwangsanleihe beträgt für die im Juli 1922 gezeichnete Zwangsanleihe 94 vH, im August 96 vH, im September 98 vH, in der Zeit vom 1. Oktober 1922 bis 31. März 1923 100 vH des Nennwerts. Sodann erhöht sich der Zeichnungspreis für jeden angefangenen Monat um je 10 vH. Zwangsanleihebeträge, die bis zum 31. August 1922 unter Bar⸗ zahlung des Zeichnungspreises gezeichnet sind, werden auf den end⸗ gültig zu zeichnenden Zwangsanleihebetrag zum doppelten Nenn⸗ wert angerechnet. Die von der Zwangsanleihepflicht freie Ver⸗ mögensgrenze soll auf 400 000 ℳ erhöht werden.“
Ein Kompromißantrag Keinath (Dem.), Scholz (D. Vp.), Helfferich (D. Nat.), Herold (Zentr.), Merck (Bayer. Vp.) will die Frist vom 1. Oktober bis 31. März bis zum 30. April erstrecken. 3
. „ 1u“ 1“ *) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobene der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
2
1“
Der Tarif der sanleihe soll nach dem Ausschuß⸗ beschluß folgendermaßen gestaltet werden: Von den natür⸗ lichen Personen ist zu zeichnen: von den ersten 600 000 ℳ des Vermögens 1 %, von den nächsten 900 000 ℳ 2 %, von den nächsten 1,5 Millionen Mark 4 %, von den nächsten 1 500 000 ℳ 6 %O%5, von den nächsten 1 500 000 ℳ 8 %, von den weiteren Beträgen 10 %. Die übrigen Zeichnungs⸗ pflichtigen haben die Hälfte dieser Sätze zu zeichnen. .
Die Sozialdemokraten beantragen, diesen Tarif zu streichen, es also bei dem geltenden Ee belassen, wonach die Zeichnungspflicht schon bei 100 000 beginnt und der höchste Zeichsh. eh schon bei 1 000 000 ℳ eintritt.
Im Tarif der Erbschaftssteuer sind die Wert⸗ grenzen der Erbschaften durch Verdoppelung der einzelnen Grenzen weiter auseinander gezogen worden, so daß der ge⸗ ringste Steuersatz nach der Regierungsvorlage bis zum Wert von 200 000 ℳ ging und der höchste Steuersatz bei 10 000 000 Mark erreicht wurde. Der Ausschuß hat diese einzelnen Grenzen weiter verdoppelt, der geringste Steuersatz soll also bis 400 000 ℳ gelten und der höchste bei 20 000 000 ℳ erreicht werden. Bei einem höheren Erwerb wird das Fünf⸗ fache der geringsten Steuersätze der einzelnen Steuerklassen I bis V Unterschied der Verwandtschaft der Erben mit dem Erblasser) erhoben. Der Ausschuß * ferner einen Zusatz beschlossen, wonach das vorhandene Vermögen eines Kindes bei der Besteuerung des Anfalls aus dem Nachlaß des letzt⸗ verstorbenen Elternteils um einen Betrag zu kürzen ddn
Vermögen
dem Wert des Erwerbs entspricht, um den das Kind durch den Erbfall des vorverstorbenen Elternteils bereichert war. Diese Vergünstigung entfällt, wenn zwischen den beiden Erbfällen mehr als zehn Jahre liegen.
Eine mesentliche Aenderung des geltenden Gesetzes besteht darin, daß Hausrat einschließlich der Wäsche und Kleidungs⸗ stücke bei Anfall an Personen der Steuerklassen I, II (Ehe⸗ gatten und Abkömmlinge) ohne Rücksicht auf die Höhe des Wertes und bei Anfall an Personen der Steuerklassen III, IV (Eltern und Geschwister, Großeltern, Neffen, Nichten usw.) bis zum Werte von 2 Millionen Mark steuerfrei bleiben.
