1923 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

5. b 1“ 1“ Rheinisches Brannkohlensundikat. belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu er Kölner Gruben werben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗ 15,20 1 ꝑmit Frachtarund⸗ schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat⸗ 15,30 lage Liblar liche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine

5,15’= 8 Anwendung.

1 . * auf Grund des 8 V des Gesetzes übes 8 Gewerkschaft ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Ju AA““ 1922 (Gesetsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften

dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen X. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern. Enteignungsrechts anzuwenden sind. 1. Oberbaverische Pechkohlen:

Berlin, den 4. Oktober 1923. Hausham. Penzberg, Peißenberg, Marienstein: Das Preußische Staatsministerium. Stůcke über 200 mm 28,30

inister für Handel und Gewerbe. Grob 75 200 28,30 Der M I Brocken 50 75 28,30 FIZ. A.: Jaques.

Würfel 25 50 28.30 Nuß 1 12 25 28,30 Nuß II 6—12 26,45 Waschgrieß 0—6 21,16 Robgrieh 0—6 17,19 e1ö11ö1.“] 11,32

2. Steinkohlen:

Steckheim, König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer Gewerkschaft: Schmiedekohlen 21,82 Gaskohlen 11P181““ w--——,—;

3. Braunkohlen: Schnuid⸗

Gustav bei Schwan⸗ .aden, Dettingen dorf

28,26 Ix. 28,03 28 03 27 58 28 03 27.35 16,12 27,81 22,92

Gas⸗Nuß II, gew.. Gas⸗Erbs I, gew. Gas⸗Erbs II, gew.. Gas⸗Erbs III, gew.. Gas⸗Erbs 10/22 mm, gew. Gas⸗Staub, gew. Gas⸗Staub, ungew. 1” Gas⸗Förder, abges., ungew. Gas⸗Förder. ungef., ungew.

Schulteschacht. Gas⸗Würfel, ungew ö“

I, ungew. I8“ Gas⸗Nuß II, ungew..

2. Preußische Berginspektion in Barsingbausen: Barsinghäuser Förderkohlen.... 22,56 Bamtocher Förderkohlen. 21,79

3. Preußische Berginspektion I in Ibben büre 1: Ibbenbürener Förderkoblen 22,44 W111““ ,g 111“ 22,78

Ebl 11A“ 22,55 Feinkohlen, ungewaschene 21,94 teel . dbereba 18,9⸗5 Püsselbürener Förderkohlen G EIET

33,08 1 Gas⸗Förder, abges., ungew.. 48 Gas⸗Erbs I, ungew. Gas⸗Erbs II, ungew. Gottesberg. Gas⸗Förder, ungel., ungew...

1. Gesamtbergamt in Obernkirchen:

Schmiedekohlen.. Nußkohlen IIII . Kokokobiemnmn— Nachsetz⸗ und Schlammkohlen Magerförderkohlen.. Magernußkohlen. Großkoks.. Brechkoks. Se 8 oksgrus Briketts

Briketts. Doofbriketts erarras iebkohlen. Brikettabrieb.

Donners⸗

marckhütte (Concordia und Abwehr

Stückkohlen. Würfelkohlen I..

Nußkohlen 8 gew. Nußkohlen IIa, gew. 8 IIa Erbskohlen. örderkohlen. leinkohlen.. Rätterklein Kokskohlen.. Fettschlammkohlen

SS 88

611“ 5obb96öööe

27,81 27,81 27,58 27,58 27,81

*

R5869b5. 9 2980ù 5 bvö59 6 90b— 66 9 0 % 0 ⸗„ 2„, 2 à„

0 ° 5 2 9b5959960vꝰx0vb0b- 50obn % 000 0 9 95 2359822

83 89 0 8 2

27,58 8 27,58

und Oelsnitzer Werke

51“ 2222⸗ 27⸗2 a.

S.

