ungen der Fümprüsstelle in Vertin
in der Zeit vom 20. bis einschließlich 26. Juni 1923.
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Ursprungsfirma
Länge in m.
Zugelassen Erneut zu⸗
gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
auch vor Jugendlichen für verboten Ausschnitte in m
Sie se eeee für Dick. “
lle Primke als Freier . als Heiratskandidaat
Do4““ Kampf um das Erbe der Halb⸗ mondfarm ..
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ulig⸗Woche Nr. 25, 1923. .. ie man Kraft erspart (Einst und jetzt) udviehzucht des Vereins Ostfriesischer Norden (Ostfries⸗ an 4“ Pos große weiße deutsche Cdelschwein. ternationale Motorbootwoche auf der märkischen Ostsee (Scharmützelseeh, Sonderausgabe der Deulig⸗Woche.. e* Die Hochzeit Sr. Exzellenz Dr. Jvan Rakovsky von Nagyrako “*“ 1 Schwarzwald (Bad Rippoldsau).. “““ Im baverischen Hochgebirge (Forsthaus H““ Vom Brett zur Kiste.. Steinholzfabrik Famaa . . Das Holz als Baustoff im Waggonbau. Mittenwald, das deutsche Cremona 8 Elblagerhaus... ““ Erlebnisse auf Neu Guinea..
Das Turnier. Jim und Jolly . Pie Fihtege.. Nachtr irkus Nelly, II. Teil: und Raubtieren..
·t ag: Unter Räubern
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Berlin, den 28. Juni 1923.
Universal Pietures New York
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Rüdiger⸗Film G. m. b. H.
Art⸗Film 8
Transocean⸗Film Co. G. m. b. H.
Marathon⸗Film G. m. b. H.
Famous Players Laski Corp., New York
E. Hubert
Universal Pictures Corp., New York
e r Deulig⸗Film “
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Aafa, Althoff⸗Ambos⸗Film Adlerwerke Bundesfilm
8
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co.
Otto Glücksmann & Co.
Rüdiger⸗Film G. m. b. H. Inland Art⸗Film „ Transocean⸗Film Co. — „ Mheneot. geim Gm 5. arathon⸗Film G. m. b. H. Phöbus⸗Film
Joh. Siegel Martin Dentler⸗Film Deulig⸗Film
Amerika 88 Inland 1 Amerika. Inland..
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Aafa, Altboff⸗Ambocs⸗Film.
Adlerwerke Bundesfilm
Brager Weinschenk⸗Film Plastrick⸗Film
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Wilh. Feindt
Otto Glücksmann & Co. Inland 6
Filmprüfstelle Berlin. 8 dner. 8
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Preußen.
Staatsministerium.
Beim der
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reußischen Staatsministerium sind ernannt worden: isher vertraglich beschäftigte Leiter der Pressestelle
Regierungsrat Goslar zum Oberregierungsrat als Leiter der
Pressestelle,
der bisher als Vertreter des Leiters der Presestele mit
der Amtsbezeichnung Regierungsrat vertraglich
eschäftigte
Redakteur Scherek zum Regierungsrat als Vertreter des
Leiters der Pressestelle, der Regierungsobersekretär Bau⸗ und Finanzdirektion zum
Flothow von der Preußischen Ministerialsekretär,
der Ministerialkanzleiobersekretär Schmidt zum Ministerial⸗
kanzleiinspekter. 11
I Ministerium für Handel und
2. Nachtrag
ewerbe.
zu den Bau⸗ und für neben⸗
bahnähnliche Kleinbahnen mit
vom 15. Januar 1914. Der § 21, f wird wie folgt geändert:
aschinenbetrieb
1) bei allen Dampflokomotiven und Dampftriebwagen der Zeitpunkt der nächsten äußeren und der nächsten inneren Untersuchung (§ 23, 2 und 9). bei elektrischen Lokomotiven,
elektrischen Triebwagen, motoren, Tendern und Hauptuntersuchung (§ 23, 10).
Berlin, den 23. Juni 1923.
E
1“ 8 1 Siering.
Ministerium für Landwirtschaft,
und Forsten.
Die Oberförsterstelle Flensburg bezirk Schleswig ist zum 1. O
tober 1923 zu besetzen.
Triebwagen mit Verbrennungs⸗ Wagen der Zeitpunkt
Minister für Handel und Gewerbe.
