1923 / 62 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Gesamtbetrag von 60 Millionen Mark, und zwar Stücke uut 5000, 10 000, 20 000, 50 000 und 100 000 in den Ver⸗ eehr bringt. München, den 12. März 1923. Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.

8*

Bekanntmachung.

Der Händlerin Anna Marie Elsa Mauersberger, geb. in Chemnitz. Burgstraße 11 II, wird auf Grund der verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel, hiermit der Handel mit Lebensmitteln und jede Beteiligung daran wegen Un⸗ uverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Keichsgebiet untersagt. , Chemnitz, den 12. März 1923. Der Rat der Stadt Chemnitz. Preisamt. 1 Dr. Hüppner, Bürgermeister. Bekanntmachung. In Sachen gegen Rosenbaum und Genossen wird hiermit der folgende Beschluß veröffentlicht: In der Strafsache gegen den Verleger Ernst Wilhelm Hirt, geboren am 26. Juni 1860 in Hermsdorf, wohnhaft Hamburg, Andreasstr. 33, und Gut Hahle bei Stade. Geschäftsanschrift: Hamburg, Alterwall 76/78 (Strafsache Hegen Rosenbaum und Gen.), hat das Wuchergericht Hamburg am 4. Februar 1923 beschlossen, den Handelsuntersagungs⸗ beschluß des gleichen Gerichts vom 7. Februar 1923 (veröffentlicht in dieser Zeitung in den Nummern 36 u. 41 vom 12./17. Februar 1923) dahin abzuändern, daß dem oben Genannten bis auf weiteres lediglich die Veräußerung der Erzeugnisse seines Gutes ö bei Stade gestattet wird unter Aufrechter⸗ altung des Handelsuntersagungsbeschlusses vom 7. Februar 1923 im übrigen. Hamburg, den 10. März 1923. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht.

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8. Preußen. 8 sn

Der Vestischen Kleinbahnen G. m. b. H. in Herten (Westfalen) wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau der Straßenbahnstrecke von Meckinghoven über Waltrop nach Brambauer erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grund⸗ stücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken sindet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben. rlin, den 8. März 1923.

Das Preußische Staatsministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Schulze.

Ministeriun

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des

§ 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Bethge in Köslin zum zweiten Mitglied des Bezirksausschusses in Köslin ernannt.

Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger BG“ vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)

abe ich dem Händler Otto Hartkopf in Berlin, Kott⸗ buserdamm 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 7. März 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachnng. 8

Dem Inhaber der Schankwirtschaft Gabitzstraße Nr. 5, Karl

Mai, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗

tember 1915 die Abgabe von Speisen und Getränken

ljeder Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt und die

Schließung des Schankbetriebes angeordnet worden. Breslau, den 12. März 1923.

Der Polizeipräsident.

; Dr. Simon.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich ungarische Gesandte Dr. von Emich ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Für Brom, Brompräparate, Zinkweiß und Mineralwasser

nderten sich die Ausfuhrmindestpreise. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

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Deutscher Reichstag.

318. Sitzung vom 13. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

Zur Novelle zum Reichsversorgungsgesetz, [trentnergesetz, 1“ gesetz und Offizierspensionsgesetz bemerkt in der ersten Beratung der Abg. Berth el6 (Komm.), daß die Vorschläge des Entwurfs den berechtigten Ansprüchen der Kriegsopfer und Altrentner keineswegs genügend entgegenkommen; die darin vorgesehenen dentenerhöhungen blieben weit hinter den Steigerungen der ebenshaltungskosten zurück. Außerdem wurde der Kreis der Rentenberechtigten ganz empfindlich beschränkt. In den Sieger⸗ staaten und andere seits in dem völlig verelendeten Oesterreich seien die Sätze ir eit höher. Bei den Offizieren gehe man um so verschwenderischer mit dem Gelde der Steuerzahler um; 36 000 Fanlenzer bezoügen noch einmal soviel als die Gesamtheit der Kriegsbeschädigten, die durch jahrelangen Aufenthalt in den Schützengräben ihre Kraft und ihre gesunden Glieder eingebüßt hätten. Die Vorlage solle mit den dazu bereits eingebrachten An⸗ trägen dem 19. Ausschuß überwiesen werden.

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen R der Herren Minister, die im Wortlaute en. ind. 8

Abg. Thiel (Dem.) gibt zugleich namens des Zentrums, der Bayerischen Volkspartei und der Demokraten die Erklärung ab, daß man auf eine Diskussion der Einzelheiten im gegenwärtigen Stadium um so mehr verzichte, als alles daran gesetzt werden müsse, die Vorlage so schleunigst wie möglich im Interesse der Kriegsbeschädigten zu verabschieden.

Abg. Meier⸗Zwickau (Soz.) äußert sich in gleichem Sinne.

Die Vorlage geht mit den kommunistischen Anträgen an den 19. Ausschuß.

Der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Entlastung der Gerichte wird dem Rechtsausschuß, die Ergänzung der Reichsgewerbeordnung über Anerken⸗ nung der Gesellenprüfungszeugnisse von Reichs⸗ und Landeszentralbehörden dem 5. Ausschuß überwiesen.

Zum Gesetzentmwurf über Gebühren für Arbeitsbücher bemängelt in der ersten Lesung der

Abg. Malzahn (Komm.), daß nach der Vorlage ein Lehr⸗ ling oder jugendlicher Arbeiter ein verlorenes Arbeitsbuch mit dem doppelten Gebührensatz bezahlen soll.

In der zweiten Beratung wird ein Antrag der Kommu⸗ nisten, in diesem Falle das neue Arbeitsbuch kostenlos aus⸗ zufertigen, von den Sozialdemokraten und einigen Zentrums⸗ mitgliedern unterstützt. Es muß ausgezählt werden; die Zäh⸗ lung ergibt die Ablehnung mit 138 gegen 104 Stimmen. Die Vorlage wird unverändert angenommen.

