Bekanntmachung. — 1 8 Infolge nachgewiesener Unzuverlässigkeit habe ich die Sperre über die nachstehend aufgeführten, mit dem Kohlenhandel befaßten Firmen verhängt. Nach § 3 der Bekanntmachung des Reichskohlenrats vom 31. März 1921 Reichsanzeiger Nr. 76) darf ein gesperrter Händler keinen rennstoffhandel treiben und keine Verträge über Brennstoffe vermitteln. Es ist verboten, ihm Brennstoffe zu liefern oder sich seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu bedienen: Max Straube, Leipzig⸗Großzschocher, Moosdorf u. Steinmetz, Leipzig, Brandenburger Straße, W. Zeising, Leipzig⸗Anger. Die über die Firma R. Dubiel in Beuthen verhängte Sperre habe ich aufgehoben. Berlin, den 27. März 1923. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Dr. Kauffmann.
—
o111“ Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 100 000, 50 000, 20 000, 10 000 und 5000 ℳ eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 1“
a) 20 Millionen Mark 4 prozentige, verlosbare, in längstens 50 Jahren vom Ausgabetage an im Wege dder Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare Hypo⸗ thekenpfandbriefe (Reihe 78),
5) 30 Millionen Mark 4 prozentige, verlosbare, vom 1. Ja⸗ nuar 1933 an binnen längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare, vor dem 1. Januar 1933 jedoch nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe (Reihe 79).
München, den 27. März 1923.
Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.
betreffend
Auf Grund des § 14 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 wird die Deutsch⸗völkische Freiheitspartei im Freistaat Baden verboten, be⸗ stehende Ortsgruppen werden aufgelöst. Das in Baden be⸗ findliche Vermögen der aufgelösten Vereinigung wird gemäß 5 18 des Gesetzes zum Schutze der Republik beschlagnahmt Karlsruhe, den 28. März 1923. “ Der Minister des Inn Remmele.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23 des RNeichsgesetzblatts Teil I enthält
das Gesetz zur Vorbereitung der Reichsentlastungsgesetz⸗ gebung (Vorbereitungsgesetz) vom 26. März 1923,
das Gesetz zur Aenderung des Besoldungssperrgesetzes vom 22. März 1923,
das Gesetz über die Geltungsdauer von Demobilmachungs⸗ veroronungen vom 23. März 1923,
eimne Verordnung über den Verkehr mit Zündwaren vom
14. März 1923,
eine Verordnung zur Aenderung der Ausführungsbestim⸗ mungen zum Weingesetze vom 22. März 1923,
eine Verordnung über die Besteuerung der Unfallversiche⸗ rung mit Prämienrückgewähr vom 21. März 1923,
eine Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Soziale Wahien) vom 23. März 1923 und
eine Verordnung über die Zahlung der Zölle in Gold vom
Berlin, den 29. März 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Preußen. “
Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 wird der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft in Kiel hiermit in Erweiterung der ihr vom Preußischen Staatsministerium unter dem 15. Januar 1923 erteilten Ermächtigung die Genehmi⸗ gung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Gesamtbetrage von 100 Millionen (ein⸗ hundert Millionen) Mark für Zwecke der Landschastlichen Bank der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft gemäß der vom Preußischen Staatsministerium genehmigten „Ordnung, be⸗ treffend Aufbringung, Verzinsung und Rückzahlung des Grund⸗ kapitals für die Landschaftliche Bank, sowie Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse“ unter Berücksichtigung der vom Preußischen Staatsministerium unter dem heutigen Tage ge⸗ nehmigten Aenderungen dieser Ordnung erteilt.
die vorstehende Genehmigung wird unter dem Vorbehalte der Rechte dritter Personen erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber dieser Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Preußischen Staates nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staa sanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 23. Februar 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Dr. am Zehnhoff. Dr. v. Richter. Dr. Wendorff.
v Finanzministerium. Im Preußischen Finanzministerium sind ernannt:
der Oberfinanzrat Euteneuer zum Ministerialrat,
der Finanzrat Sand zum Oberfinanzrat,
der Rechnungsrat Rosenthal zum Finanzrat, 16
r Regierungsobersekretär Krieg, der Justizobersekretär Werer, der Polizeiobersekretauök Guhl zu Ministerial⸗ sekretären und “
der Ministerialamtsobergehilfe Hoffmann Mini⸗ sterialhausinspektor.
zum
nnern.
