1923 / 237 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

zur 10. Aus

gesetzt. verändert.

Bekannt gabe der Deutschen Arzneitax

Mit Wirkung vom 13. Oktober 1923 fahl im Sinne der Ziffer 18 der der Deutschen Arzneitare 1923 auf 12 000 000, „Zwölf Millionen“, 16 300 000, „Sechzehn Millionen

machung

Berlin, den 11. Oktober 1923.

- Der Reichsminister des Innern. 1 J. A.: Dammann.

estsetzung der Gebühr in das Zollinland eingehenden Fleisches für die Zeit

en für die Un

vom 15. bis 21. Oktober 1923.

Für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches sind für die Zeit vom 15. bis 21. Oktober 1923 folgende

ebühren festgesetzt

8

Bezeichnung des Unterfu gegenstandes:

I A. Frisches Fleisch:

worden:

1. Ein Stück Rindvieh ufm.

Ein Kalb . .

2 Ein Schwein usw. 90

.Ein Schaf usw.

. Ein Pferd ufw.. B. Zubereitetes

Därme je kg. .Speck je kg..

Mindestgebühr

* 2 20

ür Därme

chungs⸗

.Sonstiges zubereitetes Fleisch je kg 6

Mindestgebühr für zubereitetes Fleisch 8

II. Trichinenuntersuchu

. Ein ganzes Sch Ein Stück Fleis

wein usw.

AII1“

Ein Stück Speck usw..

III. Chemische Un .Zubereitetes Fleisch je kg. „Zubereitete Fette je kg.. . . Mindestgebühr a) für Fleisch 8

b) für Fette. .

Freisch⸗ 2

9*

chun

tersu

9 02 (Z 25 2 20

*

Gebüh tz

Millionen Mark

e 1923.

ab wird die Schlüssel⸗ allgemeinen Bestimmungen Arzneimittel und Gefäße im besetzten Gebiet auf I Dreihunderttausend“, fest⸗ Die Schlüsselzahl für Arbeitsvergütungen bleibt un⸗

tersuchung des

ren⸗ e:

des Reichsgesetzblatt die Verordnung zur Aenderung der Verordnun fahrzeugbau vom 29. September 1923,

die Verordnung zur Vermeidun auf dem Gebiete des Rei steuer im Verhältnis zur tember 1923,

Bildung

IV. Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1

und 2 aufgeführten

Untersuchungen:

„Biolog. und chemische Unteruchungen je kg (Abs. 1) Mindestgebühr für Pterdefleischuntersuchung .. Die in § 6 Nr. 1 und 2 aufgeführten Unter⸗

6 unter Nr. 1 und 2

suchungen je kg. .Mindestgebühr für die

aufgeführten Untersuchungen

in §

Berlin, den 11. Oktober 1923.

Der Neichsminister des Innern. J. A.: Dammann.

Der Stadt Mannheim wurde die Genehmigung er⸗ teilt, wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Gegenwert von 50 000 Tonnen Steinkohle sowie die zugehörigen Zinsscheine auf den Inhaber auszugeben.

10,0 987,0

1,6 2 82,0

Karlsruhe, den 9. Oktober 1923.

Der Stadt Heidelberg wurde die Genehmigung erteilt, wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Gegenwert von 50 000 Festmetern Nadelnutzholz IV. sowie die zugehörigen Zinsscheine auf den Inhaber auszugeben. Karlsruhe, den 9. Oktober 1923. 8

Der Minister des Innern. Remmele.

8 2*

Der Minister des Innern.

Remmele.

Die von heute ab

die

zur Ausgabe gelangende Nummer s Teil I enthält

g von Doppelbesteuerungen chsstempels und der Kapitalverkehr⸗ Freien Stadt Danzig vom 29. Sep⸗

Verordnung des Reichsministers der Justiz über die eines außerordentlichen Gerichts vom 2. Oktober 1923,

Klasse

g über Luft⸗

die Verordnung zur Aenderung der Tel

vom 27. September 1923, egraphenanh

die Zweite Verordnung zur Durchführung -es

über wertbeständige Hypotheken vom 5. Oktober 1923 Ge die Füntte Verordnung über Erhöhung der Bezu

der Umallfürsorge für Gefangene vom 2. Oktober 1 zage die Verordnung über die Beschränkung der Verarze

von . vom 3. 8 1923, rbei die Verordnung zur Aenderung der Haftpflichthächten

im Faeseee vom 3 höchstun ie Verordnung über die Vergütung der Aus

der Angestelltenversicherung vom 88 Ottlober 192 abesels die Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Maßn

zum Schutze der Währung) vom 17. September 1923 9 die Verordnung über den Verkehr mit russischen Zahl

mitteln vom 3. Okiober 1923. Nan⸗

Berlin, den 12. Oktober 1923. Gesetzsammlungsamt.

