en Sie mir zu zweiten Lesung des Reichsknappschaftsgesetzes eine kurze Einführung, nachdem es bei der ersten Lesung infolge der Ermangelung einer Debatte nicht möglich gewesen ist, eine solche zu geben.
Der Entwurf eines Reichsknappschaftsgesetzes in seiner neuen Fassung überragt an äußerem Umfang und innerem Gehalt wohl alle Fürsorgegesetze der letzten Zeit. Er betraut den Reichsknapp⸗ schaftsverein mit der Berufsversicherung der Arbeiter und An⸗ gestellten im Bergbau und überträgt ihm zugleich die Aufgaben der allgemeinen Kranken⸗, Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung. Ein Eigenleben führt künftig nur noch die Unfallversicherung in der Knappschaftsberufsgenossenschaft als Fortsetzung der früheren Haftpflicht zu Lasten der Betriebe. Mit dieser Einschränkung schafft der Entwurf des Reichsknappschaftsgesetzes eine tragfähige Grund⸗ lage für eine umfassende einheitliche Sozialversicherung der Arbeit⸗ nehmer im ganzen deutschen Bergbau.
Damit ist für die Bergleute eine Sonderstellung in der Sozial⸗ versicherung gegeben. Diese Sonderstellung entspricht der wirt⸗ schaftlichen Bedeutung des Bergbaus, der in der Kohle und im Erz den lebenswichtigen Rohstoff für fast alle Arten unserer Güter⸗ erzeugung liefert. Auf der Eigenversorgung mit Kohle und Erz beruhte vor dem Kriege zum guten Teil die Weltmachtstellung des Reiches; daher auch nach dem Kriege der gewaltsame Griff auf Erz und Kohle in Lothringen und im Oberelsaß, auf unsere Kohle an der Saar, an der Ruhr und in Oberschlesien.
Die Sonderregelung für die Bergleute in der Sozialversicherung entspricht aber auch der Geschlossenheit im Berufe der Bergarbeiter. Vor allem entspricht sie der hohen Gefahr und der raschen Kräfte abnutzung, welcher der Bergmannsstand ausgesetzt ist. Sie ent⸗ spricht der Notwendigkeit, eine betriebskundige und bergmännisch geschulte Arbeiterschaft zu gewinnen und dauernd diesem Berufe zu erhalten. Die gefahrvolle Arbeit des Bergmanns ist zweifellos eine Hauptstütze unserer Volkswirtschaft. Daher auch der wohl⸗ begründete Anspruch des Bergmanns auf eine ausreichende Sonder⸗ füͤrsorge. Schafft schon jede Versicherung eine gewisse innere Frei⸗ heit gegenüber den Wechselfällen des Lebens und des Berufes, und infolgedessen auch ein gut Stück Arbeits⸗ und Berufsfreudigkeit, so muß dieses Wort vorzüglich für den Grubenarbeiter in seinem Kampf mit den dem Bergbau eigentümlichen großen Gefahren gelten. Im Endergebnis kommt die knappschaftliche Versicherung trotz ihrer sozialen Belastung, die sie für den Bergbau mit sich bringt, wieder doch der gesamten Volkswirtschaft durch die Förde⸗ rung des Bergbaus zugute. Es ist eine alte Wahrheit, die sich immer wieder und auch hier von neuem bestätigt: Wirtschaft und Fürsorge bedingen und ergänzen einander.
In den Knappschaftsvereinen finden wir wohl die älteste Berufs⸗ fürsorge. Schon frühzeitig hat der gefahrvolle Beruf der Bergleute unter Mitwirkung der Arbeitnehmer zur gegenseitigen Hilfe bei Krankheit, Unglück und Sterbefällen geführt. In dem Vorzug des Alters lagen aber auch zum Teil große Mängel der knappschaftlichen Fürsorge. Mehr als hundert Knappschaftsvereine teilen sich zurzeit in diese Fürsorge. Die vielen selbständigen und oft kleinen Vereine enthalten eine Gefahr für das berechtigte Maß und auch für die Sicherheit der Knappschaftsleistungen. Sie enthalten ferner eine Gefahr für die Freizügigkeit der Arbeiter wegen des Verlustes von Anwartschaften beim Wechsel der Arbeitsstelle, und auch weiterhin eine gewisse Gefahr für die Höhe der Leistungen in der Zukunft. Lebhaft beklagt wurde auch die häufige Aenderung der Satzung und Verschiebung von Lasten und Leistungen, sowie das stellenweise geringe Maß der Beteiligung der Bergleute an der Führung der Kassengeschäfte. 1
Hierin schafft nun das Reichsknappschaftsgesetz eine Aenderung. Schon das neue Arbeitsrecht verbesserte die Stellung der Berg⸗ arbeiter. Die Weimarer Verfassung gab dem Reiche die Gesetz⸗ gebung über den Bergbau. Der vorliegende Entwurf regelt nun das Bergarbeiterfürsorgerecht als Ausschnitt aus dem allgemeinen Bergrecht. Er ist in seiner ursprünglichen Fassung das Werk des sogenannten 14. Ausschusses, in dem die Versicherten und ihre Arbeitgeber vertreten waren. Seine neue Fassung beruht im all⸗ gemeinen auf einer Verständigung der Parteien im 6. Ausschuß des Reichstages.
Ich möchte auch diese Gelegenheit erneut benutzen, um den Mitgliedern des 14. Ausschusses für die verdienstvolle Arbeit, die sie bei der Vorbereitung dieses Gesetzes geleistet haben, den auf⸗ richtigsten Dank auszusprechen. b
Mit den Aenderungen, die der Reichstagsausschuß beschlossen hat, ist die Reichsregierung im allgemeinen einverstanden. Soweit Meinungsverschiedenheiten noch bestehen oder wieder auftauchen, darf die Reichsregierung annehmen, daß auch die Verhandlungen im Plenum von dem aufrichtigen Willen zu einer baldigen Ver⸗ ständigung über dieses Gesetz getragen sein werden.
