Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: D.
Ausgabe von zu 8 vH verzinslichen Schuldversch “ 3 auf den Inhaber im Nennwert von 30 Millionen Mark sowie zur Dem Schlach 1 e 88 8 8 4½ 2* . 8 Hei usgabe der zugehörigen Zinsscheine erteilt worden. 8 F
8 Karlsruhe, den 8. März 1923. Schlachtereibetriebes wegen Unzuverlässigkeit un 8 Der Minister des Innernr. — sagt. — Bundesratsverordnung vom 23. September 1915. Remmele. “ Brannschweig, den 9. März 1923. v“ Die Polizeidirektion. Dr. Rittmeyer.
Genehmigungsurkunde. 8 b 1““ , Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Dem Max Biernbaum * g⸗ 1
des Artikels 67 des hessischen Ausführungsgesetes zum Bürger⸗ Merklinde, habe ich auf Erung dan undesratsverordnung
lichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Pro⸗ 23. September 1915 07GB!. G. 603) den Trödelhandel wegen
vinz Oberhessen die Genehmigung zur Ausgabe von Unzuverlässigkeit bis auf weiteres un tersa ; L gt. Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst zu⸗ Dortmund, den 6. März 1923.
gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 300000 000 ℳ= Der Landrat. Z. B.: Böckenhoftft.
— “ Mark — erteilt. ie Schuldverschreibungen sind mit jährlich 7 vH, fälli 8 8 8 haeh. Raten am 1. Dezember und 1. Juni bdng Scfaligs Auf Bekanntmachung. spers en und nach dem festgestellten Tügungsplan durch uf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1919,
u tilgen. Von diesem Termin an
oder Verlosung vom 1. Dezember 1925 an jährlich Eere9g “ dem F fhes 2 ren fn erg vb
ver, treffend d
bier. Fallersleber Straße 37, habe ich die Eröffnung eines (RGzl S. 603) ist der Firma C. Kresche, Witten
ter⸗ Coswiger
zurzeit in
vom
heutigen Ta
be
8 1 an ist auch eine verstärkte hier, Landeskronstraße 19 filaung durch Auslosung oder Rückkauf zulässig. Spätestens Unzuverlässigkeir in - fa g:.
bis zum 1. Dezember 1937 muß die ganze Anleihe getilgt Die Kosten der Bekanntmachung fallen dem Betroffenen zur Last.
sein. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der R. örli 2 „ 2 2* 2 8. e t 38 3 Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber l. Scechte “ verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet Darmstadt, den 5. März 1923. 8
Die Polizeiverwaltung. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915,
Hessisches Gesamtministerium. treffend Fernhaltun ässi “ g unzuverlässiger vom d Ulrich. S. 603), haben wir der Vorkost
be⸗
8 Beyer, geb. Beil, hier, Breitestraße 6, den Handel mit
8 Bekanntmachung. 11“ “ 52 üeordnung vom 23. September 1915, betreffend troffenen zur Last. unzuverlässiger Personen vom Handel, i örli 3. Mä Chemnitz wohnhaften e. der Handel e 8 Z“ und jede Beteiligung daran mit Wirkung für das Reichsgebiet untersagt worden: 1. Frau Selma Heilmann, Gneisenau⸗ Bekanntmachung.
straße 21, 2. Friedrich Paul Obendorf. An ,21 8 naberger Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. b 107, 3. Max H ermann Junghanns, Salzstraße 21, betr. die Fernhaltung fenhne ees Fpensonen “ G hemnitz, den 8. März 1923. hierdurch dem Althändler Fran Hofmann, geb. 18. Januar An ; 3 — 82 9 1 daselbst Heumarkt 4, der Hande! emeine Finanzberwaltung (Steuern, Dr. Hüppner, Bürgermeister. mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere v
Der Rat der Stadt Chemnitz. Preisamt. 1892 in Hanau, wohnbaft daselb
“ mit Eisen, Metallen, Knochen, Lumpen und Felle
1““ sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligu Ffoe ng an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug 8 diesen
F Bekanntmachungn. “ 1 Dem Kohlenhändler Reinh 88 „Gewerbebetrieb untersagt.
Beyerst r einhard Pinther, hier, 8 ZBeverstraße 34, wurde wegen Vergehens gegen die Vorschriften zur Hanau, den 5. März 1923. . “ “ 11“ wegen Urnzuverlässigkeit j Der Polizeidirektor. J. V.: Niem eyer.
m H — e ande mit Kohlen und 3 Bren n stoffen auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung nchberisemge Personen vom Handel vom 23. September 1915 Bekanntmachung. “ 9 8 t 6 b g G G8 ist deshalb verboten, an den
gen r Kohlen oder Brennstoffe 8 demsbsben uf behielehe oder Brenn toffe zm liefern oder von
zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersa gt.
1 Hildesheim, den 7. März 1923. 1
Preußen. 1 Die Polizeidirektion. J. V.: Wiegmann. Ministerium für Handel und Gewerbe. b
stelle bei dem Oberbergamt in Breslau übertragen worden. dem Bergmann und
Bekanntmachung.
Ministerium für Landwirts 2 ebensmittel d i 1 rtschaft, Dom n eln wegen Unzuverlässigkeit untersagt. und Forsten. 8— “ Hörde, den 7. März 1923. 8
t Versetzt⸗ der Regierungs⸗ und Baurat (W.) Weidner Dier Landrat. Hans mann. “ an die Elbstrombauverwaltung in Magdebur Bekanntmachu der Regierungs⸗ und Baurat (W.) Odenkirch gdeburg, 8 ungg.
