1923 / 188 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Wohnungsbauabgabe vom 1. Juli 1923 bis 31. Dezember 1924 45 000 vH des Nutzungswertes betragen soll. Der EEEEIAT11“ für Post⸗ und Tele⸗ raphenwesen beschäftigte sich gestern unter Vorsitz des Abg. Heline (Dem.) mit einer grundlegenden Aenderung der Gebührenfrage. In Zukunft sollen die Gebühren im Post⸗, ostscheck, und Telegraphenverkehr aus bestimmten Grundbeträgen Felchnen werden, die mit einer wachsenden Schlüsselzahl vervielfacht werden. Die Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzahl soll zunächst die jeweilige Regelung der Bezüge des Personals im Ver⸗ gleich zum 1. Juli 1914 bilden. An deren Stelle soll, sobald von der Reichsregierung eine allgemein gültige Meßzahl (Reichsinderziffer) eingeführt wird diese Zahl treten. Das Reichs⸗ postministerium soll ermächtigt werden, im Rahmen des aus der Vervielfachung folgenden Ergebnisses die einzelnen Gebühren fest⸗ zusetzen. Die Schlüsselzahl und die einzelnen Gebühren sollen so abgerundet werden, daß sich verkehrsübliche und dem Gebührenausbau entsprechende Ziffern ergeben. Abweichungen geringeren Umfanges sollen zulässig sein, soweit sie Verkehrserleichterungen bringen In der Regel sollen neue Tariffestsetzungen nur zum 1. oder 16. eines Monats in Kraft treten. Von seiten der Reichsregierung wurde dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, hierzu erklärt, daß der Postbhaushalt die zeitlich verspätete und im Ausmaß zurückbleibende Durchführung der Gebührenerhöhung als etwas Unvermeidbares hinnehmen konnte, solange sich die Geld⸗ entwertung langsam und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit ent⸗ wickelte. In neuerer Zeit vollziehe sich aber die Wertminderung der Mark in sprunghafter Aufeinanderfolgung und in viel größerem Maße. Ihre Wirkung auf die Sach⸗ und Personalkosten der Post⸗ verwaltung bringe den Posthaushalt geradezu ins Wanken. Der Fehl⸗ betrag im Posthaushalt sei bis Ende Juli nach Berücksichtigung der am 1. Juli und 17. Juli eingetretenen Besoldungserhöhungen und der gleichzeitigen Steigerung der Sachkosten auf etwa 30 Billionen Mark angewachsen. Infolge des fortschreitenden Verfalls unserer Mark ständen weitere nach Billionen zählende Mehrausgaben für persön⸗ liche und sachliche Zwecke der Post in naher Aussicht. Unter diesen Umständen sei es für die Postverwaltung ein zwingendes Er⸗ fordernis der Selbsterhaltung, für die Einbringung der Gebühren⸗ einnahme ein Verfahren einzuführen, das rechtzeitig eine an⸗ gemessene Anpassung der Gebühren an den Geldwert und an die tatsächlichen Betriebskosten ermöglicht. Die Privatwirt⸗ schaft sei mehr und mehr dazu übergegangen, ihrer Preisbildung wertbeständige Zahlen zugrunde zu legen und durch deren Vervielfachung mit einer dem Geldwert folgenden Schlüssel⸗ zahl den Tagespreis zu bestimmen. Seit Mitte Juli dieses Jahres würden auch die Teuerungsbezüge der Personale der Reichs⸗ verwaltungen in der Weise bestimmt, daß die Grundbeträge mit einer aus dem Aufwand für die Lebenshaltung gewonnenen Zahl ver⸗ vielfacht würden. Diese Vorgänge wiesen darauf hin, auch die Gebühren im Post⸗, Postscheck⸗ und Telegraphenverkehr auf fester Grundzahlen urückzuführen und daraus die jeweils zu erhebenden Gebühren mit eweglichen Schlüsselzahlen, die sich aus der Entwicklung des Geldwerts und der Ausgabenwirtschaft ergeben, zu berechnen. Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und ge⸗ nehmigte die neue Regierungsvorlage. Die festen Grundzahlen für die Postgebühren knüpfen im allgemeinen an die Sätze der wert⸗ beständigen Friedenszeit an. Beispielsweise ergibt sich für die Post⸗ karte des Ortsverkehrs die Grundzahl 0,02 ℳ, für die Postkarte des Fernverkehrs 0,04 ℳ, also nicht ganz die Höhe der Friedensgebühr. Dagegen wurde für den einfachen Fernbrief von der Friedensgebühr von 10 Pfennig ausgegangen. Das neue Gesetz tritt an dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die zu dieser Zeit geltenden d bleiben bis zum Inkrafttreten neuer Gebühren in Wirk⸗ amkeit.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. (Nach Nr. 32 der „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ vom 8. Auausft 1923.) * s4. Aegypten. Vom 9. bis 15. Juli 47 Erkrankungen in Alexandrien 2 und in Port Said 5. 8

Pocken.

Deutsches Reich. Nachträglich wurden 2 Erkrankungen für die Woche vom 13. bis 19. Mai aus Breslau gemeldet. Oesterreich. Vom 16 bis 21. Juli 4 Erkrankungen in Lustenau (Bez⸗Hpt. Feldkirch, Vorarlberg). IJtalien. Vom 2. bis 8. Juli 6 Erkrankungen und zwar in den Städten Turin und Ravenna je 2 und in den Provinzen Mailand und Friaul je 1. Schweiz. Vom 15 bis 21. Juli 28 Erkrankungen, und zwar in den Kantonen Zürich 2 davon in der Stadt Zürich 1 —, Bern 17 7,. —, Aargau 3, Luzern, St. Gallen und Baselstadt ije 2. England und Wales. Vom 15. bis 28. Juli 167 Ertrankungen. Litauen. In den Monaten April, Mai und Juni je 2 Erkrankungen. Polen. Vom 6. bis 26. Mai 59 Erkrankungen und 7 Todessälle. Serbien⸗Kroatien⸗ Slawonien. Vom 17. bis 23. Juni 8 Erkrankungen und 1 Todesfall.

davon

Fleckfieber.

