1923 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer bemerkte, daß die Länder nicht in der Lage seien, die höheren Kosten für Armenlachen aus eigener Kraft zu tragen ohne daß das Reich einen finanziellen Ausgleich schaffe. Er beantrage namens Sachsens die Entschließung. die Reichsregierung zu ersuchen, unverzüglich dem Reicherat mit⸗ zuteilen, auf welche Weise den Ländern ein sinanzieller Ausgleich gegeben werden soll. . 8

Staatssekretär Dr. Joel gab namens der Reichsregierung die Erklärung ab, daß vom Reich bisber gegen die Uebernahme dieser Kosten auf das Reich Bedenken geltend gemacht seien Wenn der Reichsrat diese Entschließung annehme, werde die Reichsregierung die

rage erneut prüfen und dem Reichsrat baldmöglichst Mitteilung rüber machen.

Ein anderer Vertreter der Reichsregierung teilte Eüt. daß in den nächsten Tagen eine Aenderung des Gesetzes über die

rmensachen vorgelegt werden würde.

Die Verordnung und die Entschließung wurden an⸗ genommen. Ebenso stimmte der Reichsrat dem Gesetzentwurf Üüber die Goldrechnung auf dem Gebiete der Justiz⸗

esetze zu, nachdem der Berichterstatter Ritter von Nüßlein een Gezetzentwurf dahin erläutert hatte, daß auf dem Gebiete der Justizgesetze sowohl hinsichtlich der Zuständigkeitsgrenzen wie auch aller Gebühren, Auslagen, Vorschüsse usw. in Zivil⸗ sachen, Konkurssachen usw. die Gebühren in Gold umgerechnet werden sollen.

Der Reichsrat hält Dienstag, den 4. Dezember 1923, 10 Uhr Vormittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung ab.

Preußischer Landtag. 280. Sitzung vom 30. November 1923. Nachtrag.

Die Rede, die der Minister für Volkswohlfahrt Hirt⸗

bei der Beratung der Anfrage der Sozialdemokraten iber das Eingreifen des Wohlfahrtsministeriums in die wirt⸗ schaftlichen Auseinandersetzungen zwischen Aerzten und Kranken⸗ kassen gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Steno⸗ gramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Die große Anfrage ist ja schon sehr zeitig nämlich am 14. Juni 1923, gestellt worden und ist seit dieser Zeit zu einem Teile durch die Verhältnisse überholt worden. Es ist nicht zu bestreiten, daß sowohl die⸗Aerzteschaft wie auch die Ver⸗ sicherungsträger durch die Geldentwertung, den Währungsverfall in eine schwierige Situation gekommen sind. Ich darf aber wohl sagen, mit Gesetzesparagraphen allein sind diese Dinge nicht zu ändern. Ich glaube auch nicht, daß die gegenseitigen Anklagen zwischen Aerzten und Krankenkassen eine Besserung der Verhältnisse herbeiführen werden. Beide Teile werden mir zugeben müssen, daß das Wohlfahrts⸗ ministerium stets bestrebt gewesen ist, einen gesunden Mittelweg zwischen den beiderseitigen Interessen zu finden. Daß wir dabei weder die Wünsche der Aerzteschaft, noch die der Versicherungsträger, der Krankenkassen usw. voll erfüllen können, ist eine Tatsache, die jeder ruhig und objektiv Denkende zweifellos als richtig ansehen muß. Wir sind aber bestrebt gewesen und auch in einer ganzen Reihe von Fällen mit Erfolg bestrebt gewesen das werden, glaube ich, auch die Ver⸗ zreter der Aerzte und die Vertreter der Versicherungsträger anerkennen —, zu einem guten Zusammenarbeiten beizutragen. Es ist in einer ganzen Reihe von Fällen gelungen, ein Einvernehmen herbeizuführen, und auch der Herr Abg. Wester hat soeben angeführt, daß in einer großen

Reihe von Bezirken ein reibungsloses Zusammenarbeiten stattgefunden hat.

Wenn die große Anfrage sagt: 8 Ist das Staatsministerium bereit, 1. die Oberversicherungsämter anzuweisen, a) in den wirtschaftlichen Auseinandersetzungen, gleich welcher Art diese sind, die größte Objektivität zu bewahren? ist das wenigstens für das Volkswohlfahrtsministerium eine Selbstverständlichkeit. Ich glaube auch, daß es für die Ober⸗ versicherungsämter eine Selbstverständlichkeit ist. Wir haben jeden⸗ falls das darf ich wohl für uns in Anspruch nehmen absolut darüber gewacht, daß diese Objektivität seitens der Oberversicherungs⸗ ümter nicht verletzt worden ist. Uns ist auch kein Fall zur Kenntnis gekommen.

Wenn unter b gefragt wird, ob wir das Selbstverwaltungsrecht auch der Krankenkassen zu achten und zu schützen gewillt sind, darf ich betonen, daß das ohne weiteres als richtig vorausgesetzt werden kann. Aber leider muß ich sagen, daß wir nicht in der Lage sind, allen Wünschen der Krankenkassen, die an uns herangetreten sind, gerecht zu werden. Die Wünsche sind wirklich mitunter so, daß wir auf Grund des § 355 der R.⸗V.⸗O. dazu nicht in der Lage sind. Aber wir haben die Aufsicht über gewisse Gebiete des Krankenlassenwesens, und wenn die Not in den Krankenkassen außer⸗ ordentlich groß ist, ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß unnötige Ausgaben in den Krankenkassen vermieden werden. Nach der Seite hin haben wir uns redlich bemüht, und wenn wir auch nicht allen Wünschen entgegenkommen konnten, so haben wir keinesfalls die Absicht, das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen anzutasten, fondern haben nur von dem uns zustehenden Aufsichtsrecht in der richtigen Art und Weise Gebrauch gemacht. Wir sind auch der Reichsregierung gegenüber bisher immer in diesem Sinne vorstellig heworden und haben auch jetzt bei dem letzten Konflikt versucht, in sesem Sinne bei der Reichsregierung zu wirken. Ich hoffe, daß es boch noch möglich sein wird, die Schwierigkeiten, die, wie Herr Alg. Dr. Quaet⸗Faslem gesagt hat, vielleicht nicht bis morgen zu über⸗ winden sind, überwinden. Wir haben uns immer bemüht, zu allen Dingen, die die Aerzte und die Krankenkassen betreffen, Vertreter heider Parteien, sowohl der Aerzteschaft wie auch der Krankenkassen,

