Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 57 der Vreußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 636 die Verordnung über Schankerlaubnis und Polizeistunde zu Artikel I des Notgesetzes vom 24. Februar 1923 RGBl. I S. 147) vom 20. Juni 1923, unter
Nr. 12 637 den Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ ärzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für 8 und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, vom
.August 1923, unter
Nr. 12 638 den Erlaß des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren ber Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegen⸗ heiten vom 15. Juni 1905 (Gesetzsamml. S. 254) und vom 3. März 1913 (Gesetzsamml. S. 27), vom 4. September 1923, unter
Nr. 12 639 die Verfügung über Festsetzung von Zuschlägen zu den Jagdscheinabgaben vom 13. September 1923, unter
Nr. 12 640 den Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ ärzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für ge⸗ richtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, vom 14. Sep⸗ tember 1923, und unter
Nr. 12 641 die Anordnung des Ministers für Volkswohl⸗ fahrt, betreffend Verlängerung von auf Grund des Wohnungs⸗ mangelgesetzes erlassenen Anordnungen, vom 19. September 1923.
den 26. September 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
““ Parlamentarische Nachrichten.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats nahm in seiner Sitzung am 25. September 1923 Stellung zu den Entschließungen des Unter⸗ ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung vom 20. d. M. Die Regierungsvorlage zum Entwurf einer Verordnung über die
uckerversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24 wurde nach dem
Vorschlage des Unterausschusses einstimmig angenommen und die un⸗ vüttelbare Weiterleitung dieses Beschlusses an die Reichsregierung be⸗
ossen.
Zum weiteren Punkt der Tagesordnung: Aussprache über die Ernährungslage, lag nach dem Bericht des Vereins Deutscher Zeitungsverleger nachstehende Entschließung des Unterausschusses vor:
der Unterausschuß für Landwirtschaft und Ernährung fordert den Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Vorläufigen Reichwirtschaftsrats auf, die Reichsregierung zu ersuchen, ungesäumt solche Verordnungen zu erlassen, die den jetzt von ihr selbst angewendeten Gebräuchen im Geldverkehr entsprechen, und die nachgeordneten Stellen zu veranlassen, diese Verordnungen zu befolgen.“
Bereits in der Sitzung des Unterausschusses war von seiten des Lebensmittelhandels und insbesondere von Vertretern der Konsum⸗ vereine betont worden, daß durch die Wirkung der Preistreiberei⸗ verordnung in Verbindung mit der schnell fortschreitenden Geld⸗ entwertung das Betriebskapital und die Warenbestände auf ein durch⸗ aus unzulängliches Maß reduziert worden sind und daß daher diese Verordnung so abzuändern sei, daß den letzten Verkäufern und Verteilern von Lebensmitteln und notwendigen Bedarfs⸗ artikeln die Anwendung der Goldmarkkalkulation bei der Festsetzung der Warenabgabe oder Verkaufspreise nicht er⸗ schwert werde. Ganz unzuträglich sei es jedenfalls, wenn die praktische Durchführung der Preistreibereiverordnung und Wuchergesetzgebung sich nur auf einen Teil, und zwar auf den letzten und schwächsten Teil der Wirtschaftsgruppen, erstrecken, während der andere Teil längst in Goldmark rechne und in Gold⸗ mark Bezahlung und Vorschüsse verlange. Zudem geht jetzt auch die Regierung dazu über, Steuern, Tarife, Kredite usw. auf Goldmark⸗ basis zu berechnen. Diesen Ausführungen pflichteten auch die Ver⸗ treter der Landwirtschaft bei und wiesen an Beispielen nach, die die bäuerlichen Betriebe durch die ungeheuerlichen Produktionskosten und außerordentlichen Belastungen durch die Goldmarksteuern, Gold⸗ marktarise, Goldmarkpreise für Betriebsmaterial, Kohle, Dünge⸗ mittel usw., welchen sie keine Goldmarkpreise entgegensetzen könnten, in ihrer Produktionskraft geschwächt und schließlich gelähmt werden. Die Schaffung einer neuen, festen und beständigen Währung könne zwar allein diesem Zustande ein Ende bereiten, in der Zwischenzeit müßte jedoch unbedingt etwas geschehen, um einzelne Wirtschaftskreise vor Verlusten aus Verordnungen zu schützen, deren Beachtung von anderen nicht erfolge. Diesem Zwecke solle die Entschließung dienen.
Die Entschließung des Unterausschusses wurde schließlich mit 14 gegen 5 Stimmen angenommen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
(Nach Nr. 38 der „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ vom 19. September 1923.) Pest.
8 sah se Nach dem Bulletin des Eidgen. Gesundheitsamts der Schweiz vom 8. September wurde in der Woche vom 12. bis 18. August in Paris 1 Erkrankung festgestellt. — Russischer Staatenbund. Vom 15. bis 28. Juli 11 Erkranlungen und 7 Todesfälle in dem Gebiet der Kalmücken. — Britisch⸗ Ostindien. Vom 29. April bis 30. Juni 572 Erkrankungen (und 472 Todesfälle), und zwar in Bombay 394 (333), in Kalkutta 20 (19) und in Karachi 158 (120); ferner in Burma 367 (323), und zwar in Rangun 284 (251), in Bassein 65 (57) und in Mulmein 18 (15). Ceylon. Vom 22. April bis 30. Juni 27 Erkrankungen und 26 Todesfälle in Colombo. — Hongkong. Vom 22. April bis 30. Juni 100 Erkrankungen und 70 Todesfälle. — Aegypten. Vom 20. bis 26. August 8 Erkrankungen, davon in Alexandrien und Suez je 2 und Port Said 1.
8 Cholera.
Russischer Staatenbund. Vom 1. Januar bis
30. Juni 27 Erkrankungen, und zwar in der Russischen Sowjet⸗ Republik 2 (Moskau und Perm je 1), in der Ukraine 8 (eka⸗ terinoslaw 5, Donetz, Krementschug und Charkow je 1), in dem Nördlichen Kaukasien und Don⸗Gebiet 12 (davon in Rostow 4) und in Turkestan 5 (Taschkent).
