Wittenberg, Bz. Halle. [75887]
Im Handelsregister A ist bei der unter Nr. 617 eingetragenen offenen Handelsgesellschaft Hermann Krienitz in Wittenberg folgendes eingetragen:; Kaufmann Alfred Krienitz aus Witten⸗ berg ist in das Geschäft als persönlich haftender Gefellschafter eingetreten. MWitttenberg, den 20. Oktober 1923. Amtsgericht.
Wittenberg, Bz. Halle. (75888] Im B ist heute bei der
unter Nr. 11 eingetragenen Firma Kant⸗
Chocoladenfabrik, Aktiengesellschaft, in
Wittenberg folgendes eingetragen: Die
Prokura des Willy Bachmann aus
Wittenberg ist erloschen. — Wittenberg, den 20. Oktober 1923.
Das Amtsgericht.
Wüstegiersdorf. [75889] In unser Handelsregister Abt. B ist heute bei der unter Nr. 7 eingetragenen „Union Continentalen Industrie Ver⸗ sorgung, G. m. b. H. in Wüstewalters⸗ dorf, Kolonie Friedrichsberg, folgendes eingetragen worden: Das Stammkapital istnacf rund des Beschlusses der Gene⸗ ralversammlung vom 9. Januar 1923 um 480 000 ℳ erhöht und beträgt jetzt 500 000 ℳ.
Wüstegiersdorf, den 19. Oktober 1923.
Das Amtsgericht.
b· 8
Zwenkau. [75891] Auf Blatt 201 des Handelsregisters, betr. die Fixrma Deutsche Klebemittel⸗ Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Bösdorf a. d. Elster, ist heute eingetragen worden: Prokura ist erteilt dem Kaufmann Hans Ockhardt in Leipzig⸗Gohlis und dem Direktor Jo⸗ hannes Klavack in 8— Connewitz. Jeder von ihnen darf die C lschaft nur gemeinschaftlich mit einem anderen Pro⸗ kuristen oder mit einem Geschäftsführer vertreten. Amtsgericht Zwenkau, 19. Oktober 1923.
Zwenkau. [75890] Auf Blatt 222 des Handelsregisters ist heute die Firma Karl Hillert in Eythra und als ihr Inhaber der Zucht⸗ und Fettviehhändler Eduard Karl Hillert in Eythra eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit Zucht⸗ und Fettvieh, namentlich mit Rindern. Amtsgericht Zwenkau, 20. Oktober 1923.
4. Genossenschafts⸗ register.
Besigheim. .
Im Genossenschaftsregister ist am 12. Oktober 1923 eingetragen worden: Bei dem Darlehenskassenverein Lauffen g. N., e. G. m. u. H. in Lauffen a. N.: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Juni 1923 aufgelöst. Bei der Getreidever⸗ kaufsgenossenschaft Lauffen g. N., e. G. m. b. H. in Lauffen a. N.: Die Genossen⸗ schaft ist durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 22,. April 1923 aufgelöst.
Amtsgericht Besigheim.
[75684]
[75685] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 29 der Bauverein in Nuttlar, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Nuttlar, ein⸗ getragen. Das Statut ist vom 25. Sep⸗ tember 1923. ““ Gegenstand des Uaternehmens ist die Beschaffung von toffen und Bau⸗ gelände Das Geschäftsjahr ist das Kalenderiahr.. .
Vorstandsmitglieder sind: 1. Eisen⸗ bahnassistent Josef Funke, 2. Eisenbahn⸗ assistent Heinrich Kracht, 3. Stellmacher⸗ meister Bernard Amen in Nuttlar.
Die Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch Namensunterschrift zweier Vorstandsmitglieder zu der Firma der Genossenschaft. Die Einsicht der Ge⸗ nossenliste ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Biagge, den 19. Oktober 1923.
Das Amtszericht.
Bigge.
Bitburg. 175686]
Im Genossenschaftsregister ist bei dem Fließemer ar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein e. G. m. u. H. zu Fließem ein⸗ getragen worden: An Stelle des ver⸗ storbenen Vereinsvorstehers Theodor Zeimentz ist der Landwirt Albert Müller in Fließem in gleicher Eigenschaft neu gewählt worden.
Bitburg, den 17. Oktober 1923.
Amtsgericht.
Cöpenick. . 775687] Bei der unter Nr. 23 im Genossen⸗ schaftsreaister eingetragenen „Cöpenicker Genossenschaftswäscherei, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ zu Cöpenick, ist heute ein⸗ getragen: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 25. 2. 1923 ist das Statut geändert. Amtsgericht Cöpenick, 8. Oktober 1923. Cönenick. [75688] Bei der im Genossenschaftsregister Nr. 1 verzeichneten „Cöpenicker Bank eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Hofipflicht“ zu Cöpenick ist heute eingeträgen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Auaust 1923 ist das Statut geändert. Amtsgericht Cöpenick, 12. Oktober 1923.
12. Oktober 1923 bei der unter
Dlsurg. 1y5689] In das Genossenschaftsregister ist am 13. Oktober 1923 unter Nr. 63 bei der Genossenschaft Einkaufs⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft der Schneider Innuna, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Duisburg⸗Meiderich, ein⸗ getragen woreen:
Die Genossenschaft ist durch Beschlu der Generalversammlung vom 5. Sep⸗ tember 1923 aufgelöst.
Amtsgericht Duisburg
Eisleben. Genofsen che 1”
In unser Genossenschaftsregister unter Nr. am Oktober folgendes eingetragen worden:
Firma und Sitz: Eisleber Bank ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Eisleben. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Bank⸗ geschäften zum Zweck der Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel. 1
Haftsumme: Drei Goldmark, berechnet nach dem amtlichen Dollarkurs am Vor⸗ tage der Inanspruchnahme. Geschäfts⸗ anteile: 100.
Vorstand: Diplomkaufmann Georg Esseger, Kaufmann Paul Neumam in Eisleben.
Statut vom 1. Oktober 1923. Be⸗ kanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in den Blättern für Genossenschaftswesen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahgr. Die Willens⸗ erklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder, die bei der Zeichnung der Firma der Genossenschaft idre Namensunterschrift beifügen. Die Einstcht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Eisleben, den 4. Oktober 1923. Das Amtsgericht.
Erfurt. 75692]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 86 eingetragenen Genossenschaft in Firma „Edro“ Ein⸗ kaufsverein Thüringer Drogisten ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Erfurt eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. August 1923 an Stelle des Wortes „Edro“ das Wort „Thüdro“ gesetzt ist. u“
Erfurt, den 17. Oktober 1923.
Das Amtsgericht. Abteilung 14.
Esslingen. d 1 75693] Genossenschaftsregister⸗Eintrag vom 18. 10. 1923: Spar⸗ & Brennstoff⸗ verein von 1892, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz in Eßlingen a. N. Gegenstand Unternehmens ist der Einkauf von Brennstoffen im großen und die Abgabe im kleinen an die Mitglieder zum eigenen Bedarf. Amtsgericht Eßlingen.
Förde. „ 75695] In unser Genossenschaftsregister 85 61 r.
verzeichneten Bäuerlichen Bezugs⸗ und
Absatzgenossenschaft Serkenrode, e. G. m.
b. H., zu Serkenrode eingetragen worden:
Der Gutsbesitzer Heinrich Schmidt ist
aus dem Vorstand ausgeschiedn und an
seine Stelle der Landwirt Otto Bitter in
Fretter getreten. Durch Beschluß der
Generalversammlung vom 17. Dezember
1922 ist der Geschäftsanteil auf 15 000 ℳ
und die Haftsumme auf 150 000 ℳ fest⸗
gesetzt. Amtsgericht Förde i. W.
Förde. 75694]
In unser Genossenschaftsregister ist am 12. Oktober 1923 der unter Nr. 36 verzeichneten Lebensmittel Bezugs⸗ genossenschaft Lermekauf Grevenbrück, e. G. m. b. H. Grevenbrück, eingetragen worden: Der Kaufmann Peter Hille ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Kaufmann August Arens in Oedingen getreten. Durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 1. Oktober 1923 ist der Geschäftsanteil — § 8 des Statuts — auf 1 000 000 000 ℳ fest⸗ esetzt. Hierdurch erhöht sich die Haft⸗ 8. (§ 10) statutarisch gleichfalls auf
Amtsgericht Förde i. W.
ist 1923
Grossumstadt. [75696] In das Gen.⸗Reg. wurde heute bez. der landw. Bezugs⸗ & Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. zu Richen eingetragen: §§ 14 und 37 der Satzung sind geändert. Großumstadt, 20. Oktober 1923. SKess. Amtsgericht.
loyerswerda. 775697] In unser Geno Fesch s ister ist heute unter Nr. 64 der aubusche Dar⸗ lehnskassenverein eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht ein⸗ getragen worden. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Beschaffung der zu Darlehn und Krediten an die Mitglieder erforder⸗ lichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins⸗ besondere: 1. der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürfnissen; 2, die Her⸗ stellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebes und des ländlichen Gewerbefleißes 8-4 gemein⸗ schaftliche Rechnung; 3. die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchs⸗ gegenständen auf vemeinschaftlich Rech⸗ nung zur mietweisen Ueberlassung an die Mitglieder. Der Vorstand besteht aus dem Häusler Matthes Unger, dem Häusler August Pötschick und dem Häusler Matthes Bether, sämtlich aus Laubusch. Das Statut ist am 26. 9. 1923 errichtet. Oeffentliche Bekanntmachungen im Land⸗
wirtschaftlichen Genossenschaftsblatt in
Isenhagen.
Neuwied. Das erste Geschäftsjahr end am 31. Dezember 1923, Geschäftsjahr ist Kalenderjahr. Die 3 erfolgen durch mindestens zwei Vorstands⸗ mitglieder. Bei Zeichnung ist zur Firma des Vereins oder Benennung des Vor⸗ stands die Namensunterschrift beizufügen. Die Einsicht in die Liste der “ ist während der Dienststunden des richts jedem gestattet.
Hoverswerda, den 12. Oktober 1923.
Das Amtsgericht.
e⸗
“ [75698] Im hiesigen F. S ist bei der Kartoffelflockenfabrik Hankens⸗ büttel, eingetrt. Gen. m. u. Nachschuß⸗ pflicht, unter Nr. 14 eingetragen worden: Der Gutsbesitzer Wilhelm Refardt, Hankensbüttel, ist aus dem Vorstand aus⸗ schieden und an seiner Stelle der Fenzwernecte Wilhelm Dammann in ankensbüttel in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Isenhagen, 13. 10. 1923.
Kellinghusen. 1 S8 In das Genossenschaftsregister Nr. 21 ist bei der Spar⸗ & Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Sarlhusen heute eingetragen worden: Der Maler Paul Stammer in Sarlhusen ist an Stelle des aus dem Vorstand ausgeschiedenen Landmanns pin⸗ 8 Rohwer in den Vorstand gewählt. Kellinghusen, den 18. 10. 1923. Amtsgericht.
Iee. Genossenschaftsregis (oon In unser Genossen sregister ist bei der unter Nr. 24 eingetragenen Genossen⸗ schaft. Elektrizitäts⸗ und Maschinen⸗ genossenschaft Düvier⸗Ausbau e. G. m. b. 82 folgendes eingetragen worden: Nach vollständiger Verteilung des Ge⸗ nossenschaftsvermögens ist die Vollmacht der Liquidatoren erloschen. “ Loitz, den 10. Oktober 1923. Amtsgericht.
ire; Erzgeb. [75701] Auf Blatt 13 des hiesigen Genossen⸗ scheftsvcistere betr. die Landwirt⸗ chaftsbank, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Neuhansen, Bez. Dresden. ist heute ein⸗ getragen worden: Gustav Butter in Olbernhau ist Mitglied des Vorstands. Amtsgericht Sayda, den 20. Oktober 1923.
Schkeuditz. [75702] In unser Genossenschaftsregister ist am 21. September 1923 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse des Siedler⸗ vereins Papitz⸗Modelwitz e. G. m. b folgendes eingetragen: Die Firma ist ge⸗ ändert in Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Papitz⸗Modelwitz bei Schkeuditz ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht. Schkeuditz, den 3. Oktober 1923. v Amtsgericht.
Schlawe, Pomm. In das Genossen 5589 ister Nr. 21 i bei Molkerei nossenschaft
lawe eingetragen, daß durch General⸗ versammlu eschkut vom 19. 3. 1923 die neuen Satzungen vom 19. 3. 1923 an⸗ genommen sind und das bisherige Statut aufgehoben ist. Gemäß den Satzungen vom 19. 3. 1923 ist der Landwirt Joachim von Bonin in Ziegnitz in den Vorstand berählh
blawe, den 8. Oktober 1923.
Das Amtsgericht.
Sigel. [7570⁴] „In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute eingetragen eine Statuten⸗ änderung
1. bei Nr. 20, Landwirtschaftlicher Konsumverein Sögel, e. G. m. b. H., Sögel. Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. Juli 1923;
2. bei Nr. 44, Landwirtschaftlicher Konsumverein e. G. m. u. H. in Holte. Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. guft 1923.
Amtsgericht Sögel, 19. Oktober 1923.
S gerabeFr. Lausitz. 75705] unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 71 folgendes eingetragen worden: Gemeinnütziger Spar⸗ und Beuverein Spremberg Stadt. Eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Spremberg. Gegenstand des Unter⸗ nehmens si de Erwerb von Heimstätten. Der Zweck ist ein gemeinnütziger und ist allein darauf gerichtet, den itgliedern unter Ausschluß von Bodenspekulation Heimstätten auf eigener Scholle durch gegenseitige Selbsthilfe in tunlichst ge⸗ meinsamer Arbeit mit der gleichnamigen Vereinigung des Kreises zu beschaffen. Der Geschäftsanteil beträgt 1 000 000 ℳ. Die Höchstzahl der Ge⸗ schäftsanteile 1. Zum Vorstand sind ge⸗ wählt: Lehrer Werk, Lehrer Schmolke, Kassensekretäxkr Neugebauer, Schlosser Enge, Buchhalter Scholta, Oberxpost⸗ serrefar Bierwirth, Postschaffner Schwa ämtlich in v-e.S Die Satzung ist vom 1. September 1923. Die Bekannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, unter denen sich mindestens der Vor⸗ sitzende oder dessen Stellvertreter befinden muß, durch Aushang. Die Willens⸗ erklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder, unter denen sich der Vorsitzende oder dessen Stell⸗ vertreter befinden muß. Die Zeichnung eschieht, indem zwei Mitglieder der Flema ihre Unterschrift begfäos,,
Spremberg, L., den 21. 1923. Fne Phas Amtsgericht.
—
endet/ 2 Willenserklärungen
—
guchern. 17 o In das e Feteren he⸗ ist heute bei der unter Nr. 15 verzeichneten Ge⸗ nossenschaft Uhrgläserwerke Deutscher hrmacher, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Teuchern eingetragen worden: Die Haftsumme ist durch neralversammlungsbeschluß vom 8. Oktober 1923 auf 10 Millionen Mark und darüber hinaus auf 200 Millionen Mark erhöht worden. Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist unbeschränkt. Walter Emmrich in Glashütte ist in den Vor⸗ ftan⸗ neu gewählt worden. Die Genossen⸗ chaft ist durch Vertrag vom 8. Oktober 1923 mit der Deutschen Präzisions⸗Uhren⸗ fabrik Glashütte (Hr eingetragene Ge⸗ S mit beschränkter Haftpflicht in Glashütte (Sa.) verschmolzen worden. Die Firma lautet jetzt: Deutsche Präzi⸗ sions⸗Uhrenfabrik Glashütte (Sa.) Uhr⸗ gläserwerke Deutscher vüenecen., ein⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter “ in Glashütte. Die Firma hrgläserwerke Deutscher Uhrmacher ein⸗ etragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Teuchern ist erloschen. Teuchern, den 19. Oktober 1923. Amtsgericht.
Walldürn. 17275707]
In das E“ wurde heute zu O.⸗Z. 1, Volksbank Hardheim e. G. m. u. H. in Hardheim eingetragen: An Stelle des verstorbenen Kaufmanns Karl Barth in * heim wurde der Bank⸗ beamte Gottfried Dörr in Hardheim in den Vorstand gewählt.
Walldürn, den 9. Oktober 1923.
Bad. Amtsgericht.
M 7. Konkurse.
Altorf. Dad Amtsgericht Altdorf hat schluß bom 22. Oktober 1923, 12 Uhr, das Konkursverfahr g Brunner in
Vermõö der Firma 5* Feucht, eininhaber C Rechtsanwalt provis. Konkurs⸗
eucht. eröffnet und Feucht, in con ffener Arrest ist in dieser Richtung
verwalter bestellt. erlassen.
bis 15. r. 1923 einschließlich.
Termin zur l eines anderen Konkurs⸗
verwalters chlußfassung über
g eines Gläubigergusschusses
ie in den §§ 132 und 137 K.⸗O.
n Fragen Montag, den 12, No⸗
1923, Nachm. 3 Uhr. Allgemeiner
ngstermin: Donnerstag, den 6. De⸗
eer 1923, Nachm. 3 Uhr.
nbolz⸗Werke
[74585] F. H. Sieling eingestellt. ktober 1923.
r des Amtsgerichts.
[75959]
sskirchen, ist mit
ursgläubiger ein⸗
ist gemäß § 204 er venn-
Euskirchen. Konkurs Peter Vogt, Zuftimmung der
gestellt. Euskirchen, den 17. Oktober 1923. Das Amtsgericht.
Kiel.
Das Konkursverfahren über mögen des Kaufmanns W Kiel, alleiniger Inhaber der & Seiffert in Kiel, wird K.⸗O. aufgehoben, da alle
friedigt sin dior ha. 21. Oktober 1923. g Amtsgericht. Abteilung 17.
Kiel.
m. b echtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Kiel vom 28. September 1 eingestellt, da eine erfahrens entsprechende orhanden ist. i 22. Oktober 1923.
Kiel. Das Konkursverfahren über d mögen des Kaufmanns Wilh in Kiel ist durch rechtskrä des Amtsgerichts in tember 1923 einge 1 des Verfahreng entsprechende Masse nicht
vorhanden ist⸗ Kiel 22. Oktober 1923. äs Amtsgericht. Abteilung 17.
8. Tarif⸗ und Fahrplan⸗ bekanntmachungen der Eisenbahnen.
75967]
Deutsch⸗ nordischer Verbandsgüter⸗ tarif, Teil I, Abt. B. Ab 25. Oktober werden die Leichen⸗ frachten erhöht. Auskunft erteilen die Abfertigungen. Altona, den 19. Oktober 1923. Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
[75968] Deutsch⸗dänischer Kohlentarif. Die ab 1. August 1923 gültigen deut⸗ schen Schnittfrachtsätze werden vom 25. Oktober erhöht. Auskunft erteilen die Abfertigungen. Altona, den 19. Oktober 1923. Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
[75966] Deutsch⸗dänischer Tierverkehr.
ge an
NNeue deutsche ab 25. Oktober gültige ISchnittsätze werden vom gleichen .
um 200 vH erhöht. Auskunft 7 Abfertigungsstellen. erkelle Z“ *2 * 1923. Re ahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
[75965] . Deutsch⸗nordischer Verbands⸗ Gütertarif, Teil 1 B. e' November wird die Leichenfracht erhöht. Auskunft erteilen die Abfertigungen. Altona, den 24. Oktober 1923. Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
75969 8
Le onbere Bestimmungen über den
Eisenbahngüterverkehr in Altona, Hamburg und Harburg.
Mit . 27. 10. 1923 werden die Lade⸗ und Krangebühren der 88§ 8 (1 und 9 um 200 % erhöht. Gleichzeiti werden Grundzahlen (Tarifpfenni Tarifmark) eingeführt. Für die A rundung oder Erhöhung der Tarifpfennige⸗ (Tarifmark⸗) Sätze und ihre Umrechnun in Reichs⸗ (Papier.) Mark sind die al gemein für den Güterverkehr geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die je⸗ weilige Schlüsselzahl, maßgebend. Daß alsbaldige Inkrafttreten der Erhöhung gründet sich auf die vorübergehende Aende⸗ rung der E.⸗V.⸗O. (NGBl. 1914 S. 455)
Altona, den 24. Oktober 1923.
Reichsbahndirektion.
[75964] Deutscher Eisenbahngütertarif, Teil II1.
Die durch unsere Bekanntmachung vom 23. Oktober 1923 veröffentlichte Tarif⸗ erhöhung von rund 200 % zum 25. Ok⸗ tober 1923 wird für die Hefte CI⸗ (Frachtsatzzeiger), CIb (Stationsfracht⸗ sätze sowie Zuschlags⸗ und Anstoßfrachtens. CIe (örtliche Gebühren), QII (Aus nahmetarife) und den Ausnahmetarif 6 für Kohlen durch die Umrechnungstafel Nr. 9, die nach Maßgabe der Schlüssel⸗ zahl 3 000 000 000 aufgestellt ist, durch⸗ geführt. Für das Heft A (Befondere Bestimmungen) gilt das gleiche, nur werden die Gebühren im Abschnitt 0 (Besondere Bestimmungen zum Neben⸗ gebührentarif) durch den Tarif⸗ und Ver⸗ kehrsanzeiger in Reichsmark veröffent, licht. In der Umrechnungstafel sind die Reichsmarkbeträge in Millionen angegeben. Die letzten 6 Stellen sind bei der Um⸗ wandlung mit zu berücksichtigen.
Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 23. Oktober 1923.
Reichsbahndirektion.
[76028] Deutscher Eisenbahn⸗Güter⸗ und Tiertarif Teil I (Tfv. 1 b und 501),
Infolge der ab 29. Oktober 1923 ein⸗ tretenden Erhöhungen im Güter⸗ und Tierverkehr — vergl. unsere Belkannt⸗ machung vom 25. Oktober 1923 — sind die Nebengebühren im Nachtrage XVI des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil! Abt. B vom 25. Oktober 1923 mit Aus⸗ nahme der Gebühr des Abschnitts XVII mit der Zahl 4 zu vervielfachen.
Desgleichen sind die Nebengebühren da Abschnitte II — IV, VI Absatz b, VII biß XV des Tiertarifs Teil I (Nachtrag XX mit der Zahl 4 zu vervielfachen.
Die Gebühren im Abschnitt I Absatz e
und b des Nachtrags XX werden
von 595 000 000 ℳ auf 2 380 000 000 ℳ von 33 000 000 ℳ auf 132 000 000 4 von 49 500 000 ℳ auf 198 000 000 ℳ
die Telegrammgebühr des Abschnitts VI Absatz a des Nachtrags XX von 450 000000 Mark auf 1 800 000 000 ℳ erhöht.
Nähere Auskunft erteilen die Verkehrs⸗ büros der deutschen Eisenbahnverwaltungen. Die verkürzte Veröffentlichungsfrist ist ge⸗ mäß der vorübergehenden Aenderung des § 6 E.⸗V.⸗O. (7GBl. 1914 S. 455) g⸗ nehmigt.
Berlin, den 25. Oktober 1923.
Reichsbahndtrektion.
[76027 . Deutsche Eisenbahn⸗Güter⸗ und Tiertarife Teil I und II.
Mit Wirkung vom 29. Oktober 192 werden sämtliche Frachten im Güter⸗ und Tierverkehr, ferner die tarifmäßigen Mindest⸗ und Sonderfrachten sowie die Neben⸗ und örtlichen Gebühren um I 300 vH erhöht. Die für den G verkehr gültige Schlüsselzahl zur Un⸗ wandlung der in Tarifmark berechneten Frachten in Reichsmark wird vom goe⸗ nannten Zeitpunkt ab von 3 Milliarden auf 12 Milliarden erhöht. Nähere Aus⸗ kunft erteilen die Verkehrsbüros der deutschen Eisenbahnverwaltungen. Die verkürzte Veröffentlichungsfrist ist auf Grund der vorübergehenden Aenderun des § 6 E⸗V.⸗O. (s. RGBl. 1914 S. 405) genehmigt worden.
Berlin, den 25. Oktober 1923.
Reichsbahndirektion, namens der beteiligten Verwaltungen⸗
[75963] Eisern⸗Siegener Eisenbahn⸗ Binnentarif. . 3 Ab 25. Oktober d. J. wird die Schlüsse zahl im Gütertarif auf 3 Milliarden er⸗ höht. Das alsbaldige Inktafttreten de gründet sich auf die vorü 8 gehende Aenderung des § 6 Eisenba verkehrsordnung (7GBl. 1914 S. 4523 Weitere Erhöhungen oder Ermäßigungen der Gütertarife erfolgen im gleichen n fang;. 2 dünr gleichen Zeitpunkt wie der Reichsbahn. 8 Siegen, den 24. Oktober 1923. Die Direktion.
0Q Der Bezugspreis beträgt ab 1. Nov. 3 960 000 000 Mk. freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den
Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
eichäftsstelle SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.
ESinzelne Nummern kosten 8.2eBe en Mh. entr.
Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle
Z“
Nr. 251.
Einzelnummern oder einzelne
e1.“
Reichsbankgirokonto.
Der Bezugspreis ist stets freibleibend. Die Lieferung unseres Blattes muß daher eingestellt werden, wenn Nacherhebungen vom Zeitungs⸗ bezugsgeld nicht bezahlt werden.
Der Verlag.
Inhalt des amtlichen Teiles
8 Deutsches Reich.
Emennungen ꝛc.
berordnung, betreffend den Branntweinausfuhrpreis. 1
Lerordnung über Postvorschüsse und Beiträge in der Unfall⸗ versicherung.
Perordnung zur Aenderung der Verordnung, betreffend die
Ausbildung von Kraftfahrzeugführern.
bebührenordnung für die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Kraft⸗
fahrzeugführern, Fahrlehrern, Lehrwagen und Lehrmitteln.
Erlasse, betreffend die Auflösung von Versorgungsämtern. gekanntmachung über den Prämientarif der Genossenschaft für die Reichsunfallversicherung der Fahrzeug⸗ und Reittier⸗ haltungen.
bekanntmachung über Uebernahme⸗ und Verkaufpreise für 1eS. Essigsäurestener, Monopolausgleich und Hektoliter⸗ einnahme. 8
bandelsverbot. Preußen. 8
3 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
urkunden über Verleihung des Enteignungsrechts. bekanntmachungen, betreffend wertbeständige Anleihen der Frankfurter Pfandbriefbank und der Berliner Hypothekenbank. bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. 3
Amtliches. 8 Deutsches Reich.
Der Regierungsrat von Olszewski vom Versorgungs⸗ umt Geldern ist unter Gewährung des gesetzlichen Ruhegehalts in den Ruhestand versetzt worden.
12525* — 18
Verordnung.
Auf Grund der mir durch Beschluß des Reichsrats vom 22 Juli 1923 erteilten Ermächtigung setze ich den Brannt⸗ veinausfuhrpreis (§ 132 der Branntweinverwertungsord⸗ dung) mit Wirkung vom 29. Oktober 1923 auf 410 Milliarden Nark für 100 Liter Weingeist fest.
Berlin,
8
den 27. Oktober 1923.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denhard. 18
88 88 8* 4
8
1 Verordnung übher Postvorschüsse und Beiträge “ versicherung. *)
Vom 26. Oktober 92223. 8—
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über Notmaßnahmen in se Unfallversicherung vom 8. Oktober 1923 (RGBl. I S. 935)
erd folgendes verordnet:
Der Postvorschuß der Träger der Unfallversicherung wird bis auf 5 fůr 8 Monat durch das Reichsversicherungsamt festgestellt.
muß so sein, daß er die voraussichtlichen Aufwendungen der dost für den Monat deckt. 1 Der Postvorschuß ist am 15. des Monats fällig. Seine Höhe 9 das Re ssicherungogamt dem Versicherungsträger und dem cchspostininistorium bis zum zehnten Tage vor der Fälligkeit mit. „8u Pofworschüssen, die verspätet gezahlt werden, tritt, wenn die ett vor dem Zahlungstage vom Statistischen Reichsamt veröffent⸗ cie Reichsrichtzahl der Lebenshaltungskosten höher ist als die zu⸗ vor dem Ferketetoo veröffentlichte, ein Zuschlag im Verhält⸗ sücer ung. Der Zuschlag wird bei der Abrechnung nicht
aic igt.
„Bei Streit über die Postvorschüsse entscheidet das Reichs⸗ Reicherangsamt (Beschlußsenat). .
Die Verordnung wird demnächst auch im Reichsgesetzblatt
nöstentlicht werden.
8 6
3 2 Anzeigenpreis für den RNaum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 000 000 000 Mh. einer 3 gespaltenen Einheitszeile
50 000 000 000 Mh. freibleibend. Anzeigen nimmt an⸗
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
g.
1573.
“
3 erlin, Montag, den 29. Oktober, Abends. 8
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Ppoftscheckkonto:ꝛ Berlin 41821.
1923
einschließlich des Portos abgegeben.
2
C11“ 11“] § 2. 11“ 2 Die Vorstände der Berufsgenossenschaften können Vorsch die Beiträge erheben, um den voraussichtlichen Bedarf der Berufs⸗ genossenschaft an Geldmitteln zu decken und Betriebsmittel in ange⸗ messener Höhe bereitzustellen. „Bei der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft können die Beitragsvor⸗ schüsse auch die voraussichtliche Kapitaldeckung der Unfallentschädi⸗ gungen umfassen. 8
§ 3.
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft setzt die Beitragsvor⸗ schüsse fest und bestimmt die Zeit, für die sie erhoben werden (Vor⸗ schußzeit) sowie Fälligkeitstag und Zahlungsart.
