1923 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Apr 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Rechtsanwalt in München, Ottostraße 3ℳ III (Geschäftslokal in

München, Giselastraße 21) zu ihrem Hauptbevollmächtigten für

das Deutsche Reich bestellt. (Vgl. die Bekanntmachung vom

10. Januar 1906 im Reichsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1906.) Berlin, den 27. März 1923.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatver

S. . Biillat

ekanntmachoͤng.

Auf Grund der uns durch die Beschlüsse des Reichs⸗ kohlenverbandes vom 29. Dezember 1920 und vom 28. Januar 1921 erteilten Ermächtigung werden nachfolgende Brennstoff⸗ verkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umsatz⸗ steuer für den Verkauf im Landabsatz vom 1. April 1923 ab bis auf weiteres festgesetzt:

1. Gesamtbergamt in Obernkirchen: Schmiedetohbln. . 129 630,— Eöee2. . 87 340,—

8. Kokskohle. 222 164844. 6 Nachsetz⸗ und Schlammkohlen 87 284,— Mageriew ... . 98 760,— oq bbbbeee 8 Beckedorfer Förderkohllrten.. 8988 764,— 8 616A11A“““ E ee4* “”“ 111AXX*“ b4X12*““ —,— i

2. Preußische Berginspektion in Barsinghausen: Barsinghäuser Förderkohlen 113 094,— Bantorfer Förderkohlen... . 110 714,— Hohewarter Stollenkohlen. . .106 424,— .„S Feggendorfer u. Rodenberger Stollenkohlen 105 828,—

8. Preußische Berginspektion 1in Ibbenbüren: Ibbenbürener Förderkohlen . 112 358,—

““ 14424X“ I1I1–1 P8 5 III A111A4A“X“ Iaecb11“ I 83 q Schhh Püsselbürener Förderkohlen 79 056,— 8 Stückkohlen 108 246,— „„ Brikekeeetetetst —,— 4. Steinkohlenbergwerk Osterwald in Osterwald: Förderkohlen:

a) vom Bärensteinstollen und Nessel⸗ berger Stollen... . 111 636,— b) vom Bergeflöz des Lichtschachtes T. 79 204,—

eeeeee1“ 102 044,—

b. Steinkohlenbergwerk Münchehagen in Münche⸗

nö1565

hagen: Schmiedekohllltrn . 4129 630,— WRIoI 66—66O0OW 6. Steinkohlenbergwerk Argestorf⸗Wennigsen:

7. Kohlenbergwerk Minden, G. m. b. H., Mindeni. W.

11e1“X““ Feinko=8hllnn 91 118,—

8. Steinkohlenwerk Plötz, G. m. b. H., in Plötz bei Löbejün:

Förderkohlen.. . . .. . . 10415988,8——6 . fiüntreiaa . 1 StaaadaaA“ e1e“ Briketts, 1,5 kg und Eisorm. —,—

9. Private Steinkohlenbetriebe in der Gegend von Ibbenbüren:

Glücksburg Förderkohlen.

Dickenberg 8 9 II 6 5 5 Buchholz 8 11““ 8 10. Zeche Hammerstein bei Wellingholzhausen

(Kreis Melle): Förderkohlen 140 998 11. Borgloher Bergwerks⸗Gesellschaft, G. m. b. H., 16“ 8 EEETDI ꝑq9-lI 12. Sülzhayner Steinkohlenbergwerk in Sälz⸗ hayn (Südharz): eeeebeeien 96 294,— 13. Gewerkschaft Wentzelzeche in Ilfeld: Förberkebles;b —,— 14. Gewerkschaft Titan in Hörstel:

Fördert bien l II 11141412

Hannover, den 31. März 1923. Niedersächsisches Kohlensyndikat Schlösser. Brust.

6 56 .5 6

Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.

. „Nuf Grund der Verordnungen des Reichswirtschafts⸗ ZL 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft ist vom Eisenwirtschaftsbund folgendes bestimmt worden:

„Die Geltungsdauer der in Nr. 53 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 8. März 1923 veröffentlichten ö“ für Roheisen, “] angan und Ferrosilizium wird für Lieferungen ab

. März 1923 bis einschließlich 31. März 19.

Düsseldorf, den 24. März 1923. 1 .Eisenwirtschaftsbund. Weimann, stellv. Vorsitzende

23 verlängert.

r.

