1923 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Saccharinfabrik A.⸗G. vormals Fahlberg. List & Co

Südost an die nach § 4 Abf 1 herechtigten:

1. Röhrchen mit 25 Stück Tabletten zu 20 8* . 290,—

2. Röhrchen mit 5 g Kristallsüßstoff zu 75 . 2 050,—

98 Gläser mit 25 g Kristallsüßstoff zu 75 vbd. 9 890,—

en

far Frachten

1

und Kistenverpackung nicht berücksichtigt.

III. Verkaufspreise für den inländischen Absatz von Dulcin durch

de Deutsche Dulein⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin⸗Britz:

1. Packung zu 50 g

..““

II. Verkaufspreise für Benzoesäuresulfinid beim Absatz durch die in Magdeburg⸗ und 2 des Süßstoffgesetzes Bezugs⸗

Preisen zu II sind die Handelsaufschläge sowie die Kosten

18 800,—

423 500,— .476 500,— .529 400,— .476 500,— .693 000,— . 860 600,— .464 500,— .383 600,— .865 400,—

Ae. und Schlammkohlen Magerförderkoblen .. . A b. zeckedorter Förderkohl Großtotsts Brechkoks 1“ Perlkols . Koksgrus 8 Briketts 8 8 -

2. Preußische Berginspektion

2. 2 0 . 2 3. 2. 2 9Q 2. 20% 2 2 . 2

n Barsinghausen:

Preußen.

Je eine Katasterkontrolleur Breslau, Gleiwitz, Leobschütz, ist zu besetzen. 11u“ Generallotteriedirektion.

E114A4A“ deutschen (248. Preußischen) Klafsenleenbts6.

stelle in Alleni

ie

Lüben, Neisse, 2

Bekanntmachung. d der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) Ingenieur Karl Pernet in Berlin⸗ be neberg⸗ Innsbrucker Str. 18, durch Verfügung vom heutigen 8 Handel mit Gegenständen des täglichen 9 210 wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb he sagt. ztemem den 16. Juni 1923.

ase ich dem

Berlin

8 7.

Kohle und Kali die 2 Reichskohlenverband und vom R

kalirat im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister be⸗ stimmten Preise und für Feingold die Notierungen der Bank von England. Schließlich wurde noch ein Gesetzentwurf an⸗

genommen, wonach die Geltungsdauer des vve weichungen vom uͤö. (Gestattung Verwendung von sogenannten Zumaischstoffen) bis 30. September 1924 verlängert wird.

über Ab⸗

der zum

Die nächste Sitzung findet am Montag, dem 2. Juli, statt.

222

4 arkamentarisch Na

Der Unterausschuß für Holz⸗ und Forstwirt⸗ schaft des Reichswirtschaftsrats beriet gestern Maß⸗ nahmen über die Holzversorgung in Verbindung mit einem Antrag Tarnow, betr. Entwurf eines Gesetzes über eine Holzabgabe zur Förderung der Einfuhr. Der Antragsteller führte dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge einleitend aus, daß er in Anbetracht der ab⸗ lehnenden Stellungnahme der Staatsforstverwaltungen, des privaten Waldbesitzes und der holwerarbeitenden Industrie

. 36 700,—

2. Packung zu 100 g . 72 300,—

Packung zu 200 g

4. Packung zu 400 g .143 200,— 5. Hackung zu 800 g .“ .284 400,— IV. Reichsanteil vom inländischen Absatz von Süßstoff:

über seinem Antrage sowie im Hinblick auf die von seiten —2, gierung geäußerten denken davon absehen werde, diesen Ge⸗ danken hier weiter zu verfolgen, wenn er nicht einer besonderen Unterstützung sicher 2 könne. Allgemein herrsche die 8212— daß irgend etwas geschehen müsse, um die Zustände auf dem Holz⸗ markt zu beeinflussen. VBVom Vertreter der Staatsforst⸗ verwaltungen im Reichswirtschaftsrat wurde hierzu erklärt, daß die Länder und Gemeinden den Antrag prinzipiell nicht unter⸗ stützen könnten. Die Sondexabgabe für die Presse bedeute schon eine weitgehende Belastung des Waldbesitzes. Das Holz habe in⸗ folge seiner Knappheit wertbeständig gewirkt und sei dem Gold⸗ preis ungefähr gefolgt. Aus Scheweden werde aber bereits eine v Holzart (schmales Kiesernschnittholz) mit Vorteil ein⸗ geführt. In den Staatsforsten könne dem üibbermäßigen Steigen des Holzpreises durch Verwaltungsmaßnahmen, beispielsweise be⸗ züglich der Stundungsbedingungen, entgegengewirkt werden. Gegen den Gedanken einer Abgabe sprach sich auch der Bertreter der holzverarbeitenden Industrie aus. Eine Abgabe würde abgewälzt werden und wirke darum preissteigend. Der Vertreter der landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaften betonte, im Falle einer Besteuerung des Holzes eine Belastung der Produkte Eisen und Roggen, die zum Teil den Weltmarktpreis überschritten hätten, leichfalls gerechtfertigt sei. Die ee-e.” ergab die Ab⸗

