werke Königsberg. Gumbinnen und Osterode bis zum Be⸗ age von 30 Milliarden Mark — dreißig Milliarden Mark — zu übernehmen. Axxtikel II. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. “ 8 Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen te d 89 aatsrats sind gewahrt 8 Berlin, den 21. Juli 1923 (Siegel.) Das Preußische Staatsministerium. Braun. von Richter. Siering.
Den Landkraftwerken Leipzig A. G. in Kulkwitz wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, die Par⸗ zellen 245/111, 271/111 und 264/121 der Gemarkung Göhlitzsch, Kreis Merseburg, soweit sie zum Bau der Hochspannungs⸗ trecke von Quesitz nach Kötzschen erforderlich sind, im Wege
er Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts anzuwenden sind. “
Berlin, den 30. Juli 1923. 8
Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Stapenhorst.
. X“ betr. Abrundung der Banküberweisungen auf durch 1 100 teilbare Markbeträge (I. E. 1.3557). Anschließend an den Runderlaß v. 11. 3. 1923 C(I. E. 1. 291), 1 betr. Abrundung der Pfennigbeträge. b
Zahlreiche Banken und Bankiers haben bekanntgegeben, daß sie künftig Aufträge, deren Beträge nicht auf volle 100 ℳ lauten, in der Weise ausführen würden, daß die Beträge, und zwar bei Sammelaufträgen nicht die gesamte Summe, sondern jeder einzelne Vorgang, auf volle 100 ℳ nach unten abge⸗ rundet werden.
1 Bei der Bezahlung der Kostenrechnungen usw. an Empfänger, die ein Bankkonto und ein eigenes Postscheckkonto besitzen, ist, 8- es sich um Beträge handelt, die nicht auf volle 100 ℳ auten, in der Regel der ganze Betrag auf das Postscheckkonto des Empfängers zu überweisen. Hat der Empfänger nur ein Bankkonto, so bleibt nichts anderes übrig, als den spitzen (nicht
abgerundeten) Betrag auf sein Bankkonto zu überweisen. Die staatliche Kasse hat mit der Ueberweisung des Betrags auf das Bankkonto ihre Schuld getilgt.
Dienstbezüge und Versorgungsgebührnisse sind stets in durch 100 teilbaren Markbeträgen auf ein Bankkonto zu überweisen; die etwa verbleibenden Spitzen sind als Steuerabzug zu be⸗ handeln. B Berlin, den 19. Juli 1923 Der Finanzminister. J. A.: Weyhe.
38
Ninisterium des Innern. “
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Mac Lean in Berlin zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes der II. Ab⸗ teilung des Bezirksausschusses in Berlin, den Regierungsassessor Dr. Meyer in Königsberg zum Stellvertreter des Regierungs⸗ präsidenten im Bezirksausschuß zu Königsberg, abgesehen vom Vorsitze, und den Regierungsrat Perkuhn zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes dieser Behörde, auf die Dauer ihres
—
Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der zum Ersten Pfarrer in Schneidemühl berufene Ge⸗ heime Oberkonsistorialrat Kiehl, bisher Mitglied des Evon⸗ elischen Oberkirchenrats, ist zum Generalsuperintendenten der 8 t Grenzmark Posen⸗Westpreußen im Nebenamt ernannt worden. b
1““
Ministerium für Volkswohlfahrt.
8 Bekanntmachung, 8 betreffend Teuerungszuschlag zu der Preußischen Gebührenordnung für approbierte Aerzte und
Zahnärzte vom 10. Dezember 1922. (Volkswohlfahrt S. 581.)
Auf Grund des § 13 der Bekanntmachung, betreffend den Erlaß einer Gebührenordnung für approbierte Aerzte und 1 Fhgärzte vom 10. Dezember 1922 (Volkswohlfahrt S. 581),
estimme ich, daß vom 1. August 1923 ab zu den Sätzen dieser Gebührenordnung (II A und B sowie III) ein Teuerungs⸗
zuschlag von 39 900 (Neununddreißigtausendneunhundert) tritt.
Berlin, den 31. Juli 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.
8 Hirtsiefer.
SBekanstmehung⸗ 8 Die auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend ernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, am 19. Oktober 922 gegen Karl Schotters, Köln, Hahnenstr. 1 a, ausge⸗ sprochene Untersagung des Handels mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit sämtlichen Lebensmitteln und Futtermitteln, wird hierdurch Kufgehoben. ““
Köln, den 12. Juli 1923. 1
8 8 Der Oberbürgermeiste
—.—
8 Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ö Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Kaufmann Emil Penne in Berlin⸗Wilmers⸗
dorf, Gasteiner Straße 13, durch Verfügung vom heutigen Tage
. 98,,
8—
den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt.
Berlin, den 25. Juli 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Gaertig
1““ 1
sfelainimann .
