die zweite Verordnung über die Gebühren der Rechts⸗ üwälte im Verfahren vor den Versicherungsbehörden, vom ). Juli 1923, die zweite Aenderung der Ausführungsbestimmungen zur alutaspekulationsverordnung, vom 24. Juli 1923, die neunte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über e Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer, vom 3. Juli 1923, und die Verordnung über Angliederung neuer Gehaltsklassen der Angestelltenversicherung und Lohnklassen in der Invaliden⸗ ersicherung, vom 28. Juli 1923. Berlin, den 3. August 1923.
Gesetzsammlungsamt. J. V.: Siebert.
Preußen
“ der Generalversammlung der Neuen Pommerschen 6 Landschaft für den Kleingrundbesitz 8 vom 8. März 1923.
1. Betreffend die Zinszahlung, Nuster der Zinsscheine. 1 a) In § 15 Abs. 2 unter b sind die Worte „Kasse der betreffenden Bezirksdirektion“ zu ersetzen durch „der nach Anordnung der Generaldirektion zuständigen Kasse“. 1 b) In § 30 ist am Schlusse des Abs. 1 anzufügen:
„Die Generaldirektion ist befugt, die Einlösung der Zins⸗ scheine bei einzelnen oder allen landschaftlichen Bezirkskassen einzustellen. Die Bekanntmachung dessen hat in dem Deutschen
Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger zu erfolgen“. Betreffend Stückelung.
Dem Abs. 1 des § 27 ist ferner folgendes anzufügen: „Die Generaldirektion ist ermächtigt, die Ausfertigung größerer und kleinerer Stücke zuzulassen, auch zu bestimmen, daß die Aus⸗ ertigung nicht unter einem von ihr jeweilig festzusetzenden Nennbetrage erfolgt. Eintretende Aenderungen sind im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.“
Die vorstehenden, von der Generalversammlung der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz am 8. März 1923 beschlossenen Aenderungen der Satzung der Neuen Pom⸗ merschen Landschaft für den Kleingrundbesitz werden hiermit genehmigt. 8 8 5
Berlin, den 4. Juni 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff. Der Justizminister. J. A.: von Versen.
Beschlu se GHenerallandtages der Pommerschen Landschaft vom 9. März 1923.
Einlösung und
p 6. hinter § 242 der Landschaftsordnung ist einzuschieben als § 242 a: Abs. 1. Wird das Zinszahlungsgeschäft (§ 172) bei der Kasse einer Landschaftsdirektion aufgehoben (§ 82 a), so kommt hbei dieser Kasse auch das Zinsauszahlungsgeschäft (§ 234) in Fort⸗ Es gehen alsdann die in dem Abschnitt XIID (§§ 221 233) und in dem Abschnitt XIII- 234 bis 242) be⸗ stimmten Befugnisse, Zuständigkeiten und Verpflichtungen über von der Landschaftsvirektion und von vem Lanv⸗ schaftsbezirkskollegium auf die Generallandschaftsdirektion, von der. Landschaftsbezirkskasse auf die Kasse der General⸗ andschaftsdirektion und von dem Landschaftsrendanten auf den Rendanten der Generallandschaftskasse. Die Muster der Zinsscheine sind für die künftigen Ausgaben entsprechend zu Andern.“ Alle nach Satz 2 und 3 eintretenden Aenderungen sind durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger bekanntzumachen. 18 3 . 7. In § 164 der Landschaftsordnung erhält der Absatz 2 folgenden Jortlaut: „Die Generallandschaftsdirektion ist ermächtigt, die Aus⸗ fertigung größerer und kleinerer Stücke zuzulassen, auch zu bestimmen, daß die Ausfertigung nicht unter einem von ihr jeweilig festzusetzenden Nenubetrag erfolgt. Eintretende Aende⸗ rungen sind duͤrch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzugeben.“ Die vorstehenden Beschlüsse des Generallandtages Pommerschen Landschaft werden hiermit genehmigt. Berlin, den 5. Juni 1923. Das Preußische Staatsministerium.
In Vertreiung des Justizministers:
Fritze. 8b t, Domänen
hertretung des Ministers für Landw Ramm. 8
der
und Forsten:
Finanzministerium. b ““ Gebühren der Katasterverwaltung.
Grundgebühren der Katasterverwaltung August d. J. ab, wie folgt, fest⸗
11“
betr. die
A) Die ( werden mit Wirkung vom 1.
. 39 000 ℳ, ..955 Cee;x .11000 . N -- SSoe-; 61 B) Die in der letzten Spalte der Tafeln A und B zu Ziffer 36 der Gebührenordnung ursprünglich angegebenen Höchstbeträge werden je auf den achtfachen Betrag erhöht (d. h. Verdoppelung der nach Maßgabe des Runderlasses vom 21. Juni d. J., K. V. 2. 1505, zurzeit gültigen Höchstbeträge). Berlin, den 23. Juli 1923. Der Finanzminister J. A.: Koßwig.
