1“
Lüdenscheid. [142169] In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Bäuerliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft Halver ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ sceöache Haftpflicht zu Halver“ olgendes eingetragen worden: Durch 111“ vom 16. De⸗ mber 1922 ist die Haftsumme auf 000 ℳ erhöht. Lüdenscheid, den 16. März 1923. Das Amtsgericht.
Lüchow. [142170]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 14. März 1923 bei der Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft Clenze e. G. m. b. H. in EClenze folgendes eingetragen worden:
Der Oekonom Heinrich Schulz in Clenze ist ans dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Rittergutspächter Adolf Gravenhorst in Cerwien getreten. Amtsgericht Lüchow, den 14. März 1923.
Lüchow. [142171] In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 16. März 1923 bei der Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Bergen a. d. D. folgendes eingetragen worden: Nach dem Beschluß der General⸗ versammlung vom 22. März 1922 ist der 2 des Statuts wie folgt geändert: Der Berkauf des Viehes der Genossen erfolgt kommissionsweise, wobei die Genossen⸗ schaft als Makler fungiert und die Ver⸗ rechnung des Viehes vornimmt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
Lüchow. [142172]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1923 bei der Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in Gartow folgendes eingetragen worden:
Der Kaufmann August Schulze in Gartow ist verstorben und an seiner Stelle der Kaufmann Ferdinand Platte in Gartow in den Vorstand gewählt.
Der Rendant Wilhelm Behrens in Gartow und der Vollhufner Heinrich Beußel in Cayern sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihrer Stelle der Rendant Hermann Gerber in Gartow und der Uhrmacher Karl Horstmann in Gartow in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
Lüchow. [142173]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1923 bei der Genossen⸗ schaft Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Schnega folgendes einge⸗ tragen worden:
Der Schuhmachermeister Adolf Busse in Schnega ist verstorben. An seiner Stelle ist der Hofbesitzer Adolf Busch in Leisten in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
Lüchow. [142174]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1923 bei der Genossen⸗ schaft Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. zu Lemgow folgendes einge⸗ tragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 17. Juni 1922 ist § 10 Punkt 6 des Statuts dahin geändert, daß die Haft⸗
umme für jeden Geschäftsanteil von 1000 ark auf 5000 ℳ erhöht ist. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
Magdeburg. 8 [142175] „In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen bei:
1. Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Diesdorf (Kreis Wanzleben), eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schräntter Haftpflicht in Diesdorf, Kr. Wanzleben: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. Februar 1923 ist die Haftsumme auf 20 000 ℳ erhöht.
2. Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Ebendorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Ebendorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. März 1923 ist die Haftsumme auf 50 000 ℳ erhöht.
Magdeburg, den 17. März 1923.
Das Amtsgericht A. Abteilung 8.
Münster, Wezstf. [142176] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 153 die Zuchtgenossen⸗ schaft für den rotbunten Tiefland⸗ schlag, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Bauer⸗ scbaft Hembergen, eingetragen. Gegen⸗ stand des Unternehmenzs ist die Förderung der Rindviehzucht durch Aufstellung guter Vatertiere im Bezirke der Genossenschaft. Die Haftsumme beträgt 100 ℳ, der Geschäftsanteil 10 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Ge⸗ noosse sich beteiligen fann, beträgt 15. Vorstandsmitglieder sind die Landwirte Bernard Tidde gen. Hesselmann, Heinrich Hovest⸗Engberding, Bernard Häder, Hein⸗ rich Eßmann, Joseph Heitmann, sämtlich in Hembergen. Das Statut ist am 16. Februar 1922 festgestellt. Die Be⸗ kanntmachungen erfolgen in der „Landwirt⸗ Lschaftlichen Zeitung für Westfalen und Lippe“ und beim Eingehen dieses Blattes im Deutschen Reichsanzeiger. Das Ge⸗ schäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember. Die Willens⸗ erklärungen und Zeichnung des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Münster i. W., den 3. März 1923.
1
Nassau, Lahn.
In unserem Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Oberuhofer An⸗ & Verkaufsgenossenschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Obernhof“ (Register Nr. 15) folgendes eingetragen worden:
Spalte 5: „Landwirt Franz Strefler ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seiner Stelle wurde Eisenbahnbeamter Heinrich Schmatz von Obernhof gewählt.“
Nassau, den 15. März 1923.
Amtsgericht.
Neuwarp. [142178] Beim Konsumverein Eintracht e. G. m. b. H. für Neuwarp und Umgegend ist heute eingetragen, daß Richard Witt aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an seine Stelle Hermann Wesenick getreten ist. Amtsgericht Neuwarp, 13. März 1923.
osterode, Rarz. [142179] Im Genossenschaftsregister ist bei dem Konsumverein zu Förste a/H., e. G. m. b. H., am 14. 3. 1923 eingetragen: Durch Beschluß der Generalverfammlung vom 18. Februar 1923 sind die §§ 44 Abs. 1 und 46 der Statuten abgeändert. Die Haftsumme beträgt 5500 ℳ. Amtsgericht Osterode a. H.
