1923 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 May 1923 18:00:01 GMT) scan diff

27478.

Corrigol

13/6 1922. Fa. Karl Rutsch, Berlin. 19/4 1923. Geschäftsbetrieb: Export und Großhandlung von lutomobil⸗, Eisenbahn⸗, Fahrrad⸗, Industrie⸗, Land⸗ und Schiffahrtsbedarf. Waren:

platten, Phonogrammwalzen, Behälter oder Kästen für 300867. Nadeln, Mappen, Alben, insbesondere zum Aufbewahren von Schallplatten, Putz⸗ und Reinigungsmittel für Sprech⸗ maschinen, Wischtücher, Nadelschärfer, Unterlagen für Sprechmaschinen, Ständer (Piedestale), Tische, Schränke, Vorrichtungen zum Ein⸗ und Ausschalten, sowie An⸗ und Abstellen von Sprechmaschinen, Vorrichtungen zum Inbetriebsetzen von Sprechmaschinen durch Münzein⸗ wurf, Motoren, Treibwerke, die durch Gewichtswirkung, durch Federkraft oder sonstige motorische Kraft an⸗ getrieben werden, Elektromotoren, Pumpen, insbesondere Preßluftpumpen, Geschwindigkeitsregler, Schallplatten⸗ taschen, Schallplattenkästen, Schallplattenattrappen, Trag⸗

Schmalhans

Erste Darmstädter Herdfabrik u. gra-. Se Gebrüder Roeder A.⸗G., Darmstadt. 20/4

Geschäftsbetrieb: Waren: Sparkochofen.

300869.

Herdfabrik und Eisengießerei.

34. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Stärke und Stärkepräparate.

St. 11972

9/2 1923. Deutsche Stuck⸗Fabrik, Gebrüder Strobel

½ Co., Detmold. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Hartstuckfabri⸗

aten. Waren:

Kl.

137. Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips

Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel

8 Rohrgewebe, Dachpappen, transportable Häuser Schornsteine, Baumaterialien.

gestelle (sogenannte Stellagen) für Schallplatten.

22 b. 300861.

22/4 1920. T. Ertel & Sohn G. m. b. H., München. 20/4 1923.

Aufnahme⸗ und Wiedergabe⸗Kinematographen und deren

instrumenten für Geodäsie und Wissenschaft. Aufnahme⸗ und Wiedergabe⸗Kinematographen,

7 7

7

300856. V. 8966

serhaar MAX

c. F.voGEISANG Tabakfobriken BREME EN

GEGR.OI1857. 8

26/1 1923. Fa. C. F. Vogelsang, Bremen. 20/4

1923.

[Geschäftsbetrieb: Herstellung von Tabak und Zi⸗

jarren. Waren: Tabakfabrikate.

wesen, Meßinstrumente für Geodäsie und Wissenschaft, nämlich Nivellierinstrumente, Theodoliten, Winkelmesser, Entfernungsmesser, und Richtkreise.

E. 13284.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Zubehör, Photographen⸗Apparaten und ⸗Geräten, Meß⸗ Waren: Film⸗ perforiermaschinen, Filmkopiermaschinen, photographische Apparate und Geräte, Projektions⸗ und Vergrößerungs⸗ apparate, sämtliche Instrumente für das Vermessungs⸗

Meßkreise, Freihandwinkelmesser

* 1

16/5 1922. Charlottenburg. 20/4 1923.

und Füllvorrichtungen, sämtlich für Kraftfahrzeuge.

Pallas⸗Apparate⸗Gesellschaft m. b. H.,

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Automobilen, Automobilzubehör und Ersatzteilen. Wa⸗ ren: Vergaser, Brennstoff⸗Fördervorrichtungen, Pumpen

12/2 1923. Kurt Hermann Wunderlich,

Brambach i. Sa. 20/4 1923. Geschäftsbetrieb: Musikwarenfabrik.

Musikinstrumente und Saiten.

