4
Pomm.
falzziegel,
7/8 1923. Schroeder'’sche Schroeder, Golzern (Mulde). 4/6
Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. titelpapiere.
1923. Waren:
Papierfabrik Gebr.
Wert⸗
27.
302618. 8 88
23/2 1923. Mina Stuttgart, Sickstr. 125. Geschäftsbetrieb: nissen. Waren: Papier,
4/6 1923. Vertrieb von Pappe, Karton,
Spielkarten, Schilder, Druckstöcke.
7103.
Zugmaier, geb. Reichardt,
Druckereierzeug⸗ Papier⸗ Sund Pappwaren, photographische und Druckereierzeugnisse,
302619.
. 17/2 1923. Gebrüder Meißner, Hannover. 1923.
32.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Schreib⸗ und Zei⸗ chenwaren. Waren: Bleistifte, Kopierstifte, Farbstifte,
Füllbleistifte, Füllfederhalter, Stahlfedern, Radiergummi.
M. 35773.
4/6
302620. St. 11979.
8 1“ 1923. H. Stahl & Gerhardt, Torgelow, 4/6 1923.
Geschäftsbetrieb: Zementwaren⸗, Dachtalzziege!⸗ und Kunststeinfabrik. Waren: Zementwaren, wie Zement⸗ Zaunpfosten, Hohlblöcke und sämtliche in dieses Fach schlagende Artikel.
14/2
12/3 1923. Fa. J. St. H. Hoffmann Sohn, Brake i. Oldbg. 4/6 1923.
Geschäftsbetrieb: Mechanische Strickwarenfabrik. Waren: Strumpfwaren aus Wolle, Baumwolle und Wolle und Baumwolle gemischt, gestrickte Knabenanzüge.
302622. O. 9523.
OSRAℳ
1 1/4 1923. Osram G. m. b. H., Kommandit⸗ gesellschaft, Berlin. 4/6 1923. . Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von
leuchtungs⸗,
1923.
hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen
Gegenständen der Beleuchtungsindustrie. Waren: Be⸗ Heizungs⸗, Koch⸗Apparate und „Geräte,
insbesondere elektrische Lampen, elektrische Gasentladungs⸗ röhren, wie Stromreduktorröhren, Gleichrichter, Röntgen⸗
röhren, Verstärkerröhren und die einzelnen Teile der
aangeführten Waren, insbesondere Drähte, Metalldrähte,
Elektroden, Fassungen, Reflektoren, und
Glaskolben jeder Form, überglocken.
Glasröhren
’ 8
302623. H. 47162.
5/4 1923. Fa. Francois Haby, Berlin. 4/6
Geschäftsbetrieb: Parfümeriefabrik. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und und Prä⸗ parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen⸗ vertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungs⸗ mittel für Lebensmittel, Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahl⸗ späne, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Hle,
dorf, Marienbaderstr. 9. 4/6
8 8
Röntgen⸗ und elektromedizinischen und Lichtheilapparaten.
Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärke⸗ präparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungs⸗ mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (aus⸗ genommen für Leder), Schleifmittel.
22 b.
17/2 1923. Dr. Erich Fensgie, Berlin⸗Schmargen⸗ 923.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von
(Waren: Röntgenapparate, Röhrenstative, Durchleuchtungsschirme,
Kl. 14. 22535, 14179, 22472, 108 696, 112855,
Bestrahlungslampen, Hochfrequenzapparate,
Röntgenkassetten, Elektroden für Hochfrequenzbehandlung,
Hochvakuumröhren, Vakuumröhren, Unterbrecher für Röntgenzwecke, Röntgenschirme.
302625.
S. 22240.
58
Bremasol
4/10 1922. G. Fd. Sengstack Söhne Nachf., Bremen. 4/6 1923.
Geschäftsbetrieb: Seisenfabrik. Waren: Seife, Seifenpulver, kosmetische Mittel, Parfümerien, Wasch⸗ und Bleichmittel, Soda, Bleichsoda, Fleckenentfernungs⸗ mittel und Scheuermittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausgenommen für Leder), Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appreturmittel. — Beschr.
302626. A. 16746.
S 8 ““
9/2 1923. Apez Electric Mfg. Co., Chicago. Vertr.: Pat.⸗Anw. Dipl.⸗Ing. Fels, Berlin SW. 61. 4/6 1923.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von selbsttätigen Reinigern von Windschutzscheiben und anderem Automobilzubehör. Waren: Vorrichtung zum Reinigen von Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen.
Amschreibungen, Berichtigungen und sonstige Nachträge.
34. 124199, 127816. Umgeschrieben auf: Walter Bloch, Berlin und Rudolph Laubuscher, Charlottenburg.
2 17,968 Umgeschrieben auf: Temmler⸗ Werke, Vereinigte Chemische Fabriken Hermann Temmler, Detmold.