3 Deutsches Reich. In der Woche vom 29. Juli bis 4. August wurde 1 Erkrankung bei einem Auswanderer in Hamburg festgestellt. Litauen. Im Juni 54 Erkrankungen (und 3 Todes⸗ älle), im Mai 106 (10) und im April 103 (8). Polen. Vom 6. bis 26. Mai 975 Erkrankungen (und 86 Todesfälle), davon in der Stadt Warschau 10 (1) und in den Departements Warschau 47 5), Bialystok 66 (8), Pommerellen und Schlesien je 1 (—-). Serbien⸗Kroatien⸗Slawonien. Vom 17. bis 23. Juni 1 Erkrankung. Bulgarien. Vom 14. bis 21. Juli 2 Erkrankungen (und 1 Todesfall), davon in dem Departement Sofia 1 (—).

Verkehrswesen.

Postverkehr mit den besetzten Gebieten.

Infolge der Zollmaßnahmen der Besatzungsmächte ist der Post⸗ verkehr fuür Waren aus dem unbesetzten Deutschland nach den be⸗ setzten Gebieten gewissen Beschränkungen unterworfen. Zur Post⸗ beförderung werden nur Waren zugelassen, die nach dem in seinen Grundzügen auf den deutschen Zolltarif aufgebauten interalliierten Zolltarif vom März 1923 Zollfreiheit genießen. Ein unverbindlicher Auszug der Freiliste kann bei den Postanstalten eingesehen werden. Nähere Auskunft werden u. a. auch die Handelskammern erteilen können. Die Post übernimmt für die Richtigkeit der Freiliste keine Gewähr. Jedes Paket muß mit einer kurzen Inhaltsangabe in der Aufschrift versehen sein Eine Ersatzpflicht für Pakete, die infolge Nichtbeachtung der be⸗ stebenden Vorschriften über die Beschränkung des Patetverkehrs oder infolge unrichliger Inhaltsangabe beschlagnahmt werden oder verderben muß die Postverwaltung ablehnen. Die Versendung verbotwidriger Waren oder unrichtige Inhaltsangabe führen unter Umständen zu schwer⸗ wiegenden Folgen und gesährden den Postverkehr mit den besetzten Gebieten. Es wird daher dringend empfohlen, nur zugelassene Waren zu versenden und stets den wirtlichen Inhalt anzugeben. Da neuer⸗ dings auch Briefsendungen mit Wareninhalt von den Besatzungs⸗ mächten wiederholt beschlagnahmt worden sind, wird vor der Ver⸗ sendung von Waren in Briessendungen (Päckchen, Ware ben Mischsendungen, Einschreib⸗ und Wertbriefen) gewarnt.

Konstantinop.

Berlin, den 16 August 1923. Telegraphische Auszabhlung.

16. August Geld

1067325,00 887775,00 123690,00

452865,00 502740,00

15 August Geld Brief

1067325,00 1072675,00 887775,00 123690,00

452865,00 502740,00

Brief 1072675,00 892225,00 124310,00

455135,00 505260.00

Amsterdam⸗ Rotterdam Buenos Aires (Pavierpeso) Brüssel und Antwerpen Christiania Kopenhagen Stockholm u. Gothenburg Helsingfors. 8 Italien London. New York.. Paris Schweiz Spanien IJapan. Rio de Janeiro Lissab. Oporto Wien 3

r 8 Jugoslawien (Agram und Belgrad) .. 4 Kr. =1 Din. Budapest. 8 E11“”“

892225,00

124310,00 455135,00 505260,00

725810,00 75689 00 117293,00 12431000,00 2706750,00 150375,00 496237,50 370925,50 1303250,00 265662,50 102255,00 3910,00 81203,00

722 90,00 75311,00 116707,00 12369000,00 2693250,00 149625,00 493762,50 369075,00 1296750,00 264337,50 101745,00 3890,00 80797,00

722190,00 75311,00 116707,50 12369000,00 2693250,00 149625,00 493762,50 369075,00 1296750,00 264337,50 101745,00 3890,00 80797,00

725810,00 75689,00 117292,50 12431000,00 2706750,00 150375,00 496237,50 370925,00 1303250,00 265662,50 102255,00 3910,00 81203,00

28428,00 28572,00

147,63 21546,00

28572,00

148,37 21654,00

Ausländische Banknoten vom 16. August.

Banknoten Geld Brief Amerikanische 1000 —9 Dol. 2693250,00 2706750,00

8 2 und 1 Doll. een1uA6“*“ 123690,00 124310,00 Bulgarische bb““ 20947,00 21053,00

502740,00 505260,00

“¹“ 12369000,00 12431000,00

Englische große ... .. .. ¹ Abschn. zu 1 £ und darunter

8 75311,00 75689,00

149625,00 150375,00

Finnische . 1A“ u““ ranzösiscchhe. 1 Hollendische 1067325,00 1072675,00 ee11“ 116707,00 117293,00 Jugoslawische (1 Dinar = 4 FWr.) 27680,00 27820,00 1114“ 452865,00 455135,00 Oesterreichische neue (1000 500000 Kr. 3890,00 3910,00 1 neue (10 u. 100 Kr.) —,— —,—

Rumänische 500 u. 1000 Lei. . 9476,00 9524 00

722190,00 725810,00 493762,00

4 unter 500 Lei. ... II 1G

369075,00 370925,00 80797,00

v11166“ Spanische.. 81203,00 80797,00 81203,00 60,80

Kr. Und dehübees66 Tschecho⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr. Ungarische Banknoten . . . . . . . *) Am 8. August: 207 480 G., 208 520 B. Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowje „Banknoten’ ver⸗ steht sich für e 1 Gufden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, Pesetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und 5 je 100 österreichische Kronen.

Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue 100 61,20

Lrunusvagal

,o bv Sew ver en betrug laut Meldung’ des „W. T. B.“ im Juli 1923 754 306 Unzen gegen 755 309 Unzen im Juni 1923 und gegen 730 535 Unzen im Juli 1922.

Paris, 9. August. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von

Frankreich vom 9. August (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich mit dem Stande am 2. August) in Franken: Gold in den Kassen 3 673 548 000 (Zun. 11 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 345 000. (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 294 074 000. (Zun. 156 000) Fr., Guthaben im Ausland 564 846 000 (Abn. 203 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 2 470 255 000 (Abn. 565 301 000) Fr., gestundete Wechsel 18 815 000 (Abn. 104 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 2 151 164 000 (Zun. 63 325 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 23 400 000 000 (Zun. 300 000 000) Fr., Vorschüsse an Verbündete 4 496 000 000 (Zun. 14 000 000) Fr., Noten⸗ umlauf 37 426 071 000 (Zun. 86 881 000) Fr., Schatzguthaben 16 971 000 (Zun. 415 000) Fr., Privatguthaben 2 011 125 000 (Zun. 251 382 000) Fr.

Kopenhagen, 14. August. (W. T. B.). Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 11. August (in Klammern der Stand vom 4. August) in Kronen: Goldbestand 209 670 126 (209 670 226), Silberbestand 4 603 930 (4 641 730), zusammen 214 274 056 (214 311 956). Notenumlauf 424 228 841 (442 788 137), Deckungsverhältnis in Prozent 50,5 (48,4).

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 14. August 1923: Oberschlesisches Revier: Gestellt 23092 Wagen, nicht gestellt —X,— Wagen, beladen zurückgeliefert 2302 Wagen. 8

Kartoffelpreise der Notierungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Svpeisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

Berlin, 14. August: Frühkartoffeln 1 000 000— 1 300 000.

Berlin, 15. August. (W. T. B.) Großhandelspreise in Berlin im Verkehr mit dem Einzelbhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½̃ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gerstengrauven, lose 114000,00 bis 120000,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 114000,00 118000,00 ℳ, Haferflocken, 1ose 114000,00 120000,00. ℳ, Hafergrütze, lose 113000,00 120000,00. ℳ. Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 80000,00 115000,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— ℳ, Maisgrieß 103000,00 111000,00. Maismehl —,— bis —,— Maisvpuder, lose 109000,00 115000,00 ℳ, Makfkaroni, lose 217000,00 230000,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 169000,00 bis 183000,00 ℳ. Reis —,— bis —,— ℳ, Burmareis 102000,00 bis 130000,00 glas. Tafelreis 110000,00 149000,00. ℳ, grober Bruchreis 91000,00 98000,00 ℳ, Reisgrieß, lose 89000,00 94000,00 ℳ, Reismehl, lose 89000,00 92000,00 ℳ, Ringäpfel, amer. 318000,00 bis 365000,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 459000,00 697000,— ℳ, getr. Birnen, cal. 357000,00 397000,00 getr. Pfirsiche, cal. 428000,00 bis 547000,00 getr. Pflaumen 121000,00 144000,00 ℳ, Korinthen 376000,00 409000,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1922 er Ernte 246000,00 bis 280000,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922er Ernte 393000,00 bis 538000,00.ℳ, Mandeln, bittere 394000,00 401000,00 ℳ, Mandeln, süße 593000,00 648000,00 ℳ. Kaneel 856000,00 968000,00 ℳ, Kümmel 664000,00 bis 790000,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 386000,00. bis 432000,00 weißer Pfeffer 576000,00 bis 604000, Kaffee prima roh, je nach Zoll 770000,00 800000,00 ℳ, Kaffee superior 725000,00 765000,00 ℳ. Röstkaffee 900000,00 bis 1600000,00. ℳ. Ersatzmischung 20 % Kaffee 270000,00 360000,00 ℳ, Malzkaffee 110000,00 130000 ℳ, Röstgetreide 70000,00 90000,00 ℳ,

Bohnen, weiße 133000,00 152000,00 707 % Weizenmehl 90000,00 bis 100000,00 Weizenauszugsmehl 107000,00 120000 00 ℳ, Kleine Erbsen 124000,00 132000,00 ℳ. Viklorigerbsen 150000,00 bis 165000,00 ℳ. Werzengrieß 149000,00 160000,00 Linsen 175000,00 bis 200000,00 ℳ. Purelard 480000,00 485000 00 ℳ, Braten⸗ schmalz 480000,00 485000,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 415000,00 bis 420000,00 ℳ, Molkereibutter 848000,00 865000,00 ℳ, Margarine 430 000,00 560 000,00, Corned been 12/6 lbs per Kiste 19435000,00 19500000,00 ℳ, Marmelade, Mehrfrucht 186000 ,00 bis 217000,00 ℳ, Knunsthonig 158000,00 185000,00 Mark, Marmelade, Einfrucht 258000,00 333000,00 ℳ, Tee in Kisten 1500000.00 2300000,00 ℳ, Kassia 393000 4966000 ℳ, Nelken 1077000,00 1113000,00 ℳ, Piment 266000,00 284000,00 ℳ, Roggen⸗ mehl 50000,00 65000,00 ℳ. 8 Meßziffer vom 15. August 1923 gleich 39. 998.