Pocken.
Italien. Vom 13. bis 19. August in den Provinzen No⸗ vara, Macerata und Benevento je 1 Erkrankung. — Schweiz. Vom 26. August bis 1. September 1 Erkrankung in dem Kanton Aargau. — England und Wales. Vom 26. August bis 8. September 38 Erkrankungen, davon in Groß London 2. — Belgien. Vom 1 bis 10. Juli 1 Erkrankung, vom 17. 20. Juni 2. — Lettland. Im Mai 5 Erkrankungen, davon in der Provinz Dünaburg 2. olen. Vom 17. bis 30. Juni 26 Erkrankungen und 2 Todesfälle. — Türkei. Vom 27. Mai bis 3. Juli 70 Erkrankungen und 35 Todesfälle in Konstantinopel.
Fleckfieber.
Niederlande. Vom 2. bis 8. September 2 Erkrankungen in Boxmeer (Prov. Nordbrabant). — Lettland. In den Monaten Mai und Juni 135 Erkrankungen, davon in den Städten Riga 17,
1“
Libau 1 und in den Provinzen Dünaburg 28 und Riga 2. — Polen. Vom 17. bis 30. Juni 287 Erkrankungen (und 20 Todes⸗ fälle), davon in der Stadt Warschau 7 9 „ und in den Departe⸗ ments Warschau 12 (1), und Bialystok 32 (1). — Türkei. Vom 27. Juni bis 3. Juli 2 Erkrankungen und 1 Todesfall in Konstantinopel.
Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche bei Bakonierschweinen vom Schlachtviehhofe in Dresden am 24. September 1923 gemeldet worden.
Verkehrswesen.
Die wesentlichsten Gebühren, die vom 1. Oktober 1923 an im Post⸗ und Postscheckverkehr innerhalb Deutschlands gelten, sind folgende:
Für Postkarten im Ortsverkehr 400 000 ℳ, im Fern“⸗ verkehr 800 000 ℳ.
Für Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 800 000 ℳ, über 20 bis 100 g 1 200 000 ℳ, über 100 bis 250 g 2 000 000 ℳ, über 250 bis 500 g 2 400 000 ℳ.
Für Briefe im Fernverkehr bis 20 g 2 000 000 ℳ, über 20 bis 100 g 2 800 000 ℳ, über 100 bis 250 g 3 200 000 ℳ, über 250 bis 500 g 3 600 000 ℳ. —
(Für nicht⸗ oder unzureichend freigemachte Postkarten und Briefe wird das Eineinhalbfache des Fehlbetrags, unter Aufrundung auf eine durch 1000 teilbare Marksumme, nacherhoben.)
Für Drucksachen bis 25 g 400 000 ℳ, über 25 bis 50 g 800 000 ℳ, über 50 bis 100 g 1 200 000 ℳ, über 100 bis 250 g 2 000 000 ℳ, über 250 bis 500 g 2 400 000 ℳ, über 500 g bis 1 kg 3 000 000 ℳ, 1 bis 2 kg (nur für einzeln versandte ungeteilte Druckbände zulässig) 3 600 000 ℳ.
Für Blindenschriftsendungen bis zum Meistgewicht von 2 kg 1000 ℳ.
Für Geschäftspapiere und Mischsendungen bis 250 g 2 000 000 ℳ, über 250 bis 500 g 2 400 000 ℳ, über 500 g bis 1 kg 3 000 000 ℳ.
Für Warenproben bis 100 g 1 200 000 ℳ, über 100 bis 250 g 2 000 000 ℳ, über 250 bis 500 g 2 400 000 ℳ.
(Nichtfreigemachte Drucksachen, Geschäftspapiere und Waren⸗ proben werden nicht befördert. Für unzureichend freigemachte Sen⸗ dungen dieser Arten wird das Eineinhalbfache des Fehlbetrags, unter Aufrundung auf eine durch 1000 teilbare Marksumme, nacherhoben.) Für Hädchen bis 1 kg 4 000 000 ℳ.
Für Pakete 1. Zone 2. Zone 3. Zone (bis 75 km) (über 75 — 375 km) (über 375 km) bis 3 kg 4 500 000 ℳ, 9 000 000 ℳ, 9 000 000 ℳ, F 00 000 14 000 000 14 000 000 „ 16 000 000 24 000 000 18 000 000 27 000 000 20 000 000 30 000 000 22 000 000 33 000 000 24 000 000 36 000 000 26 000 000 39 000 000 28 000 000 42 000 000 „ 32 000 000 48 000 000 „ 36 000 000 54 000 000 „ 40 000 000 60 000 000 „ 44 000 000 66 000 000 „ 48 000 000 72 000 000 „ 52 000 000 78 000 000 „ 56 000 000 84 000 000 „ 60 000 000 90 000 000 „
bis 5 kg 3 500 000 „ 7 000 000 „ 7 000 000 „
Für Wertsendungen (Wertbriefe und Wertpakete) die Gebühr für eine gleichartige eingeschriebene Sendung (bei un⸗ versiegelten Wertpaketen wird die Einschreibgebühr aber nicht erhoben) und die Versicherungsgebühr, die beträgt bei Wertbriefen und versiegelten Wertpaketen: für je 1 000 000 ℳ der Wertangabe oder einen Teil von 1 000 000 ℳ 20 000 ℳ, bei unversiegelten Wertpaketen: (zugelassen bis 500 000 000 ℳ) 10 000 ℳ.