Ministerium des J
Der Regierungsrat von Rappard vom Bezirk ar zu Berlin ist zum stellvertretenden Mitgliede des Schieds⸗ gerichts für die Auseinandersetzung zwischen der neuen Stadt⸗ gemeinde Berlin und den Restverbänden der Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland sowie der Provinz Branden⸗ burg ernannt worden. 1 8
Der Bürgermeister Dr. Schulz in Merseburg ist zum Regierungsrat ernannt worden.
Bekanntmachung.
Das Preußische Staatsministerium hat durch die beiliegende Verordnung vom 27. März 1923 die Stadt Hameln im Regierungsbezirk Hannover vom 1. April 1923 ab für ausge⸗ schieden aus dem bisherigen Kreisverbande des Landkreises Hameln⸗Pyrmont erklärt, so daß sie von diesem Tage an einen eigenen Kreisverband (Stadtkreis) bildet.
Berlin, den 29. März 1923.
Der Minister des Innern Severing.
vc444“ über das Ausscheiden der Stadt Hameln im Re⸗ gierungsbezirk Hannover aus dem bisherigen Kreisverbande des Landkreises Hameln und die Bildung eines eigenen Kreiskommunalverbandes (Stadtkreises) vom 27. März 1923.
Einziger Paragraph. Auf Grund des § 4 Absatz 3 der Kreisordnung für die Provinz I vom 6. Mai 1884 — Gesetzsamml. S. 181 — in Ver⸗ bindung mit Artikel 82 Nr. 1 der Preußischen Verfassung wird die Stadt Hameln im Regierungsbezirk Hannover vom 1. April 1923 ab für ausgeschieden aus dem bisherigen Kreisverbande des Land⸗ kreises Hameln erklärt, so daß sie von diesem Tage an einen eigenen Kreisve (Stadtkreis) bildet. Berlin, den 27. März 1923. Das Preußische Staatsministerium. Braun. Severing.
——
1A“
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Lübbesee im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. ist zum 1. Juli 1923 unter Umständen auch Uücher zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. April 1923 eingehen.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Durch den Herrn Reichsminister des Innern wird eine neue Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 unter der Be⸗
zeichnung: Deutsche Arzneitaxe 1923, vierte abgeänderte Ausgabe, amtliche Ausgabe herausgegeben. Ich bestimme hiermit, daß diese Neuausgabe mit Wirkung vom 1. April 1923 ab für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt. Die vierte Ausgabe erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, und kann von dort zum Preise von 2200 ℳ bezogen werden. Berlin, den 29. März 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt . A.: Diereich.
Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 Gesetzsamml. S. 625), werden im Einvernehmen mit dem Sg Finanzminister und dem Herrn Justizminister die in der Anlage I des Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Ausnahme der Gebühr nach Ziffer 10 2 sowie die in der Anlage II. angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche 8ö mit Wirkung vom 1. April 1923 ab durchweg auf das 1000 fache erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu Ziffer 10 a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte auf das 500 fache erhöht. -
JFerner wird die Vorschrift unter A IV Nr. 16 der Anlage I des Gesetzes mit Wirkung vom 1. April 1923 ab wie folgt geändert; Schreibgebühren für Reinschriften, sofern der Kreisarzt sie nicht selber anfertigt, für die Seite, die mindestens 32 Zeilen von durchschnittlich 15 Silben enthält, auch wenn die Herstellung auf mechanischem Wege stattgefunden hat, 200 ℳ. Jede angefangene Seite wird voll gerechnet. Deerr Erlaß vom 19. Februar 1923 (Gesetzsamml. S. 46), betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ ärzte usw., wird mit Ablauf des 31. März 1923 aufgehoben.