——

Speisesette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 15. August 1923. Butter: Die Eingänge bleiben knapp und ver⸗ kehrte der Markt weiterhin in sehr sester Haltung. Dier Nachfrage ist drängend. Die Notierung blieb am Montag und Dienstag un⸗ verändert, während sie am Mittwoch mit Rücksicht auf die Mark⸗ besserung um 100 000 ermäßigt wurde. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten: 13. August für Ia Qualität 800 000 ℳ, 14. August für Ia Qualität 800 000 ℳ, 15. August für 1 a Qualität 700 000 ℳ. Margarine. Die Fabriken ermäßigten die Preise auf 560 000 bis 760900 je nach Qualität. Es ist etwas mehr Ware angeboten. Die Nachfrage ist ruhiger geworden, da mit weiteren Preisrückgängen gerechnet wird. Schmalz. Infolge des Rück⸗ ganges der Devisenkurse waren die Schmalzpreis e stark weichend, während die amerikanischen Fettwarenmärkte feste Tendenz und steigende Preise meldeten. Dier Konsumnachfrage ist andauernd lebhaft, die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 430 000 ℳ, Pure Lard 460 000 ℳ, Berliner Bratenschmalz 460 000 ℳ. Speck. Gute Nachfrage. Gesalzener amerikanischer Rückenspeck notiert 420 000 bis 430 000 je nach Stärke.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Köln, 15. August. (W. T. B.) Amtliche Devisenkurse: Holland 1 271 802 G., 1 278 188 B., Frankreich 178 053 G., 178 547 B,. Belgien 141 645 G. 142 355 B., Amerika 3 341 625 G., 3 358 175 B., England 15 211 875 G., 15 288 125 B., Schweiz 568 575 G., 571 425 B., Italien 142 143 G., 142 857 B., Dänemark 573 562 G., 576 438 B., Norwegen 568 578 G., 571 425 B., Schweden 872 812 G., 877 188 B. Spanien 443 887 G., 446 113 B., Prag 96 757 G., 97 243 B., Budapest 159,60 G., 160,40 B., Wien (neue) 4488 G., 4512 B.

Danzig, 15. August. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 2 540 625,00 G., 2 556 375,00 B., Polnische 947,62 G. 952,38 B. Telegraphische Auszahlungen: London 12468 750,00 G., 12531 250,00 B., Holland 1 027 425 G., 1 032 575 B., Paris 144 637,50 G., 145 362,50 B., Posen 897,75 G., 902,25 B., Warschau 947,62 G., 952,38 B.

London, 15. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 83,10, Belgien 100,95, Schweiz 25,27, Holland 11,62, New York 4,56,93, Spanien 33,45, Italien 105,87, Deutschland 11 000 000, Wien 325 000, Bukarest 1080,00.

Amsterdam, 15. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,62 ½, Berlin 00,00,90, Paris 14,00, Schweiz 46,00, Wien 0,00,35 ¾, Kopenhagen 47,30, Stockholm 67,80, Christiania 42,25, New York 254 ⅞, Brüssel 11,52 ½, Madrid 34,45, Italien —,—, Budapest —,—, Prag 7,41 7,46, Helsingfors 7,00 7,10.

Kopenhagen, 15. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,60, New York 5,40, Hamburg 0,00,02 ½, Paris 29,85, Antwerpen 24,50, Zürich 97,655, Rom 23,50, Amsterdam 212,35, Stockholm 149. 25 Wpristianie 19.59, Helsingfors 15,00, Prag 15,75.

Stockholm, 15. August. W. T. B.) Devisenturse. London 17,50, Berlin 0,00,02 ½, Paris 20,90, Brüssel 17,30, schweiz. lätze 68,00, Amsterdam 147,70, Kopenhagen 69,85, Christiania 62,40, Washington 3,75, Helsingfors 10,42, Rom —,—, Prag 11,05.

Christiania, 15. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 27,60, Hamburg 0,00,03, Paris 33,30, New York 6,04, Amsterdam 238,00, Zürich 109,25, Helsingfors 16,70, Antwerpen 27,75. Stock⸗ holm 161,50. Kovpenhagen 112,00,. Nom —,—, Prag 17,75.

Zürich, 15. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,00,0225, Wien 0,00,78, Prag 16,15, Holland 217,50, New York 5,53, London 25,30, Paris 30,45, Italien 23,90, Brüssel 25,27, Kopen⸗ hagen 102,25, Stockholm 147,50, Christiania 92,00, Madrid 75,09, Buenos Aires 181,00, Budapest 0,03 ¼, Bukarest —,—, Agram —,—, Warschau 0,00,27, Belgrad 5,85, Sofia 4,70.

London, 15. August. (W. T. B.) Silber 31 ¼16, Silber auf Lieferung 30¹11⁄16.

Wertpapiere.

Hamburg, 15. August. (W. T. B.) (Schlußkarse.) Brasilbank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 1 650 000, Vereinsbank 975 000, Lübeck— Büchen 9 950 000, Schantungbahn 550 000, Deutsch⸗Austral. 12 500 000, Hamburg⸗Amerika⸗Paketfahrt 11 500 000, Hamburg⸗Süd⸗ amerika 11 500 000, Norddeutscher Lloyd 2 000 000, Vereinigte Elb⸗ schiffahrt 2 000 000, Calmon Asbest 825 000, Harburg⸗Wiener Gummi 1 325 000, Ottensen Eisen 3 000 000, Alsen Zement 14 000 000 B., Anglo Guano 8 250 000, Merck Guano 6 500 000, Dynamit Nobel 2 700 000, Holstenbrauerei 4 000 000, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 33 000 000. kehr. Kaoko —,—, Sloman Salpeter —,—.