Für Postanweisungen bis 50 000 000 ℳ 400 000 ℳ, über 50 000 000 bis 100 000 000 ℳ 1 000 000 ℳ, über 100 000 000 bis 250 000 000 ℳ 2 000 000 ℳ, über 250 000 000 bis 500 000 000 ℳ 3 000 000 ℳ, über 500 000 000 bis 1 000 000 000 ℳ 4 000 000 ℳ, über 1 000 000 000 bis 2 000 000 000 ℳ 5 500 000 ℳ, über 2 000 000 000 bis 3 000 000 000 ℳ 7 000 000 ℳ, über 3 000 000 000 bis 4 000 000 000 ℳ 8 500 000 ℳ, über 4 000 000 000 bis 5 000 000 000 ℳ 10 000 000 ℳ (Meistbetrag ist von 500 000 000 auf 5 000 000 000 ℳ erhöht). 1
Für Rohrpostsendungen: a) wenn Aufgabeort und Bestimmungsort innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbrief⸗ gebühr von Groß Berlin'’liegen, für die Rohrpostkarte 4 800 000 ℳ, für den Rohrpostbrief 5 600 000 ℳ; b) wenn der Aufgabeort oder der Be⸗ stimmungsort außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß Berlin liegt, für die Rohrpostkarte 5 200 000 ℳ, für den Rohrpostbrief 6 800 000 ℳ. 1 1
Die Einschreibgebühr ist auf 2 000 000 ℳ, die Vorzeigegebühr für Nachnahmen und Postaufträge auf 1000000 ℳ festgesetzt; die Einziehungsgebühr für Nachnahmen und Postaufträge von 1 von jedem angefangenen Tausend der eingezogenen Beträge bleibt unver⸗ ändert, Mindestbetrag 1000 ℳ, Aufrundung überschießender Beträge auf volle 1000 ℳ. Die Einziehungsgebühr wird von dem ein⸗ gezogenen Betrag abgezogen und muß daher u. U. bei der Nach⸗ nahme⸗ oder Auftragssumme von dem Absender berücksichtigt werden.
Für die Eilzustellung sind bei Vorauszahlung zu entrichten für eine Briefsendung: nach dem Ortszustellbezirk 4 000 000 ℳ, nach dem Landzustellbezirk 12 000 000 ℳ, für ein Paket: nach dem Ortszustellbezirk 6 000 000 ℳ, nach dem Landzustellbezirk 16 000 000 ℳ.
Die Zuschlaggebühr für jede postlagernde Sendung beträgt 100 000 ℳ. b
Für bar eingezahlte Zahlkarten bis 50 000 000 ℳ einschl. 100 000 ℳ, über 50 000 000 ℳ bis 100 000 000 ℳ einschl. 250 000 ℳ, über 100 000 000 ℳ bis 250 000 000 ℳ einschl. 500 000 ℳ, über 250 000 000 ℳ bis 500 000 000 ℳ einschl. 750 000 ℳ, über 500 000 000 ℳ bis 1 000 000 000 ℳ einschl. 1 000 000 ℳ, über 1 000 000 000 ℳ bis 2 000 000 000 ℳ einschl. 1 500 000 ℳ, über 2 000 000 000 ℳ bis 3 000 000 000 ℳ einschl. 2 000 000 ℳ, über 3 000 000 000 ℳ bis 4 000 000 000 ℳ einschl. 2 500 000 ℳ, über 4 000 000 000 ℳ bis 5 000 000 000 ℳ einschl. 3 000 000 ℳ, über 5 000 000 000 ℳ (unbeschränkt) 4 000 000 ℳ; für bargeldlos be⸗ glichene Zahlkarten dieselbe Gebühr, höchstens jedoch 1 000 000 ℳ für eine Zahlkarte; für Kassenschecke, die bargeldlos beglichen werden, 1 vom Tausend des Scheckbetrags, für Barauszahlungen mit Post⸗
check 2 vom Tausend des Scheckbetrags, Mindestgebühr 1000 ℳ. Meistbetrag eines Postschecks 25 Milliarden Mark. Die Inlandsgebühren für Briefsendungen, Wertsendungen und Hegnwei ungen gelten auch nach dem Saargebiet (eedoch äckchen nicht zugelassen), ferner nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig, wohin auch Pakete zu den Inlandsgebühren versandt werden können. (Für Pakete nach dem Saargebiet besondere Gebühren.) Die Inandsg egens für Briefsendungen gelten ferner nach Luxemburg, emelgebiet und Oesterreich (Päckchen nach Luxemburg und Oesterreich nicht zugelassen). Die Auslandsgebühren wheet vom 1. Oktober 1923 an:
d
7 8 9 0 1
28 000 000 „ „ 20 „ 30 000 000 „ für Zeitungspakete
für Postkarten 3600 000 ℳ, jedoch nach Ungarn und Tschecho⸗ slowake i 2700 000 ℳ; für Briefe bis 20 g 6000 000 ℳ, jede weiteren 20 g (Meistgewicht 2 kg) 3 000 000 ℳ, jedoch nach Ungarn und Tschechoslowakei bis 20 g 4 500 000 ℳ, jede weiteren 20 g 3 000 000 ℳ; für Drucksachen für je 50 g 1 200 000 ℳ; für Blindenschriftsendungen für je 500 g 600 000 ℳ (Meist⸗ gewvicht. kg), jedoch nach Tschechosflowakei und Ungarn bis zum Meistgewicht von 3 kg 1000 ℳ; für Geschäftspapiere
Christiania.
begriffene Transaktionen
für je 50 g 1 200 000 ℳ, mindestens 6000 000 ℳ; für proben far je 50 g 1 200 000 ℳ, mindestens 2 400 000 ℳ; Eil justellgebühr für Briefsendungen 12 000 000 ; Einschreib⸗ gebühr 2000 000 ℳ, Rückscheingebühr 2000 000 ℳ Vorzeigegebühr für Nachnabmen auf Brieffendungen (vom Absender zu entrichten) 1 200 000 ℳ, Gewichtgebühr für Wert⸗ kästchen für je 50 g 2 400 000 ℳ, mindestens 12 000 000 ℳ (dazu Einschreibgebühr von 2 000 000 ℳ), Versicherungs⸗ gebühr für Wertbriefe und Wertkästchen für je 3 600 000 000 ℳ 6 000 000 ℳ, Postanweisungsgebühr bis 600 000 000 ℳ 6 000 000 ℳ, über 600 000 000 ℳ bis 1 200 000 000 ℳ 12 000 000, ℳ jede weiteren 1 200 000 000 ℳ 6 000 000 ℳ, jedoch nach England, den britischen Kolonien und den britischen Postanstalten im Ausland für jede weiteren 1 200 000 000 ℳ 12 050 000 ℳ, Nachnahmaer gebühren für Pakete 6000 000 ℳ für je 600 000 000 ℳ den Nachnahmebetrags.
