1p
8
orangeroten und grünen Fasern erhöht.
“
eingefaßt, innerhalb dessen ebenfalls in schwarzer .In steitbar
in lateinischer Schrift angebracht Reichsbanknote
Zweihundert MWilliarden Mark
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer.
Berlin, den 15. Oktober 1923 8 Reichsbankdirektorium
v. Glasenapp 1 Schneider Budcztes Bernhara Seifferl Voche Friedtrich Fuchs P. Schneider —
Rechts und links der Unterschriften befinden sich die Kontroll⸗ stempel, links vom Ausstellungsort die Kennbuchstaben und die Serienbezeichnung, rechts vom Datum die Nummer in roter Farbe. Unterhalb der Wertzeile ist beiderseits des Textes der Strafsatz ebenfalls in lateinischer Schrift angebracht, oberhalb der Wertzeile steht links und rechts in violetter Farbe die Zahl 200. Die Rückseite der Note ist unbedruktktkt. Berlin, den 1. November 1923. 8 Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.
— —
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe neuer Reichsbanknoten über Eine Billion Mark mit dem Datum vom 1. November 1923 (I. Ausgabe).
In den nächsten Tagen werden Reichsbanknoten über Eine Billion Mark in den Verkehr gebracht werden. Die Noten sind auf weißem Papier gedruckt und 65 % 141 mm fent Das rechtsseitig im Papier eingeformte Wasserzeichen
Textaufdruck ist:
*
Havenstein v. Grimm Kauffman
ellt Eichenlaub mit Kreuzdorn in ornamentaler Verarbeitung ar. Die Wirkung dieses Wasserzeichens wird durch die violette Färbung des Papierstreifens und die darin eingebetteten
Die Beschriftung in
rk
brauner Farbe lautet:
Reichsbanknote
zehlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin
gegen diese Banknote dem Einlieferer.
Vom 1. Februar 192 ¼ ab kann diese
Banknote aufgerufen und unter Umtausch
gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden.
Berlin, den 1. November 1923 Reichsbankdirektorium
Havenstein v. Glasenapp v. Grimm Haufrmann
Schneider BPudczies Bernhard Seifert Voche Friedrich Fuchs P. Schneider
Rechts und links von den Unterschriften stehen die Stempel mit der Umschrift Reichsbankdirektorium. Die Wertbezeichmaa ist durch größere, kräftige Searschrift vervorgehovent. Der vierzeilige Strafsaͤtz ist links unten, hochstehend angebracht. Metchenbezei nung und Nummer sind in roter Farbe oben rechts aufgedruckt. In der rechten unteren Ecke steht die Wert⸗ zahl 1000 und darunter das Wort Milliarden. Die Rückseite der Note ist unbedruck.
Berlin, den 2. November 1923.
Reichsbankdirektorium. „ Havenstein. v. Glasenapp.
Bekanntmachung, die Ausgabe neuer Reichsbanknoten über
ionen Mark mit dem Datum vom 1. No⸗
vember 1923 (I. Ausgabe).
In den nächsten Tagen werden Reichsbanknoten zu Fünf Billionen Mark in den Verkehr gebracht werden. Die Noten 89 auf weißem Papier gedruckt und 86 % 168 mm groß.
as rechtsseitig im Papier eingeformte Wasserzeichen stellt Distelblätter in ornamentaler Verarbeitung dar. Die Wirkung dieses Wasserzeichens wird durch die gelbliche Färbung des ö und die darin eingebetteten orangeroten und grünen Fasern erhöht. Der etwa 40 mm breite Schaurand trägt unten die Wertzahl 5000 und darunter das Wort Milliarden in schwarzer Farbe. Der Untergrund des Druck⸗ bildes spielt in braunrot⸗ und blauen Farben und läßt an der linken Seite die große hellblaue Zierzahl 5 frei. Die Be⸗
schriftung in schwarzer Farbe lautet:
Reichsbanknote
Fünf Billionen
Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Februar 1924 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Sahlungsmittel eingezogen werden Berlin, den 1. November 1923
₰ „ 2 5 62 5 Reichsbankdirektorium NHavenstein v. Glasena v. Grimm Kauffmann Schneider Budczies Bernhard Seiffert Voche Friedrich Fuchs P. Schneider
Rechts und links von den Unterschriften stehen die Stempel mit der Umschrift Reichsbankdirektorium. Die Wertzeile ist durch große Buchstaben hervorgehoben. Der vierzeilige Straf⸗ satz ist links unten hochstehend angebracht. Reihenbezeichnung
8
und Nummer sind in roter Farbe oben rechts aufgedruckt.
Die Rückseite der Note ist unbedruckt. Berlin, den 2. November 1923.