Berlin, den 26. März 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.
Bekanntmachung zu § 11 des Gesetzes über die Erhöhung der Ver⸗ waltungskostenbeiträge bei Tilgungsdarlehen vom 3. Juni 1922 (AGBl. 1 S. 485) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichsministers der Justiz vom 29. September 1922 (RGBl. I S. 758) und der Be⸗ kanntmachung der zuständigen Minister vom 12. Okto⸗ ber 1922 in Nr. 231 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 13. Oktober 1922.
Im Einverständnis mit dem Reichsminister der Justiz be⸗ stimmen wir, daß auch die folgenden Anstalten als öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Kreditanstalten im Sinne des Gesetzes und der Bekaänntmachungen anzusehen sind:
1. Landeskulturrentenbank für die Provinz Ostpreußen in
Königsberg i. Pr.
2. Landeskulturrentenbank für die Provinz Schlesien in Breslau,
3. Landeskulturrentenbank für die Provinz Westfalen in Münster i. W⸗,
Landeskulturrentenbank für die Provinz Schleswig⸗Holstein
(mit Ausnahme des Herzogtums Lauenburg) in Kiel,
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin⸗Wilmers⸗
dorf, Brandenburgische Straße 16,
“ Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in
Stettin,
„Iduna“ Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungsgesell⸗
schaft a. G. zu Halle a. S.,
* “
v“
Unfall⸗, Haftpflicht⸗ und Rückversicherungs⸗ Aktiengesellschaft zu Halle a. S. 1 9. Ruhegehalts⸗ Wuswen⸗ und Waisentasse für deutsche Rechts⸗ anwälte und Notare zu Halle a. S., 8 10. „Umon“ Allgememe Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu 6 Berlin SW. 11, Königgrätzer Straße 97/99. 1 Berlin, den 29. März 1923. “ Zugleich im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, des Ministers des Innern und des v“ Justizministers. 1111“ Der Minister für Volkswohlfahrt. 8 J. A.: Conze.
Bekanntmachung. 2 Den Schlächtermeister Max Boebelschen Ehe⸗ leuten in Nowawes, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 21, habe ich durch Verfügung von heute den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder gestattet. Potsdam, den 29. März 1923. 8 Der Polizeipräsident. J. V.: Süß en 1g ch.
Sekannthachung 5
Dem Produktenhändler Adolf Riedel in Breslau 111“ Nr. 36, habe ich auf Grund der Bundesratz⸗ verordnung vom 23. September 1915 den Trödelhandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit. Lumpen, Knochen und altem Eisen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt
Breslau, den 28. März 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Simon.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, be⸗
treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe
ich der nachbenannten Person Johann Lindstädt, geboren am
1. März 1865 in Mirow, Nordstraße Nr. 144 a in Stoppenberg
wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug
auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Essen, den 21. März 1923. Der Polizeipräsident.
Dekannimnaechugg Dem 1“ Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger 1r.Sgn “ 29 E1 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Altmetallen untersagt. Helgoland, den 26. März 1923. Der Landrat.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger L11.“ Handel vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919 habe ich dem Althändler Hugo Rosen⸗ berg hierselbst sowie auch von diesem eventuell vorgeschobenen fremden oder verwandten Personen durch Verfügung vom heutigen Tage den Trödelhandel, insbesondere den An⸗ und Verkauf von neuen und gebrauchten Haushaltungsgegenständen, Bekleidungsstücken usw. zum Zwecke der Weiterveräußerung, wegen bewiesener Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Hohenlimburg, den 26. März 1923.
Die Polizeiverwaltung. Menzel.
1 Bekanntmachung. Dem Installateur Gustav Dombrowski, hier, Magisterstraße Nr. 34, ist auf Grund des § 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Königsberg, Pr., den 22. März 1923. Der Polizeipräsident. Dr. Lange.
