1923 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 9. Juni 1923.

Auf Grund des § 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (8GBl. S. 999) in der assung der Verordnung vom 21. Februar 1923 (RGBl. 1 146) wird verordnet:

Artikel I.

Die der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) anliegende „Liste der Duüngemittel und Preise“ wird wie folgt geändert: .

1. Abs. 3 des Ats „A. Superphosphate“ in der Fassung

der Verordnung vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) erhält folgende Fassung:

Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier⸗ oder Gewebesäcken. Wird in Säcken geliefert, so werden nachstehende Aufschläge für je 100 Kilogramm ein⸗ schlielich einer Füllgebühr berechnet:

bbei Verwendung von Papiersäcken 2 500 ℳ,

bei Verwendung von Jutesäcken 10 900

2. In Abs. B. Nach dem Stickstoffgehalte gehan⸗

delte Düngemittel“ erhalten die „Besonderen

2 35 272

9 % % %

Lieferungsbedingungen für 1.—10“ in der Fassung der Verordnung vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) folgende Fassung: 8 Der Höchstpreis gilt frachtfrei jeder deutschen Vollbahn⸗ oder normalspurigen Kleinbahnstation. Zaͤhlung: Barzahlung ohne Abzug. Zu 1—9. Uebernimmt der Verkäufer auf Wunsch des Käufers Lieferung der vorstehend unter 1 bis 9 genannten Düngemittel in Säcken, so erfolgt die Berechnung brutto für netto, und es darf ein Aufschlag von 12150 für den neuen II. Kirefamm. ütesac einschließlich Füllgebühr berechnet werden. 3. . Zu 10. Wird Kalkstickstoff in Säcken geliefert, so erfolgt die Berechnung brutto für netto. Bei Lieferung in 75⸗Kilo⸗ ramm⸗Packung darf ein Aufschlag von 300 für den Papier⸗ saock berechnet werden. 1 . .Falls der Käufer nicht ausdrücklich Lieferung des Kalk⸗ sstickstoffs in I vorschreibt, steht es dem Verkäufer frei, Kalkstickstoff in neuen Jutesäcken zu liefern. Bei Liefe⸗ ung in neuen Jutesäcken darf für den 75⸗Kilogramm⸗Jutesack in venshleg von 9700 einschließlich Füllgebühr berechnet werden. *5 3. Abs. 3 des Abs. „C. Knochenmehl“ in der Fassung der Verordnuns vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) erhält folgende Fassung: Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier⸗ oder Jutefäcken. Wird in Papiersäcken geliefert, so wird ein Aufschlag von 2500 für den Sack von 100 Kilo⸗ stagem Fösangehumn einschließlich Füllgebühr, werden Jute⸗ äcke verwendet, so wird ein Aufschlag von 10 900 für den Sack von 100 Kilogramm Fassungsraum einschließlich Füll⸗ gebühr berechnet. 1 Artikel II. 11X“ § 4 Abs. 3 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) in der Fassung der Verordnung vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) erhält folgende Fassung:

Soweit die anliegende Liste nichts anderes ergibt, dürfen bei Lieferung in Säcken, ausgenommen in Käufers Säcken, folgende Aufschläge für je 100 Kilogramm berechnet werden:

bei Lieferung in Jute⸗ und Baumwollsäcken ein -ö-ö-öPöP—65ö bei Lieferung in neuen Papiergewebesäcken ein 111A1“ bei Lieserung in haltbaren mehrfachen Papier⸗ säcken ein Aufschlag von . 00 1 Artikel III.

„Artikel II § 3 Abs. 1 der Verordnung über künstliche Dünge⸗ mittel vom 5. Juli 1921 (RGBl. S. 822) in der Fassung der Ver⸗. ordnung vom 5. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 129) erhält folgende Fassung: .

Der Höchstpreis für wasserlösliche Phosphorsäure in diesen Mischungen beträgt 6400 ℳ, der Höchstpreis für Stickstoff 16 620 für das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diesen Mischungen darf außer dem Preise für 20 % iges Kalidüngesalz ab Frachtausgangsbahnhof ein Zuschlag von 750 berechnet werden.

Artikel IV.

Diese Verordnung tritt, soweit es sich um den Höchstpreis für Stickstoff in Mischungen handelt, mit Wüich n vom 6. Juni 192. ahb, im übrigen mit Wirkung vom 11. Juni 1923 ab in Kraft.

