1923 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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füddeutschen Staaten, Baden und Württemberg, gehören die ben ver hen vor die Schwurgerichte; auch darin sieht der Minister hrt Gefahr, auch das schafft er ab. Das wenigstens sollten die Femokraten sich nicht gefallen lassen, aber, wen die Götter ver⸗ oben wollen, schlagen sie zuvor mit Blindheit. Die bayerischen Lolksgerichte werden nach dieser Vorlage aufgehoben werden; gewiß, Bayern re ** r. 2 8 menn. entscheidet im Ausschuß doch die Mehrheit. 1 urf Gesetz wird. Wir erblicken hierin ein Gesetz für Klassen⸗ benen Pitoiintemmus ber⸗ egegahnn lna gin und werden gle Mittel anwenden, um sein Zustandekommen

wurf nicht, er bringt uns nur Halbheiten, womit das Verefer enm verhindern. (Beifall bei den Kommunisten.) hen Hierauf ergreift der Reichsjustizminister Dr. Heinze aber⸗

die Rechtspflege nicht wiederhergestellt wird. Ich für meine nen. lehne die Vaterchaft für diesen Entwurf entschieden c8.e mals das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Steno⸗ gramms veröffentlicht werden.

bei den Sozialdemokraten.) Heinze Der Gesetzentwurf wird an den Rechtsausschuß über⸗

Die Rede des Reichsjustizministers Dr. 5eh 1 . krgreif wird nach Eingang des Ste⸗ 8

m Slen wiesen. 9n ehen wee. viesene er Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Rechtsausschusses über die zum Haushalt des Justiz⸗ teriums gestellten Amnestieanträge, darunter

Abg. Warmuth (D. Nat.): Die Vorlage bedarf einen „e lichen Necheng im Ausschuß. s fragt sich, ob duüd giner ge minif tinen Antrag der Kommunisten auf allgemeine Amnestie und

bamit rechnen können, daß 6 bis 12 Festmeter je Klasse haben gewährt werden können, so daß auch nach dieser Richtung ein erhebliches finanzielles Opfer von der Staatsforstverwaltung gebracht worden ist.

Darüber hinaus werden Versteigerungen mit be⸗ schränktem örtlichen Bieterkreis abgehalten, um vor allem der ländlichen Bevölkerung, die immer schon ihren Feuerungs⸗ bedarf durch Beschaffung von Holz eingedeckt hat, die Möglicheit zu einem verhältnismäßig billigen Erwerb des Brennholzes zu geben, bei der der Wettbewerb des Holzhandels ausgeschaltet ist. Nach dieser Richtung hin sind nicht unbeträchtliche Mengen der Bevölkerung zu⸗ geführt worden. 1b

Ich darf darauf hinweisen, und auch in Anlehnung an den Antrag Nr. 4602, daß neben dem Brennholz auch Nutz⸗ und Bauholz den Kleingewerbetreibenden und Handwerkern bei beschränktem Bieterkreis angeboten werden konnte, so daß auch sie sich dieses Holz erwerben konnten, ohne dem ver⸗ teuernden Wettbewerb des Holzhandels ausgesetzt zu sein. Wenn

Ende zu führen. (Bravo!) Meine Damen und Herren, es sind nicht wenige Beamte, die dort dem Schicksal verfallen sind: 94 Staats⸗ forstbeamte sind ausgewiesen (hört, hört!); darunter 13 Regierungs⸗ forstbeamte, 41 Oberförster, 9 Forstassessoren und Aeferendare, 21 Forstbetriebsbeamte und 10 Forstkassenbeamte. (Hört, hört!) Dank sage ich bei dieser Gelegenheit auch den ständigen Wald⸗ arbeitern und Fuhrwerksbesitzern, die den Eindringlingen ihre Hilfe⸗ leistung versagt und dadurch an ihrem Teil dazu beigetragen haben, zu verhindern, daß das Geraubte in die Hände der Einbrecher gelangt. (Bravo!) In der Tat handelt es sich um nicht geringe Werte, die von den Franzosen und Belgiern beschlagnahmt worden sind. 141 000 Hektar preußischer Staatsforstbesitz sind von ihnen in Beschlag ge⸗ nommen. Die Werte an Holz, die dadurch der preußischen Staats⸗ kasse entgehen, sind im einzelnen noch nicht genau festzulegen. Immer⸗ hin können wir heute schon mit einem Einnahmeausfall von über 40 Milliarden Mark rechnen (hört, hört!), der sich aus folgenden Posten zusammensetzt: 30 ⁄½ Milliarden für Holz, das bereits von der

Ministerium für Wissenschaft, gunst

und Volksbildung. Die Wahl der Studienräte Dr. Erdmann an dem Real⸗

Birinnrng honu.. Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zu Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 babe

Dr. H S ich dem Händler Mathias B 5 25. De⸗ mnasium, Dr. Hormann an der Bismarckschule, Schrader ich dem 5c in Essen, hier, Röntg nn be, bee L

an der Leibnizschule, Dr. Lampe an der Oberrealschule an e „Könge⸗ der Lutherkir 8 Dr. Berkenbusch an der Oberrealschule am b⸗ 148 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb

Clevertor, Greeff an der Humboldtschule und Dr. Schauer 1 192:

an der Sophienschule in Hannover zu Oberstudienräten einer ..“ V.: Fri

höheren Lehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Hannover dlitetpräfident. : Priedenborft ist bestätigt worden. 811“X“ 8

wie die bürgerkiche Demokratie. In politischen wie ni 8 hh en haben die Schwurgerichte ge letzter Zeit wie de chthon 8 enken Sie u. a. an die Fälle Fechenbach und den! wer trachten die Schwurgerichte lediglich als juristisches Inst i g Auf die Berufung gegen S rgerichtsurteile darf nicht 8 werden. Ganz versehlt ist die Art, wie nach dem Entwurf 16ch und Geschworene ausgewählt werden. Trotz der Verhaltnäa

Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger

sonen vom Handel vom 23. September 1915 haben wir dem

FE“ * andelsmann Isaak Mehl und seiner Ehefrau,

Die ehseuchenpolizeiliche Anordnung vom egina geb. Winter, hier, Lichtengraben 14, durch Verfügung

Oktober 1920 (Regierungs⸗Amtsblatt Stück 48, Jahr 1920 vom heutigen Tage alle Arten des Trödelhandels wegen Unzu⸗

eite 219, Nr. 712), betreffend die Untersuchung des mit der verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Eisenbahn in die Provinz Posen— Westpreußen eingeführten Halberstadt, den 31. Mai 1923.

lauenviehs bei der Entladung ist unter Bezugnahme auf den * 8 Die Polizeiverwaltung.

Negelung Ersparnisse gemacht werden können. Der Richter

zweiten Satz des § 4 der Anordnung nunmehr vo gehoben worden. ..“ Schneidemühl, den 8. Mai 19223. b Der Regierungspräsident.- J. V.: Frhr. von Gablenz.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Die hennee a) Elektrischer Vulcan⸗Zeitzünder mit Messinghülse, b) Elektrischer Vulcan⸗Zeitzünder mit Papphülse, c) Elektrischer Momentzünder (Vulcan⸗Zünder) mit auf⸗ montierter Sprengkapsel sog. Schachtzünder der Zündwerke Ernst Brün A. G. zu Crefeld⸗Linn werden hiermit zum Ge⸗ brauch in den der Aufsicht der Bergbehörden deneoes aa⸗ Betrieben des Oberbergamts Bonn zugelassen, Bergpolizeiverordnung Zeitzündung gestattet ist.

A) Nähere Merkmale der Zündmittel: 1. E“ Firma: Zündwerke Ernst Brün A. G. itz der Fiz na: Creseld⸗Linn.

3. Herstellungsort: Crefeld⸗Linn. 4. Bezeichnung: a, b, c wie oben. b5. Chemische Beschaffenheit: Zündsatz 5 Teile Kaliumchlorat,

1 Teil Kohle; Zündmasse: Azetylenkupfer. 6. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts

8 venet nach der Bergpolizeiverordnung Zeitzündung ge⸗

Bonmm, den 2. Juni 1923. 8 Preußisches Oberbergam Fuchs.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das Zündmittel „Astra“⸗Sprengkapsel Nr. 8 der Spreng⸗ stoffwerke N. Nahnfen & Co. in F wird hiermit sem Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unter⸗ tehenden Betrieben des Oberbergamts Bonn zugelassen.

A) Nähere Merkmale des Zündmittels:

.Herstellende Firma: Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnsen & Co. in Hamburg.

.Sitz der Firma: Hamburg.

. Herstellungsorte: Dömitz a. d. Elbe, Anzhausen, Kreis Siegen, Neuwied am Rhein, Breslau.

„Bezeichnung: „Astra“⸗Sprengkapsel Nr. 8.

Chemische Beschaffenheit: Der Zündsatz besteht aus Tetryl⸗ Trinitrotoluol mit einer Aufladung von Knallquecksilber.

Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts Bonn.

Bonn, den 2. Juni 1923.

Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

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Bekanntmachung. Die vom Wuchergericht in Köln am 13. 1. 23 gegen den Kaulmann Theodor Goetting, Köln⸗Lindenthal, Classen⸗Kappelmannstraße ausgesprochene Handelsunter⸗ sagung wird hierdurch auf Grund der Verordnung vom 23. 9. 15/ 27 11. 1919 auf gehoben. Die Kosten des Verfahrens, nament⸗ lich diejenigen dieser Veröffentlichung, sind von Goetting zu tragen.

Köln, den 18. Mai 1923. 2 Der Bürgermeister.

1 Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Feherren vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) be ich dem Kaufmann und Ingenieur Erich Schöne⸗ mann in Berlin⸗Charlottenburg, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver sggkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 18. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Althändler Alexander Jastrow, geboren am 15. Dezember 1900 in Essen, in Essen, Maschinenstraße Nr. 21, wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 23. Mai 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

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Bekagatemn...

luf es § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverläsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich den nachbenannten Personen: Händler Gustav Kaiser, ge⸗ boren am 26. April 1902 in Essen, und Ernst Kaiser, geboren am 27. September 1898 in Essen und hier, Brigittastraße Nr. 4, wohnhast, den Trödelhandel wegen Unzuverläͤssigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 25. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

—⸗

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ F Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ch der nachbenannten Person Händler Leiser Feinsilber, geboren am 15. Juni 1903 in Laskorow und hier, Grabenstraße 73, wohnhaft, den Trö delhandel wegen Unzuverlässigkeit inbezug auf⸗ diesen Gewerbebetrieb untersagt. 111

Essen. den 28. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Fried endorff.

.