—2 00

11'

Lugauer Finanzministerium.

Zweite Verordnung

über die Anpassung der Stempelsteuer an die Geld⸗ wertänderung.

Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 25. Juli 1923 (Gesetzsamml. S. 341) zur Aenderung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 / 26. Juni 1909 in der Fassung der Be⸗ kanntmachung vom 30. Juni 1909 sowie des Wassergesetzes vom 7. April 1913 und auf Grund des § 14 des Gesetzes zur Anpassung der Steuergesetze an die Geldwertänderung vom 31. Juli 1923 (Gesetzsamml. S. 361) wird folgendes verordnet:

Die in der Verordnung vom 10. September 1923 (Gesetzsamml.

Zwickauer Werke

Florentin Kästner & Co.

0 0 229052922—22 27—2⸗

Gottes Segen

Erzgeb. Steinkohlen⸗ Aktienverein

Wilhelm⸗ schacht

596966öö 0 25290 22à2b—090 0 b5 b66bööb96 2090 2 à9292 090 20 9 9 9 99b6 5 5 0b9bb98b9289 6969 95'989bö9b9

C. G. Kästner

Gersdorf 41,43 41,40 41,40 41,40

8 . 35 66

Deutschland Gießerei⸗Stück.... Stück und Hochofen.. Brechwürfel und Nuß I

Brechnuß I .

Morgenstern

Preußen Gräfin⸗ Johanna⸗ Schacht Hohenzollern Sosnitza

28,45 27,18 26,42 26,42

27,43 27,18 26,42 26,42

28,58 28,58 27,94 27,94

28,45 27,43

27,43 . 8

27,94 26,42 26,16 26,67 26,67 25,65 25,65 25,40 25,40 25,40 25,65 25,40 hcn

28,45

2743 27,43

27,94

27,18 27,43

26,42 26,67

25,40 25,40 kaa 25,40

28,45 28,45 27,69 27.69 26 92 26,92 25,40

Gaspechstücke. Rußstücke.. Waschwürfel I. Waschwürfel II Waschknörpel I. Waschknörpel II Waschnuß 1

. 132 8 6,0

VI. Oberschlesisches Steinkohlensyndikat. A) Frammkohlen.

Stückkohlen. Würfelkohlen I.. Nußkohlen 8* gew.

8 a. Nußkohlen IIa, IIa

S 8

89 0

—8 —,— 82 S 0

Großweil,

Passau,

gew.

bo 8& S G

Waschklare I a

Waschnuß 1 3 Vaschklare I b 8

Waschklare I. Staubkohlen.. Lesewürfel.. Rohkohlen.. Melierte Kohlen Rußklare .. Stückkots.. Brechkoks I . Brechkoks I. Brechkoks III Brechkoks IV

Brechkoksabfall. Koksgrus 6

25,40 25,40 23,37

20,44

27,69 24,13 24,13 24,13 38,10 38.10 38,10 38,10 38,10

6,16

Dresdner

1I

d0 988 82 —2

IUIIIIIIIIII

22,86 20,32

IIIIIIII!

Zauckerode

Ga“ Stücke und Würfel B 1“ sewürfel. Waschwürfel . Waschwürfel I. . Waschknörpel I. . Waschknörpel II Waschnuß ... Waschklare.. Staubkohlen..

27,18 25,91

27, 18 26,16 26,16

25,65 25,40 21,59 12,70

V. Nieverschlesisches Steinkohlensynudikat.

Flammkohlen

Fürsten⸗ steiner

Sophie (Schulte⸗ schacht)

Glückhilf⸗ riedens⸗ offnung

Stückkohlen.

Würfel, ungew.

Würfel, gew..

Nuß I. ungew.

Nuß I, gew..

Nuß II, ungew.

Nuß II, gew..

Erbs I, ungew.

Erbs I, gew.

Erbs II, ungew.

Erbs II, gew. .