Von der Deutschen Volkspartei ist beantragt, in einem besonderen Gesetzentwurf die Zuckerungsfrist ür die Weine des Jahrgangs 1922 bis zum

Juni 1923 zu Astrscken, Auf Antrag von Gudrard (Zentr.) wird die Frist bis 31. Juli 1923 ausgedehnt und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit dieser Aenderung ohne Aussprache angenommen.

Der Hauptausschuß hat einstimmig den Antrag Dr. Lau⸗ he r (Zentr.) wegen Bereitstellung von Mitteln zur Durch⸗ rung der Elektrizitätsversorgung imKreise Mon sch a u zur Annahme empfohlen. Das Haus beschließt demgemäß ohne Erörterung.

Nunmehr wird die zweite Beratung der zweiten No⸗ velle zum Gesetz, betreffend Erhebung einer Wohnungsbauabgabe, portgesetzt.

Abg. Schirmer (Bayer. Vp.): Die Stellung meiner Freunde u der Vorlage ist keine einheitliche, wie bei den meisten Parteien.

üuch mir wird es sehr schwer werden, einer solchen Erhöhung der Abgabe zuzustimmen, zumal der Zweck nur unvollkommen erreicht wird. Höchstens 10 000 Wohnungen würden mit dem Ertrag der Abgabe bei den heutigen Baupreisen hergestellt werden können. Die Berechnungen des Ministers haben gar nicht berücksichtigt, wieviel ein Arbeiter heute für die notwendigsten Lebensbedürfnisse wie Brot, Zucker, Fleisch usw. ausgeben muß. Ueber 50 Prozent des Arbeitseinkommens gehen für diese notwendigsten Auf⸗ wendungen drauf. Die Preise der Baustoffe müssen herabgesetzt werden, die Tarife dafür sind zu boch. Warum hat man die Holz⸗ reiss so gesteigert? Auch an die Arbeiter wende ich mich, damit ie ihrerseits zum Bau von Wohnungen beitragen. Sie sollten etwas Mehrarbeit im Interesse der Wohnungsbedürftigen nicht scheuen. (Beifall.)

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auf einige Aufragen, die während der Aussprache gestellt worden sind, zu erwidern. Der erste Redner aus dem Hause, der Herr Abgeordnete Silberschmidt, hat besonderen Wert auf die Verbilligung der Baustoffe, der Bau⸗ ausführung und des Baustoffhandels gelegt. Ich kann ihm in seinen einschlägigen Ausführungen nur aus ganzem Herzen zu⸗ stimmen und ihm wiederholt die Versicherung geben, daß die Regierung bereit ist, alles zu tun, was irgendwie in ihren Kräften steht, um diesem Ziele zuzusteuern. Wir haben bisher schon, speziell auch von seiten des Arbeitsministeriums, in dieser Richtung gearbeitet das wird Herr Kollege Silberschmidt zugeben —, und wir werden auch für die Folge in der gleichen Richtung weiter⸗ arbeiten. (Bravo! im Zentrum.) Wir werden in dieser Be⸗ ziehung auch mit dem Ausschuß in ständiger Fühlung bleiben.

Was speziell die Holzverbilligung angeht, die wiederholt hier während der Aussprache zur Rede gestanden hat, so möchte ich auf eine Erklärung verweisen, die der Vertreter des Ernährungs⸗ ministeriums gleich in dieser Frage noch abgeben wird.

Eine besonders wichtige Rolle in der Debatte hat dann auch die Frage einer anderen Finanzierung der Bauzuschüsse gespielt. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß eine besondere Heranziehung der erwerbsfähigen Jugendlichen sich vielleicht empfehlen könnte. Der Gedanke ist auch in einer Entschließung niedergelegt, die der Herr Abgeordnete Tremmel vorgeschlagen hat und von dem Herrn Abgeordneten Korthaus gleichfalls aufs wärmste befürwortet worden. Die Regierung begrüßt einen der⸗ artigen Gedanken und steht ihm grundsätzlich durchaus sympathisch gegenüber. Wir werden suchen müssen, wie dieser Gedanke in der Praxis verwirklicht werden kann. Ich freue mich, daß auch der Herr Abgeordnete Silberschmidt den Gedanken als wertvoll und beachtenswert hervorgehoben hat.

Wegen der Verbilligung der Frachten hat das Reichsarbeits⸗ ministerium sich bei dem Reichsverkehrsministerium verwandt. Wir haben allerdings einen abschlägigen Bescheid erhalten, und zwar mit Rücksicht darauf, daß bereits eine Verbilligung der Frachten für die Baustoffe für den gemeinnützigen Wohnungsbau stattgefunden hat. Das Verkehrsministerium ist der Ansicht, daß bei einer weiteren Verbilligung nicht einmal die Selbstkosten des Bahntransportes gedeckt werden würden, und es ist weiterhin auch der Meinung, daß eine weitere Verbilligung auf diesem Gebiete zu großen Mißbräuchen führen könnte. Es glaubte deshalb, diesem Antrage nicht stattgeben zu können.

Ferner wünschen die Lohn⸗ und Gehaltsempfänger zu wissen, ob die Mehraufwendungen für ihre Mieten auch bei der Lohn⸗ und Gehaltsfestsetzung ihre Berücksichtigung finden sollen. Dem⸗ gegenüber habe ich zu erklären, daß es der Regierung durchaus fern liegt, eine derartige Abgabe auf Kosten des Reallohns der Arbeiter entrichten zu lassen. Es versteht sich ganz von selbst, daß auch diese Ausgaben bei der Feststellung der Kosten der Lebensbedürfnisse eingerechnet werden müssen und daß sie dem⸗ entsprechend auch bei den Verhandlungen über Löhne und Gehälter geltend gemacht werden müssen; die Regierung wird auch bei derartigen Verhandlungen in entsprechender Weise Stellung nehmen.

