und die Betriebsführung für die Kleinbahnen der Kreise Ost⸗ und Westprignitz und des Kreises Jüterbog⸗Luckenwalde in die Hand der Landesverfehrsdirektion Brandenburg übergegangen
sind, wird dieser Erlaß hiermit aufgehoben.
Das Preußische Staatsministerinm. 8 8 z Braun. Siering.
8 —
Der Stadtg emeinde Wiesbaden wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, zur Errichtung eines Kehrichtplatzes die
nachbezeichneten Grundstücke oder Grundstücksteile, soweit sie
für die fragliche Zweckbestimmung nötig sind, und zwar:
markung Biebrich Kartenblatt 26 Parzellen 156/24, 157/25, 158/26, 159/27, 155/23, 151/19, 154/22, 152/20, 153/21,
192/18, 185/8, 186/9, 189/15, 190/16, 191/17, 7, 182/5, 183/6, 187/10, 188/11 ꝛc., 160/27 ꝛc., 161/27 ꝛc., 162/27 ꝛc., 163/148, 164/148, 251/147 ꝛc., Gemarkung Erbenheim Karten⸗
blatt 60 Parzellen 51/7006, 53/7007, 54/7008, 55/7009, 7010,
7011, 7012, 7013, 99/7014, 6989, 6990, 100/7015, 37/6984, 101/7016, 102/7016, 103/7018, 104/7018, 49/7005, 45/7002, 87/7003, 41/7000, 43/7001, 6985, 23/6965, 6986, 6987, 6988, 6991, 96/6992, 6993, 97/6994, 31/6969, 29/6968, 27/6967, 25/6966, 21/6904, 33/6970 ꝛc., 98/6995, 77/7006 ec., 142/7019 ꝛc., 144/7023 ꝛc., 126/7051, 140/6983 ec.,
143/7019 ꝛc., 75/6954 ꝛc. im Wege der Enteignung zu er⸗
erben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗
chränkung zu belasten. vr 8 88 Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 des Gesetzes über eein vereinfachies Enteignungsverfahren vom 256. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß für das Unter⸗ nehmen ein vereinfachtes Enteignungsverfahren nach Maßgabe 3 dieses Gesetzes stattfindet.
Beerlin, den 26. Juni 1923.
. Das Preußische Staatsministerium. 8 Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Innern. Severing.
Finanzministerium.
Der Geheime Baurat Kühne vom HReichsverkehrs⸗ ministerium ist zum Vorsteher der Abteilung für das Maschinen⸗ baufach des Technischen Oberprüfungsamts und der Ministerial⸗ rat Fuchs von dem gleichen Ministerium zum Stellvertreter des Vorstehers bei derselben Behörde ernannt worden.
Versetzt sind die Regierungs⸗ und Bauräte Leo Rudolph vom H.⸗B.⸗A. Lauenburg als Vorstand an das H.⸗B.⸗A. II Stralsund, Holländer vom H.⸗B.⸗A. Angermünde an die Regierung in Schneidemühl, Ihnken von der Regierung in Stettin an die Regierung in Marienwerder, Bornatsch vom H.⸗B.⸗A. Homberg an das H.⸗B.⸗A. Fulda, Rosenthal vom H.⸗B.⸗A. Fulda als Vörstand an das H.⸗B.⸗A. Angermünde, Uchtenhagen vom H.B.⸗A. Berlin⸗Potsdam III an das H.⸗B.⸗A. Niederbarnim⸗Teltow, Mehner von der Regierung in Magdeburg an die Regierung in Schleswig, Oehme von der Bau⸗ und Finanzdirektion an die Regierung in Potsdam, Heyne vom H.⸗B.⸗A. II Stralsund an die Regierung in Magdeburg, unter gleichzeitiger Beurlaubung zur Elbstrombau⸗ verwaltung, v. Steinwehr von der Elbstrombauverwaltung an das H.⸗B.⸗A. I in Stettin, Lehmann vom H.⸗B.⸗A. I in Stettin an die Regierung in Stettin.
111“
8 Der Regierungsrat in Sonderstellung Graf Hue de Grais in Frankfurt a. O. ist zum Oberregierungsrat ernannt und als ee dem Regierungspräsidenten in Frankfurt a. O. zugeteilt worden.
Der Polizeihauptmann Knipfer in Berlin ist zum Regie⸗ rungsrat ernannt worden.
Oberrechnungskammer.
„ Der Obersekretär am Geodätischen Institut in Potsdam Kühne ist zum Revisor, der Kanzleiinspektor Matschat zum Kanzleidirektor und der bisherige Kanzleiassistent Quaritsch aus Berlin zum Kanzleisekretär bei der Oberrechnungskammer ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Das Preußische Staatsministerium hat die Studienräte Dr. Kleinecke am staatlichen Prinz⸗Heinrichs⸗Gymnasium in Berlin⸗Schöneberg und Dr. Brüll am staatlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin zu Oberstudienräten ernannt.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger“ vom 16. April 1923, Nr. 88, fünfte Zentralhandelsregister⸗Beilage, veröffentlichten, in das Handelsregister eingetragenen Satzungsänderungen der fentfcrl68 Hypothekenbank, Frankfurt a. M., wird
ekanntgemacht, daß der Reichsrat und das Preußische Staats⸗
ministerium laut der Urkunden vom 28. Februar 1923 und vom 5. März 1923 den Satzungsänderungen und der Fortdauer des Pfandbriefprivilegs zugestimmt haben. Wiesbaden, den 4. Juni 1923. 88 Regierungspräsident Wiesbaden. : Nißle. 3
8 Bekanntmachung. 1 3 Dem Markscheider Eugen Köhlhoff ist von uns unterm 15. Juni 1923 die Berechtigung zur selbständigen Aus⸗ führung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebietes erteilt worden. Derselbe hat seinen Wohnsitz in Herne i. Westf. genommen. Dortmund, den 26. Juni 1923.
