1923 / 72 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

v

bei Brennstofförderung durch Druckgase und Steigrohr genü ü i V 1 gt 2. Bei Anträgen auf Typenprüfun ist dem zuständigen amtli 1 ü 1 1

igen amtlich XI. Vorschriften für elek trisch betrie b h II. Länder. Im übrigen gelten folgende allgemeine Bestimmungen: Kaufmanns Georg Gisze von Hans Holbein d. J. Der zwei u“ 1 gen Ziffer I der Gebührenordnung ist farbige grau⸗violette Netzdruck zeigt rechts von dem Kopfbildnis

eine Einrichtung zum schnellen Ablassen des Druckes. Brenn⸗ anerkannten Sachverständigen von dem Fabrikanten oder Händler in Kraftfabrzeuge . Ziffer I und für die Provinzen die .Bei Twpenprüfungen 5 es gleichgültig, ob die Prüfung am Wohnsitz oder außerhalb den Reichsadler. Oben rechts und unten links ist die Reihen

stoffleitung, Vergaser und Schwimmergehäuse sind so anz if 8 schrei d . h hãuse zu⸗ je dreifacher Ausfertigung eine Beschreibung, eine schematische Zeich⸗ gC 3 F deß ehen austretender . Lö. 8 ö mit in kommenden Nn., 1. 8 1. Elektrische Maschinen. reußen Buchstaben A, B, C. E, II, K 1 6 p riebwerk, Bremsen und Lenkvorrichtung vorzulegen. In der Be⸗ ie elektrischen Maschi s 8 ee] 2 standi 1 ; 2 kann; der aus dem Schwimmergehäufe und Vergaser etwa schreibung find anzugeben: 2 I 8 Betrieb auftretende beer ne2, neß etwaige im 5 4 * T. KX. 2, mithin: vre 11 sie bezeichnung nebst Nummer in grüner Farbe angebracht. Die Fahrgestell herstellt, baren Stoffen hervorrufen können. In unmittelbarer Räben brenn⸗ 1“ ister l und Bu chstaben A, B usw. Kann die Prüfung eines einzelnen Kraftfahrzeugs ohne Ver⸗ schwarzbraune Beschriftung lautet⸗ b Bar 1 schulden des Sachverständigen an dem festgesetzten Tage nicht Reichsbanknote

—. Brennstoff ist unmittelbar ins Freie zu leiten. 8 irma, die das rden unterhalb des Wagens Schutzbleche angebracht, so b) Art des Fahrzeugs (Kraftwagen oder Kraftrad), Bestimmung trischen Maschinen dürfen keine Rohrleitungen für brennbare Fiafiet⸗ 3 ie Zistern I, 1n., Ang. 1. v küssig, 1 Sa Bu⸗ beendet werden, so sind die unter Ziffer I1 1 oder 2 der Ge⸗

muß die Beseitigung der sich in ihnen ansammelnden brenn⸗ 1 B * 1 des Fahrzeugs und Kennwort oder Unterscheidungszeichen für keiten liegen. Surttemberg Zister III und Buchstaben , usw. - B I1 der 2 der 4 b IVB bührenordnung angegebenen Beträge fällig; für die Fort⸗ ercwa sigten ven, gad⸗ Hunderttausend

baren Stoffe leicht möglich sein. den Typ, d) Die elektrischen Zündleitungen sind zu isolieren und so zu c) Art der Kraftquelle, 2. Akkumulatoren. Baden.. 4 2EN Akkumulatorenzellen elektrischer Fahrzeuge können auf Holz auf⸗ [Pfringen. 8 Zister V und die Buchstaben O, R, S verständigen die Gebührenlätze nach Ziffer 11 3 der Gebübren⸗ MURH ordnung mit der Maßgabe zu, daß bei einer Prüfung außer⸗ 5 lar