mung des Antrages mit fünf gegen vier Stimmen. Als Maßnahmen zur Beeiuflussung der Holzpreise im Interesse der Verbraucher wurden in der weiteren Erörterung vorgeschlagen, Ermäßigung oder Staffelung der Frachtsätze, die im besonderen für Ostpreußen und Schlesien untragbar seien, sowie Gewährung von Holzkrediten auf Goldwertbasis. Der Vertreter des Reichs⸗ ernährungsministeriums wies darauf hin, daß die Einfuhr⸗ beschränkung für Holz aufgehoben sei. Auch seien Zollerleichte⸗ rungen vorgesehen worden. Eine weitere Herabsetzung der Zoll⸗ sätze sei möglich. Dem Reichstage liege bereits ein Antrag vor, in dem dies gefordert werde. Der Ausschuß nahm zustimmend Kenntnis von den Absichten der Regierung, durch Verwaltungs maßnahmen das, Holz zu verbilligen.

Der Rechtsausschuß des Preußischen Land⸗ tages beriet gestern die Regierungsvorlage, betr. Abände⸗ rung des preußischen Stempelsteuergesetzes. Alle Parteien stellten sich auf den Boden der Entschließung des Staats⸗ rates, die eine baldige Aufhebung des Stempelsteuergesetzes, dessen frühere Hauptstützen inzwischen vom Reiche zu Reichsstempel⸗ abgaben beansprucht sind, verlangt, weil die Kosten der Erhebung in keinem gesunden Verhältnis zu dem Exrtrag stehen, und weil der rechnerische Ausfall durch Gebührenerhöhung ausgeglichen werden könnte. b2 Ausschuß b 28 eeee. ab * S.ze. 2 7 dafür ein Notgesetz an, weil er der Meinung war, daß die er⸗ 77 198689 7232 400 783 600 porderiicen Maßnahmen beschteunigt werden müßten. Vas Aor

Reichs 8 3 gesetz übernimmt eine Reihe von Verbesserungen und Ver⸗

Drer Actleiche 25 LBLE EEETEPEqö einfachungen aus dem Gesetzentwurf, hat aber den Tarif insofern bahn bis zum 20. Juni 19 23 waren 8 umgestaltet, als der Staffeltempel überall durch Wertstempel ersetzt abgesehen von den erheblichen ist. Die Freigrenze ist auf 500 000 ℳ, der Mindestbetrag eines Einnahmeausfällen infolge der Ruhr⸗ tempels auf 3000 festgesetzt worden. Die wichtigste und grund⸗ besetzung im wesentlichen erforder⸗ legende Aenderung ist durch Artikel 4 des Notgesetzes getroffen lich zur Bestreitung der Ausgaben worden, der dem Finanzminister eine vierteljährliche Nachprüfung des eeh ushalts erstmalig am 1. Oktober 1923 der Freigrenze, des Mindest⸗ (Vermögensrechnung An⸗ satzes und der Vervielfältigungszahl zwecks Anpassung an den lagen) sowie für die vorübergehende Geldwert auferlegt, und zwar auf der Grundlage des durchschnitt⸗ Verstärkung der Betriebsmittel der lichen Ser e Lebenshaltungsindex des zweiten Monats des ab⸗ Reichsbahn infolge vierteljährlicher gelaufenen Vierteljahres in seinem Verhältnis zum Mai 1923. oder monqdtlicher Vorauszahlung der Dabei ist ein Härteparagraph vorgesehen, der den Finanzminister Gehälter und Ruhegehälter, Ge⸗ ermächtigt, Ausnahmen zu machen. Statt der bisher nur mög⸗ währung von Frachtstundungen, Vor⸗ lichen Ermäßigung des Stempels bei Bedürftigkeit sieht das Not⸗ ausbeschaffung von Stoffen u. dgl gesetz auch den Erlaß im Bedürftigkeitsfalle vor. Das Gesetz soll 8 Pid. es am 1. August 1923 in Kraft treten. Daher soll es noch Anfang

.2. Zeslegung dEretsicen Hans⸗ Juli in den Vollsitzungen des Landtags beraten werden. aus⸗

alt, dem außerordentlichen halt und dem Geldbedarf zur vor⸗ übergehenden Verstärkung der Be⸗ triebsmittel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unter⸗ lagen der westlichen Reichsbahn⸗ direktionen infolge Besetzung des Ruhrgebiets fehlen. Miitthin Abhebungen aus der Reichshauptkasse..

Summe der Auszahlungen..