Die Sozialdemokraten beantragen, die Steuer⸗ sätze nach der Regierungsvorlage wiederherzustellen. 8
Abg. Soldmann (Soz.) befürwortet die sozialdemokratischen Anträge. Die Auseinanderziehung der Tarife in Verbindung mit den eigenartigen Bewertungsvorschriften wirkt geradezu provozierend auf diejenigen, die den vollen Ertrag ihrer Arbeit versteuern müssen. Die steuerfreie Grenze für Grundbesitz beträgt nicht 400 000 ℳ, sondern erhöht sich infolge der dem Grund⸗ Sb besonders günstigen Bewertungsvorschriften auf 30 bis 40 Millionen Mark. (Hört, hört!) Die Regierung wollte mit der Vorlage angeblich soziale Gerechtigkeit, aber die Mehrheit hat es jo eingerichtet, daß die Geldbeutelinteressen die Hauptsache sind. Das Steuereinkommen aus den Steuern der Lohn⸗ und Gehalts⸗ empfänger machte im Dezember 1922 bereits 84 vH des Gesamt⸗ einkommens aus. Im Januar 1923 lagen Angaben vor wonach bei einzelnen Finanzämtern die Summe sich auf 88 vH erhöht hatte; im Februar dieses Jahres waren es bereits 92 vH, bei einigen Finanzämtern bereits 94 vH. (Hört, hört! links.) Bei der Zwangsanleihe hat die Mehrheit des Ausschusses dem Besitz be⸗ sonders günstige Neuerungen beschlossen. Wir sind begierig zu erfahren, wie die Regierung sich damit abfinden wird. Die anständigen Leute, die bereits in gutem Gelde ihre Einzahlungen gemacht haben, werden schwer benachteiligt. Die Auseinander⸗ ziehung des Tarifs in einer Zeit, wo die Steuererhebung bereits begonnen hat, schlägt aller Gerechtigkeit ins Sesicht Derjenige, der seine Einzahlungen verschoben hat und dadurch zeigt, daß er von einer geringen Steuermoralität besessen ist, wird gegenüber dem pünktlichen und anständigen Steuerzahler begünstigt. Ganz merk⸗ würdige neue Bestimmungen, die mit der Geldentwertung nichts zu tun haben, hat man für das Erbschaftssteuergesetz angenommen, s u. a., daß das vorhandene Vermögen eines Kindes bei der Be⸗ teuerung des Anfalls aus dem Nachlaß des letztverstorbenen Elternteils um einen Betrag zu kürzen ist, der dem Wert des Erwerbs entspricht, um den das Kind durch den Erbfall des vor⸗ verstorbenen Elternteils bereichert war. Wenn unsere Anträge hier abgelehnt werden, werden wir gegen die ganze Vorlage stimmen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) 8
Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.): Die Herren auf der linken Seite haben immer nur das Bedürfnis nach Agitation. (Unruhe links.) Ich will die Dinge sachlich darstellen. Hätten wir den Stein der Weisen in einem objektiven Steuermaßstab gefunden, so wäre die ganze heutige Diskussion überflüssig. Es ist aber leider nicht gelungen, einen stabilen Wertfaktor zu finden. Im Dezember haben wir zuletzt über Vermögenssteuer und Zwangs⸗ anleihe legislatorisch entschieden, damals stand der Dollar 7500. Ich bin nicht Sachwalter des Besitzes, sondern der Vertreter des deutschen Volkes. (Lachen links.) Wir sind bereits im Dezember über das hinausgegangen, was der Besitz tragen konnte. (Wider⸗ spruch links.) Der Entwertungsfaktor in den Tarifen, wie sie der Ausschuß beschlossen hat, ist dem kleineren Besitz und Einkommen günstig. In der dritten Lesung werde ich mit Herrn Soldmann mich noch weiter auseinandersetzen. (Beifall rechts.)
Abg. Keinath (Dem.): Wenn die Erträge der Lohnsteuer wachsen, so beweist das nur, daß das Einkommen aus Arbeits⸗ verdienst steigt, während das Einkommen aus Vermögen zurück⸗ geht. Die Behauptung, daß die Ausschußbeschlüsse die Besitzenden ungebührlich begünstigen, ist durchaus unzutreffend. Es ist nichts anderes geschehen als daß, dem Prinzip der Vorlage entsprechend, die Geldentwertung berücksichtigt wurde.
Abg. Koenen (Komm.): Die bürgerlichen Vertreter werden uns nicht glauben machen, daß die Besitzenden am Hunger⸗ tuch nagen. Nur im wirklichen Notfall hat die Anpassung der Leistungen an die Geldentwertung zu erfolgen. Herr Helfferich spielt sich zwar als Volksvertreter auf, ist aber nichts als ein Sach⸗ walter und “ des Kapitals und verficht als solcher alle die dse. Begünstigungen des Besitzes, die der Ausschuß vor⸗ genommen hat. Und die Regierung? Sie schweigt, sie nimmt die Prügel, die die bürgerliche Mehrheit ihrer Vorlage angedeihen läßt, hin wie ein stummer Hund. Die Regierung ihrerseits schreibt zur gleichen Zeit Lohnabbau auf ihr Programm und hat für die dringenden Forderungen der Beamtenschaft nach Erhöhung ihrer Bezüge taube Ohren. Woher soll der Riesenausfall, den die Ausschuß⸗ beschlüsse für den Fiskus bedeuten, gedeckt werden? Wir werden s jeder weiteren Belastung des Verbrauchs den stärksten Widerstand entgegensetzen. Mindestens die Häͤlfte aller direkten Steuern wird von den Besitzlosen aufgebracht, die fünfmal mehr belastet sind als die Besitzenden. Demgegenüber noch sn weitere 1““ des Besitzes sich einzulegen, ist geradezu Hoch⸗ verrat.
In namentlicher Abstimmung wird der Antrag der Sozialdemokraten, für die Vermögenssteuer den Tarif nach der Regierungsvorlage wiederherzustellen, mit 183 gegen 145 Stimmen abgelehnt, die Skala nach der Ausschußfassung angenommen. (Ruf bei den Kommunisten: Einheitsfront der Steuerdrückeberger!) Auch die übrigen Vorschriften der Vorlage zur Vermögenssteuer finden n09 den Ausschußvor⸗ schläüägen Annahme.