1 Reichsbankdirektorium.
Havenstein. v. Glasenapp.
Bekanntmachung, “ betreffend die Ausgabe neuer Reichsbanknoten über Zehn Billionen Mark mit dem Datum vom
1. November 1923 (I. Ausgabe).
In den nächsten Tagen werden Reichsbanknoten zu zehn Billionen Mark in den Verkehr gebracht werden. Die Noten sind auf weißem Papier gedruckt und 86 % 171 mm groß. Das rechtsseitig im Papier eingeformte Wasserzeichen stellt Distelblätter in ornamentaler Verarbeitung dar. Die Wirkung dieses Wasserzeichens wird durch die hellblaue Färbung des Papierstreifens und die darin eingebetteten orangeroten Fasern erhöht. Der etwa 40 mm breite Schaurand trägt unten die Wertzahl 10 000 und darunter das Wort Milliarden in schwarzer Farbe. Der Untergrund des Druckbildes spielt in den Farben grün, rotbraun bis gelbbraun⸗grün und zeigt ein helles waben⸗ artiges Muster. In der Mitte ist der Reichsadler mit der grau gedruckten weiß umrandeten Zahl 10 sichtbar. Die Be⸗ schriftung in schwarzer Farbe lautet:
1 Reichsbanknote
Zehn Billionen Mark
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Februar 192 4 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmitte eingezogen werden Berlin, den 1. November 1923
Reichsbankdirektorium
NHavenstein v. Grimm
Schneider
v. Glasenapp Budcziles Bernhard Voche Priedrich Fuchs P. Schneider
Rechts und links von den Unterschriften stehen die Stempel mit der Umschrift Reichsbankdirektorium. Die Wert⸗ bezeichnung ist durch kräftige Druckschrift hervorgehoben. Der vierzeilige Strafsatz ist rechts und links unten hochstehend auf⸗ gedruckt. Reihenbezeichnung und Nummer sind in rotbrauner Farbe oben rechts angebracht. ““
Die Rückseite der Note ist unbedruckt. Berlin, den 2. November 1923.
Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.
Bekanntmachung,
etreffend die Ausgabe neuer Reichsbanknoten über Einhundert Billionen Mark mit dem Datum vom 26. Oktober 1923 (I. Ausgabe).
In den nächsten Tagen werden Reichsbanknoten zu Ein⸗ hundert Billionen Mark in den Verkehr gebracht werden. Die Noten sind auf weißem Papier gedruckt und 86 % 174 mm groß. Das rechtsseitig im Papier eingeformte, fortlaufende Wasserzeichen stellt Distelblätter in ornamentaler Verarbeitung dar. Die Wirkung dieses Wasserzeichens wird durch die braune Färbung des Papierstreifens und die darin eingebetteten purpur⸗ roten und grünen Fasern erhöht. Der Schaurand ist mit der
querstehenden Zierzahl 100 und der Zeile Billionen Mark in weinroter Farbe bervruckt. Der in weinrot — grau — wein⸗
rotem Farbton gehaltene, netzartige Unterdruck eigt in dem eirunden Mittelfeld die große helle Zierzahl 100. Die Um⸗ randung dieses Mittelfeldes besteht aus den vier Eckzahlen 100 in besonderen, kreisrunden Zierstücken, die oben durch ein Band mit dem Wort Reichsbanknote, seitlich und unten durch den Strafsatz verbunden sind. Die Beschriftung in schwarzer
Farbe lautet: — Einhundert
9 9
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin
egen diese Banknote dem Einlieferer.
Vom 1. Februrr 1924 ab kann diese
anknote aufgerufen und unter Umtausch
egen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden
Berlin, den 26. Oktober 1923 Reichsbankdirektorium
v. Grimm Kauffmann
Budczles Bernhard Seisert Voche PFriedrich Fuchs P. Schneider
— Rechts und links pon den Unterschriften stehen die Stempel mit der Umschrift Reichsbankdirektorium. Die Wert⸗ bezeichnung ist durch größere Zierschrift hervorgehoben. Reihen⸗ bezeichnung und Nummer befinden sich oben in der Mitte über dem Wort Einhundert in roter Farbe. Die Rückseite der Note ist unbedruckt. Berlin, den 2. November 1923.
Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.
—.—
„Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Grund von § 795 B. G.⸗B. genehmigt, daß die Stadt⸗ gemeinde Lichtenstein⸗Callnberg auf den Inhaber lau⸗ tende Schuldverschreibungen für eine Anleihe von 120 Millionen Mark in Stücken von 5000, 10 000, 20 000, 50 000 und 100 000 ℳ ausgibt. “
Dresden am 6. November 1923. Die Ministerien und
NHavenslein
v. Glasenapp Schneider
der Finanzen. Für den Minister: Lorey.
des Innern den Minister: J. A.: Dr. Kretschmar.