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n mir auf⸗

(ASr. S. 603) habs ich den Händlern Paul H

soweit nach der

Kleiststraße 38,

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 aase, hier, Berliner Straße 2, Dietrich Rohdenburg, hier, Aanhier Straße 20, und Adolf Aßmann, hier, Kölner Straße 20, den S mit 8. ecen, und Netallen aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug au diesen Handelsbetrieb aNFes nk. bbg 8 1

Haspe, den 1. Juni 1923. Die Polizeiverwaltung. Dr. Appe

E1u“ 1“

Heian Dem Viehhändler Heinrich Müller in Neuen⸗ kirchen ist jeglicher Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere der Viehhandel, untersagt worden. 8

Soltau, den 23. Mai 1923. Der Landrat. J. V.: Harder, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Dem Altwarenhändler Felix Günther in Wernigerode, Lüttgenfeldstr. Nr. 1a wohnhaft, ist die Aus⸗ übung des Altwarenhandels (sogen. Trödelhandel, Gold⸗ und Silber⸗ ꝛc. Waren) wegen Unzuverlässigkeit von uns unter⸗ sagt worden. Die Kosten für die Bekanntmachung hat der Alt⸗ warenhändler Günther zu tragen. .

Wernigerode, den 4. Juni 1923. 8

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichar

——V

Bekanntmachung.

Dem Händler Karl Zimmermann in Profen ist auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 die Ausübung des Trödlergewerbes, insbesondere der Handel mit altem Metallgerät aller Art,

.

Metallbruch und dergleichen, sowie der Gewerbebetrieb im Umher⸗ ziehen, soweit er sich auf altes Metallgerät usw. erstreckt, wegen Unzu⸗ verlässigkeit untersagt worden. 1 Seitz, den 2. Juni 1923. 1 Der Landrat. Winckler

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 31/32 der Preußischen encelenn enthalten

in Nr. 31 unter Nr. 12 511 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Gesetzes über das Diensteinkommen der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten (Beamten⸗Diensteinkommensgesetz) vom 17. Dezember 1920, vom 12. Mai 1923,

in Nr. 32 unter Nr. 12 512 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volks⸗ schullehrer⸗Diensteinkommensgesetz VDG. —), vom 17. De⸗ zember 1920, vom 1. April 1923. y16“

Berlin, den 7. Juni 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

8—

Deutsches Reich.

Das Verzeichnis der deutschen „Gesandt bcs- Kon⸗ sulate und Paßstellen“ 9 in neuer chaft in Carl Heymann’s Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 44, erschienen und kann von dort bezogen werden.

Deutscher Reichstag. 358. Sitzung vom 6. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*)

nil Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 10 Mi⸗ uten.

Der Gesetzentwurf über das deutsch⸗polnische Protokoll, betreffend der im Schlußprotokoll des deutsch⸗ polnischen Abkommens über Oberschlesien van söyrent. Frist für

ruckfehlerberichtigungen, wird in drei debattelos erledigt. G“

Das ES wird ohne Erörterung dem 3

Steuerausschuß ü vge.

Es folgt die erste Lesung eines Gesetzes zur Neu⸗ ordnung der Strafgerichte (Berufung gegen Straf⸗ kammerurteile, andeve Gestaltung der Schöffengerichte und Schwurgerichte usw.).

I.. Radbruch (Soz.) kritisiert Einzelheiten der Vor⸗ lage. Amtsrichter, dem Einzelrichter wird wahrscheinlich in erster Instanz vom Staatsanwalt die Mehrheit aller Strafsachen überwiesen werden. Zum Trost verweist die Begründung auf die Instanz, wo die Laien überwiegen. Aber, was in der ersten

nstanz verdorben ist, kann in nur sehr selten wieder gut⸗ gemacht werden. Die Te tiz darf nicht zur Aufschiebungs⸗ instanz für minderbefähi⸗ gte Richter werden. Die Urteilsgründe brauchten nicht sämtlich schriftlich fixiert zu werden. Die Besetzung der Se Schöffengerichte allein tut es nicht, die Hauptsache ist der Gang der Verhandlu⸗ Das Laienelement muß weiter ver⸗ stärkt werden. An das urgericht bindet uns keine Mentalität

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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muß.

Vltrauen gegen die Rechtspflege.

auch mehr Zeit beanspruchen, weil er die Schö sen informi

. Aus meiner eigenen Praxis habe ich erfahren, daß n Schöffen stets mit regem Interesse den Verhandlungen folg aber die 82* der Sitzungen wird mit Rücksicht auf die größere ga von Schöffen beschränkt werden müssen. Es kann sein, daßßn Prozesse verlangsamt werden, und das würde keineswegs voh fümlich sein. Eine möglichst rasche Entscheidung liegt im Interz eines jeden Beschuldigten. Ueberschwemmt werden die Riche stets mit Gesuchen von Schöffen und Geschworenen, von der Te nahme an Sitzungen befreit zu werden, und man kann das g- verstehen, denn dieses Amt greift sehr stark in das Verufeleh ein. Gewiß bedürfen wir der Laienrichter, aber die Zuziehung! Laienelements muß doch mit gewissen Beschränkungen erjolgen Fehlurteile schlimmster Art sind durch die Schwurgerichte ven gekommen. Das Verfahren muß deshalb verbessert werden. A⸗ eine värnsang dagegen hat keinen Sinn, denn man kann we über die Tatfrage nicht ein zweites Mal von einem ande Schwurgericht entscheiden lassen. Wir begrüßen in dem Entown die Möglichkeit, eine Reihe von Straftaten durch den Amtzrickt allein entscheiden zu lassen, ohne den Fenen Apparat oder Schöff in Anspruch zu nehmen. In der übergeordneten Stellung ein älteren Richters erblicke ich eine Gefährdung der Unabhängiigke des Richterstandes. Die politische influssung muß von de Richtern auf jeden Fall ferngehalten werden, die Unabhängigte des Richters muß unter allen Umständen gesetzlich sichergeste werden, damit jedes Mißtrauen ausgeschlossen ist. Das Vertrau des Volkes in die Justiz ist die Hauptsache. (Beifall rechts.)

