1923 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

8 8

„Die beschlossene Erhöhung des Grund⸗ lapitals ist erfolgt.

Das Grundkapital beträgt nunmehr elf Millionen Mark, zerfallend in n⸗ tausendfünfhundert auf den Neüe lautende tammaktien und fünfhundert auf den Namen lautende Vorzugsaktien über je eintausend Mark.

Der Gesellschaftsvertrag vom 10. Mai 1899 mit seinen mehrfachen Abänderungen ist durch den gleichen Beschluß der . Z18 laut Notariatsurkunde vom 15. September 1923 entsprechend im § 3 sowie weiter im § 12 abgeändert worden.

Aus dem Gesellschaftsvertrag wird folgendes bekanntgemacht: Jede Stamm⸗ aktie gewährt eine Stimme, jede Vor⸗ r 16 Stimmen, jedoch ist das er⸗

öhte Stimmrecht der Vorzugsaktien be⸗ schränkt auf die Fälle der Besetzung des Aufsichtsrats, der Aenderung der Satzungen oder der Auflösung der Gesellschaft. 8

Endlich wird bekanntgegeben, daß die neuen Aktien zum Kurse von 150 000 %

sgegeben werden.

au Amtsgericht Wurzen, den 8. Oktober 1923. Ge

Wurzen. [71847] Auf Blatt 228 des hiesigen Handels⸗

registers ist heute das Erlöschen der Firma

Robert Richter in Wurzen eingetragen

worden.

Amtsgericht Wurzen, den 9. Oktober 1923.

Zwickanun, Sachsen. [71848]

In das Handelsregister ist beute ein⸗ getragen worden:

a) Auf Blatt 1641, betr. die Firma Hermann Katz in Zwickau: Die Firma lautet künftig: Hermann Katz, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Bertha verw. Katz, geb. Schlesinger, ist aus⸗ geschieden. Das Handelsgeschäft ist von der Gesellschaft Hermann Katz, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, erworben worden Der Gesellschaftsvertrag ist am 15. September 1923 errichtet worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Er⸗ werb und die Fortführung des unter der Firma Hermann Katz betriebenen Handels⸗ geschäfts und die Angliederung ähnlicher

andelsgeschäfte. Das Stammkapital

träat zweihundert Millionen Mark. Zu Geschäftsführern sind bestellt Bertha verw. Katz, geb. Schlesinger, in Zwickau und der Kaufmann Harry Katz in Zwickau. Beim Vorhandensein mebrerer Geschäfts⸗ führer ist jeder von ihnen zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

b) Auf Blatt 2609, betr. die Firma „Hansa“ Fleischhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Zwickau: Zum Geschäftsführer ist der Kaufmann Paul Adolf Fischer in Auerbach i. V. be⸗ stellt. Der Kaufmann Franz Eckardt in Leipzig ist als Geschäftsführer aus⸗ geschieden.

Je) Auf Blatt 2045, betr. die Firma Zwickaner Spitzenweberei, Gesell⸗ schaft mit beschränkter S in Zwickau: Zum Geschärtsführer ist bestellt der Kaufmann Ludwig Strobel in Zwickau.

d) Auf Blatt 2679 die Firma Gesell⸗ schaft für Papierhandel und ver⸗ arbeitung mit beschräniter Haftun in Zwickau. Der Gesellschaftsvertrag ist am 21. August 1923 errichtet und am 26. September 1923 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Papier und verwandten Er⸗ zeugnissen sowie die Verarbeitung von Papier. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmungen in jeder gesetz⸗ lich zulässigen Form zu beteiligen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt einhundertfünfzig Millionen Mark. Zu Geschäftsführern sind bestellt worden der Kaufmann Max Bischoff in Zwickau und der Kaufmann Siegbert Borinsky in Breslau. Beide können die Firma allein vertreten und zeichnen. Weiter wird be⸗ kanntgemacht, daß die Bekanntmachungen 5 Gesellschaft nur im Reichsanzeiger er⸗ olgen.

e) Auf Blatt 1396, betr. die Firma Leonhardt Söhne in Crossen: Die

rokura des Kaufmanns Georg Albrecht in Zwickau ist erloschen. 1 Amtsgericht Zwickau, den 9. Oktober 1923.

4. G enofsenschafts⸗

Barch. regifter. [71948]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 50 die laut Satzung vom 5. August 1923 errichtete Siedlungsgenossenschaft Niederdeutsche Heimstätte“, e. G. m. b. H., mit ihrem Sitz in Damgarten, eingetragen. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: die An⸗ siedlung auf gemeinnütziger Grundlage aller mit den landwirtschaftlichen Arbeiten erfahrenen eingesessenen und zurzeit no n der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter

sowie Uebersiedelung der in die Städte

abgewanderten Landwirte und Familien, Kriegsbeschödigten und Verdrängten. Barth, den 29. September 1923. Das Amtsgericht.

DBautzen. [71949]

Auf Blatt 15 des Genossenschafts⸗ registers den Darlehns⸗ und Spar⸗ kassen⸗Verein Rackel, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Rackel, betr, ist heute eingetragen worden: Der Sitz der Genossenschaft ist nach Baruth verlegt worden. Amtsgericht Bautzen. 11. 10. 23.