Es ist verschiebentlich darüber Beschwerde geführt worden, insbesondere auch von dem Herrn Abgeordneten Korthaus, daß die Wohnungsabgabe unwirtschaftlich verwendet worden sei. Er hat gesagt, es würden jedenfalls in einzelnen Fällen drei

Viertel der Baugelder für Straßenbauten verwandt. Dem⸗

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gegenüber mochte ich darauf hinweisen, daß für die über die Verwendung der Gelder die Länder und nicht zuständig sind. Der Reichsregierung sind solche Fälle kannt. Ich kann mich wohl erinnern, daß namentlich in Zeit dieser Baukostenzuschüsse von den Gemeinden seh

einschlägige Forderungen gestellt worden sind. Aber deöse hohe Forderungen sind von allen Seiten, die den Wohnungsba hohen den Mitteln der Wohnungsbauabgabe zu fördern haben Fee- nit Entschiedenheit bekämpft worden. Ich würde dem e ülle geordneten Korthaus nur empfehlen können, wenn im 8 artige Fälle bekannt sind, sie der entsprechenden Landesbezäöcd⸗ mitzuteilen, damit sie untersucht werden können. Ich bin Fe daß dann Abhilfe geschaffen werden würde; denn solche siche liegen durchaus nicht in der Absicht des Gesetzgebbers. ind

Dann hat ferner der Herr Abgeordnete Korthaus bell daß durch die Rückzahlung der Baukostenzuschüsse Private Lage versetzt worden seien, wertvolles Geld mit minderwerti 3 abzulösen und sich dadurch aus öffentlichen Mitteln zu bexeichern Die Tatsache liegt leider vor (hört, hört! bei den Deutschnationalen⸗ und ich teile durchaus die Auffassung, die hier im Hause ¹) Geltung gebracht worden ist. Als aber die einschlägigen 8 stimmungen und Richtlinien in den Jahren 1919 und 1920 g. gestellt wurden, konnte man eine so katastrophale Entvertung unseres Geldes, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt dahe nicht voraussehen. So ist es verständlich, daß diese Dinge möglih geworden sind. Für die Zukunft ist Abhilfe geschaffen. Neus Baukostenzuschüsse können nur mit behördlicher Genehmigun zurückgezahlt werden. Dadurch ist die Behörde in der Lage 65 der Geldentwertung entsprechende höhere Summe zu verlangen Für die Vergangenheit läßt sich diese neue Bestimmung allerdings jetzt nicht mehr anwenden. Ich persönlich würde es aber durch⸗ aus begrüßen, wenn Personen, die auf dem eben bezeichneten Wege für billiges Geld in den eigentümlichen Besitz eines neuen Hauses gelangt sind, jetzt für Zwecke der Wohnungsabgabe be⸗ sonders belastet werden. Ein solcher Antrag ist ja im Ausschuß auch gestellt worden. Ich bedauere es für meinen Teil, daß er abgelehnt worden ist. Ich würde darin einen durchaus be⸗ rechtigten Ausgleich erblicken.

Dann, meine verehrten Damen und Herren, ist der Herr Abg. Leopold darauf zu sprechen gekommen, daß die rentierlichen Werte in den Neubauten zu niedrig bemessen würden. Auch das liegt wiederum daran, daß man die Geldentwertung nicht auf längere Zeiträume, wie etwa ein Jahr, im voraus berechnen kann, Wir haben aber auch diese Grenze im Jahre 1922 erheblich herauf⸗ gesetzt, wie Ihnen folgende Zahlen beweisen können.

Bei den mit Arbeitgeberzuschüssen unterstützten Wohnungs⸗ bauten für Beamte ist die Miete, für einen Quadratmeter Fläche Wohnraum angenommen, jeweils für Ortsklasse A folgende ge⸗ wesen: im Dezember 1921 30 ℳ, im Juni 1922 50 ℳ, im Oktober 100 ℳ, im Dezember 200 ℳ, und zurzeit beträgt sie 500 ℳ. Rechnen wir mit einem Kapitalisierungsfaktor von 9 vH, wie er von Anfang an für Mietwohnungen gewährt worden ist, so er⸗ geben sich folgende rentierlichen Werte, wenn ich eine Wohnungs⸗ größe von 70 Quadratmetern zugrunde lege: bei 30 23 100 bei 50 38 500, bei 100 77 000, bei 200 154 000, bei 500 385 000. Man darf aber bei alldem nicht vergessen, daß schließlich nicht die Steigerung der rentierlichen Werte allein das Ent⸗ scheidende ist, sondern die Frage, inwieweit Hypotheken zu erlangen find. Das ist für den Neubau das Entscheidende.

Wenn nun insbesondere von verschiedenen Rednern beanstandet worden ist, daß wir uns zu einseitig auf den Kleinhausbau ein⸗ stellten, so möchte ich demgegenüber darauf hinweisen, daß wir uns durchaus nicht grundsätzlich darauf beschränken. Aber es ist nun einmal Tatsache, daß für den Kleinhausbau das Privatkapital immer noch eher unter den obwaltenden Verhältnissen zu inter⸗

Kontrole das Reich nicht be⸗

der ers

essieren ist als für größere Mietshäuser. Ich darf auf die Er

fahrung hinweisen, die wir in diesem Punkte hier in Berlin ge⸗ macht haben. In Berlin sollte im vorigen Jahre versucht werden, eine Gesellschaft zu bilden, welche mit städtischer Baukostenhilfe größere Häuser herstellen sollte. Sie hat aber die notwendigen Gelder nicht aufbringen können, um zu irgendeinem Ergebnis zu kommen.

