Auf Grund der Verordnung über die Auflösung der Reichsrücklieferungskommission vom 30. Juni 1923, RGBl. I S. 615, wird bestimmt:
Die Aufgaben der Reichsrücklieferungskommission werden vom 1. Oktober 1923 ab vom Reichskommissariat für Repa⸗ rationslieferungen erledigt. Eingaben in Restitutionsangelegen⸗ heiten sind von diesem Zeitpunkt ab zu richten an das Reichskommissariat für Reparationslieferungen (Restitutions⸗ abteilung), Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10/11.
Berrlin, den 18. September 1923. Der Reichsminister für Wiederaufbau.
S b u“ chm 8
Bekanntmachun 1
Auf Grund der Verordnung des Reichzpräsidenten über die Auflösung des Reichsausschusses für Schiffsbau und Schiffs⸗ ablieferung vom 25. August 1923 (-RGBl. II S. 351) wird bestimmt:
Die bis zum 1. Oktober 1923 nicht erledigten Arbeiten xes Reichsausschusses für Schiffsbau und Schiffsablieferung werden von diesem Zeitpunkte ab on dem Reichskommissariat für Reparationslieferungen, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10—llI, erledigt.
Berlin, den 20. September 1923.
Der Reichsminister für Wiederaufbau. Schmidt.
Verordnung über Teuerungszulagen in der Angestellten⸗ versicherung. “ Vom 27. September 1923. Zuf Grund des § 58 Abs. 1 des Versicherungsgesetzes für Angeflale in der Fösnsg 84 übes v. zulagen in der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung vom
27. September 1923 (RGBl. I S. 907) wird das Folgende verordnet: Für den Monat Oktober beträgt die monatliche Teuerungs⸗ zulage: beim Ruhegeld . . . . . . . . 100 Millionen Mark bei den Witwen⸗ und Witwerrenten 60 8 „ „ Weaisenrenten 16u6“ Die bisherigen Teuerungszulagen fallen weg. Berlin, den 27. September 1923. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib. 8 Bekanntmachung. Der Reichstag hat in seiner heutigen Plenarsitzung be⸗ schlossen, die zu dem Entwurf eines Gesetzes über die vorüber⸗ gehende Aufhebung der vierteljährlichen Gehaltszahlungen ein⸗ gegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung über den genannten Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Eine weitere enachrichtigung erfolgt nicht. Berlin, den 27. September 1923. .
Der Direktor beim Reichstag. Fee. 1
und
2 1 38
* Bekanntmachung,
betreffend die Gebühren für leihweise Ueberlassung von Fässern und Kesselwagen.
Die für die Berechnung der Gebührensätze für leihweise Ueberlassung von Fässern und Kesselwagen durch Vervielfachun mit dem am Zahltage geltenden um Hundert erhöhten Goldzoll⸗ aufgeldsatze maßgebenden Grundzahlen betragen:
1. für die nach den Bezugsbedingungen A, B, C der Reichsmonopol⸗ verwaltung zu berechnenden Leihgebühren (V Abs. 6 der Bezugs⸗ bedingungen A, V Abs. 5 der Bezugsbedingungen B und C):
für die Gestellung von Fässern 0,20 je hl, „ Kesselwagen. 0,10 je hl. 2. die zu berechnenden Gebühren für verspätete Rücksend
(V „Abs 7 und 8 der Bezugsbedingungen A, V Abs. 6 der Bezugis bedingungen B und C) betragen:
für jedes Fef und jeden Tag . . ..
„ jeden Kesselwagen und den ersten Tag ..
11“ . „ jeden folgenden Tag. Vgorstehende Gebührensätze treten am 1. Oktober in Kraft.
Berlin, den 28. September 1923. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. ͤBHBOöoühngen
1923
*½ 7
Auszug aus der Tagesordnung für die am 24. Ok⸗ tober 1923 in Breslau stattfindende ordentliche Sitzung des Landeseisenbahnrats Breslau.