Domänen
im Regierungs⸗ e⸗
werbungen müssen bis zum 1. August 1923 eingehen.
erium für Volkswohlfahrt.
Ausführungsanweisung
zum Reichsgesetz über die Kleinrentnerfürsorge
(RSBl. I Seite 104).
Auf Grund der §8 1, 4, 5, 9 des Gesetzes über Klein⸗ rentnerfürsorge vom 4. Februar 1923 — RSB. IS. 104 —
verordne ich nach gemäß Artikel 40 Abs. was folgt:
1. Bu 5 1, 1
Anhörung des Preußischen Staatsrats 4 der Verfassung des Freistaats Preußen,
1. An Stelle der Gutsbezirke und der Landgemeinden sowie an
Stelle der Städte mi
Landkreise die Fürsorge zu gewähren. Der R
t weniger als 10 000 Einwohnern
haben die
egierungspräsident kann
nach Anhörung des Kreisausschusfes hinsichtlich der Landgemeinden
und Städte Ausnahmen zulassen.
2. Steht nicht fest, wo der Wohnort oder im Falle des § 4 Abs. 3 des Gesetzes der Wohnsitz des Fürsorgeberechtigten innerhall
des Geltungsbereichs des
Gesetzes ist, so hat die Gemeinde des Auf⸗
enthaltsorts oder der nach Ziffer 1 an ihre Stelle tretende Landkreis
die Fürsorge zu gewähren, die soweit sie nicht aus Reichsmitteln
sachlichen Aufwendungen sind jedoch, erstattet werden, von dem
rovinzial⸗
verband, in Hessen⸗Nassau von den Bezirksverbänden zu erstatten, es
sei denn, daß als Wohnort oder Woh kreis die Fürsoege zu gewähren hat. Der die Fürsor
Stadt, Landkreis) hat dem erstattungspflichtigen
nsitz nur Gemeinden in kommen können, an deren Stelle nach Abs. 1 ein und derselbe
55
e gewährende Kommunalverband (Landgemeinde,
Provinzial⸗ oder
Bezirksverband von der Festsetzung der Fürsorgemaßnahmen oder ihrer
86
“ unverzüglich Mitteilung zu mache
3. Der Antrag auf Fürsorge kann schriftlich oder mündlich gestellt werden, und zwar in den Landgemeinden oder Gutsbezirken bei dem Gemeinde⸗ oder Gutsvorstand, in den Städten bei dem Gemeinde⸗ vorstand oder den von diesem bekanntzugebenden Stellen. Die den Antrag entgegennehmende Stelle hat ihn, sofern sie nicht selbst zur Gewährung der Fürsorge berufen ist, unverzüglich mit gutachtlicher Aeußerung über die fur die Gewährung, Art und Höhe der ÜUnter⸗ stützung maßgebenden Verhältnisse des Antragstellers an den zur Ge⸗ Fetranh der FFürsorge zuständigen Kommunalverband (Ziffer 1) weiter⸗ zuleiten. b 4. Jeder die Fürsorge gewährende Kommunalverband und jede sonstige Gemeinde (Gutsbezirk) trägt die durch ihre Tätigkeit er⸗ wachsenden Verwaltungskosten.
““
1. Beschwerden gegen die göhtebann oder Ablehnung von Für⸗ sorgemaßnahmen sind bei dem die Fürsorge gewährenden Kommunal⸗ verband einzulegen, gegen dessen Entscheidung sie gerichtet sind. Gibt dieser ihnen nicht statt, so hat er sie dem Regierungspräsidenten vor⸗ zulegen. Dieser entscheidet endgültig.
. In Fällen, in denen die nicht vom Reich zu erstattenden Aufwendungen von einem Provinzial⸗ oder Bezirksverband zu erstatten sind, steht auch diesem gegen die Heranziehung zur Erstattung und die Höhe und Art der Für “ die Beschwerde zu. Sie ist binnen einem Monat seit der Mitteilung der Fürsorgemaßnahmen oder einer Aenderung beim Oberpräsidenten einzulegen. Dieser ent⸗ scheidet endgültig.