Dem Kaufmann Fö. s Dorn, geboren am 4. November 1888 zu Pforzheim, Großhandel mit Edelmetallen und Schmuck⸗ gegenständen, Dreieichstraße 10 a, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuverlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere mit Edelmetallen und fertigen Schmuckgegenständen, sowie jegliche mittel⸗ bare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.
Frankfurt a. M., den 27. Juli 1923.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
1
Bekanntmachung.
Dem Fabrikanten Ludwig Schaaf, geboren am 12. August 1879 zu Neustadt a. d. Haardt, Zwieback⸗ und Schokoladen⸗ fabrik, Kölner Straße 64, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuver⸗ lässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt und sein Geschäftsbetrieb geschlossen.
Frankfurt a. M., den 27. Juli 1923.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der B.⸗R.⸗V. zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Molkereibesitzer Fosef Niemann in Engelskirchen der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art untersagt worden.
Wipperfürth, den 25. Juli 1923. 1
Der Landrat. J. V.: Seulen, Regierungsreferendar.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 43 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 567 das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, be⸗ treffend die weitere Beteiligung Preußens an der Ostpreußen⸗ werk⸗Aktiengesellschaft, vom 21. Juli 1923, unter
Nr. 12 568 das Gesetz über die endgültige Abgrenzung 18 Provinzen Nieder⸗ und Oberschlesien, vom 25. Juli 1923, unter
Nr. 12 569 das Abänderungsgesetz zu dem Gesetz, betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossen⸗ schaftlichen Personalkredits, vom 31. Juli 1895 (Gesetzsamml. S. 310) in der Fassung der Bekanntmachung des Finanz⸗ ministers vom 16. November 1920 (Gesetzsamml. S. 518), vom 25. Juli 1923, unter
Nr. 12 570 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit vom 29. Juli 1922, vom 25. Juli 1923, unter
Nr. 12571 das Gesetz zur Abänderung derhannoverschen Gesetze vom 18. Juni 1842, 26. August 1844, 12. August 1846, 9. Juni 1848 und der preußischen Gesetze vom 25. Dezember 1869, 24. Juli 1875, 15. Juni 1904, 29. Juni 1914, betreffend die Hannoversche Landeskreditanstalt, vom 26. Juli 1923, unter
Nr. 12 572 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder und des Präsidenten des Preußischen Landtags vom 23. April 1921 (Gesetzsamml. S. 361) in der Fassung des Gesetzes vom 16. November 1922 (Gesetzsamml. S. 423), vom 26. Juli 1923, und unter
Nr. 12 573 das Gesetz über Aenderungen der Dienstbezüge der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 26. Juli 1923.
Berlin, den 1. August 1923. ““
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches. 8 Deutsches Reich.
Die Ausfuhrmindestpreise sind geändert für: Zündschnüre nach Oesterreich, Ungarn, Jugoslawien ab 28. Juli, Spreng⸗ kapseln nach Großbritannien ab 28. Juli, elektrische Zünder nach niedervalutarischen Ländern ab 27. Juli, Pulver ab 1. August, Kalialaun, Salmiak sublimiert und für Salmiak⸗ geist 0,910 nach England, Finnland, Südamerika und Uebersee. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
(Nach Nr. 30 der „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ vom 25. Juli 1923.)
Pest. Aegypten. Vom 25. Juni bis 1. Juli 41 Erkrankungen, davon in Alexandrien 1 und Port Said 2.
Pocken.
Schweiz. Vom 1. bis 7. Juli 39 Erkrankungen, und zwar in der Stadt Zürich 6 und in den Kantonen Bern 21 — davon in der Stadt Bern 1 —, Baselstadt 5, Aargau 4, St. Gallen 2 und Appenzell a. Rh. 1.
Italien. Vom 18. bis 24. Juni 5 Erkrankungen, und zwar in den Provinzen Grosseto 3, Turin und Foggia je 1.
Serbien⸗Kroatien⸗Slawonien. Vom 6. Mai bis 9. Juni 96 Erkrankungen und 20 Todesfälle.
Bulgarien. Vom 1. bis 7. Juli 2 Erkrankungen.
Fleckfieber. 8
Litauen. Im März 98 Erkrankungen und 6 Todesfälle.
Serbien⸗Kroatien⸗Slawonien. Vom 6. Mai bis 9. Juni 78 Erkrankungen und 9 Todesfälle.
Bulgarten. Vom 1. bis 7. Juli 7 Erkrankungen, davon in dem Departement Varna 1. 1“ uu“
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Teuerung in der Woche vom 30. Juli bis 5. August. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten
14““
stellt sich nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamts
.
——TE—
8
für den 30. Juli d. J. auf 71 476 (1913/14 = 1). Die
Steigerung gegenüber der Vorwoche (39 336) beträgt somit
81,7 vH.
