Preußischer Landtag. 271. Sitzun, vom 18. September 1923, Nachmittags 3 Uhr. *(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).)
Präfident Leinert eröffnet die Sitzung um 3 ⁴ Uhr. Auf der Tagesordnung steht zuerst die dritte Lesung des 8 setzentwurfs, betr. Uebertragaung staatlicher El 'trizitätsanlagen an eine Aktiengesellschaft.
„Abg. Katz (Komm.) führt Beschwerde über die andauernde var⸗ teiische Handhabung der Geschäfte durch den Präsidenten der wiederum die Meldung des Abg Kilian zur Geschäftsordnung geflissentlich über⸗ seben habe, und wendet sich dann gegen die Bestimmung im § 1 des Entwurfs, wonach die Veräußerung von Aktien an die Zustimmung des Landtags gebunden wird. Bei der Zusammensetzung dieses Hauses sei an der Zustimmung nicht zu zweifeln, und so werde der Effekt der sein, daß auch diese Anlagen einer vrivaten Räuberbande, dem Kapitalistenklüngel, ausgeliefert werden. Nicht der Soszialismus marschiere, sondern ein Staatsbetrieb nach dem andern, ein Kommunalbetrieb nach dem andern werde dem internationalen Schiebertum überantwortet. Die kapitalistische Mehrheit dieses Hauses brenne ja darauf, auch das Ruhrgebiet an den Privatkavitalismus zu verschachern. Die Erbitterung des Vorkes über diesen Verrat werde aber schließlich das ihrige tun, diese Mehrheit hinweazufegen.⸗
§ 1 wird darauf mit einer vom Abg. Dr. Pinkerneil (D. Vp.) beantragten Aenderung redaktioneller Natur an⸗ genommen.
Gegen 8§ 1b, der die Veräußerung wesentlicher Teile des Besitzes der A.⸗G. an die Billigung des Landtags bindet, wendet sich ebenfalls der Abg. Katz. Auf Antrag Osterrath (Soz.) wird das Wort „Billigung“ durch „Zustimmung“ er⸗ setzt, mit dieser Modifikation § 1b angenommen.
§ 20 regelt die Rechte der von der A.⸗G. übernommenen Beamten.
Aba. Katz polemisiert gegen § 2c, der die wohlerworbenen Rechte der Beamten beseitige Auch hier werde mit der Stinnesierung ganze Arbeit gemacht. Je mehr man das Beamtentum proletarisiere, desto gründlicher werde die Revolution mit den Heuchlern aufräumen, die die Not des Landes ausbeuten.
Darauf wird der Rest der Vorlage im einzelnen nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen; die Schlußabstimmung wird ausgesetzt.
Hierauf beantragt Abg. Kilian (Komm.) Unterbrechung der Weiterberatung der Tagesordnung und sofortige Besprechung einer grosen Anfrage seiner
Fraktion über Zwischenfälle, bei denen durch Schuld der Schupo
Arbeiter zu Tode gekommen seien, und in der Säuberung der Schupo verlangt wird von reaktionären Elementen sowie Anerkennung der kommunistischen Kontrollaufsicht. Außerdem sollen besprochen werden
die von den Kommunisten geforderten sozialen Maßnahmen zur Ab⸗ hilfe der Not und zur Bekämpfung des Wuchers.
Der Antrag wird unter großem Lärm der Kommunisten abgelehnt. Als der Kommunist Dr. Meyer⸗Ostpreußen einen erneuten Antrag stellt, wird unter andauernden lärmenden
Unterbrechungen ein Antrag auf Schluß der Aussprache an⸗ genommen. Das Haus tritt ein in die dritte Beratung des Ent⸗ 3 wurfs, betr. Uebertragung der Verwaltung und Ausbeutung des staatlichen Beragwerksbesitzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine neue Geschäftsordnungsaussprache, in der die Kommunisten wiederum die sofortige Besprechung ihrer Anträge fordern, wird durch den Beschluß des Hauses, in der Beratung der tagungsordnungs⸗ mäßigen Gegenstände fortzufahren, beendigt. (Erneuter Ent⸗ rüstungssturm bei den Kommunisten, Zurufe: Bruch der Ge⸗ schäftsordnung!)