Osterode, Harz. [142180]
Im Genossenschaftsregister ist bei der Molkerei Calefeld, e. G. m. u. H. in Calefeld, am 16. 3. 1923 eingetragen: An Stelle des ausgeschiedenen August Eickemeyer ist der Landwirt Hermann Hartmann in Calefeld in den Vorstand gewählt.
Amtsgericht Osterode a. H.
Osterode, Ostpr. [142181] In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 1 bei der landwirtschaft⸗ lichen Kreisgenossenschaft e. G. m. bruar 1923 eingetragen, daß an Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder, des Rittergutsbesitzers Rose aus Adl. Lichteinen und des Oberamtmanns Franz Müller aus Mörlen, der Rittergutsbesitzer v. Negenborn, Klonau, und der Ritter⸗ gutsbesitzer Kautz, Gr. Schmückwalde, zu Vorstandsmitgliedern bestellt sind. Amtsgericht Osterode, Ostpr.
Osterode, Ostpr. [142182] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 18 Wirtschaftsverband Osterode Ostpr. e. G. m. b. H. am 31. Januar 1923 eingetragen, daß an Stelle von Paschke und Laskowski der Eisenbahn⸗ sekretär Emil Schul; und der Eisenbahn⸗ assistent August Bajohr zu Vorstands⸗ mitgliedern bestellt sind. Das Statut ist durch “ vom 25. Jannar 1923 in § 45 (Geschäfts⸗ anteil) und § 47 (Haftsumme) abgeändert. Die Haftsumme beträgt 1000 ℳ. Amtsgericht Osterode, Ostpr.
Parchim. [142183] In unser Genossenschaftsregister ist heute zur Molkerei⸗ und Mühlengenossen⸗ schaft e. G. m. u. H. in Paarsch ein⸗ getragen, daß der Häusler Hermann Siefert in Paarsch aus dem Vorstand ausgeschieden und der Hotbesitzer Otto Quade in Paarsch in den Vorstand ein⸗ getreten ist.
Parchim, den 14. März 1923.
Mecklenburgisches Amtsgericht.
Parchim. [142184] In unser Genossenschaftsregister ist heute zum Konsumverein für Parchim und Umgegend, e. G. m. b. H. in Parchim, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Februar 1923 sind § 10 Abs. 1 und § 42 Abs. 1 des Statuts geändert, wie aus Anlage zu [68] der Registerakten er⸗ sichtlich. Die ftsumme ist auf zehn⸗ tausend Mark erhöht. 8 Parchim, 15. März 1923.
Meckl. Am tsgericht.
Rothenburg, 0. L. s 6 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 4 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Rothen⸗ burg, O. L., eingetragen worden, 89 an Stelle des aus dem Vorstand ausgeschie⸗ denen Ackerbürgers August Schulze, hier, der Ackerbürger Johann Tschoppe, hier, in den Vorstand gewählt worden ist. Amtsgericht Rothenburg, O, L., den 14. März 1923.
Saalfeld, Saale. [142187] In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 23 bei dem Unterwellen⸗ borner Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ Verein, eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht in Unterwellen⸗ born, eingetragen worden: An Stelle der aus dem Vorstande ausgeschiedenen Mit⸗ glieder Arno Hofmann und Hermann Leuthäufer sind Wiegemeister Otto Müller und Hüttenarbeiter Woldemar Schott in Unterwellenborn, ersterer als Vereinsvor⸗ steher, gewählt.
Saalfeld (Saale), den 19. März 1923. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 4.
Schönberg, Mecklb. [142188] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Sülsdorfer Molkerei⸗Ge⸗ nossenschaft, e. G. m. u. H. in Süls⸗ dorf, folgendes eingetragen worden:
Für das statutenmäßig ausgeschiedene Vorstandsmitglied SS. Karl Dunkel⸗ god in Sülsdorf ist in der Generalver⸗ sammlung vom 26. Januar 1923 der Hauswirt Hans Sterley in Zarnewenz neu in den Vorstand gewählt worden. Schönberg i. Mecklb., den 16. März
Das Amtsgericht.
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1923. Das Amtsgericht. Abt. I
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Stuttgart-Stadt. 1142189] Genossenschaftsregistereinträge vom 17. März 1923.
Spar⸗ und Koksverein Ostheim und Umgebung, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, hier: Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 31. 1. 1923 sind die Statuten neu gefaßt worden. Neuer Firmawortlaut: Spar⸗ und Brenn⸗ stoffverein Ostheim und Umgebung eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftlicher Einkauf von Brennmaterialien aller Art und Ab⸗ gabe an die Mitglieder zu möglichst billigen
Tagespreisen. Haftsumme 3000 ℳ.