Erhöhung des Einstandspreises nach Maßgabe der Geldentwertung.
Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 109 vom 12. Mai d. J. werden nachstehend die für die Woche vom 30. Juli bis 5. August d. J. berechneten Ziffern bekanntgegeben.
Der Einstandspreis von 100 erhöht sich danach beim Verkauf in der Woche vom 30. Juli bis 5. August 1923 auf:
Reichsindex⸗ ziffer¹) des Stat. Reichs⸗ amts
Monat des Einkaufs
1921 SI ISN September Oktober.. November. Dezember .
1922 JFanuar. Februar. Merr Mvv Mat . . EI Eö“ August. September Oktober.. November . Dezember .
1923 Januar . ebruar.
Tür April.. Mat Sun 8 Woche v. 2.—8. Juli. Woche v. 9.— 15. Juli. Woche v. 16.— 22. Juli. Woche v. 23.— 29. Juli. Woche v. 30. Juli bis
. Au
571 808,0 536 204, 1 520 203,8 475 239,4 402 681,7 370 726,1.
12,50 13,33 13,74 15,04
1ö5
350,200,9 291 857,9 246 724,2 208 021,0 187 946,4 172 355,9 132 559,3 92 048,9 53 664,7 32 391,9 16 022,4 10 433,5
220,66 446,10 685,06
1 120, — 2 643,— 2 854,— 2 954,— 3 816,— 7 650,— 16 180,— 21 b11.— 28 892,— 39 336,—
71 476,—
6 381,8 2 704,4 2 504,4
- “ 8 1
¹1) Die Reichsinderziffer gibt an, auf das Wievielfache die Kosten der Lebenshaltung (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung u Bekleidung) gegenüber den Kosten der Vorkriegszeit gestiegen sind.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. August 1923.
ffindeteine Notierun 1 gen und ausländische Banknoten nicht
— Die Oberrheinische Versicherungs⸗Gesell⸗
schaft in Mannheim schlägt vor, aus dem Reingewinn des Jahres 1922 im Betrage von 25 012 154 ℳ 105 ℳ = 30 (20) vH und für Markentwertung 245 ℳ = 70 vH zur Auszahlung zu bringen, außerdem dem Aktionär auf jede Aktie 150 ℳ gutzuschreiben, so daß alsdann die auf die Aktie erfolgte Einzahlung 50 vH anstatt bis⸗ heriger 35 vH beträgt; ferner zu überweisen an die Kapital⸗ sowie Spezialreserven 3 023 635 ℳ, an den Witwen⸗ und Waisenunter⸗ stützungsfonds 1 570 000 ℳ, an den Organisationskostenfonds 1 000 000 ℳ und den nach Auszahlung statutarischer und vertrag⸗ licher Tantiemen von 1 311 688 ℳ verbleibenden Rest auf neue Rech⸗ nung vorzutragen. Die Hannoversche Spar⸗ und Leih⸗Bank Aktiengesellschaft zu Rotenburg i. Han n.⸗Harburg, Elbe, erzielte nach dem Berichte des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahre einen Reingewinn von 7 894 907 ℳ. Verteilt wurden auf 5 Millionen Mark Aktienkapital 50 %. .
— Die maßgebenden deutschen Gummireifenfabriken haben laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hannover mit Wirkung vom Mittwoch, den 1. August, an einschließlich die Preise für sämt⸗ liche Reifensorten erhöht. Die vom 1. August ab gültigen Preis⸗ aufschläge zu den bestehenden Standardpreislisten sind in vom Hundert die folgenden: Für Fahrrad⸗, Kraftrad⸗ und Hilfskraft⸗ raddecken und Schläuche 6000 statt bisher 2200, für Transport⸗ schläuche und Schlauchreifen 6000 (3200), für Vollreifen 5000 (3000), Autodecken und Schläuche 4000 (2400), sämtliches Zubehör 3500 (2000). Die Notierungen für Reifenreparaturen und Werkstättengummi werden mit Wirkung vom gleichen Tage an um 65 erhöht. Die Kosten für Vollreifenmontage in Höhe von ℳ 100 000 bleiben vorerst bestehen.
