Verorduung, “
vormals hessischen und mecklen schwerinschen Schulden.
Auf Grund des § 6
betreffend die
Landesregierung mit Zustimmung des Reichsrats verordnet:
§ 1. Der § 16 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung findet auf die durch Reich übernommenen hessischen und mecklenburg⸗schwerinschen Staatsschulden Anwendung.
das Gesetz vom 29. Juli 1922 auf das
§ 2. Diese Verordnung tritt am 15. Mai 1923 in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1923. G
Die Reichsregierung. Dr. Hermes.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, das folgende Beglaubigung im Deutschen Reich zu⸗ gelassen und ihm das beigesetzte Syst emzeichen zuerteilt
betreffend die elektrischen Maßeinheiten, ist System von Elektrizitätszählern zur durch die Elektrischen Prüfämter
worden:
System . Form D, Induktionszähler für mehrphasigen Wechselstrom, hergestellt von der Dr. Paul Meyer Aktiengesellschaft
in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ sfrenalich von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗ straße 23/⁄24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 30. April 1923. Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. G “ Nernst.
—
Bekanntmachung
über den Branntweinübernahmepreis für Branntwein aus Melasse. 1
8 en in der Zeit vom 1. bis 15. April 1923 innerhalb es Jahresbrennrechts hergestellten Melassebranntwein beträgt
der endgültige Zuschlag zum Grundpreis 50594 ℳ, ür den in der Zeit vom 16. bis 30. April 1923 hergestellten Branntwein gleicher Art 63 594 ℳ für 1 hl W. 38 1 im n 192a ö“ e er Art beträgt der vorläufig abschlagsweise zu zahlende Zuschlag Ermdprels 25 000 ℳ für 1 hl W. 9 Berlin, den 3. Mai 1923.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.
vII1I1I1
zum
111““
Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigun erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs⸗
mäßigen eheee nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 200 000, 100 000, 50 000 und 10 000 ℳ ein⸗ Kommunalschuldverschreibungen in den Verkehr zu.
ringen: b 500 Millionen Mark im Laufe von 70 Jahren vom Ausstellungstage, d. i. 1. April 1923, an im Wege der Kündigung oder Verlosung oder des freihändigen Rück⸗ kaufs einlösbare, jedoch bis 1. Januar 1928 unkündbare und unverlosbare Kommunalschuldverschreibungen. Die Verzinsung erfolgt für jedes Halbjahr zum Durchschnitt des Reichsban diskontsatzes des vorausgegangenen Halb⸗ jahrs abzüglich 1 vH, jedoch mit höchstens 16 vH und mindestens 7 vH. München, den 2. Mai 1923. Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Das Verbot der periodischen Druckschrift „Deutsche Wacht“ ist durch Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 27. April 1923 aufgehoben worden. 8
. Dresden, am 28. April 1923. Polizeipräsidium, Presseamt. Wacker.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32. des Reichsgesetzblatts Teil I enthält: das Gesetz über den Verkehr mit Absinth, vom 27. April 1923, „das Gesetz, betreffend Anpassung des § 87 des Betriebs⸗ rätegesetzes an die Geldentwertung, vom 29. April 1923, „eine Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Beschluß⸗ fähigkeit der Vorstände der Anwaltskammern), vom 19. April1923, eine Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons, vom 20. April 1923, und eine Berichtigung zur Verordnung über die Rechtsverhält⸗ nisse aufgelöster Versicherungsträger in den ehemaligen Pro⸗ vinzen Westpreußen und Posen vom 28. März 1923 (Reichs⸗ gesetzbl. IS. 221), vom 23. April 1923. 16 8 Berlin, den 4. Mai 1923. Gesetzsammlungsamt.
————snv
Krüer
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält:
eine Verordnung über die Kostenniederschlagung im Rechts⸗ ECöe nach der Reichsabgabenordnung, vom 19. April
205, 8.
eine Verordnung über die Kosten des Mahn⸗ und Zwangs⸗ verfahrens nach der Raichsabgabenordnung, vom 21. April 1923, und
weitere Bestimmungen über den Grundlohn Krankenversicherung, vom 27. April 1923. 8
Berlin, den 4. Mai 1923. 8
Gesetzsammlungsamt.
in der
Krüer.
urg⸗
88 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über den Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich vom 29. Juli 1922 (RGBl. II S. 693) wird nach Anhörung der essäscen und der Mecklenburg⸗Schwerinschen
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des Reichsgesetzblatts Teil II. mrthänt:
den Erlaß über den Abgabentarif für den Kaiser⸗Wilhelm⸗ Kanal, vom 27. April 1923,
eine Bekanntmachung, betreffend das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik⸗ oder Handels⸗ marken, vom 31. März 1923, und
eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 31. Dezember 1921 und 18. März 1922 unterzeichneten Ver⸗ träge Pehehe dem Deutschen Reiche und der Tschechoslowakischen Republik zur Ausgleichung der in⸗ und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern, über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen, vom 24. April 1923.