Ohne nun auf die Einzelheiten des Inhalts des Entwurfs einzugehen, darf ich wenigstens folgendes über seinen Inhalt her⸗ vorheben. Der Ausschuß hat für die Aufnahme in die Pensions⸗ versicherung die oberste Altersgrenze aufgehoben und das Gesund⸗ heitserfordernis abgeschwächt. Er hat eine in ihren Vorbedingungen allerdings begrenzte Altersrente eingeführt und außerdem die sozialen Bestandteile einer Pension, den Kreis der Empfänger von Waisengeld und die Dauer des Waisengeldes nach dem Vorbild des Reichsversorgungsgesetzes ausgedehnt. Die Beschlüsse entsprechen zum Teil alten Wünschen der Bergleute. Ich darf aber doch wiederholen, worauf auch schon im Ausschuß hingewiesen worden ist: Jede Leistung hat als notwendige Kehrseite natürlich den Bei⸗ trag. Jede Erweiterung der Leistungen nach Voraussetzung, Inhalt oder Dauer muß sich also in der Beitragslast auswirken. Um so mehr gilt dies dann, wenn mit dieser Aenderung größere Risiken verbunden sind.
Für die Bemessung der Teuerungszulagen im Umlageverfahren sind jetzt Grundsätze gefunden, die wohl auch die Zustimmung des Reichstags finden werden. Die Reichsregierung legt aber besonderen Wert darauf, daß die Stammrenten im Anwartschaftsdeckungsver⸗ fahren aufgebracht werden. Sie findet für diese im Umlageverfahren keine genügende Sicherheit, insbesondere keine genügende Sicherheit dafür, daß dem Bergarbeiter die eigentliche knappschaftliche Leistung auf die Dauer auch erhalten bleibt. Im übrigen wird es Aufgabe des allgemeinen Geldverkehrs sein, für wertbeständige Vermögens⸗ anlagen brauchbare Formen ausfindig zu machen.
Wie Stammrente und Zulage auf Anwartschaftsdeckungs⸗ und auf Umlageverfahren zu verteilen sind, bleibt dem verantwortlichen
den wechjelnden Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen. Daß bei dem Zusammentreffen von Leistungen aus mehreren Versicherungsarten die Teuerungszulage nur einmal gewährt wird, entspricht einem auch auf anderen Gebieten an⸗ erkannten Grundsatz. Der Ausschuß will dies aber für den Fall nicht gelten lassen, daß die Pension mit der Unfallrente zusammen⸗ trifft. Der Herr Vertreter der preußischen Regierung hat aber im Ausschuß wohl mit Recht schon darauf hingewiesen, daß in einem solchen Falle die Gesamtbezüge des berufsmäßigen Berg⸗ manns über die Löhne der älteren Bergarbeiter hinausgehen könnten. Ich darf annehmen, daß in diesem Punkte bei der Weiter⸗ beratung des Gesetzes ein gerechter Ausgleich sich noch wird er⸗ zielen lassen.
Bei der Durchführung der Versicherung haben die Arbeitgeber und die Knappschafts⸗ und Angestelltenältesten das Recht maß⸗ gebender Mitwirkung. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In die Geschäftsführung des Reichsknapp⸗ schaftsvereins und der Bezieksknappschaftsvereine müssen Ver⸗ trauensmänner der Versicherten auf Grund von Vorschlagslisten der beteiligten Arbeitnehmerverbände übernommen werden. Wir kommen damit, meine Damen und Herren, einer auch sonst schon im Reichstag erhobenen Forderung nach tunlichster sozialer Selbstverwaltung und Zurückdrängung des behördlichen Charakters der Sozialpolitik bei dieser gegebenen und geeigneten Gelegenheit entgegen. In den Organen des Reichsknappschaftsvereins und der Bezirksknappschaftsvereine erhalten die führenden Kräfte im Bergbau das Recht und die Macht, die Fürsorgeinteressen der Ar⸗ beitnehmer im Bergbau zu vertreten. Der Selbstverwaltung sind weite, der Aufsicht dagegen enge Grenzen gezogen. Bei der Aus⸗ übung des Selbstverwaltungsrechtes werden, wie die Reichs⸗ regierung vertraut, die Vertreter sich bewußt bleiben, daß die er⸗ nährende Quelle dieser Fürsorge naturgemäß die Wirtschaftlichkeit des Bergbaues sein muß. 8
Ich darf meine Ausfühvungen schließen, indem ich als Ver⸗ treter der Reichsregierung dem Gedanken Ausdruck gebe, daß die Reichsregierung sich mit dem deutschen Volke freut, daß der lang⸗ gehegte und von mir persönlich auch schon seit Jahrzehnten befür⸗ wortete Wunsch der Bergleute, ein Reichsknappschaftsgesetz zu er⸗ halten, nunmehr endlich seine Erfüllung finden soll. Grav — im Zentrum und rechts.) 8 86
95
* 8
363. Sitzung vom 12. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten.
Die zweite Beratung des Entwurfseines Reichs⸗ knappschaftsgesetzes wird fortgesetzt. Der Entwurf bringt eine einheitliche Versicherung der im Bergbau Be⸗ schäftigten (Arbeiter und Angestellte) gegen Krankheit und Invalidität. Nach den Ausschußbeschlüssen sind Bergarbeiter, die über 50 Jahre alt sind und 25 Jahre im Bergbau tätig gewesen sind, pensionsberechtigt.
