1923 / 137 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bei meiner Stellungnahme treibt mich

sorm verbannen wollen. des Kranken

immer das Interesse und der Allgemeinheit. (Beifall.)

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Der Streit um Salvarsan hat Umfang und Formen die der Sache selbst nicht dienen. Es gilt, Geschl. tstrankheiten wirksam zu bekämpfen. Nun scheint es bald so, als wolle man das Salvarsan in den Vordergrund stellen. Hoffentlich wird unsere Aussprache dazu führen, Unklarheiten zu beseitigen, die z. T. absichtlich ins Volk

tragen werden. Unter der z. T. geschmacklosen Reklame für

s Salvarsan darf doch der geniale Erfinder nicht leiden. Wir sind hier auf die aärztli Wisenschaft angewiesen, und wenn es der hier beliebten Methode gelingen sollte, das Vertrauen zu den Aerzten und dem Reichsgesundheitsamt zu untergraben, so wäre das ein schwerer Schaden für die Volksgesundheit. Durch eine en. wie sie gegen den Ausschuß geübt worden ist, läßt sich

in gewissenhafter Abgeordneter bestimmen. Wenn Herr Hofmann an das Zentrum in religiöser Beziehung appellierte, so lassen sich doch die Heilungen, die Christus vorgenommen hat, hier gar nicht heranziehen. Nach der Vorlage ist, das betone ich ausdrücklich, niemand gezwungen, sich mit Salvarsan behandeln zu lassen. Ministerialdirektor Dammann hat im Ausschuß erklärt, daß eine Behandlung mit Salvarsan oder Quecksilber nur mit Einwilli⸗

ing des Patienten vorgenommen werden darf. Ein ärztlicher

ingriff dorf nicht zu Gefahren für Leben und Gesundheit führen. Ich möchte Wum Wiederholung de Erklärung hier im Plenum bitten. Wir beantragen, daß das Ministerium des Innern jener Erklärung entsprechende Bestimmungen treffen soll. (Beifall im Zentrum.)

Ministerialdirektor Dammann: Das zwangsweise Vor⸗ gehen ist bereits durch die Verordnung von 1918 geltendes Recht. Der Zwang findet seine Begründung darin, daß der Kranke eine Gefahr für die Allgemeinhe it ist. Daß mit dieser Vorschrift bisher schlechte Erfahrungen, die eine Streichung derselben rechtfertigen würden, gemacht sind, ist nicht bewiesen worden. Die Erklärung, die ich bereits in der Kommission bezüglich der Salvarsanbehand⸗ lung abgegeben habe, kann ich hier namens der Reichsregierung und des Gesundheitsamtes wiederholen. Die englische Prüfungs⸗ kommission hat auch das Salvarsan nicht als ein lebensgefähr⸗ liches und gesundheitsschädliches Mittel angesehen. Ich begrüße aber den Antrag des Abg. Bell, in die Vorlage einzufügen, daß das Reichsministerium des Innern bestimmen kann, welche ärzt⸗ lichen Eingriffe als solche anzusehen sein würden, die mit einer ernsten Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden sind.

Abg. Kunert (Soz.) kommt zu dem ö daß der aus ozialer Not und deren Gebrechen geborene Gesamtentwurf ent⸗ ieden abzulehnen ist. Die Hauptgründe dafür liegen darin, der Entwurf in einseitiger Art die monopolistische Stellung der Schulmedi in in ihren Vertretern und in ihrer Methode kritiklos begün tigt. Der Entwurf ist ferner ein Messer ohne Heft und Klinge, weil er anstatt der allgemeinen und diskretionären Meldepflicht der Aerzte nur eine willkürliche und groteske Be⸗ rücksichtigung des Gedankens dieser Verpflichtung vorsieht. Die Wirksamkeit des Gesetzes steht oder fällt jedoch mit der Art der Meldung. Endlich ist die Kostenregelung völli⸗ ungenügend, da sie nicht grundsätzlich die Unentgeltlichkeit der Feanebecbehnnbkung und die reichsrechtliche Verpflichtung dazu in Betracht zieht. Die sozialethischen Bestimmungen des Enkwwurft sind im Falle seiner Ver⸗ werfung zu einem ee n. Gesetz zusammenzufassen. So vorzugehen ist esonders nötig, um die polizeiliche Kontrolle und Reglementierung der geächteten Prostitution zu beseitigen, um an deren Stelle Sanitätskommissionen mit behördlicher Befugnis unter spezial⸗ ärztlicher Leitung in Wirksamtkeit treten zu lassen. Redner emp⸗ fiehlt die folgende Entschließung: Die Einrichtung von ärztlich ge⸗ leiteten Pflegeheimen und Fürsor stellen für geschlechtskranke inder insbesondere zur der Feicehgehn gesetzlich * In; die Unentgeltlichkeit der ärztlichen ilfeleistung und r Heilmittel für alle geschlechtskranken Personen, sowie die Auf⸗ der daraus entstehenden Koften reichsrechtlich zu regeln; die eichsregierung zu ersuchen, alsbald geeignete Schritte zu tun, um allgemein eine erhebliche Senkung der Verkaufspreise von Medikamenten insbesondere auch der zur Bekämpfung der Ge⸗ schlechtskrankheiten nötigen Heilmittel herbeizuführen.

Abg. Brodauf (Dem.): Auch in unserer Fraktion gibt es Anhänger dieses Gesetzes und solche, die meinen, daß es mehr chaden als nutzen kann. Die Agitation des Abgeordneten Hof⸗ lann hat einer berechtigten Opposition nur geschadet. Gegen iese Agitation, als habe der Reichstag gegen diese Volksseuche

chts getan, muß Verwahrung eingelegt werden. Diese Materie zuß vor allem über den Parteien stehen. Wir halten es nicht erträglich, daß den approbierten Aerzten ausschließlich das PBrivileg der Behandlung von Geschlechtskrankheiten, auch solcher, die nicht ansteckend sind. gegeben werden soll. Manche anderen Empiriker können von Geschlechtskrankheiten mehr verstehen als Aerzte, die nicht die Sexualkranktheiten als Spezialfach behandeln. Auch die Anzeigepflicht ist uns bedenklich. Manche Städte haben mit Bordellen bessere Erfahrungen gemacht als mit anderen Methoden, und sehen die Bordelle immerhin als das kleinere Uebel an. Zu begrüßen ist die Bestimmung, daß das Vermieten an Prostituierte nur dann bestraft werden soll, wenn damit ein Nus⸗ v 88 Lenr Lrhee erlenhen zur Unzucht ver⸗ unden ist. Ich glaube, daß dieses Gesetz sich im ganzen als ein Schlag ins ö erweisen wird. Abg. Dr. rotjahn (Soz.) empfiehlt zu § 2 einen Antrag seiner Fraktion mit der Bestimmung, daß ärztliche Eingriffe, die mit einer ernsten Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden iind, nur mit Einwilligung des Kranken vorgenommen werden ürfen, und die Worte „die mit einer ernsten Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind“ zu streichen.