—
Nr. 46 des „Reichs⸗Verkehrs⸗Blattes“ vom 19. Sep⸗ tember hat folgenden Inhalt: Verordnung vom 29. August 1923 zur Eisenbahnverkehrsordnung. — Bekanntmachung vom 17. August 1923 betr. Aenderung des Militärtarifs für Eisenbabnen. — Bekannt⸗ machung vom 31. August 1923, betr. Aenderung des Militärtarisg für Eisenbahnen. — Bekanntmachung vom 12. September 1923, betr. Verlegung der Reichsbahndirektion Osten. — Erlaß vom 8. Segp⸗ tember 1923, betr. Eisenbahnausbesserungswerke. — Erlaß vom 9. September 1923, betr. Abnahme für Dritte. — Erlaß vom 10. September 1923, betr. Ausführungsanweisung zu den Anstellungs⸗ grundsätzen.
8 Handel und Gewerbe. Berlin, den 26. September 1923. Telegraphische Auszahlung.
26. September 25. September 1 Geld Brief
47481000 47719000 40299000 40501000
6723150 6756850 19152000 19248000 21745500 21854500
32119500 32280500 3241875 325812 5625900 5654100
548625000 551375000 120697500 121302500 7660800 7699200
21605850 21714150
16997400 17082600 5286750 5313250
58653000 58947000
11471250 11528750
171570 172430 3620925 3639075
Amsterdam⸗ Rotterdam Buenos Aires (Pavpierpeso) Brüssel und Antwerpen.
42105000
6756850 20050000 22656500
33684000 3408500 5714250
576437500 126315000 7819500
22656500
17744250 5012500
61152500
12130250
178445 3769400
41895000
6723150 19950000 22543500
33516000 339 1500 5685750
573562500 125685000 7780500
22543500
17655750 4987500
60847500
12069750
177555 3750600
Kopenhagen. Stockholm u. Gothenburg Helsingfors. 8 Italien .... London... New York.. ö“ chweiz Spanien ... Lissab. Oporto Japan. Rio de Janeiro Wien ... Prag... “ (Agram und Belgrad) .. 4 Kr. =1Din. Budapest... Sofia Konstantinop.
1383450
6216 1112775
1376550
6184 1107225
1483700
6717 1213025
1476300
6683 1206975
—— 8
Ausländische Banknoten vom 26. September. Banknoten Geld Brief Amerikanische 1000—5 Doll. 1 125685000 126315000 8 2 und 1 Doll. . 125685000 126315000 Belgische “ 8
. 6683000 671700- Bulgarische G“ 1206500 1213500 Dänische—
8 22543500 22650,00 Englische große . . . .... 573562500 576437500 8 Nöshn. zu 1 £ und darunter 573562500 576437500] innische. 111.“ 3391500 3408500 sani e. 7780500 7819500 olländische 49476000 49724000 “] 5685500 5714500 Jugoslawische (1 Dinar = 4 Kr.). 1476400 1484000 Norwegisce . 19950000 0050000 Oesterreichische neue (1000 — 500000 Kr. 177500 178500 neue (10 u. 100 Kr.)
576500 401000 33684000 22656500 17744500
573500 399000 33516000 22543500 17655500
Rumänische 500 u. 1000 Lei.. . unter 500 Lei 2 EFe e Schweizer.. . 1 u564“*“ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue 100 Kr. und dartber. ... ; Tschecho⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr. F1“ Ungarische Banknoten . . . . . . .. 8 2ll Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ sich für je 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lir⸗
55 9b5
3769500
esetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar. Peso. Yen und Milreis und ür je 100 österreichische Kronen.
In der am 23. d. M. abgehaltenen Aufsichtsratssitzung de ngesellschaft fürchemische Produkte vormalg ei demandel wurde nach einer Berliner Meldung d .B.“ berichtet, daß der Stand der Geschäfte bei Mutter⸗ und gesellschaften befriedigend ist. Es wurden ferner über eine von Neuerwerbungen sowie über in der Durchführung Mitteilungen’” v— die der Au sichtsrat genehmigte. Im Zusammenhang damit wurde schlossen, einer Ende Oktober einzuberufenden Generalversamm⸗ lung die Erhöhung des Grundkapitals um v 75 000 000 ℳ auf nom. 150 000 000 ℳ vorzuschlagen. Von der neu zu begebenden Aktien soll ein Teilbetrag den bisherigen Aktionäre im Verhältnis von 2 zu 1 zum Bezuge angeboten werden, wiüg die übrigen Aktien zu Umtauschzwecken bezw. im Bedarfsfalle zur 68 stärkung der Betriebsmittel verwendet werden sollen. Die Festsetz! 8 Ee dee eegehenses soll erst bei Durchführung der vorgeschlagen rhöhung erfolgen. 8 1 Warschau, 25. September. (W. T. B.) (Polnische Tilg raphen⸗Agentur.) Die polnische Ausfuhr während des Mi-⸗ Halbiahres 1923 betrug 606,2 Millionen, die Einfuhr 572,9 de lionen Goldfranken. Der 34 Millionen Goldfranken 5 1 Ueberschuß der Ausfuhr über die Einfuhr entfällt ausschließlich di das erste Vierteljahr. Während des zweiten Vierteljahres zeig e polnische Handelsbilanz vollkommenes Gleichgewicht. Paris, 20. September. (W.T. B.) Wochenausweis der Ban k 188 e reich vom 20. September (in Klammern Zu⸗ und Abnahmese 1 ergleich zu dem Stande am 13. Septr.) in Franken: Gold in 3 673 906 000 (Zun. 90 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 3 LZun (unverändert) Fr.,, Barvorrat in Silber 294 751 90000 104 000) Fr., Guthaben im Ausland 579 600 000 (Abn. 1 526 00 (g vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 2 371 513 88b Ir 111 892 000) Fr., gestundete Wechsel 18 323 000 (Abn. 22 000, 8 Vorschüsse auf Wertpapiere 2 103 893 000 (Abn. 30 717 000) F Vorschüsse an den Staat 23 700 000 000 (Abn. 100 000 000) Fr hieh schüsse an Verbündete 4 521 000 000 (Zun. 3 000 000) Fr.,
Tochte Reihe
mlauf 37,607 071 000 (Abn. 96 584 000) Fr⸗ 18182 000 (Abn. 8 196 000) Fr., Privatguthaben 1 877 467 000 (Abn. 50 000) Fr.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts zn 24. September 1923: Oberschlesisches Revier⸗: Gestellt 30924 Wagen, nicht gestellt —,— Wagen, beladen zurückgeliefert 3094 Wagen.