Dann hat der Herr Abg. Leopold schließlich bemängelt, daß die Baukostenbeihilfen auf öffentliche und gemeinnützige Unted⸗ nehmungen beschränkt seien. Darin irrt er; das ist nicht der Fal⸗

Er hat ferner geglaubt, es bestände ein Widerspruch zwischen den Ausführungen, die die Vertreter des Ministeriums im Aus⸗ schuß gemacht haben, und den meinigen von gestern hinsichtlich der Frage der Verwendung der Mittel aus der Wohnungsbau⸗ abgabe für Ein⸗ und Umbauten. Im Ausschuß hätten wir für die Zukunft eine Aenderung der bestehenden Bestimmungen zugesegt, während ich nur von einer Prüfung bei meinen gestrigen Aus⸗ führungen gesprochen hätte. In der Haltung des Ministeriumt liegt kein Widerspruch hinsichtlich dieser Ausführungen vor. ge dem Erlaß der erforderlichen neuen Bestimmungen sind wir abet auf die Mitwirkung des Reichsrats angewiesen, und deshalb konnte ich gestern nach der Seite nicht mehr sagen, als ich gesagt habe.

Dann hat soeben der Herr Abg. Schirmer meine Berechnungen über die Wirkungen der Abgabe für die Gehalts⸗ und Lohn⸗ empfänger beanstandet, nicht die Richtigkeit der Rechnungen, aber die Folgerungen, die ich daran geknüpft habe. Er hat meines Er⸗ achtens mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß ja auch heule der Reallohn viel niedriger steht als in Friedenszeiten. Das f durchaus richtig; aber zu meiner Rechtfertigung darf ich hinza⸗ fügen, daß auch die Prozentsätze, welche die Mieten einschließlic der Abgabe vom Einkommen heute ausmachen, noch nicht halb s hoch sind, wie die Prozentsätze in Friedenszeiten waren. Insofem halte ich meine Berechnung, auch die Folgerungen, die ich daraus gezogen habe, aufrecht.

Im übrigen freue ich mich, daß trotz vieler Bedenken und Ein⸗ wendungen doch durch alle Ausführungen im großen und cb8 die Zustimmung zur Vorlage, die Empfehlung der Annahme de Vorlage, durchgeklungen ist. (Beifall im Zentrum.) sc 1

Die Rede des preußischen Ministers für Volkswohlsg Hirtsiefer, der Ncis wird ne⸗ Cin gang des Stenogramms im Wortlaut eegeiffe ncht wel Sna Ministerialdirektor Beyerlein: Auf die Anfrage dre um geordneten Silberschmidt, ob das Reichsernährungsministe au rundsätzlich bereit sei auf eine Verbilligung des und-

iten, er⸗

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olzes für gemeinnützige Siedlungsbauten hinzuwirken 1“ den r der Reichsgesetzgebung zu 888 chon in widere ich folgendes: Der Reichsernährungsminister t

chußlitzung erklärt, daß auch nach seiner Auffassung das gemeinnützigen Wohnungsbauten soweit cls möglich ver⸗ inI müsse. Auf diesem Standpunkt steht der Minister noch. Die Länder haben ihm wiederholt erklärt, daß wegen unt erschiedenheit der Verhaltnisse sie darauf 1*2 müssen, er rage in eigener uständigkeit zu regeln, und sie haben 59 dic hen daß e schon sehr Wesentliches auf diesem Gebie b haben. Es soll versucht werden, im Wege weiterer Ver⸗ lesse gen diese Leistungen zu steigern. Gegen eine Regelung ichsgesetz bestehen praktische und verfassungsrechtliche Be⸗ dem ist der Minister bereit, in Verbindung mit dem

nken. Trotz 2 b zohnungsausschuß, mit dem Reichsrat und Vertretern der Länder diese Frage zu prüfen. 3 3 Heydemann (Komm.): Immer wieder wir es in Deutschland zweierlei Recht gibt, daß mit ccfahoee⸗ debs gemessen wird. Was uns eben von drei hohen ferbgtehen verkündet wurde, war völlig unzulänglich, war eher igohn auf die ee auf das furchtbare Wohnungs⸗ m als ein positives Wohnungsprogramm der Reichsregierung. 4end, 160 Milliarden will man wieder einmal die breite Masse öpfen, die vielfach nicht mehr das Existenzminimum hrötes. aber weder wird dem scheußlichen Wucher mit Bau⸗ a gesteuert noch ist mit jener Summe dem Wohnungsbau bestam aufzuhelfen, da kaum mehr als zehntausend Wohnungen s hergestellt werden können: ein Tropfen auf einen heißen har Hunderttausende gehen in Deutschland an dem Wohnungs⸗ enig elend zugrunde; diese Tatsache ist eine überwältigende Faizge gegen das kobiteläsische System. Wis hekämgst Re Regierung cdieses Monument von unserer Zeitenschande? Sie läßt die Bilder von Kät Seeenh. die das Wohnungselend Berlins erschütternd zum Ausdruck brachten, als zum Klassenhaß aufreizend konfiszieren! Eine ausreichende, hygienisch einwands⸗ freie Wohnung ist die Quintessenz der ganzen Sozialpolitik, die wir zu treiben haben. Davon ist keine Rede; aber Herr Leopold von den Deutschnationalen kriegt es fertig, hier zu erklären, das Fapital sei der beste, treueste Freund der Arbeiter! (Zurufe rechts.) Sie glauben immer, wenn Sie uns gegenüber Rußland zitieren, das Maul besonders weit aufreißen zu müssen. (Heiterkeit; Vize⸗ präsident Dr. Bell erklärt, er nehme an, daß sich der Ausdruck nicht auf die Mitglieder des Hauses eag. foll. Erneute woße Heiterkeit.) Mit der deutschen Arbeit wird ein ganz un⸗ erhörter Raubbau getrieben; in den Großstädten sind in unver⸗ ältmnismäßig großer Zahl Luxuswohnungen mit übergroßen zumen, Wohnungen von zehn bis fünfzehn Zimmern, erbaut worden! Jahrzehnte hindurch ist der Tribut des Proletariats an das Wohnüungskapital ungeheuerlich drückend gewesen; in Königsberg nahm es von den kleinen und mittleren Einkommen ein Viertel, ja ein Drittel, und selbst noch mehr weg, von den Ein⸗ ommen über 12 000 Mark aber nur 7 bis 5 vH! Höhere Mieten sind höhere Löhne, höhere Preise, höhere Baukosten, kurz, die Schraube ohne Ende. Die Wohnungsnot soll nach Herrn r Folge der Inflation sein. Baut man denn mit Papiermark oder nicht vielmehr mit Holz, segeln, Fernentn den nellen vor, legen wir die chinesische Mauer nieder, die uns e. trennt! Material und Agsche e sind genügend vor⸗ uden. Ist es nicht unglaublich, daß die Sozialdemokratie einem p volksfeindlichen Gesetz zustimmt? Sieht sie nicht, wie die Bau⸗ voffindustrie sich wucherisch am Elend des Volkes bereichert? 1 steht im Zeichen des Profits, des Wuchers. Aber sechs Millionen sind wohnungslos. Die Sachwerte müssen erfaßt werden, wenn man dem Wohnungsbauwesen wirklich aufhelfen will, die Sozialisierung der Baustoffindustrie, der Forsten und des Grund und Bodens allein kann uns vorwärts bringen. Was Herr Silberschmmidt von der Regierung zu hören bekommen hat, sind leere Redensarten, berechnet auf die Täuschung der Massen, gegen die der neueste Raubzug sich richtet. Die Wohnungsfrage ist gerade die Kulturfrage, aber auch die Parteifrage; sie kann von einer Regierung, die nichts ist als eine Verräterin der Arbeiter⸗ interessen, nicht gelöst werden. Nicht Mietsteuer, sondern Eozialiserung auf der ganzen Linie, das muß die Parole der werktätigen Arbeiterschaft, der revolutionären Einheitsfront werden. Schon 1871 hat das Tempelhofer Feld eine Riesen⸗ versammlung von Wohnungslosen gesehen; gegen sie bot man 400 Polizisten und ein Garderegiment auf, heute ist der Ent⸗