Abg. Düringer (D. Vp.): Der Entwurf enthält kir neuen Gedanken, sondern die Gedanken, die seit Jahrzehnten ven folgt sind, aber er enthält eine vollendete Zusammenfassung dies Gedanken; das ist eine Tat. Gegen die Justiz besteht vielfach Ni trauen, aber ich habe Mißtrauen Pgen dieses Mißtrauen, de es bexuht oft auf parteipolitischen Gründen. Der Entwurf win auch die bayerischen Volksgerichte, den Stein des Anstoßes, e seitigen. Hoffentlich findet der Entwurf im Ausschuß eine solc Gestaltung, daß er annehmbar erscheint.

Abg. Schücking (Dem.): Im Rechtsausschuß wird e legenheit genug sein, in einem sachverständigen Gremium Eing heiten zu erörtern. Schon in imar habe ich namens meine Partei eine stärkere Demokratisierung der Rechtspflege verlang die diese Vorlage verwirklicht. Das Verhängnis unseres Volle

war die zunehmende Trennung zwischen Volk und Staat, die sie

namentlich in der Rechtspflege geltend machte. Die Schwurgerich in der jetzigen Form halten auch wir für reformbedürftig. I. jetzige Trennung zwischen Richterbank und Geschworenendank is unhaltbar. Freilich gänzlich darf die Rechtspflege nicht in Laie hände gelegt werden. Die Seeevasjichs. haben sich im al emeinen so bewährt, daß man ihre Ausdehnung nur begrüße ann. Dem demokratischen Gedanken entspricht die Forderung nac Schaffung größter Garantien für das Individium Hegen ungeeh Behandlung, und dazu ist größere Zuziehung der Laien zur Strasß rechtspflege notwendig. Eine weitere Garantie liegt in der Be⸗ rufung gegen Strafkammerurteile. Bei der Auswahl der Schffe und Geschworenen wird nach der Vorlage bedeutend demokratisce als bisher verfahren werden. Unsere Rechtsordnung schreitet a freulich fort, wie z. B. das Jugendgerichtsgesetz zeigt. Auch jes in kritischer Zeit trotz aller Nöte von außen, bemühen wir uns u. ein wichtiges Reformwerk, das man erst in Zukunft besser würdihe wird. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Wir glauben, die abfällige Krit des Herrn Radbruch nicht unterschreiben zu können. Der Entvu bringt doch große Fortschritte. Selbst, wenn er nichts weiter en hielte als die Berufung gegen die Strafkammerurteile, müßee wir ihn begrüßen. Für diese Reform hat bereits Windthorst go⸗ kämpft. Sie ist lange vom Reichstag gefordert, aber von de Regierung stets abgelehnt worden. Auch die erweiterte Zuziehung des Laienelements ist ein Fortschritt. Der Entwurf will aut bei Mängeln der Schwurgerichte ernstlich Abhilfe schaffen. I Einzelheiten sind natürlich im Ausschuß ernstlich zu prüfen. (30 fall im Zentrum.) b 1

Abg. Emminger (B. Vp.): Die Erfahrungen mit d bayerischen Volksgerichten beweisen, daß das Laienelement in ie Rechtspflege sich glänzend bewährt. Gewiß besteht im Volk M Das beruht auf der Zunahme ig

olitischen Prozesse. Der Entwurf bringt ausgezeichnete go⸗ schritte. Wir werden gern an seiner Ausgestaltung im Aussc mitarbeiten. (Beifall.)

Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Die Behandlung diesh Gesetzentwurfs, den wir noch kaum haben durchlesen, geschwet denn beraten können, setzt die Achtung vor dem Reichstag hlümmster e herab. Der Gesetzentwurf ist der Ausdrug d