Borna. [71950]

Auf Blatt 30 des biesigen Genossen⸗ schaftsregisters, die Firma Soziale Bau⸗ und Betriebsgenossenschaft für

sch schaftlicher Maschinen und

Borna und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Borna betr., ist heute einge⸗ tragen worden:

Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bauarbeiten zu mäßigen Preisen zur Behebung der Wohnungsnot.

Borna, den 9. Oktober 1923.

Das Amtsgericht

Cottbus. [71951]

In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 64 Gemeinnütziger Bauverein für Heimstättengründung Cottbus ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Cottbus eingetragen: Gegen⸗ stand des Unternehmens jetzt: Bau von Heimstätten (Eigenheimen) für die Mit⸗ glieder. u

Cottbus, den 4. Oktober 1923.

Das Amtsgericht.

Deggzendorf. [71952]

Neu eingetragene Genossenschaft: „Kraft⸗ werk Asbergmühl, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“. Sitz: Innernzell. Statut vom 29. April 1923 genstand des Unternehmens ist der Bau eines Kraftwerks Asbergmühl und Elek⸗ trizitätsversorgung.

Deggendorf, den 5. Oktober 1923.

Das Amtsgericht. Flatow, Westpr. [71953]

In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Satzung vom 15. August 1923 errichtete Strombezugsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Strusendorf, Kreis Flatow, eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Unterbaltung eines Ortsnetzes, Bezug und Verteilung von elektrischer Energie. Die von der Genossenschaft ausgehenden Be⸗ kanntmachungen erfolgen unter der Firma in dem Landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaftsblatt in Neuwied.

Die Höhe der Haftsumme beträgt 10 000 ℳ. Die höchste Zahl der Ge⸗ schäftsanteile ist auf 700 festgesetzt.

Der Vorstand besteht aus drei Mit⸗ gliedern: August Wojahn zu Strusendorf, Emil Radtke und Albert Hermann zu Glubschin.

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ lieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen, Die Einsicht der Liste der Ge⸗ nossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Flatow, den 13. September 1923. Preußisches Amtsgericht.

Flatow, Westpr. [71954] In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Satzung vom 27. Juli 1923 errichtete Elektrizitäts⸗ und Maschinen⸗ genossenschaft Groß Butzig, eingetragene Genossenschaft mit beschränkier Haftpflicht zu Groß Butzig, Kreis Flatow, eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist Be⸗ nutzung und von elektrischer Energie und die gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von land⸗ wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in dem Landwirtschaftlichen Ge⸗ voe sa glet in Neuwied. 1 as Geschäftsjahr läuft vom 1. April

bis 31. März.

Die Höhe der Haftsumme beträgt 20 000 ℳ; die höchste Zahl der Ge⸗ schäftsanteile ist auf 1000 festgesetzt.

Der Vorstand besteht aus drei Mit⸗ gliedern: Kasimir Lupa zu Groß Butzig, August Krüger zu Neu Butzig und Cor⸗ nelius Jahn zu Groß Butzig.

Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ glieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Ge⸗ nossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Flatow, den 15. September 1923.

Preußisches Amtsgericht.

Flatow, Westpr. [71955) In das Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Beamten⸗Wirtschaftsbund e. G. m. b H. in Flatow, Westpr., ein⸗ etragen, daß die Haftfumme anderweit festgegett ist auf den jeweiligen amtlich notierten Wert eines Zentners Flatow, den 4 Oktober 1923. Preußisches Amtsgericht.

Forst, Lausitz. [71956] In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 57 eingetragen: Elektrokraftgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Simmersdorf. Gegenstand des Unternehmens: Bau und Unterhaltung eines Ortsnetzes auf gemein⸗ same Rechnung, gemeinsamer Bezug elek⸗ trischer Energie und deren Abgabe an die Mitglieder, gemeinsamer 2Pns landwirt⸗ otoren und

deren leihweise Ueberlassung an die Mit⸗ lieder, gemeinsame Errichtung der An⸗ schkobanlagen nach einheitlichen Bedingungen und gemeinsamer Bezug von Motoren. Haftsumme 50 000 ℳ. Höchste Zahl der Geschäftsanteile 100. orstand: Groß⸗ gärtner Karl Krätsch, Vorsitzender, Mühlen⸗ besitzer Kurt Zuche, Kaufmann Alfred Köhler, Großgärtner Fritz Werchan in Simmersdorf. Statut vom 30. Mai 1923. Bekanntmachungen erfolgen im Genossen⸗ schaftsblatt des Reichslandbundes, bei dessen Eingehen im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger unter der Firma und von zwei Vorstandsmitgliedern ge⸗ zeichnet. Die Willenserklärung und Zeich⸗ nung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder unter Beifügung

Roggen.

ihrer Namensunterschrift zur Firma der Genossenschaft.

sschränkter Haftpflicht“. sstand des Unternehmens ist: kauf von

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts sjedem gestattet.

Amtsgericht Forst (Lausitz), 8. Oktober 1923.

Hanan. 71957]

E Nr. 34. ei der Firma „Edeka Hroßhandel Hanau und Umgebung, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ in Hanau ist am 25. August 1923 eingetragen worden: Durch die General⸗ versammlungsbeschlüsse vom 23. Mai und 8. August 1923 ist das Statut nach näherer Maßgabe der Niederschrift abge⸗

ändert und neu gefaßt. Die Firma lautet b

„Edeka Großhandel einge⸗ Genossenschaft mit be⸗ Der Gegen⸗ 1. der Ein⸗ Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum Handels⸗ betriebe an die Mitgaglieder; 2. die Er⸗ richtung dem Kolonialwarenhandel dienender Anlagen und Betriebe zur Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mit⸗ glieder; 3. die Förderung der Interessen des Kleinhandels. Amtsgericht, 4, in Hanau.