verlegen, daß Kurzschluß ausgeschlossen ist. Hochspannungs⸗ d) Bauart der Maschine oder des Motor b It; 28 b rs (Viertakt oder Zwei⸗ leitungen sind besonders sorgfältig zu verlegen. Glührohr⸗ takt, Verbundwirkung oder cinfache Sgand v. Swet gestellt werden, wobei eine einmalige Isolierung durch ni f. Hessen. zündung ist verboten. 8 Nebenschluß usw ; keit anziehende Zwischenlagen ausreicht. Sower nicht Feuchtig. wr hamburg. . . 8” 1.2 5 b b 8 5 II b 9 ⸗— t nur Pheckl Ba IE halb des Wohnsitzes des Sachverständigen ein Zuschlag von III. Vermeidung von üblem Geruch, Rauch e) Angaben für die Berechnung der Maschinen⸗ oder Motor⸗ ersonal in Betracht kommt, braucht die Möglichteit. daß ei Neckle 9 und die Ziffern I, II, I 5000 zur Erbebung gelangt 8 und Geräusch. leistung (Zylinderzahl, Bohrung, Kolbenhub, Volt, Ampere), erson Teile verschiedener Spannungen gleichzeitig berührt, nicht 8 Dbvenbane Z“ B 8 3. Ist die Prüfung mehrerer Kraftfahrzeuge desselben Eigen⸗ zahlt die KReichsbank haupt⸗ Die Verbrennung der Gase in der Maschine muß so vollkommen f) Angaben über Bauart und Größe des Dampferzeugers, Kessel⸗ geschlossen zn. sein. Die Akkumulatoren dürfen den Fahrgäften nitse 2 ““ A tümers für einen Tag vereinbart und kann diese Prüfung ohne kasse in Berlin gegen diese und die Oelzufuhr so eingereichtet sein, daß, abgesehen vom Anfabre⸗ druck, Akkumulatorenbatterie, zugänglich sein. Es ist für ausreichende Lüftung . Füt 1 Anhalt n G Verschulden des Sachverständigen an dem vereinbarten Tage nach längerem Stillstand, ein belästigender auch nicht entwickelt ²) Art der Kraftübertragung (Gelenkwelle, Kette. Reibrad⸗ icht 121 anziehende Zwischenlagen gilt auch ein zweimali 8 ö1“] L. nicht beendet werden, so finden für die Berechnung der Ge⸗ Zanknote dem Einlieferer. wird. Tauchschmierung ist zulässig, wenn eine Einrichtung zur n usw.), 8 ackan ve., des Holzes mit einem säurebeständigen Lack. ger n Lipe.· bböühren die Vorschriften unter Nr. 3 der allgemeinen Bestim⸗ Berlin, den 1 Februar 1923 Regelung des Oelstandes im Kurbelgehäuse vorhanden ist. Die Ab⸗ 9 Zauart und Uebersetzung der Lenkvorrichtung, Zelluloid ist zur Verwendung als Kästen und außerhalb des ce Lüberh bur⸗ „Strelitz 1u“ mungen entsprechende Anwendung. b 1 . * 1923 8 führung der Verbrennungsgase bei Explosiorsmaschinen und des 1 5 und ] der Bremsen, Hauptabmessungen und Ueber⸗] Elektrolyten unzulässig. ”6. Mefklen 99b W 4. Kann an einem vereinbarten Tage ohne Verschulden des Sach⸗ 8 8 Reichsbankdirekt 8 Desnefesmen unter Anwendung ausreichender L) Verhinderung der unbeabsichtigten Rückwärte 8 3. Leitungen. 1 Schaumburg⸗Lippe 8 SL. die füfung 1 1 2 orium. alldämpfender ittel zu geschehen. Dampfke el, die nicht mi 8 3 1. n Rückwärts⸗ er itt Lei 6 nen ind die unter Ziffer II 1 oder 2 der Gebührenor nung für ; ; 2 r htan enes 1.e,. de, wnpgfärsel die nich mds 1 Sergeng ene Fehenaen, ENFeemanes n nh zan ö 1. deasee gechaneanene an n. Aunlage 4. ein Kraftfahrzeug angegebenen Beträge fällig. 1 EEEEEEFEE henden, Rauch verhütenden * inri E. 1 8, h“ 5 8 Sicherun 2 1 8 8 8 5 8 reichenden, Rauch ““ zu versehen. 8 ehagüabtgtet das azegetelg in ——— 8 8 laut folgender T.ece her hüsfer m hamestn: en. ng gaforde n 54 ch 1 2 . 8 B. Für die Prüfung von Kraftfahrzeugführern. die Unterschriften! 1“ -Lenkvorri ung. n) Leistung der Maschine oder des Motors, b 1 au“ 8 ö“ grüfung von ra ahrzeugen un ra ahr⸗ v n . En - 1. Der Drehungswinkel der Lenkspindel foll der Geschwindigkeit 0) für Kraträder, Personenkraftwagen mit Ausnahme der Kraft⸗ v.“ bie n 212l zeugführern. 8 b- büden satz u. Grimm . 1 heene omnibusse und für Lastkraftwagen bis 2,5 Tonnen Eigengewicht 8 Für die 1 als Seseaensgen für die Prüfung von 4* hüügens Bernhara Caifferi F kT knstfahrzeugen und Kraftfahrzeugführern gilt folgendes: Angabe des Prüfungsgeschäfts von Kraft⸗ Fuchs P. Schmeider Auf der Rückserte links ist der etwa 40 mum breite

88 e segcst gfrnag 85 daß hrer B außerdem Leistun des Fahrzeugs an d Triebräd Die L rrichtung muß so beschaffen sein, daß zu ihrer Be⸗ 1 n den TPriebrädern, 1 1 berechnet nach der Steuerformel. hgs A d meei weesne Streifen mit de Das in m Wasserzeichen unbedruckt geblieben. Das in

