1923 / 72 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

8

4

finanzrat Dr. Eryth worden.

Geheimen Regierungsrat Dr. Hausmann in Oberpräsidialrat

Hindernisse einer alsbald einzuberufenden

Behasucssbecöcge beschlußunfähig und kann die Beschlußfähigkeit auch

Domänen Vorstand

Die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen zu den Schuld⸗ verschreibungen der auf das Reich übergegangenen vorm. bayerischen Staatsschuld.

Die neuen Zinsscheinbogen zu den mit 3 und mit 3 ½¼ vH verzinslichen Schuldverschreibungen des auf das Reich über⸗ gegangenen vorm. bayerischen Staatseisenbahnanlehens mit Februar⸗ und Augustzinsverfalltag werden durch die Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, Zinsscheinaus gabe, in München sowie durch Vermittlung der Reichsbankanstalten und an Orten, an denen eine mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbankanstalt nicht besteht, durch Vermittlung der Reichs⸗ finanzämter ausgereicht. Miuünchen, den 14. März 1923. rektion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung. von Sendel.

Bekanntmachung,

Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Vereinsbank Nürnberg in Nürnberg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 50 000, 10 000 und 5000 ein⸗ geteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: a) 60 Millionen Mark 60 Jahren im Wege der Verlosung, der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare, jedoch vor dem Jahre 1933 nicht verlosbare und nicht kündbare Bodenkreditobligationen (Hypothekenpfandbriefe), Reihe 43; 86 b) 30 Millionen Mark vierprozentige, innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Verlosung, der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare Bodenkreditobligationen (Hypo⸗ thekenpfandbriefe), Reihe 44. 8 München, den 22. März 1923. Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. 8 .: Dr. Lindner.

Dlr.

betreffend

——

Durch Beschluß des Polizei⸗ und Verwaltungssenats der kreis⸗

nittelbaren Stadt Ludwigshafen a. Rh. vom 15. März 1923 wurde der Firma Möbelhaus Abraham, Inh. Morih Abraham, Ludwigshafen a. R h., gemäß der Bekannt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und 27. November 1919, der Handel mit M ö b eln Sund Polstermöbeln auf die Dauer von vorläufig drei Monaten untersagt. Während dieser Zeit vorgenommene Geschäfte, die durch vorstehend ausgesprochene Untersagung betroffen werden, sind nichtig. Außerdem machen sich beide Parteien strafbar: Gefängnis und Geldstrafe; neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich das unzulässige Geschäft G und zugleich auf Einziehung des dabei erzielten Gewinns erkannt werden.

8 dwigsh fen a. Rh., den 20. März 1923. 1

Das Bürgermeisteramt.

Preunßen.

8vh vd g

die Stützung von Genossenschaften des öffent⸗ lichen Rechts im besetzten Gebiet.

Vom 12. März 1923. (Veröffentlicht in der am 24. März ausgegebenen Nr. 14 der Gesetzsamml. S. 73.) „Auf Grund des Artikel 55 der Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920 (Gesetzsamml. S. 543) wird in Uebereinstimmung mit dem Ständigen Ausschusse des Land⸗ tags für den Umfang des besetzten Gebietes und für die Dauer der Besetzung verordnet, was folgt:

81 gyaeWeun von Genossenschaften des öffentlichen Rechts infolge von Maßnahmen der Besatzungsbehörden oder Besatzungstruppen eine beschlußfähige Genossenschaftsversammlung nicht zustande gebracht werden kann, so kann auf Antrag der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Vorstand der Genossenschaft ermächtigen, Beschlüsse an Stelle der Genossenschaftsversammlung zu fassen.

Die Beschlüsse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dieser ist berechtigt, Vertreter zu den Vorstandssitzungen zu entsenden, in denen Beschlüsse an Stelle der Genossenschaftsversammlung gefaßt werden sollen. Diesen Vertretern sind auf Verlangen alle zur Beurteilung

vierprozentige, innerhalb längstens

Das Preußische Staatsministerium hat auf Brund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Papendick in Gum⸗ binnen zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirksaus⸗ schusses in Gumbinnen auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses, den Regierungsrat Trost in Arns⸗ berg zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds der ersten Abteilung des Bezirksausschusses zu Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses, den Regierungs⸗ assessor Martinius in Münster zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusses in Münster und den Re⸗ gierungsrat Wening in Münster zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirksausschusses daselbst auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Auf Grund der §88§ 14 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juni 1922 RGBl. I S. 585 wird die Deutschvölkische Frei— heitspartei mit allen ihren Zweigvereinen und Organisationen einschließlich ihrer Jugendvereinigung Graf York von Warten⸗ burg für das preußische Staatsgebiet aufgelöst und verboten.