rüstungston ganz anders angeschwollen: discite moniti!

Abg. Wegmann (Unabh.): Was uns der preußische Wohl⸗ fahrtsminister vorsetzte war ein einziger Widerspruch. Auch in der Frage der Wohnungsbauabgabe sind die Lohn⸗ und Gehalts⸗ empfänger, die Hand⸗ und Kopfarbeiter, die alleinigen Leid⸗ tragenden. Im Berliner Bankviertel reiht sich Palast an Palast, um die unproduktiven Schiebergewinne aufzunehmen, diese Wirt⸗ sbaft kann doch nur noch kurze Zeit währen, und der Zusammen⸗ ruch nachher wird um so fürchterlicher sein. Der Wohnungsnot kann und müßte auf ganz anderem Wege abgeholfen werden. Auch die Siedlungsversuche sind nur ein Paliativmittelchen. Warum beschlagnahmt man nicht die Baustoffe? Warum müssen die Ziegeleien, die der Krieg noch übrig gelassen hat, unheimliche Kollossalgewinne machen? Muß nicht die Verelendung der üger solche en

ten auferlegt, zugleich aber jede Lohnerhöhung verweiger Ueberlegen Sie, was auf dem Spiele steht; denken Sie an die Möglichkeit eines wirklichen Mieterstreiks! 8

Damit schließt die Beratung.

In der Abstimmung werden die betreffend die Verpflichtung der gewerblichen der Neuerrichtung gewerblicher Räume auch rbeiter⸗ wohnungen herzustellen, wogegen die Wohnungsbauabgabe in Wegfall kommt, angenommen. Zu den neuen Vorschriften, b üs lushn. für die Verwendung der ö aus

gabe in Vorschlag gebracht hat, gelangt der Antrag der

eutschnationalen: soweit die Abgabeeinkünfte aus der Belastung landwirtschaftlicher Gebäude oder Gebäudeteile stammen, sind sie zu Bauten für landwirtschaftliche Zwecke in ter Linie heranzuziehen, mit den Stimmen der bürgerlichen rteien zur Annahme. Die weiter vom Ausschuß neu vor⸗ lagenen Paragraphen, welche die Abgabemittel im Falle

r Errichtung von Neubauten in erster Linie dem Kleinhaus⸗ u mit Gärten in Stadt und Land und dem Bau von Siedler⸗ selen zugeführt wissen wollen, und wonach ein angemessener eil dieser Mittel auch zur Unterstützung von Unternehmungen verwandt werden kann, die anerkannt als gemeinnützig tätig find, nachweisbar den Kleinwohnungsbau fördern und ver⸗ illigen, werden mit wechselnden Mehrheiten aufrecht erhalten. 5 Neubestimmung, wonach ein Arbeitgeber für Arbeiter⸗ iedlungen und Arbeiterwohnungen die Abgabe gegen die ihm 8 raus erwachsenen Kosten aufrechnen darf, wird von einer binden bürgerlichen Parteien bestehenden Mehrheit zum Be⸗

Per hoben.

Zur Höhe der Wohnungsbauabgabe, die nach dem Ausschußbeschluß 1500 Prozent des Friedensnutzungs⸗ e betragen soll, wozu noch der gleiche Betrag von den Ge⸗ siehen erhoben wird, und in dieser Höhe für 1923 und 1924 ehen h begründet der

58. Obermeyer (Soz.) den Antrag seiner Partei, die nögabe in dieser Höhe festzusetzen, aber (in Uebereinstimmung mit döhe egierungsvorlage) die Reichsregierung zu ermächtigen, die em der Abgabe mit Zustimmung des Reichsrats entsprechend

Dh 1erehnb viersegfährssh geandergh hr (Dem)

Tie Abgg. Silberschmidt (Soz.), Bahr (Dem.), gorthaus (Zentr.) und Schirmer (Bayer. Pp.) be⸗

ie 9. Höhe nach der Ausschußfaffung. in Uch eutschnationalen beantragen, die Abgabe Proß kreinstimmung mit der Regierungsvorlage auf 750 weozent zu bemessen und sie auf 1923 und 1924 zu erstrecken.

Goabßn H.