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der *gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, ¹*auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 50 000 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 200 Millionen Mark 4 prozentige, unverlosbare, seitens der Bank vierteljährlich kündbare, jedoch in den ersten zehn Jahren vom Ausstellungs⸗

,2—

tage an seitens der Bank nicht rückzahlbare briefe (Lit. 00). 1 amn 3 Muünchen, den 29. März 1923.

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner. 8

HGeiannimachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß das Ueberlandwerk Oberfranken, A.⸗G. in Bam⸗ berg, mit 8 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrag von 120 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000 und 50 000 ℳ, in den Verkehr bringt.

München, den 31. März 1923. Bayerisches Staatsministerium des Innern. Graf von Spreti.

1116“*“ 1 Dem Krämer Franz Dirndorfer von Heinrichs⸗ brunn, Gemeinde Finsterau (Niederbavern), ist durch das Bezirks⸗ amt Wolfstein mit Beschluß vom 25. Juli 1922 die Erlaubnis zum Verkauf von Tabakwaren unmittelbar an den Ver⸗ braucher untersagt worden. Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist seitens der Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, verworfen worden. 16 Wolfftein, den 28. März 1923. 8 Bezirksamt. Dr. Marsen.

Preußen.

Dem Ueberlandwerk „Gumbinnen G. m. b. H.“ zu Gumbinnen wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zur Herstellung von Mittel⸗ und Niederspannungsleitungen sowie Ortsumspann⸗ und Ortsschaltstationen zwecks Weiter⸗ leitung und Verteilung des von der Ostpreußenwerk Aktien⸗ gesellschaft bezogenen elektrischen Stroms erforderliche, in den Kreisen Insterburg (Stadt und Land), Gumbinnen, Pillkallen, Niederung, Goldap, Tilsit⸗Ragnit und Tilsit⸗Stadt belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be⸗ lasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des §1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben. Berlin, den 24. März 1923.

Das Preußische Staatsministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe. .A.: Jaques.

Der Stadtgemeinde Halberstadt wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 Geset amnm. S. 221) das Recht verliehen, zur Erweiterung des städtischen Fried⸗ hofs die zu dem Grundstück Grundbuch von Halberstadt Band 119 Artikel 3423 gehörige Fläche Kartenblatt 7 Par⸗ zelle 325, soweit erforderlich, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗ schränkung zu belasten. 1

Berlin, den 24. März 1923. Das Preußische Staatsministeriuiumm. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Innern. Severing.

8 inanzministerium. betreffend Aenderung der Vorschriften für die Be⸗

rechnung der Gebühren für die Katasterverwaltung (K V. 2. 650).

I. Mit Wirkung vom 1. April 1923 ab werden die Vor⸗ schriften für die Berechnung der Gebühren für die Kataster⸗ verwaltung wie folgt geändert:

a) Die Grundgebühr III wird auf 3600 ℳ, die Grundgebühr V

auf 9500 bis auf weiteres erhöht. b) Die in der letzten Spalte der Tafeln A und B zu Ziff. 36 der Gebührenordnung angegebenen Höchstbeträge werden verdoppelt. c) Ziff. 64 der Gebührenordnung erhält folgenden Wortlaut: 8 „Alle Gebührenbeträge mit Ausnahme der Gebühren naach Ziff. 54 bis 56 sind auf volle 10 nach oben abzu⸗ runden. Sind bei der Erledigung eines Messungsantrags für mehrere Besitzstücke Einzelgebührenbeträge nach Ziff. 36 zu berechnen, so sind diese vor der Abrundung zusammenzuzählen.“ II. Der Hinweis unter Ziff. 6 der Gebührenordnung „Anw. I1I. Nr. 52“ ist in „Anw. II Nr. 50 bis 52“ abzuändern. Berlin, den 19. März 1923. . Der Finanzminister. I. N:; Wol fram.

An sämtliche Herren Regierungspräsidenten nd an den Herrn Präsidenten der Bau⸗ und Finanzdirektion in Berlin.

1X“

Ministerium für Handel und Gewerbe.

„Dem bisherigen Bevollmächtigten des Reichskommissars für die Kohlenverteilung beim Reichskommissariat für die be⸗ setzten rheinischen Gebiete, Oberbergrat Jordan, ist die Stelle des Direktors der Saline in Neusalzwerk und der Bade⸗ verwaltung in Bad Oeynhausen übertragen worden.