Abg. Frau Frietsch (D. Vp.) drückt ihr Mitgefühl mit den armen Geschöpfen aus, die durch die Prostitution zur ersten Ansteckung gekommen seien, und rüßt es, daß dieses Gesetz auch den gewissenlosen Mann trifft. 8 Gesetz ist noch nicht aus⸗ reichend, denn ein Gesetz, das so tief in das gesamte Leben ein⸗ steift, kann nicht mit einem Schlage gemacht werden, aber es ist zu begrüßen, daß mit diesem Gesetz wenigstens ein Anfang ge⸗ macht wird.

§ 1, der die Geschlechtskrankheiten einzeln aufführt, wird in der Ausschußsassung angenommen.

Die §§ 1 (Aufzählung der Geschlechtskrankheiten), 2 (Be⸗ handlung durch üwere. Aerzte), 2 a (Durchführung des Gesetzes durch esundheitsbehörden und Pflegeämter), 3 (Untersuchungszwang und Heilzwang) werden unter Ab⸗ lehnung kommunistischer Abänderungsanträge in der Ausschuß⸗ fassung angenommen, jedoch wird auf Antrag Bell (Zentr.) zu § 3 hinzugefügt, daß das Reichsministerium des Innern bestimmen kann, welche ärztlichen Eingriffe als solche an⸗ zusehen sind, die Leben oder Gesundheit gefährden können. Der sozialdemokratische Antrag, daß alle ärztlichen Eingriffe, nicht nur die lebens⸗ oder gesundheitsgefährdenden nur mit Einwilligung des Kranken vorgenommen werden dürfen, wird abgelehnt.

Zu § 4, der den Beischlaf von Geschlechtskranken bestraft und vorschreibt, daß die Verfolgung bei Ehegatten oder Ver⸗ lobten nur auf Antrag eintritt, befürwortet Abgeordneter Dr. Quessel (Soz.) einen von demokratischen Mit⸗ gliedern unterstützten Antrag, wonach die Verfolgung allgemein nur auf Antrag des geschädigten Teils oder der Gesundheits⸗ behörde eintritt.

Abg. Warmuth (D. Nat.) widerspricht diesem Antrag.

Ein Antrag des Abg. Marx (Zentr.), die Einbeziehung der Verlobten zu streichen, wird abgelehnt, ebenso ein vom Abg. Heydemann befürworteter Antrag der Kommunisten,

den Umständen nach annehmen mußte, krank ist, gestrichen werden sollte. Der Antrag Quessel wird durch Auszählung mit 158 gegen 94 Stimmen an⸗ genemmen. Mit dieser Aenderung wird § 4 angenommen. 8 5, der auf s die Eheschließung einer an ansteckender eschlechtskrankheit leidenden Person unter Verheimlichung der Krankheit bestraft, wird angenommen, nachdem ein Antrag der Kommunisten, das Erfordernis des Antrages zu streichen, abgelehnt ist. Nach § 6 ist die Behandlung von Geschlechtskrankheiten und Krankheiten oder Leiden der Geschlechtsorgane nur den r das Deutsche Reich approbierten Aerzten gestattet, die enbehandlung ist verboten. § 6 wird auf Antrag der Abgg. rau Wackwitz (Soz.) und Frau Schröder (Soz.) dahin ge⸗ ändert, daß die Worte, „und Krankheiten oder Leiden der Geschlechtsorgane“ gestrichen werden und daß zur Behandlung auch andere „unter der verantwortlichen Leitung von Aerzten stehende Personen“ zugelassen werden. Auch die §§ 7 bis 12 werden im wesentlichen in der Ausschußfassung angenommen und darauf die Beratung abgebrochen. Präsident Löbe teilt angesichts der Gerüchte über eine nahe bevorstehende Pause mit, daß —2. Erledigung 8.2—*†%ꝙ 1 Landessteuergesetzes, eine Pause frühestens

Ihr Vorlagen, u. a. des tte oder Ende der nächsten Woche eintreten könne.

Nächste Sitzung Freitag, 2 Uhr (Fortsetzung der Beratung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten; kleinere Vorlagen). 14““

Schluß nach 7 Uhr.

4. Sitzung vom 14. Juni 1923, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*)

„Auf der Tagesordnung 1 als erster Punkt die Ab⸗ stimmung über die ntschließungsanträge z u dem Haus alt des Staatsministeriums, darunter über das Mißtrauensvotum der Deutsch⸗ nationalen gegen den Minister des Innern Severing.

„Ein Antrag der Kommunisten, die Anträge über prole⸗ tarische Hundertschaften und über die kommunistische Gefahr zunächst zur Beratung zu stellen, da die Kommunistische Partei die fascistischen Verbrechen und die schwächliche Haltung des Ministers des Innern dazu erörtern müsse, wird nach erregter Geschäftsordnungsaussprache für erledigt erklärt, da Widerspruch erhoben wird und damit eine sofortige Beratung der nicht auf der Tagesordnung stehenden Anträge geschäfts⸗ ordnungsmäßig nicht zulässig ist.