HiIldesheim. [71958]

In das Genossenschaftsregister ist am 9. 10. 1923 zu Nr. 76: Elektrizitäts⸗ genossenschaft Himmelsthür, e. G. m. u. H. in Himmelsthür eingetragen: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 6. 5. 1923 aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

Amtsgericht Hildesheim.

Hof. Genossenschaftsregister betr. [71959]

„Allgemeiner Konsumverein Rei⸗ nersreuth, e. G. m. b. H., in Liqui⸗ dation“ in Reinersreuth u. „Konsum⸗ verein Fürstenreuth und Umgegend, e. G. m. b. H., in Liquidation“ in Fürstenreuth: Liquidation beendigt; Firma erloschen. Hof, 11. 10.1923. Amtsgericht.

Kötzschenbroda. [71960] Auf Blatt r16 des Genossenschafts⸗ registers, die Fleischerei Genossenschaft Kötzschenbroda und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Kötzschenbroda betr., ist heute einge⸗ tragen worden: Die Genossenschaft ist auf⸗ gelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt: Fleischermeister Oskar Hugo Schiefner in Kötzschenbroda und Fleischermeister Friedrich

Gustav Zschommler in Oberlößnitz.

Amtsgericht Kötzschenbroda,

den 9. Oktober 1923.

Leipzig. [71961] Auf Blatt 49 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Genofsenschaft selb⸗ ständiger Schuhmacher Leipzigs und Umg., Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leirzig, ist heute eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist aufgelöst. Amtsgericht Leipzig, den 9. Oktober 1923.

Lörrach. [71962]

Genossenschaftsregistereintrag Band I1 O.⸗Z. 51 vom 2. Okt. 1923. „Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft des Bauernvereins Leopoldshöhe e. G. m. b. H., Leopolds⸗

jetzt: tragene

höhe. Gegenstand: Der gemeinschaftliche 4 2

Ankauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und der gemeinschaftliche Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse. Lörrach, den 29. September 1923. Bad. Amtsgericht. I.

Nebra. 171963]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 8 verzeichneten ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Thalwinkel, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, am 21. September 1923 ein⸗ getragen: Durch Beschluh der General⸗ versammlung vom 6. September 1923 ist die Haftsumme auf 50 Millionen Mark erhöht. Nebra, den 21. September 1923. Das Amtsgericht.

Neumagen. 17 1964] Heute wurde bei Nr. 5 des hiesige

Genossenschaftsregisters, betreffend den Clüsserather Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein, e. G. m. u. H. in Clüsserath folgendes eingetragen:

Die Winzer Zacharias Traut und Anton Morbach in Clüsserath sind aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. Als neue Vorstands⸗ mitglieder wurden gewählt die Winzer Heinrich Krämer und Nikolaus Gebert⸗ Thul in Clüsserath.

Neumagen, den 5. Oktober 1923.

Das Amtsgericht.

Osnabrück. [71965]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zur Hannoversche Zentralgenossen⸗ schaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Zweignieder⸗ lassung Osnabrück, in Osnabrück einge⸗ tragen: Durch Beschluß der außerordent⸗ lichen Generalversammlung vom 18. August 1923 ist § 50 (Auflösung und Liquidatoren) geändert.

Amtsgericht Osnabrück, 8. 10. 1923.

Osterwleck, Harz. [71966]

Bei der im Genossenschaftsregister unter Nr. 25 verzeichneten Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Lüttgenrode⸗ Stötterlingenburg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Lüttgenrode, ist heute folgendes eingetragen worden:

Die Haftsumme ist auf 500 000 er⸗ höht. Die Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft sind in den Genossenschaft⸗ lichen Nachrichten des Verbandes der land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaften der Pro⸗ vinz Sachsen und den angrenzenden Staaten zu Halle a. S., eingetrag Verein, aufzunehmen; laut Beschluß der General⸗ versammlung vom 17. Januar 1923.

Rheydt, Bez. Düsseldorf. [71967] In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 20 am 4. 10. 23 bei der Einkaufs⸗ Genessenschaft für Gärtnereien eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rheydt eingetragen worden:

Nach Beendigung der Liquidation ist die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren er⸗ loschen. Amtsgericht Rheydt.

Schweinfurt. [71968] Genossenschaftsregistereinträge. Kriegsbeschädigten Siedlungsgenossen⸗ schaft Bad Kissingen, e. G. m. b. H., und Baugenossenschaft Selbsthilfe e. G. m. H. in Kissingen. Beide Genossen⸗ schaften haben sich aufgelöst. Schweinfurt, 11. Oktober 1923. Amtsgericht Registergericht.

Stettin. [71969] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 13 („Beamten⸗Baugenossenschaft „Beamtenheim“ in Stettin e. G. m. b. H.“*) eingetragen: Durch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 16. und 25. September 1923 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmit⸗ glieder sind Liquidatoren. Amtsgericht Stettin, 2. Oktober 1923.