G Bar W.) Odenkirchen von Magde⸗ Auf Grund der Verordnung über die Fernhalt 3 18 1 Vorstand des Wasserbauamts. 3 8 Handel vom 23. Septembe! 1915 —ng Gte rääffiger Wafer⸗ en: Lg Regierungs⸗ und Baurat (W.) Seltzer Sbe ee sG 8 8 Händler Augustin Ortmann in
Wasserbauamt I1 in Magdeburg der Elbstrombauverwaltung. en Handelmit Vieh wegen Unzuverlässigkeit bis
auf weiteres untersagt. Die K b von Ortmann zu G ö“
Mihisertuwn üZ Kunst Hünfeld, den 7. März 19223. . G sbildung. “ Der Landrat. J. V.: Illgner.
aazc. Die Wahl des Studienrats Dr. Deiters an dem Luisenstädtischen Gymnasium in Berlin zum Oberstudiendirektor
des Gymnastums nebst Oberrealschule in Hö 1 hule i. E. in Höchst a. M 3 uind W vE“ vb 8 M. Auf Grund der Bek⸗ zur F 5 irektor an der Realschule in Hombruch ist bestätzg den⸗ fürstenstrobn aukmann Willi Hackjun., Koblenz, Kur⸗ veFee. — estätigt worden. fürstenstraße 18, durch Verfügung vom ig. jegri bönizder Hilfsbibliothekar Dr. Rust an der Universitäts⸗ Handel mit Tabakwaren⸗ wegen beracererüsger ich 1 liothek in Greifswald ist in gleicher Eigenschaft an die 15. März 1923 ab untersagt. 1 8
88*
Bekanntmachung.
Universitätsbibliothek in Berlin versetzt worden Koblenz, den 3. März 1923. 8 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Biesten.
——
Bekanntmachung. Ce111“
Ich habe dem Händler R 8 Dem Altwarenhän Füceleim, Amtsbeziet Plettenbeng, mit sefegftser hranltg 1 Fr,Nüt. 1892, in, KNön gsnerg Pen v gence rheceereneam Ausübung des Handels mit Eisen, Merallf „tt heimer Mittelstraße Nr. 5, ist durch Verfüͤgung vom deutigen 5 und Lumpen wegen Unzuverläfsigkeit un tersagt. auf Grund des §l der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung 88—
Atteng, den 6. Arhn .. 8 8 . 1- Personen vom m 23. September 1915 (RGBl. Der Landrat. Thomse 8e9e e 1 “ 11—
b fs, allen, sow oder unmittelbare Beteil igung an einem seiaen “ 8
sagt worden ““ Bekanntmachu “ G v Auf Grund der Bekanntmach g. 1 Königsberg, Pr, den 1. März 1923 V achung zur Fernhaltung ung 3 ne — Personen vom Handel vom 23. September 1975 enregässige Der Poltzeipräͤfident. J. V.: Dr. Lange abe ich dem Kaufmann Albert Silberstein in Berlin⸗ —
8 1 2
EEEEE““ ii Gegenständen des täg⸗ Dem Kaufmann Handelsbetrieh Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen ist auf Grund des § 1 6 E“ Berlin, den 14. Februar 1923. (hüdeelasscget personen, vom 7. September 191% 9. R.üGBl. S. 1 er Handel mit Kolonialw : Dr. Hinckel. ö 85 aatic h he nan itteln, wie überhaupt mit u“ “ v“ worden. .94chen Bedarfs, mit sofortiger Wirtung untersagt Skanntima 5 Nauen, den 5. März 1923 Auf Grund der Bekanntme zs 116A“ abe ich dem Schankwirt Gustov Skibba in Berlimn Wilmersdorf Augustastraße 35 d ö“ PrKer 7 ftastraße 35, durch Verfügung vo V Auf Grund der Bekanntme . 35883 1 m s 8 egenständen 8 c8 rnrn g hentigen treffend die Fernhaltung vnncnichung⸗ per “ SBenar is wegen Umuber aͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb 2 8 5 8 3 m F 8 35 ndlerin Erna Heinze, 2 1 1 berg, Collegienstraße 67, Verfü igen Berlin, den 2. März 1923. — Tage der Handel mit Altmeta nurch. üf Teencg b⸗ ch
Lumpen w 5 ½; 8 ur unterfag vegen Unzuverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb
Wittenberg, den 27. Februar 1923.
—
Milch wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetri untersagt. Die Kosten der Berateachnet fallen
a Sehngehlsfen een Zähne⸗ owie mit den in der Verordnung vem 7. Februa en S 199,200) aufgeführten und verwandten Gegenstända 20, Gch zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sag Un,
Wittenberg, den 27. Februar 1923. erden
Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Sept treffend die Fernhaltung unzuverlässiger e 1019 (RGBl. S. 603) ist dem Fleischer Karl Wittenberg, Annendorfer Straße 13, durch Ve
und der Handel mit Vieh wegen Unzuverlässigkenn enb auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. ässigte t in be⸗
Wittenberg, den 3. März 1923.
—
111““ “ Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915
ie Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom ndel Straße 25, durch Verfügung vom heuti erg 2 3 . — e 1 mit Gold, Silber, Platin, Pcah se
Die Polizeiverwaltung. Graeber.
— —
7 be.
Unger adh
ge die Ausübung des Freifch re fügung r ng
Die Polizeiverwaltung. Graeber.
Uebersicht über die Geldbewegung bei der
hauptkasse.
Vom ☛— 21. Febr. 1. April 1923 bis 1922 bis
28. Febr. 28. 1923 8 gebe
Tausend Mark 8
Zölle, ,8 Ausgaben.