lassenkampfes, der seit Jahrzehnten geführt ist, und will die In befestigen. Es ist charakteristisch, daß er von einem großkapitt stischen Justizminister eingebracht ist und alle Parteien, mit Uu⸗ nahme der Sozialdemokraten, ihn begrüßen. Die Bourgah nimmt die Ausübung der Justiz für sich in Anspruch, die 2 1 wirkung des Proletariats ist ausgeschlossen. Das Reichsgergt in dem das Vertrauen des Volkes zur Justiz begründet sein 8 hat durch seine Rechtsprechung dieses Vertrauen untergre 1 Nach diesem Entwurf kann der Staatsanwalt eine Strafsache, die er nur eine ee bis zu einem Jahr Gefängnis erwarg dem Einzelrichter des Amtsgerichts übertragen und dieser kann me Sache nur an das Schöffengericht weitergeben, wenn er eine hüin grraß 8 angemessen hält. Danach werden 95 Prozent ale Strafsachen von einem Richter ohne jede Zuziehung der Cchse abgeurteilt werden. Bei Preßvergehen, Vergehen bei politi 1 Unruhen, Vergehen gegen das Republikschutzgesetz wird in 1 meisten Fällen nicht mehr als ein Jahr Gefängnis in Fis kommen, und alle diese Fälle sind dem Amtsgericht überla Wenn der „Miesbacher Anzeiger“ allein dem Miesbacher Am⸗ richter gegenüberzustehen braucht, wird er gute Zeiten haben. Staatsanwalt kann ein anderes Gericht, das Schöffengericht, g rufen, aber er braucht es nicht zu tun, und wir kennen do nn Staatsanwälte. Die Klassenju iz wird Orgien feiern in Bo. land. (Vom Tisch der, Ländervertreter wird eine unverständg bleibende Bemerkung eingeworfen, die Abgeordneter Ledebour unverschämt von einem Regierungsvertreter gegenüber dem san tag bezeichnet. Abg. Schiele (D. Nat.) macht darauf aufmer s1 daß der Zwischenrufer selbst Abgeordneter ist.) Auch die treibungsprozesse werden vor den Einzelrichter ohne Scheg kommen. Die Berufung ist nur ein Scheingericht, denn in e Berufungskammer sitzen nur zwei Laien, zwei Kleinbürger ig Fasager, neben drei gelehrten Richtern. Und von diesen S an sind die Arbeiter ausgeschlossen. Diese Berufung ist ein⸗ n Nuß. Das Schwurgericht dieser Vorlage hat nichts mit e Serurges h wie wir es wünschen, nichts mit der Ferig Schwurgerichts zu tun, denn die Schöffen des Schwurgerig werden ebenfalls nur den drei gelehrten Richtern folgen.

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Anträge der Demokvaten sowie der Sozialdemokraten, hetrefkend Amnestierung der am Eisenbahnerstreik beteiligt gewesenen Beamten.

Der eh Berichterstatter Abg. Leutheußer Pp.), hat den kommunistischen Antrag abgelehnt, schlägt zagegen folgende Entschließung vor:

„Der Reichstag nimmt mit Sshrcetung Kenntnis von der Erlärung der Reichsregierung, daß in den Strafverfahren n kisenbahnbeamte und Eisenbahnarbeiter aus Anlaß des Eisen⸗ zahnerstreiks vom Jahre 1922 die Füörzinen Landesregierungen in weitestem Umfange vom Recht Gnade Gebrauch gemacht haben. Der Reichstag spricht weiter die Erwartung aus, daß der vorbidlichen Haltung der Eisenbahnbeamten im besetzten Gebiek und in Einbruchsgebiet dadurch Rechnung getragen wird, daß auch in den aus dem nämlichen Anlaß eingeleiteten Disziplinarverfahren zuf tunlichste Milde und auf weitherzige Ausübung des Begnadi⸗ zungsrechts hingewirkt wird.“

Damit sind die anderen Amnestieanträge erledigt. Ferner schlägt der Ausschuß folgende Entschließung vor:

„Die Reichsregierung wolle mit tunlichster Beschleunigung er⸗ wägen, durch welche organisatorischen und finanziellen 5 men das Reichsgeri t entsprechend seiner Würde als höchster erichts⸗ zof der Republik gehoben werden könne, und ferner schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen mit der Geldentwertung einigermaßen in Einklang gebracht wird.“

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.): Wir hätten gewünscht, daß aus dem Ausschuß etwas mehr herausgekommen wäre für die, velche noch immer wegen politischer rgehen im Gefängnis weee s Auch die Vorgänge an der Ruhr bedürften einer neuen mnestie. Wir stimmen der Ausschußentschließung zu, wünschen aber eine andere Fassung, namentlich auch, um auf die Bayern einen Druck auszuüben. Wir wünschen eine Begnadigung auch aller der Eisenbahner, die noch aus der Zeit des Eisenbahnersteiks bestraeft sind oder unter einem Disziplinarverfahren stehen. Mit dieen Folgen des Streiks sollte endlich einmal Schluß gemacht werden. le Regierung will nur, solange der Abwehrkampf an der Ruhr besteht, diese Verfahren ruhen lassen, will also ab⸗ warten, wie die Sache verläuft, um dann die Verfahren wieder zufzunehmen. Der Justizminister hat in seiner Rede in Hamburg vach dem Bericht der „Kreuz⸗Zeitung“ gesagt, der Deutschen Volks⸗

rtei ständen die Deutschnationalen immer noch am nächsten,

h. also die Partei der Monarchisten. In einer anderen Rede hat der Minister nach der „Vossischen Zeitung“ von dem guten beist im alten Deutschland gesprochen. Ich hoffe, daß der Minister der Republik sich dazu äußern wird. Wir müssen ferner immer wieder darauf hinweisen, daß in Bayern Kommunisten aus poli⸗ tichen Gründen seit vier Jahren im Gefängnis gehalten werden, ühne daß sich eine Hand zu ihrer Befreiung rührt. Noch 71 Personen 4 in Haft, darunter 35 im Zuchthaus. Den furchtbaren Fechen⸗ uch⸗Prozeß werden wir in einer besonderen Besprechung behandeln, wir stellen aber heute den Antrag, daß die seit 1919 wegen poli⸗ ticcher Vergehen in Haft befindlichen Personen amnestiert werden.

Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Unser Antrag ist im Aus⸗ schuß abgelehnt worden, nachdem ich allein Frprochen hatte. Nicht einmal ein Sozialdemokrat hat dazu das rt genommen. Die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten ist verwunderlich, denn es sind nicht allein Kommunisten, deren Begnadigung wir fordern. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.): Daß ein Minister der Republik . zum Monarchismus bekennt, widerspricht doch der Auffassung, se man von einem republikanischen Minister haben muß.

