1923 / 227 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Sinne des Höchstpreisgesetzes.

III.

IV.

Berlin, den 1. Oktober 1923.

Der Reichswirtschaftsminister. 8 J. A.: Waldeck.

Verordnung

Privatnotenbanken. *)

§ 1. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über den

rats wie folgt geändert:

träge erhöht: für die Bayerische Notenbank in München 13 500 Milliarden,

für die Sächsische Bank in Dresden . 13 500 Milliarden,

für die Württembergische Notenbank in Sti 4725 Milliarden,

für die Badische Bank in Mannheim 4725 Milliarden.

2

age in Kraft. Berlin, den 27. September 1923. Der Neichswirtschaftsminister.

uöu“

von Raumer. 8

öffentlicht werden.

8

Bekanntmachung,

tember 1923 (II. Ausgabe).

ausgegeben werden.

Linienmuster mit den e G un Rautenmuster, C⸗förmiges mit dem Buchstaben 8).

Das in grau⸗weinrotem Irisdruck ausgeführte Druckbild ist 71 X✕ 112 mm groß und von einem schmalen Zierrand ein⸗ hefaßt. Der netzartige Untergrund trägt oben in der Mitte ie Zierzahl 50 und unten das Wort Millionen chwungener Linie. Auf diesem Untergrund steht in schwarzer

arbe folgender Wortlaut: Reichsbanknote

zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer.

eingezogen werden Berlin, den I. September 1923

Reichsbankdirektorium

1

Reichsbanknote steht die Nummer in grüner Farbe. Die Rückseite der Note ist unbedruckt.

Berlin, den 27. September 1923.

Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Grimm. 8 8

8*

B8 e k anntma ch uen g,

tember 1923 (II. Ausgabe).

ausgegeben werden.

muster, gitterartiges Muster mit arabischer Acht).

Linie. Auf diesem Untergrund steht in schwarzer Far Wortlaut:

Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stellen

nsbesondere Landespreisprüfungsstelle oder Bezirkspreisprüsungsstellen) önnen mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers den Prozentsatz der Zuschläge entsprechend den örtlichen Verhältnissen abweschend fest⸗ setzen. Die Kleinverkaufszuschläge sind gleichfalls Höchstpreise im

Die Umsatzsteuer ist in den Höchstpreisen enthalten.

Zement im Sinne dieser Verordnung sind Portlandzement, Eisen⸗

e ead enmeu. Hochofenzement, Schlackenzement und zementähnliche indemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasserlagerung nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kg/qem haben.

die Erhöhung des Notenausgaberechts der

Vom 27. September 1922.

der Privatnotenbanken vom 13. Juli 1923 (RGBl. II S. 813) wird der 8 1 Abs. 2 des Gesetzes mit Zustimmung des Reichs⸗

Der Betrag, über den hinaus ohne reichsgesetzliche Ermächtigung Noten nicht ausgegeben werden dürfen, wird für die Geltungsdauer des § 1 des Gesetzes, betreffend die Metallreserven der Privatnoten⸗ banken vom 13. Juli 1921 (RGBl. S. 937) auf folgende Be⸗

Die Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden

*) Die Verordnung wird demnächst im Reichsgesetzblatt ve

betreffend die Ausgabe neuer Reichsbanknoten zu 50 Millionen Mark mit dem Datum vom 1. Sep⸗

In den nächsten Tagen werden neue Reichsbanknoten 50 Millionen Mark mit dem Datum vom 1. September 19

Sie sind 84 125 mm groß und auf grauem oder weißem Wasserzeichenpapier gedruckt E1“ Z⸗förmiges D, Kugelmuster,

inienmuster, gitterartiges Muster

chsbanknote

.

zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin egen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Januar 1924 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden

8 Berlin, den 1. September 1923

Aeichsbankdirektorium

Havenslein v. Glasenapp Kaufmann Schneider Budcæeies Bernhard Seisfer!t Voche Friedriecech

FVuchs P. Schneider

8 Die Wertzeile ist durch kräftigen Druck mit dem

aufgedruckt. b Die Rückseite der Note ist unbedruckt.

Berlin, den 27. September 1923. 8

betreffend die Verwendung andersartigen Wasser⸗ zeichenpapiers zum Druck der Reichsbanknoten zu 10 Millionen Mark mit dem Datum vom 22. August 1923 (II. Ausgabe).