Stand derschwebenden Schuld an diskontierten Schatz⸗ anweisungen am 10. Juni 1923 .11 843 704 347

Zuwachs 2 514 259 200

Stand am 20. Juni 192223 . 14 357 963 547

Davon:

a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert)

1 14 335 556 847

b) fonstige, mit einer

längeren Laufzeit

aauszge ebene Schatz⸗

and üUgen. ..

Dienstag, den 10. Juli d. J., Morgens 8 Uhr. j des Lotteriegebändes, Jägerstraße 56. Iehthin langen 26400 Gewinne im Gesamtbetrage von 73 1 un zur Ausspielung. Berlin W. 56, den 25. Juni 1923. Prreußische Generallotteriedirektion. Pons.

lizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hin de-x 8 1“ Bekanntmachung. v11A1“X“ Ithändler Franz Bielefeld, geboren am 2 8 in Michelsrombach, Geschäftsbetrieb: Althandel, Schorenhauerstraße 5, wird hierdurch wegen erwiesener Un⸗ werlajsigteit der Handel mit Gegenständen des täg⸗ 1 ¹ n Bedarfs, insbesondere mit Altwaren, sowie 44 mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem zntigen Handel untersagt. 1111““ Faankfurt a. M. den 20. Inni 1922. Der Polizeipräsident. Ehrler.

der Po

1u . Der estnische Geschäftsträger Menning hat Berlin ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt der erste Le⸗ gationsfekretär Msistus die Geschäfte der diplomatischen Ver⸗

tretung.

Barsinghäuser Förderkohlen 540 600,— Bluantorfer Förderkohlen 529 900— 8 I Stollenkohlen . 510 900,— eggendorfer u. Rodenberger Stollenkohlen 506 300,— 3. b. Berginspektion in Ibbenbüren: 1 8 bhbenbürener Förderkohlen.. .517 800,— . Verbrauchersüßstoff in H⸗Packungen (IA 1) 139 320,— Stückkohlen 89 1 1 8 . 537 809— 1“ Verbrauchersüßstoff in G⸗Packungen (IA2) 133 300,— MNußkohlen I .. Gewerbesüßstoff (1 B) 213 000,— . E“ 4. Süßstoff gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Ge⸗ Ee EI15 setzes 82 ½ es.AENSe 168 000,— ℳMA Ungew. S von jedem Kilogramm off zu Gew. Feinkohlen 111114A121“A“ 8 Schlammkohlen... von jedem Kilogramm. 1““ FHüsselbürener Förderkohlen Berlin, den 28. Juni 1923. . Stückkohlen. . 531 100,— schule in Hannover ist zum Honorarprofessor ernannt wor

11“ peiketiszs ““ 1 1 eichs ster der Finanze 4 Steinkohlenbergwerk Osterwald in Osterwal Ministerium für Volkswohlfahrt, Bekanntmachung.

A.: Denhard. 8 Förderkohl.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt 111“

1 J rom Pürensteinstollen Durch den Herrn Reichsminister des Innern wird neue Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 unter 8

J. A.: Dr. Heukamp. 1““ berger Stollen. ... b) vom Bergeflöz des Lichtschachtes I 424 500,— zeichnung: 8 Deutsche Arzneitaxe 1923, siebente abgeänderte Ausgabe, amtliche

GSruskohlen . . . .. .. . . 88602 Feoh... 5. Steinkohlenbergwerk Muͤnchebagen in Münche⸗ herausgegeben. Ich bestimme, da diese mit Wirkung vom 1. Juli 1923 da n⸗ da anae

hagen: 88 11an11“X“” Staatsgebiet in Kraft tritt. Die reuhs erscheint im Verlage der Weidmann'schen Buchhendins

. 521 200,— .517 900,— . 516 100,— .512 300,— .521 000,—

Ministerium für Landwirtschaft, 8 und Forsten. .424 900,— Der Apotheker Dr. Gerke an der Tierärztliche

Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichs⸗

Domän hauptkasse.

Vom 1. April 1923 bis 20 Junt

1923

Taufend Mark *

2 2 2 2½2aaa2

8 Bekanntnachung Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger sonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl S. 603) e ich dem Schlosser Emil Pries in Nettelsee bei nchbarkau in Holstein durch Verfügung vom beutigen Tage den tödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen indelsbetrieb untersagt. Plön, den 22. Juni 1923. Der Landrat. J. V.:

I. Einzahlungen. Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern, 5 vgf eif eaae. 7 Abzug 8— von 2 en Oberfinanzkassen und Finanz⸗ Dr. Krug, Kreisdeputierter. kassen in den letzten 5 Dekaden ge⸗ 11“ leisteten Ausgaben .„ .. 2659 816 582 Gmwangsankeihe . . . .. .. 19 833 500 Schwebende Schuul 22P2 514 259 200 Fundierte Schuuull 8. 3 680