III. Zu § 9.
1. Auf Antrag der die Fürsorge gewährenden Kommunalverbände kann nh Beschluß des Kreis⸗(Stadt⸗)ausschusses nach Anhören der Beteiligten den nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs Heterbaltehfüchtigen auferlegt werden, dem Fürsorgebedürftigen nach Maßgabe ihrer gesetzlichen Verpflichtungen die erforderlichen laufenden Unterstützungen zu gewähren. Die Beschlußfassung steht dem Kreis⸗(Stadt⸗)ausschuß desjenigen Kreises, in welchem der in Anspruch genommene Unterhaltspfli tige seinen Wohnsitz hat, zu. Hat der Unterhaltspflichtige im Inland keinen Wohnsitz, so treten an die Stelle der Behörden des Wohnsitzes die Behörden des Auf⸗ enthaltsortes. Die Vorschriften des § 59 des Gesetzes über die all⸗ gemeine 1” vom 30. Juli 1888 finden keine Anwendung. Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen. Gegen den Beschluß steht der Rechtsweg offen.
Der Beschluß des Kreis⸗(Stadt⸗)ausschusses ist vorläufig voll⸗ streckbar, bis mittels rechtskräftigen gerichtlichen Urteils eine abändernde Entscheidung Af. ist. Im letzteren Falle hat der antragstellende Kommunalverband n in Anspruch genommenen Angehörigen das bis dahin Geleistete oder das zu viel Geleistete zu erstatten. Im Weigerungsfall ist er hierzu im Aufsichtswege anzuhalten. Hat jedoch der eine solche Erstattung Fordernde die gerichtliche Klage nicht inner⸗ halb 6 Monaten nach Zustellung des von ihm angefochtenen Be⸗ schlusses des Kreis⸗(Stadt⸗)ausschusses erhoben, so kann er nur das⸗ baälhe E.“ was er für den Zeitraum seit Erhebung der Klage geleistet hat.
2. Die Erstattung der Kosten bereits nahmen kann ein Kommunalverband nur im beanspruchen.
geleisteter Fürsorgemaß⸗ ordentlichen Rechtswege
IV.
Soweit Kommunalverbände, die nach dieser Ausführungsanweisung zur Gewährung der Fürsorge nicht berufen sind, für die Zeit nach dem 1. Februar Fürsorgemaßnahmen gewährt haben, sind ihnen die vom Reich nicht zu erstattenden Aufwendungen von den nach dieser Ausführungsanweisung zur Gewährung der Fürsorge zuständigen Kommunalverbänden zu erstatten. Entsprechendes gilt binsschtlich der 1 von den Provinzial⸗ oder Bezirksverbänden zu erstattenden Auf⸗
vendungen. 9
Berlin, den 25. Juni 1923.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. . irtsiefer.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 80 Abs. 1 der Gewerbeordnung für 2 Deutsche Reich bestimme ich mit Wirkung vom 1. Juli ab:
1. Die Apotheker sind berechtigt, auf den nach Nr. 1, I bis III der Allgemeinen Bestimmungen der Deutschen Arzneitaxe 1923
“ u“
verlässigkeit in bezug auf diesen
die nach Nr. 2 der Bestimmungen zu berechnenden, abgabe⸗ fertig bezogenen Arzneimittel oder Arzneien . „Teuerungszuschlag von 33 ½ vH zu erheben.
2. In Nr. 23 der Allgemeinen Bestimmungen der Deutschen Arzneitaxe 1923, siebente abgeäünderte Ausgabe, sind die folgenden Aenderungen vorzunehmen:
Unter a statt 450 ℳ und 900 ℳ sind zu setzen 900 ℳ und 1800 ℳAN. G
Unter b statt 900 ℳ ist zu setzen 1800 ℳ.
Unter c statt 1350 ℳ ist zu setzen 2700 ℳ. ¹
Unter d und e statt 300 ℳ ist zu setzen 600 ℳ.
Berlin, den 30. Juni 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.
8
Ministerium für Wissenschaft, Kun Zund Volksbildung.
Der Universitätsrichter Geheimer Regierungsrat Dr⸗ Wollenberg ist zum Verwaltungsdirektor bei der Universität Berlin ernannt worden. G
Die Wahl des Studienrats Ter Nedden am Reab⸗ in Witten zum Oberstudienrat an einer höheren
ehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Witten ist be⸗ stätigt worden. “
1“ 88
Auf Grund des § 7 Abs. 5 und § 14 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik 8 ich den Bund „Schlesier⸗ land“ verboten und aufge löst.