8586.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuber, lässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 der R.⸗G.⸗O. wird hiermit dem Händler Konrad Imbach, Paderborn, Stadelhof 32, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Altmetall und Lumpen, wegen Unzuverlässigkeit vom heutigen Tage ab für das ganze Reichsgebiet u ntersagt. Der erteilte Wander⸗ gewerbeschein verliert hierdurch seine Gültigkeit. “
Paderborn, den 28. März 1923.
Die Polizeiverwaltung. Gerbeu let. 8
Bekanntmachung. Dem Kaufmann Ali Kohls in Schmaatz, Kreiz Stolp, wird hiermit auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zut Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sev⸗ tember 1918 — RGBl. S. 603 — jede Handelstätigkeit, insbesondere der Handel mit Vieh aller Art, untersagt. Die Untersagung des Handelsbetriebs wirkt für das Reichsgebiet. widerhandlungen werden auf Grund des Art. III § 5 der Ver⸗ ordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreibere Wuchergerichte) vom 27. November 1919 — RGBl. S. 1909 — estraft. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung hat der von dieser Anordnung Betroffene zu tragen. Stolp, den 28. März 1923. 1 Der Landrat. J. A.: Dr. Hüttenhein, Regierungsassessor.
HBeiaintmachung. Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) habe ich dem Handelsmann Max Fieckel in Piesterih den Handel jeder Art, inctbesondere mit Altmetall, Alteisen, Lumpen und Knochen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Wittenberg, den 28. März 1923. Der Landrat. v. Trebra.
—
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Seee
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Derlin WMahbhb “
direktor Dr.
um Deutschen Reichse
Nr. 76.
anzeiger und Preußif
Berlin, Sonnabend, den 31. März
ste Beilage
sch
“ 8 1
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Preußen. 1““ „ sen Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gese amml. S. 357) sind be anntgemacht: 8 8 Gesebf
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. De⸗ ember 1922, betreffend die Genehmigung des von der General⸗ versammlung des Kur⸗ und T en Ritterschaftlichen Kredit⸗ 1616“ 12,9 Frsehsehehes; Nachtra⸗ 2 nnx Fertzung
Kur⸗ eumarkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse vom A. März 1922, durch die en mitte
der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 1 S. 6, ausgegeben am 6. Januar 1923,
der Regierung in Stettin Nr. 1 S. 2, ausgegeben am 6. Januar 1923,
der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 3 S. 9, ausgegeben am 20. Januar 1923,
der Regierung in Magdeburg Nr. 1 S. 3, ausgegeben am 6. Januar 1923,
der Regierung in Liegnitz Nr.
8 8 Dezember 1922,
der Regierung in neidemühl
116 Innuan 1923, und 1
der Regierung in Köslin Nr. 1 S. 2, 6. Januar 1923;
2. der Erlaß des E Staatsministeriums vom 21. De⸗ jember 1922, betreffend die Genehmigung von der General⸗ versammlung des Kur⸗ und Neumärkis Ritterschaftlichen Kredit⸗ instiuts am 29. November 1922 gefaßten Beschlüsse, durch die Amts⸗
blatter
der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 3 S. 37, ausgegeben am 20. Januar 1923,
der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 3 S. 9,
29 Januar 1d22, Sch
der Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 3 S. 9, ausgegeben am 20. Januar 1923,
er Regierung in Stettin Nr. 1 S. 2, ausgegeben am 6. Januar 1923,
der Regierung in Köslin Nr. 1
2, 6. Januar 1923, der Regierung in Liegnitz Nr. 1 S. 2, ausgegeben 6. Januar 1923, und der Regierung in Magdeburg Nr. 20. Januar 1923;
3. der Erlaß. des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Ja⸗ nuar 1923, betreffend die Genehmigung des fünften Nachtrags zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895, Ausgabe von 1913, durch die Amtsblätter