In der Abstimmung werden angenommen die Anträge des Hauptausschusses, die Vereinigung der Ministerialblätter zu einem einheitlichen Preußischen Ministerialblatt zu prüfen, ferner dafür Sorge zu tragen, daß der und die Förderung der deutschen Kultur⸗ und Wirtschaftsinteressen in erwih strenh Ressorts und nachgeordneten Behörden 2 besonderen Pflicht gemacht wird. Ablehnung finden gegen ke Stimmen der Linken die Ausschußanträge auf Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfes, der unter Abänderung der Ver⸗ fassung den Staatsrat zu einer wirklichen Vertretung der Provinzen umgestaltet, sowie eines weiteren Gesetzes, das eine anderweitige Regelung in der Frage der Bestellung von Mit⸗ .n des Reichsrates durch die Provinzalverwaltung ordert. Abgelehnt werden ferner Anträge der Kommunisten, darunter der Antrag, die Verfassungsbestimmungen über den Staatsrat außer Kraft zu setzen; für diesen Antrag stimmen auch die Mehrheitssozialisten. Im Hammelsprung wird ent⸗ 1aee. über den Antrag der Sozialdemokraten und der Virtschaftspartei auf Vorlegung eines Gesetzentwurfes, der die einheitliche Abgabe der preußischen Stimmen in den Voll⸗ versammlungen des Reichsrats gewährleistet und Vorsorge trifft, daß durch die Stimmenabgabe die wirkliche Stellung⸗ nahme der Provinzen zutreffender als bisher zum Ausdruck kommt. Der Antrag wird mit 140 gegen 135 Stimmen in seinem ersten Teil angenommen, der zweite Teil wird ab⸗ gegen die Antragsteller, Sozialisten und Kommunisten.

8 Mißtrauensvotum gegen den Minister Severing wird in namentlicher Abstimmung mit 226 gegen 64 Stimmen der Deutschnationalen bei 9 Stimmenthaltungen abgelehnt. Damit ist der Haushalt des Staatsministeriums und des Ministerpräsidenten in zweiter Beratung erledigt.

Das Haus überweist die Denkschrift über die Reform des Seminars für orientalische Sprachen dem Hauptausschuß und nimmt den Haushalt der Seehandlung unter Erhöhung der nichtruhegehaltsfähigen Zuwendungen auf den Frchaner gewinn an Beamte von 1 Million auf 3 Millionen in zweiter

Beratung an.

Hierauf wird die allgemeine Aussprache über den Haushalt des Finanzminister uches fortgesetzt.

Abg. Dr. Berndt⸗Etettin (Dem.) fordert für die Ver⸗ waltungsbeamten eine umfassende Vorbildung 18. auch in der Volkswirtschaft. Eine schnellere Anpassung der Löhne und Gehälter an die Geldentwertung sei zu wünschen, insbesondere für die Gemeindebeamten. Besonders in Kiel herrsche in dieser Be⸗ siehung große Unzufriedenheit. Auch die Bezüge der Ver⸗ orgungsbere tigten müßten angeglichen werden. Der Redner bespricht dann die Stellung der höheren Beamten und fordert erpräsidenten mit den Staatssekretären. Ein Verbrechen am deuts . lke wäre es, den Hohenzollern Mil⸗ lionen und Abermillionen nachzuwerfen. (Sehr richtig! links.) Das gesamte Kronfideikommiß müsse vor allem dem Staate als Eigentum zukommen. (Andauernder Widerspruch bei den Deutsch⸗ nationalen.) Eine schiedsgerichtliche Entschließung lehnen wir nicht ab; das Reichsgericht ist aber im wesentlichen zivilrechtlich er ben Den ordentlichen Gerichten dürfen wir die Entscheidung nicht überlassen, da es sich nicht um eine reine Rechtsfrage handelt. Die Grundsätze des Zivilrechts können hier nicht zu einer gerechten Entscheidung führen. (Zurufe rechts: Per ees e ier andelt es sich nicht um Parteipolitik, sondern um wesentliche taatsinteressen. Wenn nicht anders so muß schließlich der den, nicht aber der Richter. Den Hohenzollern

n, daß auch

anerkennen

Finanzminister Dr. von Richter: Die Herren Redner, die bisher zum Haushalt des Finanzministeriums gesprochen haben, haben die verschiedensten Fragen angeschnitten, wie das ja beim Etat des Finanzministeriums regelmäßig der Fall ist, weil sich hier eine Menge von Gegenständen zusammenfindet, die vielfach wenig oder auch nichts

2) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

wonach die Voraussetzung der Bestrafung, daß der Beischlafende

daß er geschlechts⸗

8.