Preußen.
Der Landgemeinde Döbern N. L. im Kreise Sorau wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, zur Erweiterung des Rathauses in Döbern und zur Verbreiterung der Auffahrt
zum Hofe des Rathauses die in der Gemarkung Döbern belegene Fläche Kartenblatt 2 Parzelle 307/17 sowie Teile der ebenda belegenen Flächen Kartenblatt 3 Parzellen 208 und 982/207 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Gleichzeilig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über
ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. uli
1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, 8e die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden haben. Berlin, den 31. Oktober 1923. Das Preußische Staatsministerium. für den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Innern. Severing.
Zugleich
Der Stadtgemeinde Marburg (Lahn) wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung S. 221) das Recht verliehen, zur Erweiterung des Fried⸗ hofs an der Ockershäuser Allee die in den Gemarkungen Mar⸗ burg und Ockershausen belegenen Flächen Kartenblatt 22 Par⸗ zellen 69, 70, 71, 223/72, 73, 77 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Jul 1922 (Gesetzsammlung S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen
8
Enteignungsrechts Anwendung zu finden haben. Berlin, den 2. November 1923. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.
Der Minister des Innern. Severing.
8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 67 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 679 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. Avpril 1923 (Gesetzsamml. S. 83) vom 30. Oktober 1923 und unter
Nr. 12 680 ein Preußisches Ausführungsgesetz zum Finan;⸗ ausgleichsgesetz vom 30. Okiober 1923.
Berlin, den 6. November 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krauser
Deutsches Reich.
Der mexikanische Gesandte Alvarez del Castillo hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär Dr. Salvador R. Guzmaͤn die Geschäfte der Gesandtschaft. — 11““
. Statistik und Volkswirtschaft, Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrsteuer.
April 1923 bis August 1923
in Tausend Mark
August 1923 Gegenstand der Besteuerung
in Tausend Mark
I. Gesellschaftssteuer. Aktiengesellschaften und Kommandit⸗ gesellschaften auf Aktien Gesellschaften mit beschränkter Haftung Bergrechtliche Gewerkschaften... Andere Kapitalgesellschaften... Mehrstimmrechtsaktien und anteile. Andere Erwerbsgesellschaften und die übrigen juristischen Personen... II. Wertpapiersteuer. Verzinsliche inländische Schuld⸗ und Rentenverschreibungen, Zwischen⸗ scheine und Schuldverschreibungen über zinsbare Darlehens⸗ oder Wentenibtbb““ Verzinsliche ausländische Schuld⸗ und Rentenverschreibungen und Zwischen⸗ X“ Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für ausländische Ge⸗ nußscheine und Zwischenscheine.. III. Börsenumsatzsteuer. Anschaffungsgeschäfte über Aktien und Anteile sowie verzinsliche Werte. Anschaffungsgeschäfte über ausländische Hablunhoniitt . Anschaffungsgeschäfte über Waren ... Die Einräumung von Bezugsrechten IV. Aufsichtsratsteuer.
Aufsichtsratsteuer nebst Zuschlag und Verzugszinsen . 8
179 417 220 11 942 983 953 184 227 376
24 350
2 454 344
121 804 696 7 212 811 699 435
45 472
5 588
1 682 619
3 480 694 4 284 552
767 104 1 576 028
7 098 909 17 579 945
963 032 805 123 727 667
3 130 722 125 800 415
743 035 906
70 549 712 2 383 404 95 950 912
3 485 171 1 437 636 762
816 017 1 055 533 279
Zusammen .. Berlin, den 5. November 1923.
Statistisches Reichsamt “
Parlamentarische Nachrichten.