Die Ausschußentschließungen werden unter Ablehnung sozialistischer Anträge angenommen. b

Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr (FInterpellation der Sozialdemokraten, betreffend Teuerungsmaßnahmen).

9 Preußischer Landtag.

246. Sitzung vom 5. Juni 1923, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

Präsident Leinert eröffnet die Sitzung gegen 3 ½ Uhr. Das Andenken an den am 18. Mai plötzlich an Herzschlag

vertorbenen Abg. Busch⸗Kuchenheim (Zentr.) ehrt das Haus

in üblicher Weise.

Gegen das allen Begriffen von Recht und Gerechtigkeit Pöhniprechende Urteil des belgischen Kriegsgerichts in Fterkrade, welches den Landrat Koßmann wegen Be⸗ eidigung der Besatzung zu einem Jahre Gefängnis perurteilt t sowie gegen die Ausweisung der Abg. Frau Fräbhrich urch die Rheinlandkommission legt der Präsident feierli Protest ein.

Die Beratung des Haushalts der Forstverwaltun wird in der e bebchnt

Als erster Redner ergreift das Wort der d. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

Wendo rff: Meine Damen und Herren, bevor ich auf den Haus⸗ lt der Forstverwaltung eingehe, ist es mir Pflicht und herzliches gcblefnis, unseren Staatsforstbeamten Dank auszusprechen, die im ssetten und vergewaltigten Gebiet unter den schwersten Verhält⸗ eisen ihre Pflicht und Schuldigkeit tun. Besonderen Dank sage ich enjenigen Staatsforstbeamten, die ihre Treue zum Vaterlande durch dhser aller Art bewiesen haben, die sie auf sich genommen haben, wie Uerfolgung Wund Drangsalierung, Einkerkerung, Ausweisung und Richandlung. Ich bin überzeugt, daß diese vorbildliche Treue nicht sergeblich sein, daß auch sie zu ihrem Teile dazu beitragen wird, den hweren Kampf, den unser Vaterland gegen Unrecht und Gewalt 1 Freiheit und Recht an Rhein und Ruhr führt, zu einem guten

„9J) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen er Herren Minister, die im Wortlaute -.en999

Reden

preußischen Verwaltung eingeschlagen, aber noch nicht verkauft war und nun von den Franzosen und Belgiern zum Verkauf gestellt worden ist; auf 9 ½¼ Milliarden wird der Wert des Holzes geschätzt, das auf dem Stamm, also noch ungeschlagen zum Verkauf angeboten und auch bereits erworben ist. Diese Summe kann selbst⸗ verständlich noch einen weiteren Zuwachs erfahren; näheres darüber kann ich im Augenblick nicht mitteilen.

Trotz der erheblichen Werte, die hiermit unserer Staatskasse entgehen, trotz der gewaltigen Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Haushaltsvoranschlag, wie er dem Hause vorgelegt ist, einer Steigerung, die ich mindestens auf das 30 fache schätze, werden die Ueberschüsse aus der Staatsforstverwaltung gleichfalls erheblich höher sein, als sie im Haushalt veranschlagt sind. Da handelt es sich um eine Summe von etwa sechs Milliarden Mark. Sie wissen aus den Mitteilungen des Herrn Finanzministers im Hauptausschuß dieses hohen Hauses, daß wir nunmehr mit einem Ueberschuß von 420 Mil⸗ liarden rechnen. Dadurch ist erneut der Beweis geführt, daß die staatliche Forstverwaltung tatsächlich das Rückgrat unserer staatlichen Finanzen bildet. Es wird auch weiterhin meine Aufgabe sein, durch eine verständige wirtschaftliche Ausnutzung der staatlichen Forsten die Beträge herauszuholen, die bei- der Gewährleistung für eine dauernde Nutzung aus den Staatsforsten zu erwarten sind. Dabei bin ich mir durchaus darüber klar, daß nicht lediglich fiskalische, nicht ausschließlich finanzielle Belange bei der Staatsforstverwaltung gewahrt werden sollen, sondern daß der Staatsforstverwaltung auch wirtschaftliche und soziale Pflichten auferlegt sind, die sie zu erfüllen durchaus bereit ist. Ich denke dabei an die verschiedenen Wünsche, die auch in diesem hohen Hause vorgetragen sind und sich zu An⸗ trägen verdichtet haben, an die zahlreichen Wünsche, die aus der Bevölkerung immer erneut der Staatsforstverwaltung gegenüber geäußert werden, die wirtschaftlich und sozial zum großen Teil als berechtigt anzusehen sind.