Versicherungsgenossenschaft zu Stuttgart, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, hier: Durch Generalversammlungsbeschluß vom 10. Februar 1923 sind die §§ 6, 31, 43 und 44 des Statuts geändert. Jeder Genosse kann jetzt bis zu 15 000 Ge⸗ schäftsanteile erwerben
Bekleidungs⸗Genossenschaft selb⸗ ständiger Schneider und Schneide⸗ rinnen, Stuttgart, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, hier: Durch Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 25. 1. 1923 sind die §§ 25, 26 und 28 des Statuts geändert. Jedes Mitglied kann nur noch einen Ge⸗ schäftsanteil erwerben. Haftsumme 5000 ℳ.
Früchteverwertung Stuttgart, ge⸗ meinnützige Genossenschaft, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, hier: Durch Ge⸗ neralversammlungsbeschluß vom 9. und 23. 2. 1923 hat sich die auf⸗ gelöst. Liquidatoren sind die seitherigen Vorstandsmitglieder Schmid und Meuret.
Amtsgericht Stuttgart Stadt.
Tessin, Mecklb. [142190]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 als neue Genossenschaft Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit ihrem Sitz in Prangendorf eingetragen. Die Satzung vom 26. Februar 1923 liegt zu [2] der Akten.
Gegenstand des Unternehmens ist Ver⸗ sorgung der Genossen mit elektrischem Licht und elektrischer Kraft und Haltung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Genossen. Die Haftsfumme beträgt 1000 ℳ für jeden Geschäftsanteil. Die höchst⸗ zulässige Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen beträgt 50. Der Vorstand gibt Willenserklärungen ab und zeichnet rechts⸗ verbindlich für die Genossenschaft durch mindestens zwei Mitglieder. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie erfolgen im Mecklenburgischen Genossenschaftsblatt. Beim Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten General⸗ versammlung, in welcher ein anderes Ver⸗ öffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der Deutsche Reichsanzeiger.
Mitglieder des Vorstands sind: die Hofbesitzer Heinrich Suhrbier, Albert Krümmel und Heinrich Radeloff, sämtlich e .
as Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. „Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Tessin i. M., den 12. März 1923.
Amtsgericht.
Trebnitz, Schles. [142191] In unser Genosfenschaftsregister ist heute bei Nr. 83 Bullenhaltungs⸗Genossenschaft Groß Uieschütz Kreis Trebnitz e. G. m. b. H. eingetragen, daß die Bekannt⸗ machungen künftig in der Schles. land⸗ wirtschaftl. Genossenschaftszeitung erfolgen. Amtsgericht Trebnitz, 17. 3. 23.
Tübingen. [142192] Genossenschaftsregistereintrag v. 5. 3. 23 bei dem Konsumverein Tübingen und Umgegend, eingetr. Genossensch. m. beschr. Haftpflicht in Trübingen: Durch Beschluß der Generatversammlung vom 17. 12. 22 wurde die Haftsumme auf 5000 ℳ festgesetzt und an Stelle des aus⸗ geschiedenen. Vorstandsmitglieds Karl Scharr Obersekretär Otto Grießer in Tübingen gewählt. Durch Aufsichtsrats⸗ beschluß v. 30. 12. 22 ist für das zurück⸗ getretene Vorstandsmitglied Karl Rieth⸗ maier das Aufsichtsratsmitglied Gustav Prößdorf hier bis zur näͤchsten General⸗ versammlung zum stellv. Vorstandsmitglied bestellt worden. Amtsgericht Tübingen.
Uelzen, Bz. Hanu. [142193]
In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetr. Gen. m. unbeschr. Haft⸗ pflicht, Suhlendorf, eingetragen: § 20 des Statuts Abs. 1 ist gestrichen und lautet nunmehr: Die Berufung der Ge⸗ neralversammlung erfolgt durch je eine Bekanntmachung in der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide und der Uelzen⸗Isenhagener Zeitung.
Amtsgericht Uelzen, 13. 3. 23.
Verden, Aller. [142194] In das Genossenschaftsregister ist beute zu Nr. 16 bei der Landwirtschaftlichen Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft Verden, eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Verden, folgendes eingetragen worden: Das Statut ist in der Generalversammlung vom 3. März 1923 geändert. Die Haftsumme für jeden erworbenen Geschäftsanteil ist von 20 000 ℳ auf 100 000 ℳ erhöht.
Amtsgericht Verden, 19. März 1923.
“
Waldbröklkl. [142195]
In das Genossenschaftsregister des Amts⸗ gerichts wurde heute unter Nr. 84 bei der Elektrizitätsgenossenschaft Im⸗ hausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Im⸗ hausen, folgendes eingetragen:
a) Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 26. 11. 1922, 10. 12. 1922 und vom 7. 1. 1923 sind die §§ 3, 11, 13 und 37 geändert. 1
b) Der Kaufmann Heinrich Dörr aus Imhausen und der Landwirt Karl Warden⸗ bach aus Niederhausen sind in den Vor⸗ stand gewählt.
Waldbröl, den 17. März 1923.
Amtsgericht.