Unruhstadt. [71970]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 36, Spar⸗ und Darlehnskasse ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Schussenze, folgendes ein⸗ getragen worden:

1. Das Geschäftsguthaben ist auf 100 000 festgesetzt.

2. Der Landwirt Ernst Ludwig aus Droniki ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an seine Stelle der Landwirt

Karl Schmeißer aus Lupitze getreten. Amtsgericht Unruhstadt, den 25. August 1923.

Zwickau, Sachsen. [71971]

A. Reg. 1051/23. In das Genossen⸗ schaftsregister ist auf Blatt 23, betr. Ge⸗ meinnütziger Hypothekenschutzverein zu Zwickau, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, eingetragen: Die Genossenschaft ist auf⸗

gelöst. Amtsgericht Zwickau, den 9. Oktober 1923.

5. Mufterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Elbing. 1 [72302] In unser Musterregister ist heute ein⸗ getragen: Nr. 64. Johannes Falk & Co. in Elbing, Bieruntersatz mit darauf befind⸗ licher Schutzmarke, offen, Flächenerzeugnis, Schutzfrist, fünfzehn Jahre, angemeldet am 10 Oktober 1923, Vormittags 9 Uhr 45 Minuten. Elbing, den 11. Oktober 1923. Amtsgericht.

leber das Vermögen de

Weißmeer Be

t P. & 377 Danischewskv, Spaldingftraße 4 J, eute, Mittags 12 Uhr, K . Verwalter:

Erwin Mühlech

F. einschließlich. d. 7

sgerversammld Rg d. 7. No⸗

, Vorm. 10,30 Uhr. Allge⸗

rüfungstermin d. 9. Januar k. J.,

Amburg, den 12 Oktober 1923. Das Amtsgericht.

Bad Oeynhausen. [72296] Das Konkursverfahren über mögen des Kaufmanns A. W. Bad Oeynhausen wird, na Vergleichstermine vom 8. eich durch rechts⸗

Breslau. Das Konkursverfahren über de

laß des am 3. März 1918

Tischiermeisters und Möbelhändlers

Evduard Riedel a Breslau wird

nach erfolgter altung des Schluß⸗

termins hier aufgehoben. 42. N. 4/19. den 9. Oktober 1923. Amtsgericht.

72298]

Das Konkursverfahren ter Driesch⸗

Düsseldorf ist gemä 202 K.⸗O. ein⸗ gestellt.

Amtsgericht Düsseldorf, 10. X. 23.

Gera, Reuss. [72299]

Das Konkursverfahren Hexmann Jerchel in Gera wird nach gsvergleich auf⸗

gehoben. Gera, den Oktober 1923. ür. Amtsgericht.

Hamburg. [72300] Konkurs A. C. He § 202 K.⸗O.

eingestellt. amburg⸗ 13. Oktober 1923. 8 Amtsgericht.

Hannover.

Das Konkursverfahren üb mögen der offenen Horney & Schroeter j

gerichts vom 10. Ok⸗

Beschluß des A els Masse eingestellt.

bekanntmachungen der

Eisenbahnen.

[12303]

Deutsch⸗nordischer Güterverkehr,

Ab 20. Oktober wird die Fracht

Leichen erhöht. Auskunft erteilen e

Abfertigungen.

Altona, den 13. Oktober 1923. Reichsbahndirektion,

namens der Verbandsverwaltungen.

[72304] Deutscher Eisenbahnpersonen⸗ unh Gepäcktarif Teil I und Tarif siß die Beförderung von Personen Reisegepäck und Exgpreßgut in Berliner Stadt⸗, Ning⸗ und Vorortverkehr. Mit Gültigkeit vom 14. Oktober 198 ab wird für die Ueberführung des Reise⸗ gepäcks und Expreßiguts in Berlin en Grundbetrag von ₰½ für je 10 festgesetzt. Dieser Grundbetrag wird der jeweils gültigen Schlüsselzahl ie Personenverkehrs vervielfältigt. Die ven kürzte Veröffentlichungsfrist ist genehmigt Berlin, den 11. Oktober 1923. Reichsbahndirektion

[72305] Deutscher Eisenbahngütertarif, Teil II.

Die durch unsere Bekanntmachung van 10. Oktober 1923 veröffentlichte Tar⸗ erhöhung von rund 400 vH zum 13.9 tober 1923 wird für die Hefte 0

(Frachtsatzzeiger), CI b (Stationssfrach sätze sowie Zuschlags⸗ und Anstoßtrachten OCIlc (örtliche Gebühren), CII (

nahmetarife) und den Ausnahmetarif

für Kohlen durch die Umrechnungstasch Nr. 7, die nach Maßgabe der Schlüse zahl 360 000 000 aufgestellt ist, dun geführt. Für das Heft A (Besondere K. stimmungen) gilt das Gleiche, nur wene die Gebühren im Abschnitt C (Besondag Bestimmungen zum Nebengebührentarsf durch den Tarif⸗ und Verkehrsanzeigeri Reichsmark veröffentlicht. 88 der h rechnungstafel sind bei den Reichsmank beträgen die letzten 3 Stellen weggelasser die aber bei der Umwandlung mit berücksichtigen sind. 1

Nähere Auskunft geben die beteiligte Güterabfertigungen sowie die Auskunft der Deutschen Reichsbahn, hier, Bahnh Alexanderplatz.