II. A
Dem Haͤgkermeister Friß Hahn in 89 Sgxen. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in Immengarten Nr. 6, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundes⸗ rats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung un⸗ Erimmitschaun, um 10 Mär 1923 zuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der dazu
35 3 “ vom Herrn Minister für Handel und Gewerb ü 1 “ ven. werbe erlassenen Ausführungs⸗ er estimmungen vom „27. September 1915 (HM Bl. S. 246) der Handel mit Bäcker⸗ und Konditorwaren wegen Un⸗
Uebrige Reichs
Fundierte Schr Zinsen für die Zinsen für die
Wung.
— abgesehen
olge vierteljä
u. dgl. Die abhebungen na
Besetzung des
an diskontierten Schatzanwei⸗ sungen am 20. Februar 1923
Davon:
b) sonstige, mit einer längeren Laufzeit ausgegebene 8— Schatzanweisungen
I. Einzahlungen.
ühren) nach Abzug der von den Oberfinanzkassen und ö in den letzten drei Dekaden geleisteten
aus ländischer Währung in Ausführung 6 des Friedensvertrags von Verfailles. . 29 182 090 589 475 521
rechnung der Einnahmen sowie Er⸗ 8 füllung von Zahlungsverpflichtungen in in ländischer Währung in Ausführung 8
des Friedensvertrags von Verailles. .‧)487 347 354 2 646 177 666
4 8 11“ Betriebsverwaltun Se er Bundesratsverordnung vom 23. Sepkember 1915 eichs⸗Post⸗ eine Mitglied⸗ betr. Fernhaltung 8eö vom ee e10 8; Reüsch. ändler Wilbelm Brögel⸗ mann in Annen, Steinbach Nr. 41, de H 1 i nen 8 . .41, den Handel mit Abhebungen aus der Reichshauptkasse.] 175 EVW1“ Abhebungen der Deutschen Neina⸗ IELeEILLF bahn bis zum 28. Februar 1923 waren
Deutsche Reichsbahn:
nahmeausfällen infolge der Ruhr⸗ besetzung — im wesentlichen erforderlich zur Bestreitung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts (Ver⸗ mögensrechnung, werbende Anlagen) sowie für die vorübergehende Verstärtung der Betriebsmittel der Reichsbahn in⸗
orauszahlung der Gehälter und Ruhe⸗ bebälier, Gewährung von Frachtstun⸗ ungen, Vorausbeschaffung von Stoffen
halt, dem außerordentlichen Hausha und dem Geldbedarf “ gehenden Verstärkung der Betriebs⸗ mittel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unterlagen der westlichen Reichsbahndirektionen infolge
Mithin Abheb⸗ ichs⸗ hauptenfe bhe üngen aus der Reichs
Summe der Auszahlu Stand der schwebenden Schuld
Zuwachs. 658 386 367 Skand am 28. Febr. 1923 3 588 246 124
a) mit dreimonatiger Lautzeit (bei der Reichsbank diskontiert)
vXX“ . 70 330 097 995 375 267
wangsanleilehe „ 297 354 9 270 034
webende Schuld.. Fundierte Schuld.. “ e10 5g
Summe der Einzahlungen .729 014 216 4 320 956 260
uszahlungen.
verwaltung unter Gegen⸗
uld. schwebende Schud 20 529 135 125 270 88
fundierte Schuld.... 69 175 2 473 707 537 127 754 3 367 965 720
d Telegraphenverwaltung: Ablieferung: u ‚16 332 880 ²) 93 290 729
von den erheblichen Ein⸗
hrlicher oder monatlicher
eerlegung der Gesamt⸗ dem ordentlichen Haus⸗
Ruhrgebiets fehlen.
..191 886 538 ngen 729 014 292
2 929 859 757
3 580 690 694
¹) In Auswirkung der weiteren Geldentwertung sind die Ausgaben
ziffernmäͤßig sehr bedeutend angewachsen. Die Deutsche Reichsbahn
hat aus den oben
angegebenen Gründen, namentlich wegen der erheb⸗
lichen Einnahmeausfälle infolge der Besetzung des Ruhrgebiets und anderer Gebiete, die Reichskasse wieehne Be hais Mup dn Anspruch nehmen müssen; ferner fallen ins Gewicht die durch die bezeichnete Besetzung verursachten außerordentlichen Ausgaben, die Aufwendungen in Eifüllung des Friedensvertrags sowie in Nachwirkung der letzten Besoldungserhöhung die Besoldungsvorschüsse für die Länder und Ge⸗
meinden. Das S
teuern⸗ usw. Aufkommen ist hinter diesem außer⸗
ordentlich hohen Bedarf wesentlich zurückgebli ndiesem auber,⸗ Wi geblieben, weil einerseits die volle Wirkung der Geldentwertung auf dieses Aufkommen erst später füdie Eschemnene see en 858 G mit erheblichen 882 ge der Maßnahmen der Franzose ier in den be⸗
setzten Gebieten gerechnet werden mah. “
¹) Diese Anga der Reichshauptkasse ergebnis der Reichs darin auch sehr bed
1
Die Polizeiverwaltung. Graebe
ben lassen. da sie lediglich die Geldbewegung bei e darstellen, einen Schluß auf das Wirtschafts⸗ „Post⸗ und Telegraphenverwaltung nicht in, weil eeutende fremde Einnahmen e. A. sind.