Berlin, den 9. Juni 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und 8 J. V.: Dr. Heinrici.

Landwirtschaft.

Bekanntmachung.

In dem Verzeichnis der künstlichen Düngemittel, deren gewerbsmäßige Herstellung auf Grund des § 8 der Ver⸗ ordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918

(REBl. S. 999) genehmigt worden ist, erhält Satz 3 der

„Besonderen estimmungen“ zu Nr. 1 „Rhenania⸗ Phosphat⸗“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 129) Ftn elbe

Fassung: Bei Lief in Jutesäck f Bei Lieferung in Jutesäcken darf einschließlich Füllgebühr ein Aufschlag von 10 900 für 100 kg und bei 1e. ir eee ein Aufschlag von 2500 für 100 kg berechnet erden.

Diese Bekanntmachun itt mit Wirkun 1 85 2 . chung tritt mit Wirku g 11. Juni Berlin, den 9. Juni 1923. 8 Der Reichsminister für Ernährung und 92 J. V.: Dr. Heinrici.

Bekanntmachung, 1 betreffend die Preise der Patentschriften. Vom 14. Juni 1923 ab beträgt der Preis einer jeden Patentschrift: 3 9 88 das Inland, für Danzig und Oesterreich 1 200 2 b) für das übrige Ausland.. 000 Beerlin, den 8. Juni 1923. Präsident des Reichspatentamt v. Gpecht. Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzun 27. April 1923 entschieden: h . bung

G Die Beteiligungsziffer des Kaliwerks Ronnen⸗

erg II (früher Aller Nordstern) wird gemäß § 83 Absatz 5 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regekung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 bezw. der Verordnung vom

am

berg II in Hannover

22. Oktober 1921 in der bisherigen Höhe vom 1. Oktober 1922 ab neu festgesetzt.

Berlin, den 26. Mai 1923.

(Siegel.)

Die Kaliprüfungsstelle.

Vorstehende Entscheidung ist den Alkaliwerken Ronnen⸗

am 30. Mai d. J. zugestellt worden. 2

J. A.: Maenicke.

Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 27. April 1923 entschieden:

Der Bergwerksgesellschaft Aller⸗Hammonig m. b. H. in Klein Häuslingen wird für ihr Kaliwerk gemäß § 82 Absatz 2 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 eine end⸗ gültige Beteiligungsziffer in Höhe von 4,2011 Tausendsteln mit Wirkung vom 1. April 1923 zuerkannt, unbeschadet der auf Grund des § 84 der Verordnung vom 22. Oktober 1921 (-G Bl.

S. 1312) vorzunehmenden Aenderungen. Sie entspricht 84 vo der

durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke. Berlin, den 26. Mai 1923. (Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. Heckel.

Vorstehende Entscheidung ist der Bergwerksgefells aft Aller⸗Hammonia m. b. H. in Klein Häuslingen am 30. Mai d. J. zugestellt worden. J. A.: Maenicke.

8 Bekanntmachung. .““

Die Stadtgemeinde Stuttgart ist durch Entschließung vom 28. Februar und 7. Juni 1923 ermächtigt worden, weitere 1cec vH verzinsliche Iedebezschugerscneügazgen im Gesamt⸗

etrag von 300 000 000 ℳ, insgesamt somit bis zu 900 000 000

Mark, in Stücken zu 50 000, 20 000, 10 000, 5000 und 1000 in den Verkehr zu bringen. Sctuttgart, den 7. Juni 1923.

Württembergisches Ministerium des Innernr. 1 J. V.: Bechtle.

E111“

8

Bekanntma hn88 „Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, in der Fa ung des Artikels III der Wucherverordnung vom 27. November 1919, und der Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 20. März 1923 wird dem Schuhmachermeister August Eduard Erbert, Offenbach a. Main, Krafft⸗ straße 11, der Handel mit Leder, dem Schneider Josef Goldmann, Offenbach a. Main, Austraße 6, der Handel

Gegenständendes täglichen Bedarfs jeglicher

und dem Kolonialwarenhändler Seeiee a. Main, Miittelseestraße 4, der andel mit Butter untersagt.

Offenbach a. Main, den 6. Juni 1923.