Das Vermögen der aufgelösten Vereinigungen wird gemäß § 18 des Gesetzes zu gunsten des Reichs beschlagnahmt. Die Durchführung auch dieser Maßnahme obliegt den örtlichen

Polizeiverwaltungen. Geygen diese Maßnahme ist nach § 17 Abs. 3 des Gesetzes innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung die Beschwerde zu⸗

lässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Berlin, den 23. März 1923.

Der Minister des Innern. Severing.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungsobersekretär La genstein aus Berlin, der Kulturobersekretär Schmanns aus Hannover und der Küultur⸗ obersekretär Schultz aus Frankfurt a. O. sind zu Ministerial⸗ sekretären im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.

Der Ingenieur Dr. Lichtenberger ist zum Vorsteher des maschinentechnischen Instituts an der Versuchs⸗ und Forsch ungs⸗ anstalt für Milchwirtschaft in Kiel ernannt worden.

des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und

betreffend Aenderung des Tarifs für die ebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen An⸗

gelegenheiten vom 15. Juni 1905 (Gesetzsamml. S. 254) und vom 3. März 1913 (Gesetzsamml. S. 27).

Vom 2. März 1923.

(Veröffentlicht in der am 24. März ausgegebenen Gesetzsamml. S. 74.)

„Auf Grund des § 3 des Gesetzes, betreffend die Dienst⸗ bezüge der Kreistierärzte, vom 24. Juli 1904 (Gesetzsamml. S. 169) werden im Einvernehmen mit dem Preußischen Justiz⸗ minister und dem Preußischen Finanzminister die Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen An⸗ gelegenheiten vom 15. Juni 1905 (Gesetzsamml. S. und

Nr.

14 der

Bekanntmachu n g. Das gegen den Kaufman Karl Hof ; Do n Karl Hofma dorf am 21. Dezember 1922 erlassene Handels⸗ V habe ich heute aufgehoben. Wetzlar, den 20. März 1923. Der Landrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Deglonen L Handel vom 23. habe ich den Althändlern Paul Haubrich und Friedrich Röcher in Riederfchetn Verfügung vom 22. Februar und 6. März 1923 den Eisen⸗ und Altmetallen jeder Art wegen in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntersagt. hat Rechtskraft erlangt. Altenkirchen, den 21. März 1923. . Der Landrat. J. A.: Dr. Storck, Reg.⸗Referendar

——nn

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun Personen vom Handel vom 23. 8eeee 1915 RüBevegläsh habe ich dem Händler Otto in Berl Kottbuser Damm 43, durch Verfügung vom heutigen Tan e m üt E11 des täglichen’g

ar begen Unzuverlässigkeit in be untersagt. sig n bezug auf diesen Handelsbef

Berlin, den 7. März 1923.

Der Po zzeipräsident. Abteilung W. J. W.: Dr. Hindel

in Fernhaltung unzuverlzsn September 1915 (RGr enl erhütte 8 Handel n Unzuverlässi Die Verfügu

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur eernhaltun rasß Personen vom Handel vom 23. Ee urn ge 1915 Geevenlis habe ich den Kohlenhändler Hermann Elkan in Berl Wilmersdorf, Gasteiner Straße 27, durch Verfügung heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf die Handelsbetrieb untersagt. 9

Berlin, den 8. März 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J

E1G6 ckel.

Bekanntmachung. b 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverliss Personen vom Handel vom 23. September 1915 Ge eöpiss habe ich eem Händler Josef Tankel in Charlott, burg, Niebuhrstraße 74, durch Verfügung vom heutigen Tage Handel mit Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) we Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntersagt

Berlin, den 14. März 1923.

Der Poli eipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel,

Beta tshheh.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläͤsst Personen vom Handel vom 23. Se ptember 1915 (RSBl. l habe ich dem Kaufmann Harry Friedenthal B E Gleditschstraße 34, durch Verfügung vom heutigen 2 den Handel mit Gegenständen des täglichen H darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsberr untersagt.

Berlin, den 15. März 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hineckel.

254

dem dazu ergangenen Nachtrage vom 3. März 1913 Bedn⸗ samml. S. 27) mit Wirkung vom 1. März 1923 an durchweg auf das 800 fache erhöht.

„Ferner wird die Vorschrift unter lfdr. Nr. 10 des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten vom 15. Juni 1905 (Gesetzsamml. S. 254) vom 1. März 1923 ab wie folgt geändert:

Schreibgebühren für Reinschriften, sofern der Veterinär⸗ beamte sie nicht selbst anfertigt, für die Seite, die mindestens 32 Zeilen von durchschnittlich 15 Silben enthält, auch wenn die leng auf mechanischem Wege stattgefunden hat,

150

1299 F 4 ;

Jede angefangene Seite wird voll gerechnet. Der, Erlaß vom 14. Februar 1923 (Gesetzsamml. S. 65), be⸗ treffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten, wird mit Ablauf des 28. Februar 1923 aufgehoben. Berlin, den 2. März 1923.