Abg. Weissermel (D. Nat.) erklärt sich gegen das Experiment, das zu diesem Entwurf gemacht werde, und bezweifelt, daß man das angestrebte Ziel erreichen werde, für die Staatskasse mehr heraus⸗ ööö Eerdefmfg nrn Beig, ähnlich gehen wie mit den — ne Umstellung der Betriebe sei in der jetzigen Zeit Minister für Handel und Gewerbe Siering: Meine Damen und Herren! Bei der zweiten Beratung sind aus dem Abgeordneten⸗ kreise eine Reihe von Anfragen an die Staatsregierung gerichtet worden, auf die ich jetzt bei der dritten Beratung eine Antwort er⸗ teilen möchte. Herr Abgeordneter Brust hat sich bei der zweiten Beratung für die Errichtung einer sozialpolitischen Abteilung aus⸗ gesprochen. Ich darf dabei mitteilen, daß die Organisation der neuen Gesellschaft zwischen dem Herrn Finanzminister und mir noch nicht erörtert worden ist. Sie kann natürlich erst erörtet werden, wenn. 1 der Gesetzentwurf verabschiedet worden ist, und wir die Wünsche des Landtags kennen gelernt haben. Soweit wir ähnliche Einrichtungen in privaten Aktiengesellschaften gegenwärtig zu verzeichnen haben⸗ wissen wir, daß die Errichtung sozialpolitischer Abteilungen außer⸗ ordentlich wertvoll gewesen ist und sehr gute Früchte getragen hat. In einer solchen sozialpolitischen Abteilung müssen die Arbeiter⸗ und Angestellten⸗ 1 fragen, Tarifverträge, Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, Werkswohnungen, Knappschaftswesen usw. (Zuruf bei den Komm.) behandelt werden. Ich hoffe, daß es uns gelingen wird und daß unsere Bemühungen Erfolg haben werden, eine geeignete Persönlichkeit für eine solche Tätigkeit zu gewinnen. b Mit den Wünschen aller Parteien geht die Staatsregierung darin völlig einig, daß die Generaldirektion, oder wie sie sonst heißen möge, nicht zu groß gestaltet werden soll. (Zuruf bei den Komm.) Wir würden ja auch dem vom Herrn Abg. Weissermel geäußerten Wunsche entgegenwirken, wenn wir hier in der Zentrale einen großen Beamten⸗ pparat aufziehen wollten. Dadurch würde in allererster Linie die Wirt⸗ schaftlichkeit des Unternehmens sehr stark behindert werden. Anderer⸗ seits wird aber auch eine solche Organisation deshalb nicht notwendig sein (SZuruf bei den Komm.), weil der Schwerpunkt der künftigen Arbeit ei den einzelnen Werken liegen muß (Zuruf bei den Komm.) und die Generaldirektion lediglich die Leitung und Beaufsichtigung und die allgemeine Uebersicht erhalten soll. (Hört, hört! bei den Komm.) Im Gegenteil möchte ich gerade in Anerkennung der Aus⸗ führungen, die Herr Abgeordneter Weissermel gemacht hat, darauf aufmerksam machen (hört, hört! bei den Komm.), daß die Ertrags⸗ fäbhigkeit um deswillen lebhaft gesteigert werden kann (hört, hört bei den Komm.), wenn der Beamtenapparat wesentlich abgebaut wird. Wir haben heute neben den Inspektionen die Berg⸗ werksdirektionen, in denen außerordentlich viel Beamte beschäftigt sind (hört, hört! bei den Komm. — Glocke des Präösidenten), die nach Auffassung der Staatsregierung in anderen Stellen besser verwendet werden können. (Hört, hört! und lärmende Zurufe bei den Komm.) Der Abg. Ebersbach hat bei der zweiten Lesung des Gesetzes angeregt, die Bestimmung des Vertragsentwurss zu § 13 Abs. b zu erweitern durch eine Ausdehnung dieser Vorschrift auf die Angestellten
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaͤute J2 z eze. sind. g
des früheren Direktionsbezirks Saarbrücken. Er wünscht, daß hinter dem Wort „beurlaubten Beamten“ eingeschoben wird: „und Diätaren“, und daß weiter ein Schlußsatz eingefügt wird: Die preußischen Werke übernehmen ferner die Verpflichtung. die technischen Angestellten der im preußischen Teil des Saargebiets liegenden Gruben im Falle unverschuldeten Ausscheidens aus dem Dienst der französischen Bergverwaltung zu übernehmen, sofern der Angestellte keine den deutschen Interessen zuwiderlaufende Haltung eingenommen hat. (Hört! hört! und lärmende Zwischenrufe bei den Kommunisten.) Dieser Anregung vermag ich für die Aktiengecellschaft nicht zu ent⸗ sprechen, da sie für sie eine zu große Belastung darstellen würde. Wir sind eine solche Verpflichtung bisher für die Beamten ein⸗ gegangen. Bei dieser Bestimmung muß es selbstverständlich bleiben. Aber darüber hinaus handelt es sich — darin stimme ich Herrn Ebersbach durchaus zu — um eine eminent deutsche Frage, und es ist deshalb Pflicht der Staatsregierung. (Lautes hört! hört! und lärmende Zurufe bei den Kommunisten. — Große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)
Es ist unmöglich, daß die staatliche Bergverwaltung allein die Lasten einer solchen deutschen Aufgabe trägt. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es Pflicht der Staatsregierung ist, mit dem Privat⸗ bergbau darüber ins Benehmen zu treten, daß für diejenigen An⸗ gestellten und Arbeiter, die aus dem Saargebiet nach Deutschland zurückkehren, gesorgt werden muß, daß für sie Arbeit und Lohn be⸗ schafft werden muß. Ich habe deshalb die Absicht, alsbald mit den Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerorganisationen des Bergbaues in Ver⸗ bindung zu treten und die Sache so zu regeln, daß, wenn derartige
Fälle eintreten, die davon Betroffenen nicht herumreisen brauchen,
um sich Arbeit zu suchen, sondern Arbeit durch eine zentrale Instanz erhalten. Ich glaube, diese Maßnahme wird genügen.
Bezüglich des Begriffs der Goldmark ist bereits bei dem soeben verabschiedeten Gesetz, betreffend die Uebertragung staatlicher Elektrizitätsanlagen an eine Aftiengesellschaft, durch den Antrag des
Herrn Abg. Pinkerneil eine Definition getroffen. Ich nehme an, daß beim Bergwerkgesetz eine gleiche Regelung beabsichtigt ist, andernfalls
hätte ich sonst eine entsprechende Erklärung abgegeben.
Weiter einschließlich der Deutschnationalen Volkspartei, Nr. 6895, daß die Veräußerung wesentlicher Teile des verwalteten Besitzes und einen Belastung der verwalteten Grundstücke, Gerecht⸗ same und Berechtigungen über zehn Millionen hinaus nur mit Zustimmung des Landtags erfolgen darf. Ich hatte ursprünglich Bedenken gegen eine solche Fassung. (Hört, hört! bei den Komm.) Aber da dieser Antrag eine so große Mehrheit im Hause gefunden hat, bin ich genötigt, dazu noch etwas zu sagen. Ich möchte jedoch gegenüber den Ausführungen des Abg. Katz folgendes betonen. Bisher haben die Minister allein, ohne den Landtag zu fragen, darüber zu entscheiden, das war Ihnen, Herr Abg. Katz, an⸗ scheinend vorhin entgangen. Diese Verbesserung im Gesetz haben Sie vorhin bekämpft, nach meiner Auffassung haben Sie sie nicht ver⸗ standen; sonst hätten Sie sie nicht bekämpft. (Sehr richtig!)