246

a 1923. Gewährung der Rent 1 freikarten vom 4. Oktober 1923, sichem Gebühr für -

die Verordnung über Festsetzung einer sicherungsfreikarten vom 4. Oktober 1923, die Verordnung über den Zeitpunkt des Inkrafttretenz Bestimmungen über die Vergnü ungssteuer vom 4. Oktober 10 die Verordnung über Aufhebung einer aus Anlaß Ruhreinbruchs erlassenen Verordnung über die Kohlenser

vom 4. Oktober 1923,

die Verordnung über Zucker vom 9. Oktober 1923 und die Verordnung über Ermäßigung eines Kohlensieu⸗ erhebungssatzes vom 6. Oktober 1925Z3.

Berlin, den 12. Oktober 1923. 8 Gesetzsammlungsamt. Krause.

Krause.

Betrieb der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im

Monat August 1923 und in der Zeit vom 1. September 1922 bis 31. August 1923.

auf welchen ie Betriebsergebnisse sich beziehen

I. Es sind verarbeitet worden:

———

II. Es sind gewonnen worden:

Rohe Rüben

Zuckerabläufe

Ver⸗ brauchs⸗ zucker

Roh⸗ zucker

(als Einwurf usw.)

Hiervon wurden entzuckert mittels

Verbrauchszucker

Zuckerabläuf

Rohzucker

im ganzen

der Aus⸗

S dung

der

tian⸗ verfahren

aller

tron⸗ Art

Kristallzucker

granulierter Zucker

en⸗ und

tang Würfelzucker

Platten⸗, S

Krümelzucker

gemahlene Raffi⸗ nade

Stücken⸗ und flüssige Raffinade einschl. des Invert⸗

zuckersirups andere Abläufe

Im August 1923 ... In den Vormonaten .. Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. August 1923. Dagegen v. 1. Sept. 1921 is 31. August 1922

im August 1923 . n den Vormonaten.. Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Angust 1923. Dagegen v. 1. Sept. 1921 is 31. August 1922.

Ien August 1923 . n den Vormonaten .. Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Auguft 1923 Dagegen v. 1. Sept. 1921

93 722 265

93 722 265 75 266 450

93 722 265

93 722 265

bis 31. August 1922.

13 006 823 dz.

Bei dieser Berechnung sind die unter I angegebenen Einw ¹) Von drei im besetzten Gebiet liegenden Ra

75 266 4501

54 295

2 492 648] 2378

2 546 9431 2 378

20 632 2.

4 267 21 449

2 484 238

66 237. 7 145 099

7 211 336

7 775 772] 25 776

120 532 9 637 747

4 267 23 827

9 758 279]1 28 094

46 408

0 260 010

Berlin, den 10. Oktober 1923.

505 233 25 716 545 093 489 748 521 989

561 849

499 431 III. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. Septem

18 756

16 756 9 683

Zuckerraffine

39 8 505 233

39 860

39 860

16 756

16 756

16 756

16 756 9 683

3.

9 683 48

545 093 489 748

39 86 505 ³99

545 093

10 696 093ʃ3 003 622

10 717 513]13 060 496

10 422 709]˙2 223 412 rien¹) un d

14 226 480][2 092 400

480]2 106 626

5 800]⁄2 292 114

Zuckerfabrike 21 420 71 100 10 696 573 096 022

10 717 993˙5 167 122 10 428 509[4 515 526

9 748

1 631 509

1 653 833

1 739 527 ber 1922 bis 31. August 1923 in Rohzucker berechnet:

urfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis ffinerien sind die Betriebsübersichten für die Monate Mai bis

282 150 271 764

Melasseentzuck

22 324 1 349 359

1 371 683

1 467 763 nübe 22 324

Statistisches Reichsamt.

181 270

181 270

66 288] 176 507

7 003 120 148

358 55 217

737 479 076

127 151

157 226 645 417

rhaupt (1 und 2) 7 003 358 737 120 148] 110 588 660 346

55 575] 479 813

122 140

127 151 110 946 661 083

erungsanstalten.

157 226] 188 428] 821 924

August ausgeblieben. Delbrück.