Abg. Leopold (D. Nat.): Dieses Gesetz hat einen tief⸗ berechtigten Grund, insofern es die 18 arbeitenden ve n⸗
een allerhand Berufsgefahren versichern will. eeeles geht die
orlage nach den Ausschußbeschlüssen in manchen Punkten zu weit, indem nicht genügend Rücksicht gen mmen wird auf die wirtschaft⸗ liche Lage des Bergbaues und der Bergarbeiter. Im Reichswirt⸗ schaftsrat ist vereinbart worden, daß im 8 der Knappschaft die Organisationen nicht vertreten sein sollen. Ueber die Ver⸗ einbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der pari⸗ tätischen Kommission des Reichswirtschaftsvats hat sich der Reichs⸗ tag hinweggesetzt. Alle Versuche, zu einer Beene gagh zu ge⸗ langen, sind hier gescheitert. Die Beiträge sind au rordentlich hoch, weil überall Fehlbeträge der bestehenden Knappschaften zu decken sind und die Verwaltungskosten außerordentlich hoch sein werden. Die neue Organisation wird teurer arbeiten als bisher die einzelnen Knappschaften. Arbeitgeber und Arbeiter müssen die Kosten aufbringen. Hauptaufgabe in heutiger Zeit ist, die Ver⸗ waltungskosten herabzusetzen. rum hatte ich in der Kommission vorgeschlagen, ein weniger kostspieliges ö einzu⸗ führen. in großer Fortschritt ist, daß der Reichsknappschafts⸗ verein zugleich Träger der Kvanken⸗, Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung sein soll. Das wird wesentliche Ersparnisse herbei⸗ führen. ir begrüßen die strikte der lbst⸗ verwaltung. Die Bestimmungen bezüglich der P sionskassen⸗ leistungen indessen gehen zu weit. Dertschlands wirtschaftliche Zu⸗ kunft ist dunkel, der lusschuß hätte mehr Rücksicht auf die wirt⸗ 88 tliche Lage nehmen sollen. Hier ist der soziale Gedanke über⸗ vSev. besonders auch bezüglich der Höhe der Leistungen und der Das höchste, was wir uns leisten können, wäre eine Rente von 30 vH. Ein sorgenfreier Lebensabend ist gewiß seee Bergmann zu gönnen, der 25 Jahre unter g92 gearbeitet
inderzulagen.
at. Aber das gleiche kann man nicht von allen im Bepgbau Be⸗ chäftigten sagen, insbesondere nicht von den kaufmännischen An⸗ gestellten. Ich und ein großer Teil meiner politischen Freunde werden Abänderungen der Ausschußbeschlüsse beantragen und machen von deren Annahme unsere Stellung zu dem Gesetz ab⸗ hängig. Auf die Bedürfnisse der Linzelnen Bezirke müßte auch mehr Rücksicht genommen werden. Im Braunkohlenbergwerk liegen ganz andere Verhältnisse vor als im Steinkohlenbergbau. Ein Arbeiter, der die verhältnismäßig einfache Arbeit in Brikett⸗ fabriken und Teerschwelereien z. B. verrichtet, darf doch bezüglich der sozialpolitischen ö nicht den eigentlichen Bergarbeitern gleichgestellt werden. Auch hier werde ich die im Ausschuß ab⸗ gelehnten Anträge wiederholen. (Beifall rechts.) — Abg. Malzahn (Komm.): Es muß endlich in die ganze Sozialversicherung Ordnung gebracht werden, wir auf diesem Gebiete eine große Zerbissenbeit. Die Arbeiter können sich in dem Wust von Paragraphen und Verordnungen nicht mehr zurechtfinden. Der bürokratische Apparat hat sich immer weiter ausgedehnt und die Verwaltungskosten gesteigert. Die Leistungen sind dagegen zu niedrig, die Grundrente der Invalidenversicherung beträgt monatlich ganze 870 ℳ. Bei den Venmben spricht man immer von wohlerworbenen Rechten. Wo bleiben bei den Arbeitern und Frzefenrg die wohlerworbenen Rechte auf Pension. Die Krankengelder sind so miserabel, daß die Familien bei längerer Krankheit des Ernährers verhungern müssen. Es bedarf daher dringend einer Vereinheitlichung der gesamten Sozialversicherung. Die Bergindustrie hat die Beiträge der Arbeiter in Goldmillionen bei den Betriebsanlagen angelegt, und es gibt heute noch Knapp⸗ schaftsvereine, die monatlich 16 ℳ Rente hlen. Wir meinen, daß die Industrie, die den Profit hat, auch die Lasten der Sozial⸗ versicherung ” übernehmen muß, wenn wir nicht zu einer Katastrophe in dieser Versicherung kommen wollen. Das vor⸗ liegende Reichsknappschaftsgesetz begrüßen wir als einen Fortschritt aus der Zerrissenheit. Bisher haben wir 110 89 2⸗ Knappschafts⸗ vereine, und dadurch ist die Freizügigkeit der Arbeiter beschränkt. Wir verlangen einheitliche Rentenbezüge, Pensionen, Witwen⸗ und Waisengelder für Angestellte und Arbeiter. Wir können nicht mit § 20 einverstanden 825 wonach die Berginvalidität erst mit dem fünfzigsten Lebensjahre nach 25 Dienstjahren eintreten soll. Wir
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
Upz
beantragen die Herabsetzung auf das 45.
bringung der Kosten verlangen wir das Nar. 8 8. die — zwar die Aufbringung der Umlage allein durch die Arbahren, Grund der Kohlenförderung der einzelnen Zechen eitgeber anf ““ das die Deutschnationalen Das An. schaß antragt hatten, wäre der reine Humbug; bisher im Aus⸗ diesem Verfahren die Beiträge der Arbeiter von den 19 sind mit im eigenen Interesse aufgehäuft worden. Der § 26 nternehmen pension und Teuerungszulagen) ist für uns unan (Invaliden verlangen statt dessen einheitliche Renten und höchstene Par. Ir 11 nach dem Dienstalter, und wer mündestens eichte A⸗ von 50 vH. mit Steigerung bis zu vH. nach Rentz jähriger Dienstzeit. Wir verhbangen ferner, daß die liwe zwarzig⸗ nicht der Satzung überlassen wird, sondern m ndestens 6c pernfwn Invalidenpension betragen muß. ir verlangen endli 6 86. der Szlich volle Gleichstellung der Angestellten und Arbeito. Srund⸗ können dem Gesetz nicht zustimmen, wenn unsere Anträge er. genommen werden. Das Gesetz trägt nur den Interessen bn herren Rechnung, die Arbeiter werden dabei die VBerner. v
(Beifall bei den Sree
Abg. Winnefeld (D. Vp.): Der „Vorwärts“ fol meinen gestrigen Worten das Verlangen der Unternel einer Kohlenpreiserhöhung. Ich habe nicht als Vo Unternehmer gesprochen, sondern als Abgeordneter, ohne jede der einflussung durch Unternehmer; eine Kohlenpreizerhöhn’e 82. nicht 8 1 * — g liege bg. Jansche Foz.) erklärt, ie Anträge eege. schon 8 Aasshn gestellt waren 89 8 2 worden find. Seine Parke vhne diese Antasg wieder ab. en
b alzahn (Komm.) protestiert gegen diese Nr n Arbeitenmteressen zu behandeln. 9 8 nes Art, de Die ersten Paragraphen (mit Ausnahme des § 2, 5d zurückgestellt wird), die von dem Umfang und dem bene stand der Versicherung und von dem Träger der Versicherun (Reichsknappschaftsverein und Bezirksknappschaftsverein handeln, werden nach den Ausschußbeschlüssen angenommen Zu § 11 (Versicherungsberechtigung und Befreiung von der Krankenversicherungspflicht), wurde nach kurzer Be⸗ ründung durch den — der Antrag Lambac D. Nat.) abgelehnt, wonach für Mitglieder von Ersatkasse die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung entsprechen gelten sollten. Dafür stimmte nur ein Teil der Deussc, nationalen. Abgelehnt wurden gleichfalls Anträge der Kom⸗ munisten, betreffend Bezirkskrankenkassen.