Der Minister für Landwirtschaf „Domänen und Forsten. Wendorff.

der zu fassenden Beschlüsse erforderlichen Auskünfte zu geben. Auch sind sie jederzeit zum Worte zu verstatten. „Ddie gefaßten Beschlüsse sind nach Beseitigung der der Abhaltung einer beschlußfähigen Genossenschaftsversammlung entgegenstehenden

Pn cc Genossenschaftsversammlung orzulegen.

§ 2.

Wird der Genossenschaftsvorstand infolge von Maßnahmen der

nicht durch Einberufung von Stellvertretern oder durch Neu⸗ wahlen wiederhergestellt werden, so ist der Minister für Landwirtschaft, und Forsten befugt, so viel Ersatzmitglieder für den

d zu ernennen, als zur Herstellung seiner Be⸗ ähigkei rforderlich ist. ö

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist er⸗ nächtigt, Abweichungen von den für die Führung 8 Gesgafft 81 Genossenschaft maßgebenden Verfahrensvorschriften und Fristen zu ge⸗ nehmigen, deren Erfüllung infolge von Maßnahmen der Besatzungs⸗ behörden oder Besatzungstruppen ohne Schädigung der Interessen der Genossenschaft nicht möglich ist.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. in, den 12. März 1923.

Das Preußische Staatsministerium. In Vertretung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: ö 8

Finanzministerium. Im Preußischen Finanzministerium ist der Geheime Ober ropel zum Ministerialdirektor ernannt

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat den Ministerialrat, H Berlin zum ernannt. Er ist dem Oberpräsidium der f 8 8 Sachsen zugeteilt worden

Süddeutschen nach den §§ 6 und 13 des Lotterieplans b

tag des Anspruchsverlustes zu entnehmen.

am Montag, 16. April d. J., Nachmittags 2 Uhr, im saal des Lotteriegebäudes, 1 8 Köehsie beginnt Dienstag, 17. April d

Ur, 30. April, 1.— 5., 7.— 9., 11. und 12., 14.— 19. Miai 1923.

sophischen Fakultät der Universität Berlin Dr. Fraenkel ist zum ordentlichen Universität Kiel ernannt worden.

Realschule in Eckernförde W in 1 Elmshorn, Städtischen Lyzeum nebst Studienanstalt in Duisbur E an der Anstalt, . randt an dem Berlinischen Gymnasium zum Grauen Kloster zum Oberstudienrat und des Studienrats 1; 1 Oberrealschule I in Bochum städtischen höheren Lehranstalt in Bochum sind bestätigt worden.

Generallotteriedirektion. Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

„Der Händlerin Amalie Unverzagt, geb. Wienee hier, Ulmenstraße 9 a wohnhaft, ist auf Grund des 94 der Bekan machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel e 23. September 1915 jeglicher Handel mit Lebensmilte wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Bielefeld, den 20. März 1923.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Heitkamp

8 Bekanntmachung. Dem Inhaber der Schankwirtschaft Messergasse Nr. 28 Weinkaufmann Ludwig Schreiner ist auf Grund! Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 die Ab gabe’ beg Speisen und Getränken jeder Art wegen Unzuverlisit untersagt und die Schließung des Schankbetriel angeordnet worden. Berreslau, den 23. März 1923. Der Polizeipräsident. J.

—.—öö

Dem Kaufmann Viktor Drenker und dem Mal rmann Ebüs habe ich wegen Unzuverläͤssigkeit den Hand t Lebensmitteln untersagt.

Crefeld, den 10. März 1923.

V.: Dr. Simon.

He mi

Die zur 4. Klasse der 21. Preußisch⸗ 247. Preußischen) Klassenlotterie sind

i dem zuständigen Einnehmer unter Vorlegung der B“ bis zum Diens⸗ den 10. April d. J., Abends 6 Uhr, bei Vermeidung

Die Einschüttung der Gewinnröllchen 4. Klash erfolgt 1 iehungs⸗ Jägerstraße 565. Die Zieh ung orgens

dortselbst. iehungstage sind 17.—21., 23.— 28.,

Berlin W. 56, den 22. März 1923.

Preußische Generallotteriedirektion. Gramms.

Ministerium für Wissenschaft Wund Volksbildung.

Der bisherige außerordentliche Professor in der philo⸗

„Kun st

Professor in der philosophischen Fakultät der Die Wahlen des Studienrats Dr. Hoffman an der zum Studiendirektor des Städtischen des Studienrats Geier an dem zum

des Studienrats Dr. Hilde⸗

Steinbeck an der zum Oberstudienrat an einer

Der Oberbürgermeister.