Summe der Einzahlungen [2 794 912 972

II. Auszahlungen. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in aus ländischer Währung in Aus⸗ des Friedensvertrags von 11* Uebrige Reichsverwaltung unter Gegen⸗ rechnung der Einnahmen sowie Er⸗ füllung von Zahlungsverpflichtungen in in ländischer Währung in Aus⸗ führung des Friedensvertrags von ¹) eeö1““ 1 661 406 327 Fundiere t für die schwebende Schuld]. 167 180 829 insen für die fundierte Schuld.. 97 722 2 074 133 790

. v 8 ber den Beitritt der Consolidierten Alkaliwerke, Aktien⸗Gesellschaft, zu Westeregeln als Besitzer des Braunkohlenbergwerks „Irmgard“ im Revier Magdeburg zum Mitteldeutschen Braunkohlen⸗

Syndikat in Leipzig.

Vom 27. Juni 1923.

Auf Grund des § 5 der Ausführun Gesetz über die Regelung der Kohlenwirts 1919 (RGBl. S. 1449) bestimme ich:!

Ausgah 2 604 035 725 234 081 000 7 756 821 390 20 385

10 594 958 500

““

aft vom 2I. August

Die Consolidierten Alkaliwerke, Aktien⸗Gesellschaft, zu Westeregeln Besitzer des Braunkohlenbergwerks „Irmgand“ im Revier Magde⸗

5 6, G. 770 809 488

245 448

. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung des Bergreyvi und anderweite A9 n

der Bergreviere Görlitz, West⸗Waldenburg mn an Ost⸗Waldenburg.

Anm 1. Juli 1923 wird ein neues Bergrevier „Walh burg⸗Mitte“ mit dem Sitz in Waldenburg i’ Lah errichtet. Das neue Bergrevier wird aus Teilen der d reviere Görlitz, West⸗Waldenburg und Ost⸗Waldenbulg gebi Auf Grund des § 188 des Allgemeinen Berggesehes die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (G.⸗S. S. werden mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Han und Gewerbe die Bezirke der Bergreviere Görlitz P Waldenburg, Waldenburg⸗Mitte und Ost⸗Waldenburg Wirtung vom 1. Juli d. J. wie folgt festgesetzt: 1 I. Bergrevier Görlitz (Sitz des Bergrevierbeamten Görlitz, Moltkestraße 45). Es umfaßt die Provinzen preußen und Grenzmark Posen⸗Westpreußen mit Auemn des Kreises Fraustadt, jedoch mit Einschluß des südlich Kreises Bomst gelegenen, durch die Landesgrenze abgeschnitt Teils desselben und von der Provinz Niederschlesien die oyerswerda, Rothenburg, O.⸗L., Görlitz Stadt und Lauban, Bunzlau, Sagan, Sprottau, Freystadt und Gründ Bergrevier West⸗Waldenburg (Sitz des- revierbeamten in Waldenburg i. Schles., Auenstraße 1 Es umfaßt die Kreise Löwenberg, Hirschberg, Schönau, &n hut, Bolkenhain, Goldberg⸗Haynau, Lüben und Glogau den Kreis Fraustadt von der Grenzmark Posen⸗Westran mit Ausnahme des südlich des Kreises Bomst gelege Teiles; ferner von den Kreisen Waldenburg i. Et Schweidnitz, Striegau, Jauer und Liegnitz diesenigen Keile⸗ westlich der Bahnlinie Halbstadt —Fellhammer-— Connodelhe Nieder Salzbrunn Freiburg-— Königszelt —Striegau IFan Liegnitz (Lüben) gelegen sind, sowie den Teil des un Steinau westlich der Bber. . IIIL. Bergrevier Waldenburg⸗Mitte (Sitz des 8 revierbeamten in Waldenburg i. Schlef., Kolonie Hartehn Es umfaßt vom Kreise Waldenburg i. Schles. denenigen! der begrenzt wird im Westen von der Bahnlinie Halbsteh ellhammer— Conradsthal Nieder Salzbrunn Freiburg ¹ Osten von der Landstraße Friedland Langwalterde Dittersbach Bärengrund Kol. Neukrausendorf Schrveei und zwar von der Kreuzung mit der Bahnlinie Halbstd Fellhammer bis zur Grenze des Kreises Schweidnitz von den Kreisen Schweidnitz, Striegau. Jauer und dLieg die östlich der Bahnlinie Nieder Salzbrunn Könighe Liegnitz —(Lüben) gelegenen Teile und vom Kreise Steinan .. wig Wer. der sowie die Kreise Neumarkt, Tre Wohlau. Militsch und Guhrau. 1 IV. Bergrevier Ost⸗Waldenburg (Sitz des &. revierbeamten in Waldenburg i. Schles, Auenstraße 2äl. aßt vom Kreise Waldenburg i. Schles. denjenigen del öftlich der Bahnlinie Halbstadt Fellhammer und sidds der Landstraße Friedland Langwaltersdorf Ditteretet Bärengrund Kol. Neukrausendorf Schweidnitz von Kreuzung mit genannter Bahnlinie an liegt; ferner die K. Neurode, Glatz, Habelschwerdt, Frankenstein, Reichen Münsterberg, Nimpisch, Streblen, Brieg, Ohlau, Blet Stadt und Land, Oels, Namslau und Groß Wartenben Die Abgrenzung der Bergreviere West⸗Waldenburg und Wash burg⸗Mitte gegeneinander geschieht mit der Maßgabe daß die El kohlenbergwerke kons. Carl Georg Victor und Vereinigte Glüch Friedenshoffnunggrube ganz dem Bergrevier West⸗Waldenbung das Steinkohlenbergwerk David ganz dem Bergrevier Waldenb Mitte zugewiesen wird.