Der Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags behandelte gestern bei der Erledigung verschiedener Anträge zur Ge⸗ nehmigung der Strafverfolgung von Reichstagsab⸗ geordneten wegen Preßvergehen die prinzipielle Frage, ob der zurzeit geltende Rechtszustand aufrecht zu erhalten sei oder nicht, wonach Abgeordnete als verantwortliche Redaktente zeichnen und durch eine derartige Ausnützung ihrer Immunität sich Straffreiheit sichern. Ministerialrat von Zahn (Reichsministerium des Innern) wies nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ auf das neue österreichische Preßgesetz vom 20. April 1922 hin, dessen § 18 Abs. 2 lautet: „Ein Mitglied des Nationalrats, des Bundesrats oder eines Landtags kann, solange seine Immunität währt, nicht verantwortlicher Schriftleiter sein.“ Wenn ein ähnlicher Paragraph auch in das deutsche Preßgesetz aufgenommen werden würde, so würde das nach Ansicht des Regierungsvertreters die Beseitigung
einer Lücke im Gesetz bebeuten. Nur sei noch eine gewisse Erweiterung zu wünschen. Redner erinnerte daran, daß auch dann ein verant⸗ wortlicher Redakteur strafrechtlich nicht zu sassen sei, wenn er für sich die Exterritorialität in Anspruch nehmen könne. — Die Abag. Brodauf (Dem.), D. Everling (D. Vp.). D. Dr. Kahl (D. Vp.) und Dietrich⸗Prenzlau (D.Nat.) stimmten in ihren Ausführungen prinziviell der Ansicht des Regierungsvertreters zu. Insbesondere wurde hierbei betont, daß es einen Widerspruch in sich bedeute, wenn jemand eine Verantwortlichkeit übernähme und auf der anderen Seite Deckung für diese Ver⸗ antwortlichkeit durch seine Immunität als Reichstagsabgeordneter be⸗ säße. Dagegen äußerte Abg. Feldmann (Soz.) mit Rücssicht auf die über dreißigjährige Praxis des Reichstags eine entgegenstehende Ansicht. Abg. Löbe (Soz.) hielt die von der Regierung vorgeschlagene Aenderung des Preßgesetzes für eine halbe Maßnahme, die zu Kom⸗ plitationen führen könne Es käme dann so, daß ein Abgeordneter bei mündlichen Aeußerungen sich auf seine Immunität berufen könn⸗, dasselbe könne er auch tun beim Schreiben von Artikeln, die er unter seinem Namen veröffentliche; nur als verantwortlicher Redakteur solle dann ein anderer Zustand eintreten. — Der Ausschuß beschloß, sich auf heute zu vertagen, damit den Fraktionen Gelegenheit gegeben werde, zu der Frage Stellung zu nehmen. ““ “
Handel und Gewerbe. Berlin, den 7. November 1923.
Telegraphische Auszahlung.
6. November
Geld Brief In Tausend 164588000 165412000
133665000 134335000
20948000 21052000 63441000 63759000 73017000 73383000
112119000 112681000 11372000 11428000 18953000 19047000
1895750000 1904250000
418950000 421050000 24339000 24461000 7541 1000 75789000 56459000 56741000 16559000 16641000
204488000 205512000 37905000 38095000
5985 6015 12469000 12531000
7. November
Geld Brief In Tausend 243390000 244610000
197505000 198495000
30923000 31077000 93765000 94235000 107730000 108270000
165585000 166415000 lsingfors.. 16957000 17043000 talien.. 27930000 28070000
doln 2793000000
Amsterdam⸗ Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso) Brüssel und Antwerpen. Frifcee 8 openhagen. Stockholm u. Gothenburg
2807000000 New York. 628425000 631575000 I 35910000 36090000 chweiz 111720000 112280000 Spanien .. 83790000 84210000 Lissab. Oporto 24738000 24862000 Japan 305235000 306765000 io de Faneiro 55860000 56140000 Wien (1 Kr.) 8977 a
90⁰23 18354000 18446000
gram und elgrad).. 4 Kr. =1Din. Budapest.. Sofia.. Konstantinop.
7381000
33915 5785000
7419000
34085 5815000
4938000
22942
4962000
23058 4010000
Brief In Tausend
628425000 631575000 628425000 631575000 30923000 31077000 5786000 5814000 107730000 108270000 2793000000 2807000000 2793000000 2807000000 16958000 17042000 35910000 36090000 243390000 244610000 27930000 28070000 7382000 7418000 93765000 94235000 8978 9022 4489000 4511000 3491000 3509000 165585000 166415000 111720000 112280000 83790000 84210000
18354000 18446000
Banknoten
Amerikanische 1000 —5 Doll. „ 2 und 1 Doll. Peiat sche Gbv6 6655656. ulgarische Dän J roße.
Englische F
* bschn. zu 1 £ un innische. . ranzösische. olländische. talienische. ugoslawische (1 Dina orwegische Oesterreichische.. Rumänische 500 u. 1000 Lei
„ unter 500 Lei Schwedische 8en ve Spanische 11“3“ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue 100 Kr. a“ Tschecho⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr. 18354000 18446000
Ungarische BanknotennF. 33915 34085
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ eht sich für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, Lire, Peseta, Escudo, Lei, Leva, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Pef
Pen und Milreis.
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—
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 2. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 8r KenenestcheeFseeaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
————V
— ——
.
— Die Roheinnahmen der Canada⸗Pacifiec⸗Eisen⸗ bahn wiesen laut Meldung des W. T. B. in der vierten Oktober⸗ Poße 1 113 000 Dollar auf (Zunahme gegen das Vorjahr 703 000
ollar).