Wien, 1. August. (W. T. B.) Hier hat sich eine Oester⸗ reichisch⸗Orientalische Handelskammer gebildet, um die Wirtschaftsbeziehungen zu orientalischen Ländern zu fördern, wobei sie von Komitees in Konstantinopel, Angora und anderen moham⸗ medanischen Städten unterstützt wird. Präsident ist der ehemalige Handelsminister Homann.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 31. Juli 1923: Oberschlesisches Revier: Gestellt 2161 Wagen, nicht gestellt 443 Wagen, beladen zurückgeliefert
Berlin, 1. August. (W. T. B.) Großhandelspreise in Emu erkehr mit dem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 43000,00 bis 49000,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 43000,00 — 48250,00 ℳ, Haferflocken, lose 43650,00 — 80000,00 ℳ, Hafergrütze, lose 44570,00 — 46800,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 38000,00 — 40000 ℳ, Maisflocken, lose —,— ℳ, Maisgrieß 38500,00 — 40400,00 ℳ, Maismehl —,— bis —,— ℳ, Maispuder, lose 51300,00 — 53000,00 bis 68000,00 ℳ, Reis —,— bis —,— ℳ, Burmareis 43500,00 bis 47630,00 ℳ, glas. Tafelreis 47900,00 — 65000,00 ℳ, grober Bruchreis
39220,00 — 40150,00. ℳ, Reisgrieß, lose 39200,00 — 40100,00 ℳ, Reismehl,
lose 39200,00 — 40100,00 ℳ, Ringäpfel, amer. 132577,00 — 143247,00
6 % getr. Aprikosen, cal 272088,00 — 284797 ℳ ‧, getr. Birnen, cal. 149599,06
bis 206766,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 173634,00 — 183162,00 ℳ:, getr. Pflaumen 43898,00 — 52647,00 ℳ*, Korinthen 152437,00 156046,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1922 er Ernte 80285,00 — 82325,00 ℳ,
Sultaninen in Kisten, 1922er Ernte 158499,00 — 208890,00. ℳ, Mandeln, bittere 152758,00 — 155951,00 ℳ, Mandeln, süße 241431,00 — 282873 ℳ %
Kaneel 304975,00 — 328434,00 ℳ*, Kümmel 331394,00 — 343200,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 134901,00 — 179700,00 ℳ, weißer Pfeffer 189149,00 bis
205277,00 ℳ, Kaffee prima roh, je nach Zoll 323000,00 — 337000,00 ℳ,
Kaffee superior 310000,00 — 322000,00 ℳ, Röstkaffee 350000,00
1). Die
für ½ kg ab Lager
Makkaroni, lose 72000,00 — 76800,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 66000,06.
bis
290
bis 450000,00. ℳ, Ersatzmischung 20 % Kaffee 100000,00 — 110000,00 ℳ,
Röstroggen 27000,00 — 29000,00 ℳ, Röstgerste 34000,00 — 36000,00 ℳ, Bohnen, weiße 59000,00 — 64900,00 ℳ, Weizenmehl 43900,00 bis 50000,00 ℳ, Speiseerbsen 42200,00 — 52800,00 ℳ, Weizengrieß 54500,00 — 57200,00 ℳ, Linsen 58650,00 — 78000,00 ℳ. Purelard 187000,00 — 190000,00 ℳ, Bratenschmalz 187000,00 — 190000,00 ℳ, Speck, gesalzen, sett 174200,00 — 179300,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 8132000,00 — 8160000,00 ℳ, Marmelade 44750,00 bis 67250,00 ℳ, Kunsthonig 26000,00 — 28350,00 ℳ, Auslandszucker, raffiniert —,— bis —,— ℳ, Tee in Kisten 370000,00 — 600000,00 ℳ *) Bessere Sorten über Notiz.
Berichte von auswärtigen, Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.
Danzig, 1. August. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 1 082 287,50 G., 1 087 712,50 B., Polnische 518,70 G., 521,30 B. — Telegraphische Auszahlungen: London 5 087 250,00 G., 5 112 750,00 B., olland 428 925,00 G., 431 075,00 B., Paris 66 832,50 G., 67 167,50 B.,
503,73 G., 506,27 B. Warschau 518,70 G., 521,30 B. Wien, 31. Juli. (W. T. B.) entrale: Amsterdam 27 975,00 G., Berlin 00,60 G. Kopen⸗ agen 12 610,00 G., London 324 400,00 G., Paris 4107,00 G., ürich 12 695,00 G., Marknoten 00,65 G., Lirenoten 3050,00 G., Fugoslawische Noten 719,00 G., Tschecho⸗ Slowakische Noten 2062,00 G., Polnische Noten 0,30 G., Dollar 70 560,00 G.)
Ungarische Noten 3,25 G., Schwedische Noten 18 610,00 G. Prag, 1. August. (W. T. B.) Noctierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1355,00, Berlin 0,30,25, Christiania 554,00, Kopenhagen 620,00, Stockholm 922,00, Zürich 616,00, London 155,50, New York 34,25, Wien 4,92, Marknoten 0,60,00, Polnische Noten 1,65, Paris 201,75. — Bei den Kursen handelt es sich jeweilig um 100 Einheiten der betreffenden Währung.