27 896 1 037 315

2 285

10 988 780 888

120181

84 g0

4337 202 978 5 547 931 2 1l3 h

4 337 6 821

1 065 211 2 197 1

783 173 646 687

202 978 5 634 986

4 434 071

131169

777 7¹9 264 873

46 595/2 300 1

11 245 807 081

30 024 1 494 138

3 948 29 291

5 362 81 153

95 227 6 535 943 ¼

4¹8

8 756 2 757

28 080

28 080 63 577

818 326 779 578

1 524 162 33 239

24 595

86 515 88 837

6 631 170 7 166 829

44 008 799 6

8245

1 525 582 64 393

39 141 1 844 396

32 309 2 275 026

3 948 232 269

5 362 81 153

182 282] 19 744 12 083 874155433

126! 2 871 40

32 417

32 417 70 398

1 883 537

1 557 297

2 307 335 2 172 269

236 217 86 515 289 468988 837

12 266 156 1175177 11 600

2 997 6L 3 125 19

110988

14 557 561 dz, dagegen vom 1. September 1921 bis 31. August 198 von 9:10 umgerechnet.

und § 17 gewiesen.

der Die Mengen

Zeitraum

Der ausländische steuerlich gemäß Art. II d Verordnung vom 8. 4. 1922 zur Ausfüh

sind in den

Inlandsverke

hr mit Zucker im Angust 1923.

es Gesetzes zur Abänderung des rung des Gesetzes (RGBl. I S

darüber stehenden Ziffern mitenthalten.

Im Zollgebiet sind in den freien Verke

hr ges

Zuckersteuergesetzes vom 8. 4. 1922 (R. b - .449) bebanbeles Zucker ist mit (RGBl. I S. 388)

nautischen Ziffern nach⸗

etzt worden

gegen Entrichtung der Zuckersteuer

steuerfrei

andere kristallisierte sowie flüssige

Zucker (Verbrauchs⸗

zucker)

zuckerhaltige Waren

Gesamt⸗ gewicht

Gewicht des darin ent⸗ haltenen Zuckers

Zuckerabläufe, Rübensäfte und andere

Zucker⸗ lösungen sowie Mischungen

dieser Erzeugnisse

Stärke⸗

zucker

(ohne das

fester Zucker

Gewicht des Ver⸗ gällungs⸗ mittels)

Zuckerabläufe

b) vergällt (ohne das Gewicht des Vergällungs⸗ mittels)

a) un⸗

vergällt

dz rein

Im August 1923 11

Vom 1. September 1922 bis 31. August 19232) .

Im August 1922

2 2 22 20⸗

Vom 1. September 1921 31. August 1922

bis

1) Unvollständige Angaben.

gesetzten Zucker nicht eingegangen; aus den besetzten Gebieten keine

2) Für Februar

bis

5 006

48 133

593

20 824 3 774

329 334 14 194

die Lande Nachw

1 124 073 14352

11 846 101 287 791

999 318 222 611

12 594 208 1 285 163

Vom Landesfinanza

Berlin, den 10. Oktober 1923.

193

559

mt Düsseldorf ist die Uebersich

sfinanzämter Köln, Würzburg und Darmst

b eise erhalten haben. August 1923 liegen nur unvollständige Angaben vor.

61

214 43

137 80

460 260

17 901

460 551

204 838 1 564

19 291

160 448 513

59 186

194 128

1 228 10 282

3 066 211 103 279

244 275 2 589

41 329

14 259

2 967 976

1 470

t über den im August 1923 in adt haben unvollständige

107 776 4740 fer

den freien Verkehr Angaben geliefert, da sie

Statistisches Reichsamt. Delbrück.

Preußen.

Dem Schulverband Besse im Landkreise Fritzlu wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsam S. 122) das Recht verliehen, das der Witwe Werner ihren Kindern gehörige, in der Gemarkung Besse gelegen Grundstück Kartenblatt 5 Parzelle Nr. 366/57, soweit es si die Anlage eines Turn⸗ und Spielplatzes erforderlich ist, Größe von höchstens 36 ar im Wege der Enteignung! erwerben.

Berlin, den 5. Oktober 1923. 1

Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Wissenschaft Kunst und Volksbildung. oelitz.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Evangelischer Oberkirchenrat. Der Pastor prim. von Dobschütz in Oppeln ist zu

Superintendenten ernannt worden. Als solchem ist ihm d

Ephoralamt der Diözese Oppeln übertragen worden.

11““ 8

3 8

Finanzministerium. Verordnung

zur Anpassung der Wanderlagersteuer an die Geld wertänderung.

Auf Grund des § 4 des Wanderlagersteuerge etzes von 8. 1921 (Gesetzsamml. S. 299) 15 88 9 änderung folgendes

zur Anpassung der Steuergesetze an die Geldwe

vom 381. Juli 1923 (Gesetziamml. S. 361) wieh angeordnet:

Fassung dar⸗

Artikel 1.

ie durch das Gesetz zur Anpassung der Steuergesetze all die ndietänderung vom 31. Juti 1923 (Gesetzsamml. S. n8 ) im § 3 gesetzten Wanderlagersteuersätze werden dahin abgeändert, daß die