wegung und Festhaltung ein möglichst geringer Kraftaufwand aus⸗ reicht. Einfache Hebellenkvorrichtungen (auch Zahnstangenlenker und 3. Der Sachverständige hat zu prüfen, ob die Beschreibung und 8 8 1t 8 unmittelbar an einer Lenkspindel befestigte Hebel) sind bei drei⸗ die Zeichnungen, soweit sie Eigenschaften des Typs betreffen (ver⸗ Wer von einer höheren Verwaltun sbehörde als Sachverständiger rädrigen Fahrzeugen mit geinem vorderen Lenkrad bis zu einem Ge⸗ gleiche 2 b bis k), mit der Ausführung übereinstimmen *), und nach 8 weeraunt werden will, muß folgenden orschriften genügen: grau⸗violett, braun⸗grünem Irisdruck verlaufende Druckbild wird wicht des betriebsfertigen Wagens von 1000 Kilogramm, bei anderen praktischer Erprobung eines Fahrzeugs des Typs die mit Prüfungs⸗ ¹ Er hat seine Sachkunde und Unparteilichkeit darzutun: Für die erste Prüfung von Führern von einem wellenförmigen Zierrand eingefaßt. Ein netzartiger Fahrzeugen bis zu einem Gewicht von 350 Kilogramm zuzulassen. vermerk versehene Zeichnung und Beschreibung der zuständigen hoöbeten 8 durch den Nachweis; 4 Sachverständt 000 Untergrund umschließt das aus reichem Linienwerk bestehende Henneueen n ergz Hewichte mäßen Lenkvorrichtungen Berpaltungsbehörde mit einer Bescheinigung darüber vorzulegen, daß G 275 1. eines .nrani Studiums auf einer technischen 1e“; he 15 000 10 000 Mittelfeld. Oben ist in brauner Farbe das Wort Nei mit Zwischenühersetzung Schnecke, Schraube od b er den polizeilichen b —*. g. b H ule. Berha . E5 8 1 2 9 11“ 8 nie keinesschs erheelag 2 . g2g —, L-, t. Wird dem An Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke wie 2 mindestens insgesamt zweijährigen praktischen ständigen . . . . . .. . . 270 000 15 000 note“ und unten die Wertbezeichnung „Hunderttausend Mar⸗ dder Selbsthemmung liegen. Das Gehäuse der Lenkvorrich⸗ die Fabrik oder der Händler auf Grund digser Vefschahen, Urleet die Fab stromleitungen zu wählen. G Ingenieurtätigkeit vor oder nach beendigtem Hochschul⸗ Für jede weitere in dem gleichen Prüfungs⸗ angebracht. In der Mitte befindet sich die vom Strafsatz in tung muß fest gelagert sein. Die Anordnung und Lage nehmigung, Fahrzeuge, die mit diesem Typ übereinstimmen, mit . Alle übrigen Leitungen dürfen im allgemeinen mit den in nach⸗ studium; davon muß mindestens ein halbes Jahr auf die Prüfling abgehaltene wellenförmig veränderter eirunder Form zumrandete große der von dem Lenkhebel zu den Lenkschenkeln führenden Schubstange eigener Bescheinigung in den Verkehr zu bringen. Mit der Be⸗ stehender Tabelle verzeichneten Stromstärken dauernd belastet werden: Tätigkeit in einer Kraftfahrzeugfabrik oder einem von der 8 ein nen ahrzeug einer anderen 7500 5 000 Wertzahl „100 000“‧, darüber stehen die Buchstaben R. B. D. ] veng. 8* * des Wagens kein unzuläffiges Fhnigung der höheren Verwaltungsbehörde wird ein Stück der 8 Querschnitt 8 obersten als geeignet anerkannten Kraftfahr⸗ e Üaesse 8 8 4 8 2 6 8 der 9 und darunter das Wort „Mark“. u“ Flattern der Vorderräder eintri Bei Sch 8 rüften Zei schrei 1 re: betrieb entt b er Prüfling bereits im Besitze der Fahrerlaubnis für einen 1 .— b sängern müssen ausreichende Sicherungen men e; X vlh 86 he a nc. Nesägezang, dur sechar —. e. 82 8 m 86 1göö des Baues und Betriebes derjenigen Kraftwagen und sindet die Prüfung g2gn Ausdehnung der Fahr⸗ Berlin, den B. März 16n. ein Kugelzapfen aus der Stange herausspringt. Bei Verwendung Beschreibung und Zeichnung dem zuständigen Sachverständigen von Beirjebsarten von Kraftfahrzeugen, für deren Prüfung die erlaubnis auf ein Kraftfahrzeu zeiner anderen Betriebsart oder Klasse Reichsbantdirektorium. von Kugelzapfen, insbesondere wenn sie hängend angebracht sind, muß der genehmigenden Behörde zu übersenden. 1 8 Anerkennung als Sachverständiger beantragt ist, statt, so stehen dem Sachverständigen für diese Ergänzungsprüfung Havenstein. v. Glasena dafür gesorgt werden, daß die Schubstange bei Verschleiß der Kugel⸗ 4. In den von den höheren Verwaltungsbehörden zu erteilenden Rvolliger Sicherheit und Gewandtheit in der Führung der die Gebührensätze nach Ziffer II der Gebührenordnung mit der Veaß⸗ 8 pfaunen oder Kugelzapfen nicht zu Boden fällt. Alle Bolzen des Lenk⸗ Typenbescheinigungen sind die oben erwä onten Angaben der Be⸗ 11 Venriebsarten und Klassen von Kraftfahrzeugen, für die der dabe , daß bei Finer Prüsung außerhalb des Wohnsites des Sa 2. 9 1 8 Ffeheee sind Z. oder gleichwertig gesicherten/ schreibung und eine schematische Zeichnung des Fahrgestells als für g5 Bewerber die ““ als 188 8 verständigen ein Zuschlag von 5000 zur Erhebung gelangt. 2. Nachtrag Muttern zu verfehen. ußerhalb der Drehachse des Achsschenkels T 35 Abnahme von Führerprüfungen beantragt; die Vorlage des 1“ B nnim n 7. 227 müssen alle Lenkungsteile, auch etwa mit denselben ö’ 1 öwan a bend Süer pr g.e.: 80 Führerscheins 189 nicht, 8 “” betre ffe 1 8 8 ve. Organe (Elektromotoren), sofern sie nicht unmittelbar in das Rad en Verhen der vorstehenden, für die Typenbescheinigung 80 b. ommgehender Kenntnis der gefetzlichen und polizeilichen Vor⸗ Verordnung 5000 Mark mit dem Dat 2. D ber 1922 eingebaut sind, mit ihrem tiessten Punkte mindestens 15 Zentimeter maßgebenden Verhältnisse svergleiche 2 b bis k) bedingen eine erneute 100 schriften über Kraftfahrzeugverkehr; zur weiteren Erhöhung der patentamtlichen Üüäitt öö über der Standfläche liegen und leicht zugänglich sein. Es darf also Anzeige bei dem Sachverständigen und Prüfung. Der Sachverständige . 125 )dach die Versicherung, daß er in feinem Abhängigkeitsverhält⸗ .“ Gebühren. Es werden Reichsbanknoten zu 5000 Mark mit dem Darum das bintere Gelenk der Schubftange nicht etwa durch ein vom Rahmen bhat entweder eine Ergänzung der Typenbescheinigung zu bewirken oder 19.. eise zur Kraftfahrzeugindustrie steht. ün 19 vom 2. Dezember 1922 ausgegeben, bei denen für das Wasse zum Trittbreit geführtes festes Blech oder dergleichen der Beobachtung 5. 1 ster für die neue Typenprüfung er⸗ 95 190 Der Nachweis zu Ia, 3, 4 und 5 ist durch eine Prüfung 8— Vom 20. März 1923. zeichen des Papiers folgende weiteren Muster verwendet sind: Cetesr. Hoahe. Beseseish oder dergleichen zum Schutze der 6. Wünscht g8 eexe. peeas Händler in ein Fahadeftell b 1 1“ 5 ie emer von der obersten Landesbehörde bestimmten Stelle zu (Veröffentlicht in der 1 März ausgegebenen Nr. 12 1. Ein aus dunklen ineinandergreifenden Linien in Form eines 1 1d zuläffig. en ger in ein Fahrgestell be⸗ 1 mbꝛingen. 8 8 des I. S. 178. 111“ lisi 9 gebildetes Must V. Bremseinrichtungen⸗ stimmter Bauart Me Fabri verschiedener Stärke einzubauen, so muß Blanke Leitungen sind zulässig, wenn sie sicher isoliert verlegt Die Vorschriften unter I und I1 gelten nicht für Angehörige R 88 ) 8 2. ee.* it paarweise „Die Beurteilung der Bremswirkung muß dem fachverständigen I g 1J S 2 8* bffelh mit der stärksten vorgommenden und gegen Berährung geschützt sind. de aatlichen Poliget. Wer einer staatlichen Politet angehört und Gemäß Artikel VII des G 1. Erhöhung der patentamt einander gegenüberstebenden Windungen. 1 8 Dr 1. P 8 soleigch 3 8 ; . 8 7 8 8 89 L 2 1 1 Iqc† 4 Indo Lcteich iüle en Po le 8 8 . 1 22— 1 . d 2 2 1 1 1 ühehe e She negebar ee emhsn schwächeren Maschinen Typenzeugnisse auszustellen. Heürorrichtungen gefaherch 1u⁰] ner Perfönlichkeit nach dazn von seiner vorgesetzten Dienst, in der Verordnung vom 25. November 1922 (NeBl. II S. 787) fest⸗ 1 Reichsbankdirektorium. 1111 Gefndefte 1“ .7. Bei Meinuugsverschi denheiten meirhen den abuina 1 1“ 8e u“ 1kcelle für geeignet erachtet werden, 4 L Piesten L. mit Zustimmung des Reichsrats auf das Havenstein. v. Glasenapp. Die Nachstellvorrichtung muß leicht zugänglich sein. Brems⸗ Apparaten ist mittels Schrauben oder durch Lötung e 8 ne E1ö1 ööö ene polihes ninde, C1X § 2. 8 nte Imambtche Döhere Nebeneinander lJaufende isolierte Fahrstromleitungen müssen ent⸗ Klasse 2 und 3 b besitzen, sich als Fahrlehrer bewährt und Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Beitritt des Bekanntmachung d Reichs zu dem Madrider Abkommen über die internationale Re⸗ 8 1 1 8 .“ 8 über Verkaufspreise für Monopoltrinkbranntwein