“ Die zum Gesetzüber die Zwangsanleihe vom Ausschuß neu an das Haus gebrachten Anträge werden vom Hause mit einer geringfügigen Aenderung hinsichtlich des ichnungs bpeises (der für die in der Zeit vom 1. Oktober 1922 bis 30. April [Ausschuß 31. Mürzl 1923 gereichnete Zwangsanleihe 100 %3 des Nennwertes betragen soll) zum
“
Beschluß erhoben, der Antrag der Sozialdemokn Beeenno.⸗ der Aenderung der von natielichen — auf zeichnenden Beträge in namentlicher Abstimmung 2 gegen 149 Stimmen abgelehnt. 187 Bei dem Erbschaftssteuergesetz lehnt das 9. den sozialdemokratischen Antrag auf Wiederherstellun Tarifs nach der Regierungsvorlage in namentlicher 8 stimmung mit 192 gegen 148 Stimmen ab und nimmt 2 Ausschußvorschläge an. die Die Nichterhebung der Kapitalertragssteuer wird gema dem Ausschußantrage angenommen, ebenso die Aenderumüh des Wechselstempelgesetzes, des Kapitalverkehrssteuergesetge des Versicherungssteuergesetzes usw. gesetzes, Der Artikel II der Vorlage enthält die Bewer tungz⸗ vorschriften. Zu den Vorschriften im Einkommensteuer⸗ gesetz bemerkt der gb Abg. Dr. Hertz (Soz.): Der Ausschuß hat auf Antr Helfferich eine Entschließung zugunsten ciner Reform der Sbee. für Lohn⸗ und Gehaltsempfänger angenommen. Herr Helfferia kann mit dieser Entschließung nichts anderes bezweckt haben, als eine unbequeme Agitation loszuwerden. Nach einem in der Ger⸗ manig“ wiedergegebenen Gespräthh zwischen Abgeordneten hal sin
die Interessenpolitik im Steuerausschuß so stärk entwickelt, daß
selbst die Syndizi der Organisationen hinzugezogen wor
Eehntliche Anteige der Eeelardemsteenen vorhen 82 Ausschuß abgelehnt worden. Bei den Bewertungsvorschriften für die l mestener handelt es sich um die Bewertung der Vor⸗ räte am Jahresschluß und der Absetzungen für Abnutzung. Die Regierung wollte die Anfchaffungswerte zugrunde legen, unser Antrag will wenigstens die wirklichen Werte am Jahresschluß zugrunde legen. Der Ausschuß hat aber für 1922 eine Sonder regelung beschlossen, gegen die wir die schärssten Bedenken haben⸗ Danach sollen die Bestände an Waren und Vorräten zu zwei Drittekn mit dem Werte am Schluß des Wirtschaftsjahres, zu einem Drittel mit den Marktpreisen am Jahresschluß, abzügli 60 Prozent, bewertet werden. Das bedeutet eine steuerliche Bc⸗ günstigung der leistungsfähigsten Kreise. Man hat die Bestim⸗ mungen der Vorlage vielleieht absichtlich so unübersichtlich gemacht daß erst die Ausschußverhandlungen Klarheit gebracht haben. Die Ausschußbeschlüsse berücksichtigen die Geldentwertung nur zum Schaden des Fislus. Daher können wir die Verantwortung für dieses Gesetz nicht mitübernehmen. Der Effekt der Vorlage ist jetzt, daß z. B. statt einer Steuerpflicht von 425 Dollar nur 30 Dollar gezahlt werden. Wenn wir die Bewertung der Waren⸗ vorräte nach den Marktpreisen am Jahresschluß beantragen, so ist das auch für die Landwirtschaft nicht unerträglich und greift die Substanz nicht an. Die Bewertung der Abnutzung für vor 1917 angeschaffte Gegenstände auf das Tausendsache ist viel zu günstig für die Steuerzahler, wir beantragen die Bewertung der Ab⸗ nutzung nur zum Hundertfachen. Der Direktorenverband hat zu⸗ gegeben, daß die Gesellschaften nach solchen Vorschlägen mit zwei Dritteln ihres Wertes steuerfrei bleiben würden. Die Bewertun der ausländischen Zahlungsmittel leistet der Devisenhamsterei Vorschub und hemmt die Stützungsaktion für die Mark. Wir beantragen deshalb, daß die ausländischen Zahlungsmittel Devisen und Banknoten, nicht als Waren behandelt, soidemn na dem Kurswert am Stichlage besteuert werden. Noch schlimmer ist es, wenn bei der Erbschaftssteuer der land⸗ und forstwirtschaft⸗ liche Besitz bewertet wird nach dem Reinertrag der letzten drei vergangenen Jahre unter Zuziehung des Reinertrags der beiden letzten Friedensjahre. Man will also bei jetzt vorkommenden Erb⸗ fällen auf den zehn Jahre zurückliegenden Ertragswert zurüc⸗ greifen. Das bedeutet völlige Befreiung von der Erbschaftssteuer bei den meisten Erbfällen. Wir beantragen, die Einbeziehung der beiden letzten Friedensjahre zu streichen. Zur Zwangsanleihe hat der Ausschuß einen Bewertungszuschlag von 300 Prozent be⸗
schtofseh. namentlich auf Betreiben der Herren vom Arbeiterflügel 5
Zentrums. Aber diese Verbesserung wird durch die Aus⸗ einanderziehung des Tarifs wieder beseitigt. Nie hat solche Nas⸗ führung der Oeffentlichkeit stattgesunden wie bei der Zwangs⸗ anleihe mit der Bewertung der Wertpapiere, so daß kaum die Kosten der Veranlagung gedeckt werden. Welche Wertsteigerung haben z. B. die Aktien der Hapag erfahren! Wir beantragen, am 1. April festzustellen, welche Beträge an indirekten Steuern aus der Mehrbelastung infolge des Mantelgesetzes vom 8. April 1922 eingegangen sind, und soweit die Eingänge aus der Zwangs anleihe die so ermittelten Summen dem Goldwert nach nicht er⸗ reichen, soll die Nachzahlung eines Betrages stattfinden, der die Eingänge aus der Zwangsanleihe dem Goldwert nach auf die Höhe der durch das Mantelgeset beschlossenen indirekten Steuern bringt. Besonders begünstigt wird auch bei der Zwangsanleihe die Landwirtschaft. Wenn der Gesetzgeber derartige unmoralische Bewertungsvorschriften erläßt, kann er sich über das Sinken der Steuermoral nicht wundern. Einige Herren aus dem Zentum scheinen ja auch Bedenken zu haben. Wie kommt man dazu, Villen und Bauland freizulassen? Die Sozialdemokratie war hervorragend beteiligt am Aufbau der Steuergesetze, für den Abbau aber lehnt sie die Verantwortung ab. Dieser Abbau wird die Republik untergraben. Auf der Masse der Arbeiter und An⸗ gestellten ruht der deutsche Staat, das zeigt der Kampf an der Ruhr. Nichts wird Arbeiter und Angestellte mehr sürken n dem Kampf, als wenn sie das Bewußtsein haben, daß Sozial⸗ politik und Gerechtigkeit weiter fortschreiten. Wenn die besitzendet Klassen keine Opfer bringen wollen, dann wird das verhängnis⸗ voll werden. (Beifall links.)
Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.): Der Kampf an der Ruhre wird vom ganzen u Volk geführt, nicht wer ron Arbeitern und Angestellten. (Sehr wahr! rechts.) Ich habe bereits beton,, daß wir in der Besteuerung des Besietzes bereits bis an die Grenze des Tragbaren gegangen sind. Im übrigen wiederhole ich, daß wir uns in dritter Lesung noch darüber auseinandersetzen. werden. Im einzelnen sind wir zu diesem Abschnitt für einen trag des Zentrums, wonach für die Bewertung zur Zwangsanleihe neu aufgenommen werden soll, daß Grundstücke, die 1922 erworben sind, mindestens mit dem Anschaffungspreis anzusetzen sind; hat ein Steuerpflichtiger nach dem 31. August 1922 Wertpapiere er⸗ worben und Schulden aufgenommen, so sind die Wertpapiere bis zum Betrag der Schulden mit dem Anschaffungspreis anzusetzen. Herrn Dr. Hertz muß ich sagen, daß es Ueßfe den landwirtschaft⸗ lichen Grundbesitz zu expropriieren, wenn man ihn zum hentioen Verkaufswert versteuern wollte. (Große Unruhe links, Abgeord⸗ neter Crispien wird wegen eines Zurufs zur Ordnung gerufen. Die „Deutsche Industrie⸗ und Handelszeitung“ hat den Durch⸗ schnittsertrag für Industriepapiere auf 0,07 vH Goldmark für die letzte Woche berechnet. Das sind die hohen Aktiengewinne! Gei⸗ fall rechts.)
Ministerialdirektor Dr. Popitz stellt Abänderungen der vae Ministerium herausgegebenen Bewertungsrichtlinien in Aussich die sich namentlich auf die Einstellung fremder Wertpapiere i die Bilanz beziehen sollen.
Abg. Heydemann (Komm.): Wir erleben in der Steute politik gerade in einer Zeit, wo Deutschland am Abgrund beh ein katastrophales Panama. Und der Wortführer der Panamiste, Herr Helfferich, der Vertreter der kapitalistischen Kreise, die 5 Bedenken tragen, ihr Vaterland zu verraten, tritt hin und C-- mit den Fingern auf uns als auf solche zu weisen, die kein deutsche Vaterland kennen! Diese Steuerschande wird den Prehes Deutschland zu einem Kolonialland zu machen, nur beschlennigen, ihre Urheber und Gönner haben kein Gefühl noch Verständnis e das ernste Wort des Reichskanzlers Wirth, daß wir am Eterbehes des deutschen Volkes stehen; sie benutzen lieber diese günstig⸗ Gelegenheit zu einer riesigen Steuermogelei. So sehen die „Op ln- des Besitzes aus! Herr Helfferich hat keinen der wuchtigen 5 griffe des Abg. Hertz zu entkräften vermocht. Die deutsche
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chonung des
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teuer bringt nur 00 der englischen auf; das ist auch eine Leistungen des Kriegsfinanzpolitikers Helfferich, die Deutsch⸗ 1d ins Verderben geführt haben. Die Mehrheitsbeschlüsse zu Gesetz bedeuten den Dolchstoß in die Abwehrfront an der 8 den 12 — für Deutschlands Selbständigkeit und Zu⸗ 2 Die Sozialdemokraten sehen jetzt, was es bedeutet, bei der Eteuergesetzgebung den Boden des Klassenkampfes verlassen zu ben, sich einer moralisch bankrotten Gesellschaftsschicht aus⸗ h ert zu haben; mögen sie sich in letzter Stunde besinnen und
Alesen den Endkampf aufnehmen gegen den steuerbetrügerischen
ttalismus! G 1 2up abg. neth tritt einigen Einzelheiten in den
usführungen des geordneten Hertz entgegen. Auch für die ügfühden öheren Zuschlag einzuführen, sei die Partei an sich weit. Sie stimme für die zweite Lesung dem darauf bezüglichen gentrumsantrag und dem Ergänzungsantrag der Deutschnatio⸗ zalen zu, behälte sich aber für die dritte Lesung eine präzisere Formulierung vor.
Abg. Dr. Hertz (Soz.) repliziert auf den Regierungsvertreter und auf den Vorredner; die Ablehnung aller ö113“ Anträge zu den Bewertungsvorschriften hätten bewiesen, daß die Mehrheit eine olche Regelung nicht gewollt, sondern nur an die
esitzes gedacht habe.