In erster Linie handelt es sich darum, Holz für Siedlungsbauten, für Neubauten auf dem Lande und in den Städten zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuß des hohen Hauses hat nach dieser Richtung den Beschluß gefaßt, daß 300 000 Festmeter aus den staatlichen Forsten für diese Zwecke bereitgestellt werden sollen. Annähernd wird diese Summe auch durch die Beschlüsse erreicht werden, die über die bereit zu stellenden Mengen gefaßt sind. 154 000 Festmeter sollen gemein⸗ nützige Siedlungsgesellschaften erhalten. Darüber hinaus werden für die Provinz Ostpreußen 60 000 Festmeter zur Verfügung gestellt, und zwar zur Hälfte für die Vollendung der noch nicht ganz durchgeführten Aufbauarbeiten an den zerstörten Gebäuden, zur anderen Hälfte für die in Ostpreußen besonders dringlichen Siedlungsbauten auf dem Lande. Weitere 15 000 Festmeter sind der Stadt Berlin zugewiesen. Ein nicht unerheblicher Betrag ist emeut für Oberschlesien in Aussicht genommen. Daneben wird wie bisher für besondere Fälle zur Ab⸗ stellung der Notlage bei Bränden, bei Wetterschäden, wie wir sie leider gerade in letzter Zeit in beiden Provinzen Schlesien zu ver⸗ zeichnen hatten, Holz hergegeben. Kurzum, die Summe von 300 000 Festmetern wird auf diese Weise erreicht und zur Verfügung gestellt.

Was die Aushaltung von Gruben⸗ und Schwellenholz durch die Staatsforstverwaltung anlangt, so darf ich darauf hinweisen, daß nach beiden Richtungen Anordnungen getroffen worden sind, jedenfalls nicht weniger Holz für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen, als es im vergangenen Jahre der Fall war. Vor allem wird auch dafür Sorge getragen werden, daß das Grubenholz seiner ursprünglichen Bestim⸗ mung zugeführt wird und nicht einem anderen Verwendungszweck zu⸗ geführt werden kann. Hohe Vertragsstrafen sind dafür vorgesehen, daß eben das Grubenholz auch als solches verwendet wird. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß für die staatlichen Bergwerke erhebliche Mengen an Grubenholz, und zwar zu den normalen Verkaufspreisen, geliefert worden sind und daß nach dieser Richtung dem Bedarf der staatlichen Gruben sowohl in Oberschlesien wie vor allem auch der Hibernia in ausreichendem Maße Rechnung getragen ist.

Hinsichtlich des Schwellenholzes liegt es ebenso. Was irgendwie geeignet ist, wird dafür zur Verfügung gestellt und der Reichseisenbahn⸗ verwaltung überwiesen.

Weiter liegt ein dringender Bedarf vor, soviel als möglich Brennholz nicht nur zu schlagen, sondern auch Brennholz der unbemittelten Bevölkerung zu ermäßigten Preisen zur Verfügung zu stellen. (Glocke des Präsidenten.) Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß etwa der gesamte Feuerungs⸗ bedarf der Bevölkerung durch Hergabe von Breennholz befriedigt werden kann. Es muß vielmehr danach gestrebt werden, daß mehr noch als bisher Braunkohle und Torf für die Befriedigung des Heizbedarfs in Anspruch genommen werden. Es ist aber dafür gesorgt worden, daß den unbemittelten Kreisen der Bevölkerung Brennholz zu ermäßigten Preisen angeboten werden konnte und tat⸗ sächlich auch angeboten worden ist. Zwanzig Prozent der gesamten Verbrennholzmenge und für Ostpreußen fünfundzwanzig Prozent des Brennholzes waren für die unbemittelte Bevölkerung zu ermäßigten Preisen zur Verfügung gestellt, und zwar berechnet sich dieser Preis nach dem Heizwert des Holzes im Vergleich zum Brennwert der Kohle, und der Preis für dieses Holz betrug nur ein Viertel bis ein Drittel des Brennholzwertes im Vergleich zur Kohle, so daß eine erhebliche Verbilligung dieses Brennholzes für die unbemittelte Bevölkerung eintritt.

Daneben ist es möglich gewesen, auch zur Befriedigung des Heizungsbedarfs der Schulen beträchtliche Holz⸗ mengen zur Verfügung zu stellen. Namentlich für die östlichen Provinzen ist es durchführbar gewesen, daß bis zu 15 Kubikmeter Brennholz je Klasse gewährt wurden. Durchschnittlich wird man

darüber hinaus der soeben genannte Antrag noch wünscht, daß auch dem Bäckerhandwerk das benötigte Brennholz unter den gleichen Verhältnissen zugeführt werden soll, so möchte ich dringend bitten, diesem Antrage nicht zu entsprechen. Es ist zunächst einmal nicht möglich, die erforderlichen Holzmengen überhaupt zu beschaffen; vor allem würde die Durchführung dieses Antrags zu erheblichen Un⸗ gleichheiten führen, insoweit, als entweder überhaupt kein Holz an⸗ geboten werden könnte, zum anderen aber auch, insofern Bäcker Oefen haben, die nicht für die Holzfeuerung geeignet sind, sondern nur für Kohlenfeuerung, die also ohne weiteres davon ausgeschlossen sein würden. Ich darf auch weiter darauf hinweisen, daß sich die Ver⸗ hältnisse gegen früher, wo zu Zeiten der Zwangswirtschaft eine der⸗ artige Belieferung der Bäcker mit Holz stattgefunden hat, seitdem wesentlich verändert haben, da die Bäcker einen nicht unerheblichen Teil ihrer Backware auf dem freien Markt verkaufen können und die erhöhten Aufwendungen für ihr Backholz im Verkaufe wieder ersetzt erhalten. Außerdem steht die Aufhebung der Brotzwangsbewirt⸗ schaftung unmittelbar bevor, und auch aus diesem Grunde würde ich Wert darauf legen, daß dem Antrage 4602 nicht stattgegeben wird.