Paris, 1. November. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Frankreich vom 1. November (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 25. Oktober) in Franken: Gold in den Kassen 3 674 912 000 (Zun. 202 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 321 000 (unverändert) Fr, Barvorrat in Silber 295 652 000 (Zun. 112 000) Fr., Guthaben im Ausland 577 866 000 (Zun. 2 466 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 3 978 035 000 (Zun. 889 377 000) Fr., gestundete Wechsel 17 896 000 (Abn. 32 000) Fr., Vonschüsse auf ertpapiere 2 185 845 000 (Zun. 925 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 23 400 000 000 (unverändert) Fr., Vor⸗ schüsse an Verbündete 4 539 000 000 (Zun. 2 000 000) Fr., Noten⸗ 1“ 1J00hee 178 172 21 Fr., Schatzguthaben
52 n. 3 Fr., Privatguthaben 2 332 320 000 (Zun. 354 277 000) Fr. EW“ 8
Bern. 3. November. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizeri⸗ schen Natio nalbank vom 31. Oktober 1923 (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 23. Oktober 1923) in Franken: Metallbestand 622 382 275 (Abn. 768 957), Darlehns⸗ kassenscheine 13 048 725 (Zun. 489 100), Wechselbestand 317 236 649 (Zun. 32 946 039), Sichtguthaben im Ausland 16 001 300 (Zun. 2 033 010), Lombardvorschüsse 49 249 537. (Zun. 3 533 319), Wert⸗ schriften 8 907 091 (unverändert), Korrespondenten 23 890 373 (Zun. 13 685 466), sonstige Aktiva 22 023 496 (Abn. 11 910 594), Eigene es 330,2498 s “ 927 421 040 (Zun.
„ Girodepo 95 n. 165 125), sonstige Passiva 29 507 055 (Abn. 11 123 789). b “
——
Berlin, 6. November (W. T. B.). Richtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgroßhandel und im Verkehrmitdem Einzelhandel, in Originalpackung offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs⸗ verbandes des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für 50 kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengraupen, lose 27,40 — 27,75 ℳ. Gerstengrütze, lose 27,40 — 27,75 ℳ, Haferflorken, lose 25,10 — 25,50 ℳ, Hafer⸗ grütze, lose 25,10 — 25,50 ℳ, Maisgrieß 20,00 — 21,00 ℳ, Mais⸗ puder, lose 26,45 — 26,70 ℳ. Roggenmehl 0/1 22,25 — 22,50 ℳ, Weizengrieß 26,50 — 26,85 ℳ, Hartgrieß 26,50 — 26,855 ℳ., 70 % Weizenmehl 22,25. —23,00 ℳ, Weizenauszugsmehl 23,75 — 24,95 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 42,10 — 44,25 ℳ, Speiseerbsen, kleine 36,35 — 38,95 ℳ, „Bohnen, weiße, Perl 25,95 — 26,75 ℳ, Linsen, kleine 30,15 — 35,15 ℳ, Linsen, mittel 35,35 — 42,35 ℳ, Linsen, große 42,45 — 49,50 ℳ, Kartoffelmehl 24,15 — 25,35 ℳ, Makkaroni, lose 45,90 — 48,40 ℳ, Schnittnudeln, lose 34,60 — 36,30 ℳ, Burma II un⸗ glasiet 25,60 — 26,80 ℳ, Siam Patna I, glas. 30,30 — 32,85 ℳ, grober Bruchreis20,10 — 21,15 ℳ, Reisgrieß u.⸗mehl, lose 18,90 — 19,80 , Ring⸗ äpfel, amer. extra choice 83,75 — 87,25 ℳ, getr. Aprikosen, cal. fancy 122,10 — 127,20 ℳ, getr. Birnen, cal. 89,45 — 93,20 ℳ, getr. Pfir⸗ siche, cal. fancy 82,10 — 85,50 ℳ, getr. Pflaumen 110/20 — 70/80 45,50 bis 47,40 ℳ, Korinthen in Kisten choice 74,50 — 77,60 ℳ, Rosinen in Kisten 58,75 — 61,20 ℳ, Sultaninen in Kisten 89,15 — 92,85 ℳ, Mandeln, bittere Bari 77,45 — 80,70 ℳ, Mandeln, süße Avola 139,20 bis — 145,00 ℳ. Kaneel 204,30 — 212,80 ℳ, Kassia Vera 111,70 — 116,35 ℳ, Kümmel 153,10 — 159,50 ℳ, Nelken Zanzibar 237,45 — 247,35 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 111,00 — 115,70 ℳ., weißer Pfeffer 136.50 bis 142,20 ℳ, Piment Jamaika 89,30 — 93,05 ℳ, v roh 188,00 bis 198,00 ℳ, Kaffee superior 175,00 — 187,00 ℳ. Röstkaffee, Brasil 227,00 — 258,00 , Malzkaffee 33,00 — 35,00 ℳ, Röstgetreide 21,00 bis 22,00 ℳ, Ersatzmischung