Herren, und besonderz 1

miteinander zu tun haben. Einzelne führlich Herr Dr. Berndt, haben die Frage der Ause; setzung mit dem ehemaligen Königshau eina Erörterung unterzogen. Meine Herren, praktisches Ergebnis glaube ich mir nicht versprechen zu können. Wir Erörterungen eigentlich jedes Jahr, schon im vorigen Jahre gesagt habe, der Sinn 2 Bernt dieser Ausführungen und ich muß doch annehm 8— auch einen praktischen Sinn und Zweck haben daß se die Staatsregierung, insbesondere die zuständigen Ministe 8 Justizminister und den Finanzminister, darüber zu n. also w einzelne oder, wenn Sie wollen, wie einzelne Partei A deescnn wie zu der Frage stehen. Eine weitere praktische Bedeutun 8s Hauses Sache nicht. (Zuruf bei den Ver. Soz. ung hat zie nicht bei allen Debatten so; denn eine Vorlage der Sta liegt Ihnen nicht vor und das Staatsministerium e ja auch in materieller Beziehung noch nicht schlüssi Aber eins möchte ich hier betonen. Darüber müssen Sie sj auch wenn Sie den Standpunkt des Herrn Dr. Berndt doch kommen klar sein: was Herr Dr. Berndt und seine Freunde bes 88 annehme, auch die Mitglieder der sozialdemokratischen Part,. wird in diesem Hause von einer Minderheit vertreten. Cs den s asesves; teht fes daß die Mehrheit dieses Hauses Sie mögen dagegen sage 1 Sie wollen auf dem Standpunkt steht, es handelt sich üen b8 Rechtsfrage. (Sehr richtig! rechts Widerspruch links.) kann gar kein Zweifel sein. (Zuruf links: Das wissen Sie doch nicht!) Das weiß ich allerdings. (Wiederholter Widersp 8 links.) Dann will ich Ihnen sagen, daß Zentrum, Deutiche Vand partei und Deutschnationale Volkspartei das hier erklärt’ 8 8 (Zuruf links: Das Zentrum nicht einstimmig!) Ich habe nihn darüber zu urteilen, ob das Zentrum einstimmig ist. (Zuruf Unde Darauf kommt es an!) Lassen Sie mich doch auch ausreden! Ie habe Sie auch ausreden lassen. Ich habe mich an das zu vli⸗ was die offiziellen Vertreter des Zentrums hier fagen, 88 daß auch die Herren vom Zentrum dieser Ansicht sein werden. Wenn ich mir das aber vergegenwärtige, dann sage ich mir ehen: Was kommt denn eigentlich bei diesen Debatten heraus? Würnschen Sie, daß die Staatsregierung in dem Sinne vorgeht, wie der Herr Abgeordnete Dr. Berndt ausgeführt hat und wie ich es vom Stand⸗ punkt des Herrn Dr. Berndt aus vollkommen verstehe, so wird vor⸗ aussichtlich die Staatsregierung auf eine Mehrheit in diesem Hause nicht zu rechnen haben. Ich habe mich auf den folgenden Standpunkt gestellt und damit komme ich zu dem, was Herr Lüdemann gesagt hat. Er hat gesagt, als er den Posten des Finanzministers verlassen habe, sei so ziemlich die Untersuchung über den Ursprung der ver⸗ schiedenen Vermögensmassen des ehemaligen Königshauses ahb⸗ geschlossen gewesen. Herr Lüdemann irrt; denn diese Unter⸗ suchungen, die von genau denselben Herren fortgesetzt wonden sind, die sie begonnen haben, als Herr Lüde mann Finanzminister war, sind erst vor noch nicht allzulanger⸗Zeit abgeschlossen worden. Es sind das dieselben Herren, sagte, es wären die einzigen beiden Menschen in Preußen, die über⸗ haupt diese außerordentlich schwierigen Verhältnisse zu beurteilen ver⸗ ständen. Ich will mir dieses Urteil nicht zu eigen machen, namentlich nicht gegenüber einer Rede, wie sie der Herr Abg. Dr. Berndt ehen gehalten hat, der ja doch auch einiges Urteil über diese Dinge für sich in Anspruch genommen hat. Aber ich erzähle das, um auch den Herren von links, namentlich den Herren von der sozial⸗ demokratischen Partei, zu zeigen, daß nach wie vor dieselben Herren mit derselben Ruhe und Unparteilichkeit sich mit der Ausarbeitung dieser schwierigen Probleme beschäftigt haben. (Zuruf bei den Ver. Soz.: Wo ist Bachem geblieben?2) Das wissen Sie ja, darüber haben wir des längeren und breiteren verhandelt. Fragen Sie Herrn Heilmann, der weiß es genau. Fragen Sie Herrn Ministerpräsidenten Braun, der wird es Ihnen noch besfe sagen. Er war ja dabei.

Also diese Herren haben ihre Arbeiten zu Ende gebracht, und nachdem sie das getan haben, habe ich selbstverständlich das Ergebnis dem Justizminister mitgeteilt. Das Justizministerium hat eine Nachprüfung vorgenommen. Wir stimmen nicht in allen, aber in den wesentlichen Punkten überein, und der Herr Justizminister und ich stimmen darin weiter überein, daß es ein ganz außerordentlich großes politisches, kulturelles und rechtliches Interesse des Staates ist, daß wir endlich zu einem Abschluß in der Auseinandersetzung mit dem früheren Königshause kommen. Meine Damen und Herren, ich kann nicht anders sagen, ich persönlich andere mögen anderer Ansicht sein empfinde ein Gefühl der Be⸗ schämung darüber, daß nach mehr denn 4 ½ Jahren seit der Staats⸗ umwälzung im Gegensatz zu fast allen deutschen Staaten es im preußischen Staate noch nicht möglich gewesen ist, zu einer reibunge⸗ losen oder überhaupt zu einer Auseinandersetzung mit dem früheren Königshause zu kommen. (Zurufe bei der Vereinigten Sozialdemo⸗ kratischen Partei: Woran liegt das ?) Ich erinnere mich, daß ein hervorragender Führer der Demokratischen Partei gesagt hat: Es wird ein Zeichen für die Existenzfähigteit oder kulturellen Existenzfähigkeit der preußischen Republik sein, ob sie versteht, diese Dinge auch sine ira et studio, der Billi⸗ keit entsprechend zu regeln. Ich habe daraufhin daran kann man ja natürlich von seinem politischen Standpunkte aus Verschiedenes aussetzen dem Staatsministerium einen Entwurf über eine schiede gerichtliche Auseinandersetzung, über einen schiedsgerichtlichen Vergleih vorgelegt, der durchaus die Zustimmung des Herrn Justizminiter und einer Reihe anderer Herren gefunden hat und der voraussichtlich der sachlichen Beratung des Staatsministeriums zugrunde gelegt wälk, wenn nicht der Antrag Müller⸗Franken gekommen wäre. Ich halte es nicht für nötig und nicht für richtig, an dieser Stelle auf die ebenfalls recht schwierige Frage des rechtlichen Verhältnisses des Antrags Müller⸗Franken im Reichstage zu der Reice- verfassung einzugehen. Ich glaube, daß dieses Haus dazu in der Tat, mindestens, da die Herren darauf sich ja hier im Hause in Augenblick nicht vorbereitet haben, nicht der geeignete Ort ist Aber eins möchte ich hier allerdings mit aller Bestimmtheit sagen Durch diesen Antrag Mäüller⸗Franken ist das erreicht, was meinet Meinung nach zu verhindern wir alle ein großes Interesse baben. Dadurch ist wenigstens die Sache glücklich jetzt in ein Fahrwasser ge⸗ schoben worden, bei dem sie rettungslos nach meiner festen. Ue . teugung für den Staat ungünstig verlaufen wird —örf. dee.

se einer 88 8 sage ganz Rfenrie von diesen Erörtern 8 hören ähnliche 8

2 od 8 und, wie ich Herrn ge „lleche

g gemacht,

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

keinem 86

rechts.) Denn selbstverständlich ist ich kann das auch gar

8

Fübelnebm

und nehme an,

von denen der Herr Abg. Heilmann einmal!