Ausschußvorschl ge⸗ rbeitgeber bei

1“ 1 785

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Bayerischer Ministerialdirektor Imhoff erklärt, daß die bayerische Regierung befürchte, daß die Abgabe in dieser Höhe im gegenwärtigen Augenblick in weiten Kreisen Beunruhigung her⸗ vorrufen werde. Namens der bayerischen Regierung bitte er, die Abgabe nach dem Antrag der Deutschnationalen in der Höhe der Regierungsvorlage zu bemessen.

Abg. E d „I. en (Komm.) wendet sich gegen die zu hohe Be⸗ lastung der Minderbemittelten. Herr Obermeyer habe im Aus⸗ ¹ sogar eine Abgabe von 6000 Prozent Es gebe

eute, die viel über Belastung zetern und sie selbst hervorrufen. Das Reichsmietengesetz habe zu der Ungeheuerlichkeit geführt, daß Monat für Mogat neue Mietssteigerungen herauskommen. In Berlin werde schon das Fünfzigfache der S als Verschuß . die Hausbesitzer gesordert. Berlin fordere auch für seine PSasserwerke Vorschüsse. Die Mieten seien schon auf 18 000 bis 20 000 1“ gestiegen, 8⸗ solle nun noch diese hohe Bauabgabe kommen. Das heiße nur, den Hausbesitzern neue Vorteile zuzu⸗ wenden. Seine Partei stimme zwar zunächst für die Herabsetzung der Abgabe, sodann aber gegen das ganze Gesetz.

Abg. Tremmel (Zentr.) spricht sich für seine Person für die Ermächtigung der Regierung zur Abänderung der Abgabehöhe aus, beantragt aber, daß dazu die dn timmung des Wohnungs⸗ ausschusses des Reichstags erforderlich ist. b

Abg. Bahr (Dem.) tritt dem Abgeordneten Eichhorn ent⸗ gegen; die Höhe der Mieten werde von der Behörde festgesetzt.

Abg. Andre (Zentr.) führt aus, die ungeheuere elastung mit dieser Abgabe werde Entrüstung bei den Mietern und bei den Hausbesitzern hervorrufen. Die ganze Wohnungspolitik sei 9 einem toten Strang angekommen. Es sei ein Skandal, da

roße Geschäfte, die sich eigene Häuser bauen könnten, umfangreiche

Mieträume in Anspruch nehmen. Es gebe in dieser Frage keinen Unterschied zwischen Arbeitern und Hausbesitzern, denn es gebe auch Arbeiter, die Hausbesitzer seien. Der Hausbesitz müsse wieder wirtschaftlich gemacht werden durch einen Abbau der Wohnungs⸗ zwangswirtschaft. Der Ausschußbeschluß sei lediglich das Ergeb⸗ nis eines Kompromisses.

Abg. Leopold (D. Nat.) empfiehlt den Antrag seiner Partei.

Abg. Winnefeld (D. 889 erklärt, daß das Aeußerste, was 5 8n annehmen könne, der Antrag ver erbe

ahr sei.

bg. Eichhorn (Komm.) bemerkt, daß die Bauabgabe be⸗ 2b werden könnte, wenn die Gemeinden große Wohnungen beschlagnahmen und daraus kleine Wohnungen herstellen wollten; aber die ganze Bauabgabe sei nichts als ein kapitalistisches Geschäft.

In der Abstimmung wird zunächst der Antrag Leopold auf 750 Prozent, sodann auch die Auss G ung müt 1500 Prozent abgelehnt, letztere durch Auszählung mit 157 gegen 138 Stimmen (Sozialdemokraten und ein Teil des ebenso wird der Antrag der Sozialdemokraten auf

iederherstellung der Regierungsvorlage (750 Prozent und Ermächtigung der Regierung zu vierteljährlicher ehheasenen abgelehnt. Angenommen wird hiernach nur die Ausschuß⸗ bestimmung, wonach die Abgabe für 1923 und 1924 gelten soll. Durch diesen Ausgang ist jedoch eine Lücke im Gesetz entstanden, da die Abgabe in keiner Höhe eine Mehrheit gefunden hat.

Der Ausschuß hat den sogenannten Ausgleichsfonds, den die Länder an das Reich zahlen, von 10 auf 40 pro Kopf der Bevölkerung erhöht.

Abg. Dr. Maretzky (D. Vp.) befürwortet die Wieder⸗ herstellung der Regierungsvorlage.

Preußischer Ministerialdirektor Conze bittet ebenfalls, die 10 wieder herzustellen. Es handle sich hierbei um ein Kom⸗ promiß zwischen Reichsrat und Reichsregierung.

Bayerischer Ministerialrat Freiherr v. Imhoff erklärt sich namens der bayerischen Regierung gegen den Ausschußbeschluß. Abg. Obermeyer (Soz,) tritt für den Ausschußbeschluß ein.

Abg. Heydemann (Komm.) erklärt es für zwecklos, in dieser Sache Beschlüsse zu fassen, ehe das Ergebnis des Kuhhandels vorliegt, den die Sozialdemokraten nunmehr wieder einleiten würden. .

Abg. Andre (GBentr.) ist für Wiederherstellung der Re⸗ gierungsvorlage.

Der Antrag auf Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage wird abgelehnt, es bleibt bei dem Ausschußbeschluß.

öhn den Befreiungsvorschriften befürwortet der g. D. Mumm (D. Nat.) einen Antrag, den auch die Demokraten, das Zentrum, die Deutschnationalen, Bagyerische Volkspartei und Deutsche Volkspartei unterstützen, wonach auf Antrag von der Abgabe auch befreit werden: Geistliche, Kirchen⸗ beamte und Angestellte religiöser, wissenschaftlicher, mildtätiger und gemeinnütziger Organisationen, wenn sie über 60 Jahre alt sind und wegen geminderter Erwerbsfähigkeit Bevorzugung nach dem Einkommensteuergesetz genießen.