heranzuziehen, und sind mit diesem Verfahren bisher gut ausgekommen’“

Wir hoffen, daß es auch in Zukunft gelingen wird, ein reibungsloses Zusammenarbeiten zwischen Aerzten und Versicherungsträgern zu er⸗ reichen im Interesse der Gesunderhaltung unseres Volkes, die gerade m der gegenwärtigen Notzeit so schwer bedroht ist. Gerade in der schweren Zeit, die wir jetzt durchmachen, würde es Rne große Gefahr bedeuten, wenn der jetzige Zustand auf längere eit einreißen würde. Ich hoffe, von der Einsicht der Vertreter der erzteschaft wie der Vertreter der Krankenkassen, daß wir möglichst hald über diesen Zustand hinwegkommen, und erwarte für die Zukunft, daß die für unsere Volksgesundheit wichtige Aerzteschaft mit den Ver⸗ licherungsträgern, die, wie auch von den Aerzten anerkannt wird, für die Gesunderhaltung unseres Volkes ebenfalls von großer Bedeutung a2. möglichst bald wieder erträglich und gut zum Wohle unseres olkes zusammenarbeitet. (Bravo! rechts und im Zentrum.)

Parlamentarische Nach

Die Plenarsitzung des Reichstags ist auf morgen, Nachmittags 3 Uhr. festgesetzt worden. Vorher um 12 Uhr wird der Aeltestenrat des Reichstags zusammentreten. Auf die Tagesordnung

der Plenarsitzung ist die Entgegennahme einer Erklärung der Reichs⸗

regierung gesetzt worden.

Der Reichstagsausschußfür Verkehrsangelegen⸗ heiten beschäftigte sich vorgestern mit dem Verordnungsentwurf zur Aenderung der Telegrapbhen⸗ und Fernsprech⸗ gebühren. Nach eingehender Begründung der Erhöhung der Ge⸗ bühren durch das Postministerium, wobei insbesondere darauf ver⸗ wiesen wurde, daß die Ausgaben der Telegraphenverwaltung für Telegrapbenbauzeug. Apparate und Batterien gegen die Preise des Jahres 1913 im Durchschnitt um 80 pH gestiegen seien, während allerdings die Besoldung des Personals zurzeit noch hinter der Friedensbesoldung zurückbleibe, auch wenn die Mehrausgaben infolge des Achtstundentags in Betracht gezogen würden, wurde tro Wider⸗ spruchs einer beträchtlichen Minderheit des Ausschusses die Erhöhung der Gebühren angenommen.

Verkehrswesen.

Im Telegramm⸗ und Fernsprechverkehr werden die Grundbeträge der Gebühren vom 1. Dezember an um rd. 50 vH erhöht. Die Erhöhung ist unumgänglich nötig geworden, weil der Telegraphenverwaltung am 15. November alle Kredite des Reichs gesperrt worden sind und sie jetzt lediglich auf ihre eigenen Einnahmen angewiesen ist. Die neuen Telegraphengebühren gehen über die Frrerecssaße hinaus. Die Telegraphie erforderte vor dem Kriege erhebliche Zuschüsse, die aus den Ueberschüssen des Postbetriebs geleistet werden konnten, jetzt aber weggefallen sind. Die neuen Fern⸗ ö für den Ortsverkehr sind für mäßig benutzte

nschlüsse immer noch geringer als die vor dem Kriege in Geltung gewesenen Gebühren; sie sind in den großen Orts⸗ netzen drei Viertel der Friedenssätze und in den die Mehrzahl bildenden kleineren Ortsnetzen noch niedriger. Die Fern⸗ gesprächsgebühren sind allerdings höher als die Friedens⸗ gebühren, sie bleiben aber noch hinter den Inlandssätzen mancher anderer Länder zurück. Die wichtigsten Grund⸗ beträge sind: 1 im Delegrammverkehr: Wortgebühr rtstelegramme: 8 für ein Telegramm werden mindestens 8 Wörter berechnet. Füstellung bei ungenügender Anschriftt . orausbezahlung der Eilbestellung (XP))... Stundung der Telegraphengebühren 2 vH des Betrags der gestundeten Gebühren und außerdem für jedes

Telatamm 11114*n

Abgekürzte Telegrammanschriften jährlich... Regelmäßige besondere Zustellung jährlich..

Vereinbarungen über abgekürzte Telegrammanschriften sowie solche über regelmäßige besondere Zustellung der Telegramme können bis zum 15. Dezember 1923 zum 1. Januar 1924 gekündigt werden.

Im Fernsprechverkehr: G Ein Ortsgespräch von einer Teilnehmerstelle oder einer öffentlichen Sprechstelle aus.. 0,15

mindestens werden für einen Hauptanschluß monatlich angerechnet: in Ortsnetzen mit nicht mehr als 50 Haupt⸗ anschlüssen. ö . 220 Ortsgespraͤche,

mehr als 50 bis einschl. 8

1000 Hauptanschlüssen. 30 Ortsgespräche,

mehr als 1000 bis einschl. 8

10 000 Hauptanschlüssen 40 Ortsgespräche,

mehr als I1C 000 Hauptan⸗ 8

8 schlüssen .50 Ortsgespräche.

Für ein Ferngespräch von nicht mehr als 3 Minuten Dauer bei einer Entfernung bis zu 5 km einschl... 2

. 0,15 % 0,07.