Preußisches Oberbergamt.
1“ 4“4“ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Reichswirtschaftsrats zur Reichsregierung. Es heißt
hüolltientoahesasiw vechohdidisugusk. 9 99
Charloktenburg, Kalserm⸗Angusta⸗Allee b. täglichen Bedarts wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb unterfagt. “ Berlin, den 21. Juni 12223Z32. Dea Polbveincäsident. 3 B.⸗ Dr H1
Bekanntmachung.
Dem Apothekenbesitzer Fischel in Altlandsberg habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 22. März 1917
sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an gleichartigen Handelsgeschäften untersagt. Berlin, den 28. Juni 1923. Der Landrat des Kreises Niederharnim. FJ. A.: Voigt, Regierungsassessor.
1 Bekanntmachung.
Dem Händler Karl Busse, zum Schein angemeldet hier für Mellerstraße 41, früher wohnbaft in Heddinghausen Nr. 142, Amt Pr. Oldendorf, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 jeder Handel mitLebensmitteln aller Art wegen un⸗ zuverlässigkeit untersagt worden. 1
Bielefeld, den 20. Juni 1923.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Heitkamp Bekanntmachung.
Dem Händler August Recksiek, hier, Am Sparenberg Nr. 43, wohnhaft, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 jeglicher Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Unter⸗ sagung tritt nach Ablauf von acht Tagen in Kraft.
Bielefeld, den 21. Juni 1923.
Die Polizeiverwaltung. J. B.: Heitkamp. 1“ “ 1“ 14“A““
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) habe ich der Handelsfranu Marie Liebau in Wedders⸗ leben durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Rohprodukten, insbesondere mit Lumpen, Knochen, Altmetall, Papier und anderen Abfällen, wegen Unzuverläffig⸗ keit unterfagt. 1.“ I
Quedlinburg, den 29. Juni 1223. MM11821424“*
4 “
Dem Fleischermeister Stefan Wojeiechowski, hier, ist auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung, betr. Fern⸗ haltung Xnn Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (ℳGBl. S. 603) der Handel mit Fleisch⸗ und Wurst⸗ waren, Schmalz und &ꝙb wie überha upt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, vom 8. Juli d. J. ab untersagt worden. Schneidemühl, den 26. Juni 1923.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt, Bürgermeister.
Richtamttiches. Deutsches Reich. 8
Der Kaiserlich japanische Botschafter Eki Hioki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die sschafte der Heahgafists nach übernommen.
Der lettländische Gesandte Dr. Woit, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der russische Botschafter Krestinski hat Berlin ver⸗
lassen. Während seiner Abwe it führt der Botscha sessen. Bratman Geschäfte der Büschoire
Vorläufiger Reichswirtschaftsrat. 58. Sitzung vom 30. Juni 1923. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
bf die Sitzung wird vom Vorsitzenden Leipart um 9 ½ Uhr eröffnet.
„Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende zunächst Kenntnis von einem anläßlich eines Antrages v. Siemens gefaßten Ausschußbeschlusses, beireffend das Verhältnis des
darin, daß es zur Wahrung der verfassungsmäßigen Stellung des Reichswirtschaftsrats erforderlich sei, daß die Gesetzentwürse der Reichsregierung dem Reichswirtschaftsrat nicht erst dann vorgelegt werden, wenn sie an den Reichstag oder Reichsrat gehen. Es müsse verlangt werden, daß die Reichs⸗ regierung, ehe sie die endgültige Vorlage dem Reichstag und Reichsrat zugehen lasse, ihrerseits noch zu dem Gutachten des Reichswirtschaftsrats Stellung nimmt. In vielen Fällen werde es sich empfehlen, den Reichswirtschaftsrat bereits vor der Beschlußfassung des Reichskabinetts bei der Ausarbeitung der Vorlagen zu beteiligen. Dieser Beschluß sei dem Reichskanzler überreicht worden. Das Haus stimmt dem Beschluß zu. „Bei der Ersatzwahl für das Vorstandsmitglied v. Siemens wird Reichstagsabgeordneter Dietrich (Vertreter des landw. Genossenschaftswesens) durch Zuruf gewählt. Sodann nimmt das Haus den Bericht des finanzpolitischen Ausschusses zu den Vorlagen über die Auswertung der Verbrauchssteuern entgegen. Berichterstatter Schweitzer führt aus, daß, wie während des Krieges, auch diesmal während des Ruhrkampfes versäumt worden sei,— den Kampf zu finanzieren. Statt die Steuern rechtzeitig zu erhöhen, habe man wieder zur Notenpresse seine Zuflucht genommen. Man vermisse in der Vorlage eine Aufwertung der Besitzsteuern. Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums stellt entsprechend den früheren Erklärungen des Reichsfinanzministers eine baldige Anpassung der Vermögenssteuern an die Geldentwertung in Aussicht. Im übrigen könne man nicht behaupten, daß die Ver⸗ brauchssteuern voll der Geldentwertung angepaßt würden. Es sei nur ein Versuch dazu. Herr Irl erklärt namens des Handwerks, dem Ausschußantrag nicht zustimmen zu können. Es gäbe viele, die zwar keinen Besi hätten, deren Einkommen sich aber so erheblich gesteigert habe, da sie auch die erhöhten Verbrauchssteuern tragen können. Herr Bästlein erklärt für die organisierte Verbraucherschaft, er halte mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes jede Hschg der Verbrauchssteuern für bedenklich, ins⸗ e
Fölae. vom Handel vom 23. September 1915 (ℳGBl. S. 603) abe ich em Händler Bruno Fahrenbänder in Berlin⸗
besondere lehne die br Zuckersteuer ab. raucherlchaft jede weitere Erhöhung der
vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des
(RGBk. S 270) den Großhandel mit Arzneimitteln
Salze 5 ℳ für ein Kilogramm Reingewicht beträgt.