—.—
2 Reichsverkehrsminister hat unter dem 22. Februar g eine Tenverung, der Eisenbahnverkehrsordnung 898 e mmen, die im Reichsgesetzblatt II Nr. 10 am 1. März ℳ₰½ nerzffentlicht ist. Hiernach erhält § 11 (3) hinter dem Wort 2 rmnigt“ folgenden Zwischensa⸗ „An Fleckfieber erkrankte beche eer Krankheit verdächtige Personen müssen zuverlässig
laust sein“. Für Emrengufe sind die Ausfuhrrichtpreise, für Spreng⸗
ür Erdfarben nach Finnland die Ausfuhrmindest⸗ nfen wnfü Näheres durch die Außenhandelstelle Chemie
in W. 10.
” 4
6 Parlamentarische Nachrichten.
Her Haus haltsae Reichstags setzte vor⸗ veiern die Se. “ 8 8 9* 8 I 9 i 8 8 gen- ür Ernährung Lan krs rt. 8 ete (D. b9. gwens sich laut Bericht des Nach⸗ bte bürs des Vereins 8 ut e eitung perkeher “ daß 8 urze Zeit vor Preiserhöhungen künstliche Düngemitte vesen Feüre.S zurückgehalten würden und erst mit eingetretener der zerhöhung wieder ans Tageslicht kämen. Der Verteuerung der gücsofdüngemittel könne nur 1u etreten werden durch eine bänderung des Kohlenschlüssels. Die Zusammenstellung, die der Feichsernährungsminister gab und die beweisen sollte, daß die reisbildung für künstliche Düngemittel im Vergleich zu dem Priis für freies Getreide sich entgegen dem Friedensjahr in gormalen ahnen bewege, würde zu falschen Schlüssen führen. Kur ein kleiner Bruchteil unserer Landwirte und nur die auf be⸗ vorzugten 8. in Fr Lage w ewe⸗ 1es 82 ver⸗ währen er größte Teil der Landwirte Getreide zum Ehesgana nicht zur Verfügung hätte. Unhaltbar sei auch die vom Keichsverkehrsministerium betriebene Tarifpolitik. Die Frachten für Industrieprodukte hätten eine geringere Erhöhung nichren als die Frachten für landwirtschaftliche Produkte. Wie wenig Verständnis dafür der Reichsverkehrsminister zeige, ergebe ich daraus, daß für die minderwertigen Fabrikkartoffeln höhere barn verlangt würden als für die Speisekartoffeln. Vor kurzem fand das Reichsverkehrsministerium noch auf dem Standpunkt, daß Pflanzkartoffeln, weil nicht für die Volksernährung nötig, eine Ermäßigung des sfrachegre ses nicht gebrauchten. Der Reichs⸗ trnchrungsminister müsse dafür sorgen, daß ein größeres Verstano⸗ nis für landwirtschaftliche Fragen in das Reichsverkehrsministe⸗ num einziehe. Zum Schluß stellte der Abg. Hemeter noch die Frage an den Reichsernährungsminister, was seitens des Reichsernäh⸗ ungsministeriums in Versolg einer im vorigen Jahre gefaßten Entschlteßung für die Förderung des Gemüsebaues unternommen worden sei. — Abg. Dr. Semmler (D. Nat.) fand, daß die drei fragen des Kredits, der Aufhebung der jetzigen öö scast und der Düngerfrage eng zusammengehören. Besonders der landwirtschaftliche Zuckerrübenbau, der jetzt die ganze Zucker⸗ bewirtschaftung finanzieren müsse, bedürfe ebenso wie die ver⸗ arbeitenden Rohzuckerfabriken so gewaltiger Summen, daß Abhilfe geschaffen werden müsse. Ferner sei es unmöglich, daß bei den utigen Düngerpreisen eine intensive Wirtschaft geführt werden 189 namenklich müsse der Hachkfruchtbau unrentabel vwerden. Redner erwartete von der Regierung Aufklärung über das Zustandekommen des hentigen Sitickstoffpreises, desonders darüber, ob der Preis des inländischen Stickstoffs nicht unter den Preis des ausländischen Stickstoffs in Salpeter sinken drfe. Schließlich forderte Redner eine vollständige Einigkeit in allen diesen Fragen, da die Ernährung Deutschlands in der Zu⸗ kunft von der Möglichkeit der Produktionserhöhung unserer Land⸗ wirtschaft abhänge. Der Ausschuß stehe vor der wichtigsten Ent⸗ schidung. — Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) war durch die gestrige Erklärung des Reichsernährungsministers nicht befriedigt und verlangte eine klare Stellungnahme des Ministers zum Er⸗ nährungsprogramm des nächsten Erntejahres. — Abg. Dr. Heim (Baper. Vp.) verbreitete sich über die Ursachen der für die Land⸗ wirtscheft verhängnisvollen Stockung des Düngerabsatzes. — Abg. Dr. Böhme (Dem.) begründete einen Antrag, den Landwirten Stickstof im Wertverhältnis zum Getreide, wie es im Frieden bestand, zur Verfügung zu stellen. Der Dünger soll von den bisherigen Lieferanten geliefert werden. Die Spannung zwischen den Preisen ist von dem Reich zu übernehmen. Dadurch würde des Keich Getreide bekommen, der Boden aber würde intensiver bearbeitet werden, da jeder Landwirt eine so vorteilhafte Offerte unnehmen würde. Jeder Zwang sei dabei vermieden. — Abg. Dr. Moses (Soz.) sprach über die Ernährungsverhältnisse im Detschen Reich, die er als sehr trübe bezeichnete. — Abg. Döbrich (D. Vp.) führte aus, daß die allgemeine Ernährungs⸗ lage nur durch die Inlandsproduktionssteigerung gebessert werden bnne. Der Vorwurf gegen die Landwirtschaft, daß sie keine Opfer in bringen bereit sei, sei ungerechtfertigt, ebenso sei es falsch, zu behaupten, daß die Notenpresse in Bewegung gesetzt würde, um der Landwirtschaft Milliarden zuzuführen. Die bewilligten Um⸗ lagepreise seien unter den Produktionskosten, das sei amtlich be⸗ stitigt. Die Landwirtschaft habe bisher Opfer gebracht und sei bereit, sie weiter zu bringen. Dafür sprächen auch die einge⸗ brachten Anträge. Die Landwirtschaft betrachte die Frage der