Damit schließt die Aussprache. In der Abstimmung wird
eine Reihe von Aenderungen des Einkommensteuergesetzes jinsichtlich der Bewertungsvorschriften nach den Ausschuß⸗
vorschlägen angenommen.
Darunter befindet sich auch die vom Ausschuß eingefügte Bestimmung, für die Angehörigen freier Berufe bei der Veranlagung für 1922 20 % des Ein⸗ kommens nach Abzug der Werbungskosten, und zwar mindestens 90 000, höchstens 80 000 ℳ in Abzug gebracht werden können.
Zu der neuen Fassung des § 33 a des Einkommensteuer⸗
setzs (Ermittlung des Betriebsgewinns) werden die beiden zialdemokratischen Anträge, welche Wertpapiere oder aus⸗ ländische Zahlungsmittel nicht als Gegenstände des Betriebs⸗ vermögens gelten lassen wollen und wonach ausländische Zahlungsmittel zum Kurswert am Bilanztage, Wertpapiere nach den allgemeinen Vorschriften zu berechnen find, abgelehnt.
Vor der Abstimmung über die Ausschußfassung bezüglich der Ermittlung des Betriebsgewinns bemerkt der
Abg. Müller⸗Franken (Soz.): Vamens meiner Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben: Wie im Steuerausschuß sind auch hier alle sozialdemokratischen Anträge zu den Tarifen ind zur Bewertung von Einkommen und Vermögen abgelehnt worden. Damit ist für den gesamten Besitz eine so weitgehende steuerliche Entlastung, ja teilweise vollkommene Heuerbeseetung beschlossen, daß die Sozialdemokratie die politische Verantwortun für die Beschlüsse ablehnt. Sie muß dies um so mehr, als dag die Ablehnung der beiden letzten sozialdemokratischen Anträge die ausländischen Zahlungsmittel nur mit einem Bruchteil des Kurs⸗ wertes bestenert werden. Das ist eine Begünstigung der Devisen⸗ spekulation, eine Gefährdung der Stützungsaktion und ein shwerer politischer Fehler. Aus diesem Grunde bezweifle ich die beschlußfähigkeit des Hauses vor der Abstimmung.
Während dieser Erklärung haben die Sozialdemokraten bis auf den Abg. Müller⸗Franken und die Kommunisten den Saal verlassen, um das Haus beschlußunfähig zu machen.
Präsident Löbe erklärt, daß das Buro sich nicht einigen könne, ob das Haus noch beschlußfähig sei, und läßt die Ab⸗ simmung durch Auszählung vornehmen. Dabei erscheint von 298 gesamten Linken nur der Abg. Müller⸗Franken wieder im haal.
Es lauten 166 Stimmen für die Ausschußfassung, 4 da⸗ gegen. Das Haus ist also nicht beschlußfähig, wozu 230 Ab⸗ geordnete gehören.
Präsident Löbe setzt kurz nach 6 ½ Uhr die nächste Litzung auf eine halbe Stunde später an zur Forisetzung der Beratung unter Ausschluß der eben nicht zustande gekommenen Abstimmung.
315. Sitzung vom 9. März 1923, Abends 7 Uhr.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 7 Uhr 8 Mi⸗ nuten Abends.
Abg. Koenen (Komm.) (zur Geschäftsordnung): Mit der
Erklärung der Sozialdemokraten ist ein politischer Schritt getan, der von größter Bedeutung werden kann. Aber der Versuch des offenen Kampfes gegen den bürgerlichen Steuerblock darf nicht nur eine leere Geste sein; das Schandgesetz des Steuerbetruges muß sallen (Lärm rechts). Deswegen beantragen wir zur Ge⸗ ästsordnung, die zweite Beratung von der Tagesordnung ab⸗ üsezen. Nur wenn das geschieht, wird der Versuch eines Vor⸗ ohes gegen den Bürgerblock zum einheitlichen Abwehrkampf der ler der Arbeiterschaft gegen die Steuerräuber gelingen. (Große rnche rechts und in der Mitte.) Abg. Dr. Helfferich (D. Die Bezweiflung der Be⸗ schußfähigkeit ist durch den Abg. Müller⸗Franken mit einer Moti⸗ dierung begleitet worden, welche auf einem Mißverständnis be⸗ ijt. Schon die Erklärungen der Regierung sollten genügt haben, inihm zu beweisen, daß seine Bemerkungen über die Bewertung der Devisen irrig waren. Durch die Bezweiflung der Beschluß⸗ fahigkeit ist ferner der Eindruck erweckt worden und sollte welleicht auch erweckt werden, als ob die bürgerlichen barteien, denen vorgeworfen wurde, daß sie lediglich im Interesse des Besitzes handelten (sehr richtig! links), ein besonderes sgoistisches Interesse hätten. Wir haben allerdings ein Interesse 9 dem Zustandekommen des Gesetzes, aber nur ein allgemeines seutsches Interesse, ein Reichsinteresse. Vom Standpunkt des Be⸗ ihes aus bedeutet dieses Gesetz eine Vervierfachung der Ver⸗ mögenssteuer und der Zwangsanleihe, und diese Beschlüsse sind 68 Antrag der “ gefaßt worden, gegen die jener Vorwurf hoben wird. ir sind nicht gesonnen, draußen im Lande den Lindruck entstehen zu lassen, als ob wir mit allen Händen nach deng Gesetz gri fen. Wir wären bereit gewesen, die sbett⸗ Lesung hüt zu beendigen. Jetzt haben wir kein Interesse, sie heute ortzusetzen, es sei denn, daß die Herren drüͤben sich doch noch anders cschlüssen (Lachen links). Dieser Gedanke wird mit ohngelächter a gelehnt, ich halte also meinen Antrag auf Ver⸗ ügung der Sitzung aufrecht.