der Verbrauchsstenern zu Konflikten führen. Wenn so nationalen Finanzkontrolle nicht mehr erwehren können. Die sozialen Schutzbestimmungen werden dadurch überdies gefährdet werden.
weitergehe. Der Besitz müsse ganz anders besteuert werden. Der Vertreter der 828s en, 8, Ferüar, von Abban der Verbrauchssteuern könne jetzt keine e sein. „Freiherr von Richthofen (Arbeitgebervertr. der Landw. weist die Vorwürse gegen den Besitz zurück. Die Reparations forderungen und die Dollarschwankungen seien schuld an dem ganze Elend, aber nicht die deutschen Arbeitgeber. G Berichterstatter Schweitzer polemisiert in seinem Schlußwor gegen den Vorredner, indem er u. a. darauf hinweist, daß die Land wirtschaft ihre vor dem Kriege in Gold aufgenommenen Hypotheken jetzt in Papier abgetragen habe. — Der Antrag des Ausschusses, wonach der Reichswirt ftsrat den Vorlagen über die Aufwertung der Verbrauchs teuern mit stimmen 81 gsn Geldentwertung in schnellerem Tempo vor sich gehe, damit ein entsprechender Abbau der preisverteuernden Verbrauchssteuern erfolgen könne, wird darauf mit Mehrheit angenommen. Hierauf tritt das Haus in die Beratung der einzelnen Verbrauchssteuern (Leuchtmittel⸗’, Mineralwasser⸗ Zucker⸗, Zündwaren⸗ und Salzsteuer) ein. 1 b Die Leuchtmittel⸗ und Mineralwassersteuer werden nahezu umverändert angenommen. Zur Zuckersteuer wird u. a. ein Ausschußbeschluß angenommen, wonach die Regierung, wenn der Großhandelspreis fällt, auf Verlangen des Reichsrats die . zu ermäßigen hat. Die Zündwarensteuer bleibt unverändert. Zur Salzsteuer wird auf Antrag des Ausschusses bestimmt, daß die Steuer für Speisesalz 10 ℳ, für alle Augen Außer⸗ m wird eine Entschließung angenommen, wonach das zum Export gelangende gewerbliche Salz mindestens dieselbe Steuer tragen muß wie das im Inland für gewerbliche
oder dergl. . Hierauf wird der folgende Antrag des Ausschusses für Siedlungs⸗ und Wohnungswesen und des Unterausschuffes für Landwirtschaft und Ernährung beraten. Die Reichsregierung zu ersuchen, so schnell wie möglich ein Gesetz zu schaffen, wonach Moor⸗ und Oedland zugunsten öffentlich recht licher Stellen oder Privater, die die Gewähr für eine sachgemäße Durchführung der Kultiviernngsmaßnahmen bieten, gegen volle E schädigung — entweder in Kapital oder in Naturalwertrente oder in Land — enteignet oder zwangsverpachtet werden kann. Werden der
bei Aufstellung des Generalkulturplans vorzuschreiben, daß hierdurch
die spätere Besiedlung nicht unmöglich gemacht wird.
„Freiherr v. Richthofen legt dar, daß der Landwirtschaft mit einem solchen Galc schlecht gedient sein werde. Eine Moorkultut 8 bisher der Kostenfrage wegen größtenteils unmöglich gewesen; etzt würden Leute kommen und sich auf die „Moorkultur“ stürzen, die gar nichts davon verständen. Warum müsse man zur Siedlung das Wort „Enteignung“ setzen? Der Redner befürwortet einen Antrag, wonach die . nan. im Ausschußantrag gestrichen werden soll und die Zwangsverpachtung nur dann eintritt, wenn die Eigen⸗ tümer der Kultivierung Schwierigkeiten bereiten oder ihr Land in einer zu gewährenden Frist nicht kultivieren, trotzdem die Vor⸗ bedingungen gegeben sind oder gegeben werden. —
err Albrecht (Landarbeiterverband) befürwortet, antrag, wie folgt, zu fassen: Die Reichsregierung zu ersuchen, so schnell wie möglich ein Gesetz zu schaffen, wonach Moor⸗ und Oedland zum Zwecke der Kultivierung gegen angemessene Entschädigung be⸗ schleunigt enteignet werden kann. Der Redner stellt einerseits das Bestehen des Landhungers, andererseits die Besorgnisse der Grund⸗ besitzer fest, daß ihnen kultiviertes Moorland nachher durch die Sied⸗ lungen genommen werden könnte. Deshalb stellten viele die Kulti⸗ vierung ein, das sei aber nicht im Interesse der Volksernährung. Man müsse schärfere Zwangsmaßnahmen zur Kultivierung treffen. Die Allgemeinheit müsse zwecks Schaffung neuen Kulturlandes ein⸗ shten⸗ 4 kn Ausschußantrag finde nicht die Zustimmung der Ab⸗ eilung II. Freiherr von Richthofen weist die Angriffe Albrechts gegen die Landwirte zurück.