22b. 176184. Ungeschrieben auf: Cie. Vita⸗ graph de France, Paris. Vertr.: Pat.⸗Anw. Dr. Armand Mestern, Berlin.
. 26d. 178465. Firma lautet: Köln.
. 23. 195497. Umgeschrieben auf: Etablissements Henry Hamelle, Paris. Vertr.: Pat.⸗Anw. R.
H. Korn, Berlin. .2. 203826, 203889, 231476, 234954, Umgeschrieben auf: Dr.
Gebr. Langen,
235791, 247509. F. W. Sieber, Stuttgart.
.6. 247647. Wohnsitz: Coblenz.
.13. 275 468. Umgeschrieben auf: Niederrheinische Gesellschaft für chem.⸗techn. Produkte m. b. H., Düsseldorf.
.32. 281866, 286435, 289297. Umgeschrieben auf: Zimmer & Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt a/M.
.3 b. 282521. Umgeschrieben auf: Schuhfabrik Silberstein & Neumann A.⸗G., Schweinfurt.
2. 289323, 300168. 6. 296368, 299575.
Umgeschrieben auf: Behringer & Co., Nürnberg. .37. 297050. Umgeschrieben auf: Sparwirtschaft Ostpreußen G. m. b. H., Königsberg i,/Pr.
6. 117129 8
7. 100434.
20 b. 11671, 12010, 16568, 82520, 85591, 90387, 92366, 95829, 96792, 100642, 119743, 120213, 120491, 121274, 123820, 124746, 165781, 197242, 279778.
23. 82687, 82715, 83092, 83883, 83884, 83885, 83928, 84498, 87660, 97399. Umgeschrieben auf: Max Arthur Krause G. m. b. H., Charlottenburg.
38. 21159, 21349, 21388, 22407, 22409, 22414, 22415, 22419, 22420, 22473,
Kl. 2. Kl. Kl. Kl. Kl. Kl.
Kl. Kl.
2
. 3 b.
. 9b. .23. 212292, . 25. .,23. 233182. Der bisherige Vertreter ist in Fort⸗ Kl. 38.
.2. 255106 . 6. .18. 254338. . 34. 241452,
.18. 297265.
.38.
259256, 259257, 260229, 263950, 265081, 265082,
280118, 280177, 282194, 283229, 286937, 287692, 290158, 291151, 296765. Ungeschrieben
289527, 289528, 289932, 292041, 2921 73, 292712,
auf: Carl Mez & Söhne A.⸗G., Freiburg i/B.
62547. Jetziger Vertreter: Jost Streiff, Höllstein (Baden), Poststat. Steiner. 9b. 58560. Zeicheninhaberin ist: Fa. Heinrich Debus, Remscheid.
37721. Umgeschrieben auf: Aktiengesellschaft Röhrenwerk Herrenhütte A. Hering, Nürnberg. 27. 177419. Vertr.: Pat.⸗Anw. Dr.⸗Ing. Ri⸗
chard Geißler, Berlin.
2. 180548. Weiterer Vertreter:
Lübeck.
42. 185559. Umgeschrieben auf Kaufhaus Carl
Peters G. m. b. H., Köln.
34. 187197. Sitz: Berlin.
41. 188027. Firma geändert in: Froères Koech⸗ in, sociésts anonyme, Mülhausen, Els. Vertr.: Pat.⸗Anw. E. Peitz u. Dipl.⸗Ing. W. Massohn,
4.
W. Giencke,
ABerrlin. . 10.
188517. Umgeschrieben auf Wilhelm Wip⸗ permann jun. G. m. b. H., Hagen⸗Delstern, Westf. 193084. Vertreter: Pat.⸗Anw. Henry E. Schmidt ist in Fortfall gekommen. 8 199441. Unmgeschrieben auf: A. Lievendag & Co. Gesellschaft Hamburg.
g 207217. Umgeschrieben auf: Fa. Kronenberg sen., Höhscheid b/ Solingen. 2785 47. Umgeschrieben Gebr. Hinselmann G. m. b. H., Essen. 2328 05. Inhaberin heißt richtig: E. Künzel & Co., Markneukirchen i. Sa.
Emil
auf:
falk gekommen.
239414, 244600, 288070. Ungeschrieben auf Fa. Heinrich Knippenberg, Karlsruhe (Baden).
22 b. 255477. Firma geändert in: Elektronomie G. m. b. H. für Vertrieb technischer und technischer Erzeugnisse, Kkölhln.
278010.
254386, 25 7569, 261984,
266216.
Umgeschrieben auf: Behringer & Co., Nürnberg. 32. 258948, 286441. Ungeschrieben auf: Simplo⸗Imex Aktien⸗Gesellschaft, Hamburg.
298883.
6. 297487, 297548.
Umgeschrieben auf: Behringer & Co., Nürnberg. 22 b. 301380. Umgeschrieben auf: Ing. Felix Käppler G. m. b. H., Freiberg i/ Sa.