Erbs III, gew.. Erbs IV, gew. .. Erhs 10/22 mm, gew.

Erbs 10/22 mm, ungew. örder, abgesiebte *). . örder, ungesiebte .

Förder, gewaschene..

Kleinkohlen gew.

Kleinkohlen...

Mel. Kohlen 0/15 mm.

Grieß, gew.. .. 1

Staubk., gew...

Staubk., ungew. .

Staub d. Nachw.

Schlammkohlen .

26,45 26,22

26,67 26,67 26,45

26,45 25,99

26,45 26,22 21,57

6

25,77 16,12

5,11

26,22 26,22 25,99

d0 do do SR 8 —½

AIII

& d0*

11

26,45 26,22

26,67 26,67

88

SStlIIIItIEIEIIII

Flammkohlen 8 1G

Fuchs

Rudolf

Stückkohlen.

Würfel, ungew. Würfel, gew.. Nuß I, ungew. Nuß I, gew. Nuß II, ungew. Nuß II, gew.. Erbs I, ungew. Erbs I, gew.. Erbs II, ungew. Erbs II, gew.. Erbs III, gew. Erbs 1V, gew. . .

Erbs 10/22 mm, gew.. Erbs 10/22 mm, ungew Förder, abgesiebte“*) .. Förder, ungesiebte.. Förder, gewaschene..

Kleinkohlen, gew...

Kleinkohlen . ...

Mel. Kohlen 0/15 m Grieß, gew... . Staubk., gew... Staubk., ungew.. Staub d. Nachw. Schlammkohlen .

5 0 ⸗2

26,45 26,22 26,67 26,67 26,67 26,45

26,45 25,99

26,45 26,22

SIIIIIIII

26,45 26,22

26,22 25,99 22,70

mmimiremn

- Ꝙ½ Ꝙ½

11

Berlkoks 19,05 6,16

22,86 Knörpel B 22,86

22,86

20,32 12,70

UIIIIIII IIIIIIII!

21,59 19,05

21,59 19,81-

IIIIIIImIl

Flammkohlen

Johann⸗ Baptista

von Kulmiz

Melchior) Segen Gottes

nn

Nuß Nuß

Mel

Stückkohlen.. Würfel, ungew. Würfel, gew..

Erbs I, ungew. Erbs I, gew.. Erbs II, ungew. Erbs II, gew.. Erbs III, gew. . . Erbs IY, gew.. nl.J. Erbs 10/22 mm, ungew. örder, abgesiebte *) örder, ungesiebte Förder, gewaschene.. Kleinkohlen, gew... Kleinkohlen.. Mel. Kohlen 0/15 m Grieß, gew.. .. Staubk., gew... Staubk., ungew.. Staub d. Nachw. Schlammkohlen

I, ungew. I, gew.. II, ungew. II, gew. .

0 0 9022 22 5 6 6966b56

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26,45 26,22

26,67 26,67

UIIIiII!

810 A

2

11

R IIIIII 89

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11

Flammkohlen

Schles. Kohlen⸗ u. Kokswerke Gottesberg

Wences⸗ laus

Nuß

Nuß

Mel

Sch

Stückkohlen.. Würfel, ungew. Würfel, gew..

Nuß I, gew... Nuß II, ungew.

Erbs Erbs Erbs Erbs Erbs Erbs Erbs 10/22 mm, ungew.

Förder, abgesiebte *) . .

Förder, ungesiebte.. Förder, gewaschene. Kleinkohle, gewaschene. Kleinkohlen .. . . Kohlen 0/15 mm Grieß, gecwr... Staubk, gew.. Staubk., ungew. Staub d. Nachw. Schlammkohlen

.

I, ungew..

222925 20 0

II, gew.. I, ungew.

I, gew.. II, ungew. II, gew. . III, gew.

IV, gew.. 8 10/22 mm, gew.

810 9£0 8.— 89

* 89 * 2 2 0 0 2 2 * * 82

26,22 21,57 26,22

miedekohlen:

Nuß, gew... Erbs I, gew... Erbs I, ungew. Erbs II, gew... Erbs II, ungew.. Erbs III, gew..

Tiefbau

Hartauer

28,45 8 26,22 26,67 26,67 26,45 25,99 26,45

Kleine, abges., ungew. (Glüdh ⸗Friedenshoffn.) 3 Kleine, unsort,, ungew. (Rubengrube) . ..

Gaskohlen:

Gas⸗Stücke, ungew. Gas⸗Würfel, gew... Gas⸗Würfel, ungew.. Gas⸗Nuß I, gew...

*) Bei den abgesiebten Förderkohlen sind

die Körnungen von

Bergfiskus

Lardwigealnck

Stückkohlen. Würfelkohlen . 8

18 III“

Nußkohlen 88 gewaschen

a 8 . .

Ib, gewaschen Ib

Ila, gewaschen IIn ... 8 IIb, gewaschen Erbskohlen, gewaschen

Grießkohlen, gewaschen. Ungesiebte Grießkohlen. Staubkohlen 8 Förderkohlen Kleinkohlen. Rätterklein. Klein I. .

90 32920

u. Abwehr) Castellengo

Donners⸗ marckhütte (Concordia

Stückkohllen ö“ 1“

aA. . . . Ib, gewaschen ID5

IIa, gewaschen W I“

8 IIb, gewaschen Erbskohlen, gewaschen. Grießkohlen, gewaschen.

Ungesiebte Grießkohlen.

Staubkohlen. örderkohlen . leinkohlen. .

. ebr9 v erwufchen—† 8 8

Rätterklein. Klein I. .

90 0

2

Gräfin⸗ ohanna⸗

U.½

Schacht Hohenzollern

Stückkohlen.. . Würfelkohlen TT...

3 1“ Nußkohlen 8 gewaschen

1“ . . Ih, gewaschen I5 165. IIa, gewaschen g9F 2 IIb, gewaschen Erbskohlen, gewaschen. Grießkohlen, gewaschen.

Ungesiebte Grießkohlen. Staubkohlen. örderkohlen leinkohlen . Rätterklein. Klein I.

15,58 15,20 1207

1406 12,84

B) Gaskohlen.

Stückkohlen..

Würfelkohlen I..

Nußkohlen Ia, gew. 1

a . Nußkohlen IIa, gew.

8 IIa . Erbskohlen. Förderkohlen.. Kleinkohlen.. Rätterklein.. Kokskohlen.. Fettschlammkohlen

S UIIIIIss

1b.

Fettschlammkohle

Casseler Revier.

Grudekoks.

Erbskohlen.. örderkohlen. leinkohlen..

Rätterklein..

Kokskohlen.

n

—6

02 w˖oeᷣRt

ritErtiin

8

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2 8 8⁴ 7

Stückkobs Würfel I bis Nuß I Nuß II . Erbskoks Kleinkoks. Koksgrus.

VII. Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat.

Briketts im Hausbrand⸗ und größeren Industrie⸗ format des mitteldeutschen Kernreviers und der übrigen Reviere außer Cassel..

4*“

Nüßchenbriketes .

Briketts des Casseler Reviers.

Writett ins

Naßpreßsteii.n . 8 1.

Bei Lieferungen aller Brikettsorten (außer Casseler Briketts), Brikettspäne und Naßpreßsteine nach Empfangsplätzen nördlich und westlich der Strecke Torgau Eilenburg Halle Oberröblingen am See—Querfurt und Vitzenburg Reinsdorf— Bretleben— Griefstedt, einschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen; Luftlinie Grief⸗ stedt Hohenebra, Bahnlinie Hohenebra Sondershausen —Wolkrams⸗ hausen Leinefelde Eschwege —Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fracht⸗ rundlage Luckenau. Bei Lieferungen nach dem Gebiete rechts der lbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge Neustadt a. d. Dosse Paulinenaue, ausschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg.