Berlin, 25. September (W. T. B.). Berlin im Nahrungsmittelgroßhandel und im LVerkehr mit dem Einzelbhandel, offiziell festgestellt horch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs⸗ verbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, C. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für 4¼ kg Lager Berlin. In Fausend Mark: Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gerstengraupen, sose 7344— 7633 ℳ, Gerstengrütze, lose 7344 — 7583 ℳ, Haferflocken, poje 7178 — 8593 ℳ, Hafergrütze, lose 7178 — 7583 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Maisgrieß 6255 — 6375 ℳ, Maismehl —,— ℳ, Mais⸗ puder, lose 6970 — 7051 ℳ, Kartoffelstärkemehl —,— ℳ, Mais⸗
Uckenlose —,— ℳ. Makkaroni, lose 13900 — 15290. %, Schnittnudeln, lose 1e 10400 ℳ, Burmareis 5742 — 6316 ℳ, glas. Tafelreis 6400 — 7670 Mark, grober Bruchreis 4970 — 5550. ℳ, Reisgrieß, lose 4530 — 4750 ℳ, Reismehl, lose 4530 — 4740 ℳ, Ringäpfel, amer. 17750 — 19160 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 21 100 — 31 100 ℳ, getr. Birnen, cal. 15500 — 23500 ℳ, getr.
firsiche cal. 19000 — 21100 ℳ, getr. Pflaumen 6053 — 10500 ℳ, Korinthen
320 — 23900. ℳ, Rosinen. kiup. carab. 1922 er Ernte 14600 — 17800 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 er Ernte 17800 — 22900 ℳ, Mandeln. bittere A000 - 22350 ℳ, Mandeln, süße 31500 — 37700 ℳ, Kaneel 44500 bis 59200 ℳ, Kümmel 37200 — 38800 ℳ, schwarzer Pfeffer 24500 bis 9800 ℳ, weißer Pfeffer 31900 — 32210 ℳ, Kaffee prima roh,
000 — 46000 ℳ, Kaffee superior 41000 — 43700 ℳ. Röst⸗ faffee 55000 — 85000 ℳ, Ersatzmischung 20 % Kaffee 14000 bis 16000 ℳ, Malzkaffee 10000 — 13900 ℳ, Röstgetreide 4800 — 6400 ℳ, Fakaopulver 55000 — 62000 ℳ, Bohnen, weiße 6755 — 7866 ℳ, 70 % Weizenmehl 5145 — 5378 ℳ, Weizenauszugsmehl 5171 — 6758 Mark, Kleine Erbsen 9817 — 9983 ℳ, Riesenerbsen 10993 — 12750 Mark, Weizengrieß 7344 — 7930 ℳ, Linsen 10658 — 13083 ℳ, 24900 — 25400 ℳ, Bratenschmalz 24900 — 25400 ℳ,
peck, gesalzen, fett 24500 — 25000 ℳℳ, Molkereibutter 49825 bis 50800 ℳ, Margarine 17500 — 31800 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 980000 — 990000 ℳ, Marmelade, Mehrfrucht 11963 — 17800 ℳ, Marmelade, Einfrucht 18900 — 20570 ℳ, Kunsthonig 13900 — 15070 ℳ, Inlandszucker basis melis 11500,— bis — ℳ, Tee in Kisten 90000 Jis 140000 ℳ, Kassia 21400 — 26000 ℳ, Nelken 55290 bis — ℳ, iment 18500 — 19600 ℳ, Roggenmehl 4910 — 4995 ℳ, Steinsalz 1568 is 1718 ℳ, Siedesalz 1979 — 2177 ℳ.
Richtpreise in
Schatzguthaben⸗
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und ertpaprermärkten. Devisen. Köln, 25. September. (W. T. B.) Amtliche Devisenkurse: Holland 60 847 500 G., 61 152 500 B., Frankreich 9 775 500 G., 9 824 500 B., Belgien 8 204 437 G., 8 245 563 B., Amerika 149 625 000 G., 150 375 000 B. England 648 375 000 G., 649 625 000 B. Schweiz 24 937 500 G. 25 062 500 B. Xtalien 6 384 000 G., 6 416 000 B.,
Dänemark 24 937 500 G., 25 062 500 B., Norwegen 22 144 500 G.,
22 255 500 B., Schweden 38 603 250 G., 38 976 750 B. Spanien 18 952 500 G., 19 047 500 B. Prag 4 189 500 G., 4 210 500 B. Budapest 6234 G., 6266 B., Wien (neue) 186 532 G., 187 468 B.
Danzig, 25. September. (W. T. B.) Noten: Amertkanische
114 712 500 G., 115 087 500 B., Polnische 40 897,50 G., 41 102,50 8.
— Schecks: Warschau 41 895,00 G., 42 105,00 B., Posen —,— G.,
—,— B. — Auszahlung: London*) 528 675 000 G., 531 325 000 B., olland 46 882 500 G., 47 177 500 B., Paris 7 481 250 G., 518 750 B. — *) Gestern: 798 125 000 G., 751 875 000 B.