10625, 10665, 10684, 10701, 14804, 16133, 18080, 21284, 30704, 31385, 32134, 32137, 32138, 33865, 33866, 34212, 34355, 35982, 37398, 38737, 39606, 46285, 48710, 49492, 50923, 51004, 54007, 57334, 57335, 57464, 57465, 58387, 58388, 60729, 60731, 66446, 67147, 67148, 69585, 70286, 73852, 84318, 84364, 84954, 90653, 92856, 94024, 94273, 94603, 94604, 95220, 95301, 98076, 99380, 102616, 104448, 109548, 111319, 111320, 112217, 114265, 115266, 115267, 116659, 118325, 120817, 121285, 123505, 127939, 130706, 130708, 13281 0, 134181, 136960, 147407, 160597, 162279, 168495, 1685 09, 168510, 168521, 169843, 1 72 498, 1761 42, 1783 09, 180612, 180751, 181524, 183290, 185108, 186997, 186998, 186999, 1 87367, 188290, 189682, 198622, 199392, 200347, 200878, 201444, 209936, 209942, 209953, 210015, 210017, 210019, 211299, 211421, 211540, 212496, 214928, 215201, 222150, 226626, 226626, 226627, 226628, 226629, 226630, 226631, 226632, 226633, 2 26634, 226635, 226636, 226637, 226638, 226639, 226697, 226698, 226699, 226958, 226959, 226960, 226961, 226962, 226963, 226964, 226965, 226979, 226980, 226981, 226982, 22 6983, 229049, 249146, 25 1083, 256982, 287352, 298609, 298610. Umgeschrieben auf „Kos⸗ mos“, Tabak⸗ und Zigarettenfabrik H. F. Wolf A.⸗G., Dresden. 8
31969, 36981, 36982, 37041, 37045, 37046, 37047, 37338, 43839, 43840, 43841, 43842, 44793, 44794, 44795, 44796, 44798, 45164, 45341, 45414, 46531, 49305, 52385, 52386, 52388, 52461, 53017, 54311, 77850, 77851, 77886, 95297, 96235, 105931, 106021, 106087, 106783, 124076, 125846, 127873, 152382, 178095. Umgeschrieben auf: Hirsch & Naden⸗ heim G. m. b. H., Mannheim.
145977, 148754, 152684, 153091, 153534, 153857, 154829, 155420, 155421, 155422, 155785, 156869, 157580, 157960, 169403, 169709, 170057, 170289, 173373, 175502, 175519, 178126, 181730, 182174, 182798, 183412, 190353, 193385,193386, 198755,
200866, 201921, 241 080, 241 081, 259255,
. 26d.
Kl.
Kl.
Kl.
Kl.
. 9b. . 9 c.
.23.
Teillöschungen.
5. 6. 1923. 185605. Für Schwammbeutel gelöscht.
184397. Das Zeichen bleibt für Borsten,
grobe Bürstenwaren, Kämme, Schwämme, Toi⸗
lettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne bestehen; für die anderen Waren gelöscht.
1909 69. Für die Waren der Kl. 9a, 9c,
9d, 9f, 21, 22 b, 23 gelöscht.
65455. Das Zeichen bleibt für Angelgeräte und Fischereigeräte bestehen; für die andeven Waren gelöscht.
91f. 195583. Für die Waren der Kl. 9d, 9f, 22a, 27, 32, 34, gelöscht.
190350. Für Borsten, Bürstenwaren,
Farben, Farbstoffe, Schuhmacherpech, Garne,
Gummisohlen, Gummiabsätze, Gummiecken, Filz
und Waren daraus gelöscht.
70528. Für Schreibmaschinentische und
Pulte (in verschiedener Ausführung), Schreib⸗
maschinenstühle, Filzunterlagen für Schreibmaschi⸗
nen, Tastenschoner für Schreibmaschinen, Finger⸗ schoner für Maschinenschreiber, Wachstuchkappen für Schreibmaschinen, Briefklammern, Rollen⸗ kopierpapiere und Kopierpapier in Blättern,
Schnellhefter und Briefordner gelöscht.
181692. Für Mehl, Kindermehl, Butter und andere Speisefette, diätetische Präparate ge⸗ löscht.
26d. 181693. Für Mehl, Kindermehl, Butter uns andere Speisefette, diätetische Präparate ge⸗ löscht.
26d. 182304. Für Mehl, Kindermehl, Butter — andere Speisefette, diätetische Präparate ge⸗ löscht.
32. 62276. Für Bleistiftfeilen, Farben, Maß⸗ stäbe, Pinsel, Radiermesser, Reißzwecken, Zwecken⸗ heber gelöscht.
36d. 5.