zweimal durch Auszählung abgestimmt. Der erste Teil (Streichung der Enteignung) wird mit Stimmengleichheit, 73 gegen 73, abgelehnt. Der zweite Teil, wonach eine Bedingung eingefügt wird, wird mit 77 gegen 73 Stimmen angenommen. Der abgeänderte Ausschußantrag wird hierauf mit Mehrheit abgelehnt. Der Antrag Albrecht wird im Wege der Aus⸗ zählung mit 80 gegen 62 Stimmen angenommen.
Es folgt der Ausschußbericht über die Spielkartensteuer. Die Erhöhung der Spielkartensteuer wird unverändert an⸗ genommen.
Zu dem Gesetzentwurf über die patentamtlichen Ge⸗ bühren wird der Antrag des wirtschaftspolitischen Ausschusses angenommen: der Vorlage mit der Maßgabe zuzustimmen, daß der Reichsregierung die Festsetzung wertbeständiger Patent⸗ gebühren empfohlen wird. Ferner wird folgende Entschließung angenommen:
Regelung der Patentgesetzgebung dahin erfolgen kann, daß die Patent⸗ . den Patentanspruch zunächst auf drei Jahre sichert, und ob eine Verlängerung des Patents dann für längere als einjährige Zeit⸗ dauer zweckmäßig erscheint.
„Den Gesetzentwürfen und Entschließungen über die Ueber⸗ einkommen und Vorschläge der dritten internationalen
Arbeitskonferenz in Genf wird zugestimmt.
Die nächste Sitzung wird der Vorstand bestimmen.
111“”“ 8 8
Pearlamentarische Nachrichten. “ Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gefetzes über ein deutsch⸗portugiesisches vorläufiges übereinkommen nebst erläuternder Denkschrift, 2. Folge der Sammlung eidlicher Aussagen Gewaltakte der im Ruhrgebiet zugegangen.
Der Bevölkerungsausschuß des Preußischen Landtags setzte vorgestern die Beratung über das Ausführungs⸗ geset zum Jugendwohlfahrtsgesetz fort. Annahme fand ein Antrag von Eynern (D. VPp.), daß eine en gung mehrerer Gemeinden zu selbständigen Jugendämtern innerhalb eine Kreises nur dann möglich sein soll, wenn sich diese zu einem Zweck⸗ verbande zusammenschließen. Ferner wurde die Frage behandelt,
ferner die über
meinden nicht gebunden sein sollen. Der Antrag der Deutschen
Herr Otte (Angestelltenvertreter der Industrie) meint, die An⸗ passung der Besitzsteuern an die Gekrentwertung wäre zu minimal und käme zu fpät. In einem Angenblick, wo das Realeinkommen der Lohn⸗ und Gebaltsempfänger immer tieser sinke, müsse die Erhöhung weiter gewirtschaftet werde, bestehe die Gefahr, daß wir uns einer inter⸗
Herr Riedel (Angestelltenvertreter der städtischen Betriebe) meint, die Regierung wisse überhaupt nicht, was vorgehe. Der größte Teil des Volkes müsse in große Notlage geraten, wenn es so
eine 8
eewissen Abänderungen nur unter der Poraussetzung önne, daß die Anpassung der Besitzsteuern an die
London.
e ver⸗ wendete Salz, sei es auch in Form einer Ausfuhrabgabe
Industrie durch Enteignung größere Moorflächen überwiesen, so ist
Ueber die beiden Teile des Antrags Richthofen wird
Die Regierung wird ersucht um die Prüfung, ob nicht eine
golksvartei, sie wurde demokratischer
abgelehnt, Antrag, üllung ihrer Auf Wie staatlichen Au⸗
den städtischen Deputationen angenommen wonach
dagegen
wurde ein die Jugendämter bei
gleichzustellen,
sozial⸗ der Er⸗
Gemeinden verantwortlich sein sollen.
n den
und die Beanstandungsmöglichkeiten
ollen ebenso geregeit werden wie bei den Selbstverwaltungskörpern.
Für die Zusammensetzung der Jugend
greisschulrat, der Kr. b Mitglieder der Jugendämter sein sollen. Hinzugenemmen wurde noch der Gewerbeaufsichtsbeamte.
rner wurde die Mitglieder festgelegt, und beschlessen, daß die
ahl der
ämter derblieb es dabei, daß der und die Geistlichen geborene
beamteten
I der gewählten
söchstens ein Drittel der beamteten Mitglieder betragen soll. Inner⸗ halb des Kreises der gewählten Mitglieder soll der Anteil der aus
den Kreisen der Jugendpfle sglieder die Hälfte betragen.
gevereine durch Wah
I zu berufenden Mit⸗
Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. Juli 19223 Telegraphische Auszahlung.
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso) Brüssel u. Antw. Christiania Kopenhagen . .. Stockholm und Gothenburg .. Lllsingfors. Iterlien
New Bork.. Paris
[Schweiz
Spanien 89. Lissabon⸗Oporto. Japan
Rio de Janeiro
Wien
Prag
Jugoslawien (Agram u. Bel⸗ dita)“ 4 Kr. =1 Dinar
Budapest.