Berlin, den 4. Mai 1923.
8 Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Der Archivassistent Dr. Meyer bei dem Geheimen Staats⸗
archiv in Berlin ist zum Staatsarchivar ernannt worden.
Dem Elektrizitätswerk Ueberlandzentrale Deren⸗ burg am Harz, e. G. m. b. 8 zu Derenburg am Harz wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ samml. S. 221) das Recht verliehen, das zur Herstellung einer Hochspannungsleitung von Vogelsdorf nach Pabstorf erforder⸗ liche, im Kreise Oschersleben belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grund⸗ tücken findet dieses Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des 8§ 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Seesehen dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts anzuwenden sind.
Berlin, den 30. April 1923. Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 vCCCE“ 1““
8 Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsobersekretäur OQtto in Berlin ist zum Ministerialsekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt worden.
Bei dem Berggewerbege richt Dortmund sind unter Be⸗ lassung in dem Nebenamt als Stellvertreter des Gerichtsvor⸗ sizenden der Bergrat Nolte in Dortmund mit dem stellver⸗ tretenden Vorsitz der Kammer Dortmund III und der Bergrat John in Dortmund mit dem stellvertretenden Vorsitz der ammer Dortmund I betraut worden.
Bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin sind der Bergrat Dr. Dammer zum Landesgeologen und der außer⸗ Geologe Dr. Quiring zum Bergrat ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 380. Juli 1883 (G. S. S. 195) den Geheimen Regierungsrat von Klitzing in Erfurt zum Stellvertreter des 8 Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses in Erfurt auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Das Preußische Staatsministe rium hat den Regierungsrat Schenking in Arnsberg zum Landrat erne t
Dem Landrat Schenking ist das Landratsamt berg übertragen worden.
— ——
Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Petzold in Oppe n ist zum Regie rungsrat ernannt worden.
. Bekanntmachung Auf Grund der Bekanntmachung zur vee. Per sonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Gastwirt Hermann Kroll in Berlin, Linienstraße 35, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt.
Berlin, den 25. April 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung. 68 Dem Kaufmann Hermann Roll in Attendorn, Graf⸗ weg Nr. 14, ist auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 die Ausübung des Trödlergewerbes, insbesondere der Handel mit altem Metallgerät aller Art, Metallbruch und dergleichen wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden. 8 Olpe, den 1. Mai 1923.
Der Landrat. Dr. Freusberg. 8
——
unzuverlässiger
Bekanntmachung.
Dem Händler Wilhelm Bergmann aus Wesel, Kramperstraße, wird hiermit auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 10. Februar 1923 und der Bekanntmachung, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (-RGBl. S. 603) die diesseits unter Nr. 158 erteilte Großhandelserlaubnis für Gemüse und Obst entzogen. Jede Handelstätigkeit, insbesondere der Handel . Lebens⸗ und Futtermitteln ec, ist untersagt.
Wesel, den 28 April 1923. Der Landrat. Dr. Schneemann.
Nichtamtliches.
b DSDeutsches Reich. 8
hauptkasse.
1 I. Einzahlungen. Allgememne Finanzverwaltung (Steuern, ölle, Gebühren) nach Abzug der von den Oberfinanzkassen und Finanz⸗ kassen in den letzten 3 Dekaden ge⸗ leisteten Ausgaben. ha8 Zwangsanleililee. Schwebende Schuld.. Fundierte Schuld...
Summe der Einzahlungen.
„II. Auszahlungen. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in aus ländischer Währung in Aus⸗ führung des Friedensvertrags von Versa z. Uebrige Reichsverwaltung unter Gegen⸗ rechnung der Einnahmen sowie Er⸗ füllung von Zahlungsverpflichtungen in inländischer Währung in Aus⸗ e des Friedensvertrags von 1424*“¹ Fundierte Schuld . . . . .. Zinsen für die schwebende Schuld.. Zinsen für die fundierte Schuld.
