1923 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Langenberg. Rhelnl. [56899]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 1 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Arbeiterwohnungsgenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Neviges“ folgendes eingetragen worden: 8

Der Bürgermeister Höhfeld ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Fabrikant Eduard Wolff ge⸗ treten. 8

Langenberg, Rhld., den 16.August 1923.

Amtsgericht.

Mülheim, Ruhr. [56900]

In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft „Spar⸗ und Kredit⸗ verein Styrum, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, zu Mülheim⸗ Ruhr⸗Styrum eingetragen: Die Vertre⸗ tungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr,

den 14. August 1923.

Mülheim, Ruhr. [56901]

In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Einkaufsgenossenschaft für Friseure für Mülheim⸗Ruhr und Umgegend Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Mülheim⸗Ruhr eingetragen: An Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Johann Mescher und Wilhelm Dörnen⸗ burg sind Heinrich Johnen und Wilhelm Kloster als Vorstandsmitglieder bestellt. §§ 30 und 33 der Satzungen sind geändert. Die Haftsumme ist auf 50 000 erhöht.

Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, den 14. August 1923.

München. [56902] Süddeutsche Kreditbank eingetra gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz München: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. August 1923 ist die Genossenschaft aufgelöst. München, den 22. August 1923. Amtsgericht.

Neuwied. [56903]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 10, Honnefelder Dar⸗ lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Ober⸗ honnefeld, folgendes eingetragen: Für den ausgeschiedenen Georg Häusing in Ober honnefeld ist der Landwirt Wilhelm Kroll in Hümmerich als Vereinsvorsteher in den Vorstand gewählt.

Neuwied, den 16. August 1923.

Amtsgericht.

Neuwied. [56904]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 37 Landwirtschaftliche Bezugs⸗ u. Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Rengsdorf folgendes eingetragen: Für den ausscheidenden Karl Haag in Rengsdorf wurde der Maurer Philipp Britz in Rengsdorf in den Vorstand ge⸗ wählt. Die Haftsumme ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Juni 1923 auf 50 000 für den Geschäfts⸗ anteil erhöht und die §§ 14, 5, 37, 1. 3. sind entsprechend geändert.

Neuwied, den 15. August 1923

Amtsgericht.

Niebüll. 8

In das Genossenschaftsregister ist bei der Spar⸗ & Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Neukirchen eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Mai 1923 aufgelöst. Liquidatoren sind die bis⸗ herigen Vorstandsmitglieder: Stellmacher Jens Chr. Christiansen, Kaufmann Aug. Chr. Hinrichsen, beide in Neukirchen.

Niebüll, den 20. August 1923.

Das Amtsgericht.

Oberstein. [56906]

In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 23 Konsumverein für Idar und Umgegend e. G. m. b. H. zu Idar eingetragen: Friedrich Schwinn in Idar ist aus dem Vorstand ausgeschieden und dafür Philipp Bautz. Graveur in Idar, gewählt Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 19. II. 1922 ist als Geschäftsjahr das Kalenderjahr festgesetzt Durch Beschluß der außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung vom 9. September 1922 ist das Eintrittsgeld auf 50 ℳ, Geschäfts⸗ anteil und Haftsumme auf 2000 erhöht und entsprechende Aenderung der §§ 49, 44, 46 des Statuts beschlossen. Durch Generalversammlungsbeschluß vom 17. Mai 1923 wurde der Geschäftsanteil weiter er⸗ höht auf 20 000 ℳ, desgl das Eintritts⸗ geld auf 2000 und die Aufkündigungsfrist auf 6 Monate vor Geschäftsjahrsschluß festgesetzt und entsprechende Aenderung der §§ 39, 44 und 46 des Statuts beschlossen. Amtsgericht Oberstein, den 20. Juli 1923.

Oberstein. [56907]

In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 36 Mühlengesellschaft, e. G. m. b. H. zu Bergen eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. April 1923 ist die Zahl der Geschäfts⸗ anteile, die ein Genosse erwerben kann, von 15 auf 1 = 300 Noäefes und entsprechende Aenderung des § 37 des Statuts beschlossen. Rudolf Friedt, Land⸗ wirt in Bergen, ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an dessen Stelle der Landwirt Karl Kleindienst, daselbst, zum Vorsitzenden gewählt.

Oberstein, den 17. August 1923.

Amtsgericht.

Oppeln. [56908]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 56 eingetragenen Genossenschaft „G E. G.“ Gastwirte⸗ Einkaufs⸗Genossenschaft in Oppeln e. G. m. b. H. folgendes eingetragen worden: Das Statut ist gemäß Veschluß der Generalversammlung vom 28. 6. 23 neu

1. Der Einkauf aller gastwirts

Waren und Verkauf derselben an die Mit⸗ glieder. 2. Die Beschaffung von Ein⸗ richtungen und Gegenständen für den Ge⸗ werbe⸗ sowie Wirtschaftsbetrieb. 3. Die Errichtung von Anlagen und Betrieben zwecks Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma der letzteren, gezeichnet von zwei Vor⸗ standsmitgliedern, sofern sie vom Auf⸗ sichtsrat ausgehen unter Nennung des⸗ selben, gezeichnet vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, im Oppelner Stadtblatt und Oppelner Kreisblatt. Die Zeichnung ge⸗ schieht, indem zwei Mitglieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen. Willenserklärungen der Liquidatoren er⸗ folgen nach dem Gesetz. Amtsgericht Oppeln, den 16. August 1923.