Notierungen der Devisen⸗
S anien 32,23 ½, Italien 105,43, Deutschland 4 800 000, Wien 326 500,
p Bukarest 910,00. 8
Paris, 1. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 0,00,01,75, Bukarest —,—, Prag 51,00 Wien —,—, Amerika 17,29, Belgien 81,60, England 79,13. Holland 680,75, Italien 75,00 Schweiz 309,75, Spanien 245,50, Stockholm 462,00
Amsterdam, 1. August. (W. T. B., Devisenkurse. London 11,52 ¼, Berlin 0,00,02 ⅜, Paris 14.67, Schweiz 45,50, Wien 0,00,35,70, Kopenhagen 45,70, Stockholm 67,70, Christiania 40,65, New York 253 ⁄, Brüssel 11,97 ½, Madrid 36,10. Italien 11,05, Budapest — —, Prag 7,48 — 7,53, Helsingfors 6,97 ½ — 7,07 ½.
Zürich 1. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,00,05, Wien 0,00,78 ¾¼, Prag 16,45, Holland 220,00, New York 5,59, London 25,56, Paris 32,52 ½, Italien 24,35, Brüssel 26,75, Kopen⸗ hagen 100,00, Stockholm 149,00, Christiania 89,75, Madrid 79,30, Buenos Aires 189,00, Budapest 0,03, Bukarest —,—, Agram —,—, Warschau 0,00,25, Belgrad 5,80,00, Sofig 5,00.
Kopenbagen, 1. Angust. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,38, New York 5,56, Hamburg 0,00,06 ½, Paris 32.15, Antwerpen 26,35, Zürich 99,50, Rom 24,25, Amsterdam 219,00, Stockholm 147,85, Christiania 89,00, Helsingfors 15,45, Prag 16, 223
Stockholm, 1. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,20, Berlin 0,00,05, Paris 21,90, Brüssel 18,00 schweiz. Plätze 67,35, Amsterdam 148,25, Kopenhagen 67,60, Christiania 60,25 Washington 3,76 ½, Helsingfors 10,42, Rom —,—, Prag 11,15.
Christianrta, 1. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 28,60, Hamburg 0,00,08, Paris 36,50, New York 6,27, Amsterdam 246,75, Zürich 112,00, Helsingfors 17,35, Antwerpen 30,00. Stock⸗ holm 168,50, Kopenhagen 112,25, Rom —,—, Prag 18,55.
—ö:
August. (W. T. B.) Silber 30 ⁄ Silber auf Wertpapiere.
schiffahrt 1 550 000, Calmon Asbest 800 000, Harburg⸗Wiener Gummi
950 000, Ottensen Eisen 1 600 000, Alsen Zement 6 500 000, Anglo Guano 4 300 000, Merck Guano 2 200 000, Dynamit Nobel 1 700 000, Holstenbrauerei 1 600 000, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 12 500 000. — 89 reiverkehr. Kaoko Sloman Salpeter —,— 1 est.
Frankfurt a. M., 1. August. (W. T. B.) Oesterr. Kredi 280 000,00, Badische Anilin 2 900 000,00, Chem. Griesheim 2 800 000,00, Höchster Farbwerke 2 570 000,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 2 000 000,00, Deutsche Gold⸗ u. Silberscheideanstalt 3 000 000,00, Adlerwerke Kleyer 750 000,00 rep., Hilpert Armaturen 600 000,00,
okorny u. Wittekind 600 000 rep., Aschaffenburg Zellstoff 2 900 000, Phil. Holzmann 975 000, Wayß u. Freytag 1 120 000, Lothringer Zement 1 200 000,00 rep., Zuckerfabrik Waghäusel 1 400 000,00, 3 % Mexi⸗ kanische Silberanleibe —,—.
Wien, 1. August. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mai⸗ rente 1350, Februarrente 2200, Oesterreichische Kronenrente 1660, Oesterr. Goldrente 24 000, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 6000, Anglobank 365 000, Wiener Bankverein 235 000, Oesterreichische Kreditanstalt 480 000, Ungarische Kreditbank 855 000, Länderbank, junge 368 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Nationalbank 340 000, Wiener Unionbank 479 000, Ferdinand Nordbahn 21 600 000, Lloyd Triestino —,—, Oesterreichische Staatsbahn 1 001 0000 Süd⸗ bahn 220 100, Südbahnprioritäten 510 100, Siemens Schuckert 178 000, Alpine Montan 879 000, Poldihütte 1 105 000, Prager Eisen 2 770 000, Rimamurany 340 000, Waffenfabrik⸗Ges., österr. 130 000, Brüxer Kohlenbergbau 2 550 000, Salgo⸗Terganer Steinkohlen 1 210 000, Veitscher Magnesitwerke 39 000 000, Daimler Motoren 72 900, Skoda⸗ Werke 1 255 000, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 1 900 000, Galizia Naphtha „Galicia“ 3 400 000.
London, 1. August.
Amsterdam, 1. August. Staatsanleihe von 1918 95,00, anleihe 66 ⅜,
(W. T. B.) Privatdiskont 35 ⁄2.