Die in der Bekanntmachung vom 3. September 1923 be⸗ schriebenen Reichsbanknoten zu 10 Millionen Mark (II. Aus⸗ gabe) werden auch auf Papier mit folgenden Wasserzeichen⸗ mustern gedruckt: Kugelmuster, gitterartiges Muster mit einer arabischen Acht, Schlangenlinienmuster, C⸗förmiges Linienmuster.

Die Farbe des Papiers ist in jedem Falle weiß. Berlin, den 27. September 1923.

8 Reichsbankdirektorium. Havenstein. von Grimm.

Bekanntmachung,

betreffend die Verwendung andersartigen Wasser⸗

1 apiers zum Druck der Reichsbanknoten zu

Millionen Mark mit dem Datum vom 9. August 1923 (II. Ausgabe).

Die in der Bekanntmachung vom 23. August 1923 be⸗ Reichsbanknoten zu 2 Millionen Mark mit dem atum vom 9. August 1923 (II. Ausgabe) werden auch auf Papier mit einem Wasserzeichen in Schlangenlinienform gedruckt. Di Farbe des Papiers ist in jedem Falle weiß. Berlin, den 27. September 1923.

Reichsbankdirektorium.

hie

Fünfzig Millionen M

Vom 1. Januar 192 4 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere esetzliche Zahlungsmittel

Farbe des Papiers ist in jedem Falle weiß.

Havenstein v. Glasenapp v. Grimm Kaufrmann CSohneider Budczles Bernhard Seisfert Vocke Friedrich Fuchs P. Schneider

Die Wertzeile ist durch großen kräftigen Druck besonders ervorgehoben. Rechts und links von den Unterschriften stehen e Stempel mit der Umschrift Reichsbankdirektorium.

dreizeilige Strafandrohung ist hochstehend links und rechts von dem Wortlaut angebracht. Oben rechts neben dem Wort

betreffend die Ausgabe neuer Reichsbanknote 20 Millionen Mark mit dem Datum vom 1. Se

In den nächsten Tagen werden neue Reichsbanknoten 20 Millionen Mark mit dem Datum vom 1. September 1

Sie sind 82 125 mm groß und auf braunem oder Wasserzeichenpapier gedruckt (Vierpaßmuster, Kugel⸗ muster, Rautenmuster, Z⸗förmiges Linienmuster mit den staben G und D, C⸗förmiges Linienmuster, Schlangenlinien⸗

Das in braun⸗grünem Irisdruck ausgeführte Druckbild ist 68 % 107 mm groß und von einem schmalen Zierrand ein⸗ efaßt. Der netzartige Untergrund trägt oben in der Mitte 2 Zahl 20 und unten das Wort Millionen in Hs Fgegehe e folgender

Havenstein. v. Grimm.

Bekanntmachung

betreffend die Verwendung andersartigen Wasser⸗

E. zum Druck der Reichsbanknoten zu

1 Million Mark mit dem Datum vom 9. August 1923 (V. Aus gabe).

Die in der Bekanntmachung vom 23. August 1923 be⸗

schriebenen Reichsbanknoten zu 1 Million Mark mit dem Datum

vom 9. August 1923 (V. Ausgabe) werden auch auf Papier mit einem Wasserzeichen in Schlangenlinienform gedruckt. Die

Berlin, den 27. September 1923.

Reichsbankdirektorium. 8 Havenstein. v. Grimm.

Genehmigungsurkunde. 8

Auf Grund des Paragraphen 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 67 des hessischen Ausführungsgesetzes 88 Hürgerlichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit er Stadt Offenbach a. M. die Genehmigung zur Aus⸗ gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber

nebst zugehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 3 Milliarden Mark Drei Milliarden Mark zur Be⸗

schaffung der Mittel für Wohnungsbau und Ausbau gewerb⸗ icher Betriebe durch Auflegen folgender Anleihen erteilt:

I. Holzwertanleihe. Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 6 vH, erstmals am 1. Oktober 1923 für ein halbes Jahr, alsdann jährlich jeweils am 1. Oktober zu verzinsen und zum Nennwert durch Ankauf oder Ver⸗ losung vom 1. Oktober 1928 ab jährlich mit mindestens 4 vH der Gesamtzahl der Holzmenge der Anleihe zu tilgen.