Frankfurt a. M., 15. August. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 500 000, Badische Anilin 5 300 000,00, Chem. Griesheim 4 700 000,00, Höchster Farbwerke 4 500 000,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 3 750 000, Deutsche Gold⸗ u. Silberscheideanstalt 6 000 000, Adlerwerke Kleyer 1 100 000,00, Hilpert Armaturen 7 200 000, Pokorny u. Wittekind 1 000 000 rp., Aschaffenburg Zellstoff 3 500 000, Phil. Holzmann 1 200 000, u. Freytag 1 500 000, Lothringer Zement 2 000 000, Zuckerfabrik Waghäusel 2 230 000,00, 3 % Mexi⸗ kanische Silheranleibe —.,—.

London. 14. August. (W. T. B.) Privatdiskont 3 ⁄2.

Amsterdam, 15. August. (W. T. B.) 5 % Niederlandische Staatsanleihe von 1918 91 6l, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 65 ⁄, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 325,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 74,50, Atchison, Topeka & Santa —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific 91,25, Southern Railway —,—, Union 6 132,75, Anaconda 81 5⁄6, United States Steel Corp. 90 %.

Berichhte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester, 14. August. (W. T. B.) Am Gewebe⸗ und Garnmarkte ist keine Besserung der Lage eingetreten.

Nr. 61/62 des „Zentralblatts der Bauverwaltung'’, herausgegeben im preuß. Finanzministerium, vom 1. August 1923, hat folgenden Inhalt: Das Großkraftwerk Franken. Die Inter⸗ nationalisierung der Oder. Vierter Internationaler Straßenkong reß in Sevilla. Ptfahlgründung beim Bau des Hudsontunnels in New York. Vermischtes. Bücherschau. Patente. Löhne und Preise. Amtliche Mitteilungen.. vJ“

1. Untersuchungssachen 8

2. Aufgebote. Verlust⸗ u. Fundsachen. Zuftellungen u deral 3. Verkäufe. Verpachtungen. Verdingungen ꝛc

à Verlosung ꝛc. von Wertpapieren

b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespat

Sffentlicher Anzeiger.

nen Einhen

tszeile 150 000

Erwerbs⸗ und Wirrtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc von Rechtsanwälten Unfall⸗ and Inpaliditäts- ꝛc Versicherung. Bankausweise Verschiedene Bekanntmachungen. Pripatanzeigen

Befristete Anzeigen müffen drei Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1) Untersuchungsfachen.

153333]3 Bekanntmachung.

Die am 4. Juli 1922 verfügte Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Brennere besitzers Johann Langen in Köln, Luxem⸗ burger Straße 32, in Höhe von 1 100 000 ℳ, und des Vermögens des Kaufmanns Peter Ferat. in Köln⸗Lindenthal, Therisien⸗ straße 34, in Höhe von 500 000 ℳ, ist aufgehoben.

Köln, den 11. August 1923.

Hauptzollamt Apost telnkloster.

IP3261] Beschluß.

Der abwesende Grenadier Willi Oester⸗ reich von der 7. Kompagnie Infanterie⸗ regiments II in Rastenburg, gegen welchen die öffentliche Klage wegen Fahnenflucht erhoben ist, wird für fahnenflüchtig erklärt.

Bartenstein, den 9. August 1923.

Landgericht. Ferienstrafkammer.

Dolega. Weißermel. Dr. Petzall.

[P3262] Beschluß.

Der abwesende Grenadier Gottlieb Tomcik von der 8. Kompagnie Infanterie⸗ regiment II in Rastenburg, gegen welchen die öffentliche Klage wegen Fahnenflucht erhoben ist, wird für fahnenflüchtig erklärt.

Bartenstein, den 9. August 1923.

Landgericht. Ferienstrafkammer.

Dolega. Weißermel. Dr. Petzall. [53301]

Beschluß vom 27. Juli 1923.

Der Unteroffizier Herbert Holoch, 5. Komp. 14. Inf.⸗Regts. zu Tübingen, geboren 20. 11. 1899 zu Reutlingen, wird für fahnenflüchtig erklärt.

Landgericht Tübingen. Strafkammer.

ErrhrhserbisxerEeexTiNZe FErxerr ernraae

2) Aufgebote, Verlust⸗ und Fundfachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.

[53616]

Auf Antrag des Universitätsprofessors Dr. Johannes Felix in Leipzig wird be⸗ züglich der ihm abhanden gekommenen vier Gelsenkirchener Bergwerksaktien über je 1200 ℳ, nämlich Nrn. 87 665/66, 90 015/16, 196 729/30 und 211 353/54 die Zahlungssperre vor Einleitung des Aufgebotsverfahrens verfügt und an die Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft das Verbot erlassen, an den In⸗ haber der Papiere eine Leistung zu be⸗ wirken, insbesondere neue Gewinnanteil⸗ scheine oder einen Erneuerungsschein aus⸗ zugeben.

Geisenkirchen, den 4. August 1923.

2

[53300]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 184 vom 9. 8. 23gesperrten Oesterreichischen Credit⸗Anstalt⸗Aktien sind ermittelt.

Berlin, den 14. 8. 23. (Wp. 348/23.) Der Polizei⸗Präsident. Abteilung IV. E.⸗D. [53607]

Abhanden gekommen: 1000 Tecklenborg⸗Aktie Nr. 2917.