Uhar für jede Woche der Dauer des Wanderlagerbetriebs beträgt in Perlin... ... 36 000 000 im übrigen: in Orten mit mehr als 500 000 Einwohneru 30 000 000 in Orten mit mehr als 100 000 bis 500 000 Ein⸗ EEE1““*“ 24 000 000 in Orten mit mehr als 50 000 bis 100 000 Ein⸗ wohnern.. uL . . . 418 000 000 in Orten mit mehr als 10 000 bis 50 000 Ein⸗ be,. e e eherah 1xE6 in Orten bis zu 10000 Einwohner.. . 6 000 000 ℳ, sofern der Betrieb von einer Person versehen wird; sie erhöht sich ür jede weitere im Betriebe tätige Person (Mitunternehmer oder Angestellter) um den gleichen Betrag, für einen nur mechanische Dienstleistungen verrichtenden Gehilsen (Hausdiener Kutscher, Lauf⸗ hurschen oder⸗mädchen und dergleichen) um je den halben Betrag. -Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 ft. 1 b 888 Steuerfätze des Artikels 1 finden keine Anwendung, wenn der Zeitabschnitt, fuür welchen die Steuer zu entrichten ist, bei Gnkrast⸗ neien der Verordnung bereits begonnen hat. Berlin, den 30. September 1923. Zugleich im Namen des Ministers des Innern.

Der Finanzminister. von Richter.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Lotze in Meseritz ist zum Kreismedizinalrat ernannt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Studienrat Dr. Kublitz am Hufengymnasium in Königsberg i. Pr. ist zum Oberstudienrat ernannt worden.

Die Wahl des Studienrats von Euch an dem Gymnasium und Realprogymnasium in Bottrop zum Oberstudienrat an einer höheren Lehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Bottrop ist bestätigt worden.

Der ordentliche Professor Dr. Hofmann in Bonn ist in leicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Universttät

erlin versetzt worden.

Generallotteriedirektion.

Die Neulose zur 4. Klasse der 22. Preußisch⸗ Süddeutschen (248. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den §§ 6 und 13 des Lotterieplans bei dem zuständigen Lotterieeinnehmer unter Vorlegung der Vorklasselose bis zum

Montag, den 15. Oktober d. J., Abends 6 Uhr, bei

Vermeidung des Anspruchsverlustes zu entnehmen.

Die Ziehung der 4. Klasse beginnt am Montag, den 2. Oktober d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße 56. Ziehungstage sind 22., 23., 25,, 26., 29., 30. Oktober, 1., 2., 5., 6., 8., 9., 12., 13. und 14. November.

Berlin, den 11. Oktober 1923. 8 . Preußische Generallotteriedirektion

Pons.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Paul Langner in Hennigsdorf, Berliner Straße 37, ist gemäß § 20 er Verordnung über Handels⸗ beschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. I1 S. 706) der Handel mit Bekleidungsstücken und Textilwaren wie über⸗ haupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit sofortiger Wirkung untersagt worden. 8

Nauen, den 5. Oktober 1923.

„Der Landrat. Giese.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 62 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12 658 das Gesetz über den Sitz des Landeskultur⸗ amts für die Provinz Pommern vom 5. Oktober 1923, unter

Nr. 12 659 die Vekordnung über die Erhebung der Bei⸗ träge zur Landwirtschaftskammer für die Provinz Schleswig⸗ Holstein vom 26. September 1923, unter

Nr. 12 660 die Verordnung zur Anpassung der Wander⸗ he an die Geldwertänderung vom 27. September

3, unter

Nr. 12 661 die Verordnung über eine Erhöhung des Aus⸗

1 glechszuschlags und der Frauenbeihilfe vom 28. September

, unter

Nr. 12 662 die Verordnung zur Anpassung der Wander⸗ lagersteuer an die Geldwertänderung vom 30. September 1923, nter

Nr. 12 663 die Dritte Verordnung des Staatsministeriums, betreffend Anpassung der Staats⸗ und Gemeindesteuern an die Geldwertänderung, vom 8. Oktober 1923 und unter

Nr. 12 664 die Zweite Verordnung über die Anpassung der Stempelsteuer an die Geldwertänderung vom 8. Oktober 1923.

Berlin, den 12. Oktober 1923. Gesetzsammlungsamt. Krause.

Deutsches Reich.

zz. Der Reichsrat erklärte sich in seiner gestrigen öffent⸗ lichen Sitzung, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher zeitungsverleger berichtet, mit den Erhöhungen einverstanden, die der Reichstag beim 4. Nachtragsetat zu einer Reihe von Positionen beschlossen hat. Genehmigt wurden die Satzungsänderungen der Seiss⸗ Hypothekenbank, der Gayerischen Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft in .