Osterburg. [56909] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehns kasse Lückstedt e. G. m. b. H. eingetragen: Die Haftsumme ist auf eine Million Mark erhöht. Osterburge den 15. August 1923. Das Amtsgericht.

Prüm. [56910]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Edeka Großhandel e. G. m. b. H. in Prüm“ heute ein⸗ getragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 15. Juni 1923 sind die §§ 2, 9, 11, 31 und 36 geändert, ins⸗ besondere § 9, bezüglich des Geschäfts⸗ anteils. Im § 11 ist die Haftsumme auf 2 Millionen erhöht. Weiter ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. August 1923 der Johann Weber, Kaufmann in Prüm, als weiteres Vor⸗ standsmitglied bestellt.

Prüm, den 16. August 1923.

Das Amtsgericht. ües.h.sea-1n-ns daAar.

Reinbeck. [56911]

In das hiesige Genossenschaftsregister sind heute folgende Genossenschaften ein⸗ getragen:

A unter Nr. 19: „Stemwarder Spar und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit un beschränkter Haftpflicht in Stem⸗ warde.“

B unter Nr. 20: „Willinghusener Spar⸗- und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Willing⸗ husen.“

Gegenstand des Unternehmens ist bezügl. beider Genossenschaften die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder.

Der Vorstand des Stemwarder Spar⸗ und Darlehnskassenvereins besteht aus den Landwirten Carl Willhöft, Ernst Soltau I. und Ernst Willhöft, sämtlich in Stemwarde.

Bei dem Willinghusener Spar⸗ und Darlehnskassenverein besteht der Vorstand aus den Landwirten Ernst Soltau, Wil⸗ helm Flathmann und Hans Ahrens, sämt⸗ lich in Willinghusen.

Die Satzungen sind festgestellt zu A am 2. Juli 1923, zu B am 14. Juli 1923.

Die Bekanntmachungen erfolgen bezügl. beider Genossenschaften unter der Firma, gezeichnet von zwei Mitgliedern des Vor⸗ stands, im Landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaftsblatt Neuwied.

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen bezügl. beider Genossenschaften durch mindestens zwei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stellvertreter, die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma ihre Namens⸗ unterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst stunden jedem gestattet.

Reinbek, den 3. August 1923.

Das Amtsgericht.

Vieselbach. [56912] Bei dem unter Nr. 14 unseres Ge⸗ nossenschaftsregisters eingetragenen Schwer⸗ borner Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Schwerborn ist heute folgende Satzungsänderung eingetragen worden: Der Geschäftsanteil ist durch Beschlüsse der Generalversammlung a) vom 14. März 1923 auf 1000 ℳ, b) vom 7. Juni 1923 auf 5000 erhöht Vieselbach, den 19. Juli 1923. Thüringisches Amtsgericht.

vieselbach. [56913]

Bei dem unter Nr. 1 unseres Genossen⸗ schaftsregisters eingetragenen Utzberger Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Utzberg, ist heute eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 14. Januar 1923 ist das Statut vom 22. Januar 1900 durch das neueingeführte Statut vom 14. Januar 1923 ersetzt worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins⸗ besondere: I. der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürfnissen, 2. die Her⸗ stellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des länd⸗ lichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftliche Rechnung, 3. die Schaffung von Ma⸗ schinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf gemeinschaftliche Rechnung zur miet⸗ weisen Ueberlassung an die Mitglieder. Der Geschäftsanteil beträgt 5000 ℳ. Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen durch drei Vorstandsmitglieder,

vertreter. Die Zeichnung erfolgt, indem die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder zur Benennung des Vorstands ihre Namensunterschriften beifügen. Die Be⸗ kanntmachungen ergehen im Landwirt schaftlichen Genossenschaftsblatt in Neu⸗ wied. Vieselbach, den 15. August 1923. Thüringisches Amtsgericht. Weiden. [56914] In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: „Gewerbe⸗ u. Landwirtschafts⸗ bank, e. G. m. b. H., Kirchenlaibach“, Sitz: Kirchenlaibach⸗Bahnhof, Gemeinde Speichersdorf. Das Statut ist errichtet am 24. Juni 1923. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank⸗ geschäften zum Zwecke der Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel. Weiden i. O., den 24. August 1923. Amtsgericht.