498 108 262
1 840 960 680 14 630
2 339 083 572
178 031 580
497 791 590 1827
675 824 997
2* „ 9„ „ 22* *
¹) 308 309 594
55 466 877 75 666
396 507 060
1 331 634 104
120 741 495 144 190
1 541 794 539
Betriebsverwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung: Abhebung . . . . . .. Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus
der Reichshauptkasse.
45 867 082 19 189 281
1655959 80198 778 099 025 Die Abhebungen der Deutschen Reichs⸗ 8 6 bahn bis zum 30. April 1923 waren — ve von den erheblichen Einnahmeausfällen infolge der Ruhr⸗ besetzung — im wesentlichen erforder⸗ lich zur Bestreitung der Ausgaben des außerordentlichen “ (Vermögensrechnung, werbende An⸗ lagen) sowie für die vorübergehende Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsbahn intolhe vierteljährlicher oder monatlicher Vorauszahlung der Gehälter und Ruhegehälter, Ge⸗ währung von Frachtstundungen, Vor⸗ ausbeschaffung von Stoffen u. dgl. Die Zerlegung der Gesamtabhebun⸗ ben nach dem ordentlichen Haus⸗ alt, dem außerordentlichen Haus⸗ halt und dem Geldbedarf zur vor⸗ übergehenden Verstärkung der Be⸗ triebsmittel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unter⸗ lagen der westlichen Reichsbahn⸗ direktionen infolge Besetzung des Ruhrgebiets fehlen. Mithin Abhebungen aus der 1 Reichshauptkaffe.... 279 317 275
Summe der Auszahlungen..675 824 335
Stand der schwebenden Schuld 8 an diskontierten Schatz⸗ 8 anweisungen am 20. April 1923 7 986 311 297
Zuwachs. 497 791 590
Stand am 30. April 1“
Davon: 8 a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert) 8 433 982 847
797 288 306 2 339 082 845
8 442 102 837
b) fonstige, mit einer längeren Laufzeit —— anweifungen...
8 119 990
¹) Die Zunahme der schwebenden Schuld ist in weiterer Aus⸗ wirkung der von der Reichsregierung getroffenen energischen Maß⸗ nahmen zur Herabminderung des Ausgabebedarfs in der Berichts⸗ dekade weiter 1 so daß sich im Durchschnitt für die drij Aprildekaden eine Zunahme von 612 Milliarden Mark gegenüber dem Märzdurchschnitt von 1000 Milliarden ergibt.
Für die Ausführung des Friedensvertrags und zur Abwehr der durch die Besetzung des Ruhrgebiets hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden mußten wiederum sehr erhebliche Geldmittel flüssig emaͤcht werden. Aus diesem Anlaß hat besonders die Reichsbahn die eichs⸗ kasse sehr stark in Anspruch nehmen müssen, wenn auch hier eine Abnahme gegenüber der vorigen Dekade zu verzeichnen ist. G
Das Steueraufkommen ist gegenüber der vorigen Dekade gestiegen. Die volle Auswirkung der Geldentwertung tritt hier aber erst später in Erscheinung.
Nach der vorstehenden Uebersicht über die Finanzgeharung des Reichs in der Zeit vom 21. bis 30. April 1923 hat die schwe ende Schuld des Reiches in diesen zehn Tagen um 497,8 Milliarden Mark zugenommen. Vergleicht man diese Zahl mit dem Ergebnis der früheren Veröffentlichungen, so kann man hierin eine erhebliche Besserung feststellen. Während die Zunahme der schwebenden Schuld im März d. J. im Durchschnitt noch 100 Milliarden täglich betrug ist sie im April auf rund 61 Milliarden Mark täglich zurück⸗ gegangen. Dies erklärt sich einerseits daraus, daß sich die Einnahmen des Reiches an Steuern in Auswirkung der erst später in vollem Umfang in Erscheinung tretenden Geldentwertung bedeutend gesteigert haben, auf der anderen Seite beginnen sich die energischen Maßnahmen der Reichsregierung zur Herab⸗ minderung des Ausgabebedarfs bereits stark auszuwirken. Diest günstige eintwicklung hat sich, wie wir bereits jetzt mitteilen können, auch in den ersten Tagen des Mai fortgesetzt. In der Zeit vom 1. bis 4. Mai hat die schwebende Schuld nur um durchschnittlich 24 Milliarden Mark zugenommen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß in diesen Tagen die Ablieferungen an Steuern als Folgk der fristgemäßen Ablieferungspflicht einen sehr großen Umfang an- genommen haben. Durch das Zusammenwirken von erhoͤbten Eim nahmen auf der einen Seite und verminderten Ausgaben auf n8 anderen Seite ist danach in der Gesamtfinanzlage eine b chtensw
Besserung eingetreten.