Frankfurter Pfandbriefbank in Frankfurt a. it den Beschlüssen des Reichshaushaltsausschusses des Reichstags über die Richtlinien für Verwendung der Vorschüsse zur Unter⸗ ützung von Anstalten und Einrichtungen des Schul⸗ und Bildungswesens auf Grund des § 61 des Finanz⸗ ausgleichsgesetzes erklärte sich der Reichsrat EE 8 nz, Es ist nunmehr gelungen, eine Verständigung über diese Richt⸗ linien berbeaufägehr. Behanehe te⸗ ist 1, festgesetzt, daß die

Entscheidung

b und der wirtschaftlich nicht mehr lebensfähig ist. M.

1 darüber, ob eine Anstalt oder Einrichtungen Reichszu⸗ schüsse erhalten können, die Landesregierung trifft. Soweit es sich um Einrichtungen handelt, die für das Reich oder für einen großen Teil des Reiches von Bedeutung sind, entscheidet die Reichsregierung nach Anhörung der betreffenden Landesregierung Ebenso muß bei Verbänden. die sich über das ganze Reich erstrecken, vor der Ent⸗ scheidung mit den Ländern Fühlung genommen werden. Der Prozent⸗ satz der dem Reich direkt zur Verfügung stehenden Mittel wird auf 10 vH erhöbt Die Ausführungsbestimmungen zum Viehseuchengesetz wurden dahin abgeändert, daß gewisse seuchenpolizeiliche Vor⸗ schriften auch für Meldehunde des Heeres und für Hunde, die zur Führung von Blinden bestimmt sind, keine Geltung haben. Angenommen wurde eine Abänderung des Gesetzes über die Reichsschuldenordnung. . Das Gesetz schreibt die Ausfertigung von Schuldverschreibungen des Reiches durch besonders damit beauftragte Beamte vor. Diese Bestimmung erfordert eine sehr große Zahl von Beamten und nimmt viel Zeit in Anspruch. Bei Schuldverschreibungen der Industrie ist man schon vielfach dazu übergegangen, von der Handschrift abzusehen und sich mit einem Stempel zu begnügen. So ist auch jetzt beab⸗ sichtigt, künftig bei Reichsschuldverschreibungen nur den Stempel der Reichsschuldenverwaltung zu verwenden Dies ist im Gesetz selbst nicht ausdrücklich bestimmt, sondern die Reichsschuldenverwaltung soll danach nur ermächtigt werden, die Form der Ausfertigung zu bestimmen. Der Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer wurde auf das Sechsmillionenfache erhöht. 8 Außerhalb der Tagesordnung gab der Ministerialdirektor Witter (Arbeitsministerium) folgende Erklärung ab: Angesichts des Fortfalls der Markenbrotversorgung zum 15. Ok⸗ tober und der damit verbundenen Steigerung des Brotpreises werden von diesem Zeitpunkt an kinderreichen Familien Zuschüsse zum Brot⸗ ankauf gewährt. Außerdem werden zur Erleichterung des Uebergangs zur freien Brotversorgung besondere Mittel für Spezial⸗ und Klein⸗ rentner ausgeschüttet. Bei den Kriegsbeschädigten, Kriegshinter⸗ bliebenen und Erwerbslosen wird diese Verteuerung bei der laufenden Erhöhung der Bezüge schnellstens berücksichtigt werden.

Der Reichsrat tritt am Sonnabend, den 13. Oktober 1923, im Anschluß an die um 1 Uhr beginnende Reichstags⸗ sitzung im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zusammen.

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellung sind von den Landesversicherungs⸗ und den Sonderanstalten in dem letzten Kalenderviertel⸗ jahre vom 1. April bis 30. Juni 1923 110 190 Invaliden⸗ renten, 2086 Krankenrenten, 3212 Altersrenten, 8145 Witwen⸗ und Witwerrenten, 224 Witwenkrankenrenten, 9109 Waisen⸗ renten festgesetzt worden. Von den bisher überhaupt bewilligten Renten liefen am 1. Juli 1923 noch 1 136 655 Invaliden⸗ renten, 45 833 Krankenrenten, 197 690 Altersrenten, 145 007 Witwen⸗ und Witwerrenten, 4426 Witwenkrankenrenten, 514 174 Waisenrenten. Im letzten Vierteljahre hat sich der Bestand an Invalidenrenten um 78 332, an Witwen⸗ und Witwerrenten um 5851, an Witwenkrankenrenten um 21, an Waisenrenten um 222 erhöht und der Bestand an Alters⸗ renten um 55 268, an Krankenrenten um 2329 vermindert.