1. Güterverkebrsangelegenheiten. (Anträge auf
achtermäßigung für Naßpülpe und Einführung eines See⸗ afen⸗Ausnahmetarifs für Rohkakao nach Ratibor.)
2. Fachrplanangelegenheiten. (Einlegung neuer Züge und Fahrplanänderungen auf den Strecken Berlin —Breslau— Oberschlesien, Breslau-—Leipzig, Beuthen-— Hirschberg — Berlin, Berlin — Schneidemühl.) 1
Breslau, den 25. September 1923. Reichsbahndirektion.
Bekanntmachu 1h
Die Stadtgemeinde Ulm hat heute die slaatliche Ge⸗ nehmigung erhalten, im Nennwert von 50 Millionen Mark weitere zu 10 vH verzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, insgesamt somit im Nennwert von 250 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen. 88
Stuttgart, den 21. September 1923. 8
Württembergisches Ministerium des Innern. J. V.: Bechtle.
1“
Datum der Ent⸗ scheidung
Ursprungs⸗
Zugelassen Erneut zu⸗
gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
auch vor Jugendlichen für Jugendliche verboten
O, diese Kinder ... Die lachende Maske.
Chaplin hat Ausgang. dädchenlos “ nge Larsen
B. B. Film⸗Fabrikation Deutsche Mutoscop⸗ und Biograph⸗Gesellschaft Metro Pictures, New York
Griffith⸗Film 8
Henny Porten⸗Film
Haths Exchange ustav Kübel (Reinhold Flügel⸗Film)
Associated First National exh. Circuit
Althoff & Co.
For⸗Film Corporation
Industrie⸗Film A. Deulig⸗Film
* 2 2 72
Er“ unter Einbrecher 8 8 Kulicke hilft seine Villa berauben
Das Zeichen an der Tr...
Das verliebte Seebad .. ... .. Eines der führenden Werke in Leipzig⸗ Plagwitz ist die May & Edlich Deulig⸗Woche Nr. 38, 1923. . . . David Copperfield “ Nordisk⸗Film Leute aus Wärmland .SHSsvea⸗Film 8 Lebensrettung u . . Berg⸗ und Sport⸗Film it den Zugvögeln nach Afrika.. Svenska⸗Film Der gun Schuh Mitteldeutsche Landlicht⸗
spiele A.⸗G. Jedem Tierchen sein Pläsierchen, eine lustige Büchergeschich0he. Weinschenk⸗Film
G. m. b. H. Im Auto durch den Schwarzwald. Universum⸗Film⸗Verleih “ unter Seeräubern 1.“
Er athé Exchange er Taucher.. Peebe ga Staatl. Film⸗
hauptstelle, Wien Berlin, den 27. September 1923.
BII“
3
1923, Sept. 20. 20.
21. 21. 22. 22. 24.
24.
25. 25.
19. 19. 20. 20. 21. 21. 22.
B. B. Film⸗Fabrikation Inland W. Feindt „
Universum⸗Film A.⸗G. Amerika Universum⸗Film⸗Verleih 9. Henny Porten⸗Film Inland Südfilm A.⸗G. Amerika Gustav Kübel (Reinhold Inland lügel⸗Film) Universum⸗Film⸗Verleih
Aafa, Althoff⸗Ambos⸗Film Deulig⸗Film
Industrie⸗Film A.⸗G. Deulig⸗Film Universum⸗Film⸗Verleih
Berg⸗ und Sport⸗Film
Universum⸗Film⸗Verleih
Mitteldeutsche Landlicht⸗ spiele A.⸗G.