Wwiehl, Kr. Gummersbach. Im ʒhiesigen Genossenschaftsregister wurde am 22. August 1923 bei der Osberghausener Wasserleitungsgesellschaft e. G. m. u. H. in Osberghausen einge⸗ tragen: Der Bäckermeister Richard,Marsch in Osberghausen und der Kaufmann Leopold Müller in Osberghausen sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihre Stelle der Schreinermeister Josef Neu⸗ feind, Osberghausen, und der Heilkundige Josef Frohnhoff, Osberghausen, in den Vorstand gewählt. 8 Amtsgericht Wiehl. 8 Winsen, Luhe. [56916]

In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 78 Kartoffelsaatbauverein für die Winsener Geest, e. G. m. b. H. in Garlstorf, heute eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 6. August 1923 ist § 1 der Satzung dahin geändert: Die Genossen⸗ schaft führt die Firma „Saatzucht Winsener Geest“, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, und hat ihren Sitz in Garlstorf, Kreis Winsen g. L.

Amtsgericht Winsen a. L., 21. 8. 23.

Wittmund. [56917] In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 57 eingetragen: Elektrizitäts⸗ genossenschaft für Wiesmoor und Um⸗ gebung, eingetragene Genossenschaft mit eschränkter Haftpflicht in Wiesmoor. Gegenstand des Unternehmens ist die ge⸗ meinsame Beschaffung von elektrischem Strom für Licht und Kraft. Statut vom 15. April 1923. Amtsgericht Wittmund, den 24. August 1923.

Zweibrücken. 8 [56918] Genossenschaftsregister.

Firma: Spar⸗ u. Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. Sitz: Glanmünchweiler. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. Juli 1923 wurde die bisherige Satzung außer Kraft gesetzt und eine neue Satzung angenommen unter gleichzeitiger Aenderung des § 46 (Geschäftsanteil). Gegenstand des Unternehmens: Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, insbesondere 1. der gemein⸗ schaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürf⸗ nissen, 2. die Herstellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbe⸗ fleißes auf gemeinschaftliche Rechnung, 3. die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung zur mietweisen Ueberlassung an die Mitglieder.

Zweibrücken, den 20. August 1923.

Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Langensalza. [57533]

In unser Musterregister ist heute ein⸗ getragen:

Nr. 26. Fritz Hentschel, Kaufmann in Langensalza, 2 Muster für Tabellen⸗ formulare zur Umrechnung in geschlossenem Umschlage, Muster für Flächenerzeugnisse mit Geschäftsnummer 10 und 11, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 18. August 1923, Vormittags 9 Uhr 15 Minuten.

Langensalza, den 20. August 1923.

Amtsgericht.

Rostock, Mecklb. [57534] In das Musterregister ist heute einge⸗ tragen:

r. 33. Kaufmann Dr. Bruno Hoffert zu Gehlsdorf, ein Muster für Verpackung von Kräutern und Tee, offen Flächen⸗ erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 31. Juli 1923. Vorm. 11 Uhr.

Rostock, 3. August 1923. Amtsgericht.

Werden, Ruhr. [57535]

In unser Musterregister ist am 18. August 1923 eingetragen worden, daß die Firma W. Döllken & Co. in Werden

1. unter Nr. 107 die Verlängerung der Schutzfrist bezüglich der Nrn. 173 ½ R bis 802 ¾ Rauf weitere 6 Jahre angemeldet hat,

2. unter Nr. 101 die Verlängerung der Schutzfrist bezügl. der Nummern 902, 903, 2060, 2065, 2043 2047, 2050 und 2055 auf weitere 5 Jahre angemeldet hat,

3. unter Nr. 108 die Verlängerung der Schutzfrist bezügl. der Nummern 114, 115, 117, 118, 119, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2027 und 2028, 3300, 3301, 2018,

4. unter Nr. 90 die Verlängerung der Schutzfrist bezügl. der Leisten Nr. 751 bis 755, 701 ½, 702 704 und 713 auf weitere 2 Jahre angemeldet hat.

Amtsgericht Werden⸗Ruhr.

11) Konkurse.

[57536]

Berlin-Schöneberg.

Beschluß. In der Konkurssache über das Vermögen des früheren Direktors des Atlantiec⸗Kon⸗ zerns Edmund Weigel in Berlin⸗Schöne⸗ berg., Hohenstaufenstraße 69, wird das Verfahren auf Antrag des Gemeinschuldners mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt. Berlin⸗Schöneberg, den 28. August 1923

Amtsgericht. Abteilung 9.

Braunschweig. [57537] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Baumeisters Hermann Duen⸗ bostell, hier, Breite Straße 18, Inhabers der Firma Hermann Duenbostell, Zim⸗ merei⸗ und Nutzholzkommissionsgeschäft in Braunschweig, ist auf Grund des § 204 K.⸗O. eingestellt. Braunschweig, den 23. August 1923.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.

Bremen. 57538] Das Nachlaßkonkursverfahren H. A. Scharrer ist gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt. Bremen, den 24. August 1923. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Kaiserslautern. [57539] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 24. August 1923 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Holz⸗ industrie Kaiserslautern G. m. b. H. mit dem Sitze zu Kaiserslautern eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Sorau, N. L. [57540] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des früheren Domänenpächters Carl Fischer in Nieder Ullersdorf wird nach ersolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Sorau, N. L., den 17. August 1923. Das Amtsgericht.

Ueckermünde.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ueckermünder Stein⸗ und Torfwerke, G. m. b. H. zu Uecker⸗ münde, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 6. Juli 1923 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 6. Juli 1923 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Uecker⸗ münde, den 24. August 1923. Das Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahr⸗ planbekanntmachungen der Eisenbahnen.