der Regierung in Königsberg Nr. 9 S. “
der Regierung in Gumbimen Nr. 3. März 1923,
der Regierung in Allenstein Nr. 9 S. 3. März 1923, und
der Regierung in Marienwerder Nr. 8 S. 34, ausgegeben am 24. Februar 1923;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Ja⸗ nuar 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueberlandzentrale Stralsund, Aktiengesellschaft in Stralsund, für den Bau einer 40 000⸗-Volt⸗Leitung von Stralsund nach Kenz, durch das Amtsblatt der Regierung in Stralsund Nr. 6 S. 22, ausgegeben am
10. Februar 1923;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Ja⸗ nuar 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Waldenburg für den Erweiterungsbau des dortigen Finanzamts, durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 9 S. 82, ausgegeben am 3. März 1923;
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Fe⸗ bruar 1923, betreffend die Genehmigung der von der außerordent⸗ lichen Generalversammlung des Landschaftlichen Kreditverbands für die Provinz Schleswig⸗Holstein am 6. Februar 1923 beschlossenen Aenderungen der Satzung des Verbands, durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 11 S. 97, ausgegeben am 10. März 1923;
7. der Erlaß des Preußischen Seätss ndee e eh chs vom 21. Fe⸗ bruar 1923 betreffend die Verleihung des En eignungsrechts an die Gewerkschaft Clise II in Halle (Saale) für den Bau einer Hochvolt⸗ feitung von ver Zentrale der Gewerkschaft Elise II nach der Braun⸗ kohlengrube Otto der Zuckerfabrik Körbisdorf im Kreise Merseburg, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 10 88 57, ausgegeben am 10. März 1923. 8 “
52 S. 364, ausgegeben am Nr. 3 S. 7, ausgegeben am
ausgegeben am
ausgegeben am
S. ausgegeben am
am
3 S. 16, ausgegeben am
69, ausgegeben am 9 S. 63, ausgegeben am
43, ausgegeben am
Deutsches Reich.
Der Reichsrat stimmte in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung unter dem Vorsitz des Reichswirtschaftsministers Dr. Becker einer Verordnung zu, die die Reichsregierung auf Grund des Notgesetzes (Schutz der Finanzen und der Wä rung) erläßt und die laut Bericht des Nachrichtenbüros des — deutscher Zeitungsverleger bestimmt:
Es ist verboten, Waren zu liefern oder sonstige Leistungen zu bewirken, wenn bekannt ist oder den Umständen nach angenommen werden muß, daß sie unter Mitwirkung von Dienststellen der an der Ru hrbesetzung beteiligten Mächten oder anderer nach den deutschen Vörschriften nicht zuständiger Stellen dem Besteller oder einem sonstigen Empfänger zugeführt werden sollen. Ebenso ist es verhoten, Handlungen vorzunehmen, die solche Lieferungen oder sonstige Lei kungen vorzubereiten oder zu fördern geeignet sind, ins⸗ besondere Anzeigen an Dienststellen der vorher bezeichneten Art zu erstatten. In den Strafbestimmungen wird die neben der Freiheits⸗ trafe zu erkennende Geldstrafe nach dem dreifachen Wert der Waren, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, bemessen.
Mit dieser Verordnung will die Reichsregierung, wie der erichterstatter Staatsrat Dr. Rohmer mitteilt, im Interesse er Angehörigen des besetzten Gebiets auf zwei Verordnungen
reagieren, die die Rheinlandkommission über die Beschlagnahme von Waren und Anzeige von Warenvorräten unter Androhung hoher Strafen erkassen hat.
Ferner nahm der Reichsrat das Gesetz über ein vorläufiges Handelsabkommen zwischen der deutschen Regierung und der königlich spanischen Regierung an, wodurch das amn 28. Februar abgelaufene modus vivendi⸗Abkonimen mit Spanien bis zum 30. April 1923 verlängert wird. Ministerial⸗ Meister bemerkte in seinem Referat hierüber,
Abkommens gelungen
2
zu bringen.