Nach Ablehnung des Antrages Koenen wird der Antrag belfferich angenommen und die Vertagung der Sitzung eschlossen.
ei Präsident Löbe schlägt vor, morgen, Sonnabend, um 10 Uhr Unsbung zu halten mit der Tagesordnung: Antrag aller Parteien eti Ausnahme der Kommunisten, betreffend die Anlegung ge⸗ thlicher Reserven in Dollarschatzanweisungen, und zweite und 8 Lesung der Vorlage, betreffend die Wohnungsbauabgabe. nie Abg. Marx (Zentr.) bittet, die letztere Vorlage morgen sicht zu beraten. „„Die Abgg. Silberschmidt (Soz.) und Bartz Komm.) sirn für den Vorschlag des Präsidenten angesichts der Dringlich⸗ lebhaft enerabschiedung dieses äußerst wichtigen Gesetzentwurfs 8o olch Aög. Sch ultz⸗Bromberg (D. Nat.): Gerade ein Gesetz von werden Wichtigkeit kann unmöglich an einem Sonnabend erledigt . fen Man sollte den Tag morgen heh und dem Haupt⸗ zschuß für die Förderung der Haushaltsberatung zur Verfügung
tellen. vrälident: Der Gesetzentwucf wegen der Wollarschatz⸗
amweisin. - amweisungen follte nach allgemeiner Absicht morgen imn allen drei
1“
Lesungen erledigt werden, damit er am Montag verkündet werden kann. Wir haben doch keine Zeit zu 5.
Abg. Marxg (Zentr.): Nach Rücksprache mit Herren aus ver⸗ schiedenen Fraktionen kann ich auch nur empfehlen, morgen frei⸗
zugeben.
„Abg. Koch⸗Weser * Vielleicht ließe sich der vom Präsidenten erwähnte Entwur noch in einer besonderen Sitzung heute abend (Heiterkeit) verabschieden.
1b süür den Antrag, morgen keine Sitzung zu halten, stimmen die sämtlichen bürgerlichen Parleien; das Ergebnis bleibt es muß ausgezählt werden.
Mit 148 gegen 104 Stimmen wird beschlossen, am Sonn⸗ abend keine Sitzung abzuhalten. —
Die nächste Sitzung beraumt Präsident Löbe an um 7 Uhr 40 Minuten.
Schluß 7 Uhr 35 Minuten.
8
316. Sitzung, Abends 7 Uhr 40 Minuten.
EE1““ über Anlegung gesetz⸗ licher Reserven der ktiengesellschaften in Dollarschatzanweisungen des Reiches wird in
zwei Lesungen debattelos rledigt. Der Entwurf bestimmt folgendes: .
8
Aktiengefellschaften und Kommandiigesellschaften auf Aktien,
welche Dol rfchee acns r des Deutschen Reiches als -e⸗ Ref Auf⸗
des gesetzlichen
servesonds besonders buchen und bei der
stellung ihrer Bilanz einen Verlust an diesen Schatzanwesfungen infolge eines Rückganges des Dollarkurses feststellen, können die en Verlust vom gesetzlichen Reservesonds abschreiben, jedoch nur bis
zur Höhe des
Betrages, der auf Grund einer nach dem
Oktober 1922 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals als
Aufgeld bei Ausgabe neuer Aktien gemäß § 262 Nr. 2 § 325 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches in den Reservefonds eingestellt worden ist. Werden die Dollarschatzanweisungen veräußert oder eingelöst und übersteigt der Erlös ihren Buchwert, so sind die von dem Reserve⸗ 28 nach Absatz 1 abgeschriebenen Beträge bis zur Höhe des
anweisungen
rlöses, jedoch nicht über den Anschaffungspreis der Dollarschatz⸗ hinaus in den Reservefonds wieder einzustellen.“ Das Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage
in Kraft.
Gegen die Vornahme der dritten Lesung erhebt Abg.
Koenen (Komm.) Widerspruch.
in zwei ratung der Novelle zur
Nächste Sitzung Montag, 2 Uhr. (Dritte Lesung des soeben esungen Gesetzes; zweite und dritte Be⸗ ohnungsbauabgabe; Fortsebung Ge
zweiten Beratung des Gesetzes über Berücksichtigung der
wertung in den Steuergesetzen.) Schluß 7 Uhr 50 Minuten.
“
Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau im Deutschen Neiche im 4. Vierteljahr 1922. (Beschaupflichtige Schlachtungen.)
Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.
Pferde
und Ochsen Bullen
andere Einhufer
Zahl der Tiere, an denen die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschan vorgenommen wurde:
Kühe
Jung⸗ 8 Kälber bis Schweine
3 Monate alt
Schafe Ziegen Hunde
9 228 9 028 5 456 3 639 7¹0 6 048 1 078 5 501 2 671 5 618 6 093 2 122 1 906 7 103 7 667 23 30
Provinz Ostpreußen. Stadt Berlin. Provinz Brandenburg.