Rohkohlen (14 hl = etwa 1 t).

Mitteldeutsches Gebiet und Anhalter Tagebau⸗

werke.

v . ”]

iebkohlen.. 1 Stückkohllnen .

Die Rohkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken

1““ Reviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben

verkauf

Magdeburg⸗Helmstedter Revier.

60 5 95 9 5

2) Tagebauwerke einschl. Gewerkschaft Humboldt⸗Wallensen.

Fsederksblen .112 5,2 4““ 6,50

*“ 6

b) Tiefbauwerke. Febeehhnen II. 8 Siebkohlen II.. Stückkohlen II .

““ 6,56] Gruben Friederike, Emma, 8,20 Prinz Wilhelm und

iebkohlen I. 9,18 Neue Hoffnung.

. Stückkohlen I nhalter Tiefbauwerke.

Förderkohlen.. n Siebkohlen.. 2

6,02] Gruben Marie⸗Preußlitz, 7,53 ¾ Solvaywerke, Franzkohlen⸗

Stückkohlen.. 8,43] werk, Leopold⸗Edderitz.

5,8 6,5 7,2

örderkohlen Siebkohlen. Stückkohlen . 8

Grudekoks.. 1A1A.“ . 14,4 8

Die Lieferungen von Nachterstedter und Margaretekoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau.

VIII. Ostelbisches Braunkohlensyndikat.

Briketts Briketts im Haus⸗ im

brand⸗ u. kleineren größ. Ind.⸗Industrie⸗ Format format

Brikett⸗ spãne

Naßpreß⸗

Briketts steine

10,60 13,63 11,34 10,60

11,66

12,08 12,93 12,93 12,08

13,29

14,13 18,20 15,12 14,13

15,54

15,10 19,27 16,16 15,10

16,61

Niederlaus. Gruppe. Frankfurter Gruppe orster Gruppe .. vnche . „Glückauf“, Lichtenau „Olba“ 8 . 18 9 2 „Stadt Görlitz“..

Staub⸗

Förder⸗ kohle

Stück⸗

Rohkohle

6,14 7,65 6,51 6,14

6,75

Niederlaus. Gruppe. Frankfurter Gruppe

orster Gruppe.. Gkicher Hrappe „Glückauf“, Lichtenau Alba“ . 8

„Stadt Görlitz. . ] ellm. Braunk.⸗Werke

4,29 5,40 4,59 4,29

4,72 4,59

S Ponholz örderkohlen . . .

ort. Förderkohlen Briketis.. Nußbriketts.. Brikettspäne.. Klarteichkohlen ... Würfel⸗ u. Nußkohlen v116A“A“ 5,50

Die Preise verstehen sich je Tonne einschließlich der vom Reich erhobenen Umsatzsteuer, einschließlich des Handelsaufschlags sowie der Zuschläge für die Errichtung von Bergmanns⸗ wohnungen. Sie gelten, sofern in der vorstehenden Bekannt⸗ machung nicht eine andere Frachtgrundlage angegeben ist, frei Eisenbahnwagen ab Werk. Bei Werken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk.

Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom Handel überschritten werden, es sei denn, daß der Käufer Kreditgewährung oder sonstige besondere Leistungen des Ver⸗ käufers (z. B. Aufwendungen, um Zahlungen wertbeständig zu machen) in Anspruch nimmt. Die Zuschläge für Kredit⸗ gewährung oder sonstige besondere Leistungen sind für jede einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.

Für besondere Marken können von den Syndikaten ent⸗ sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht zuungunsten des Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Festsetzungen zu verlangen. Der Reichs⸗ kohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Höhe des festgesetzten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.