Sofia. .
Konstantinopel ..
2.
Geld 62343,50
55860,00
8054,50 25935,00 27930,00
42094,50 4389,00 6962,50
725175,00
159600,00
9501,00 28079,50 23042,00
6982,50
17156,00 229,42 4817,50 1735,50
18,75
1536,00
Jult Brief 62656,50
56140,00
8095,50 26065,00 28070,00
42305,50 4411,00 6997,50 731825,00 160400,00 9549,00 28220,50
23158,00
7017,50
17544,00 230,58
4842,50
1744,50
18,85 1544,00
Geld 60348,50
54064,50
8054,50 25336,50 27281,50
40797,50. 4249,00 6857,50 708225,00 154113,00 9501,00 27431,00 22643,00
73815,00 16458,50 222 44 4658,00
11u“
Auslandische Banknoten vom 2. Juli.
111““ 116““
Amerikanische Banknoten
22 nische ranzösische
Holländische
Italienische Fugoflawische Norwegische Oesterreichische
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Rumgnische
Schwedische
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Tschecho⸗slow. Staatsnot.
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500 u. G unter 500 Lei
1000 Lei.
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neue (100 Kr. u. darüb.)
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zahlung“ s
Geld . 160597,00 .160098,00 . 8079,50 . 1536,00 . 27930,00 . 729172,00
arunter 729172,00
4309,00 . . 92426,00 . . 62543,00 . . 6957,50 1735,50 25935,00 216,45
292 892,25
.. 42044,50 . . 28079,50 22842,50 4788,00 4738,00
8,47
30. Juni
Brief 60651,50
54335,50
8095,50, 25463,50 27418,50
41002,50
4271,00 6892,50
711775,00 154887,00
9549,00 27569 00 22757,00
74185,00 16541,50 223,56
4682,00
1684,50
17,80 1414,00
Brief 161403,00 160902,00
8120,50 1544,00 28070,00 732828,00 732828,00 4331,00 9474,00 62857,00 6992,50 1744,50 26065,00 217,55
897,25
42255,50 28220,50 22957,50 4812,00 4762,00 8,53
owie „Banknoten“ ver⸗
beh sich für je l Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, esetas, Lei., Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und für je 100 österreichische Kronen.
— Die Generalversammlung der Leonhar d Tie tz Aktien⸗
gesellschaft,
die Vorzugsaktien und auf 100 % für die Stammaktien fest.
Köln,
setzte die
Dividende auf
7 % für Der
Antrag der Verwaltung auf Ermächtigung, bei Bedarf das Kapital der Gesellschaft um zu bis 100 000 000 ℳ Stammaktien erhöhen zu können, wurde ebenfalls genehmigt.
— Die „V. L. G.“ Leitungsdraht⸗Gefellschaft mit
beschränkter Haftung,
Berlin SW. 61,
Tempelhofer
1
2. Juli 1923 bis auf weiteres folgende Multiplifatoren für die Preisliste Nr. 14 maßgebend sind: NGA NGAB NGAF. NGAT NGAæZ. NFA schwarz imprägniert 1— 2,5 qgmm 18,0, NGA. NGAB. NGAF. NGAT, NGAZ 4 — 10 qmm 19,0, NGA. NGAB, NGAF, NGAT, NGAZ 16 qmm und stärker 19,0, NPL. NPLR NPLS, NSA, NFA mit Glanzgarnbeflechtung 20,0, für alle übrigen Typen 20,0.
— Die Roheinnahmen der Baltimore und Ohio⸗Eisen⸗ hahn wiesen „W. T. B.“ zufolge gegen das Vorjahr im Mai 1923 eine Zunahme um 6 748 000 Dollar auf, die Remeinnahmen eine Zunahme von 1 793 000 Dollar.
— Die Roheinnahmen der Canada⸗Pacifie⸗Eisen⸗ bahn wiesen laut Meldung des „W. T. B.“ gegen das Vorjahr im Monat Mai 1923 eine Zunahme um 691 000 Dollar auf, die Reineinnahmen eine Abnahme um 346 000 Dollar
London. 30. Juni. (W. T. B.) Priwvatdiskont 2 x⅛..
II1“
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 29. Jun 1923: Oberschlesisches Revier: Gestellt 785 Wagen, nicht gestellt —,— Wagen, beladen zurückgeliefert 785 Wagen. 13 1“ 8
Ufer 11, teilt dem „W. T. B.“ mit, daß für alle Lieferungen ab
L11“
des „W. T. B.“ am 30. Juni auf 51 360 ℳ für 1 kg (am 29. Juni auf 51 570 ℳ für 1 kg). —
Wollversteigerung. Die am 29. Juni 1923 in Hannover abgehaltene neunte diesjährige Wollversteigerung des Wollverwertungs⸗ verbandes Deutscher Landwirtschaftskammern, abgehalten von der Deutschen Wollgesellschaft, verlief in lebhafter, äußerst fester Stimmung. Das angelieferte Quantum von ungefähr 2000 Ztr. wurde restlos verkauft. Ausgewachsene Merinowollen waren nicht vorhanden. Man bezahlte für: ““ 16 Krtsassen
1 abrikgewaschen CESchmutzwolle dne Sprses ℳ ungefähr ℳ A⸗ und A/B⸗Zweischuren 4 500 000 — 5 500 000 280 000 — 290 000 B/C⸗Zweischuren .4 000 000 — 5 500 000 220 000 Ausgewachsene Kreuzungs⸗C⸗ Wollen (Schmutzwollen) 3 500 000 — 5 000 000. Ausgewachsene Kreuzungs⸗ C⸗Wollen (Rückenwäsche) 7 500 000 — 8 000 000 Ausgewachsene Kreuzung⸗D⸗ bes nhundrvalen. 3 000 000 — 4 000 000 idschnucken (EE) Schmutz⸗ Hecschen 11.“ bis 2 500 000
Befonders hochrendierende Wollen brachten zum Keil erheblich höhere Preise. Die nächsten Versteigerungen finden statt: Berlin, Donnerstag, den 12. Juli, Halle 24. August usw. Anmeldungen an die Deutsche Wollgefellschaft, Berlin SW. 11, Anhaktstraße 7, erbeten. Anruf Nollendorf 4830 und 8251.