mit 20 % Kaffee gepackt 80,00 — 85,00 ℳ, Kakaopulver, lose 180,00 — 200,00 ℳ, Tee in Kisten 380,00 — 450,00 ℳ, Inlandszucker basis melis 31,90 — 33,50 ℳ, Kunsthonig 48,07 — 50,50 Mark, Marmelade, Einfrucht, Erdbeer 86,60 — 91,40 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 69,78 — 73,50 ℳ, 1 in Säcken 7,00 — 7,35 ℳ, Steinsalz in Säcken 4,90 — 5,15 ℳ, Siedesalz in Packung —,— bis —,— ℳ, Steinsalz in Packung —,— ℳ, Bratenschmalz 94,60 bis 94,75 ℳ, Purelard 90,70 — 90,80 ℳ, Margarine, Handels⸗ marke 71,50 — 75,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke 88,60 — 93,00 ℳ, Molkereibutter 181,92 — 185,54 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste — bis 38,45 ℳ, Speck, gesalzen, fett 98,90 — 99,00 ℳ, Quadratkäse 65,57 — 68,82 ℳ, Quargkäse 74,77 — 78,47 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 125,37 — 131,62 ℳ, Tilsiter Käse, halbfett 95,10 — 99,85 ℳ.
—
Kurse der Federal Reserve Bank, New York, vom 31. Oktober 1923: G.⸗M. = § 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M. 134 048 257 372 G.⸗M. = P.⸗Fr. 4,051 1 £ = P.⸗M. 601 394 101 876 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,745 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 7 882 037 533 *£ = G.⸗M. 18,833 1 Belg. Fr. = P.⸗M. 6 729 222 520 G.⸗M. = P.⸗M. 31 932 479 063 1 Lira, it. = P.⸗M. 6 018 766 756
Monatsdurchschnitskurs der Federal Reserve Bank, New York, für den Monat Oktober 1923 1 £ = G.⸗M. 18,990, vom 1. November 1923: 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M. 342 465 753 425 „Fr. 4,058 1 £ = P.⸗M. 1 534 589 041 096 elg. Fr. 4,755 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 20 102 739 726 ⸗M. 18,81 Fr. =P.⸗M. 17 157 534 247
1 1 1 1 1
„M. . *
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8
1 1 Belg. 1 M. = P.⸗M. 81 580 922 539 1 Lira, zt. =P.⸗M. 15 376 712 329
ffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
2,10 Goldmark freibleibend.
agengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 5. November 1923: Oberschlesisches Revier: Gestellt 1644 Wagen, nicht gestellt —X,— Wagen, beladen zurückgeliefert 1644 Wagen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
“ Wertpaplermärkten. “ Wertpapiere. 5
Danzig, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurse. (In Gulden.) Noten: Ameritanische 5,61,34 G., 5,64,16 B., Polnische für eine Million 3,342 G., 3,358 B., Pfundnoten 22 942 500 000 000 G., 23 057 500 000 000 B. — Schecks: Warschau für eine Million 3,192 G., 3,218 B. Auszahlungen: London 25 Gulden G., —,— B., Holland 216,08 G., 217,17 B., Schweiz —,— G., —,— B., Paris 32,12 G. 32,28 B., Kopenhagen 95,137 G., 95,613 B., New York telegraphische Auszahlung 5,586 G., 5,614 B.
Wien, 6. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 500,00 G., Berlin 0,001244*¼») G., Kopen⸗ hagen 12 080,00 G., London 315 500,00 G., Paris 4092,00 G., Zürich 12 610,00 G., Marknoten 0,001194*) G., Lirenoten 3130,00 G., Jugoslawische Noten 809,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2057,00 G., Polnische Noten 3,03*) G., Dollar 70 560,00 G., Ungarische Noten 2,60 G., Schwedische Noten 18 210,00 G. — *) für eine Milliarde.
London, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 77,45, Belgien 89,95, Schweiz 25,11, Holland 11,53 ⅜, New York 4,46,31, Spanien 33,80, Italien 100,18, Deutschland 37 500 000 000 000, Wien 315 500, Bukarest 935,00.
Paris, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,—, Büukarest 8,40, Prag 50,80, Wien 25,00. Amerika 17,37 ⅛, Belgien 86,10, England 77,51 ½, Holland 671,75. Italien 77,30, Schweiz 308,25, Spanien 230,25, Stockholm 457,75.