Uöbebaeehlh”w”n 6 6. Steinkohlenbergwerk Argestorf⸗Wennigsen: bbööbööööö.“]; 300,— % Berlin SW. 68, Zimm - 300, r .68, ¾ erstraße 94. und kann vo . . 8 v“ . ͤ .325 700,— % 88 Preise von 7000 bezogen werden. n dor Richtamtliches J. Kohlenbergwerk Minden, G. m. b. H, Minden i. W.: Berlin, den 28. Juni 1923 8 8 G ; EStückkohlen 575 500,— ELE16“ AM. 88 . 8 Deutsches Reich. 1“ Der Minister für Volkswohlfahrt. e n 2. 8 . 577 100,— J. A.: Gottstein * Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffent⸗ seinkohlen. . .468 800,— .“ schen Vollsitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros 80 8. Steinkohlenwerk Pl. m. b. H., in Plötz bei 1 88 s Vereins deutscher Zeitungsverleger „Verordnungen burg ist vom 1. Juli 1923 ab Mitaglied des Mitteldeutschen Braun⸗ *5bei8 8; vonach die mnbersehenzen für henten⸗ koblen⸗Syndikats, Gesellschaft bürgerlichen Rechtes in Leipzig, gemãß Förderkohlen .. . . . ““ npfänger der Invaliden⸗ und An⸗ dem Syndikatsvertrage vom 3. März 1920, veröffentlicht im Dentschen v ckreich.. gestelltenversicherung vom 1. Juli an verdreifacht Reichsanzeiger Nr. 154 vom 14. Juli 1920, 5. Beilage. ee 11“ n die Bezüge aus der Unfallfürsorge für Ge⸗ 1 5 2. 1 1166“ angene sowie die Zulagen und Geldbeträge in der Unfall⸗ 6 072 680 754 Die Bestimmung des § 1 gilt als Vereinbarung zwischen der Briketts, 1,5 kg und Eiform ersicherung verdoppelt werden. Angenommen wurde ferner

513 236 104 401 419

7 357 127 765

ine Verordnung zur Aen derung der Valutaspeku⸗ ationsordnung und des Kapitalflucht⸗ sesetzes. Es handelt sich dabei einmal um ein Verbot des Vnlaufs von ausländischen Effekten von einem ausländischen berkäufer, sodann um ein Vorgehen gegen die kleine Speku⸗ glion in Noten und gegen den Notenhandel. Weiter wird die kontrolle über den Devisenbesitz ausgestaltet und endlich wird herboten, an Ausländer Markkredite zu geben. Neue Straf⸗ gesimmungen sollen ein schärferes Vorgehen gegen gewissenlose pekulation zum Schaden der deutschen Währung ermöglichen. Angenommen wurde eine Novelle zum Gesetz über die brivaten Versicherungsunternehmungen, nter anderem wird darin wie für Aktiengesellschaften be⸗ Uimmt, daß der Zeitwert bei Aufstellung der Bilanz zugrunde hlegt werden darf. Der Kreis der Anlagemöglichkeiten für Prämienreserven wird dadurch erweitert, daß die Möglichkeit ener wertbeständigen Anleihe gegeben wird, wobei allerdings Aktien ausgeschloysfen bleiben. Sodann wurden die Ge⸗ hühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor den Versicherungsbehörden wesentlich erhöht, indem für das Ver⸗ fahren vor den Versicherungsämtern als Höchstbetrag 80 000 ℳ, vor den Oberversicherungsämtern 100 000 und vor dem Reichsversicherungsamt 200 000 festgesetzt wurden. die Gebühren für die Prüfung von Film⸗ treifen wurden durchweg auf das Fünffache erhöht.