An sämtliche Herren Regierungspräsident 8 Präsidenten der Preuß. Bau⸗und Finanzdirektionin Berlin.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Beim Ministerium für Volkswohlfahrt sind mit Wirkung vom 1. August 1923 ab der bisherige Oberregierungsrat Dünschede zum Ministerialrat und der bisherige Regierungs⸗ rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
Peters zum Oberregierungsrat ernannt worden.
en und den Herrn
Bekanntmachung,
betreffend Ergänzung der Bestimmungen über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Be⸗ schaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken, vom 22. Juni 1896. Unter Hinweis auf § 367 Ziffer 5 des Strafgesetzbuchs sowie unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 22. Juni 1896, betreffend die Abgabe stark wirkender Arznei⸗ mittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arznei⸗ gläser und Standgefäße in den Avotheken, ordne ich fol⸗ gendes an:
Die Vorschriften, betreffend die Abgabe stark wirkender Arznei⸗ mittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken, werden hiermit auf Dicodid (Dihydrokodeinon) und seine Salze ausgedehnt. In dem Ver⸗ zeichnis zu diesen Vorschriften ist einzufügen:
Dicodid (Dihydrokodeinon) und seine Salze . 0,03 g“.
Die wiederholte Abgabe von Arzneien zum inneren Gebrauch, die Dicodid (Dihydrokodeinon) oder seine Salze enthalten, darf nur auf jedesmal erneute schriftliche, mit Datum und Unterschrift ver⸗ sehene Anweisung eines Arztes oder Zahnarztes erfolgen.
seinen Salzen ist jedoch gestattet, wenn sie nicht in einfacher Lösung oder einfacher Verreibung, sondern als Zusatz zu anderen arzneilichen Zubereitungen verschrieben werden und der Gesamtgehalt der Arznei an Dicodid (Dihydrokodeinon) oder seinen Salzen 0,03 g nicht übersteigt. Auf Arzneien, die zu Einspritzungen unter die Haut be⸗ stimmt sind, findet dies keine Anwendung.
Die wiederholte Abgabe von Arzneien in den Fällen des § 3 ist nicht gestattet, wenn sie von dem Arzt oder Zahnarzt durch einen auf der Anweisung beigesetzten Vermerk untersagt worden ist.
§5
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit ihr Veröffen in Kraft. .
Berlin, den 31. Juli 1923. v
Der Preußische Minister für Volkswohlfahr J. A.⸗ Gottstein.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Die Wahl des Oberstudienrats Dr. Peter Müller an der Helmholtz⸗Oberrealschule in Frankfurt a. M. zum Studien⸗ direktor einer höheren Lehranstalt des Patronatbereichs der Stadt Frankfurt a. M. ist bestätigt worden.
Nkadomie der Kuünste zv Welin. Vom Herrn Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ in Bestätigung der von der Genossenschaft der Akademie der Künste statutenmäßig Professor Ludwig Dett⸗
Professor
bildung sind ordentlichen Mitglieder der vollzogenen Wahlen 1. die Maler Franz Eichhorst, mann, 2. die Bildhauer Professor Constantin Starck, qb 3. der Musiker Professor Robert Kahn 1 zu Mitgliedern des Senats berufen bezw. weiterberufen Berlin, den 31. Juli 1923. 8 Der Nräsident der Akademie der Künste. 88 Max Liebermann.
v
Bekiannna 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (7GBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Heinrich Herberhold aus Wadersloh, Dorf 62, durch Verfügung vom heutigen Tage jeglichen Haudel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf die sen Gewerbebetrieb untersagt. 8 Beckum, den 30. Juli 1923. Der Landrat. Fenner von Fenneberg
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Heinrich Nohn, Köln⸗Ehreufeld, Liebigstraße 21, der Handel mit sämtlichen Gegenständen destäglichen Bedarfs, insbesondere mit Altmetallen und Roh⸗ materialien, untersagt. Unter diese Handelsuntersagung fällt auch die Tätigkeit als Angestellter in einem mit Gegenständen des täglichen Bedarfs handelnden Geschäft sowie die Tätigkeit als Arbeiter in einem den Handel mit Altmetallen und Rohmaterialien handelnden Geschäft. Die durch das Verfahren entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten der Veröffentlichung der Handelsuntersagung, sind von Nohn zu tragen.
Köln, den 28. Juni 1923.
Der Oberbürgermeister.
“
8 18 ——
1
1116 Bekanntmachung. v“
Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend
Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Wil⸗ helm Steinseifer, Köln, Altes Ufer 45, der Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Rohmaterialien, unte rsagt. Unter diese Handelsuntersagung fällt auch die Tätigkeit als Angestellter in einem mit Gegenständen des täglichen Bedarfs handelnden Geschäft. „Die Kosten des Verfahrens, insbesondere diesenigen der Veröffentlichung der Handelsuntersagung, sind von Steinseifer zu tragen. 8 Köln, den 28. Juni 1923. 81- Deer Oberbürgermeister.
2
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 574 das Gesetz zur Anpassung der Steuergesetze an die Geldwertänderung vom 31. Juli 1923.
Berlin, den 3. August 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Statistik und Volkswirtschaft.
5 “
Der Arbeitsmarkt im Juni 1923. Nach den statistischen Erhebungen hat sich auf dem Arbeitsmarkt schon im Vormonat beobachtete Besserung auch während des
Die wiederholte Abgabe von Dicodid (Dihydrokodeinon) und
Berichtsmonats Juni weiter geltend gemacht. Dem „Reichsarbeits⸗ blatt zufolge ist trotzdem die Gesamtlage noch keineswegs so, wie sie in der gegenwärtigen für die Beschäftigung günstigsten Jahreszeit e wartet werden müßte 3 .
Die Krankenkassenstatistik stellt ein weiteres An⸗ steigen der Beschäftigungszahl im Reich während Berichtsmonats Juni fest. Bei den 5246 Kassen (im Vormonat 5374 Kassen), von denen Meldungen porlagen, stieg die Zahl der ver⸗ sicherungspflichtigen, d. h. in Beschäftigung stehenden Mitglieder von 12 632 997 am 1 Juni auf 12 810 835 am 1. Juli, mithin un 177 838 oder 1,4 vH (im Vormonat 1,7 vH).