(W. T. B.) 5 % Niederländische 3 % Niederländische Staats⸗ 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon
o Belgien 97,75, Schweiz
Eine Ausnahme bilden Berlin,
10 000 Einheiten, und New York und London, die in einer
der betreffenden Währung notiert werden. London, 1. August.
9
Wien und Polnische Noten, die in
(W. T. B.) Devisenkurse. Paris 25,56, Holland 11,61 %,
Einheit
79,30, New York 4,57,12,
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Hamburg, 1. Aug 5 Commerz⸗ u. Privat Lübec— Büchen 4 500 000, Schantungbah 6 700 000, Hambur amerika 6 700 000,
Gffentlicher Anzeiger.
ust. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasilbank bank 940 000, Vereinsbank 820 000, n 300 000, Deutsch⸗Austral. „Amerika⸗Paketfahrt 5 800 000, Hamburg⸗Süd⸗ Rorddeutscher Lloyd 1 575 000, Vereinigte Elb⸗
2* 7 2* Linie
Matt.
—,—, Southern Pacific —,—, Pacific 131,25, Anaconda 81,25, United States Steel Corp. 89116.
„Königlich Niederländ. Petroleum 318,50, Holland⸗Amerika⸗ 80,00, Atchison, Topeka & Santa Fé 101 %,
Rock Island
Southern Railway 31 ⅜1, Union
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 18 000 ℳ
—
—
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚fl
1) Untersuchungsfachen.
[49139] Der gegen den Heizer Hermann Beck⸗ mann, geb. am 5. 7. 1900 in Königs⸗ erg, im „Deutschen Reichsanzeiger“ vom 7. 10. 22 unter Nr. 81523 veröffentlichte Steckbrief vom 18. 10. 22 wird zurück⸗ genommen. Wilhelmshaven, den 23. Juli 1923. Amtsgericht.
[49367] Beschlusz. 31 D 452/23.
Der Oberreiter Erich Kraft der 2. Esk.
LEE 13, z. Zt. unbekannten ufenthalts, geboren zu Weißenfels in
Thüringen am 21. 2. 02, ledig, wird für
fahnenflüchtig erklärt. 1 Hannover, den 23. Juli 1923.
Das Amtsgericht. 31.
111“
2) Aufgebote, Verluft⸗ und Fundfachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.
149368]
Abhanden gekommen: Kassenquittung Nr. 210 über ℳ 4000 Neuwalzwerk A.⸗G. Bösperde, Emission Nov. 1922, ausgestellt von der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Berlin.
Hamburg, 31. Juli 1923.
Bankhaus E. Jordan & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien.
149142]
Der Privatmann Heinrich Keese in Hannover hat das Aufgebot der angeblich gestohlenen Inhaberaktien Nr. 5202 — 6483 nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen für die Jahre 1923 ff. der Nieder⸗ sächsischen Landesbank Aktiengesellschaft in Bodenwerder über je 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird auf⸗ Ee spätestens in dem auf den
. Juli 1924, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zülegen. widrigenfalls die Kraftloserklärun
ieser Urkunden erfolgen wird. Zugleich ergeht auf Antrag des Heinrich Keese an die Niedersächsische Landesbank Aktien⸗ gesellschaft in Bodenwerder das Verbot, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Inhaberaktien als den Antragsteller zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.
Polle, den 25. Juli 1923.
Amtsgericht.
“
8
[49423] I1u“
Abhanden gekommen: 2 Stück 8— 15 zinsige Reichsschatzanweisungen Nr. 1054/5 je ℳ 5 000 000, 1 Stück 8 — 15⸗ zinsige Reichsschatzanweisung Nr. 19 996 xu ℳ 500 000 + Coupons ab 1. 3. 24 is 1. 9. 27.
Berlin, den 1. Aug. 1923. (Wp. 336/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[49424]
Abhanden gekommen: ℳ 1000 Dis⸗ conto Commandit⸗Anteile Nr. 519 875 = 1/1000.
Berlin, den 1. August 1923. (335/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[49425]
Nachstehende Wertpapiere sind dem Glasermeister Maxr Zimmermann in Nowawes, Lindenstraße Nr. 46, gestohlen worden: 20 Stück Prämtenanleihen
Reihe B Gruppe 1521 — 1525, Nr. 372, Reihe D Gruppe 1886—1900, Nr. 380. Potsdam, den 30. Juli 1923. Der Polizeipräsident.