(W. T. B.) Großhandelspreise
Berlin, 30. Juni. — mit dem Einzelhandel,
in Berlin im Verkehr
burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für t kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen,
lose 5900,00 — 6100,00 ℳ. Gerstengrütze, lose5900,00 — 6000,00. ℳ, Hafer⸗
flocken, lose 5900,00 — 6100,00 ℳ, Hafergrütze, lose 5975,00 — 6200,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 5100,00 — 5550,00 ℳ, Maisflocken, 1ose —,— bis —,— ℳ9) Maisgrieß 5100,00 — 5300,00 ℳ, Maismehl 5100,00 — 5200,00 ℳ Maispuder, lose 6350,00 — 6450,00 ℳ, Makkaroni, lose 10650,00 — 11775,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 9500,00 bis 10116,00 ℳ, Reis —,— bis —,— ℳ, Burmareis 5682,00 bis 5785,00 ℳ, glas. Tafelreis 5890,00 — 8495,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 5162,00 — 5310,00 ℳ, Reisgrieß, lose 5160,00 — 5300,00 ℳ, Reis⸗ mehl, lofe 5157,00 — 5293,00 ℳ Ringäpfel, amer 18880,00 — 22150,00. ℳ, getr. Aprikosen, cal 37740,00 — 45100,00 ℳ*), getr. Birnen, cal. 21600,00 bis 22475,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 241 70,00 — 25990,00 ℳ, getr. Pflaumen 6509,00 — 9295,00 ℳ*), Korinthen 25303,00 bis 25570,00 ℳ Rosinen kiup. carab., 1922 er Ernte 10730,00 — 14285,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 er Ernte 21040,00 — 31350,00 ℳ, Mandeln, bittere 23045,00 — 24360,00 ℳ, Mandeln, süße 36153,00 — 40080,00 ℳ, Kaneel 47580,00 — 54935,00 ℳ“*) Kümmel 57535,00 — 58000,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 23820,00 — 24100,00 ℳ, weißer Pfeffer 32250,00 bis 32650,00 ℳ, Kaffee prima roh, je nach Zoll 47200,00 — 49500,00 ℳ, Kaffee superior 44500,00 — 46800,00 ℳ, Röstkaffee, minimal 52000,00 bis 78000,00 ℳ, Ersatzmischung20 % Kaffee 15000,00 — 16000,00 ℳ, Röst⸗ roggen 5000,00 — 5200,00 ℳ, Röstgerste 5200,00 — 5400,00 ℳ, Bohnen, weiße 6500,00 — 7300,00 ℳ, Weizenmehl 6600,00 — 7375,00 ℳ, Speise⸗ erbsen 5000,00 — 6500,00 ℳ, Weizengrieß 7800,00 — 8200,00 ℳ. Linsen
24300,00 — 24400,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 22200,00 — 22300,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 1045000,00 — 1050000,00 ℳ, Marmelade 4800,00 — 11332,00 ℳ, Kunsthonig 2700,00 — 2950,00. ℳ, Auslandszucker,
raffiniert —,— bis —,— ℳ, Tee in Kisten 85000,00 — 120000,00 ℳ. *) Bessere Sorten über Notiz.