Wien, 25. September. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 900,00 G., Berlin 0,54,50 G., Kopen⸗ hagen 12 580,00 G., London 323 500,00 G., Paris 4522,00 G.,
ürich 12 755,00 G., Marknoten 0,53,50 G., Lirenoten 3275,00 G., Jugollawische Noten 812,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2109,00 G., Polnische Noten 0,18,50 G., Dollar 70 560,00 G., Ungarische Noten 2,20 G., Schwedische Noten 18 460,00 G.
Pra § 25. September. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1364,00, Berlin 0,0043, Christiania 560,00, Kopenhagen 626,00, Stockholm —,—, Zürich —,—, London 155,25, New York 34,20, Wien 4,84 ½, Marknoten 0,0037, Polnische Noten 1,00, Paris 225,00, Italien 165,00. — Bei den Kursen handelt es sich jeweilig um 100 Einheiten der be⸗ treffenden Währung. Eine Ausnahme bilden Berlin, Wien und Polnische Noten, die in 10 000 Einheiten, und New York und London. die in einer Einheit der betreffenden Währung notiert werden.
London, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 72,95 Belgien 83,75, Schweiz 25,46 ⅜, Holland 11,60 ⅞, New York 4,55,87, Spanien 32,07 ½, Italien 98,75, Deutschland 550 000 000, Wien 322 500, Bukarest 975,00.
Paris, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 0,00,0012 ½, Bukarest 7,80, Prag 47,90, Wien 22,00, Amerika 16,29, Belgien 87,60, England 72,75, Holland 68,50, Italien —,—, Schweiz 286,50, Spanien 227,50, Stockholm 424,50.
Amsterdam, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,61 ¼, Berlin 0,00,002, Paris 15,95, Schweiz 45,65, Wien 0,0035 ¾¼, Kopenhagen 45,85, Stockholm 67,50, Christiania 40,60, New York 254,25, Brüssel 14,02 ½, Madrid 36,35, Italien 11,85, Prag 7,62 — 7,67, Helsingfors 6,75 — 6,85.
“
Kopenhagen, 25 September. . London 25,36, New York 5,57 PHamburg 0,00,0007, Paris 35,60, Antwerpen 31,50. Zürich 100,25, Rom 26,10, Amsterdam 218,75, Stockholm 147,50, Christiania 89,10, Helsingfors 14,95. Prag 16,75.
Stockholm, 25 September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,21, Berlin 0,00,0004, Paris 24,25, Brüssel 21,50, schweiz. Plätze 68,00, Amsterdam 148,75, Kopenhagen 68,15, Christiania 60,60, Washington 3,77, Helsingfors 10,11, Rom —,—, Prag 11,45. Christiania, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 28,65, Hamburg 0,00,0006, Paris 39,10, New York 6,27, Amsterdam 246,75, Zürich 115,50, Helsingfors 16,80, Antwerpen 34,25. Stock⸗ bolm 166,50, Kopenhagen 113,25, Rom —,—, Prag 18,90.
(W. T. B.) Devisenkurse.
——
London, 25. September. (W. T. B.) Silber 321/⁄16. Silber auf Lieferung 31 ⁄16.
Wertpapiere.
Wien, 25. September. (W. T. B.) Türkische Lose 510 000, Mai⸗ rente 1050, Februarrente 1850, Oesterreichische Kronenrente 1040, Oesterr. Goldrente 21 500, Ungarische Goldrente 34 000, Ungarische Kronenrente 5600, Anglobank 370 000, Wiener Bankverein 211 000, Oesterreichische Kreditanstalt 324 000, Ungarische Kreditbank 1 655 000, Länderbank, junge 387 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Nationalbank 1468, Unionbank 370 000, Ferdinand Nordbahn 24 950 000, Lloyd Triestino 958 000, Oesterreichische Staatsbahn —,—, Süd⸗ bahn 281 000, Südbahnprioritäten 555 000, Siemens⸗Schuckertwerk 222 000, Alpine Montan 733 000, Poldihütte 1 107 250, Prager Eisen —,—, Rimamurany 332 000, Waffenfabrik⸗Ges., österr. 102 000, Brüxer Kohlenbergbau —,—, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 1 342 000, Veitscher Magnesitwerke —,—, Daimler Motoren 58 100, Skoda⸗Werke 1 280 000, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 788 000, Galizia Naphtha „Galicia“ 30 000 000.
London, 25. September. (W. T. B.) Privatdiskont 3 ⁄2.
Amsterdam, 25. September. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 88 ⅛, 3 %. Niederländische Staats⸗ anleihe 63,25, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 349,50, Holland⸗Amerika⸗ Linie 84,00, Atchison, Topeka & Santa Fé 101,50, Rock Island —,—, Southern Pacific 91,50, Southern Railway 33 ⅞, Union Paeisie, 1367%, Anaconda 83 ⅛, United States Steel Corp. 91,25. — Ruhig.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 25. September. (W. T. B.) Wollauktion. Die angebotene Menge bezifferte sich heute auf 9179 Ballen in guter
Kartoffelpreise der Notierungskommissione des Deutschen Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in
kandwirtschaftsrats. Mark je Zentner ab Verladestation:
Berlin, 24. September: Frühkartoffeln 38 —43 Millionen. Schwerin, Mecklb., 24. September:
45 Millionen.
.
Frühkartoffeln 35 bis 78,75,
Zürich, 25. September. 0,00,0004, Wien 0,00,79, Prag 16,80, Holland 219,25, New York 5,57 ¼. London 25,40, Paris 35,40,
(W. T. B.)
Devisenkurse.
Italien 25,85, Brüssel 31,10, 100,50, Stockholm 148,25, Christianig 89,25, Madrid uenos Aires 185,00, Budapest 0,03,00, Warschau 0,00,17 ⅛, Belgrad 6,03 ¾, Sofia 5,35.