0,45 0,90

pv ls 5 bis 15 km einschl... on mehr a sch . 9

9 15 9 8 8 9 25 50 9 9 18. 0,90 1,35

50 100 5 111“ darüber hinaus für je angefangene 100 km mehr 0,45 Für dringende Gespräche das Dreifache, für Blitzgespräche das Hundertfache der Gesprächsgebühr für ein gewöhnliches Ferngespräch. Vortagsanmeldung

u n

1 . 2. 8 2 2 28 90 . 8 2 . 90 2 2 Auskunftsgebühr 111““; 8 Streichungsgebühr für Gespräche.. ,1 XP., V. oder N.Gebühr für eine Person je. 0,60 für jede weitere Perrvdeonn . 0,30 Unfallmeldegebühr 0,90

Kündigungen von Fernsprechanschlüssen und richtungen auf den 30. November 1923 werden bis zum 9. Dezember entgegengenommen.

566 686 95b5b 636 66965 55

Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. Dezember 19223. Telegraphische Auszahlung (in Millionen)].

——

3. Dezember Geld Brief 1576050 1583950

1296750 1303250 193515 194485 626430 629570 754110 757890

1007250 1102750 104737 105263 181545 182455

18154500 18245500

4189500 4210500 225435 226565 728175 731825 546630 549370 153615 154385

1995000 2005000 359100 360900 58,852 59,148 121695 122305

1. Dezember Geld Brief 1596000 1604000

1316700 1323300 195510 196490 633410 637590 758100 761900

1105230 1110770 103740 104260 181545 182455

18354000 18446000

4189500 4210500 227430 228570 738150 741850 548625 551375 155610 156390

1995000 2005000 359100 360900

59,850 60,150 121695 122305

Amsterd.⸗Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso).. Brüssel u. Antwerpen Christianiu. Kopenhagen.. Stockholm und Gothenburg.. Helsingfors... Itälien .. London .„„ 7„ 8 New YVork.. 8. Paris . Schweiz. . Spanien. Lissabon und Oporto Japan.. Rio de Janeiro.. Wien.. agg .“ Jugoslawien (Agram und Belgrad) 4 Kr. = 1 Dinar Budapest Sofia

47318 220,550 32682

7082 219,450 32518

47318 220,550 32682

47082 219,450 32518

Yen und Milreis.

sonstigen Ein⸗

Ausländische Banknoten (in Millionen).

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. 2 u. 1 Doll. Belgische.. . Bulgarische.. Dänische.. Englische große . 1 £ u. dar. Finnische. Französische Italienische.. Jugoflawische. Norwegische. Oesterreichische Rumän. 500, 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer Spanische.. Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber

1. Dezember

Geld Bries 4189500 421050¹

195510 32519 758100 18354000

103740 227430 1596000 181545 47082 634410 59,850 31920

1105230 738150 548625

121695

3. Dezember

Geld Brief 4189500 4210500

193515 194485 32519 32681 754110 757890 18154500 18245500

104738 105262 225435 226565 1576050 1583950 181545 182455 47082 47318 626430 629570 58,850 59,150 25935 26065

1097250 1102750 728175 731825 546630 549370

121695 122305 Staatsnot u. 100 Kr. 121695 122305 121695 122305 Ungarische Bankn. 219,450 220,550 249,375 250,625

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ steht sich für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, Lire, Peseta, Escudo, Lei, Leva, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso⸗

32681 761900 18446000

104260 228570 1604000 182455

637590 60,150 32080

1110770 741850] 551375

122305

Die Preußische Finanzverwaltung wird, laut Meldung des WTB, in 8 28' vom 7 bis 14. Dezember 1923 durch Vermittlung

des unter Führung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) stehenden Preußenkonsortiums einen weiteren Betrag der 5 % Preußischer Roggenwertanlet he zur öffentlichen Zeichnung auflegen. Derz Zeichnungspreis wird sich dem amtlichen Berliner Börsenkurs der bereits notierten 5 % Preußischen Roggenwertanleihe anpvassen. Die Einzelheiten der Begebung werden demnächst bekanntgegeben.

Das Stickstoff⸗Svndikat, Berlin, teilt dem „W. T. B.“ mit daß alle Reichsbankstellen Papiermarkbeträge, die zur Bezahlung von Slickstoff bestimmt sind, wie bisher und bis auf weiteres annehmen, dieselben aber vom 1. Dezember 1923 ab nicht mehr in Goldanleihe, sondern in Rentenmark zum Kassenkurs des Einzahlungstages umwandeln und dem Stickstoff⸗Syndikat gutschreiben. Voraussetzung bleibt, daß bei der Einzahlung ein Kaufvertrag mit dem Stickstoff⸗Syndikat besteht.

Christiania, 1. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 30. November (in Klammern der Stand vom 15. November) in 1000 Kronen: Metallbestand 147 286 (147 286), ordentl. Notenausgaberecht 250 000 (250 000), außerordentl. Notenaus⸗

aberecht 25 000 (25 000), gesamtes Notenausgaberecht 422 286 (422 189

Notenumlauf 383 614 (394 619), Notenreserve 38 672 (27 667 1⸗ und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 10 185 (10 068), Depositen 106 d (90 615), Auslandsverpflichtungen 4540 (3632), Vorschüsse und

Wechselbestand 454 464 (445 130), Guthaben bei ausländischen Banken

21 362 (19 256), Renten und Obligationen 9052 (9052).