Bad Waren;

300862. O. 9450.

27/1 1923. Orthozentri Kneifer Ges. m. b. H., Berlin. 20/4 1923. 8 b 8

Geschäftsbetrieb: Optische Anstalt. Waren: Brillen, Kneifer, Augengläser und andere optische Gläser, Mikroskope, Operngläser, Ferngläser, Stereoskope, Lupen, Lorgnetten, nautische, Nivellier⸗ und Meßinstrumente, Okulare, Objektive, photographische Instrumente, Pro⸗ jektionsapparate, Refraktionsinstrumente, ärztliche In- strumente und Instrumente zur Bestimmung der ver⸗

300863. R. 27992.

11 300857.

19/5 1922. Alfred Loewe, Berlin, Beuthstr. 5.

20/4 1923.

erial, Nadeln aus Metall, Glas,

Geschäftsbetrieb: Baumwollwarenfabrikation. Wa⸗

L. 24299.

Original-Eripo-Bold

1922. Fa. Emil Riebel, Pforzheim.

Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Waren: Wa⸗ ren aus edlen und unedlen Metallen, nämlich Feuer⸗ zeuge, Messer, Messerbehälter, Zigarrenabschneider, Ra⸗ sierapparate, Zigarren⸗ und Zigarettenetuis, Zigarren⸗ und Zigarettenspitzen, Tabakpfeifen, Bonbonnisren, Blei⸗ stift- und Füllfederhalter, Spiegel, Flaschenverschlüssc, echte und unechte Schmucksachen.

9b. 300864. BRAUNI 24/1 1923. Julius Braun Ww., Solingen. 20/4

1923. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

20/4

20/7 1922. Stürmer⸗Fahrradfabrik Aktiengesellschaft, ürnberg. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Naschinen, Fahr⸗ und Motorrädern, sowie Ersatzteilen. Varen: Land⸗, Luft⸗ und Wasserfahrzeuge, Automo⸗

ile, Motorräder, Ersatzteile hierzu. Maschinen, land⸗

irtschaftliche Maschinen, Schreibmaschinen, Ersatzteile.

Messerschmiedewaren. Waren: Messerschmiedewaren.

E. 15484.

bs

(. Friedr. Ern

18/1 1923. C. Friedr. Ern, Wald, Rhld. 1923.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Rasiermessern, Scheren, Streichriemen und Etuis. Wa⸗ ren: Messerschmiedewaren, insbesondere Rasiermesser, Rasierapparate, Scheren, Haarschneidemaschinen und Streichriemen.

20/4

C. 24653.

300859.

12/1 1923. Chemische Fabrik Griesheim⸗Elektron, rankfurt a. M. 20/4 1923. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Farben und Farbstoffe.

300860. P. 19778.

The Fairy⸗Phone

24/3 1922. Polyphonwerke Aktiengesellschaft, Berlin. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Sprechmaschinen⸗ und Schall⸗ lattenfabrik, Werkstatt für Feinmechanik. Waren: Schalldosen, Phonogrammabtaststifte aus beliebigem Ma⸗ Holz oder sonstigem Naterial, Tonarme, Gehäuse, Phonogrammträger, Schall⸗

Waren:

300866.

18/1 1923. C. Friedr. Ern,

1923.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Rasiermessern, Scheren, Streichriemen und Etuis. Wa⸗ ren: Messerschmiedewaren, insbesondere Rasiermesser, Rasierapparate, Scheren, Haarschneidemaschinen und Streichriemen.

300868. V. 8433,

schiedenen Brechwerte, Lasinstifte, Ketten, Schnüre, Trag⸗ riemen und Ersatzteile für sämtliche vorgenannten Waren.

44611.

11/11 1921. „Berma“ Vereinigte Metall⸗ u. Stanz⸗ werke G. m. b. H., Berlin⸗Lichtenberg. 20/4 1923. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Metall⸗ und Stanzwaren. Waren: Beleuchtungsappa⸗ rate, Kochapparate, Heizapparate.

Buxtehude. 20/4 19 Geschäftsbetrieb: titelpapiere. Beschr.

Papierfabrik. Waren:

300872.