Die Statistik der Arbeitslosig keit in den Arbeiter⸗ fachverbänden zeigt wie im Vormonat eine ni cht uner he bli ch e Besserung. Von den 40 für den 30. Juni berichtenden Verbänden wurden unter 5,8 Millionen Mitgliedern 235 556 oder 4,1 vH als arbeitslos gemeldet (im Vormonat 6,2 vO). Auch in der Anwendung von Arbeitszeitverkürzungen ist eine Besserung ein⸗ getreten. Bei 36 berichtenden Verbänden arbeiten von 5,2 Millionen Mitgliedern 794 821 oder 15,3 vo mit verkürzter Arbeitszeit (im Vormonat bei 37 Verbänden von 5,4 Millionen 21,7 vH).
Die Statistik der aus öffentlichen Mitteln unterstützten Erwerbslosen läßt einen weiteren R.ü ckgang der In⸗ anspruchnahme erkennen. Insgesamt wurden am 15. Juli gezählt 164 839 Hauptunterstützungsempfänger gegen 218 255 am 15. Funt.
Den statistischen Meldungen der Arbeitsn achweise ist eine weitere leichte Belebung auf dem Arbeitsmarkte für männliche Arbeitskräfte zu entnehmen, während sich die Lage für weibliche Kräfte infolge sinkender Nachfrage nach Hausangestellten etwas verschlechterte. Die Zahl der offenen Stellen hob sich von 508 090 im Mai auf 510 238 im Juni, d. h. um 2148, während die Zahl der Arbeitsgesuche von 1 112 056 auf 1 055 329, d. h. um 56 727 oder 5 vH, zurückging. 365 966 (im Vormonat 361 170) Stellen wurden besetzt. Im Durchschnitt entfielen auf je 100 offene Stellen 245 männliche und 149 weibliche (im Vormonat 280 bezw. 141) Arbeitsgesuche: “
Stand der Großhandelspreise am 31. Juli.
Die Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts ist vom 24. Juli bis 31. Juli um 131 vH auf das 183 510 fache der Vor⸗ kriegszeit gestiegen und zeigt damit die außerordentliche Erhöhung an, die das allgemeine Preisniveau durch die Steigerung des Dollars um 166 vH erfahren hat. Im einzelnen haben sich erhöht: Lebensmittel um 103 vH auf das 145 521 fache, Industriestoffe um 170 vH auf das 254 534 fache, Inlandswaren um 122 vH auf⸗ das 160 84! sache und Einfuhrwaren um 158 vH auf das 296 857 fache. Trotz der gewaltigen Steigerung haben die Preise mit der gleichzeitigen 8 ollar⸗ entwicklung nicht Schritt gehalten, so daß ihr Goldniveau von 89,6 vH auf 70,0 vH abgesunken ist.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. August 1923. Telegraphische Auszahlung.
1. August
Geld Brief 428925,00 431075,00
369075,00
52867,50 175560,00 195510,00
290272,50 30423,50 47880,00
4987500,00 1097250,00 63840,00
194512,50
155610,00 41396,00
530670,00
111720,00
1571,00 33166,50 8.
3. August 8 Geld Sri 428925,00 431075,00
363090,00 364910,00
51870,00 52130,00 175560,00 176440,00 195510,00 196490,00
290272,50 291727,50 30423,50 30576,50 47381,00 47619,00
4987500,00 5012500,00
1097250,00 1102750,00 63840,00 64160,00
194512,50 195487,50 154612,50 155387,50 41396,00 41604,00
530670,00 533330,00
Rio de Janeiro 111720,00 112280,00.
Wen 1571,00 1579,00
Mia 33166,50 33333,50
Jugoslawien (Agram u. Bel⸗ grad) 4 Kr. =1 Dinar
Budapest...
Söstacac
Konstantinopel..
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso) Brüsser u. Antw. Christiania .. . Kopenhagen... Stockholm und Gothenburg. Helsingfors.. Sheeee London.. New York . Paris... Schweiz Spanien Lissabon⸗Oporto
I
370925,00
53132,50 176440,00 196490,00
291727,50 30576 50
5012500,00 1102750,00 64160,00 195487,50 156390,00 41604,00 533330,00 112280,00 1579,00 33333,50
11571,00 44,88
11870,00
57,85 10174,50
11930,00
58,15
1489,12 10225,50
9925,00
—
Ausländische Banknoten vom 3. August. Geld Brief 11097250,00 1102750,00 51121,50 51378,50 9775,50 9824,50 C1262“* ö““
Abschn. zu 1 £ 4987500,00 5012500,00
darunter
Finnische 8 29675,50 29824,50 Französif e “ 63640,50 63959,50 Holländische 11 428925,00 431075,00 Ftalienische v“ 47381,00 47619,00 Jugoflewische (1 Dinar = 4 Kr.) 11870,00 11930,00 Norwegische ve“ Oesterreichische neue (1000 -500000 Kr.) 1421,25 1428,75
8 neue (10 u. 100 Kr.) —,— —,— Rumänische 5785,50 5814 50 4010,00
500 u. 1000 getk...