Deutsche Eisenbahn⸗Güter⸗ und Tiertarife, Teil 1.

Mit Wirkung vom 1. September 1923 wird im Deutschen Eisenbahn⸗Gütertarif, Teil I Abt. A vom 1. Februar 1922 im § 69 E.⸗V.⸗O. hinter Abs. (2) folgender neuer Abs. (2 a) eingeschaltet: 1“

„(2 a). Die Eisenbahn kann mit Zu⸗ stimmung der Landcsaufsichtsbehörnde im Tarife bestimmen, daß die Fracht sich er⸗ höht, wenn sie nicht vom Absender bei Aufgabe des Gutes bezahlt, sondern auf den Empfänger überwiesen wird.“ .

Ferner wird als Ausführungsbestim⸗ mung IV zu § 69 E.⸗V.⸗O. neu auf⸗ genommen:

„IV. Die Höhe des bei überwiesener Fracht zu zahlenden Frachtzuschlages ist im Abschnitt I der Allgemeinen Tarifvor⸗ schriften (Teil I Abteilung B) festgesetzt.“ bisherigen Ausführungsbestim mungen IV bis VII zu § 69 E.⸗V.⸗O. er⸗ halten die Bezeichnung V bis VIII. Gleichzeitig wird dem § 1 der Allgemeinen Tarifvorschriften im Deutschen Eisen⸗ bahn⸗Gütertarif, Teil Abt. B vom

Teil 1 b 1. Januar 1923 als Abs. (5) und dem § 2 der Allgemeinen Tarisvorschriften im Deutschen Eisenbahn⸗Tiertarif, Teil 1 als Abs. (4) angefügt:

„Die Fracht erhöoöht sich um 10 vH, wenn sie nicht vom Absender bei Aufgal des Gutes bezahlt, sondern auf den Empfänger überwiesen wird.“

Die Höhe des Ueberweisungszuschlages sowie die Aenderungen und Ergänzungen der Ausführungsbestimmungen zur Eisen⸗ dahn⸗Verkehrsordnung sind gemäß §§ 69. (2 9) und 2 dieser Ordnung genehmigt, ebenso die verkürzte Veröffentlichungsfrist gemãß der vorübergehenden Aenderung des §6 E.⸗V.⸗O. (s. R.⸗G.⸗Bl. 1914 S. 455).

Berlin, den 29. August 1923. Reichsbahndirektion, der beteiligten Verwaltungen.

namens

[57768]

Deutsche Eisenbahn⸗Güter⸗ und

Tierarife, Teile I und II.

Mit Wirkung vom 1. September 1923 werden sämtliche Frachten im Güter⸗ und Tierverkehr, ferner die tarifmäßigen Mindest⸗ und Sonderfrachten sowie die Neben⸗ und örtlichen Gebühren um rund 50 % erhöht. Infolgedessen wird vom gleichen Zeitpunkt ab die für den Güter⸗ verkehr gültige Schlüsselzahl zur Um⸗ wandlung der in Tarifmark berechneten Frachten in Reichsmark von 1 200 000 auf 1 800 000 festgeseßt. Aus Anlaß wird die Tafel Nr. 2 zur Um⸗

gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist:

darunter der Vorsteher oder sein Stell⸗

2066, 3815, 3825, 3845 auf weitere 6 Jahre angemeldet hat, 8

wandlung der in Tarifmark berechneten

[57541]

ferner erscheinen Tarifnachträge zu ein⸗ zelnen Tarifen sowie eine Umrechnungs⸗ tafel für den Tierverkehr. Näheres ergibt sich aus den einzelnen Tarifen.

Die verkürzte Veroöffentlichungsfrist ist auf Grund der vorübergehenden Aenderung es § 6 E.⸗V.⸗O. (s. R.⸗G.⸗Bl. 1914 b3. 455) genehmigt worden.

Die neuen Tarifdrucksachen können von den deutschen Eisenbahnverwaltungen, in Berlin von der Auskunftei der Deutschen Reichsbahn (Bahnhof Alexanderplatz), käuflich bezogen werden.

Berlin, den 28. August 1923.

Reichsbahndirektion, namens der beteiligten Verwaltungen.

[57769]

Deutsche Eisenbahn⸗Güter⸗ und Tier⸗ tarife, Teile I (Tfv. 1 b) und 501.

Am 1. September 1923 treten in Kraft: 1. zum Deutschen Eisenbahn⸗Gütertarif,

Teil I3 vom 1. Januar 1923 der

Nachtrag IX;:

zum Deutschen Eisenbahn⸗Tiertarif,

Teil I vom 1. Oktober 1922 der

Nachtrag XIII.

Die Nachträge enthalten Aenderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Tarif⸗ vorschriften und des Nebengebührentarifs, insbesondere die mit unserer Bekannt⸗ machung vom 28. August 1923 bekannt⸗ gegebenen Erhöhungen im Güter⸗ und Tierverkehr. Nähere Auskunft erteilen die Verkehrsbüros der deutschen Eisenbahn⸗ verwaltungen. Die verkürzte Veröffent⸗ lichungsfrist ist gemäß der vorüber⸗ gehenden Aenderung des § 6 E.⸗V.⸗O. (s. R.⸗G.⸗Bl. 1914, S. 455) genehmigt.