3/2 1923. FWinnsg⸗ Papierfabriken, Altkloster b. Wert⸗

W. 30587.

A,2 AO

2—

OO———

300871.

Sipeca

20/1 1923. Papierfabrik Köslin Akt.⸗Ges., Köslin. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Papiere. Beschr.

P. 20505.

Royal

22/12 1922. Heinr. Simons Aktiengesellschaft, Tel⸗ tow b. Berlin. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb kos⸗ metischer Präparate und Apparate. Waren: Ein kos⸗ metisches Präparat: Hautcreme.

300874. C. 24040.

ULLL---

14/7 1922. Chemische Fabrik Dr. Heppes & Co., G. m. b. H., Hamburg. 20/4 1923. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Kl.

2. Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel. Chemische Produkte für industrielle, wissenschaft⸗ liche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruckmasse für zahnärzt⸗ liche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Roh⸗ produkte. 1 Düngemittel.

Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse.

Aeelen

2 300876.

Frasc

20/1 1923. Hans Frasch, b. H., Stuttgart. 20/4 1923

8 21403.

hco

Gerlach & Co., G. m.

Geschäftsbetrieb: Chemische, technische, medizinische und pharmazeutische Fabrik. Waren: Arzneimittel, che⸗ mische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Ver⸗ bandstoffe. Tier⸗ und Pflanzenvertilgungsmittel, Des⸗ infektionsmittel. Konservierungsmittel für Lebensmittel, Verbandskästen, Verbandschränke, Stenogrammblocks.

300875.

18/11 1922. Lehowa⸗Werke, Hohenstein & Wagner, Sonneberg i. Thür. 20/4 1923. Geschäftsbetrieb: Holz⸗ und Spielwarenfabrik.

Land⸗, Luft⸗ und Wasserfahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Automobil⸗ und Fahrradzubehör, Fahrzeugteile.

Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schild⸗ patt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flechtwaren, Bilder⸗ Sen. Figuren für Konfektions⸗ und Friseur⸗ zwecke.

Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchengeräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte.

Möbel, Spiegel, Polsterwaren, Tapezierdekora⸗ tionsmaterialien, Betten, Särge. . Musikinstrumente, deren Teile und Saiten.

Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten.

Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, Billard⸗ und Signierkreide, Bureau⸗ und Kontor⸗ geräte (ausgenom men Möbel), Lehrmittel.

Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte.

25. 27.

29. 32.

17/1 1923. Josef Pohl, Berlin, Kurfürstenstr. 165. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Metall⸗ warenfabrik. Waren: Spielwaren.

300877.

2

10/8 1922. sellschaft Dr. Thal Berlin. 20/4 1933.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb che⸗ mischer und pharmazeutischer Produkte. Waren: Che⸗

mische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke.

300879.

„Fagospirin“

7/2 1923. Hans Maaß, Hannover, Bahnhofstr. 3. 20/4 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb phar⸗ mazeutischer Präparate. Waren: Ein pharmazeutisches Präparat.

Verlag der Expedition (Mengering)

in Berlin.

8

(Schluß in der folgenden Beilage.)

Druck von P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburgerstr. 14.

8

Tarifnummer

8-

Der Bezugspreis beträgt monatlich 9000 Mh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern hosten 500 Mh.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

8

1400 Mh., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2400 Mh.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.

RNeichsbankgirokonto.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

veenanve8

Nr. 104.

Berlin, Sonnabend, den 5. Mai, Abends.

Einzelnummern oder einzelne

EAxnEn

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. v1116“

väG über die Abänderung des Ausfuhrabgaben⸗ tarifs. . 1

Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Schutz der Finanzen

und der Währung). Erlaß über den Abgabentarif für den Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal.

Weitere Bestimmungen über den Grundlohn in der Kranken⸗

versicherung. 8 2 1 Verordnung, betreffend die vormals hessische Staatsschuld.

Verordnung, betreffend die vormals hessischen und mecklenburg⸗

schwerinschen Schulden.