Berlin, 1. Dezember. (W. T. B.). Richtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgroßbandel und in Verkehrmit dem Einzelhandel, in Originalpackung offiziel festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reiche⸗ verbandes des Deutschen Nabhrungsmittelgroßhandels, C. V., Berlin Die Preise verstehen sich für 50 kg ab Lager Berlin. .2p Goldmark: Gerstengraupen, lose 30,00 30,40 ℳ, Gerstengrütze lose 30,00 30,40 ℳ, Haferflocken, lose 31,90 32,35 ℳ, Pase grütze, lose 31,90 32,35 ℳ, Maizsgrieß 21,69—21,75 ℳ, Maz puder, lose 27,25 27,45 ℳ, Noggenmehl 0/1 21,79 —29,00 Weizengrieß 31,50 32,00 ℳ, Hartgrieß 32,50 33 6) ℳ, 70° Weizenmehl 25,65 27,35 ℳ, Weizenauszugmehl 27,45 28,50 Speiseerbsen, Viktoria 51,50 53,415 ℳ, Speiseerbsen, klein 37,00 39,15 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 35,70 37,05 Langbohnen, handverlesen, 38,10 39,35 ℳ, Linsen, kleine 32,6 bis 38,85 ℳ, Linsen, mittel 38,95 46,35 ℳ, Linsen, großt 46,75 54,05 ℳ, Kartoffelmehl 30,00 32,40 ℳ, Makkaroni, lose 69,50 74,40 ℳ, Schnittnudeln, lose 57,65 62,90 ℳ, Burma II un⸗ glasiert 24,47 26,90 ℳ, Siam Patna I, glal. 30,60 32,13 ℳ, groben Bruchreis 19,20 20,25 ℳ, Reisgrieß u. ⸗mehl, lose 18,30 19 20 Ringäpfel, amer. extra choice 95,90 99,90 ℳ, getr. Aprikosen, cal. fangh 128,65 133,90 ℳ, getr. Birnen, cal. faney 95,90 99,90 ℳ, geu Pfirsiche, cal. extr. choice 85,70 89,20 ℳ, getr. Pflaumen 47,00 bis 49,00 ℳ, Korinthen in Kisten choice 74,50 77,50 ℳ, Rosinen in Kisten 60,50 63,00 ℳ, Sultanmen in Kisten 89,00 92,60

andeln, bittere Bari 80,65 84 00 ℳ, Mandeln, süße Avola 128,75 bil 134,00 ℳ, Kaneel 202,50 210,75 ℳ, Kassia Vera 118,00 123,00 Kümmel, holl 156,10 162,60 ℳ, Nelken Zanzibar 242,50 252,50 schwarzer Pfeffer Singapore 111,25 116,00 ℳ, weißer Pfeffer 136,00 bis 141,60 ℳ, Piment Jamaika 90,00 93,75 ℳ, Kaffee prima roh 212,00 bis 222,00 ℳ, Kaffee superior 196,00 208,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil 250,00 300,00 ℳ, Malzkaffee 45,00 50 00 ℳ, Röltgetreide 40,00 bi 45,00 ℳ, Ersatzmischung mit 20 % Kaffee gepackt 93,00 98,00 Kakaopulbver, lose 180,00 200,00 ℳ, Tee in Kisten Soucho 380,00 400,00 ℳ, Inlandszucker basis melis 51,42 54,00

Inlandszucker Rafinade 53,42 56,00 ℳ, Kunsthonig 64,25 67,50

Mark, Marmelade, Einfrucht, Erdbeer 96,40 104,10 ℳ, Marmelade Vierfrucht 77,00 82,30 ℳ, Siedesalz in Säcken 9,45 9,90 4 Steinsalz in Säcken 6,50 6,80 ℳ, Siedesalz in Packung 9.45 b 9,90 ℳ, Steinsalz 97.00 98,96 ℳ, Purelard 94,90 96,86 ℳ, Margarine, Handelz marke 78,00 82,00 ℳ, Maxgarine, Spezialmarke 92,00 97,00 Moltkereibutter 231,90 236,52 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kist⸗

42,00 bis —,— ℳ. Speck, gesalzen, fett 98,90 99,90 ℳ, Quadrattäͤs6

95,35 100,10 ℳ, Quargkäse 127,70 134,05 ℳ, Tilsiter Käse, vollfet 173,80 182,45 ℳ, Tilsiter Käse, halbfett 132,20 138,80 ℳ, Rös kaffee Zentralamerika 315,00 378,00 ℳ. Umrechnungszahl 1000 Milliarden = 1 Goldmark. 8

Speisefette. Bericht von Gebr. Gause vom 1. D. zember 1923. Butter: Die Marktlage ist unverändert seh fest bei stürmischer Nachfrage und geringen Eingängen. Die Preis blieben trotzdem unverändert mit Rücksicht auf die gleichbleibend Devisenkurse und die dadurch unverxänderten Preise für Ersatzfetngh Die heutige amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuget und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, wat für 1 a Qualität am 29. November 1923 1,70 Goldmark, 1. Dezembe 1923 1,70 Goldmark. Margarine: Es kommt nur sehr wenn Ware heraus; auch bei wertbeständiger Zahlung ist nur schwer etm erhältlich. Die lebhafte Nachfrage hält an. Schmalz: D Nachfrage ist andauernd sehr stark. Die Aufträge können jedoch u. zum kleinen Teil ausgeführt werden, da die 1 völlig unzureichend ist. Die Preise blieben unverändert. Starke Nachfrage bei knavpen Vorräten. Preise fest.

4

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen. Danzig, 1. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. (.

Gulden.) Noten: Ameritanische 5,84,53 G., 5,87,47 B., Polnische

eine Million 1,795 G., 1,805 B. Schecks: Warschau für ei Million 1,696 G. 1,704 B. Auszahlungen: London 25 Gulden G —,— B. Amsterdam 216,45 G., 217,55 B., Schweiz 100,50 G. 101,00 B., Paris 30,67 G., 30,83 B., Kopenhagen 102,74 6

1103 26

196490

47318

Geietzes vom 17. August 1920 für fahnen⸗

Zustellungen u. dergl.

Page der Eintragung des Versteigerungs⸗ in Packung 7,20 7,55 ℳ, Bratenschmalzlzh gung gerung

ürich) eingetragene Grundstück: Vordereck⸗

anden gekommenen, von der Allgemeinen

nteilung von Devisesh 8 5

28

Auszahlung 5,7157 G. W. . B.,

Parts, 1 Dezember. Bukarest —.,—,

e, .

Schweiz 323,50., Amsterdam, 1. Dezember. 11,46. Berlin —,— 46,00, Wien 0,0037 ¾ 39,50, Zürrch 1. Dezember.