en —, daß nun natürlich von dem früberen Königshaufe zr gesagt wird: wir sind bisber bereit gewesen, uns zu vergleichen, mirt . bereit gewesen, uns einer schiedsgerichtlichen Entscheidung ui sun fen. wir haben bisher, abgesehen vom Prinzen Friedrich un 8* der seine eigenen Wege geht, davon abgesehen, den Klageweg baechreiten. Wenn wir aber jetzt durch den Antrag Müller⸗ zu ken sehen, wohin die Reise geht, dann können wir allerdings Standpunkt nicht mehr aufrechterhalten, wir werden nun in heesen eichem Maße die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen, ee wird natürlich geschehen in denjenigen Punkten, in denen ind enuüch auch der Herr Abg. Berndt, jedenfalls weder der Herr e. noch ich, noch die unparteiischen kenntnisreichen Sack⸗ as in beiden Ministerien das Privateigentum des Königs⸗ se bestreiten können. Die Folge wird also sein, daß, wenn 8 ns auf den Standpunkt stellen, daß der Finanzminister und der e8 rinister aus politischen Gründen ich will von der eca ganz absehen, um schließlich nicht die Entscheidung sie Landtags vollkommen illusorisch zu machen nicht in 5 Lage sind, eine rechtlich bindende Erklärung abzugeben üiber das Eigentum, weder anzuerkennen, noch zu bestreiten, wir bei diesen Prozessen, wie man zu sagen pflegt, mit Pauken f Trompeten reinfallen, das heißt, daß wir in großem Umfange ver⸗ nteit werden. Auf der andern Seite sind wir aus dem Grunde, den ich eben nannte, genötigt, uns auf diese Prozesse einzulassen und die bei so großen Objekten selbstverständlich ungeheuer großen Prozeß⸗ lsten zu tragen und zum Fenster hinauszuwerfen, diese Kosten, die alein in die Millionen gehen! Und das zu einer Zeit, wo der prußische Staat, wie Sie alle wissen, nicht im Gelde schwimmt. Meine Harren, eine Politik, die mit absoluter Sicherheit zu diesen Konse⸗ nenzen führt, kann ich zum mindesten nicht für sehr glücklich halten, und ich kann auch nicht einsehen, daß sie, wie der Herr Abgeordnete Dr Berndt sagte, im Interesse des Staates liegen soll. Aber mir ind einstweilen noch die Hände gebunden. Alles, was ich meiner peinung nach bei gegenseitigem guten Willen hätte erreichen lassen fännen, ist einfach durch den Antrag Müller (Franken) zerschlagen. Ob nun dieser Antrag im Reichstag angenommen wird oder nicht, ist anzlich gleichgültig, weil schon jetzt feststeht, daß eine Mehrheit deses Hauses von dem Ermächtigungsgesetz, das der Antrag Müller (Franken) vorsieht, keinen Gebrauch machen wird. Also, meine Damen und Herren, die Sache ist nichts weiter als eine Verschiebung, als ene Verhinderung, glatt und unter Berücksichtigung der staatlichen Inter⸗ csen aus der Sache herauszukommen. Die Sache wird dem preußischen Smate und dem preußischen Finanzminister nur das eine einbringen, sie unnötig Millionen an Kosten zum Fenster hinauswerfen. Ich sete dabet ganz davon ab, meine Herren, daß sich auch auf der Linken ene Reibe von Personen finden wird, die sich sagen werden: es st eigentlich ein blamables Zeichen für den preußischen Staat, deß er es nicht fertig bringt, diese Frage, die der bayerische Staat, der sächsische Staat und all die andern Bundesstaaten gelöst haben, auch zu lösen. (Sehr richtig! rechts). Aber, wie gesagt, meine Damen und Herren, so liegen die Dinge einmal, und ich fürchte, wir werden ohne diese Lehre nicht aus der Sache herauskommen. Nur eins möchte ich den Herren der Demokratischen Partei zu bedenken geben. Es gibt zwei Neden von demokratischen Parteiführern, die mir bei der Rede des Herin Abgeordneten Dr. Berndt lebhaft eingefallen sid. Wenn die Herren von der Demokratischen Partei die Güte haben wollen, die damaligen Verhandlungen der ver⸗ sastunggebenden Landesversammlung über die Auseinander⸗ setzung zwischen dem Staate und dem Hohen⸗ jollernhause nachzulesen, dann werden Sie eine ganz ausgezeichnete Rede Ihres damaligen Parteiführers, des gut demokratischen Abge⸗ odneten Herrn Cassel finden. Herr Cassel hat damals auseinander⸗ gesett und das gilt auch von dem Antrage Müller (Frauken) —, daß das, was man damals mit dem Begriff „Enteignung“ meinte, nämlich das Wegnehmen bestimmter Gegenstände der Vermögens⸗ masse, mit Rücksicht auf die Person des Besitzers, nicht mit Rücksicht auf den Gegenstand, also die sogenannte Enteignung ganzer Vermögen, wchtlch nun und nimmer eine Enteignung, sondern eine ganz ge⸗ wöhnliche Konfiskation sei. Meine Damen und Herren, ich empfehle Ibnen, diese ausgezeichneten Ausführungen des Herrn Abgeordneten Cassel in der Sitzung der verfassunggebenden Landesversammlung dom 2. März es war ja wohl das Jahr 1920 nachzulesen. Dann ein Zweites. Der jetzige Reichsminister des Innern, Oeser, meines Wissens noch immer Vorsitzender der preußischen Demokratischen Landtagsfraktion, hat in einer, wie mir scheint, ausgezeichneten Rede in Frankfurt am Main bei der Feier des 75. Jahrestages der Reichegründung in der Paulskirche ich habe die Rede leider nicht mianhören können, sondern habe sie nur gelesen sehr mit Recht darauf hingewiesen, daß ein Volk, ganz gleichgültig, wie seine Staats⸗ dexfassung sei, eine Tradition haben müsse. Er hat damals mit Recht gesagt ich zitiere ungefähr; wörtlich kann ich nicht zitieren —: nicht nur das deutsche Volk, nicht nur das deutsche Vaterland, sondern auch die deutsche Republik wird und muß eine Tradition haben (sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei); sie muß aufbauen auf den Verhältnissen, die früher im Vaterlande bestanden haben und aus denen schlieglich die deutsche Republik hervorgegangen ist. Meine Damen und Herren, ich sollte doch meinen, von diesem Standpunkt des Herrn Oeser aus ist die Frage gerechtfertigt, ob nicht auch die deutsche und die preußische Republik ein wesentliches Interesse daran hat, nachdem neeine andere Staatsverfassung geschaffen hat, bei der Aus⸗ finanderstzung an die Zustände anzuknüpfen, die früher waren, das heißt von der Tradition nicht vollkommen abzuweichen und so zu tun, wie es namentlich seitens der Sozialdemokratie ge⸗ schieht, als ob diese Zustände und die Rechte, die damit begründet waren, überhaupt niemals bestanden hätten. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei. Zurufe links.) Meine Damen und Herren, 28 ist gar kein Zweifel und dazu bin ich nicht nur da, das ist meine verfluchte Pflicht und Schuldigkeit, ebenso wie die des Justiz⸗ 18g und die der ganzen Staatsregierung, und dazu bin ich auch ent S8- eigenen politischen und sonstigen Einstellung vollkommen issen daß es meine verfluchte Pflicht und Schuldigkeit ist, nöen Fenge der Auseinandersetzung mit den Hohenzollern die staat⸗ echte bis auf den letzten J⸗Punkt zu wahren. Aber, meine nicte und Herren, zur Wahrung dieser staatlichen Rechte gehört die Wahrung der vermögensrechtlichen Interessen des d sondern meiner Meinung nach auch die Wahrung derjenigen üe 1. des Staats, die mir wenigstens viel höher stehen als 8 ateriellen Interessen, die Wahrung der Interessen, daß der at den Raf, ein Rechtsstaat zu sein, nicht verliert (Sehr richtig!