Der Studienrat Dipl.⸗Ing. Krampe in Erfurt ist zum Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat ernannt worden. Ihm ist * T Stelle es b 8 bei den Regierungen in Erfurt und Merseburg mit d ts⸗ sitz in Erfurt verliehen worden.

Ministerium des Innern. Das Preubische Staatsministerium hat den Oberregierungs⸗ rat Dr. Höhnen in Stralsund zum Präsidenten der Regierung in Stettin und den Geheimen Oberregierungsrat Dr. von S zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt.

e npel

der Regierungsassessor Dr. Piesbergen in Wiesbaden ist zum Regierungsrat ernannt und dem Polizeipräsidium in Zerlin iesen worden.

Justizministerium.

Es sind ernannt: Ministerlaldirektor, WGOIRat Fritze zum Staatssekretär, Ministerialdirigent, GOIRat Huber zum Ministerialdirektor, Ministerialrat, GOIRat Dr. Thiesing zum Ministerialdirigenten,

LGPräs. Meyer in Kiel zum OLGPräs. in Celle, SenPräs. Lüders in Kiel zum Vizepräs. des OLG. und ständigen Vertreter des OLSPräs. daselbst.

Zu Senatspräs. sind ernannt: OLGRat Schneider aus Breslau und LSDir. Rohrmann vom LG. I in Berlin bei dem KG., OLGRat Dr. Matthiessen in Kiel daselbst.

Zu OLGRäten sind ernannt: LGRat Rey aus Nachen und AGRat Dr. Steinkopf aus Köln⸗Mülheim in Köln.

LGDir. Coing in Hannover ist zum LCPräs. in Kiel ernannt.

Zu LGRäten sind ernannt: StARat Settegast in Kleve daselbst, St. Dr. Gerechter in Potsdam, die LR. Dr. Ger⸗ hard Fraenkel und Dr. Lehnsdorf in Breslau, Dr. Scriba Wund Wiemann in Frankfurt a. M., Hermann May und Wichtmann in Dortmund, Küppers in Bonn, Gemünd, Siegfried IJkenberg und Venn sowie RA. und Notar Roters aus Kirchen in Köln.

Zu AGRäten sind ernannt: AR. John in Crossen a. O., GerAssess. Martin Rosenthal in Alt Landsberg, AR. Wahrenburg in Belgard a. P.

Zu HGRäten sind ernannt: die Kaufleute Henry Heine in Charlottenburg und Simon Knoller in Berlin bei dem LG. I in Berlin, Diplomingenieur Fabrikant Heinrich Hentz en in Remscheid bei der Kammer für Handelssachen in Barmen.

Zu HR. sind ernannt: Fabrikbesitzer Moritz Nosenthal in Berlin⸗Grunewald und Kaufmann Samuel Striemer in Charlottenburg bei dem LG. I in Berlin, Fabrikant Otto Neuroth in Lüttringhausen bei der Kammer für Handels⸗ sachen in Barmen, Fabrikant Emil Garthe in Hagen i. W. EStA. Tetzlaff in Marienwerder ist zum OStA. bei der StA. I in Berlin ernannt.

Ernannt sind: zu EStA. die StARäte Dr. Haeden⸗ kamp und Schulte⸗Pelkum in Essen daselbst,

8 zu StARäten: StA. Josef Gansen in Aachen, Gerssess. Dr.

Stenig in Braunsberg. 1 die RA. IRat Leo Kempner und Dr. Eugen Joseph in Berlin (Amtssitz im

Zu Notaren sind ernannt: Bez. des

AG. Berlin⸗Schöneberg), Josef Burek und Dr. Johannes Drost in Breslau, Alfred Heine in Lüneburg, Anton Schaltenberg in Bochum.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen. und Forsten.

Den Regierungs⸗ und Bauräten (W.) Miehlke, Vor⸗ stand des Wasserbauamts in Cöpenick, und Schneuzer bei der Wasserstraßendirektion in Hannover sind Regierungs⸗ und Bauratsbeförderungsstellen verliehen worden. ö“

Der Kreistierarzt Dierick in Neuerburg, Kreis Bitburg (Rheinprov.), ist in die Kreistierarztstelle des Landkreises Köln Lerseiht worden. 8

Oberverwaltungsgericht.