W. T.

217,50, New York Christiania 86 25,

Kopenhagen, 1. De ember. London 24,10, New York

S 16,51, Berlin 0,80 für eine Billion,

8. Stockholm 150,60 G.. 151,38 B. New York telegrapbische 5,7443 B. Deutsche Reichsmark: Pfund⸗ noten 27 431 250 000 000 G. 27 568 750 000 000 B.

Praa 54,80 Wien 26.00 Belgien 86 00. England 80,50 Holland 703,50, Spanien 241,75. Stockholm —,—.

Fl für eine Billion. Paris 14,25. Schweiz Kovpenhagen 47,55, Stockholm 69,25, Christiania New York 264.00, Brüssel 12,25,

(W. T. B.) 1 0,75 Frank für eine Billion, Wien 0,00,81 ¼, Prag 16.65. 1.2 6 8 24 77 ½, Brüssel 60, openhagen 103,

1 Madrid 74 50, Aires 179,00, Budapest 0 03,00, Warschan —,—, Belgrad 6,50, Sofia 4,35 ½ (W. T. B.) 5,57. Hamburg Antwerpen 26 00, Zürich 97,10, Rom 24,20, Amsterdam 211,00. Stockholm 146,20. Christiania 83,40, Helsingfors 13,90 Prag 16.15 tockholm, 1. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 20,65,

schweiz⸗

Prag 11,15. Christ

Deutschland 28,95.

Amerika 18.55. Italien 80.30

Devisenkurse.

B., Devisenkurse. London

Italien

Berlin Holland Paris 30,95, Italien Stockbolm 150,50.

Madrid 34,25, Devisenkurse.

Devisenkurse, Paris 30,20.

9 2

dam Seen venh

London Brüssel 17,55,

Plätze 66,60, Am Christianla 57.30,

Hamburg —,—, 253,50, Zürich 116,50 176,25 Kopenhagen 1

London. 1. Dezember. auf Lieferung 32 %.

London. 1. Dezember. Amsterdam. Staatsanleihe 1922 A u. B 9 anleihe von 1917 82 %. 1896,05 61,75, 7 %

sjania, 1. Dezember. (W. T. B.)

Wertpapiere.

1. Dezember. (W. T. B.

Cultuur Mij.

sterdam 144,80, Kopenhagen 68,60 Washington 379 % Helsingfors 9,45 Rom —.—

Devisenkurse. Paris 36, 20, New York 6,68, Amsterdam Helsingfore 16,18, Antwerven 31,10 Stod olm 20,00, Rom —,—, Prag 19 50 2* 8

(W. T. B.) Silber 33,25,

(W. T. B.) Privatdiskont 31 ½.. 6 % Niedertaändische 9,75. 4 ½ % Niederländische Staats⸗ „. 3 % Niederländische Staatsanleihe von % Niederl⸗Ind⸗Staatsanleihe von 1921 A 100,75, Nederl. Handel Mij. —,—, Jurgens Margarine Stammaklien 55,75, Philips Glühlampen Stammaktien 260 00, Handelsvereenigung Amster⸗ t der Vorstenlanden Stammattien Kon. Nederl Mij. cot Expl. van Petroleum EEEE ö vart⸗Unie 119 75, Deli Maatschappij 286,75, Rub

Amsterdam 153,00. Fest. Ümai eeegeanr

bronnen 411,00, Gecons. ie 83,50., Nederl. Scheev⸗

London

haft. Die Preise stellten

das Prund und für Printers Cloth auf 49 sh. 6

Berichte von auswärtigen Warenmärkien.

Manchester, 30. November. 1 1 ewebe⸗ und Garnmar r. (2. T. H.) Die Haltung am

t war zebr fest,

das 5 sich für Water Twist 28

Bundles auf 28 d. d. für das Stück. 8

Vierte führung der Verordnung

bestimmungen; Aenderung

1. Untertuchungssachen

2 Aufgebote. Nerlust. 2 Fundsachen. Zustellungen ua deral. 5 Verkäufe Nerpuachtungen. Verdingungen .

4 Verloiung u von Wertpapieren

h. Kommanditgesellschaften auf Aktien. Aktengelellschaften

and Deutsche Kolontalgesellschaften

gespaltenen 2,10 Goldmark freibteibend.

Einheitszeile 10 Ver

Nr. 63 des „Reichsmini 1 ornabme von Zivi staudsbandlungen. Exequaturerteilungen. 2. Marine und Schiffahrt: 88 und Gewichtwesen: Bekanntmachung, betreffend bührenberechnung der Elektrischen Prüfämter.

Aenderung der Muster und Anlagen zu den kehrswesen: Verordnung über die

der Weser und ihren schiffbaren Quell⸗ und Nebenflüssen. 6. Just wesen: Verordnung zur Abänderung der Strafregisterverordnung.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5

7. Niederlassung n don Re à Unfall⸗ and 8

9 Bankausweise

chiedene Betanntmachungen 11 Prwatanzeigen

st erialblatts⸗ vom 1. Dezember 1. Konfulatwezen: Ermächtigung zur

Preis für das Seefahrtabnch 3 Maß⸗ Aenderung der Ge⸗ 4. Steuer⸗ und

Verordnung über Börsenumsatzsteuermarken. erordnung über Wechselsteuermarken.

Verordnung zur Durch⸗ Aenderung des Tabaksteuergesetzes Biersteuerausführungs⸗ der Biernachsteuerordnung. 5 Ver⸗ Schiffsuntersuchungsgebühren auf

zur

ustiz⸗

nosenscha tsanwälten npaliditäts. Versicherung

*ꝗ Wyrhcha

. Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1. Untersuchungs⸗ sachen.