Berlin, den 11. Oktober 1923.

Reichsbahndirektion. Ib 6 Tar. 1

[72306] Reichsbahntiertarif (Nr. 502 d Tarifverzeichnisses).

Mit Gültigkeit vom 13. Oktobe 1923 tritt der Nachtrag 19 in Krcß Durch ihn wird die am gleichen Tage e tretende Erhöhung der Nebengebühn örtlichen Gebühren nsw. um rund 400 9B durchgeführt. Die verkürzte Veröffen lichungsfrist ist gemäß der vorübergehenge Aenderung des § 6 der E.⸗V.⸗O. (RG9 1914. Seite 455) genehmigt. Nähe Auskunft geben die beteiligten Güit abfertigungen sowie die Auskunftei, he Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 11. Oktober 1923.

Reichsbahndirektion.

[72307] Reichsbahngütertarif⸗ Umrechnungstafel.

In den Umrechnungstafeln Nr. 3 tc 11. September 1923 sind bei 97,90 Tn. mark und Nr. 6 vom 10. Oktober 1- bei 186 bis 190 Tarifmark die Rei markbeträge zu ändern.

Nähere Auskunft geben die beteillgt Güterabfertigungen sowie die Auskunft hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 12. Oktober 1923.

Reichsbahndirektion.

[72308] 1d Reichsbahntiertarif Tfv. 1504. Mit Gültigkeit vom 13. Oktober d.

werden im Abschnitt F die besonde

Frachtzuschläge um 400 vH erhöht. Nähere Auskunft erteilt die unk

zeichnete Direktion. 2 Elmshorn, den 12. Oktober 1923 Elmshorn⸗Barmstedt⸗Oldesloer

Eisenbahn. Die Direktion.

[72309] S Deutsch⸗italienischer Gütertarif ü die Schweiz vom 1. 2. 23.

Die außeritalienischen Schnittsätze p vom 18. Oktober 1923 ab mit 56 700 vervielfachen.

Reichsbahndirektion Frankfurt,

[72310] b 8 Bayerischer Lokalbahn⸗Schnittan Die Dienstbeschränkungen bei n. stehenden Stationen lauten nunmehr! folgt: Dornach (Ndb.) [OR, W)]), Kanc mühle ([(St. bed. 250 kg, OR, Mattenham [St. bed. 250 kg, OR;] Neunstetten [OK, W], Rügheim [0 K. Schönau (Brend) [St. bed. 250 1 OR. Wl. Unterweißenbrunn ist streichen. München, den 12. Oktober 1923. Tarifamt beim R.⸗V.⸗M., 3⸗ [72311] Eisern⸗Siegener Eisenbahnbinnentarif. Ab 13. Oktober d. J. wird, wie hei Reichsbahn, die Schlüsselzahl im Gih tarif auf 360 Millionen erhöht. alsbaldige Inkrafttreten der Erhöt gründet sich auf die vorübergebende rung des § 6 Eis.⸗Verk.⸗Ord. (Ar 1914 S. 455).

Osterwieck, den 2. Oktober 1923. Das Ametsgericht. 8

tober 1923 ma Amtgericht Connover, 12. X. 1923.

Siegen, den 12. Oktober 1923. Die Direktion. 8

16

0 Der Bezugspreis beirägt 200 000 000 Mh. freibleibend. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben füt Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 82. Einzelne Nummern hosten 20 000 000 Mk.

Nr. 241. Reichsbancgieotonto.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zenn. 1573. —0◻

HO 2 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gewaltenen Einheitszeile 600 000 000 Mh. einer 3 gespaltenen Einheitszeile

1 000 000 000 Mh. freibleibend. Anzeigen nimm an

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatwaanzeigers.

Berlin SW. 48., Wilhelmstrahe Nr. 3

Berlit n. Mittwoch, den 17. ktober, Abends.

Postscheckkonte: Berlin 41821.

1923

——ę—ę————

An unsere Leser!

Der Bezugspreis ist stets freibleibend. Die Lieferung unseres Blattes muß daher eingestellt werden, wenn Nacherhebungen vom Zeitungs⸗ bezugsgeld nicht bezahlt werden. 2

Der Verlag.

R:ʒãʒ::ʒ:õ:—:ẽẽ——ẽEẽU6ẽRU§éUãUURURéUéRéUéééêéẽ qéê&ẽNèẽRélh(õFééqéU˖V ¶——U ᷑—UcO

JIJuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Lerordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank.

Pen e zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in old.

Bekanntmachung über die Höhe des Goldumrechnungssatzes für Reichssteuern.

Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.

Erlaß, betreffend Auflösung der Versorgungsämter Göttingen und Hameln.

Bekanntmachung, betreffend Eröfsnung einer Reichsbankneben⸗ stelle in Wormditt.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Mindelheim. 1

8 1“

Preußen. 8 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 1 A über Festsetzung von Zuschlägen zu den Jagdschein⸗

Amtliches.

Deutsches Reich.