Zu § 18 büee tungen der Pensionskasse) wird der A Leopold, betre deil Aenderung der Ausschußbeschlü eelehnt, ebenso zu den anderen Paragraphen, betreffend die sen ionsleistungen, weitere Anträge Leopold über Bemesum der Fenolcgecasan usw. Auch Anträge der Kommuniften, betreffend Erhöhung der Pensionen, werden abgelehnt.
verändert. Auch das Einführungsgesetz wird angenommen. Nach Erledigung des Einführungsgesetzes wird noch der “ § 2 des Knappschaftsgesetzes (Umfeng r knappschaftlichen Betriebe) beraten. Abg. Hartleib (Soz.) tadelt, daß die Betriebe der Steim
und Erden von dem Gesetz ausgeschlossen seien. An die Entwicklung
des Bergbaues in der Zukunft habe man dabei gar nicht gedacht. In den Reihen der Arbeitnehmer, in den Nebenbetrieben der Kalr⸗ industrie herrsche große Erbitterung, weil die Leistungen der Per⸗ sicherung nicht im Einklang mit den Anträgen ständen.
Abg. Rosemann (Soz.) erklärt, den Ausführungen des Vorredners üg zustimmen ꝛu können und bittet, es bei den Ausschußbeschluß bewenden zu lassen.
Ein Antrag Müller⸗Franken (Soz.), Betriebe der Steine und Erden nur soweit sie nicht untevirdisch betrieben werden von dem Knappschaftsgesetz auszunehmen, wird angenommen.
In der sich sofort anschließenden dritten Beratung be⸗ fürwortet zu § 4 Seedczu⸗ mit fünfzig Lebensjahren nach fünfundzwanzig Dienstjahren) Abg. Leopold (D. Nat) einen Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage wonach die “ bann, daß nach Zurücklegung eines bestimmten us⸗ und Dienstalters auf Antrag de Berufsunfähigkeit angenommen werden muß.
Abg. Malzahn (Komm.) wiederholt seinen Antrag, dah 45. Lebensjahr zu bestimmen.
Abg. Imbusch (Zentr.) widerspricht dem Antrag Leopobd Unter Ablehnung der Anträge Leopold und Mal⸗ zahn wird § 20 in der Fassung der zweiten Lesung cr genommen, ebenso die übrigen Teile des Gesetzes.
Abg. Leopold (D. Nat.) erklärt, daß nach der Ablehnung seiner Anträge ein großer Teil seiner Partei in der Gesamt⸗ abstimmung gegen das Gesetz stimmen müsse. .
Das Gesetz und das Einführungsgesetz werden in 8 Gesamtabstimmung gegen die Stimmen der Mehrheit de Deutschnationalen und die Stimmen der Kommunisten ar⸗ genommen.
öchste Sitzung Mittwoch, 2 Uhr (erste Lesung der ne Verbrauchssteuergesetze; zweite Lesung des Gesetzes zur be kämpfung der Geschlechtskrankheiten). 8
Schluß nach 5 Uhr.
FPFreußischer Landtagg. 252. Sitzung vom 12. Juni 1923, Mittags 12. Uhr. 1 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverlese
: 1 mö
Vizepräsident Dr. von Kries eröffnet die Sitzung ¹ 12 ¼ Uhr.
In allen drei Lesungen verändert genehmigt der von den Regierung ebvachte Gesetzentwurf, durch den der
inister ermächtigt wird, zur 1 der Verwaltung der Provinzialve etzung für die Dauer feindlicher ve preußischer Landesteile die Znsstän e ieh des Provinziallandtags dem Prodin ausschuß zu übewtragen. tempel
Die erste Lesung der Novelle zum vee 8” etz und die zweite und dritte Beneisfen 09 ovelle zum Forstdiebstahlgese tz Aleltestemme gesetzt werden, weil entgegen dem Beschlusse des die Kommunisten zur Sache das Wort verlangen. 1g d06
Die Vorlage, betreffend die Neuge staltnangs it Betriebseinrichtungen des Kraf „r1s Dörwerden und des Lippekraftw mit N Hamm gelangt in zweiter und dritter L 26 Nh Aenderung zur Annahme, daß statt 506 M. liarden Mark zur Verfügung gestellt werden.