vorrichtungen sind nur dann als voneinander unabhängig zu betrachte 8 L eimne 9 G umU M 7 92 2 Verwaltungsbehörde. weder zu Mehrfachleitungen mit einer gemeinsamen wasserdichten eingehende Kenntnisse des Baues und Betriebes von Kraft⸗ keich rt 1 11““ gistrierung von Fabrik⸗ oder Handelsmarken vom 12. Juli 1922 Po; 5 8 3 8 . 8 4 8 ; Reichsgebühr für internationale Unter Bezug auf § 97 des Gesetzes über das Branntwein⸗

wenn sie nicht von einem Gestänge abhängen. Bremsen sind durch Hand⸗ oder Fußhebel zu betätigen; bei Fahrzeugen mit einem Ei ü b hni ü ü bee 1 ndr oder Fußhebel zu hetätigen; rzeugen mit einem Eigen⸗ X. Ausführung der technischen Prüfun chutzhülle zusammengefaßt werden derart, da ein Verschieben und fahrzeugen und der gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften

Prich L sags rebegren und bes Aahäncewoben nd der Fahrzeuge. fung wn der Einzelleitungen vermieden wird e. ist die eeden n lber⸗ 11““ vor einer von der obersten Landes⸗ H.eBr. 11 S. 669, 779) wird die at