Weinschenk⸗Film
G. m. b. H. Universum⸗Film⸗Verleih Südfilm A.⸗G. National⸗Film
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Amerika
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7695 7696
7704 7705 7707 7714 7697
7711
7701 7720
7691 7692 7693 7694 7702 7703 7706
+ 4+ ☛ +
7709
7710 7713 7716 Nachzensur,
rein belehrend
Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der Zeit vom 12. bis einschließlich 25. September 1923.
mexeznB
V Datum
Ursprungs⸗ Länge der land in m Ent⸗
scheidung
8
Antragsteller
Zugelassen Erneut zu⸗
gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
auch vor Jugendlichen für Jugendliche verboten Ausschnitte in m
Die Besteigung des Mount Everest
Der Boxerkönig von New York, 1. Teil: Der Boxer mit der schwarzen Maske.
Der bayerische Hiesel. “ Alpine Majestäten ... . . .....
Der Bovxerkönig von New Pork, 2. Teil: Der Kampf um die Weltmeisterschaft.
Torheiten
Royal Geographical ociety, London
Universal⸗Film Mann fakturing Co., New York
Schlierseer Volkskunstfilm, Schliersee
„Weltfilm“ Karl Wiesel, München
Universal⸗Film Manu⸗ fakturing Co., New York
Seel⸗Thomas⸗Film G. m. b. H., München
Universal⸗Film Manu⸗ fakturing Co., New York
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Münchener Filmbilderbogen: Ee1114ö4“
Geteilte Wohnugg
Brownie und die Einbrecher wwee ienacc“ Der Borerkönig von New York, 3. Teil:
EWSb Jollys Geburtstag. 1
„Colfega“⸗Film Gertrud Kolisch & Nikolaus Fechner, München
“ 1923, Sept. „Flag“ Filmind. u. Licht⸗ 12. spiel⸗A.⸗G., München
Bayer. Filmges. m. b. H., Manchen, d Lich
„Fulag“ Film⸗ und Licht⸗ spiel⸗A⸗G., Stuttgart
„Weltfilm“ Karl Wiesel, München
Bayer. Filmges. m. b. H., ünchen
Seel⸗Thomas⸗Film G. m. b. H., München
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Fechner, München
Filmprüfstelle Mün Dr. Leibig.
Sportfilm
1 n. A. 1655 m
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 88 zReichsgesetzblatts Teil 1 enthält die nachstehend be⸗ chneten Gesetze usw.:
die Verordnung über Telegraphen⸗ und Fernsprechgebühren im 15. September 1923,
die Verordnung über Post⸗ und Postscheckgebühren vom „ September 1923, .
die Devisenmaklerverordnung vom 17. September 1923. geitere Ausführungsbestimmung zur Verordnung, betreffend 16 Fe des Markverkaufs ins Ausland, vom 17. Sep⸗ nber 1923,
die Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Soziale gahlen) vom 21. September 1923,
die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld im 21. September 1923 und
die Zehnte Verordnung über die Versicherungspflicht in der lngestelltenversicherung vom 22. September 1923. 1
Berlin, den 28. September 1923. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Siebert.
88
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 89 es Reichsgesetzblatts Teil I enthält die nachstehend be⸗ eichneten Gesetze usw.:
die Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des rtikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur siederherstellung der öffentlichen Cicherheit und Ordnung für as Reichsgebiet nötigen Maßnahmen, vom 26. September 1923.
Berlin, den 27. September 1923. 8
Gesetzsammlungsamt. J. V.: Siebert
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 91. es Reichsgesetzblatts Teil I enthält die nachstehend be⸗ kichneten Gesetze uͤsw.: die Verordnung über Aufhebung der aus Anlaß des guhreinbruchs erlassenen Verordnungen vom 27. September 1923, die Dritten Durchführungsbestimmungen zur. Verordnung jes Reichspräsidenten über die Ablieferung ausländischer Ver⸗ nögensgegenstände vom 24. September 1923,
die Dritte Verordnung über die Höchstrenten nach dem Be⸗ tzungspersonenschädengesetze vom 22. September 1923 und
die Zwölfte Verordnung über die Gebühren der Rechts⸗ mwälte vom 27. September 1923.
Berlin, den 28. September 1923.
Gesetzsammlungsamt. J. V.: Siebert.