Bekanntmachung, betreffend Zuteilung eines Systems von Elek⸗ trizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüf⸗ ämter.

Bekanntmachung über den Branntweinübernahmepreis für

Branntwein aus Melasse.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Ver⸗ einsbank in München.

Aufhebung eines Zeitungsverbots.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 32 und 33 des Reichsgesetzblatts Teil 1 und der Nummer 18 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II.

Erste Beilage. Entscheidungen der Filmprüfstelle in Berlin. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen

Urkunde über Verleihimg des Enteignungsrechts. Handelsverbote.

8

Der Regierungsassessor Dr. Sch ultze⸗Rhonhof Münster i. W. ist zum Regierungsrat bei der Abteilung 5 Zölle und Verbrauchssteuern des Landesfinanzamts Münster i. W., der Regierungsassessor Dr. Kloß, in Stettin zum Re⸗ gierungsrat bei der Abteilung für Zölle und Verbrau ssteuern des Landesfinanzamts in Stettin, die Regierungsassessoren Wehdeking und Dr. Horstmann in Magdeburg ec⸗ zu Regierungsräten bei der Abtei lung für Zölle und Ver rauchs⸗ stenern des Landesfinanzamts in Magdeburg und der Re⸗ siee . Schöningh in Neiße ist zum Regierungsrat bei der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Landes⸗ finanzamts Oberschlesien in Neiße ernannt worden.

——

Bekanntmachung über die Abänderung des Ausfuhrabgabentarifs.

Auf Grund des § 9 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (NEBl. S. 500) zu der LZEE. über die Außenhandelskonlicie vom 20. Dezember 1919 ( GBl. S. 2128) wird bestimmt:

Artikel l.

Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs

werden wie folgt geändert: Abgabe vom

z Werte (Hundertteile)

626 Feigenkaffee, Malzkaffee, gebranntes und geröstetes Malz, einschließlich des karamelisierten, auch gemahlen; andere Kaffeersatzstoffe, gedarrte

Eicheln (zu Brauzwecken dienendes Malz (Farb⸗, Karamel⸗ usw. Malz] s. Nr. 9): aus ausländischen Rohstoffen .. .. Reis, poliert (unpoliert s. Nr. 10) . . . . . Aus Reisabfällen hergestelltes Reisfuttermehl- Rasfötshat geschnittener, Pfeifentabak in Rollen, Feu881, Schnupf⸗, Kautabak in Rollen, Piaüten, Tibak. mehl, staub; Papier aus Stengeln oder Rippen von Tabakblätkern.. “; 164*“ Zigaretten.. .. Artikel 2. Diese Bekauntmachung tritt mit dem 9. Mai 1923 in Kraft. den 4. Mai 1923. er Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Reichardt.

8

0 609 606 60 60 90 95 5869

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: von Brandt

8

einschließlich des Portos abgegeben.

Verordnueng auf Grund des Notgesetzes. (Schutz der Finanzen und der Währung.)

(Veröffentlicht in der am 4. Mai ausgegebenen Nr. 22 des Reichsministerialblatts S. 297.)

Auf Grund des Artikels VI Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Not⸗ esetzes vom 24. Februar 1923 (NGBl. 1 S. 147) wird nach uüstimmung des Reichsrats verordnet, was folgt:

§ 1. Die Vorschriften des § 2 Nr. 2 und 3 der Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Schutz der Finanzen und der Währung) vom 16. März 1923 (RGBl. I S. 188) und des § 1 der Verordnun auf Grund des Notgesetzes (Schutz der Finanzen und der Wäͤhrung) vom 29. März (RGBl. I S. 234) finden keine An⸗ wendung auf die Lieferung und Annahme von Waren auf Grund von Handelsgeschäften, die vor dem 20. Februar 1923 zwischen in Deutschland ansässigen Firmen und Angehörigen von Staaten abgeschlossen worden sind, die in der Ruhrbesetzung nicht beteiligt sind, sofern die nach den deutschen Vorschriften etwa erforderliche Aus⸗ und Einfuhrbewilligung zur Zeit der Lieferung oder Annahme der Waren der beteiligten in Deutschland ansässigen Firma erteilt ist. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkü dung in Kraft. Berlin, den 26. April 1923. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker. 8 Der Neichsminister der Finanzen J. I. Dr. Schröder. Der Reichsminister für Wiederaufba 8 Albert.

v1“ 1111“

8 CErlaß 1“ über den Abgabentarif für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal. Vom 27. April 1923.

(Veröffentlicht in der am 4. Mai ausgegebenen Nr. 18 des RSBl. Teil II S. 223.)