II. Markanleihe. Die Schuldverschreibungen sind zum jeweiligen Reichsbank⸗

distontsaß leboch mit höchstens 18 vH und mindestens 10 vH zu ver⸗ zinsen. Si Zinsschein ist am 1. Oktober 1923 fällig.

e sind mit April / Oktoberzinsscheinen versehen. eer erste Spätestens 10 Tage vor Beginn der halbjährlichen Zinsperiode

ist der für diese Periode geltende Zinssatz im Deutschen Reichs⸗ anzeiger zu veröffentlichen. Der Zinssatz entspricht dem Reichsbank⸗ diskontsatz, der an dem der Zinsperiode vorausgegangenen 1. Sep⸗ tember bezw. 1. März in Kraft war, und beträgt jedoch mindestens 10 höchstens 18 vH.

e Anleihe ist zum Nennwert vom 1. Oktober 1928 ab jährlich

mit 4 vH durch Ankauf oder Verlosung zu tilgen. Stärkere Tilgung ist vom gleichen Zeitpunkt ab zulässig.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte

Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 21. September 1923. 8.

essisches Gesamtministerium. von Brentano, M. d. J.

wanzig Millionen Mark

1“

24. September 1.

die Verordnung über Teuerungszulagen in der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung vom 27. September 1923,

die elfte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über 4 und Beglaubigung der Fieberthermometer vom

eptember 1923,

die Verordnung über die Errichtung einer Reichszentralstelle für Erdbebenforschung vom 4. September 1923 und

die Verordnung auf Grund des sicherung) vom 27. September 1923.

Berlin, den 29. Septem ber 1923. Gesetzsammlungsamt. Krause.

roßen

Faerb stahcn Z besonders hervorgehoben. Unterhalb des nfangsbuchstabens steht die Strafandrohung. Rechts und links von den Unterschriften sind die Stempel mit der Um⸗ schrift Reichsbankdirektorium angebracht. Die Nummer ist in brauner Farbe oben rechts neben dem Wort Reichsbanknote

) IIa (70 % 1g0) 1 IIb (50 % ige). IIc q11“ Gew. Würfel A Hruß Gew. Warfe-8ö- u Gew. Würfel C (Nu Gew. Nuß Gew. Perl . Gew. Feinkohlen.. Eierbriketts bezw. Voll⸗

1.““ Gemãͤß

örderkohlen.

elierte Kohlen.. Bestmelierte Kohlen Stückkohlen... gew. Nuß ...

„11I1.

9 III .

5 TWW-.

„9 v V 9 Kokskohlen.

Süae ruskohlen..

29090 % 0 ⸗0.

Feenasterrte 8

asflammförderkohlen eneratorkohlen asförderkohlen Stückkohlen.. gew. Nuß I.. 9 8 II * „T1II. T“ V *⁴ Mußgruskohlen. gew. Feinkohlen

.⁴ 4 * 80 0 0⁴ 0

2299 95b eã;;9 boo

Eßkohlen:

örderkohlen 25 %. örderkohlen 35 %. Bestmelierte 50 %. Stückkohlen. gew. Nuß I.

eterhat 3

2 2 999 65 8 . .2 —2vba

örderkohlen 25 %.

elierte 45 % Stückkohlen.. gew. Nuß I. .

2 2 80 5 0o 5 5 585

EEE““ uunugew. Feinkohlen. ördergruskohlen.. örderkohlen 25 %. örderkohlen 35 %. elierte 45 % Stückkohlen..

9 2 9

minderw. Feinkohlen. Üchlammkohllen. Miittelprodukte und Nachwasch

Feinwaschberde

Koks:

0Q

6.

Großkoks 1. II

b 1 Gießereikoks. DBrechkoks Ir ¹

. 8 III 8 IV .“ Koks, halb ges. und ha

90 ³. 9 0 80. 90 9 90 68 6 08 9 9 5 5 80 2 0 ·. 2. . 0

u“ Selttht6b bregeus.. .

Bekanntgabe der Preise für Leesranng

I. Sorte (Stücke

1 41

breW116* Hechofentol⸗ . ießereikoks. Koksasche. Brechkoks I/II

SvEEä 59 e“*“*

00, % 000

ο οϑ 9 0 0ο *α˙*³md. 5

„L 66ͤ 580

örderkohlen 35 %..

90 0 .

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 90 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält die e über Telegraphenfernsprechgebühren vom

Bekanntmachung.

Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 28. Se tember 1923 in Verbindung mit der dazu von dem Herr Reichswirtschaftsminister getroffenen Entscheidun 1. Oktober 1923 folgende Brennstoffverkau Tonne in Goldmark:

I. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat: Fettkohlen:

9* 0 9 2⁴ 8 0 2 4 * 46

Gas⸗ und Gasflammkohlen:

lammförderkohlen..

agerkohlen (östliches Rev ördergruskohlen..