Preußen.
5 8
Auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ igentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) in Ver⸗ jindung mit § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Ent⸗ la. vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) wird hierdurch a) der Grube Leopold Aktiengesellschaft bei Edderitz das Recht verliehen, die zur Anlage einer AUbraumkippe für ihre Braunkohlengrube Ludwig bei Paupitzsch erforderlichen Parzellen Gemarkung Rödgen im Kreise Delitzsch Kartenblatt 4 Nr. 111/12, 113/12, 115/18, 107/11, 105/10, 86/8, 87/8, 109/12, 103/9, 99/7, 97/6, 95/5, 93/4, 91/3, 89/2, 15, 160/16, 165/16, 77/18, 76/18, 81/18, 83/18, 72/16, 166/16, 158/16, 82/18, 14, 17 im Wege der Enteignung
erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden beschränkung zu belasten und b) bestimmt, daß bei der Aus⸗ übung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts das bereinfachte Enteignungsverfahren Anwendung zu finden hat. 8 8
Berlin, den 25. September 1923. 8
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister 8 Handel und Gewerbe. J. A.: Schantz.
—-—
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
V. Nachtrag ur Preußischen Ausführungsanweisung über die ersorgung mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23 vom 14. Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. 328).
Die in der Ausführungsanweisung vom 14. Oktober 1922 ind ihren Nachträgen vorgesehene Verteilung des aus dem ZEE 1922/23 dem Lande Preußen durch die Zucker⸗ virtschaftsstelle zur Verfügung gestellten Zuckers wird auch über den 1. Oktober 1923 hinaus fortgesetzt. Insbesondere bleiben die für die Fabriken sowie die Groß⸗ und Fihe händler gegebenen Vorschriften unberührt. Soweit die Ver⸗ braucher Zuckerkartenabschnitte nicht beizubringen vermögen, ist ts dem Einzelhandel überlassen, vom 1. Oktober 1923 ab Zucker auch ohne nsordern eines solchen Abschnitts abzugeben. Doch wird es dem Einzelhandel zur Pflicht gemacht, sich eine gleich⸗ mäßige Berücksichtigung der Verbraucher angelegen sein zu lassen. Wer die restliche Hälfte des Mittelstücks der Zucker⸗ karte abliefert, ist vorzugsweise zu berücksichtigen.
Der III. Nachtrag vom 2. Mai 1923, nach dem in Ge⸗ schäften, die Mundzucker gegen Kartenabschnitte abgeben, nicht daneben auch markenfreier Zucker geführt werden darf, kritt mit Ende dieses Monats außer Kraft.
Bei der bevorstehenden sogenannten Septemberfreigabe 8 als letzte Verteilung 750 g 8 Kopf der Bevölkerung ohne
erücksichtigung der Apotheken, Anstalten, Gastwirtschaft d Pensionen bestimmt.
Berlin, den 26. September 1923 Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Pprreußischer Staatskommissar für Volksernährung.
J. A.: Eggert. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Römhild.
Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.
— —
Die 8 orstrentmeisterstelle bei der Feorstkasse Feachimat al in Alt Grimnitz (Potsdam) ist zu besetzen. ewerbungen müssen bis zum 15. Oktober d. J. eingehen.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der Kreisassistenzarzt Dr. Steinebach ist zum Kreis⸗ medizinalrat in Daun ernannt worden.
“ “ 88b N 1u“ 11“
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Rektor Wallbruch aus Frankfurt a. O. ist zum
Kreisschulrat in Kyritz, Regierungsbezirk Potsdam, ernannt
worden. “
Bekanntmachung.
Mein Verbot der „Schlesischen Arbeiter⸗Zeitung“ vom 16. September 1923 habe ich um sechs Tage ve 43422 so daß die „Schlesische Arbeiter⸗Zeitung“ vom 24. September
ieses Jahres ab wieder erscheinen darf.
Breslau, den 20. September 1923.
Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Zimmer.
E11“
1ö1.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt heute, 29. September 1923, 1 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung ab.
—
Der Vizepräsident des Reichsbankdirektoriums v. Glase⸗ napp ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Am 24. September d. J. verstarb in Berlin im Allter von nahezu 68 Jahren der Ministerialdirigent im früheren Preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberbaurat Dr.⸗Ing. Gustav Wittfeld. Ende 1920 trat Geheimer Rat Wittfeld in den Ruhestand. Sein an rastlose Arbeit gewöhnter Geist hat aber die durch das Alter erzwüͤngene Untätigkeit schwer empfunden. Besonders schmerzte ihn die Not des Vaterlandes, an dessen Wiederaufbau mitzuarbeiten, ihm nicht vergönnt war. Der Gram über die traurige Lage unseres Volkes, die ihm aufs tiesste erschütterte, ist die unmittelbare Ursache seines Todes geworden. Mit dem Verstorbenen ist einer der erfahrensten und tenntnisreichsten Fachmänner auf dem Gebiete des elektrischen Bahnbetriebs und der Wärmewirtschaft dahingegangen. Lange Jahre, von 1895 — 1920, ist er in der Zentralverwaltung der ehemaligen preußischen Staatsbahnen tätig gewesen. Seine Lebensarbeit galt der Vorbereitung der Elektrifizierung der Eisenbahnen und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Brennstoffe. Auch die jetzt im Gange befindlichen Arbeiten zur Elektrifizierung der Berliner Stadt⸗ und Ringbahn bauen sich zum größten Teil auf den von ihm geschaffenen Grundlagen auf.
Vom 11. September Vom 1. April 1923 bis 1923 bis
20. September 1923 20. September 1923 Tausend Mark
I. Einzahlungen.
Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern, Zölle, Gebühren) nach Abhug der von den Oberfinanzkassen en.
und Finanzkassen in den letzten 2 Dekaden geleisteten Ausga E gF“ “ Schwebende Schuuulll. Fundierte Schuld .
* *2 8 7 . 0. 90 2⁴ 2 2 ö 8 86. 2
Summe der Einzahlungen..
II. Auszahlungen.
Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in ausländischer Währung in Ausführung des Friedens⸗
vertrags von Versaillesn..
Uebrige Reichsverwaltung unter Gegenrechnung, der Einnahmen sowie Erfüllung von verpflichtungen in in ländischer Währung in Ausführung des Friedensvertrags von
90 290 —0 „ 8616668685
undierte Schuld . insen für die schwebende Schld.. Zinsen für die fundierte Schuulldl..
Betriebsverwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Abhebung
Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichshauptkasse Die Abhebungen der Deutich
lagen) sowie für die vorübergehende Verstärkung der jährlicher oder monatlicher Vorauszahlung der stundungen, Vorausbeschaffung von Stoffen u. dgl.
dem ordentlichen Haushalt, dem außerordentlichen
agen der westlichen Reichsbahndirektionen infolge Besetzung des
Stand der schwebenden Schuld 10. September 1923
¹) Infolge des scharfen Anziehens des Dollarkurses in der Berichtsdekade und 1b Staats⸗ und Gemeindebediensteten ganz erheblich erhöht werden. D. und die besonders hohen Ausgaben für das Rhein⸗Ruhrgebiet sowie die Aufwen⸗ ungeheuren Belastung der Reichskasse geführt, obwohl die Ablieferungen der
Lebensbedürfnisse mußten die Bezüge der Reichs⸗, S dazu erforderlichen Mittel, die Abhebungen der Reichsbahn dungen in Ausführung des Friedensvertrags haben zu einer
Oberfinanzkassen und die Einzahlungen auf die Goldanleihe auch in dieser Dekade erhöhte Erträge 11. bis 20. September 1923 um 4961,5
2²) Diese Angaben lassen, da sie lediglich die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse darstellen, einen Schluß auf das Wirtschafts⸗ weil darin auch sehr bedeutende fremde Einnahmen enthalten sind.