1 1 unter 500 Lei 3990,00 Schwedische 1“ ..290272,00 29 1728,00 Schweizer 194512,00 195488,00 Spanische „ L“ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue 100 Kr. und
c55 “ 32418,50 32581,50 Tschecho⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr.. 31920,00 32080,00 Ungarische Banknote)n.. 34,90 35,10
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ steht sich für je 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, Pesetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar, Peso. Yen und Milreis und für je 100 österreichische Kronen.
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Amerikan. Banknoten 1000—5 Doll.
8 8 2 und 1 Doll. — Belgische 16 8 Bulgarische 5 „ Dänische 8 Englische
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagezustalt
“ Berrlin, Wilhelmstr. 32. Vier Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 61)
und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
.
48120,00 22 1 l NN
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Nr. 179.
1““ “
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 3. Auguft
8
Handel und Gewerbe. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
In der gestrigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank begründete der Vorsitzende, Präsident Dr. Haven⸗ stein, den Entschluß des Reichsbankdirektoriums, den Dis⸗ Autsat von 18 auf 30 vH zu erhöhen, etwa in folgender Weise:
In der letzten Zentralausschußsitzung am 11. Juli ist bereits vom Reichsbankdirektorium der Vorschlag einer Diskonterhöhung zur Erörterung gestellt worden. Angesichts der damals von den Mit⸗ gliedern des Zentralausschusses fast einstimmig eingenommenen ab⸗ lehnenden Stellungnahme hatte das Reichsbankdirektorium geglaubt, die Erhöhung zunächst zurückstellen zu sollen. Inzwischen hat sich indeß die Entwicklung in stärkstem Maße verschärft. Die gesamte Kapitalanlage ist vom 8. Juli bis zum 23. Juli von 30,7 Billionen auf 53,3 Billionen Mark, d. h. um 22,6 Billionen Mark gestiegen; der Notenumlauf ist in der gleichen Zeit von 20,2 Billionen um 11,6 auf 31,8 Billionen Mark angewachsen. Von dem Zuwachs der Anlage entfallen auf Wechsel 5,3 Billionen Mark, auf Schatzanweisungskonto 17,3 Billionen Mark. Zu dieser Inanspruchnahme der Reichsbank selbst muß noch das Plus der Inanspruchnahme der Darlehnskassen hinzugerechnet werden, das sich allerdings nur auf 160,8 Milliarden Mark belief. Zieht man den Zeitpunkt der letzten Diskonterhöhung (23. April), an welchem der Diskont von 12 vH auf 18 v. erhöht wurde, zum Vergleich heran, so bhat sich seitdem die gesamte Kapitalanlage mehr als versechsfacht, nämlich von. 8,6 Billionen Mark auf 53,3 Billionen Mark, der Notenumlauf mehr als verfünf⸗ facht, nämlich von 6,1 Billionen Mark auf 31,8 Billionen Mark. An der Zunahme in diesem Zeitraum ist das Wechselkonto mit 11,1 Billionen Mark, das Schatzanweisungskonto mit 33,3 Billionen Mark beteiligt. Die Mehrbelastung der Darlehnskassen bezifferte sich in den drei Monaten seit der letzten Diskonterhöhung auf 2080 6 Milliarden Mark. Die Entwicklung des Reichsbankstandes in der letzten Zeit, wie ich sie Ihnen eben kurz ziffermäßig dargestellt habe, hat dem Reichsbankoirektorium die Ueberzeugung aufgenötigt, daß die Erhöhung des Diskontsatzes nunmehr eine unbedingte Notwendigkeit ist, und ich möchte annehmen, daß auch der Zentralausschuß heute diese Ueberzeugung teilt. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß sich die Sätze am offenen Markt neuerdings sehr erheblich erhöht haben. Sie wissen alle, daß Sätze für Leihgelder von 1 vH pro Tag nichts Ungewöhnliches sind. Nach den Angaben des „Berliner Börsen⸗ Couriers“ bewegte sich der Satz für tägliches Geld gegen Effekten⸗ unterlagen an der Berliner Börse zur Zeit der letzten Diskont⸗ erhöhung noch zwischen 14 vH und 24 vH, stellte sich Ende April auf 20 — 30 vH, Ende Mai auf 24 —36 vH, erhöhte sich Ende Juni bis auf 72 vH und in der zweiten Julihälfte bis auf 360 vH. Aber auch der gewöhnliche Kontokorrentkredit der Bank⸗ und Kredit⸗ institute stellt sich heute auf ein Mehrfaches des Bankdiskonts. Pflicht und Aufgabe der Zentralnotenbank ist es, den Zinsfuß im Lande nicht zu machen, aber zu konstatieren und ihm zu folgen. In so völlig anormalen Zeiten wie den jetzigen, wo durch die Geld⸗ entwertung und die damit verbundene Vernichtung eines großen Teiles des mobilen Kapitals und die daraus hervor⸗ gegangene Kapitalnot vas Mißverhältnis zwischen Geldangebot und „nachfrage einen ganz außerordentlichen Grad erreicht hät und vie Zinssätze für Leihkapital stürmisch in die Höhe treibt, wird die Zentralnotenbank als letzte und dank ihrem Notenrecht leistungs⸗ fähigsts — freilich nicht unerschövfliche — Kreditquelle des Landes diese ihre Aufgabe allerdings mit Vorsicht und unter voller Rücksicht⸗ nahme auf das Wirtschaftsleben des Landes üben müssen; aber