Wiesbaden. 1142 In unser Genossenschaftsregister Nr. 53 wurde heute bei der Genossenschaft „Be⸗ amten⸗ und Bürger⸗Konsumverein für Biebrich und Umgegend, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Biebrich eingetragen, daß durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 16. Dezember 1922 das Statut geändert ist. Die Haftfumme ist auf 2000 ℳ erhöht. Wiesbaden, den 10. März 1923. Das Amtsgericht. Abteilung 1. ⸗
Wiesbaden. [142197] In unser Genossenschaftsregister Nr. 100 wurde heute bei der Genossensch „Herdbuchgenossenschaft Einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Si in Erbenheim eingetragen, daß dur die Generalversammlung vom 3. Januar 1923 das Statut geändert ist. Die Haft⸗ summe ist auf 10 000 ℳ erhöht. Wiesbaden, den 10. März 1923. Das Amtsgericht. Abteilung 1.
Winsen, Luhe. [142198] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 33 — Wasserversorgungs⸗ genossenschaft Südende, e. G. m. u. H. in Hanstedt — eingetragen worden: Heinrich Lüllau ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle ist Richard Ijernhagen in Hanstedt gewählt. Amtsgericht Winsen a. L., 2. 2. 23.
Winsen, Luhe. [142199]
In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 78, Kartoffelsaatbanverein für die Winsener Geest, e. G. m. b. H. in Garlstorf, eingetragen:
Am 23. 1. 23: Der Hofbesitzer Rudolf Putensen in Garlstorf ist aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden und wiedergewählt.
. 2. 23: Der § 10 Ziffer 5 der Satzung ist durch Erhöhung der Haft⸗ summe auf je 50 000 ℳ für jeden weiteren Anteil geändert. § 26 ist durch Erhöhung des Geschäftsanteils auf 5000 ℳ geändert.
Amtsgericht Winsen a. L.
Winsen, Luhe. [142200]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 96 die Landwirtschaftliche Bezugs⸗ u. Absatzgenossenschaft e. G. m. u. H. in Tönnhausen eingetragen. Die Satzung ist vom 15. September 1922. Gegenstand des Unternehmens: Gemein⸗ schaftlicher Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsstoffe und gemeinschaftlicher Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Bekannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma in den Winsener Nachrichten und der Winsener Zeitung, gezeichnet von 2 Vorstandsmit⸗ gliedern, die des Aufsichtsrats unter dessen Benennung von dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter. Vorstandsmitglieder: Bauunternehmer Martin Eggers in Laß⸗ rönne, Kotsaß Otto Reimers in Tönn⸗ hausen, Schiffbauer Dietrich Peper in Tönnhausen. Die Willenserklärungen ge⸗ schehen durch mindestens 2 Mitglieder, deren Namenzunterschriften der Firma als Zeichnung beizufügen sind. Die Ein⸗ sicht in die Liste der Genossen ist gestattet. Amtsgericht Winsen a. L., 10. 11. 22.
Winzig. 3 [142201]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 56, Elektrizitätsgenossenschaft Gimmel u. Umgegend, e. G. m. b. H., eingetragen worden:
1. sgar Gramsch ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle der Rittergutsbesitzer Otto Graupe in Lend⸗ schütz getreten.
2. Gemäß Generalversammlungsbeschluß vom 26. 2. 1923 ist: a) die Haftsumme auf 10 000 ℳ, d) die Zahl der Geschäfts⸗ anteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, auf 150 erhöht.
Amtsgericht Winzig, den 15. März 1923.
[142202] Wolmirstedt, Bz. Magdeb.
In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Ländlichen Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Meseberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Meseberg eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. März 1923 ist die Haft⸗ summe auf 50 000 ℳ erhöht.
Wolmirstedt, den 19. März 1923.
Das Amtsgericht.
Zehdenick. [142203]
In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 32, Gemeinnützige Waren⸗ versorgung der Beamten von Zeh⸗ denick und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Zehdenick, eingetragen worden: Die Haftsumme ist durch Beschluß der Haupiversammlung vom 11. Februar 1923 auf 50 000 ℳ pro Geschäftsanteil fest⸗ gosett. Amtsgericht Zehdenick, den 14. 3.
Ziesar. 142204]
— Ziesar eimgetragene
Genossenschaft mit beschränet vflicht“, Ziesar, ist heute eingeaße worden, daß durch Beschluß der Gerahn verlammlung vom 17. Februar 1923ul. Höbe der Haftsumme (§ 14 Ziffer 8 dr Statuts) und die Höhe des Geschänes anteils (§ 37 Abs. 1 des Statutz)⸗ ändert sind. Der Geschäftsanteil betrsc 5000 ℳ und die Haftsumme 50 000 †
Ziesar, den 13 März 1923.