[49370]
In der Dr. Zemplin⸗Lorzendorfer Fideikommißsache hat der Fideikommiß⸗ besitzer Freiherr von Seherr⸗Thoß auf Lorzendorf die Aufnahme eines Familien⸗ schlusses zur Versorgung seiner Gemahlin und Aenderung der Bestimmungen über Bestellung des Kurators beantragt. Auf⸗ nahmetermin: 5. Oktober 1923, Mittags 12 Uhr, hier, Ritterplatz 15, Zimmer 25. Alle Teilnahmeberechtigten, die keine besondere Ladung erhalten, werden aufgefordert, sich beim Auf⸗ lösungsamt zu melden. Die zuzuziehenden Anwärter, die weder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde noch im Termin eine Erklärung zu dem Familienschlusse abgeben, werden als zustimmend angesehen.
Breslau, den 20. Juli 1923.
Auflösungsamt für Familiengüter.
[49369]
1. Der Lehrhauer Albert Fickert, ge⸗ boren 15. Juni 1902 in Altwasser, Kreis Waldenburg, 2. der Schlepper Otto Fickert, geboren 9. Januar 1906 in Alt⸗ wasser, Krs. Waldenburg, 3. der Schüler Richard Fickert, geboren 7. Dezember 1910 in Rothenbach, Krs. Landeshut, sämtlich wohnhaft in Rothenbach, Krs. Landeshut, führen an Stelle des bisherigen Familien⸗ namens den Familiennamen Rösner.
Berlin, den 9. Juli 1923.
Der Justizminister.
(L. S.) J. A.: Lucas.
Landeshut, den 28. Juli 1923 Das Amtsgericht.
[49140] Aufgebot. “
1. Der Nachlaßverwalter Paul Ruppolt, Berlin⸗Steglitz, ie 126, für die Erben a) nach der am 28. November 1921 in Kopenhagen verstorbenen Frau Käthe Seutemann aus Berlin⸗Steglitz 9 F. 25. 23 —, b) nach dem am 1. De⸗ zember 1922 in Berlin verstorbenen Kauf⸗ manns Fritz Keller⸗Lehnstädt aus Ber⸗ lin, Potsdamer Str. 83 b — 9 F. 26. 23 —, c) nach der am 24. Mai 1923 ver⸗ storbenen Frau Amalie Wiemuth, geb. Schenner, aus Berlin⸗Steglitz — 9 F. 40. 23 —. 2. Der Nachlaßpfleger Rechtsanwalt Dr. Carl Spiller, Berlin W. 57, Potsdamer Str. 69, für die Erben a) nach dem am 1. August 1922 verstorbenen Reisenden Karl Kurtze aus Berlin⸗Schöneberg — 9 F. 30. 23 —, b) nach der am 25. Oktober 1922 ver⸗ storbenen Frau Maria Tack, geb. Hol⸗ länder, aus Berlin⸗Schöneberg — 9 F. 34. 23 —. 3. Der Nachlaßpfleger Staatsanwalt Erich Zimmermann, Ber⸗ lin⸗Schöneberg, Knausstraße 10, für die Erben nach dem am 1. Februar 1923 verstorbenen spanischen Staatsangehörigen Tomas Alquniza aus Berlin⸗Schöne⸗ berg — 9 F. 31. 23. —. 4. Der Nach⸗ laßpfleger Rechtsanwalt Dr. Max Jakoby, Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84a, für die Erben a) nach der am 23. Fe⸗ bruar 1923 verstorbenen Tänzerin Lilli Boos, geb. Schmidt, aus Berlin⸗Steglitz — 9 F. 33. 23 —, b) des am 17. April 1922 verstorbenen Mützenmachers Eduard Franke aus Berlin⸗Schöneberg — 9 F. 41. 23 — haben das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern der vorbezeich⸗ neten verstorbenen Personen beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗
fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen vorbezeichneten Personen spätestens in dem auf den 12. Dezember 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Berlin⸗Schöneberg, Grunewald⸗ straße 66/67, Zimmer 67 — 2 Trepven — anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, die sich nicht melden, können, un⸗ beschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen Eö zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Berlin⸗Schöneberg, den 14. Juli 1923.
Das Amtsgericht. Abteilung 9.
[49143] Aufgebot.
1. Die Rheinische Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität Bonn, vertreten durch ihren Kurator, hat als Erbe, 2. der Rechts⸗ anwalt Justizrat W. Pütz in Solingen hat als Testamentsvollstrecker des am 23. August 1922 in Solingen verstorbenen praktischen Arztes Dr. med. Robert Jung das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Dr. Jung dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 30. November 1923, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufgebotstermine unter An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung und Beifügung urkund⸗ licher Beweisstücke anzumelden. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insowei Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt werden durch das Aufgebot nicht etroffen. ’
Solingen, den 14. Juli 1923.
Amtsgericht.