Der Oberverwaltungsgerichtssekretär Geheimer Rechnungs⸗

rat Blümel ist zum Bürovorsteher bei dem Oberverwaltungs⸗ gericht ernannt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität München Dr. Burgeff, der Privat⸗ dozent Dr. Rippel in Breslau und der Direktor des Bota⸗ nischen Gartens in Bremen Professor Dr. Bitter sind zu ordentlichen Professoren in der enehearschncutwifehen lichen Fakultät der Universität in Göttingen,

der bisherige Privatdozent Dr. Regenbogen in Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Berlin ernannt worden.

v-23.

Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Likörfabrikanten Hellmut Kiesow in Berlin⸗Charlottenburg, Eosanderstraße 30, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 13. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

VBekanntmachung. Dem Inhaberder Schankwirtschaft Selenkestraße 17, Ernst Lache, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 die Abgabe von Speisen und Ge⸗ tränken jeder Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt und die Schließung des Schankbetriebs angeordnet worden. Breslau, den 28. März 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Peucker.

8

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Klara Weber, hier, Friedrich⸗Wilhelm⸗ Straße 15, ist von uns unterm heutigen Tage auf Grund des l der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (=RGBl. S. 603) der Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt worden. Die durch das Verfahren verursachten Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, hat Frau Weber zu tragen.

Minden, den 24. März 1923.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Bergner.

Bekanntmachung. Dem Althändler Gustav Walper sowie dessen Mutter Mathilde Walper aus Soltau ist jeglicher Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Trödelhandel, untersagt worden.

Soltau, den 26. März 1923.

Der Landrat. Dr. v. Rappard.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603) ist dem Althändler August Ebert, hier, Hohen⸗ zollernstraße 25, der Trödelhandel sowie jegliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel unter⸗ sagt worden. Stettin, den 28. März 1923. Der Polizeipräsident. J. A.: Zibell.

WGetanntmachnmng. 8 Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist der Althändlerin Elisabeth Schulz, geb. Riebow, hier, Heinrichstraße 7, der Trödelhandel sowie egliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem lchen Handel untersagt worden. Stettin, den 28. März 1923.

Der Polizeipräsident. J. A.: Zibell.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ist der Händlerin Frau Anna Gieseler, geb. Holzapfel, in Wittenberg, Markt 4, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel jeder Art, insbesondere mit Altmetall, Alteisen, Knochen und Lumpen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Wittenberg, den 22. März 1923. ““ Die Polizeiverwaltung.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

8 Durch Verfügung des Reichsministers für Wiederaufbau wird die Dienststelle des Reichskommissars für die Liqui⸗ dation ausländischer Unternehmungen am 31. März 923 aufgehoben. Ebenso wird der Reichskommissar für die Rückführung von Eisenbahnmaterial mit Wirkung vom 1. April 1923 als selbständige Dienststelle aufgehoben. Seine Dienstgeschäfte gehen vom gleichen Tage auf die Reichsrücklieferungskommission über.

—8

Das Reichsverkehrsministerium hat unterm 19. d. M. einige Aenderungen und Ergänzungen der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 12 des RGBl. Teil II

Verkehrswesen.

Durchsuchung und Beschlagnahme deutscher Post im besetzten Gebiet. Es wird he ge ber Fall der Durch⸗ suchung und Beschlagnahme deutscher Post mitgeteilt:

Als am 19. Februar gegen 6 Uhr Abends die Kraftwagenpoft von Trier vor dem Postamt in Saarburg (Bezirk Trier) eintraf, er⸗ öffnete der französische Gendarm Henner von der Gendarmerie⸗ station in Saarburg, der sich in Begleitung eines zweiten französischen Gendarms befand, dem Postamtsvorsteher, daß er die eingegangene Post einer Durchsuchung unterziehen würde. Auf das Verlangen des Amtsvorstehers, eine entsprechende Ermächtigung hierzu vorzulegen, antwortete der Gendarm Henner, das habe die Gendarmerie als Bestandteil der Armee nicht nötig, sie könne jeder⸗ zeit Durchsuchungen vornehmen. Das trifft nicht zu, denn nach der von der Rheinlandkommission erlassenen Verordnung Nr. 3 Titel II Artikel 11 sind von den deutschen Postanstalten Briefe und Postsendungen jeder Art nur auf schriftliches Ersuchen der Rheinlandkommission oder eines von ihr besonders ermächtigten Offiziers oder Beamten auszuhändigen. Der Amtsvorsteher hat deshalb jede Unterstützung des Personals des Postamts zur Durch⸗ führung des unzulässigen Verlangens des Gendarmen abgelehnt. Die Gendarmen ließen darauf die Kraftpost unter die Bewachung be⸗