er früher gehabt hat, auch gleichgültig, welche Stellung er jetzt hat,

zu seinem Rechte kommt. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Damen und Herren, das ist doch gerade das, was Sie

vielfach dem früheren Staate vorgeworfen haben, und wenn Herr

Abgeordneter Lüdemann gestern ich glaube, er bereut vielleicht das

etwas unvorsichtige Wort davon gesprochen hat, daß entscheidend

nicht das Recht der Vergangenheit sein könnte, sondern daß ent⸗

scheidend sein müsse nicht nur das Recht der Gegenwart, sondern

und das war das Unvorsichtige das Recht der Zukunft

meine Damen und Herren, ein Recht der Zukunft wird Herr Lüdemann

so wenig kennen wie irgendeiner von uns (sehr richtig! rechts), weil

er einfach die Zukunft, wie ich auch von Herrn Lüdemann annehme, nicht

voraussehen kann. Infolgedessen bedeutet die Berufung

auf das Recht der Zukunft nichts weiter als die Be⸗

rufung auf blanke, nackte Willkür und Gewalt;

(sehr richtig, rechts) denn mit diesem Recht der Zukunft können Sie

alles machen, mit diesem Recht der Zukunft können Sie Roßbach

freisprechen, mit diesem Recht der Zukunft können Sie den Kapp⸗

Putsch verteidigen, mit diesem Recht der Zukunft können Sie alles

machen und verteidigen, was gegen den Bestand unserer jetzigen

Staatsform und unserer jetzigen Staatsverfassung gerichtet ist. (Zu⸗ rufe bei den Komm.) Selbstverständlich kann man das. Meine

Damen und Herren, ein Recht der Zukunft gibt es nicht, wenn man nicht an die Stelle des Rechts die Willkür setzen will. (Sehr richtig! rechts.) Und weil ich das nicht will, weil ich, wie ich glaube, mit der großen Mehrheit dieses hohen Hauses derlleberzeugung bin, daß, ganz gleichgültig, wie der einzelne,

wie große Parteien politisch über die Hohenzollern und insbesondere über

den letzten Träger der früheren Kaiser⸗ und Königskrone, denken mögen, deshalb dieser Träger und die Mitglieder seines Hauses nicht auf⸗ hören, deutsch zu sein, die genau denselben Anspruch wie Sie und ich auf den Schutz nach der deutschen Ver⸗ fassung haben. Weeil ich nicht will, daß das Deutsche Reich oder der preußische Staat in den Ruf kommt, an Stelle des Rechts eine lediglich von politischen Gesichtspunkten diktierte Willkür zu setzen (Widerspruch b. d. D. Dem. und links), deshalb bin ich der Ansicht, daß dieser Antrag Müller (Franken) das Falscheste war, was kommen konnte. Ich bin der festen Ueber⸗ zeugung, daß wir auf diesem Wege nun und nimmer zu einem ge⸗ deihlichen Ende kommen werden. Das iut mir leid, nicht nur wegen der vermögensrechtlichen, sondern auch wegen der sonstigen In teressen der preußischen Staates. Es hat gar keinen Sinn, nachdem die Dinge so verlaufen sind, so interessant es an sich ist, sich über diese Dinge noch groß zu unterhalten. Die Dinge werden jetzt ihren Gang gehen, wie ich ihn eben geschildert habe. Sie werden dieser Entwicklung unmöglich in den Arm fallen können aus dem einfachen Grunde⸗ weil Sie dazu kein rechtliches Mittel haben. Dann wird der Leid⸗ tragende bei der Sache hoffentlich nicht zu sehr, jedenfalls aber bezüglich der Kosten, die unnütz zum Fenster hinausgeworfen werden, der preußische Staat sein. (Sehr richtig! rechts.) Ich verwahre mich von vornherein dagegen, wenn nachher dieses ungeheure Defizit als Erfolg dieser Prozesse entsteht, daß die preußische Staatsregierung, insbesondere der preußische Justiz⸗ und Finanzminister, in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden. So viel zur Auseinandersetzung mit den Hohenzollern.

Es sind dann eine Reihe anderer Fragen angeschnitten worden, auf die ich nur kurz einzugehen brauche.