Herr Abg. Fischbeck hat der Finanzverwaltung den Vorwurf ge⸗ macht, daß sie sich unfreundlich zu dem Plan der Errichtung einer Pensionskasse für die Angestellten der Aktiengesellschaft gestellt habe. Namens des Herrn Finanzministers darf ich erklären, daß das
nicht zutrifft. Abgesehen davon, daß die Finanzverwaltung eine solche
Erklärung nicht abgegeben hat, besteht bei uns die ernste Absicht, auch weiter zu prüfen, inwieweit die Errichtung einer Pensionskasse für Angestellte und Arbeiter durchführbar und möglich ist. Die Finanzverwaltung hat nur erklärt, eine unbedingte Verpflichtung zur Errichtung einer solchen Pensionskasse nicht eingehen zu können.
Dann möchte ich noch kurz zu dem Antrag der Herren Abge⸗ ordneten Dr. von Waldthausen, Dr. Pinkerneil, Fischbeck und Ge⸗ nossen auf Drucks. Nr. 6878 Stellung nehmen Dieser Antrag hnit den § 7 der Satzung der Aktiengesellschaft in Absatz a wie folgt assen:
Der Vorstand besteht aus höchstens sieben ordentlichen Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat zu bestellen sind und von ihm abberufen werden können.
„ Ich darf daran erinnern, daß im Ausschuß sehr eingehend über diese Frage beraten worden ist, und daß wir nach langer Beratung eine Kompromißfassung gewählt haben, die in dem Ausschußbeschluß enthalten ist und dahin geht, daß der Vorstand von der General⸗ versammlung unter Zustimmung des Aussichtsrats bestellt wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie, meine Damen und Herren, es bei diesem Beschluß lassen würden und dem Antrage der Herren Abgg. Dr. von Waldthausen und Gen. nicht stattgeben wollten. Die Gründe für diese Bitte sind bei der Ausschußberatung schon mehr oder minder zum Vortrag gekommen.
Die Herren Antragsteller sind der Ansicht, daß die Wahl durch den Aufsichtsrat deshalb erfolgen muß, weil derartige Dinge allgemein dem Aufsichtsrat vokbehalten seien, und weil die Einberufung einer Generalversammlung wegen der einzuhaltenden Fristen, der Veröffentlichung, der Formvorschriften usw. zu umständlich wäre. Sie beriefen sich darauf, daß im geschäftlichen Leben der Aufsichtsrat allgemein den Vorstand wählt, und daß ja im übrigen das Staatsministerium im Aufsichtsrat die Mehrheit der Sitze inne habe. (Abg. Dr von Waldthausen: Das ist das Entscheidende!) Das letztere trifft zu; wir haben uns die Zusammensetzung des Aufsichtsrats so gedacht, daß die Staatsregierung die Mehrheit im Aufsichtsrat haben soll. Nun sind und bleiben zwar die Beamten, die von der Staatsregierung in den Aufsichtsrat delegiert werden, Beamte; aber ich darf darauf aufmerksam machen, daß die recht⸗ liche Stellung der Beamten, die seitens der Staatsregierung in den Aufsichtsrat entsandt werden, ziemlich ungeklärt ist. Fest steht, daß sie persönlich, sowohl vermögensrechtlich wie strafrechtlich für ihre Aufsichtsratstätigkeit rechtlich haftbar sind. Somit unter⸗ liegt ihre Verpflichtung, sich bei der Ausübung dieser Tätigfeit nach Weisungen ihrer vorgesetzten Dienstbehörde zu richten, zweifellos ge⸗ wissen Einschränkungen, und auch die Durchführbarkeit eines Rück⸗ griffs eines Aufsichtsratsmitglieds gegen den Staat, wenn es auf Grund einer auf Weisung vorgenommenen Abstimmung im Aufsichts⸗ rat Schaden erleidet ist schwierig und zweifelbaft.