Berlin Auswahl. Starke
Preisen zu erteilen. Am bewegung nicht einheitlich.
n achfrage zeigte sich besonders für feine Woll⸗ sorten, welche die voll hehaupteten vorgehenden Preise erzielten. Manchester, 25. September. markte waren die Käufer nicht geneigt, Aufträge zu den laufenden Garnmarkte gestaltete sich die Pr
(W. T. B.) Am Gewebe⸗
A
L. Untersuchungssachen 2 Aufgebote.
4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin
erlust⸗ a. Fundsachen, Zustellungen a derg 8. Verkäufe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
——
Gffent
15 000 000 ℳ freibleibend.
licher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
6. Erwerbs⸗ and Wirtscha 7. Niederlassun 8. Unfall⸗ und 8 9. Bankausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
enossenschaften ꝛ. von Rechtsanwälten nvaliditäts, ꝛc. Versicherung.
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚
,20
2) Aufgebote, Ver⸗ [lust⸗und Fundfachen, Zuftellungen u. dergl.
165885= Bekanntmachung.
Die Zahlungssperre über folgende Wert⸗ haviere wird aufgehoben:
1. Die Schuldverschreibungen Kriegsanleihe Nrn. 11 642 212, 515 126 bis 27 über je 200 ℳ, 11 292 817 über 1000 ℳ. 4 887 602, 4 887 604, 4 887 612, und 821 519 bis 520 über je
2. Die 3 ½⸗vormals 4 % ige eigf. kon⸗ sol. Staatsanleihe von 1883 Lit. Nr. 389 705 bis 706 über je 1000 ℳ. 3. die 4 % Preuß. konsol. Staatsanleihe von 1912 Lit. J Nr. 148 779 und 182 281 ber je 100 ℳ, Lit. F Nr. 613 676 und 637 993 über je 200 ℳ. 4. 4 % Reichsanleihe von 1908 Lit. E sr. 51 861 über 200 ℳ. der Kur⸗ und
5. Schuldverschreibun lumärkischen Ritterschaftlichen Dar⸗ über 300 ℳ. —
lehnskasse Nr. 26 768 8. Gen. XVII 1. 23.
Berlin, den 22. September 1923.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84. 166207]
Die Kassenquittung Nr. 695 über 4 49 000 jge. Mitteldeutsche Creditbank⸗ d auf unsere Firma ist abhanden ge⸗
en. Panl Steinberg & Co., Berlin C.
165884]
Durch Ausschlußurteil vom heutigen sage ist: 1. deutschen 5 1000 ℳ Reihe D Gruppe 1555
*. 249; 2. die Aktie der jetzt Schultheiß⸗
benhofer⸗Brauerei⸗Aktiengesellschaft zu
rlin Nr. 8599 über 1200 ℳ für aftlos erklärt worden. Die Zahlungs⸗ perre über folgende Papiere ist auf⸗ füoben: 1. über die 3 ½ vorm. 4 % preuß. dansolidierte Staatsanleihe von 1885 Lit.
sr. 357 148 über 200 ℳ, 2. über 5 % lüleibe von 1917 Nr. 11 296 417 über 8 ℳ, 3. über die Sparprämienanleihe b Deutschen Reichs a) von 1919 Reihe D gruppe 429 Nr. 112 über 1000; b) Reihe B
zuppe 1664 Nr. 185 über 1000 ℳ.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 81,
den 21. 9. 23.
85940]) Oeffentliche Zustellung. g.
b Der Bauarbeiter Johannes Hauschild n Berlin⸗Reinickendorf, Prozeßbevoll⸗ ichtigter: Rechtsanwalt Dr. Levy II. in erlin, Badstr. 20, klagt gegen seine Ehe⸗ au Luise Hauschild, geb. Heisinger, üher in Berlin⸗Reinickendorf, auf Grund C § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag,
he der Parteien zu scheiden und die
Sparprämienanleihe von 1919
der Anleiheschein der l.
Beklagte als allein schuldig an dung zu erklären. Der Klägen Beklagte zur mündlichen Verha⸗ Rechtsstreits vor die 7. Zivilt Landgerichts III in Berlin zu burg, Tegeler Weg 17 — 20, auf den 15. Dezember 1923, Vormittags 10 Uhr, Saal 110, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. — 9
der Schei⸗ adet die lung des mner des rlotten⸗
der 259. 23
1Charlottenburg, den 21. September Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III in Berlin.
[65889] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Klara Hopf, geb. Hofmann, in Gotha, Mauerstraße 8, vertreten durch Rechtsanwalt Rasch in Gotha, klagt gegen ihren Ehemann, den Stellmacher Alsrer Erich Hopf, zuletzt in Gotha, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, Urteil dahin zu erlassen: Die zwischen den Parteien bestehende Ehe wird geschieden, der Beklagte ist allein schuldig und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 13. De⸗ zember 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum fpren der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage ekanntgemacht.
Gotha, den 17. September 1923 Der Justizobersekretär
des Thür. Landgerichts.
————
65891] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Ida Minna Lina Louise Prinzisky, geb. Büttner, in Hamburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Mankiewicz, klagt gegen ihren Ehemann Karl August Franz Prinzisky, unbek. Aufenthalts, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 10 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz) auf den 19. No⸗ vember 1923, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelle. Zum Zwecke der öffentlichen Fistelung. wird dieser Auszug aus der
lage bekanntgemacht.
Hamburg, den 18. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[65892] Oeffentliche Zustellung.
Der Erste Staatsanwalt beim Land⸗
gericht in Schwerin klagt gegen den
Sattler Karl Wilhelm Grundmann,
früher in Wismar, jetzt unbekannten Auf⸗
enthalts, unter der “ daß der am 13.
Beklagte zur. Zeit der Januar
R. Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts
1922 erfolgten Eheschließung mit der Schmiedswitwe Friederike Schmidt, geb. Dahncke, in Wismar noch in gültiger Ehe mit Bertha Grundmann, geb. Eberhardt, in Leipzig⸗Lindenau verheiratet gewesen sei, mit dem Antrage, die am 13. Januar 1922 geschlossene Ehe für nichtig zu er⸗ klären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ftreits vor die zweite Zivilkammer des in Schwerin auf den 1. Dezember 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Schwerin, den 21. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts.