5,
259258, 259743, 260228, 263951, 263952, 263953, 265083, 266676, 266685, 267586, 270030, 2723 79, 272380, 275738, 280680, 280976, 281 638, 285693, 286628, 286686,
mit beschränkter Haftung,
papier, Tabakfabrikate aller hölzer bestehen; für die underen⸗ Mohtabal, Bün 38. 182446, 182591, rettenspitzen, Zigarrenspitzen ür zi gelöscht. spitzn und vabahig 42. 65342. Das Zeichen bleibt fü Lacke, Beizen, Harze, Klebstofse d Bohnermasse. Zement, Gips, Pech Teer, Rohrgewebe, Dachpappen bestehen. anderen Waren gelöscht. n; 6. 6. 1923. 2 179976. Für Vaschmittel gelöscht . 3d. 193172. Für Badehauben gelöscht .9 b. 217344. Hufeisen, Hufeisennägel, g. stollen, Griffe, Klebstoffe, Schleifmittel⸗ düchin. .He. 62157. Für Kleiderraffer, Ngelüch Nadelattrappen gelöscht. adelbüche 91. 195442. 27, 30, 34 gelöscht. 9f. 198341. Für die Waren der Kl . 9f. Hufeisen,
31 gelöscht. 204305. Für Nadeln,
nägel, Schraubstollen, Griffe. Apparate. Papiermachéwaren, schoner. Schnürriemen gelöscht.
I. 217362. Für Bettstellen, Hackenstiele, Bergmannsstöcke, Spreizen, — schläge, Federhalter, Garten⸗ und Valton vunt Zelte, Gardinen⸗ und Portierenstangen 10n aus Rohren, Zäune, Geländer, Lanzen, Ges unh Läufe für Feuerwaffen, Säbelscheiden, Epiedthes Turn⸗ und Sportgeräte, ärztliche, gesundheitln Rettungs⸗ und Feuerlösch⸗Apparate, heitlich und ⸗Geräte, Bandagen, künstliche G
Aphalt f
14, 2
Tragbahrn
liedmaßen
Schornsteine, Messerschmiedewaren, lien, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ un Stichwaffen, Nadeln, Fischangeln, Hufeisen 8 nägel, emaillierte und verzinnte Waren, Fiter abschneider, aus Kupfer⸗ und Messingrohren 1 gestellte Bleistifthalter, Stahlspähne, Drahtsn Augen, Zähne, Musikinstrumente, Büro⸗ und 5 rtorgeräte, Schußwaffen, Kunstgegenstände gelösch Kl. 22a. 184093. Das Zeichen bleibt für Amn blätter, Präservativs bestehen; für die anderen Waren gelöscht. 22a. 191669. Das Zeichen bleibt für Arn
blätter, Badehauben, Weichgummiwaren für ch War
rurgische Zwecke bestehen; für die anderen 180355. Das Zeichen bleibt für Filte
Baumateria
gelöscht. 23.
Kl.
masse bestehen; für die anderen Waren gelösch
Kl. 26d. 187760. Für Waren aus Perlmutte
Kakaobutter gelöscht.
Kl. 35. 178790. Das Zeichen bleibt für sSpik waren, Spiele, Sportgeräte bestehen; für he anderen Waren gelöscht.
38. 177911, 178047, 178216, 180865 181608, 182363, 182364, 184025, 185719 Für Zigarettenhülsen, Zigarettenspitzen, Ziganen⸗ spitzen, Tabakpfeifen, Zigarren⸗ und Zigaretter etuis gelöscht.
38. 188488. Für Zigarren⸗ spitzen, Tabakpfeifen, Tabakbehälter (Peuta Etuis) gelöscht.
Kl. 42. 68565. Für Putzsteine, Karbolinen
BlMürsten, Pinsel, Klopfpeitschen, Einlegesohlen
Besen, Spiegel, Papier, Briefmappen, Notizbüche Bleistifte, Schreibzeugkasten, Zündhölzer, Puß zeugkasten, Militärputzkasten, Zielkontroll⸗ un Ziellehrapparate, Patronenlagerreiniger, Gewehr putzstöcke gelöscht. 1 7. 6. 1923. 27. 184596, 186139, 187286, 190339% 190335, 211336. Das Zeichen bleibt süh Kl. 2 7. Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ un Papp⸗Waren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papier fabrikation, Tapeten. Kl. 28. Photographisc und Druckereierzeugnisse, Spielkarten, Schibe Bluchstaben, Druckstöcke, Kunstgegenstände bestehe für die anderen Waren gelöscht. 1 . 27. 188912. Das Zeichen bleibt für Kl. M Papier, Pappe, Karton, Roh⸗ und Halbstoffe; Papierfabrikation. Kl. 28. Photographische Er zeugnisse, Spielkarten, Schilder, Buchstaben, vrug stöcke bestehen; für die anderen Waren gelbsh
. 27. 190334. Das Zeichen bleibt für Kl.