Die Polizeiverwaltuug. J. V.: Dr. Stepkes.

Bekanntmachung. Den Althändlern Abraham Wagowski, Watte scheid, Voedestraße 46, Nathan Eckstein, Wattenschei Voedestraße 46, und August Aben droth, Wattenschei Bochumer Straße 149, habe ich mit Wirkung vom heutigen 9 den Handel mit sämtlichen Gegenständen des,ti Lichen Bedarfs, insbesondere Altmaterial und Lumpenhand für das ganze Reichsgebiet wegen Unzuverlässigkeit unter sat Etwaige Wandergewerbescheine bezw. Legitimationskarten dieser eise erlieren damit ihre Gültigkeit. 18 Gelsenkirchen, den 21. März 1923. Der Landrat. Schröer.

1AA““ Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 S. 357) sind bekanntgemacht: 93,9

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. vember 1922, betreffend die Genehmigung der von der Fi⸗ Grunder Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M. beschloh Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft, durch das Amtbb der Regierung in Arnsberg Nr. 8 S. 67, ausgegeben am 24. Febll 1923 (vgl. Bekanntmachung S. 66 Nr. 2); 982

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5 vember 1922, betreffend die Genehmigung der Erhöhung desklast kapitals der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Aktiengesellsche Finsterwalde N. L, durch das Amtsblatt der Regierung in 61 furt a. O. Nr. 9 S. 43, ausgegeben am 3. März 192.

Berlin, Montag, den 26. März

——

Nichtamtliches. Deutscher Reichstag.

327. Sitzung vom 24. März 1923, Vormittags 9 Uhr. Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*) Am Regierungstisch: Reichsschatzminister Dr. Albert und Reichsminister und Landwirtschaft Dr. Luther.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 2 Minuten.

Reichsschatzminister Dr. Albert: Meine Damen und

ren! Das Reichsschatzministerium legt Ihnen heute den viitten Teil einer Denkschrift vor, die Sie über die Be⸗ tzungskosten in den Rheinlanden erfordert haben. Ich möchte ze Vorlage der Denkschrift zum Anlaß nehmen, um auch den⸗ fenigen, die nicht die Zeit haben, alle Einzelheiten zu lesen, die vichtgsten Daten in großen Zügen vor Augen zu führen. Denn

enn auch die Lasten, die wir aus Anlaß der Besetzung der Rhein⸗ usdde zu tragen haben, und die Leiden der Bevölkerung im alt⸗ besetten Gebiet im Augenblick scheinbar zurücktreten gegenüber den ungeheuerlichen Rechtsbrüchen und Schädigungen, die uns durch den Einbruch in das Ruhrgebiet und die ihm gleichstehenden Ge⸗ biete zugefügt werden, so steht doch die Geschichte dieser Besetzung in engsten inneren Zusammenhang mit dem neuerlichen Einbruch, und auch in dieser Hinsicht sprechen die in der Denkschrift gegebenen zZahlen eine beredte Sprache.

Lassen Sie mich zunächst einige dieser Zahlen Ihnen vor Augen führen. Die Besatzungskosten haben sich bis Ende 1922 auf rund 4,5 Milliarden Goldmark belaufen chört, hört! rechts), ungerechnet der Kosten für die Besetzung des sogenannten Sank⸗ tonsgebietes und ungerechnet der Kosten für die alliierten Kontroll⸗ kommissionen. (Zuruf rechts: Unerhört!) Diese Summe ist wichtig nicht nur im Zusammenhang mit unseren Reparationsverpflich⸗ tungen, indem man sich vergegenwärtigt, wie viel produktiver diese enormen Beträge auch zugunsten unserer Gläubiger hätten ver⸗ wendet werden können. (Sehr richtig!) Es genügt auch nicht, an der Hand dieser Ausgaben sich zu vergegenwärtigen, daß damit der Wiederaufbau Nordfrankreichs in weitem Umfange hätte finan⸗ zert werden können. (Sehr richtig!) Interessanter noch ist die Beurteilung dieser Zahl unter einem politischen Gesichtspunkte. In den letzten vier Jahren unmittelbar vor dem Kriege betrugen die Ausgaben des Deutschen Reiches für seinen gesamten milltä⸗ rischen Aufwand d. h. also für das Heer, die Flotte, das Reichs⸗ militärgericht usw. nach den Etatsziffern rund 3,7 Milliarden Die Aufwendungen für die Besatzungsarmee im Rhein⸗ land in den verflossenen vier Jahren übersteigen diese Ausgaben um rund ¾¼ Milliarden Goldmark. (Hört, hört!) Diese Beträge sind, abgesehen von den amerikanischen Anteilen, effektiv gezahlt worden, und zwar durch sogenannte Sachleistungen und durch Zahlungen an die Besatzungsarmee in bar durch Markvorschüsse und Devisen sowie durch sonstige unmittelbare Leistungen an die Besatzungsarmee.