Der Antrag wird angenommen, ebenso der Rest der Vorlage und die Entschließungen des öö (Verbilligung der Baustoffe usw.). Angenommen wird ferner eine Ent⸗ schließung, betreffend Heranziehung erwerbstätiger Jugend⸗ licher zur Wohnungsbauabgabe und die Entschließungen, betreffend strenge Durchführung des Reichsmietengesetzes und betreffend Bildung eines Sparfonds zu Wohnungsbauzwecken.

Präsident Löbe (Hlägt vor, nunmehr (es ist 6 ¼ Uhr) die zweite Lesung des Gesetzes über Berücksichtigung der Geld⸗ entwertung in der Steuergesetzgebung noch zu beenden, worum er von verschiedenen Seiten des Hauses ersucht sei.

Abg. Koenen (Komm.) erhebt Widerspruch und beantragt Vertagung. Es würde heute nicht möglich sein, die Beratung zu beenden, da es noch lebhafte Auseinandersetzungen Facn würde.

Abg. Müller⸗Franken (Soz.) ist mit dem Vorschlag des Präsidenten einverstanden. Ob allerdings die zweite Lesung noch heute erledigt werden könne, lasse er dahingestellt. Er sehe aber nicht ein, warum sich das Haus bereits jetzt vertagen wolle.

Der Verlagungsantrag wird gegen die Stimmen der Kommunisten ae

Das Haus tritt in die Fortsetzung der zweiten Beratung der Vorlage ein und fährt mit den am Freitag durch die Fest⸗ stellung der Beschlußunfähigkeit unterbrochenen Abstimmungen über die Bewertungsvorschriften fort. 8 8

Die Ausschußvorschläge betreffend das Betriebsvermögen und die Ermittlung des Betriebsgewinnes im Einkommen⸗ steuergesetz sowie die speziell für die Veranlagung der 1922 vom Ausschuß vorgeschlagenen Bestimmungen uͤber die Ansetzung der Bestände werden von der bürgerlichen Mehrheit ange⸗ nommen, ebenso die Ausschußbeschlüsse, betreffend die Ansetzung des Wertes der Abnutzung, desgleichen diejenigen zum Körper⸗ schafts⸗ und Erbschaftssteuergesetz. Ferner gelangen zur An⸗ nahme die Vorschläge, die der Russchuß neu zu den Be⸗ wertungsvorschriften im 8 über die Zwangsanleihe ge⸗ macht hat. Auf Antrag des Zentrums wird hier hinzu⸗

gefügt:

gef gehrundstücke die im Jahre 1922 erworben worden sind, sind mindestens mit dem Anschaffungspreis anzusetzen. Hat ein Steuer⸗ pflichtiger nach dem 31. August 1922 Wertpapiere käuflich er⸗ worben und Schulden aufgenommen, so sind die Wertpapiere bis zu dem Betrage der Schulden mit dem Anschaffungspreis an⸗ zusetzen.“

Von dem 300 prozentigen Zuschlag, der dem Wert hinzutreten soll, sind nach dem Ausschußvorschlage aus⸗ genommen:

1. bebaute Grundstücke, die Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind (Villen, Mietsgrundstücke);

2. Bauland (Baustellen, Terrains);

3. inländische festverzinsliche Wertpapiere;

4. inländische Hypothekenforderungen, Grundschuldforderungen und Rentenschulden;

5. andere Vermögensgegenstände, die nach dem Marktpreis oder Kurswert am Stichtag zu bewerten sind.

Nach einem Antrage des Zentrums wird in Ziffer 1 hinter dem Worte ‚„Villen“ hinzugefügt: „mit einem Wehr⸗ beitragswert bis zu 50 000 ℳ“. Im übrigen nimmt die Mehr⸗ heit die Ausschußvorschläge mit nur redaktionellen Aende⸗ rungen an. Sämtliche von den Sozialdemokraten gestellten Amendements lehnt die bürgerliche Mehrheit ab.

In den Vorschriften über die Berücksichtigung der Geld⸗ entwertung bei der Zahlung wird zunächst bestimmt, daß bei verzögerter Zahlung aus den Einkommensteuer⸗, Körperschafts⸗ steuer⸗, Vermtögenssteuer⸗ Erbschaftssteuer⸗ und Umsatzsteuer⸗ gesetz Verzugszinsen von monatlich 15 Prozent des Rückstandes und bei Verzögerung von mehr als drei Monaten von 30 Prozent zu zahlen sind.

Die Sozialdemokraten beantragen, daß die ge⸗ schuldeten Beträge am Zahltage zu multiplizieren sind mit dem Prozentsatz, um den sich der Goldaufschlag gegenüber dem Fälligkeitstage erhöht hat. Dasselbe soll gelten für Steuer⸗ stundungen und Zahlungsaufschub gemäß der Reichsabgaben⸗ ordnung, sowie für die Ueberweisungen aus der Lohnsteuer. Für die Einkommensteuer von 1922 soll der Steuerbetrag mit dem Prozentsatz multipliziert werden, der dem Unterschiede zwischen dem durchschnittlichen Goldzollaufschlag des Jahres 1922 und demjenigen entspricht, der im Augenblick der Fällig⸗ keit gilt. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages be⸗ antragen die Sozialdemokraten Verzugszinsen im ersten Monat von 20 Prozent und vom zweiten Monat ab 30 Prozent monatlich. .

Abg. Hartleib (Soz.) begründet den Antrag damit, daß die kapitalistischen Kreise vermöge ihrer Selbstveranlagung mit ihren Steuerleistungen im Rückstand geblieben 85

her genüge der nicht und trage der Geld⸗ entwertung nicht ausreichend Rechnung. Von diesen Verzugs⸗ insen müßten aber gemäß den weiteren Bestimmungen des sozial⸗

mokratischen Antrages diejenigen befreit bleiben, die durch Lohn⸗ und Gehaltsabzüge rioßt san und nach § 42 des Einkommen⸗ steuergesetzes Vorauszahlungen leisten müssen, ferner die Klein⸗ rentner und die Angehörigen der freien Berufe. Redner be⸗ mängelt die niedrigen Entschädigungssätze für die Mitglieder der

Steuereinschätzungskommissionen, die den Lohn⸗ und Gehalts⸗ empfängern die Mitarbeit in diesen Kommissionen fast unmögli machen. Alle Kreise des Volkes müßten mitwirken, um da⸗ Riesendefizit des Reiches zu beseitigen. Deshalb müßten die Steuerbehörden mit proletarischer Hilfe auf das schärfste durch⸗ greifen jen diejenigen, welche dem Reiche nicht geben, was des Reiches ist.