Die Auffassung, daß es das wichtigste Recht des Aufsichtsrats sei, den Vorstand zu wählen, trifft nicht ohne weiteres zu. Die Ver⸗ hältnisse dieser Aktiengesellschaft, deren Aktien im alleinigen Besitz des Staates sind, sind ganz anders als die einer normalen Aktien⸗ gesellschaft, bei der die Aktien auf eine große Zahl von Aktionären, seien es Groß⸗ oder Kleinaktionäre, verteilt sind und womöglich an 8 Börse von Hand zu Hand gehen, und bei der die Generalver⸗
liegt ein Antrag sämtlicher Koalitionsparteien ber
Gldmark
KNNXArN, 8 2* “
sammlung, obwohl sie nach dem Handelsge
sonveräne Organ der Aktiengesellschaft ist, ein für die 88 8. von Personalfragen durchaus ungeeignetes Gremium ist dba⸗ Aufsichtsrat den Vorstand wählt ist übrigens d Handelsgesetzbuch keineswegs vorgeschrieben oder auch 8 Regelfall hingestellt; vielmehr verlangt das Handelsgese 8s alg (§ 182 Abs. 2 Ziffer 4), daß das Statut über die Art der 8 8 und Zusammenstellung des Vorstands Bestimmung trifft Uestelan sicht auf die besondere Struktur der hier vorliegenden 88 Rüc. würden die Rechte, die billigerweise der Aufsichtsrat in lscas nehmen kann, voll gewahrt sein, wenn zur Bestellung des V 78. die Zustimmung des Aufsichtsrats erfordert wird. orftans
Die Gewähr dafür, daß tatsächlich die Staatsregi
ihre Vertreter die Majorität im Aufsichtsrat Sn. . gesehen von den bereits dargelegten Bedenken, keine ausrem 8 gesicherte. Einmal bestehen Schwierigkeiten durch v erhebliche Zahl von Vertretern der Staatsregierung di den Aufsichtsrat abgeordnet werden müssen und zweifellos nicht 8 5 sämtlich zur Stelle sein werden. Denn wenn nach dem Beschlun des Landtags fünf Parlamentarier im Aufsichtsrat sein sollen 29 ferner dazukommen mindestens wohl drei Sachverständige aus 8 freien Wirtschaftsleben und zwei gesetzlich vorgeschriebene Betriebsr 1 mitglieder, so sind dies bereits zehn nicht der Regierung 9 Stimmen im Aufsichtsrat. Es müßten mithin mindestens elf Verteae der Staatsregierung in den Aufsichtsrat abgeordnet werden. 8 den Verhandlungen ist aber bereits von einzelnen Parteivertreten zum Ausdruck gekommen, daß als Vertreter der Staatsregiermn nicht nur aktive Beamte gelten sollen, sondern auch früben Beamte, und daß auch als Vertreter der Staatsregierung von äür bestimmte Sachverständige aus dem freien Wirtschaftsleben anzu⸗ rechnen sind. Es ist zweifellos, daß sowohl frühere Beamte wie Vertreter aus dem freien Wirtschaftsleben, auch wenn sie durch das Vertrauen der Staatsregierung in den Aufsichtsrat berufen werden bei Ausübung einer Aussichtsratstätigkeit an Weisungen der Staals⸗ regierung in keiner Weise gebunden wären
Dazu kommt aber, daß es die Entwicklung ziemlich sicher mit sich bringen wird, daß der Aufsichtsrat sich noch vergrößern wird. Zum Beispiel werden die wirtschaftlichen Beziehungen der Gesellschaft zur Industrie, zu den Syndikaten und zu den Banken es leicht mit sich bringen, daß Vertreter dieser Gruppen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Insbesondere können aus Anlaß von Kreditoperationen oder Abschließung von Interessen⸗ gemeinschaften usw. derartige Verstärkungen des Aufsichtsratg zur Bedingung gemacht werden, wie dies vielfach geschieht. Da die Art der Zusammensetzung durch das Statut nicht näher geregelt werden kann und die jetzt in Aussicht stehende Resolution des Land⸗ tags, wonach die Staatsregierung stets die Masorität im Aufsichts⸗ rat haben soll, einmal nicht bindend und zweitens jederzeit abänderbar ist, so bietet sie bezüglich der Vorstandsfrage tatsächlich keine aus⸗ reichende Sicherheit der Staatsregierung dafür, daß sie den ent⸗ scheidenden Einfluß bei der Besetzung der leitenden Stellen bebält.
Die gegen die Umständlichkeit des Verfahrens der Wahl des Vorstands durch die Generalversammlung erhobenen Bedenken sind nicht in vollem Umfange zutreffend. Die Generalversammlung besteht lediglich aus den beiden Ministern als Vertretern des Aktienkapitals bezw. ihren Bevollmächtigten. Auf die Form⸗ vorschriften kann teilweise verzichtet werden. Ein Aktionär, der an der Erzwingung der Innehaltung der Formvorschriften ein Interesse hat, ist nicht vorhanden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb auch namens des Herrn Finanzministers, den Antrag Waldthausen und Genoossfen abzulehnen und es bei dem Beschluß des Ausschusses zu belassen.
Ich bitte Sie, damit das große Werk heute zum Abschluß zu bringen, das auch nach den anerkennenden Ausführungen des Abg. Weissermel einer der tüchtigsten preußischen Bergmänner, der Ober⸗ berghauptmann von Velsen, dem wir gestern das Geleit auf seiner letzten Grubenfahrt gegeben haben, vor Jahrzehnten begonnen, süt das er gestrebt und das er uns durch seinen Fleiß und seine Umsicht erst ermöglicht hat. Im Sinne des Verstorbenen liegt es, wenn wir der neuen Gesellschaft ein herzliches Glückauf mit auf den Weg geben. (Hört, hört! und Lachen bei den Komm.).
Abg. Sobotta (Komm.) protestiert gegen die Geschästs ordnung führung und gegen die Haltung des Landtags. Er erhält einen Ordnungsruf, als er von einer „neuen Schandtat des Land⸗ tags“ spricht. Der Redner bestreitet, daß der Minister bisber schen das Recht zur Veräußerung von Staatsbesitz gehabt habe, und lehnt das ganze Gesetz und alle Anträge dazu ab, weil es nur eine Vor⸗
bereitung für die Beteiligung französischer und belgischer Kapitalisten
an den deutschen Bergwerken sei. Er klagt den Betriebsführer der Grube Hibernia“ des Landesverrats an, weil er den Franzosen gesagt habe, wie sie die Kohlenhalden am besten abfahren könnten, und wird nach mebrmaligen Vermahnungen wiederholt vom Präsidenten zur Sache gerufen, da er über allgemeine Bergwerksangelegenheite weiter redet.
Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.) wirft dem Präsidenten vor, er entziehe parteiisch den Kommunisten das geschäsikordnunge. mäßige Recht, sich jederzeit zum Wort zu melden. Ebenso unre t⸗ mäßig sei der Schluß der Debatte gewesen, obwohl nur der Antrag⸗ steller gesprochen hatte.