Eine besondere Bedeutung hat hierbei die Frage gebildet, welche Stellung die politischen Beamten, insbesondere auch bezüglich ihres Gehalts im Organismus des Staats⸗ wesens und der ganzen Staatsverwaltung einnehmen. Ich bitte, den Antrag, der von der deutschdemokratischen Partei wegen der Be⸗ soldung der Oberpräsidenten, Oberpräsidialräte, Abteilungsdirigenten bei den Regierungen gestellt ist, zunächst noch im Besoldungsausschuß zu besprechen. Ich kann selbstverständlich in dieser Frage nur persönlich reden, da die Staatsregierung bisher keine Veranlassung und Gelegenheit gehabt hat, dazu Stellung zu nehmen. So sehr man aus den Gründen, die Herr Abg. Dr. Berndt entwickelt hat, den Antrag bezü glich der Oberpräsidenten und Oberpräsidialräte begrüßen kann, so wenig un⸗ bedenklich ist der weitere Antrag bezüglich der allgemeinen Ein⸗ gruppierung der Abteilungsdirigenten bei den Regierungen in Klasse 13, und zwar aus folgendem Grunde: Es ist schon jetzt ungemein schwierig, tüchtige Leute und überhaupt Ersatz für die Ministerien zu erhalten. Wenn jetzt die Unterscheidung bezüglich des Gehalts zwischen den Herren draußen und den Ministerialbeamten in dieser Weise noch weiter verwischt wird, wie es jetzt der Fall ist, wenn die sämtlichen Abteilungsdirigenten bei den Regierungen in dieselbe Klasse kommen wie die vortragenden Räte in den Ministerien, und wenn die vortragenden Räte nur die Ministerialzulage mehr erhalten, von der wir gestern gesprochen haben, die auch keine besonders glückliche Lösung darstellt, so wird, wenn Sie alle die Unbequemlichkeiten Wund Sa wierigkeiten hinzunehmen, die heute mit jeder Versetzung, auch mit einer Beförderung, verknüpft sind, es doppelt schwierig sein, ktüchtige Leute in die Ministerien aus diesen Stellen zu bekommen. Der gerade an sich thbeoretisch sehr schön erscheinende, praktisch aber sehr schwierige Gedanke, einen Aus⸗ tausch zwischen den Herren der Ministerien und der Regierungen durch diese Gleichstellung zu ermöglichen, ist nach meiner festen Ueber⸗ zeugung dadurch nicht erreicht; im Gegenteil, wir werden erhebliche Schwierigkeiten haben, Herren in die Ministerien zu bekommen. Deshalb würde ich bitten, diesen Antrag unter allen Umständen dem Besoldungsausschuß zu überweisen, in dem wir uns auch darüber unterhalten müssen, ob unter Anerkennung gewisser berechtigter Gründe es nicht allmählich notwendig sein wird, zwischen den Gruppen 12 und 13 doch noch eine andere Beamten⸗ gruppe, etwa 122 zu schaffen, um zu verhindern, daß bei den Ministerialräten die Nachteile eintreten, von denen ich vorhin sprach. Nach meiner Auffassung ist es auf die Dauer unerträglich, daß die Oberpräsidenten in dieser Weise in den Gehältern stehen, wie es zurzeit der Fall ist. Nach meiner Ueberzeugung kann kein Zweifel darüber sein, und jede Staatsregierung gleichgültig, zu welcher politischen Partei sie sich bekennt wird nicht darauf ver⸗ zichten können, daß wir an der Spitze als staatliche Spitze einer jeden Provinz einen Beamten haben müssen, in dem alle politischen, wirt⸗ schaftlichen, kulturellen und wie Sie es nennen wollen, Fäden abge⸗ sehen von den Spezialverwaltungen zusammenlaufen; und das kann naturgemäß nur einer sein, und es ist bisher immer gewesen und wird auch in Zukunft sein der Oberpräsident. Aus diesem Grunde, und weil deshalb der Oberpräsident eine ganz andere Fühlung mit allen Kreisen der Bevölkerung haben muß, als beispiels⸗

sonstigen Verwaltungsbehörden, wird es in der Tat gerechtfertigt sein,

den Oberpräsidenten doch mit anderen Augen anzusehen als einen noch

so zu achtenden, noch so hoch zu bewertenden Beamten einer Spezial⸗

oder Fachbehörde. Wir werden nicht darauf verzichten können, den

wenn ich so sagen darf Träger der gesamten Machtbefugnisse

der Verwaltung in der Provinz als das hinzustellen, was er nach

unserer Auffassung ist und sein muß. Das ist aber nicht möglich,

wenn er so, wie es bisher gewesen ist, besoldet wird. Daraus ergibt

sich dann ohne weiteres auch eine Folgerung für den Vertreter des

Oberpräsidenten, für die Oberpräsidialräte.

Auf die Vorbildung der Verwaltungsbeamten möchte ich in

diesem Zusammenhange nicht eingehend zu sprechen kommen. Ich

habe mir erlaubt, und habe mir, wie ich glaube, damit den Beifall des Herrn Kollegen Dr. Waentig errungen, über diese Frage im Hauptausschuß ausführliche Auskunft zu geben. Ich habe auf die große Bedeutung hingewiesen, die, wie ich glaube, nach Meinung

aller Parteien einer sachgemäßen vielseitigen Vorbildung unserer Ver⸗

waltungsbeamten zukommt. Davon ist die Frage, ob man aus be⸗ sonderen Gründen und unter besonderen Verhältnissen auch so⸗ genannte Außenseiter zu den politischen Beamtenstellen beruft, völlig zu trennen. Hier handelt es sich um das Gros der Verwaltungsbeamten, die draußen bei den Regierungen, bei den Oberpräsidien, in den Ministerien hier zu arbeiten haben, und diese Herren, die im großen und ganzen fachliche Leistungen der schwierigsten Art zu vollbringen haben, müssen umsomehr eine gründliche Vorbildung haben, je weniger etwa die politischen Beamten, unter denen sie tätig sind worin gar kein Vorwurf liegen soll —, diese Fachbildung besitzen und deshalb mehr als früher auf den sachverständigen Rat ihrer Mitarbeiter in vielen nichtpolitischen Dingen angewiesen sind. Ich möchte nicht, daß die sogenannten politischen Beamten dadurch, daß sie untüchtige, nicht genügend vor⸗ gebildete Berater haben, in ihrer ganzen Stellung, in ihrer ganzen Bewertung zu leiden haben.