ihre Pflicht, der Entwicklung des Zinsfußes im Lande zu folgen, bleibt be⸗ stehen, und sie kann deshalb nicht an einem Zinsfuß festhalten, der in augenfälligem Mißverhältnis zu dieser Entwicklung steht, in weitesten Kreisen als unverhältnismäßig niedrig empfunden wird und die Zentralnotenbank der Gefahr aussetzt, in un⸗ gerechtfertigter Weise ausgenutzt zu werden, weil sie durch ihren niedrigen Zinsfuß der privaten wie der öffentlichen Wirtschaft einen fortgesetzten Anreiz gibt, immer wieder wenigstens den Versuch zu machen, nicht unbedingt notwendige oder auf anderen Wegen zu beschaffende Kredite bei der Reichsbank zu erhalten und ihre Wirt⸗ schaftsführung auf diesen unverhältnismäßig billigen Zinssatz einzu⸗ stellen. Diese Erwägungen lassen es uns geboten erscheinen, den bis⸗ herigen Diskontsatz ganz wesentlich höher zu setzen. Ein zweites kommt hinzu. Das starke Zurückbleiben des Bankoiskonts hinter der allgemeinen Entwicklung der Zinssätze am offenen Geldmarkt und im Lande hemmt in immer stärkerem Maße den Absatz von Schatz⸗ anweisungen im Verkehr und ihren Erwerb durch Kreise, die flüssige Mittel für Anlagezwecke bereit haben. Der Absatz von Schatz⸗ anweisungen hat sich seit der letzten Diskonterhöhung etwa verdoppelt, hat also bei weitem nicht Schritt gehalten mit dem Anwachsen des Portefeuilles der Reichsbank an Schatzanweisungen, das sich in der gleichen Zeit mehr als verfünffacht hat. Am 23. April — dem Tage der letzten Diskonterhöhung — betrug der Gesamtumlauf an unver⸗ zinslichen Reichsschatzanweisungen 8 Billionen, davon hatte die Reichs⸗ bank in ihrem Bestande 6,2, d. h. 77 vH. Am 23. Juli belief sich der Gesamtumlauf auf 43,5 Billionen, der Bestand bei der Reichsbank aber auf 39,1, d. h. 90 vH. Auf eine Förde⸗ rung des Absatzes an Schatzanweisungen muß die Reichsbank, und gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo die schwebende Schuld des Reiches in ungeheuerlichem Ausmaße wächst, den allergrößten Wert legen, weil jede Rediskontierung der inflatio⸗ nistischen Wirkung der Schatzanweisungsdiskontierung entgegenwirkt, jedes Anwachsen des Bestandes bei der Reichsbank sie fördert. Es ist selbstverständlich, daß die Reichsbank angesichts der Spannung, welche auch nach der Diskonterhöhung zwischen ihren Sätzen und den Marktsätzen besteht, nach wie vor in der Kreditgewährung sich alle irgendmöglichen Beschränkungen auferlegen wird, daß sie in den Fällen, in denen ihr Kredit zu ungesunden Zwecken in Anspruch genommen werden soll, eine solche Inanspruchnahme ganz ablehnen und sie in den anderen Fällen auf das un⸗ erläßlich notwendige Maß zurückschrauben wird. Bei der? rapiden Aufwärtsbewegung des allgemeinen Zinsfußes und dem groß en Miß⸗ verhältnis, in dem in der letzten Zeit der Banksatz zu ihm gestanden hat, haben wir auch die Ueberzeugung, daß diese Erhöhung des Diskonts die legitime Produktion nicht behindern wird. Freilich wäre dringend zu wünschen, daß Banken und sonstige Kreditinstitute diese Erhöhung nicht zum Anlaß nehmen, sie nun ohne weiteres auch den Gesamtzins⸗ und ⸗provisionssätzen der von ihnen gegebenen Kredite hinzuzusetzen, und nach dieser Richtung wiederhole ich die von mir bei der letzten Diskonterhöhung im April ausgesprochene Bitte.
Der Zentralausschuß sprach sich nach eingehender Erörte⸗ rung mit 18 gegen 5 Stimmen bei einer Stimmenthaltung gegen eine Erhöhung im gegenwärtigen Zeitpunkte aus. Das Reichsbankdirektorium beschloß indes nach nochmaliger Beratung die Heraufsetzung des Diskonts in dem obenbezeichneten Ausmaß.
Im weiteren Verlauf der Sitzung machte der Präsident dem Zentralausschuß Mitteilung über den Beschluß des Direk⸗ toriums, künftig in geeigneten Fällen Kredite auf einer Basis zu erteilen, die geeignet sei, dem Schuldner den Gewinn aus der Geldentwertung zu nehmen. Für derartige Darlehen würden in
—
erster Linie Kredite in Betracht kommen, bei denen die Reichs⸗ bank erste Geldgeberin sei. Die Gewährung solcher Darlehen solle im Wege des Lombardverkehrs erfolgen. Ueber die Be⸗ dingungen des Verfahrens, dem sich auch die Darlehnskassen für ihren Geschäftsbereich anschließen würden, und den Zeit⸗ punkt seiner Einrichtung würden demnächst nähere Bekannt⸗ machungen ergehen. Ferner wurde dem Zentralausschuß Kenntnis gegeben von dem Stande der Frage der Einrichtung wertbeständiger Konten bei der Reichsbank gegen Einlieferung von Devisen.
— Nach Mitteilung des Eisen⸗ und Stahlwaren⸗Industriebundes rechnet der Hämmer⸗Verband G. m. b. H. zu Hagen i. W. ab 28. v. M. mit dem Multiplikator 48 700. — Der Hacken⸗ Verband G. m. b. H. zu Hagen i. W. setzte mit Wirkung vom 28. v. M. einen Grundpreis von 123 000 ℳ das Kilo fest. Die Ueberpreise sind um etwa 100 vH erhöht worden. — Mit Wirkung ab 30. Juli beträgt der Multiplikator für Kasten⸗ und Knebeldrücker⸗ schlösser 54 000, für Einsteckschlösser mit Zuhaltungen 52 000.