*) Mit Ausnahme der
vird ohne Erörterung 1n sparteien en⸗
Re durch Sperrdruck hervorgehageen G
Ermessen der berufenen Organe überlassen. Diese Organe können
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben
dder ihnen
Die Ausschußbeschlüsse blieben im wesentlichen u⸗]
ig kein
Perußische
1
Senee nkeinen Finanzverwaltung fort. Dr. Leidig (D. Vp.) setzt sich zunächst mit einigen ungen des Abgeordneten Dr. Negenborn über die Lage bembe, Steuerpolitik der Kommunen auseinander und wendet sich des fer he set e wedr. von Preußen
ber
zu; Preußen hat 1921 seine Eisenbahnen weit unter te an das Reich abgetreten. Um Preußens Finanzlage Wer Wi 1
enr aufzuhelfen, sollte die ederübertragung der Einkommen⸗ sers doch aufs ernstlichste erwogen werden; bei gutem Willen das es gelingen, den gche. — “ Feqen ifellos politischen Bedenken zu überwinden. in be⸗ stber Steuerfaktor ist auch für die Gemeinden v v. not⸗ nbig. Mit der rags rFveee. hat mgen
als Wertmesser on völlig eingebüßt. Denno unue hergang zu sogenannten wertbeständigen Anlagen 8 IEEeb
1 0 enommen werden, so mücdenklic, beste, zur Goldwährung vnn dann hätten vire enigstens unsere Mark gerettet. Unter den gegenwärtigen pir ältnissen aber können wir uns nur mit dem Vorgehen des fnonzministers in bezug auf die Ausgabe von Kali⸗ und Roggen⸗ ertanleihen einverstanden erklären. Wir stehen ja in einer völligen Umorganisierung unserer ganzen staatswirtschaftlichen Verwaltung; neuen Gebilden muß organisatorisch diejenige Bewegungs⸗ theit gegeben werden, deren sie durchaus bedürfen, wenn für die icatsfinanzen die erhofften günstigen Erfolge auch wirklich ein⸗ beten — Für ba-- 8E1 15% “ b”8 ezüg. age vor uns; tt i r da roblem noch nicht beg.d na c Vorschläge 11 anf die 1 —2
Fache, während die materielle Seite das eigentli roblem 4 Wäre z. B. unser v aeTeede. von rein kaufmänni⸗
n Geschtsounkeen ans Seege n “ so w8 das k ispjelig⸗ 7d unrentable Nebenbahnnetz nie gebaut worden. e⸗ bnnen sich Sügaae E Feer b-s sbelfen; entweder muß man ihnen das Zuschlagsrecht en nnbe⸗ einen Teil der Umsatzsteuer überlassen, womit sich au ir den Reichstag eine gesteigerte Verpflichtung ergäbe, endli . der Erhöhung der neesseer zuzustimmen. Für ein Zus lags⸗ ucht der dar us 88* 88. uns ni 2 er⸗
ürmen. Sparsamkeit muß trotz alledem geübt werden, vor allem e Or 1 der Verwaltung. L für eine inanzielle Gesundung ist und bleibt, daß das deutsche Volk einig
scch und mit der Reichsregierung die “ der schweren außen⸗ Füücgen in die Hand nimmt. heifall bei der Deut⸗ chen Volkspartei.
Dr. Höpker⸗Aschoff (Dem.): Heute muß das Rei Emaahne. für die 8 und 8.e. füse so daß es für die Deckung seiner eigenen Ausgaben sdiglich auf die Notenpresse angewiesen ist. (Hört, hört!) Zu einer gerechten finanziellen Auseinandersetzung zwischen dem Reich und Preußen wird man nicht leicht gelangen können. Die Aus⸗ inandersetzung darf nicht so erfolgen, daß das Verantwortungs⸗ Füh in ge⸗ eecd. waat 3 “ wird. In t gegenwärtigen nverteilung liegt aber eine große Unge⸗ Bücthi die “ benh an Tage tritt, USeg eman 8 B. e8 wägt, daß für Länder und meinden gar kein Anlaß vorliegt, ben Beamtenapparat abzubauen, da ja a6 voch ge Eehalter bis zu 80 v. H. durch Zuschüsse deckt. Ob es andererseits 5 Fesghs g. 8 öö den Gemeinden orzubehalten, ist mehr als fraglich. as Verlangen einer rein⸗ ichen Scheidung zwischen Staats⸗ und Gemesndefinanzen ist giel leichter gestellt als erfüllt; nach verschiedenen Richtungen ist . vendezhn “ Zur ““ 8 FeenhEesfens ee Gemeinden bis zu einem gewissen Grade ein Zuschlagsrecht tinzuräumen, wird sich bei der endgültigen Auseinandersetzun nicht vermeiden lassen. Jene Zuschüsse aber müssen Sen. dder doch gründlich abgebaut werden. Ein Unrecht ist es, die Ge⸗ — gen n en; nach dem, wa anfan ausführte, können die Gemeinden damit nicht rechnen. Das VS-e üe muß b — 8*
inderwerbssteuer muß den Gemeinden überlassen werden. e borschläge des Abgeordneten Dr. Negenborn bedeuten keine wirk⸗ iche Hilfe für die Kommunen, sondern hatten nur agitatorische bedeutung. Der Abbau des staatlichen Beamtenapparats wird bisan nur in Angriff genommen werden können, wenn die letzte Crtscheidung in die Häande des Finanzministers gelegt wird; natür⸗ ch darf es sich da nicht um politische Stellen rsenen auch soll der Minister nicht etwa über die evtl. Wiederbesetzung der be⸗ neffend Stelle mit einer bestimmten Person zu entscheiden haben, das vielmehr den Ressortministern vorbehalten bleiben muß. urzeit wird bei allem Sparwillen die Zahl der Beamtenstellen mmer noch vermehrt. Für die Umwandlung der Domänen, 458 und sogar auch der Theater und Museen in Aktiengesell⸗ hasten zum wirtschaftlichen Betriebe können wir unsere Zu⸗ E Frene hen ahren 8 “ sozialdemokra⸗
8 eifa⸗ i den mokraten.