.⁴

Magerkohlen (westliches Rev

gew. Anthrazit Nuß I II

-2 9 III 8 9 nablens IV. ungew. Feinkohlen. gew. Feinkohlen.

II. Aachener Steinkohlensyndikat.

Mager⸗ Halbfett⸗ kohlen

57,42 45,89 42,69 39,16 38,47 63,45 70,30 63,45 51,57 48,85 40,03

60,48

0 e+ bo 2

Notgesetzes (Krankenver⸗

spreise je

. 99 nn o eo o„ o⸗ „v 2ο—0 5—4%0u90 .öe 0 2 .52 eee9m o o 0 2bob;eö e ã 9 bo;ẽ o 2ᷓe o; oboeeaeene ö—ö.ö.„ ewnoboo o a „NO e boo odo o⸗ o. 1““

20erAeoboerneeeee eo 22 00bb5bbbbo;ã2o b⸗ à8S oo —a e⸗ 9 o b obobobbbobã;o;SSo frnohneeeben oo bo. o⸗ „oĩeaeere eo⸗ ,—ö 02 2v obãꝰboee Hooeeo v o⸗ 0 2ꝗ3000ͤ.,beee,“ . —2 . 80 2 90 2 20 0 2 90 0

.„2b95bbeeneee bee . 2 % ο000 0 o °bo e 0ο ob⸗ - obo ⸗à„ 29bOobbbbbbo0b 2,„ 2 22 ⸗5b9boee⸗ . 9 9 b o a„. e2 9 ο% b 9 o 9 9 9bb8 1EEE—

Großkoks Brechkoks Koksgrus

III.

Kokskohlen

roßkoks.

Ferdereblen n Gew. Nußkohlen

Pachse und Schlammkohlen agerförderkohlen.. Magernußkohln..

bb H.“ „ZR“

.„ 15 .

8 8 Gewerkschaft Zeche Nordstern: .52,62 .59,44 .79,83 . 89,01 .65,02 33,51

95 22 ½ 59 95 „ö 9 9.. 38511

esamtbergamt in Obernkirchen:

Schmiedekohlen Nußkohlen II.

0 2 90 0 83 9 0 05 959 Pb 5 „Z“

IV.

34,96 25,47 34,96 25,47 28,64 31,80 41,56

Brechkoks. Perlkoks Koksgrus Briketts

2. Preußische Ber

9 95 9

.„ 2, 2⸗ . .

5 9

vv

inspek

ti

Barsinghäuser Förderkohlen. Bantorfer Förderkohlen..

3. Preußische Berginspektion in Ibbenbürener Förderkohlen. 4“*“ Nußkohlen 1

Feinkohlen, ungewaschene

Püsselbüren Briketts.

Sächsisches Steinkohleusfyndikat.

gewaschene 3 er Förderkohlen

arsingbausen:

Ibbenbüren:

0 69. 60 95 6 2 2 9 . 8 2 0 0 . 20 2. 0 . . 82 8 2 2 2 90 2. 2 7. 20 8 9 2 . 0 A . 0⁴ 9 2. 2 . 8 . . 90 . 2 . . * * 2 2. 2. 2 2 2

8 66 9 b 86 5 2 5o ,Fão o . 2 05bãbobbbbo;0 „„5b5. 8 0556 06 o "„ b 22 5b 5—05bsu22b9bb 2 bb 2 9 b9bbo⸗⸗ "5 5 95 9bs95ã9 0 95 o0 o

—, F 5ãã 5ãSbore

090ͦb9ᷓ;bo

0. 90 98 0 . .b . . 8. 2 2 „v 5, ã ã o o o -⸗ 569 5bbb0bbnbb9 .⁴ 90 2 2. . 2. 98 92 . 20⁴ 2 b0 b o 20̃2 b —e⸗ 0 90 . 0 . 2. 2 2 2 2 . 80 . . 0 2 2 2. . 0⁴ . SbEV8552885 809ùv860;90; 0 0 2 2 2. . 9 9 .0 9 5 2

α 0

E8 s 6 86 58 . 5. 09 o o o⸗

Ib gebr. Knabbel⸗ und Abfallkoks Kleinkoks, gesiebt... ..