Breslau, den 28. Juni 1923. 1b
Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien.
1 Zimmer. 3
Bekanntmachun g.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Peh unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (²GBl. S. 603) abe ich dem Kaufmann Elias Zwiebel, Charlotten⸗
burg, Wilmersdorfer Straße 12, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Edelmetallen wegen Unzuverlässigke in bezug auf diesen Handelsbetrieb unters 1A“
Berlin, den 19. Juni 1923. 1 Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hincke!
——'ꝑ́Ü—ö—V—V—V
8 Bekanntmachung. “
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger 5 vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 60a) abe ich dem Kaufmann Max Fabian in Berlin⸗ Schöneber 44 Aschaffenburger v Nr. 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen de täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 21. Juni 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.
Dem Händler Berndsen in Ostwie habe ich ℳf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger persona vom Handel vom 23. September 1915 (7RGBl. S. 603) 4 Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfe, insbesondere mit Butter, Eiern, Obst und Geflügel wegen Ung
Handelsbetrieb untersagt. Lingen (Ems), den 23. Juni 1923. 3 Der Landrat. J. V.: Fahren kamp, Kreissekretär.
—-—
d. Ruhr, Leibnizstraße 2 wohnhafta einrich A dinnh Geschäftsführer und allenige Inhaber der Holzvertriebsgesellschaft m. b. H. in Mülheim a. d.
berechneten Verkaufspreis einer Arznei — also ausgenommen
“
wird der Handel mit Gegenständen des tägliche
1“
der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
ordnungen, vom 23.
8 8, insbesondere mit Holz, wegen Unzuverlässigkeit gemäß
J. bals der Verordnung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Per⸗ 2 zum Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ersagt. .
teiggälheim a. d. Ruhr, den 19. Juni 1923. Der Oberbürgermeister. J. VB. Tommes.
88
Hekanntmachung. Der Vorkosthändlerin Martha Galanski in geustadt O. S., Wallstraße 14, ist auf Grund der Verordnung 10. Februar 1923 (RGBl. I S. 111) in Verbindung mit § 1 b. Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom bondel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) die Erlaub⸗ t zum Handel mit Lebens⸗ und ttermitteln zutiogen und der Handel mit Lebens⸗ und Fittermitteln sowie ine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen del untersagt worden. Neustadt, O. S., den 12. Juni 1923. 9 Der Landrat. Dr. Pach 1r
1“
Bekanntmachun Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger sonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ich dem Althändler ri Walbersdorf in angenau jeglichen Handel mit Altmaterialien aller ürt, saobesondere mit Schrott, Alteisen und Altmetallen wegen Unzu⸗ vrlässigkeit untersagt. Siegen, den 23. Juni 1923. Der Landrat. Goedecke.
—
““
8 Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ 189”8. 357) sind bekanntgemacht: “ 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. März 1923, betreffend die Genehmigung des XIII. Nachtrags zu den Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen, durch die Amts⸗
der Regierung in Magdeburg Nr. 17 S. 134, ausgegeben am 28. April 1923, der Regierung in Merseburg Nr. 17 S. 116, ausgegeben am 28. April 1923, und der Regierung in Erfurt Nr. 17 S. 95, ausgegeben am 28. April 1923; .
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. April 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Buer zur Errichtung einer Turnhalle und zweier Lehrer⸗ wohnungen in Buer⸗Resse, durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 19 S. 140, ausgegeben am 12. Mai 1923;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. Mai 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ zemeinde Kreuznach für den Bau eines Straßenkanals und eines Feld⸗ weges, durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 20 S. 101, ausgegeben am 19. Mai 1923;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. Mai 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Preußisch Holland für den Bau von Ueberlandleitungen, durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg Nr. 22 S. 182, ausgegeben am 2. Juni 1923; 1
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Mai 1923, betreffend die Genehmigung des XI. Nachtrags zur Shee hischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891 — Ausgabe von 1912 —, durch die Amtsblätter
der Regierung in Königsberg Nr. 22 S. 182, ausgegeben am 2. Juni 1923,
der Regierung in Gumbinnen Nr. 22 S. 171, ausgegeben am 2. Juni 1923,
der Regierung in Allenstein Nr. 22 S. 100, ausgegeben am 2. Juni 1923, und
der Regierung in Marienwerder Nr. 22 S. 99, ausgegeben am 2. Juni 1923; 8
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Mai 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Bau⸗ hütte für Hessen und Hessen⸗Nassau, soziale Baugesellschaft m. b. H. in Frankfurt a. M., für die 8 ihres Ziegeleibetriebes in der Gemarkung Hattersheim, durch das Amtsblatt der Regierung in Wiesbaden Nr. 23 S. 122, ausgegeben am 9. Juni 1923; 1
7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Mai 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Werschen⸗ Weißenfelser Braunkohlen⸗Aktiengesellschaft in Halle (Saale) für die Anlegung einer Abraumkippe für ihr Braunkohlebergwerk Guftav Adolf bei Gostau im Kreise Merseburg, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 24 S. 160, ausgegeben am 16. Juni 1923; 1
§ der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. Mai 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elektri⸗ zilätswerk Bretleben und Umgegend, G. m. b. H. in Bretleben, für den Umbau der Hochspannungsleitung von Bottendorf nach Schöne⸗ werda, durch das Amtsblatt der Regi Merseburg Nr. 24 S. 160, ausgegeben am 16. Juni 1923.