88
die Geldbewegung bei der Reichg⸗ (Beri
Prreußischer Landiag. 2327. Sitzung vom 4. Mai 1923, Mittags 12 Uhr. des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)
Erster Bizepräsident Dr. Porsch eröffnet die Sitzung um 1214 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht als erster Gegenstand die namentliche Abstimmun über den Ent⸗ schließungsantrag inckler und Genossen (D. Nat.), dem Minister des Innern Severing das Vertrauen zu entziehen.
Von den Kommunisten Abgg. Katz und Schulz⸗ Neukölln wird das Verlangen gestellt, vor der Abstimmung ihr Votum mündlich begründen zu dürfen.
Bizepräsident Dr. Porsch verweist demgegenüber auf den geschäftsordnungsmäßigen Weg, wonach solche Er⸗ klärungen nach der Abstimmung abzugeben sind und, ohne verlesen zu werden, zu Protokoll gehen.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist die Ablehnung mit 248 gegen 79 Stimmen; ein Mitglied hat sich der Abstimmung enthalten.
erhält Abgeordneter
Nach der Abstimmung verlangt und Schulz⸗Neukölln (Komm.) das Wort zur Geschäftsordnung.
Nach den ersten Worten des Redners erklärt Präsident geinert, der inzwischen das Präsidium übernommen hat, daß ene Kritik des Ministers Severing nicht zur Geschäftsordnung ehört. 1 Abg. Schulz⸗Neukölln erwidert darauf, nach dieser Be⸗ merkung schlage er vor, den Redakteur des „Ulf“ abzusetzen und den Präsidenten Leinert an seine Stelle zu setzen. (Große Unruhe im ganzen Hause, die 8 fortgesetzt steigert.) Er wolle nicht als ein⸗ elner Abgeordneter, sondern für die kommunistische Fraktion eine Erklärung abgeben. (Zuruf des Abg. B“ z.): Das kann der Praäsden erlauben oder nicht erlauben.) ern Leinert als Parteigenossen Severings scheine es unangenehm zu sein, eine solche Erklärung zu hören, darum habe er, nachdem er von ilmann und Grzesinski genügend bearbeitet worden, wahrscheinlich die Absicht, sie nicht fuzula en. (Entrüstungssturm bei den Kommunisten. Ruf: Leinert, der Oberscharfmacher!)
Präsident Leinert: Die Erlaubnis werden Sie von mir nicht bekommen. J muß eine solche Erklärung vorher kennen. eue erregte Zurufe bei den Kommunisten: Oberscharfmacher!
Der zweite Kröcher!) 8
Abg. Schulz⸗Neukölln: Der zPräschent scheint mir wirklich
für sein Amt nicht geeignet. (Stürmische Unterbrechungen und
andauernde Schlußrufe.) . Präsident Leinert: Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Stürmi⸗
scher Beifall im ganzen Hause; der Präsident läutet unausgesetzt
ie Glocke, bis Abg. Schulz⸗Neukölln die Tribüne verlassen hat.)
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Abg. Katz (Komm.), mit Tumult empfangen, führt zur Geschäftsordnung aus, daß solche Erklärungen abzugeben 9 allen Parlamenten 228. sei und daß man auch in diesem Hause das gleiche Verfahren schon mehrfa eingeschlagen habe. Es sei auch nie dagegen Einspruch erhoben worden. Selbst ein Präsident wie Herr Leinert sollte doch so viel für dieses Komödienhaus ... (Ordnungsruf des Präsidenten.) Selbst Dr. Porsch sei bereit ge⸗ wesen, nach ee der Abstimmung den kommnnistischen Redner zum Wort zuzu assen; da sei er aber plötzlich von Herrn Leinert abgelöst worden. Die Sozialdemokraten hätten es an⸗ scheinend auf eine Schlägerei abgesehen ... (Großer andauernder Lärm. Auch der Abg. Katz muß schließlich nach Ablauf der Redezeit die Rednertribüne verlassen.) . Präsident Leinert: Nachdem ich von der Erklärung Einsicht genommen habe, erkläre ich auf Grund der Geschäfts⸗ ordnung, daß sie nicht verlesen werden kann. Uebrigens ist der Schluß der Geschäftsordnungsdebatte beantragt. (Sturm bei den Kommunisten; -e. ruft: Schmieriges Gesindel!). Als der Abgeordnete Katz die Tribüne verläßt, schlagen sozialdemokratische Mitglieder mit den Fäusten auf ihn ein. Es entsteht ein ungeheurer Tumult. Um
Der Präsident Leinert verläßt seinen Sitz. 1 Uhr 10 Minuten erscheint er wieder auf dem Präsidium und erklärt:
Auf Grund der “ schließe ich den Abgeordneten Katz wegen unerhörter Beleidigung des Hauses von der Sitzung aus. (Stürmischer Beifall bei allen übrigen Parteien; Rufe bei 8n ö 88 88 Schlägera) Ich fordere den Abgeord⸗ neten Katz jetzt auf, den Sitzungssaal zu verlassen. Die Sitzu ist auf eine halbe S vertagt. 8 888 e- größter Erregung bleiben die Mitglieder im Saal; 8. lärmende Auseinandersetzung auf der äußersten Linken auert an.