Neben der Gewährung von Brennholz stehen auch wie bisher die sonstigen Nebenbenutzungen der Bevölkerung zur Verfügung. Vor allen Dingen können die Beeren⸗ und Pilzsucher, die wie in früheren Jahren auch in diesem Jahre ihre nutzbringende Tätigkeit in den Staatsforsten gegen geringe Gebühr ausüben können, zur Ver⸗ besserung unserer Volksernährung beitragen.

Es ist ferner wiederholt im Hauptausschuß darüber geklagt, daß die weitgehende Gewährung von Holzkaufgeldstundungen zu einer Schädigung der Staatskasse geführt hat, die auf der anderen Seite eine ungerechtfertigte Bereicherung der Holzerwerber im Gefolge gehabt haben. Ich halte diese Klagen für berechtigt, und es ist im laufenden Jahre dafür Sorge getragen, daß die bisherigen zu weit gehenden Stundungsbedingungen abgeändert sind und eine erhebliche Verschärfung erfahren haben. Vor allen Dingen wird die Stundung für nicht länger als drei Monate gewährt und die zu gewährende Verzinsung entsprechend heraufgesetzt. Allgemein ist die Zahlung am 20. Tage nach dem Erwerb fällig. Soll eine Stundung eintreten, so eben nicht länger als auf drei Monate unter den erschwerten Be⸗ dingungen. Diese Regelung ist als eine vorübergehende zu betrachten. Es werden zurzeit Erhebungen darüber angestellt, in welcher Weise für das neue Forstwirtschaftsjahr abgeänderte Stundungsbedingungen Platz zu greifen haben. Vor allen Dingen findet eine Prüfung nach der Richtung hin statt, ob es nicht zweckmäßiger sein wird, unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine gleitende Skala einzuführen, so daß das gestundete Holzgeld sich den Geldverhältnissen entsprechend ver⸗ ändert. Von einer völligen Aufhebung der Stundung würde ich ab⸗ raten. Es hat sich wiederholt gezeigt, daß auch in den Ländern, wo der Versuch damit gemacht ist ich denke an Sachsen und Thüringen —, man sehr bald davon wieder zurückgekommen ist, die Stundungsmöglichkeiten überhaupt zu beschneiden, daß man dort zum Teil wieder zu Stundungsbedingungen zurückgekehrt ist, die über den gegenwärtigen Zustand in Preußen hinausgehen. Ich glaube, daß die Richtlinien, die ich mir anzudeuten erlaubt habe, im wesentlichen die Zustimmung des hohen Hauses finden werden.

Der engen Zusammenhänge zwischen Forstwirtschaft und Land⸗ wirtschaft bin ich mir durchaus bewußt und durchaus gewillt, diesen Zusammenhängen auch Rechnung zu tragen nach verschiedenen Richtungen. Zunächst wird die staatliche Forstverwaltung wie bisher Siedlungsland zur Verfügung zustellen haben. Ich darf die Zahlen, die vorliegen, mitteilen. Im ganzen sind seit dem 1. April 1919 bis zum 1. Oktober 1922 aus den preußischen Staats⸗ forsten zur landwirtschaftlichen Nutzung oder Siedlung verkauft 2722,3 ha, darunter bisheriger Holzboden 2144,9 ha, verpachtet erstmalig 4295 ha, darunter bisheriger Holzboden 3201 ha, so daß aus der Staatsforstfläche im ganzen 7017 ha, davon 5345 ha bis⸗ heriger Holzboden, der landwirtschaftlichen Nutzung und Siedlung zur Verfügung gestellt, damit also aus der Waldnutzung in die land⸗ wirtschaftliche Nutzung überführt worden ist.

Ich bin weiterhin bereit, mich der Notwendigkeit, in dringenden Fällen Waldweide und Waldstreu zur Verfügung zu stellen, nicht zu entziehen. Durch einen Erlaß aus dem Februar d. J. habe ich darauf hingewiesen, daß es sich allerdings um Ausnahmen handeln muß. Es ist nicht möglich, gleichzeitig Holznutzung, Waldnutzung zu treiben und daneben eine ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzung durch Gewährung von Waldweide und Waldstreu durchzuführen. Das letztere kann nur auf Kosten des ersteren geschehen. Ich bin der Meinung, daß unsere Holzdecke an und für sich schon so kurz ist, daß sie einer willkürlichen Verkürzung nicht unterzogen werden darf. Aber wie gesagt, ich verkenne durchaus nicht, daß Notstände vorhanden sein können, die dazu führen, unter bestimmten Verhält⸗ nissen auch weiterhin Waldweide und Waldstreu zu gewähren. Dem⸗ entsprechend ist verfahren worden. In diesem Jahre wird, glaube ich, das Bedürfnis nach Waldweide nicht als besonders dringlich angesehen werden können, da wir heute dank der günstigen Witterung auf den Kleefeldern und Wiesen Bestände haben, wie wir sie seit langen Jahren nicht zu verzeichnen hatten, so daß es in diesem Jahre verhältnismäßig leicht sein wird, von der Gewährung von Wald⸗ weiden in größerem Umfang Abstand zu nehmen.

Ganz zu vermeiden wird die Waldweide erst dann sein, wenn das Bestreben der Forstverwaltung, neue ertragreiche Weide⸗ und Wiesenflächen zu schaffen, zu einem vollen Erfolg geführt hat. Wir sind daran gegangen, die in den Staats⸗ forsten vorhandenen minderwertigen Bruch⸗, Weide⸗ und Wiesenflächen allmählich der Melioration zu unterziehen. Es ist zunächst einmal