— Nach dem Geschäftsbericht der Rheinischen Credit⸗ bank, Mannheim, für das Jahr 1922 lagen die durch die An⸗ forderungen von Handel und Industrie geschaffenen Verhältnisse für die Bank deswegen besonders schwierig, weil durch die Fusion mit der Pfälzischen Bank die Organisation der Bank um nicht weniger als 18. neue Zweigniederlassungen mit angegliederten 32 Depositenkassen, zu⸗ sammen 50 Stellen, erweitert worden war. Der stark angewachsene Kreis der deutschen Käufer wurde noch wessentlich erweitert durch das Ausland, das, zum Teil wenigstens, die enormen Verluste aus seinem L“ durch Anlagen in guten deutschen Effekten auszugleichen suchte. ie Hochflut der Aufträge machte ihre ordnungsmäßige Erledigung um so schwieriger, als der Mangel an banktechnisch durchgebildetem, erfahrenem Personal immer noch nicht behoben ist. Die Umsätze betrugen 1922 3345,5 Milliarden Mark, 1921 320,5 Milliarden Mark. Von dem Reingewinn von 1 399 951 410 ℳ werden überwiesen der Beamtenpensionskasse 50 000 000 ℳ, den offenen Reserven 819 000 000 ℳ, und auf neue Rechnung vorzutragen 1 000 000 ℳ. Die Aktionäre erhalten 200 vH.
Kopenhagen, 31. Juli. (W. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 28. Juli (in Klammern der Stand vom 21. Juli) in Kronen: Goldbestand 209 670 116 (209 670 116), Silberbestand 4 778 584 (4 394 163), zusammen 214 448 700 (214 064 279), Notenumlauf 421 925 704 (421 944 709), Deckungsverhältnis in vH 50,8 (50,7).
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 1. August 1923: Oberschlesisches Revier: Gestellt 2553 Wagen, nicht gestellt 559 Wagen, beladen zurückgeliefert 1971 Wagen.
Wochendurchschnittskurse der Federal Reserv Bank, New York für die Woche vom 16.—21. Juli 1923: G.⸗M. = 8 0,238 216 293 815 1 . S.-I. 285 714,286 “ “ 2 8 8 b.⸗M. 1 312 519,048 G.⸗W. = . Fr. 4,9 Fr. = P.⸗M. 16 799,476 G⸗N. = Por⸗. Eaeudbs 5,085 1 Pesrgr ₰ 17Wae G.⸗M. = P.⸗M. 68 061,798 1 Lira, it. = P.⸗M. 12 338,095 Bestätigte Kurse der Federal Reserve Bank vom 23. Juli 1923: G.⸗M. = 0,238 216 293 815 1 §˖ = P.⸗M. 333 333,333 G.⸗M. = P.⸗Fr. 3,984 1 £ = P.⸗M. 1 532 500,000 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,793 1 P. Fr. = P.⸗M. 19 933,333 G.⸗M. = Port. Escudos 5,896 1 Belg. Fr. = P.⸗M. 16 566,667 G.⸗M. = P.⸗M. 79 405,431 1 Lira, it. = P.⸗M. 14 600,000 vom 24. Juli 1923:
G.⸗M. = F 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M. 454 545,455 G.⸗M. 4,017 1 £ = P.⸗M. 2 089 227,273
G.⸗M. = Belg. Fr. 4,862 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 26 954,545 G.⸗M. = Port. Escudos 5,911 1 Belg. Fr. = P.⸗M. 22 272,727 G.⸗M. = P.⸗M. 108 280,134 1 Lira, it. = P.⸗M. 19 863,636 vom 25. Juli 1923: G.⸗M. = § 0,238 216 293 815 ½ = P.⸗M. 588 235,294 G.⸗M. = P.⸗Fr. 4,031 A P.⸗M. 2 703 705,882 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,902 P.⸗Fr. = P.⸗M. 34 764,706 G.⸗M. = Port. Escudos 5,926 Belg. Fr. = P.⸗M. 28 588,235 G.⸗M. = P.⸗M. 140 127,232 Lira, it. = P.⸗M. 25 705,882 vom 26. Juli 1923: G.⸗M. = § 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M. 769 230,769 G.⸗M. = P.⸗Fr. 3,990 1 £ = P.⸗M. 3 536 384,615 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,842 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 45 933,077 G.⸗M. = Port. Escudos 5,867 1 Belg. Fr. = P.⸗M. 37 846,154 G.⸗M. = P.⸗M. 183 243,303 1 Lira, ik. = P.⸗M. 33 923,077
Berlin, 2. August. (W. T. B.) Großhandelspreise in Berlin im Verkehr mit dem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 43675,00 bis 49000,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 43675,00 — 49000,00 ℳ, Haferflocken, lose 47750,00 — 60000,00 ℳ, Hafergrütze, lose 47700,00 — 50590,00 ℳ, Fhtteeh lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 38000,00 — 40400 ℳ, Maisflocken, lose —,— ℳ, Maisgrieß 38500,00 - 40400,00 ℳ, Maismehl —,— bis —,— ℳ, Maispuder, lose 51300,00 — 53000,00 ℳ, Makkaroni, lose 72000,00 — 84000,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 66000,00 bis 77700,00 ℳ, Reis —,— bis —,— ℳ, Burmareis 43500,00 bis 47130,00 ℳ, glas. Tafelreis 47900,00 — 65000,00 ℳ, grober Bruchreis 39220,00 — 40150,00 ℳ, Reisgrieß, lose 39200,00 — 