(Getreidewirtschaft nur vom produktionsfördernden Standpunkt aus,
aus diesem Grunde könnte die Deutsche Volkspartei dem Antrage des zwangsweisen Stickstoffaustausches gegen Getreide nicht züstimmen. Soviel Stickstoff, um dann auch noch die übrigen Produktionszweige genügend mit Stickstoff zu ver⸗ sorgen, sei nicht vorhanden. Mißernten im Getreidebau be⸗ dingen durch Nichterhalten von Stickstoff weitere Miß⸗ eenten. Einen großen Ausgleich und eine allgemeine Produktionssteigerung bringe nur die freie Wirtschaft. — Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther bestätigte die Ausführungen des Abg. Dr. Moses (Soz.), daß die Ernährungsbasis unseres Volkes im Versteic zuu den Zeiten vor dem Kriege sehr stark herabgesetzt sei. Das liege aber nicht nur an man⸗ Pnder Produktion, sondern auch an mangelndem Einkommen. Im Dautschen Reiche würden insgesamt 9 Millionen Menschen unterstützt, von denen 6 Millionen ohne nennenswerte Nebeneinahmen seien. Die Not zeige sich nicht so sehr in der werktätigen Bevölkerung als in den Kreisen der Rentner, dazu kämen die Kinderreichen. So käme man Uh dem traurigen Ergebnis, daß beisgieegeis selbst die herabgesetzten Nilchmen en von der Bevölkerung der Großstädte wegen des Preises sicht vollständig aufgenommen werden können. Deshalb seien von 2 Reichsregierung Verbilligungsmaßnahmen für Milch, die kinder⸗ keichen; amilien zukommen sollen, in Angriff genommen. Ebenso sei die Rei bsregierung dauernd bestrebt, höhere Einfuhren von Fett an⸗ sucegen. Bekannt sei ge welch' außerordentlich hohe Summen aus seichsmitteln für die Verbilligung des der unbemittelten Bevölkerung fugute kommenden Markenbrotes gezahlt würden. Der Minister be⸗ brach dann die Ernährungslage im besetzten Gebiet. Dort seien noch vüchliche Vorräte an Mehl und Getreide vorhanden, die auf lange nochen ausreichen Die von der ö getroffenen Vor⸗ unb vngen für die Versorgung der besetzten Gebiele mit Fett, Speck UaSchmalz bewähren sich im allgemeinen sehr Fütf desgleichen die
stänardische Milcheinfuhr und die Einfuhr von Milchpulver. Not⸗ 68 , die immer wieder durch Gewaltgriffe der Franzosen und Belgier shchüen werden stets nach Möglichkeit sofort behoben. Außerhalb der in d en Gebiete habe die Reichsregierung das nötige Brotgetreide bis ernten Sommer herein fest in der Hand. Außerdem sei die Kartoffel⸗
eine unzweifelhaft gute und ausgiebige gewesen.
pbg Pe der kachmittagssitzung des Hausha sausschusses beantragte rung üller⸗Franken (Soz.), daß das Ministerium für Ernäh⸗ asc und Lardwirkschaft zum 1. April 1923 ausgelöst, werden soll und rium 5 Aufgaben dieses Ministeriums vom Reichswirtschaftsministe⸗ übernommen werden sollen. Der Antrag wurde zur weiteren Be⸗
rat 22 rTr. 72 222 ung der Sparfommissicn ükerwies
Abg. Schiele (D Nat.) legte eine
Entschließung vor, die be⸗
tonte, daß die — Kosten der Lebenshaltung für einen
stoben Teil des deutschen
zielen, der Bevölkerung mit niedrigem unentb
olkes zu unerträglichen Verhältnissen ge⸗
ührt habe. Es sollen Maßnahmen getroff 8 — inkommen den Bezug des
ehrlichen Nahrungsmittels, des Brotes, zu verbilligtem 8
een werden, die darauf ab⸗
reise
u ermöglichen. Die Kosten dieser Maßnahmen sollen allen leistungs⸗ ähigen Bevölkerungsschichten auferlegt werden. Ferner beantragte
edner, daß zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Brotgetreide im Ernährungsjahr 1923/24 im Benehmen mit den land⸗ wirtschaftlichen Organisationen und den Genossenschaftsverbänden so⸗ wie mit dem Getreidehandel eine Brotgetreidereserve ge⸗
schaffen werden
oll. In diesem Sinne beschloß auch der Ausschuß.
Pennemann (Gentr.) hielt die Sicherung des Bedarfs an Brotgetreide durch eine gebundene Wirtschaft für nicht mehr möglich. Von einer weiteren Getreideumlage müsse daher abgesehen werden. Die rechtzeitige Sicherstellung einer für die Ernährung der Bevölke⸗
rung ausreichenden Brotgetreibemenge unt wirtschaftlichen Organisationen, der 18 legitimen Handels sei Eine für Minderbemittelte soll aus 2
werden. Das “ der Neneenag . ter Beschleunigung vorge egt werden. Eine chließung m urde angenommen. Abg. Dr. Heim
1923/24 soll mit möglichster dementsprechende Ern
er Mitwirkung der land⸗
erbrauchervertretungen und des
Verbilligung des Brotes
itteln der Allgemeinheit bewirkt
für das Jahr
(B. Vp.) ersuchte die Reichsregierung, den Preis für das letzte Sechstel des Umlagegetreides sofort bekanntzugeben und so hoch menseben. daß
die Herstellungskosten, ein angemessener Gewinn und die F Kosten für die begonnene Frühjahrsbestellung dadurch gede
Der Außschuß beschloß demgemäß.
tiegenen werden.