Näfter
r 35
Nr. 12 525 das Gesetz, betreffend die Begründung von Provinzialschulkollegien in Oppeln und in Schneidemühl, vom Juni 1923, unter 8 Nr. 12 526 die Verordnung, betreffend die Vereinigung von Teilen der ehemaligen Provinz Westpreußen mit dem Land⸗ armenverbande der Provinz Pommern, vom 4. Juni 1923, unter Nr. 12 527 die Verordnung über die einheitliche Auflösung zwischenstaatlicher gebundener Vermögen vom 15. Juni 1923, unter Nr. 12 528 die Verordnung über de gesthndigret von Pachteinigungsämtern für Jagdpacht⸗ und Fischereipachtverträge in den Bezirken der Amtsgerichte Borgentreich, Brotterode, ürstenberg i. Westf., Lichtenau, Ranis, Schleusingen, Schmal⸗ alden, Steinbach⸗Hallenberg, Suhl, Warburg und Ziegenrück, vom 20. Juni 1923, unter Nr. 12 529 die Anordnung zur Sicherstellung der Milch⸗ versorgung in Berlin und im rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ gebiet vom 4. Juni 1923, unter 3 Nr. 12 530 den Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, vom Juni 1923, unter 1 Nr. 12531 die Anordnung des Ministers für Volks⸗ wohlfahrt, betreffend Unterbringung versetzter Beamter und eichswebrangehöriger, vom 16. Juni 1923 und unter Nr. 12 532 die Anordnung des Ministers für Volks⸗ vühahrt betreffend die Verlängerung von auf Grund der jeterschutz⸗ und Wohnungsmangelverordnung erlassenen An⸗ Juni 1923.
Berlin, den 29. Juni 1923. Gesetzsammlungsamt.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Numr
Krüer.
Das Haus stimmte dem .
Nichtamtliches.
Vporläufiger Reichswirtschaftsrat. 57. Sitzung vom 29. Juni 1923. 8 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Nach einer längeren Pause trat heute der Reichswirts chaftsrat wieder zu einer Vollsitzung zusammen. Der Vorsitzende Leipart gedachte zu Beginn der Sitzung, während die An⸗ wesenden slch von den Plätzen erhoben, des verstorbenen ersten Vorsitzenden Edlen v. Braun.
Er würdigte seinen aufrechten und edlen Charakter, seine großen Verdienste, .e. als Führer der deutschen Ernäbrungswirtschaft
der Kriegszeit, seine großen Erfahrungen und seinen großen Arbeits⸗ eifer. Unter den schwierigsten Verhältnissen habe er der Kriegswirt⸗ schaft Halt und Rückgrat gegeben. Auch die schmierige Ueberleitung in die Friedenswirtschaft und in die freie Wirtschaft habe im wesent⸗ lichen in seinen Händen gelegen. Das ganze deutsche Volk, besonders aber die deutsche Wirtschaft, schulden dem Verstorbenen großen Dank für seine hingebungsvolle, umfangreiche Arbeit. Schon während des Krieges habe der Verstorbene die Grundlagen für den Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft in einem theoretischen Werke niedergelegt. r habe dann an den Vorarbeiten zur Gründung des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats teilgenommen und sei zu seinem geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt worden. Unter beßen Schwierigkeiten habe er hier Ausgezeichnetes geleistet. Der Reichswirtschaftsrat habe einen schweren Verlust erlitten und werde das Andenken des Verstorbenen hoch in Ehren halten.