Es sind ernannt: zum Steaatssekretär

ministerium der Ministerialdirektor Sautter in Berlin; zu Ministerialräten die Oberposträte Walsdorff und Hebert in Berlin;

zu Präsidenten einer Oberpostdirektion: die Ministerialräte Grallert in Chemnitz, Klauke in Bremen, die Oberposträte, Geheimen Posträte Busse in Minden (Westf.), Buff in Oldenburg (Oldb.); F. hu Abteilungsdirektoren: die Oberposträte, Geheimen Post⸗ käte Richard Wagner in Breslau, Oskar Lehmann in sdeh die Oberposträte Vogt in Dortmund, Holst in Berlin:

u Oberposträten: der Postrat Gruhn in Leipzig, der Postdirektor Bieber in Hamburg, die Posträte Hüne in Verlin Deußing in Minden (Westf.). Werner in Potsdam, gerding in Munster (Westf.) Consentius in Köslin, Piltz in Dresden, Schäfer in Düsseldorf, Jacobi in Ham⸗ burg, Ey in Koblenz, Bachus in Aachen, Grüning in Chemnitz, Röding in Dortmund, Ewald Müller, Gebbe und- Dr. Kaemp fer in Berlin, Plein und Dr. Lüns⸗ mann beim Reichspostministerium in Berlin;

zum Oberpostbaurat: der Postbaurat Deetz in Köln;

„HVu Oberpostdirektoren: die Postdirektoren Mangels in Föln, Knoblauch in Altona (Elbe), Graef in Breslau. Keubert in Chemnitz, Eichler und Brauer in Berlin, Schäffer in Heer derh. der Telegraphendirektor Thomas in Berlin⸗Tempelhof, der Postrat Theodor Krause in Berlin, der Telegraphendirektor Rinke in Duisburg, die Posträte Geiersbach in Köln, Wilhelm Schneider in Berlin, Flouth in Düsseldorf, der Telegraphendirektor Zeller in

rlin;

zu Posträten: der Regierungsrat Dr. Staedler in Herlin, der Telegraphendirektor Dr. Schulz in Koblenz, die Postdirektoren Wilbrink in Köln, Paul Fischer und Uhr⸗ dach in Berlin, die Telegraphendirektoren Lenk in Berlin, Albrecht in Köln, die Posidirektoren Schotte in Berlin, ilger in Breslau, Piefke in Bremen, Sommer und ollschwitz in Berlin, Bodenst ein in Düsseldorf, die Tele⸗ Vaphendirektoren Neurohr in Düsseldorf, Kaumanns in ldenburg (Oldb): zum Regierungsrat: der Postdirektor Hinsch bei der Reichs⸗ ruckerei in Berlin;

zum Telegraphendirektor: der Postrat Lutz in Karlsruhe

(Baden); zum Generalpostkassenrendanten: der Ministerialamtmann Moericke in Berlin; zu Postamtmännern: der Obertelegrapheninspektor, Rech⸗ nungsrat Oskar Schmidt in Dresden, der Oberpostmeister, chnungsrat Frank in Berlin, der Oberpostin spettor. Rech⸗ nungsrat Wiederhold in Leipzig⸗Gohlis, die Oberpostmeister

Rechnungarat Steinhardt in Berlin, Schweers in Ham⸗

im Reichspost⸗

burg, die Oberpostinspektoren Leupold und Matho in Berlin, der Obertelegrapheninspektor Keller in Hamburg;

zum Perwaltungsamtmann: der Technische Oberinspektor Wüst bei der Reichsdruckerei in Berlin.

Der Referent im Reichswirtschastsministerium Dr. rer. pol. Heydenreich ist zum Regierungsrat und Mitglied des Statistischen Reichsamts ernannt worden.

1“ Verordnung 1““ über die Errichtung der Deutschen Rentenbank.

Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Oktober 1923 (RCBl. S. 943) wird verordnet, was folgt:

§ 1.

Von Vertretern der Landwirtschaft, der Industrie, des Gewerbes und des Handels einschließlich der Banken wird die Deutsche Renten⸗ bank errichtet. Die Deutsche Rentenbank hat ihren Sitz in Berlin. Sie hat die Eigenschaft einer juristischen Person des Privatrechts.

§ 2.

Das Kapital und die Grundrücklage der Deutschen Rentenbank betragen 3200 Millionen Rentenmark; der Betrag wird zu gleichen Teilen von der Landwirtschaft 6) einerseits und von Industrie, Gewerbe und Handel, einschließlich der Banfen 9) anderseits auf⸗ gebracht. Soweit Grundbesitz weder nach § 6 noch nach § 9 heran⸗ stzohen wird, ist er nach Maßgabe der Aufhebung der Zwangswirt⸗ chaft zum Zwecke der Verstärkung der Mittel der Deutschen Renten⸗ bank heranzuziehen.

WEE“

(1) Die Satzung der Deutschen Rentenbank wird von den Gründern festgestellt. Sie bedarf der Genehmigung der Reichs⸗ regierung.

(2) Ist bis zum 1. November 1923 die Satzung nach Maßgabe des Abs. 1 nicht zustande gekommen, so wird sie von der Reichs⸗ regierung erlassen.

§ 4.

Die Deutsche Rentenbank ist, soweit nicht in dieser Verordnung oder in der Satzung etwas anderes bestimmt ist, in der Verwaltung und Geschäftsführung selbständig, desgleichen in der Anstellung des Personale. Die Wahl des Präsidenten der Bankverwaltung bedarf der Genehmigung der Reichsregierung. Die Gründer haben der Reichsregierung drei Personen für das Amt des Päsidenten vor⸗ uschlagen. Werden sämtliche Vorschläge abgelehnt, so ernennt die Reichsregierung den Präsidenten mit Zustimmung des Reichsrats.