Papier, Pappe, Karton, Roh⸗ und Halbstofse zuf Papierfabrikation, Tapeten. Kl. 28. Photogre phische Erzeugnisse, Spielkarten, Schilder, Lu staben, Druckstöcke, Kunstgegenstände bestehen
für die anderen Waren gelöscht. 4
. 27. 198061. Das Zeichen bleibt für Kl. 2
Briefpapier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Panh waren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikatin Tapeten. Kl. 28. Photographische Erzeugnise Sppielkarten, Schilder, Kunstgegenstände bestehe
für die anderen Waren gelöscht. 98 27. 195690. Das Zeichen bleibt für Kl. 20
Briefpapier, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfebt⸗
kation, Tapeten. Kl. 28. Photographische n Druckereierzeugnisse, Spielkarten, Schilder, Bun⸗ staben, Druckstöcke, Kunstgegenstände bestehen; sie die anderen Waren gelöscht.
30. 178365, 178488, 179686, Für Zelluloidwaren, Riemenverbinder, Lans bestandteile, Maschinen und Maschinenbesndene Kartonnagen, Beinpfriemen, Strumpfhalten Necessaires; Maßstäbe, Schreibfedern, fehee Bleistifte, Federbüchsen; Mundharmonikas, Uheet
und Uhrenbestandteile gelöscht. 18
.30. 179685. Für Zelluloidwaren, Pig
binder, Lampenbestandteile; Maschinen nyshalt schinenbestandteile; Beinpfriemen, Steen
Reise⸗Necessaires; Maßstäbe, Cer g
Federhalter, Bleistifte, Federbüchsen; Munch
nikas, Uhren und Uhrenbestandteile gelannn
30. 189121. Für Celluloidwaren, 1 Ah bestandteile, Beinpfriemen, Strumpfhal 9 Fae stäbe, Schreibfedern, Federhalter, Bleistif wile g 8. ibestandteile büchsen, Mundharmonikas, Uhren löscht. stt
Nu. 301 9191568., Für Sirumpfhalter, Aah
Mundharmonikas gelöscht. ibt für Petrolem
Kl. 42. 72511. Das Zeichen bleibt für sSchmirgt DOle für technische Zwecke, Wichseea tganche
leinen, Schmirgelpapier, Putzertrakt, gena d zwart; ge
Kl. und Zigaretten
Kl.
Haarpomaden, Teer, Carbolineum, Lacke, wollene und baumwollene Waren und halbselda dungsstücke und Tücher, seidene und nd Tütah Waren und zwar: Kleidungsstücke bestesen, 1 Handschuhe, Kronleuchter, Lampen
die anderen Waren gelöscht.
Berlin, 15. Juni 1923.
38. 181291. Das Zeichen bleibt für Zigaretten⸗
Reichspatentamt.
“
Berlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von
88
P. Stankiewicz’ Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11,
Bernburgerstr. 14.
ren gelös ünd. 183389. ZSelöscht.
ichse und
ür die
Für die Waren der Kl. 94, 9;.
Instrumentz
8weite Verordnung
Der Bezugspreis beträgt monatlich 9000 Mh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den E und Zeitungsvertrieben für vn
auch die Geschäftsstelle SW. 48, Einzelne Tel.: Schriftleitung
— Wilhelm Nummern eeer*
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232.
Nr. 1 38 8 Reichsbantgtrotonto. Berlin 8
Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.] 8
Einzelnummern oder einzelne Beilagen
Deutsches Reich.
gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen.
Geeh über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen. . 1
Verordnung über die Bewilligung von Richtzahlentschädigungen auf Grund des Liquldationsschädengesetzes. “ 8
Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels.
über die Festsetzung eines Zuschlags zur
Deutschen
Kraftfahrsteuer. 1 Betkanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Arzneitare. Erste Beilage. 9 Bekanntmachung über Aenderung der Branntweinübernahme⸗ und Verkaufspreise, der Essigsäuresteuer und des Monopol⸗ ausgleichs im Betriebsjahr 1922/23. Bekanntmachung über Kleinverkaufspreise von Branntwein. Bekanntmachung über die Kleinverkaufspreise für mit Phthal⸗ siurediäthylester vergällten bezw. versetzten Branntwein. Betanntmachung, betreffend Verkaufspreise für alcohol absolutus. Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Roheisen, Ferro⸗ mangan und Ferrosilizium. Sheige thsfütföh Ausgabe der Nummer 41 des Reichsgesetz⸗ „ ei . ’ Entschedungen der Filmprüfstelle in Berlin und München
Zweite Beilage. Bekanntmachung, betreffend ee Bekanntmachungen, betreffend Anleihen der Bayerischen Ver⸗
einsbank und der Bayerischen Handelsbank in München. “ Preußen.
Emennungen und sonstige Personalveränderungen. verboie.
8 Gesetz über den Verkehv mit unedlen Metallen
Vom 11. Juni 1923.
der am 15. Juni ausgegebenen Nummer 41 des RGBl. Teil I S. 366.)