Das Amtsgericht.
s8 Vermögen der v Handelshesellschaft Ewald Wehlisc & Co. in Egsdorf bei Luckau ist heut Mittags 12 Übr, das Konkursverfeirh eröffnet worden. Konkursverwalter is Rechtsanwalt Justizrat Dr. Kessel in Luckau. Erste Glänbigerversammlung an 11. April 1923, Vormittags 10 Uhr, Prüfungstermin am 1. Juni 1923
ittags 10 Uhr. Offener Am tigepficht und Anmeldefrist bü
a uckat, den 20. März 1923, ½ Das Amtsgericht.
2 —
Das Amtsgericht Nürnberg hatüberdal Vermögen der Firma Vareiju Schoko⸗ laden⸗Fabrik G. m. b. H. in Nürn⸗ berg, Feuerweg 2, am 20. März 1925 Nachmittags 5 Uhr, den Konkurz er öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Karf Kublan in Nürnberg, Johannisstraße 39 Offener Arrest erlassen mit Anzeigefris bis 14. April 1923. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 5. Mai 1923 Zur Beschlußfassung über die Wahl eineh anderen Verwalters sowie über die Boe⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §§ 132, 134, 137 der Konkursordnnng bezeichneten Angelegen⸗ heiten Termin am 19. April 1923, Vor⸗ mittags 9 ¾ Uhr, allgemeiner Prüfungz⸗ termin am 17. Mai 1923, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, jedesmal im Zimme Nr. 107 des Justizgebäudes an der Fürt Straße. 1 Die Gerichtsschreiberei des Amtsgo
Osnabrück. [1429ʃ8 Ueber das Vermögen des Tischlers Fritz Meyering in Oshabrück, Salk⸗ straße 3 a, ist am 20. März 1923, Nachm. 5 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter. Auktionator Heinrich Becker in Osnabrück Anmeldefrist bis 2. Mai 1923. Erste Gläubigerversammlung 12. April 1923, Vorm. 9 Uhr. Allgemeiner Prüfungs; termin 12. Mai 1923. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 2. Mai 1923. Amtsgericht Osnabrück.
en
dorf. [142950 über das Vers aus Rheyde tung des Schluße
Rheydt, Bz. Düs Das Konkursverfahren mögen des Otto Gr wird nach erfolgter Abh termins hierdurch auf Rheydt, “
Doeren
12) Tarif⸗ und Fahr⸗ planbekanntmachungen der Eisenbahnen.
[142951] Ruppiner Eisenbahn. Infolge Ueberganges der Paulinenauts⸗ Neuruppiner Eisenbahn auf die Ruppine Eisenbahn wird vom 1. April 1923 dh der Bahnhof Neuruppin PNI der jebiga ulinenaue⸗Neuruppiner Eisenbahn a ütertarifstation aufgehoben und der Ge⸗ samtgüterverkehr auf dem Bahnhof Ne ruppin KWE der Ruppiner Eisenbahm der vom gleichen Tage ab die Bezeichnun „Neuruppin“ erhält, verwiesen. Hierdulch treten im Verkehr mit unseren Em tgc⸗ einschließlich derienigen der Strecke 8 4. ruppin— Paulinenaue teilweise Em fernungserhöhungen bis zu 2 km Fin.eh
Die Aenderungen sind aufsichtsbehör
genehmigt. 1 8 Neuruppin, den 21. März 1923. Die Direktion. .
—₰—
[142952] 1 Tfv. 9. Deutscher Eisenbahng tarif, Teil II. 8g Die in Nr. 38 vom 14. Februar des bekanntgegebenen Aenderungen peßbebun Verkehrs mit Neuruppin und 8n al des Bahnhofs Neuruppin 5 sn Tarifstation für den Gäterverlehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Neuruppin, den 21. März dr ah Direktion der Ruppiner Eisen
[142953] “ Ost⸗Mitteldeutsch⸗Sächsischer Güterverkehr. ime Infolge der Verschmelzung der Panf † aue⸗Neuruppiner Eisenbahn m. vm Ruppiner Eisenbahn wird am 1. 1923 der Bahnhof Neuruppin, †e aufe Tarifstation für den Güterverkehr ben hoben. Gleichzeitig erhält 2 die B Tarifstation Neuruppin K.) ch trel zeichnung „Neuruppin“. Hierdurch, im Verkehr mit den Sütac rnuni Rupprher Ceeee; Entfe erhöhungen bis zu m ein. Die vertürater Veröffentlichungeftit aufsichtsbehördlich genehmigt. 1923 Neuruppin, den 21. März 1925,
In unser Segxeendnen. Nr. 2, betreffend die „Ländliche Spar⸗ und
Direktion der Ruppiner Eisen
11429
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3000 Mh.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer
auch die Geschäftsstelle SW. 48, 2 Einzelne Nummern kosten 500 Mk.
Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.
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den 26. März, Abends.
1923
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
—
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Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen künftig völlig druckreif ein⸗ gereicht werden; es muß aus den Mannskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. 2☚
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen 9 Erequaturerteilungen. eerdenc⸗ Aenderungen der Regelung des Kraftfahr⸗ zeugverkehrs. 8 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910. Erste Beilage. Bekanntmachung über Kraftfahrzeugverkehr. 111“ Püterbe. zur weiteren Erhöhung der patentamtlichen Ge⸗ vühren. 8 Be anntmachung, betreffend Zulassung von Systemen von Elek⸗ rizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüf⸗ Beranntmachung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 100 000 Mark.