Hessisches Polizeiamt. 8 8

6

ʒPrenßen.

Der Süddeutschen Eisenbahn⸗Gesellschaft (Direktion der Essener Straßenbahnen) in Essen wird hiermit für die⸗ jenigen Fälle, in denen aus polizeilichen Rücksichten auf den öffentlichen Wegen die Aufstellung von Masten zur Befestigung der Bahndrähte für die elektrische Oberleitung der von ihr be⸗ triebenen Straßenbahnen im Stadt⸗ und Landkreis Essen nicht ugelassen werden kann, zur Erlangung der Befugnis, für diesen gber an den Straßenwänden der Gebäude Wandrosetten und

andhaken anbringen oder auf den Grundstücken Tragemasten errichten zu dürfen, das Recht zur dauernden Be⸗ schränkung des Grundeigentums verliehen.

Berlin, den 5. Juni 1923. Das Preußische Staatsministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe. 5 J. A.: Krohne.

Justizministerium. Zum LGRat ist ernannt: LR. von Mallinckrodt in

derborn. . GerAssess. Dr. Zacher in

Zum AGRat ise ernannt: Tansermgade. ker in L hen O. Schl. ist zum J b at Hecker in Beuthen O. Schl. ist zum Justizrat bei dem Strafvollzugsamt in Stettin ernannt. 8 his Zu Notaren sind ernannt: die RA. IRat Dr. Alepander Leander in Berlin Chmtsfts im Bez. des AG. Berlin⸗Mitte), IRat Julius Rosenberg in Berlin⸗Wilmersdorf (Amts sitz im Bez. des AG. Charlottenburg), Dr. Hermann Schröder in Potsdam, Dr. Emil Becker in Templin, Mat Max Edinger in Witzenhausen, Dr. Erich Samlowski in

2 G“

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Fo rsten. Der Hilfsarbeiter Dr. Fischer ist zum Regierungs⸗ und Landesökonomierat ernannt worden. 16

W

Die Oberförsterstelle Nikolaiken im Regieru bezirk Allenstein ist zum 1. August 1923 zu besetzen. werbungen müssen bis zum 1. Juli 1923 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst 1 1s ürenschae 8

„Die Wahlen des Studiendirektors Schulz an dem staotschen Lyzeum in Soest zum Oberstudiendirektor an der 8 en Kaiserin⸗Auguste⸗Victoria⸗Schule in Bielefeld, des Studienrats Dr. Wilmanns an der Oberrealschule Bielefeld 28 Oberstudiendirektor der Oberrealschule in Barmen und es Studienrats Dr. Schramm an dem Wöhlerrealgymnasium in Frankfurt a. Main zum Studiendirektor einer böheren Lehr⸗ anstalt des Patronatsbereichs der Stadt Frankfurt a. Main sind bestätigt worden. 1““

Bescheid über die Zulassung von Zündnth 1 Das Zündmittel „Elektrischer Zeitzünder mi teln Sprengkaysel und Verzoögerungssatzstück, Patent Eschtnonig Rheinisch⸗West älischen Sprendstoff⸗Aktien⸗Gesellschaft c wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten ing zum Gebrauch in den der Aufsicht der. Bergbehänkrdergn stehenden Betrieben zugelassen. khörden me A) Nähere Merkmaledes Zündm

8 98 ; 8 ;22 ittels: 1. Faensgr Firma: RbeinischWestfälische Sprengstofe n

.Herstellungsort: Fabr roi 8 4. des Zündmittels: Elektrischer Zeitzü 5 Sprengkapsel und Verzögerungssäbstan

Eschbach. .] 5. Chemische Beschaffenheit: Elektrischer Schwesel vergossen, fest ecpschencna, verschieden langer Sprengkapsel mit Verzigenmngein

Weißblechmarke am oberen Ende des Zünl 6 eichnung der Brenndauer. 8 nderdrahts zue 8 zu vertreiben, daß in Zünderreihen die dl elne zustellen schieden sind und höchstens 10 Zeitzü nenndgur 1u“ zünder Fer dn. 8 vereinigt werden. 5 einer Zünden Ddie Zünder dürfen im gesamten Bergbau des Ob 5 Bonn verwandt werden. Ihre Anwendung in der Leütenanteht ist verboten. Bonn, den 5. Juni 19223.

reußisches Oberbergamt. P Fne gamt

esondere Bedingung: Die Zünder sind so her einander um höchstens 0,5 Sekunden in der u Jünder!