Der Reichswirtschaftsrat gedachte weiter des Ablebens des Geheimen Oekonomierats Dr. Andre und trat dann in die Tagesordnung ein.
Sechs Mitglieder des Reichswirtschaftsrats haben ihre Mitgliedschaft niedergelegt, u. a. die Reichstagsabgg. Keinath (Dem.) und Dr. Hugo (D. Vp.). Darauf wurde zur Wahl des Vorsitzenden geschritten, die durch Stimmzettel erfolgte. Vorgeschlagen wurde Herr von Siemens, der mit 212 Stimmen bei . Enthaltungen zum geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt wurde.
Das Haus nahm darauf zunächst den Bericht des Aus⸗ schusses für Siedlungs⸗ und Wohnungswesen zu dem gepes⸗ entwurf zur Aenderung der Bekanntmachung über Ma nahmen gegen den Wohnungsmangel entgegen und stimmte ihm ohne Aussprache zu. 8
Es folgte der Bericht des Ausschusses für Siedlungs⸗ und Wohnungswesen zum Initiativantrag, betreffend Richtlinien zur Schaffung und Erhaltung von Haus⸗ und Klein⸗ gartenland. In dem Antrag wird die schleunige Regelung dieser Frage auf dem Wege der Reichsgesetzgebung als ein dringendes Bedürfnis bezeichnet. Der Ausschuß stellte dazu eine Reihe von Richtlinien auf, in denen betont wird, daß
ausgärten von ihren Eigentümern und Nutznießern nur in
ällen dringendsten wirtschaftlichen Bedürfnisses verkleinert werden dürfen. In den Bebauungsplänen müßten außer den Be von der Bebauung ausgeschlossenen Freiflächen besondere
odenflächen ausgewiesen werden, die den Inhabern sonst gartenloser Wohnungen zur Einrichtung von Hausgärten dienen sollen. Das dafür freigestellte Land soll nötigenfalls von den Gemeinden gegen Entschädigung enteignet oder in Zwangspacht genommen werden. .
In der Aussprache billigte Freiherr von Richthofen als Vertreter der Landwirtschaft die grundsätzlichen Ziele des Antrags, bestritt aber ganz entschieden, daß die mißlichen Verhältmisse durch Bodenspekulation oder hohe Bodenpreise hervorgerufen seien. Die Ursachen seien vielmehr die unnötige Landflucht und die enorme Steigerung der Baukosten.
2
zu, ebenso einem weiteren Antrag, der die Regierung ersucht, schleunigst Arbeiten zur Kultivierung von Oed⸗ und Moorland zur Beschäftigung von Arbeilslosen in Angriff nehmen zu lassen Die Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge sollen für diesen Zweck verwendet werden.
Nach längerer nusnche wurde das Weinsteuer⸗ gesetz unter Ablehnung verschiedener Anträge der Weinguts⸗ besitzer in der Angschaßfashan angenommen. Angenommen wurde auch eine Enischließung, wonach die vom Steuer⸗ aufkommen abzuzweigenden Beträge auch sur technischen und öö Weiterbildung der im Weinbau und der Kellerbehandlung Tätigen Verwendung finden sollen. 8
Darauf vertagte sich das Haus bis Sonnabenrnd.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Ausschuß des Preußischen Landtags für Bevölkerungspolitik beriet 81 über das Ausführungs⸗ gesetz zum Volksjugendwohlfa 1 Auf Anfrage teilte die Regierung mit, daß vom Reich 1 illiarden zur Ver⸗ fügung gestellt sind, die nach der Kopfzahl auf die Länder verteilt werden sollen. Entschieden wurde die grundsätzliche Frage, daß alle Fragen, die mit dem Jugendamt und mit der Jugendfürsorge zu⸗ sammenhängen, als Selbstverwaltungsangelegenheit behandelt werden sollen. Eine längere Aussprache gab es darüber, ob die Jugendämter in die kommunalen Organisationen eingeschaltet werden sollen, wie der Antrag v. Einem (D. 818 es fordert, oder ob sie eine selbständige Stellung erhalten sollen, wie es der Regierungsentwurf vorsie Angesichts der Fülle von Anregungen und Anträge wurde