Abg. Koenen (Komm.): Am Freitag machte die Sozial⸗ demokratie, die sich ihres Verantwortungsgefühls rühmt, durch ihren Auszug das Haus beschlußunfähig und verzögerte damit dieses und die endliche Vornahme der Veranlagung. Und

te tut sie so, als habe sie nur einmal Oppositionstheater pielen wollen, wolle aber nunmehr dieses Gesetz, das Schlimmste an Steuerraub und Steuerbetrug, schlucken. Wenn sie das Gesetz nicht will, muß sie doch ihren Kampf dagegen fortsetzen, aber sie will jetzt den Kapitalisten entgegenkommen, anstatt Front gegen ie zu machen. Dabei muß die AAZ“ selbst in die

rüche gehen. Wir hätten die assendemonstrationen der

Arbeiter gegen dieses Gesetz haben können, aber die Sozial⸗ demokraten machten nur eine kleine Intrigue und schwenkten dann wieder in die Front der bürgerlichen Steuerräuber ein. Die 15 vH Verzugszinsen werden die kap agigtschen Herrschaften nicht abhalten, bei ihrer Steuerzahlung auf die fallende Mark zu spekulieren und aus der Verzögerung der Zahlung weit mehr gu Diese Bestimmung ist also nur weiße Salbe. An

eer Milliardenstundung der Kohlensteuer ist der frühere sozial⸗ demokratische Wirtschaftsminister Robert Schmidt schuld. Jetzt erkennt man schon die Cuno⸗Regierung mit ihrer Stützungs⸗ aktion für die Mark als einen Fortschritt an. Daß die frühere sozialistische Koalitionsregierung das nicht fertiggebracht hat, beweist ihre Unfähigkeit. Wir fordern, daß ebenso wie die

Kapitalisten auch die Arbeiter und Beamten ihre Steuern erst vachträglich auf Grund der Einschätzung bezahlen können. Wir beantragen daher die Aufhebung des Lohnsteuerabzugs im Ein⸗ kommensteuergesetz.

Damit schließt die Aussprache. Vor der Abstimmung vertagt sich das Haus auf Mittwoch 2 Uhr (dritte Lesung der Wohnungsbauabgabe, Fortsetzung der Beratung des Steuer⸗ gesetzes).

Schluß nach 8 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

aushaltsausschuß des Reichstags setz

* Etatsberatungen über den aushalt b8z eichspostministeriums fort. Abg. Steinkopf gei berichtete, dem Nachrichtenbüro des Vereins becses

Der

eitungsverleger zufolge, über die Arbeiten der Sparkommission. Es wurden eine Anzahl Personalstellen Fen. andererseits wurde aber auch der Möglichkeit weiterer Beförderungen der ver⸗ bleibenden Postbeamten Rechnung getragen. Abg. Hoff⸗ mann⸗sSchmargendorf (Soz.) sah eine besondere Härte darin, daß Frauen, die vor ihrer Verheiratung viele Jahre bei der Po tätig gewesen seien, nach dem Tode ihres Versorgers von der Post nicht mehr eingestellt würden. Abg. Vogel⸗Berlin (D. Nat.) konnte sich nicht der Meinungen einzelner Redner der vorgestrigen Diskussion anschließen, daß die Gebührenpolitik der Reichspost den Verkehr erdrosselt hätte. Umgekehrt zwinge die fortschreitende Verelendung das deutsche Volk zu allgemeinen Ein e n was auch auf den k. exve. zurückwirke. Abg. Giebel (Soz.) kritisierte die Methoden der Stellenersparnisse bei der Post. Die Ersetzung eingearbeiteter Personen durch ungeeignete Kräfte wirke vielfach verteuernd oder mindestens unrationell. 88. Schuch (Soz.) führte Klage darüber, daß bei Zahlung der bfindungen für die weiblichen Postbeamten ein Steuerabzug vorgenommen worden sei. Abfindungen bedeuteten kein Ein⸗ kommen in steuerrechtlichem Sinne. Die Rednerin beschwerte sich weiter über die vngä Entlassung von uneheliche Müttern. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) trat dafür ein, daß bei der Ueberführung von Postbeamten in andere Reichsbehörden nicht nur planmäßige Beamte, sondern auch Diätare höherer Jahrgänge versetzt werden sollen, da bei der Post ein Diätariatsalter von zehn Jahren üblich sei, während bei der Finanzverwaltung die Verhältnisse viel Fünstiger lägen. Ministerialrat v. Heimburg (eichsfinanzmin. gab Aus⸗ kunft über den Stand der Uebernahmeaktion der Beamten. Die Reichsfinanzverwaltung habe bisher 11 200 Postbeamte über⸗ nehmen können, obwohl nach den Staatsverträgen sowohl in Bayern wie in Württemberg ein gesetzlicher Zwang zur Ueber⸗ nahme der Beamten nicht angewandt werden könnte. Im all⸗ gemeinen hätten sich die Postbeamten bei der Finanzverwaltung gut bewährt. Abg. Koch⸗Essen (Zentr.) hielt es nicht für bar, daß heute in der Reichspostverwaltung mehr Personen

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gee t würden als in der Vorkriegszeit. Der stark ein⸗

geschräukte Postverkehr ließe größere Personalersparungen Abg. Bruhn (D. Nat.) bemerkte zur Tariffrage, die zu

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