9 2 90 0 ο ο b a 0o

Gießerei⸗Stück

Brechnuß II Erbs 88 Erbs II Koksgrus

Gas⸗Würfel, ungew.

Gas⸗Nuß I, ungew.

Gas⸗Nuß II, ungew....

Gas⸗Erbs 10/22 mm, ungew. Gas⸗Förder, abges., ungew.

Segen Gottes.

Gas⸗Erbs I, ungew.. ..

Gas⸗Erbs II, ungew....

Gottesberg.

Gas⸗Förder, unges., ungew...

Stück und Hochofen Brechwürfel und Nuß I

Gas⸗Erbs II, gew. Gas⸗Erbs III, gew. Gas⸗Erbs 10/22 mm, gew. Gas⸗Staub, gew.

Gas⸗Staub, ungew. Gas⸗Förder, abges., ungew.. Gas⸗Förder, unges., ungew.

chulteschach

8 5

VI. Oberschlesisches Steinkohlensyndikat. A) Flammkohlen.

Bergfiskus

Stücktohlen. . .. 1

66öe 5 0 000bbbbborenoboo oᷓ E111ö15“

19oHo o o ob ob bo o o ZZb bbeeöb5.

tzten Gebiets

% 90 00⸗0 % 0 0 0 286 85 585

Zwickauer Werke Lugauer und Delgnitzer Werte Erzgeb. C. G Florentin Wilhel Stei F len⸗ 8 2 2 Morge Lilhelm⸗ 8 9 5 88 82 8 Kästner 185 Morgenstern Deutschland Gaspechstücke EW“ 39,54 38,83 39,54 . Fe, 39,54 dc 218 0 39⁄ Waschwürfel “] 38,48 38,48 37,77 38,12 38,83 Waschwürfel I 38,48 38,48 38,12 38,12 38,83 Waschknörpell 37,42 38,83 Waschknörpel II S 37,42 37,42 36,71 37,07 37,07 1171556565 .8 35,30 35,30 35,30 eö“ 35,30 35,30 Waschklare a 35,30 üeccs 1— Waschklare I1b 32,48 32,48 31,77 31,77 brpel B Waschklare I.. ... 28,41 28,24 1 ien 28,24 Staubkohlern 17,65 1“““ 38,48 en fear Melierte Kohlen.. 33,54 8— 1s e- bbööööööö 33,54 b“ 52,95 52,95 Precheold . . 52,95 52,95 T1IT 52,95 52,95 Brechkoks II 52,95 52,95 Brechkots II... 52,95 52,95 Itoks Brechkoksabfall.. ves t8 Koksgrus 8,56 8,56 Dresdner Werke. 3 =— auckerod k 8 Johann⸗ von Kulmiz Zauckerode Burg Flammkohlen Baptista Melchior) Segen Gottes vis ““ .e 35,65 Stücke un ürfel B 111“ ,01 G M 11“ 8 24,71 Bfemwürfel ..... 1616“ 37,77 35,65 WFerset ungew.. Waschwürfel I... 36,36 35,65 R. r ... 36 05 Waschwürfel I.. 36,36 35,65 E““ Waschknörpel T... 1““ 35,30 Nuß I1 gen.. 8 Waschknörpel.. 1.““ 35,65 35,30 E“ h Waschnuß . .... 11A“ 35,30 33,54 Erl 1.“ 1“ eg Waschtte.. .. . . . .. ... 30,01 31,77 JJ““ 88 Staubkohlen. 1u“ 17,65 Erts E11““ 31,21 V. Niederschlesisches Steinkohlensyudikat. ““ 8a 5 1C2 gehn 2 1 1 Sophie Glückhilf⸗ rbs 83 mm, gew. Flammkehlemn —RFeiner. CSchul. prfeden. Fr6s,10723 n. unc. 5, schacht) ffnung üe ungesiebte. 88 örder, gewaschene. Ftückrobhlen 36,36 36,36 Flemkohlen gew.. Würfe- h11“ 88 Mel. Kohlen 0/15 mm. 22,16 Nuß I, ungewwr.. . n 36,05 6“ 8 N geh. .... 36,67 8 36,67 Staubk.,, gew... Nuß II, ungewwr... 35,74 Staubk., ungew.. Nuß II, gew.. 36,67 1 36,67 Staub d. Nachw... Erbs I, ungewr . Schlammkohlen... 1“ 36,36 Erbs II, ungew Erbs 1V, gew... Gottesberg Er 1938 mm, gew. 36,36 8 Erbs mm, ungew. Tve 8 Förder, abgesiebte. .. 36,05 36,05 —= NAHlüncbblen., 2 fe⸗ Förder, ungesiebte.. 29,65 29,65 Würfel, gew 8 E * örder, gewaschene.. Nuß 1, ungew.. . leinkohlen, gew. . 11““ 2 36,67 Kleinkohlen 11“”“ o gr Nuß 11 ungew. 1 11 40 Mel. Kohlen 0'l5 mm. 8 MNuß II, gew. . . . —- 36,67 Grieß, gcwr Erbs I, ungew I B8n Staubk., gew. 35,43 EE111.“ 8 188 36,36 Staubk., ungew. .. 22,16 22,16 ““ 5 2. Schlammkohlen ... 7,03 7,03 Erbs I14, gew. üAb- her Erbs IV, gew. ge. Erbs 10/22 mm, gew.. 5 Erbs 10/22 mm, ungew. 8 d Tiefb Flammkohlen Fuchs Rudolf Ruben 9 868 3a0 Hartauer Förder, 29,65 29,65 Staatohten . .... 36,36 36,36 bhrae gewaschene. Würfel, ungewr.. 36,05 36,05 . leinkohle, gewaschene. 36,05 Würfel, gecwr 36,67 Kleinkohlen.. Nuß I, ungew. 36,05 Mel. Kohlen 0⁄15 mm. I6“ 36,67 Grieß, gew. ... Nuß II, ungewwr.. Staubk, goww. . 31,37 II“ 36,67 Staubk., ungew.. 22,16 20,76 Erbs I, ungewr. . 35,74 Staub d. Nachw.. Et“ 36,36 8n Schlammkohlen 7,03 E . 0 ee 7 8 8— 2 1 36,36 Schmiedekohlen: Erbs III, gew. ... 35,74 8 onßs 1113“ Erbs 10/22 mm, gew. 36,36 Erbs E“““ Erbs 10/22 mm, ungew. Erbs I. g ““ L111“”“ uv1A“ Förder⸗ 8, 3 e Kleine, abges., ungew. (Glückh.⸗Fried Fiehen. e gew. es Kleine, unsort., ungew. (Rubengrube). Kleinkohlen . . . .. Gaskohlen: Mel. Kohlen 0/15 mm. Gas⸗Stücke, uggew.. . . Gi6 Gas⸗Würfel, gceceer. Staubk., gew. Gas⸗Würfel, ugtte . . Staubk., ungew.. Gas⸗Nu h“ Staub d. Nachw. 1 Gas⸗Nu II, gewwm Schlammkohlen 7,03 Gas⸗Erbs I gecerwrwr.