Amsterdam, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,54, Berlin 0,00,60 für eine Billion, Paris 14,90, Schweiz 46,00, Wien 0,0036 ⅛, Kopenhagen 44,00, Stockholm 68,05, Christiania 38,30, New Pork 258,50, Brüssel 12,85, Madrid 34,35, Italien 11,55, Prag 7,53 — 7,58, Helsingfors 6,87 ½ — 6,97 ½. “
Zürich, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berli —,— Cent für eine Milliarde, Wien 0,00,79,30, Prag 16,45, Holland 217,85, New York 5,62 ¼, London 25,10 ½4 Paris 32,42 ½, Italien 25,06 ¼, Brüssel 27,87 ¼, Fohn hoagen 96,00, Stockholm 148,2 Christiania 84,00, Madrid 74,75, Buenos Aires 178,50, Budape 0,03,04 ¼. Warschau —,—, Belgrad 6,50, Sofia 5,17 ½8.
Kopenhagen, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurs London 26,26, New York 5,90, Hamburg —,— für eine Milliarde, Paris 34,20, Antwerpen 29,45, Zürich 104,85, Rom 26,40, Amsterda Stockholm 156,15, Christiania 87,65, Helsingfors 15,78, Prag
Stockholm, 6. November.
(W. T. B.) Devisenkurse. London
16,93, Berlin 0,03 für eine Milliarde, Pas 22,00, Brüssel 19,00,
schweiz. Plätze 67,65, Amsterdam 147,00, Kopenhagen 64,75,
56,50, Washington 379 ⅞, Helsingfors 10,20, Rom —,— rag 11,25.
Christiania, 6. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Londo 30,00, Hamburg —,— für eine Milliarde, Paris 39,10, New Pork 6,73 Amsterdam 260,50, Zürich 119,75, elsingfors 18,05, Antwerpen 33,50, Stockholm 177,25, Kopenhagen 114,60, Rom —,—, Prag 19,75.
—
(W. T. B.) Silber 32 %1, Silbe
Devisen. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkisch Februarrente 1550. Oesterreichische Gold rente —,—, Oesterreichische Kronenrente 0,840, Ungarische Gold rente —,—, Ungarische Kronenrente —,—, Anglo⸗österr. Bank 342 Wiener Bankverein 172, Oesterreichische Kreditanstalt 278 Ungarische allgemeine Kreditbank 1479, Länderbank, junge 320, Niederösterr. Cskomptebank 370, Unionbank 291, Ferdinand Nordbahn 200,00, Oesterreichische Staatsbahn 791, Südbahn 201, Südbahnprioritäten 515, Siemens⸗Schuckertwerk 194,1, Alpine Montanges. 621, Poldi hütte 955,00, Prager Eisenindustrie —,—, Rimamurany 236, Waffen ⸗Ges. österr. —,— Brüxer Kohlenbergbau —,—, Salgo⸗ Tergauer Steinkohlen 1175, Daimler Motoren 49, Skodawerk 1189,9, Levkam⸗Josefstha] A.⸗G. —,—, Galizia Naphtha „Galicia“ 24 500, Oesterr.⸗steyer. Magnesit⸗Akt. 185.
Amsterdam. 6. November. (W. T. B.) 6 % Niederländisch Staatsanleihe 1922 A u. B 9915⁄11. 4 ½ % Niederländische Staats anleihe von 1917 82 , 3 % Niederländische Staatsanleihe von 1896/05 65,00, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe von 1921 A 100,50, Nederl. Handel Mij. 125 ⅞, Jurgens Margarine Stammaktien 55,00, Philips Glühlampen Stammaktien —,—, Handelsvereenigung Amster⸗ dam 474,50, Cultuur Mij. der Vorstenlanden Stammattien 175,75, Kon. Nederl. Mij. cot Expl. van Petroleumbronnen —,—, Gecons. Holl. Petroleum 132,00, Holland⸗Amerika⸗Linie —,—, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 109,75, Deli Maatschapij 287,50, Rubber Cultuur Mij Amsterdam 142 ⁄. — Fest.
London, 6. November. auf Lieferung 31,75.
Wien, 6. November. Lose —,—, Mairente 0,950,
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 5. November. (W. T. B.) Wollauktion. Das Angebot bestand heute aus 19 700 Ballen und war hauptsächlich mittlere Qualitäten. Die Nachfrage hat nachgelassen, aber die letzten Preise konnten sich behaupten.
Bradford, 5. November. (W. T. B.) Der Wollmarkt zeigte ein festes Aussehen, die Käufer verhielten sich aber reserviert.
6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Envaliditäls. ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. ☚
[79531]
2. Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
179521] Sperrung von Aktien. ie Aktien unserer Gesellschaft Nr. 0094, 009 0096, 0097, 0098, 1052,
kraftlos erklärt werden.