waffneter marokkanischer Truppen stellen und zwangen die Fahr⸗ Unter dem Zwange der Gewalt ließ der Amtsvorsteher darauf die umfangreiche Briespost etwa 30 Säcke abladen und ins Postamt bringen. Hier wurden sämt⸗ liche Meutel von den Gendarmen aufgerissen und durchsucht, eine roße Anzahl Zeitungen und Zeitschriften „beschlagnahmt“. Bei der eschlagnahme der Zeitungen gingen die Gendarmen ganz wahllos vor; die Zeitungen wurden ohne Rücksicht darauf, ob sie verboten waren oder nicht, zurückbehalten. Sogar einzelne Zeitungsbunde, die 8 das Saargebiet bestimmt waren, wurden beschlagnahmt. Die Untersuchung war 9 Uhr Abends beendet, so daß die Kraftwagenpost erst nach einer Verzögerung von fast drei Stunden weiterfahren konnte.

Dieser Fall zeigt wiederum, welche Gefahren dem Post⸗ verkehr im besetzten Gebiete drohen. teiligten nicht schweren Schädigungen auszusetzen, größte Vorsicht im Austausche von Briefen, Zeitungen und anderen Post⸗ eendungen zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiete ringend geboten.

gäste, den Wagen zu verlassen.

SS

Infolge Cfth nu einer Gebührenabrechnung über den verkehr mit dem Saargebiet ist die Fest setzung der Gebühren ür Pakete nach dem Saargebiet in Goldfranken er⸗ orderlich geworden. Vom 1. April an betragen danach die Gebühren ür Pakete nach dem Saargebiet bis 1 kg 30 Cts, über 1 bis 5 kg

ts., üͤber 5 bis 10 kg 90 Cts., über 10 bis 15 kg 1 Fr. 50 Cts., über 15 bis 20 kg 2 Fr. Für Sperrgutsendungen wird ein Zuschlag von 100 vH erhoben. Die Versicherungsgebühr wird nach Wieder⸗ aufnahme des z. Zt. ruhenden Wertpaketverkehrs auf 10 Cts. für je 1 000 000 der Wertangabe betragen, die Behandlungsgebühr 10 Cts. Die sonstigen Vorschriften bleiben unverändert. Die Um⸗ rechnung der vorstehenden Goldfrankenbeträge in die Markwährung erfolgt nach dem jeweils für den Auslandsverkehr gültigen Gegen⸗ 1“ des Goldfranken.

8 Nr. 13 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗ esundheitsamts“ vom 28. März 1923 hat folgenden Inhalt: ang der gemeingefährlichen Krankheiten. Feitweiltge Maß⸗ regeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. Deutsches Reich.) Arbeiterschutz. Rotlaufimpfung. mpfungen mit lebenden Erregern des seuchenhaften Verkalbens. Auslandsfleischbeschau. (Thüringen.) Wohlfahrtspflegegesetz. Polen.) Uebertragbare Krankheiten. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. März. Geschenkliste. Wochentabelle über die Ge⸗ urts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen an übertragbaren Krank⸗ heiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. Witterung.

Handel und Gewerbe. Berbin, den 3. April 1923. Telegraphische Anszahlung. 3. April 29. März Geld Brietf Geld Brief

Amsterd.⸗Rotterd. 8279,25 8320,75 8279 25 8320,75 Buenos Aires

(Papierpeso) 7790,57 7789,43 7760,55 7799,45 Brüssel u. Antw. 1197,00 1203,00 1201,98 1208 02 Christiania 3800,47 3819,53 3800,47 3819,53 Kopenhagen ... 4019,92 4040,08 4029 90 4050,10 Stockholm und 8