Der Reichsrat erklärte sich einverstanden mit der Ab⸗ inderung des § 101 des Reichsbeamtengesetzes. Bährend bisher nach Verweisung der Sache an einen Disziplinarhof die Anklage nicht mehr zurückgenommen werden fonnte, soll nunmehr bis zur Verkündung der Entscheidung des Disziplinarhofs die oberste Reichsbehörde den Ver⸗ weisungsbeschluß mit Zustimmung des Angeschuldigten mücknehmen können. Dann ist das Verfahren einzustellen und eventuell kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden.

Das Gesetz über die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Ge⸗ bieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfe wurde dahin abgeändert, daß an Stelle der bisherigen 80 vH das Reich die volle Erstattung übernimmt. Der Beschluß des keichsrats wurde auf Antrag Preußens gesaßt. Wie der Ministerialdirektor von Schlieben vom Reichsfinanzministe⸗ num erklärte, muß sich die Reichsregierung die Stellungnahme u dem Beschluß des Reichsrats noch vorbehalten.

Angenommen wurde eine Verordnung zur Ausführung

deutsch⸗amerikanischen Abkommens vom 10,. August 1922. Nach dem Abkommen soll eine gemischte sommission die Summen estsetzen, die Deutschland zur Er⸗

ung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber ameri⸗ bmnischen Bürgern zu zahlen hat. Nunmehr wird das Ver⸗ ahren näher geregelt durch Bestimmungen über Rechtsbeihilfe, rtretung usw. Angenommen wurde ferner eine 10. Ver⸗ ordnung über die Erhöhung der Teuerungszuschüsse ür Militärrentner. Es ist das letzte Mal, daß der eichsrat mit dieser Sache befaßt wird, da künftig die be⸗ feiligten Ministerien selbständig im Wege der Verordnung, je nach dem Stande der Geldentwertung die Regelung vor⸗ nehmen dürfen.

Nach einer Bestimmung des § 13 der Novelle zum kandessteuergesetz dürfen die von den Gemeinden erhobenen Getränke steuern, wenn sie nach Mengen bemessen werden, die Höhe der im Kleinhandelspreis geltenden Sätze nicht überschreiten. Mit Zustimmung des Reichsrats bestimmt der Reichsfinanzminister die Höchstsätze. Die Verordnung des inanzministers ist erft kürzlich dem Reichsrat zugegangen, 8 darin angesetzten reise sind schon derartig überholt, daß se für Bier um 25 vH, für Wein um 50 vH, für Mineral⸗ wasser um 25 vH und für Trinkbranntwein um 50 vH herauf⸗ gesetzt werden mußten. Sodann wurde eine Verordnung zur durcfführung des Gesetzes über wertbeständige Hypo⸗ he en angenommen. 8* dieser Berordnung wird außer vom 4. Juni 1923 aufgehoben woꝛden. 88 im Gesetz genannten rtmessern weiter eine Sorte Kali Frankfurt a. M., den 4. Juni 1923. nd drei Sorten Kohlen als Wertmesser zugelasten Fescpesest

ng von Roggen und 1

4 8 wird, daß für die Wertbe h —-n Der Polileirisident Ehrles im öA 8 ametlichen ssbce nngcgen gelten sollen, für 1

Consolidierten Alkaliwerke Aktien⸗Gesellschaft, Westeregel d 9. Private Steinkohlenbetri i den Gesellschaftern des in § 1 genannten Vertrages. 1geʒ von Ibbenbüren:

Beerlin, den 27. Juni 1923. Glücksburg Förderkohlen. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker. Buchholz

G Bekanntmachung, 8 Zeche ammerstein bei Wellingholzh betreffend die Preise von Abschriften, Auszügen, (Kreis Melle): DUirertobiehn, .529 400,—

hotogrammen und Lichtpausen. Mit Wirkung vom 1. Jull d. J. ab werden die 11. Horglober Bergwerks⸗Gesellschaft, G.m.5.

reise der im Reichspatentamt auf Kosten von Privaten ge⸗ igten Schreib⸗ und ähmlichen Arbeiten hierdurch ne e. Förderkobln 529 400,— 12. Mitteldeutsche Steinkohlenbergwerks⸗Akt.⸗

tgesetzt. 4A) Bei Bestellungen für das Inland, für Danzig und Oester⸗ 8 arz zu Ilfeld (Zeche 8 3 -

reich werden erhoben: I. Abschriften: 18. Gewerkschaft Wentzelzeche i Ifeld: 1 2 Für jede Seite Maschinenschrist 4 000,— Förderkohlen. 8 . —,—

ür jede Stunde Arbeit beim: a) Vergleichen zwecks Ausfertigung von Prioritäts⸗ 8 . a 88 nin Hörstel:

belegen u. dgl. 111“q 24 000,— . II. Stollenkohlen T... II

1XXX“ 6 000,— Hannover, den 25. Juni 1923.