Anmerkung: 1. Jn den vorstehenden Fahles sind die von den Landesversicherungsanstalten Westpreußen, Posen, Elsaß⸗ Lothringen, dem Saarbrücker Knappschaftsverein und der Pensionskasse der Reichseisenbahnen festgesetzten und noch laufenden Renten nicht enthalten. 2. Es fehlen die Angaben der Landesversicherungsanstalt Grenzmark. M

Deutscher Reichstaug. 389. Sitzung vom 11. Oktober 1923, Vormittags 10 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

Am Regierungstisch der Reichsminister des Innern Sollmann und der Reichsjustizminister Dr. Radbruch. Löbe eröffnet die Sitzung um 10.30 Uhr. Zur dritten 8 des Ermächtigungsgesetzes liegt eine Entschließung der Abgg. Frau Dr. Lüders (Dem.), eer. Mende (D. Vp.), Frau Pfülf (Soz.), Frau Te ü sch⸗ öln (Zentr.) und Leicht (Bayer. Vp.) vor, die die Reichs⸗ regierung ersucht, „bei der notwendigen Einschränkung der Ausgaben des Reiches die große Bedeutung der Pflege der Kultur und Volkswohlfahrt und der geistigen und körperlichen Jugendpflege für die Erhaltung der nationalen Kraft im Auge zu behalten. Die diesen Zwecken dienenden Aufwendungen dürfen erst in letzter Linie den Rücksichten der Ersparnis unter⸗ worfen werden“. 8 n der allgemeinen Aussprache fordert der Tn Fr grch E die Ablehnung des E mächtigu 8. Jetzt wolle man die E zu auße wordentlichen, brutalen Maßnahmen ermächtigen. r

Reichs⸗ banzler soll aber erst einmal. erkläven, was er von den Verhand⸗ lungen der Industriellen mit tte weiß. Will man die icke Deu tichlands 66,58 in di TFg; ve. vvxrr Feeen

von Industviekönigen „? Dann würde vmächtigungs⸗ F. Jeh für das Kabinett bestimmt sein, sondern für 8 industrieclique, die in der Abwesenheit des Reichsta un⸗ beschvänkt regieren würde. Das bann kein Parlament dulden, das noch etwas auf sich hält. Die Industviekapitäne und Geldsack⸗ proleten schieben 8 die nationale 8 beiseite, wenn es ihre persönlichen Intevessen erfordern. Sie gehen planmäßig darauf aus, Deutschland zu zerstückeln, Eoe Lei⸗ dem Feinde aus⸗ zuliefern, nur weil das ihvem nutzigen Eigennutz entspricht. Das sind die Patrioten, die das deutsche Volk in den wahnsinnigen Ruhrkrieg hineingehetzt haben, die sich in den letzten Monaten bereichert haben an dem Hunger und Elemnd der Arbeiterklasse, die die Inflation verschuldet haben und jetzt erklären, sie könnten keine Lohnerhöhungen bewilligen. Mit ihrer Sparpolitik wollen sie bei denen ansangen, die am Rande des Verhungerns leben. Der Stadt Düsseldorf hat die Reichsvegierung sogar verboten, den Arbeits⸗ losen ein Almosen von ein paar Milliarden zu zahlen. So unter⸗ rützt die G den Plan der Großindustrie, das G. 8 in tschland herbeizufühven. Stinnes ist sich peu geblieben seit dem Waffenstuͤlstand. Namentlich in Spaa hat er bewußten Hoch⸗ vervat begangen, indem er die Besetzung des Ruhngebiets verlangte. Er steht in Verbindung mit dem Rheinlandbündler Smeets und unferstüch die Separatisten mit Geld. Er steht in Verbindung mit Kahr, der Bayern vom Reich tvennen will. Weiß die Reichsregievung, daß Herr v. Soden Verbindungsoffizier zwischen Kahr und Rupprecht, in Paris verhandelt hat über die Stellung Frankreichs zu deees Sleacedigen epeerrsahnn des. h ü ein zertretene umpfdeutschla da Regierung über ein z Beß⸗ steernicht nns innes und v. Seeckt verhandelt haben und sich einig geworden güih daß man nicht wieder ein Unternehmen wie den Kapp⸗Putsch machen dürfe, das zum Scheitern verurteilt sei, sondern diesmal einen legalen Putsch? Stinnes, der Kommandeur der deutschen Wirtschaft, und General v. Seeckt, der Kommandeur der deutschen Wehrmacht, gehen einmütig zusammen. Ist der Reichsregierung