„ BPräsident Leinert (von den Kommunisten durch Lärmen ge⸗ stört) erwidert, es habe ein Beschluß des Hauses vorgelegen.
Abg. Katz (Komm.) droht Maßnahmen der Kommunisten außer⸗ halb des Hauses an.
Ein Schlußantrag macht der Geschäftsordnungsdebatte wiederum ein Ende. 1
In der nunmehr fortgesetzten sachlichen Erörterung stimme
Abg. Dr. Leidig (D.Vp.) den Darlegungen des Ministers bei, stellt aber fest, daß für seine Partei bei der Schlußentscheidung über das Gesetz maßgebend ins Gewicht fallen wird, ob das Staatt⸗ ministerium Veranlassung nehmen werde, im Sinne des von den Regierungsparteien im Verein mit den Deutschnationalen gestellten Antrags auf die Füeeeden ggns des Aufsichtsrats und des 83 stands zu wirken sowie die handelsgerichtliche Eintragung von vin⸗ destens vier Zweigniederlassungen der A.⸗G. herbeizuführen.
Minister für Handel und Gewerbe Siering: Meine Damen und Herren! Auf Wunsch des Herrn Abg. Dr. Leidig, darf ich mit teilen, daß die Staatsregierung dieser Entschließung des Parlamente selbstverständlich stattgeben wird. 1“
Der § 1 wird angenommen.
Abg. Frau Arendsee (Komm. nen die Fortführung der Beratung zu unterbrechen, jedoch erfolglos. „Der Rest des Gesetzes gelangt zur Annahme unter Hinzn fügung eines von den sämtlichen Fraktionen mit Ausnahm, der Kommunisten beantragten Zusatzes zu 8 5: „Die 78 äußerung wesentlicher Teile des verwalteten Besitzes und e
Efffen, den 17. September 1923. 163812
v111’““ 8 Belastung. der verwalteten Grundstücke,
ligungen
rechli 88 1 mmung des Landtags erfolgen. mit Gesamtabstimmung wird die Vorlage mit großer
hrheit angenommen, ebenso das Gesetz, betreffend die Ueber⸗ Mch staatlicher Elektrizitätsanlagen an eine Aktien⸗
vngrschaft Auch die Satzung für die und H
erwähnten Antrage angenommen.
und Gewerbe.
äsident schlägt vor, die nächste Sitzung am 16. Ok⸗ “ Nachmittags, abzuhalten und ihm die Festsetzung
vabes gesordnung zu überlassen.
Zur Geschäftsordnung bemerkt Abg.
nicht der Lage, sefangae Staat befindet die Erbitterung, politische hat den regierung
werden.
weitertagen und zunächst morgen Sitzung halten. . r jett aber durchaus seine Beratungen abbrechen, so appellieren wir an daß das nicht auf volle vier Wochen geschieht. Ereignisse überstürzen sich; von einem Tage zum andern können wir Notwendigkeit’ versetzt sein, Stellung zu nehmen den wichtigsten Lebensfragen des Landes. Wir wünschen, daß höchstens auf zwei Wochen die Sitzungen unterbrochen pzerden, für morgen eine Sitzung abgelehnt wird, die vächste
die Mehrheit,
jeden Tog in die
gegenüͤber
daß, wenn Sitzung am 2. Oktober stattfindet.
Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.): Die Sozialdemokraten ihr Verhalten im Aeltestenrat geradezu die Agitation und die faschistischen Geheimorganisationen. Sie verbindern, daß hier im Landtage die im Ruhrgebiet herrschende gekennzeichnet wird, sie verhindern die Brandmarkung im Verein mit dem Stinnes und Klockner das französischen Kapitalisten Achtstundentag aufgeboben wird, daß die Staatsbahnen in Privathände übergeführt werden usw. Der Hauptfeind steht im eigenen Lager; es ist ein verbrecherisches Spiel, es ist der schlimmste Verrat wenn Herr Heilmann und Ge⸗ nossen mit ihren bürgerlichen Koalitionsbrüdern die Hand dazu bieten, deutsche Arbeiter unter die Knechtschaft der französischen Industrie zu bringen. Aus Ihnen (zu den Soz.) spricht das schlechte Gewissen; aus Feigheit wollen Sie den Landtag auseinanderjagen, nachdem sie Die große Koalition im Reiche, mit der man Poincaré schlagen wollte, hat tatsächlich zum Zusammenbruch des passiven Widerstandes geführt Abg. Herold (Zentr.): Wir alle sind in gleicher Weise ergriffen von den niederdrückenden Verhältnissen, in denen wir uns und wir alle wollen in gleicher Weise Mittel und Wege suchen, um dem Volke Erleichterung zu schaffen. Eine Fortdauer der Parlaments⸗ tagung allein kann keine Besserung der Verhältnisse herbeiführen. Wir stehen dafür ein, daß nichts geschehen wird, was die Ehre und den Bestand des deutschen Vaterlandes antastet. Hier darüber Debatten zu führen hat keinen praktischen Wert. Selbstredend kann
bestärken durch der Deutschnationalen
Korruption ihres Verfahrens, in Ruhrgebiet an die die Hand dazu zu
bieten, daß der
die Opposition mundtot gemacht haben.