40100,00. , Reismehl, lose 39200,00 — 40100,00 ℳ, Ringäpfel, amer. 132577,00 — 143247,00 ℳ, getr. Aprikofen, cal 272088,00 — 284797 ℳ*, getr. Birnen, cal. 149599,00 bis 206766,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 173634,00 — 183162,00 ℳ:, getr. Pflaumen 43898,00 — 52647,00 ℳ*, Korinthen 152437,00 bis 156046,00. ℳ, Rosinen, kiup.carab., 1922 er Ernte80285,00 — 82325,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 er Ernte 158499,00 — 208890,00. ℳ, Mandeln, bittere 152758,00 — 155951,00. ℳ, Mandeln, süße 241431,00 — 282873 ℳ, Kaneel 304975,00 — 328434,00 ℳ *, Kümmel 331394,00 — 343200,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 134900,00 — 179700,00 ℳ, weißer Pfeffer 189149,00 bis 205277,00 ℳ, Kaffee prima roh, je nach Zoll 323000,00 — 337000,00 ℳ, Kaffee superior 310000,00 — 322000,00 ℳ, Röstkaffee 350000,00 bis 450000,00 ℳ, Ersatzmischung 20 % Kaffee 100000,00 — 110000,00 ℳ, Röstroggen 26000,00 — 28000,00 ℳ, Röstgerste 34000,00 — 36000,00 ℳ, Bohnen, weiße 59000,00 — 64900,00 ℳ, Weizenmehl 45500,00 bis 52400,00 ℳ, Speiseerbsen 46900,00 — 54850,00 ℳ, Weizengrieß 54500,00 — 57200,00 ℳ, Linsen 58650,00 — 78000,00 ℳ, Purelard 187000,00 — 190000,00 ℳ, Bratenschmalz 187000,00 — 190000,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 174200,00 — 179300,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 8132000,00 — 8160000,00 ℳ, Marmelade 44750,00 bis 67250,00 ℳ, Kunsthonig 26000,00 — 28350,00 ℳ, Auslandszucker, raffiniert —,— bis —,— ℳ, Tee in Kisten 370000,00 — 600000,00 ℳ.
*) Bessere Sorten über Notiz. 8
.
Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 1. August 1923. Butter: Die Nachfrage hält unverändert an; die Zufuhren reichen nicht entfernt aus, um den Bedarf zu be⸗
friedigen. Die Notierung wurde um 90 000 ℳ heraufgesetzt. Die b heutige 1“ im Verkehr zwischen “ und
Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, lautet: Ia Qualität 180 000 ℳ. — Mar X“ Fabriken er⸗ höhten die Preise auf 182 000 ℳ bis 240 000 ℳ je nach Qualität. Die Nachfrage ist zu diesen Preisen, die die Butterpreise bereits er⸗ reichen resp. übersteigen, gering. — der Devisen ist eine Besserung eingetreten, so daß der Bedarf, der sehr lebhaft ist, wenn auch nicht ganz, so doch besser befriedigt werden konnte. Die Angebote von Amerika haben sich weiter etwas ermäßigt. Preise ninell Speck. Gute Nachfrage. Preise nomi
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. “ Devisen. “ 8
Danzig, 2. August. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 1 147 127,00 G., 1 152 780,00 B., Polnische 533,66 G., 536,34 Pelce Telegraphische Auszahlungen: London 5 386 500,00 G., 5 413 500,00 B., Holland 473 812,50 G. 476178,50 B., Paris 69 825,00 G., 70 175,00 B., Posen 528,67 G., 531,33 B. Warschau 533,66 G., 536,34 B.
Wien, 2. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 900,00 G., Berlin 00,57 ½ G., Kopen⸗ hagen 12 690,00 G., London 324 200,00 G., Zürich 12 655,00 G., Marknoten 00,62 ½ G., Lirenoten 3030,00 G., Jugoslawische Noten 729,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2052,00 G., Polnische Noten 0,31 G., Dollar 70 560,00 G. Ungarische Noten 3,10 G., Schwedische Noten 18 610,00 G.
2. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1355,00, Berlin 0,29,25, Christiania 551,50, Kopenhagen 625,00, Stockholm 916,00, Zürich 616,00, London 156,00, New York 34,25, Wien 4,92 ½, Marknoten 0,55, Polnische Noten 1,60, Paris 197,00. — Bei den Kursen handelt es sich jeweilig um 100 Einheiten der betreffenden Währung. Eine Ausnahme bilden Berlin, Wien und Polnische Noten, die in
10 000 Einheiten, und New York und London, die in einer Einheit 2
der betreffenden Währung notiert werden.
London, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 79,85, Belgien 100,60, Schweiz 25,59, Holland 11,617⁄1, New York 4,56,68, Spanien 32,53, Italien 105,56, Deutschland 5 300 000, Wien 326 500, Bukarest 917,00.
Paris, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. 0,00,01,50, Bukarest 8,55, Prag 51,10, Wien 24,50, Amerika 17,45, Belgien —,—, England 79,63, Holland 684,00, Italien 75,40, Schweiz 311,25, Spanien 244,75, Stockholm 465,00.