Angenommen wurde auch eine Entschließung des Abg. v. Gué⸗ rard (3.), wonach die Reichsregierung für eine ausreichende Ver⸗ sorgung des besetzten Gebiets mit Sämereien, insbesondere Saat⸗ etreide und Saatkartoffeln, Sorge tragen soll. — Alsdann beantragte . Pennemann (8.) im Interesse einer ausreichenden Ver⸗
sorgung der Landwirtschaft mit Dünge⸗
und Futtermitteln sowie
einer ausreichenden und verbilligten Belieferung der Bevölkerung mit Gemüse und Lebensmitteln die Eisenbahnfrachtsätze entsprechend zu
ermäßigen.
Diese Entschließung wurde angenommen. Ferner wurde folgende Entschließung des Abg. Krätzig (Soz.)
angenommen:
„Die enorme Erhöhung des Zuckerpreises auf das Doppelte des bisherigen Betrages in einer Zeit, wo die Besserung des Mark⸗ wertes ständig zunimmt, ist völlig unberechtigt. Sie nimmt den breiten Massen der arbeitenden und notleidenden Bevölkerung in immer größerem Umfange die Möglichkeit, sich dieses unentbehrliche Nahrungsmittel zu beschaffen, und sie verstößt gogen die von der Regierung selbst vertretene Auffassung, daß bei steigendem Mark⸗ werf nicht eine vere ergehnag. sondern ein Preisabbau eintreten
3
muß. Der Rei⸗ suchen
eichstag beschließt daher, die Reichsregierung zu er⸗ der Preiserhöhung für Zucker die Zustimmung zu versagen,
oder, falls sie schon gegeben sein sollte, in neue Verhandlungen ein⸗ zutreten, um die zurückzuziehen.“ .
Angenommen wurde auch folgende Schiele (D. Nat):
Entschließung des Abg.
„Durch die rordnung vom 3. Oktober 1922 über die Zucker⸗
bewirtschaftung ist die Kreditlast für die
Abwicklung des Verkehrs
mit Zucker während des ganzen Zuckerwirtschaftsjahres vor allem
auf die Schultern der Rüben erzeugenden Landwirtschaft gelegt
worden. Die Landwirtschaft ist unter den gegenwärtigen Umständen
nicht in der Lage, den hierdurch bedingten Ausfall an Zahlungs⸗
mitteln zu und gleichzeitig die Erzeugung von Zuckerrüben er
in dem für die bewerbstelligen. Der
sorgung der Bevölkerung notwendigem Maße zu nbau von Zuckerrüben in der bevorstehenden
Erzeugungsperiode ist daher ernstlich gefährdet. Die Reichs⸗ — wolle eine nach Benehmen mit den Vertretern der Rüben⸗
uckerraf
inerien, der Rohzuckerfabriken und der Rüben bauenden
kandwirte festzusetzende Summe im Wege des Kredites zur Ver⸗ fügung stellen, damit den Rüben bauenden Landwirten ihr Gut⸗ haben für die aus der Ernte 1922 gelieferten Rüben beschleunigt
ausgezahlt werden kann.“
Außerdem wurde nachstehende Entschließung des Abg. Schiele
(D. Nat.) angenommen:
„Die ungeheure Preissteigerung für landwirtschaftliche Be⸗
triebsmittel hat innerhalb der Landwirts gerufen, die noch im Wachsen begriffen
Gaßf eine Kreditnot hervor⸗
ist und aller Voegäncsicht
nach im Frühjahr 1923 den Höhepunkt erreichen wird. Die sach⸗ gemäße Bewerkstelligung der Frühjahrsbestellung und insbesondere
auch der Anbau der für die Ernährung wichtigen sn turp sanhen ist gefährdet, wenn nicht mit größter Beschleunigung den hier
ür
geeigneten Organisationen der⸗ Landwirtschaft, insbesondere den
enossenschaften, Kredite zur Beschaffung der erforderlichen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, so ist ein starker Rückgang der Ernteerträge 1923/24 mit Sicherheit
treffen, um der Landwirt⸗
aft die erforderlichen Kredite in einer den landwirtschaftlichen dürfnissen entsprechenden Form und zu erträglichem Zinssatz zu⸗
sheeseen, Es sind Maßnahmen zu
kommen zu lassen.“
Abg. Dr. Böhme (Dem.) lenkte die Aufmerksamkeit der Landes⸗ regierungen darauf, daß nach Mitteilungen der Organisation Existenz uchender deutscher Landwirte e Güter in der Hand von
ersönlichkeiten sind, die der
andwirtschaft völlig fernstehen und
deren Wirtschaften in vielen Fällen außerordentlich stark vernachlässigt
werden. Das Ministerium wolle die
Einzelstaaten veranlassen,
egebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine derartig 1nse Schädigung der Produktion hindern. Eine Entschließung in “ Sinne wurde vom Ausschuß angenommen.
erner wurde folgende Entschließung des angenommen:
Abg. Schiele (D. Nat.)