Die neuen Tarifdrucksachen können von den deutschen Eisenbahnverwaltungen, in Berlin von der Auskunftei der Deutschen Reichsbahn (Bahnhof Alexanderplatz), käuflich bezogen werden.

Berlin, den 28. August 1923.

Reichsbahndirektion.

[57542] Ost⸗Mitteldeutsch⸗Sächsisch Westdeutsch⸗Sächsischer Güterver⸗ kehr. Reichsbahngütertarif, Hefte à und CIb. Am 1. November 1923 werden sämtliche für Reichenberg C. S. D. bestehenden Tarifentfernungen und ⸗bestim⸗ mungen aufgehoben, auch wird das Vor⸗ wort neu gefaßt. Näheres enthält der Gemeinsame Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger der Deutschen Reichsbahn (preuß⸗hess. usw. Netz) und unser Verkehrsanzeiger. Dresden, am 28. Augusft 1923. Reichsbahndirektion, namens der beteiligten Verwaltungen.

[57543]

Personenverkehr mit den auf tschechoslowakischem Gebiet gelegenen Reichsbahnstationen. Am 1. Sep⸗ tember 1923 erscheint ein Nachtrag II zum Anhang A (Tarissätze für den Verkehr mit Asch, Bodenbach usw.) zum Personen⸗ und Gepäcktarif, Teil 11. Auskunft erteilt die Verkehrskontrolle I Dresden, Streh⸗ lener Straße 1.

Dresden, am 28. August 19223.

Reichsbahndirektion. [57545]

Deutsch⸗italienischer Güterverkehr über Breuner, S. Candido, Tarvis, Piedicolle und Postumia. Kundmachung vom 1. Oktober 1921. Auf Seite 5 erhält der Vortrag zu Art. 38 Interessedeklaration folgenden Wortlaut: „Die Deklaration des Inter⸗ esses an der Lieferung ist nicht zugelassen.“

Auf Seite 6 unter C 1 erhält die bis⸗ herige Ziffer 3 die Bezeichnung „29.

In der Bekanntmachung vom 23. Juli 1923 ist in der ersten Zeile der Ziffer 2 zu Art. 12 Erhebung der Fracht statt Brenner/Tarvis zu setzen: Brenner/ S. Candido/ Tarvis.

Mäünchen, den 23. August 1923.

Tarifamt beim R.⸗V.⸗M., Z.⸗B.

[57546]

Deutsch⸗italienischer Güterverkehr über Brenner und Tarvis. Tarif vom 1. Februar 1923.

1. Im Tarif sind folgende Aenderungen durchzuführen: Seite 5: Zu Art. 38, Interessedeklaration: Die bisherige Be⸗ stimmung ist durch nachfolgende zu er⸗ setzen:

„Die Deklaration des Interesses an der Lieferung ist nicht zugelassen.“

Seite 10: Die Vorträge zu § 15 Interessedeklaration sind zu streichen.

Seite 23 37: Die Station Milano Porta Ticinese hat die Bezeichnung Milano Porta Genova erhalten.

2. In der Bekanntmachung vom 18. VII. 23 ist der letzte Satz der neuen Fassung der Ziffer 5 der Anwendungs⸗ bedingungen zu Tarif Nr. 1 (Abschnitt IV des Tarifs) mit folgendem Wortlaut: „Für die nach den Bestimmungen des Tarifs vom Empfänger zu erhebenden Frachten und Gebühren hat der Absender Sicherheit zu leisten“ zu streichen

München, den 23. August 1923.

Tarifamt beim R.⸗V.⸗M., Z⸗B.

[57544) Ruppiner Eisenbahn.

Der für die Reichsbahn vorgesehene wertbeständige Personentarif wird zum 1. September 1923 auch bei unserer Bahn eingeführt. Hiermit ist eine Erhöhung der Tarifsätze um das mehrfache verbunden.

Ferner werden die Frachtzuschläge unseres Binnen⸗Gütertarifs (Nr. 1062a des Tfv.) zum 1. September 1923 ebenfalls in dem⸗ selben Umfange wie bei der Reichsbahn erhöht.

Genehmigung auch hinsichtlich der ver⸗ kürzten Veröffentlichungsfrist ist von unserer Aufsichtsbehörde erteilt. 8

Neuruppin, den 28. August 1923.

Frachten in Reichsmark neu ausgegeben;

Die Direktion.

und

8

er Bezugspreis beträgt monailich 36 000 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer

auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße

Einzelne Nummern hosten 200 000 Mh. leae : Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

Nr. 32.

v

Nr. 20 1 . Neichsbankgirokonto.