„ Pommern.. Grenzmark Posen⸗Westpr Provinz Niederschlesien
„ Oberschlesien. Sachsen. Schleswig⸗Holste Hannover. Westfalen..
„ Hessen⸗Nassau
Rheinprovinnz Hohenzollern
S ¶ 0o 0
— —
uß
„ 5 69
—.
n 6 269
0 5 595 95 5 „ 99eböeee.
36 851 15 353
17 961 10 299 15 848 12 161 11 452 26 351 18 672 53 661
21 185 908
131 668 2 345 11 856 1 553 10 570 568 7 190 2 334 525
50 930 9 598 2 674
64 791 860 1 999
91 161 22 860 2 773
44 943 8 414 630
87 765 24 382 1 151
80 770 11 453 1 425
15 430 27 673 204 546 24 083 2 601
26 582 48 828 122 665 64 170 2 793
225 297 523 492 41 44
8 451 38 185 27 950 15 427
2 368 39 662 13 936 24 856
9 018 17 845 19 341
50 415 146 043 68 169 47 973
6 671 23 650 10 938
4 888
1 308 12 101
6 829 10 708 10 844
9 290 14 423
7 218
7 512 1 134
64 318 50 404
7 237 9 201 848 1 449
Preußen .
Bayern rechts des Rheins „ links des Rheins
234 698 51 607
53 959 294 063 1 067 853 343 474 21 989 36 154 99 180 110 713 68 117 5 077
4 974 7 744 9 857 11 411 1 745 41]
8 085 10 650
7 629 8 969 1 889 2080 1 962 3 507 1 461 1 722 1 805 837 5 976 808 1 341 1 vo 148 454 59, 1 147 841 22. 1143 198 424
Bayern
bZ“ Württemberg.. 1.““
% %
Thüringen. v1e“ Hamburg. .
Mecklenburg⸗Schwe Oldenburg.. Braunschweig
n
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„. 6. 0 6 99 .; b
Anhalt. Bremen
Lippe. 1“ Mecklenburg⸗Strelitz Waldeck
Schaumburg⸗Lippe
0ö0b90ᷓb b o; ½ . .50906060v 9b0b60v0bb;860;ö90 05;90 0
5 22 2 2—8— ——2—99—b—0bbebobebbbebeoe obobrb e 5 % ° 0bobb o ob b o o o⸗
0 2 0 *⁴ 0 0ℳ 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2
163
58 581 38 359 15 258 10 563 12 347 11 614 5 455 83115 1 946 1 826
43 898 109 037] 122 124 69 862 5 488
8 954 72 647 198 647 45 899 27 136 20 750 33 230 23 118 9 420 1 059 14 895 30 426 21 852 6 710 1 115 7 120 18 864 132 547 15 728 4 616 8 360 11 756 17 775 5 923 2 238 11 514 17 234 61 693 25 366 360 2 051 11 114 24 786 4 955 420 2 177 2 369 61 286 2 713 97 1 374 4 460 85 894 4 014 176 586 2 016 12 744 1 264 322 860 2 716 15 407 2 137 134 264 563 3 062 217 27 358 1 453 7 443 935 88 298 1 000 4 544 457 41 240 629 1 431 433 96
62 340 93³⁰ 48 26
1 388
Deutsches Reich im 4. Viertel⸗ IIv““
Davon im Oktober 1922 „ „ Novem ber 1922 „ . 1 Vezeurber 1922 . agegen im 3. Vierteljahr 1922 2 19221)
103 241
39 263 34 427 29 551 69 207
47 374 96 535
98 150
26 166 38 209 33 775 47 585 41 469 1“
81 821
29 759 26 642 25 423 84 237 70 008 87 465
396 290
126 734 140 117 129 439 328 811 332 786
384 591
65 428
24 062 22 402 18 964 39 225 87 764 67 134
539 555
216 038 191 072 132 445
498 552
613 9171 863 136 195 953 487 332 195 437] 646 212 222 527 729 592 710 904 1 132 073 196 9327 972 919, 1 619 914 329 016 235 963⁄. 910 049 2 301 612 402 283
277 720
104 159 95 755 77 806
255 152
323 534 364 635 466 091
316 357 359 483 492 148
Jahressumme 19222) 240 014 i. 1921 ¹) 9) 148 679 8 19139) 153 039
1 442 478 1 283 536 1 463 656
259 551 315 387 119 973
965 767 3 207 789 6 916 735]1 769 406 866 466 3 108 376 6 824 761 2 092 358 791 452] 3 702 536 16 375 542 1 966 893
¹) Vervollständigte Ergebnisse. — ²) Ohne das Saargebiet. — ³) Die Ergebnisse entsprechen dem jetzigen Reichsumfange⸗
Berlin, den 9. März 1923.
Statistisches Reichsamt.
Delbrück.