„Die Zahlungen für das Umlagegetreide werden von zahlreichen Kommunalverbänden auch heute noch außerordentlich verspätet ge⸗ leistet, so daß große Rückstände hierin bestehen. Die Reichs⸗ regierung wolle nunmehr strengste Maßnahmen treffen, daß die
rückständigen Auszahlungen sofort und um Zug geleistet werden.“ Schließlich wurde einem Antrage des
für neue Lieferungen Zug
Abg. Bahr (Dem.) zu⸗
folge beschlossen, daß den uzständigen Ressorts aufgegeben werden solle, hinsichtlich der Fracht die Fabrikkartoffeln den Speisekartoffeln gleich⸗
Ee. — Abg. Thomsen (D. dat⸗
widersprach dem Antrage
r Sozialdemokratie, der das Reichsministerium für Ernährung und
Landwirtschaft auflösen und dessen Aufgaben dem Wirtschafts⸗
ministerium übertragen will. Er hielt es vielmehr für notwendig, dem Ministerium alle diejen igen Aufgaben der Reichsverwaltung zuzu⸗
führen, die rein landwirtschaftlicher Art
sind und zurzeit noch in
anderen Ressorts bearbeitet werden. Er bemängelte insbesondere, daß die Bearbeitung der Angelegenheiten des ländlichen Besitzwechselrechts noch vom Arbeitsministerium verwaltet wird, obgleich die Land⸗ wirtschaft an dieser Frage ein überaus großes Interesse hat. Ferner befürwortete er die vorher gegebene Anregung einer stärkeren Förde⸗ rung der Moor⸗ und Oedlandskultivierung. Im Anschluß an eine vor einigen Monaten von deutschnationalen Abgeordneten eingebrachte
E“ über die sächsische Verordnung über Höchstpreise für ilch⸗ und Molkereiprodukte ersuchte er um eine Stellungnahme
Reichsregierung.
er
Bei der Spezialberatung des Etats wurde ein Antrag des Abg. Dr. Moses (Soz.) wonach die Beihilfe für For⸗
schungen auf dem Gebiet
er Ernährung von einer Mihjon auf drei
illionen Mark erhöht wird. Dieser Betrag soll dann noch der Geldentwertung seit Aufstellung des Haushaltsplans entsprechend auf⸗ gefüllt werden. — Abg. Schiele (D. Nat.) führte aus, daß die Stellung des Ministers zur künftigen Wirtschaftsform leider noch immer unklar sei. Es genüge nict. daß man seit Jahren davon
spreche, daß das Ziel die freie
irtschaft sei. Die produktions⸗
hemmende Wirkung des jetzigen Systems gebe der Minister selbst u. Wir seien in der Ernte von 230 Kilogramm Brotgetreide des aahres 1913 auf 107 Kilogramm zurückgegangen. Weiterer Rückgang,
der bei Fortbestehen der Zwangswirtscha
mit Sicherheit zu erwarten
wäre, könne nicht ertragen werden. Das große Ernährungsdefizit des Reichs, an dem wir in sozialer, finanzieller und wirtschaftlicher Hin⸗ sicht schwer kranken, könne nur durch Steigerung der Erzeugung im eigenen Lande gemindert werden. — Abg. Hemeter . Nat.) füürte bei dem Kapitel „Biologische Reichsanstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft“ Klage darüber, daß Lendwirte in derselben so gut wie garkeine Verwendung finden. Die Beamtenschaft werde in erst Linie gestellt von dem Apotheker⸗ und Chemikerberuf. Redner weist den Minister darauf hin, daß auch innerhalb der akademisch gebildeten Landwirte sich immer mehr und mehr Wissenschaftler spegalisieren es müßte auf diesen jungen Nachwuchs deprimierend wirken, wenn diesen an der Reichsanstalt für Landwirtschaft als Landwirten keine Möglichkeit der Betätigung Fegeben werde. Er bat den Minister, dahin zu wirken, daß auf die Reichsonstalt ein entsprechender Einfluß ausgeübt und daß auch den akademisch gebildeten Landwirten dort die Möglichkeit gegeben werde, sich in die Spezialgebiete ein- zuarbeiten. Die Klage über die geringe Fühlung der Reichsanstalt mit der praktischen Landwirtschaft sei in erster Linie darauf zurück⸗ zuführen, daß Landwirte, die die Verbindung zwischen Ferfer schast und Praxis herstellen könnten, fehlen. — Direktor der Biologischen Reichsanstalt, Geheimrat Appelt, begründete die Tatsache, daß bisher zu wenig Landwirte in der Reichsanstalt beschäftigt seien damit, baß unter den akademisch gebildeten Landwirten zu wenig biologisch vorgebildete Kräfte zur Verfügung standen. Er würde aber dem Wuns gern nachkommen und in Zukunft mehr als bisher Land⸗ wirte als Mitarbeiter heranziehen. — Bei der Position, die den Zu⸗ schuß des Reiches zur Durführung des ausländischen Hilfswerks be⸗ andelt, führte die Abg. Wurm (Soz.) aus, daß die steigende Not in Deutschland der ausländischen Liebestätigkeit einen neuen Ansporn egeben habe. Insbesondere in Amerika, aber auch in anderen Ländern 98 ständig Sammlungen von Spenden zur Verteilung an die not⸗ leidende deutsche grwsreene; statt So weit diese Spenden Sach⸗ spenden seien, u““ die Kosten ihrer Empfangnahme, Lagerung, Versicherung, Spedition, Verteilung usw. den früher den auslãn⸗ dischen Hilszorgani ationen gegebenen Zusicherungen Femi weiter von der deutschen Feag tragen werden. Nach Angabe der Regierung tragen von den Gesamtunkosten des Fanse. ees und der Versendung der Auslandsliebesgaben die beteiligten Länder und die EE“ sowie sonstige Empfänger zusammen zwei Drittel, o daß das Reich endgültig nur mit einem Drittel belastet bleibt. ußerdem erscheine es notwendig, die von der Kinderhilfsmission der religiösen Gesellschaft der Freunde (Quäker) von Amerika begonnenen und gegenwärtig von dem Central Kommittee for the Relief of Distress in Germany Austria in “ 8b b bi en Speisungen von Kindern sowie von werbenden mn e b noch Sö Sommers 1923 fortzufährer. da g übereinstimmenden Nachrichten aus allen Teilen des .“ 2 Gesundheitszustand der Kinder bfolg. der hohen Preise für Lebens⸗ mittel, insbesondere aber für Milch, denen die Kaufkraft immer weiterer Kreise der Bevölkerung nicht mehr gewachsen sei, sich 8 verschlechtert habe, daß teilweise wieder Zustände herrschen, wie 8 in den letzten Kriegsjahren beobachtet worden seien. S e⸗ antragte Erhöhung der Position auf drei Milliarden 21 Millionen
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W’
Antrag wurde vom Ausschuß angenommen. “ ue Debatte wurde der gesamte Haushaltsplan des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ver⸗
abschiedet und der Ausschuß vertagte sich.