[48794] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Lina Nordbruch, geb. Jürgensen, in Altona, Holsten⸗ straße 230 pt., Prozeßbevollmaͤchtigte: Rechtsanwälte Justizräte Grotefend und Dr. Kohlsaat in Altona, gegen ihren Ehemann, den Seemaschinisten Karl Nordbruch, früher in Altona, Kreuz⸗ weg 118, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Altona⸗ Elbe auf den 5. November 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte
zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Altona, den 19. Juli 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[49141]
In Sachen der Ehefrau des Maurers Oswald Theodor Emil Petersen, gent. Seitz, Margarethe Dorothea verw. Wedien, geb. Meyer, Bremen, vertr. durch R.⸗A. Dr. Kück, Bremen, gegen ihren Ehemann, früher Bremen, jetzt unbek. Aufenth., wegen Aufhebung der ehelichen Gemein⸗ schaft, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündl. Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Z.⸗K. IV, Bremen, im Gerichtsgebäude, I. Obergeschoß, auf Donnerstag, den 22. November 23, Vorm. 8 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht v Rechtsanwalt zu bestellen. Zwecks öffentl. Zustellung bekanntgemacht.
Bremen, den 27. Juli 1923.
Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[49146] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Catharina Claudine Koll in Esperstoftfeld, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Löhmann und Engel in Flensburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Koll, zuletzt in Sollerup bei Jübek, auf Grund des 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf hescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts zu Flensburg auf den 27. September 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassener. Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage hekanntgemacht. Flensburg, den 27. Juli 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[48796] Oeffentliche Zustellung.
Frau Gerda Leister, geb. Bornkessel, in Gotha, Kesselmühlenweg 2, vertreten durch den Rechtsanwalt Groß in Gotha, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Karl Leister, zuletzt in Arnstadt wohn⸗ haft gewesen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung nach § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf Freitag, den 7. Dezember 1923, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Ladung bekanntgemacht.
Gotha, den 26. Juli 1923. Der Justizobersekretär der 3. Zivilkammer
des Thüringischen Landgerichts.
[49145]) Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Else Bohne in Cöthen, vertreten durch den Berufs⸗ vormund Willy Schönemann in Cöthen, klagt gegen den Arbeiter Ernst en jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Cöthen, auf Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Cöthen vom 27. August 1920, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen der Klägerin vom 12. Juli 1923 ab bis zur Vollendung ihres 16. Lebens⸗ jahrs außer der bisher gezahlten Unter⸗ haltsrente von vierteljährlich 150 ℳ noch weitere 74 850 ℳ vierteljährlich im voraus
zu zahlen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Anhalt. Amtsgericht zu Cöthen auf den 12. September 1923, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Cöthen, den 30. Juli 1923. Gerichtsschreiber des Anhalt. Amtsgerichts.
[49371] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Kinder: a) Erika Callenius, eboren 1. April 1918, b) Ellinor Callenius, geboren 6. März 1920 in Liegnitz, vertreten durch ihren Pfleger, Kriminalwachtmeister Hermann Kügler in Liegnitz, diese vertreten durch den städtischen Berufsvormund Feder in Liegnitz, klagen gegen ihren ehelichen Vater, den Elektromeister Alfred Callenius, früher in Liegnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts auf Unterhaltserhöhung unter der Behauptung, daß der Beklagte laut Urteil des Amtsgerichts Liegnitz vom 13. September 1921 verurteilt sst, eine Unterhaltsrente von je 450 ℳ viertel⸗ jährlich zu zahlen und daß diese bei der dauernd fortschreitenden Teuerung zu ihrem Unterhalte nicht mehr ausreiche; sie bean⸗ tragen, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Kläger vom Tage der Klageerhebung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres unter Wegfall der den Klägern auf Grund des Urteils des Amts⸗ gerichts Liegnitz vom 13. September 1921 zustehenden Geldrenten, als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich je 240 000 ℳ zu zahlen, und zwar die rückständigen Betröge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahrs. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbac. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Liegnitz, Zimmer 33, auf den 9. Oktober 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Liegnitz, den 19. Juli 1923. Stein, Justizsekretär, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[49372] 8
In der Prozeßsache der minderjährigen Else Gertrud Benner in Tepliwoda, ver⸗ treten durch den Berufsvormund des Kreises Münsterberg in Münsterberg, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Ferche in Neurode gegen den Waldarbeiter Adolf Mlinar, früher in Neudorf, jetzt unbe kannten Aufenthalts, Beklagten, wird der Beklagte zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 5. Oktober 1923, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht in Neurode, Zimmer Nr. 9, geladen. Die öffentliche Zustellung ist gemäß 888 203 ff. Z.⸗P.⸗O. bewilligt worden. eurode, den 26. Juli 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[49147] Oeffentliche Zustellung. Frau Helene Mostowski, geb. Engling, in Berlin. Elisabethstraße 45 b, Prozeg⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwartz in Prenzlau, klagt gegen den Schneider Stephan Mostowski, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Berlin, Stralauer Platz 76, wegen Versagung des Unterhalts und böslicher Verlassung, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Prenzlau auf den 12. No⸗ vember 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen