1923 / 249 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

der Vereinsbank Lüneburg e. G. am

Gegenstand des Unternehmens: Brenn⸗ material im großen einzukaufen und im kleinen an die Mitglieder zum eigenen

Bedarf abzugeben. Zwei Vorstandsmit⸗ lieder sind zur Zeichnung für die Genossen⸗ chaft dadurch berechtigt, daß sie der Firma ihren Namen hinzufügen. (Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.) Anmerkung: Die 0 bedeuten „nicht ein⸗ getragen“.

Amtsgericht Ludwigsburg.

Lüneburg. [74648] In das Genossenschaftsregister 8g 85 m. b. H. 12. 9. 23 eingetragen: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom ⁊259. August 1923 ist die Haftfumme auf 2 000 000 erhöht. Durch gleichen Be⸗ schluß sind die §§ 46 Abs. 1 und 47 Abs. 1 der Statuten geändert. 8 Lüneburg, den 9. Oktober 1923. Das Amtsgericht.

MNeppen. [74649]

In das Genossenschaftsregister Nr. 61 lst eingetragen: Edeka Großhandel, ein⸗ etragene Genossenschaft mit beschränkter aftpflicht. Meppen (Ems). Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf von Waren auf gemeinschaftlichs Rechnung und deren Abgabe zum Handoalbetriebe an die Mitglieder, die Errichtung dem Kolonial⸗ warenhandel und dem Bäckereibetriebe dienender Anlagen und Betriebe zur För⸗ derung des Erwerbes und der Wirtschaft ihrer Mitglieder, die Förderung der Interessen des Kleinhandels. Vorstands⸗ mitglieder sind: Karl Kellersmann, Eduard Lerch, Artur Stürzel, sämtlich zu Meppen. Haftsumme 5 Milliarden pro Anteil à 1 Milliarde. Höchstzahl der Geschäfts⸗ anteile 100. Statut vom 19. 9. 1923. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der Zeit⸗ schrift „Edeka Deutsche Handels⸗Rund⸗ schau“, Berlin, und im Nichterscheinungs⸗ falle im „Deutschen Reichsanzeiger“. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Vorstands⸗ mitglieder ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Amtsgericht Meppen, den 8. 10. 1923.

Meppen. (74650] In das Genossenschaftsregister Nr. 60 ist eingetragen: Konsumverein Haselünne, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Haselünne. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist gemeinschaft⸗ liche Beschaffung von Lebens⸗ und Wirt⸗ schaftsbedürfnissen im großen und Ablaß glieder. Die Baftiuime ngran die, Mit⸗ Betrage der übernommenen Geschäftsanteile. Geschäftsanteil: 15 000 ℳ. Zahl der Ge⸗ schäftsanteile: 10. Vorstandsmitglieder sind: Wilhelm Kemper, Oberzollsekretär, Clemens Morgner, Gasmeister, Alfred Koch, Kauf⸗ mann, sämtlich in Haselünne. Statut vom 15. April 1923. Die Bekannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, unterzeichnet von 2 Vor⸗ standsmitgliedern, in der Haselünner Zeitung und, wenn diese eingeht, im Deutschen Reichsanzeiger. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch 2 Mitglieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Ge⸗ nossenschaft ihre Namensunterschrift hinzu⸗ fügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Geschäftsstunden des Gerichts jedemn gestattet. 1 Amtsgericht Meppen, 27. 8. 1923. Meschede. [74651] In⸗ unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 45 die Wein u. Spirituosen Ein⸗ und Verkaufsgeuossenschaft e. G. m. b. H. eingetragen, welche ihren Sitz von Berlin nach Eslobe verlegt hat. Meschede, 30. September 1923. Amtsgericht. Münder, Deister. [74652] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei Nr. 17, der „Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Münder“, heute eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung der Gewerbebank e. G. m. b. H. in Münder vom 23. 7. 1923 ist die Haftsumme auf 50 000 und die Zahl der zugelassenen Geschäftsanteile auf 100 erhöht. Durch weiteren Beschluß vom 15. 9. 1923 ist die Haftsumme auf 100 Millionen Mark erhöht. Amtsgericht Münder, 16. 10. 1923.

Münstermaifeld. [74653] In das Genossenschaftsregister ist bei dem Münstermaifelder Acetylen⸗Gaswerk, e. G. m. b. H. in Münstermaifeld, unter Nr. 9 heute eingetragen worden: Die Genossenschaft ist aufgelöst. Münstermaifeld, den 6. Oktober 1923. Amtsgericht. Neckarbischorfsheim. [74654] Im Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 26. August 1923 errichtete ‚Obergimperner Raiffeisen⸗Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, in Obergimpern eingetragen. Gegenstand des Unternehmens: Die Be⸗ schaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geld⸗ mittel und die Schaffung weiterer Ein⸗ richtungen zur Förderung der wirtschaft⸗ lichen Lage der Mitglieder. Reckarbischofsheim, den 15. Oktober 1923. 2 Bad. Amtsgericht. Neuenbürg. [74656] Eintragung in das Genossenschafts⸗ register vom 15. Oktober 1923: Darlehens⸗ kassenverein Langenbrand eingetragene

Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Langenbrand. Datum des Statuts 26. August . 3 weck, seinen Mitgliedern die zu ihrem Fwfcgee und Wirtschaftsbetrieb nötigen Geldmittel in verzinslichen Darlehen zu beschaffen sowie Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslich anzulegen. Außerdem kann derselbe für seine Mit⸗ glieder den gemeinschaftlichen Ankauf landwirtschaftlicher Bedarfsgegenstände sowie den gemeinschaftlichen Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse vermitteln. Mit dem Verein kann eine Sparkasse verbunden werden. 1. Württ. Amtsgericht Neuenbürg.

Neustadt a. Rübenberge. [74655]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist unter Nr. 33 zu der Konsum⸗, Spar⸗ und Baugenossenschaft für Neustadt a. Rbge. und Umgegend, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Neu⸗ stadt a. Rbge. am 3. 10. 23 folgendes eingetragen worden: b

Die Haftsumme ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. August 1923 auf einhunderttausend Mark (die dem Betrag eines Geschäfsanteils gleich⸗ kommende Summe) erhöht. § 33 der Satzung ist in der aus dem Protokoll vom 2. 8. 23 ersichtlichen Form abgeändert.

Der Fräser Eduard Meier ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an dessen Stelle Albert Friedrich, Werkführer in Neustadt a. Rbge., getreten.

Amtsgericht Neustadt a. Rbge.

Northeim, Hann. 177ñ4657]

In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 63 die Spiegelscheiben⸗Einkaufs⸗ Genossenschaft für Northeim und Um⸗ gegend, eingetragene Genossenschaft mit heschränkter Haftpflicht in Northeim, ein⸗ getragen. Das Statut der Genossenschaft datiert vom 1. März 1923. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher Einkauf und Verwertung von Spiegel⸗ scheiben. Die Haftsumme beträgt 10000 ℳ,

Vorstandsmitglieder sind die Kaufleute Heinrich Schneider, Bernhard Treu und Hermann Osten, alle in Northeim. Die Bekannkmachungen erfolgen unter der Feßnn in den Northeimer Neuesten Nach⸗ richten.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. 1

Amtsgericht Northeim, den 18. 10. 23. Oldenburg, OIldenburg. [74658]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unker Nr. 142 die Genossenschaft in Firma Beamten⸗Wirtschaftsgenossenschaft, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oldenburg, eingetragen

Das Statut ist am 20. September 1923 festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist, den Mitgliedern durch ge⸗ nossenschaftliche Bedarfsversorgung wirt⸗ schaftliche Vorteile zu verschaffen, nament⸗ lich durch gemeinsamen Einkauf von Lebens⸗ und Wirtschaftsbedürfnissen im großen unter Benutzung der Zentraleinkaufsstellen des Deutschen Beamten⸗Wirtschaftsbundes und Absatz im kleinen. 1

Der Betrieb der Genossenschaft ist nicht auf Erwerb gerichtet. Die Genossenschaft arbeitet, den Grundsätzen des Deutschen Beamten⸗Wirtschaftsbundes entsprechend, ausschließlich gemeinnützig nach wirtschaft⸗ lichen Gesichtspunkten.

Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. 1 1 Oldenburg, den 29. September 1923.

Amtsgericht. Abt. V.

Oppeln. [74659]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 132 der Gemeinnützige Siede⸗ lungsverein Friedrichsgrätz. eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Friedrichsgrätz, Deutsch Oberschlesien, eingetragen worden. Das Statut ist am 2. September 1923 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbauung von Häusern zum Vermieten oder zum Verkauf, jedoch nur an Ge⸗ nossenschaftsmitglieder. Der Zweck der Ge⸗ nossenschaft ist ausschließlich darauf ge⸗ richtet, gesunde und zweckmäßig ein⸗ gerichtete Wohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. Amtsgericht Oppeln, den 16. Oktober 1923.

Osnabrück. 1774660]

In unser Genossenschaftsregister ist heute eingetragen worden:

Bei Heimatliche Wohlfahrtspflege⸗ und Electrizitätsgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bissendorf: Die Genossenschaft ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 2. Juni 1923 aufgelöst. Neubauer Wil⸗ helm Beinker und Kaufmann Johannes Stock, beide in Bissendorf, sind Liqui⸗ datoren Bei Wareneinkaufsgenossenschaft der vereinigten Händler, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Osnabrück: Durch Generalversammlungs⸗ beschluß vom 26. Februar 1923 ist das Statut geändert. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile ist 20. Beim Enntritt eines Genossen müssen mindestens 10 An⸗ teile erworben werden.

Amtsgericht Osnabrück, 11. 10. 23.

Pfornhelm. [74661] Genossenschaftsregistereintrag. Auflösung der Firma Ländlicher Credit⸗ verein Dill⸗Weißenstein, e. G. m. unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Pforzheim⸗Dill⸗ weißenstein, durch Beschluß der General⸗

versammlung vom 2 ½. September 1923. Amtsgericht Pforzheim.

2

die böchste Zahl der Geschäftsantelle 20.

Rastatt. 8 74662]

In das Genossenschaftregister wurde heute zur Spar⸗ u. Darleihkasse Bietig⸗ heim e. G. m. u. H. in Bietigheim, ein⸗ getragen: Die Genossenschaft ist aufgelöst. Gen.⸗Vers.⸗Beschluß vom 31. Mai 1923. Liquidatoren sind: Lorenz Rittler I., Pius Jung II., Josef Mockert III, alle in Bietigheim.

Rastatt, 15. Oktober 1923.

Amtsgericht.

Reichenbach, Vogtl. [74663]

In das Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Reichenbach i. V. ist heute eingetragen worden auf Blatt 37 die Firma Kreditgenossenschaft Mylau i. B., eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Der Sitz ist Mylau i. VB. Der Gegenstand des Unternehmens ist mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes der Betrieb von Bank⸗ geschäften, zum Zwecke der Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel und aller Unternehmungen, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mit⸗ lieder zu fördern. Der Geschäftsbetrieb bleibt auf die Mitglieder beschränkt. Das Statut vom 20. Juni 1923 befindet sich in Urschrift Blatt 6 der Registerakten.

Amtsgericht Feeicher i. V., den 19. Oktober 1923.

Rodenberg. [74664] In unser Genossenschaftsregister Nr. 14 ist bei dem Haushaltsverein für Riehe und Umgegend e. G. m. b. §. in Riehe eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Juni 1923 sind die Statuten wie folgt geändert: § 44. Der Geschäftsanteil jedes Mit⸗ gliedes beträgt die Hälfte des amtlich notierten Preifes für einen Dollar. § 46. Die Haftsumme wird auf das Vierfache des Geschäftsanteils festgesetzt. 1 Amtsgericht Rodenberg, den 8⸗Oktober 1923. [74665]

Sagan. 5 . Genossenschaftsregister Nr. 42: Ein⸗

kund Verkaufsgenossenschaft der Bäcker⸗

meister von Sagan und Umgegend e. G. m. b. H. ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 5. September 1923 auf⸗ gelöst. Liauidatoren: Hermann Borras. Paul Winkler, Willy Joseph. Amtsgericht Sagan, 13. 10. 1923.

Schleswig. [74666]

Am. 17. Oktober 1923 wurde in das Gen⸗Register die Satzung der Spar⸗ und Darlehnskasse, ö Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Klein Bennebek, vom 5. Oktober 1923 ein⸗ getragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse zum Zweck: 1. der Gewährung von Darlehn an die Genossen für ihren

Drichbsee „„d Wirtschaftsbetrieb, 2. der Förderung des Spaͤrsins durch Annayme

von Spareinlagen, 3. des gemeinsamen Bezugs landwirtschaftlicher Bedarfsartikel. Amtsgericht Schleswig.

Schwerin, Warthe. [74667]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 35 die durch Statut vom 14. Juli 1923 errichtete „Elektrizitäts⸗ Verwertungs⸗Genossenschaft Kalzig, ein⸗ etragene Genossenschaft mit beschränkter Hafthälicht, mit dem Sitze in Kalzig“ ein⸗

getragen worden. Gegenstand des Unter⸗

nehmens ist der Bezug elektrischen Stromes

für Licht⸗ und Kraft zwecke von der Ueber⸗

landzentrale Birnbaum⸗Meseritz⸗Schwerin

a. W., eingetragene Genossenschaft mit be⸗

schränkter Haftpflicht, und die Weitergabe

des Stromes an die Genossen, insoweit sie

ihren Wohnsitz in Kalzig haben. Amtsgericht Schwerin g. W., den 21. September 1923.

Ser 746 In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der „Hengsthaltungs⸗Genossenschaft Alt Ukta, e. G. m. b. H. in Alt Ukta“ (Nr. 18 des Registers) folgendes einge⸗ tragen worden:

Die Vorstandsmitglieder Reiner und Gustav Sadowski sind aus dem Vorstand ausgeschieden.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 30. Juni 1923 ist die Genossen⸗ schaft aufgelöst. Zu Liq uidatoren sind er⸗ nannt: 1. Besitzer Gottlieb Steffan in Alt Ukta, 2. Besitzer Otto Sadowski in Kamien.

Sensburg, den 12. Oktober 1923.

Das Amtsgericht. Abt. 1.

Sensburg. [74670]

In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 34. die Elektrizitätsgenossenschaft Muntowen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Muntowen, und ferner folgendes Se heee- worden:

Gegenstand des Unternehmens ist: Bezug und Verteilung von elektrischer Arbeit sowie Errichtung und Erhaltung der hierzu notwendigen Anlagen und Maschinen und die Beschaffung von Geräten.

Der Geschäftsanteil beträgt 1 000 000. bei 100 Geschäftsanteilen.

Als Vorstandsmitglieder sind gewählt: 1. Neubacher, Otto, Gutsbesitzer in Mun⸗ towen, 2. Wichmann, Johann, Bestber in Muntowen, 3. Popihn, Franz, Besitzer in Muntowen.

Das Statut ist am 29. August 1923 errichtet.

Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ gehen in der „Georgine“. Beim Ein⸗ gehen dieses Blattes haben die Bekannt⸗ machungen bis zur nächsten Generalver⸗ sammlung durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger zu erfolgen.

Das Geschäftsfahr ist das Kalenderiahr.

Die Willenserklärungen des Vorstands

[74669,

erolgen durch mindestens zwei Vorstands⸗ mitg leder. Die Zeichnung geschieht in

der Weise, das die Zeichnenden zur Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen.

Die Einsicht der Listen der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem estattet.

3 Sensburg, den 13. Oktober 1923.

Das Amtsgericht. Aht. 1.

Sögel. Peen In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen die Elektrizitätsgenossenschaft Neubörger e. G. in. u. H. in Neubörger. Gegenstand des Unternehmens ist die ge⸗ meinschaftliche Beschaffung von elektrischem Strom. Statut vom 27. August 1923. Amtsgericht Sögel, 17. Oktober 1923.

Stadthagen. [74672] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 22 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnsverein in Lindhorst, eingetragene Genossenschaft⸗ mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, eingetragen worden, daß durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. September 1923 die Ge⸗ nossenschaft aufgelost ist. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind zu Liquidatoren bestellt. 88 Amtsgericht, III, Stadthagen, den 15. Oktober 1923.

stuttgart. [74668]

Genossenschaftsregiftereintrag vom 20. Ok⸗ tober 1923. Heimstätten⸗Bauverein öffentlich⸗rechtlicher Beamter, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Durch Generalversammlungsbeschluß vom 3. Sep⸗ tember 1923 ist das Statut durchgrelfend eändert. Gegenstand des Unternehmens st nun der Bau und der Erwerb von Häusern zum Vermieten oder zum Ver⸗ kauf. Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, auf gemein⸗ nütziger Grundlage minderbemittelten Fa⸗ milien von Genossen und alleinstehenden

selbsterbauten oder angekauften Häusern zu möglichst billigen Preisen zu verschaffen. Amtsgericht Stuttgart Stadt.

Weener. [74673] In das hiesige Genossenschaftsregister Band I ist bei der unter Nr. 7 ein⸗ getragenen Firma „Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Reiderländer Geest. eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Stapelmoor heute eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. September 1923 aufgelöst. Der Generalversamm⸗ lungsbeschluß befindet sich Blatt 169 der Registerakten. Die bisherigen Vorstands⸗ mitglieder Arend Ehmon, Jasper Mölen⸗ dorp und Jan M. Sanders in Stapel⸗ moor sind die Liquidatoren. Die Liqui⸗ datoren zeichnen rechtsverbindlich für die Genoffenschäaäft, wenn zwei von ihnen zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ unterschrift beifügen. Amtsgericht Weener, 15. Oktober 1923.

Weinheim. [74674]

Im Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 14. Juli 1923 er⸗ richtete „Genossenschaft zur Förderung der Kaninchenzucht, e. G. m. b. H.“ in Wein⸗ heim eingetragen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist gemeinschaftlicher Einkauf von Futtermitteln und gemeinschaftlicher Ver⸗ kauf der Erzeugnisse der Kaninchenzucht.

Weinheim, den 15. Oktober 1923.

1 Amtsgericht. I.

Weinhelm. 174675] Zum. Genossenschaftsregister O.⸗Z. 14. zur Firmg „Landwirtschaftlicher Konsum⸗ verein und Absatzverein e. G. m. u. H.“ in Leutershausen wurde eingetragen: Durch Bhcga der Generalwersammlung vom 12. August 1923 wurde das Statut geändert. Weinheim, den 18. Oktober 19235. Amtsgericht. I.

Winsen, Luhe. [74676]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 bei der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. u. H. in v“ fol⸗ gendes eingetragen: Die Vorstandsmit⸗ glieder Hans Westphal und Wilhelm Riebesell sind ausgeschieden und an ihre Stelle Maurermeister August Riebesell in Hanstedt und Schmiedemeister August Fegler daselbst in den Vorstand gewählt

as ausgeschiedene Vorstandsmitglied Abbauer Wilhelm Wille in Hanstedt ist wiedergewählt.

Amtsgericht Winsen a. L., 21. 9. 23.

Witten. [74677] In unser Genossenschaftsregister ist heute

bei Nr. 22 (Werkvereinigung selbständiger

Schuhmacher e. G. m. b. H. in Witten)

eingetragen, daß die Vertretungsbefugnis

der Liquidatoren beendigt ist. Die Firma

ist demzufolge im Register gelöscht. Witten, den 13. Oktober 1923.

Das Amtsgericht.

5. Musterregifter.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Tuttlingen. [75442] In das Musterregister wurde eingetragen: Am 5. Oktober 1923 für die Firma

Matth. Hohner Aktiengesellschaft in

Trossingen: Eine Mundharmonika mit

Etui, Fabriknummer 13, in versiegeltem

Paket, plastisches Erzengnis, Schutzfrist

sechs Jahre, angemeldet am 3. Oktober

1923, Vormittags 9 Uhr.

Württ. Amtsgericht Tuttlingen.

minderbemittelten Genossen gefunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in

sgesehenen 8 Leichen na

7. Konku

Berlin. Aufgehoben sind die Konkurfe:

1. infolge Schlußverteilun a) Spar⸗ & Darlehnskasse, Moabit, e. G. m. b. H. in Liqu., Lübecker Straße 16, b) Buchbindermeister Arthur Berlin, Gipsstr. 15, c) Kommanditgesellschaft M/ Sußmann & Co., Berlin, Frankfurter Allee 63, d) Metallschleiferei Rezühold Lutter, Inhaber der Firma Lutskr & Rossow, Berlin, Schönhauser Allge 74a. 2. infolge Einstellung mangels Masse: a) Kaufmann Karl/Schindler, Berlin, Luisenstr. 21, b) Nachlaß des vesstorbenen Kaufmanns G. H. Vietor Lesky, Berlin, Karlstr. 32, c) Nachlaß des Ferstorbenen, in Berlin, Jagowstr. 8, wohehaft 8“ Rechts⸗ anwalts Dr. Gystav Esch, d) Pluto⸗Werke, Motor⸗ und Loko⸗ motivbau G. h. b. H., Berlin, Dessauer

Straße 39/40, 0) Elektrotschnische Fabrik Paul Reicharndt G. m. b. H./Berlin, Hollmannstr. 32, f) Preupische Werkzeug⸗ u. Maschinen. Fecustrt & 8 H. in Liqu., Berlin, Gitschine Str. 38, ) Alfred Gennrich, Berlin, Wilhelm.

Wettkoßzern, 8 ) Perlag der Europäischen Staats⸗n. aftszeitung G. m. b. H. in Liau, Berlin, Dessauer Str. 36, . * G. m. b. H,

eeutsche Kreditkasse e. in, Prinzenstr. 54, * Kaufmann Abraham Fiedelholz, Inl. Firma A. Fiedelholz & Co., Berlim Prchizlauer Str. 14/15, 1 Deutsche Niederländische Fruchtzucker und Honigwerke Michels & Co., Berlin, Wa de 46/⁄47. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichte Berlin⸗Mitte, Abt. 154, 9 9. 10. 23. über den Nachlas Zander aus Hau⸗ nover ist durch Peschluß des Amtsgerichte Hannover manglis Masse eingestellt. Amtsgericht Hännover, 12. X.*¹923.

Syke.

Das Konkursverfahren mögen der Molkeret⸗ und handelsgefellschaft mi in Brinkum wird

Mannover. Das Konkursverfah des Kaufmanns

ereiprodukten

chränkter Haftm

gestellt, weil eine der

Kosten des Verkdhrens enisprechende Kon kursmasse nichk vorhanden ist. Lricht Syke, 16. 10. 23.

8. Zarij⸗ und Fahrplan bekanntmachungen der wang Eisenbahnen.

Reichsbahngütertarif Heft C I. (Ausnahmetarife) Tfv. 5. Mit Gültigkeit vom 24. Okioh 1923 tritt die Müllheim⸗Badenweilc Nebenbahn dem Ausnahmetarif 13 bei. Berlin, den 22. Oktober 1923. Reichsbahndirektion.

[754711 Tarif für die Beförderung vof Personen, Reisegepäck und Expre gut im Berliner Stadt⸗, Ring⸗ m

Vorortverkehr. 1

Mit Wirkung vom 25. Oktober 19 werden die Fahrpreise des Berliner Stade Ring⸗ und Vorortverkehrs um ungesct 100 vH erhöht. Die feste Gebühr für;! Beförderung eines Fahrrades Gene c Ausf.⸗Best. B zu § 32 E⸗V.⸗O.) betraͤ künftig 750 000 000 ℳ, das Lagergeld! Reisegepäck (hes. Ausf.⸗Best. zu § E.⸗V.⸗O) 600 000 000 ℳ. Die in bes. Ausf.⸗Best. 1 zu § 47 E⸗V⸗O. ve rachten für Beförderungh . und Frie hof betragen künftig unter: 1 1. 1: 8920 000 000. ℳ, 3 480 000 000.

6 240 000 000 ℳ, 1a 2: 54 000 000 000 ℳ, .“ 1 b 1:2 400 000 000 ℳ, 4 800 000 000 7 680 000 000 ℳ,

15 2: 69 600 000 000 ℳ. 3 Die in der bes. Ausf.⸗Best. 4 zu F. E.⸗V.⸗O. angegebene Desinfektionsgebch beträgt 5 712 000 000 ℳ.

Im Anhang Abfertigung von Re gepäck von und nach Berliner Vor stationen im Fernverkehr“ werden die ersten Satz auf S. 15 des Tarifs am gebenen Ueberführungs⸗ und Zuführm gebühren wie folgt geändert:

Zu A Zn B 8 Zuführungs⸗ Zuführungs⸗ 8 1.. + Ueberführungsgebüt 150 000 000, 150 000 000 + 450000 00,

für 5 angefangene 10. kg. 8 Die vorstehenden Tarifänderungen we

im Verfügungswege durchgeführt.

Tarifaͤnderungen und die verkürzte, öffentlichungsfrist sind gemäß 8 5e Eisenbahnverkehrsordnung bezw. an der vorübergehenden Aenderung G i 1 ETEö““ cG 4 genehmigt. 3 Berlin, den 23. Oktober 1923. Reichsbahndirektion.

75635 2 8 wenischer Seehafenverkehr mit 2. deutschland. 68

Mit Gültigkeit vom 25. F 4 Efrgategeifien meeiche 8 Bindfadenfabri r Neben⸗ 2* —Stienhöfen Dienstbeschränkunges 88 in auügencnagrgs 8 äheres im Tarif⸗ un orsan Ss den 18. Oktober 193

Reichsbahndirektion

(Firma Alfred Gennrich & Co.),

82 2₰ 8

Der Bezugspreis beträgt 1

000 000 000 Mh. freibleib. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin auger den Postanstalten und Zeitungsvertrieden für Selbstab holer auch die

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die An bringun der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge.

Zwölfte Verordnung über die Versicherungspflicht in der An⸗ gestelltenversicherung. sicherungspflich An

Anordnung über Art, Höhe und Dauer der Unterstützung für die Erwerbslosen und Kurzarbeiter. ö

Verordnung über die Erhöhung des Notenausgaber Privatnotenbanken. 8g gab bg der

Verordnung über die Erhöhung der Spielkartensteuer.

Verordnung über Wechselsteuermarken. 8

18

Vierte Verordnung über die Mitnahme von Zahlungsmitteln

nach dem Ausland. Bekanntmachung über die Verhältniszahl nach § 1 der Ver⸗ ordnung zur Aenderuͤng der Ermäßigungen nach § 46 Abs. 2 des Einkommenstenergesetzes. Festsetzung der Gebühren für Untersuchung des in das Zoll⸗ inland eingehenden Fleisches. 8 betreffend eine Anleihe der Gemeinde Wolter⸗ ingen. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Allgemeinen Be⸗ stimmungen der Deutschen Arzneitaxe 1923. 11“

Handelsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat das Mitglied des Reichs⸗ tags Grafen von Kanitz zum Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ernannt.

Ausführungsbestimmungen

zur Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge.

Vom 25. Oktober 1923.

Auf Grund des § 12 der Verordnung über die Auf⸗ bringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge vom 15. Ok⸗ tkober 1923 (RGBl. I S. 984) ordne ich an, was folgt:

Zu § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 3:

I. Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Zu⸗

schüsse der Gemeinden sind zu verwenden:

1. für die Kosten des öffentlichen Arbeitsnachweises, auch soweit sie Verwaltungskosten für die Durchführung der Erwerbslofen⸗ fürsorge sind,

2. für die Unterstützung der Erwerbslosen und Kurzarbeiter sowie für die Versorgung Erwerbsloser für den Fall der Krankheit.

II. Die Gemeinde kann ferner mit Zustimmung des Verwaltungs⸗ zusschusses des öffentlichen Arbeitsnachweises oder eines aus dessen Mitte gebildeten Unterausschusses:

1. für die unterstützten Erwerbslosen bei der Aufnahme von

Arbeit außerhalb ihres bisherigen Aufenthaltsorts die Kosten der Reise nach dem Arbeitsort ganz oder teilweise bestreiten, oweit es nicht üblich ist oder angemessen erscheint, daß der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, b 2

2. soweit unterstützte Erwerbslose an der Aufnahme einer Arbeit verhindert sind, weil ihnen die erforderliche Arbeitsausrüstung, die üblicherweise von ihnen beizubringen wäre, nicht zur Ver⸗ fügung steht, das Fehlende für sie beschaffen, jedoch im Einzel⸗ falle hierfür nicht mehr aufwenden als das Zwölffache des täg⸗ lichen Unterstützungssatzes des Empfängers, .

3. den unterstützten Erwerbslosen, die eine Arbeitsstelle ange⸗ nemmen haben, in der sie vollen Verdienst erst erreichen können, wenn sie die erforderliche Fertigkeit erlangt haben, bis zur Dauer von 8 Wochen einen Zuschuß zum Arbeitsentgelt

ewähren. Arbeitsentgelt und Zuschuß dürfen weder fünf Sechstel des vollen Verdienstes noch das Anderthalbfache der zuletzt gezahlten Erwerbslosenunterstützung übersteigen. IIl. Soweit die im Bezirk aufgebrachten Beiträge der Arbeit⸗ deber, Arbeitnehmer und Zuschüsse der Gemeinden nicht bereits für die unter Nr. I und II genannten Aufgaben benötigt werden, kann die Gemeinde mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses des öffentlichen Arbeitsnachweises Maßnahmen fördern, die gecignet sind, die Arbeitslosigkeit zu verringern; sie kann insbesondere Arbeits⸗ gelegenheit (Notstandsarbeit) für die Erwerbslosen beschaffen.

Träger der Maßnahmen sollen in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, private Unternehmungen nur, soweit sie ge⸗ meinnützige Zwecke verfolgen. Erwerbsunternehmungen dürfen nicht gefördert werden.

Die Höhe der Förderung soll in einem angemessenen Verhältais zu der ersvarten Erwerbslosenunterstützung (Zahl der vom öffentlichen

Berlin,

O 5 2 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 000 000 000 Mh. einer 3 gespaltenen Einheitszelle

50 000 000 000 Mbk. freibleibend. Anzeigen nimmt an

ie Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers.

Berlin SW. 48. Wilhelmstraße Nr. 32.

K 8

Freitag, den 26. Ntober, Abends. Poftscheckkonto: Bertin 41821.

einschließlich des Portos abgegeben.

der von ihnen geleisteten Tagewerke) stehen. Sie kann in der Form von kurzfristigen, wertbeständigen Darlehen, ausnahmsweise auch von Zuschüssen. erfolgen. -

Die Entlohnung der Notstandsarbeiter ist so zu bemessen, daß der Anreiz zur Aufnahme anderer Arbeit nicht beseitigt wird. Sofern die Entlohnung nach einem auch außerhalb von Notstandsarbeiten geltenden Tarifvertrag erfolgt, darf der einzelne Notstandsarbeiter nicht länger als 36 Stunden im Wochendurchschnitt beschäftiat werden. Soweit nicht für alle Erwerbslosen eines Bezirks aus⸗ reichende Arbeitsgelegenbeit beschafft werden kann, ist ein Wechsel der Arbeitskräfte in angemessenen Zeitabschnitten, mindestens allmonatlich, vorzuschreiben.

Die Förderung von Maßnahmen auf Grund des § 15 der Ver⸗ ordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1337) besteht neben dieser Ermächtigung der Gemeinden fort, kommt aber nur für Bezirke in Frage, in denen die höchsten nach § 2 Abs. 3 zulässigen Beiträge erhoben werden.

8 Zu § 2 Abs. 2 und 3:

s ist zulässig, daß die Beiträge für die Erwerbslosenfürsorge

in Bruchteilen des Grundlohnes oder des wirklichen Arbeitsverdienstes

ausgedrückt werden, da ja auch die Krankenkassenbeiträge nach dem

Grundlohn (Lohnstufen, wirklicher Arbeitsverdienst) berechnet werden. Ebenso ist es statthaft, daß der Verwaltungsausschuß, wenn in

dem Bezirke seines Arbeitsnachweises mehrere Krankenkassen ihren

Sitz haben, die in der Bemessurg ihrer Beiträge von einander ab⸗

weichen, die Beiträge für die Erwerbslosenfürsorge zur Herbeiführun o festsetzt. 8 8 9 o ein endgültiger Verwaltungsausschuß noch nicht gebildet ist, tritt nach § 63 des Arbeitsnachweisgesehes vom 7⁄8 Iuli 19095 1 S. 697) der vorläufige Berrwaltungsausschuß an seine elle 3

Durch die Bezugnahme auf § 6 Abs. 2 wird klargestellt, daß, solange die Beihilfepflicht des Reichs und der Länder noch nicht ein⸗ getreten ist, weil die Höchstbeträge noch nicht zwei Wochen hindurch erhoben worden sind, unter Umständen vorübergehend auch höhere Beiträge als 20 vH des Krankenkassenbeitrags erhoben werden müssen, da mit die Fürsorge für die Erwerbslosen gesichert ist.

Zu 8 3 Abs. 1:

der Beiträge der Krankenkasse mitzuteilen, welche Beiträge auf die Krankenversicherung und welche Beiträge auf die Erwerbslosenfürsorge entfallen. Unterbleibt die Mitteilung, so hat die Krankenkasse von der Annahme auszugehen, daß in dem überwiesenen Betrage ein Zu⸗ schlag in Höhe des vom Verwaltungsausschuß des öffentlichen Arbeits⸗ nachweises festgesetzten Hundertsatzes enthalten ist.

Soweit die Arbeitgeber gemäß Satzung der Krankenkasse zur Zahlung von Vorschüssen verpflichtet sind 403 der Reichsversiche⸗ rungsordnung), haben sie auch Vorschüsse auf die Beiträge zur Er⸗ werbslosenfürsorge zu entrichten. 8

Zu § 3 Abs. 2:

Die Krankenkassen überweisen die vereinnahmten Vorschüsse und Beiträge spätestens drei Tage nach ihrer Einnahme an die Kasse der nach § 3 Abs. 2 zuständigen Gemeinde, sofern nicht abweichende Be⸗ stimmungen zwischen dieser und der Krankenkasse getroffen werden. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig abgeführt, so sind sie um den Betrag zu erhöhen, der dem Verhältnis der vom Statistischen Reichs⸗ amt regelmäßig veröffentlichten Reichsrichtzahl der Lebenshaltungs⸗ kosten am Fälligkeitstage zu der Reichsrichtzahl am Tage der Ab⸗ führung entspricht, falls nicht Ueberweisung in einem wertbeständigen Zahlungsmittel stattfindet. Dabei sind die Reichsrichtzahlen auf den nächsthöheren, durch eine Million teilbaren Betrag aufzurunden. Ueber Streit entscheidet endgültig das Versicherungsamt.

Den Krankenkassen werden die durch die Durchführung der Ver⸗ ordnung entstandenen Mehrkosten ersetzt. Das Nähere bestimmt der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeits⸗ vermittlung) im Benehmen mit dem Präsidenten des Reichs⸗ versicherungsamts.

Die Krankenkassen überwachen die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Beiträge. Sie haben diese besonders zu verbuchen und monatlich bis spätestens zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats über die Gesamteinnahme an Beiträgen zur Erwerbslosenfürsorge unter Angabe der Zahl der in diesem Zeitraum beitragspflichtigen Mitglieder Rechnung zu legen. Sie sind berechtigt, Beitragsrückstände niederzuschlagen, soweit sie auf die Einziehung der Beiträge für die Krankenversicherung verzichten.

Ersatzkassen führen die Beiträge gleichfalls innerhalb dreier Tage an die Verwaltungsgemeinde des öffentlichen Arbeitsnachweises ab, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben. Bezüglich des Arbeitgeberanteils dieser Beiträge gelten die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Arbeitgeberanteile der Beiträge zu den Ersatzkrankenkassen entsprechend.

Zu § 5:

Die Bildung einer erweiterten Gefahrengemeinschaft wird zweck⸗ mäßigerweise erfolgen, wenn durch den größeren Bezirk die finanzielle Leistungsfähigkeit der Erwerbslosenfürsorge gesteigert wird. Sie wird insbesondere notwendig sein. wenn die Wohngemeinden der im Bezirk eines öffentlichen Arbeitsnachweises beschäftigten Arbeitnehmer vielfach äaußerhalb dieses Bezirkes liegen oder wenn einer Krankenkasse ein roßer Teil von Mitgliedern außerhalb des Bezirks des öffentlichen Arbeitsnachweises angehört, in dem die Krankenkasse ihren Sitz hat, und diese Mitglieder einen erheblichen Bruchteil der beitragspflichtigen Arbeitnehmer des Bezirks eines anderen öffentlichen Arbeitsnachweises ausmachen (knappschaftliche Krankenkassen). Empfiehlt sich die Bildung einer Gefahrengemeinschaft für Bezirke, die zu mehreren

Arkeitsnachweis dem Unternehmen zugewiesenen Erwerbslosen Zahl

Ländern gehören, so sind Vereinbarungen zwischen diesen anzustreben.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, gleichzeitig mit der Abführung

Vorschrift

1923

der vorherige Einsendung des Betrages

Tritt die Beihilfepflicht des Reichs und der Länder ein, so reichen die obersten Landesbehörden oder die von ihnen b zeichneten Stellen für die Arbeitsnachweise ihres Bezirks einen Abrechnungs⸗ vordruck über die Ausgaben eines Monats zwecks Erstattung der Reichsbeihilfen an die Reichsarbeiteverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) nach besonderem Muster ein. Die Vorsitzenden der öffentlichen Arbeitsnachweise haben hierbei zu versichern, daß sie die höchsten, nach § 2 Abf. 3 zulässigen Beiträge erhoben und die Zuschüsse der Errichtungsgemeinden erhalten haben. Für Städte mit einer Zahl von über 100 000 Einwohnern sind gesonderte Ueber⸗ sichten beizufügen. Die Abrechnungen und Uebersichten sind bis spätestens zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Kalender monats bei der obersten Landesbehörde oder der von dieser bezeichneten Stelle und bei der Reichsarbeitsverwaltung spätestens am letzten Tage des auf den Abrechnungsmonat folgenden Kalendermonats ein⸗ zureichen. Werden diese Fristen nicht innegehalten, so können Reichs⸗ und Landesbeihilfen versagt werden.

„Für die Gewährung von Vorschüssen auf die Reichs⸗ und Landes⸗ beihilfen gilt die Vorschrift des § 16 Abs. 2 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1337). Die Vorschußanträge sind zu begründen.

Zu § 8 Abs. 1:

Der Vorsitzende des öffentlichen Arbeitsnachweises kann die Auf⸗ gabe übertragen. Er kann auch die Wohnortsgemeinde des Erwerbs⸗ losen mit der Auszahlung der Erwerbslosenunterstützung betrauen.

Zu § 8 Abs. 2:

234— 8.ö26ö 922 M —.—ön ausschuß abgeändert, so ist er nach 8 50 des Arbeitsnachweisgesetzes vom 22. Jun 1922 (-GBl. I S. 657) berechtigt, innerhalb zweier Wochen die Entscheidung des Verwaltungsausschusses des Landesamts

anzurufen. Zu § 9 Abs. 2:

Die Pflicht zur Arbeitsleistung liegt auch dem Kurzarbeiter 8 soweit dies sein bestehendes Arbeitsverhältnis gestattet.

Zu § 10: Außer Kraft getreten sind die bisherigen Vorschriften: 1

a) über die Verteilung des Aufwandes der unterstützenden

Erwerbslosenfürsorge auf Reich, Länder und Gemeinden nach dem Schlüssel des § 4 Absf. 1 Satz l sowie die Gewährung von Reichs⸗ und Landesbeihilfen für überlastet Länder und Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und? der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1337); über die Festsetzung der Art und durch die Gemeinden 9 Abs. 1 über Erwerbslosenfürsorge); über Voraussetzungen und Berechnung der Kurzarbeiter⸗ unterstützung 9 Abs. 2 der Verordnung über Erwerbs⸗ losenfürsorge in der Fassung des Gesetzes vom 20. Februar 1923 RGBlI. 1 S. 155; über die Festsetzung der Höchstsätze durch den Reichsarbeits⸗ minister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und mit Zustimmung des Reichsrats 9 Abs. 4 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge in der Fassung des Gesetzes vom 21. März 1922 (-GBl. I S. 280) ;

e) über die Krankenversicherung der Kurzarbeiter nach dem Grundlohn bei voller Arbeitszeit 12 g der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge in der Fassung des Gesetzel

vom 14. Mai 1923 (R.GBl. I S. 287);

f) über die Einrichtung von Fürsorgeausschüssen zur Durch⸗

führung der Erwerhslosenfürsorge 13 der Verordnung Hüber Erwerbslosenfürsorge);

g) über die Gewährung von Unterstützungen aus der Reichs⸗ kasse an die mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe und den durch dieses mitbeschäftigten Gewerben beschäftigt gewesenen

rbeitslosen Hausgewerbetreibenden, Angestellten und Ar⸗ beiter 91 des Tabaksteuergesetzes vom 12. September 1919 [R*RGBl. S. 1667] in der Fassung des Gesetzes vom 29. März

1923 1RGBl. 1 S. 231). 69

in, den 25. Oktober 1923.

Der Reichsarbeitsminister. 1 Dr. Brauns.

öhe der Unterstützung atz 1 der Verordnung

8 Zwölfte Verordnung Versicherungspflicht in der A voersicherung. *) 8

Vom 26. Oktober 1923.

Auf Grund des § 39 des Gesetzes zur Erhaltun leistungsfähiger Krankenkassen vom 27. März 1923 (NGBl. 1

die

1““

S. 225) wird bestimmt:

Der § 1 der Elften Verordnung über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung vom 20. Oktober 1923 (R²RGBl. 1 S. 986) g S Wirkung vom 1. Oktober 1923 durch folgende ersetzt: Voraussetzung der Versicherung nach § 1 des Versicherungs. gesetzes für Angestellte ist, daß der Jahresarbeitsverdienst im

veröffentlicht werden.

*) Die Verordnung wird

demnächst auch im Reichs

gesetzblatl

8