8 . usen zulässig. G bebremfer rüsse S—9 3.82 8 8 Stri tu icg⸗ bebhörde besti 88 jenststell J. jesg M⸗ vgaistri 2 8 1 8 . 2 -

Ssah. eksase 8 Kgeese g davo . 1 e en orstehenden usfü hrungs⸗ inge 1, b 1 n B Ffsc. . . 42 2 N 3 ürz 1923 b die P 1 ] 1 9 ¹ à Ausführung oder Fußböden durkhsegen 1 Ioltermen 1 . 8 Mark“ erhöht. Vom 26. März 923 ab betragen die Preise für Mon op;

gesicher⸗ irer von diesem bestimmten Stelle als Sachverständiger für den Die erhöhten Gebührensätze sind für alle Gebühren maßgebend, 35 Raumhundertteilen. 9000,— je Fasche die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung fällig werden. 8 1

Bergstützen müssen vom Führersitz aus bedient werden Berg⸗ heit des Fahrzeugs wichtigen Teile auseinandernehmen zu lass d In den Wagen dürfen isolierte Leit ittelbe Hel stützen sind in der Längsachse des Fahrzeugs oder symmetrise Tei rge E16“ r ei ihrer Beer leikungen unmittelhar auf Hol) Dienstbereich der Wehrmacht anerkannt werden will, muß Be Läangsachf 8 Fahrzeugs risch zu i zu unterfuchen, sofern nicht gleiche en: verlegt und Holzleisten sibereich der Wehrmach 388 1 ; .A arar. 1 s⸗ 8 1 symm 9 3 5 chen, sof⸗ cht gleiche Teile vorg elegt werden können; er g9 Holzleisten zu ihrer Verkleidung benutzt werden. a) seiner Persönlichkeit nach dazu von seiner vorgesetzten Dienst⸗ Ist eine Gebühr bis zu einem Zeitpunkt zu zahlen, der innerhalb 45 8 E1ö“ . liegt, so von ¾ Liter Inhalt einschließlich Flasche.

anzubringen und geger verkletter icher festzu ähr F zt di ; enar aa zubringen und 1 zu sichern. Bet festzustegen, o deondsaen Shder ecen he —2 die unter Leitungen, die einer Verbiegung oder Verdrehun ausgesetzt sind, kelle für geeignet erachtet werden, eines Monats nach dem Intrafttreten dieser Verorduun VII. Stewerke 7 meln. 8 kommen, mit den eieungen und 1.-- ue Finge Rensfen eus leicht biegfamen Seilen hergestellt und weit sie oliert ¹) m praktischen Kraftfahrdienst der Wehrmacht mindestens siehen kann, sofern die Gebühr in dem erhöhten Betrage dieser Verordnung Die zu diesen Preisen zur Ausgabe gelangenden Monopol 1. Bei Angabe der Steuerleistung ist die Nutzleistung des Fahr⸗ einstimmt. Bei den rüfungen am stehenden Fahrzeug ist - 8 Mfessceee heens get be Zahre tätig gewesen sein, den Führerschein für Klasse 2 und 3 b zu entrichten ist, der Unterschied zwischen der bisherigen und der erzeugnisse tragen die neuen Preisaufschriften. Eine Nacherhebung leugs maßgebend. Die Berechnung erfolgt bei Viertakt⸗Verbrennungs⸗ Beispiel festzustellen, 8. die Steuersäule fest gelagert sshg ob in cg 4. Sicherungen. besitzen, sich als Fahrlehrer bewährt und eingehende Kenntnisse erhöhten Gebühr bis zum Ablauf eines Monats seit dem Inkrafttreten des Preisunterschiedes für die bei den Wie derverkäufern vor⸗ naschinen gewöbnlicher Bauart nach der Formel L=O, -i-da. s, Ausgleichgelenten des Steuergestänges nicht in viel Spiel Hn. eb dir Jeder Motorwagen muß eine Hauptabschm Iafich tor einen des Baues und Betriebes von Kraftfahrzeugen und der gesetz⸗ nachgezahlt werden. Die Nachzahlung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, handenen Bestände findet nicht statt. Diese Bestände sind dem⸗ bei Zweitakt⸗Verbrennungsmaschinen gewöhnlicher Bauart nach der Räder unbehindert ausschl b di I. g Hes selbsttätigen A b 8 vrdehnereiteerung ader ecnen lichen und polizeilichen Vorschriften über Krattfahrzeugverkehr in welchem der dem bisherigen Gebührensatz entsprechende Betrag entsprechend zu den aufgedruckten Preisen zu verkaufen. Unbeschädigte alen krastscͤlüisngen Varbhsderrneheheh gönücend seiche führt, u9 ö gede Ven ngg cdie Fehrsimn vor einer vom Reichswehrminister bestimmten Dienststelle nach. gezahlt ist. leere Flaschen mit dem Stempel „Monopol“ im Boden, die nicht 1 en gewiesen haben. Für Ingenieuroffiziere der Marine, die eine . zur Ausbewahrung anderer Flüssigkeiten gedient haben, werden durch fsstellen vom Publikum zum Preise von 300 je

Formel = 1I ; 89. 7 4 1 8 8 S 5,0ℳ9 1 b andff e. in Pferdestärken, gehen, ob in allen kraftschlüssigen Verbindungen des Bremsgestänges 8 1— ahrzeugen, die ohne Betriebsbatterie arbeiten (Fahrzeuge mit elektri⸗ wenigstens siebenjährige Gesamtdienstzeit in der Ingenieur⸗ Diese Verordnung tritt am 1. April 1923 in Kraft. EE Flasche zurückgenommen.