Finanzminister Dr. von Richter: Meine Damen und berren! Der Herr Abgeordnete Dr. Waentig hat seine Aus⸗ führungen mit den Worten begonnen, es sei heute keine Freude, ur Finanzlage des preußischen Staates zu sprechen. Ic glaube, jeder von uns, der im Hauptausschuß oder hier an v Debatten über die allgemeine Finanzverwaltung teilgenommen der die Zahlen, die wir im Haushalt zu geben uns he 69 auf sich hat wirken lassen, wird und muß die Be⸗ w 8 Herrn Dr. Waentig unterschreiben. Aber je geringer Has und die Befriedigung ist, mit der wir uns mit diesen g; ece um so größer ist meiner Meinung nach die be s dieser Sache. Die allgemeine Finanzlage ist für den is e von einer ungleich größeren Wichtigkeit, wenn es vif schlecht geht, wenn er kaum die dringendsten Bedürf⸗ bede eg kann, als wenn es dem Staate gut geht und er im
fennos 1 Insofern haben die Verhandlungen, die wir sin,doch 6 einem ungünstigen Stern zu führen gezwungen d Baeunung veeeh. verloren. Im Gegenteil, sie haben watrlch hsc höchstens insofern an Bedeutung verloren, als
ea Finanzvenvaltung des preußischen Staates wie sämt⸗ cher Länder nicht mehr die Selbständigkeit und selb⸗
Lständi vmnce Bedeutung besitt, sie aber nach unseren politischen Ver⸗
ltni
ee as.eng nicht mehr besitzen kann, wie es früher der Fall no- a der Verhandlungen erinnert, die früher hier im hrerzischen Fa über die allgemeine Finanzverwaltung des gvet der Eeneahnne⸗ geführt wurden, in denen damals als Rück⸗ ahmen aus 88 des preußischen Staates die ungeheuren Ein⸗ schen Einnahmen enbisch hessischen Eisenbahnen, die außerordent⸗ öge hs aus der preußischen Einkommensteuer und Ver⸗ rwissee Neide S spielten, wird allerdings mit einem Staat 1 diese Verhandlungen zurückdenken, als der
m denen wir 8 ne Großmacht, über Summen verfügen konnte, hanz anderg scalze. Ahnung haben. Damals konnte der Staat Sae - und walten, als es zurzeit möglich ist. Aber
eime an der ande s das anders geworden ist, liegt nicht in erster berern siegt— eren politischen Struktur des Deutschen Rerches, das ist natürlich nur eine Binsenwahrheit — an
bem verloren ür een Kriege und de jeter uns dehe 1hat. g u““ “
das Haus die Beratung des Haushalts †
8 8 “ ö1A“ 3 11“ Wenn auch die preußische Finanzverwaltung als selbständige VBerwaltung deshalb nicht mehr entfernt die frühere Bedeutung 3 egv wir b- ö“ folgendes klar sein. Als der rieg verloren war und die Staatsumwälzun olgte, ging man an die Schaffung der neuen Verfassung in 8 .-g. für die ich volles Verständnis habe, nämlich in der Stimmung, daß es nunmehr gelingen würde — das war das Ziel sehr vieler aus den verschiedensten politischen Parteien —, den großen deutschen Einheitsstaat zu schaffen. Von diesem Gesichtspunkt aus, unter einer gewissen Unterschätzung der Schwierigkeiten, die diesem Ziel entgegenstanden, ist zweifellos eine große Menge Bestimmungen der Verfassung zu erklären, die einer — ich möchte sagen kritischen — Betrachtung, wie sie durch die Verhältnisse hervorgerufen ist, kaum standhalten. Von diesem Gesichtspunkt aus verstehe ich es vollkommen, wenn man damals in der Hoffnung und Erwartung, möglichst bald und möglichst ungehindert an das Ziel des deutschen Einheitsstaates zu gelangen, auch das finanzielle Verhältnis bwischen dem Reich auf der einen und den Ländern auf der anderen Seite so gestaltet hat, als wenn man diesem deutschen Einheits⸗ staat schon verhältnismäßig nahe wäre, als wenn die einzelnen nernsaa läücn ae. — im großen ganzen — sagen wir einmal — waltungsbezirke, Provinzen dieses inheitli „ eeesi-ich eagess za zzen dieses großen einheitlichen Deut Nun, meine Damen und Herren, man mag politisch über die Ziel denken wie man will. Ich habe selber eea9 1g. meiner Partei in der verfassunggebenden Landesversammlung er⸗ kHlärt: Auch wir sind bereit, auf dem Altar dieses einheitlichen deutschen Vaterlandes das größte Opfer zu bringen, welches ein Staat überhaupt bringen kann, nämlich das Opfer seiner Existenz, aber unter einer Bedingung, daß dieses Opfer nicht von Preußen allein getragen wird, sondern auch von allen anderen deutschen Ländern. Die Verhältnisse, wie sie sich seitdem gestaltet haben, haben jedenfalls erwiesen, daß das deutsche Volk in seiner großen Mehrheit, nennen Sie es: nicht reif, nennen Sie es: nicht willens ist, für diesen großen, starken, deutschen Einheitsstaat einzutreten, daß wir diesen starken, großen, deutschen Einheitsstaat nur auf Kosten einer Reihe von Stämmen, wollen wir sagen, schaffen könnten, deren Beibehaltung beim Deutschen Reich unter diesen Verhältnissen zum mindesten gefährdet wäre. So darf man wohl sagen, daß selbst bei dem stärksten Unitaristen seit jener Zeit die Verwirklichung seiner Gedanken immer mehr in den Hintergrund getreten ist, daß sich die Rückkehr zum Bundesstaat in viel stärkevem Maße vollzogen hat, als wir je gedacht haben. (Sehr richtig! rechts.)