Der Während seiner die Geschäfte der Gesa
kanntma chung über Steuerwerten für die
von Wertpapieren mit land zum worbener Kurse (Mittelkurse) Währungen.
Der Steuerkurszet Bericht G. m. b. H. zu haben.
erhebe, daß nur die Verlängerun
30. April ein endgültiges
Finnische Gesandte Dr. Abwesenheit führ
W heutigen Nummer des liegt eine Steuerkursbeilage bei.
31./30. Dezember 1922 und
ndtschaft.
—.—
die Festsetzung erste Veranlagung
g des bestehenden vorläufigen sei, aber die Hoffnung bestehe, Abkommen mit
he, bis zum Spanien zustande
Holma hat Berlin verlassen. t der Legationssekretär Palin
Reichs⸗ und Staatsanzeigers Sie enthält eine Be⸗ von Steuerkursen und rwer zur Vermögenssteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe sowie die Kurse von zum Handel an deutschen Börsen zugelassenen Wertpapieren,
von ausländischen Wertpapieren ohne inländischen Kurswert,
inländischem Kurswert, die in Deutsch⸗
Börsenhandel nicht zugelassen oder beschlagnahtnten
für ausländische
tel ist bei der in Berlin
Her S. W.
sind, vom Reich er⸗
Wertpapiere sowie laufende
Auszahlungen vom
Durchschnittskurse für ausländische
telschen Cours⸗ 19, Beuth⸗Straße 8,
Von deutschen Fischern gefangene und an Land Seetiere sowie
gebrachte Fische,
Deutsche Seefischerei und Bodenseefischerei
für Febr uar 1923 (Fangergebnisse usw.).
und von Mannschaften deutscher Schiffe
Robben, Wal⸗ und andere
e davon gewonnene Erzeugnisse.
Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse
Nordsee kg ℳ
Schellsisch, groß vrttel o 4. Sorte 8 “
Weißling (Wittling,
M egeseeeh“ mittel, klein (Dorsch) ““
6“
Seehecht (Hechtdorsch).
Scholle (Goldbutt), v mittel..
v“ “ “
Kmumrhahn . . ...
Köhler und Pollack
L“
aifis 1““; Katfisch (Seewolf) . 111en, 1. eiaszh“ IE“ Stebt. Glattbutt (Tarbutt). Lachs (Flußlachs) .. “ 1 (Flußhecht).. Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗) 4“ 8Senn“ Blei (Brachsen, Brasse) Scharbe (Platen).. -b“ “ Sprotte (Breitling) Aal Aal (Meer⸗).. Aalraupe (Quappe Gbeteitel. 1IsnneZ Flunder (Struffbutt). Plötze (Rotauge).. Weißfisch (Giester) ..
I. Fische. 10 194]/ 42 970 475 22 107 75 929 800 42 259 104 795 185 112 531 174 780 375 117 307 213 096 140
401 459 546 126 834 295 569 526 932 375 155 618 226 906 664 375 823 522 359 8 83 912 50 213 580 73 324 123 516 145
7 507 33 066 684 11 584 31 926 310
5747] 21 683 085 17 937 18 021 695 853 778] 1852 F7 381 150 3167235 298 875 95 472 [111405 722 12 366 18 313 644 15 429 62 573 845 14 120 103 668 110 4 628 96 000 545 13179 149 940 ü8
4 893 31 821 930.
85 725 180 275 14 441 795 682 491 2 213 829 200 22 784 090 1 079 545 32 518 068
2 7 909 29 354 249067 638
203 795
750
220 345
54 259 740
11 685 580 3. 70977
619 285
56 824 74 570 576
——
153 733877
11IIIII1
987 060
37 722 960 119 606 400 115 353 900 68 170 000 35 421 000 5 728 500 114 927 210 951 200 2 635] 1 287 321 977 354 729 093 301 87 754 142 949 625 18 258 72 850 925
9 547 16 068 450
452
3 896 26 565 38 273 83 270 17 708
36 721
24 481 1 105 577/9
3 775 29 854
2 777 759 6 077 231
3 015 625 22 582 950
Sonstige Fische ...