behnh plinder in Zenti⸗ nicht zu viel Spiel vorhanden ist, ob die Bre ichtig ei meter, s den Kolbenhub in Meter b 5 ift, ob die Bremse richtig eingestellt . n Kolbenhub in Meter bedeutet. ist und gleichmäßig anlie t, ob die Nachstellvorrichtungen leicht zu- scher Kraftübertragung), sind jedoch in den Kauptleitungen keine offizierlaufbahn besitzen, genügt statt der siebenjährigen Tätigkeit verstn, den 80 März 1923

- e Berlin, den 24. März 1923. 8

2 Für Elektromobile ist die Nutzleistung neuer Fahrzeuge durch gängli b G ine zweistündige Dauert . 8 e w gänglich sind, ob die Gri fe zur Bedienung der Maschine usw. so an. Sicherungen erforderlich. vn sPn G ; injahr. WE“ dentun, deh Mhataas Ee vechac be. 88n der Führer sie leicht und ohne Verwechslungs⸗ Vom Fahrstrom unabhängige Bremsleitungen dürfen keine dri dfücheseceheshftder den Retkehacan. —ens Der Reichsminister der Justis sung von Flektrischen Macchien⸗ ke 8 ecbange deutscher Cleftri⸗ c 8 Ireee 1v2 ob Benzinbehälter und Rohrleitung den Vor⸗ Sicherungen enthalten. 8 DII Branntwein. echnike 1 Temperaturzunahme der Wi ie i ; veg . r. ’3 8 5 · einkopff. 8 dafelbst angegebenen Grenzen üuder Fberschreften 8 die den. 8 39 2. Bei allen Prüfungen muß eine Probefahrt stattfinden; für die Es muß ein vom Führersitz aus bedienbarer Haupt⸗Not.) Aus⸗ e Wer der Reichspost angehört und vom Reichspostminister oder .“ pff vzunterschreiten darf. Von der hiernach ermittelten, dem Moetor ie Erprobung der Bremsen ist es von größter Wichtigkeit, daß das Fahr⸗ schalter seind 8 ae Anafhane er, eht nlotns dendon diesem bestimmten Stelle als Sachverständiger für den Bekanntmachung. 1 Watt zugeführten Leistung find bei Radnabenmotvren 10 vH, bet keug 8 der Probefahrt möglichst voll beladen ist; Typenprüfungen unabhängig vom Fahrschalter gestattet. Der Notausschalter kann Dienstbereich der Reichspost anerkannt werden will, muß 8 Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898 Bekanntmachung,

Motoren mit Vorgelege 30 vH in Abzug zu bringen, so daß sich die t vetse. voller Nutzlast oder einer dem größten Karosseriegewicht, mit dem selbsttätigen Ausschalter (vergleiche unter 4) verbunden sein. ²) seiner Persönlichkeit nach dazu von seiner vorgesetzten Dienst⸗ 5 Maßeinhei 1n 1 d ¹ betreffend die V oraussetzungen für waggonweise anzugebende Nutzlleistung des Wagens kelechnet⸗ *₰ 5.1 einschließlich der höchstzulässigen Personenzahl entsprechenden Be⸗ om Fahrst J— .. 6 -im stelle für geeignet erachtet werden, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, sind die folgenden 1 8 1 9 gens berechnet: zu L in PS= n. alagstg rom unabhängige Bremsstromkreise dürfen nur im stelle für geeig 1 Fee 8 b Bezüge von Brennstoffen.

Leistung in Watt b lastung vorzunehmen. Die Prüfung hat so lange zu dauern, bis der Fahrschalter abschaltbar sein. b 8 ) cen Vorschriften unter Al genügen. Der Nachweis zu A a 3, Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung bu L

726 , worin n die Zahl der Motoren, y den den obigen 82 g 2 b bir.⸗ Verkehrssicherheit &. Seepe 8 5 ele. eine Fee vor Uüer von vn Nchepoßt durch die elektrischen Prü dnga gn⸗ eee Reich F. In Ausführung der b riften 2 der Aus⸗ Abzügen entsprechenden Wirkungs 8 2 1 erschiedenen Geschwindigkeiten gewinnt. Die 8 ür⸗ 1 minister bestimmten Stelle zu erbringen. ei beamteten elassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt führungsbestimmungen zum Ge⸗ etz über die Regelung der 1nn“ seccehrrro6, h Bean enefesceh, an, die anaug, nnser nakeücenbenfaichas Ee Fetgfheseeemcwene espestee vorden; 8s Eö’“”;

¹. Bei bereits im Gebrauche befindlichen Elektromobilen sind in beabsichtigten Rückwä 8 —h-N ö 8“ b D. S= 14, Induktionsza 8 olgendes bestimmt:

55 See bei ausländischen Fahrzeugen die der EE“ böoeonch n Shesgangen and sehen sein. 7. Freileitungen. Abweichungen von den Bedingungen unter A bis C bedürfen der 1 rien F. goem End 8, Jaduktzashhler faͤr Drehsteom f Die Bezugsmöglichkeit ist nur insoweit gegeben, als nicht Ver⸗ feistung jedes Motons . Je n. „Zun Zweifelsfall ist die Nut⸗ die Geräusch⸗ und Geruchlosigkeit festzustellen. Vorrichtungen zur Für Freileitungen gelten die vom Verbande d ischer Elektro⸗ ümmung des Reichsverzehrsministers. Dieser setzt auch Ueber⸗ teilungsanordnungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung

8 8 88 2 Verhinderung unbeabsichtigter Rückwärtsbewegung auf eeeam techniber 1..neee g.A. Sicherheitovorf ariftemn fär 8 Freileitung 8 bnacvorschriften für die Sachverständigen der Wehrmacht im Ein⸗ H. Zusatz zu den Systemen X 1 und F. Zähler mit Doppel⸗ und seiner Organe entgegenstehen. Für Hausbrand ist sie, abgesehen Se dasedeneecsrehe ———— g-Eee. v sowohl bei beladenem wie bei unbeladenem Fahrzeug erprobt von elektrischen Straßenbahnen. 1 1 mnahnen mit dem F“ 888 L 18n die ng. hählwerk mit eingebauter Umschalkuhr, Formen 2 b 8 Ser. setzung einer Formel Abstan I11“ 8 b erden. Es sind geeignete, möglichst wenig verkehrsreiche Straßen eenandigen der ftaatlichen Polizei im Einvernehmen mit der obersten EM 4 D, und ohne eingebaute Umschaltuhr, Formen EMR un sekoks sowie Abfallbrenn toffen aus Steinkohlen, nur b g vngemnsfieasers2senom men, Hesgleshen B und Wege, die Gelegenheit bieten, das Fahrzeug auch in Steigungen XII. Muster.“ andesbehörde fest. 5 EM A R, mit einem Hausbrandbezugsschein gegeben. Ff vrv 8 T. D. solche mit gegenläufigen und Gefällstrecken sowie in Kurven b ür die Pr Bei Ausführung der Besti 5 2, 3 der Ver⸗ 1 sämtlich hergestellt von der H. Aron Elektrizitätszählerfabrik G. m. Kohlennot die Verteilungsvorschriften des Reichskommissars für die Kolben. Der Prüfer hat bei solchen Fahrzeugen nach sachverständ! 1 2 ur zu erproben, für die Probefahrt g der Bestimmungen im § 5 Abs. 2, 2 1b 8 g z d 88 1 dafür folgende Ermessen die Leistung zn destie he Besesenegen nach andigem auszuwählen. Bei den Versuchen ist die erforderliche Vorsicht zur ordnung sind folgende Muster zu verwenden: Anlage 5. b. H. in Charlottenburg. 1“] Kohlenverteilung den Bezug msglich machen, gelten dafür folgende die ermaleefafte es mhekenge vernee srstr regahedcgnis gühe von Unfällen und Beschädigungen des Fahrzeugs anzu⸗ lich M 1 a. Gutachten des Sachverständigen über die amt⸗ 8 Gebührenordnung. Eine Beschreibung wird in der Clektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ Selisehee stoffverbraucher, die mindestens eine Wagenladung 25 vH in Abzug zu bringen; der so berechnete Wert ist als Nutz⸗ daß wie⸗ 8 be Prüsung von Krafträdern ist in der Weife vorzunehmen, e Prüfung eines einzelnen Kraftfahrzeugs; Lür die Prüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugführern öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗ 15 d Bo 1 Werk Umn ö leistung des Fahrzeugs zu bezeichnen. 1 1 der gahrer mit dem Rade: Anweisung des Sachverständigen M. uster b. Gutachten des Sachverständigen über die amt⸗ selen den amtlich anerkannten Sachverständigen unter Ausschluß von straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. von aenhefe ab verk. Phnns⸗ Frea

gelch bei verschiedenen Geschwindigkeiten diejenigen Ueb fül liche Prüf 5 ; underen Entschasdi „9 93 platz abnehmen, können diese Brennstoffe von jetzt bis auf um SCigezgemscht 8 geeignet erscheinen, die Kenererete aie Böeeneht 5 2 die liche 1ng. einer ruva. von Kraftfahrzeugen tergig Gfs zEutschädigungen, insbesondere von Reisekosten, folgende Ge⸗ Charlottenburg, den 13. März 1923. weiteres mit folgender Maßgabe beziehen: . 1 0 8 9, 9 5 5 n 9 uhj u: v 2 8 8 8 8 3 4 S 9 ;* 8

Als Eigengewicht gilt das Gewicht des betriehskertt 3. Bei Kraftwagen hat der Sachb b 1 2X zescheinigung der höheren Verwaltungsbehör⸗ Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. 1. Die Bestellung ist bei einem Händler oder Syndikat ein⸗ mit gefg lteg Uerriete üftzcgel en g I beesserten Fabgenge emige Vorverfuche ce 18Ses. dengs g. Fechen e.nuna üeherdse Sölaffung einer Gattung von Kraftfahrzeugen (Typen⸗ 4. Für die Prüfung von Kraftfahrzeugen. 1“ Nernst. zureichen. Wird die Bestellung bei einem Sundtkat ein seugen mit Akkumulatorenbatterie; Aufbauten, Signalinstrumenten Fahrzeugs verlangt hat, der Prüfung auf dem Fahrzeug selbst bei⸗ Mu ste 8 d. G in i Veräußer einen Gebül . v gereicht, so bestimmt dieses 1.,1 88 Benroch 8 88 Beleuchtungseinrichtungen und etwa vorhandene Windschu scheiben, dhenen dem Führer, der die Berechtigung zum Fahren be⸗ Kraftfahrzeu . d 8 ei escheinigung der Firma bei . zu⸗ Fifer G 1 f 4 em. seltherigen 8gg ö vrstüg Trittbretter sind mitzuwägen. Bei t ijf itzen und si ei nellfahrenden über längere Fahr 8b K 555 und 8 ttt tter sind nitzuwägen. Bei der Fla horü aen tzen und sich b i schnellf hr Wagen über längere Fahrpraxis ee ktae veg ““ e“ des Eigengewichts des Fahrzeugs sind Abweichungen von den Angaben Femmeesben eh die erforderlichen Anweisungen zu geben. Nach der Musteroe 9 8 8 ührende Verzeichnil —Z—2