86215] Beschluß. b In der Strafsache gegen den Kanonier Ulois Malcherczyk, geboren am 15. Juni

899 in Laurahütte, Polen, Oberschlesien, der 16. reitenden Batterie des 3. Preuß. Artillerie⸗Regts. Sagan angehörig, kom⸗ mandiert beim Regimentsstabe in Frank⸗ urt a. O, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird gemäß § 12 des Gesetzes vom 17. 8. 920 (RGBI S. 1579 ff.) für fahnen⸗ üchtig erklärt. Frankfurt a. O., den 22. November 1923.

Landgericht. Strafkammer. (E. S.) Rothe. Nasedy. Schmickaly. Ausgefertigt: Frankfurt a. O., den 22. November 1923. Falkenhagen. Kanzleiassistent,

als Gerichtsschreiber des Landgerichts. 85167] Beschluß.

Der Oberreiter Hermann Müller, ge⸗ oren am 11. Februar 1901 in Höneburg ei Stade, zuletzt beim Reiterregiment 1. 4 in Perleberg wird, nachdem gegen hn die öffentliche Klage wegen Fahnen⸗

llucht erhoben worden ist, gemäß § 12 des

ichtig erklärt.

Neuruppin, den 16. November 1923. ¹ Das Landgericht. 3. Straffkammer. se Lorenzi. Zechlin. Dr. Dames.

86216] Beschluß.

Der Husar Friedrich Franke, Regts. 15,

aderborn, geb. am 29. September 1903

n Sönnern, Kreis Hamm in Westf., wird

r fahnenflüchtig erklärt.

Paderborn, den 26. November 1923. Das Amtsgericht.

Anfgebose ust⸗und Fundsachen,

86217] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll 29. Januar 1924, Vormittags Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, teue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ berk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert eerden das in Berlin, Metzer Straße 42, cke Weißenburger Straße 85, belegene, Grundbuche vom Schönhaufertorbezirt hand 43 Blatt Nr. 1290 (eingetragener igentümer am 13. November 1923, dem

ermerks: Kaufmann Osias Rubinfeld in

pohngebäude mit unterkellertem Hof und ibgesondertem Abtritt, Gemarkung Berlin, artenblatt 105, Parzellen 171, 437/172. 38/172, 3 a 92 qm groß, Grundsteuer⸗ zutterrole Art. 1777, Nutzungswert 300 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1777. 85 K £5. 23 Berlin, den 27. November 1923. Imtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85. 86222] 1 Aufgebot und Zahlungssperre. Die Firma Roderbourg. Hammel & Co. Düsseldorf hat das Aufgebot der ab⸗

aettrieitäts⸗Gesellschaft in Berlin im ovember 1922 ausgestellten Zwischen⸗ heine: 1. Nr. 85 891 bis 85 895 über fünf tammaktien zu je 1000 ℳ, 2. Nr. 39 951 er eine Stammaktie zu 1000 be⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunden zird aufgefordert, spätestens in dem f den 18. Inni 1924, Vormittags 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, er Neue Friedrichstraße 13/15, III. Stock⸗ erk, Zimmer 111, anberaumten Aufgebots⸗ Rechte anzumelden und die rkunden vorzulegen, widrigenfalls die raftloserklärung der Urkunden erfolgen ird. Gleichzeitig wird der Allgemeinen leftrieitäts⸗Gesellschaft Berlin, untersagt, einen anderen Inhaber eine Leistung bewirken.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 83,

[86530-7/ Zahlungssperre. Auf Antrag der offenen Handelsgesell⸗ schaft E. Landauer Nachflg. in München, Sonnenstraße 24, wird 1. der Reichs⸗ schuldenverwaltung in Berlin, 2. der Reichsbank in Berlin und ihren Zweig⸗ niederlassungen im Deutschen Reiche betreffs der angeblich abhanden ge⸗ kommenen Dollarschatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1923 Nr. 104 143/4 2 zu 100 Dollar. Nr. 44 057 zu 50 Dollar, Nr. 239 695 zu 20 Dollar, Nr. 202 212, 265 377, 265 386 3 zu 5 Dollar verboten. an einen anderen Inhaber als die oben⸗ genannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, 30. XI. 1923.

[865312 Zahlungssperre. Auf Antrag der Reichsbankstelle in Barmen wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen 8 Schuldverschreibungen der 6 % Goldanleihe des Deutschen Reichs von 1923 Nr. 6540/47 zu je 500 Dollar verboten, an einen anderen Inhaber als die oben genannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte Abteilung 81, 1. XII. 23.

[86532] Erledigung. Die im Reichsanzeiger 266 vom 22. 11. 23 gesperrten 1000 Oswald⸗Film⸗Akt. sind ermittelt. Berlin, den 1. 12. 23. (Wp 569 23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

Abhanden gekommen: § 15 Dt. Wertbeständige Anleihe Goldanleihe Buchst. J. Nr. 14 A. W. 023 957/71 = 15/1. [86533]

Berlin, den 1. 12. 23 (Wp. 585/23). Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

Abhanden gekommen: 11 016 St. 27 4 % Ungarx Staatsrente von 1910 M./S. Nr. B 39 542, 42 424/25, 43 247, 39 541 5,2040 Nr. A 027 929, 037 050 = 2/408. [86534]

Berlin, den 1. 12. 23. (Wp. 586/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

[86535]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 155 vom 6. 7. 23 unter Wp 290/23 gesperrten Wertvapiere sind ermittelt.