0

0 . Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits ve 1 000 000 Mh., einer ³ gespalt. Einheitszeile 1 700 0 Inc 8

freibleibend. Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Freitag, den 31. August,

Abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1923

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ec. —“ Bekanntmachung, betreffend die bei der Versteuerung von Aus⸗ landskohlen vom 20. August ab maßgebenden Vergleichswerte. Verordnung über die Erhöhung des Notenausgaberechts der Privatnotenbanken. Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ab⸗ lieferung ausländischer Vermögensgegenstände. Verordnung über den Beitritt von Bergwerksbesitzern zum rheinisch⸗westfälischen Kohlensyndikat. 1 vvIböe betreffend Auslosung von Schutzgebiets⸗ Vierte Verordnung über Gehaltsklassen in der Angestellten⸗ versicherung und Lohnklassen in der Invalidenversicherung. Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen 1“ 8 Bekanntmachung, betreffend Brennstoffpreise. E“ G Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 77 und 78 des Reichsgesetzblatts Teil 1 und der Nummer 33 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II. n.

Preußen.

Ernennungen ec.

Urlunde über Verleihung des Enteignungsrechts.

Bekanntmachung, betreffend Erhöhung des den Apothekern in den besetzten Teilen des Staatsgebiets gewährten besonderen Beschaffungszuschlags auf Arzneien.

Hondelsverbot.

Amtliches.

Deutsches ..“

sher Der Herr Neichspräsident hat den Landgerichtsrat Tom⸗ 18 de in Frankfurt d. Main von dem Amt als Mitglied der leichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. Main entbunden und Feichzeiti he Oberlandesgerichtsrat Dr. Petermann in Frankfurt a. Main zum Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. Main ernannt. LöG

b Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des verstorbenen Fandgerichtsdirektors Heller in Potsdam den Landgerichts⸗ rrektor, Dr. Westerkamp in Potsdam zum Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Potsdam ernannt.

31 Ferner hat der Herr Reichspräsident den Landgerichtsrat ister in Potsdam von dem Amt als Mitglied der Reichs⸗ dtslinge kammer in Potsdam entbunden und gleichzeitig den misgerichtsrat Müller in Eberswalde zum Mitglied der Neichsdisziplinarkammer in Potsdam ernannt.

Bekanntmachung.

Nachstehend werden die gemäß § 61 der Ausführungs⸗ estimmungen zum Kohlensteuergesetze bei der Versteuerung von Auslandskohlen vom 20. August 1923 ab maß⸗ gebenden Vergleichs werte bekanntgegeben: 1. Steuerwert einer Tonne Fettstückkol 2 ini euerwe⸗ 1 tückkohle des niederr . 1 westfälischen Steinkohlenbergbaues . Aeeerrhetnisch 2. Steuerwert einer Tonne Hausbrandbriketts des Kernbezirks des mitteldeutschen Braun⸗ Berlin, den 29. August 1923. Der Reichsminister der Finanzen. I. N. Denhard.

““

14 881 000 ℳ.

Nevordnung

über die Erhöhungen des Notenausgaberecht der Privatnotenbanken. 1 8

Vom 17. August 1923. Veröffentlicht im Reichs⸗Gesetzbl. 1923, II. Teil S. 350.)

2

d Auf Grund des § 3 des Gesetzes über den Notenumlauf J1““ vom 13. Juli 1923 (RGBl. II S. 313)

ird der § 1 Abs. 2 des Gesetzes mit Zustimmung des Reichs⸗ rats wie folgt geändert: 8 chs

Der Betrag, über den hinaus ohne reichsgesetzliche Ermächtig

„Der 8. oh eichsg he Ermächtigun

Roten nicht ausgegeben werden dürfen, wird für die

. 1 des Gesetzes, betreffend die Metallreserven der Privatnoten⸗

8 88 vom 13. Juli 1921 (RGBl. S. 937) auf folgende Beträge

für die Bayverische Notenbank in München auf eine Billion dreihundertfünfzig Milliarden Mark.

für die Württembergische Notenbank in Stut I Milliarden fünfhundert M Hüart rk, für die Badische Bank in Mannheim vi ert⸗ zweiundsiebzig Milliarden fünfhundert ennauf

Diese Verord t 8 2

iese Verordnung tritt mit dem auf die Verkü⸗

folgenden Tage in Kraft. öI1 Berlin, den 17. August 1923.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Trendelenburg

ö1114“ zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände.

Vom 30. August 1923. (Gleichzeitig im Reichsgesetzblatt Teil I veröffentlicht. Seitenzahl wird nachträglich bekanntgegeben.)

„Auf Grund der 88 3, 4, 6, 7 und 14 der Verordnun

über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände vne 25. August 1923 (Reichsanzeiger Nr. 78 vom 29. August 1923 RGBl. I S. 833) wird folgendes bestimmt: .“

I. Ablieferungspflichtige Personen. § 1.

Erwerbsgesellschaften im Sinne der Verordnun Aktien⸗ gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, vFeung. gren Ictsen Bergbau treibende rechtsfäͤhige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, serner sonstige Personenvereinigungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist, mit Ausnahme der im § 4 des Körperschaftssteuer⸗ gesetzes bezeichneten Steuerpflichtigen und der nach dem Hypotheken⸗ bankgesetz vom 13. Juli 1899 (RGBl. S. 375) der Staatsaufsicht unterliegenden reinen Hypothekenbanken sowie der unter Staatsaufsicht stehenden mit dem Rechte zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen aus⸗ gestatteten Schiffsbeleihungsbanken.