Nach einstündiger Unterbrechung eröffnet Präsident Leinert aufs neue die Sitzung und erklärt:
„Der dcg. Katz, der seiner Aufforderung, den Saal zu verlassen, nicht wacce ommen sei, sei bis auf weiteres von den Sitzungen “ sen. (Stürmische Pfuirufe bei den Kommunisten, Zu⸗ ruf: Und die Schläger?) Der Präsident fährt fort: Ich habe bemerkt, als ich das Präsidium führte, daß eine Schlägerei ent⸗ süarn. Das ist das Schlimmste, was in einem Parlament ge⸗ sceehen kann. Ich habe meinen Sitz eae da ich derartige Szenen nicht als in der Sitzung des Land geschehen ansehen wollte. (Erneute Unterbrechungen durch die mmunisten.) Ich bedaure diese Szenen im Parlament, das nur den Kampf der Geister führen soll. (Großes Gelächter bei den Kommunisten, Zu⸗ ruf: Wenden Sie sich an Ihre Z“ Ich habe in der Sitzung des Aeltestenrats vernommen, daß alle Parteien, mit Aus⸗ nahme der Kommunisten, über die Langnut und Milde der “ ungehalten sind. (Lebhaftes Sehr richtig!) Diese
tung sollte der Förderung der Beratungen dienen; deshalb sah man von den geschäftsordnungsmäßigen ßnahmen Ausbrüchen der Er g und des Zornes gegenüber ab. (Erneute Zurufe der Kommunisten: Was wird mit den Schlägern?) Die Geschäfts⸗
Statistik und Volkswirtschaft.
ordnung soll die Arbeit ermöglichen und auch den Schu Minderheiten gegen die Mehrheit sichern, umgekehrt aber — - Scen gegen Störungen der Minderheiten. (Lebhaftes Sehr wahr!) J muß jetzt erklären, daß wir im Aeltestenrat die Erklärung abgegeben haben, daß wir die parlamentarische Sitte und Ordnung, die erforderlich ist, um die Geschäfte des Landtags zu leiten schützen und mit aller Strenge gegen weitere Störungen vor hen werden. (Zurufe der Kommunisten: Kröcher und Fresherr v. Ersa tehen wieder auf!) Das bloße Vorhandensein der verschärften rdnungsbestimmungen sollte die Abgeordneten schon davon ab⸗ lten, gegen die Bestimmungen zu fehlen. (Lebhaftes Sehr wahr!) zie sehen, daß das leider nicht der Fall war. Wir haben immer wieder absichtliche Beleidigungen der amtierenden Präsidenten erlebt. (Erneute L auch die Präsidenten selbst sich en diese persönlichen Beleidigungen nicht gewehrt haben, so ist im Aeltestenrat zum Ausdruck gebracht worden, daß nicht der Abgeordnete als Präsident an seinem Platze steht, sondern der Leiter der Verhandlungen des Landtags, und daß Beleidigungen egen den Präsidenten 1.gn8.2 . —1. des Landtags sind. (Leb⸗ stes Sehr richtig! — erneute Unterbrechungen der Nolnd. sgnr ir werden im Interesse des Landtags selbs die Beleidigungen der Präsidenten nicht mehr nngeag vorbeigehen lassen. Mir wäre es lieber gewesen, ich hätte diese öffentliche Erklärung nicht abzugeben brauchen. 85 ermahne jetzt nochmals die Mitglieder des Landkags dringend, f den Ordnungsbestimmvngen zu fügen, um die Anwendung des § 58 der chäftsordnung gegenstondslos zu machen. Den Abgeordneten Katz habe ich wiederholt aufgefordert, den Saal zu verlassen. Er hat es nicht getan. (Zuruf der Kom⸗ munisten: Wie Sie seinerzeit!) Ich schließe die Sitzung. Schluß 2 Uhr 10 Minuten.