beschlossen, zur Sichtung der vorliegenden Anträge einen Unterausschuß einzusetzen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Der Abschlu der Knappschaftsberufsgenossen⸗ schaft für das Jahr 1 922 zeigt, welchen gewaltigen Kosten⸗ aufwand die Durchführung der E“ der deutschen Bergleute erfordert. Von den Bergwerksunternehmern müssen an Umlage 23 ½ Milliarden Mark aufgebracht werden gegen 217 Millionen Mark im Vorjahre, die Arbeitnehmer werden zu Beiträgen nicht herangezogen. Die Zahl der versicherten Personen betrug im Berichtsjahre 1 073 754 gegen 1 212 572 im Jahre 1921, sie ging somit um 138 818 zurück. Auf einen Versicherten ent⸗
el im Durchschnitt ein Umlagebeitrag von 22 023 ℳ gegen 179 ℳ m Vorjahre. An Löhnen und Gehältern wurden 201 Milliarden Mark gezahlt, im Voriahre 23 Milliarden Mark, im Jahre 1922 also mehr 178 Milliarden Mark. Der Durchschnittslohn für einen Versicherten betrug 187 734 ℳ, im Vorjahre 19 235 ℳ. Die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle belief sich auf 8751 gegen 11 825 im Jahre 1921; auf 1000 Versicherte entfallen in 1922 8,15, in 1927 9,75.
Nr. 51/52 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ vom 27. Juni 1923 hat folgenden Inhalt: Der Neubau des Land⸗ gerichts und der Erweiterungsbau des Amtsgerichts in Crefeld. — Neues Verfahren zur genauen Maßenermittlung bei Erdarbeiten. — Das Wasserkraftwerk der Unteren Isoͤre. — Vermischtes. — Paten
— Bücherschau. — Löhne und Preise. — Amtliche Mitteilungen.
te
Berlin, den 30. Juni 1923. 8 Telegraphische Auszablung.
Amsterd.⸗Rotterd. 8 5 apierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania. Kopenhagen... Stockholm und Gothenburg.. elsingfors... e1“ ““ New YNork — .. .... EE11““ Spanien... Lissabon⸗Oporto 1A“*“ io de Janeiro.
Prag “ F (Agram u. Bel⸗ grad) 11“ Kr. =1 Dinar Budapest.. ““
Geld 60348,50
54064,50
8054,50 25336,50 27281,50
40797,50 4249,00 6857,50 708225,00 154113,00 9501,00 27431,00
22643,00
73815,00 16458,50 222.44 4658,00
1675,50
17,70 1406,00
Konstantinopel 88
8
30. Juni
Brief 60651,50
54335,50
8095,50 25463,50 27418,50
41002,50 4271,00 6892,50 711775,00 154887,00 9549,00 27569,00
22757,00
74185,00 16541,50 223,56 4682,00
1684,50
17,80 1414,00
——
Amerikanische Banknoten 1000 — 5 Doll..
Belgische Bulgarische Dänische
Englis
innische
ranzösische vnsafische talienische ugosflawische Norwegische Oesterreichische
Rumänisch Schwedis Schwedisch 8 Spanische
Ungarische Bankn
2
2 und 1 Doll.
2929 0 890 2⸗2
„ „ „ 22⸗ S
ru
Ausländische Banknoten vom
9 9 9 8b6 5
Kr.).
Tschecho⸗slow. Staalenot., neue (100 Kr. u. dar
8 unter 100 Kr..
oten..
neue (1000-500 000 Kr.) neue (10 u. 100 Kr.). 500 u. 1000 Lei. unter 500 Lei
üb.)
29. Juni
Geld 60348,50
54363,50
8054,50 25336,50 27281,50
40797,50 4249,00 6857,50
708225,00 154113,00 9501,00
27431,00
22643,00 6583,50
73815,00
16458,50
229,42 4658,00
1675,50
18,75 1396,50
Geld
Brief 60651,50
54636,50
8095,50 25463,50 27418,50
41002,50 4271,00 6892,50
711775,00 154887,00 9549,00
27569,00
22757,00 6616,50
74185,00
16541,50
30. Juni.
Brief
. 154612,00 155388,00 154113,00 154887,00
8039,50 1386,50
8080,50
1393,50
8
27281,50 27418,50 709222,00 712778,00 709222,00 712778,00
4249,25 9496,00 60348,50
—. 6857,50 . 1635,75 25336,50 220,40
837,75 773,00 40797,50 27730,50 22842,50 4668,25 4658,25 9,47
4270,75 9544,00 60651,50 6892,50 1644,25 25463,50 221,60
842,25 777,00 41002,50 27869,50
4691,75 4681,75 9,53
22957,50
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗
teht ü Feechage.