Amsterdam, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,61 ¼, Berlin 0,00,025⁄161, Paris 14,62 ½, Schweiz 45,40, Wien 0,00,35 ¼, Kopenhagen 46,00, Stockholm 67,60, Christiania 40,70, New York 254 ¼, Brüssel 11,62 ½, Madrid 35,75, Italien 11,00, Budapest —,—, Prag 7,42 ½ — 7,47 ½, Helsingfors 7,00 — 7,10.
„Zürich. 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,00,05, “ 8 1 “ „Holland 220,50, New York 5,60 ½, henpen 55.,99. Tere h lnt 11 algr2stilgia nüel Z58hgid eg, Buenos Aires 189,50, Budapest 0,03, Bukarest —,—, Agram —,—, Warschau 0,00,25, Belgrad 5,85,00, Sofia 5,05.
Kopenhagen, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,00, New York 5,49, Hamburg 0,00,06 ½, Paris 31,50, Antwerpen 25,10, Zürich 98,10, Rom 23,85, Amsterdam 215,80, Stockholm 146,00, Christiania 87,40, Helsingfors 15,25, Prag 16,05. 8
Stockholm, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. 17,19, Berlin 0,00,05, Paris 21,60, Brüssel 17,30, schweiz. Plätze 67,35, Amsterdam 148,15, Kopenhagen 68,40, Christiania 60,10, Washington 3,76 ½, Helsingfors 10,43,U, Rom —,—, Prag 11,10. 1b
Christianra, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 28,67, Hamburg 0,00,08, Paris 36,00, New York 6,27, Amsterdam 247,00, Zürich 112,25, Helsingfors 17,40, Antwerpen 29,25, Stock⸗ holm 167,00, Kopenhagen 114,25, Rom —,—, Prag 18,55.
—
London, 2. August. Lieferung 30 ⁄. 8 Wertpapiere.
London, 2. August. (W. T. B.) Privatdiskont 35 ⁄2.
Amsterdam, 2. August. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 95,00, 3 %. Niederländische Staats⸗ anleihe 66 ⅞1, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 323,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 79,50, Atchison, Topeka & Santa Fé6 —,—, Rock Island —,—, Southern Pacifie —,—, Southern Railway 32,50, Union Pacific 131,50, Anaconda 81,00, United States Steel Corp. 90. Unregelmäßig.
ll
Nr. 32 des „Ministerialblatts für die Preußische vom 1. August 1923 hat folgenden
innere Verwaltung“ Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. — Allgemeine Verwaltungs⸗
sachen.
chmalz. In der Zuteilung
Paris 4032,00 G.,
Deutschland ö
London
(W. T. B.) Silber 301 ⁄3, Silber auf
Vf. 14. 7. 23, Tagegelder usw. — Vf. 20. 7. 23, Volks⸗
begehren. — Vf. 23. 7. 23, Landtagswahlen v. 20. 2. 21. — Vf 26. 7. 23, Reichstagswahl in Oberschles. — Vf. 23. 7. 23, Eingaben an Zentralbehörden. — Vf. 24./10. 7. 23, Dienstwohn. in d. Ruhe⸗ stand versetzt. Beamten. — Vf. 25. 7. 23, Feier des 11. 8. 223. —
Angelegenheiten d. Kommunalverbände.
Vf. 22. 7. 23, Zeugen
gebüͤhren d. Gemeindebeamten. — Vf 26. 7. 23, Beschäftigung ver⸗ drängter Vorstandsbeamter. — Vf. 24. 7. 23, Verzugszinsen usw. —
Vf. 23. 7. 23, Beherbergungssteuer. — Polizeiverwalkung. Aufgaben der Polizei. Vf. 24. 7. 23, — Vf. 24. 7. 23, ausschüsse. — Einrichtung, Behörden, Beamte: V 22 7 28, Erittl. h.
Pol.⸗Beamten. — Gebührnisse.
Vf. 21. 7. 23, Vergüt. d. Pol.⸗Sekretäre auf Probe. — Unterkunft,;
Ausbildung. Vf. 22. 7. 23, Landjägerdienstwohn. — Vf. 21. 7. 23,
Herbstlehrg. an d. höh. Pol.⸗Schule. — Aerztliche Angelegenheiten.
Vergütungssätze f. Zahnärzte. — Gefängnisse. Vf. 27. 6. 23, Haft⸗ kosten. — Staatsangehörigkeit. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. Vf. 23. 7.23,
Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen. — Vf. 25. 7.23, Heimat⸗
„ Verbot v. Versamml. u. Umzügen. Vergüt. f. d. Mitglieder d. Aufruhrschäden. Im allgemeinen.
1
scheine usw. — Vf. 26. 7. 23, Schlichtungsstelle f. Staatsangehörig.
keitsfragen. — Vf. 24. 7. 23, Paß⸗ u. Sichtvermerksgebühren. —
Vf. 25. 7. 23, Legitimationsgebühren f. ausländ. Arbeiter. — Rück.
reisesichtvermerksgebühren. — Kriegsübergangswirtschaft. Vd. 27. 7. 23,
Aend. v. Feststell.⸗Behörden nach d. Reichsges. v. 3. 7. 1916 im östl.
Preußen. — Nichtamtlicher Teil. Zur Ausleg. d. § 32 d. Gewerbe⸗ ordnung. — Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt.
(Zu beziehen durch alle Postanstalten oder durch Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44, zum Augustpreis von 8000 ℳ für Ausg. A lIzweiseitig! und von 10 400 ℳ für Ausg. B leinseitig].)
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nzeiger 1923