Auf Grund des Gesetzes über die Abgaben auf dem Kaiser Wilhelm⸗Kanal (B ekanntmachung vom 14. November 1922 im REBl. Teil II S. 289 wird mit Zustimmung des Reichsrats der nachstehende Abgabentarif für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal erlassen.

Berlin, den 27. April 1923. Zugleich für die Reichsregierung Der Reichsverkehrsminister. Groener.

Abgabentarif für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal. I. Im Durchgangsverkehr sind zu zahlen: 8 A. von Fahrzeugen welche vorwiegend zur gewerblichen Be⸗ förderung von Personen oder Gütern bestimmt sind, 1. wenn sie beladen fahren: a) bei einer Schiffsgröße bis zu 100 Register⸗ tonnen netto einschließlich für jede Registertonne b) bei einer Schiffsgröße von mehr als 100 Re⸗ gistertonnen netto für die ersten 500 Re⸗ veb-5.8 für die überschießenden bis einschließlich 750 Registertonnen netto je. für ü

0,16

0,23

1666 die weiter überschießenden bis ein⸗ schließlich 1000 Registertonnen netto je. 0,29 für die weiter überschießenden bis ein⸗ schließlich 1500 Registertonnen netto 1“ 0,305 für die weiter überschießenden bis ein⸗ schließlich 2500 Registertonnen netto 8 C688 für die darüber hinausgehenden Register⸗ t I6*“ 0,345 2. wenn sie leer oder in Ballast fahren, die um zwanzig vom Hundert verminderten Sätze 8 1

B. von Sportfahrzeugen, von Dienstfahrzeugen des Reichs, soweit sie nicht nach §. 7 befreit sind, und der Länder sowie von Kriegsfahrzeugen die Sätze zu IA 1;

C. von solchen Fahrzeugen, welche nicht vorwiegend zur gewerb⸗ lichen Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind, insbesondere von Flößen und Geräten, für jede Registertonne brutto 0,33 Mark;

H. von allen lotspflichtigen Fahrzeugen außerdem ein Lotsgeld, welches vom Reichskanalamt festgesetzt wird.

II. Im Teilstreckenverkehr werden die Abgaben und das Lotsgeld

vom Reichskanalamt festgesetzt.

Während der Monate Oktober bis einschließlich März werden die Abgabensätze im § 1 um zehn vom Hundert erhöht.

Abgaben werden

§ 3. Von den sich nach § 1 IA und § 2 ergebenden Con den sich nach § § g vet verhe

auf Antrag Fahrzeugen mit einem Raumgehalt bis zu Registertonnen folgende Abzüge gewährt:

Z“

1923

Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages 111

40 vom Hundert für jede Durchfahrt, welche dasselbe Fahrzeug nach der achten Fahrt im Laufe eines Kalenderjahrs gemacht hat, 1

60 vom Hundert für jede Durchfahrt, welche dasselbe Fahrzeug nach der zwölften Durchfahrt im Laufe eines Kalenderjahrs gemacht hat.

„Die nach §§ 1 IA bis C, 2, 3 fälligen Abgaben werden mit einer Teuerungszahl vervielfältigt, die aus der Reichslebenshaltungs⸗ ziffer und Reichsindustriestoffziffer nach dem Verhältnis von 60 zu 40 errechnet und zum 10. jedes Monats vom Reichsverkehrsminister festgesetzt wird. Dabei wird davon ausgegangen, daß den Sätzen im § 1 die Reichslebenshaltungsziffer 1 und die? eichsindustriestoffziffer 1 zugrunde liegen.