Dann ist mit Recht darüber geklagt worden, daß es leider noch immer nicht möglich gewesen sei, die Anpassung der Gehälter und Löhne an den gesunkenen Geldmert mit der nötigen Schnelligkeit herbeizuführen, daß zum Teil auch Verzögerungen bei der Auszahlung vorgekommen sind. Das Erste liegt auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Wir haben uns Sie werden uns das Zeugnis ausstellen, Sie haben ja immer mitgearbeitet bemüht, so schnell wie möglich jedesmal, nachdem die Reichsregierung, der Reichstag, was notwendig war, votangegangen war, Ihre Zustimmung zu erreichen, und haben sie meistens auch erreicht. Vom Finanz⸗ ministerium aus haben wir uns ferner bemüht, die Nachteile, die nun mal wegen des außerordentlich schnellen Arbeitens der Gesetzgebungs⸗ maschine in der Auszahlung der Beamtengehälter lagen, nach Möglich⸗ keit abzustelle. Aber, meine Damen und Herren, ultra posse nemo obligatur; ich gebe zu, daß auch jetzt noch manche Schwierig⸗ keiten vorhanden sind. Auf der anderen Seite darf ich aber darauf hinweisen, daß auch im Hauptausschuß anerkannt worden ist, daß die wesentlichsten Klagen jedenfalls in Preußen beseitigt worden sind.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß das im wesentlichen wohl diejenigen Dinge sind, die in der Besprechung vorgekommen sind;z ich möchte deshalb Ihre Zeit hier nicht länger in Anspruch nehmen⸗ Auf die einzelnen Anträge kann ich ja nachher noch, wenn es nötig sein sollte, eingehen. Ich darf schließen, indem ich auf das zurück⸗ komme, was ja den Hauptteil unserer Erörterungen gebildet hat: ich bedauere, daß die ganze Angelegenheit der Auseinanderse tzung durch den Antrag Müller (Franken) nach meiner festen Ueberzeugung auf ein Gebiet gedrängt worden ist, auf dem die Interessen des Staates weder in politischer noch in vermögensrechtlicher Beziehung wirklich einen Erfolg aufweisen werden. Aber ich werde mich be⸗ mühen, bei dieser Auseinandersetzung, die ja doch einmal kommen muß, auch durch Besprechungen mit Herren, die zunächst anderer An⸗ sicht sind, wenigstens den Weg zu finden, auf dem ebensowohl die Interessen des preußischen Staates wie die berechtigten Interessen und Rechte des ehemaligen Königshauses gewahrt werden, und zwar aus dem einfachen Grunde, meine Damen und Herren, weil ich glaube, daß das einfach die Pflicht eines Kulturstaates wie Preußen i (Bravo! rechts.)

Abg. Meier⸗Berlin (Soz.): Gestern hat der Abg. Dr. Preyer den Handelsminister angegriffen wegen einer Stellen⸗ besetzung in der Verwaltung der Porzellanmanufaktur. Der Handelsminister hat die Sache im Ausschuß aufgeklärt, trotzdem hat Dr. Preyer es für angezeigt gehalten, diese Angriffe hier zu wiederholen. Leider hat die Deutsche Volkspartei entgegen ihre früheren Erklärung unsern Antrag wegen Ueberführung auch de Domänen und Forsten usw. in eine moderne Betriebs⸗ und Wirt⸗ schaftsform abgelehnt, und 8— hat man gestern unsern Antra wegen Berücksichtigung der sozialen Baubetriebe abgewiesen. Hinter dieser ablehnenden Haltung verbirgt sich nur die Furcht des privaten Kapitals vor der staatlichen Konkurrenz. Man Kv, gestern die f.g des Mittelstandes vor, dem doch in Wirk⸗ lichkeit das Wasser nur von den Kartellen und Syndikaten ab⸗ gegraben wird. Die Vorhaltungen, die der Finanzminister wegen der beschämenden Verschleppung der Hohenzollernvermögensfrage erhob, richten sich doch schließlich gegen das Ministerium felbst; wir wollen ja nur wissen, was in der Sache geschehen ist, und darum fordern wir die Denkschrift. Mehr als seltsam ist der krampfhafte Versuch der Rechten, einen prinzipiellen Unterschied zwischen Hannover und Kurhessen einerseits und Preußen anderer⸗ feits zu machen. Heute liest man in der Presse, daß der ehemalige hessische Großherzog seine Abfindung zu hochverräterischen Um⸗ trieben benutzt! Mit seinem Hinweis auf das Recht der Zukunft hat der Abg. Lüdemann durchaus Recht gehabt; er kann sich dabei auf keinen Geringeren als Ihering berufen. Die Auslandsdeutschen müssen sich jetzt eine Kürzung ihrer Rechte gefallen lassen; was ihnen recht ist, muß den Hohenzollern billig sein. Nicht Agitations⸗ bedürfnis treibt uns; wir hätten eine Volksentscheidung nicht zu scheuen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Schwering (Zentr.) erklärt, wenn 1868 von den Hohenzollern Unrecht geschehen sei, dann besteht keine Ver⸗ anlassung, heute das gleiche zu tun. Die Auseinandersetzu mit den Hohe llern sei als Rechtsfrage zu behandeln. Deshalb sei auch der den der Antrag er⸗Franken im Reichstag vor⸗ schlägt, nicht gangbar. (Beifall rechts und im Zentrum.)

Abg. Ebersbach (D. Nat.) fordert endlich den Abbau des Beamtenapparats. Im letzten Jahre seien nicht weniger als 13 942 nene Beamtenstellen geschaffen worden. (Hört, hört! Wir wünschen, daß die Staatsregierung dem Land dauernd über die tatsächliche rminderung des gesamten Personals Bericht er⸗ tattet. Mit dem Abbau des Beamtenapparats darf aber kein Ab⸗ aan der Beamtenrechte kommen. Die Beamtenschaft ist nahe vor dem Zusammenbruch. Berechtigt sind auch die Klagen der Geistlichen über die verspätete Auszahlung der erhöhten Bezüge. Hier muß Abhilfe geschaffen werden.

Abg. Meyer⸗Herford (D. Vp.) stimmt den Ausführungen des Ministers in der asezaerehengrnege vollinhaltlich zu.

88 Deutschen Volkspartei. Unruhe und Zurufe bei den D. Demo⸗ en und links), bei dem jeder Bürger, gleichgültig, welche Stelleng

weise der Oberlandesgerichtspräsident oder der Präsident einer der

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Auch das „Recht der Zukunft“ werde an dem Privateigentum din vorübergehen Beim Abbau der Beamtenschaft ist Vorsi⸗

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