ůr je
32 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, fund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und 0⁰⁰ österreichische Kronen.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom
23. Juni 1923 betru
der Vorwoche):
die Aktiva: Metallbestand*).
darunter Gold“**)
Reichs⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗ scheine
Noten anderer Banken.
Wechsel u. Schecks
diskontierte Reichsschatz⸗ anweisungen..
Lombardforde⸗ rungen...
Effekten..
sonstige Aktiven.
die Passiva: Grundkapital..
Reservefonds... umlaufende Noten sonstige täglich
blage Verbind⸗
lichkeiten: a) RNeichs⸗
und Staatsgut⸗ -
e“
b) Privatgut⸗
aben sonstige Passiva.
1923
82
in 1000 ℳ 19 543 062 1 961 937) (+ 756 912
2 385 872 440 (+ 226 197 755)
936 359
205 230) 5 913 782 700 (+ 879 680 140)
12 898 148 842 (+‿ 2471 546033)
101 742 123 (+ 18 995 045) 236 233 227 206) ( 803 851 863 (+ 60 897 153)
180 000 (unverändert) 160 502
(unverändert) 13 091 738 581 (218646888)
5 8
1 521 963 847 (+ 793 481 470)
5 892 469 740 (+ 479 170 117) 1 617 600 952 (+ 199 957 817)
1) (*.
895 (†
— —;— —
11 150 689 1 987 527)
4 161 324 406 425)
167 624 671 4 278 872)
269 631 179 380) (+ 233 210
5 980 421 3 213 697)
1 418 261)
20 043 806 5 923 267 2 719 382
155 139) —
180 000 (unverändert) 127 264
(unverändert) 157 935 228 (+ 2 589 951)
9( † 8
8 896 1 910)
10 026) C-— 8.
—
gen (in Klammern + und — im Vergleich mit
1921
in 1000 ℳ
1 102 163 687)
1 091 564 2)
10 477 006 880 377)
4 725
1 463)
1 662 354 44 576) 64 434 431 3 106 795)
127 643 114 529) 258 554 607)
6 163 987 122 723)
180 000
(unverändert)
121 413
(unverändert)
71 986 713 109 070
3 531 215 933 986)
7 581 268 2 644 298) 830 254 317 739)
*) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder nskaüstagchen Münzen, das Kilogramm Feingold zu 2784 ℳ
berechnet.
**) nund
war:
Golddepot (unbelastet) bei
180 032
(unverändert).
Goldkassenbestand 576 880 000 (— 1 000), den ausländischen Zentralnotenbanken
Der Hypothekengläubiger⸗Schu verband für
das Deutsche
Reich,
zum
ammersälen
Sitz Berlin, Geschäftsstelle Biesdorf⸗ Berlin O0., beruft eine öffentliche Versammlun 15. Juli 1923, Nachmittags 5 Uhr, in den
Sonntag, den
(großer
Saal), Berlin SW., Teltower Straße 1/4, am Halleschen Tor, mit
der Tagesordnung ein: Bericht des Vorstands (Dr. E und Wege der Abhilfe (Reichstags⸗ r Die rechtliche Stellung der Hypo⸗
Notlage der abgeordneter
ektor Korthaus). thekengläubiger (Justizrat Dr. Rhode).
Aussprache.
udickau). Die
— Der TTE erhöhte laut
Meldung des „W.
Werkzeuge auf 15 000, für drehende Werkzeuge auf 18 000
Friedenspreis.
Nach dem Geschäftsbericht Mecklenburgischen Ansiedelungs⸗Gesells
der Gemeinnützigen
aft
Aktien⸗Gesellschaft in Schwerin für das Geschäfts⸗
ahr 1922 wurde im verflo Ulschaft durch
erflossenen die weitere V
ber
Jahre die Siedlungstätigkeit der esstce
erschwert⸗
1“
8
8
B.“ ab 1. Juli 1923 die Preise für schlagende mal