B) Verwendungsbedingungen: schießen des Nebengesteins und bei der Durchörterung von Strn

Bekanntmachung. Die unterm 6. Oktober 1922 ausgesprochene U. des Handelsbetriebs der Handelsfrau Ater 26. in Lhwenbergi. Schle s, Goldberger Straße, zun Hen mit Lebensmitteln wird hiermit zurückgenommen die zc. Baier zum Handel mit Lebensmitteln wieder zugelassen 1 durch das Wiederzulassungsverfahren verursachten Auslagen besondere die Kosten für die Veröffentlichung im Reichs⸗ und Etn⸗ anzeiger sowie im Kreisblatt, fallen der ꝛc. Baier zur Last. Löwenberg, den 4. Juni 1923. 11““ 11“ Der Landrat.

Bekanntmachung.

Der Trödlerin Auguste Pehmöller, Altona, C Johannisstraße 87 K, ist auf Grund der Verordnung zur Fen haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 2. 1915/27. 11. 1919 der Trödelhandel, insbesondere jeder Hm mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Altona, den 30. Mai 1923. 1.er. Der kommiss. Polizeipräsident. Kirchner. Bekanntmachung. 8—

Der Händlerin Ehefrau Wilhelmine Borrat geb. Cordes, wohnhaft Altona, Holstenstraße 91, hahe durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. C⸗ tember 1915 /27. November 1919 den Handel mit Gege ständen des Bedarfs, insbesondere mäüͦ; brauchten und neuen Möbeln sowie dem Trödelhandel] unterliegene Gegenständen, wegen Unzuverlässigkeit in hezug auf diesen Hand betrieb untersagt. 1“

Altona, den 2. Juni 1923.

6 Der komm. Polizeipräsident. Kirchner.

Dem Händler Jakob Castellaz, Wichlghu Straße 77, ist wegen Unzuverlässigkeit jeder Handel uf Gegenständen des täglichen Bedarfs untersat

worden.

Barmen, den 8. Juni 1923. k Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Graf.

Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fer haltng neeveh rsonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. abe ich dem HLändler Hermann Zinseluneier eckum, Wilhelmstraße, durch Verfügung vom heutigen dr Gegenständen des täglichen B.

den Handel mit ezug auf diesen Handelsben

darfs wegen Unzuverlässigkeit in untersagt. Beckum, den 22. Mai 19223.. 1““ Der Landrat. Fenner von Fenneberg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern numf Personen vom Handel vom 23. September 1915 (

habe ich dem Zigarrenhändler Samson Feuerftei Stallschreiberstraße 8a, durch vom heutigen Tage . Handel mit Ede lImeta II wegen ÜUnzuverlässigkeit in bezug diesen Handelsbetrieb untersagt. b

Berlin, den 31. Mai 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel 8 81 1 8

Bekanntmachung. glst

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun ähauegig

eaes vom Handel vom 23. September 1915 (NG r

abe ich dem alter IJwanowich, Dreysestrabe 1 a

Verfügung vom heutigen Tage den e mit 6

metallen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen betrieb untersagt.

ö den 2. Juni 1923.

r Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel

,F

8

Bekanntma 8. .. ...a Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernha tung unzubes 80p Personen vom Handel vom 23. September 1915 ( Gele s abe ich dem Kornelius Meß, Berlin, Friedricsteh durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mit lchen m 35 9 wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels untersagt.

Berlin, den 4. Juni 1923. 8 Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr.

8 7

Bekanntmachung. vüse Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unpeng. M ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (NG vnd F

be ich dem Leo Milhofer, Metzer Straße 24,

E11“

kigen Tage den Han d er m Fas ene lesieit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗

vehe sagt. Berlin, Der Polize

den 4. Iuni 1923. ipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung. . des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ n 9278, e eng Handel vom 23. September 1915 habe üsg ändler Emil Froegel, geboren am 23. September in Marienwerder, bier, Segerothstraße Nr. 27 wohnhaft, den Uegpelband el vede Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Ge⸗ trieb untersagt. v66“ 3 644“ Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendprff. 8