Im übrigen gelten die folgenden Zahlungs⸗ bedingungen:

1. Die Preise sind Goldmarkpreise, errechnet auf dem den jeweiligen Preisfestsetzungen zugrunde gelegten Dollar⸗ stand, der bei allen Umrechnungen in Papiermark nicht unterschritten werden darf (d. i. ab 15. d. M. 4 011 667 000 ℳ).

Erfolgt die Zahlung in Papiermark, so werden die Papiermarkbeträge nach der amtlichen Dollarnotierung an der Berliner Börse (Mittelkurs zwischen Geld⸗ und Briefkurs; ein Dollar = 4,20 Goldmark) zu dem Dollar⸗ stand des Tages nach Abgang der Ware umgerechnet, wenn sie bis zum 4. Tage nach Abgang der Ware beim Syndikat in spesenfreier Kasse eingegangen ist.

Bei Ueberschreitung der zu 2 genannten Frist sind Zinsen bis auf weiteres in Höhe von 10 vH pro Jahr sowie der zurzeit des Zahlungseingangs event. geltende höhere Goldmarkpreis zu zahlen. Als Umrechnungskurs der Goldmark in Papiermark gilt in diesem Falle der amtliche Dollarkurs am Tage des Zahlungseingangs, minibeseam aber derjenige Kurs, welcher der Beschluß⸗ fassung des am Liefertage gültig gewesenen Gold⸗ markpreises zugrunde gelegen hat. Außerdem kann die Aufrechnung der jeweiligen Geldbeschaffungskosten vor⸗ behalten werden.

Berlin, den 13. Oktober 1923.

Aktien⸗Gesellschaft Reichskohlenverband Brecht. Löffler.

6,08 5,72 6,08 5,72 18,04 16,77 r17,90 12,02 11,18 ven 5,59

—— 8 8

Mit Wirkung vom 15. Oktober 1923 wird dem Inhaber der Firma Abrahams Möbelmagazine, Ludwigshafen h., Moritz Abraham, die Erlaubnis zur Wieder⸗ ffnung seines Geschäfts und zum Handel mit beln und Polstermöbeln gegeben. Ludwigshafen a. Rh., den 13. Oktober 1923. 3 Das Bürgermeisteramt.

„*

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 97 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält

die Verordnung des Reichspräsidenten über Steuerauf⸗ wertung und Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren vom 11. Oktober 1923,

die Zweite Verordnung zur Aenderung der Abrundungs⸗ verordnung vom 4. Oktober 1923, 1

die Fünfte Verordnung über die Festsetzung eines Zu⸗ schlags zur Kraftfahrzeugsteuer vom 11. Oktober 1923 und

die Verordnung zur Aenderung der Postscheckordnung vom 12. Oktober 1923. 8

Berlin, den 13. Oktober 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krause.

Preußen.

Der Landeselektrizität G. m. b. H., Ueberlandwerk Liebenwerda zu Falkenberg wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau der 60 000 Voltleitungen von Gröditz nach Torgau und von Torgau nach Herzberg er⸗ forderliche, in den Krei en Liebenwerda

Torgau und Schweinitz 85 11 Iou n 1“ w“

S. 431) festgesetzten Beträge werden mit Wirkung vom 16. Oktober 1923 ab, wie folgt, erhöht:

a) die Feststempel des Stempeltarifs vom 30. Juni 1909/25. Juli 1923 (auch diejenigen, die neben den Wertstempeln als Höchst⸗ und Mindeststempel oder für besondere Fälle angegeben sind) vom Einmillionenfachen auf das Zwanzigmillionenfache;

b) die Freigrenze des § 4 des Stempelsteuergesetzes von hundert Millionen Mark auf eine Milliarde Mark;

c) die Freigrenze der Tarifstelle 71 Ziff. 2 Abs. 3 unter b (Verträge über Arbeits⸗ und Dienstleistungen) von fünf Mil⸗ liarden Mark auf hundert Milliarden Mark;

d) der Mindestsatz des § 11 des Stempelsteuergesetzes von fünf⸗ hunderttausend Mark auf zehn Millionen Mark. Die Stempel⸗ abgabe steigt in Abstufungen von je einer Million Mark, wobei überschießende Stempelbeträge auf eine Million Mark nach oben abgerundet werden.