Der allfällige Inhaber des Schecks Nr. 78 006 für 2382,03 Schweizer Franken, ausgestellt am 13. April 1923 von der Svendborg Bank in auf den Schweizerischen Bankverein in Zürich, lautend an die Order des Franz M. Rhomberg in Dornbirn, wird aufgefordert, diesen Titel binnen 3 Monaten von der ersten Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt an in der Kanzlei des Gerichts vorzulegen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist würde der Titel als
Zürich, den 30. Oktober 1923. . Im Namen des Bezirksgerichts. 5. Abteilung. Der Gerichtsschreiber K. Huber.
Svendborg
laden sind, dem
amt no
5
1058, 1654, 1055, 1056, 1057, 1058, . 1060, 1061, 4821, 4822, 4823, 4824, 4825, 4826, 4827, 4828, 5058, über je 1000 ℳ auf den Inhaber lautend⸗ sind am 3. November 1923 in Verlusi geraten und werden hiermit gesperrt.
Berlin W. 35, den 5. November 1923. „Antenna“ Aktiengesellschaft für “ Fernmeldetechnik. Der Vorstand. Rother.
179518]
Abhanden gekommen: Mäntel zu 3000 ö Kunstleder⸗Aktien,
Nr. 4680, 30 778/9. „ Berlin, den 6. 11. 23. (Wp. 538/23.) bteilung IV. E.⸗D
Polizeipräsident
[79519] anleihe C Nr. 13 159.
[79520] Abhanden Ver. chem. Zeitz⸗Akt.
Abhanden gekommen: & 100 Gold⸗ In
Berlin, den 6.11.1923. (Wp. 537/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
ekommen: Nr. 63 228/32. ℳ 3000 Varziner Papier⸗Akt. Nr. 10 441, 12 423/24. ℳ 2400 Laurahütte Bergwerks⸗ Akt. Nr. 26 724, 30 120 = 2/600, Nr. 62 388 = 1/1200. Bogen zu Fl. 1000
4 % Ungar. Goldrente Nr. 176 877. Berlin, den 6. 11. 23. (Wp. 536/23.) Abteilung IV. E.⸗D.
Bekanntmachung. Sachen des Familiensidei⸗ kommisses von Arnim⸗Petznick hat der Fideikommißbesitzer Kurt von Arnim in Petznick die Aufnahme eines Familien⸗ schlusses, betreffend die Auflösung des Familienfideikommisses, beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts für Familiengüter ist auf den 5. Januar 1924, Vorm. 10 Uhr, im Dienstgebäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, Elßholzstraße 32, Zimmer142, bestimmt. Alle Teilnahmeberechtigten, das sind außer dem Fideikommißbesitzer die ur Nachfolge in das Fideikommi
[79248]
Deutschen
ℳ 5000
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berufenen Familienmitglieder, werden hier⸗ durch aufgefordert, sich beim Auflösungs⸗ amt für Familiengüter in Berlin W. 57 (Kammergericht) zu melden. zuziehenden Anwärter, die besonders ge⸗ gelten als zustimmend zu Familienschluß, 1 spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlich oder öffentlich beglaubigten Urkunde bei dem Auflösungs⸗ in dem Termin eine Erklärung zu dem E1“ abgeben.
ziehen sind diejenigen entweder innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärterrechte Reichs „Be mächtigten bestellt und die Bevollmächtigung dem Auflösungsamt durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nach⸗ gewiesen haben.
Berlin, den 3. November 1923. Auflösungsamt für Familiengüter.
Die Besitzerfrau Julie Koslowski aus Alt Krzywen, Kreis Lyck, vertreten durch
in i iall t be 8 Rechtsanwalt Kir tein in Bia ha
antragt, den verschollenen Kätnerssohn Ludwig Broziv, geb. am 1. Januar 1863 in Gr. Pogorzellen, zuletzt wohnhaft in Brennen, Kr. Johannisburg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Mai 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben Zuzu⸗ oder Tod v zu Fs nwärter, die sich vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ sch im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Bialla, den 29. Oktober 1923. Amtsgericht.
[79266 Aufgebot. Die Ehefrau Elijse Wohltmann, geb⸗ Bierbaum, in Gladbeck, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Ma⸗ schinisten Hans Wohltmann, geb. am 25. Juli 1886 zu Dammhagen, zuletzt wohnhaft in Aumund, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spärestens in 3 4 8 2 e.
23 Mai 1 24, Vormittags 9 Uhr⸗
Die zu⸗
weder
wenn sie
einen innerhalb des wohnhaften Bevoll⸗
Aufgebot.
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