Bekanntmachung. Händler Emil Würchau hier, Cottbuser Straße 147 haft, ist durch Anordnung vom heutigen Tage gemäß § i der ebabang sverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit bunterechen Gegenständen des täglichen Bedarfs, sin uch der Handel mit Fellen, altem Metall und Textil⸗

12 89 8 8 böesfen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Forst (Lausitz), den 8. Juni 1923. 88 x9 Polizeiverwaltung⸗ Gründer, Oberbürgermeist Fe

d der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger

es Leee sge vom 23. September 1915 haben wir dem

ndelsmann Willi Bittersohl hier, Judenstraße 1,

16 Verfügung vom heutigen Tage den Trödel h andel (Handel

2 alten Metallen und dergl.) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf nmeen Handelsbetrieb unt ers a gt.

Halberstadt, den 4. Juni 1923. Die Polizeiverwaltung.

4 8 82 g 9

Bekangntmachuns 11“ roduktenhändlerin Frau Anna Meinecke, zer. ewszek in Wilhelmsburg, JZuliusstraße 16, stte scch auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 RGBl. S. 603) über Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom del die weitere Ausübung des Produktenhandels, nebesondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Hondelsbetriebe anderer, wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

Harburg, den 4. Juni 1923. Der Landrat.

t Evdelmetall

I1 1111““ 1 88 e kanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ich der Altwarenhändlerin Frau Martha Smuda in Zaborze, Wilhelmstraße Nr. 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit allen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Hindenburg, O. S., den 30. Mai 1923. 1 1 Der komm. Polizeipräsident. J. V.: Schilowsky.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919 habe ich den Cheleuten Robert Stein⸗ kühler dier, Führstraße den Handel mit Eisen, Schrot umd allen Metallen untersagt.

Hohenlimburg, den 8. Juni 1923.

Die Polizeiverwaltung. Menzel.

8. . Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Perspnen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Witwe Kunigunde Müller, geb. Fe in Cronberg i. T. und dem Althändler David

ernhardt und seiner Ehefrau, Anna Katharina eb. Weidmann, in Cronberg i. T., Mauerstr. 15, den andel mit Trödlerwaren untersagt.

Königstein i. T., den 5. Juni 1923.

Der Landrat. Jacobs.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Ausfuhrmindestpreise sind geändert für: Schwefel⸗ natrium, Zündschnüre (ab 2. G.) sowie für Bleiweiß in Oel und in Pulver. Auch die Ausfuhrrichtpreise für Sprengstoffe sind geändert. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie

in Berlin W. 10.

AUuebersicht

I. der Einna men ver Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung und II. der eee der Deutschen Reichsbahn für die Zeit vom 1. bis 30. April 1923,

III. über den Stand der schwebenden Schuld am 31. Mai 1923.

88g; . 1“ 8 8

Mithin Rechnungsjahr 1923 gegen

Im Reichs⸗

haushaltsplan ist

H Aufgekommen sind

die Einnahme . . das b echnungsjahr 1929 veranschlagt auf

Rechnungsjahr 1922 insgesamt + mehr weniger (Sp. 3 gegen 4)

*

im Monat April 1922

im Monat April 1923

1— Laufende Nummer

I. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung.) 8 Sunmme für sich

1

Darunter: Postgebühren ... Fernsprechgebühren.

8 checkverkehr....

II. Deutsche Reichsbahn.

hrrseen⸗ und Gepäckverkehryyr. üterverkehr. .

12 087 092 000

764 608 528 00

423 892 000 000 80 607 000 000 198 980 000 000 33 450 000 000

66 987 841 306 1

42 991 594 525 12 403 559 668 6 464 873 427 3 067 757 972

3 053 684 859

8 1

67 911 488 000[11 200 000 000 000 +† 452 118 654 000[8 600 000 000 000 148 020 000 11 939 072 000 ° 1110 880 000 000

69 122 478 000 459 756 935 000

1 2 8

Sonstige Betriebseinnahmen 1“

3 1 Zusammen.. ¹) Infolge der Verkehrsschwierigkeiten

Stand der schwebenden 1. Diskontierte Schatzanweisungen

18

b) sonstige mit einer längeren Laufzeit ausgegebene

anweisungen.

Scha 8 2. Weitere Zahlung Lehef rern en aus und Schatzwechseln. . ..