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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nicht die Existenz der Schwarzen Reichswehr bekannt? Wenn nicht an einem bestimmten Lage Herr Geßler und Herr v. Seeckt uneinig gewesen waren, ware an diesem Tage die Schwarze Reichsweyr im ganzen Reiche losgebrochen. Herr Stinnes hat im Esplanade⸗Hotel mit dem Major Buchrucker, dem Führer des Küstriner Putsches, eme Unterredung gehabt. (Hört, hört! links.) Statt Pchnt vor das Lokal der „Roten Fahne“ zu stellen, hätte man lieber in der Potsdamer Straße nachsehen sollen, wo die Hochverräter am deutschen Volke sitzen. Eine solche Regierung kann nicht die Kraft aufbringen, um das Volk aus dem Elend zu befreien. Die Re⸗ ierung kann ihren Willen gar nicht veeschen gen den herr⸗ var ee Kapitalismus. Die Durchbrechung des Achtstundentages beweist auch, daß die Regierung nicht einmal den Willen hat, gegen die Schlotbarone erhe ben. ie längere Arbeitszeit verschleudert die Gesundheit und bringt massenhafte Arbeitslosigkeit. Aber der Mut und die Entschlossenheit der deutschen Arbeiterschaft sind im Wachsen. Heute kommt in Sachsen die sozialdemokratisch⸗kommu⸗ nistische Regierung zustande; das ist ein Schritt vorwärts zur Mobilisierung der und zur Befreiung des Prole⸗ tariats. Diese Regierung wird den Mut der Arbeiterschaft heben, und dann wagen Sie (nach rechts) es, gegen diese Arbeiterschaft 88 kämpfen. Das Proletariat wird mit Ihnen und mit den Hoch⸗ verrätern abrechnen. (Beifall und Händeklatschen bei den munisten.)

Abg. Ledebour (b. k. Fr.) beantragt nunmehr unter all⸗ gemeiner großer Unruhe, die Verhandlungen jetzt sofort zu unter⸗ brechen und den Rerchskanzler, der noch nicht im Saale sei, aufzu⸗ ee. sofort zu erscheinen und Stellung zu nehmen zu den schweren Anklagen des Abg. Frölich. 8

Präsident Löbe teilt mit, daß der Reichskangler sich bereits im Hause befunden habe und auf dem Wege zum Sitzungssaale gewesen sei, Er sei aber in diesem Augenblick durch die Fest⸗ stellung der Zahl der im Hause anwesenden Abgeordneten und durch das vermutliche Ergebnis der 1S-Snnh; über das Er⸗ mächtigungsgesetz veranlaßt worden, sich zum eichspräsidenten su begeben. (Lebh. hört! hört) Er werde aber sogleich wieder im

eichstage erscheinen und dann auch an den Verhandlungen teil⸗ nehmen. (Lärm der Komm. und Rufe: Er hat sofort hier zu er⸗ scheinen!) Der Präsident stellt fest, daß jedes Reichstagsmitglied die Herbeirufung eines Reichsministers beantragen könne. Eine Besprechung eines solchen Antrages kann nur erfolgen, wenn 30 Abgeordnete dafür stimmen. r Präsident kündigt an, daß er, falls die Besprechung beschlossen werden sollte, die Sitzung aussetzen würde, bis der Reichskanzler erschienen sei.

Der Präsident stellt die Unterstützungsfrage. Zur Unter⸗ stützung erheben sich die Kommunisten, und die Deutsch⸗ völkischen und zunächst einige Deutschnationale, die aber später wieder Platz nehmen. Mehrere Minuten lang herrscht andauernde große Unruhe im Saale, da die neu erein⸗ strömenden Abgeordneten erst über die Sachlage unterrichtet werden müssen. Auf der Linken werden lärmende Zunse laut. Schließlich stimmen nur noch Kommunisten und Deutsch⸗ völkische für die Besprechung des Antrages Ledebour, so daß die nötige Zahl nicht erreicht ist.

Der Antrag Ledebour ist damit erledigt. (Großer Lärm bei den Kommunisten. Rufe: Schiebung)l)

Abg. Hennig (Deutschvölkisch) lehnt das Ermächtigungs⸗ gesetz ebenfalls ab. Er glaubt, daß diejenigen, die gestern noch guter Hoffnung waren über die Wirkungen der Diktatur, bers durch den Dollarstand eines Besseren belehrt worden seien.