Gothenburg ..] 5586,00 5614,00 5586,00 5614,00 Helsingfors ... 575,55 578,45 575 55 578 45 Italien 1054,85 1060,15 1037,40 1042,60 London ... .. 898004,97 98495 63 98253,75 98746,25 New Vork 21047,25. —21152,75 20922,56 21027,44 Haries 1398,99 1406,01 1398,99 1406,01 Schetzs 3890,25 3909,75 3885,26 3904,74 Snnien 3226,91 3243 09 3236 88 329912

FSaa 9975,00 10025,00 9975,00 10025,00 Rio de Janeiro 2294,25 2305,75 2294,25 2305,75 Wien 29,72 29,88 29,67 29,83 Prag . 626,92 630 08 630,42 633,58 Jugoslawien

(Agram u. Bel⸗

Veeeee, eeeeee 810- 87— 211,53

4 Kr. =1Dinar Budapest .. .. 4,95 ½ 4,99 ½ 4,88 4,92 Sofiia 157,10 157,90 158,60 159,40 Konstantinopel.. 1 Ausländische Banknoten vom 3. April.

Geld Brief

Amerikanische Banknoten 1000 5 Doll. 21147,00 21253,00

8 2 und 1 Doll.. 21047,25 21152,75 Belgische 1I1114*X“*“ Bulgarische 2 159,60 160,40 Dänische . EqPPEEbbb--- Englische 5 grgche 11“

8 8 bschn. zu 1 H u. darunter 98054,25 98545,75 Finnische 1““ 573,55 576,45

ranzösische 5 b1*X*“ olländische 5 111414X“ Italienische 5 yööö9672,90 1072,70 8 (1 Dinar ⸗= 4 Kr.). 208,45 209,55 dorwegische 8 ö1“ 3790,50 3809,50 Oesterreichische neue (1000-500 000 Kr.) 29,55 29,75

8 6 neue (10 u. 100 Kr.) . Rumänische 8 500 u. 1000 Lei... 97,00 97,50

8 1 unter 500 Let .. 84,75 85,25 Schwedische 3eb” Schweizer 5 CC Spanische böPö--- Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüb.) 626,40 629,60

8 8 unter 100 Kr. L 624,40 627,60 IV 1““” 4,38 4,42

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ geßt sich für je 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, Pesetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und für je 100 österreichische Kronen.

In der am 31. v. M. in der Ersten Beilage des R.⸗ u. St.⸗A. veröffentlichten Wochenübersicht der Reichsbank muß es unter Gold 2 (statt 2000) heißen.

Nach dem Jahresbericht der Gebr. Körting Aktien⸗ gesellschaft, Hannover⸗Linden, waren die Werke das ganze Jahr voll beschäftigt. Die Fabrikation wurde erweitert. Die bei Beginn des Jahres in Angriff genommenen Neu⸗ und Umbauten Erweiterung der Eisengießerei, Umbau und Einrichtung des Zentralmagazins, Um⸗ bau der Werkzeugmacherei wurden zum größten Teil beendet. Die Vertriebsorganisation vermittelte umfangreiche Aufträge. Während der Absatz nach Ueberseeländern befriedigend war, wurde das Geschäft nach europäischen Staaten durch die gegen die deutsche Ausfuhr ge⸗ richteten Zollmaßnahmen erschwert. Neben der 6 prozentigen Ver⸗ zinsung der Vorzugsaktien wird der Generalversammlung die Ver⸗ teilung von 0,02 9H Gold vorgeschlagen, die entsprechend einem Dollarkurs von 21 000 mit 1000 pro Stammaktie zur Aus⸗

Deshalb ist, um die Be⸗

zahlung gelangen soll. Von dem ausgewiesenen Reingewinn von

4

57 376 085 erfordert demnach die Dividende auf die Vorzugsaktien 300 000 ℳ, auf die Stammaktien 50 000 000 ℳ, Tantieme des Auf⸗ sichterats 3 891 892 sodaß zum Vorttag auf neue Rechnung 3 184 193 verbleiben. Auf der Tagesordnung der kommenden Generalversammlung steht als Punkt 6: Antrag auf Erhöhung des Grundkapitals von 70 000 000 auf bis zu 120 000 000 durch Ausgabe von bis zu 50 000 000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien.