Probefahrt hat sich der Sachverständige davon zu überzeugen, daß über die acz EBreh 4 L. EEEe 5 I Füx die Typenprüfung: 100 000 mit dem Datum vom 1. Februar 1923. vom e im 100 0 Ra Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichte Preis, der am Tage In den nächsten Tagen werden Reichsbanknoten zu der Lieferung gilt, d. h. bei unmittelbarem Versand am

auf dem Schilde des Fahrzeugs insoweit zulässig, als sie d 1

Mitführung der Vorrate an Betriebsstoffen (e. 8 S. 8 8 teine dauernden Formveränderungen oder andere Veränderun

Wagung des ganzen Fahrzeugs zu erfolgen. fährden könnten. 2 **)] I 1x Kra radd 11u6 8 1.“ 100 000 in den Verkehr gebracht werden. Die Noten sind 1 · 8 8 Ferfene

81 4. Bei Typenprüf friodi 8 Anlage zür die Prüfung einzelner Kraftfahrzeuge: 5 b 1 nec. Tage der Absendung ab Zeche, bei gebrochenem Versand

IX. Typenprüfung. afungen de enprüfungen sind nach befriedigendem Verlauf amller 1. am Wohnsit des Sachverständigen 115 % 190 mm groß und auf weißem Papier gedruckt, das am Tage der Absendung ab Umschlagsplatz oder Stapel⸗

1. Für die Typenprüfung kommen nicht die Aufbaute Prß Seden as 8 Sachverständigen übergebenen Zeichnungen und 8 1 Anlage 3 a) für einen Kraftwagen . 20 000 rechtsseitig eine violette Stoffauflage mit grünen und orange⸗ platz. Soweit Preise durch den Reichskohlenverband nich:

(Karosserie), sondern nur das Fahrgestell in Betracht Die Prüf 8 bacctecketece a Prüfungsvermerk zu vesjeben. Pl für die K fah ige. —6—6—6——6—6—66 roten Fasern trägt. Der etwa 40 mm. breite, nur mit einem veröffentlicht sind, hat er sie von Fall zu Fall auf Ver⸗ der Huppe und der Laternen fällt fort. öI an für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeug 2. außerhalb des Wohnsitzes des Sachver⸗ grauen Linienmuster belegte Schaurand läßt bei der Durchsicht langen festzusetzen.

2). Bohrung und Kolbenhub müssen bei Typenprüfungen nach⸗ L Reich. ständigen ein fortlaufendes Wasserzeichen Eichenlaub mit Kreuzdorn Bezuüge, bei denen es sich nicht um innerhalb des Jahrer

gemesse eeeeeeeeeee.“*“ g erkennen. IEEö“ L Fertest hs auf 1

0 Das Druckbi rderse⸗ vei Zeit bis 31. August 1923 beschränkt. Die Bestellungen für

Das Druckbild der Vorderseite wird von einem breiten, solche Bezüge sind spätestens am 30. Juni 1923 einzureichen.

7 2 88 8 8 ) Die Angabe eines bestimmten Bremswegs für eine bestimmte in werden. 1. Wehrmacht ... Rur 8 2. Reichspost.. RP ““

3. sn weitere an dem gleichen Tage geprüfte grau⸗violett gehaltenen Zierrahmen eingefaßt, der unten auf L.a.e Wertbezeichnung „100 000 Mark“ ent⸗ den 24. März 19B.

Fahrgeschwindigkeit empfiehlt sich nicht wegen der Schwierigkeit der **) Bei Kraftfahrzeugen, die keinen geeigneten Pl. ; Zeftiz F..Sezer e 4 9 Frzeugen, 2 2 a te eeeh. dder schs 2. bn. wegen der Ab⸗ von der Befolgung veser Vorschrift asehsbs Leen 182 888 Kraftfal desselben Eigentümers in g cer 2 odenbeschaffenheit, von der Art der 9 adbereifung, Sachverständige sich auf andere Weise die Ueberzeugung von der Ver⸗ *) Die Muster sin dem ns nischen Gemeinde⸗ oder Gutsbezirte grauem Untergrund die 2 8 kehrssicherheit des Fahrzesgs verschaffen kann. **) Die A 1 1“ sr eden re iwagen A“ hält. In der linken unteren Ecke befindet sich das von einem Reichskohlenrat. v1““ 8) c FFF* violetten Linienmuster kreisförmi umvand te Kopfbildnis d Bennhold, Geschäftsführer.

——— ver . Ea.- 1. 8 .⸗

Liefergebiets. Bekanntmachun g⸗ Der Kaufpreis ist auf Verlangen vor Lieferung der Brenn⸗

atz * betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu stoffe zu entrichten. Zu zahlen ist der nach § 61 der

8 der Belastung und Gewichtsverteilung der Fahrzeuge.

1 8 1X“ 8

8