ieser Dollarstand sei ein Mißtrauensvotum für die Regierung Stresemann. Und die Auswirkung dieses Ermächtigungsgesetzes werde die Hungerrevolte sein. (Lärm links, Zuruf bei den Sozial⸗ demokraten: Sie sind schuld daran! Sie Landesverräter!) Wenn wir zur Macht kommen, werden wir die Amnestiegesetze auf⸗ heben und die Landesverräter vom November :1918 zur Rechenschaft ziehen. (Unruhe links, Zurufe: Hörnlein! Osna⸗ brück!) Ich war dreimal umsonst in Osnabrück und jedes⸗ mal hat Ihr Parteigenosse (z. d. Soz.) den Prozeß vertagen lassen, der diese Angelegenheit klären soll. Es gibt nur eine Rettung durch deutschen Fleiß, deutschen Kaufmann, deutschen Erfinder und deutschen Industriellen. Alle Tore auf für den deutschen Wirtschaftsmann. Statt dessen hat man ihm durch Ausfuhr⸗ abgaben alle Tore gesperrt. Dabei hätte man leicht die Waffe der niedrigen Valuta weltwirtschaftlich ausnützen können. Die Gütertarifpolitik dieser Regierung verteuert lebensnotwendige Dinge derartig, daß sie nicht mehr absatzfähig sind. (Im ganzen Hause mehren sich die Rufe: Schluß! Schluß! Hört auf!) Der Redner spricht weiter über E“ fr Kunstdünger und fährt fort: Dieser Regierung mit ihrer katastrophalen Wirtschafts⸗ politik können wir nicht das Ermennn üg le bewilligen. Wenn man sich die Vertrauensleute der Regierung auf dem Gebiete des vsvwed r; ansieht, kommt man immer wieder auf das internatio⸗ nale Judentum. In New York steht der Dollar 2,6 Milliarpen. Hier haben ihn die Juden bis auf sechs Milliarden getrieben. Und da soll diese Regierung die Vollmacht zur Begründung einer neuen Währungsbank erhalten? Wenn Sie jetzt Neuwahlen machen, dann wird das deutsche Volk entscheiden und einen ganz anderen Reichstag wählen, eine starke Rechte und eine kommunistische

Kom⸗

Linke, zwischen denen dann der Kampf ausgefochten wird. (Reichs⸗

kanzler Dr. Stresemann ist inzwischen erschienen und hat seinen Platz am Regierungstisch eingenommen.) Das deutsche Volk will frei sein und verlangt Erneuerung. Hier sollte der Reichskanzler Führer sein. Redner schließt mit den Worten: Wenn das Judentum es so weitertreibt, dann möchte ich am Tage der Abrechnung allerdings nicht Jude sein.

Es läuft ein Antrag der Regierungsparteien auf nament⸗ liche Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz ein.

Aba. Ledebour (b. k. Fr.) lehnt gleichfalls das Ermächtigungs⸗ esetz ab. Es sei eine ungewöhnliche Erscheinung, daß während einer bemeötign Debatte der e. gwa.gh zunächst nicht anwesend sei.

nn er Bertte sat . ungen abhalte und zum Reichs⸗ präsidenten fahre, o müsse man annehmen, daß ex schon wieder die Uhüsühe habe, zurückzutreten. (Reichskanzler Dr. Stresemann: O nein!) Unter solchen Umständen, wenn derartige Dinge vor sich gehen, sollen wir dieser Regierung Diktatur übergeben? Vielleicht übergeben Sie dik Diktatur morgen lieber Herrn v. Graefe. Die deutschnationale Partei hilft Ihnen (zu den Mehrheitsparteien) jetzt, die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Die deutschnationale Schaum⸗ schlägeropposition ergreift in der dritten Lesung ebenso wenig das Wort wie die Koalitionsparteien. Der Redner erhebt den Vorwur der Feigheit gegen Ludendorff, der mit einer blauen Brille na Schweden ausgerückt sei. (Lebhafter Widerspruch und Pfterufe bei den Deutschvölkischen.) Die sozialdemokratische Fraktion, die soeben eine Fraktionssitzung abhielt, ein weiteres Zeichen der Kabinetts⸗ krise —, müßte mit den anderen Arbeiterparteien das Gesetz be⸗ kämpfen. Aber leider —. Der Redner verlangt von der Regierung Aufklärung über eine Konferenz von Syndikalisten mit der ösischen Ingenieurkommission in Düsseldorf. Die Syndikalisten Hatlen sich zur Arbeit bereit erklärt, aber unter der Bedingung, daß die Bergwerke in den Besitz der Arbeiter übergehen. Die Ingenieur⸗ kommission habe zugesagt, in den Gruben sollte unter französischer Regie gearbeitet werden, und zwar acht Stunden unter und zehn Stunden über Tage. Einem Gesetz zur Verbilligung des Brotes wird sich der Reichstog nicht entziehen, dazu bedürfte es keines Er⸗ mächtigung es. Vie aup 8. ist, daß durch das Ermächti⸗ gungsgesetz die Kontrolle des Per aments vollkommen ausgeschaltet werde, was in einem demokratischen Staatswesen unmöglich ist. Das Parlament steht in jedem Augenblick unter der Kontrolle der Oeffent⸗ lichkeit. Diese ganze Kontrolle soll hier untergraben werden. Dieses scheußliche Attentat auf den demokratischen Parlamentarismus muß noch in letzter Stunde verhindert werden. ie Kommunisten tun unrecht, wenn sie in das alberne Geblök der Deutschnationalen ein⸗ stimmen und über den Parlamentarismus schimpfen, sie schädigen nicht nur damit das bestehende parlamentarische e. ondern auch das kommende, das sie 8 herbeiwünschen. Das muß ich Ihnen (zu den Kommunisten) sagen, wenn Sie es mir übelnehmen,