) Nachbessern von Zeichuungen 12 000,— mindestens aber... y. .. 3 000,—

8 Niedersächsisches Kohlensyndikat.

Brust. ppa. Bothe.

8 .382 500,— .374 100,— .368 300,—

E“

Betriebsverwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung: Ablie ferung ... Deutsche Reichsbahn: Abhebungen

8 II

1 II n

.480 800,— . 387 900,— . 370 000,— . . 361 600—

8. Für jede Beglaubigung oder Bescheinigung 5 000,—

n. Rollenauszüge, Doppel der Urkunde über ein Patent oder ein Gebrauchsmuster oder ein 3 4 Warenzeichen. 11““ und wein⸗e 88 nacs bage 1153⸗ die Kosten 88 1 1 er Beglaubigung (siehe 1 3); 1I“ . 1 gune ie von heute ab zur Ausgabe gelangende Numme 8 gcecheibn Ffee 5 11 ö11“ Reichsgesetzblatts Teil P enthält⸗ 3 1 der Patentichrift oder, falls diese vom Besteller ein gereicht ist, das Wechselsteuergesetz vom 18. Juni 1923, des Lesens und Vergleichens (siehe I 2 a). das Gesetz über die Ausgabe wertbeständiger Schuldver⸗ chreibungen auf den Inhaber vom 23. Juni 1923, Für jedes Blatt IB. Jent über wertbeständige Hypotheken IV. Lichtpausen. das Gese zur Abänderun 2 8 F 4“ gcjebe den e Jens en des Wehrmachtversorgungs⸗ Für das übrige Ausland wird das aas Gesetz zur Sicherung der 1 bis IV angegebenen Preise berechnet. 85 ni; 8 8 8 g schaftsjahre 1H2esnnr 52. 23., Juni 3 Verlin den W. Jun 19222. das Gesetz über die Der Präsident des Reichspatentam 28. Juni 1923, J. V.: Wilhelm. das Gesetz über die erneute Verlängerung der Geltungs⸗ 8 8 —5 über vorübergehende Herabsetzung oder 8. ebun 111“ g von Zöllen vom 19. Juni 1923,

das Gesetz zur Abänderung des Verdrän ungs⸗, d betreffend Branntweinübernahme⸗ und Verkaufs⸗ Kolonial⸗ und des Auslandsschädengesetzes sowis Ene preise, Essigsäuresteuer und des Monopolausgleichs schädigungsordnung vom 23. Juni 1923, im Betriebsjahre 1922/23.

das Gesetz, betreffend eine zweite Aenderung des Be⸗ Die in der Bekanntmachung vom 22. Juni 1923 veröffent⸗

e--he ssetes 79 g Juni 1923 und

üchten vorläufigen Preise, Steuer umd NI roffel a esetz über Verlängerung der Geltungsdauer des sich endnaltäufi Preise, Steuer⸗ und Monopolausgleichssätze Wohnungsmangelgesetzes vom 26. Juni 1923, ferner

Die Hektolitereinnahme beträgt vom 1. Juli 1923 ab

die Sievente Verordnung über die Versicherungspflicht in 3500 000 für 1 hl W.

der Angestelltenversicherun 8 Wrsn V

. die über ö“ sgren Die Abgrenzung der Bergreviere Waldenburg⸗Mitle und

Berlin, s. peen. waaas 8 im Versicherungssteuergesetze vom 14. Juni 119 g ben Fereree; geschiebt 91 der a6aab daß das Füenrtohst. eichsmonopolverwaltung für in. ie 8 923, ulmiz ganz dem Bergrevier Waldenburg⸗Mitte zufällt,

88 9 p Sre ütrvg h Branntwein seunte Verordnung, betreffend die Gebühren der Durch die vorstehende Bekanntmachung ud §51 7

Statistik und Volkswirtschaft.

Großhanvelspreise Ende Juni 1923.

Der vorübergehende Rückgang der Devisenkurse hat auf die Preissteigerung der Einfuhrwaren augenblicklich hemmend gewirkt, wogegen das noch zurückgebliebene Preisniveau der Inlandswaren seine Anpassung an den abgesunkenen Geldwert unentwegt fortsetzte. Das Gesamtpreisniveau hat sich daher, nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamts, in der Zeit vom 15. bis 25. Juni von dem 17 496 fachen des Friedensstandes auf das 24 618 fache oder um 41 vH gehoben. Gleichzeitig stiegen die Lebensmittel von dem 12 789 fachen auf das 18 730 fache oder um 46 vH, die Industriestoffe von dem 26 296 fachen auf das 35 624 fache oder um 35 vH, ferner die In⸗ landswaren von dem 14 769 fachen auf das 22 459 fache oder um 52 vH und die Einfuhrwaren von dem 31 131 fachen auf das 35 410 fache oder um 14 vH.