Der auf den 3. Mai einberufenen außerordentlichen General⸗ versammlung der Indemnitas Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Düsseldorf wird eine Kapital⸗ erhöhung auf 100 Millionen Mark vorgeschlagen bei voller Ein⸗ zahlung auch der alten bisher mit 25 vH einbezaylten Aktien, Um⸗ wandlung der bisherigen Namensaftien in Inhaberaktien und Aus⸗ gabe von 500 Vorzugsaktien. Gleichzeitig erfolgt bei den mit der Indemnitas in Interessengemeinschaft stehenden Gesellschaften Düssel⸗ dorfer Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft und Rheinisch⸗ Schlesische Versicherungs⸗Bank, Aktiengesellschaft, die Vollzahlung ihrer Kapitalien (bisherige Einzahlung 25 vH). Aktionären, welche ihrer Verpflichtung zur Vollzahlung der Aktien nicht nachzukommen wünschen, wird ein freibleibendes Angebot gemacht, ihre Aktien einem Konsortium zu verkaufen zum Preise von 410 für die Indemnitas⸗ Aktie, 500 für die Düsseldorfer Aktie und 350 für die Rheinisch⸗Schlesische Aktie.

Nach dem Geschäftsbericht der Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei Actiengesellschaft, Elberfeld, verbleibt ein Reingewinn von 9 859 520 ℳ. Davon entfallen auf: 20 vH Dividende 2 000 000 ℳ, Talonsteuerrückstellung 8900 ℳ, Wohlfahrts⸗ einrichtung 500 000 ℳ, Wiederherstellungskonto 4 000 000 ℳ, Rück⸗ stellung für Steuern 3 000 000 ℳ, statut⸗ und vertragsmäßige Gewinnwerte 285 985 ℳ. Als Vortrag bleiben 64 634 ℳ.

Nach dem Geschäftsbericht der Horchwerke Aktien⸗ gesellschaft in Zwickau i Sachsen war das Werk im Geschäftsja-r 1921/22 ohne Unterbrechung in vollem Umfang be⸗ schäftigt und seine Erzeugnisse fanden schlanken Absatz. Die inlän⸗ dische Nachfrage war regelmäaßig und rege. Die Auslandsorganisation hat trotz der krisenhaften Verhältnisse, die während der ganzen Berichtszeit auf dem Weltmarkt herrschten, einen gegenüber dem Vorjahr wesentlich vergrößerten Absatz erzielt. Die Produktions⸗ schwierigkeiten haben unvermindert angehalten. Trotzdem gelang es, die Produktion auch mengenmäßig dem Vorjahr gegenüber zu erhöhen. Vor Feststellung des Gewinns wurde dem Delkrederefonds ein Betrag von 2 600 000 und dem Erneuerungsfonds ein Betrag von 2 000 000 zugewiesen. Der Talonsteuerfonds wurde aufgelöst und dessen Bestand mit 80 000 dem Reservefonds überwiesen. Reingewinn einschl. Gewinnvortrag aus 1920/21 beträgt 9 137 112 ℳ. 50 vH auf 16 600 000 Aktien erfordern 8 300 000 ℳ. Auf neue Rechnung werden 837 112 vorgetragen.

Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 31. März 1923. Butter: Die Zufuhren blieben ganz aus, und ist Ware zu keinen Preisen heranzuschaffen. Man hofft jedoch nach dem Fest bei Aufhören des Eigenbedarfs auf dem Lande und der besseren Witterung auf regere Zusendungen rechnen zu dürfen und ließ die Notierung unverändert. Ia Qualität 6500 ℳ, IIa Qualität 5900 6100 ℳ. Margarine: Die Nachfrage war infolge des gesteigerten Festbedarfs und des Fehlens der Butter recht rege, besonders in den besseren Marken. Die Preise blieben unverändert. Schmalz: Die Nachfrage ist zwar immer noch mäßig, trotzdem ist der Markt befestigt, da Lokoware wenig angeboten ist, und der De⸗ visenmarkt festere Tensen; zeigt. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 3400 ℳ, Pure Lard 3550 ℳ, Berliner Bratenschmalz 3550 ℳ, Rinderspeisetalg 2900 ℳ. Speck: Nach⸗ frage schwach. Gesalzener amerikanischer Rückenspeck notiert 3300 bis 3500 ℳ, je nach Stärke. 8

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und DWerieeenseen.

Devisen.