Die Ursache dieser gewaltigen Ausgaben wird klar, wenn man sich die Besatzungsstärke vergegenwärtigt. Nach dem Sinne und Vortlaut des Versailler Vertrages sowie des Rheinlandabkommens war offenkundig die ehemalige deutsche Belegungsstärke des be⸗ setzten rheinischen Gebietes als Höchstmaß ins Auge gefaßt worden. Darum spricht das Abkommen grundsätzlich von der Verpflichtung der deutschen Regterung, vorhandene militärische Gebäude zur Ver⸗ fügung zu stellen, Unteroffiziere und Mannschaften in vorhandenen Kasernen unterzubringen. Diese Auffassung ist in den Verhand⸗ lungen, die dem Versailler Friedensvertrage vorausgingen, von dem französischen Delegierten ausdrücklich bestätigt worden (hört, hört!), indem er ausführte, daß die Besatzung der Rheinlande die frühere dentsche Friedensbelegung nur wenig (legêérement) über⸗ schreiten werde.

Was ist stattdessen geschehen? An Stelle der deutschen Friedens⸗ belegung von rund 70 000 Köpfen in 28 Orten waren im September 1922 im altbesetzten Gebiet der Rheinlande 220 Orte (Hört! hört)) mit rund 145 000 Köpfen von den Besatzungstruppen und Teilen der Rheinlandkommission belegt. Das ist nicht nur das Doppelte der deutschen Friedensbelegung, sondern geht auch noch über das hinaus, was die alliierten Regierungen selbst im März 1922 durch ein besonderes Finanzministerabkommen festgelegt hatten. (Hört, hört!) In diesem Abkommen, das der deutschen Regierung amtlich votifiziert wurde, ist die Stärke der einzelnen Besatzungsarmeen für die französische Armee auf 90 400, für die belgische auf 19 300 festgesetzt worden. Und doch sind auch diese Zahlen wiederum von der französischen Armee um rund 12 000, von der belgischen um zund 10 000 Mann überschritten worden, immer wieder abgesehen von den Truppen, die in das sogenannte Sanktionsgebiet gesandt worden sind.

Der Stärke der Belegung entspricht der Umfang der Inan⸗ spruchnahme von Leistungen. Die Natural⸗ und Dienstleistungen, wie sie Artikel 6 als Gegenstand des Requisitionsrechts ausdrück⸗ lich eng umgrenzt, werden von französischer und belgischer Seite dauernd gesteigert. Es werden Einrichtungen verlangt, die weder im Rheinlandablommen noch im Vertrage von Versailles vor⸗ gesehen sind. Ebenso fordern Franzosen und Belgier auf Grund des Artikels 8 des Rheinlandabkommens Anlagen, auf die sie nach dem Abkommen entweder überhaupt keinen Anspruch haben oder die sie nur im Rahmen vorhandener ehemaliger deutscher mili⸗ kärischer Anlagen beanspruchen können. Ich erinnere in dieser Hinsicht an landwirtschaftliche Betriebe, an Flugplätze, Exerzier⸗ blätze Susw. Außer den vorhandenen 32 deutschen Schießständen und Exerzierplätzen sind 54 weitere militärische Anlagen der ge⸗ nannten Art von Deutschland erzwungen worden; außer den bereits vorhandenen 7 Flugplätzen sind weitere 19 neue Flugplätze eee

3 1 Mark.

8 Fhetseces⸗ der durch hervorgehobenen Reden

erren M edergegeben sind

Zahlen sprechen ihre eigene

auf Deutschlands Kosten hergestellt worden. (Erregte Rufe: Unerhört!)

Nur streifen will ich die von den Franzosen geforderte Ein⸗ richtung von Bordellen, die französischerseits vielfach selbst in kleine Landstädtchen gelegt worden sind. (Pfuirufe.) Nicht unerwähnt aber darf bleiben die Inanspruchnahme von Fabrikanlagen und von bestem Ackerland. Seit dem Beginn der Besatzung sind von der Besatzungs⸗ armee in 61 Orten des altbesetzten Gebietes 250 Fabrikanlagen und sonstige gewerbliche Unternehmungen durch Requisitions⸗ befehle beschlagnahmt worden, von denen Ende 1922 noch 176 be⸗ schlagnahmt waren. Es handelt sich dabei um Fabrikanlagen aller Art, um Spinnereien. Webereien, Möbelfabriken, um Kühlhäuser, Mühlen, Marmeladenfabriken, um Maschinenfabriken, konstruktionswerkstätten und andere mehr. Welche Schädigung des wirtschaftlichen Lebens solche Beschlagnahmen sowohl durch ihren unmittelbaren Umfang als auch durch die mittelbar geschaffene große Unsicherheit mit sich bringen, bedarf keiner Darlegung. Und doch ist auch diese Schädigung nur ein kleiner Teil des großen wirtschaftlichen Schadens, der durch die Beeinträchtigung der wirt⸗ schaftlichen Zusammenhänge zwischen dem linken Rheinufer und dem übrigen Deutschland infolge der Besetzung dauernd entsteht. Lebhafte Zustimmung.)