3. Iee,en mit S nweisungen und S

liarden für

im besetzten Gebiet fehlen die Angaben der Oberpostdirektion Speyer.

III. Schuld am 31. Mai 1923.

Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert)

w Reichsgetreideversorgung)

Reichsfinanzministerium.

8 997 291 000+ 531 969 214 00009 910 880 000 000

540 966 505 000

. . . 10 274 850 016 850,— 10 262 537 846 850,— . 12 312 170 000,—

1 160 793 144 833,35 (hierunter 2056 Mil-. 2 465 446 136 608,68

. 12 901 089 298 292,03

tzwechseln

82

Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der hreußis en Gewerbeaufsichtsbeamten und Berg⸗ tjörden für 1922 ist fertiggestellt. In den insbesondere folgende Angelegenheiten besprochen worden: neDurchführung der Verordnung über die Arbeitszeit in den necüereien und Konditoreien; die Durchführung des Wöch⸗ lrimenschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Be⸗ mungen über die Gewährung von L an stillende wcn 5 das Verhalten der jugendlichen Arbeiter (einschl. der de ninge) bei der Arbeit, in der Berufsschule und in 1 sfretgeit (unter jugendlichen Arbeitern sind Personen bis em Jahren zu verstehen); die Lohnsysteme bei der Arbeit Siande ährlichen Arbeitsmaschinen, insbesondere an Pressen, ner und Holzbearbeitungsmaschinen, und ihr Einfluß auf 2 nfallverhütung; die Prüfung und Darstellung der Sg neschäte Verhältnisse in Lumpensortierereien und Rohprodukten⸗ üüsten sowie bei der Bearbeitung von Altmetall, Metall⸗ Uüblen und Metallaschen; die ortbildungsbestbebungen in der erschaft Ein buchhändlerischer Vertrieb des Werkes findet

img tatt. Bestellungen auf das Werk sind an das aße 2 Handel und Gewerbe, Berlin W. 9, Leipziger assenden geeu, richten. Der Preis des 31 Druckbogen um⸗ dserde Werkes beträgt für Inländer zurzeit für den ge⸗ 19 840 Abdruck 17 140 und für den g enen Abdruck Preises ℳ. Seine Lie⸗ g erfolgt gegen Nachnahme des geben und der Porto osten. Bei der Bestellung ist anzu⸗

vürht deeheftete oder Rüecits Abdrucke des Werkes ge⸗

.

Deutscher Reichstag. 859. Sitzung vom 7. Juni 1923. eveb Die Rede, die der Reichswirtschaftsministers Dr. Becker im Anschluß an die Rede des Reichsministers der Finanzen Dr. Hermes gehalten hat, lautet nach dem vorllegenden Stenogramm wie folgt:

Reichswirtschaftsminister Dr. Becker: Meine Damen und Herren! Bevor ich auf die Frage drei, die die sozialdemokratische Fraktion an die Regierung gerichtet hat, antworte, scheint es mir not⸗ wendig zu sein, mit wenigen Ausführungen auf die Darlegungen des Begründers der Interpellation zurückzukommen. Das scheint mir einmal erforderlich zu sein aus einem Gebot der Höflichkeit gegenüber dem Redner der größten Fraktion dieses Hauses, dann aber noch mehr mit Rücksicht darauf, daß Behauptungen, wie er sie aufgestellt hat, nicht unwidersprochen in die Oeffentlichkeit gehen dürfen (sehr gut! bei der Deutschen Volkspartei), soweit sie unmittelbar falsch sind oder doch wenigstens eine schiefe Darstellung unserer Verhältnisse und der Gründe und Ursachen, aus denen diese unsere wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse erwachsen sind, geben. Ich werde mich dabei mehr an das Leit⸗ wort halten, das er nach dem Schlusse seiner Ausführungen sich an⸗ geblich für seine Ausführungen gestellt hatte, nämlich, daß er nicht der Agitation dienen, sondern lediglich wirtschaftliche Wahrheiten fest⸗ stellen wolle; denn ich wüßte nicht recht, auf welche Wirkung sonst als auf die agitatorische es abgestellt sein sollte, wenn der Herr Abge⸗ oednete Aufhäuser seine Darlegungen geschlossen hat anit einer ganz

18 89 8*

ganz unverhüllten Drohung: wenn Ihr unseren Warnungen, Mah⸗ nungen und Ratschlägen nicht Folge leistet, dann usw. usw. (Unruhe und Zurufe links: Feststellung von Tatsachen!) Das ist Agitation und Drohung und nicht Feststellung einer wirtschaftlichen Tatsache! (Abg. Ledebour: Sie verwechseln Drohung und Warnung!)