Berlin, den 15. 8. 1923. (Wp. 357/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D. [53608]

Abhanden gekommen: St. 10,— 4 ½ % Anatolier Eisenbahn⸗Prt. Ser. I1/II. Ser. I1 Nr. 8755, 9968, Ser. II Nr. 41 366, 77 88 52 572 = 5/1er, Ser. I Nr. 22 959 = 1/5 er.

Berlin, den 15. 8.23. (Wp. 358/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV C.⸗D.

[53599) Bekanntmachung Nr. 55.

1. Bei der Darmstädter und National⸗ bank, hier, sind folgende Wertpapiere ab⸗ handen gekommen: L. 200 4 ½ % Budapester Stadtanleihe Nr. 2409 inkl. Coupons 1. 7. 23.

2. Es wird ersucht, die Papiere sowie deren Inhaber anzuhalten und die nächste Polizeistelle zu benachrichtigen.

Frankfurt a. M., den 9. August 1923.

Oer Polizeipräsident.

J. A.: Dr. Neuber. [53655] Berichtigung. In der Zu⸗ stellungsbekanntmachung des Amtsgerichts Pulsnitz v. 4. 8.1923 in Nr. 184 d. Blattes muß es hinter zu verurteilen richtig heißen 116 454 ℳ, nicht 11 645 ℳ.

[53302) Berichtigung. 17. F. 8. 23/7.

Im Reichsanzeiger vom 16. 7. 1923. Nr. 163 Abendausgabe muß es bei 42 838. unter II. 1. jeresmal statt 49 800 „48 800“0 und statt Falkron „Falkson“ heißen.

Amtsgericht Neukölln, Abt. 17, den 9. August 1923.

Aufgebot. Witwe

[53303] 1. Die Witthoff, Rheinbreitbach, 2. die Ehefrau Militär⸗ invalide Ernst Schlüter, Wilhelmine geb. Witthoff, in Duisburg, Waldhornstr. 9, 3. der Magazinverwalter Fritz Seeger in Duisburg⸗Meiderich, 4. die Julie Mar⸗

garethe Witthoff in Rheinbreitbach, 5. die

Julie Helene Witthoff in Rheinbreitbach,

zu 4 und 5 gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, die Antragstelkerin zu 1, Prozeß⸗

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Sternberg

in Duisburg⸗Meiderich, haben das Auf⸗ gebot des verloren gegangenen Hypotheken⸗

Bäckermeister Julius Helene geb. Lindermann, in

briefs vom 8. Mai 1909 über die im Grundbuch von Bergheim Band VI. Blatt 279 Abteilung III Nr. 2 für den Bäckermeister Julius Witthoff zu Duis⸗ burg⸗Meiderich eingetragene, mit 5 % jähr⸗ lich verzinsliche Darlehnsforderung von 2000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgesordert, spätestens in dem auf den 10. Januar 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht. Zimmer Nr. 26. an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1“ Mörs, den 1.August 1923. Das Amtsgericht.

[53054]

Oeffentliche Zustellung. Die ver⸗ ehelichte Musiker Anna Rosner, geb. Hecht, in Breslau, Gabitzstraße 21 bei Friedrich,

rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

riedrich in Breslau, klagt gegen den

usiker Eugen Rosner, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 12. Januar 1924, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 5. R. 338/22. Breslau, den 8. August 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[53264] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Rosina Dorothea Schlaud, geb. Hollinghausen, in Camberg in Nassau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Philippe in Frankfurt a. M., klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Jakob Schlaud, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Frankfurt a. M., 8/10, unter der Behauptung. daß der Beklagte sie verlassen und mit einer anderen Frauens⸗ person Ehebruch treibe, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt a. Main auf den 29. Oktober 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 129, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. Main, den 9. August 1923.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

———

[53307] Oessentliche Zustellung.

Die Frau Minna Kraft, geb. Zahl, in Anklam, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Hoge in Greifswald, klagt gegen den Schlosser Robert Kraft, früher in Anklam, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe wegen Verletzung ehelicher Pflichten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Greifswald auf den 17. No⸗ vember 1923, Vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt düs Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Greifswald, den 11. August 1923.

Kretzmann, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[53308] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Emma Wendler, geb. Geist, in Döbern N. L, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zedner in Guben, klagt gegen den Arbeiter Hugo Wendler, früher in Döbern, N. L., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte durch sein Verhalten eine so tiese Zerrütung des ehelichen Lebens herbei⸗ geführt habe, daß ihr die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden könne, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 16. November 1923, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Guben, den 14. August 1923.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[53309) ꝑOeffentliche Zustellung. Die Ehefraun Peter Mularezyk, Rosalie geb. Stachowitz, verwitwete Lipski, in Salm⸗Beifang, Mühlenstr. 9, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Stern in Köln, klagt gegen ihren Ehemann, den Bergmann Peter Mularezyk, früher in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln, auf den 4. Dezember 1923, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen Köln, den 11. August 1923. Endris, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

in Schortau, jetzt unbekannten Aufent⸗

[53056) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Frieda Fechner in Broichs⸗ dorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Merzbach in Magdeburg, klagt gegen den Arbeiter Rudolf Fechner, unbekannten Aufenthalts, früher in Alten⸗ weddingen, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg auf den 23. November 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Magdeburg, den 11. August 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[53057] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bertha Schmeißer, geb. Kräußler, in Schortau, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Burkhard in Naum⸗ burg a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Albin Schmeißer, früher