8 Parlamentarische Nachrichten.
Im Haushaltsausschuß des .ee; wurde gestern der Etat des Reichsministeriums für Er⸗ nährung und Landwirtschaft beraten, über den Abgeordneter Jansan (D. Vp.) Bericht erstattete. Laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger fragte der Abg. Dr. Böhme (Dem.), welche Maßnahmen der Minister gegenüber der ungeheuren Teuerung für künstlichen Dünger zu ergreifen gedenke. Der Preis für künstlichen Dünger (beispielsweise Kalkstickstoff) betrage das 600 fache des Vorkriegspreises, während der Marktpreis für Weizen das 3000, fache des Vorkriegspreises ausmache. Die deutsche Landwirtschaft sei infolgedessen auf dem Wege zur extensiven Wirtschaft. — Abg. Schiele (D. Nat.) wies darauf hin, daß gegenwärtig der freie Marktpreis für Getreide unter dem Getreldeumlagepreis liege, d. h. der auf Grundlage der landwirtschaftlichen Selbstkosten ermittelte Preis werde jetzt vom Marktpreis nicht erreicht. Trotzdem sei der Preis für künstlichen Dünger nur ganz unzureichend herab⸗ gesetzt worden. Redner forderte dann die Aufhehung der Zwangs⸗ wirtschaft für Getreide, nachdem jetzt durch die Marktlage bewiesen sei, daß die Zwangswirtschaft verteuernd wirfke. — Abg. Schmidt⸗ Cöpenick (Soz.) bat den Minister, sich über sein Ernährungsprogramm zu erklären. — Abg. Dr. Heim (B. Pp.) hielt die Stickstoffdünger⸗ preise nicht mehr tragbar für die Landwirtschaft. — Abg. Döbrich (D. Vp.) führte in einer Reibe von Zahlen die riesigen Produktions⸗ kosten der Landwirtschaft auf. Die Zwangswirtschaft habe diese Selbstkosten noch dadurch erhöbt, daß der Landwirt erst nach längerer Zeit in den Besitz des Ertrags seiner Arbeit gelangte, wo er dann für die notwendigen Anschaffungen infolge der Geldentwertung viel teurer einkanfen müßte. — Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft Dr. Luther stellte zunächst an Hand von statistischen Unterlagen fest, daß die Preise für schwefelsauren Ammoniak und für 40 prozentiges Kalisalz am 1. März 1923 im Verhältnis zur Kaufkraft des Roggens ungefähr die gleichen seien wie imn Jahre 1913. Dagegen seien die jetzigen Preise für Thomasmehl und insbesondere für Superphosphate tatsächlich auch im Verhältnis zur Kauskraft des Rogaens gegenüber 1913 er⸗ heblich gestiegen. Weit ungünstiger seien die Verhältnisse bezogen auf den hentigen Tag. Die als Abbhilsemittel gegen diese Teuerung aus der Mitte des Aueschusses vorgeschlagenen Maßnahmen, wie beispielsweise die Ermäßigung oder die gänzliche Weglassung der
Kohlensteuer oder sogar der Fracht, würden keine durchgreifende Besserung erzielen. Die Kosten der Kohlensteuer und der gesamten Fracht machten nur einen verhältnismäßig kleinen Anteil aus von dem Gesamtpreis der Düngemittel. Der Minister führte diesen Nachweis wiederum mit reichem Zahlenmaterial durch. Zusammen⸗ fassend erklärte er die Entwicklung der Düngemittelpreise im Verhältnis zu den Roggenpreisen als natürliche Ueberschneidungserscheinungen der inneren Preisbildung mit den Weltmarkipreisen, als Folge der vom Gesamtstandpunkt aus so begrüßenswerten Valutasenkungsaktion. Uebergehend zum Problem der „freien Wirtschaft“ erinnerte der Minister daran, daß gemäß ihrem seinerzeit bekanntgegebenen Pro⸗ gramm der Regierung die freie Wirtschaft als erstrebenswertes Werk erscheine, wobei freilich auf einen Zusammenhang mit einer Stabili⸗ sierung der deutschen Mark hingewiesen worden sei. Gegenwärti werde wohl allseitig die Notwendigkeit anerkannt werden müssen, d auf keinen Fall jetzt die Getreidewirtschaft vollständig dem sreien. Spiel der Kräfte überlassen werden könne. Zum mindesten müsse die Reichsregierung in den Stand gesetzt werden, über genügende Reserve⸗ vorräte für die Brotversorgung verfügen zu können, dann müsse unbedingt für die am meisten Notleidenden der Verbraucherschaft Vorsorge getroffen werden, daß sie das Brot zu einem erträglichen Preis gesichert erhalten, und schließlich müsse nach einer Löfung gestrebt werden, die produktions⸗ fördernd und nicht produktionsvemmend wirke. Persönlich sei er der Ansicht, daß die Einführung der „freien Wirtschaft“ im geeigneten Augenblick am meisten produktionsfördernd sein würde. Zurzeit sei aber durch das Wirsal der allgemeinen Wirtschafts⸗ gestaltung, die Findung der endgültigen Form schwerer als8 je, und es müßte daher das ganze Problem sowohl vom Erzeugungsstandpunkt wie vom Verbrauchsstandpunkt auf das Sor fältigste vorbereitet werden; dabei müsse gerade im gegenwärtig Augenblick der Pspchologie des ganzen Volkes, also sowohl der En
zeuger wie der Verbraucher nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.
Abg. Thomsen (D. Nat.) erkannte an, daß die Frage des Uebergangt zur freien Wirtschaft von einschneidender Bedeutung jei und einer eim gehenden Prüfung bedürfe. Diese Prufung müsse aber schleunigst co folgen, wenn noch eine Wirkung für die kommende Bestellperiode en hofft werden solle. Die im Ausschuß vorgebrachten Tatsachen müßten nach des Redners Meinung zu der Entschließung führen, den Schritt in die „freie Wirtschart“ zu tun, und die Landwirtschaft erwarte von der Reichsregierung, daß sie nicht auf eine Entscheidung des Reichstags warts, sondern selbst die Führung in dieser wichtigen Frage übernehme. Das
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