haben. Die schwebende Schuld hat daher in der Zeit vom
ergebnis der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung nicht zu,
223590242 8 6655 9
en Reichsbahn bis zum 20. September 1923 waren — abgesehen von den erheblichen Einnahmeausfällen infolge der Ruhrbesetzung — im wesentlichen erforderlich 8 zur Bestreitung der Ausgaben des “ Hn. (Vermögensrechnung, werbende An- etriebsmittel der Reichsbahn infolge viertel⸗
ehälter und Ruhegehälter, Gewährung von Fracht⸗ Die Zerlegung der Gesamtabhebungen nach Haushalt und dem Geldbedarf zur vorüber⸗
ehenden Verstärkung der Betriebsmittel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unter⸗ Ruhrgebiets fehlen.
Mithin Abhebungen aus der Reichshauptkasse.. Summe der Auszahlungen..
an diskontierten Schatzanweisungen am Zuwachs ... Stand am 20. September 1922393..
a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert).. b) sonstige, mit einer längeren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen
228 667 460 840 259 141 950
7 335 577 683 320 498 282 073 844
8 062 786 359 954
84 660 304 425
4 961 451 051 200 399 682 910 0441
5 445 794 265 669
„ 666gn 9966ä66616 82
669 6 862812126ö5
142 873 191 638 5 267 864 828 286
410 849 956 814 810 579
5 821 588 787 317 2) Ablieferung 31 652 368 118
2 272 849 940 352
beülunge⸗ ersailles
565 90 „ „ „ „ „
¹) 3 444 946 166 472 317 530 999 575
3 861 128 537 004
1 584 665 728 495 2 241 197 572 234 5 445 794 265 499 8 062 786 359 551
. 2 380 727 774 277 4 961 451 051 200
7 342 178 825 477
7 341 997 906 847 180 918 630
der dadurch eingetretenen großen Verteuerung aller Die Bereitstellung der
1S-.e. der vorigen Dekade gezeitigt illionen Mark zugenommen.
DOeNutscher Reichstag. 884. Sitzung vom 28. September 1923, Nachmittags 4 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 4 ¼ Uhr. Eine lange Reihe von Anträgen auf Ermächtigung zur Straf⸗ edgSn. kommunistischer Reichstagsmitglieder wegen Auf⸗ forderung zum Hochverrat usw. wird dem Geschäftsordnungs⸗ ausschuß üͤberwiesen, ebenso die Frage wegen Auslegung des Begriffs der Abgeordnetenimmunität.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erhält das Wort Abg. Neu⸗ haus⸗Düsseldorf (D. Nat.): Wir beantraen, die für Dienstag in Aussicht genommene politische Aussprache heute in Verbindung mit der Beratung der Anträge zu den Ausnahmeverordnungen stat inden zu lassen. Unsere Begründung dafür ist schon gestern gegeben worden, ich habe nur noch hinzuzufügen, daß insbesondere die Ausführungen des Abgeordneten Marx uns dazu nötigen. Der Abgeordnete Marx hat gestern gesagt, es habe Jahre gegeben, wo in prn⸗ hen das Rhein⸗ land mit Füßen getreten worden sei. Dagegen habe ich nich schon gestern gewendet. Er hat dann aber weiter gesagt, man wolle sich das in der Folge nicht mehr gefallen lassen, man wolle seine Geschicke eelber in die Hand nehmen. Wenn ein Parteisekretär Müller oder
ulze so etwas sagte würde ich das nicht tragisch “ haben. Der Urheber dieser Aeußerung aber ist der Vecstbe de der Deutschen Zentrumspartei und im Reichstage Fraktionsführer. Darum 8 wir der Ansicht, deh diese Ausführungen zumindest geeignet sind im Rheinland große Verwirrung hervorzurufen. Dem Zentrum muß noch heute Gelegenheit gegeben werden, sich dazu * äußern.