halts, auf Grund der §§ 1567, 1568 B.⸗G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 6. November 1923, Vor⸗ mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ maͤchtigten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 10. August 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[53058] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hermine Brandt, geb. Tjaden, in Wedel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Büning in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Seemann Hubert Brandt, früher in Wedel, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Verden⸗ Aller auf den 17. November 1923, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Verden, den 9. August 1923.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[53055] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Pies Josef in Dommershausen, vertreten durch seinen Vormund, den Landwirt Peter Wagner in Dommershausen, ZEö Justizrat Henrich, Koblenz, klagt gegen den Fabrikarbeiter Hermann aguer, früher in Langenfeld, Talstraße 113, jetzt in Holland unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter außerehelicher Vater des am 16. 9. 21 geborenen Klägers ist, mit dem Antrage, außer der durch vollstreckbare Urkunde vom 25. 7. 22, Urteil vom 14. 12. 22. und Urteil vom 17. 2. 23 festgesetzten Rente von monatlich insgesamt 4000 eine weitere Unterhaltsrente von monatlich 296 000 ℳ, zahlbar kalendervierteljährlich im voraus, beginnend mit dem 1. August 1923, zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Boppard auf den 9. Oktober 1923, Vormit tags 9 Uhr, geladen.

Boppard, den 9. August 1923.

Jocksch, Justizsekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[53306] Oeffentliche Zustellung.

Der Zeitungshändler Friedrich Schmidt zu Berlin⸗Pankow, Berliner Straße 111, 8 rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

künzer, Berlin, Französische Straße 24, klagt gegen 1. den Kaufmann Max Lnick⸗ hardt, Berlin, Ackerstr. 19, 2. den Kutscher Franz Möves, früher in Berlin, Beller⸗ mannstr. 87, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er von dem Fübrwen der Beklagten überfahren worden ei, Schadensersatz ein, mit dem Antrag auf Zahlung von 53 000 und eventl. Zahlung weiteren Schadens. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Ferienzivilkammer des Landgerichts III in Berlin auf den 30. Oktober 1923, Vormittags 10 Uhr, Saal 110, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Charlottenburg, den 13. August 1923.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III in Berlin. [53304] Oeffentliche Zustellung.

Der Bartholomäus Kremer, gesetzlich vertreten durch den Landwirt Anton Kremer in Lütz, Klägers, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Palm in Cochem, klagt gegen den Johann Philipps, früher in Lütz, zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte, welcher das Haus des Klägers bewohnt, die Küche vertragswidrig benutzt und hierdurch die Bodenbelegplatten zerstört und außerdem

ein Fenster mutwillig zerschlagen hat, mit

dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an Kläger 300 000 oder was richterliches Ermessen für angemessen erachtet, zu zahlen und das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Cochem auf den 3. Ok⸗ tober 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen. Cochem, den 8. August 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[53305] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Wendel & Nöh, G. m. b. H. in Weidenau⸗Sieg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fredebölling in Siegen, klagt gegen den Gärtner Felix Matthias, früher in Weidenau⸗Sieg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr der Beklagte aus der im Grundbuch von Weidenau Band 41 Blatt 25 Abt. III Nr. 7 eingetragenen Hypothek 4000 nebst Zinsen seit 1. Juli 1907 schulde, mit dem Antrage, der Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 4000 nebst 4 % Zinsen seit 1. Juli 1907 zu zahlen bei Meidung der Zwangsvollstreckung in die im Grund⸗ buche von Weidenau Band 41 Blatt 25 eingetragenen belasteten Grundstücke Flur C Nr. 126/2 und 127 der Steuergemeinde Weidenau, auch das Urteil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Siegen Unteres Schloß, Zimmer 18 auf den 12. November 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen. Siegen, den 21. Juli 1923. Der . Amtsgerichts.

4) Verlofung n. von Wertpapieren.

[51632] Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse zu Berlin,

betr. Ausgabe Kur⸗ und Neumärki⸗ scher Ritterschaftlicher Kommunal⸗ Schuldverschreibungen.

Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat mittels Erlasses vom 26. Juli 1923 folgendes angeordnet:

Auf Grund des § 40 des Börsengesetzes (RGBl. 1908 S. 215) ordne ich an, daß es vor der Einführung von 1 000 000000 mit 4 vH verzinslichen Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Kommunal⸗ Schuldverschreibungen, eingeteilt in

8000 Stück zu 50 000 i. Nr. 264 001 272 000, 6000 Stück zu 100 000 i. Nr. 272 001 278 000 an der Börse in Berlin der Einreichung eines Prospektes nicht bedarf.

Berlin, den 26. Juli 1923.

(L. S.) Der Minister für Handel und Gewerbe.

Die auf Grund dieser Anordnung zu⸗ gelassene 1 Milliarde Mark Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kom⸗ munal⸗Schuldverschreibungen werden den Inhabern mit 4 % verzinst und in den obenbezeichneten Nummern und Stücken ausgegeben.

Die Schuldverschreibungen tragen als nähere Bezeichnung noch den Jabcgang ihrer Ausgabe und lauten auf den Inhaber.

Die Zinsscheine sind am 1. April und 1. Oktober fällig und sind den Schuld⸗ verschreibungen für zehn Jahre beigegeben

Die Schuldverschreibungen sind seitens der Inhaber unkündbar.

Die Ausgabe der Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Kommunal⸗ Schuldverschreibungen erfolgt auf Grund von Darlehnen, welche bei der Kur⸗ Öund Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse von solchen Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts (Kreise, Stadt⸗ und Landgemeinden, Kirchen⸗ und Schulgemeinden usw.) aufgenommen werden, die in der Provinz Brandenburg oder in den zum Bereiche des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗ instituts gehörigen Teilen der Nachbar⸗ provinzen ihren Sitz haben und das Recht der Zwangsumlage auf ihre Mitglieder besitzen.

Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen wird gesichert durch die als Deckung für die Schuldverschreibungen dienenden Darlehnsforderungen von minde⸗ stens gleicher Höhe und gleichem Zins⸗ betrage, durch die für diese Schuldver⸗ schreibungen gebildete Sonderrücklage von zurzeit rund 3 905 150 in 4 % Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kom⸗ munalschuldverschreibungen, durch die an⸗ gesammelten Tilgungsbestände von zur⸗ zeit 61 659 103,27 sowie ferner durch das Vermögen der Darlehnskasse und die Bürgschaft des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts.

Die als Unterlage für die Schuldver⸗ schreibungen dienenden Darlehne unter⸗ liegen einer regelmäßigen Tilgung von

jährlich mindestens 1 % der Darlehns⸗ summe.

Alle die Schuldverschreibungen be⸗ treffenden Bekanntmachungen, besonders die Nummern der gezogenen und der in früheren Ziehungen gelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke, werden bald nach den Ziehungen im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger“ veröffentlicht.

Die Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaft⸗ lichen Kommunal⸗Schuldverschreibungen sind laut Beschluß des Bundesrats vom 28. Dezember 1901 auf Grund des § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden, soweit die Mündelsicherheit für den Umfang des Deutschen Reichs anerkannt worden ist.

Die Zinsscheine sowie die gekündigten oder verlosten Stücke werden bei der unterzeichneten Darlehnskasse und deren Niederlassungen sowie der Deutschen Bank nebst deren Filialen kostenfrei eingelöst.

Bei diesen Stellen findet auch die Aus⸗ reichung neuer Zinsscheinreihen sowie die etwaige Konvertierung der Schuldver⸗ schreibungen kostenfrei statt.

Berlin, den 7. August 1923.

Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗

schaftliche Darlehns⸗Kasse.

[53572] Auslosung

von Schuldverschreibungen der

evangel. Kirchengemeinde Mainz.

Bei der heute vorgenommenen Aus⸗ losung von Schuldverschreibungen des 4 % igen Anlehens vom 1. April 1900 wurden folgende Stücke zur Rückzahlung zum Nennwerte am 1. April 1923 berufen:

n) Nr. 2 13 48 72 98 à 200 ℳ.

b) Nr. 141 208 211 259 262 302 311 357 373 417 428 453 457 481 512 560 à 500 ℳ.

c) Nr. 570 584 622 674 719 744 752 792 807 à 1000 ℳ. 8

Die Kapitalbeträge können vom 1. April 1923 ab gegen Rückgabe der Schuldver schreibungen nebst Erneuerungsscheinen und nicht fälligen Zinsscheinen bei der Mainzer Volksbank in Mainz sowie be der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Filiale in Frank⸗ furt a. M. in Empfang genommen werden

Fehlende Zinsscheine werden an dem auszuzahlenden Kapitalbetrage gekürzt.

Die Verzinsung der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen hört mit Ende März 1923 auf.

Rückständig aus früheren Ziehungen:

Nr. 16 29 à 200 ℳ. 1

Nr. 170 313 387 420 423 445 465 500 ℳ.

Nr. 768 à 1000 ℳ.

Mainz, den 24. November 1922.

Für den Fessihets henvorstaneb; —. acob.

[53583]

5 % Westjälische Kohlenwertanleihe

von 1923 unter Garantie der Provinz Westfalen. 1

Beschluß des 65. Westfäl. Provinzial⸗

landtages vom 23. Mai 1923.

Auf Grund der ministeriellen Ge⸗ nehmigungsurkunde vom 16. Januar 1923 hat die Landesbank der Provinz West⸗ falen eine mit 5 vH verzinsliche Anleihe im Gesamtbetrage des Wertes von 300 000 Tonnen westfälischer Fettförder⸗ kohle herausgegeben. . 1

Die Anleihe ist mündelsicher und dient zum Ausbau kommunaler Elektrizitäts⸗ werke, Gasanstalten und dergleichen.

Die auf den Inhaber lautenden An⸗ leihescheine sind mit April / Oktober⸗Zins⸗ scheinen versehen und haben folgende Einteilung:

Nr. 1 8000 = 8000 Stück à 1 Tonne

1 20000 = 20000 à 5 Tonnen

Die Einteilung der weiteren Abschnitte behält sich die Landesbank der Provinz

Westfalen vor.

Die Verzinsung erfolgt in Reichs⸗ währung nach dem Verhältnis zum Kohlenwert. Die Zinsen werden nach dem Durchschnitt des Erzeugerpreises der Kohle am 15. der vorhergehenden sechs Monate berechnet. Die Schuldverschrei⸗ bungen sind seitens des Inhabers un⸗ kündbar, seitens der Landesbank sind sie mit 3 ½ % des ursprünglichen Betrags (Tonnenzahl) zuzüglich der ersparten Zinsen zu tilgen. Die Tilgung beginnt am 1. 4. 1929. Vom 1. 4. 1931 ab kann die Tilgung verstärkt werden; sie erfolgt durch Rückkäufe oder Auslosung.

Zur Sicherheit der durch die Anleihe eingegangenen Verpflichtungen haftet der Provinzialverband der Provinz Westfalen mit seinem Vermögen und seiner Steuer⸗

kraft.

Die Zinsscheine dieser Wertpapiere sowie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden kostenfrei in Berlin ein⸗ gelöst, daselbst werden auch die neuen Zinsscheinbogen ausgegeben, und im Falle einer Konvertierung der Anleihe wird eine Stelle eingerichtet und bekannt⸗ gegeben, bei der die Konvertierung kosten⸗ frei erfolgt.

Zahlstelle in Berlin: F. W. Kranse & Co., Bank⸗ geschäft, Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Landesbank der Provinz W estfalen. 8 Münster.