Die Elektrolytkupfernotier ung der Vereintgung 8 für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ 1
7700,00 — 11500,00 ℳ, Purelard 24300,00 — 24400,00 ℳ, Bratenschmalz
Speisefette. (GBericht von Gebr. Gaufe.) Berlin, den 30. Juni 1923. Butter: Die Tendenz des Marktes ist weiter scharf steigend. Die Preise wurden um ℳ 6000 erhöht und fanden die Einküntte auch zu den erhöhten Preisen willig Aufnahme. Die heutige amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, lautet: Ia Qualität 28 000 ℳ, IIa Qualität —X,— — Margarine: Die Fabriken erhöhten die Preise auf 18 000 ℳ bis 25 950 ℳ se nach Qualität. Da der Großhandel noch mit billigerer Ware ein⸗ gedeckt ist und hieraus die Kundschaft noch beliefern kann sind die neuen Preise noch nicht zu erzielen und das Geschäft lustlos. — Schmalz: Bei reger Nachfrage blieben die Preise unter wesent⸗ lichen Schwankungen fest, während die Packerforderungen infolge matter Haltung der Chikagoer Börse etwas nachgaben. Die sind nominell. — Spack: Bessere Nachfrage. Preise nomine
*
11“ “ Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. Wien, 30. Juni. (W. T. B.) zentrale: Amsterdam 27 700,00 G., Berlin 0.36,00 G., Kopen⸗ hagen 12 435,00 G., London 323 500,00 G., Paris 4264,00 G., Zürich 12 495,00 G., Marknoten 0,36,00 G., Lirenoten 3062,50 G., Jugoflawische Noten 757,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2106,00 G., Polnische Noten 0,49,00 G., Dollar 70 650,00 G., Ungarische Noten 4,70 G., Schwedische Noten 18 370,00 G. London, 30. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 75,64 ¼, Belgien 88 95, Schweiz 25,90, Holland 11,78 ¼, New York 4,57,62, Spanien 31,60. Italien 103,93, Deutschland 680 000,00, Wien 326 000, Bukarest 885,00. . 1“ Zürich 30 Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,00,32, Wien 0,00,78 ½, Prag 16,95, Holland 221,75, New York 5,67 ½8, London 25,91, Paris 34,24 ½, Italien 24,85, Brüssel 29,20, Kopen⸗ hagen 99,50, Stockholm 149,50, Christiania 92,75, Madrid 82,25, Buenos Aires 198,00, Budapest 0,06 ½. Bukarest —.—, Agram —.,—, Warschau 0,00,50, Belgrad 620,00, Sofia 5,25,00. Kopenhagan. 30. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,05, New York 5,71,00, Hamburg 0,00,40, Paris 34,70, Antwerpen 29,50, Zürich 100,95, Rom 25,30, Amsterdam 223,50, Stockholm 151,10, Christiania 93,35, Helfingfors 15,75, Prag 17,05. Stockholm, 30. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,27, Berlin 0,00,25, Paris 23,00, Brüssel 19,60, schweiz. Plätze 67,80, Amsterdam 148,00, Kopenhagen 66,30, Christiania 61,90,
Notierungen der Devisen⸗
Washington 3,77 ¾, Helsingfors 10,40, Rom —,—, Prag 11,35.
Christianta, 30. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 28,00, Hamburg 0,00,50, Paris 37,30, New York 6,12, Amsterdam
239,50, Zürich 108,25, Helsingfors 16.85, Antwerpen 31,85. Stock⸗
holm 162,50, Kopenhagen 107,50, Rom —,—, Prag 18,25
Lendgn. 30. Junt. (W. T. B.) Sülber 31 ½16, Silb⸗
l1“
Amsterdam, 28. Juni. (W. T. B.) 5 % N Staatsanleihe von 1918 94 ⅛, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 6515⁄113, m3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 359,50, Holland⸗Amerika⸗ Linie 90,50, Atchison, Topeka & Santa Fe 103 ⅛, Rock Island —,—, Southern Pacific 911 ⁄⁄, Southern Railway 34,50, Union Pacific 137,00, Anaconda 85,00, United States Steel Corp. 95 ⁄16
Fest.
Nr. 25 des Ministerialblatts der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 23. Juni hat folgenden Inhalt: Amtlicher Teil. I. Personalnachrichten. — II. Landwirtschaftliche h Land⸗ wirtschaft im allgemeinen, Landwirtfchaftskammern: Vf. v. 5. betr. Aenderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern. — Landeskulturbehörden: Vf. v. 30. 5. 23, betr. Ausstellung von Zweck⸗ dienlichkeitsbescheinigungen im Sinne des § 7 Ziffer 3 des Zuwachs⸗ steuergesetzes. — Fortbildung, Unterricht, Schulen: Bekanntmachung v. 31. 5. 23, betr. Bezug von Lehrfilmen. — Vf. v. 6. 6. 23, betr. Vergütung für den nebenamtlichen Unterricht an ländlichen und gärtnerischen Fort bildungsschulen. — Wasserwirtschaftliche Angelegenheiten: Verfügung vom 4. 23, betreffend Unter⸗ haltszuschuß für Regierungsbauführer des Wasser⸗ und Straßen⸗ baufachs. III. Staatsforstverwaltung: Einrichtung und Geschäfts⸗ wesen: Vf. v. 2. 6. 23, betr. Ausstellung der Kultur⸗ und Landwegebaupläne. — Vf. v. 5. 6. 23, betr. Uebernahme staatlicher Ferstseeraane in die Regierungsobersekretärlaufbahn. — Vf. v. 9,6. 23,
ettr. Unterhaltszuschüsse und Tagegelder für Forstreferendare. — Vf. v. 12. 6. 23, betr. Bezahlung der Staatsförsteranwärter im Vorbereitungsdienst. — Nichtamtlicher Teil. Jahresbericht und ehaanüsaß ccluß des Brandversicherungsvereins Preuß. Forstbeamten ür 1922.
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften. —
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☛ Befristete Anzeigen müffen drei Tage
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— —.—
Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 4000 ℳ
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 9. Bankausweise. 1““ 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen. ““
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ᷣl
1) Untersuchungs⸗
8
je 1000 ℳ (eintaufend Mark) beantragt. Der Inhaber der Urkunden gefordert, spätestens in termine am 23. März 1924, Mittags
dem Aufgebots⸗
Urkunden erfolgen wird. Freiburg b) i. Schles., den 12. Juni 1923. Amts⸗ gericht. [37921]
wird auf⸗ 8.