§ 5.

„Die Deutsche Rentenbank ist von allen Steuern des Reichs, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) vom Vermögen und Einkommen sowie vom Grundvermögen und vom Gewerbebetriebe befreit. Aus Anlaß ihrer Gründung, einer Kapitalerhöhung, der Ausgabe ihrer Rentenbriefe und des Umtausches der Rentenbank⸗ scheine gegen solche Rentenbriefe dürfen vom Reiche, den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) Abgaben und Kosten irgend⸗ welcher Art nicht erhoben werden Das gleiche gilt für die Ein⸗ tragung und Löscheng der Grundschulden, die Ausstellung und die Uebereignung der Schuldverschreibungen sowie die Uebereignung von Gold und ausländischen Zahlungsmitteln an sie.

§ 6.

(1) Die Deutsche Rentenbank erwirbt an den Grundstücken, die dauernd land⸗, forstwirtschafthchen oder gärtnerischen Zwecken dienen und der Besteuerung nach dem Gesetz über die Besteuerung der Be⸗ triebe vom 11. August 1923 (-GBl. Teil I S. 769) und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen unterliegen, in Höhe von 4 vom Hundert des Wehrbeitragswerls eine auf Goldmark lautende Grundschuld. Die Grundschuld geht, soweit nicht mit anderen Staaten Feeee Vereinbarungen entgegenstehen, allen anderen Lasten im

kange vor⸗

Fei Lb im Sinne des Abs. 1 ist der Wert von 1/2790 kg eingold.

(3) Wehrbeitragswert ist der Wert, der auf Grund des Wehr⸗ beitragsgesetzes oder des Gesetzes über Steuernachsicht für das Grund⸗ stück ohne Abzug von Schulden und Lasten endgültig zugrunde gelegt worden ist oder, wenn eine Veranlagung zum Wehrbeitrag nicht statt⸗ gefunden hat, zugrunde zu legen gewesen wäre.

(4), Das Kapital der Grundschuld ist mit 6 vom Hundert jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung ab am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres, zum ersten Male am 1 April 1924, innerhalb einer Woche nach Fälligkeit zu entrichten. Die Deutsche Rentenbank bestimmt die Zahlungsstelle.

(5) Das Kapital’ der Grundschuld ist für die Deutsche Renten⸗ bank unkündbar. Dem Eigentümer steht die Kündigung nicht vor Ablauf von fünf Jahren frei.

6(6) Die Zinsen (Abs. 4) und das Kapital (Abs. 5) sind nach dem Goldwert zur Zeit der Zahlung nach näherer Beftimmung der Durch⸗ führungsbestimmungen in Rentenmark zu zahlen. Die Deutsche aeerze ist nicht verpflichtet, Zahlungen vor Fälligkeit entgegen⸗ zunehmen.

77) Wegen der Ansprüche aus der Grundschuld findet auf Antrag der Deutschen Rentenbank die sofortige Zwangsvollstreckung statt. Der Antrag ersetzt den vollstreckbaren Titel. Auf Ersuchen der Deutschen Rentenbank hat die örtlich zuständige landschaftliche oder ritterschaftliche Kreditänstalt, oder falls eine solche nicht vorhanden ist, eine andere von der Reichsregierung im Benehmen mit der Landes⸗ regierung zu bezeichnende Stelle die Zwangsverwaltung zu übernehmen.

b § 7.

(1) Steht für mehrere Grundstücke eines Eigentümers lediglich ein Gesamtwehrbeitragswert fest, so sind die Grundstücke mit einer Gesamtgrundschuld belastet.

(2) Auf Antrag des Grundstückseigentümers ist die Gesamtgrund⸗ schuld auf die einzelnen Grundstücke nach Maßgabe ihres Wehr⸗

beitragsteilwerts in der Weise zu verteilen, daß jedes Grundstück nur mit dem zugeteilten Betrage haftet. .6(3) Gehen Teile eines Grundstücks auf einen anderen Eigen tümer über, so ist auf Antrag eines der beteiligten Grundstückseigen⸗ e blee Verteilung vorzunehmen.

Im Grundstückes kann mit Zustimmung der Deutschen Rentenbank dieser Teil von der Belastung der Grundschuld befreit werden.

8.

(1) Soweit das mit der Geenrschumd belastete Grundstück ver⸗ pachtet ist, haften für die an die Deutsche Rentenbank zu leistenden Zinsen der Eigentümer und der Pächter wie Gesamtschuldner.

(2) Im Verhältnis zueinander ist der Eigentümer zur Zahlung von einem Viertel, der Pächter zur Zahlung von drei Vierteln der Zinsen verpflichtet.

(3) Soweit die Verteilung der Zinslast nach Abf. 2 einen Teil gegenüber dem anderen bcermafig belastet, hat das Pachteinigungsamt auf. Antrag eine anderweite Festsetzung des Pachtpreises vorzunehmen.

§ 9.