8 2

Abgabepflichtige, die an einer offenen Handelsgesellschaft o einer Kommanditgesellschaft beteiligt sind, sind E Gesellschaft die Herausgabe der zur Ablieferung geeigneten aus⸗ ländi chen Vermögensgegenstände im Sinne des § 3 der Verordnung bis zur Höhe ihrer Anteile an solchen Vermögensgegenständen zu verlangen, soweit ihnen selbst solche Vermögensgegenstände in aus⸗ reichendem Maße nicht zur Verfügung stehen; § 80 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung findet entsprechende Anwendung. Die Be⸗ stimmungen der Devisengesetzgebung über den Erwerb ausländischer

Die

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Zahlungsmittel gegen Reichsmark oder Wertpapi dei Reichsn apiere, die auf Reichs⸗ mark lauten, finden soweit keine Anwendung. ““

Bei Chegatten, die zur Zwangsanleihe zusammen veranlagt sind bemißt sich die Ablieserungspflicht nach der vollen Höhe der von den Ehegatten zusammen zu entrichtenden Brotversorgungsabgabe. Der Chemann ist über seine ihm sonst zustehenden Rechte hinaus befugt die ablieserungsfähigen Vermögensgegenstände aus dem Vermögen der Ehefrau zu entnehmen, soweit ihm selbst solche Vermögensgegenstände

in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung stehen.

Soweit Brotversorgungsabgabe von den Erben eines 8

Soweit ver s8 h Zwangs⸗ anleihepflichtigen in ihrer Eigenschaft als Erben zu entescneen vhhe slad sie in dieser Eigenschaft auch zur entsprechenden Ablieferung von aus⸗ ländischen Vermögensgegenständen verpflichtet.

II. Höhe der Ablieferungspflicht.

Der abzuliefernde Betrag bemißt sich nach der 1— trages, der vom Ablieferungspflichtigen als V1heee es. Dehes e Pe. beo 9vE zu entrichten ist. „Steht am Tage der Ablieferung der endgültig zu entri

Teilbetrag der Brotversorgungsabgabe noch G zeest 1 scheid über die Zwangsanleihe noch nicht erteilt ist, so wird die Ab⸗ lieferungspflicht vorläufig nach dem ersten Teilbetrage der Brot⸗ versorgungsabgabe bemessen, der der Ertlärung über die Zwangsanleihe entipricht; zur Berechnung des ersten Teilbetrages der Brotversorgungs⸗ abgabe dürfen die dieser Abgabe nicht unterliegenden Vermögensgegen⸗ stände 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1923) aus⸗ geschieden werden. Ist am Tage der Ablieferungspflicht der Bescheid über die Zwangsanleihe bereits zugestellt, so wird die Ablieferungs⸗ pflicht, auch wenn der Bescheid noch nicht unanfechtbar geworden ist, vorläufig nach dem ersten Teilbetrage der Brotversorgungsabgabe be⸗ messen, der dem Bescheide über die Zwangsanleihe entspricht; das Recht des Abgabepflichtigen zur Ausscheidung der der Brotversorgungs⸗ abgabe nicht unterliegenden Vermögensgegenstände 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1923) bleibt unberührt. Erhöht sich nach dem Zeitpunkt der Ablieferung der Betrag der als erster Teilbetrag der Brotversorgungsabgabe zu ent⸗ vichten ist (3, B., weil der Zwangsanleihebetrag über den sich aus der Zwangsanleiheerklärung ergebenden Betrag festgesetzt wird, oder weil der durch Bescheid festgesetzte Zwangsanleihebetrag später im Rechts⸗

für die Sächsische Bank in T e illi 1 lische Bank in Dresden auf eine Billion dreihundertfünfzig Milliarden Mark,

versorgungsabgabe abweichend von den Angaben des Steuerpflichtige festgesetzt wird), so ist der danach etwa abzuliefernde Fhflichtges innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheides, der für die Erhöhung der Brotversorgungsabgabe maßgebend ist, abzuliefern.

2

Für die Bemessung d adngs

Für die Bemessung der Ablieferungspflicht ist die Brotversor⸗

gungsabgabe auf einen durch zehntausend tei B ach

ch z usend teilbaren Betrag nach unten 7

§ 7.

Für die Feststellung der Höhe des für die Ablieferungspfli maßgebenden ausländischen Vermögens ist der höchste scheidend, den der Abgabepflichtige am Abschluß eines Tages inner⸗ Pe. Zeit vom 10. bis 20. August 1923 in seinem Vermögen

at.

Die nachweislich nach dem 1. August 1923 bis zum Inkraft⸗ treten der Durchführungsbestimmungen gegen des Reichs oder bei der Zeichnung von wertbeständiger Anleihe des Reichs (Goldanleihe) abgegebenen Devisen werden in Höhe von 25 vH des Devisenbetrags auf die Ablieferungspflicht angerechnet, soweit der Erwerb von Dollarschatzanweisungen oder der Goldanleihe für eigene Rechnung erfolgt ist. Die von der Reichsregierung be⸗ stimmte Stelle kann sonstige der Reichsregierung nach dem 1. August 1923 freiwillig zur Verfügung gestellte ausländische Zahlungsmittel ö Ablieferungspflicht entsprechend anrechnen.