Meine Damen und Herren! Ich stimme in einem mit dem Herrn Abgeordneten Aufhäuser überein, der übrigens, glaube ich, ein besserer Interpret seiner Ausführungen sein möchte als die Herren von der kommun istischen Partei oder der Herr Abgeordnete Ledebour, die mir fortwährend Zwischenruse machen. Ich stimme in dem einen mit ihm überein, worin wir aber alle, glaube ich, einig sind: unsere wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse sind überaus traurig und trostlos. Darüber ist gaur kein Zweifel, das bestreitet niemand. Es heißt aber wohl die Tat⸗ sachen auf den Kopf stellen, wenn man behauptet, das sei nicht die Schuld des Auslandes (Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten: Nicht allein!), das sei nicht eine Wirkung oder nicht allein oder im wesentlichen die Wirkung dessen, was uns das Kriegsence und das, was darauf folgte, gebracht hat.

Meine Damen und Herren, ich habe mir beinahe angewöhnen müssen, bei Betrachtung wirtschaftlicher Verhältnisse immer auf die ausgezeichnete Denkschrift in dem grünen Einband hinzuweisen, die das Statistische Reichsamt herausgegeben hat. (Unruhe und Zuruf links.) Sie brauchen das sehr nötig, wenn ich den Zwischenruf recht verstehe. Wir müssen das Material immer und immer wieder benutzen, wenn wir über wirtschaftliche Dinge reden. (Erneute Zurufe links.) Einer der Herren ruft dazwischen, das sei für unsere Zwecke zurecht gemacht. Widerlegen Sie doch, wenn Sie das ernstlich behaupten wollen, die Zahlen, die darin stehen! Das ist objektiv gesammeltes Material, das ein wirklicher Wirtschaftskenner in bezug auf seine Richtigkeit noch nicht irgendwie anzufechten gewagt hat, das sich vielmehr des allergrößten Ansehens im Inlande und Auslande erfreut; diese Denkschrift ist nach der Uebersetzung ins Englische und ins Französische in sehr vielen Exemplaren im Auslande verbreitet worden und hat dort dieselbe Anerkennung gefunden wie im Inlande. Im übrigen ist das Statistische Reichsamt eine unabhängige Behörde, die von niemandem Weisungen bekommt oder annimmt, sondern wissenschaftlich arbeitet. (Sehr richtig! rechts.) Ich empfehle Ihnen, und ich möchte auch dem Herrn Abgeordneten Aufhäuser empfehlen, einmal die Einleitungsworte zu dieser Denkschrift zu lesen. Dort wird und nun, meine Damen und Herren, widerlegen Sie (nach links) das, was ich Ihnen jetzt vorlesen werde, in bezug auf seine Richtigkeit, wenn Sie behaupten, es sei falsch gesagt:

Vor dem Kriege war Deutschland ein reiches Land, einer der größten Käufer und Verkäufer auf dem Weltmarkt. Heute ist Deutschland ein Land, das sich von der Erschöpfung nach einem vierjährigen Krieg noch nicht erholt hat, ein Land, das durch eine Staatsumwälzung mit allen ihren wirtschaftlichen Störungen

(Andauernde Zurufe und Lachen links.) Wir führen ja hier keine humoristische Verhandlung, sondern eine ernste und sachliche Er⸗ örterung; Sie (nach links) scheinen dem nicht folgen zu können.