(1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe einschließlich der Banken werden, soweit sie der Besteuerung nach dem Gesetz über die Besteuerung der Betriebe vom 11. August 1923 (=7GBl. Teil I S. 769) und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen unter liegen, in ihrer Gesamtheit zugunsten der Deutschen Rentenbank mi demselben Betrage in Goldmark belastet wie die Gesamtheit der dauernd landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken dienenden Grundstücke. Diese Last ist auf die einzelnen Unternehmer der bestehenden Betriebe nach näherer Bestimmung der Reichsregierung umzulegen und zu verzinsen. Der § 6 Abf. 4 findet entsprechende Anwendung.

(2) Wenn zu einem Betriebsvermögen Grundstücke gehören, erwirbt die Deutsche Rentenbank an diesen Grundstücken in Höhe von 4 vom Hundert des Wehrbeitragswerts, aber nicht über den Umlage⸗ betrag hinaus, eine auf Goldmark lautende Grundschuld. Die Grund⸗ schuld geht, soweit nicht mit anderen Staaten getroffene Ver⸗ einbarungen entgegenstehen, allen anderen Lasten im Range vor. Die Vorschristen des § 6 Abs. 2 bis 6 und Abs. 7 Satz 1 und 2 sowie der § 7 finden Anwendung.

(3) Soweit die auf den einzelnen Unternehmer entfallende Last durch eine Grundschuld nicht gedeckt ist, ist der Deutschen Rentenbank eine auf Goldmark lautende Schuldverschreibung des Unternehmers auszuhändigen. Der Anspruch aus der Schuldverschreibung geht in Ansehung der aus dem Vermögen des Schuldneis allen anderen Verpflichtungen im Range vor, soweit nicht mit anderen Staaten getroffene Vereinbarungen bestehen. Kommt der Unter⸗ nehmer der Verpflichtung zur Ausstellung der Schuldverschreibung innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Aufforderung nicht nach, so hat auf Antrag der Deutschen Rentenbank die Reichsregierung oder die von ihr zu bezeichnende Stelle einen Vertreter zu bestimmen mit der Ermächtigung, die Schuldverschreibung mit Wirkung für den Unternehmer auszustellen und der Deutschen Rentenbant auszuhändigen.

(4) Wird das Unternehmen ganz oder zum Teil veräußert, so haftet aus der Schuldverschreibung neben dem Veräußerer der Er⸗ werber. Die Deutsche Rentenbank kann den Erwerber oder den Ver⸗ äußerer aus der Verpflichtung entlassen. 8

(5) Unternehmer neuentstehender Betriebe sind in entsprechender Weise zum Zwecke der Verstärkung der Mittel der Bank heran⸗

en.

§ 10. 8

(1) Die Grundschuld bedarf zu ihrer Entstehung sowie zur Wirk⸗ samkeit gegenüber Dritten nicht der Eintragung.

(2) Die Grundschuld ist auf Ersuchen der Deutschen Renten⸗ bank oder auf Antrag des Grundstückseigentümers in das Grundbuch einzutragen. § 5 Satz 3 gilt entsprechend. ;

(3), Ist oder wird ein Grundstück von der Belastung mit der Grundschuld befreit, so ist dies auf Antrag des Grundstückseigen⸗ tümers im Grundbuch zu vermerken.

§ 11.

(1) An dem Kapital der Deutschen Rentenbank sind die Eigen⸗ tümer der belasteten Grundstücke und die Unternehmer der belasteten Betriebe in dem Verhältnis der von ihnen eingebrachten Grund⸗ schulden, Schuldverschreibungrn, Goldbeträge und Zahlungemittel in ausländischer Währung beteiligt. .

(2) Anteilscheine werden nicht ausgefertigt. Die Anteile sind nur mit Genehmigung der Deutschen Rentenbank übertragbar. Die Vertretung der Anteilsrechte wird in der Satzung der Deutschen Rentenbank geregelt. 8

§ 12. (1) Die Deutsche Rentenbank stellt auf Grund der für sie be⸗ rründeten Grundschulden und der ihr zu übergebenden Schuldver⸗ seeaner Rentenbriefe aus. Die Rentenbriefe lauten auf 500 Gold⸗ mark oder ein Vielfaches davon.

(2) Die Rentenbriefe sind mit 5 vom Hundert jährlich ver⸗ zinslich und können nach Ablauf von 5 Jahren von der Deutschen Rentenbank zur Rückzahlung zu ihrem Nennwert im ganzen oder in Serien aufgekündigt werden. Eine frühere Aufkündigung ist nur im Falle der Liquidation zulässig.

(3) In Ansehung der Befriedigung aus den für die Deutsche Rentenbank begründeten Grundschulden und den der Deutschen Rentenbank ausgehändigten Schuldverschreibungen gehen die Forde⸗ eanac der Rentenbrieigläubiger den Forderungen aller anderen Gläubiger der Deutschen Rentenbank por. 8

88) Verringert sich die Deckung, so ist der entsprechende Betrag von Rentenbriefen zu vernichten.

8

8 § 13. 11) Die Rentenbriefe dienen als Deckung für die von der Deut⸗ schen Rentenbank auszugebenden Rentenbantscheine.

(2) Die Werteinheit dieser Rentenbankscheine ist die Renten⸗ mark, die in 100 Rentenpfennig eingeteilt ist. 1 8

14. 8

(1) Auf Grund je eines über 500 Goldmark lautenden Renten⸗

briefs dürfen unter der Bezeichnung Rentenbankscheine besondere

alle der Abtrennung eines unbedeutenden Teiles eines