2. Nachtrag zur Bekanntmachung vom 17. Januar 1923, be⸗ treffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 5000 Mark. Bekanntmachung über Verkaufspreise für Monopoltrinkbrannt⸗
wein. 1 Betanntmachung, betreffend die Voraussetzungen für waggon⸗
weise Bezüge von Brennstoffen. — Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Zinsscheinen zu
den Schuldverschreibungen der auf das Reich übergegangenen
vormals bayerischen Staatsschuld. 3 Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Vereinsbank Handelsverbot. b
Preußen
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. B
Verordnung über die Stützung von Genossenschaften des öffent⸗ lichen Rechts im besetzten Gebiet. 1
Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Deutschvölkischen Freiheitspartei. “
Erlaß, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten.
Bekanntmachung, betreffend Ziehung der 4. Klasse der 21. Preußisch⸗Süddeutschen (247. Preußischen) Klassenlotterie.
Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbote.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffent⸗
lichten Erlasse usw.
8h11 Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Legationsrat Lautz ist zum Konsul in Kronstadt (Rumänien) ernannt worden. 6 “““ 1 Der Zollamtmann Junkel in Dortmund ist unter Ge⸗ währung des gesetzlichen Ruhegehalts in den Ruhestand versetzt worden. 8 1
Dem Königli rischen Generalkonsul in Düsseldorf, Dr. Remn ean geh, bulgarisch dem tkonful⸗ bulgarischen Honorargeneralkonsul in Hamburg Willi Stoewe ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. “
4 Verordnung über Aenderungen der Regelung des Kraft⸗ — fahrzeugverkehrs. Vom 15. März 1923.
(Veröffentlicht in der am 23. März ausgegebenen Nr. 21 des Reichsgesetzbl. S. 169.)
einschließlich des Portos abgegeben.
mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (Reichsgesetzbl. S. 437) in Verbindung mit Artikel 179 Abs. 2 der Verfassung des
Deutsch S. 1383) was folgt:
3. Februar 1910 (Reichsgesetzbl. S. 389) in der Fas 1 9 bchaigen und Verordnungen vom 21. April 1910 (Reichsgesetzbl.
S. 640), . RNe e. S. 326), 25. April 1914 (Reichsgesetzbl. S. 112),
(Reichsgesetzbl. S. 150, Nr. 7975) und 19. Oktober 1922 (Zentral⸗ blatt für das Deutsche Reich S. 1003) wird in folgenden geändert:
bs behörden/ ersetzt durch „der obersten Landesbehörde“.
Die Reichsregierung verordnet nach Zustimmung des Reichsrats auf Grund des § 6 des Gesetzes über den Verkehr
1 11“ 8 — v
en Reichs vom 11. August 1919 (Reichsgesetzbl.
WvI
Die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom ung der Bekannt⸗
1. März 1911 (Reichsgesetzbl. S. 62), 21. Juni 1913
1.
1739), Februar 1921
Oktober 1920 (Reichsgesetzbl. S. Punkten
1. § 1 erhält folgende Fassung: 1 . 8enis EE“ (Kraftwagen oder Krafträder) im Sinne dieser Vorschriften gelten Landfahrzeuge, die durch Fgae. bewegt werden, ohne an Bahngleise ge⸗ bunden zu sein. Als Krafträder (Kraftzweiräder oder Kraft⸗ dreiräder) gelten Kraftfahrzeuge, die auf nicht mehr als drei Rädern laufen, wenn ihr Eigengewicht in betriebsfertigem Zustand 200 Kilogramm nicht übersteigt; Anhänger, Bei⸗ oder Vorsteckwagen bleiben bei Feststellung der Fahrzeugart außer Betracht. Als Krafträder gelten außerdem Kraftfahr⸗ zeuge mit zwei Laufrädern und zwei seitlichen Stützrädern ohne Anhänger, Bei⸗ oder Vorsteckwagen, wenn ihr Eigen⸗ gewicht in betriebsfertigem Fustand 300 Kilogramm nicht übersteigt. Als Kraftomnibusse gelten Personenkraftwagen mit 8 als acht Sitzplätzen (einschließlich Führersitz).
— Im § 2 Abs. 1 werden die Worte „den Landeszentral⸗
3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: b 3
Die nachstehenden Vorschriften gelten nicht für Kleinkraft⸗ räder, Raupenkraftfahrzeuge, Dampfstraßenlokomotiven, Straßenwalzen, ferner solche Kraftfahrzeuge, deren betriebs⸗ fertiges Gewicht in beladenem oder unbeladenem Zustand neun Tonnen übersteigt, Hiihts erllconent⸗ Arbeits⸗ und
Werkzeugmaschinen zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwechen (z. B. Dampf⸗, Motorpflüge, Motorsägen). Klein⸗ krafträder sind Krafträder, deren nach der Steuerformel be⸗ rechnete Nutzleistung bei einem Außendurchmesser der Rad⸗ reisen von mehr als 40 Zentimeter ¾¼¾ Pferdestärke, bei kleinerem Außendurchmesser 1 Pferdestärke nicht übersteigt.