Würfelkohlen T.. Nußkohlen 8 gew.

18 Nußkohlen IIa, gew... Erbskohlen

Kokskohlen ....

2 11“ Nußkohlen 88 gewaschen 1114““ Ib, gewaschen IIa, gewaschen Z 8 IIb, gewaschen Erbskohlen, gewaschen Grießkohlen, gewaschen 1

Ungesiebte Grießkohlen. Staubkohlen.. örderkohlen.. leinkohlen..

I“

Rätterklein. Klein II.

29,36 29,36

29,84 29,36

25,19 24,71

24,00 23,52 23,99 23,51

18,70 23,43 21,77 19,89

marckhütte (Concordia u. Abwehr)

Donners⸗

Stückkohlen... Würfelkohlen 8 3

Nußkohlen . gewaschen

a. . 2 0 2 Ib, gewaschen I5“ IIa, gewaschen Ia.

8 IIb, gewaschen rbskohlen, gewaschen.

Grießkohlen, gewaschen.

Ungesiebte Grießkohlen.

Staubkohlen. örderkohlen ... leinkohlen...

Rätterklein... Klein I.

Stückkohlen I e ““

8 1“

Nußkohlen 8 gewaschen

W111““ .

Ib, gewaschen Ib

IIa, gewas chen IIa

9 2 2 .

8 Ilb, gewas chen Erbskohlen, gewaschen

Grießkohlen, gewaschen

Ungesiebte Grießkohlen Staubkohlen... örderkohlen. leinkohlen.. Rätterklein... Klein I. .

Stückkohlen..

IA

örderkohlen leinkohlen.

Rätterklein .. . . . Fettschlammkohlen. 8

“*“ 5 , 2b9 5

gs⸗

ch

uns

1

w

He w

802 90 80

511