(W. T. B.) Devisenkurse. Paris 70 25, Holland 11,88 ¼, New York 4,67,75,

31. März.

London, Belgien 81,80, Schweiz 25,33 ½⅛, Spanien 30,47 ½, Italien 93,62, Deutschland 102 500,00, Wien 327 500,

Bukarest —,—.

31. März. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,45, New York 5,24,00, Hamburg 0,02,65, Paris 34,80, Antwerpen 30,00, Zürich 96,70, Rom 26,50, Amsterdam 206,20, Stockholm 139,10, Christiania 94,45, Helsingfors 14,35, Prag 15,55.

Stockholm, 31. März. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,65, Berlin 0,01,85, Paris 25,10, Brüssel 21,75, schweiz. Plätze 69,70, Amsterdam 148,50, Kopenhagen 72,30, Christiania 68,20, Washington 3,76, Helsingfors 10,30, Rom —,—, Prag 11,25.

Praustoffverbrauch, Bierversteuerung ufw. in

den Brauereien der Biersteuergemeinschaft.

Im 3. Viertel des Rechnungsjahrs 1922 sind in den Brauereien 8 verwendet worden versteuert oder steuerfrei abgelassen worden Landesfinanzamts⸗ Si arunter 1 abfall⸗ R b.“ bezirke Malz Gersten⸗ 8 grieß. Fe Vollbier Starkbier usw. dz dz dz dz hl hl hl hl hl a4*“ 5 058 5 058 545 4 357 6 321 49 729 1 496 61 903 11111XAXA“ 4 526 4 505 926 2 411 83 8 49 856 A“ 8 567 8 484 789 316 69 982 BSeeeee11“”“ 11 928 11 820 1 989 2 872 260 149 231 W11“ 6 002 5 874 541 5 516 329 57 260 50 694 50 096 6 561 63 316 80 571 444 qE l 4 230 4 218 561 888 17 45 325 11nn.¹]] 6 561 1 428 881 71 55 556 Schleswig⸗Holstei 3“ 12 487 12 478 2 744 1 397 206 129 683 Unterweeeeee 13 435 13 435 1 090 2 219 95 798 e1.“]; 886 886 120 58 8 816 13 291 13 274 2 111 6 503 430 480]ʃ 182 010 0 0 0s“ 44 329 43 289 975 3 698 2 383 466 884 Düsseldorf.. 30 131 30 128 2 108 5 397 3 730 314 850 ““ 29 1887 ‧29 188 1 723 3 033 3 937 198 527 (Sasslse“; 9 023 9 023 610 2119 819 124 493 16 130 16 130 1 575 1 579 6 037 148 873 6“ 19 084 19 045 2 901 3 646 1 005 222 238 Z34* 3574 4619 452 1 7488 180 975 ee11“ 19 027 19 027 2 468 4 438 5 010 2 534 210 611 INII 16““ 147 992 146 825 723 135 082 938 873 32 623¹⁄ y1 107 301 Nürnberg 1e4“ 91 363 91 271 96 74 967 585 194 4 361 664 618 1““ 22 788 22 748 6 775 4 802 174 173 829 186 579 eee1ö11ö1..“]; 13 982 13 941 8) 40 1 243 39 714 99 780 113 140 850 1e“ 11 251 11 226 242 2 318 117 635 188 120 141 111A14A6A*“ 8.281 8 281 718 189 102 256 13 102 458 Zusammen 3. Vierteljahr 1922 . 618 8766 615 444 3 622 36 128 8. 287 423 5 189 498 61 241] ¹⁴) 5 666 262 Im 1. bis 3. Vierteljahr 1922 *oꝰ- 3 707 185 3 686 404 22 960 302 34 840 621] 2 645 70021 580 294 332 2275)25 398 842 *) Einschließlich der Berichtigungen aus den Vorvierteljahren. 1

1¹) Außerdem 145 dz Reis, die zur Herstellung 2) Größtenteils Auslandszucker, der zu untergärigem 8 9 In Hohenzollern verbraucht.

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Ausfuhrbier

Berlin, den 31. März 1923.

von Ausfuhrbier verwendet wurden.

verwendet wurde

Davon 5 250 667 hl untergäriges und 415 595 hl obergäriges Bier. ) Davon 23 219 414 hl untergäriges und 2179 428 hl obergäriges Bier. Scttatistisches Reichsamt. Delbrück.

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