Berlin, den 8. Oktober 1923. Der Prreußische Finanzminister. J. V.: Weber.

isterium für Landwirtschaft, 1““ und Forsten.

18 Anordnungg.

Auf Grund der Verordnung über Preistreiberei vom 13. Juli 1923 (RGBl. S. 700), des § 6 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung über Notstandsversorgung vom 13. Juli d. J. (7GBl. Teil I S. 719) und der Verordnung über den Verkehr mit Milch vom 30. April 1921 (RCBl. S. 498) in der Fassung der Verordnungen vom 22. Juli und 19. November 1921, 9. Dezember 1922 und 9. Mai 1923 (NGCBl. 1921 S. 598 und 1369, 1922 Teil I S. 922, 1923 Teil I S. 292) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft für die Stadtkreise Breslau, Elberfeld, Remscheid, Solingen und Bielefeld folgendes angeordnet:

Die Gemeinden können die Preise bestimmen, die die von ihnen zugelassenen Stellen bei der Abgabe von Milch nicht überschreiten dürfen. Sie können ferner anordnen, daß die an der Verteilungs⸗ regelung für Milch Beteiligten zum Zwecke des Ausgleichs bei per⸗ schieden hohen Unkosten Geldbeträge bis zur Höhe des Betrages der ersparten Kosten an sie abzuführen haben. Die Beträge sind zur Deckung der Unkosten der Verteilungsregelung und zur Verbilligung von Milch zu verwenden.

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Berlin, den 27. September 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Preußischer Staatskommissar für Volksernährung.

Dr. Wendorff. 8

8S 88* 1 ö

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Oberkonsistorialrat Rachner, bisher in Posen, ist an das Konsistorium in Breslau versetzt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat vorgestern unmittelbar nach Schluß der Plenarsitzung des Reichstags zu einer öffentlichen Voll⸗ versammlung zusammen, die vom Reichsminister des Innern Sollmann geleitet wurde. Mit dem Ermächtigungsgesetz nach den Beschlüssen des Reichstags erklärte sich der Reichsrat, laut Bericht des Nachrichtenbüröos des Vereins deutscher T einverstanden, ohne Einspruch zu erheben. Für Bayern erklärte der Gesandte v. Preger, daß dieses an seinem ablehnenden Standpunkt festhalte, aber angesichts der Sachlage darauf verzichte, einen Antrag auf Erhebung von Einspruch zu stellen. Reichsminister Sollmann erklärte, daß die Regierung, bevor sie wichtige Beschlüsse auf Grund des Ermächtigungsgesetzes fassen, die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats hören werde.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für Sozialpolitik ge⸗ nehmigte vorgestern einen Verordnungsentwurf zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung Gehaltsgrenzen. Die Regierung begründete den Entwurf damit, daß die fortgeschrittene Geldentwertung eine weitere Aenderung der zuletzt durch die Verordnung vom 6. Juli 1923 festgesetzten Gehaltsgrenzen im Handelsgesetzbuch unter Gewerbeordnung notwendig mache. Dabei werde zweckmäßigerweise nach dem Vorbild der Verordnung zur Abänderung von Geldbeträgen im Gewerbegerichtsgesetz und im Gesetze, betr. Kaufmannsgerichte, vom 30. August 1923 von einer erneuten ziffernmäßigen Erhöhung der zurzeit als Gehaltsgrenzen vorgesehenen festen Geldbeträge abgesehen und durch e. gleitender Beträge auf der Grundlage der Friedenssätze Gebrau emacht. In diesem Sinne entschied sich auch der Ausschuß und ver⸗ ag ö. 8 1.“