Der Präsident Leinert eröffnet 2 Uhr 55 Minuten eine neue Sitzung und legt die Gründe dar für die An⸗ wendung des § 58 der Geschäftsordnung.
Der Abg. Katz hat sich dadurch, daß er der Aufforderung, den Saal zu verlassen, nicht Folge geleistet hat, selbst auf 8 Sitzungs⸗ tage ausgeschlossen. (Zurufe der Kommunisten.) Iott hat mit ¼ Mehrheit der Aeltestenrat die Ausschließung für 15 Sitzungs⸗ tage beschlossen. (Pfuirufe bei den Kommunisten.) Ich schlage nunmehr Vertagung auf Sonnabend 12 Uhr vor.
In einer Geschäftsordnungsaussprache verlangen die Kommunisten, daß am Sonnabend der Bericht über die mitteldeutschen Unruhen weiterberaten werden soll, und protestieren gegen die vom Präsidenten vorgeschlagene Be⸗ ratung des Kultushaushalts. Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Heilmann (Soz.), der erklärt, daß die Kommu⸗ nisten diese Weiterberatung selbst verhindert hätten, da der Abg. Katz im Saal geblieben sei und damit die Unterbrechung der Sitzung veranlaßt habe, und nach weiteren Gegen⸗ bemerkungen des Abg. Schulz⸗Neukölln, der erwidert, dann dürfe auch nicht über die Tagesordnung verhandelt werden, vertagt sich das Haus.
Sonnabend, 12 Uhr: Kultushaushalt.
Schluß 3 Uhr 20 Minuten.
Uebersicht über die Zahl der Studierenden und Hörer an den Landwirtschaftlichen, Tierärztlichen nud Forstlichen Hochschulen Preußens im Winterhalbjahr 1922/23.
—
— — — — Stu⸗ dierende und Hörer aus früheren Semestern
Neu ein⸗ getretene Stu⸗ dierende und Hörer
Bezeichnung der Lehranstalt
Von den Studierenden und Hörern zu A und B sind eingeschrieben ꝛc. für
„ Zusammen die ggeeodätische Gssthsees (Sp. 2 — 4) landwirt⸗ und schaftliche kultur⸗ (Gärungs⸗ “ technische zwecke)
Abteilung
die hänis aftlich⸗ technische
keine in
bestimmte
Von den Hörern zu F und F beab⸗ sichtigen
preu⸗
Pücen taats⸗
dienst zu treten
Von den Studierenden und Hörern stammen Gesamt⸗
zahl der Studie⸗ renden und Hörer (Spalte 13 — 15)
aus dem übrigen Gebiete des Deutschen Reichs
aus Preußen somit (Spalte 11 u. 12)
aus den westlichen
östlichen Auslande
11“
Preußens
Provinzen
2 3
5 6 11“ 10 11 12 13 14 16
A. hes Hochschule Iö“ 1 Landwirtschaftliche Hochschule
I. Forstliche Hochschule — Mü
900 (20) 677 (1¹)
389 (10) 202 (1)
Poppelsdorf.
II8A 4r])
790 (12)
115 (15) 1404 (45) 32 (2) 911 (14)
2 025 32 2]
839 (18) 1404 (45)
22
192 (6) 774 (1¹]
1031 (24) 195 (5) 796 (11) 66
178 (16) 49 (3)
Bonn⸗ A und B zusammen 1577 (31) O. Tierärztliche Hochschule
Iv 212 22 D. Tierärztliche Hochschule
249 43
591 (11)
177 7) 2315 (59) 1954 ö6) 39 (3)
40 274 4 296
966 (17) 1827 (35) 261 5) 227 (19)*)2315059)
861 (19 142 35 28 161
274 296
177 26 71 189 39 68
Hannsyer. — O und D zusammen
E. Forstliche Hochschule Eberswalde..
461 65
90⁰ 28
44½ 570
8 126 18 180 3 . . .
48 58 15 73 12¹1
8 170 196 366 65 570
20 33 126
54 103 1⁵57 18 5 180
8““ 49 8 und F zusammen 77
“ Bemerkungen: Die eingeklammerten Zahlen geben Elsaß⸗Lothringen.