Weicht die Teuerungszahl um weniger als der geltenden ab, so bleibt letztere in Kraft.

Die Teuerungszahl wird, wenn die Zehner 50 überschreiten, auf die nächst höheren, wenn sie unter 50 bleiben, auf die nächst niedrigeren Hunderter abgerundet.

Die Abgabenbeträge werden auf volle 1000 nach oben ab⸗ gerundet.

Die Abgabe von Wasser, Schlepphilfe, Stellung eines zweiten Lotsen und sonstige Leistungen der Reichswasserstraßenverwaltung sind besonders zu vergüten. Die Sätze werden vom Reichskanalamt, und zwar, soweit es sich um regelmäßig geforderte Leistungen handelt., durch Tarife, sonst im Einzelfalle festgesetzt.

fünf vom Hundert von

§ 6. Die Abgaben für die Häfen am Kaiser Wilhelm⸗Kanal werden vom Reichskanalamt festgesetzt.

1. 8 8 Befreit von den Abgaben sind die Fahrzeuge und Geräte der Reichswasserstraßenverwaltung sowie solche Dienstfahrzeuge der Be⸗ hörden des Reichs und der Länder, welche zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben am Kanal stationiert sind.

§ 8, Der Tarif tritt am 10. Mai 1923 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Abgabentarif für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal vom 30. Dezember 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 295, Jahrgang 1922) außer Kraft. Weitere Bestimmungen 8 über den Grundlohn in der Krankenversicherung. Vom 27. April 1923. in der am 4. Mai ausgegedenen Nr. 33 des RGBl. Teil I S. 262. Auf Grund des 9. ordnung in der Fassung des Gesetzes vom 27.

Veröffentlicht

März 1923

180 Abs. 1 der Neichsversicherungs⸗

8 I S. 225) wird in Ergänzung der Bestimmungen vom

2. April 1923 (NeBl. 1 S. 250) folgendes bestimmt:

Die besonderen Verhältnisse im besetzten Gebiet und im Ein⸗ bruchsgebiete lassen es als zweckmäßig erscheinen, die Zusammenlegung

von je zwei der ril 1 esehenen Lohnstufen dort zu erleichtern und sie auch für die unteren ohnstufen zu gestatten. 1—

zehn Lohnstufen für genügend erachtet werden können.

hierfür des Nachweises besonderer Gründe durch den

nicht bedürfen. 1

Die Verhältnisse der allgemeinen Eöö“ in Groß⸗ städten und Industriebezirken liegen zum Teil ähnli versicherungsämter werden deshalb auch hier

fahren können. 8

Berlin, den 27. April 1925353. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

W114A“*“; betreffend die vormals hessische Staatsschuld.

Auf Grund des 6 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über den Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich vom 29. Juli 1922 (RGBl. II S. 693) wird nach Anhörung der Hessischen Landesregierung und mit Zustimmung des Reichsrats verordnet:

Die Bestimmung im § 15 Abs. 2 Satz 2 des Reichsschuldbuch⸗

esetzes: b 86 „Der öffentlichen Beglaubigung steht gleich die Aufnahme des Antrags durch ... . . eine vom Reichskanzler (eetzt Reichsminister der Finanzen) bezeichnete Kasse.“ 8 findet auf die durch das Gesetz vom 29. Juli 1922 auf das Reich übernommene hessische Staatsschuld mit der Maßgabe Anwendung, daß die Bestimmung als Ergänzung zu Artikel 10 Abs. 2 Hessischen Staatsschuldbuchgesetzes in der u“““ 1909 Reg.⸗Bl. Nr. 6 von 1909 S. 79) anzusehen ist. G 2 Diese Verordnung tritt am 15. Mai 1923 in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1923. Die Reichsregierung. Dr. Hermes.

a

in den Bestimmungen vom 12. April 1923 vor⸗

Danach würde die Bildung von etwa nur Es wird daher Kassenvorstand

. Die Ober⸗ in gleicher Weise ver⸗

.