Die Vorschüsse können in einem Vielfachen des Umlagebeitrages
des letzten Jahres oder in Hundertsätzen des jeweils von den Ver⸗ sicherten verdienten Entgelts bestehen oder nach der Zahl der Ver⸗ sicherten berechnet werden. Eine anderweite Festsetzung hat der dem Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) mit⸗ zuteilen. An die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder die Satzungsbestimmungen über Vorschüsse ist der Vorstand nicht ge⸗ bunden. Für die Berechnung der Beitragsvorschüsse können die Ge⸗ fahrtarife außer Betracht bleiben.
Der Vorstand kann bestimmen, daß und in welcher Weise bei verspäteter Vorschußzahlung Veränderungen des Geldwerts zu berücksichtigen sind. Er kann die Unterlagen für die Berechnung des Vorschusses durch Schätzung ermitteln, wenn das Mitglied den Vor⸗ schuß nicht rechtzeitig zahlt.
4.
Der Vorstand kann einen Mirbestsat für jeden Beitragsvorschuß festsetzen, der, auf den Monat berechnet, das Zwanzigfache der am Zahlungstage geltenden Postgebühr für einen einfachen Brief im Inlandsfernverkehr nicht übersteigen darf. Der Jahresbetrag der Mindestsatze für Beitragsvorschüsse tritt an die Stelle der nach den Satzungsbestimmungen über Pauschbeträge, einheitliche Beiträge oder Mindestbeiträge zu berechnenden Beitragssätze, falls diese nicht höher sind. Er gilt als Mindestbeitrag, wenn die Satzung keine Be⸗ stimmungen über Pauschbeträge, einheitliche Beiträge oder Mindest⸗ beiträge enthält.
Die Aufforderung zur Zahlung von Beitragsvorschüssen kann in allen Fällen, in denen Vorschüsse nach § 3 Abs. 2 Satz 1 eingefordert werden, rechtsverbindlich in Fachblättern oder in Blättern erlassen werden, die für amtliche Bekanntmachungen der höheren oder unteren Eöö des Bezirks der Berufsgenossenschaft be⸗
immt sind.
.X Der Vorstand kann seine Befugnisse zur Erhebung von Beitrags⸗ vorschüssen ganz oder teilweise einem oder mehreren seiner Mitglieder übertragen. Dazu genügt schriftliche Abstimmung.
§ 7.
Die Beschlüsse der Berufsgenossenschaftsvorstände sind dem Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) auf Verlangen vor⸗ zulegen. Das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) kann die anderweite Erhebung der Beitragsvorschüsse bestimmen.
In den Prämientarifen können Mindestprämtlen festgesetzt n. Sie dürfen die Höhe der am Zahlungstage geltenden fünfzehnfachen seöstgebühr für den einfachen Brief im Inlandsfernverkehr nicht über⸗ eigen. „Das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) kann den rämientarifen rückwirkende Kraft beilegen. Zu Prämien, die ver⸗ pätet gezahlt werden, tritt, wenn die zuletzt vor dem Zablungstage vom Statistischen Reichsamt veröffentlichte Reichsrichtzahl der Lebens⸗ haltungskosten höher ist, als die zuletzt vor dem Fälligkeitstage fest⸗ gesetzte, ein Zuschlag im Verhältnis der Erhöhung.
Der Vorstand der Geno enschoft für die Reichsunfallversicherung
der Fahrzeug⸗ und Reittierhaltungen kann die Prämien auch in kürzeren als vierteljährlichen Zwischenräumen einziehen. Er bestimmt die Zeit, für die sie eingezogen werden sowie Fälligkeitstag, Art der Erhebung und Zahlung. Von der Zustellung des Auszugs aus der Heberolle kann der Vorstand absehen. An der Verpflichtung zur Einreichung der Lohnnachweise wird hierdurch nichts geändert.
Der Vorstand kann die Höhe des Entgelts durch Schätzung be⸗ stimmen, wenn das Mitglied die Prämie nicht rechtzeitig zahlt.
§ 7 gilt entsprechend. -
Das Reichsversicherungsamt kann die Erhebung von Vorschüssen auf die Prämien zulassen. 8
Die durch die §§ 805, 842 der Reichsversicherungsordnung vor⸗ geschriebene Veröffentlichung des Prämientarifs braucht weiteres nur im Reichsanzeiger zu erfolgen.