Abg. v. Gu6rard (Sentr.): Ich habe selten Außerungen so entstellen hören, wie es eben den Worten des Abgeordneten Marx geschehen ist. (Stünmischer Widerspruch rechts.) Herr Marxr hat niemals das Wort „mit Füßen getreten“ gebraucht. Namens meiner
raktion erhebe ist gegen derartige unerhörte Unterstellungen Wider⸗ pruch. Herr Marx hat lediglich von früheren Vorkommnissen ge⸗ prochen; er hat weiter betont, daß Preußen für die Rheinlande auch rüher viel getan habe, und das ist wahr.é Wir sind uns der Bande, die uns mit Preußen verknüpfen, voll bewußt; wir Vertreter des
—
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.. ——
rheinischen Zentrums sind überzeugt, daß wir nur in der vertrauens⸗ vollen T zwischen dem besetzten Gebiet und dem und Preußen eine Zukunft für uns sehen können, wir sind uns do bewußt, daß wir zu V. ehören und daß die weitaus Mößs Mehrzahl der Bewohner des besetzten Gebiets zu eg steht. Wir 8- uns in unserer Vaterlandstreue von niemand übertreffen. große Unruhe rechts), wir haben das gerade in letzter Zeit gezeigt. uf unsern Antrag ist das Ministerium für die besetzten Gebiete geschaf en worden. Richten Sie Ihren Blick auf den jüngsten Aufruf 8 Ministers Fuchs, aus dem nichts als Reichstreue und Vaterlandsliebe. (Lebhafter Beifall im Zentrum. — Unruhe rechts.) Abg. Neuhaus (D. Nat.): Ueber das Bekenntnis des Ab⸗ ordneten v. Gusrard zu Preußen freut sich niemand mehr als 9 sHeiterkeit im Zentrum). für, daß der Kollege Marx tatsächli davon gesprochen hat, es habe Jahre gegeben, wo in Feepben das Rheinland „mit Füßen getreten“ worden sei, berufe ich mich auf die essamte Presse, in der einhellig dieses zu lesen ist. Die Journa isten find doch ebenso wenig schwerhörig als wir. Der Unterschied ist wohl — ß Herr v. Guérard immer vom besetzten Gebiet spricht, während Herr Merh geenn und ich heute vom heinland sprachen. Dafür, daß ir Marx gesagt hat; Wir sind schlecht behandelt worden, wir lassen uns das nicht mehr gefallen, wir werden unsere ee selbst in die d nehmen, dafür stehen alle meine Kollegen ein, die in einer deutschnationalen Fraktionsversammlung unmittelbar nach der Sitzung übereinstimmend festgestellt haben, daß von ihnen etwas Derartiges verstanden worden ist. Im übrigen soll man doch das unkorrigierte Stenogramm nachsehen. Ich habe nur beweisen wollen, daß diese antideutschen Ausführungen des Abgeordneten Marx, wie sie in der gesamten liner Presse zu lesen sind, Verwirrung zu schaffen geeignet waren. Abg. v. Gusrard (Gentr.): Der Abgeordnete Neuhaus -e.- einen Unterschried zwischen dem besetzten Gebiet und dem Rheinland. Darüber verliere ich kein Wort. Daß man im Rheinland auf die Mitarbeit Preußens verzichten wolle hat Marx in keiner Weise gesagt, er hat sich lediglich für die Mitarbeit der Deutschvölkischen ankt. Abg. Bartz (Komm.): Es ist eigenartig, daß, wenn die Worte des Herrn Marx mißdeutet sein sollen, dann nicht Herr -e. hier sagt, was er gesagt haben will. Das Urteil Seeen be⸗ rechtigt, daß die Haltung des Zentrums in der Frage des Rheinlands in den Darlegungen des Herrn Marx zweideukig gewesen ist. Wir
verlangen auch heute noch, daß die politische Aussprache schon heuts
nur der, da