Der Recchstag he das
Zustimmung des eichsrats hiermit verkündet wird:
Geröffentlicht in
„Wer im Inland Altmetall, Metallbruch oder altes Metall⸗ rät ohne besonderen Kunst⸗ oder Altertumswert aus unedlen etallen oder unedle Metalle in rohem oder umgeschmolzenem dustand zur gewerblichen Weiterveräußerung auch nach Be⸗ oder erarbeitung erwerben will, bedarf der rlaubnis. Wenn der werbebetrieb durch einen Stellvertreter ausgeübt werden soll, so darf ouch der Stellvertreter der Erlaubnis. 1u6“ b Die oberste Landesbehörde kann bestimmen, ob und inwieweit Vr Betrieb von Schmelzereien und Gießereien, in denen unedle jetalle verarbeitet werden, der Erlaubnis bedarf oder sonstigen eschrünkungen im Rahmen dieses Gesetzes unterworfen werden soll. Hochfün den Betrieb von Eisen⸗, Stahl⸗ und Tempergießereien, oöfen⸗, Stahl⸗ und Puddelwerken, die ihre Rohstoffe nur im großen beziehen, bedarf es der Erlaubnis nicht. „Händler, die die genstände im kleinen erwerben, um sie als nc weiterzuveräußern, dürfen das Einschmelzen nicht be⸗ So n, noch Einrichtungen unterhalten, die ein Einschmelzen der ftenen Gegenstände ermöglichen. Met nedle Metalle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Metalle und dr nnevjersneen einschließlich Eisen und Stahl und deren Legie⸗ t Ausnahme von Gold, Silber, Platin, der Platin⸗ d der Legierungen der genannten Metalle.
Die Erlaubnis für den Grsseendel wirkt für das Reichsgebiet. ein Voe Exlaubnis für den Kleinhandel kann versagt werden, wenn Bezirk ürfnis nicht nachgewiesen ist. Sie wirkt nur für den
88 der die Erlaubnis erteilenden Behörde und kann auf Teile bestim ezirkes beschränkt werden; die oberste Landesbehörde kann ihres men, daß die Behörde die Erlaubnis auch für andere Teile
b Landes erteilen kann. zeittich” Erlaubnis für den Groß⸗ und für den Kleinhandel kann
sachlich Flschsänke und unter Auflagen sowie unter weiterer Auflagen erteilt werden. 1b
ie Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme n, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb schkenntnis oder Zuverlössigkeit nicht besitzt. Bei Person oder einer Personenver ohne
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folgende Gesetz beschlossen, das mit 28
Anzeigenpreis für den Raum einer 3000 Mh., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 5000 Mk.
die Geschäftsstelle des Reichs⸗
5 gespaltenen Einheitszeile
Anzeigen nimmt an:
und Staatsanzeigers, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Sonnabend, den 16. Funi, Abends.
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Poftscheckronto: Berlin 41821.
des Portos abgegeben
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einschließlich
werden nur gegen Barbezahlung oder
Rechtspersönlichkeit gelten als Antra ssteller im Sinne di ⸗ schriften die vertretungsberechtigten Seee; “ Die Erlaubnis muß erteilt werden an solche Gewerbetreibende, 2 8 Fenese här w 1 § 1 u“ vor dem 1. Januar 1915 n dem betreffenden Gemeindebezirke betrieben habe , sof⸗ 8
die Versagungsgründe des Abs. 1 vorliegen. “
§ 3.
Die Erlaubnis wird durch die von der obersten Landesbehörde beltimmte Verwaltungsbehörde erteilt. Gegen 1 — Bescheid oder die Auflagen ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die von der abersten Landesbehörde bestimmte Stelle zulässig,
die endgültig Futfcheide t.
Vor der Entscheidung ist die örtlich zuständige Handelskammer (Kleinhandelskammer) oder Handwerkskammer (Gewerbekammer) gutachtlich zu hören.
ie oberste Landesbehörde kann das Verfahren regeln.
Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist dem Finanz⸗ amt unverzüglich mitzuteilen.
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§ 4.
„Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn die Führung des Gewerbebetriebs gegen die nach § 2 Abs. 2 und 3 ge⸗ machten Beschränkungen oder Auflagen verstößt oder der Vor⸗ schrift des § 6 Abs. 1 oder den auf Grund des § 6 Abs. 2 er⸗ lassenen Bestimmungen nicht entspricht. .
Die Zurücknahme der Erlaubnis muß erfolgen, 1
1. wenn die Erlaubnis auf Grund unwahrer Angaben oder sonstiger täuschender Handlungen erwirkt war,
2. wenn festgestellt wird, daß bei Erteilung der Erlaubnis die Voraussetzungen für ihre Versagung vorgelegen babey, oder wenn sich na v111113 eit des welche die mapgetng. oder Zi issigkeit Erlaubnisinhabers dartun, re
3. wenn eine “ Verurteilung wegen vorsätzlicher
Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des § 5 oder des KN anfalat ist
88 eee des § 3 888 und 3 ds 86 Anwom Die Beschwerde ein ufschieben Wirkun Ift dle natrucedigo Heschm de “ oder Zu. verlässigkeit gegründet, so entscheit ek re 5Wöb, narab darüber, ob der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt.