Berlin, den 1. 12.23. (Wp. 290/23.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

[86219)1 Bekanntmachung. Im Wege des Austausches sind am 24. November 1923 an die polnische Instizverwaltung übergeben worden: 1 Grundbuch der Gemeinde Conrads⸗ walde (Kreis Rosenberg, Westpr.) nebst 5 Bänden Grundakten, beureffend die Grundstücke Conradswalde Blatt 13, 40, 73, 95 und 144, sowie beglaubigte Ab⸗ schrift aus dem Güterrechtsregister zu Nr. 115 und 217 nebst 2 dazugehörigen Blattsammlungen. Dt. Eylan, den 28. November 1923. Amtsgericht. [86221] Aufgebot. Nachdem seitens der Baubehörde die Enteignung der nachstehend bezeichneten, in der Gemarkung Alt Wildungen ge⸗ legenen Grundfläche, ein Trennstück von Parzelle Fl. Nr. 8, den Eheleuten Gottlob und Dorothea Wiesemann zu Alt Wildungen gehörig, 22 qm groß, Weg zu Parz. 562/361, zwecks Ausbaues der Verbindungsstraße vor dem Wohnhaus des Kaufmanns Karl Schmidt auf Grund der Verordnung vom 24. November 1851 (Wald. Reg. Bl. S. 208) beantragt worden ist, werden alle Realprätendenten, seien es Pfandgläubiger, antichretische Pfand⸗ schuldner usw., hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche auf den Entschädigungsbetrag bei Verlust ihres Anspruchs an den Weg⸗ baufonds spätestens im Termin vom 19. Februar 1924, Vormittags 9t Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. 19 Wilbungen, den 20. November

Das Amtsgericht. I.

den 30. 11. 23.

85886] Aufgebot.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist be⸗ antragt worden, die folgenden verschollenen Personen für tot zu erklären:

1. Den an 3. Juni 1875 zu Bromberg geborenen Kaufmann Paul Reschke, der bis zum 13. September 1897 in Dresden gewohnt hat, nach dieser Zeit nach Amerika ausgewandert und von dessen Leben im Jahre 1909 die letzte Nachricht eingegangen ist. Antragsteller: Rentier Karl August

straße 59.

2 Den am 2. Oktober 1835 zu Leuben b. Dresden geborenen Karl Wilhelm Julius Stephan, der in seinem Kindes⸗ alter in Dresden gewohnt hat und über dessen Leben seit seinem Kindesalter nichts in Erfahrung gebracht worden ist. Antrag⸗ steller: Lokalrichter W. Felgner in Dresden, Lothringer Straße.

3. Den am 27. April 1869 in Tobertitz i. Vogtl. geborenen Steinmetz August Emil Martin, der bis zum 10. Dezember 1890 in Dresden gewohnt hat, zu dieser Zeit nach Leipzig zur Abmeldung, dort aber nicht zur Anmeldung gekommen und von dessen Leben seitdem keine Nachricht ein⸗ getroffen ist. Antragsteller: Rechtsanwalt Dr. Harnapp in Dresden. Moritzstraße! II.

4. Den am 9. April 1830 zu Pillnitz geborenen Klempnermeister Eduard Hugo Kießling, der bis zum 5. Oktober 1869 in Dresden gewohnt hat. zu dieser Zeit nach Amerika ausgewandert sein soll und von dessen Leben seitdem keine Nachricht eingegangen ist. Antragsteller: Lokalrichter Ottomar Peters in Dresden, Viktoria⸗ straße 3 III.

5. Den am 31. März 1866 zu Leubetha b. Adorf i Vogtl. geborenen Handesmann Emil Oskar Thümmler, der bis zum Jahre 1911 in Dresden gewohnt hat und von dessen Leben seitdem keine Nachricht eingetroffen ist. Antragsteller: Anna Emanuele verehel. Thümmler, geb⸗ Weise, in Dresden, Kändlerstraße 40, und Verwaltungsinspektor A. Vogel in Dresden, Weinbergstraße 47 I.

6. Den am 24. Oktober 1884 in Dresden geborenen Seemann Richard Ernst Rädel, der zuletzt vom 1. bis 28. Juui 1905 in Dresden gewohnt hat, zu dieser Zeit nach Rotterdam zur Abmeldung gelangte und von dessen Leben seitdem keine Nachricht ein⸗ gegangen ist. Antragsteller: Max Rädel in Dresden, Waldschlößchenstraße 22.

7. Den am 18. Mar 1871 zu Finster⸗ walde geborenen Obertelegraphenassistenten Friedrich Theodor Richard Franz, der

sich an diesem Tage mit einem evolver aus seiner Wohnung entfernt hat und von dessen Leben seitdem keine Nachricht eingegangen ist. Antragsteller: Thexese Minna verehel. Franz geb Böhme, in Dresden, Augsburger Straße 84.

8. Den am 7. November 1844 zu Wahnsdorf b. Dresden geborenen Maurer Ernst Erdmann Rarisch, der bis zum 3. April 1884 in der Bezirksanstalt Dresden⸗Leuben untergebracht war, nach seiner Entlassung aus dieser Anstalt nach Amerika ausgewandert sein foll und von dessen Leben seitdem keine Nachricht ein⸗ getroffen ist. Antragsteller: Auguste Amalie verehel. Rarisch eb. Götze, in Dresden, Eisenberger Straße 15 III.

9. Den am 14. März 1836 in Dresden eborenen Schlossermeister Carl Louis teyer, der bis zum Jahre 1879 in Dresden gewohnt hat und von dessen Leben seitdem keine Nachricht eingegangen ist. Antragsteller: Haushälterin Emma Marie led. Steyer in Dresden, Pirnaische Straße 63.

10. Den am 25. Juni 1880 in Laskon, Ziegelei, Kreis Obernick, geborenen Guts⸗ förster und Gärtner Vinzent Chodynsli, der bis zum 15 September 1909 in Dresden gewohnt hat und von dessen Leben seitdem keine Nachricht einge roffen ist. Antragsteller: Ottilie verehel Cho⸗ dynski, geb. Harles, in Dresden, Marschner⸗ straße 34 Eg.

11. Den am 11. Dezember 1876 zu Nau⸗ walde b. Großenhain geborenen Mauter Friedrich Otto Breunig, der bis zum 3. Oktober 1904 in Dresden gewohnt hat, zu dieser Zeit nach Nordamerika aus⸗

Freytag.

Reschke in Frankfurt a. M., Beethoven⸗ A

bis zum 11. Oktober 1912 in Dresden f

Jahre 1912 keine Nachricht eingegangen ist. Antragsteller: Wutschafterin Hen⸗ riette Minna verehel. Breunig, geb. Thiele⸗ mann, in Prösen Nr. 208.