Ist das aber der Fall,— und ich glaube, darin sind wir alle einig, einig darin, unser großes deutsches Vaterland so zu gestalten, daß allen, die gute Deutsche sein wollen, darin das Leben ermöglicht wird, — dann, meine ich, ist es richtig gewesen, daß wir uns vor einem zu scharfen, zu schnellen Vorgehen auf dem Wege zum Ein⸗ heitsstaat gehütet haben. Und ist das der Fall, dann muß man natürlich auch das Wohnen in diesem Haus so gestalten, daß sich der einzelne darin wohl fühlt, daß dem einzelnen, der auch Bürger seines Landes ist, daß diesem Lande und dem einzelnen Ange⸗ hörigen dieses Landes die Möglichkeit zum Ausleben auf seinem besonderen Gebiet in finanzieller, kultureller und sonstiger Hinsicht gegeben wird. Ich glaube, daß seinerzeit diesem Gesichtspunkt auch in finanzieller Beziehung nicht immer Rechnung getragen ist, und daß wir jetzt vor einer großen Schwierigkeit stehen — und das wird übereinstimmend überall im Deutschen Reich empfunden, zum mindesten von allen Finanzministern, ganz gleichgültig, zu welcher politischen Partei sie gehöven, — es wird übereinstimmend empfunden, daß an sich unsere Finanzgebarung und Gesetzgebung mehr oder weniger auf den Einheitsstaat zugeschnitten ist und nicht genügend Rücksicht genommen hat — ich mache daraus bei der damaligen Stimmung niemandem einen Vorwurf — auf die Not⸗ wendigkeit der Existenz auch der einzelnen Länder. (Sehr richtig!) Wenn diese Länder nun einmal da sind und man sie nicht be⸗ seitigen will, dann haben sie natürlich ein Recht, gegenüber dem Reich auch zu verlangen, daß ihnen die finanzielle Möglichkeit und die finanzielle Grundlage ihrer Existenz vom Reich gewährleistet wird nicht nur in dem Sinne, daß sie Almosenempfänger, Kostgänger, wie Sie wollen, des Reiches sind, sondern daß die Reichsgesetzgebung so eingerichtet wird, daß inner⸗ halb dieses Reiches auch die einzelnen Länder einen wohlverbrieften 11⸗8g auf ihre Existenz, auf die Betätigung ihrer Existenz
en.
Das ist nicht immer der Fall gewesen, und daß andererseits diese Länder doch diesen Anspruch glauben erheben zu dürfen und erheben zu müssen, das hat nach meiner festen Ueberzeugung zu dem Zustande geführt, in dem wir uns jetzt befinden, und den auch meine andern Herren Kollegen, auch die Kollegen als Finanz⸗ minister, die zur sozialistischen Partei gehören — ich erinnere nur namentlich an Sachsen — genau so hart und genau so schwierig für das Land empfinden, für dessen Finanzen sie die Verant⸗ wortung tragen, wie ich es hier tue. Deshalb glaube ich, daß sich das Reich — es ist gar nicht anders möglich — die Frage vor⸗ legen muß: wie kommen wir aus diesem Zustande heraus? Nicht nur ich, sondern dies sagte auch mein sächsischer Kollege Held und auch andere Herren, und ich habe im Ausschuß selbst scharfe Worte für dieses Verhältnis gefunden, in dem wir uns in finanzieller Beziehung zum Reich befinden. Ich habe, wie Herr Dr. Negen⸗ born schon hervorgehoben hat, darauf hingewiesen, daß sich tat⸗ sächlich aus diesem Durcheinander, aus dieser Abhängigkeit der Länder vom Reich und der Gemeinden von den Ländern, aus dieser Zuschußwirtschaft, aus dieser Unterstützung, aus diesen Almosen, wie Sie es nennen wollen, die uns auf den verschiedensten Gebieten vom Reich und von den Gemeinden gewährt werden, schließlich kein Mensch durchfindet und keinen festen Boden fühlt. Es ist meiner Meinung nach völlig unmöglich, daß wir auf die Dauer in diesem Zustand, der niemand befriedigt und niemand befriedigen kann, der auch die Freude am Reich unmöglich heben kann, fest verharren (sehr richtig!), sondern wir müssen als Ziel — wie immer, darüber läßt sich streiten — eine organisa⸗ torische Neuregelung der Finanzverhältnisse zwischen dem Reich und den Ländern ins Auge fassen (sehr richtig!), die seinerzeit auf Voraussetzungen aufgebaut waren, die vielleicht damals durchaus richtig oder optimistisch an⸗ genommen waren, wie Sie wollen, deren Erfüllung aber jetzt weiter hinausgeschoben ist als je. Je weniger das, was uns zur Deckung unserer Bedürfnisse in Reich, Ländern und Gemeinden zur Verfügung steht, für irgend welche weitgehende Ansprüche
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uns nach einer außerordentlich kurzen Decke zu str
wir uns in das teilen müssen, was 8. ist, “ 8zs8
Gedanke zum Durchbruch kommen, daß sich eben unter diese ku
Decke alle drei legen müssen, und daß an dem Kärglichen was 8
ist, niemand zuungunsten des andern teilnehmen darf. (Sehr
richtig!) Das ist natürlich auch nicht möglich, wenn wir nect eine Gesetzgebung haben, die organisch auf diese Bedürfnisse vo
Reich, Ländern und Gemeinden in gleichem Maße Rücsche nimmt, und die davon absieht, rechtlich, will ich mal sagen, einem
im großen und ganzen zu geben und diesem einen dann zu über⸗ lassen, was er im Wege des Almosens — ich erkenne an, daß das in weitgehendem Maße geschieht — den andern geben will. Das ist um so mehr notwendig, als — und das ist wiederholt hier hervorgehoben worden zu meiner größten Freude von den ver⸗ schiedensten Seiten, insbesondere zum Schluß von Herrn Do Höpler⸗Aschoff — nach meiner Ueberzeugung die eiserne Not⸗ wendigkeit einer bis auf äußerste getriebenen Sparsamkeit natürlich dann nur dem Menschen eingehämmert wird, wenn er selbst auch sorgen muß für die Aufbringung der Einnahmen Sparsamkeit werden Sie demjenigen, der, wenn er nichts hat auf einen andern zurückgreift und von dem auch das, was er haben will, bekommt, schwer einhämmern. Wir müssen dahin kommen daß wir selbst die Sorge für unsere Bedürfnisse haben, daß w Kräfte haben, aus denen wir unsere Bedürfnisse bestreiten können, und daß sich innerhalb dieser Bedürfnisse Reich, Länder und Ge⸗ meinden zur äußersten Sparsamkeit durchringen. Wir sind, wie Sie wissen, so weit, daß wir auf der einen Seite vom Reich gesetzliche 8 Anteile an Steuern bekommen, so daß das Reich zum Beispiel verhältnismäßig wenig von der Einkommens⸗ und Körperschafts⸗ steuer erhält. Wir sind andererseits so weit, daß wir Zuschüsse zu den Besoldungsverbesserungen vom Reich bekommen. Wir be⸗ kommen einzelne Steuern ausschließlich wieder vom Reich und wir arbeiten weiter mit einer Reihe von Darlehen und Vorschüfsen vom Reich, während andererseits das Reich verhältnismäßig viet schuldet für das verlorengegangene Staatseigentum. Nirgends sehen Sie irgendeinen Zug von einer organischen Darstellung, die klare Grenzlinien zieht zwischen den Bedürfnissen des Reiches und den Bedürfnissen der Länder und Gemeinden. Nun bin ich mir vollkommen klar darüber, daß für die praktische Wirkung dieser mehr cheoretischen Wünsche die jetige Zeit die denbar schwierigte und ungeeignetste ist, weil wir nach dem Ruhreinbruch uns in sch furchtbaren finanziellen Verhältnissen des Reiches, der Länder und Gemeinden befinden und noch gar nicht wissen, was dabei herauskommt, daß alles, was wir jetzt neu in Angriff nehmen, voraussichtlich nur für eine kurze Zeit gedacht wäre; aber wenn man sich auch sagt, von heute auf morgen können wir das was ich mir erlaubte auszuführen, nicht machen, so ist es doch richtig bei der ungeheuren Wichtigkeit dieser Grundlagen unseres ge⸗ samten staatlichen und kulturellen Lebens, daß Reich, Länder unt Gemeinden sich immer wieder mit diesen Gedanken beschäftigen.