et. 8 1 „ § . 585 EEE6565. „In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden Beitragsvorschüsse durch die zur Einziehung der Umlagebeiträge der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften verpflichteten Gemeinden oder landesrechtlich bestimmten anderen Stellen von den Mitgliedern der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingezogen. Die Einzugsstellen bestimmen die Zahlungsfrist für die Mitglieder. Sie haben die Gesamtsumme der einzuziehenden Vorschüsse spätestens drei Wochen, nachdem die Ausschreibung bekannt⸗ ist, an die Berufsgenossenschaft abzuführen oder die Frucht⸗ osigkeit der Zwangsvollstreckung bei den Mitgliedern nach⸗ zuweisen. Zu Vorschüssen, die das Mitglied verspätet zahlt, tritt, wenn die zuletzt vor dem Zahlungstage vom Statistischen
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bis auf
Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Reichsamt veröffentlichte Reichsrichtzahl der Lebensbaltungskosten höher ist als die zuletzt vor dem Fälligkeitstage veröffentlichte, ein Zuschlag im Verhältnis der Erhöhung. Der Zuschlag verbleibt der Einzugsstelle. Zu der Summe der Vorschüsse, die von der Einzugs⸗ stelle verspätet abgeführt werden, ohne daß sie dem Vorstande die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung bei dem Mitgliede rechtzeitig nachweist, tritt, wenn die zuletzt vor dem Zahlungstage vom Statistischen Reichsamt veröffentlichte Reichsrichtzahl der Lebens⸗ haltungskosten höher ist als die zuͤletzt vor dem Fälligkeitstage ver⸗ öffentlichte, ein von der Einzugsstelle zu tragender Zuschlag im Ver⸗ hältnis der Erhöhung. Die Zuschläge werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Bei Streit aus der Einziehung der Vorschüsse entscheidet
1. zwischen dem und der Einzugsstelle die Aussichts⸗ behörde über die Einzugsstelle,
2. zwischen der Einzugsstelle und der landwirtschaftlichen Berufs⸗ genossenschaft der Beschlußsenat des Reichsversicherungsamts (Landesversicherungsamts).
Die Landesregierung kann von den Vorschriften der Abs. 1 und 2 Abweichendes bestimmen, wenn die Landesgesetgebung nach § 1037 der Reichsversicherungsordnung den Maßstab für das Umlegen der Beiträge und das Verfahren bei dem Umlegen und Erheben ab⸗ weichend von den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung geregelt hat. F
Die Postvorschüsse nach § 1 werden für die Zeit vom 1. Januar 1924 ab erhoben.
Die gesamten Aufwendungen der Post für die Träger der Unfall⸗ versicherung im Jahre 1923 werden von der Postverwaltung auf alle zu Postvorschüssen verpflichteten Versicherungsträger nach dem Ver⸗ hältnis der Höhe ihrer für das Jahr 1923 festgesetzten Post⸗ vorschüsse umgelegt. Der umgelegte Betrag wird unter Anrechnung bereits gezahlter Postvorschüsse vom Versicherungsträger als Nach⸗ tragsvorschuß erhoben. Die Postverwaltung stellt dem Versicherungs⸗ träger über den Nachtragsvorschuß eine Zahlungsaufforderung Der Nachtragsvorschuß ist zwei Wochen nach Zustellung fällig. Streit gilt § 1 Abs. 4. Für verspätete Zahlungen gilt § 1 Abf. 3.
Die Postverwaltung kann den Nachtragsvorschuß a ür T des Jahres 1923 einziehen. 8
Das Reichsversicherungsamt kann Näberes zur Durchführung dieser Verordnung bestimmen.
Das Reichsversicherungsamt und die Landesversicherungsamter können auch für die 22 vor dem Inkrafttreten der Verordnung Abd⸗ weichungen von den gesetzlichen Vorschriften und Satzungsbestimmungen über Erhebung der Beitragsvorschüsse und Prämien zulassen.
Berlin, den 26. Oktober 1923. er Reichsarbeitsminister. 8 J. V.: Dr. Geib. 8.
3 Verordnung zur Aenderung der Verordnung, betreffend die Alusbildung von Kraftfahrzeugführern.
Vom 21. Oktober 1923.
(Veröffentlicht in der am 26. Oktober ausgegebenen Nr. 105 des RGBl. Teil I S. 988.)
Auf Grund des § 6 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraft⸗ fahrzeugen vom 3. Mai 1909 (=-GBl. S. 437) in der ung des Gesetzes vom 21. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 743) wird die Ziffer X der Anlage zur Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraft⸗ fahrzeugführern, vom 1. März 1921 (RGBl. S. 212) in der Fassung der Verordnung vom 15. März 1923 (RGBl. 1 S. 169) nach Zustimmung des Reichsrats wie folgt geändert:
X. Prüfungsgebühren.
Der Reichsverkehrsminister setzt die Gebühren fest, die den amktlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung von Fahrlehrern, Lehr⸗ wagen und Lehrmitteln er hat davon dem Reichsrat unver⸗ züglich Kenntnis zu geben. Erhebt der Reichsrat innerhalb eines Monats Widerspruch, so hat der Reichsverkehrsminister diese Gebühren aufzuheben und die bisherigen wieder in Krast zu setzen 8
Berlin, den 21. Oktober 1923.
Der Reichsverkehrsminister Oeser.
——
1b G Gebührenord G für die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahr⸗ zeugführern, eeB Lehrwagen und Leoͤr⸗ mitteln.
(Veröffentlicht in der am 26. Oktober ausgegebenen Nr. — des Reichsministerialblatts S. 1014).
Auf Grund des § 39 der Verordnung über Kraftfahrzeug⸗ verkehr vom 15. März 1923 (RGBl. I1 S. 175) und der Ziffer X der Anlage zur Verordnung, betreffend die Aus⸗ bildung von Kraftfahrzeugführern, vom 1. Mörz 1921 in der Fassung der Verordnung vom 21. Oktober 1923 (RGBl. I S. 988) ordne ich an: 88 v“