In ihrer Gesamtheit ergeben die für die Besatzungsarmeen geschaffenen oder ihnen zur Verfügung gestellten Anlagen ein er⸗ schütterndes Bild militärischen Aufmarsches der französischen und belgischen Armee auf Kosten Deutschlands. Sie zeigen, daß die französischen und belgischen Heere seit dem Waffenstillstand das deutsche Rheinland mit deutschen Mitteln unter Anwendung von Zwangsmitteln aller Art gegenüber Gemeinden und Beamten zu einem großen Heerlager planmäßig ausgebaut haben. (Lebhafte Rufe: Sehr wahr!) Dies wird durch einige graphische Dar⸗ legungen der Denkschrift unmittelbar veranschaulicht.

Ein Wort noch muß ich hinzufügen über die Einquartierungs⸗ lasten. Wenn man sich vergegenwärtigt, was die Einstellung der Bautätigkeit während der Kriegszeit in allen Ländern der Welt, nicht nur in Deutschland, an Wohnungsnot verursacht hat, welche Schwierigkeiten und Lasten selbst den Siegerstaaten, noch mehr aber dem unbesetzten Deutschland in der Auswirkung dieser Woh⸗ nungsnot nach dem Kriege entstanden sind, kann man ermessen, was es für eine Bevölkerung bedeutet, die auf einem kleinen Territorium neben dieser natürlichen Wohnungsnot noch die Lasten der Einquartierung eines ungeheuren Besatzungsheeres zu tragen hat. (Sehr wahr!) Geradezu ins Unerträgliche jedoch werden diese Lasten durch die Auslegung gesteigert, die von französischer

und belgischer Seite den Einquartierungsbestimmungen gegeben

werden. Während nach Artikel 8 des Rheinlandabkommens die zur Zeit der Unterzeichnung des Rheinlandabkommens bei jeder einzelnen Armee in Kraft befindlichen Einquartierungs⸗ bestimmungen maßgebend sein sollten, hat die französische Be⸗ satzungsarmee auf Grund des Artikels 8 für sich das Recht in An⸗ spruch genommen, die Einquartierungsbestimmungen jederzeit und nach Belieben zu ändern. (Erregte Rufe: Gewalt, nicht Recht!) Als Gesamtbild ergibt sich hier, daß Ende des Jahres 1922 außer den vorhandenen Kasernen und den inzwischen neu errichteten Kasernen insgesamt rund 10 000 Wohnungen mit 37 500 Zimmern und außerdem 9400 Einzelzimmer zur Unterbringung von Offi⸗ zieren, Unteroffizieren und Mannschaften in Privatquartieren be⸗ schlagnahmt waren. Diese Inanspruchnahme ist demjenigen kein Wunder, der sich vorstellt, daß neben den Truppen die Angehörigen der französischen und belgischen Besatzungsarmee auf Kosten Deutschlands untergebracht werden. So wohnen in der belgischen Zone in den einem unverheirateten Offizier zur zwangsweisen Verfügung gestellten fünf Herrschaftszimmern mit Küche neben dem Offizier seine Großmutter, seine Mutter, zwei unverhei⸗ ratete Schwestern, eine verheiratete Schwester, zwei Kinder der ver⸗ heirateten Schwester. (Lebhafte Rufe: Unerhört!) Während unsere deutschen Beamten zum Teil infolge der Wohnungsnot oder auch infolge unmittelbarer Anordnung der Besatzungsarmee jahrelang darauf verzichten müssen, mit ihrer Familie zusammen zu leben, nimmt die französische und belgische Besatzungsarmee für sich das Recht, die Familie mit unterzubringen, als selbstverständlich in Anspruch, eine Auffassung, die selbst dem militärischen Denken unmittelbar Hohn spricht.