III. Vermögensgegenstände, die die Ablieferungspflicht begründen.

§ 8. 8 in ausländischer Währung im Sinne des § 3 Nr. 1

eerordnung sind Forderungen, bei denen der Gläubiger ei uing Forderungen, eine Ansprach auf Feblag 8- effektiver Valuta hat. 8 8 ie von der Reichsbank auf Grund des Gesetzes vom 2. 1923 (RGBl. I S. 155) ausgegebenen Dollarschatzanweisungen gelt 2 nicht als Forderungen in ausländischer Währung.

§ 9. 1“

Anteile an ausländischen Frwerbsgesellschaften und Geschäfts⸗ beteiligungen 3 Nr. 2a der Verordnung) sind in fange zu verstehen. Es kommt insbesondere nicht darauf an, in welche Rechtsform die Beteiligung gekleidet ist, ob die Beteiligung eine unmittelbare oder mittelbare ist, ob sie unter Zwischenschaltung anderer Stellen erfolgt, ob sie für die Dauer oder zur Abwicklung einzelner Geschäfte bestimmt ist. Als geschäftliche Unternehmungen gelten Betriebe aller Art, u. a. auch land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebe, Schiffahrtsunternehmungen, Mietgrundstücke, Patentrechte Konzessionen und sonstige Ausbeutungsrechte. Als Beteiligung gilt jeder Anteil an dem geschäftlichen Unternehmen, ohne Rücksicht auf seine Höhe, einschließlich der Alleininhaberschaft. Anteile an Erwerbsgesellschaften und Geschäftsbeteitigungen an bih 8 abgetretenen Teilen des Reichs, mit Aus⸗ . außerhalb Europas egene nnicht unter diese 2 hhrhegn uropas gelegenen, fallen nicht unter diese Be⸗

§ 10.

An inländischen oder ausländischen Börsen gehandelte Wert⸗ baphese 3 Nr. 2b der Verordnung) gelten als ausländische Vermögensgegenstände im Sinne der Verordnung, auch soweit sie b11“ 8 8 3 fallen, sofern sie auf ausländische 8 ig lauten und Anspruch au 9 1 iver Valr cöene 9. Censangeile pruch auf Zahlungen in effektiver Valuta ertpapiere, die auf Grund des Vertrages von Versailles an⸗ gemeldet, aber noch nicht aufgerufen sind, 1g nicht als erfales g. Vermögensgegenstände im Sinne dieser Verordnung; unter diese Aus⸗ nahmebestimmung fallen nicht freigegebene Papiere. Ansprüche A lieferungspflichtiger auf Uebertragung der im § 3 dieser Verordnung bezeichneten Vermögensgegenstände he für die Begründung der Ablieferungspflicht als erfüllt; der Anspruchs⸗ berechtigte gilt als Eigentümer des Vermögensgegenstands. Ansprüche auf Aushändigung der im Entschädigungsverfahren auszugebenden Bonds der füdafrikanischen Union, für die dem Entschädigungsberechtigten noch keine Zertifikate ausgehändigt worden sind, fallen nicht hierunter.

IV. Vermögensgegenstände, die abzuliefern sind. § 12. Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung ssi Be 306 g sind Geldsorten Seh Banknoten und dergl., Auszahlungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel. Schecks und Wechsel, die abgeliefert werden sollen, müssen ein zur Einziehung geeignetes Giro tragen, müssen innerhalb von drei Monaten fällig werden.

8 Der Ablieferungspflicht kann durch Hingabe von Gold und Silber in den im Gold⸗ und Silberhandel üblichen Formen gemäß den Ankaufsbedingungen der Reichsbank genügt werden. Gold und Silber steben den im §4 Abs.] Satz 2 der Verordnung aufgeführten Zahlungsmitteln gleich. Reichsgoldmünzen sowie Gold und Silber 8 Barren sind vor den im Abs. 2 genannten Zahlungsmitteln und en im Abs. 3 genannten Wertpapieren abzuliefern. Reichsgold⸗ münzen, die einen besonderen Kunst⸗ oder Sammelwert haben, fallen nicht unter die Ablieferungspflicht.

Die Lief Wertpaperen

ieferung von Wertpapieren ist nur zulässig, soweit die in E13““ 82 Dergrdaung geönannten augsend schen Zahlungs⸗ m 0 ablieferungspflichtiges Gold oder S icht zur Ver⸗ isen Khete oder Silber nicht zur Ver

mittelverfahren höher festgesetzt wird, oder weil 5 it rfah G ꝛsetz gemã 5. Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1923 der erste L.-Ann,8 der 91,2

Zur Ablieferung geeignet sind nur die in der / Zur 1 e in der Anlage A ver⸗ zeichneten Wertpapiere, wenn sie sich in lieferbarem Zustande befinden.