Gerechtsame und Be⸗ über 10 Millionen Goldmark hinaus darf nur
—4
Hütten⸗Aktiengesellschaft wird mit dem vom Abg. Dr. Leidig
Fine Anzahl von Eingabenberichten erledigt das Haus ohne Fhgeiecung nach den Anträgen des Ausschusses für Handel
Winckler (D. Nat.): Dieser auf den Beschluß des Aeltestenrats zmrückgehende Vorschlag entspricht nach unserer Auf⸗ in der sich der Landtag und in der sich der
Immer allgemeiner wird im ganzen Lande immer ungestümer drängt die außen⸗ und innen⸗ Lage zu einer Entscheidung. Die Mehrheit dieses Landtags Landtag vor dem Lande mundtot gemacht; auch die Staats⸗ bat sich über die großen Fragen, die die gesamte Oeffent⸗ lichkeit bis in die Tiefe aufwüblen, nicht ausgesprochen. Sie hat damit vor dem ganzen Lande eine schwere Verantwortung auf sich genommen, und daß muß mit dem größten Nachdruck von dieser Stelle aus festgestellt „Wir wollen nicht, daß der Landtag sich vertagt, wir wollen
Preußische Bergwerks⸗
hätte.
gewarnt, bereinfallen,
durch die im
Arbeiterklasse,
Will der Landtag Arbeiter.
Die
zu verschachern,
Tagesordnung
befinden,
jedem klar sein.
Wenn wir setzt
passiven Widerstandes verlangt; Herr Dahlem hat daß deutsche Arbeiter
Weg der Verhandlungen
Verhungernden wissen die Sozialdemokraten zu schweigen, notleidenden Volk helfen wollen. b. d. Soz, Lärm b d. Komm.)
Die Annahme eines Schlußantrages beendet die Debatte.
Gegen die Stimmen der Deutschnationalen und Kom⸗ munisten lehnt das Haus die Vertagung auf Mittwoch und auch auf den 2. Oktober ab. beantragten Gegenstände kommen nicht auf die Tagesordnung.
Frau Abg. Wolfstein (Komm.) beantragt weiter, die Ver⸗ haftung und Mißhandlung des Abg. Schulz in Stettin und das Vorgehen Noskes gegen die hannoverschen Arbeiter auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, ebenso eine Reihe anderer
Abg. Heilmann (Soz.) beantragt, die Festsetzung der nächsten
Der Präsident
ent jederzeit den Landtag auch früher berufen, wenn die Verhältnisse sich danach gestalten. Abg. Dr. Kalle (D. Vp.): Warum wir nicht wollen, daß jetzt eine große politische Debatte im Landtag geführt wird, sollte doch Es gibt Zeiten, wo man reden muß, es gibt aber auch Zeiten, wo man schweigen muß, und es ist doch selbstverständlich, daß sich auch Preußen dem fügen muß, wenn der Mann, der für Deutschland die politische Verantwortung trägt, einen solchen Wunsch ausspricht und die preußische Regierung sich dem angeschlossen hat. Gerade mit Rücksicht auf den furchtbaren Ernst der schwebenden aus⸗ wärtigen Verhandlungen wollen wir keine Aussprache im Landtag in das Land hinausgehen, haben wir ganz Pflichten, als hier zu reden und vparteipolitische Auseinandersetzungen anzuhören. Ganz besonders im Rheinland muß Aufklärung erfolgen. Abg. Heilmann (So⸗z.): Ich würde die starke Entrüstung des Abg. Dr. Meyer über Landesverrat und Verkauf deutschen Landes an das ausländische Kapital ernster nehmen, wenn die Kommunistische Partei in der Ruhrfrage stets den gleichen Standpunkt vertreten Diese hat aber schon im Januar die sofortige Aufgabe des direkt davor Kundgebungen der Kommunisten für Rheinland⸗Westfalen hat man lange Debatten darüber gepflogen. Abg. Scholem hat im Ausschuß erklärt, er habe mit der Partei⸗ leitung in solchem Konflikt wegen des Ruhrkonflikts gestanden, daß mit seinem Ausschluß aus der Partei gedroht worden sei. kann nicht durch Parlamentsreden gemildert werden, sondern nur Wer diesen der ist ein Verräter an der der will das Verhungern von Millionen deutscher Das ist allerdings das Ziel der Kommunisten, weil sie die möchten. gerade weil sie dem (Stürm. Beif. und Händeklatschen
auf patriotische
und in der Bezirkskonferenz
Gange befindlichen Ruhrverhandlungen. stören will,
zu Wahnsinnstaten benutzen
Anträge.
dem Präsidenten zu überlassen.
Darauf wird der Antrag Wolfstein (Komm.) gegen die Deutschnationalen und die Kommunisten abgelehnt, ferner auch ein weiterer Antrag Katz (Komm.), die Frage der Gemeinde⸗ neuwahlen auf die nächste Tagesordnung zu setzen. erhält die Ermächtigung, Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung festzusetzen.
Präsident Leinert erklärt, er werde sich vorher darüber mit dem Aeltestenrat verständigen, und fährt dann fort: Es ist eine außer⸗ ordentlich schwere und furchtbar ernste Lage, in der wir uns in diesem Augenblick befinden (unter lärmenden Rufen der Kommunisten, die sitzen bleiben, erheben sich die übrigen Abgeordneten von den Plätzen). Ich hoffe, daß wir beim Wiederzusammentritt des Landtags bessere Verhältnisse vorfinden, damit Frieden, Existenz, Freiheit und Un⸗ abhängigkeit unseres Landes garantiert bleiben. den Kommunisten; Rufe: Nieder mit der Regierung Stresemann! Nieder mit der Koalition!)
Die von den Kommunisten
(Großer Lärm bei
Statistik und Volkswirtschaft. Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrsteuer. *)
2
Gegenstand der Besteuerung
; . April 1923 bis Mai 1923 Nai 1923
ℳ
I. Gesellschaftssteuer.
Aktiengesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften auf EE11“ 3
Gesellschaften mitbeschränkter Haͤftung
Bergrechtliche Gewerk⸗ schafteern
Andere Kapitalgesellschaften
Mehrstimmrechtsaktien und anteile ..