Der Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung ist der Haus. halt der Haushalte, und von seiner Gestaltung, von dem, was wir hien beschließen, hängt die Gestaltung des Haushalts jedes Fachministe⸗ riums ab. Der einzelne Fachminister kann unmöglich irgend etwas machen, wenn nicht beim Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung die finanzielle Grundlage für die gesamte Staatsverwaltung in wirt⸗ schaftlicher und kultureller Beziehung geschaffen wird. Deshalb muß man sich bei det Aussprache über den Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung über diese grundlegenden wichtigsten politischem wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkte für die Gestaltung unseres staatlichen Lebens im Verhältnis von Reich. Ländern und Gemeinden klar werden, weil nicht nur — ich will nicht sagen die Existenz gr aber jedenfalls das staatliche Leben dieser drei miteinanden auf Gedeih und Verderb verbundenen öffentlichen Organisationen von der Antwort auf diese Frage geradezu abhängt.
Nun sind im Laufe der Aussprache sowohl im Hauptausschuß wie hier sehr verschiedene Gedanken darüber geäußert worden, wie man das, was ich eben gesagt habe, und in dessen Berechtigung theo⸗ retisch wohl alle Parteien übereinstimmen, praktisch ausführen könnt und solle, und es hat sich namentlich die Sozialdemokratische Partet gegen den Gedanken ausgesprochen, die, wie ich anerkenne, wichtigsten Steuern, die Einkommensteuer und Körperschafts⸗ steuer, den Ländern zu überweisen. Wenmn ich Herrn Dr. Waentig richtig verstanden habe, ist das im wesentlichen wohl aus politischen Rücksichten geschehen. Er hat das Wort geprägtt „Auf Kosten des Reiches darf die Stärkung der Finanzen der Länder nicht vor sich gehen“. Aber eine derartige Organisation wird theoretisch oder rechtlich natürlich immer auf Kosten des Reiches in finanzieller Beziehung vor sich gehen müssen. Denn augenblicklich ist das Reich rechtlich, gesetzestechnisch betrachtet, im wesentlichen derjenige, der die Einnahmen hat; wenn also eine organische Grenzlinie gezogen werden soll, wovon ich eben sprach, dann wird das allerdings in diesem Sinne immer auf Kosten des Reiches gehen müssen, wie ja schließlich auch auf Kosten des Reiches der Zustand geht, den wir jetzt haben: daß dal Reich in einem nach meiner Meinung auf die Dauer gar nicht zu über⸗ sehenden Umfange den Ländern und Gemeinden Ueberweisungen und Zuschüsse zukommen läßt. Aber insofern gebe ich Herrn Abgeordneten Dr. Waentig recht — und das hat er wohl auch gemeint —: Auf dis politischen Kosten des Reiches darf diese organische Regelung nicht erfolgen. Das heißt, das Reich darf selbstverständlich nicht durch die Wegnahme notwendiger Mittel aus dem über den einzelnen Ländern stehenden großen Staate zu einem Schemen herabgedrückt werden. Und das Reich muß zweitens natürlich in der Lage bleiben, weiter die jenigen Aufgaben zu erfüllen, die es seit der Staatsumwälzung, nach meiner Auffassung zum Teil mit Recht, auf sich genommen hat. Wir sind tatsächlich nicht mehr in der Lage, das Reich in staatsrechtlichem Sinne auf die beschränkten Aufgaben zu verweisen, die es vor dem verlorenen Kriege, vor der Staatsumwälzung hatte. Ich glaube, daß der Föderalismus in diesem Sinne allerdings überholt ist, überholt einfach durch den verlorenen Krieg. Wenn das der Fall ist, dann wird man das Reich naturgemäß nicht auf die Verhältnisse zurück⸗ schrauben können, wie sie früher waren. Ich glaube also nicht, daß es möglich wäre, zu der früheren Formel zurückzukehren: Die direkten Steuern den einzelnen Ländern, die indirekten Steuern dem Reichae. Das Reich wird nach meiner Meinung nicht ohne jede direkte Steuer auskommen können. Von meinem politischen Standpunkte aus betrachte ich es auch als politisch sehr wünschenswert, daß der Deutsche auch Steuern hat, die er in gleicher Höhe, gleichviel wo er sich im deutschen Vaterlande befindet, direkt an das Reich zu zahlen hat. Dadurch wird der Gedanke der unmittelbaren Verbindung des
ausreicht, je mehr wir alle verdammt sind, wenn Sie das wollen,
einzelnen mit dem Reiche ganz anders und weit stärker betont, als