ℳ 7000 Hitdorfer Brauerei Friede Aktien Bogen 7/1000, Nr. 108/12, 229, In
Es wird erfucht, die Wertpapiere und den Inhaber anzuhalten und die nächste
Bekanntmachung. Sachen des Familienfidei⸗ kommisses von Jena⸗Nettelbeck hat der Waldemar von Jena in Nettelbeck die Aufnahme eines
[37544]
6. 23,
Handelses
französisch⸗belgischen Truppen
ob die Jugendämter felbandss und an die Weisungen der Ge⸗- 0
S2uß. Auf Antrag der Staatsauwaltschaft d der Angeschuldigte Obermatrose hur Schiemann, geboren am 10. 3. 03, vo, der Küstenwehrabteilung VI, für fahnflüchtig erklärt. Prich, den 23. Juni 1923. Di II. Strafkammer des heeeeh Demwwolff. 7 asten. Rieke.
—
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[37029] Aufgebot.
Der Kaufmann Paul Scheeren zu Aachen hat das Aufgebot der Inhaberaktien 117 109, 114 901, 32 874, 32 875 der Deutsch⸗Luxemburg Hütten⸗ und Berg⸗
12 Uhr, Zimmer 41, seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. .“ Bochum, den 23. Juni 1923. Das Amtsgericht.
[36597]
Die Schöneberger Bank, Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, in Berlin⸗Schöneberg, Hauptstraße 135, hat das Aufgebot der Mäntelurkunden zu folgenden Aktien der Schlesischen Leinen⸗ Industrie, vorm. C. G. Kramsta & Söühne in Freiburg i. Schles., nämlich Nr. 30 105 über 1000 ℳ, Nr. 2663, 2681, 4000, 6421, 8702 11 367 über je 500 ℳ, beantragt, da diese bei der Bezugsstelle „Deutsche Bank, Berlin W., Mauer⸗ straße“, wohin sie übersandt waren, nicht eingegangen und nicht zu ermitteln sind. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
werks⸗Aktien⸗Gesellsch
zu Bochum über!
widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Erledigung: Die im Reichsanzeiger 129 vom 6. 6. 23 gesperrten Leonhard⸗ Tietz⸗Aktien sind ermittelt.
Berlin, den 30. 6.1923. (Wp. 241/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[37922]
Abhanden gekommen: 4 % Dt. Schutzgebietsanl. von 1911, Nr. 1134, 12 156/57 = 3/5000. — Wiederangefunden: desgl. Stücke Nr. 8963/65.
Berlin, den 30. 6.1923. (Wp. 242/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[37906)/ Bekanntmachung.
Am 26. cr. in Verlust geraten ℳ 2000 Oberschl. Eisenbedarfsaktien Nr. 53 931 und 55 244, 2/1000.
Breslau, den 28.6 23. K.⸗P. J. U. 5642/23.
Der Polizeipräsident. Dir. der Kriminalpolizei.
[37907! Bekanntmachung Nr. 39. Hier sind von seiten der Darmstädter und Nationalbank folgende Wertpapiere als abhanden gekommen angezeigt worden: a) ℳ 3000 Dt. Hyp.⸗Bank⸗Aktien Mäntel 2/1200 Nr. 80 153, 83 048, 2/300 41 679/80.
Polizeistelle zu benachrichtigen. — Kr. a 6713. Frankfurt a. M., den 25. Juni 1923. Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.
[37908] Bekanntmachung Nr. 41. Kr. c. 6581. Der Bankbeamte Arthur Jansen, geb. am 5. 5. 1901 zu Straßebersbach, hat in der Zeit vom Mai bis Juni 1923 folgende Wertpapiere unterschlagen und ist flüchtig:
1. 25 Dollar amerikanische Noten,
2. 1000 Frank belgische Noten, G
3. 3000 Kronen tschechische Noten. Die 3000 tschechische Kronen tragen fol⸗ gende Nummern: 2 à Kronen 1000 Nr. 0 304 108/E, 0610 141/EL, 10 à Kronen 100 Nr. 338 022/A a, 694 213/A d, 990 702/I, 761 117/I, 634 524/K, 823 895/P, 469 018/W, 685 658/W, 093 751/V, 174 704/Z.
Um Anhaltung dieser Stücke und Fest⸗ stellung der Personalien des Aufgebers sowie um Mitteilung im Ermittelungsfall wird ersucht.
Fraukfurt a. M., den 29. Juni 1923.
Der Polizeipräsident.
Familienschlusses mit beschränkter Teil⸗ nehmerzahl, betreffend die Erstattung von Forderungen des Fideikommißbesitzers be⸗ antragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Minaltted des Auflösungsamts für Familien⸗ güter ist auf den 9. August 1923, Vorm. 11 Uhr, im Dienstgebäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, Elßholz⸗ straße 32, Zimmer 142, bestimmt. Alle Teilnahmeberechtigten, das sind außer dem Fideikommißbesitzer die 5 „nächsten An⸗ wärter“ (§ 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 4—6 der F⸗G.⸗V.) und alle dem letzten der 5 nächsten Anwärter in der Nachfolge⸗ ordnung vorhergehenden Anwärter, werden hierdurch aufgefordert, sich beim Auf⸗ lösungsamt für Familiengüter in Berlin W. 57 (Kammergericht) zu melden. Die zuzuziehenden Anwärter, die besonders geladen sind, mit Ausnahme des nächsten Folgeberechtigten, gelten als zustimmend zu dem Familienschluß, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Termin dur
Einreichung einer öffentlich oder öffentli
sbeglaubigten Urkunde bei dem Auflösungs⸗ lamt noch in dem Termin eine Erklärung
11u“ AAN