1 Dem Reichstag sind der Enhvurf eines Sa gitg. e.
etzes zur weiteren Entlastung der Gerichte u Pnn: eines Gesetzes zur “ des Reichsve dhene ve 2 Altrentner⸗, Kriegspersonenschäden⸗ und Offizierpensionsgesetzes n.
gegangen.
H 1a S des reußischen andtages
alede vSeebem die Sorberatung es Gestütshaushalt 1 8. Der Abgeordnete Wachhorst de Wente (Dem.) hob die Erfolge der oldenburgischen und der üftses Cu““ sich in für di ivate 1 Geno 3 Abge⸗ 1““ Hepgstchelhng dee. rebe (Zentr.) vertraten den
dneten Stendel (D. 1 1 etgegenossebien Standpunkt und waren der Ansicht, daß es den
ib Genossenschaften in heutiger Zeit nicht möglich sei, die vielen e⸗ 1 Ffürgers die Bluthengste privatim unterzubringen. ür die Leutschnationalen sprachen die Abgeordneten von Plehwe und Meyer⸗Bielefeld. Ersterer nahm sich insbesondere der hees hältnisse im Gestüt Trakehnen an. Letzterer kritisierte scharf 8 aulichen Verhältnisse auf dem neu eingerichteten Gestüt Altefe 8 Hierbei wurde er unterstützt durch den Abgeordneten Wachhors de Wente. Auf Anregung des Landwirtschaftsministers wird 815 scheinlich die Gestütskommission demnächst eine Reise nach Altefe unternehmen, um sich persönlich von den Verhältnissen zu Von allen Rednem wurden die züchterischen Erfolge in A. Pe⸗ 8 hervorgehoben sowie die Verdienste des Leiters, des Oberlandstalb⸗ meisters Grafen Sponek. Eine längere Aussprache entwickelte sis 8 über das neue Osnabrücker Gestüt, das nach dem Etatsansatz 44 Mil⸗ lionen Mark erfordert. Nach den Erklärungen des Vertreters des Finanzministeriums würde sich diese Summe bei “ Valutaverhältnissen auf 600 Millionen erhöhen. Ein Vertreter — Staatsregierung wies auf die große finanzielle Belastung hin. Ca wurde beschlossen, diese Position an die Finanzkommission zur rüfung zu verweisen. Angenommen wurde der Anktrag Wachhor 5 Wente, das Staatsmimisterium zu ersuchen, 1.öS der baulichen Mängel, die zurzeit einer rationellen. irtschaftun 8 Gestüts Altefeld entgegenstehen, einen einmaligen größeren edit baldmöglichst beim Reich anzufordern. 8
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em Preußischen Landtag ist der Entwurf eines Gede 9 “ des Preußischen Ge⸗ richtskostengesetzes vom 28. Oktober 1922, der Gebühren⸗ ordnung für Notare vom 28. Oktober Landesgebührenordnung für Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher vom 28. Oktober 1922 nebst Begründung zugegangen. 8
n
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. 3 (Nach Nr. 10 der „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts
vom 7. März 1923.)
Gelbfieber. om 17. bis 23. Dezember v. J. 1 Erkrankung in
Pocken. 2 weiz. Vom 11. bis 17. Februar 82 Erkrankungen, ung zwar Stadt Zürich 5 und 5 den Kantonen Bern 70 davon in der Stadt Bern 24 —, Solothurn und Aargau je 3 und Thurgau 1; vom 4. bis 10. Februar 61 Gefranahsgen und zwar in der Stadt Zürich 5 und in den Kantonen Bern 47— davon in der Stadt Bern 9 —, Thurgau 5 und Ssgee 4, Tschechoslowakei. Vom 16. bis 31. Januar 1 Erkran⸗ kung in Mähren. v und Wales. Vom 4. bis 24. Februar 114 Er⸗ krankungen. 8 bn Rußland. Vom 21. Januar bis 3. Februar 11 Erkrankungen
i t rad. 72 Vom 1. bis 6. Januar 15 Erkrankungen und ein
gestcgh Fleckfieber.
Deutsches Reich. Nachträglich wurde 1 Erkrankung einen polnischen 988 in Oberjohnsdorf (Kr. Münsterberg. Reg.
Bez. Breslau) für die Woche vom 18. bis 21. Februar mitgeteilt.