Muscheln usw.. kg Krabben (Granaten).. LTToDZ Taschenkrebse . . Stückh
211“
zusammen 5. II. Schaltiere.
756 118]7583 156 b8
8 992 299 265 116 1 289 475
1 768 678
zusammen ebs.
LII.
Delphine und Seehunde
8 Stück Wildenten..
Andere
4 110546 841
—
200 400 000
Seetiere.
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zusammen Stück “ IV. Erze Sa zheringe. Kantjes Fischlebern.. kg Fischtran 8 8 Fischrogen.. 8
200% 400 000
ugnisse von Seeti
50 831 6827 170 15 755 10 699 880 44 168 10 844 976
11 731 350
5
zusammer 1 Kankjes
110 189 28 372 026
kg Stück Kantjes kg
zus. 1-c
Nord⸗
und
aß Spanien leider nicht vermocht werden konnte, auf den aͤlutazuschlag; rzichten, den es für die deutsche Einfuhr
Stück Kantjes
DOstsee
622 475 380
9496 115 660
1 768 678 5 496
4 1923 Bodensee⸗ Fische Blaufelchen ... ETETIZEEööö1“*“ Sand⸗(Weiß⸗)Felchen. Forellen ö6““ Rheinlachs (Salmen). EEEEebö arsche (Egli, Krätzer). 1 302 ““ 635 390 800 Weiflüche (äle. Nasen niw) ... 1472 570 600 e“]; 170 401 000
zusammen.. 4 575 9 173 350 1¹) Darunter Kaiserhummer: 3266 kg, 8 920 950 ℳ.
Berlin, den 27. März 1923. Settatistisches Reichsamt. Delbrück.
und Rheingebiet.
63 299 58
212 364
309 400 1 461 400 490 000
350 800 1 811 000 3 088 350
Handel und Gewerbe. 8
8 Berlin, den 31. März 1923. 1 In der Sitzung des Zentralausschusses der Reichs⸗ bank am Mittwoch berichtete der Vorsitzende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Havpenstein, an der Hand der Uebersicht über die Lage der Reichsbank im letzten Monat.
Nach der 23. März 1923 der Vorwoche):
die Aktiva: Metallbestand*).
darunter Gold“**)
Reichs⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗ sceine..
Noten anderer 951*134812228“
Wechsel u. Schecks
diskontierte —
Wochenübersicht der
nüb Reichsbank vom betrugen (in Klammern + und
— im Vergleich mit
1923 in 1000 ℳ 4 195 414 (+ 2 721 249 1 004 830 2 000
988 372 841 (+☛ 200 591 404)
219 996 ( 15 028) 2 281 991 448 (+ 181 370 441)
4 284 457 314 (+ 528 720 751)
2 491 358
— 8747 588) 1 544 931
(+ 1248 661) 364 933 601 (+ 100 260 054)
1922 in 1000 ℳ 1 015 869 1 784) (+ 996 877 499) 4 741 935 136 731) (+ 10 901 2 722) (+ 1 491 134 633 425) 132 060 584 6 681 507) 67 595 81 575) (— 242 724 8011) (+ 11 107 489 1 556 726) (+
1921 in 1000 ℳ
129)
1 091 606 8 3) 23 366 173 418 907)
1 873
321)
s(etsse
53 851 178 Reichsschatz⸗ — 5 547 245)
anweisungen.. Lombardforde⸗
ee“
Effelten .. .. sonstige Aktiven.
die Passiva: Grundkapital ..