[65886] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Hugo Schulze, geb. am 24. Dezember 1909 in Deutsch Wilmersdorf, vertreten durch den Vor⸗ mund, den Berufsvormund Groschopf in Berlin⸗Steglitz, Rathaus, klagt gegen den Kaufmann Hugo Thoma, früher in Berlin, Ebertystraße bei Jäckel, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er als Vater des Klägers unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage, 1. den Beklagten kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, vom Tage der Klagezustellung ab an den Kläger bis zum vollendeten 16. Lebensjahr an Stelle der im Urteil des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte vom 27. März 1923 fest⸗ Pfesen Beträge insgesamt 20 Millionen Mark monatlich im voraus zu zahlen und 2. außerdem vom Monatsersten der auf die Klagezustellung folgt, den Unterschied zu zahlen, der zwischen dem zu 1 ge⸗ nannten Betrag un laut vom Gläubiger beizubringenden Bescheinigung des Magistrats Berlin, Jugendamt in Groß Berlin jeweilig ermittelten und öffentlich bekanntgemachten Mindestunter⸗ haltssatz unehelicher Kinder besteht. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 183 C. 1525/23 wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstr. 15, 2 Treppen, Zimmer 174/176, auf den 20. November 1923, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin⸗Mitte, den 19. September 1923.
Der Gerichtsschreiber. G
[65887] Oeffentliche Instenung. Iq atharina
Die minderjährige Anna Weckop in Rheydt, vertreten durch den Berufsvormund, Büroinspektor Cartigny in Rheydt, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Mühlen in M.⸗Gladbach, klagt gegen den Robert Müller, früher in M.⸗Gladbach, Ohler 89, unter der Be⸗ hauptung, daß die von ihrem Vater zu zahlende Unterhaltsrente von 105 000 ℳ
vierteljährlich nicht mehr ausreiche, mit dem Antrage, den Beklagten unter Auf⸗
hebung des Urteils des Amtsgerichts M.⸗ Gladbach vom 27. Juni 1923 — 2a C; 133/23 — zu verurteilen, 1. vom Tage der Klagezustellung ab, an den Kläger zu Händen des Berufsvormundes einen Unter⸗ haltsbetrag von 22 Millionen Mark monatlich im voraus zu zahlen und 2. vom Monatsersten, der auf die Klagezustellung folgt, den laut vom Kläger beizubringender Bescheinigung des Versicherungsamtes in Rheydt von diesem monatlich jeweilig er⸗ mittelten und öffentlich bekanntgemachten Mindestunterhaltssatz für Kinder zu zahlen, und 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären sowie 4. dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in M.⸗Glad⸗ bach auf den 7. November 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 29, geladen. M.⸗Gladbach, den 12. September 1923. (Unterschrift.) Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
(65888] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Emil Adolf Weifen⸗ bach in Wasungen, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, Fabrikarbeiter Otto Leifer in Wasungen klagt gegen den Brauer Richard Werner, früher in Wernshausen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Salzungen — C. 50. 23 — verpflichtet sei, an ihn eine vierteljährliche Unterhaltsrente von 60 000 ℳ zu zahlen, daß dieser Unterhalts⸗ betrag aber bei den heutigen Verhältnissen viel zu niedrig sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger vom 1. September 1923 ab eine monatliche Unterhaltsrente im Geldwerte von zwei Zentnern märkischen Roggen nach dem Stande des Berliner Börsen⸗ kurses am Fälligkeitstage zu zahlen, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Thür. Amtsgericht, Abt. II, in Salzungen auf den 28. November 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Salzungen, den 21. September 1923.
Der Gerichtsschreiber des een Amtsgerichts. orn.
65487] Bekanntmachung.
Die geschiedene Näherin Frau Mar⸗ arete Koch, geb. Saupe, in Berlin⸗ Pankow⸗ Neue Schönholzer Straße Nr. 13, klagt gegen ihren geschiedenen Ehemann, den Arbeiter Max Koch, früher in Schöne⸗ beck a. E., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung einer weiteren Unterhalts⸗ rente von monatlich 12 Millionen Mark, rückwirkend vom 1. Juli 1923 ab. Zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Ametsgericht
in Schönebeck a. E., Zimmer Nr. 55, auf den 13. November 1923, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Schönebeck, den 11. September 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[65483] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Robert Mand in Bonn klagt gegen die Witwe Gertrud Franke, früher in Bonn, Engeltaler Straße 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Be⸗ klagte dem Kläger den eingeklagten Be⸗ trag für Vertretung in einer Klage gegen Weckwarth verschulde, mit dem Antrage 1. auf kostenfällige vorläufig vollstreckbare Verurteilung, an Kläger den Betrag von 290 320 ℳ — zweihundertneunzigtausend⸗ dreihundertzwanzig Mark — nebst 30 % Zinsen seit dem 15. Juli 1923 zu zahlen, 2. festzustellen, daß die Beklagte ver⸗ pflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu der infolge der Geldentwertung durch ihren Verzug entstanden ist und noch entstehen wird. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird die Be⸗ klagte vor das Amtsgericht, Abt. 2, in Bonn, Zimmer 59, auf Donnerstag, den 3. Dezember 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Bonn, den 18. September 1923. Laub, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[65485] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Stein, Harburg, klagt gegen die Witwe Adele Dohnalek, früher in Harburg, auf Grund eines ab⸗ geschlossenen Kaufvertrags, mit dem An⸗ trage auf Herausgabe eines Plüschsofas gegen Zahlung von 000 ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Harburg auf den 20. Rovember 1923, Vormittags 11 ⅛ Uhr, geladen.
Harburg, den 17. September 1923.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
9 Verlosung n. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗
abteilung 2. 1
[66203] 8 3 ½ % Zerbster Stadtanleihe von 1905 und 4 % desgl. von 1909. Sämtliche noch umlaufenden Schuld⸗ verschreibungen werden zur Rückzahlung zum 1. Januar 1924 gekündigt. Ein⸗ lösung vom 31. Dezember 1923 ab in unserer Stadthauptkasse gegen Rückgabe der Stücke nebst Zinsbogen und neuerungsschein. Zerbst, den 21. September 1923. Der Magistrat.