26 306 8
4 8 8 169 die Anzahl der Frauen an; sie sind in den Hauptzahlen mit enthalten. —
112 118 230 8LT88Zäö1— *) einschl. 49 aus den abgetretenen preußischen Gebieten und 1 aus
Parlamentarische Nachrichten. 8
Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde gestern der Etat des Reichsfinanzministeriums be⸗ raten. Die Abgg. Dr. Hertz (Soz) und Dr. Schreiber (Zentr.) wünschten eine energische Bekämpfung der Steuerhinterziehungen. Es wurden organisatorische Maßnahmen behufs Schaffung eines be⸗ sonderen Buch⸗ und Betriebsprüfungsdienftes verlangt Staats⸗ sekretär Zapf (Reichsfinanzministerium) wies darauf hin, daß die Tätigkeit des bestehenden Buch⸗ und Betrievsprüfungs⸗ dienstes in der Hauptsache rückwirkender Natur sei und⸗ daß deshalb die erreichten Ziffern nicht nach dem heutigen Maß⸗ stab gemessen werden können. In diesem Sinne sei das Ergebnis durchaus befriedigend. Durch den Buch⸗ und Betriebs⸗
rüfungsdienst seien in den ersten drei Vierteln des laufenden Rüchmasrgejahres rund 2,3 Milliarden Mark als Mer an Steuern und Strafen eingekommen. Die Tätigkeit dieser Stellen sei möglichst dezentralisiert, indem sie den einzelnen Finanzämtern angegliedert worden seien und dort im engsten Zusammenhang mit dem Veranlagungs⸗ dienst beschäftigt würden. — Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) regte die Schaffung von Steueranwälten an, die gewissermaßen Vertrauens⸗ und Vermittlungspersonen zwischen⸗ Publikum und Steuerbehörden sein sollen, ohne daß deshalb das Kontrollrecht der Behörde geschmälert werde. — Abg. Steinkopf (Soz.) hielt jeden zu engen Konner zwischen Publikum und Steuerbehörde im Interesse einer gerechten Besteuerung für gefährlich. — Abg. Lind (D. Nat.) ver⸗ langte sorgfältigste Auswahl der Beamten, die zu Buchprüern be⸗ stimmt würden. — Abg. Giebel (Soz.) war der Ansicht, daß die Buchprüfer auch von Amts wegen genügend Schutz erhalten müßten, falls ihre Tätigkeit zu persönlichen Anfeindungen und Nachteilen für sie führe. — Abg. Dernburg (Dem.) machte darauf auf⸗ merksam, daß die Bewertung des Besitzes von Konzern⸗Gesell⸗ schaften auch im Auslande nach wirtschaftlichem Zusammenhang und Notwendigkeit und die Aufspeicherung von Gewinnen mit geprüft werden sollten Wenn solche Abzweigungen auch in erlaubter Art durchgeführt werden, so seien sie doch in steuerlicher Finsche nicht überall erwünscht, und nur da nicht zu beanstanden, wo sie wirklichen
(Soz.) den hohen Preis für Alkohol, der von wissenschaftlichen Insti⸗ tuten für ihre Untersuchungen und Konservierungen zu zahlen sei. Von Regierungsseite wurde entgegnet, daß zur Verbilligung des Alkohols für wissenschaftliche Zwecke besondere Fonds eingerichtet seien, so daß den wissenschaftlichen Anstalten der Mehrverbrauch für Alkohol von anderer Stelle wieder zufließt. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf heute. 8
Eer Reichstagsausschuß für Bildungswesen setzte gestern bei der Beratung des Reichs⸗ schulgesetzes die nach den Ausführungen des Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) abgebrochene allgemeine Aussprache über die Bekenntnisschule fort Den Ver⸗ handlungen liegen der Kompromißantrag sowie ein sozialdemokratis er Abänderungsantrag hierzu zugrunde. Abg. Weiß (Dem.) be⸗ tonte, daß der Kompromißantrag dem Lehrer diejenige Selb⸗ ständigkeit belasse, die er brauche, um seiner Aufgabe gerecht werden zu können. Die Regierung möge aus ihrer bisherigen Reserve heraustreten. — Staatssekretär Schulz betonte, daß die Regierung in keinem Stadium der Beratungen über die Kompromißanträge zu⸗ gezogen worden sei. — Abg. Runkel (D. Vp.) erklärte, das sei nicht geschehen, weil man sich wenig Erfolg versprochen habe. Ein Lehrer, der keinen Religionsunterricht