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(Erneute Zurufe links.) 4

ein Land, das dem Diktat eines vernichtenden Friedensvertrags ausgesetzt ist. Der Vertrag von Versailles hat aus dem zusammen⸗ gebrochenen Deutschland ein Land gemacht, dem wichtige Existenz⸗ grundlagen entzogen sind, das an Gebiet und Bevölkerung ver⸗ stümmelt, das seines Kolonialbesitzes und seiner sonstigen Auslands⸗ werte beraubt, das vier Jahre nach Beendigung des Krieges in weiten und wertvollen Gebieten noch von fremden Truppen besetzt, das durch Uebergabe von Milliarden Goldwert in die Hände seiner Gegner verarmt ist und das durch immer neue Gewaltmaßnahmen in seinem Bestand und in seiner Wirtschaft erschüttert wird. Deutschland ist heute nur noch ein Torso. Die wichtigsten Verlust⸗ posten sind folgende: Flächenverlust 15 %, Bevölkerungsverlust 10 %, Verlust in der Produktion an Steinkohlen 25 %, Verlust in der Produktion an Eisenerzen 74 % ““ shört, hört! in der Mitte und rechts), 8 8 Verlust in der Zinkerzproduktion 68 %, Verlust an Weizen und Roggen 15,7 %, an Kartoffeln 18,5 %, an der Handelsflotte 89,4 %. (Andauernde Zurufe links.) Meine Damen und Herren, haben Sie es nötig, nach anderen Ursachen für unseren wirtschaftlichen Verfall zu suchen? (Stürmische Rufe links: Ja!) Trotz der Proben, die ich Ihnen gegeben habe und trotz der Schlüsse, die aus diesen nackten und unangreifbaren Zahlen zu ziehen sind? (Zuruf links: Devisen⸗ spekulation!) Ach, wer verurteilt denn die Devisenspekulation nicht? Bleiben Sie doch bei der Sache! (Sehr richtig! in der Mitte.) Die Haupt⸗ und Grundursachen für unseren wirtschaftlichen Verfall sind eben diejenigen, die sich aus dem Versailler Friedensvertrag ergeben. Darüber sollten wir uns doch alle klar sein. (Lebhafte Zu⸗ stimmung in der Mitte und rechts. Widerspruch und Zurufe links.) Herr Aufhäuser hat weiter gesagt, die jetzige Lage sei eine Schuld der deutschen Wirtschaft, die deutsche Wirtschaftspolitik und die prak⸗ tische deutsche Wirtschaft habe seit dem Kriegsende nichb eine Förde⸗ rung der Produktion getrieben, sondern sie habe die Entwertung der Mark für sich ausgenutzt (sehr richtig! links); sie habe die damit gegebene Erleichterung der Ausfuhr nicht dazu benützt, um nunmehr Wert auf Qualität, Wert auf Förderung der Produktion zu legen, sondern sie habe das Geld eben nach dem Auslande verschoben. (Sehr wahr! links.) Herr Aufhäuser steht in der Wirtschaft. Ich möchte ihm aber doch empfehlen, einmal in irgendeinen unserer größeren Be⸗ triebe zu gehen, in irgendeinen der Betriebe, die von tüchtigen Wirt⸗ schaftlern geleitet sind, und sich dort davon zu überzeugen, wieviel von dem, was der Krieg bei uns vernichtet hat, in den letzten fünf Jahren wieder in der Wirtschaft aufgebaut worden ist. Wenn in der deutschen Wirtschaft seit dem Kriege etwas verdient worden ist, so ist es im wesentlichen wieder in die deutsche Wirtschaft hineingeflossen. (Lebhafte Zustimmung rechts. Widerspruch links.) So stehen die Dinge. Wenn da oder dort Spekulanten, Schieber kleinen und großen Kalibers auch Geld ins Ausland verschoben haben, so ist das doch nicht das Bild der deutschen Wirtschaft. (Sehr richtig! rechts.) Die Stellungnahme des Herrn Abgeordneten Aufhäuser kommt mir so vor, als wenn der Ausländer und auch mancher törichte Inländer einmal am Abend in irgendeines der großen Prasserlokale in Berlin geht, dort ein paar Menschen findet, die Sekt trinken und nunmehr daraus den Schluß zieht: es muß den Deutschen doch gut gehen; denn es wird in Berliner Weinlokalen sogar noch Sekt getrunken! (Sehr wahr! rechts.) So ungefähr ist die Entstellung des Bildes, die Sie hier vorgeführt haben, gegenüber der Wirklichkeit. (Widerspruch links.) Herr Aufhäuser geht dann weiter und sagt, wir kämen auch schon wieder in die Dumpingwirtschaft hinein. Herr Aufhäuser, wir wollen uns in vier Wochen einmal wieder darüber unterhalten. Ich meine, das eine könnten wir aus der Vergangenbeit doch gelernt haben, näm