4. § 4 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
4. mit einer am Fahrzeug befestigten Huppe zum Abgeben von Warnungszeichen; falls die Huppe mehrtonig ist, müssen die verschiedenen Töne gleichzeitig in einem harmoni⸗ schen Akkord anklingen; Huppen sind als vorschriftsmäßig zu betrachten, wenn ein klarer, von Nssehean freier Ton oder Akkord durch Schwingungen von Metallzungen, Platten (Membranen) oder anderen Teilen erzeugt wird. An jedem Fahrzeug muß mindestens eine Huppe vorhanden sein, mit der auch bei stillstehendem Motor Warnungszeichen ab⸗ E“ vaunäne Ie gaan⸗ 5. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 8 1 1“ Sös Ii. St rab gelten nicht die Vorschriften über Feststell⸗ barkeit der Bremse (Nr. 2) und Vorrichtungen zur Verhinde⸗ rung der unbeabsichtigten Rückwärtsbewegung (Nr. 3) und der Inbetriebsetzung durch Unbefugte (Nr. 6); es genügt eine hellbrennende Laterne mit farblosem Glase (Nr. 5), ausgenommen, wenn ein Kraftrad einen Beiwagen auf der linken Seite mitführt; eine auf das Wagenrad des Bei⸗ wagens einwirkende Bremse (Nr. 2) ist nicht erforderlich.
6. Im § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 Nr. 5 werden die Worte
„steuerpflichtigen Fahrzeugen“ ersetzt durch „Krafträdern, Personen⸗
kraftwagen mit Ausnahme der Kraftomnibusse und bei Lastkraft⸗
wagen bis 2,5 Tonnen Eigengewicht“.
7. § 4 wird durch folgenden Abs. 7 ergänzt:
Ab. 8 Warnungszeichen öe“ geschlosse⸗ ner Ortsteile bestimmte Pfeifen (§ 19 Abs. 3) gelten als vorschriftsmäßig, wenn durch sie Pfiffe gleicher Tonhöhe in der Weise erzeugt werden, daß unter Druck stehende ver⸗ brannte Gase aus dem Zylinder oder der Auspuffleitung
1 die Pfeife entweichen. 8. benc § 5 Rüeife fallen die Worte „eines Bundesstaats“ fort.
9. § 5 Abs. 3 Satz 5 wird unter Fortfall des Punktes wie
folgt ergänzt: 1 3 1
rüüt 8” Maßgabe, daß bei einem Eigengewichte des betriebs⸗
fertigen Fahrzeugs bis 4 Tonnen für Kraftomnibusse, Last⸗
kraftwagen sowie Zugmaschinen Irezaaee nger dien ein
amtlicher Wiegeschein oder eine Bescheinigung über die unter
behördlicher Ueberwachung vorgenommene Wägung beizu⸗
191“ 8 sc 4 erhält fol de assung
Abs. 4 erhält folgende Fassung: 1
Für die Prüfungen nach, Abs. 2 und 3 gelten die Vor⸗
schriften einer „Anweisung über die Prüfung von Kraftfahr⸗
zeugen“, die der Reichsverkehrsminister erläßt. Er hat da⸗
von dem Reichsrat unverzüglich Kenntnis zu geben; erhebt
der Reichsrat innerhalb eines Monats Widerspruch, so hat
der Reichsverkehrsminister die beanstandeten Vorschriften aufzuheben. 8 1
11. Im § 6 Abs. 2 fallen die Worte „nnach Feictegendons
Muster 1 und „nach beiliegendem Mustor 2“ fort. Am 6 chlusse
wird Finange „Die Muster der Liste und der Bescheinigung
schreibt der Reichsverkehrsminister vor.. 8 9 12. Im § 7 werden die Worte „Vorschriften in 88 29, 35
obersten Landesbehörden aufstellt“. Am Schlusse des Abs. Hinsi gesigt.
18. Im 8 Abs. 1 wird das Wort „Bundesstaats“ ersetzt
durch „Landes“. Satz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Die Verteilung der Kennzeichen innerhalb des Reichsgebiets er⸗ g nach einem „Plan für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge“,
n der Reichsverkehrsminister nach Anhörung der beteiligten
1 wird Die Fläche des Kennzeichens muß zur Längsachse des Fahr⸗ zeugs senkrecht oder annähernd senkrecht stehen. Bei spitz ulaufenden Fahrzeugen kann jedoch das vordere und das hintere Kennzeichen durch je zwei Kennzeichen ersetzt werden; diese müssen beiderseits an jedem spitz zulaufenden
Eynde des Fahrzeugs auf Flächen angebracht sein, die zur
Längsachse des Fahrzeugs schräg, zur Fahrbahn senkrecht oder annähernd senkrecht stehen. 8—