12. Den am 24. Dezember 1872 zu Dresden geborenen Drogisten Franz Carl Gliemann, der bis zum Jahre 1890 in Dresden gewohnt hat, zu dieser Zeit nach Argentinien ausgewandert und von dessen Leben seit dem Jahre 1908 feine Nachricht eingegangen ist. Antragsteller: a) Martin ndreas Müller in Hamburg, Sillom⸗ straße 45, b) Georg Friedrich Müller in Stuttgart, Horststraße 193, c) Marie Lonise verehel. Roch, geb. Müller, in Eulitzstraße 22. 1 .

Die Verschollenen werden aufgefordert. sich frätestens im Aufgebotstermin, am 12. Inni 1924, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Lothringer Straß 1 11, Zimmer 160, zu melden widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die über Leben oder Tod der Verschollenen Auskunft zu erteilen ver⸗ mögen, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem unterzeichneten Gericht Anzeige zu erstatten.

Das Amisgericht Dresden, Abt. Ib,

den 24. Novemver 1923. [86220] Aufgebot.

In der Nachlaßsache res am 22. Oktober 1922 in Amberg verstorbenen Ingenieurs Albert Emminger, dessen letzter Wohn⸗ sitz nicht ermittelt ist, werden die Nachlaß⸗ gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen an diesen spätestens in dem auf Donnerstag, den 13. März 1924, Vorm. 10 Uhr, im Sitzungssaale des Amtsgerichts Amberg, Zimmer Nr. 4/11, bestimmten Termine anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ stands und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. 8⁸ 888 ff., 948 R.⸗Z⸗P.⸗O., § 1970

Amberg, den 23. November 1922. Bayer. Amtsgericht Amberg.

[86218]

Das Amtsgericht Chemnitz hat durch Ausschlußurteil je vom 29. November, 1923 o! gende Aktien für kraftlos erklärt: a) die Aktie Nr. 4591 der Aktiengesell⸗ schart Sächsische Webstuhlsabrik zu Chemnitz in Chemnitz über 100 Taler; b) die Aktien Nr. 08089 und 08090 der mann und Alfred Escher Aktien⸗ gesellschaft in Chemnitz über je 1000 ℳ; c) die Aktien Nr. 91 und 401 der Bach⸗ mann & Ladewig Akliengesellschaft in Chemnitz über je 1000 ℳ.

Amtsgericht Chemnitz, Abt. A, den 30. November 1923.

18,8239

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Soltau vom 22. Novembepz 1923 ist der am 14. Oktober 1883 geborene Eisenbahn⸗ arbeiter Friedrich Mevyver aus Wolter⸗ dingen, zuletzt Ersatzreservist im Infanterie⸗ regiment 79, 3. Kompagnie, für tot erklärt worden. Todestag: 4. Oktober 1917. Amtsgericht Soltau.

[86224) Oeffentliche Instellung. Der Bauarbeiter Kurt Ernst Erdmann Mießhbach in Zittau, Eckartsberger Str. 65, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Back⸗ haus in Zittau, klagt gegen seine Ehefrau, Alma geb. Held, früber in Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß sie Ehebruch getrieben habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivifkammer des Landgerichts zu Bautzen auf den 11. Februar 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Bautzen, den 26. November 1923.

gewandert und von dessen Leben seit dem

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[85889] Oeffentliche Zustellung.

in Gut Reichau, Ostpr., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Gosse in Brauns⸗ berg, gegen seine Ehefrau Ella Ingord, geb. Mayer, früher in Königsberg, Robert⸗ straße 6, jetzt unbekannten Aufenthalts. Der Kläger ladet die Bet agte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Braunsberg, Ostpr., auf den 3. März 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevohlmächtigten vertreten zu lassen. Braunsberg, Ostpr., den 26. 11. 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[86226] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Gelegenheitsarbeiters Johann Heinrich Roßberg, Berta Emilie geb. Zörner, in Großörner bei Hetistedt, Rechtsanwalt Dr. L. H. Müller in Bremen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Bremen, setzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht zu Bremen, Gerichtsgebäude, Zimmer 69, auf den 27. Februar 1924, Vorm. 8 ¾ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dielem Gericht zu⸗

elassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum

zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Landgericht Bremen, 29. 11. 1923.

Der Gerichtsschreiber. e“

[86227] Oeffentliche Zustellung. Frau Franziska Ludwig in Breslau, Prozeßbevollm.: R.⸗A. Blaß in Breslau, klagt gegen den Sattler August Ludwig, hrüher in Breslau. gur Ehescheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 19. März 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ elassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu laffen. 5. R. 355/23.

Breslan, den 27. 11. 1923. Landgericht.

[86234] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau Bertha Kreitz, geb. v. Bastineller, in Cassel, Bremer Straße Nr. 28, Klägerin, BI“ Rechtsanwalt Dr. Mengel in Cassel, ladei ihren Ehemann, den früheren Kanzlisten Kreitz, unbekannten Aufenthalts, lagten, zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits unter Bezugnahme E den im Deutschen Reichsanzeiger vom 24. Juli 1923 Nr. 45 859 veröffentlichten Klageauszug vor die IV. Zwilkammer des Landgerichts in Cassel auf den 21. Fe⸗ bruar 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen be diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt d Prozeßbevollmächtigten vertreten 383 assen. Cassel, den 23. November 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[86228] Oeffentliche Zustellung. 1 Die verehelichte Emma Schmidt, geb.. Fischer, in Frose, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lange in Ballenstedt, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Otto Schmidt, früher in Ballenstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 15672 Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Dessau auf den 2. Februar 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. 2 Dessan, den 27. November 19223.* Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[84369] Oeffentliche Zustellung. Anton Barberet aus Maulburg, in Freiburg i. Br., vertreten durch Rechts⸗

anwalt Schilling in Freiburg i. Br, klagt gegen 1. Johann Baptist Barberet, z. 1

In Sachen des Melkers Otto Ingold