Die Zurücknahme der Erlaubnis ist dem Finanzamt unver⸗
züglich mitzuteilen. B
Es ist verboten, Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art von Minderjährigen zu erwerben.
In dem Gewerbebetriebe müssen Bücher geführt werden, in denen sämtliche “ im einzelnen, fortlaufend numeriert, sofort nach Abschluß des Geschäfts mit Tinte oder Tintenstift ein⸗ utragen und nach Ort, Zeit, Art, Gewicht, Preis oder Gegen⸗ hetune sowie nach der Per on des Veräußerers (Name, Familien⸗ stand, Wohnung, Alter, Beruf oder Gewerbe) nachzuweisen sind. Von allen Veräußerern, die ihm nicht zweifelsfrei bekannt sind, neh sich der Erwerber einen amtlichen Ausweis über ihre Person vorlegen lassen. 8 38 1
ie “ Bestimmungen über die Buchführung erläßt die oberste Landesbehörde. Sie kann weitere Bestimmungen für die Führung des Gewerbebetriebs erlassen, insbesondere auch über 88 an die persönlichen der Inhaber, Stellvertreter un Angestellten zu stellenden Anforderungen, über die Zulässigkeit von Anpreisungen, über die Art der Firmenbezeichnung und über die polizeiliche Kontrolle des Gewerbebetriebs.
§ 7.
Es ist verboten, vor Ablauf von drei Tagen nach dem Erwerb und der Eintragung die erworbenen Gegenstände weiterzuveräußern oder irgendwelche Veränderung an ihnen vorzunehmen.
Die oberste Landesbehörde kann im Wege von Ausführungs⸗ 1““ Ausnahmen von den Vorschriften des § 6 sowie des § 7 zulassen, wenn ein wirtschaftliches Bedürfnis vorliegt.
Die von der obersten Landesbehörde bestimmten Stellen können im Einzelfall Ausnahmen von den gleichen Vorschriften
zulassen.
Die von der obersten Landesbehörde bestimmte Behörde kann den Gewerbebetrieb schließen und seine Fortsetzung verhindern, wenn der Betrieb ohne Erlaubnis geführt oder die Erlaubnis erloschen oder gemäß § 4 zurückgenommen ist. Sie kann ferner in den Fällen des § 4 Abs. 2. den Gewerbebetrieb vorläufig schließen. In diesem Falle hat sie, soweit sie nicht selbst über die Zurücknahme der Erlaubnis 2 befinden hat, unverzüglich bei der gemäß § 3 zuständigen Behörde die Zurücknahme der Erlaubnis zu A“ 29 Behörde hat über die vorläufige Schließung vorab zu entscheiden. 1 8 8 jehe “ Pandesbehörde kann Bestimmungen erlassen, wonach im Falle einer nach § 17 erfolgten rechtskräftigen Ver⸗ urteilung die für die Ausübung des Gewerbebetriebs benutzten Räume für den Handel mit Metallen jeder Art innerhalb einer bestimmten Frist nicht verwendet werden dürfen.
. § 10. Durch Maßnahmen gemäß 88 4 oder 9 werden Entschädigungs⸗ ansprüche nicht begründet.
§ 11.
Die Vorschriften der 8§ 1, 6 und 7 finden keine Anwendung
auf de..egehn. die Gegenstände der im § 1 bezeichneten
Art im großen zu gewerblicher oder Ver⸗
arbeitung erwerben, nen die von der obersten Landesbehörde “ 1“ 5 8
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Vorschrifton dor Gowerboar in diesem Gesetze besondere
1923
vorherige Einsendung des Betrages 8
bestimmte Verwaltungsbehörde auf Grund eines Gutachtens der ““ Gegceinigt. daß der Gewerbetreibende er im großen erwirbt un gegen seine Sachkenntnis und
Zuverlässigkeit Bedenken nicht bejtchen Weicht die Entscheidung der Verwaltungsbehörde von dem tachten der Handelskammer ab, so ist binnen zwei Wochen nach Zustellung die Beschwerde an das Reichswirtschaftsgericht zulässig. Beschwerdeberechtigt ist auch die Handelskammer. Das Rei⸗ Swirtschaftsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
Der Gewerbebetrieb der im Abs. 1 bezeichneten Art ist zu untersagen, wenn die sachlichen Voraussetzungen für die erteilte Bescheinigung nicht mehr vorliegen; die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Auf das Verfahren finden die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäß Anwendung. Die Verwaltungsbehörde bestimmt vorab, ob der Beschwerde an das Reichswirtschaftsgericht aufschiebende Wirkung zukommt. Gegen diese Bestimmung ist binnen zwei Wochen. die Beschwerde an die von der obersten Landesbehörde bestimmte Stelle zulässig, die endgültig entscheidet.