A111““ 2

2 794 912 153

vom

4 500,— ℳ.

Brotversorgung im Wirt⸗ 1923, Anlegung von Mündelgeld vom

Handel und Gewerbe. 88 Berlin, den 29. Juni 1923. Telegraphische Auszahlung.

22 406 700

—,

28. Juni

Geld Brief 58653,00 58947,00

52618,00 52882,00 7855,00 7895,00

24538,50 24661,50

26433,50 26566,50

39600,50 39799,50 4114.50 4135,50 6708,00 6742,00

688275,00 691725,00 149625,00 150375,00 9226,50 9273,50

26683,00 26817,00

21945,00 22055,00 6184,50 6215,50

15710,50 15789,50 211·96 213,04 4538,50 4561,50

29. Juni Geld Brief 60348,50 60651,50

54363,50 54636,50

8054,50 8095,50 25336,50 25463,50 27281,50 27418,50

40797,50 41002,50 4249,00 4271,00 6857,50 6892,50

708225,00 711775,00 154113,00 154887,00 9501,00 9549,00

27431,00 27569,00

22643,00 22757,00 6583,50 6616,50

73815.00 74185,00

16458,50

229,42 4658,00

¹) In Auswirkung der weiteren sehr starken Geldentwertung haben die Bezüge der Reichsbediensteten für die zweite Hälfte des Juni auf etwa das doppelte erhöht werden müssen. Im Zusammen⸗ hang hiermit waren erhöhte Aufwendungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, für Sozial⸗ und Kleinrentner, Erwerbslose und andere Fürsorgeberechtigte zu machen. Hierzu trat ein besonders starker Geldbedarf für die Ausführung des Friedensvertrags sowie für die Abwehr der durch den Einbruch in das Rhein⸗ und Ruhrgebiet ver⸗ ursachten Schäden. Dieser Belastung der Reichskasse haben die Ein⸗ nahmen, bei denen die volle Auswirkung der Geldentwertung erst später in Erscheinung tritt, nicht in gleichem Maße folgen können. so daß sich die schwebende Schuld in der Berichtsdekade um 2514,2 Mil⸗ liarden Mark (gegenüber 1569 Milliarden Mark in der ersten Juni⸗ dekade) erhöht hat. Zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in ausländischer Währung in Ausführung des Friedensvertrags sind rund 245 Milliarden Mark aufgewendet worden. Hiervon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 150 Milliarden Mark auf die Kosten des am 15. Mai fälligen an Belgien gegebenen Goldschatzwechsels. Die end⸗ gültige Verrechnung des Restbetrags der für diesen und den am 15. Juni fälligen Wechsel aufgewendeten Papiermarkbeträge kann erst später erfolgen.

²) Diefe Angaben lassen, da sie B die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse darstellen, einen Schluß auf das Wirtschafts⸗ ergebnis der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung nicht zu, weil darin auch sehr bedeutende fremde Einnahmen enthalten sind.

Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania . . . Kopenhagen ... Stockholm und Gothenburg . Helsingfors. 8 Italien.. London.. New York. aric.. chweiz.. . Spanien .... Lissabon⸗Oporto. io de Janeiro. Wien...

bnrn

Jugoslawien (Agram u. Bel⸗ Eö“ 4 Kr. =1Dinar

Rechtsanwälte, vom 21. Juni 1923 und XII 2 WMer 7 8 unserer Bekannt 5 Feststelln die Verordnung über die Verdienst⸗ und Einkommensgrenze Bergreviere nsw. *† 19. Janer gos engsfe Rraht aües g § 1652 der Neichsversicherungsordnung und über den Breslau, den 21. Juni 1923 3 rundlohn in der Krankenversicherung vom 22. Juni 1923, 1. 8 die Verordnung über die Verdienst⸗ und Einkommensgrenze Oberbergamt. ö - Neichenersicherungsardnun und über den in in der Krankenversicherun 22. Juni 1923 vnd herung im besetzten Gebiet vom des 5 9 Abs.

Bekanntmachung.

Auf Grund der uns durch die Beschlüsse des Reichs⸗ kohlenverbandes vom 29. Dezember 1920 und vom 28. Sea 1921 erteilten Ermächtigung werden nachfolgende Brennstoff⸗

erkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ . steuer für den Verkauf im deerC . Jenn g2s K hüier Verordnung zur Ausführung ab bis auf weiteres festgesetzt: b ohlensteuergesetzes vom 21. Juni 1913. esamtbergamt in Obernkirchen: feae t. Krü ammlungsam rüer

Voelkel.

Bekanntmachung. Das am 17. Februar 1923 unter Nr. I 466/B von mir 84 Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Un (Handelsverbot) gegen den Baäͤcker Philipp Kexqgin geboren am 18. Juni 1889 in Großenbuch, ist mit Wi

1684.50

18,55 1403,50

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