Andere Erwerbsgesellschaften und die übrigen juristischen bbEbE1114“
II. Wertpapiersteuer. Verzinsliche inländische Schuld⸗ und Rentenver⸗ schreibungen. Zwischen⸗ scheine und Schuldver⸗ schreibungen über zinsbare Darlehens⸗ oder Renten⸗ schulden . . . .. Verzinsliche ausländische Schuld⸗ und Rentenver⸗ schreibungen und Zwischen⸗ scheine.. 1“ Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für ausländische Genußscheine und Zwischenscheine III. Börsenumsatzsteuer. Anschaffungsgeschäfte über Aktien und Anteile sowie verzinsliche Werte . .. Anschaffungsgeschäfte über ausländische Zahlungs⸗ Emnttel6 Anschaffungsgeschäfte über 1“ Die Einräumung von Be⸗ zugsrechten ...
JV. Aufsichtsratsteuer.
Aufsichtsratsteuer nebst Zu⸗ schlag und Verzugszinsen
andere
Die Not
Darum
15 048 240 186,69 1 252 158 827 51
78 348 833 50 29 540 620 95
6 459 767
8 89
8 301 222 317 670 772 748 1
66 429 578 10 693 557
2 285 695
116 535 471
63 950 873
193 645 030
20 342 718 801 31 347 450 312
12 325 413 898 155 599 209 6 7 989 495 770
6 766 012 956/95
134 477 506
5 274 162 94050 8 88
456 644 601! 702 062 478 ,95
Zusammen.
— Oꝗ——
A
1 Unteruchun gssachen 8
2 Aufgebote. Verlust⸗ a Fundsachen, Zustellungen u dergl. 3 Verkäufe. Verpachtungen, Verdingungen dc.
4 Verlosung ꝛ7. von Wertpapieren
b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengelellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeil
7 000 000 ℳ freibleibend.
—
—
Erwerbs⸗ und Witrtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc von Rechtsanwälten
Unfall⸗ and Invaliditäts. t Versicherung. Bankausweise . Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen
eingegangen sein.
42 486 725 208199]% ꝑ69 600 387 225/15
9 Infolge der Gewaltmaßnahmen der Franzosen und Belgier im Ruhrgebiet fehlt der Nachweis der Einnahmen für April bis Mai d. J. vom Landesfinanzamt Düsseldoroeretetet.
Berlin, den 17. September 1923. Statistisches Reichsamt.
Delbrück.
—
☚☛
1) Untersuchungs⸗ [64059 sachen.
Amtsgericht Stuttgart Stadt.
Beschluß vom 13. September 1923 Die Erklärung des Paul Weiß für Kdnenstüchtig Zemäß Beschluß vom 0 5. 22, ffentlicht im D. R.⸗A.
Nr. 18/22, ird aufgehoben.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.
[64128)
Abhanden gekommen: ℳ 6000 Siegen⸗Solingen⸗Akt. Nr. 20 260, 23 144/45, 36 639, 48 413 = 5/1200.
Berlin, den 18. 9. 23. (Wp. 415/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
164129]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 181 vom 6. 8. 23 gesperrten fl. 1000 4 % Reichenberg⸗Pardubitzer Eb.⸗Obl. Nr. 1532 sind ermittelt.
Berlin, den 18. 9. 23. (Wp. 341/23.) Der Polizeipräsident. Abtei lung IV. E.⸗D. [64130]
„Erledigung. Die im Reichsanzeiger 205 vom 5. 9. 23 unter Wp. 389/23 ge⸗ sperrten Wertpapiere sind ermittelt.
Berlin, den 18. 9.23. (Wp. 389/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[64125)
3 Stück 5⸗Dollar⸗Schatzanweisungen
des Deutschen Reiches Nr. 915 673/75
haben sich wiedergefunden. B. 55/23. Der Polizeipräsident. Breslau.
[64127) Bekanntmachung. Es sind abhanden gekommen: 5/1000
Aachener Spinnerei⸗Aktien Nr. 35 045 bis
Der Polizeipräsident.
Das Amtsgericht Thedinghausen hat
geb. Knief, aus Emtinghausen, hat das Aufgebot folgender im Grundbuch von Emtinghausen Band I Blatt 13 Seite 89. in der zweiten Abteilung unter Nr. 1 bei ihrem Pflugkothof Vers. Nr. 13 in Emtinghausen eingetragenen Abfindungen beantragt: a) für Anna Knief, verehelichte Koch, b) für Bekka Adelheid Knief, ver⸗ ehelichte Dammann, c) für Adelheid Knief, verehelichte Mittelsdorf, d) für Dorothee Knief zu je 100 ℳ. Die unbe⸗ kannten Berechtigten werden aufgefordert,. spätestens in dem auf Donnerstag, den 15. November 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Aufgebotstermin ihre Ansprüche und Rechte in Anführung dieser Abfindungen anzumelden, widrigenfalls die Löschung der Abfindungen erfolgen wird. Theding⸗ hausen, den 8. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[64062]
Das Amtsgericht in Hamburg hat heute beschlossen: Auf Antrag der Ehefrau des untenbezeichneten Verschollenen, Anna Dahmen, geb. Schulz, Hamburg, Pestalozzi⸗ straße 56 III, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1. Es wird der am 5. Februar 1869 zu Ueckendorf als Sohn des Berg⸗ arbeiters Theodor Dahmen und dessen Ehefrau, Johanna geb. Brücker, geborene Tischler August Johann Dahmen, welcher am 18. April 1908 seine in Hamburg, Schumannstr. 46, befindliche eheliche Wohnung verlassen hat, angeblich um auf Wanderschaft zu gehen, und seitdem ver⸗ schollen ist, hiermit aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf Freitag, den 28. März 1924, Vormittags 11 ½ Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine, Ziviljustiz⸗ gebäude (Sievekingplatz), Zimmer Nr. 144, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. 2. Alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem Amtsgericht in
mburg, Abteilung für Aufgebotssachen, pätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen.