erkeilen wolle, könne nicht Lehrer an einer einklassigen Bekenntnisschule sein; an mehrklassigen Bekenntnisschulen könnte er aber als technischer Lehrer tätig sein. Zu viele Einzelheiten könne man in ein solches Rahmengesetz nicht auf⸗ nehmen. — Abg. Dr. Löwen stein (Soz.) bedauerte, daß sich die Regierung nicht an der “ des Kompromisses beteiligt habe, denn dann würden nicht so viele Vieldeutigkeiten darin enthalten sein, die jede Partei des Kompromisses anders auslege. Nach der Verfa ssung könne ein Lehrer auch an einer einklassigen Bekenntnisschule die Erteilung des Religionsunterrichts ablehnen und dürte deswegen nicht zwangsweise versetzt werden; dagegen müsse er geschützt werden — Abg. Hoffman n⸗Kaiserslautern (Soz.) wies darauf hin, daß selbst der Abg. Marx (Zentr.) seinerzeit ausdrücklich anerkannt hat, daß jeder Lehrer an jeder Schule nach der Verfassung das Recht habe, sederzeit den Religionsunterricht niederzulegen. — Abg. Hoffmann⸗ Berlin (Soz.) legte die Grundsätze der Berliner freireligiösen Gemeinde dar. — Ab eiß (Dem.) verlan te, Wtb Regierung, wenn sie auch an der Abfa ung des Kompromissesni tbeteiligt
wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechen. — Bei Behandlung des Reichsmonopolamts für Branntwein ben ngelt Frau Abg. Wurm
gewesen sei, nun doch bei der endgültigen Fassung der Bestimmungen
des Gesetzes tätig mitarbeite. — Staatssekretär Scholz wies dem⸗ E hin, daß er sofort nach der Vorlegung der Kom⸗ promißanträge im Ausschuß den Standpunkt der Regierung dargelegt habe. Seitdem bewege sich die Erörterung in theoretisch⸗grundsätzlichen Betrachtungen, die der Regierung keinen Anlaß zur Stellungnahme gegeben hätten. — Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Löwen⸗ stein (Soz.), Weiß (Dem.) und Hoffmann⸗Berlin (Soz.) wurde die allgemeine Aussprache geschlossen. Die weiteren Beratungen wurden hierauf auf Mittwoch vertagt. b 6
— Der Reichstagsausschuß für Kriegsbeschädigten⸗ fragen verabschiedete gestern in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Wehrmachtsversorgungs⸗ gesetzes. Von Regierungsseite wurde ausgeführt, daß sich die Er⸗ höhung der Zulagen zu den Uebergan sgebührnissen aus der seit Ver⸗ kündung des Wehrmachtversorgungsgesetzes im August 1921 sehr er⸗ heblich fortgeschrittenen Geldentwertung ergebe. Da mit weiteren Schwankungen auf dem Geldmarkte gerechnet werden müsse, soll die Zulage künftig einen Bruchteil der gleitenden Besoldung betragen. Die Erhöhung sei auch zur Abdrängung von der überfüllten Beamten⸗ laufbahn besonders angezeigt. Auch die Wohnungsverhältnisse hätten sich seit Verkündung des Wehrmachtversorgungsgesetzes wesentlich ver⸗
schlechtert.
einer Umzugsentschädigung zu verlängern. interbliebenen ich die die infolge der Schwankung
Fristen für die Gewährun Dasselbe gelte für die
Geldentwertung ergebe
Die gewählte Höchstgrenze, wertes nicht mehr in einer festen im Verhättnis der Da außerdem das G gesetzes in § 42a die Schaffung einer das Wehrmachtversorgungsgesetz dieser führlicher Diskussion wurde Aenderungen angenommen.
Gesetz über die Aenderung des
Aenderung folgen. Na
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Reichswirtschaftsrats beschäftigte Iens mit der Frage der Bes tigung d
Hierunter hätten infolge der militärischen Sonderverhältnisse ganz befonders die Soldaten zu leiden. Es erscheine daher angezeigt. die
Ebenfalls als Folge der Erhöhung der Kapitalabfindung. des Geld⸗ Zahl ausgedrückt werden soll, könne früheren Höchstgrenze von 6000 ℳ entsprechen. Reichsversorgungs⸗ Waisenbeihilfe vorsehe, müsse ch aus⸗ der Regierungsentwurf ohne wesentliche
he Aus des Vorläufiger Der Finanzpolitische Au scha fich 1 ecer vesces
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