14. Im § 8 Abs. 2 fallen die Worte „(Muster 3)“ fort.
15. § 8 Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Nummer kann unter den Buchstaben (römischen Ziffern) oder, durch einen wagerechten Strich getrennt, dahinter stehen.“; im Satze 4 werden die Worte „260 Millimeter (Muster 4)“ ersetzt durch „bei zwei⸗ zeiligen Kennzeichen 260 Millimeter, bei einzeiligen Kennzeichen 140 Millimeter, ferner bei einzeiligen Kennzeichen Stärke des Trennungsstrichs 15 Millimeter, Länge des Trennungsstrichs 30 Millimeter“. 1 16. Im § 8 Abs. 4 fallen die Worte „(Muster 5)“ fort.
17. § 8 wird durch folgenden Abs. 5 ergänzt: .
88. Muster für die Kennzeichen schreibt der Reichs⸗
verkehrsminister vor.
18. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
8 Bunskelhent und bei starkem Neber sind hintere Kenn⸗
zeichen so zu beleuchten, daß sie deutlich erkennbar sind. Be⸗ E1113““ dürfen die Kennzeichen von keiner Seite verdecken; Vorrichtungen zum Abstellen der Beleuch⸗ tung vom Sitze des Führers oder vom Innern des Wagens
aus sind nur zulässig, wenn beim Abstellen gleichzeitig sämt⸗ liche Laternen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) verlöschen. 1
19. Im § 12 wird das Wort „Muß“ ersetzt durch „Ist der
Dienststempel eines Kennzeichens unkenntlich geworden oder muß“;
ferner ist hinter „alsdann“ einzuschalten: „den Dienststempel zu
erneuern oder“. b
20. § 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 8
Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch ein Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen, deren Muster der Reichsverkehrsminister vorschreibt. 8
21. Im § 14 Abs. 4 fällt der Buchstabe „B“ fort. 1 8
22. Im § 15 wird „(§ 6 Abs. 2)“ ersetzt durch „ 6 Abs. 2
d § 31 Abs. 1 und 2)“.
88 33. § 17 b 3 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Das Oeffnen von Auspuffklappen innerhalb geschlossener Ortsteile ist verboten. 8
24. § 17 wird durch folgenden Abs. 4 ergänzt:
8 Stark wirkende Scheinwerfer müssen innerhalb beleuchteter Ortsteile, ausgenommen bei starkem Nebel, abgeblendet werden, ferner da, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, insbesondere beim Begegnen mit anderen Fahr⸗ zeugen. Der Reichsverkehrsminister bestimmt, welche Scheinwerfer als übermäßig stark wirkend und welche als
sttark wirkend gelten. 1
5. § 18 erhält folgende Fassung:
Die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt bei Kraft⸗ 14““ zu 5,5 Tonnen Gesamtgewicht innerhalb ge⸗
Verwaltungsbehörde kann Geschwindigkeiten bis zu 40 meter zulassen. Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt die höchstzulässige Fahr⸗ geschwindigkeit 25 Kilometer, bei Mitführen von Anhängern innerhalb geschlossener Ortsteile 16 Kilometer in der Stunde. 1 Ist der Ueberblick über die Fahrbahn behindert, die Sicherheit des Fahrens durch die Beschaffenheit des Wege beeinträchtigt, oder herrscht lebhafter Verkehr, so muß langsam gefahren werden, daß das Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Stehen gebracht werden kann. 26. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung: “ dar Führer 8* sergenn dort, wo es die Sicherheit des
rechtzeitig auf das Nahen des Kraftfahrzeugs aufmerksam zu machen. 27. ücheh Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung: 8 8 Innerhalb geschlossener Ortsteile dürfen nur kurze War⸗ ausschließlicher Verwendung der im Fehesenen Huppe abgegeben, außer 9 eine Pfeife benutz
nungszeichen unter § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgesch. halb geschlossener Ortsteile darf au werden. 8
Das Abgeben langgezogener Warnungszeichen, die Aehn
Verwendung anderer als der im Abs. 3 genannten Signal⸗ instrumente ist verboten. d 1
28. Im § 23 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „es “ ersetzt durch „insbesondere Rücksichten auf den Fußgängerver 8 es erfordern“. Im Satze 2 werden die Worte „den T1“ behörden zu; sie können“ ersetzt durch „der obersten Landesbehör
ersetzt durch „Vorschrift im § 29“.
zu; sie kann“. 8 1“
Die Fahrgeschwindigkeit ist so einzurichten, daß der Führer in der Fahegeschtmi seinen Verpflichtungen Genüge zu leisten.
8
elasher Ortsteile 30 Kilometer in der Stunde; die ge⸗ 1 ilo-
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Verkehrs erfordert, durch deutlich hörbare Warnungszeichen
lichkeit mit Feuersignalen haben, und die Anbringung und
„es erfordert“