Hamburg, 3. Sept. 1923.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[63810] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Otto Martin Franz Kuritz, Helene geb. Kindereit, Hamnburh Hafenstraße 126, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Abraham ꝛc., Bremen, klagt gegen ihren
jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Bremen, Gerichts⸗ gebäude, Zimmer 69, auf Mittwoch, den 12. Dezember 1923, Vorm. 8¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt⸗gemacht. Bremen, den 17. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[63411]¼ Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Ehefrau Schlosser Heinrich Brink, Luise geb. Grabowski, in Dortmund, Sooester Str. 14, Proh⸗ . bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Wolfes in Dortmund, gegen ihren Ehemann, 2. die Ebefrau Tagesarbeiter Johann Heinrich Bruns, Katharina geb. Röhricht, in Dortmund, Linienstr. 6, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seinsch in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, Tiefestr. 13, 3. die Ehe⸗ frau Schreiner Friedrich Grau, Emma geb. Berenberg, in Unna, Eulenstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hop⸗ mann in Dortmund, gegen ihren EChe⸗ mann, früher in Unna, 4. die Ehefrau Lehrhauer Josef Sprucinski, Anna geb. Lör, in Dinslaken⸗Lohberg, Stein⸗ straße 29, 1 Rechts⸗ anwalt Dr. Nuß in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Hamm, 5. die Ehefrau Fhon Weser, Maria geb. Romvpel, in Dierkirchen bei Limburg a. d.Lahn, Lahnstr 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ kanwalt Geselbracht in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 6. die Ehefrau Installateur Heinrich Wewer, Lina geb. Krahne, in Westhofen,
ohlweg 17, Pvrozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Pork in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dort⸗ mund, 7. die Ehefrau Bergmann Gustav Wiggershaus, Anna geb. Knüpp, in Barop, Prozeßbevollmächtigter: anwalt Fähre in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Barop, 8. die Ehefrau Reisender Andreas Wessolowski, Fran⸗ ziska geb. Sorges, in Dortmund, Kiel⸗ straße 70, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗
Rechts⸗ Z
mund, 9. die Ehefrau Schlosser Leo Naß, Sophie geb. Mazurek, in Schüren, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Stahm in Hörde, gegen ihren Ehemann, früher in Schüren, 10. die Ehefrau Bergmann Elias Zordan, Franziska geb. Rosanski, in Dortmund, Adlerstr. 27, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seinsch in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 11. die Ehefrau Arbeiter Otto Arno Frank, Anna Maria geb 8 gn in Kamen in Westfalen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seinsch in Dortmund, 98g”; ihren Ehemann, früher in Kamen, Westenmauer 23, sämt⸗ lich mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerinnen laden die Beklagten, deren Aufenthalt jetzt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Dortmund, und zu 1—3 vor die 3. Zivil⸗ ammer auf den 28. November 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, zu 4 bis 10 vor die 4. Zivilkammer auf den 28. November 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 66, zu 11: vor die 9. Zivilkammer, auf den 29. November 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dortmund, den 8. September 1923. Der Justizobersekretär des Landgerichts.
[63817] Oeffentliche Zustellung. Frau Martha — Hermann, geb. errfurth, in Zella, Prozeßbevollmächtigter: dechtsanwalt Vollhering in Freiberg,
klagt gegen ihren Ehemann, den Kuh⸗
melker Paul Max Hermann, früher in jetzt unbekannten Aufenthalts, auf
rund von § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die
Klägerin ladet den .“ zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Freiberg auf den 5. Dezember
1923, Vormittags 9 Uhr, mit der
Aufforderung, einen bei diesem Gerichte
zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗
gemacht. 1 Freiberg, am 14. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
gegen ihren Ehemann, früher in Dort⸗
64058]
Frau Elisabeth Margot Müller, geb. Weise, in Lößnitz im Erzgebirge, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. W. Schulze in Leipzig. klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Peter Bruno Müller, früher in Leipzig, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, und beantragt, die zwischen den Parteien bestebende Ebe aus Verschulden des Beklagten zu scheiden und dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits aufznerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Leipzig auf den 3. November 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt⸗ gemacht. (14 E. 37/23.)
Leipzig, den 17. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[63818] Oeffentliche Zustellung. Der Fabrikwächter Max Saecker in Stettin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Mayer in Stettin, klagt gegen seine Ehefrau Hedwig Saecker, geb. Sy, unbekannten Aufenthalts in Amerika, früher in Kolberg, auf Grund des § 15672 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Stettin, Albrecht⸗ straße 3a, Zimmer 23, auf den 20. November 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stettin, den 12. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[63813] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Friedrich Kurt Kasch⸗ kula, geboren am 12. November 1922, vertreten durch seinen Vormund, den Stellmacher Paul Kaschkula aus Repten, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Steinwehr in Calau, klagt gegen den Grubenarbeiter Robert Skoruppa, früher in Werchow, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als sein Vater zur Zahlung von Unterhaltsgeldern verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an
folgendes Aufzgebot erlassen: Die Che⸗ au des Landwirts Dietrich Wetje, Doris
genannten Ehemann, früher in Bremen,
anwalt Justizrat Mausen in Dortmund,
den Kläger von seiner Geburt an bis zum