Endlich ist zu erwähnen der systematische Ausbau der franzö⸗ sischen und belgischen Abteilung der Rheinlandkommission und des Delegiertenausschusses in der französischen Zone. Bei den Ver⸗ handlungen in Versailles im Juni 1919 wurde von der deutschen Regierung der Standpunkt vertreten, daß zu den vertraglich vor⸗ gesehenen vier Mitgliedern der Rheinlandkommission höchstens noch einige Beamte treten dürften, um die Verbindung zwischen Rhein⸗ landkommission und den deutschen Stellen aufrechtzuerhalten. Auch mit diesen Grundsätzen hatte sich der französische Delegierte aus⸗ drücklich einverstanden erklärt. Statt dessen bewegte sich bereits im September 1922 die Zahl der Beamten der französischen Ab⸗ teilung der Rheinlandkommission zwischen 65 und 70 chört, hört! rechts), die der belgischen Abteilung um rund 20. Rechnet man hierzu die übrigen Beamten und insbesondere das in der franzö⸗ sischen Zone planmäßig und stark ausgebaute Delegiertensystem, mit dem die ganzen Rheinlande zu offenkundig politischen Zwecken systematisch überzogen sind (Zuruf rechts: Aha!l), so ergibt sich ein Gesamtpersonal der Rheinlandkommission und ihrer Delegierten, das bereits im September 1920 sich auf rund 1300 Köpfe belief. (Rufe rechts: Unerhört!) Die Kosten der Unterbringung dieser Beamten lassen sich nur schätzen, da die Rheinlandkommission die Mittel nur summarisch anfordert, dagegen Angaben über die Ver⸗ wendung oder über die Ausgaben bisher abgelehnt hat. Die Kosten betragen allein für die französische Abteilung rund 1,9 Milliarden Mark im Kalenderjahr 1920.

Meine Damen und Herren, wegen der Einzelheiten möchte ich Sie im übrigen auf die Deukschrift verweisen. Die nüchternen ee. geben Ihnen Mat rial

8

Eisen⸗

zu der Frage, 1. welches die eigentlichen Ziele Frankreichs bei der Besetzung sind, und auch 2. zu der Frage, inwieweit die Besetzung eine einzige große Vorbereitung des Einbruchs war. (Sehr richtig! rechts.) Ich möchte es Ihnen überlassen, aus den Tatsachen selbst Ihre Schlüsse zu ziehen. Nur auf zwei Momente möchte ich mir gestatten, noch hinzuweisen: Die angeblichen Verstöße Deutschlands gegen den Vertrag von Versailles haben während der ganzen Leidensjahre nach Abschluß des Vertrages im Vordergrund der Diskussion der Alliierten ge⸗ standen. Sie haben im Januar für Frankreich den Ausgangs⸗ punkt für den rechtswidrigen Einbruch in das Ruhrgebiet und später in badisches und anderes Gebiet gebildet. Wir dürfen hoffen, daß die Welt einzusehen beginnt, wie wenig dieser Ein bruch mit den angeblichen Verstößen Deutschlands zu tun hat und wie wenig er mit dem Friedensvertrag in Einklang zu bringen ist. Aber was bisher im Auslande, ja selbst bei uns im Inlande kaum genügend gewürdigt worden ist, das ist das, was aus den drei Denkschriften über die Besatzungskosten mit Deutlichkeit hervor⸗ geht, nämlich daß Besetzung der Rheinlande in der

die

Art, wie sie ausgeübt wird, in dem Umfange, in dem sie getätigt

wird, in den Anforderungen, die durch sie gestellt werden, eine Kette von Vertragsverletzungen bedeutet (sehr richtig! rechts), die dem Zwecke der Besatzung, dem Geiste des Vertrages und dem Wortlaut, wie ihn jede unparteiische Stelle auslegen würde, un⸗ mittelbar widerspricht, Verstöße gegen den Vertvnag, die sich täg⸗ lich und stündlich wiederholen und erneuern immer wieder ganz abgesehen von den ungeheuerlichen Verstößen der Franzosen gegen dies Rheinlandabkommen und den Friedensvertrag seit dem Ruhreinbruch.

UMnsd noch ein anderes:

Auf Grund eines Vertrages, der nach seiner Vorgeschichte und durch seinen Wortlaut ausdrücklich die Abrüstung der Welt als Ziel aufstellte, der nur als ersten Schritt hierzu die Entwaffnung Deutschlands forderte (hört, hört! rechts), die inzwischen weit über die Bestimmungen des Vertrages hinaus durchgeführt und deren Vollständigkeit selbst von maßgebender ausländischer Seite an⸗ erkannt ist auf Grund dieses Vertrages ist ein ehemals blühen⸗ des Land aus seinen wirtschaftlichen Zusammenhängen heraus⸗ gerissen und zu einem Heerlager größten Stils gemacht worden. Sehr richtig!) Wenn je der Vorwurf des Militarismus gerecht⸗ 8 fertigt war, so ist er es hier. Und dieser Militarismus Frank⸗ G reichs kennzeichnet sich noch dadurch besonders, daß er nicht auf Kosten des französischen Volkes durchgeführt wird, sondern daß er sich im wesentlichen unabhängig von der Bewilligung der erforder⸗ . lichen Mittel durch parlamentarische Vertretung Frankreichs auf Kosten einer anderen Nation betätigt (Rufe rechts: Unerhört!), einer besiegten Nation, der man dadurch gleichzeitig die Mittel für die wirtschaftlichen und finanziellen Leistungen entzieht, die ihr auf Grund des Friedensvertrages auferlegt sind.