Die Behörde, welche die Untersagung ausgesprochen hat, kann die Wiederaufnahme des Gewerbebetriebs gestatten, sofern seit der Untersagung mindestens ein Jahr verflossen ist.
Die Verfahrensvorschriften des Abs. 2 finden auf die nach § 9 erfolgte Schließung eines Gewerbebetriebes der im Abs. 1 bezeichneten Art entsprechende Anwendung.
Die Vorschriften dieses setzes finden auch auf Personen
Anwendung, die ein Gewerbe im Sinne des § 1 beim Inkraft⸗
treten des Gesetzes betreiben. Personen, die ein Gewerbe im vfone des. §. 4. am. 1.. “ hessieben vocs⸗-wese des oFe rteilung der Erlaubnis beantragt haben, zur For⸗führung des Betriebs bis zur Entscheidung über ihren Antrag keiner Erlaubnis. 8 § 13. 18
Auf den im § 1 Abs. 1 bezeichneten Gewerbebetrieb finden die vfkavialiRgeͤit nwendung, als nicht § 14. Die Vorschriften der §§ 35 und 38 der Gewerbeordnung,
Frzejt si E b der im § 1 bezeichneten Gegenstände im “] Küsst. treten fun die Pauer der Geltung dieses
Wird die Erlaubnis versagt (§ 2), so nüesn Legitimations⸗ karten (§ 44a der Gewerbeordnung) nicht ausgestellt werden. Be
der Versagung, der Zurücknahme oder beim Erlöschen der Erlaub⸗ nis sowie bei der Untersagung des Gewerbebetriebs (§ 11) müssen die Legitimationskarten für Inhaber, Stellvertreter und Angestellte des Gewerbebetriebs zurückgenommen werden. Dasselbe gilt, wenn in den Fällen des § 12 die erforderliche Erlaubnis nicht nachgesucht wird. Gegen die Zurücknahme aus diesem Grunde findet die Beschwerde an die von der obersten Landesbehörde bezeichnete Beschwe binnen zwei Wochen statt; diese entscheidet endgültig.
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Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf den Gewerbe⸗ betrieb im nchaften dieses 55 der Gewerbeordnung) Anwendu Wander werb henn für den Aufkauf der im § 1 Abs. 1 bezeich⸗ neten Waren dürfen, unbeschadet der §§ 57 bis 57b der Gewerbe⸗ ordnung, nur ausgestellt werden, wenn eine Erlaubnis erteilt ist, und nur für den örtlichen Geltungsbereich der Erlaubnis; sie müssen — unbeschadet des § 58 der Gewerbeordnung — zurück⸗ genommen werden, wenn die Erlaubnis versagt worden oder erloschen ist oder zurückgenommen wird oder wenn der Gewerbe⸗ betrieb untersagt wird. Dasselbe gilt, wenn in den Fällen des § 12 die erforderliche Erlaubnis nicht nachgesucht wird. Gegen die Zurücknahme aus diesem Grunde findet binnen zwei Wochen die Beschwerde an die von der obersten Landesbehörde bezeichnete Behörde statt; diese decene⸗ . Die erteilte Erlaubnis ist im Wandergewer line zu vermerken. 1 8 Die oberte Landesbehörde kann in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und in Vorortgemeinden von Großstädten den auf den Erwerb von Gegenständen der im § 1 genannten Art gerichteten Gewerbebetrieb im Umherziehen von Haus zu Haus, an und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie an anderen öffentlichen Orten allgemein verbieten.
§ 17. 1b Mit Gefängnis und mit Geldstrafe wird bestraft, wer beel Nc. die vorgeschriebene Erlaubnis oder nach dem Erlöschen oder der Zurücknahme einer erteilten Erlaubnis oder nach Untersagung (§ 11) ein Gewerbe im Sinne des § 1 betreibt, dem Verbote des § 1 Abs. 4 oder den auf Grund des § 1 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt. e . in Geschäftsräumen, die gemäß § 9 Abs. 1 Feschlossen sind oder in denen gemäß §. 9 Abs. 2 die Ausübung des Gewerbebetriebs untersagt ist, ein Gewerbe im Sinne des § 1 betreibt, Z . den Vorschriften der §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 oder den auf Grund des § 6 Abs. 2 oder des § 9 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.
Bei Ieheah oder Nichterfüllung der nach § 2 Auflagen tritt fängnis bis zu einem Jahre oder d. oder eine dieser Strafen ein. 2 .
deben der Strafe kann in den Fällen der Ziffern 1 bis 3 auf Einziehung der sämtlichen Warenvorräte und der gesamten Geschäftseinrichtung, im Falle der Ziffer 4 auf Einziehung der
machten aft und
Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werbhen, ohne 1 derscsch, ob die Warenvorräte, die
Geschäftse