4 011 6 430)
199 253 46)
9 201 556 360 707)
180 000 (unverändert) 127 264 (unverändert) (unverändert) ( 4 68 881 122 903 538 + 6 23 458) (+ 783 167) sonstige täglich G 8 fällige Verbind⸗ lichkeiten: a) Reichs⸗ und
180 000 (unverändert) 121 413
180 000
(unverändert) 104 258 (unverändert)
67 647 896 163 137)
Reservesonds...
umlaufende Noten
363 042 745 (+ 65 514 966) — 1 890 480 785 (+ 216 596 049 ( 718 741 228 52 (+ 39 845 527) 242 727) (— 64 794) *) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 ℳ berechnet. **) und zwar: Goldkassenbestand 839 878 000 (— 100 002 000) ℳ, Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnotenbanken 164 952 000 (+ 100 000 000) ℳ. 8
Staatsgut⸗
L“ b) Privatgut⸗
haben.. sonstige Passiva.
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— Nach dem Geschäftsbericht der Sächsischen Tüll⸗ fabrik Aktiengesellschaft, Chemnitz⸗Kappel, für 1922 ergibt sich nach Absetzung des dem Vorstand nebst Beamten und dem Aufsichtsrat zustehenden Gewinnanteils ein Reingewinn von 3 739 544 ℳ, davon sollen 10 vH auf 300 000 ℳ 6 vH Vorzugs⸗ aktien 50 vH sowie ein Bonus von 650 ℳ für die Aktie auf die Stammaktien verteilt und 60 000 ℳ dem gesetzlichen Reservefonds überwiesen werden.
— Nach dem Jahresbericht der Halleschen Maschinen⸗ fabrik und Eisengießerei für 1922 hat das Jahr 1922 einen befriedigenden Verlauf genommen. Störungen des Betriebes fanden nicht statt, doch war es nicht immer möglich, Rohstoffe und Halb⸗ fabrikate rechtzeitig heranzubringen, sodaß zur pünktlichen Erfüllung übernommener Lieferungsverpflichtungen häufig große Anstrengungen nötig waren. Eine Reihe von Aufträgen, abgeschlossen zu einer
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Zeit, in der die Industrie vorübergehend wieder zum Verkauf zu festen Preisen übergegangen war, ist wenig lohnend gewesen; der Ausfall konnte durch Auslands⸗ geschäfte ausgeglichen werden. Der Reingewinn 5 2 ,075 272 ℳ einschließlich des Vortrags aus dem Vorjahre einschließlich eines verfallenen Gewinnanteils; er gestattet, folgende Verteilung in Vorschlag zu bringen: 6 vH Gewinnanteil für die Vorzugsaktien, 0,2 vH Gewinnanteil, berechnet zum Goldkurse der Reichshank vom 30. Dezember 1922, auf die Stammaktien = 18 Mih. Mark, 2,5 Mill. Mark an die Jubiläumsstiftung für An⸗ gestellte; 2,5 Mill. Mark an die Jubiläumsstiftung für Arbeiter, der Rest nach Abzug des satzungsmäßigen Gewinnanteils des lufsichtsrats zum Vortrag in Höhe von 351 228 ℳ auf neue echnung. Die in den beiden Vorjahren gebildeten Rück⸗ gen für Werkerhaltung wurden der außerordentlichen Rücklage zugeführt und ferner für Werkerhaltung und Maschinenersatz aus dem diestährigen Ertrag 30 Millionen Mark zurückgestellt. Für, den Bau von Werkswohnungek sind 20 Miliionen Mark ausgeworfen. Die Zugänge auf den Konten für Maschinen, Werkzeuge und Werkstattzubehör sowie Für Modelle und Kontor⸗ einrichtungen sind abgebucht, so daß diese Konten wieder mit je 1 ℳ in der Bilanz erscheinen. Der Bestand an Wertpapieren hat sich durch Einlösung von Schatzanweisungen erheblich vermindert, hinzu⸗ ekoͤmmen ist die vorausgezeichnete Zwangsanleihe, die mit 50 vH wertet worden ist. Die Gesellschaft verfügt bei Abfassung dieses Berichts über einen Auftragsbestand, der bis in den Sommer binein
Beschäftigung bietet.
1 100 621