Dieser Ueberspannung militärischen Geistes, der sich selbst über⸗ schlägt, entspricht es, wenn trotz alledem noch immer von der Sicher⸗ heit Frankreichs die Rede ist. Auch für die Bedeutung dieser Forderung gibt die Denkschrift wertvolles Material. (Lebhaftes Bravo!)

Präsident Löbe teilt im Anschluß daran mit, daß in der letzten Zeit beim Reichstag eine große Anzahl von Sympathie⸗ kundgebungen zur Abwehr im Ruhrgebiet aus österreichischen und deutschen Städten, von Körperschaften und Vereinen eingegangen sind. (Beifall.) 1 3

Der Antrag der bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft und der Sozialdemokrvaten, der den Finanzminister ermächtigt, die Tabakzölle für die Zeit wirtschaftlichen Bedürfnisses herab⸗ zusetzen, wird gegen die Kommunisten in dritter Lesung angenommen.

Darauf wird die Aussprache über den Etat des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fortgesetzt. 8

Abg. Döbrich (D. Vp.): Die Forschungen der Wissenschaft müssen möglichst bald in die Praxis übergeführt werden. Die Landwirtschaft ist dazu bereit. Deutschland hat immer diese wissen⸗ schaftlichen Forschungen für die Landwirtschaft gefördert. Aber diese muß sich auch frei bewegen können. Die Beschwerdenausschitsse haben zu Klagen Anlaß gegeben, das liegt an der Unzulänglichkeit des Gesetzes. Mit der Beschaffung einer Brotgetreidereserve und der Verbilligung des Brotes für die minderbemittelte Bevölkerung sind wir einverstanden; das steht auch in unserem Antrag. Unsere ganze Wirtschaftslage ist anders, als sie nach außen scheint; es ist nur eine Scheinblüte. Der Besitz als solcher ift allerdings erhalten geblieben, aber er ist überlastet. (Zustimmung.) Keineswegs wollen wir uns um die Belastung des Besitzes herumdrücken, aber es darf nicht unbeachtet bleiben, daß wir nur eine Scheinblüte haben. Was als Gewinn erscheint, ist tatsächlich ein Verlust, und je länger der jetzige Produktionsverlust dauert, desto größer wird der Verlust. Es besteht jetzt namentlich eine große Kreditnot. Alle Gewinn⸗ zahlen haben jetzt keinen wirklichen Cert. Die Preise der künst⸗ sichen sind & sen, die Preise des umlagefreien Getreides aber gefallen. e Möglichkeit spekulativer Gewinne ist ganz fortgefallen, denn es niemand mehr Kredit. Der Gedanke muß fallen gelassen werden, daß die Landwirtschaft aus der jetzigen Lage Gewinne erzielt. Leidet schon der Großbetrieb unter der Kreditnot schwer, so weiß der kleine und mittlere Betrieb erst recht nicht, wie er sich einrichten soll. Der kleine Landwirt kann nicht mehr reiner Landwirt mit freier Ackernahrung sein, sondern ist auch noch auf Industriearbeit angewiesen. Der Abg. Schmidt⸗ Köpenick, der sonst verträglich jst, hat gestern ganz gvobes Geschi ttz aufgefahren und die Einheitsfront durchbrochen. Herr Schmidt freut sich noch der starken Regierung in Sachsen, die für Milch sorgt. Es herrscht aber selbst in kleinen Orten infolge der falschen Preispolitik Milchnot. Mit dem sozialdemokratischen Antrag. daß Stickstoff gegen Getreide zu liefern ist, ist eine Produktions⸗ förderung nicht zu erreichen. Die verschiedenen Arten von S tick⸗ stoff müssen überlegt verwendet werden. Nur Landwirte würden mit diesem Antrage glänzende Geschäfte machen können, weil der Stickstoff zum Weltmarktpreise zugrunde gelegt werden müßte und dadurch der Getreidepreis auf das Dreifache steigen würde, aber wir lehnen diesen Antrag trotzdem ab, weil ex ganzg undurchführbaxr ist. Die Angelegenheit der Getreide⸗Kredit⸗Aktien⸗ gesellschaft wollen wir an den Ausschuß zurückverwiesen haben. Um die Produktion steigern zu können, verlangen wir, daß die Hemmnisse der freien Wirtschaft beseitigt werden. Fort mit künst⸗ lichen Preisschaffungen, die innere Kaufkraft der Mark muß auch in den Düngerpreisen zur Geltung gebracht werden. Sodann muß das Volk einig sein, und jeder muß produktive Arbeit leisten, en⸗